Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 110 vom 13. Mai 1930. S. 4.
Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Aurich ist sofort zu besetzen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und, Forsten.
Die Oberförsterstelle Hochzeit im Regierungsbezirk Frankfurt a. 8 ist zum 1. Oktober 1930 zu besetzen. Die Bewerbungen müssen bis zum 4. Juni 1930 eingehen. Der künftige Inhaber soll eigenen Kraftwagen halten.
Nichtamtliches.
1b Deutsches Reich. ““ Der Reichsrat hält Donnerstag, den 15. Mai 1930, Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde am 10. d. M. der Haushalt des Reichsjustizministeriums be⸗ handelt. Abg. Hergt (D. Nat.) fragte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger als Berichterstatter, welche gesetzlichen Maßnahmen das Reichsjustiz⸗ ministerium zur Entlastung des Umschuldungstermins am 1. Ja⸗ nuar 1932 zu treffen gedenke. Abg. Dr. Alexander (Komm.) kritisierte, daß die Amnestie auf die wegen Hochverrats ver⸗ urteilten Kommunisten im Gegensatz zu der fast vollständigen Freilassung der Fememörder entgegen dem Gesetzeswillen nicht angewendet werde. Die Amnestierung der Tscherwonzenfälscher sei eine Spitze gegen Sowjetrußland. Abg. Dr. Bell (Zentr.) erblickte eine Erschwerung der Etatsverhandlungen in dem häufigen Wechsel der Reichsjustizminister. Der Darstellung des Abg. Dr. Alexander, daß die Amnestiegesetzgebung einseitig gegen die Kommunisten geschaffen und angewendet werde, müsse scharf entgegengetreten werden, da sie im krassen Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen stehe. Ausführlicher ging Abgeordneter Dr. Bell auf das internationale Recht ein und bat um eine Aus⸗ kunft über den gegenwärtigen Stand des internationalen Urheber⸗ rechts, über die Verlängerung der Schutzfrist usw. Auf dem Gebiete des Strafrechts bestünden bei allen Staaten die er⸗ denklichsten Behandlungsmethoden. Im Interesse aller Kultur⸗ staaten liege es, wenn eine möglichste Rechtsangleichung geschaffen werde. Daher würde sich Deutschland ein Verdienst erwerben, wenn es in dieser Hinsicht mit Anregungen in Form bestimmter Vorschläge vorginge. Die Erfahrungen aus dem Weltkriege zeigten, daß sich alle Staaten Verletzungen des Völkerrechts haben zuschulden kommen lassen, an deren Verhütung für die Zukunft alle Kulturstaaten dringend interessiert seien. Auch hier ergebe sich für Deutschland die Aufgabe, zunächst einmal die Lücken des Völkerrechts, die sich im, Weltkriege ergeben haben, fest⸗ zustellen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung zu machen. Die Reichsregierung werde in den fünf veröffentlichten Bänden des Reichstagsausschusses über Völkerrechtsverletzungen im Weltkrieg reichhaltiges Material und praktische Vorschläge zur Ergänzung und Verbesserung des Völkerrechts (Gaskrieg, U⸗Booat⸗Krieg, Gefangenenbehandlung usw.) finden. Abg. Hergr (D. Nat.) sprach sich für eine allgemeine Amnestie für alle aus politischen Beweggründen begangenen Straftaten aus. Sein Fraktionskollege Dr. Everling habe einen entsprechenden Antrag im Plenum eingebracht. Auch von der volkskonservativen Fraktion liege eine Entschließung zur Herbeiführung einer Amnestie aus Anlaß der vollständigen Rheinlandräumung vor. Allerdings betonte er, daß die Zustimmung der Deutschnationalen Amnestie abhängig sei von der vollständigen Ein⸗ beziehung der sogenannten Fememörder. Abg. Marum (Soz.) glaubte, daß zu einer Generalamnestie keine Veranlassung be⸗ stände. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Hochverrats⸗ delikten stimme jedoch mit dem Sinne der Gesetzgebung nicht mehr überein. Dies gelte insbesondere von der Frage der theoretischen Erörterungen der Hochverratsprobleme. Hier stehe das Reichs⸗ gericht im Gegensatz zu der Anschauung des Reichstags, der rein theoretische Erwägungen als straflos hingehen lagen wolle. Das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Reichsgerichts müsse geändert werden. Es sei dringend notwendig, junges Blut in die Reichsrichterschaft zu bringen. Redner fragte, wie es mit dem Reichsanwalt Jörns stehe. Dieser Herr sei schon über ein Jahr in Urlaub und man höre nichts weiter von einer Disziplinar⸗ untersuchung gegen ihn mit dem Ziel auf Dienstentlassung. Sein Verhalten in der Mordsache Rosa Luxemburg sei aber gerichts⸗ notorisch in einer Weise deen worden, daß Jörns danach unmöglich beim höchsten Gerichtshof des Deutschen Reiches oder in irgendeiner anderen richterlichen Tätigkeit geduldet werden könne. Redner sprach sich dann für eine Reform des Aktienrechts aus. Hier seien drei Neuorientierungen dringend erforderlich. Einmal müsse die Mehrstimmenaktie beseitigt werden, die die Möglichkeit gebe, mit geringen Geldmitteln die größten Aktien⸗
