1929 / 214 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Sep 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Zentralhandelsregisterbeilage zum

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 213 vom 12. September 1929. S. 4.

„Zur Firma Offenbacher Feilenfabrik Conrad Lyner, Offenbach a. M.: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Philipp Lyner ist glleiniger Inhaber der Firma. Dem Kaufmann Rudibert Lyner in Offen⸗ bach a. M. ist Prokura erteilt. Hessisches Amtsgericht Offenbach a. M. Offenbach, Main. [53756] Handelsregistereinträge 3 vom 5. September 1929. Eülihein dem Lühehrend e. Lann⸗

Nühlheim a. M. ffene Handelsgesell⸗ schaft. Die Gesellschaft hat am 1. Ja⸗ nuar 1929 begonnen. Persönlich haftende Gesellschafter: Adam Hilde⸗ brand III. und Adam Hildebrand IV., beide in Mühlheim a. M.

Zur Firma Jacob Strauß, Offenbach a. M.: Die gefelschaf ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Leo Strauß ist alleiniger Inhaber der Firma.

essisches Amtsgericht Offenbach a. M.

Osterode, Harz. [53757 In das Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr. 282 die Firma Gustav Höbelmann, Baustoff⸗Groß⸗ handel und Vertrieb, Harriehausen, ein⸗ getragen worden. Alleiniger Inhaber der Firma ist der Kaufmann Gustav Höbelmann zu Harriehausen. Amtsgericht Osterode (Harz), 3. 9. 1929. Parchim. [53758] Handelsregistereintrag vom 28. August 1929 zur Firma Heinrich Lendt in Parchim: Die Firma ist erloschen. Amsgericht Parchim.

Pillau. [53759] In das Handelsregister B Nr. 10 7 bei Poseidon Schiffahrt Aktiengesel schaft Pillau Filiale der Kohlenimport und Poseidon Schiffahrt Aktiengesell⸗ schaft in Königsberg, Pr., am 4. Sep⸗ tember 1929 eingetragen: Joachim Encke, Königsberg, Pr., und Johannes Molkenbuhr in Königsberg, Pr., ist Gesamtprokura derart erteilt, daß sie ermächtigt sind, die Gesellschaft in Ge⸗ meinschaft mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten. Durch Beschluß der Generalversamm lung vom 25. Juli 1929 ist § 20 des Gesellschaftsvertrags (Vergütung des Aufsichtsrats) geändert. Amtsgericht Pillau.

Plauen, Vogtl. [53760]

In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden:

a) auf dem Blatt der Firma Gar⸗ dinenfabrik Plauen in Plauen, Nr. 1005: Direktor Rudolf Kurt Her⸗ mann Unger ist zum Mitglied des Vor⸗ stands bestellt; seine Prokura ist er⸗ loschen.

b) auf dem Blatt der Firma Fried⸗ rich Gronau Zweigniederlassung Plauen i. V. in Plauen, Zweignieder⸗ lassung der in Leipzig unter der Firma Friedrich Gronau bestehenden Haupt⸗ niederlassung, Nr. 2981: Emma Martha verw. Gronau geb. Lippoldt in Leipzig ist aus der Erbengemeinschaft aus⸗ geschieden; die Erbengemeinschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Heinrich Gronau, Stella Stefanie Martha led. Gronau, beide in Leipzig, und Ilse Anna Hermine verehel. Tonn geb. Gronau in Hannover führen das Handelsgeschäft in offener Handelsgesellschaft fort. Die Gesell schaft ist am 9. September 1928 errichtet worden. Fräulein Gronau und Frau Tonn sind von der Vertretung der Ge⸗ sellschaft ausgeschlossen.

c) auf dem Blatt der Firma Möbel und Bekleidungs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Plauen, Nr. 4683: Die Kaufleute Adolf Rath. in Plauen und Valentin Dyrcks in Zwickau sind als Geschäftsführer aus⸗ geschieden. Zu Geschäftsführern sind bestellt: die Kaufleute Alfons Herrn⸗ sadt und Otto Enno Bauerfeind, beide in Plauen.

d) auf dem Blatt der Firma Kuab & Schmidt in Plauen, Nr. 4146: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kauf⸗ mann Eugen Wilhelm Walther Knab in Plauen ist ausgeschieden. Hermine Antonie Schmidt geb. Dörffel in Planen führt das Handelsgeschäft unter der bis⸗ herigen Firma allein fort.

e) auf dem Blatt der Firma Otto Schott in Plauen, Nr. 1411: Der Kauf⸗ mann Ferdinand Otto Schott in Plauen ist ausgeschieden. Der Kauf⸗ mann Paul Kurt Grünz in Plauen ist Inhaber. Er haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Ver⸗ bindlichkeiten des bisherigen Inhabers, es gehen auch nicht die in dem Betriebe begründeten Forderungen auf ihn über. Die Prokura des Kaufmanns Max Willy Schubert ist erloschen. A Reg. 1450/29. Amtsgericht Plauen, 7. September 1929.

Potsdam. [53762] In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 1301 die Kommandit⸗ gesellschaft in Firma Leuchtschilder⸗ fabrik Bockemühl u. Co. mit dem Sitz in Potsdam eingetragen worden. Per⸗ sönlich haftende Gesellschafter sind die Kaufleute Ernst Bockemühl und Dr. jur. Theodor Voß von Sanfelice, beide aus Potsdam. Ein Kommanditist ist vor⸗ handen. Dis Gesellschaft hat am 1. Juli 1929 begonnen. Potsdam, den 3. September 1929. Amtsgericht. Abteilung 8.

