Reichs⸗ 8
landwirtschaftlichen Schulen. zurückgegangen; durch solche denn mit den Mißhandelten
Ausdehnung des Handwerks und der Die Mißhandlungen seien erfreulich
bisziplin untergraben, d Miß — Truppe. Zwischen Mannschaften und
mpfin die ganze 1 ’ KLA Bipfinden herrsche erfreulicherweise ein gutes kameradschaftliches Verhältnis. Der Kommandeur müsse verantwortlich bleiben für die Auswahl des Offiziernachwuchses. Der Grundsatz Napoleons müsse auch jetzt 80ch wahr bleiben, daß jeder Soldat den Marschallstab in seinem Tornister trage. Sorgen verursache leider das Anschwellen des Pensionsetats, dessen Anforderungen um 65 vH gestiegen seien. Der Redner erklärt sich mit dem strengen Vorgehen des Ministers gegen Zersetzun sversuche von links und von rechts einverstanden. (Abg. Dr. oebbels Nat. Soz.]: Sie wollen sich wohl eine goldene Uhr verdienen?) ee Baherische Volkspartei trete für eine möglichst gleichmäßige Ver⸗ teilung aller Aufträge und Ausgaben für Heereszwecke über das ganze Land ein. Etwaige Hindernisse durch zu hohe Frachtkosten nüßten beseitigt werden. Das Gewerbe müsse entsprechende Be⸗ rücksichtigung e 8 . Reichswehrminister Dr. Groener nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms bveröffentlicht werden. Abg. Ritter von Epp (Nat. Soz.) fragt: die Erhaltung des Wehrwillens in den letzten 12 Jahren im deutschen Volke überhaupt geschehen? Gerade wir National⸗ sozialisten vertreten die Aufrechterhaltung des Wehrwillens. Wir müssen dem Wehrminister unser schärfstes Mißtrauen aussprechen und werden einem vorliegenden Antrag, ihm sein Gehalt zu sttreichen, zustimmen. Es ist nicht angängig, uns National⸗ sozialisten auf eine Stufe mit den Kommunisten zu stellen. Der Minister hat nationalsozialistische Reichswehrangehörige mittellos auf die Straße gesetzt, obwohl sie nicht den geringsten vater⸗ landsfeindlichen Akt begangen haben. (Zuruf links: Glauben Sie das?) Auch hat der Wehrminister zu vertreten, daß hier mit einem ganz kläglichen Detektivsystem gearbeitet worden ist. Er hat selbst durch Belohnungen eine häßliche Denunziationsmethode angeregt. Von der Verhaftung nationalsozialistischer Offiziere in Ulm würde ich nicht sprechen, wenn wir uns irgendeiner Schuld bewußt wären. Die Sache ist mit ungeheurem Aplomb auf⸗ gezogen worden, wir haben aber leider nichts Näheres darüber gehört. Was sollten wir denn für Beweggründe zu einem straf⸗ rechtlichen Vergehen haben? (Lärmende Zurufe links.) Das alte Heer hatte seine Tüchtigkeit in jahrhundertelanger Erfahrung erworben. Man ist jetzt auf falschen Wegen. Zu uns kommen Wehrangehörige, obwohl sie in Versammlungen hören können, wie wir uns den Staat denken. Zu bieten haben wir ihnen nichts. (Lachen und lebhafte Zwischenrufe links.) Wir wollen die Reichswehr nicht zersetzen, sondern wir brauchen das Heer als Rückgrat des Staats. Das Heer wird führend im Staate werden. Dieses Instrument zerstören zu wollen, würde ja eine ausgemachte Dummheit sein. Die Nationalversammlung von 1919 hat den Versailler Schandvertrag genehmigt, nachdem wir vom November 1918 bis Juni 1919 einen Absturz erlebt haben, unter dem wir noch leiden. (Rufe bei den Sozialdemokraten: Sonst wäre unser Staat gefährdet worden!) Ich kann Ihnen sagen, daß Noske damals ganz anders dachte als heute. Wie kann man nur sagen, daß wir den Heeresetat noch weiter herunterdrücken müssen zugunsten der Tributzahlungen? Redner legt im ein⸗ elnen dar, wie groß die Tribute geworden sind. Die Kriegs⸗ lasten machen 3 ½¼ Milliarden aus. Die Polizeikosten der Länder betragen 810 Millionen, für die Verteidigung des Landes nach außen werden nur 700 Millionen ausgegeben. Und dabei ver⸗ langt man noch eine weitere Herabsetzung des Wehretats? Unser Staat ist zur Machtlosigkeit verurteilt. Wir stellen unser Schick⸗ sal dem Völkerbund anheim. Wenn ein Volk in unserer Zahl nur den Willen hat, kann es diese Dinge ändern und wir wollen diesen Willen erwecken. Unsere Wehrlosigkeit liegt im System. Mit unserem Wehrsystem ist überhaupt nichts anzufangen. Die Staaten im Westen und Osten können 9 Millionen Soldaten gegen uns aufmarschieren lassen, und diese Millionen sind mit den schwersten modernen Waffen ausgerüstet. Erfreulich ist es, wie trotz alledem der Besuch unserer alten Kasten in den Häfen an⸗ erer Staaten das Ansehen Deutschlands heben können. Abg. Künstler (Soz.) meint, daß unser Volk mit seiner Wirtschaftsnot und Wohnungselend anderes zu tun habe, als für die Wehrmacht zu sorgen. Ueber den Kieler Fall habe sich das Wehrministerium gänzlich ausgeschwiegen, und doch komme es häufig vor, daß Offiziere an Festen teilnehmen, die Deutschland schädigen, und auch an Geschäften auf Kosten der Reichskasse sich beteiligen. Wie stehe es mit der Phoebus⸗Angelegenheit? Vor einem Jahre habe der Minister das schärfste Einschreiten gegen Schiebungen mit Waffen versprochen, aber man scheine im Wehr⸗ ministerium alles verschleppen zu wollen und die Aufklärung darüber zu scheuen, wie Ofltgiere mit Kaufleuten Verträge über Geschäfte abgeschlossen haben. Vielleicht werde sich auch heute wieder das Wehrministerium ausschweigen. (Minister Groener: Nein, ich werde Ihnen sehr deutlich antworten.) Redner weist darauf hin, daß deutsche hohe Offiziere mit Offizieren der Roten Armee in Moskau zusammen an Festlichkeiten teilgenommen haben, wo sie sogar Max Hölz gegenübergesessen hätten. (Lebhafte Zwischenrufe bei den Kommunisten.) Ein russischer Admiral habe die deutsche Flotte zu einem Besuch in Rußland eingeladen mit dem Bemerken, daß der Gegenbesuch der ru Flotte in Deutschland nicht lange auf sich warten lassen würde. ( wischen⸗ ruf bei den Kommunisten.) Namens seiner Fraktion verlangt der Redner eine Auskunft des Ministers über die Kieler Munitions⸗ schiebungen.
