1930 / 142 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Jun 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

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Schlebwig⸗Holst. Bi. 12 305b 1 Ran p. Stüc.

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2 Tgrchenmt an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ 3 8 l preis vierteljährlich 4,50 . ℳ. Alle Postanstalten Anzeigenpreis für den Raum einer. nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛℳ. auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilbhelmstraße 32. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an.

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Inhaltsübersicht. rrechtsre aftsre 8 rheberrechtsein Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

9 Aachener Rücversicherung. ü130,5 G Vereinsbt. venöane 10] 10 25 b * . .v 6 Westdtsch Bodenkred. 10] 10 1,2 0. Lit. 0.... HZ846 Wiener Bankverein N ianz u. Stuttg. Ver. Vers. 200,5 G 8 1 venne na e Sen Befristete Anzei üssen 3 8— o. o. (50 Einz. —,— 3 i 188 2. 3 8 verk Hage⸗Assec. 66 7 Ein 5 —— Einzelne Nummern kosten 15 . Sie werden nur vor d 1 „meen g 8 8 1 do. do. Sh. Bena, ins. 8 Pers. gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages g bei der gachener Kleinb. veeche beer e..⸗. 8 9 8. einschließlich des Portos abgegeben. Geschäftsstelle eingegangen sein.

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Dresdner Allgem. Transport N (50 % Einz.) —,—

do. do. (25 % Einz. —,— Frankfurter Allg. Vers. L. A i. L. —,— Frankona Rück⸗ u. Mitversicher. Lit. C u. D118 G

Gladbacher Feuer⸗Versicher. N537 G siversicher. (voll) 141 G

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Braunschw. Ldeis. Braunschw. Straßb. Bresl. elektr. Strb i. L., RM p. Stü⸗ Canada Abl.⸗Sche

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Hermes do. do. (25 % Einz. 35,5 G Kölnische Hagel⸗Versicherung N —,— do. Rülckversicherung 588 G do. do. (25 % Einz.) —,— Leipziger Feuer⸗Versich. Ser. 18183 6 do. do. Ser. 245,5 G Ser. 3448 G

5 Ermittlungspflicht der Steuerbehörde bei der Be⸗ dmmg von Gesellschafterdarlehen als verkappten Stamm⸗

jahren durch die Vergütungen fast voll aufgezehrt. Die Höhe der Vergütungen sei nicht von der Größe der ———

Finanzgericht der Ansicht gewesen, daß durch die Abänderung des Gesellschaftsvertrags im Jahre 1925 ganz neue Verhältnisse ge⸗

8e do. do. 20s. Streitig ist, ob die den Gesellschaftern in den drei Wirt⸗

do. sch. Nickelw. 12 do. Flanschenfabr.] 5 8 Bayer. Hyp. u. Wechslb. do. Glanzst. Fabrilis . 1 do. Vereinsbank., do. Gothania Wke) 8 1 ,5 8 Berg.⸗Märk. Ind. N + 2 Bonus Berliner Handelsges. do. Gumb. Masch.. do. Harz. Portl.⸗C.10 s1 do. Jute⸗Sp. L. B. do. Lausitzer Glas. 0 2₰ Märk. Tuchf...

Barmer Bank⸗Verein do.

Creditban schaffen seien, die hinfort die Grundlage für die Prufung einer

Anwendung der §§ 4, 5 der Reichsabgabenordnung zu bilden hätten, so wäre das vom Finanzgericht darzulegen gewesen. Schließlich kann auch dem Finanzgericht nicht darin gefolgt werden, daß die Gesellschaft wirtschaftliche Gesichtspunkte hätte vorbringen müssen, welche die getroffene Regelung als zwingend erscheinen ließen, und daß die Steuerbehörde die Darlehen als Stammkapital behandeln könnte, wenn nicht erfindlich sei, warum der mit den Darlehen verbundene Zweck nicht auch durch eine entsprechende Festsetzung des Stammkapitals hätte erreicht werden können. Die Rechtslage ist gerade umgekehrt. Der Steuer⸗ pflichtige, der die Steuerleistungen aufzubringen hat, besitzt Wahl⸗ freiheit unter den Mitteln, mit denen er die Gewinne erzielt, welche die Steuerleistung ermöglichen. Nicht er hat der Steuer⸗ behörde den Nachweis zu liefern, daß die von ihm gewählten Mittel in seiner Lage zwingend waren. Und die Steuerbehörde kann diese Mittel nicht verwerfen und durch steuerlich anders zu beurteilende ersetzen, weil der Steuerbehörde nicht erfindlich st. warum nicht die andern Mittel gewählt sind. Das würde zu einer unerträglichen Besserwisserei und zu einer unzulässigen Bevor⸗ mundung der Steuerpflichtigen durch die Steuerbehörden führen. Vielmehr hat gegebenenfalls die Steuerbehörde darzutun, daß in der Lage des Steuerpflichtigen nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht die angewandten, sondern andere Mittel „zwingend“ gewesen wären. Dazu hätte im vorliegenden Falle bei den großen rechtlichen und wirtschaftlichen Unterschieden zwischen Darlehen und Stammkapital, also zwischen Gläubiger⸗ und Gesellschafterrechten, z. B. gehört, daß die Vorinstanzen die Eigenart des Geschäfts, insbesondere die Eigenart seines Geld⸗ bedarfs, erkennbar geprüft hätten. Das ist nicht geschehen.

