1930 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 May 1930 18:00:01 GMT) scan diff

90) für f Gasmesser mit fortlaufend sich drehender Meß⸗ Belanntmachung B. ,— für Flüssigkeiten. 2 ,8 * Söchstlast 1 b b) bei den selbsttätigen Leausge michtawages ᷓ% d der neuen Fassung der Bekanntmachung, betre Die Fehlergrenzen betragen:; 8 2 kamm oder weniger das Dreifache der für das Durchschnittsergebnis nach Nr. 2àb 1. Waagen für eine Höchstlast von 33 1 E“ Verkehrsfehlergrenzen der Meßgeräte. fiec 1. bei ebe,öe 8 gSS- —— 4 zu berechnenden Fehlergrenze. 800 Gaamm und wenchet. 0,60 be6 7,5 bis 35 Liter 1 Vom 3. Mai 1930. nüs zer oder mehlt 1⁄10 des Raumgehalts, vpon 20 Kilogramm oder mehr .. . . . IIa. Waagen zum Herstellen gleicher Packungen. 1. mehr als . 35 75 (Veröffentlicht im Reichsgesetzbl. I S. 15 44 Liter 10 Kubikzentimeter für jedes Kilogramm der Höchstlast; Hierfür finden die Bestimmungen unter Ziffer VI Buchstabe A Geröffe g 3 . 158.) 4 0,1 Liter 4 d) bei den einfachen Laufgewichtsbalken⸗ 3 Ziffer 1e und 2 über die Fehlergrenzen für Waagen mit Neigungs⸗

500 Gramm bis einschl. 5 Kilogramm . 75 360 62 5 bis einschl. Kilogramm. 360 1 200 Auf Grund der Verordnung über die Neubelm 028 Liter 2 waagen. 1 gewichtseinrichtung gleicher Höchstlast Anwendung.

1 1 8 8 2. . 2 1 . 1 1 200 4 500 er Ei „vEFvnvv⸗S⸗⸗. 17 für jedes Kilogramm der Höchstlast; b 20 8— 5 20 000 1 8nge Hekanntmach 838111““ b e) bei den Waagen mit 12emu III. Waagen zum Eisenbahngebrauch und Waagen zum 500 8 2,— n etreffend die Verkehrsfehlergrenzen der eßgeräte 0,01 8 128s. inricht Postgebrauch. 12 50 000 Liter. . 3 1 1 e. Beltme 4 werkzeugen mit gleichartiger Einteilung für jede an fuͤr eine Höchstlast 3 Die Fehlergrenzen betragen: 8 3000 3 . 5, 5 1 machung, betreffend die Verkehrsfehlergrenzen der M bei Meßwerkzeug von 1 Kilo d ii; bei den Waagen 1e“ üägi b) für nasse Gasmesser mit schwinge B g 8 eßgernn poljebiger Stelle der Einteilung aus 4 oder 5 kleinsten Teil⸗ 1 gramm oder weniger. . 4 Milligramm * 8 eeee. und für Balgengasmesser von vom 18. Dezember 1911 (Reichsgesetzbl. S. 1065) in der! belie i9- usammengesetzte Maßgröße von faͤr jedes Gramm der Höchstlast, für Reisegepäck und Stückgüäter 1,5 Gramm nehr als Ea 5 Liter und weniger der Bekanntmachungen vom 28. Oktober 1916 (Reichsgeses 858 2 mehl ⸗7% der Maßgröße vpoon 1 bis 2 Kilogrammn sr zebes Plhoßgnanan ber vebßzen hessüchen 3 000 bis einschl. 6 000 Kilogramm 12 X“X“ 1X1“ S. 1213) und vom 3. Dezember 1921 (Reichsgesetzbl. S. 199 1⸗ ö D20 lubitzentimeter vpon 2 bis 12 Kilogratmm Last; 6 000 I 15 1 20 Lit und der Verordnungen vom 13. Februar 1925 (Reichsgesehe Iwbr 8 fufßr jedes Kilogramm der Höchstlast, bei den Waagen 4 . iter 8 gesets 0,2 und 0, E vpon 12 bis 20 Kilogramm 24 für Postpakete ohne angegebenen Wert . 3 Gramm 9 000 15 000 5 8s 40 S. 13) und vom 11. November 1929 (Reichsgesetzbl. 1 E. 99 0,05 Lüterr 4 EII1226 b fur jebes Lilogrumm der urößten zulsssigen 8 nachstehend neu bekanntgemacht. 1„ u für jedes Kilogramm der Höchstlast bei ief vei den Briefwaagen 8

