1929 / 239 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Anzeigenbeilage zum

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15669 15702 15721 15759 15787 15808 15834 15860 15861 15887 15888 15919 15922 15930 15932 15946 15949 15967 15971 15973 15979 15980 15986 15988 15990 15993. Vom 1. Dezember 1929 an hört jede Verzinsung der zu diesem Termin verlosten Stücke auf.

Rückständig aus früheren losungen sind folgende:

Nr. 47 86 92 96 98 105 129 426 428 443 775 805 823 857 937 941 945 946 985 988 989 1186 1192 1194 1280 1403 1407 1410 1444 1445 1457 1459 1545 1549 1565 1566 1585 1596 1598 1603 1613 1622 1638 1641 1643 1644 1655 1666 1685 1686 1689 1691 1721 1728 1729 1754 1756 1845 1847 1882 1887 1888 1904 1944 1964 1966 1969 2002 2003 2004 2006 2008 2010 2052 2053 2054 2077 2104 2110 2112 2137 2152 2154 2156 2157 2168 2172 2463 2472 2475 2478 2536 2566 2571 2591 2608 2627 2638 2733 2740 2750 2766 2769 2770 2773 2786 2787 2813 2830 2905 2907 2910 2911 2913 2914 2926 2934 2937 2947 2948 2981 2986 3001 3238 3277 3279 3280 3295 3301 3302 3322 3399 3402 3419 3484 3528 3557 3635 9647 3656 3762 3769 3794 3 3831 3833 3849 3855 3871 3883

3994 4023 4024 4038 4043 4045

4085 4092 4110 4120 4135 4244

4251 4263 4272 4291 4441 4455

4517 4521 4529 4530 4533 4543

4557 4637 4640 4645 4781 4784

4790 4856 4869 4888 4926 4937

4955 4956 4989 5002 5014 5020 2 5043 5045 5108 5110 5111 5178

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5789 5870 5895 5923 5929 5930

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10807 10889 11025 11164 11200 11401 11456 11664 11771 11842 11958 12083 12085 12135 12141 12170 12200 12279 12302 12424 12427 12560 12561 12611 12612 12710 12780 12916 12927 12968 12981 13058 13059 13171 13175 13296 13287 13304 13316 13330 13333 13414 13421 13428 13437 13443 13455 13494 13504 13505 13603 13609 13613 13780 13781 13798 13845 13848 13938 14073 14074 14131 14204 14205 14206 14217 14218 14220 14259 14261 14267 14289 14295 14296 114310 14312 14317 14469 14499 14501 14535 14536 14575 14663 14670 14671 14737 14739 14791 14809 14812 14818 14852 14859 14891 14983 14985 14994 15084 15103 15182 15184 15186 15203 15275 15292 1546* 15537 15542 15571 15645 15656 15664 15692 15695 15698 15722 15728 15731 15737 15862 15905 15936 15997.

Helsingfors Stads Drätselkontor.

10838 10890 11062 11165 11202 11407 11458 11667 11772 11844 11959 12088 12145 12224 12307 12428 12619 12864 12929 12991

10765 10796 10797 10885 10971 11105

11199

10910 11066 11170 11210 11449 11507 11735 11787 11890 11982 12109 12162 12227 12381 12435 12575 12624 12952 13006 13140 13267 13297 13322 13393 13435 13492 13600 13702 13826 14064 14191 14214 14251 14278 14308 14462 14530 14627 14731 14801 14848 14982 15019 15183 15262 15527 15620 15688

11089 11171 11216 11452 11560 11736 11788 11942 12008 12118 12163 12278 12408 12556 12609 12626 12907 12958 13007 13164 13281 13301 13324

Aktien⸗ gefellschaften.

[62878] Nachtrag

zur Einladung zu unserer am 28. Okto⸗ ber 1929 um 13 Uhr in Zschopau stattfindenden Generalversammlung echasih⸗ Nr. 231 vom 3. Oktober

Zu der Tagesordnung tritt als

weiterer Punkt:

4. Beschlußfassung über die Ermächti⸗ gung des Aufsichtsrats, die auf Grund der Aktienumstückelung gemäß der 7. Durchführungsverordnung zur Goldbilanzverordnung erforderlichen Satzungsänderungen vorzunehmen.

Erla, Erzgeb., am 10. Oktober 1929.

Restler & Breitfeld, Aktien⸗

gesellschast. Scheuner. Gott.

Manunheimer Aktiendruckerei A.⸗G. [62313] in Mannheim.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Mittwoch, 6. November 1929, nachm. 3 Uhr, im Hause R 3, 14/15 stattfindenden 40. ordent⸗ lichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht. 2. Vorlage der Bilanz. 3. Revisionsbericht und Ent⸗ lastung. 4. Wahl eines Aufsichtsrats⸗ mitglieds.

Der Aufsicht srat.

Robert Kramer, Vorsitzender.

[62581] Excelsior Lebensversicherungs⸗ Aktiengesellschaft, Berlin.

Das Amt des ersten Aufsichtsrats ist erloschen. Zu Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats sind folgende Herren gewählt bzw. wiedergewählt: Reichskanzler a. D. D. Dr. G. Michaelis, Exzellenz, Generaldirektor Hermann Alverdes, Direktor E. Bebler, Bankier Heinz Borchardt, Direktor A. Hollinger, Generaldirektor Rudolf Kimmig, Generaldirektor Adolf Mädje, Direktor Georg Newger, Syndikus Dr. phil. Leon Zeitlin, Direktor Johannes Nordhoff,

Sanitätsrat Dr. Alfred Scheyer.