8

Potsdam. (53761]

In unser Handelsregister B ist heute unter Nr. 311 die Allgemeine Ofenbau⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung, Potsdam, eingetragen worden. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Er⸗ richtung von industriellen Ofenanlagen und Vertrieb der zum Ofenbau erforder⸗ lichen Materialien. Stammkapital: 30 000 RM. Der Gesellschaftsvertrag ist am 7. November 1917 abgeschlossen und am 28. November 1924 und 4. Juli 1929 abgeändert. Geschäftsführer sind der Ingenieur Max Kaerlein, Berlin, und der Oberingenieur Albert Geißler, Charlottenburg. Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, allein die Gesellschaft zu vertreten. Der Sitz war früher in Berlin 152 B. 15051 —. Die Be⸗ kanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger.

Potsdam, den 5. September 1929.

Amtsgericht. Abteilung 8.

Rastatft. [53763] Handelsregistereintrag A Band III O.⸗Z. 42: Betonwerk & Bau⸗ stoffvertrieb Ruschmann & Burkard, Rastatt. “*“ Die Gesellschaft hat am 30. August 1929 be⸗ gonnen. Persönlich haftende Gesell⸗ schafter sind Franz Ruschmann, Be⸗ triebsleiter in Rastatt, Roonstraße 7, Albert Burkard, Kaufmann in Rastatt, Schloßstraße 11. Amtsgericht Rastatt, 2. September 1929. Ronneburg. [53764] Im Handelsregister A wurde heute bei Nr. 12, Firma Hermann Geubert Nachfolger, eingetragen: Die Prokura des Emil Dietze ist erloschen. Ronneburg, den 7. September 1929. Thüring. Amtsgericht.

Sayda, Erzgeb. [53765] In das hiesige Handelsregister ist am 25. Juli 1929 auf Blatt 253 die Firma Edwin Meyer in Dörnthal und als deren Inhaber der Postanwärter Edwin Meyer in Olbernhau eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: An⸗ schaffung und Weiterveräußerung von Zwirnroßhaarstoffen, Wollelastiken und Wollroßhaaren. Amtsgericht Sayda, den Juli 1929. [53766]

Sayda, Erageb. ;

Auf Blatt 122 des Handelsregisters, die Firma Julius Schuffenhauer in Neuhausen betr., ist a) am 26. Juli 1929 eingetragen worden:

Die alleinige Inhaberin Anna Minna verw. Schuffenhauer geb. Helbig ist ausgeschieden. Der Kaufmann Edgar Johannes Beer in Neuhausen ist In⸗ haber.

b) am 4. September 1929:

Er haftet nicht für die im Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlich⸗ keiten der bisherigen alleinigen In⸗ haberin.

Amtsgericht Sayda, 6. September 1929.

Schöppenstedt. 659767 Im hiesigen Handelsregister ist heute bei der Aktien⸗Zuckerfabrik Schöppen⸗ stedt zu Schöppenstedt eingetragen: An Stelle des nach Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Vorstands⸗ mitglieds Landwirt Wilhelm Wäterling in Berklingen ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 31. Juli 1929 der Landwirt Robert Barnstorf in Eilum in den Vorstand gewählt. Schöppenstedt, den 27. August 1929. Das Amtsgericht. Stendal. 1[53768] In Abt. A des Handelsregisters ist heute bei Nr. 469, Firma Paul Fischer, Stendal, eingetragen: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Stendal. Stolp, Pomm. 153769] Im Hand.⸗Reg. A Nr. 692 ist am 28. 8. 1929 die Firma Erich Schulz in Pottangow und als deren Inhaber der Kaufmann Erich Schulz in Pottangow eingetragen worden. Amtsgericht Stolp. Stolp, Pomm. [53770] Im Hand.⸗Reg. A ist unter Nr. 694 die Firma „Hans Altrock, Käsespezial⸗ haus und Feinkostwurstwaren“, Stolp, und als deren Inhaber der Kaufmann Hans Altrock in Stolp eingetragen worden. 3. 9. 1929. Amtsgericht Stolp.

Templin. [53771]

In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 132 die Firma „Hotel Uckermärker Hof, Ernst Draeger“, in Templin und als ihr Inhaber der Hotelbesitzer Ernst Draeger, ebenda, eingetragen worden.

Templin, den 2. September 1929.

Das Amtsgericht.

Triebel. 8 [53772]

In unserm Handelsregister A ist bei der unter Nr. 80 verzeichneten Firma Vereinigte Holzindustrie Triebel, In⸗ haber Emil Baumgart, Triebel, heute eingetragen worden: Die Firma ist er⸗ loschen.

Triebel, den 27. August 1929.

Das Amtsgericht.