15 000 21¹ 000 . 898 21 000 31 000 8 1 * Milchmaßen ² Berlin, den 3. Mai 1930. weüchmagroß e 12, des größten Raumgehalts; 2. Bei Belastungen unterhalb der Höchstlast ist die fuͤr die Gewichtsstufe

31 000 41 000 8 8 2 8 5 54½ 1 41 000 61 000 8 Der Reichswirtschaftsminister. 1— I Meßeimern für Mineralöle für jede vom Boden grenze gleich dem Betrage, der sich für die jeweilige Belastung 61 000 81 000 5 105 12 000 30 000 ““ IITIIIIIII bei roe 1% ihres Raumgehaltt. emaß Rr. ergibt, mindestens jedoch gleich einem Füfle der von 500 Gramm. 81 000 101 000 8 120 30 000 Liter 8 rechne hg nsg lergreng⸗ für die Höchstlast, aber für die Waagen unter e, n r 8 1 (E.I 3“ x 8. e S BI“ 8 8 sei einem Neigungsbereiche von weni Is 2000 Kilo⸗ .—“ 1.“ 68s 2. Erweist sich ein 22 chon bei der Vorprüfun Verordnung 82 gramm, nicbesen⸗ 2 dem Vetrage, der ich als Feclo. VII. Thermo⸗Alkoholometer 2. Die ermäßigte Gebühr wird erhoben, wenn ein. Hebel⸗ als undicht, so wird der vierte Teil der vorstehenden Gebühren I 8 Die Fehlergrenzen betragen: I111X“ grenze für eine Belastung von der Größe des Nei sbereichs 8 b 8 8 apparat für die volle Höchstlast oder wenn Normallast für min⸗ erhoben. über die Verkehrsfehlergrenzen der Mej⸗ bei Fässern für Bier t, bei einem Nei vagsbereiche von 2000 Iegralmm vber Die Fehlergrenzen betrage; 1 destens drei Viertel der Höchstlast der Waage Hestent wich⸗ 3. Gelangt das abnehmbare 8 eines Stations⸗ geräte. bis zu 10 Liter. 0,2 Liter, mehr, mindestens gleich dem Betrage von 2400 Gramm, wenn 1. an der Aräometerstale bei Einteilung in den —e sind beglaubigte Gewichtsgerätschaften gleich⸗ gasmessers ohne diesen zur Prüfung, so ist eine Gebühr von Die Vertehrssehlergrenzen der Meßgeräte werden über 10 u .. . 1⁄50 des Raumgehalts; diese Beträge größer sind als ein Fünftel der Fehlergrenze für die 2 Prozente. Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaagen für .““ 88 setgelgh.ene Wine xn I 0,2 Liter menus fünftel 8 zchstlafhen bis eiloara inschließlich wi . IX. Getreideprober. owohl im Mehr als im Minder gelten. 5 K 2 17 5 8 B. Waagen für besond ech b 8 8 ließl jird zu den Ge⸗ 8 8 8 % des Raumgehalts. gen für besondere Zwecke. ehntel sönltraften 1 8009 -EvAö Vunver erhoben. 1. Für den Eeee .. 22* 22 2,50 RM 1. Längenmaße, Meßwerkzeuge und Meßmaschinen für Läng äF“ lna bes 2*½ 8 I. Präzisionswaagen. 2. 8 der Thermometerstale bei Einteilung in Der Zuschlag bleibt außer Ansatz, wenn für die Prüfung der Lauf⸗ 7 Heeess rob 11““ messung, Flächenmaße, Meßwerkzeuge und Meßmaschinen IV. Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände. Die Fehlergrenzen betragen: 111““ hanbe „U 111“²“ gewichts⸗ oder Schaltgewichtseinrichtung Gebühren gemäß Ziffer 4, 4 * o 18G- 4e. ü ng . bes. 88 8 8 für Flächenmessung. A. Zylindrische Maße. d. Waahen wcht einer Oebtzaen zultffigen Lof 8— wber fonte EEEEP1““ 7 oder 8 erhoben worden sind. „Diele Gebühren werden edielich erhaben für die ah⸗ 5 1 . vvpoon 10 Gramm und weni 111“““ 8— 4 Se. nicht im e mit der Waage oder dem gemeine Prüfung ehsene⸗ 2 22 I. n. 8 ereemes ““ 1 ne. Ielasen va 2 r der unter Prfür gleicharmige Waagen vor⸗ .“ 8 VIII. Gasmesser w 8eeeeeees ines Schaltgewichts⸗ Kontrolle des Einspielens der leeren Waage sowie für die Die Fehlergrenzen betragen: v“ dei Maßz⸗ 800 Kubikzentimetern 8 escheiebenen ehn ] 18 Waagebalken vorgenommene Sonderprüfung eines Schaltgewie Prüfung der Genauigkeit der Angaben und für die Prüfung 1. für die Gesamtlänge 1 100 Plter.. Meneseig A4ö— Die Fehlergrenzen betragen: fFeleasae sr derchereigae nenee Satbemther de gh.⸗ b E ggatstememmane„ 1 ——“ i 1 8 2 2 2 . . feFes 1 2 . 1 vn 8 8 1112122 w ebene Stundenleistu⸗ 1 8. Zu vorstehenden Sätzen treten noch die Gebühren für die 10 bis einschließlich 8 Meter 6 Millag 1 100 8 1 4 1 2— unter A für gleicharmige Waagen vor⸗ L 92 2 ger 2&