Berlin, den 9. Oktober 1929.

Der Vorstand.

eichs⸗ un

[62623 Dampfziegelei Esbach Aktiengesellschaft, Coburg 131. Paul Neubarth, Apolda, ist nicht mehr g im Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ aft.

[62585

Auf Grund des Gesetzes über die „Ent⸗ sendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat“ wurde in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft gewählt: Arbeiter Karl Gerstenberg, Eisenach.

Der Brauer Kurt Hertel ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Aktienbrauerei Eisenach.

[62882]

Ottensener Eisenwerk Aktiengesell⸗ schaft, Altona⸗Ottensen.

Ighn demn gestrigen Inserat ist das Datum

für die letzte Umtauschfrist verdruckt, es

muß 31. Januar 1930 heißen.

Hamburg, den 11. Oktober 1929. Ottensener Eisenwerk

Aktiengesellschaft.

(2727]

Ideal⸗Werke Aktiengesellschaft

für drahtlose Telephonie, Berlin.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu

einer am Dienstag, den 29. Oktober

1929 um 12,30 Uhr mittags, in

den Geschäftsräumen der Gesellschaft,

Berlin S0., Cöpenicker Str. 10 a, statt⸗

findenden außerordentlichen General⸗

versammlung ein. Tagesordnung:

1. Ermächtigung des Vorstands zum Ankauf oder zum miet⸗ bzw. pacht⸗ weisen Erwerb eines Fabrikgrundstücks.

2. Veränderungen im Aufsichtsrat.

3. Bestellung eines Prokuristen.

4. Verschiedenes.

Berlin, den 10. Oktober 1929.

Der Vorstand. Daeschner. Colden.

———

[62588]

Bilanz per 31. Dezember 1928. Aktiva. Grundstückskonto 32 000,—,

Betriebskostenkonto II 3998,80, Große

Instandsetzungen 4239,24, Kontokorrent⸗

konto: Mietekontokorrentkonto 4658,88,

Umlagekonto 68,—, Kohlekontokorrentkonto

3225,99, Kohleumlagekonto 28/29 2337,25,

Kontokorrentkonto III 136 612,75, Liefe⸗

rantenkonto B. Müller 100,— Lieferanten⸗

konto Gebr. Urbain 150,50, zus. 147 153,37,

Verlust 13,03 RM. Passiva. Kapital⸗

konto 15 000,—, Hypothekenkreditorenkonto

130 000,—, Kontokorrentkonto: Miete⸗

kontokorrentkonto 1406,27, Omniakonto

1081,13, Kohlekontokorrentkonto 14,22,

Omnia Kohlekonto 2917,49, Kohleumlage⸗

konto 28/29 2802,24, zus. 8221,35, Ab⸗

nützungsgebühr 6243,75, Mietausfallkonto

Kohle 2277,13, Mietausfallkonto 2688,28,

Reservekonto 14 578,43, Gewinn⸗ u. Ver⸗

lustkonto 1927 8395,50 RM.

Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1928. Soll. Betriebskostenkonto 16 393,83,

Laufende Instandsetzungen 11 124,93,

Schönheitsreparaturen 412,50, Betriebs⸗

kostenkonto Kohle 65,05, Abnützungsgebühr

1683,75, Hypothekenzinsen 9750,—, Körper⸗

schaftssteuerkonto 2411,90, Mietausfall⸗

konto Kohle 1469,56, Mietausfallkonto

1271,02, Mietnachlaßkonto 95,05, Ver⸗

mögenssteuerkonto 696,— RM. Haben.

Mietzinskonto 35 400,11, Schönheitsrepa⸗

raturen 455,90, Mietzuzahlungskonto 33,79,

Zinsenkonto 9470,76, Verlust 13,03 RM.

Passauerstr. 11 a Grundstücks⸗Ver⸗

wertungs⸗Aktiengesellschaft, Berlin.

[62328].

Bilanz per 31. Dezember 1928.

Aktiva. Grundstück.. Gebäude. u“ Kassenbestand. Postscheckguthaben Dresdner Bank. . eeööö—“ WWö Debstoven. . Debitoren, Warmwasser Snventkakr. Interimskonto. Bauteil II/IVIV

1 000 000 4 455 019 205

2 935

2 451 497 400 5 765 106 421

1 556

19 533

33 816

1 242 133 7 367 238

Passiva. Aktienkapitalkl Hypotheken EE11““ Wollanksche Familienstiftg. .8b Mietvorauszahlungen.. Erneuerungskonto . Gewinn 1928, Saldo.

1 000 000

5 840 400 8

17 500 57 211]1

406 111 28

41 835/80

4 180/60

7 307 238 85

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.

[62586] .

Auf Grund des im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 188 vom 14. August 1929 veröffentlichten Prospektes sind:

RM 20 000 000,— neue Aktien (20 000 Stück über je 1000 RM, Nr. 37 001 57 000) der Aktien⸗ gesellschaft für Verkehrswesen zu Berlin

zum Handel und zur Notiz an der Börse zu Hamburg zugelassen.

Hamburg, im Oktober 1929. Darmstädter und Nationalbank Kommmanditgesellschaft auf Aktien Filiale Hamburg. Dresdner Bank in Hamburg. Herrmann & Hauswedell. Norddeutsche Bank in Hamburg.