Die Vorentscheidungen waren aufzuheben. Bei freier Beurteilung find die Sachen nicht spruchreif. Es ist allerdings sehr auffallend, daß die Gesellschaft faft ihren ganzen Gewinn durch die Vergütungen aufzehren laßt und daß sie sogar die Divi⸗ denden auf das Stammkapital nach der Höhe der empfangenen Darlehen verteilt. Das spricht an sich dafür, daß die Darlehen die Grundlage des Geschäfts und das niedrige Stammkapital nur eine Art Anhängsel bildet. Wenn der Senat trotzdem von einer weiteren Prüfung absieht, ob die Darlehen als Stammkapital gelten können, so ist Ihme maßgebend, daß die Gesellschaft bereits

Schwelmer Eisen. . Segall, Strumpfw. Seidel u. Naum. N. Fr. Seissert n. Co. Dr. Selle⸗Evsler.. Siegen⸗Sol. Guß à Siegersdorf. Werk. Siemen? Glasind N Siemens uHalskeN Geb. Simon Ver. T. j. Text.⸗Beteil. A. G Sinner A.⸗CG. 1 „Somag“ Sächs. Of. u. Wandpl.⸗W Sonderm. u. StierA .“ Spinn. Renn. u. Co. Sprengst. Carbon. N Stader Lederfabrin Stadtberger Hütte. Staßf. Chem. Fabr. do. Genußsch. Steattt⸗MagnesiaNX Steiner u. Sohn, Paradiesbetten . Steinfurt Waggon Steingutsbr. Colditz Stettin. Chamotte N do. do. Genußsch. do. Elektriz.⸗Werk. do. Oderwerke... do. Papier u. Pappe do. Portl.⸗Cement Stickereiw. Plauen R. Stock u. Co.. H. Stodiek u. Co. N Stöhr u. Co., Kamng. + 10 9 Bonus Stolberger Zinthe. Gebr. Stollwerck N Stralauer Glash.ü. Stralsund. Spielk.. Sturm Akt.⸗Ges... Südd. Immobilie Süddeutsch. Zucker. Svenska Tändsticls (Schwed. Zündh.) i. RMf. 1St. z. 100 Kr.

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lehen, sondern von dem Geschäftserträgnis abhängig gemacht. Die Darlehen teilten also zescäft 1.. 198 Emech⸗ der Stammeinlagen: wie die Vergütungen im Verhältnis zu den Dar⸗ lehnsbeträgen geteilt würden, so erfolge auch die Verteilung des etwa verbleibenden Gewinns nach dem Verhältnis der gewährten Darlehen. Daraus müsse gefolgert werden, daß durch die Ver⸗ pflichtung der Gesellschafter zur Darlehnsgewährung lediglich eine entsprechende Erhöhung des Stammkapitals erreicht werden solle. Die Gesellschaft habe nichts vorgebracht, was die von ihr ge⸗ troffene Regelung vom rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus als zwingend erscheinen lassen könnte. enn die Gesellschaft zur Deckung ihres Kapitalbedarfs den Weg des Kredits gewählt habe, so sei nicht erfindlich, warum der Kapitalbedarf nicht durch eine höhere Festsetzung des Stammkapitals hätte erreicht werden können. Bei einer Gesellschaft m. b. H. sei es das Natürliche und Gegebene, daß sie sich die nötigen Mittel durch entsprechende Fest⸗ setzung der Stammeinlagen beschaffe. In Anwendung der Recht⸗ sprechung des Reichsfinanzhofs müßten daher im vorliegenden Falle die Darlehen als Stammeinlage und die darauf gezahlten Vergütungen als verdeckte Gewinnverteilung angesehen werden. Nach diesem Ergebnis brauche nicht mehr geprüft zu werden, ob die Vergütungen den Betrag überstiegen, den die Gesellschaft ver⸗ ständigerweise unter im übrigen ganz gleichen Verhältnissen einem Dritten, der nicht Gesellschafter KR zugebilligt haben würde. In Wirklichkeit sei den Gesellschaftern für die neben der Darlehns⸗ verpflichtung feftgelegten BT“ nichts zugedacht, da der Anteil an den Vergütungen sich lediglich nach den hingegebenen Darlehen bemesse. So erhalte z. B. Fran M., die nicht mitarbeite, um deswillen keinen Pfennig Vergütung weniger. Der Gesell⸗ schafter P. sei zugleich Geschäftsführer. Er werde als solcher aus⸗ reichend behahlt. so daß von seiner Darlehnsvergütung nicht etwa ein Teil als Gehalt anzurechnen sei. Im übrigen handle es sich bei den Auflagen um gesellschaftliche Verpflichtungen, die nicht besonders entlohnt werden sollten.

Diese Begründung der Vorentscheidung ist in mehrfacher Be⸗ ziehung anfechtbar. Eine rechtliche Begründung einer Entscheidung