22 2 2 2 b 55 59

2 2 2 2 2*

9 2.

81I1I1I1n

200 75 8 L 90 8 12 000

S8838S8S882⸗

TSeööe““ „9L99 2 vb 8 089 . . . *. 2 . n .

2122S2S8 8

5. Bei Waagen mit Neigungsgewichtseinrichtung werden zu 8 b 3 w 4v G 8 . den Gebühren nach Zisfer 1 bei Hochtlaten 11414“4“ 1686“ 9 geschriebenen Fehlergrenze, far naste Gasmeser mit sortlauscns sich breheider ies. bis zu 5 Kilogramm . 2,— RM 4. Für die Prüfung einer Waageschale nebst Messingplatte 4 3 E1

5 bis einschl. 50 Kilogramm 3,— 5. Bei Eichungen und .8.2 ohne Stempelung, die bei Maßstäben aus anderem Material von 8 98½ Se..

b 5 500 5,— an Zwanzigliterprobern außerhalb der Amtsstelle vorgenommen 10 bis einschließlich 7 Meterr 1412 Mill nesehsee. 8 1“ b 2 8 bie Gebührenpflichtigen außer den Kosten nach 11 ch 1 4 2⁰0 GraumummmV »90 Milligramm. der durchgeflossenen Gasmenge. Vorausgesetzt ist hierbei eine der an⸗

500 5 3000 10,— werden, tragen 8 8 e der an

3000 Kilogratmtmtmm . . 20,— § 1 Ziffer 7 auch die übrigen Kosten für die Entsendung von 3 und 2 4 3, Kastenmaße, Lösch⸗ und Ladegefäße, Förderwagen und Förder⸗ II. Selbsttätige Waagen. gegebenen Stundenleistung (V) entsprechende Durchflußgeschwindigkeit.

als Zuschlag erhoben. Ziffer 3 findet keine Anwendung. zwei Fünafen gemäß. den 2 422 * *8 derd rhetenigeoa. 8 1“ 1 22 gefäße, Rahmen⸗ oder Runsfetmäaßze, Kumtmaße. bie Fehlergrenzen betragen: 5 ge L E-. .e hen E1 6. Bei Doppelwaagen ist die Summe der für jede der beiden nung aün Reich vig. e. 81 osten 2 * uschläge z XX““ 9,8 . uv 1 die Fehlergrenzen betragen: b .“ für die Waage nach Ausschaltung der selbsttätigen Einrichtung nc bng 8 S. ro 8 auch bei der Hälfte bieser Durch⸗ Einzelwaagen nach ihrer Höchstlast berechneten Gebührenbeträge in den Gebühren 1 Ziffer 5 und 6) anzurechnen. 0,2 und 0,1 ö665;8 5838 vbei allen Waagengattungen so viel wie die unter Aangegebenen ag des E1 men; 16 Millinas gefäßen sowie Rahmen⸗ oder Auf⸗ Fehlergrenzen für die Handelswaagen gleicher Art, jedoch bei 9 3