Abg. von Troilo (D.
Was ist denn für
n lo Nat.) führt u. a. aus: Die Forde⸗ rung des Reichswehrministers aus dem Jahre 1929, daß in — Jahre wieder Mittel für die Ausbildung, Ausrüstung und Für⸗ sorge der Wehrmacht in einer Höhe bewilligt werden, daß der Nutzeffekt der Haushaltsbewilligung für 1929 gewährleistet sei hat. sich leider nicht verwirklicht. Die Reichsregierung hat bei Aufstellung des Haushalts zwei Stiefkinder, das eine ist der Haushalt des Reichswehrministeriums, das andere für Ver⸗ sorgung und Ruhegehälter. Der Wehrhaß der Sozialdemokratie ist an einer nicht mehr zu übertrumpfenden Grenze angelangt. Ein solcher Haß gegen alles, was mit Wehrmacht, Wehrwillen und Wehrfreudigkeit zusammenhängt, ist nur bei uns in Deutsch⸗ land möglich. Der 1““ hat ja auch vom „be⸗ waffneten Pazifismus gesprochen. enn der Reichswehrminister aber schließlich auf die Waffen verzichtet, so bleibt nur noch der Pazifismus übrig, und da möchte ich ihn an ein Wort Mussolinis erinnern. „Die unbewaffneten Propheten gehen alle unter.“ Was uns aber in Erstaunen setzt, das ist, daß der Minister selbst in seinen Beratungen und Besprechungen mit der Reichsregierung von vornherein darauf verzichtet hat, die Forderungen durch⸗ zudrücken, die unumgänglich nötig waren, um das Gleich⸗ Pwicht gegenüber Abstreichungen wiederherzustellen. An
telle des Herrn Reichswehrministers hätte ich es mir auch zu⸗ nutze gemacht, daß gerade diese Regierung sich mit Vorliebe 1“ nennt und hätte aus ihr schon aus dem
runde möglichst viel herausgeholt. Mit lebhaftem Interesse. und geradezu mit Freude können wir immer wieder feststellen, daß in unserer kleinen Wehrmacht von den leitenden und führenden Stellen bis zum einfachen Soldaten mit Hingabe, ja mit leiden⸗ Faftlichem Fleiß gearbeitet wird, um die Schlagfertigkeit der We rmacht zu erhalten. Allen gegenteiligen Bestrebungen zum Trotz wird der gute Geist auch in der heutigen Wehrmacht gepflegt, auf den es ankommt, nämlich den, daß man im allgemeinen auf die Politik pfeift und daß man eben Soldat — und nichts als Soldat — sein will, weil man gern Soldat ist. Und man ist gern Soldat, weil man sein Vaterland lieb hat. Weil die Reichs⸗ Nahr also allen Pokttisierungsbestrebungen trotzt, sind wir der Ansicht, daß die stiefmütterliche Vernachlässigung der Reichswehr
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nun endlich auch einmal wieder ein Ende haben muß, da sonst diese Wehrfreudigkeit, die viel tiefer in unserem Volke wurzelt, auch gerade bei den Arbeitern, Schaden leiden muß. Die Pflege der Wehrfreudigkeit ist uns heute, angesichts der bevorstehenden Reichsbannerfahrt nach dem Chemin des dames, wahrhaftig not. Das ist doch wohl — gelinde gesagt — eine Groteske an⸗ gesichts der Rüstungen Frankreichs mit deutschem Tributgeld. Pieser Geist, der in einer solchen Bannerfahrt — Ausdruck kommt, ist ja gerade daran schuld, daß bei unseren Kriegs⸗ gegnern auch heute immer noch wieder aufs neue auf Ver⸗ gewaltigungen gesonnen wird. Die Deutschnationalen werden aber nicht aufhören, diesen Wehrgeist zu wecken und zu pflegen. — Der Redner wendet sich dann den einzelnen Posten des Reichswehretats zu, die die Deutschnationalen beanstanden. Er begründet zunächst den Antrag auf Erhöhung des Titels An⸗ kauf von Remonten von 4 943 900 Mark um 500 000 Mark. Nach dem Haushalt erhalte der Verkäufer eines Remontenpferdes nach Abzug von 100 Mark Unkosten durchschnittlich nur 1250 Mark ausgezahlt. Dieser Durchschnittspreis liege aber unter dem Durchschnittspreis der vor dem Kriege gezahlten Remontenpreise. Der heutige Durchschnittspreis entspreche einem Durchschnitts⸗ preis von 850 bis 900 Mark vor dem Kriege. Die Aufzuchts⸗ kosten eines Remontenpferdes betrügen durchschnittlich 1800 Mark. Dabei müsse berechnet werden, daß das Risiko bei der Aufzucht eines edlen Pferdes eine große Rolle spielt. Die Reichswehr brauche nur etwa 3600 Remonten gegenüber 14 000 vor dem Kriege. Trotz der fortschreitenden Motorisierung werde das Pferd in der Armee unentbehrlich sein, insonderheit für die wecke der Nahaufklärung. Ein Flieger werde nach Ueber⸗ fliegen eines Waldes niemals die gleiche Meldung machen können wie ein Reiter, der diesen Wald durchritten hat. Bei dem vom jetzigen Etat reen Durchschnittspeise sei die Aufzucht eines edlen Soldatenpferdes vollkommen ausgeschlossen. In Ost⸗ preußen seien in den beiden letzten Jahren je 2300 Remonte⸗ pferde angekauft worden. Trotz dringendster Vorstellungen habe das Reichswehrministerium den Durchschnittspreis nicht erhöht. Bei der Notlage der ostpreußischen Landwirtschaft sei infolge⸗ dessen eine