M. M. Warburg & Co

1

Verlust. Generalunkosten Abschreibungen. Gewinnvortrag 1928

414 885 .. . 21 817 8 4 180

6 103 140

2 9 929

Gewinn. Vortrag 1927 Pebitotenmn. . Lfde. Mieten 344 640,04 Mietvorauszah⸗

lungen..

434 640/[04 440 883/98 Berlin, den 20. August 1929. Handels⸗Aktiengesellschaft „Atlantic“. Sperber.

90 000,—

Strick⸗ und Wirkwarenfabrik A. G.

[58252] Berlin.

In der Generalversammlung vom 5. September 1929 ist die Auflösung der Gesellschaft beschlossen worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Die Liquidatoren:

Stein. Loewy.

[62584141 Bekanntmachung.

Herr Gutsbesitzer J. Hagelberg, Taeten⸗ dorf, hat wegen seines hohen Alters das Amt als Mitglied unseres Vorstandes niedergelegt. An seine Stelle ist Herr Doppelhöfner Wilh. Schulz, Gr. Liedern, in den Vorstand unserer Gesellschaft gewählt.

Für das bisherige Mitglied unseres AufsichtsratSs, den in den Vorstand ge⸗ wählten Doppelhöfner W. Schulz, Gr. Liedern, und für die durch Ableben aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herren Hofbesitzer H. Hyfing, Römstedt und Gutsbesitzer H. Beplate, Oldendorf, sind die Herren Gutsbesitzer Karl Hagelberg, Taetendorf, Hofbesitzer Georg Kruse, Altenmedingen, Hofbesitzer Adolf Moritz, Oldendorf, in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft gewählt.

Aktien⸗Zuckerfabrik Uelzen. Meyer. Gehrdts.

[62883]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit auf Samstag, den 16. November 1929, vormittags 10 Uhr, in den Sitzungssaal des Bank⸗ hauses J. A. Krebs, Münsterplatz 4, Freiburg im Breisgau, zu einer außer⸗ ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung: Aenderung des § 7 Satz 1 des Gesellschaftsvertrags.

Die Aktionäre, die in der G.⸗V. ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien bis spätestens 7. November 1929 bei der Gesellschaft in Wehr oder beim Bankhaus J. A. Krebs in Freiburg i. Br. oder bei einem deutschen Notar hinterlegen. Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar muß der Hinterlegungsschein bis 7. No⸗ vember beim Vorstand der Gesellschaft eingereicht sein.

Wehr i. Baden, 10. Oktober 1929. Wehra Aktiengesellschaft Teppich⸗ & Möbelstoffweberei. Der Vorstand.

Fritz Rupp. Alfred Hauber. Albert Rupp.

[61881]

Durch Beschluß der a.o. Generalver⸗ sammlung vom 24. September 1929 ist das Grundkapital der Gesellschaft von nominal 880 000,— Reichsmark (in Buchstaben: Achthundertundachtzigtausend Reichsmark) auf 220 000,— Reichsmark (Zweihundertundzwanzigtausend Reichs⸗ mark) herabgesetzt. In Gemäßheit des § 289 des Handelsgesetzbuchs fordern wir die Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzu⸗ melden.

Gleichzeitig fordern wir die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, bei Meidung der Rechtsfolge aus § 290 H.⸗G.⸗B. ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneue⸗ rungsscheinen bis spätestens zum 28. Ok⸗ tober 1929 bei der Gesellschaft zur Ab⸗ stempelung einzureichen.

Hannover, den 7. Oktober 1929. Prometheus⸗Werke Aktien⸗ gesellschaft im Vergleichsverfahren. Arnheiter. Böttcher.

[82602]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 31. Oktober 1929, nachmittags 4 Uhr, in Ohlau, im „Hotel zum Löwen“, stattfindenden außerordentlichen Gene⸗ ralversammlung eingeladen.

Tagesordnung: Neuwahl des Liquidators. 8 Aktionäre, welche der Generalversamm⸗ lung beiwohnen und ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am 3. Werktag vor der Generalversamm⸗ lung bei der Kommunalbank für Nieder⸗ schlesien öffentliche Bankanstalt in Breslau oder Ohlau oder bei einem reichsdeutschen Notar hinterlegen und dieses durch eine Bescheinigung nachweisen. Breslau, den 9. Oktober 1929.

Carl Tuchscherer Aktiengesellschaft i. L.

Der Aufsichtsrat. Prescher, Vorsitzender.

[63011

Erfurter Elektrische Straßenbahn. Die Herren Aktionäre der Erfurter Elektrischen Straßenbahn in Erfurt werden hiermit zu einer außerordent⸗ lichen Generalversammlung auf Donnerstag, den 31. 10. 1929 in den Sitzungssaal der Mitteldeutschen Landesbank, Filiale Erfurt, in Erfurt, Anger ”, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: Erhöhung des Aktienkapitals. Die zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung satzungs⸗ gemäß spätestens drei Tage vor der⸗ selben erforderliche Hinterlegung der Aktien oder notariellen Hinterlegungs⸗ bescheinigungen kann geschehen in Erfurt bei der Mitteldeutschen Landesbank, Filiale Erfurt, der Dresdner Bank, Filiale Erfurt und der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Filiale Erfurt. Erfurt, den 11. Oktober 1929.

vorm. Max Anker in Liquidation,„

[625788 8 Nordsee“ Deutsche Bremen⸗Cuxhaven A. G., Hamburg. Herr Generalkonsul F. H. Hincde ist am 29. Dezember 1928 verstorben und somit als Mitglied unseres Aufsichtsrats aus⸗ geschieden. Der Vorstand.