92

Ansatz zu bringen. Für die zusätzlichen Prüfungen der Verbund⸗ X. Meßwerkzeuge für wissenschaftliche und technische Unter⸗ bei eeies e . 1 8 8 setzmaßen und Kumtmaßen. ⅛½ des Raumgehalts, eeiner größten zulässigen Last IX. Getreideprober. 1 bei Förderwagen und Fördergefäßen . 1⁄0 e“ voon 200 bis 20 Gramm abwärts 400 Milligramm Die Fehlergrenzen betragen: Z

ird ein Zuschl 0 Hundert der nach Satz 1 8 waagen wird ein Zuschlag von 20 vom Hunder h tz suchungen 30 bis einschließlich 20 1uX“ 15 von 10 Gramm abwärts . 1. a) für die Durchschnittsangabe aus 10 Vergleichungen mit dem

20 8 8 * 5 Kilogramm und mehhll eein Fünftel trommel, wenn die angegebene Stundenleistung 150 Ku⸗ 14“ der unter A für gleicharmige Waagen vor⸗ 8 8 bikmeter oder mehr betrwagt.... 7⁄1% p geschriebenen Fehlergrenze, für nasse Gasmesser mit hin und her schwingender Meß⸗

7„

mmindestens 10 Gramm und nicht mehr als vorrichtung und für trockene Gasmesser .“/100

11“

6 2 2 2 . * * 2. . 2 . 2*. 2 . 95. . 2 80 EI 1113“ 1ö1ö1“ * *. 2— 2* * 2— 2—

1 ¼ 9 6 590

8

8 C113“ 2222245245225222222ã52-22-2à-—⸗à—-⸗*

229222 2

berechneten Summe erhoben. Die ermäßigte Gebühr wird erhoben, . Meßwerkzeuge für chemische und physikalische Untersuchungen.

wenn für eine der Einzelwaagen, beziehungsweise für die größere, , 8 13 8 die Bedingung in Ziffer 2 erfüllt ist. t 8 6““ ETEEEE“ 6 * 4 1““ C. Meßrahmen für Brennholz. 2. für die Waage mit der selbsttätigen Einrichtung: Normal

.. Für die besondere Prüfung und Stempelung der Einteilung a) ge pipe ““ Sütn 3 und 2 die Fehlergrenzen betragen: a) bei den selbsttätigen Balkenwaagen für kleinstückige Materialien bei dem Viertelliterprobert 0,75 Gramm eines Laufgewichtswaagebalkens (Kerbenprüfung) sind 3 RM, für bis 10 Kubikzentimeter einschließlich. ... 1 1“ 1. für die Gesamtlänge der einzelnen Rahmenstücke bei großen mit Nachstromregler und bei den Waagen für Thomasmehl, bei bem, Siteteeoher .... ... 17152 die Prüfung von Normalabschnitten 5 RM 8 erheben. Werden über 10 bis 50 Kubikzentimeter einschließlich. 111“*“ Meßrahmen gement und ähnliche staubende Materialien b) für die Durchschnittsangabe aus 6 Vergleichungen mit dem

1“ ö““ 11A“ für Längen bis 1 Meter abwärts.. . 20 Millimeter, für jedes Füllungsgewicht.. . . . 2,26 Gramm Normal

11““ 8 0,5 11 ür jedes Kil .. 10 Wägungen 1“ bei dem Zwanzigliterprober 8. Für die Prüfung und Stempelung eines Waagebalkens b) andere Meßwerkzeuge mit einer Marke: bei Maßen von mehr als 3 Meter bei Aeinen Meßrahmen 8 für jedes Kilogramm der durch Waͤgung 8 wanriglitech