unternehmungen zu 8 hen, zweitens müsse den Banken das Stimmrecht für die bei ihnen hinterlegten Aktien genommen werden; denn dadurch kämen Stellen zur Herrschaft über Aktien⸗ gesellschaften, trotzdem sie selbst gar nicht das notwendige Kapital für diese Herrschaft investiert hätten. Zum dritten müsse nicht nur im Interesse der Aktionäre, sondern auch im Interesse der deutschen Wirtschaft verlangt werden, daß die Aktiengesellschaften sich einer größeren Publizität und einer klareren Rechnungs⸗ legung in aller Oeffentlichkeit befleißigen müßten. Reichsjustiz⸗ minister Dr. Bredt erklärte, daß es wohl verlorene Mühe set. würde, die Herren von der Kommunistischen Partei davon zu überzeugen, daß es eine Klassenjustiz in Deutschland nicht gibt⸗
Gegen die Kritik des Abg. Marum an der Rechtsprechung des
Reichsgerichts muß ich die Richter des Reichsgerichts in Schutz nehmen. Das Reichsgericht kann nur dasjenige Recht anwenden, das heute gilt. Wenn das neue Strafrecht, das noch im Stadium der Ausschußberatungen ist, gerade mit Bezug auf die Vorbereitung des Hochverrats Aenderungen in Aussicht nimmt, 5 ist es unmöglich, daß der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon das künftige Recht zugrunde gelegt wird. Was den Fall des Reichsanwalts Jörns anlangt, so mmbsjen wir erst den Ausgang des Revisionsverfahrens abwarten, ehe wir Stellung nehmen können. In der Frage der Reform des Aktienrechts sind die
Vorarbeiten nunmehr soweit fortgeschritten, daß für die nächsten Monaäte die Fertigstellung eines Vorentwurfs in Aussicht gestellt werden kann. Dieser Entwurf wird veröffentlicht werden, um die allgemeine Kritik anzuregen. Ueber die Ausdehnung der Ur⸗ heberschutzfrist von 30 auf 50 Jahre wird dem Reichskabinett bald eine Denkschrift zugehen. Vielleicht wird es möͤglich sein, gleich⸗ 8 Fiitig darüber schlüssig zu werden, inwieweit die Ergebrisfe der Rom⸗Konferenz zu gesetzgeberischen Aenderungen Anlaß geben. Genaueres läßt sich aber darüber zur Zeit noch nicht 58 en. Die Behandlung der Frage einer Amnestie ist Sache des Rechts⸗ ausschusses, dem bereits ein entsprechender Antrag, der Antra Treviranus, vorliegt. Wenn der Wunsch besteht, daß diese Frage dort bald behandelt wird, dann soll es an
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erster Linie wird es aber Sache Rechtsausschusses sein, diese Frage auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen. Abg. Dingeldey (D. Vp.) erklärte, daß bei seinen Fraktions⸗ freunden gegen eine allgemeine Amnestie lebhafte Bedenken beständen. Im Rahmen der juristischen Rechtsreformen müsse auch die Frage der gerichtlichen Vergleichsverfahren behandelt werden. Dieses Verfahren biete in wirtse aftlichem Sinne außerordentliche Mängel. Gerissene Schuldner hätten eine große Kunst darin ent⸗ wickelt, mit Hilfe der veralteten Bestimmungen des gerichtlichen Vergleichsverfahrens ihre etwa noch vorhandenen Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Was die kommunistischen Beschwerden über ungerechte Verurteilung bei Hochverratsdelikten betreffe, so müsse die Hauptaufmerksamkeit darauf konzentriert werden, daß die Rechtsprechung in der Frage der Konkretisierung des Begriffes des Höchverrats zwischen Reichstag und Reichsgericht keine 2 uffasfungsvifserenzen mehr aufweise. Man solle mit der Ueberleitung des gesschtsßuntes⸗ des Reichstags in die Rechts⸗ praxis nicht erst bis zur Herausgabe des neuen Strafgesetzbuches warten, sondern eine derartige Resorm sofort vornehmen. Was die Tätigkeit des Reichsgerichts anbetreffe, so könne man erfreu⸗ licherweise feststellen, daß das Reichsgericht heute wieder aus dem Streite der Parteien herausgerückt sei. Dies müsse er im Gegen⸗ satz zu der Ansicht der Kommunisten aussprechen. Abg. François (Wirtsch.P.) begrüßte die Bestrebungen zur Herbeiführung einer Amnestie, da er es für notwendig hielt, endlich einmal auch in dieser Hinsicht einen Schlußstrich unter die Nachkriegszeit zu setzen. Dringend notwendig sei eine strenge Rechtsprechung bei Kredit⸗ schwindeleien und Helrügereien im Bauwesen. Seine