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agelvers. (50 % Einz. —,— 8 * 8. r. (25 Einz.) —,— gergütungen als Werbungskosten angesehen werden dürfen. Lebens⸗Vers.⸗Ges. 1378 schwerdeführerin hat beantragt, eine Entscheidung nur für do. (Stücke 100, 800/19,25 6 nschaftsjahr zu treffen und die Entscheidungen für die Mannheimer Versicher.⸗Ges. b EEE“ ntrag besteht nicht. Es erschien vielmehr angezeigt, die venignche .er (f. 100 ℳ) 7240 G Zahen zu verbinden, da der Charakter der Vergütungen sich Danziger Privatban 285 Halberß.⸗Vlantbh. .üesmesnn r zeigt, wenn die Geschäftsgebarung der Gesellschaft Darmst. u. Nat.⸗Ban 3,5 b G alle⸗Hettstedt.. 8 eczzchen : 5 Alsch S ; . desb. bg.⸗Am. Packei (25 Einz. —,— 8 aft ist eine Kohlenvertriebsgesellschaft. sie ist im Hessenen, Nandee 2* Fepssene 2. 8 generBerl. 209 . . 917 von einer Erzeugerfirma, R. Werken, und einer Deutsche Anstedk⸗Bt. bahn Sit. A „„ . 10 G firma, der offenen Handelsgesellschaft H., gegründet, um Bank und bg.⸗Süda. Dpf 8 8 ersn:n* b Des che deesesch anmh. Ueherldo⸗ nm 18 Jreen ntunter Einräumung eines Alleinverkaufsrechts vorzunehmen. Wechselbank N Hansa“, Dampfsch. Victoria Algem. Vers. Berlin X 2190 5b den Stammkapital von 30 000 beteiligten sich beide Gesell⸗ Deutsche Hypothelenb. Hlldesh.⸗Peine 2. 4 Aher mit je 50 vv. Das Stammkapital ist in der Inflations⸗ do. Ueberseeische Bl. önigsbg.⸗Cranz N 18 Eesee. lo. eraßenb. 70 4 herabgesetzt. Das Beteiligungsverhältnis ist insofern Bane zeess Eifenben. bee geblieben, als auch heute noch die R. Werke die Hälfte des hen scher Bk.⸗Verein Liegnitz⸗Rawitsch unkapitals befitzen. An die Stelle des zweiten Gesellschafters, v. Bodenkrd. Bk. do. do. St. A. Lit. B ¹ 8 LeipzigerZmmobilten Lübeck⸗Büchen.. 7 5, Frau M. mit 1316 vH und Kaufmann P. mit 10 vSH Lüͤbecer Comm.⸗Bl. Luxbg. Pr.⸗Heinr. 8 zummkapitals getreten. Sowohl in dem ursprünglichen Ge⸗ Mecklenburgische Bank Magdeburger Strb. zvertrag wie in den später abgeänderten Verträgen sind do. Dep.⸗ u. echselb. Marienb.⸗Beendf.ü do. Hyp.⸗ u. Wechsb. Mecklb. Fried⸗W. teht die Verpflichtung zur Gewährung zinsloser Darlehen. Meininger Hyp.⸗Bl., do. St.⸗A. Lit. A glich betrug der Höchstbetrag der Darlehnssumme 2,25gg ese 8nah Aℳ. Die offene Handelsgesellschaft H. war verpflichtet, bis ederlausitzer Bank. e —,— B . 8 8 8 Polyphon . vezinsliche Darlehen zu gewähren. er Höchstbetrag der Dar⸗ 8 11“ e und das Verpflichtungsverhältnis unter den Gesellschaftern . 2 8 erin der Inflatious⸗ und Nachinflationszeit Aenderungen er⸗ 8 5* Zeit beträgt die Höchstsumme der Darlehen, die 88 8 genfals von den Gesellschaftern gegeben werden müssen, ℳ, und die einzelnen Gesellschafter teilen sich in die Ver⸗

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magdeburger Zene de: Jibs en renhen 1924,25, 1925/26 und 1926/27 gewährten beträcht⸗ Rückversich.⸗Ges. 19.25 G wanderen Jahre auszusetzen. Ein stichhaltiger Grund für Commerz⸗u. Priv.⸗B. Eutin⸗Lübeck 8 8 ergsgem cters. Aüg Ber in Hansig. Gux 96. 9., Sächsische Versicher⸗ 180 Eins.) —— d mehrerer Jahre Gegenstand der Beurteilung ist. Die do. in Shanghai⸗Taels Hamburger Hoch⸗ Thuri - huringia, Erfurt .. * t H. d 8 d d 75 G 1 Lerkauf der Erzeugnisse der R. Werke in einem bestimmten Deutsche Effecten⸗ u. u. Straßenbahnen Victoria Feuer⸗Versich. Lit. A N405 6 22 öht, dann bei der Goldmarkumstellung au Dresdner Bank..oe⸗ Kopenh. Ppf. 2. 02 600 000 erhöht, dan r arkumf g auf amburger Hyp.⸗Bl. Vorz. Lit. 4 enen Handelsgesellschaft H., ist inzwischen Frau H. mit Luxemb. Intern. i. Fr. 8 8 1 500 Fr. F zesellscaftern besondere Verpflichtungen auferlegt. An erster Meckl.⸗Strel. Hyp.⸗Bk. Pr.⸗Akt. Norddeutsche Grund⸗ Niederbarn. Eisb. N 90 ℳ, die R. Werke waren bis zu 30 000 Wersch.⸗Weißenf. B. 10 do. Internat. N. Rint.⸗Stadth. L. à hun r . 1 1 . eees. lediglich mit dem Hinweis auf „die Rechtsprechung des Reichs⸗

Westd. Handelsges. 4 Plauener Bank. do. Lit 8 ep.- 1 1 1 chtung in der Art, daß die R. Werke 45, vH, Frau H. 30 vH, sckenshobe. muß als ungenügend bezeichnet werden. Die Urteile

mmmmmmmmm gnꝑ———— ——-———ꝭℳO————O—OO˖˖C—C—O⏑OO’’’’’ꝛ-——————r3ꝗ— M. 15 vo und Herr P. 10 vH zu gewähren haben. Die ollen so abgefaßt werden, die Steuerpflichtigen die Gründe