Nachzahlung von durchschnittlich 220 Mark für das Remontepferd aus der Ostpreußenhilfe in den letzten beiden Jahren geleistet worden. Eine weitere Nachzahlung aus der Ostpreußenhilfe könne jedoch nicht mehr erfolgen. In⸗ folge der Zusage der Anforderung eines um 200 Mark erhöhten Durchschnittspreises im diesjährigen Haushalt habe die preußische Gestütsverwaltung unter großen Mühen und Kosten einen reinblütigen Körbezirk gebildet, obwohl von allen Seiten der Wunsch nach Aufstellung von Kaltbluthengsten zur Zucht eines rentablen und für die Landwirtschaft praktischeren Wirtschaftspferdes ausgesprochen worden sei. Die Deutsch⸗ nationalen hätten daher einen Antrag auf entsprechende Er⸗ höhung des Durchschnittspreises der Remonten gestellt. Die Zucht des edlen Soldatenpferdes werde bei Ablehnung dieses Antrages sofort eingestellt werden. Der Redner begründet weiter Anträge auf Erhöhung des Postens für Einrichtung, Erhaltung und Betrieb der Nachrichtenverbindungen von 1 815 300 um 150 000 Mark.... auf Erhöhung des Titels für gründliche Instandsetzung der von den Heeresverpflegungsämtern, Be⸗ kleidungsämtern, Lazaretten, Unterkunftsräumen und den Re⸗ monteämtern zu unterhaltenen baulichen Ablagen. Ueber die Unzulässigkeit dieser Positionen habe bereits der frühere Reichs⸗ wehrminister Dr. Geßler wiederholt Klage geführt. Schließlich müsse der Etatstitel Landesbefestigungsanlagen, für die auf 10 Jahre 30 Millionen, also jährlich 3 Millionen vorgesehen seien, von denen der Reichswehrminister schon im ersten Jahre auf 750 000 Mark verzichtete, diese 750 000 Mark wieder her⸗ gestellt werden. Inmitten einer so wehrfreudigen Umwelt sei es einfach nicht zu verstehen, wenn nicht einmal die engen Grenzen, die uns das Versailler Diktat gesteckt habe, erschöpft werden sollen. Ein Optimismus, der an eine friedliche Auf⸗ wärtsentwicklung der neueuropäischen Staatenwelt glaube, sei geradezu ein Verbrechen an unserem Volke gegenüber der Tat⸗ sache, daß man in unserer Umwelt unverkennbar darauf bedacht sei, nicht nur die Rüstung Deutschlands, sondern seine ganze Aufwärtsentwicklung überhaupt zu verhindern. Sorgen Sie, Herr Reichswehrminister, so schließt der Redner daß nicht neben dem Nährstand unseres Volkes auch noch der Wehrstand ver⸗ kümmert. (Lebhafter Beifall rechts.)
Reichswehrminister Dr. Groener nimmt zu einer Entgegnung nochmals das Wort, die nach dem Stenogramm mitgeteilt werden wird.
Präsident Löbe schlägt nunmehr Vertagung vor.
Abg. Künstler (Soz.) erklärt in persönlicher ö das Auftreten des Reichswehrministers gegenüber einem Ab⸗ geordneten der größten Partei sei unerhört. Auf die ent⸗ scheidende Frage habe der Reichswehrminister nicht geantwortet, nämlich, ob tatsächlich am 4. Oktober 1924 ein Vertrag abge⸗ schlossen worden ist zwischen Kaufleuten und Stellen des Reichs⸗ wehrministeriums. Der Mimm ster habe kein Recht zu seiner Empörung. Wenn er im Ausschuß seiner Pflicht, auf die An⸗ frage eines Abgeordneten zu antworten, nachgekommen wäre, dann wäre die Anfrage im Plenum nicht erfolgt. Falls der Minister weiter schweige, werde er das tun, was er im Interesse des Volkes für nötig halte.
Nächste Sitzung: Freitag 3 Uhr: Fortsetzung der Be⸗ ratung des Reichswehr⸗Etats, außerdem Erleichterungen der Kreditversorgung. ““
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preußischer Landtag.
166. Sitzung vom 22. Mai 1930, 12,30 Uhr. Gericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Auf der Tagesordnung steht als einziger Punkt die dritte Lesung des Staatshaushalts für 1930 in Verbindung mit der großen Anfrage von interfeld (D. Nat.) über Disziplinarverfahren gegen Beamte, die sich für das Volksbegehren „Freiheits⸗Gesetz“ eingesetzt haben.
Ministerpräsident Dr. Braun: Meine Damen und Herren, ich ergreife sogleich bei Beginn der Beratung das Wort, um die große Anfrage Nr. 146 der Herren Abgeordneten Dr. von Winter⸗ feld und der übrigen Mitglieder der deutschnationalen Fraktion zu beantworten.
Anlaß zu dieser Anfvage haben meine Ausführungen über das Vorgehen der Staatsregierung gegen die Beamten, die sich am Volksbegehren beteiligt haben, in der Sitzung des Hauptausschusses vom 5. Mai dieses Jahres gegeben. Ich habe in jener Sitzung — ich zitiere nur aus dem Protokoll über die erwähnte Sitzung — unter anderem folgendes ausgeführt:
Wenn die Preußische Staatsregierung es für zweckmäßig ge⸗ halten haben würde, auch gegen Beamte, die lediglich unter⸗ zeichnet haben, disziplinarisch vorzugehen, dann würde sie sich von dem Staatsgerichtshof nicht hindern lassen; denn die
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute de.Se. sind.