[62594] Interessengemeinschaft Deutscher Pianoforte⸗ und Har⸗ monium⸗Fabriken A. G., Berlin. Aufsichtsrat lt. Generalversammlungsbeschluß vom 30. 7. 1929:

Herr Carl Bechstein jun., I. Vorsitzender, i. Fa. C. Bechstein A. G., Berlin, Herr Herbert M. Gutmann, II. Vor⸗

si ender, Vorstandsmitglied d. Dresdner

nk,

Herr Direktor Anton Dütz, i. Fa. Eduard Seiler G. m. b. H., Liegnitz,

Herr Julius Feurich, i. Fa. Julius Feu⸗ rich, Leipzig,

Herr Wilhelm Grotrian, i. Fa. Grotrian⸗ Steinweg, Braunschweig,

Herr Wilh. O. Jürgens, i. Fa. M. Hö⸗ rügel, Leipzig⸗Leutzsch,

Herr Rudolf Ibach, i. Fa. Rud. Ibach Sohn, Schwelm,

Herr Geh. Finanzrat Theodor Simon, Delegierter des Verwaltungsrats der Diskont⸗Credit A. G., Zürich,

Herr Arthur Schimmel, i. Fa. Wilhelm Schimmel, Leipzig,

Herr Adolf Ernst Voigt, i. Fa. H. Matz 8 88 Nachf. Adolf Ernst Voigt,

erlin,

Herr Dr. Rudolf Winkelmann, i. Fa. Zeitter & Winkelmann, Braunschweig,

Herr Alfred Felix, t. Fa. Diskont⸗Ver⸗ einigung des kreditgebenden Einzel⸗ handels, Berlin,

Herr Direktor Walter Hesse, Berlin,

.Se. Fris Hoffmann, 28 a. Saale, herr Richard Goetze, i. Fa. Rich. Goetze

Komm. Ges., Berlin.

[62632]

Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung am Montag, den 4. No⸗ vember 1929, mittags 12 Uhr, in Berlin, Mauerstr. 35 (Deutsche Bank,

Zedernfaal). Tagesordnung:

1. Vorlage der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats über den Ver⸗ mögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr.

2. Genehmigung der Jahresbilanz und Gewinnverteilung.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der ordentlichen

Generalversammlung sind nur die Aktionäre

berechtigt, die ihre Aktien entweder spä⸗

testens zwei Stunden vor der Versamm⸗ lung bei der Gesellschaftskasse oder spä⸗ testens am dritten Tage vor der Versamm⸗ lung bei der Deutschen Bank in Berlin, dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin, der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Ber⸗ lin, bei einer deutschen Effektengirobank

(bei letzterer nur für Mitglieder des

Effektengirodepotsz) oder einem Notar

hinterlegt haben.

Berlin, den 10. Oktober 1929.

Aktiengesellschaft Bubiag. Dr. Büren.

[62881] 3 Elektrizitäts⸗ und Bahn⸗Anlagen

Aktiengesellschaft, Dresden.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 13. November 1929, mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale der Elektra, Aktiengesellschaft, Dresden⸗A., Bismarck⸗ platz 2, stattfindenden 38. ordentlichen Generalversammlung eiugeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresberichts des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats sowie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr 1928 /29.

. ee.eg ung über die Genehmigung der Jahresbilanz und die Gewinn⸗ verwendung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Aufsichtsratswahl.

Die Aktionäre, die an der Generalver⸗

sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder von einer deutschen Effekten⸗

girobank ausgestellte Hinterlegungsscheine in Dresden bei dem Bankhause in Leipzig bei der Sächsischen Staatsbank, in Berlin bei der Commerz⸗ und cheinen zu hinterlegen. einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen werden. Aktiengesellschaft.

über solche gemäß § 21 des Gesellschafts⸗ Philipp Elimeyer, Staatsbank, Sächsischen in Zwickau bei Privat⸗Bank Aktiengesellschaft Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ Bankfirmen bis zur Beendigung der Ge⸗ Dresden, den 10. Oktober 1929. Der Vorstand.

Der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat. Dr. Südekum.

Dr. Mann, Vorsitzender.

vertrags spätestens am 8. November 1929 bei der Sächsischen Staatsbank, in Chemnitz bei der der Sächsischen Staatsbank, söcen Empfangnahme von Hinterlegungs⸗ mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung neralversammlung im Sperrdepot gehalten Elektrizitäts⸗ und Bahn⸗Anlagen ille. Dr. Wöhrle.

Hochseefisch 8

Braunkohlen⸗ und Brikett⸗Industrie 1

239.

zugleich Zentralhandelsregifter für das Deut

Berlin, Sonnabend, den 12. ktober

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Geschäftsstelle eingegangen sein. 21 1“

Inhaltsübersicht. andelsregister, Güterrechtsregister,

.. Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

8

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs

91. Zur Berechnung des Werts einer unentgeltlich über⸗ lassenen Wohnung für die Einkommensteuer. Der Beschwerde⸗ führer, der in der Hauptsache lohnsteuerpflichtiges Einkommen bezieht, ist nebenher auch als Verwalter eines seinem Schwieger⸗ vater gehörigen Miethauses tätig. Als Entlohnung dafür ist ihm nach einer von den Beteiligten vorgelegten Bescheinigung der von der Mietzinssteuer befreite Teil des Nutzungswerts der

ohnung“ ½ * worden, während der Schwiegervater weiter erklärt hat, die Mietzinssteuer von dem mietzinspflichtigen Teile der Wohnung aus eigenen Mitteln tragen zu wollen. Die Vor⸗ behörden haben den Friedensmietwert der Wohnung mit 600 RM angesetzt. Der Pflichtige will nur den um die Mietzinssteuer gekürzten Mietwert versteuern. In der Rechtsbeschwerde be⸗ streitet er auch die Höhe des ihm berechneten Mietwerts von 600 RM.