Freunde hätten das Zutrauen zum Reichsjustizminister, daß er sich in dieser Hinsicht für Handel und Gewerbe einsetzen werde. Abg. Hergt (D. Nat.) wandte sich als Berichterstatter noch einmal gegen die Auf⸗ fassung des Abg. Dr. Marum (Soz.) in bezug auf die Reform des Aktienrechts. Er hielt es für notwendig, nicht etwa eine Notlösung vorwegzunehmen, sondern abzuwarten, bis im Ministerium die gesamte Materie geprüft worden ist, um dann gleich zu einer Gesamtlösung zu kommen. Verfehlt sei, der Reichsregierung bestimmte Direktiven bei der Aus⸗ arbeitung dieses Gesetzentwurfs mit auf den Weg zu geben. Abg. Marie Lüders (Den.) beantragte, daß die Reichsregierung einen Gesetzentwurf zur Aenderung des Ehescheidungsrechts vor⸗ legen solle in Anlehnung an die Vorlage des Rechtsausschusses des Reichstags. Weiter solle die Reichsregierung eine Aenderung des § 606 der Zivilprozeßordnung dahingehend herbeiführen, daß die Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Annahme von Ehescheidungsklagen auf deutsche mit einem Ausländer ver⸗ heirateten Frauen ausgedehnt⸗ wird. Schließlich beantragte Rednerin, die Reichsregierung möge einen Entwurf zur Reform des Familienrechts vorlegen, der der veränderten staatsbürger⸗ lichen, wirtschaftlichen und sozialen Stellung der Frau sowie dem Grundsatz des Artikels 119 der Reichsverfassung entspricht. Die Abgeordnete Lüders wandte sich dann dagegen, daß die Staaten Hamburg und Oldenburg entgegen der Verfassung weib⸗ liche Richter immer noch nicht einstellen. Zum Schluß wies Rednerin darauf hin, daß die Ueberfüllung des Rechtsstudiums eine große Gefahr zeitige. Schon jetzt bedeute das Rechts⸗ studium nichts anderes als eine geistige Massenabfütterung der Studenten, da in den großen Universitäten bei der Fülle der Studierenden die E““ gar nicht mehr ein ge⸗ regeltes individuelles Rechtsstudium aufrechterhalten könnten. Es sei im höchsten Grade bedanerlich, daß jetzt schon Banken und größere Aktiengesellschaften dazu übergingen, in ihren kauf⸗ männischen Betrieben nur noch junge Leute, die das Referendar⸗ oder Assessorexamen bestanden hätten, zu beschäftigen. Bei dem riesigen Personalangebot könnten sie sich natürlich eine derartige Auslese statten. Dabei komme aber nichts Gutes heraus; denn das fnrristi 88 Studium sei nicht das ausschlaggebende Element für die Beherrschung der kaufmännischen und wirtschaftlichen Materie. Das Meichsjustizministerium und das Reichsinnen⸗ ministerium müßten gemeinsam beraten, durch welche Mittel dem übergroßen Zustrom zum Rechtsstudium zu begegnen sei. Reichsjustizminister D. Dr. Bredtr Die Behandlung der Frage der einheitlichen Vorbildung der Juristen erfordert keine grund⸗ sätzliche Stellungnahme zu der Frage des Einheitsstaates. Daß die Vorbildung Linheitkich gehalten werden muß, ist ein Gebot der Stunde und auch meine Ueberzeugung. Die Ueberfüllung der juristischen Fakultäten besteht weiter, obwohl die Anforderungen an das Referendarexumen heute weit größer sind als in der Vor⸗ kriegszeit. Die Frage einer allgemeinen Amnestie anläßlich der Rheinlandräumung sollte recht bald im Ausschuß geklärt werden. Staatssekretär 8 1 prozesses sei auch eine Aenderung der Zuständigkeit für Schei⸗ dungsklagen im Sinne des Antrags der Abg. Lüders in Aussicht genommen; zur Zeit bestünden indessen hier W“ Schwierig⸗ keiten, die 8 zum Teil aus der materiellen Regelung des Ein⸗ führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zum Teil aus den Zuständigkeitsvorschriften des Haager Ehescheidungsabkommens, an das Deutschland zur Zeit noch gebunden sei, ergäben. Abg. Dr. Schetter (Zentr.) betonte, das Zentrum sei grundsätzlich Gegner einer allgemeinen Amnestie. Einer Amnestie anläßlich der Rheinlandräumung stehe es nicht unfreundlich gegenüber, wenn diese Amnestie pachlich zeitlich und örtlich so beschränkt werde, daß sie nur äuf bestimmte Delikte und Personenkreise An⸗ wendung finde. Die Frage der Aufwertungshypotheken sollte bei dem Grundbuchbereinigungsgesetz neu geregelt werden. Die kleine Justizreform könnte weiter ausgedehnt werden mit dem Ziel finanzieller Ersparungen. Die Mißstände im Aktienrecht seien so schwerwiegend, daß auf diesem Gebiet vielleicht die Vor⸗ wegnahme einer Leslref zrnn angebracht wäre. Der Tendenz des Antrags Lüders hinsichtlich des Ehescheidungsrechts bei Ehen mit Ausländern stimmten seine Freunde zu. Abg. Dr. Alexander (Komm.) hielt eine allgemeine Amnestie für notwendig, um auf diese Weise die anfechtbare Rechtsprechung des Reichsgerichts in Hochverratsfällen zu korrigieren. Abg. Landsberg (Soz.) sprach sich für eine Reform des ehelichen Güterrechts aus. Die Ausführungen des Ministers, mit denen er nachweisen wollte, daß ein Disziplinarverfahren gegen Reichsgerichtsrat Jörns nicht angezeigt sei, haben uns nicht überzeugt. Die Feststellung des Urteils erster Instanz, daß Jörns Mördern Vorschub geleistet habe, ist auch von der zweiten Instanz aufrecht erhalten worden. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Hochverratssachen ist mit dem Geist des Gesetzes nicht zu vereinbaren. Der Wegfall des Gerichtskostenvorschusses in der jetzigen Form ist schon vor längerer Zeit vom Reichsjustizministerium in Aussicht gestellt worden. Dieses Versprechen muß eingelöst werden. Die Senate der Oberlandesgerichte und des Reichsgerichts müssen wieder in der früheren Zahl besetzt. werden. (Staatssekretär Joel: „Das preußische Staatsministerium hat sich aus finanziellen Gründen dagegen erklärt!“) Wir lehnen es ab, durch die von Dr. Everling beantragte Amnestie den politischen Tendenzen Vorschub zu leisten, die aus dem Hinterwald bei uns eingebürgert sind. Die Annahme des Antrags würde es den Erzberger⸗Mördern er⸗ möglichen, nach Deutschland zurückzukehren und sich als national⸗ sozialistische Abgeordnete in den Reichstag wählen zu lassen. Im Rechtsausschuß werden wir die Amnestiefrage so schnell wie möglich beraten. Abg. Keil (Soz.) — schleunige Vor⸗ legung des Gesetzentwurfs über die Fälligkeit der Aufwertungs⸗ hypotheken. Es müsse vor allem Gewißheit darüber geschaffen werden, daß kein Moratorium für die fälligen Aufwertungs⸗ forderungen erlassen werde. Die großen Schwierigkeiten, die mit einer Mobilisierung von Kapitalforderungen in Höhe von etwa 6 Milliarden Reichsmark am 1. Januar 1932 verbunden sein
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nicht fehlen. In des Vorsitzenden des
mir
el erklärte, für die Neuregelung des Zivil⸗
würden, machen es erforderlich, nun endlich an „ Regelung der Materie heranzugehen, wobei man den 8 die Aufwertungsgesetzgebung schon sehr stark reduzierten 28 derungen der Gläubiger in vollem Umfange gerecht werden m Reichsjustizminister Dr. Bredt erklärte zur Aktienrechtsref - eine Teilreform könne nicht in Frage kommen. Bei den ern berechtigten Forderungen auf Vollbasetzung der Senate und hebung des Gerichtskostenvorschusses liege das Hindernis in de allgemeinen finanziellen Lage und dem f. sich gründende Widerspruch der Länder. Zur Reform des ehelichen Güterreche ist bei den Ländern eine Umfrage veranstaltet worden. Die Tn⸗ worten stehen noch aus von Sachsen, Mecklenburg⸗Schwer Mecklenburg⸗Strelitz, Braunschweig und Oldenburg. Auch 1. der Deutsche Juristentag die Materie auf die Tagesordnun seiner bevorstehenden diesjährigen Tagung in Lübeck gesetzt. 2A. Gesetzentwurf über die Aufwertungshypotheken müssen n wollen wir unbedingt noch vor der Sommerpause erledigen. 5 schweben noch Verhandlungen mit den übrigen Ressorts. Ein a gemeines Moratorium ist nicht beabsichtigt. Wir wollen jehan mit dem Gesetz eine Massenkündigung der Hypotheken vermeide Darum soll der Zinsfuß so erhöht werden, daß die Mehrzan der Gläubiger kein unmittelbares Interesse an der Kündign hat. Wenn der Schuldner die Rückzahlung wünscht, muß we Gläubiger natürlich die Zahlung annehmen. — In der dam folgenden Abstimmung wurden die En 18n Lüders (Dem.) zum § 606 Z.⸗P.⸗O. und zur Reform e Familienrechts angenommen. Die Entschließung zur Resfom des Ehescheidungsrechts zog die Abg. Lüders zurück. Eine kon. munistische Entschließung wurde in folgender g. änderter Fassung angenommen: „Die Reichsregierung wird ze⸗ sucht, ein Verzeichnis aller der Fälle vorzulegen, in denen u Freiheitsstrafen gegen Kriegsteilnehmer auf Grund von Urteila der Militärgerichte vollstreckt werden; ferner alsbald dem Reiche tag eine Statistik vorzulegen: über alle seit dem Amnestiegeg von 1928 noch schwebenden und seitdem neu eingeleiteten Hat verratsverfahren unter genauer Bezeichnung der angeblich sirg baren Handlung.