Houtiger Kars Voriger Ku Heutiger Kurs Voriger Kurs lehnsverpflichtung ist also dem Beteiligungsverhältnisse d; 5 ; 8 4 E1ö1”“ ger origer Kurs alg aangeüvenn. 9 gsverh ss würdigen können. Das ist nicht möglich, wenn aus der großen

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91 à 89 à 90 8 88,25 b 87,75 à 88,5 à 67 à 88,75 à 886 154,75à51052à51,75252,558185151,5 b] 182.75 à 153,75 4 152,5 à 154 g188 82,5 à 81,25 b 80 à 81,5 b (598 101 à 98 8 98B 99,75 2100 5 99 b 100 à 995 89 179,5 à 178,25 B 176 à 177,25 a 177 à 177756 63,5 a 63 b 63 4 62,5 à 64,75 b

72 à 72 b 71,5 à 71 à 72 G

105,5 à 100,25 b 99,3 à 100 G

320 à 318 à 320 à 318 B 168,25 à 164 ½b

34,75 a 34,25 G

151 à 149,25 4 150,5 à 147,5 b 92.75 à 91,25 b

209 a 206 6 8 206,5 à 203,75 b 80,75 à 80 B

144 a 141,5 b

150 à 150,5 à 149 à 149 B 134,25 b

159,75 à 157 à 158,5 à 156,5 b 157 à 155 b

113 ⅛⅞ à 111 b 132,252131,25àh131,5à131 b G à 131 G

148 à146 à 146,25 à145,8b EEEEE 137à 1338I 123,25 à 123 G 96,75 4 95;25

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milcch angeglichen, aber doch nicht gleichgesetzt. Die Gesell⸗ ster sind nach dem Gesellschaftsvertrag weiter verpflichtet, die Fführung bei der Verkaufstätigkeit ohne besonderes Ent⸗

Rauf Verlangen zu unterstützen. Die Gesellschafter, soweit sie neile der offenen Handelsgesellschaft H. übernommen haben, „öhne Genehmigung der R. Werke kein Unternehmen, das enkohlen oder Braunkohlenerzeugnisse verkauft, betreiben oder mn einem solchen beteiligen. Frau H. hat endlich die besondere gflichtung, der Gesellschaft die Geschäftsräume, die bisher be⸗ twurden, zur Verfügung zu stellen. Für ihre Verpflich⸗ erhalten die Gesellschafter den Gewinn der Gesellschaft bis

00 jährlich; ferner erhält Frau H. für ihre besondere htung den ganzen Gewinn, den die Gesellschaft aus ihrer gung beim Grudekoksvertrieb der R. Werke erzielt. Die

. esellscaftern zu zahlende Vergütung wird im Verhältnis gewährten Darlehen verteilt. Nach demselben Verhältnis ist Reingewinn zu verteilen, der etwa nach Entrichtung der igen noch vorhanden :8 Der Hergang bei der Darlehns⸗

ürung ist so gewesen, daß nach Angabe der Gesellschaft am * der Inflationszeit die Darlehnsforderungen der Gesell⸗ der nach der Zeit der Darlehnshingabe in Goldmark um⸗ ünet, rund 240 000 betragen haben. Bei der Goldmark⸗ lung find die Darlehen mit 24 000 angesetzt. In der ationszeit sind die Darlehnsforderungen wieder allmählich sen, und zwar dadurch, daß ein Teil der Vergütungen als

n stehengeblieben ist. In den drei Wirtschaftsjahren, Feieemee 82 792,88, 29888784 9679 8 Steuerpflicht zu entscheiden ist, haben die Vergütungen 8793 822988 87.23 2 66,78 868,55 Besellschafter 200 300 ℳ, 186 000 und 165 000 betragen. ee ven ee⸗ 1* als Darlehen stehen geblieben im ersten Wirtschafts⸗ I, e, 2s ees 4 2 im zweiten Wirtschaftsjahre 76 000 und im dritten malneld Stanlwte 80 000 (im Buchprüfungsbericht mit 70 000 4 ½ Ung. Staatsrente 1515 Siegen⸗Sol-Wußf Kationale Autom. 16.75 b J fa,ssc 84 be⸗ der Seeles eee ec een 41% Ung. Staatsrente 151: Thörks Ver. Hels. Sochseefschee 178.28 à 174,8sb 178 b176 b 8 e. wirshaftsjchren safr fnaneg E1“ ehen Stammkapital nicht mehr ausgeschüttet. Neben der 8 gütung an alle Gesellschafter läuft die Ueberweisung

it B Ver. Schuhf. Bern. —.— 8 Obers enbb. —,— 88 Pe.Sv v b G. J. Bogel, Dr. u. - 90 b B à 68,75 à 89,25 G Obers⸗ Cee senbn. 8 anam das swinns, den die Gesellschaf ili düekekenns, e Gesellschaft aus ihrer Beteiligung am wetcksvertrieb der R. Werke erhält und an Frau H. fr die

4 Ung. Goldr. m. neu. Bog. Voigt u. Haeffner —,— j-Kolsw. uChem. 535 Wickina- Vortland à1095b düeeaeiene ens e808” 243 à 241 à 241,5 à 238,5 b à 6 Küa 9 5 8 3 8 88782894922592829, ve nng der Geschäftsräume weiterzugeben hat. Die Be⸗ 1 vn iI; hat die Vergütungen an die Gesellschafter in den

