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Reich
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Senatsbibliotheh. Berlin
taatsanzeiger
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*
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Berlin, Freitag, den 2. Mai, abends.
———V
Inhalt des amtlichen Teiles:
u“ Deeutsches Reich.
Ernennungen ꝛc. 1
Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im 2. Kalendervierteljahr 1930.
Sechste Verordnung über die Erhöhung der Sätze für die Ver⸗ mahlung von Inland sweizen.
Zweite Verordnung über den Zusammenschluß von Kohlen⸗ bergwerksbesitzern des niederrheinisch⸗westfälischen Kohlen⸗ bergbaubezirks zu einem Kohlensyndikat.
Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. 8
Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im April 1930. .
Bekanntmachung, betreffend ein privates Versicherungsunter⸗ nehmen.
Filmverbot. 3
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 14 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I.
Preußen. 8
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. “ 2
Bekanntmachung, betreffend Verleihung der Städteordnung an die Kreisstädte Arolsen, Wildungen und Corbach.
Deutsches Reich.
Der Kaufmann Walther Schmidt ist zum Konsul des Reichs in Cap Haitien (Haiti) ernannt worden.
—.—
b11’A4.“ 8
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im April, Mai und Juni (2. Kalender⸗ vierteljahr) 1930 werden auf Grund von § 8 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 1926 (RGBl. I S. 218) in Verbindung mit 8. 45 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 1926 (RGBl. I S. 323) wie folgt festgesetzt:
Einheit
1 Pfund 100 Goldpesos 100 Wehterpeloe 100 Belga 100 Milreis 100 Dollar 100 Rupien 100 Dollar
100 Lewa
100 Pesos
100 Tael (Silber) Kronen
RM
20,90 368,13 161,73
58,37
47,37 162,33 152,00 235,72
3,03 4,16 51,18 203,61 112,12 81,46 111,67 10,53 16,42 5,43. 20,38 168,17 92,09 21,93 206,19 739 80,71 41,82 58,37 199,71 112,00 58,97 16,34 46,96 18,82 2,49 112,43 80,97 53,26 12,40 1,91 73,21 21,55
3,75 4,19
Lfd.Nr. Staat
Aegypten Argentinien
e“ Brasilien Britisch Hongkong Britisch Ostindien Britisch Straits⸗ Settlements Bulgarien anada Chile China⸗Shangha Daͤnemark Danzig Estland Finnland Frankreich riechenland Großbritannien Holland Island Italien Japan Jugoslawien Lettland Litauen Luxemburg Mexiko Norwegen Oesterreich Peru e 1 ortuga Rumänien Fweden S weiz Seüachener kei hecho⸗Slowakei Türkei 8
Ungarn 100 Pengö Union der Sozialisti⸗ 10 neue Rubel schen Sowjetrepubliken (= 1 Tscherwonetz) Uruguay 1. Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika
Berlin, den 1. Mai 1930. Der Reichsminister der Finan J. A Pissee
— —½ 00 2mnhwUedo —
— — d0—
rachmen 1 Pfund Sterling 100 Gulden 100 Kronen 100 Lire
100 Lat 100 Litas 500 Francs 100 Pesos 100 Kronen 100 Schilling
1 Pfund 100 Zloty 100 Eskudos 100 Lei (Noten) 100 Kronen 100 Franken 100 Peseten 100 Kronen
1 Pfund
fertgesett. bei
Sechste Verordnun über die Erhöhung der Sätze für die Lermahlung vpon Inlandsweizen. ee.“ eeöeöö-ööö-eb des Artikel I § 3 des Gesetzes über die
Auf Grund Vermahlung von Inlandsweizen vom 4. Juli 1 (RGBl. I S. 129) wird hiermit verordnet:
Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die ausländischen Weizen vermahlt, hat im Mai 1930 von der Wei enmenge, die sie in Monat vermahlt, mindestens 50 vH Inlandsweizen zu vermahlen.
Berlin, den 30. April 1930. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
w über den Zusammenschluß von Kohlenbergwerks⸗ b. des niederrheinisch⸗westfälischen Stein⸗ kohlenbergbaubezirks zu einem Kohlensyndikat.
Vom 30. April 1930.
Auf Grund des § 5 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 (RGBl. S. 1449) bestimme ich:
„ 1.
Der in § 1 der S vom 31. März 1930 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 77 vom 1. April 1930) verfügte Zusammenschluß von Bergwerksbesitzern des niederrheinisch⸗westfälischen Steinkohlenberg⸗ baubezirks zu einem Kohlensyndikat bleibt für den Monat Mai 1930 wirksam. 82
„ Ddiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des 30. April 1930
in Kraft. Berlin, den 30. April 1930. 8 Der Reichswirtschaftsminister. Dietrich. 8
Bekanntmachung den Schutz von Erfindun en, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 1. Mai 1930.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) vorgesehene Ccu von Erfindungen, Mustern und Waren⸗ zeichen tritt ein für die vom 4. Mai bis Ende Juni 1930 in Mannheim stattfindende Bauhaus⸗Wanderausstellung des Bau⸗ haus Dessau.