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disziplinare Gewalt über den preußischen Be
dem Preußischen Staatsministerium und nicht * 8
gerichtshof zu. Dieser Bericht gibt meine Ausführungen nicht wieder; er ist ja stets etwas gekürzt. So habe ich ₰ tatsächlich gesagt: e disziplinarisch vorzugehen und die Disziplinargerichte anzurufen. Das letztere ist im Bericht weggeblieben.
Wenn die Interpellanten nun fragen, ob das 2 ministerium diese meine Ausführungen billige, so kann darauf erwidern, daß keine Veranlassung vorliegt, darie Entscheidung des Staatsministeriums herbeizuführen. 2. 3 führungen, die ich im Parlament mache, habe ich mit b antwortung vor dem Parlament zu vertreten. Das gs seiner Gesamtheit entscheidet nur bei Meinungsverschi unter seinen Mitgliedern; solche sind aber in dieser hier örterung stehenden Angelegenheit nicht zutage getreten Anfrage des Herrn Dr. von Winterfeld und Fraktiong an sich gab auch keine Veranlassung, eine Entsceidee⸗ Kabinetts herbeizuführen, um so mehr nicht, als ich mit den vorangegangenen Erörterungen im Kabinett über 8 Frage stehende Angelegenheit ohnehin mit meiner Arfeis eins weiß mit den übrigen Kabinettsmitgliedern.
Meine Aeußerung, meine Damen und Herren, verlette nicht im entferntesten die Achtung vor Gesetz und Nen. sprechung, wie die Interpellanten behaupten. Sie nicht geeignet, das Gefühl der Rechtssicherheit zu ershüte Im Gegenteil, ich stehe mit meiner Stellungnahme durchang dem Boden des Gesetzes; denn zur Entscheidung über bj narisch zu ahndendes Verhalten von Beamten sind nach Gesetz lediglich die in diesenr dafür vorgesehenen Infenag d. h. die Vorgesetzten und die unabhängigg Disziplinargerichte, zuständig. Urteile des 8* gerichtshofs in den Fällen des Artikels 19 der Reichsverfc haben im Gegensatz zu den Urteilen, die das Reichsgericht a Artikel 13 Abs. 2 der Reichsverfassung auf Grund des Rets gesetzes vom 8. April 1920 fällt, beine Gesetzeskraft und sin⸗ daher die unabhängigen Disziplinargerichte auch nicht unnid bar binden.
Genau so wie jedes Amtsgericht berechtigt is einer Entscheidung des Reichsgerichts abzuvet wenn es glaubt, die Begründung der Reichsgerichtsentschehal durch seine Urteilsbegründung erschüttern und das Reichsgei⸗ zur Nachprüfung seines Rechtsstandpunktes veranlassen zu las ebenso steht dieses Recht den Disziplinargerichten gegenüber Urteilen der höchsten Reichsgerichte, also auch des Staatsgertg hofs, zu. Das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 19. Dexns vorigen Jahres fordert aber auch in mehrfacher Hinsict
Kritik heraus, so daß eine richterliche Nachprüfung duta
erwünscht wäre.
Freilich ist es nicht richtig, wenn in der Oeffentlichktg auch im Parlament behauptet wird, der Staatsgerichtshof de den Klägern voll recht gegeben und gegen die Staatsregiens entschieden. Wie liegen denn die Dinge? Die deutschnaienl Fraktion hat in ihrer Klage beantragt:
Der Staatsgerichtshof wolle beschließen, daß die Teilnahmen
preußischen Beamten beim Volksbegehren und Volksenfte
grundsätzlich zulässig und die dagegen gerichteten Kundgeüng
des Preußischen Staatsministeriums verfassungswidrig fe In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin dann zin Antrag geändert und wie folgt formuliert:
Der Staatsgerichtshof wolle feststellen: es ist mit dert fassung nicht verernbar, daß das Preußische Staatsminstuin den preußischen Beamten auf dem Dienstwege errffnet e ihr Eintreten für das Volksbegehren, gleichviel in net Form, sei mit den Beamtenpflichten nicht vereinbar.
Der Staatsgerichtshof hat diesen Antrag abgelehnt und be in seinem Urteil zu diesem Punkt folgendes:
Die Anträge sind schon nach dem Klagevorbringen, ü auch nach der ausdrücklichen Erklärung der Antragstellen! der mündlichen Verhandlung nicht so aufzufassen, di Klägerin sich gegen die preußischen Minister persönlich wint und sie für eine von ihnen schuldhaft begangene Verfesiag verletzung verantwortlich machen will, wozu sie nach At⸗ der preußischen Verfassung auch nicht befugt wäre. 9 Gesichtspunkt der Verfassungsverletzung muß im vorlitge Falle überhaupt ausscheiden.
An einer anderen Stelle des Urteils stellt der Staatsgerites noch fest, daß ein Verbot der Beteiligung vont amten am Volksbegehren durch die Preußische Eie⸗ regierung nicht erfolgt sei, und sagt dann weiter aushrih daß jede über die bloße Eintragung hinausgehende nnlo der Beamten unter Umständen disziplinarisch verfolgt wen könne. Darüber heißt es nämlich im Urteil:
Es wird Sache der Disziplinarbehörden und der Dixzihg gerichte sein, im einzelnen Falle zu prüfen, ob der Iahan⸗ Volksbegehrens es rechtfertigt, den Beamten ein aktives b treten dafür als Dienstvergehen anzurechnen. Grunde unzulässig ist ein disziplinarisches Einschreiten nicht
Der Staatsgerichtshof ist dann aber schließlich noch zu fobh⸗ Urteil gekommen: 2
Die im Art. 130 Abs. 2 der Reichsverfassung den de gewährleistete Freiheit ihrer politischen Gesinnung 9 Recht, sich bei einem zugelassenen Volksbegehren ohne K 2 auf dessen Inhalt einzutragen und beim Volksensched! stimmen.