Walkenried. [53773]

In das hiesige Handelsregister C zu Nr. 3 ist heute bei der Firma „Süd⸗ harz Eisenbahngesellschaft“ Aktiengesell⸗

11“

schaft in Walkenried folgendes ein⸗ getragen: v11“]

a) Spalte 3 a: Die Gesellschaft wird, wenn der Vorstand aus einer Person besteht, durch diese, wenn er aus mehreren Mitgliedern besteht, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Pro⸗ kuristen vertreten. Einer der Zeichnungs⸗ berechtigten muß von der Aufsichts⸗ behörde bestätigt sein. Der Aufsichts⸗ rat ist ermächtigt, Mitgliedern des Vor⸗ stands die Befugnis zu erteilen, die Ge⸗ senlschafs allein zu vertreten.

b) Spalte 3 b: Der Oberingenieur Hermann Klein in Berlin ist verstorben. Die Regierungsbaumeister a. D. Hans Ahrens und Friedrich Racer, beide in Berlin, sind als Vorstandsmitglieder bestellt mit der Maßgabe, daß jeder für sich allein die Gesellschaft nach außen vertreten und die Firma zeichnen kann.

Walkenried, den 25. Juli 1929.

Das Amtsgericht.

Walkenried. [53774]

In das hiesige Handelsregister C zu Nr. 3 ist heute bei der Firma „Süd⸗ gar Eisenbahngesellschaft“ Aktiengesell⸗ chaft in Waltenried folgendes ein⸗ getragen:

a) Spalte 2: An Stelle des bisherigen Statuts ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 6. Juli 1928 der⸗ neue Gesellschaftsvertrag getreten. Firma und Ort des Sitzes sind unver⸗ ändert, Dauer des Unternehmens un⸗ beschränkt.

Zweck der Gesellschaft besteht jetzt:

1. in dem Betrieb der Schmalspur⸗ bahn von Walkenried nach Braunlage mit Fortsetzung bis zum Wurmberge und einer Abzweigung nach Tanne,

2. in dem und Betrieb anderer Verkehrsunternehmungen,

3. in dem Erwerb des Eigentums solcher Unternehmungen und Beteili⸗ gung an solchen,

4. in der Beteiligung an ee aller Art, die dem Zweck der Gesell⸗ chaft mittelbar oder unmittelbar örderlich sind.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

b) Spalte 3 a: Der Aufsichtsrat be⸗ ee die Zusammensetzung des Vor⸗ tands und die Zahl der Vorstandsmit⸗ glieder. Der des , rats bestellt die Vorstandsmitglieder, schließt die Anstellungsverträge mit ihnen ab und beruft sie ab.

c) Spalte 4: Das Grundkapital be⸗ trägt 2 346 000 RM, eingeteilt in 1 020 000 RM Stammaktien zu je 1000 Reichsmark und 1 326 000 RM Vor⸗ ingsertier zu je 1000 RM.

ie Aktien lauten auf den Inhaber.

Im übrigen wird wegen der Aus⸗ gabe neuer Aktien, der Beschaffenheit der Aktien sowie des Stimmre ts auf die §§ 4 7, 22 24 des Gesellschafts! vertrags vom 6. Juli 1928 Bezug ge nommen.

d) Spalte 5: Wegen Berufung der Generalversammlung wird auf §§ 20, 21 des Gesellschaftsvertrags vom 6. Juli 1928 Bezug genommen, wegen der öffentlichen 2 ekanntmachungen

auf § 3.

e) Spalte 6: Die Beschlüsse der Generalversammlung werden, soweit nicht zwingende Vorschriften des Ge⸗ setzes etwas anderes bestimmen, durch einfache Mehrheit der bei der Beschluß⸗ fassung vertretenen Stimmen efaßt.

t) Spalte 7: Wegen des Aufsichtsrats wird auf §§ 14—19 des Gesellschafts⸗ vertrags vom 6. Juli 1928 Bezug ge⸗ nommen.

g) Spalte 8: Wegen der Bilanz wird auf § 27 des Gefellschaftsvertrags vom 6. Juli 1928 Bezug genommen, wegen der Berechnung des Gewinns, über dessen Verteilung die ordentliche Generalversammlung beschließt, auf §§ 8 11.

Walkenried, den 26. August 1929.

Das Amtsgericht.

Weiden. [53775]

In das Handelsregister wurde einge⸗ tragen: „Naabwerke für Licht⸗ und Kraftversorgung, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“, Sitz: Weiden: Liquidationsverfahren beendet, Firma erloschen.

Weiden i. d. Opf., 6. September 1929.

Amtsgericht Registergericht.

Weimar. [53776]

In unser Handelsregister Abt. B Bd. I Nr. 36 ist heute bei der Firma Weimarischer Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Weimar ein⸗ getragen worden: Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 1929 ist § 4 des Gesellschaftsvertrags geändert worden

Weimar, den 4. September 1929.

Thür. Amtsgericht.

Weinheim. [53777]

Zum Handelsregister B O.⸗Z. 21 zur Firma „Granitwerke Hemsbach Rüth und Reinmuth G. m. b. H.“ in Hems⸗ bach wurde eingetragen: Johann Rüth, Steinmetzmeister in Hemsbach, ist als Geschäftsführer ausgeschieden. 5. 9. 1929.

Amtsgericht Weinheim.

Weissenfels. [53778]

Die im hiesigen Handelsregister A unter Nr. 586 eingetragene Firma Ver⸗ sandhaus Venus, Inh. Bruno Röder in Reichardtswerben, deren Inhaber der Rechnungsführer Bruno Röder in

Reichardtswerben war,

8 8 .

soll gem. § 31

Abs. 2 H.⸗G.⸗B. und 141 F.⸗G.⸗G. von Amts wegen gelöscht werden. Es werden daher der Inhaber der Firma oder sein Rechtsnachfolger hierdurch aufgefordert, einen etwaigen Wider⸗ spruch gegen die Löschung binnen drei Monaten bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, widrigen⸗ falls Löschung erfolgt.