5,, Nrüß 4 . abgewogenen Last; für Weizen und Roggen .30 Gramm mit Schaltgewichten und für die Prüfung von Normalschaltungen bis 100 Kubikzentimeter einschty.. für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von den für Längen bis 20 Zentimeter abwärts ¼) der Länge, bei dr- übrigen selbsttätigen Balkenwaagen mit einem Fül- für Hafer und Gerssise . 60

bebaxen Gebühren wie für einen Laufgewichtsbalken (Ziffer 77) über 100 bis 500 Kubikzentimeter einschl. nüchen e eee änge die Hälfte der Fehlermasn für Längen von 10 Zentimeter .4 Millimeter; ; lungsgewichte 2. für die zu den Probern gehörigen viel e die 8b -ee 8 . 1“ 500 1000 8 ür die Eintei ücke ** di ärtts 1,5 Gramm VIB für Präzisionswaagen vorgeschriebenen Fehlergrenzen 9. Für die zusätzliche Prüfung eines Stückzählers oder Preises 1000 . 2000 58 8 bei Maßen von 3 Meter und weniger 2. für die Einteilung auf Rahmenstücken bis 5 Kilogramm abwärts für Präzis g ges

* Seee 1 ie di IA 2 bei en vorgeschriebenen für jedes Kil er dur . 10 Wägungen 3. für die zu den Probern gehörigen Gewichte 8 für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem äi 1A““ I“ P“ 8 8 8 e. ves ereesben und dem Literprober so viel wie

anzeigers werden 20 vom Hundert der nach den vorstehenden Be⸗ 14*¹ dem ein Fehlergrenzen stimmungen sich ergebenden Gesamtgebühr der Waage als Zuschlag c) Meßwerkzeuge mit zwei Marken: 1ü. wie von dem anderen Ende der Maßlänge so viel wee 16 8 1 C1““ S G.. ve.e CC“ 2 Gramm die unter V A für die Präzisionsgewichte vorgeschriebenen erhoben. bis 100 Kubikzentimeter einscht... 0,80 Fehlergrenze für die Gesamtlänge, V. Gewichte. u“ für jedes Kilogramm der durch⸗ . 10 Wägungen Felhlergrenzen, .

8. Waagen für besondere Zweke .“ über 100 bis 500 Kubikzentimeter einschl. vn be s e. G“ A. Handels⸗ und Präzisionsgewichte. 1“ aobgewogenen Last, bei dem Zwanzigliterprober so viel wie die unter V A für .“ „500 1000 1,50 für den Unterschied der Längen 1ö.“ die Fehlergrenzen betragen: von 3 Kilogratmmm. 2,5 Gramm önne eanghig vorgeschriebenen Fehlergrenzen. G““ 1. Präzisionswaagen 1000 2000 6 2,— bbenachbarter Zentimeter und für jedes Kilogramm der durch .10 Wägungen 8 Üee W ür eine größte zulässige Last vo cee““ 3,— healber Zentineter . 8 1 X. Meßgefäße für Obstmost, ungekelterte und aagen für eine größte zulässige Last von gr 1 8 u“ 8 6 fir Gewichtsgröß bei bei abgewogenen Last, trieh 200 Gramm und weniger bei Meßwerkzeugen mit mehr als zwei Marken für jede weitere t für den Unterschied der Längen ür Ge 8 größen Handelsgewichten Präzisionsgewichten von 2 Kilogramm bis 100 Gramm. 3 Gramm gemostete Weintrauben im Kelterbe riebe. mehr als Marke die Hälfte der Gebühren; bbenachbarter Millimeter und 889 stba⸗ für jedes Kilogramm der durch. . 10 Wägungen (Herbstgefäße.) 200 Gramm bis einschl. 52 Gramm d) 1 3 2,50 RMN healber Millimeter c⸗v. 0,2 aocbgewogenen Last, Die Fehlergrenzen betragen: 88 5 Kilogramm mit Thermometer.. 114“ . b 8 b von 100 bis 20 Gramm abwärts. 3 Gramm i den Herbstgefäßen ohne Einteilun 5 bis einschl. 50 Kilogramm . . 11“ w .. I1q B. Meßwerkzeuge und Meßmaschinen für Längenmessung. 8 Kilogramm 7. Srumm 1 die dhach 11“*“ . 10 Wägungen Iee an 109e 8852 des Raumgehalts 50 200 e) jede Hilfsteilung besonders. . 0,50 I. Dickenmaße (Kluppmaße) 11 10 8 abgewogene Last, bei den kleineren Maßeln.. 1/100 b II. Meßwerkzeuge mit Einteilung Die Fehlergrenzen betragen: 1u“ 1 ““ 11u“ von 10 Gramm abwärts 1,5 Gramm bei den Herbstgefäßen mit Einteilung