(Rufe rechts: Na also!)
GFortsetzung in der Ersten Beilage.
enben Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Ty n Sn Verantwortlich für den Anzeigenteil:, Rechnungsdirektor engering in Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in ngefelih Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktieng Berlin, Wilhelmstraße 32. 2
Sieben Beilagen öeb⸗ keinschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsreg!
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ungig zu machen.
Volk mretung an sich disziplinarische Ahndung nach sich ziehen würde,
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Deutschen Reichs vAd
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Berlin, Freitag, den 23. Mai
weitergehenden Anträge werden abgewiesen. Meine „ und Herren, mit dieser Entscheidung ist der Staats⸗ cchof nach meinem Dafürhalten über seine Zuständigkeit wegangen. (Lachen und Zurufe rechts.) Denn er hatte Ui seinem Urteil festgestellt, daß die Staatsregierung den 2n die Eintragung nicht ausdrücklich verboten hätte, somit ün also auch keine Veranlassung vorlag, über diese Frage Kätlich eine Entscheidung zu treffen. (Zurufe rechts.) zz muß beachtet werden, daß die ganze Klage sich doch gegen Ministerrede, die den Beamten amtlich zur Kenntnis ge⸗ t war, richtete. Es müßte zu ganz unmöglichen Konsequenzen v wenn der Staatsgerichtshof sich als Zensurbehörde auftun 20 Reden, die die Minister im Parlament halten. (Sehr 2, bei den Sozialdemokraten.) Aber das liegt nun einmal 4 Linie des Strebens des Staatsgerichtshofes, mangels fester licher Umgrenzung seiner Zuständigkeit diese weitgehe ndsten Maße auszudehnen. b will hier nicht auf alle jene Entscheidungen eingehen, bei der Staatsgerichtshof nach meinem Dafürhalten über die von der Nationalversammlung durch die Reichsverfassung achte Zuständigkeit hinausgegangen ist. Erwähnen möchte ur einmal bei diesem Anlaß jene Entscheidung über die Klage Preußischen Staatsregierung gegen die Reichsregierung, die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die Biersteuer⸗ ttschüdigung an Bayern zum Gegenstand hatte. Dort ent⸗ der Staatsgerichtshof die Klage im Sinne der Klägerin und h aus, daß das Gesetz verfassungswidrig sei, setzte sich sodann an die Stelle des Gesetzgebers und erließ wie ein x-⸗beliebiges ggericht eine einstweilige Verfügung, wonach die Reichs⸗ rung die in dem verfassungswidrig erklärten Gesetz festgesetzte me weiter zu zahlen hätte, was dazu geführt hat, daß jetzt (Jahr und Tag auf Grund des für verfassungswidrig erklärten
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Peves jährlich 45 Millionen aus der Biersteuer vom Reiche an
ern gezahlt werden. (Hört, hört! links.) Doch das nur nebenbei. Ich will auf diese Dinge nicht er eingehen, obwohl sie ein interessantes Bild darüber geben, eben der Staatsgerichtshof, davon ausgehend, daß es im Ge⸗ icht ausgeschlossen sei, einstweilige Verfügungen zu erlassen, auch die Berechtigung zusprach, einstweilige Verfügungen zu sen, und zwar auch derart, daß er wohl ein Gesetz für ver⸗ ngswidrig erklärt, aber im Wege der einstweiligen Verfügung ärt, es muß weiter gezahlt werden. Doch, wie gesagt, das nebenbei. Im vorliegenden Falle bewegt sich der Staats⸗ htshof auch in der Entscheidung der Frage der Aktiv⸗ imation der Klägerin in merkwürdigen Widersprüchen. Nach geltenden Rechtsauffassung sollen nur an der Gesetzgebung be⸗ gte Organe, nicht einzelne Personen oder Personengruppen echtigt sein, beim Staatsgerichtshof Verfassungsstreitigkeiten Das erkennt der Staatsgerichtshof bis zu im gewissen Grade auch an und bringt in der Urteils⸗ ündung darüber folgendes zum Ausdruck: s ist verfehlt, wenn die Klägerin zur Begründung ihres ‚agerechts den Artikel 29 Abs. 1 der Preußischen Verfassung ranzieht. Die Preußische Verfassung gewährt das Ueber⸗
pachungsrecht gegenüber der Regierung nur dem Landtag.
iner einzelnen Fraktion steht keine Befugnis zu, an Stelle es Landtags das Staatsministerium zu beaufsichtigen.“ dHweiter heißt es dann: Die Antragstellerin kann sich auch nicht darauf berufen, daß he die Rechte der der Deutschnationalen Volkspartei an⸗ chörenden Beamten wahrnehme, Einzelpersonen können keinen nspruch auf verfassungsrechtlichen Rechtsschutz durch den Staatsgerichtshof erheben. Das gilt auch für Beamte, die be⸗ Haupten, von ihrer Regierung in ihren verfassungsmäßig ge⸗ vährleisteten Rechten beeinträchtigt zu werden. Derselbe Hrundsatz muß gelten, soweit die Fraktion der Deutschnationalen Poltspartei den Staatsgerichtshof im vermuteten oder ausdrück⸗ chen Auftrage der der Partei angehörigen Beamten anruft.“ logische Folge dieser Auffassung wäre nun gewesen, daß der natsgerichtshof schon mangels Aktivlegitimation Klägerin die Klage abgewiesen hätte. (Sehr wahrl links.) s hat er aber nicht getan, sondern er hat schließlich die Klage⸗ echtigung der Fraktion deshalb bejaht, weil die Deutsch⸗ kionale Volkspartei als Mitträgerin des Volksbegehrens ein echtigtes Interesse an dessen ungehinderter Durchführung habe, dde die genannte Partei eine preußische Landesorganisation öt besitze, die Landtagsfraktion als solche angesehen werden isse. So hat er sich geholfen. Man wird zugeben müssen, daß diese Auslegung rechtlich höchft fechtbar ist und der Staatsgerichtshof sich dabei wohl erheblich dem Bestreben hat leiten lassen, unter allen Umständen in Angelegenheit zu entscheiden.