Weißenfels, den 3. September 1929.

Amtsgericht.

Wiesbaden. 15 Handelsregistereintragungen. Vom 31. August 1929:

A Nr. 1204 bei der Firma „Restaurant Poths, Inh. Max Grether⸗ in Wies⸗ baden: Die Firma ist erloschen.

Vom 5. September 1929:

B Nr. 818 bei der Firma „Fürstchen und Overbeck, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“, Wiesbaden: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.

Vom 6. September 1929:

B Nr. 830 bei der Firma „Union, Ge⸗ sellscheft mit beschränkter Haftung“, Wiesbaden: Der Sitz ist nach Hanau am Main verlegt. Durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 3. September 1929 ist § 1 der Satzung, betr. der Sitz der Gesell⸗ schaft, geändert.

Das Amtsgericht, Abt. 9, Wiesbaden.

Wildeshausen. [53780]

In das hiesige Handelsregister ist zu der Firma „Ueberlandwerk Wildes⸗ 2— G. m. b. H.“, Wildeshausen, eute eingetragen:

An Stelle des verstorbenen Geschäfts⸗ führers Hoopmann ist der Amtshaupt⸗ mann August Münzebrock in Wildes⸗ hausen bis zum 1. August 1930 zum stellvertretenden Geschäftsführer bestellt.

Wildeshausen, 6. September 1929.

Amtsgericht. Winzig. [53782]

In unser Handelsregister Abteilung A ist heute bei der unter Nr. 44 ein⸗ getragenen offenen Handelsgesellschaft in Firma „Franz Budin, Krehlau“ folgendes eingetragen worden:

Die Gesellschafterin Frau Minna Puschmann geb. Budin ist mit Wirkung vom 2. Juli 1929 aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Kaufmann Georg Puschmann ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Seine Pro⸗ kura ist mithin erloschen.

Jeder Gesellschafter ist allein zur Ver⸗ tretung der Gesellschaft berechtigt. Amtsgericht Winzig, 20. August 1929.

Winzig. [5378¹] In unser Handelsregister Abt. K ist heute bei der unter Nr. 2 eingetragenen Kommanditgesellschaft in Firma „H. Wuttge mit dem Sitz in Kadlewe“ ein⸗ getragen worden, daß ein Kommanditist aus der Gesellschaft ausgeschieden ist. Amtsgericht Winzig, 5. September 1929.

Worms. [53783] Bei der Firma „Wormser Mühlen⸗ werke Aktiengesellschaft vormals L. Landsberg“ in Worms wurde heute im hiesigen Handelsregister eingetragen: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Worms, den 3. September 1929. Hessisches Amtsgericht. Ziesar. . [53784]

A 61. H. Schwach, Wenzlow. In⸗ haber der Firma ist jetzt Mühlenbesitzer Arthur Schwach in Wenzlow.

Ziesar, 10. 7. 1929. Amtsgericht. Zwickan, Sachsen. [53785]

In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden:

1. Auf Blatt 2960 die Firma Karl Keßler. Die Handelsniederlassung ist von Jägersgrün nach Planitz verlegt worden. Der Fabrikant Louis Karl Keßler in Planitz ist Inhaber. (An⸗ gegebener Geschäftszweig: Herstellung von Holzartikeln und ein Schirm⸗ geschäft. Geschäftslokal: Planitz, Ebers⸗ brunner Straße 52.) .

2. Auf Blatt 1674, betr. die Firma Hotel Wagner, August Witte, in Zwickau: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Zwickau, den 6. Sept. 1929.

4. Genoffenschafts⸗ tkegister.

Breslau. [5883 1]

In unser Nr. 338 ist heute bei der „Elektro⸗ Wirtschaftsstelle des Schlesischen Landbundes, eingetragenen Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“, Breslau, folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 29. August 1929 ist die Ge⸗ nossenschaft aufgelöst.

Breslau, den 6. September 1929.

Amtsgericht.

[53832] ist Dar⸗

Eisenberg, Thür. In das Genossenschaftsregister heute beim Petersberger Spar⸗ & lehnskassenverein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Hafi⸗ pflicht in Liquidation in Petersberg eingetragen worden: Nach Beendigung der Liquidation ist die Vertretungs⸗ befugnis der Liquidatoren erloschen. Eisenberg, den 9. September 1929. Thür. Amtsgericht.

Halle, Saale.

In das Genossenschaftsregister eingetragen worden unter Nr. Einkaufsgenossenschaft f händler für Halle a. S. und Umgebung eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu .S. Satzung vom 22. August 1929. Gegen⸗ stand des Unternehmens: Gemeinsamer Einkauf von Waren.

Halle a. S., den 6. September 1929.

Preuß. Amtsgericht. Abt. 19.