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. In der Vorentscheidung wird mit Recht davon ausgegangen, daß der Pflichtige den vollen Mietwert zu versteuern hat. Denn das verwohnt er tatsächlich, und dieser Wert ist andererseits das Entgelt, das er für seine Tätigkeit als Hausverwalter bezieht; § 38 Abs. 3 und Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes. In Höhe des vollen Mietwerts hat der Schwiegervater des Pflichtigen ja auch die Kosten für den Hausverwalter abgezogen. Wenn er einen Teil der vom Pflichtigen gewissermaßen bezogenen und auf dessen Gehalt als Hausverwalter verrechneten Miete als Hauszinssteuer abführen muß, so ist das eine Folge davon, daß der Eigentümer und Vermieter gesetzlich die Hauszinssteuer zu tragen hat. So lange die Mieten nicht beliebig erhöht werden können, kann der Schwiegervater die Hauszinssteuer im endgültigen Ergebnis auf den Pflichtigen ebensowenig abwälzen wie auf einen fremden Mieter. Auch mit seinem erst in der Rechtsbeschwerde erhobenen Einwand, daß die gesamten Friedensmieten des Hauses und ins⸗ besondere auch die seiner Wohnung, gemessen am Erwerbspreis, viel zu hoch seien, kann der Pflichtige nicht durchdringen. So⸗ lange der Schwiegervater des Pflichtigen die Mieten aus dem Hause auf der Grundlage der Friedensmieten tatsächlich bezieht, muß die Friedensmiete auch als Grundlage des Nutzungswerts der dem Pflichtigen überlassenen Wohnung angesehen werden. Es braucht daher nicht untersucht zu werden, ob der Einwand des Pflichtigen sachlich begründet ist. Im übrigen hat der Pflichtige keinen Grund, sich dadurch beschwert zu fühlen, daß ihm die Friedensmiete berechnet worden ist. Denn in Wirk⸗ lichkeit verwohnt er die gesetzliche Miete. (Urteil vom 4. September 1929 VI A 1454/29.)

92. Die württembergische Kirchenstener ist nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderleistung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes abziehbar. Die Rechtsbeschwerde richtet sich dagegen, daß bei der einheitlichen Gewinnfeststellung die von der Beschwerdeführerin, einer offenen Handelsgesellschaft, gezahlte Kirchensteuer nicht als Werbungs⸗ kosten der beschwerdeführenden Gesellschaft anerkannt und dem⸗ gemäß nicht zum Abzug zugelassen worden ist. Der Rechts⸗ beschwerde ist der Erfolg zu versagen. Nach § 27 des württem⸗ bergischen Kirchengesetzes vom 3. März 1924 (Regierungsblatt S. 93) ist die Kirchensteuerpflicht an die Zugehörigkeit zu der die Kirchensteuer erhebenden Kirche geknüpft, und zwar nicht bloß, soweit sie nach § 30 Abs. 1 als Landeskirchensteuer in Form eines Zuschlags zur Reichseinkommensteuer und Reichsvermögenssteuer zur Erhebung kommt, sondern auch insoweit, als sie nach § 30 Abs. 2 als Zuschlag zur Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer erhoben wird. Diese enge Verknüpfung der Kirchensteuerpflicht mit dem persönlichen Glaubensbekenntnis und der Zugehörigkeit zu einer Kirche spricht dafür, daß die Kirchensteuer, auch als Zu⸗ schlag zur Gewerbesteuer, nicht den Charakter von Werbungs⸗ kosten, sondern nur den einer Sonderleistung nach § 17 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes hat, vgl. Dr. Becker, Ein⸗ kommensteuergesetz, Anm. 63 a zu § 16, Dr. Strutz, Anm. 29 zu § 17 des Einkommensteuergesetzes und Gutachten des RFHofs vom 30. November 1921 III D 1/21, Bd. 8 S. 26 (33). Jedenfalls trifft dies zu bei der Kirchensteuer, die nach den eigenen Angaben der Beschwerdeführerin als Zuschlag zur Reichseinkommensteuer zur Erhebung kommt. Der vbes ber Kirchensteuer ist demgemäß bei der Feststellung des von der Beschwerdeführerin erzielten Ge⸗ schaftsgewinns mit Recht abgelehnt worden. (Urteil vom 4. Sep⸗ tember 1929 VI A 1542/29.)