gun noch einige Worte zu dem Urteil in seinem b dem Standpunkt der Staatsregierung abweichenden Teile. naß die Frage aufgeworfen werden, ob überhaupt eine Ver⸗ sungsstreitigkeit innerhalb eines Landes vorlag, über die der actsgerichtshof nach Artikel 19 der Reichsverfassung zu ent⸗ hatte. Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, 8 Verbot an die Beamten, einzuzeichnen und abzustimmen,
ergangen sei. Es heißt darüber in dem Urteil: Neah wie der Antraggegner mit Recht betont, hat die vuhische Staatsregierung den Beamten die Teilnahme am
sbegehren nicht verboten. Ein Verbot, dessen Ueber⸗
2 - der leitenden Behörde nicht ergangen.“ 1 nn Feststellung hätte man eigentlich erwarten müssen, e lüsgerichtshof würde folgern, es handle sich lediglich um Leaeae Kundgebung des Staatsministeriums, um eine ¹ung an die Beamten, über die zu urteilen er nicht berufen Diese jedenfalls logische Schlußfolgerung hat der Staats⸗
Stahlhelm⸗Verbots in
ee⸗ nicht gezogen, sondern er führt in seinem Urteil in zug auf die Erklärung des Staatsministeriums folgendes aus: „Bei der überlegenen Stellung des Staatsministeriums gegen⸗ über den Staatsbeamten rief schon diese Erklärung einen Zu⸗ stand der Rechtsunsicherheit und damit eine Ein⸗ 1—— ihrer Betätigung beim Volksbegehren hervor.“ be Erklärung der Staatsregierung bewirkte, so sagt der Staats⸗ gerichtshof, daß bei den Beamten die nicht ungerechtfertigte Besorgnis entstand, bei bloßer Einzeichnung dienstlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und kommt dann zu folgendem Schluß: „Der von der Preußischen Staatsregierung geschaffene Zustand steht demnach mit Artikel 130 Abs. 2 nicht in Einklang, als er die preußischen Beamten schon von der bloßen Einzeichnung vom Volksentscheid fernzuhalten geeignet ist. Im übrigen ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu bemängeln.“ Demgegenüber muß hervorgehoben werden, daß die Besorg⸗ nis einzelner Beamten keineswegs genügen kann, um eine Verfassungsstreitigkeit, über die allein der Staatsgerichtshof zu entscheiden hat, als vorliegend anzunehmen. Denn der Staatsgerichtshof ist nicht dazu da, die Besorgnisse einzelner Be⸗ amten zu beheben, sondern Rechtsfragen auf dem Gebiete der Verfassungsstreitigkeiten zu entscheiden. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Man kann sich daher der Vermutung nicht ganz entschlagen, daß der Staatsgerichtshof sich bei dieser Entscheidung mehr von dem Gesichtspunkt politischer Zweckmäßigkeit, als vom Rechtsstandpunkt hat leiten lassen (Zuruf rechts), ins⸗ besondere daß er sich hierbei nicht in den Grenzen seiner Zu⸗ ständigkeit gehalten hat.
Ueberaus bedenklich ist aber auch der materielle Inhalt der Entscheidung, daß der Beamte sich ohne Rücksicht auf den Inhalt eines zugelassenen Volksbegehrens stets einzeichnen dürfe. (Sehr richtig! rechts.) Das kann zu den unmöglichsten Konsequenzen führen. Halten Sie sich nur einmal vor Augen, ein von Herrn Kube in den ihm eigenen Gedankengängen, die er uns hier oft demonstriert, abgefaßtes Volksbegehren wäre von einem Minister — sagen wir einmal wie Herrn Frick — zugelassen, dann soll es allen Beamten freistehen, ohne Rücksicht auf den Inhalt dieses Volksbegehren dieses zu unterzeichnen, d. h. zu unter⸗ stützen? (Zurufe: Verfassung, Freiheit!) — Reden Sie nichts von Freiheit! Was verstehen Sie davon? — Das müßte zu einer völligen Untengrabung der für eine geordnete Staats⸗ verwaltung unerläßlichen Disziplin der Beamtenschaft führen — (Zurufe bei der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei — Glocke des Präsidenten). Stellen Sie keine großen Anfragen, wenn Sie keine Antwort haben wollen. Ueberschreien kann ich Sie nicht. — Ich habe gesagt: das müßte zu einer völligen Untergrabung der für eine geordnete Staatsverwaltung uner⸗ läßlichen Disziplin der Beamtenschaft führen und den Staat selbst in der verhängnisvollsten Weise gefährden.
Aus diesen meinen Ausführungen wollen Sie entnehmen, daß gegen das in Frage stehende Urteil des Staatsgerichtshofs, das erhebliche Widersprüche aufweist und auch in seinem materiellen Inhalt zu gefährlichen Konse⸗ quenzen führen kann, bei der Staatsregierung erhebliche Bedenken bestehen. Unter diesen Umständen ist die Staats⸗ vegierung nicht nur berechtigt, sondern im Interesse der Wahrung einer geordneten Staatsverwaltung geradezu verpflichtet, den eingeleiteten Verfahren ihren Fortgang zu geben, ja, sie hätte auch, wenn sie es für zweckmäßig erachtet hätte, gegen solche Beamte, die sich lediglich eingezeichnet haben, Verfahren ein⸗ leiten können, um den unabhängigen Disziplinargerichten (Lachen rechts) Gelegenheit zu geben, sich mit der von mir kritisierten Entscheidung des Staatsgerichtshofs auseinanderzu⸗ setzen. Wenn das Staatsministerium im Interesse der Wahrung der Beamtendisziplin ein solches Vorgehen für zweckmäßig ge⸗ halten hätte — und das allein habe ich mit meinen Ausführungen im Ausschuß zum Ausdruck bringen wollen und zum Ausdruck gebracht —, hätte es sich jedenfalls keiner irgendwie gearteten Rechtsverletzung schuldig gemacht. (Bravo! bei den Sozialdemo⸗ kraten — Zischen rechts.)