Hannover. 153833] In das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Hannover ist heute unter Nr. 280 eingetragen die Sensgenschaft „Kaufkraft rkasse der Selbsthilfe der rbeit, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit Sitz in Hannover. genstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb einer Volks⸗ . bank; 2 des Erwerbs und der rtschaft der Mitglieder, ins⸗ besondere die Annahme von Spar-⸗ ldern und die Ausgabe von Dar⸗ eehen auf der Grundlage der Kaufkraft⸗ beständigkeit. Das Statut ist vom 10. April/19. Juli 1929. Amtsgericht Hannover, 7. Septbr. 1929.

ist

[53592] ZII

Heinrichswalde, Ostpr. [53593 In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18 die „Eierverwer⸗ nenege gen gas Neukirch, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpflicht mit dem Sitz in Neukirch“ r r en worden. 8 as Statut datiert vom 26. Juli 1929. Gegenstand des Unternehmens it die Verwertung der in der eig enen irtschaft erzeugten Hühnereier sowie von Schlachtgeflügel gemäß den Be⸗ stimmungen der Geschäfts⸗ und Liefe⸗ rungsordnung. Heinrichswalde, den 29. August 1929. Amtsgericht.

Herborn, Dillkr. [53594] Genossenschaftsregister.

In unser Genossenschaftsregister ist heute die durch Statut vom 7. März 1929 errichtete Genossenschaft unter der Firma „Kolonialwaren⸗Bezugsgenossen⸗ scha t, eingetragene Genossen aft mit beschränkter Haftpflicht, Burg (Dill⸗ kreis)“ eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinsamer Einkauf von Kolonialwaren, Futter⸗ mitteln und anderen Waren, wie sie Kolonialwarenhändler Die Haftsumme beträgt 500 RM. Die Ein⸗ sicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem ge⸗ stattet.

Herborn, den 6. September 1929.

Amtsgericht. *

9„

Katscher. [53595] G.⸗R. 19: Zentralmolkerei Nassiedel, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Nassiedel. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 16./29. Juni 1929 aufgelöst. Amtsgericht Katscher, 5. Sept. 1929. Oels, Schles. 153835] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 98, betreffend die Ge⸗ meinnützige Siedlungsbau⸗ und Spar⸗ genossenschaft für Oels und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Oels, ein⸗ tragen worden: Gegenstand des nternehmens ist der Bau, der Erwerb und die Verwaltung von Wohnhänsern zur Wohnungsbenutzung für die Ge⸗ nossen und der Bau von Wohnhäusern zum Verkauf ausschließlich an die Ge⸗ nossen. Die Haftsumme bheträat 300 RM. Höchstzahl der Geschäftsanteile: 1; Höhe des Geschäftsanteils: 300 RM. Die neue Satzung ist vom 30. Juni 1929. Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen unter der Firma der Genossen⸗ schaft, gezeichnet von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, in der Zeitung „Volksfreund Oels“ evtl. im Deutschen Reichsanzeiger. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. De⸗ zember. Die Willenserklärung und Zeichnung erfolgt durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeich⸗ nenden der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstands ihre Namensunterschrift beifügen. Oels, den 7. September 19220. Amtsgericht. b

Triebel. [53602]

In unserm Genossenschaftsregister wurde heute bei Nr. 14, Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Helmsdorf in Helmsdorf, eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß des Amtsgerichts Triebel vom 28. Ja⸗ nuar 1929 aufgelöst. 11“

Triebel, den 27. August 1929.

Das Amtsgericht.

V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Hierzu eine Beilage.

Verantwortlicher Schriftleiter I

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einschließlich des Portos abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Sefnfesrel⸗ vierteljährlich 9 ℛ̊ℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8

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Sbankgirokonto.

——

Reich

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

üeevr . für unverarbeiteten Branntwein A in Mengen

von über iter, B in Mengen von 280 Liter und weniger.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Handelsverbot.

Almtliches. Deutsches Reich.

Bezugsbedingungen A 8 für unverarbeiteten Branntwein jeder Ar in Mengen von über 280 Liter (Großverkauf).

89 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922, RGBl. I S. 405.)

I. t find nur auf den hierfür vorgesehenen Be⸗ stellscheinen vorzunehmen und bei der dem Besteller zugewiesenen auswärtigen ö5 oder aus Orten, die nicht zu einer auswärtigen Verkaufstelle gehören bei der Reichsmonopol⸗ verwaltung für Branntwein, Verwertungsstelle, Abteilung Ver⸗ kauf, Berlin W. 9, Fäeitecgheh 14/15, einzureichen. Ni ht auf 9

1. Bestellungen

Bestellschei be g ind für die Neichs⸗ Betenschetmem ahgegebene, Figplln ; sind bei den zuständigen Slellen abzufordern.

2. Bezieher von Branntwein ö8S. regelmäßigen Verkauf⸗ preise haben der nach 1 zuständigen Stelle zugleich mit der ersten Bestellung den zollamtli en Ausweis über die 2 nmeldung ihres Betriebes vorzulegen und in jeder späteren Bestellung die Nummer des Ausweises und die ausstellende Zollstelle anzugeben.

II.

1. Die Zahlung ist gleichzeitig mit der Bestellung an die Kasse der esghae jen auswärtigen Verkaufstelle oder soweit eine solche dem Besteller 88 zagewiesen ist an die Kasse der Reichsmonopolverwalrung für Branntwein, Berlin, zu leisten.

2. Von Schecks werden in Zahlung genommen: 1““

a) bestätigte Reichsbankschecks G b) von Banken ecks, 8*

c) sonstige Schecks, ofern sie bei einer Bank am Orte der 1 m Besteller zugewiesenen Verkaufstelle 213 sind.

Als Zahltag (siehe Nr. III, 1 und 2) gilt ber checks nach a der Tag des Eingangs der Schecks, bei Schecks nach b und c der Tag des 8 des Geldbetrages für den Scheck bei der nach 1 zuständigen Stelle.