“ Weiter wird die Reichsregierung entsprechen der kommunistischen Entschließung ersucht, alsbald einen Gesch entwurf vorzulegen, durch den die Zwangsvollstreckungsvorschrifte der Zivilprozeßordnung in der, Richtung abgeändert wemen daß grundsätzlich Garten⸗ und. Unterkunftshäuser, Woch lauben, Wohnwagen und andere Einrichtungen, die vm Schuldner und seinen Familien zur Unterkunft benn werden, als unpfändbare Gegenstände in die Aufzählung e § 811 Ziffer 1 der Zivilprozeßordnung aufgenommen werza — In der Einzelberatung wünschte Abg. Hergt (D. Nat.) Aus⸗ kunft über den Geschäftsgaug des Reichspatent⸗ amts, über die Dauer der Erledigung der Anträge und über de Personalverhältnisse. Abg. Dr. Bell (Zentr.) wies auf die ver der Industrie und Wirtschaft vielfach geäußerten Beschwerde darüber sine daß der Apparat des Patentamts nicht richt funktioniere. Jetzt werde zwar schneller gearbeitet, aber de Qualität der Arbeit befriedige nicht. Die Rückstände im En spruchs⸗ und Beschwerdeverfahren hätten sich aus diesem Grumd im letzten Jahre sehr. gesteigert. Beim Reichspatentamt seid Sparsamkeit bei der Einstellung der notwendigen Kräfte falt angebracht, zumal die Ergänzung der Kräfte sich gut bezatt machen würde. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) schloß sich in wesentlichen den Beschwerden des Abg. Dr. Bell an. Die gunßs Rückstände bewirkten auch einen wirtschaftlichen Schaden. R. seit Jahrzehnten als Hilfsarbeiter im Patentamt tätigen Re⸗ ierungsräte sollten endlich Planstellen erhalten. Abg. Lands⸗ (Soz.) hielt die Unterscheidung zwischen Patentanwälta und Patentingenieuren für ungerechtfertigt. Abg. Schuldt⸗ Steglitz (Dem.) schloß sich den Wünschen auf Vermehrung de Personals an. Auch die unzulängliche Büroausstattung mis⸗ werden. Der Erweiterungsbau sollte beschleunig Abg. Schulz⸗Stettin (D. Nat.) begrüßte die Antruß auf Personalvermehrung und Schaffung neuer Beamtenstelas beim Patentamt. Die den Sozialdemokraten nahestehende „Allgemeine Deutsche Beamtenzeitung“ habe die Haltung e Ausschusses zu früheren Beamtenanträgen falsch dargestelt Abg. Steinkopf (Soz.) erklärte, die „Allgemeine Deutste Beamtenzeitung“, die 5 in der Tat im Irrtum befunden habe habe mit der sozialdemokratischen Fraktion nichts zu tm⸗ Abg. Torgler (Komm.) wünschte gleichfalls Vermehrung de. Personals. Auf Wunsch des Ministers wurden die Anträge al Vermehrung des Personals dem Unterausschuß überwiesen. Da Rest des Reichsjustizetats wurde bewilligt. — Am 12. Mai kommt der „Haushalt des Reichsverkehrsministeriums“ zur Beratung.
Der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Vorläufiza Reichswirtschaftsrats hat am 12. d. M. das von seinem Arbeits ausschuß vorgeschlagene Fettafsth über das Zugabewesen we stätigt. Danach wird ein radikales Verbot der Zugabenreklam⸗ wie es vielfach verlangt worden ist, nicht empfohlen; vielmat wird vorgeschlagen, zur “ ei der Zugabenrellam am häufigsten vorkommenden Mißstände in dem Gesetz gegen der unlauteren Wettbewerb einen neuen gesetzlichen Tatbestand g schaffen, der das Verbot der Ankündigung von Gratiszugebe 88 Diese Gratisankündigungen sollen nirgendwo, auh nicht in den Geschäftsräumen des Warenanbieters, erfolgen dürfen das Verbot soll auch so eindeutig sein, daß Ankündigungen, N den Eindruck der Unentgeltlichkeit erwecken, ebenfalls betroffer werden. Der Reichswirtschaftsrat hat der Reichsregierung ferme eine Entschließung überreicht, nach der es im Interesse des der braucherschutzes als notwendig erachtet wird, die Gesetzgebung in der cRun u ergänzen, daß die Zugaben gewährenden 0e schäfte verpf ichtet sind, auf Verlangen des Käufers an Stelle de gegenständlichen 8 einen festen, von vornherein ziffem⸗ mäßig zu bezeichnenden zur Auszahlung zu bringer Bezüglich der mit der Zugabenreklame oft verbundenen lottens⸗ ähnlichen Auslofungen hat der Reichswirtschaftsrat die Reith regierung ersucht, angesichts der starken Zunahme lotterieähr⸗ licher Veranstaltungen und der gich immer häufiger zeigenden d nutzung von “ u Reklamezwecken zu prüfen, ob nih eine Erweiterung oder Verschärfung der im § 286 des Strafgeset buches niedergelegten estimmungen zur Verhitung der Erregung von Spielleidenschaften angebracht ist.
verbessert werden.
—
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauen enchal⸗ vom Schlacht⸗ und Viehhof in Zwickau am 10. Mai 1930 amll gemeldet worden.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbung AVDerantwortlich hg. den Anzeigenteil: Reeechuungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin,
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesell Berlin, Wilhelmstraße 32.