Das Haus tritt nunmehr in die Besprechung des Etats des Staatsministeriums und des Ministerpräsidenten sowie der deutschnationalen Großen Anfrage ein.
Stei D. Nat.) gibt zunächst folgende formu⸗ nersn G 22 g.- S. — 2 — meinäster. präsidenten Dr. h. c. Braun anläßlich der dies ährigen Be⸗ ratung des Haushalts des Staatsministeriums im auptausschuß und Plenum haben das in jahrelanger Beobachtung seiner veea Fe erwachsene Mißtrauen meiner Fraktion gegen ihn 8 ie seiner eigenen Bekundung b von ihm allein be timmte Politik des Staatsministeriums no erheblich —2— Von den vielen Gründen zu unserem esteigerten Mißtrauen stelle ich fest: Die jede Rechtssicherheit im Staate unter rabende bewußte Nicht⸗ achtung vor dem Spruch des obersten — Schutz der Beamten als Staatsbürger; die Nichtausfü rung v. Beschlüssen der Mehrheit des —v sowie die bereits von un durch ein Schreiben des raktionsvorsitzenden scharf gerügte Form ministerieller Stellungnahme zu pflichtgemäß von vee gestellten Anfragen; die immer wieder versuchte Verteidigung e Parteibuchstandpunktes dem von uns geforderten Leistungsprinzip gegenüber und des Gesinnungsterrors selbst auf die Flaggen⸗ auswahl der Beamten in Privathäusern; die trotz unserer wieder⸗ holten Warnungen L gänzlich versäumte Pflicht der Einwirkung auf den nun im Disziplinarwege dienstentlassenen Oberbürger⸗
der Reichshauptstadt; die den parteipolitischen Grund ver⸗ nüellernde n 2 unverständliche Stüt —— des — Rheinland⸗Westfalen auf das Versailler
Diktat, das Ansinnen an den — nicht mal zur Preis⸗ abe bes kleinsten Jungstahlhelmmannes bereiten Bund, seinen Landesführern zu opfern; die völlig unbegründeten Teilverbote des Luisen⸗Bundes, der Bismarck⸗Jugend, des Wehrwolf; die mit allen Uüentehn sozialistischer Staaͤtsgewalt immer wieder gezeitigte Förderung des einseitig sozialdemokratischen Reichsbanners; die Art der Peantwortung einer bei der Etatberatung gestellten sorgenden Frage nach dem anläßlich des Konkordatsabschlus es zu⸗ esagten Staatsvertrag mit der evangelischen Kirche durch die nach .282 und Inhalt unangemessene Gegenfrage, warum denn bei
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anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1930
einer „so eminent christlichen Frage eine so jüdische — (Pfui⸗Kufe rechts) und endlich die persönliche Brn Lcng e an der Erinnerungsfeier für die erlittenen Angstzustände beim Kapp⸗Putsch gerade an dem unseren gefallenen Helden gewidmeten Volkstrauertag. Das alles und vieles mehr hat bewiesen, daß der in all den Jahren seiner Regierung nicht über das Format eines Nur⸗Parteimannes hinausgewachsene Herr Dr. Braun nach äußeren Leistungen und innerer Grundeinstellung völli ungeeignet um Ministerpeäsivenen geblieben ist. Auch hinsichtlich der eichspolitik ist das eingetreten, was wir erwartet haben, als Herr Braun sich von der Ablehnung des Schachtschen Angebots zum Poung. Llan zur Annahme des verschärften Haager es umstellte. it seinen Parteigenossen im Reich entzog sich Herr Dr. Braun der Verantwortung für die finanziellen Folgen der Annahme. Wir stehen aus allen diesen Gründen dem gegen⸗ wärtigen Herrn Ministerpräsidenten mit stärkstem Mißtrauen „— und lehnen deshalb die Bewilligung seines Gehalts ab. . Zu unserem Bedauern bot der vor —1 behandelte An⸗ trag der Wirtschaftspartei auf Auflösung des Landtags keinerlei — zum Sturz der Regierung Braun. Die unveränderte altung der Regierungsparteien 3 die Ablehnung des Antrags voraussehen. Darüber hinaus aber sehen wir zur Zeit keine Mög⸗ lichkeit, die Mehrheit 8 ein die Regierung stürzendes Miß. trauensvotum, für das bekanntlich die Verfassung mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der gewählten — vor⸗ schreibt, zu erzielen. Durch unsere verschärfte Opposition, durch Ablehnung des Etats und Verweigerung sonstiger beantragter Mittel — wie z. B. die Erhöhung der Grundvermögenssteuer —, werden wir weiter den Boden für die Beseitigung dieses Systems Braun vorbereiten. 3. Die Frage der Umbildung der preußischen Regierung at Herr Abgeordneter Grebe — sicherlich mit aus⸗ drücklicher Zustimmung des Herrn Vorsitzenden der Zentrums⸗ fraktion — hier im Hause mehrfach behandelt. Seine Fragen gipfelten in dem Satz, seine Fraktion wisse ja nicht, ob die Deutsch⸗ nationalen eine Regierung in Preußen unterstützen würden, die ähnlich wie die im Reiche zusammengesetzt wäre. Da der Herr Vertreter des Zentrums bei Aufwerfung seiner Fragen namens — Fraktion nur in mildester Form dem Bedauern darüber usdruck gegeben hat, daß gegen alle Erwartung die Sozial⸗ demokraten sich nicht für die finanziellen Auswirkungen ihrer bis⸗ herigen Politik zur Verfügung gestellt hätten, so vermochten meine politischen Freunde nicht an eine ernsthafte grundsätzliche Bereitschaft des 22 g Zentrums zu glauben, sich von der für Christentum, Ku tur und Sitte des Volkes ebenso wie für Staat und Wirtschaft so vernichtenden Sozialdemokratie zu trennen. (Unruhe im Zentrum.) Herrn Abgeordneten Dr. Heß muß auf eine frühere Frage bei dieser Gelegenheit erklärt werden, daß wir ganz — nicht 21 im Sinne neuerlich beängstigend aufsteigender Sehnsucht nach Kabinettssitzen erstreben, wohl aber den 2— auf Staat, Kultur und Wir diesem stem wünschen. Im Verfolg der Beschlüsse unseres Kasseler Parteitages sind wir zu gemeinsamer vlhensse Arbeit mit jeder Fraktion dieses Hauses bereit, die mit uns zur rückhalt⸗ 2 —ö2— Nhewärtigen Hesben der Verelendung r ben Stände und Berufe ernsthaft entschlossen sein wird. (Beifall bei den Deutschnationalen.) 5 schlossen