Der eingezahlte Betrag wird von der Reichsmonopol⸗ verwaltung oder deren Verkaufstellen mit 14¼ vH unter dem am Zahltage gültigen Wechselzinsfuß der Reichsbank von diesem Tage bis zu dem der ee; des Branntweins verzinst, soweit eine der Einzahlung ent prechende Bestellung vorliegt und die Liefe⸗ vung durch vom Besteller nicht zu vertretende Umstände später als drei Tage nach dem Zahltage 88 gt.

4. Das Kaufgeld kann im inzelfalle nach den „Bedingungen für Zahlungsstundung“ gegen Si rheitsleistung gestundet werden. Die Zahlung muß in diesem le

a) bei Bestellungen zum regelmäßigen Verkaufpreise inner⸗

halb drei Monaten nach dem Lieferungstage,

b) bei Bestellungen auf breisbegünstigten Branntwein

innerhalb 42 Tagen nach dem Lieferungstage

sesoh 2 Der Rechnungsbetrag ist für die Dauer der nach a und b in Anspruch genommenen 11“ mit ½ vH unter dem jeweiligen Wechselzinsfuß der Reichsbank zu verzinsen. Die Zinsen werden zunächst mit 12 vH unter dem am Tage der Liefe⸗ ung in Geltung befindlichen Wechselzinsfuß der Reichsbank für die volle nach a und b festgesetzte ee. berechnet. Bei der endgültigen Zinsabrechnung werden etwaige während ber Sagrungestundurg eingetretene Aenderungen des Ansfces der Reichsbank . 899b berücksichtigt, daß entweder eine Rückrechnung oder eine achberechnung von Zinsen vor⸗ genommen wird. won⸗Anträge auf Zahlungsstundung sind auch von solchen Be⸗ stellern, die einer auswärtigen Verkaufstelle zugewiesen sind, aus⸗ schließlich an die Reichsmonopolverwaltung für Branntwein, Abteilung Berlin W. 9, zu richten.

Verwertungsstelle,

Versendung von mit der Hektolitereinnahme be⸗ astetem Branntwein mit Begleitschein voelsasthn Ent⸗ richtung der Preisspitze gemä § 91 des Branntweinmonopol⸗ Psetes vom 8. April kann die Preisspitze gestundet werbon

ie Hektolitereinnahme muß nach demjenigen Satz in bar an das abfertigende Zollamt entrichtet werden, der im Zeitpunkte des Uebertritts des Branntweins in den freien Verkehr gilt.

6. Eine gegen Zahlung der Preisspitze erteilte Bestellung kann in einen Vollkauf umgewandelt werden, solange der Brannt⸗ wein noch nicht in ein Eigenlager aufgenommen oder, ohne in ein Eigenlager aufgenommen zu werden, noch nicht zum freien Ver⸗ kehr abgefertigt ist. In diesen Fällen ist für die Fnacheam der nachzuentrichtenden Hektolitereinnahme der am Zahltage geltende

t; der Hektolitereinnahme ma gebend. Dabei ist die Stundung des vollen Kaufpreises nach II r. 4 zulässig

7. Der Antrag auf mwandlung in einen Vollkauf ist an

Kreditkontrolle,

die nach I zustä ige Stelle zu richten. Gleichzeitig mit dem! di

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Anzeigenpreis für den Raum einer finf einer EE Einheitszeile 1, Geschäfts

iud auf einseiti ondere ist einmal unterstr

ervorgehoben werden sollen.

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espaltenen Petitzeile 1,05 ℛ.ℳ 1,75 Anzeigen nimmt an die telle Berlin S. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge beschriebenem Papier völli druckreif einzusenden, darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch S perr⸗ ichen) oder dur —. (weimal unter⸗ 9 Befristete Anzeigen müssen 3 Tage Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 4

8

8 8

Berlin, Freitag, den 13. September, abends.

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

1929

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ist der Unterschied zwischen Preisspitze und Vollpreis entweder

a) in bar an die zuständige Kassenstelle zu zahlen oder, b) wenn genügende genehmigte Sicherheit bereits vorhanden

ist, au diche hinzuweisen.

8. Ein Sammelbezug ist nach näherer Vereinbarung mit der Reichsmonopolverwaltung oder deren Verkaufstellen für solche Bezieher zulässig, die 28* als 300 Liter W. (Kleinverkauf, e B) bestellen, jedoch den Großver aufpreis ge⸗ nießen wollen.

III

1. Das Kaufgeld wird zu dem angs Zahltag) geltenden Verkaufpreis in Reichsmark regeimaziger

erkaufpreis, allgemeiner ermäßigter Verkaufpreis, besonderer ermäßigter Verkaufpreis, Essigbranntweinpreis) berechnet.

2. Als Zahltag gilt, soweit nicht Nr. II, 2 in Frage kommt, der Tag, an dem das Kaufgeld auf dem Konto der Reichsmonopol⸗ verwaltung bei der⸗Reichsbank oder dem ostscheckamt in Berlin und bei Beziehern aus Orten, die zu einer auswärtigen Ver⸗ kaufstelle gehören auf dem Konto der Verkaufstelle bei der Reichsbank oder dem Postscheckamt erscheint.

.3. Bei Stundung des Kaufgeldes auf Grund einer Sicherheits⸗ leistung gilt als Zahltag der Tag, an dem nach der mit der Reichsmonopolverwaltung etroffenen schriftlichen Vereinbarung Deckung als gegeben eegse hen ist.