Ung. Bellstoff⸗Verein. —,— EI 210 8 217˙4 2103à 212 —2* chaftsjahren als Werbungskosten angesehen. Das

mit neuen Bogen der SchantungEisenb. Phönix Bergbau Caisse⸗Commune.. u. Hüttenbetrieb Auf Zeit gehandelte Wertpapiere per Ultimo Iunni 1930. 118 29,497, 28 b11828: 1sHgnenzemt eer. na ange 8 hat die Vergütungen den ausgewiesenen Gewinnen Iglos.. Einspruch und Berufung blieben in der Hauptsache

4 Ungar. Kronenrenten. 2, Bolpphonwarke; 21½ Lissabon Star 10 †b Rhein. Braunk. uB Prämien⸗Erklärung, Festsetzung der Lig.⸗Kurse u. letzte Notiz p. Ultimo Juni: 26.6. Einreichung des eüenck. 27. 6. Zahltag: 30. 6. 169 % 8 169 à 170b 8 Finanzgericht hat in den drei Entscheidungen über⸗ 8* etwa folgendes ausgeführt: Klarzustellen sei, ob die

82 Mexikan Bewäsf. —.,— Rhein. Elektriz... . Sen 8e. * Ang. Dt. Cred.⸗A.] 114,28 114,28 8 114 b dhelexen eceien 3 Razedont BankfBrauindust 149,25 à 1475b 147 148 G Rütgerswerke.. 8 . Harmervank⸗Ver. 128,4124,23 à 124,5b 124.25 9124,78 b Salzdetfurth Kan 98 8 1121 da Vereinsbani 142 5b 142 5b Gas Lit. B.. 182,75 91545b derbung der forderung an Stelle einer höheren Be⸗ Beri. Hand.⸗Ges. 183,5 4 162 5b 162 à 168,8 G les. Portl⸗Zem 148 b neesalh ang des 3 1 4 8898,9 2129,, 2138121352188 21n iberung eStermmtapitns als Mißbrauch zur lmgehang oder vermx Hai/vi. 214,5 à 211,3 b 214,28 à 213 à 214 8 2135b S neer 4 Co.. 28167289350 nerpflicht im Sinne der §§ 4, 5 der Reichs⸗ eutsche u. Schulth.⸗Patzenh. 293.5 à 295 à 6 26b 138,5 à 138.25 b 136 à 136,5 à 136 136,5 b 226 à 227,5 à 224 2 228 5 2 1 Dresdner Bank. 8 Stöhr uC. Kammg 985,25 à 94 à 54,55 benordnun vorliege. Bezüglich des § 5 der Reichs⸗ A.⸗-G..Verkehrsw. 90,8 à 90 6 4 90,5 5 89,75 90 à 89,5 8 8 90,8 9 90 8 90,5 à 9b SvenstaTändsticke 11 g habe der Rei f in der Entscheidung vnnedasagbane à 151 b 152 à 152 G Thn 306 à 305 G 303 G . . eichsb. Vz. S. 4 r. Gas Leipz 41, 82 8 1 2 1 di.eicheh.8, 2.) Ten e iern 0tbs 148,8 148,28 414725314 dem Seeen auf Vorgänge bezogen werden könnten, die 105 %a 103 6 103,25 à 103 à 104 b Fran⸗ 115,78 b 117 3 b fttreten der Rei mnordnung liegen. ach amburg. Hochb. —,— —.— Ver. Stahlwerke. à 211,88 haft z Westeregeln Alkali] 210,8 4 207,8 4 208 a 206,75 B 206.78 4208 4 207,758, 59 786 haft in ; ; 5 Hansa, Dampfsch. 129,5 à 140,5 G * 159,25 à 158 G 8 198,4 188,8 5 157,755 1537 000 4ℳ nd, jeden Gewinn bis zum Betrage von Norddeutsch. Lloyd 108 ⁄à 104,5 à 105 à 103 G 103½ 8104,25 à1032 à104,28 b104 B * chädigung für die Darlehen auszuschütten, so uch die Erträgnisse der Gesellschaft in den drei Wirtsch ““ 11“ b

