1928 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 Rℳ 8 8 einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Mℳ Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ dru einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einruͤckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis vierteljährlich 9 ℛkℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 Tw, einzelne Beilagen kosten 10 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Berlin, Sonnabend, den 1. Dezember, abends.

1.“

Nr. 281 Reichsbankgirokonto.

Deutsches Reich.

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im November 1928.

Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zu⸗ lassungskarten.

Verordnungen über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg.

Preußen.

Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. , Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

““

Die Reichsindexziffer die Lebenshaltungskosten im November

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats November mit 152,3 gegen 152,1 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.

Die Inderziffern für die einzelnen Gruppen betragen

8

8

für Heizung und Beleuchtung 150,6, für Bekleidung 172,0, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 190,9. Berlin, den 30. November 1928. ““ Statistisches Reichsamt. J. A.: Dr. Eppenstein.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.

1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 674 vom 5. No⸗ vember 1928 „Der Ring der Bajadere“ sind ab 24. November 1928 ungültig. Nur die 8 erneute Zulassung des Bildstreifens vom 9. November 1928 unter Prüfnummer 20 750 mit gleichem

Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig. 2. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 163 vom 4. Juni 1928 „Douglas Fairbanks, der vierte Musketier“ sind ab 25. No⸗ vembern 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild⸗ streifens vom 10. November 1928 unter Prüfnummer 20/728 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig. 3. Die Zulassungskarten Prüfnummer 9174 und 9575

(1913/14 = 100): für Ernährung 152,0, für Wohnung 125.9,

vvom 18. Oktober 1924 bzw. 22. Dezember 1924 „Dunkle Gewalten“ sind ab 25. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zu⸗

lassung des Bildstreifens vom 10. November 1928 unter 885 nummer 20 769 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungs⸗ karten sind gültig. 4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 435 vom 15. Oktober 1928 „Die Republik der Backfische“ sind ab 20. No⸗ ember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild⸗ streifens vom 5. November 1928 unter Prüfnummer 20 665 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig. 5. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 194 vom 8. Juni 1928 „Der Schöpfer“ sind ab 27. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 12. No⸗ vember 1928 unter Prüfnummer 20 767 mit dem neuen Haupt⸗ titel „Zwischen Liebe und Pflicht“ erteilten Zulassungskarten sind gültig. 6. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 900 vom 2. Mai 1928 „Ein Mensch aus der Masse“ sind ab 28. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 13. November 1928 unter Prüfnummer 20 804 mit dem neuen Haupttitel „Ein Mensch der Masse“ erteilten Zulassungs⸗ karten sind gültig. 7. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 282 vom 3. Oktober 1928 „Die blaue Maus“ sind ab 1. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 16. November 1928 unter Prüfnummer 20 856 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig. 81661'*8 Zulassungskarten Prüfnummer 19 212 vom 8. Juni 1928 „Die Gala⸗Sisters (die Vierte von rechts)“ sind ab 1. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 16. November 1928 unter Prüfnummer 20 855 mit dem neuen Haupttitel „Die Vierte von rechts“ erteilten Zu⸗ lassungskarten sind gültig. 9. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11 207 vom 4. Sep⸗ i 1888 veSrr Sherlock Holmes“ sind ab 29. No⸗ ember 1928 ungültig, sofern ste nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen. 8 e 10. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11 184 vom 1. Sep⸗ SI 8S 8. 8 ssesbacgenen Lippe“ sind ab . November 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungs⸗ datum „14. 11. 28“ 6

11. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11 711 vom 18. No⸗ vember 1925 „Der Daumen ves Ingenieurs“ sind ab 29. No⸗

vember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen.

12. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11 186 vom 1. Sep⸗ tember 1925 „Unter den Rotbuchen“ sind ab 29. November 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen.

13. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11 185 vom 1. Sep⸗ tember 1925 „Das leere Haus“ sind ab 29. November 1928 un⸗ gültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11.28“ tragen.

14. Die Zulassungskarten Prüfnummer 11 710 vom 10. No⸗ vember 1925 „Das bunte Band“ sind ab 29. November 1928 un⸗ gültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „14. 11. 28“ tragen.

15. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 253 vom 28. Sep⸗ tember 1928 „Revolutionshochzeit; Still wie die Nacht und tief wie das Meer soll meine Liebe sein“ sind ab 1. Dezember 1928 un⸗ gültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „16. 11.28“ tragen.

16. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 052 vom 18. Mai 1928 „Haus Nr. 17“ sind ab 5. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 20. November 1928 unter Prüfnummer 20 866 mit gleichem Haupttitel erteilten Zu⸗ lassungskarten sind gültig.

17. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 776 vom 14. No⸗ vember 1928 „Wolga. Wolga“ sind ab 5. Dezember 1928 un⸗

ültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 0. November 1928 unter Prüfnummer 20 899 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

18. Die Fleppungsmeees Prüfnummer 20 754 vom 9. No⸗ vember 1928 „Ossi hat die Hosen an (Abenteuer eines Unterrocks)“ sind ab 7. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zu⸗ lassung des Bildstreifens vom 22. November 1928 unter Prüf⸗ nummer 20 919 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

19. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 708 vom 5. No⸗ vember 1928 „Das Wunderkraut“ sind ab 9. Dezember 1928 un⸗ gültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 24. November 1928 unter Prüfnummer 20 937 mit dem neuen Hauptritel „Das Wunderkraut. Die Historie vom Tabak“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

20. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 664 vom 1. No⸗ vember 1928 „Sonne auf Macedonien. I. Teil“ sind ab 9. De⸗ zember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild⸗ streifens vom 24. 11. 1928 unter Prüfnummer 20 936 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

21. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 556 vom 24. März 1928 „Die Liebespanne“ sind ab 5. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 20. November 1928 unter ö 20 890 mit dem neuen Haupttitel „Bin ich Ihr Typ?“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

22. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 355 vom 11. Ok⸗ tober 1928 „Die verkaufte Frau“ sind ab 5. Dezember 1928 un⸗ ültig, sofern sie nicht den neuen Haupttitel „Dolores die klavin einer Ehe“ tragen. 3. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 842 vom 26. April 1928 „Fanfaren der Liebe“ sind ab 5. Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „20. 11. 28“ tragen.

24. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 601 vom 29. Ok⸗ tober 1928 „Der Kampf ums Matterhorn“ sind ab 8. Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „23. 11.28“ tragen.

25. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 535 vom 24. Ok⸗ tober 1928 „Das Dokument von Shanghai“ sind ab 9. Dezember 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „24. 11.28“ tragen.

26. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 499 vom 18. Juli 1928 „Das Kind des Anderen“ sind ab 9. Dezember 1928 ungültig, ern sie nicht das Ausfertigungsdatum „24. 11 28“ tragen. Berlin, den 29. November 1928. b

Filmprüfstelle Berlin. Mildner.

Verordnung über die Neuregelung der örtlichen 1 von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg.

Vom 19. November 1928.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs⸗ finanzbl. 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt:

5 1. Das Finanzamt Ebermannstadt wird aufgehoben. Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Forchheim (Bayern) vereinigt. 52

Das Finanzamt Neunkirchen a. B rand wird auf⸗ gehoben. Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Erlangen vereinigt. 8

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1929 in Kraft.

über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg. Vom 19. November 1928.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24 Reichs⸗ finanzbl. 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt:

1 8

Das Finanzamt Cad 8 wird auf gehoben. Seln Bezirk wird mit dem des Finanzamts Fürth (Bayern) vereinigt.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1929 in Kraft. Nürnberg, den 19. November 1928. 1

Der Präsident des Landesfinanzamts,. von Merkel.

Preußen. . 1 Staatsministerium.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 2. November 1928 dem Maschinistenmaat Emil Mar⸗ quardt in Kiel. Linienschiff „Hessen“, die Erinnerungs⸗ medaille für Rettung aus Gefahr verliehen.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Der Fabrik elektrischer Zünder G. m. b. Berlin W. 9, Linkstraße 25, wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts das nachstehend bezeichnete Zündmittel zugelassen.

a) Bezeichnung und Beschaffenheit des Zündmittels: Hochohmiger elektrischer Brückenglühzünder Venus in verschiedenen Aus⸗ führungen als Moment⸗ und Zeitzünder.

b) Herstellungsort: Fabriken in Köln⸗Niehl, Hochkreuz bei Köl⸗ und Troisdorf, Rheinland.

c) Besondere Bedingungen: Zum Schießen in Schlagwetter⸗ gruben dürfen nur Zünder mit feuersicherer Ausführung ver⸗ wendet werden. b 1“

Clausthal, den 29. November 1928. 1

Preußisches Oberbergamt Bornhardt.

Nichtamtliches. 3

Deutsches Reich.

Berichtigung. In dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger über die Sitzung des Reichsrats am 29. November (Reichsanzeiger Nr. 280) heißt es im Anfang des 3. Absatzes irrtümlich, daß ein Gesetz⸗ entwurf über ein Handelsabkommen zwischen dem Deutschen

Reich und Kanada angenommen worden sei. Tatsächlich handelt es sich um ein Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Panama 1

Deutscher Reichstag. 22. Sitzung vom 30. November 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zertungsverleger. *)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.

Auf der Tagesordnung stehen Anträge der Sozialdemo⸗ kraten, Demokraten und Kommunisten über die Ehe⸗ scheidung, die Rechtsstellung der Frau, die Reform des Familienrechts und die Rechts⸗ stellung des außerehelichen Kindes. Die Sozialdemokraten beantragen eine Aenderung der Vorschriften über die Ehescheidung dahin, daß die Ehescheidung auch bei Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses erfolgen kann. Das gleiche wird von den Demokraten beantragt. Alle drei Parteien verlangen ferner Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Rechtsstellung der unehelichen Mutter und ihres Kindes, weiter eines Gesetzentwurfes zur Reform des Familienrechts, die der veränderten staatsbürgerlichen und wirtschaftlichen Stellung der Frau entspricht.

Abg. Antonie Pfülf (Soz.) begründet die sozialdemokratischen Anträge. Man müsse den Verhältnissen des praktischen Lebens gesetzgeberisch Rechnung tragen. Das ebenso gewissenlose wie un⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.