4. SS Kaufgeld für die Bestellung nicht voll gedeckt, so hat die Reichsmonopolverwaltung die Wahl, Branntwein nur bis u der der Deckung entsprechenden Menge zu liefern oder den Rest

s Kaufgeldes nachzufordern.

5. Geht die Bestellung später als am Zahltage ein, lo ist der Eingangstag der Be tellung bei der nach I zuständigen Stelle für die Berechnung des Kaufgeldes maßgebend.

1. Die Reschsmonopolverwenung behält sich vor, allgemein und im Einzelfalle die Annahme von Bestellungen ganz oder teil⸗ weise abzulehnen.

2. Bestellungen zur Lieferung in Teilmengen, auf werden nicht angenommen.

zu späteren Terminen 3. Die Reichsmonopolverwaltung 1 berechtigt, die bestellte gegen entsprechende Nach⸗

und Menge bei der Lieferu oder Rückzahlung bis zu 5 vH zu überschreiten oder zu unter⸗

schreiten.

am Tage des Zahlungsein

Abruf oder

3 V.

1. Lieferungstag ist der Tag, an dem der Branntwein dem Bezieher oder dem Frachtführer übergeben ist. Sofern sich die Lieferun durch vom Besteller zu vertretende Umstände verzögert, gilt als Lieferungstag der dritte Tag nach Eingang der Bestellung.

2. Der Branntwein wird frachtfrei Eisenbahnstation des Be⸗ 55 geliefert, an **& am Versandorte ab Heeferstelle. Die sih der Lieferstelle bleibt der Reichsmonopolverwaltung über⸗ assen.

3. Die Gefahr der Versendung einschließlich der Rücksendung der Füllgefäße trägt der Bezieher. Die Gefahr der Versendung geht auf den Bezieher über, sobald der für ihn bestimmte Brannt⸗ wein die Lieferstelle verlassen hat oder die Uebergabe an den Be⸗

ieher oder den von ihm Beauftragten erfolgt ist. Soweit die Uieferstele die Anlieferung besorgt, handelt sie als Beauftragte des Beziehers. b 1 4. Die Reichsmonopolverwaltung ist berechtigt, Mengen im Gewicht von etwa 10 000 kg an in zu verfrachten. Der Bezieher ist verpflichtet, anf kerlangen der Reichs⸗ monopolverwaltung oder deren Verkaufstellen die erforderlichen Gefähe (Fässer u Fesfen0en) in gereinigtem und füllfähigem ustande 88 Füllung zu stellen. Die Reichsmonopolverwa rung ann die Reinigung nicht einwandfreier, von dem Bezieher 1 stellter Gefäße 9 Kosten des Beziehers bewirken, ohne eine Ge⸗ währ für den Erfolg der Reinigung zu übernehmen. Die Fäller sind zur Vermeidung von Verwechslungen mit Zeichen und Nummern zu versehen. Soweit die Reichsmon polverwaltun Füllgefäße stellt, bleiben diese Eigentum der eeichsmonopol⸗ verwaltung oder der Seao e Fren sie werden dem Bezieher nur ge⸗ liehen und dienen lediglich zum Versand zwischen Lieferstelle und Empfangsstelle des Beziehers; eine anderwei ge Verwendung wie g; die Fenußung u Lagerungszwecken ist unzulässig. .6. Für die fe lung der Fässer und Kesselwagen durch die Reichsmonopolverwaltung werden dem Bezieher Leihgebühren be⸗ rechnet, die bis auf weiteres betragen: 2a) für die 15, ,8; von Fässern 0,30 RM je Hektoliter, mindestens jedoch 0,50 R. je Faß, b) 8 die Gestellung von Kesselwagen 0,10 RM je Hekto⸗ iter. Angefangene Hektoliter werden als volle berechnet. .

7. Leihgefäße sind innerhalb 10 Tagen, vom Tage des Ein⸗ treffens an gerechnet, in ve „,7 an die ocherstele un⸗ rankiert zurückzusenden. Geschieht dies nach einmaliger schrift⸗ icher Mahnung, Peichgültig, ob diese durch die Neichsmonppli⸗ für Branntwein oder deren Lieferstellen erfolgt, binnen 4 Tagen nach Zurpostgabe der Mahnung nicht, o wird dem Bezieher nach Ablauf deser Frist für jedes Faß, gleichviel welcher Art und Größe, eine Gebühr von 0,30 NM für jeden

folgenden & berechnet.

8. Kesselwagen sind innerhalb 24 Stunden nach Eintreffen zu entleeren und nach Vorschrift der Reichsmonopolverwaltung zurückzusenden. Bei späterer Rücksendung werden dem Bezieher sür jeden Kesselwagen und den = Tag 1 NM und für jeden kesselwagen und jeden folgenden g. 2 RM berechnet. Erfol⸗ die Rücksendung der Kesselwagen später als am 10. Tage na Eintreffen, so werden dem Be⸗ ieher für 1 Kesselwagen un jeden 10 Tage überschreitenden ag 10 RM berechnet. ie 2585 enthaltsdauer der Aeehe en in der Entladestation ist der 22 monopolverwaltung durch Uebermittlung des Frachtbriefes über ranntweinsendung und einer bahnamtlich abgestempelten

Fweitschrift des Frachtbriefes über die Rückleitung der entleerten nachzuweisen. 9 Reichsmonopol⸗

3 n den 7 und Kesselwagen der verwaltung darf Branntwein ni t vergällt werden. Im Falle ezieher für den 438 auf⸗

Benutzung der Fässer und

der Zuwiderhandlung hat der ukommen, der durch widerrechtli eesselwagen zur Vergällung mittelbar oder unmittelbar entsteht. m Bezieher werden bei Fassern der volle Wert und bei Kessel⸗ wagen die Reinigungskosten, mindestens 100 RM, für jeden agen berechnet.