Acht Beilagen b (einschließl. Börsenbeilage und drei Zenkralhandelsregisterbei age
chaft
Nrilcchtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
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Handel und Gewerbe. Berlin, den 13. Mai 1930. Telegraphische Auszahlung.
13. Mai 12. Mai Geld Brief Geld Brief 1,596 1,600 1,609 1,613 4,176 4,184 4,176 4,184 2,068 2,072 2,068 2,072 20,865 20,905 20,86 20590
20,342 20,332 20,342 20,382 4,1865 4,1945 4,1865 4,1945 0,497 0,499 0,497 0,499 3,846 3,854 3,856 3,864
168,41. 168,75 168,40 168,74 5,435 5,445 5,435 5,445
58,41 58,53 58,40 58,52 2,488 2,492 2,487 2,491 73,13 73,27 73,14 73,28 81,31 81,47 81,32 81,48 10,543 10,563 10,544 10,564 21,955 21,995]0 21,955 21,995 7393 7,407 7,403 7,417 41,78 41,86 41,78 41,86 112,01 112,23 112,00 112,22
18,83 18,87 18,78 18,82 111,99 112,21 111,98 112 20 16,42 16,46 16,42 16,46 12,407 12,427 12,408 12,428
92,03 92,21 92,03 92,21 80,69 80,85 80,64 80,80 80,99 81,15 81,02 81,18 3,035 3,041 3,037 3,043 51,07 51,17 51,07 51,17
112,31 112,53 112,29 112,51
111,44 111,66 111,44 111,66 59,04 59,16 59,04 59,16
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Ausländische Geldsorten und Banknoten.
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419 421 419 421
4,167 4,189 4,168 4,188 4,156 4,176 4,156 4176 1,565 1,585 1,575 1,595 85 0,475 0 495 4,15 4,17
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1 türk. Pfd. 100 Belga 100 Leva
100 Kr.
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100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
16,43 168,06
16,415 16,475 168,06 168,74 21,98 22,06 22,06 742
16,49 168,74 21,99 22,07 21,99 22,07
7395 7,415
41,47 41,63 111,73 112,17 58,96 59,20 59,12 59,36
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59,16 59,32
2,48 112,47 81,26 81,35 51,20
12,465
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Frcs. 100 Fres. 100 Peseten
100 Kr. 100 Kr. .. 100 Pengö
2,46 2,44 112,03 80,90 80,96 50,90
12,42 12,43 72,95
2,48 2,46 112,47 81,22 81,28 51,10
12,48 12,49 73,25
Nach dem Jahresbericht des Vereins für chemische zusirie Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M. de. Jahr 1929 konnte die gegenüber dem Vorjahr erhöhte 1 üktion ohne Schwierigkeiten abgesetzt werden; die Umsätze gegenüber dem eschäͤftsjahr 1928 weiterhin gestiegen. Der äftsgang war ziemlich gleichmäßig; doch Chat sch gegen Föande in Verbindung mit den verschiedenen Ereignissen auf 1 eltmarkt der Absatz der Produkte verlangsamt. Auf die mmaktien entfallen 7 vH.
att Nach dem Bericht der Mech. Trikotweberei b & Lutz, Aktiengesellschaft 1Sgheimn. d- 8 Geschäftsjahr vom 16. Dezember 1928 bis 15. ezember eutoar nicht nur im Inlande, sondern auch in England, das ein G bender Abnehmer von der Gesellschaft hergestellter Waren in. nerschwerung des Absatzes zu beobachten. Im Betriebsjahr Rofwesentliche innere Umstellungen und Neuanschaffungen gekaschinen mit dem Zwecke der Rationalisierung des Betriebes — Die Auswirkung Figser Maßnahmen ist 8 in der swesse su erwarten. Das Geschäft war bis zum Herbst ruhig, sebue ogar flau. Erst der Herbst brachte eine saisonmäßige rmong, die jedoch nicht so stark war, daß sie den Ausfall der 8 dae hätte decken können. Mit den Verlustvorträgen der
e zusammen ergibt sich ein Verlust von 417 749,01 RM.
1. Nach dem Geschäftsberich izitäts⸗ cht der Elektrizitäts sütengefellschaft vormals Schuckert & Co, Nä rg, über das Geschäftsjahr vom 1. April 1929 bis „ arz 1930 ist die Gesellschaft in der Lage, eine Dividende von
12 vH vorzuschlagen. Von der allgemeinen wirtschaftlichen De⸗ pression des Jahres 1929 sind die tromversorgungs⸗ und Bahn⸗ unternehmungen weniger hart betroffen worden. Die Jahres⸗ leistungen zeigten noch eine Steigerung — bei den Elektrizitäts⸗ werken mehr als bei den Bahnen — gegen das Vorjahr, die aller⸗ dings hinter der Steigerung des vorhergegangenen Jahres zurückblieb. Den Siemens⸗Schuckertwerken Aktien⸗
esellschaft gelang es nach ihrem 22 ür die
eit vom 1. Oktober 1928 bis 30. September 1929 den Jührds⸗ umsatz im Geschäftsverkehr mit den vom allgemeinen Rückgang nicht erfaßten Industrien und Betrieben des Inlandes sowie be⸗ sonders durch Lieferungen nach dem europäischen Auslande und
nach Uebersee zu steigern. Aus dem Bericht ist hervorzuheben,
Arbeit
daß die —1
r. 8 trägt 10 vH. — Die Elektra, Aktien
erzielte in
schäftsjahr
einen
des Freistaates Irland nach vierjähriger ig zu Ende Fühil worden ist. Die Haeerlähe e⸗
8 esellschaft, Dresden, ihrem am 31. Dezember 1929 abgeschlossenen Ge⸗ Reingewinn von 1 921 983 RM,
gegen
1 915 239 RM im Vorjahr, und verteilt wiederum auf das
15 Millionen RM betragende Akti während der Rest von 121 983 R wird. Die Strom⸗ bzw. Gasabgabe verschieden bei denen die Gesellschaft beteiligt ist, ist
gestiegen.