Berlin, den 1. Mai 1930.
Der Reichsminister der Justiz. J. V.: Dr. Josl.
über “
G“ Die Reichsindexziffer die Lebenshaltungskosten im April 1930.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Son⸗ stiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats April auf 147,4 gegenüber 148,7 im Vormonat. Sie ist somit um 0,9 vH zurückgegangen. Dieser Rückgang ist im wesentlichen d 8 weitere Senkung der Ernährungsausgaben bedingt--Vaneben haben auch die S. für Bekleidung ihre rückläufige Bewegung
eer Gruppe Heizung und Beleuchtung haben ie Preise fur Briketts nachgegeben. Die Ausgaben für die Wohnung sind durch die Erhöhung der Umlagen und dergl. in mehreren Städten um 0,6 vH gestiegen.
Die Inderziffern für die einzelnen Gruppen betragen 1913/14 = 105): für 142,8, für Wohnung 127,5, ür Heizung und Beleuchtung 152,2, für Bekleidung 167,6, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 193,4.
Berlin, den 30. April 1930.
ein Statistisches Reichsamt.
J. A.: Dr. Eppenstein.
8 Bekanntmachung. 1 Die Lebensversicherungsbank Kosmos in Zeist, die ihren deutschen Versicherungsbestand bereits im Jahre 1921 auf die Frankfurter Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft übertragen hat, hat die Vollmacht ihres deutschen Hauptbevollmächtigten Dietrich Friedrich Albert Werda in Berlin widerrufen (vgl. Bekanntmachung vom 3. Juni 1902 im Reichsanzeiger Nr. 132 vom 7. Juni 1902). Berlin, den 28. April 1930. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Becker.
*
Twiste, Bad Wildungen im Kreise
teile:
Poftscheckkonto: Berlin 41821.
1930
—
Filmverbot.
Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: „Export in Blond“, 9 Akte = 2990 m, Antragsteller: Länder⸗Film G. m. b. H., Berlin; Ursprungsfirma: Starfilm⸗Gesellschaft, Warschau, ist am 28. April 1930 unter Prüfnummer 25724 verboten worden. 1 11““
Berlin, den 30. April 1930.
“
Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin.
Bekanntmachung.
Die am 1. Mai 1930 ausgegebene Nummer 14 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
das Gesetz zur Vorbereitung der Finanzreform, vom 28. April 1930,
das Gaststättengesetz, vom 28. April 1930,
die Achte Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, vom 16. April 1930,
die Bekanntmachung über die Ausprägung von Reichssilber⸗ münzen im Nennbetrage von 3 und 5 Reichsmark, vom 1930, und
Druckfehlerberichtigung.
Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 RNW.
Postversendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW. 40, den 1. Mai 1930.
Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
v Ministerium des Innern.
Durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. April 1930 ist den Kreisstädten Arolsen im Kreise der 1 der Eder und Corbach im Kreise des Eisenbergs die Städteordnung verliehen worden.
Berlin, den 29. April 1930. Der Minister des Innern.
J. A.: von Leyden. Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten. Die Oberförsterstelle Nentershausen im Regierungs⸗
bezirke Kassel ist zum 1. Juli 1930 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 22. Mai 1930 eingehen.
Domänen
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. “
Der Königlich schwedische Gesandte af Wirsén ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
—
Parlamentarische Nachrichten.
Der sozialpolitische Ausschuß des Vorläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats genehmigte am 30. April die Anwendung des § 7 der Arbeitszeitverordnung auf einige weitere Arbeitergruppen. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger mitteilt, handelt es sich um Arbeitergruppen in den Lumpensortieranstalten, Abdeckereibetrieben, Müllverwertungsbetrieben und Betrieben der Steingewinnung und Steinbearbeitung.
Die am 25. d. M. ausgegebene Nummer 12 des Reichs arbeitsblatts hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtliche Teil: I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Ge setze, Verordnungen, Erlasse: Bekanntmachung, betreffen da ö. Uebereinkommen über die Eeäßrun einer Entschädi gung für Arbeitslosigkeit infolge von Schif bruc Vom 27. Mär 1930. — Arbeitslosigkeit und Mehrarbeit. — Arbeitszeitregelung für gewerbliche Arbeitnehmer. — Richtlinien für die Entschädigung an Gemeinden für die Heranziehung zu Aufgaben der Arbeitslosen⸗ versicherung. — Bescheide, Urteile: 36. Unterstützung für arbeits⸗ lose Angestellte und Arbeiter des Tabak ewerbes und Krisen⸗ unterstützung. — II. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag, Tarif⸗ vertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit, Schlichtungswesen. Bescheide, Ur⸗ 37. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses verletzt den § 95 BRG. nur dann, wenn sie die Behinderung des Arbeit⸗ nehmers in der Ausübung seiner Rechte als Zweck verfolgt. — 38. Die Mitwirkung bei der Straffestsetzung nach § 80 Abs. 2 BRG. kann nicht zum Nachteile des Arbeitnehmers dadurch er⸗
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