Fülle der Urteile des Reichsfinanzhofs nicht diejenigen Urteile im Jahre 1917 gegründet ist, so daß vermutlich andere als steuer⸗ bezeichnet werden, auf die sich der Vorderrichter glaubt stützen zu] liche Beweggründe, z. B. eine vorzugsweise Entschädigung der können. Das gilt um so mehr, wenn sich die Entscheidung auf Handelsgesellschaft H., die Regelung beeinflußt haben. einem so heiklen Gebiet wie der Anwendung der §§ 4, 5 der Weiter war der Gedanke maßgebend, daß gerade in den wirtschaft⸗ Reichsabgabenordnung bewegt. Der allgemeine Hinweis auf die lich bewegten Zeiten, die während und nach dem Kriege vercschen. Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und die übrigen Aus⸗ besondere Zurückhaltung beobachtet werden sollte in der Fest⸗ führungen des Urteils lassen es im dunkeln, ob der Vorderrichter stellung, daß ein Gesellschafterdarlehen lediglich die willkürliche den § 5 oder den § 4 der Reichsabgabenordnung hat anwenden und irreführende Bezeichnung für eine in Wirklichkeit vor⸗ wollen. Das ist von Bedeutung, weil die Voraussetzungen fürs genommene Erhöhung der Stammeinlage sei. Mit der An⸗ die Anwendung der beiden Vorschriften verschieden sind. Da die erkennung der Darlehen als Darlehen ist nicht zugleich die Steuer⸗ Vorentscheidung auf die besonderen Voraussetzungen des 8 5 der freiheit der Vergütungen ausgesprochen. Vielnuehr ist zu prüfen, Reichsabgabenordnung nicht näher eingegangen ist, läßt sich aller⸗ ob die Vergütungen angemessen waren, d. h. ob sie einem Nicht⸗ dings vermuten, daß nach Meinung des Finanzgerichts der § 4 gesellschafter für die gleichen Leistungen in derselben Höhe gewährt der Reichsabgabenordnung die Grundlagen für die Annahme der worden wären. Ist das nicht der Fall, dann liegt eine verdeckte verdeckten Gewinnverteilung bilden solle. Der Reichsfinanzhof Gewinnverteilung vor (vgl. unter den letzten Uͤrteilen auf diesem hat in der Entscheidung I A 153/28 (Reichssteuerblatt 1929 S. 40) Gebiet Bd. 25 S. 83 und Bd. 26 S. 69). Es ist nicht anzunehmen, zur Anwendung des § 4 der Reichsabgabenordnung auf die Be⸗ daß die Gesellschaft Nichtgesellschaftern für die im Gesellschafts⸗ handlung von Darlehnszinsen als Dividenden folgendes aus⸗ vertrag ausbedungenen Leistungen die gleichen Vergütungen ge⸗ geführt: „Die der Nachprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren währt haben würde. Unter den Verpflichtungen der Gesellschafter unterliegende Frage ist lediglich die, ob § 4 der Reichsabgaben⸗ kann in diesem Zusammenhange nicht berücksichtigt werden die ordnung die Handhabe bietet, eine Versteuerung der Darlehns⸗ Pflicht, bis zu 600 000 Darlehen zu gewähren. Denn die Ent⸗ zinsen als einer versteckten Gewinnverteilung dann vorzunehmen, wicklung seit 1923 hat gezeigt, daß die Gesellschafter aus ihrem wenn die Gesellschaft bei ihrer Gründung im Jahre 1911 aus be⸗ sonstigen Vermögen dem Unternehmen keine neuen Mittel zuzu⸗ rechtigten wirtschaftlichen, nicht von Steuerumgehungsabsichten führen brauchten, daß sie lediglich von den sogenannten Ver⸗ beeinflußten Gründen ihren finanziellen Aufbau in der Weise gütungen einen Teil im Geschäft haben als Darlehen stehen lassen. durchgeführt hat, daß sie mit geringem Stammkapital ausgerüstet Zu berücksichtigen ist aber ein angemessener Zins für die dem Ge⸗ und im übrigen durch Darlehen ihrer Gesellschafter finanziert schäft überlassenen Gelder. Denn die Gesellschafter sollen nicht wurde, und wenn sie diese Art ihrer Finanzgebarung jetzt bei⸗ schlechter stehen als Nichtgesellschafter, und ein Nichtgesellschafter behält, nachdem sich infolge der Entwicklung der Steuerver ltnisse] würde ein zinsloses Darlehen nicht geben. Es darf nun nicht ergeben hat, daß sie dabei steuerlich besser fährt, als wenn sie heute etwa ein Zinsfuß angenommen werden, wie er von einem Bankier die in erheblichem Maße an das Schicksal der Stammeinlagen ge⸗ für einen vorübergehenden Kredit gefordert würde. Da die Firma bundenen Darlehen in Stammkapital umwandeln würde. Diese ausgezeichnete Geschäfte gemacht hat und nach der Art ihrer Ab⸗ Frage ist zu verneinen. Nicht einmal § 5 der Reichsabgaben⸗ ——2 mit den R. Werken auch vermutlich in Zukunft mit ordnung verbietet es, daß ein Steuerpflichtiger die sich aus einer befriedigenden Ergebnissen rechnen kann, wird es genügen, wenn würcsheben gebotenen, wenn auch Gestaltung im wesentlichen der Zins für langfristige gute Hypotheken bei der seiner Verhältnisse für ihn ergebenden steuerlichen Vorteile von Berechnung der stenerlich anzuerkennenden Vergütungen zugrunde Anfang an mitnimmt. Noch weniger kann einem Steuerpflichtigen wird. Das Finanzgericht wird diesen Zinsfuß zu ermitteln auf Grund des § 4 e werden, die Rechtsform, die er aus Laben. Nach der Höhe des Zinsfußes und der Hohe der tatsäch⸗ berechtigten wirtschae⸗ ichen Gründen einmal für die Gestaltung lichen Darlehen ist dann für die einzelnen Wi ftsjahre die seiner wirtschaftlichen Verhältnisse gewählt hat und gegen deren abzugsfähige Vergütung zu berechnen. Die Re⸗ schwerde hat Beibehaltung keinerlei wirtschaftliche Erwä * Uüchen nun⸗ mit besonderer Betonung eine Berücfichtigung der nftigen, den mehr so abznändern, daß sich eine kteuerliche ehrbel + 12 Gesellschaftern auferlegten Leistungen gefordert.“Das Finanz⸗ ihn ergeben würde. Der Neichsfinanzhof hat in ständiger t⸗ * hatte die ichtigung mit der Begründung abgelehnt, sprechung, vgl. z. B. Bd. 16 S. 305, daran festgehalten, daß der die Bemessung der Vergütungen lediglich nach der Höhe der Dar⸗ 1 lehen zeige, 1, * Vergütungen eben nur snr die Darlehen g.