93. Zur Frage der Gemeinnützigkeit einer Körper⸗ schaft. Die Beschwerdeführerin ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie hat nach ihrer Satzung den Zweck, Grundbesitzern, die für Straßen⸗ und Entwässerungsbauten sowie für Einrichtungen zur Beseitigung der Abfallstoffe Aufwendungen zu machen haben, die erforderlichen Mittel gegen Eintragung von Grundrenten darzuleihen. Des weiteren soll sie das übliche Hypothekengeschäft pflegen und kann sie die v und Verwaltung von inländischen Wertpapieren in offenen Depots gegen Gebühren übernehmen. Sie darf auf den Inhaber lautende Grundrenten⸗ und Pfandbriefe ausstellen. Die Beschwerdeführerin fordert die Anerkennung, daß sie gemeinnützigen Zwecken diene

——

und darum nach § 2 Nr. 3 des Körperschaftssteuergesetzes steuer⸗ frei sei. Die Vorinstanzen haben der Forderung nicht entsprochen. Die Berufungsentscheidung hat festgestellt, daß bei weitem den breitesten Raum in der Fetltigung der Beschwerdeführerin das vghecherepgeschent einnimmt, daß die Satzung nicht die Ge⸗ währung billigen Kredits zur Pflicht macht und daß, wie der Vergleich mit anderen Kreditinstituten, z. B. der Sächsischen Bodenkreditanstalt, lehre, der von der Beschwerdeführerin ge⸗ währte Realkredit keineswegs als billig zu bezeichnen ist. Darum sei nach § 11 Nr. 2 der Durchführungsverordnung zum Körper⸗ schaftsstenergesetz Gemeinnützigkeit nicht anzuerkennen. Die Be⸗ schwerdeführerin macht in der Rechtsbeschwerde an erster Stelle geltend, daß ihr Kredit als billig bezeichnet werden müsse. Ob der Kredit billig ist oder nicht, ist nicht nur eine Frage tatsächlicher Beurteilung; vielmehr hat § 11 Nr. 2 der Durchführungsverord⸗ nung den Begriff des billigen Kredits zum Rechtsbegriff erhoben, so daß an sich in der des Finanzgerichts, daß der Kredit nicht billig sei, ein Rechtsirrtum und damit ein Rechts⸗ beschwerdegrund stecken könnte. Die Ausführungen der Vorent⸗ scheidung verraten jedoch nicht, daß der Begriff des billigen Kredits verkannt wäre. Die Vorinstanz verlangt nicht etwa, daß der Kredit nach Vorkriegsbegriffen billig sein müsse. Sie spricht es nicht ausdrücklich aus, aber ihren Darlegungen liegt der selbst⸗ verständliche Gedanke zugrunde, daß die Verhältnisse des be⸗ tre 188,2 Wirtschaftsjahres die Unterlage für die Beurteilung u bilden haben. Weiter ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzgericht die Vergleichszahlen von anderen Hypothekenbanken, insbesondere von privaten Hypothekenbanken, eholt hat. Un⸗ richtig ist SFS. die Ansicht der Beschwerdeführerin, daß die Höhe ihrer Zinsforderungen v werden müsse mit dem Zins von Privathypotheken, der zehn und teilweise noch mehr Prozent betrage. Die Beschwerdeführerin, die das Hypotheken⸗ geschäft im großen betreibt und der die Berechtigung verliehen ist, den Kapitalmarkt durch Begebung von Pfandbriefen in An⸗ spruch zu nehmen, kann sich und ihre Zinssätze nicht vergleichen mit dem Privatmann und mit den Zinsen, die ein solcher Mann von einem vielleicht wenig gewandten Schuldner nimmt. Der geeignetste Vergleich für eine Hypothekenbank ist der mit einer anderen Hypothekenbank. Lehrt der Vergleich, daß die öffentliche Bankanstalt nicht billigeren Kredit gibt als die privatwirtschaft⸗ liche Hypothekenbank, dann gibt es keinen inneren Grund für die Steuerbefreiung. Die private Hypothekenbank leistet dann für die Allgemeinheit in ihrer Hauptzweckbestimmung, der Kredit⸗ versorgung, genau das gleiche, und es wäre nicht einzusehen, warum bei der gleichen S die öffentliche Bank freizustellen und die Privatbank zu besteuern sein sollte. Die gelegentliche Abführung von Gewinnanteilen an die hinter der öffentlichen Bank stehende Körperschaft zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ist doch nur von nebensächlicher Bedeutung, jedenfalls ist sie nicht der Hauptzweck der öffentlichen Bank. Solche Ab⸗ führung von Gewinnanteilen könnte, wie schon in der Vor⸗ entscheidung ganz richtig hervorgehoben ist, auch nach der Aus⸗ gestaltung, die der egehc der Gemeinnützigkeit im Körperschafts⸗ steuergesetz und der Durchführungsverordnung f hat, für die Steuerbefreiung nicht von entscheidender Bedeutung sein. Denn das Körperschaftstenergesetz und die Durchführungsverord⸗ nung wollen Steuerfreiheit nur für unmittelbare Gemeinnützigkeit gewähren. Wer einen anderen in den Stand setzt, Gemein⸗ nützigkeit zu üben, übt aber nicht selbst unmittelbare Gemein⸗ nützigkeit. Ein lediglich zahlenmäßiger Vergleich der Zinsen, Pro⸗ visionen und dergleichen mit Privathypothekenbanken wäre nur dann nicht am Platz, wenn in der Geschäftstätigkeit wesentliche Unterschiede bestehen würden, z. B. die private Hypothekenbank Sven, ahßh nur große Objekte beleihen würde, während die öffentliche Bank, eben in Betätigung einer gemeinnützigen Ge⸗ sinnung, vorzugsweise die kleinen Sehadner bedenken würde, die sonst nur schwer Kredit bekommen. Daß die Verhältnisse bei der Beschwerdeführerin so lägen, ist jedoch nicht behauptet, und nach der Uebersicht der vpot engruppen im Geschäftsbericht 1926 nicht anzunehmen. Auch die Geschäftsbericht⸗ zeigen in der Gliederung des Hypothekenbestands, daß vor der Inflation die Beschwerdeführerin sich keineswegs vorzugsweise dem unkosten⸗ reichen Kleingeschäfte gewidmet hat. (Urteil vom 29. August 1929 I A a 239/29.)