Abg. Dr. Hamburger (Soz.) stellt mit fest, daß es den Fweeee gelungen sei, ziellen Notlage des Staates den Etat noch zu verbessern. So sei ein Grenzfonds in Höhe von 15 Millionen eingefügt worden und auch die sozialen usgaben seien erhöht worden, z. B. die für Kinderspeisung und für die Erwachsenenbildung. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Gerade diese letzte Verteserung sei wichtig in einem Augenblick, wo ein anderes Land seine Erwachsenen⸗ bildung abbaut, nämlich Thüringen. (Hört, hört! links.) Leider sei eine Balancierung des Etats nicht ohne Erhöhung der Grund⸗ vermögenssteuer möglich gewesen. Diese Maßnahme sei jedoch unter den gegenwärtigen eerhältnissen die sozialste Art des Aus⸗ gleichs. Es sei unverständlich, wie bei so solider Arbeit der Ab⸗ geordnete Steinhoff wünschen könne, das gegenwärtige Regie⸗ rungssystem zu erschüttern. Der Reichsfinanzausgleich wachse sich mehr und mehr zu einer Senachteifigung Preußens aus. Von den Mehrüberweisungen des Reichs in Höhe von 117 Mil⸗ lionen erhalte Preußen nur 53, während es ein Anrecht auf 73 Millionen hätte. Der Gesamtbetrag der Steuermittel, die Preußen in diesem Jahre zu wenig erhalte, mache 85 Millionen aus. (Hört, hört! bei der Mehrheit.) .Jrnan. sei die Sorge einer so selbstlosen Partei wie der Deutschnationalen um die Zu⸗ sammensetzung der preußischen Regierung. Sie müßte sich wesentlich do als föderalistische Partei über die Vielfältigkeit —* Möglichkeiten freuen und sollte hier nicht Er⸗ klärungen geben, wie sie es eben getan hat. arum haben denn die Deutschnationalen den Antrag der Wirtschaftspartei nicht mitgemacht, den Landtag aufzulösen. Die National⸗ sozialisten haben sie deshalb als Pantoffelhelden charakterisiert und sie offen verhöhnt, indem sie sie als „Helfer der jüdisch⸗ marxistischen Diktatur“ charakterisierten, die bereit seien, das Kabinett Braun zu stützen. Der Artikel des Herrn von Kries im „Tag“ über die 428 des Anflösungsantrags beweist, daß die Deutschnationale olkspartei zu erkennen gibt, daß nach — Ansicht nach einem Wahlkampf in Preußen eine bürgerliche
egierung nicht mehr gebildet werden könne. So offene Worte verdienen Anerkennung! (Heiterkeit links.) Herr Ladendorff er⸗ strahlt in aller Schönheit! Charakteristisch ist ja auch das Ver⸗ halten der Beamten zur Deutschnationalen Volkspartei. Die Deutsche Volkspartei aber, die sich hier so aufregt über Beamten⸗ politik, sollte an die Politik des Herrn Frick in Thüringen denken! (Zuruf der Volkspartei: Wir sind doch hier in Preußen und haben in Preußen genug Sorgen!) Große Sorge bevreitet das Justiz⸗ ressort! Im Oktober 1929 hat Oberst Duüsterberg den Vorwurf erhoben, daß der Innenminister durch Verbot des Stahlhelms sich zum Organ des Feindbundes „gemacht habe, und hat daran noch weitere Herabsetzungen geknüpft. Das milde Urteil über diese Beleidungen war unerhört! Der Redner verliest die be⸗ kannte Begründung des Urteils und erklärt, das Urteil zeuge nicht nur von größter politischer Unkenntnis, sondern geradezu von Böswilligkeit. Landgerichtsdirektoren, die eine solche Ver⸗ urteilung fällen und eine solche Begründung geben, gehören nicht in den republikanischen Staat. So wird dem Grundsatz von der Unabhängigkeit der Richter Rechnung getragen! In welcher Weise soll eine großzügige Osthilfe vor sich gehen? Jedenfalls dürfen die preußischen Instanzen nicht ausgeschaltet werden! Daß dem Osten geholsen werden muß, hat Preußen immer gefordert; es hat immer ee ge dem Reich gegeben. Besonders ist
aft zur Befreiung von
Befriedigung trotz der finan⸗
auch die preußische Zentralgenossenschaftskasse herangezogen worden. Einen Vergleich der Nöte des Ostens mit den Nöten Bayerns lehnen wir entschieden abl Verlangen muß man auch, daß die Osthilfe allen Berufszweigen zugute kommt und nicht etwa nur dem Großgrundbesitz! Die einseitige agrarische Wirtschafts⸗ struktur im Osten ist außerordentlich ungesund. Die Osthilfe muß so aussehen, daß sie nicht eine baldige Wiederholung nötig macht. Preußen hat den Gedanken der Republik und der Reichs⸗ treue verfochten, besonders zu einer Zeit, als ein süddeutsches Land gegen diese Gedanken so schwer verstoßen hat. Die Reichsregierung wird immer, wenn es durch Putsche usw. be⸗ droht wird, auf Preußen zählen können! Abg. Verhülsdonk (Zentr.) — auf die Schwierig⸗ keiten aufmerksam, den Etat zum Ausgleich zu bringen. Daß die
Erhöhung der Grundvermögenssteuer Proteste auslöste, war nicht