500 Kilogruaumutmm: 8 1. für die Gesamtlänge . für die duir˙h.. .10 Wägungen von 50 Liter und mehr a) Meßwerkzeuge außer Butyrometern: bei Kluppmaßen aus Metall von 0,400 abgewogene Last; für jede Maßgröße ⁄25 des größten Raumgehalts

II. Selbsttätige Waagen bis 10 Kubikzentimeter einschhz . 1,— RR Let vis edonrnhee l 88 8 9 1 8 3 1 . 88 0 bj ; ; bis einschließlich 1,6 Meter 2 Millinnen 250 Milligramm bei den selbsttätigen Laufgewichtswaagen, wenn der durch bei den kleineren Maßen

1. Selbsttätige Balkenwaagen 8 1 8- 9s 180 u“ 338 4 5 1 n 0,6 5 130 8 die dih sanstts Pe enshenchchenan abwoägbare Teil in fur jede Maßgröße 1 des größten Raumgehalts. Waagen mit einem Füllungsgewichte von 8 n/ . 8 8 0,5 Meter und wenlger... . . 60,58 Bruchteilen der größten zulässigen Last ausmacht XI. Milchgefäße mit Abstichstab für Sennereien.

5 Kilogramm und weniger . 11“ ön L111 mehr als 1 b Butyrometer . ... 0,80 889 vcfkenn, uöu.. ööö Pts Hehledürensen betragent

5 bis einschl. 88 Kilogramm .. .. B. Meßwerkzeuge für chemische und phyfikalische Gasbestimmungen. w- 8 1I1n abgewogenen Last, A. für das Gefitbkzs 17100 des Raumgehalts

20 ⸗, 1 8 8 8 4 3 2 ; 18. n . 9 g 1 1 b eX““ 6 Gramm B. den Abstichstab . 100 Kilogramm 8 Für Geräte, die Meßwerkzeugen für chemische und physikalische 90,8 8 0,6 uiK 1,5 mehr als 1.2. I bar „„ 10 Wägungen 8) bei den fegnsan⸗. von 40 Liter Raumgehalt und weniger 0,5, 0,4, 0,3 EEe“ 2 für jedes K. fegömm ch gung )

2 Außerdem wird für eine zusätzliche Prüfung unterhalb ber Untersuchungen entsprechen, sind die Gebühren wie für diese zu 0,2 und 0,1 . ... Hb abgewogenen Last, für jede Maßgröeͤ . . .0,4 Liter

8 b ässi ü entrichten, 8 1 2r. 1 B b b Hälfte der größten zulässigen Last eine Gebühr von 2 RM erhoben. für 625 h 11AA“ 2. für den Abstand der freien Enden der Kl uppsiid wiel mehr als ¼ und hüchstens 15¼ ““ * 8gen b) 8 Sübenen cessen 2. Selbsttätige Laufgewichtswaagen Außerdem wird für jedes Meßwerkzeug der Gruppen A und B sich durch Vergleich mit dem an dem Maßstab abgelecen bn mift Ev er durch.. gung von 40 Liter und weniger. 0/4 a) Für die Prüfung der Waage Ausschaltung der selbst⸗ eine Abfertigungsgebühr erhoben von 0,20 RN. Abstand dieser Stäbe ergibt, 1 200 lligramm 5 als 9„ und höchstens .„ 3 Gramm über 40 Liter ½10 % des größten Raumgehalts. kätigen Laufgewichtseinrichtung si bei üsfpnasen aus Holz das Dreifache der Fehlergrac 100 fr jedes Kilogramm der durch. . . . . 10 Wägungen b

nd die unter VI A für 8 2 8 Handelswaagen gleicher Höchstlast vorgeschriebenen Gebühren 85* Medizinische Spritzen. 0.80 n b 8 8 amtlänge, 9 50 * aocbgewogenen Last