enkapital 12 vH Dividende, M auf neue Rechnung vorgetragen er Unternehmungen, gegen das Vorjahr
(Fortsetzung von Handel und Gewerbe auf der folgenden Seite.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten sowie in deutschen Wirts
im Monatsdurchschnitt April 1930 für 1000 kg in Reichsmark.
——
Handelsbedingung
8
Zahl der Notie⸗ rungen
für Brot⸗
Roggen
kg je hl
RM
je hl
Sommer⸗ Brau⸗ †
Gerste
Winter⸗ Futter⸗ †
chaftsgebieten
frei Aachen bei Ladungen von mindestens 10 t Großhandelseinkaufspr. ab fränk. Station eeö] ab braunschweig. Station . ab Bremen oder Unterweserhafen „ eif Bremen, russischer Herkunft ²).. frachtfrei Breslau in vollen Wogsenladaf gen frei Chemnitz in Ladungen von 200 — 300 Ztrn. Großhandelsverkaufspr. waggonfrei Dortmund waggonfr. sächs. Versandst. b. Bez. v. mind. 10 t frei Waggon Duibbuuurreg . in Waggonladungen waggonfrei Erfurter oder benachbarter Vollbahnstation o. Sack Frachtlage Frankfurt a. M. o. Sack ab ostthür. Verladestationü . .bFö86 nettofret Halle bei Abnahme v. mindestens 15 t Freelt hat haenbümg . . . .. cif Hamburg, nordamerik. Herkunft 16) 4 8 südamerik. S. ab hannove rscher Statiooon ... waggonweise Frachtlage Karlsruhe ohne Sack Frachtlage Kassel ohne Sacck.. ab holst. Station bei waggonw. Bezug.. JEee]; loco Königsbberr .
Braunschweig Bremen ) 8. Breslau. .. Chemnitz. Dortmund. „
Dresden... Duisburg. E“
Frankfurt a. M. Gera 2. . 9 1a 2 Gleiwitz.
amburg
Ferxorne arlsruhe Kassel.. Kiel Köln.. Königsberg i. Krefeld. Leipzig.. Liegniz.. Magdeburg
Mainz.. Mannheim München .
Nürnberg Plauen. Stettin. Stuttgart Worms . Würzburg
—20n OE CmUGcCUoecndo oHp.
“*“* d0 —
EO0oOo bCnoo & 0n
ab niederrhein. Station prompt frachtfrei Leipzig 4* . netto, ab Stationen des Magdeburger Bezirks bei Waggonnlddddodd.. . Großhandelseinstandspr. loco Mainz.. waggonfr. Mannheim o. Sak . Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayer. Verladestati Großhandelseinkaufspr. ab nordbayer. Station Großhandelspr. waggonfr. ab vogtl. Stat.; dcp. „ „ “ „ mitte. waggonfrei Stettin ohne Sack. Großhandelspr. waggonw. ab württb. Station bahnfrei Wormm .. Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab fränk. Station 8
“”
4 23
☚
1 bzw. 4 3
18 16 16 17
71/74 72 73,2/73,6
18 17
17 18 17 16 17
19 17 17
72/73 18
71/72 72/78 712 73/74 73 71 73/74
17 16 16 17
71/72
195,5
168,0 174,1 *)
2,5 ) 1792
172,4
169,0 178,0 171,3 2¹) 158,7
169,9 187,5 192,0
168,9
190,0 171,0
7,5 4,5 5,1 2,/4
4,4¹) 1,9
5,5 8,4
1,0 7,8
1,5 5,0 4,3 3,4
2,4 5,0 0,0 0,5 29)
75/76 77/78 76/77 77,6/78
7415 76
77
76 78 76 74,5 75/76
772
76/77 78/79 75/76 75/76 76/77
74,5
77/78
78 24 78
76/78
283,1 266,7 269,2 271,2
263,6 278,3
288,1 ⁷) 272,4
267,1 291,4 252,5 ¹0) 260,5 270,4 284,0 200,1 ¹4) 181,4 ¹) 275,8 294,5 275,7 270,0 288,8 279,0 283,0 266,3 257,3
270,9 292,9 295,9
267,6 263,6 262,5 250,0 276,7 ²³) 281,3 295,0
275,6
202,5 188,5 194,
205,0
188,9 †) 211,0
206,8
208,1 202,5 † 210,0 ) 185,0 † *) 208,1† 1844
220,8† 197,0 201,3 ℳ) 198,3 175,4 )
198,5 178,9)
201,6 211,7 223,6 %
187,9 192,7 202,5 † 213,8 205,0 †28)
202,7†
199,2
98,9 )
204,7
180,7¹) 184,8
169,6 181,5
172,4
12)
178,1† 181,1
173,81) 186,5
190,6 176,8 150⁄1 178,9
176,7 † 178,6 †
182,5† 1725† 176,2¹) 178,3 †
98,2¹0)¹0) E“ 182,3 179,0 177,0 186,3 167,3 ²)) 183,3 172,3 140,0
175,2 180,8 187,3
156,3 155,1 166,2 161,2 172,0 172,5 200,0
166,7
Anmerkungen: ¹) Futter⸗ und Industriegerste. — ²) Angebotspreise. — ³) Verzollt. — ⁴) Gute; feinste 198,5, mittler
Sommergerste 179,4. — ⁵) Auch für Sandroggen. — ⁶) ostpreußischer 212,5,. — ¹⁰) 1. ¹⁵) RosaföS. — ¹⁶) La feiner 2. Monatshälste 178,4. — 2²¹) ²⁴) Pommerscher. — ²⁸) Rheinhessische und Ried; Pfälzer 215,0.