.Die Fässer sind sofort ö durch sorgfältiges dauerhaftes Verschließen vor dem Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Gelatinierte Fässer dürfen nicht mit 2 sser gespült werden. Für alle durch Verstöße fegen diese Bestimmungen ent⸗ unmittelbaren oder mitte

ftbar.

VI.

1. Falls der Branntwein mit Begleitschein versandt werden dog. mn. der Begleitschein von der Lieferstelle ausgeschrieben;

abei ist in jedem Falle der Bezieher Begleitscheinnehmer. Die Lieferstelle gibt in seinem Namen die Annahmeerklärung ab und vollzieht die für ihn als Begleitscheinnehmer erforderlichen Unter⸗ schriften. Soweit Branntwein unvollständig vergällt oder zur un⸗ vollständigen Vergällung einschließlich der Efsighersteltang Wagenladungen oder Kesselwagen geliefert ist, der Bezie Branntweinbegle hein gleichzeitig auch den Fracht⸗ Sendung der zuständigen Zollstelle vorzulegen.

2. ei Bes⸗ jen von Branntwein zu einem ermäßigten Verkaufpreis ist der Rei Smonopolverwaltung eine zollamtliche Bescheinigung ber die Zulässigkeit des Bezuges zum ermäßtigten Verkaufpreise beitubringen,

3. Pressbcpünstigter Branntwein darf nur

18 zu dem Zwecke Verwendung finden, für den er bezogen wurde.

Auf Ver Roigha ahnolhnanben,, Fenfr bon eetgestg Igtem= innkwer fl e

ranntwein ver rlage oder Uebersendung seiner Bücher,

echnungen, Korre⸗

2b 3 ichtet, Hieser durchh

baren Schäden ist der 2 ezieher

in

*

8e. i und aller sonstigen Belege die bestimmungsgemäße

rwendung der Ware nachzuweisen und Auskunft über den Ver⸗ bleib der Ware zu geben. Loweit er diesen Nachweis nicht führt, hat der Bezieher den Unterschied zwischen dem regelmäßigen und enhethigten Verkaufpreis an die Reichsmonopolverwaltung nachzuzahlen. 1

Für die Berechnung gilt die vor dem Versand durch die Zoll⸗ beamten oder Beamten oder Angestellten der Reichsmondpol⸗ verwaltung ermittelte Weingeistmenge. 1

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Ankunft der Sendung unter gleichzeitiger Ein⸗ sendung einer in Gegenwart eines Zeugen entnommenen, mindestens ‧½ Liter enthaltenen Probe des beanstandeten Brannt⸗ weins erfolgen und sich der Branntwein in unverändertem Zustand in den Liefergefäßen befindet.

Der von der Reichsrionopolverwaltung beoen Branntwein ist ausschließlich im eigenen Betriebe des Beziehers zu ver⸗ arbeiten, soweit nicht die Reichsmonopolverwaltun Ausnahmen ausdrücklich zugelgssen hat. Den Trinkbranntweinherstellere ist gestattet, unverarbeiteten Branntwein mit unverändertem Wein⸗ geistgehalt in Mengen bis zu 5 Liter im Einzelfalle abzugeben.

X. von Fehlmengen und Mehrmengen, die sich bei der Schlußabfertigung des mit; egleitschein versandten Branntweins ergeben, wird auf die Bestimmungen der Brannt⸗ wein⸗Verwertungsordnung verwiesen.

Feger der Heeandlung

XI. Mündliche Abreden haben nur Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt sind. 1

XII. Gerichtsstand für beide Teile ist ausschließlich das Amtsgericht Berlsae Fühta⸗ bzw. das Lan dzereht 1 Blcheß 8 1 XIII. Ein Verstoß gegen die Bezugsbedingungen zieht nach § 109 des Gesetzes b9s das Branntweinmonopol eine KSich⸗rungsgeld) nach sich, deren Höhe das Reichsmonopolamt eestimmt. XIV.

se x eten am 16. September 1929 in Kraft.

leichzeitig werden die bisherigen Bezugsbedingungen aufgehoben. Berlin, den 12. September 1929.

Reiichsmonopolverwaltung für Branntwein.

14““

Diese Bestimmungen t

Bezugsbedingungen B sar unverarbeiteten Branntwein jeder Art n Mengen von 280 Literund weniger (Klein⸗

verkauf).

89 Abs. 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922, RGBl. I S. 405.) 3 für den Bezieher zuständige Liefer⸗ stelle der Reichsmono olverwaltung zu richten. Be ieher von Branntwein zum regelmäßigen Verkaufpreise haben der Liefer⸗ stelle zugleich mit der ehten Pestellung den zollamtlichen Ausweis über die Anmeldung ihres Betriebes vorzulegen und in jeder

Bestellungen sind an die

S.eang die Nummer des Ausweises und die aus⸗ stellende lle anzugeben. 8

1“