94. Zur Berichtigung eines Steuerbescheids im Sinne des § 74 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung. Der Pflichtige hatte in seiner Steuerklärung für 1926 einen Spekulationsgewinn von 11 759 RM angegeben. Bei der rechtskräftig gewordenen Veranlagung ist eser Gewinn versehentlich nicht berücksichtigt worden. Das Finanzamt hat das 8; später entdeckt und einen Bericht unigsbescheid nach § 74 Abs. 3 der Reichsabgaben⸗ ordnung erlassen. Das Finanzgericht hat den Berichtigungs⸗ bescheid und die Einspruchsentscheidung aufgehoben, da weder die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung nach § 212 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung, noch für eine Berichtigung im Sinne von § 74 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung vorlägen. Die Rechts⸗ beschwerde des Finanzamts ist be Es handelt sich nicht um einen Schreibfehler, Rechenfehler oder eine sonstige, diesen

äußerlichen Fehlern gleichzustellende offenbare Unrichtigkeit,

sondern um eine fehlerhafte Sachbehandlung. (Urteil vom 11. September 1929 VI A 1527/29.)

95. Zum Grundsatz der Kontinuität in der Bilanz gebarung eines Kaufmanns. Zwischen dem Finanzamt und einer Aktiengesellschaft war unter anderem die Höhe H Rück⸗ tellung für zweifelhaste Forderungen in der Schlußbilanz für 1925 treitig. Am Schlusse des Geschäftsjahrs besaß die Beschwerde⸗ ührerin etwa 128 000 RM Forderungen. Sie hatte darauf 7000 NM abgeschrieben. In der Einspruchsentscheidung ist nur eine Abschreibung von 2 vH, also von 2560 RM zugelassen. Das Finanzamt hatte dann in seiner Stellungnahme zur Berufung unter Hinweis auf die Recüiprechung des Reichsfinanzhofs ge glaubt, seine Einwendungen gegen die Höhe der Abschreibunge zurückstellen zu sollen. Das Finanzgericht ist dem gefolgt und hat für die Schlußbilanz die Abschreibung von 7000 RM an erkannt. Es hat jedoch in der Anfangsbikanz 1925, in der keig Delkrederekonto eingestellt war, auf die damals vorhandenen Forderungen eine entsprechende Abschreibung (7400 RMN vor⸗ genommen) und war damit in diesem Punkte zu einer Ver⸗ böserung van. Die Begründung geht dahin, daß sich die Wirt schaftsverhältnisse der Strombezieher im Laufe des Jahres kaun verändert haben könnten. Zusammenhang wesentlichen Verfahrensmangel, ohne allerdings klar auszusprechen, worin der Verfahrensmangel bestehen soll. In

der Tat verstößt das Verfahren des Finanzgerichts gegen das Ge⸗-

bot des rechtlichen Gehörs. Denn, wenn das Finanzgericht einen veränderten rechtlichen Gesichtspunkt in das Verfahren hinein bringen wollte, mußte es der Beschwerdeführerin Gelegenhei heben, sich zu dem nenen Gedanken zu äußern. Der Reichsfinanz bof hat in der Entscheidung Bd. 8 S. 344 (vgl. auch Mrozeks Kartei, Reichsabgabenordnung § 228 Rechtsspruch 19) unter anderem darauf hingewiesen, daß mit der Aenderung der recht lichen Auffassung eine erneute Prüfung des Sachverhalts ver⸗ bunden sei und daß dabei Tatsachen zur Sprache gebracht werden könnten, die hervorzukehren bisher kein Anlaß bestanden habe. Die Vorentscheidung war hiernach aufzuheben.

Die Rechtsbeschwerde rügt in 7

Bei freier Be⸗

urteilung spricht viel dafür, trotz der tatsächlichen Ausführungen

der Rechtsbeschwerde im Ergebnis dem Finanzgericht beizutreten

Die Abschreibung in der Schlußbilanz ist, wie den Ausführungen der Beschwerdeführerin entnommen werden kann, nicht wegen der Unsicherheit einzelner bestimmter Forderungen erfolgt. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Vorsichtsmaßnahme, weil bei einer großen Zahl von kleinen Forderungen stets die Befürchtung am Platze ist, daß Ausfälle eintreten (vgl. dazu Entsch. des RFHofs Bd. 7 S. 130 und Bd. 21 S. 53). Es läßt sich aus der Art des Unternehmens und aus der Gesamthöhe der Forderungen an den beiden Stichtagen schließen, daß Zahl und Größe der Forderungen am Anfang des Wirtschaftsjahrs nicht wesentlich anbers gewesen

sind als am Schluß. Der Kaufmann hat eine gewisse Kontinuität in der Bilanzgebarung auch insofern zu beobachten, als er die Bewertung zweifelhafter Forderungen nach