1 Für Spritzen jeder Grööße .. E ei den übrigen Kluppmaßen das Doppelte der F. 20 2 mehr als w .. . 8 u“ 1,5 Gramm Preußen. Anordnung,

u berechnen. 1“ b) Für die Prüfung der selbsttätigen Laufgewichtseinrichtun ußerdem wird für jedes Meßgerät eine Abfertigungsgebühr —grenzen für die Gesamtlänge; 8 1“ Fac für jede Waage 20 RNM in Ansatz 98 bringen. Fung W11n1*“ 8. für die Einteilung ¹0 EET der durch. 10 Wägungen 7 1.45 ö111“ 1““ bei den Waagen mit selbsttätigem Taralauf⸗ 1 betreffend die dreizehnte Aenderung der Aus⸗ 9. 1“ führungsanweisung vom 21. Juli 1922 zum Renn⸗

1 8 ür den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von II a. Waagen zum Herstellen gleicher Packungen. ö XII. Wassermesser. f Anfang ( ö“ Ragtenge se de 1 88 2,n i E“ 10 d e 8 E Senee en. wett⸗ und Lotteriegesetz vom 8. April 1922 (RGBl. die 6 S. 393) und den hierzu erlassenen Ausführungs⸗

Für die Prüfung einer Waage zum Herstellen gleicher Wassermesser mit einer angegebenen Durchlaßfähigkeit von stehend angegebenen Fehlergrenzen für die Gesamtlit 1“ ““ Packungen sind die unter VI A für Waagen mit Neigungsgewichts⸗ 10 Kubikmeter und weniger.. 8 4,— RN für . Unterschied der Längen benachbarter denünes R. Goldmünzgewichte. 3. a) für die Einzelabweichungen vom Durchschnittsergebnis aus u . sor grinitilungen Gr. 2 3 bestimmungen vom 16. Juni 1922 (Zentralblatt für das

77 9 77

0 22292 2⸗0

1

9„ 2 2 22 2292229292 9 —9 2 1 9

8 2 9 9 92 9 * 9 87 9 2 9 82 2 2 9 9 *

danhense.12865.56 1 .

einrichtung gleicher Höchstlast vorgeschriebenen Gebühren zu mehr als 10 Kubikmeter für jede volle oder angefangene Stufe und halber Zentimeter . . . . . . Millimeg di - erheben. von 10 Kubikmeter miehe für den Unter ghie der Längen benachbarter Millime 5

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XIII. Meßgefäße für Obstmost, ungekelterte und und halber Millimeter. . 0,2 Millimei 10 Mark. Waa gen zum Po st gebrau ch e. * gemostete Weintrauben im Kelterbetrieb. 228 Drahtmeßmaschinen, Stoffmeßmaschinen 1b 20 . .