onatshälfte. — ¹¹) Gute; feinste 2. Monatshälfte 200,0. — 1 2. Monatshälfte 167,5. — ¹³) Unverzollt; für den laufenden Monat (Abladung im Verschiffungshafen). — ¹⁴)
lata. — ¹⁷) Geri Sortier⸗) Gerste. — ¹⁸) Braugerste 211,3. — ¹⁰) Plats 1 5 S 2 22) I. Duafttat; II. Qualität 168,9. — 2²³) Pomm.⸗märkischer. —
androggen 183,1. — ⁷) Westfälischer. — ³) Ostfriesischer 212,1. — ²) Pommerscher;
¹²) Winter⸗ und Futtergerste; Industriegerste Manitoba I. — Feine 183,6. — ²⁰) Feiner 174,4; hoch⸗
——
Gebiete
Roggen
Weizen
Sommer⸗ oder Braugerste
Hafer
ee1.“ Mitteldeutschlard. Westdeutschläanndd. Süd⸗ und Südwestdeutschland.
Reichsdurchschnitt. Berlin, den 12. Mai
169,4 173,1
181,7 179,0
175,8
271,7 273,9 283,7 279,7
277,3
4
190,6 202,9 199,3 201,2
198,5
166,7 174,8 187,8 171,5
175,2 Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Kartoffelpreise in deutschen Städten im Monatsdurchschnitt April 1930.
—
Häandelsbedingung
Zahl der Notierungen für Speise⸗
kartoffeln
Speisekartoffeln 8 RM für 50 kg
rote
gelbe
sonstige
Feabrik⸗
kartoffeln RM für 50 kg je Stärkeproz.
Erzeugerpreise waggonfrei märk. Station. Erzeugerpreise ab Verladestation Erzeugerpreise ab Erzeugerstation
M. ft) Hamburg..
Karlsruhe †) Kiel
Großhandelspreise ab Vollbahnstatio.. waggonweise Frachtlage Karlsruhe 8
88 ab Liegniz.. Erzeugerpreise ohne Sack
Köln †). Liegnitz †) . Magdeburg † †) München.. Nürnberg
Plauen †) 8 b Stettin †) “
Erzeugerpreise frei Bahnstation ... Großhandelspreise waggonfrei ab vogtl. Station Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstation . bahnfrei Worms
Worms . 1“ Erzeugerpreise frei Bahnstation 8
Würzburg
1) An
2 . 2 2 .* 2.
Großhandelspreise Frachtlage Frankfurt a. M. bei ““
Erzeugerpreise ab holst. Station bei waggonweifem
fr. Waggon nahegeleg. Station
Erzeugerpreise frei Bahnstation 1111“
5 Wochen⸗ eas ntn
den mit †) bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierunge
O oœo Oo - . Ce do 0-2 8.
8
1,64 1,20
3, 1, 1
00 58 78
7
n; an den mit †r) bezeichneten Märkten
2,51 2,91 ²) 1,64 3,05 ²) 2,51 ⁷) 3,04
2,23 ²)
2,10
Landwirtschaftskammer, der Handelskammer oder des Magistrats; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preisfeststellungen
durch Umfrage). — ²) Industrie. — ³⁴) Industrie,
belgische Industrie, 1. Monatshälfte 2,85. — ⁹) Brennereikartoffeln, Preis für 50 kg.
Berlin, den 12. Mai 1930.
“
Statistisches Reichsamt. J. B.: Dr.
Juli⸗Nieren, 1. Monatshälfte 3,90. — ⁴)
Buntköpfige. — ⁵ — 1) Gelbfleischige Industrie 2,20.
„
amtliche Notierungen
0,072 0,05
—:.
Uiirse
der
(Notierungen oder
latzer.
) Rheinische Industrie