meint seien. Di n

ümstand allein, daß ein Steuerpflichtiger rech zulässig Formen 1 8 1 5 se B ist an schlüfsig. Immer nnn die eine Ersparung von bewirken, zur . Fim ʒse X. sich Uhn 8. F. ne⸗ zgericht die der

wendung des § 5 der Reicysabgabenordnung nicht ausr. „viel⸗ d. 2 i 1 3 en haben. Nicht erörtert ist vom mehr würde es ein Mißbrauch dieses Paragraphen sein, wenn er f G W e . Ce die bisherigen äftsräume weiter zu stellen. Di lichtung ist nach dem jährlichen Geldwert abzu

66 à 66,5 G 117,5 4 118 b 4 56,5 à 56 b

Allg. Elektr.⸗Ges. Bayer. Motoren. à 19,.75 à 20 à 20 G J. P. Bemberg.. 59,75 à 61 à 68,5 B 1 Bergmann Elektr. à 105 G à 105 à 105,5 G Berl. Maschinenb. Buderus Eisenwk. Charlottenb. Wass. Compan. Hispano 1 Amer. de Electrie —.— I11“ Contin. Gummi. 68,5 à 69 B à 68,75 à 69,5 b Daimler⸗Benz.. 1710 b G à 170,78 G à171 6 Dt. Cont. G. Dess. —,— I1 8 Deutsche Erdöl.. 8 60,75 à 6 1( C Dtsch. Linol. Werke 91 8 92,5 G Dynamit A. Nobel —,— Elektrizit.⸗Liefer. 68,5 à 68,25 G ö“ Elektr. Licht u. Kr. 132 à 133 G Essener Steink... J. G. Farbenind.

Feldmühle Papier Felt. uGuilleaume Gelsenk. Bergwerk Ges. f. ektr. Untern. Ludw. Loewe u. C. Th. Goldschmidt. HamburgerElektr. Harpener Bergbau Hoesch Eis. u. Stahl PhilippHolzmann Hotelbetriebs⸗Ges Ilse, Bergbau. le Aschersl

Rud. Karstadt.. Klöckner⸗Werke.. Köln⸗Neuess. Bgw. Mannesm.⸗Röhr. Mansfelder Bergb

Brown Boveriu C 119 118 b Byk⸗Guldenwerke —,— Calmon Asbest. —.— Chem. von Heyden 59 a 58,8 B Dtsch.⸗Atl. Telegr. à 105,5 b Deutsche Kabelwk. 76 à 74 G do. Teleph. u Kab. 120 a 119 b Deutsche Ton⸗ u. Steinzeugwerke —.,— Deutsche Wollenw. —,— Deutscher Eisenh. 70,25 b Eisenb.⸗Verkehr 173,5 à 173 b Elek.⸗W. Schlesien —.,— Fahlberg, Listu. Co s 63,75 b Hackethal Draht.. 93 à 92,75 R H. Hammersen à115 ½ G

““ Heufiger Kaurs 28 Deutsche Anl. Auslos.⸗Sch. mseas cn einschl. Ablösungssch.

Deutsche Anl⸗Ablösungssch. ohne Auslosungsschein.

Voriger Kurs

88,6 à 58,7 à 587 G à 88,7 à/ s88 à 58,4 G [581 G 9 ½ 89,2 à 9,6 à 9,3 b

316.5 à 318,5

1857,5 à 166 a 167,5 à 167 1689 34 % B à 34 à 34,5 G

148 a 149 8 148 8 150.255

90 G à 91 à 90,75 6 8 91,75 , 206,5908,5 6 à 206,5804,5 6 420” 79,5 u 81,25 G

148,25 a 149 à 149 G

133 a134b

156,75 à 156,5 à 159,5 5159289 1583 155 1

112,8à 113 G 1822131,758132,28231, 811822

148.85146 8 4145 Gb 146,78816 56,5 8 56 à 57,255 132 ¼ 8 132,75 b 8 123 à 123,25 b 8

[93 2 98,5 b

[94 5 94,75 G .“ 229 à 229 G k-S- 1 208 a 207,5 8 208 à 205 à 205 G 205,5 à 206 à 205 à 207,5 520 111.75 ½ 10 ½6 110.25 8 111,258

100 à 100 4 100 G 1100 ² 100,25 6

94,25 à 93 2 93,5 n 93,25 b 92 8 92,5 à 92 a 92 81

““

à 33 b 33 ½ 2 33 b

32 à 33 G 32 % à 33%h

5 % Bosnische Eb. 11..

5 ½ 4 28 8 14

5 % Mexikan Anleihe 1899 ꝙ—-.— 8 8

5 ½ da. do. 1899 abg. 18 81718 1 —,— nnn. r.

¹½ b0 1904 v116“ Hosen e⸗Werke —,—

4 ½5 Oest. Staatsschatz 14 * ebr. Junghans. 37 8 36 à 37 G mit neuen Bogen der Gebr. Körting 8583,3 b Caisse⸗Commune. Krauß u. Co., Lok. —,—

4 ½ % Oest. amort. Eb. Anl. Lahmeyer u. Co..

4 Oester. Goldrente mit Laurahlltte. Bogen der Caisse⸗ 2e; Iu—

11““; eeee L

8 Sgen .eeh Buckau 8

4 o. konv. Jan./Jul⸗ VWof 8

4 do. konv. Mai /Rov. Maximilianshütte 1806b

4 1 % do. Silber⸗Rente Mix u. Genest..