Waggen für eine größte zulässige Last von (Herbstgefäße.) Die Fehlergrenzen betragen: 10 bis einschl. 100 Kilogramm.. . 1. Herbstgefäße bei Stoffmeßmaschinen ee 8n 1. 500 Kil a) ohne be b 8 b bei Meßlängen 8. einschließlich 5 Meter .. 15 Millimch 100 bis einschl. ilogramm . . 1I1 iter und wenige von mehr als 5 Meter für jedes weitere voll⸗ 1 28 ührungs 1 500 bis ünsch. 2000 See v“ 116““ ““ 1,— oder ebheen 11““ g 3 ¾% für jedes Kilogramm det 1. Der Abschnitt B Ziffer 2 der Nusführungafemme sang G Für Waagen für eine Höchstlast von weniger als 10 Kilo⸗ Fv EEEVööII““ bei Drahtmeßmaschinen 4 v 1 b- nach oben a 8E“ vom 21. Juli 1922 (Deutscher Reichs⸗ her ält folgenden sind die unter VI A für Handelswaagen gleicher Höchst⸗ b) mit Einteilung w für den Umfang des Meßrades 00 des Sollwet 8 1 vI. Waagen. 8 von 20 ilogramm Staatsanzeiger Nr. 161 vom 24. Juli 1922) erhält folg 8 ast vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. b 1““ von 20 Liter und weniger u 1,-8— RN . 8 8 Flüch 8 8 A. Handelswaagen. 8 . A“ 4 161“ weiteren Pasat: . b .. vn Ark als 20 bis einschl. 50 Liter. 1 C. Flächenmaße, W““ Meßmaschinen für 7 döchilcnie Fehlergrenzen betragen für die größte zulässige Last fuͤr jedes Kilogramm, 4 Den Bachmachern und Huchmachergegülsen wird der 8 Sa b 8 äicb .2,— 1 . : 1 3 ; 8 8 8 8 Ei 8 ) Aräometer, die vorschriftsmäßig an mindestens 5 .2. Für das Anbringen der Marken und der Bezeichnun Die Fehlergrenzen betragen: 1 a) bei den gleicharmigen Waagen für eine döchstlast 8. eve— Pres veai Abschluß von sog 8 “* der Aräometerstale geprüft werden: für Berichtigungen darf eine Vergütung nach näherer für jede Fläche innerhalb des Meßbereichs ⁄o ihres Soll von 100 Gramm oder weniger 4 Milligramm von 1 Kilogramm bis 125 Gramm . 7,5 2. Diese Anordnung tritt mi .“ v“ für 11 1,50 estimmung der Landesregierungen erhoben werden. II. Flüssigkeitsmaß d Meßwerk Flüssigkeiten für jedes Gramm der Höchstlast, 1 für jedes Kilogramm in Kraft. 80 3 8* 1 Ther öI 31 ; 8 .Fli eitsmaße un eßwerkzeuge für Flüssi . von 100 bis 2 1ö11“ - ; 1 8 b) Aräometer, 8 de vorschriftsmäßig an nich mehr äls 1 1A“ Abstichstab für ““ Flüssig 8 vanesersnase f 1“ 89 80 -.s abwärts „. Berlin, den Minister unkten der Aräometerskale geprüft werden: . iter und weniger.. ö.1,— 1 2 1 ür z* 5 ½ . u1““ 4 Pünr das 3 8 ö1 be mehr als 20 bis einschl. 50 Liter 1,50 g. 8ee betragen: öu4““ 85 8 1““ 11““] bbei Waggen für kleinstückige Materialien mit Nachstromregler für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. für das Aräometer ohne Thermometer. 1,20 größere 8 ““ 8 degerbone mehr ½20 des Raumgehalt⸗ von 10 Kilogramm oder mehr . .. und bei Waagen für Thomasmehl, Uewaede. d8 8..-„ e J. A.: Gatermann. Außerdem wird für jedes Aräometer eine Abfertigungsgebühr 2, Für die Herstellung und Einrichtung der Abstichstäbe und 0,5 Liter vvöö.öPEEE für jedes Kilogramm der Höchstlast; staubende Ües en aen den bacgenlln 8 8 8. Der Preußische Minister des Innern. .. . qq681“” 8 darf eine Vergütung nach näherer Bu ZZ“ 8 8 b) bei den Dezimal⸗ und Zentesimalwaagen b veemlühun für die Abweichung je ewaA. on ihrem J. A.: Dr. Klausener. 16“ Bestimmung der Landesregierungen erhoben werden. 0/05 Liter 81“ für jedes Kilogramm der Höchstlast; eeseasiE hewa ha Heühh Der Preußische Finanzminister. VIII. Gasmesser. j § 8. 0,02 11ö“ *) bei den Schaltgewichtswaagen, bei den 296 v aufwärtes 6 Gramm : Dr. Hog. Genets 1. Bei einem Betrage des auf dem Gasmesser angegebenen Gebü zge 1 ““ zusamme wichtsbal⸗ 1 ür jedes Kilogramm n werbe. g f ss ng 9 Die Summe der Gebühren und Zuschläge ist auf volle EEE1A4“; 1 ngesetzten v von müchr als 200 Kllogramm je 76 Gramm mehr far jede Der Preußische I basen sön e und

nhalts des messenden Raumes 5 Reichspfennige n 1 1 enwaagen d den Laufgewichts⸗

1 *2 2

1 Milligramm, bei Waagen für Flüssigkeiten, fer pulver⸗ und sandförmige Deutsche Reich 1922 S. 351), betreffend die Zulassun 6 9 soowie für körnige, frei rollende, nichtklebende Materialien und den Betrieb von Totalisatorunternehmen und 20 . und Erzeugnisse bei einem Füllungsgewichte Wettannahmestellen sowie betreffend die Zulassung

8. für jedes Kilogramm 1 ußen. . uunter 75 bis 25 Kilogramm 2,25 machergehilfen in Preuß

III. Waagen zum Eisenbahngebrauch u

11ö1115— .„ 2 9 2 .“.“—; 2 7„, 0