ändert haben, nach gleichmäßigen Sätzen vornehmen muß. Es geht nicht an, das Delkrederekonto dazu zu benutzen, um durch größere oder geringere Einsetzungen die Höhe der Steuern zu regulieren oder, wie hier, Steuer endgültig zu sparen. Die Be⸗ schwerdeführerin hat jedoch in dem Schriftsatz vom 19. Juli 1929 behauptet, daß die wirtschaftliche Lage ihrer Strombezieher am

Anfang ihres Wirtschaftsjahrs 1925 ganz anders gewesen sei als

am Ende 1925. Ob das richtig ist, und ob darum der gemeine Wert der Forderungen om Schluß des Wirtschaftsjahns verhält⸗ nismäßig geringer ist als am Anfang des Wirtschafts⸗ jahrs, vermag der Senat nicht zu übersehen. Er kann deshalb auch nicht entscheiden, ob und in welchem Maße das vom Finanz⸗ gericht in die Anfangsbilanz 1925 eingestellte Deikredervekonto zu kürzen ist. Die nicht spruchreife Sache ist an das Finanzgericht ur anderweiten Entscheidung zurückverwiesen. Dabei wird das Finanzgericht auch zu den Einwendungen der 8 gogen die Anrechnung einer versteckten Dividende Stellung zu nehmen haben. Zu diesem letzteren Punkt sei kurz folgendes be⸗ merkt: schleierten Gewinnverteilung ist nicht dem Umstand zu entnehmen, daß der Vertrag über die Stromlieferung vereinbart wurde, bevor die Abnehmer Aktien erworben hatten. Der Vertrag sollte

Aktionärrechte begründen. Das ist das Entscheidende; die Zeit

des Abschlusses ist demgegenüber etwas Unwesentliches. Wenn

die Beschwerdeführerin bestreitet, daß in der Abgabe von Strom

zu 20 Pfennig eine Bevorzugung der Aktionäre liegt, so wird sie

den wirtschaftlichen Zusammenhang aufklären müssen, wie es

kommt, daß neue Aktionäre, welche in den Genuß der gleichen

Lieferungsbedingungen treten wollen, dafür nicht nur 1,50 RM

für jede verbvauchte Kilowattstunde einzuzahlen bevreit sind,

sondern 1,75 RM und seit 1. Januar 1927 sogar 2,00 RM. Bei

der Prüfung, ob und in welchem Maße den Aktionären Sonder⸗

vorteile zugewendet werden, wird es sich im Hinblick auf die

Eigenart der Preisgestaltung bei Elektrizitätswerken kaum um⸗

gehen lassen, die Vergleiche zwischen Aktionär⸗ und Nichtaktionär⸗

preisen getrennt nach Klein⸗, Mittel⸗ und Großabnehmern zu

ziehen. (Urteil vom 29. August 1929 I A a 420/29.)

9 1 8 Handelsregister. Naabeck. Brauerei. Alrfeld, Leine. [61950] Am 12. 9. 1929 ist im Handels⸗ register A Nr. 159 bei der Firma Wilhelm Bartels, Lamspringe, fol⸗ gendes eingetragen: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Alfeld.

Amberg. eingetragen: Firma: Weißbrauhaus Schwandorf.

Amberg. [61951] „In das Handelsregister wurde heute eingetragen: Firma: Hans Rasel, Schloßbrauerei Naabeck. Sitz: Naabeck.

Inhaber: Hans Rasel, Gutsbesitzer in

Amberg, den 7. Oktober 1929. Amtsgericht Registergericht.

In das Handelsregister wurde heute Josef Schwandorf. Inhaber: Josef Mehrl, Brauereibesitzer in Schwandorf. Amberg, den 7. Oktober 1929. Amtsgericht Registergericht.

Apolda. [61953] Haftung mit In unser Handelsregister B ist bei der Band I unter Nr. 92 eingetragenen Firma Robert Jacobi, Aktiengesell⸗ schaft in Apolda, eingetragen worden: Fabrikant Erich Jacobi ist durch Tod aus dem Vorstand ausgeschieden. Apolda, den 7. Oktober 1929. Thüringisches Amtsgericht. II.

Arnstadt. Handelsregister. [61954]

In das Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 128 die Firma Alfred Minner, Gesellschaft mit beschränkter

[61952] Betrieb Mehrl,

Sitz:

erwerben, sich

eingetragen worden. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 19. September 1929 er⸗ richtet worden nehmens ist der Vertrieb von Schwer⸗ spat und anderen Mineralien und der verwandter Die Gesellschaft ist auch befugt, gleich⸗ artige oder ähnliche Unternehmen zu

oder deren Vertretung zu übernehmen. Das Stammkapital beträgt 20 000 RM. Zu Geschäftsführern sind der Kaufmann Alfred Minner

Ninner geb. Lappe, beide in Arnstadt, bestellt worden. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft selbständig. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen im Deutschen Reichsanzeiger.

Arnstadt, den 4. Oktober 1929.

Thür. Amtsgericht.

dem Sitze in Arnstadt, Gegenstand des Unter⸗

Erwerbszweige.

Bad Lausick. In das Handelsregister ist heute au Blatt 157, betr. die ling in Reichersdorf, eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.

an solchen zu beteiligen

und Frau Elisabeth

Fo nach gleichmäßigen Grund-⸗ sätzen und sogar, wenn sich die Verhältnisse nicht wesentlich ge⸗

Rechtsbeschwerde 1

Ein entscheidender⸗ Grund gegen die Annahme einer ver-

8 3

irma Artur Kieß⸗

Amtsgericht Bad Lausick, 7. Okt. 1929.