4 % do. Papier⸗Rente... Motorenfbr. Deutz

2121 veretnd. Rte. 08 8ö.3

4 1 .

4 do. 8 vr Pöge Electr.⸗A. G.

Tuürk. Administ.⸗Anl. 1908 Rhein.⸗Westfäl

4 de. Bagdad Ser. 1 „Sprengstoff...

4 do. o. Ser. 2 Sachsenwerk

4 do. unif. Anl. 1908-06 Sarotti 8

8 Anleihe 1905 4.29e

1908 5 % do. Zoll⸗Obligattonen do. Textilwerke. Türkische 400 Fr.⸗Lose... Hugo Schneider.

67,5 b . 105,5 à 109 5b

78.5 G à 49,8 b 16,5 9 16,25 b 82.5 à 83,5 b

102,5 à 102285 103 G [— 2 69,5 a 70 . 8 242 8 243,5 2 242,5 à 2444 21351

90,78 à 90,5 à 90,75 b

237,5 a 234 à 237 8 238 G

213 8 212,5 à 212,75 a212 à 213,5 à 146,5 à 147,5 b [213 à 213,5: 113 ¾⅞ 8113 6 4113,25 à 112,5 —b 171,5 à 170,5 6 à 170 169,75 b

618 61¾ 61,5b . hns 378 a 378 a 351,5 b 378 5,81 88 8à379,52 381,Slen

62,8 à 61,5 b 38,5 a 378 à 378,8 à 375 8 378,5 à [372,81

. 217,28 8 212 b 170˙2 169 à 169,28 à 165 295 à 290 b 227,78 à 224 à 224,8 à 222 à223,25 G 95 8 94,5 386

Bank Elektr. Werte —,— Oesterreichische Credit⸗A. a 27½ 6 à

Reichsban 283 2 259,8 261 à 260,5 69 262,5 8264 6262 264 ¾ Wiener Bankverei.... a 10† 6 [261,5 b à 10% 6 [264 b Baltimore and Ohio —,—

Canada⸗Pacific Abl.⸗Sch.

o. Div.⸗Bezugsschein. à 25,5 G à 27,5 G 3 25,5 86 Accumulatoren⸗Fabrik. —,— 146 à 146,25 G Aschaffenb. Zellst. u. Papier , e. Aümhs. Masch. See sa

as⸗ muererrrererreresg Jul. Berger Tiefbau.. à 315 à 316 G

dahin ausgelegt würde, daß im Zweifel diejenige Rechtsform die

gewöhnliche 88½ 8 49* - führt.“ K.

weniger kann die du er Reichsabgabenordnung ene ¹

wirtschaftliche Betrachtungsweise dazu führen, den 2 vergleichen mit den Summen, die der Frau H. nach dem Ge⸗ pflichtigen, der seit alters her eine ihm jetzt steuerlich günsti lellschaftsvertrag besonders hrt werden. Sind die Rechtsform gehabt hat und bei all seinen Kalkulationen von wesentlich höher als der ert der Verpflichtung der Frau H., als Grundlage ausgegangen ist, nun aufzuerlegen, diese Rechts⸗ dann würde eine weitere verdeckte Seemeenemman ernaseen form vusFben und eine andere steuerlich ungünstigere anzu⸗ sein. Die Grundsätze der Entsch. des RFHofs Bd. S. 69 sind nehmen.“ iese Darlegungen treffen auch auf den vorliegenden bei der Prüfung zu beobachten. Sind die Summen niedriger als Fall zu, da die Beschwerdeführerin, zwar nicht im Jahre 1911, der Geldwert der Verpflichtung, dann würde die Differenz von der aber doch im Jahre 1917, gegründet ist, als sich die gegenwärtige] allgemeinen Vergütung, soweit sie ist, zu kürzen sein. Entwicklung der Bestenerung noch nicht übersehen ließ. Wäre das 1 (Urteil vom 27. Mai 1930. I A 31, 32, 33/30.

Ser. 2 A. Riebeck Montan 5 ½ 86 .o. 1., Bav. Hyp. u. Wechs. 1385b 137,3 à 138 G Schles. Elektriz. u. 4 8 do aba. 8 Comm.⸗. Priv.⸗B144,25 à 142,5 à 143 G 144 8 143,5 b 144,25 G Schubert u. Salzer 16 188.78 8.169,5 2167,759: enordn. Sc e e ung sehen sei, bzw. ob und inwieweit eine ver⸗ 27% G Tisconto⸗Ges. Siemens u. Halske Gewinnv i 138,5 a 135,25b 136 5 135,5 8 136,5 b 8 4 SE B Allg. Lokalb. u. Krft (Schwed. Zündh.) b 3 .298 aus 8 2 . . . g chwed. Züͤndh In 2148,285 14675 ch gedant Sgeführt, daß die dieser Vorschrift innewohnenden 94,5 à 94 ½ B à 947 B 94 à 94,5 à 94¾ à 94,5 b 1b Hamb.⸗Amer. Pal. Transradio.. h . 8 eim vorlieg b 8 8 90,5 a 90 G à 90,25b 89,25 a 89, - . 1 8——— getroffenen Regelung habe es die Ge⸗ 141, G à 140,75 b Zeüsof⸗ Waldbof 9. AI h vi Min. u. Esb. 46,75 8 45,75 8 45 45 à 44,75 à 47,5b 4 tein g f 8 8 * 8 en au körperschaftsteuerpflichtiger Gewinn verbleibe. Tatsächlich