1930 / 144 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jun 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 144 vom 24. Juni 1930. S. 2. Erste Auzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 144 vom 24. Juni 1930. S. 3.

30487]. die Gewährung und Sicherstellung von Darlehen und Krediten ob, sower 6 Auslofung ufw Die am 1. Juli 1930 fälligen Zinsscheine der durch die Geschäftsanweisung der Direktion übertragen sind. soweit sie n . 8 8 % Goldpfandbriefe der Landesbank der Rheinprovinz Die Mitglieder der Direktion werden durch den Verwaltungs von Wertpavpieren 3. Ausgabe 8 - ö.2 die v- der selbständig nen zer für sie vom eitae . und der erlassenen, vom Verwaltungsrat genehmigten eschäftsanweisung. Die usschas Ul⸗ 7 % Goldkommunalschuldverschreibungen der Landesbank der vertritt die Bank gerichtlich und außergerichtlich. sung. Die Dirchi a,bestand · EE.“ neene 2358 gBe Rheinprovinz Ausgabe 1 a und 1 b Die Landeskommunalbank— Girozentrale für Hessen hat i 2 —öê— reen. werden vom Fälligkeitstage ab mit dem aufgedruckten Goldmark⸗ bzw. Reichsmark⸗ stadt und unterhält Zweiganstalten in Mainz und 4 * in Dan⸗ hu) gu aben bei der Reichsbank und dem Post- gesellschaften, Gesellschaften m. b. H. betrag unter Abzug von 10 % Kapitalertragssteuer in Reichsmark eingelöst, also die weiterer Zweiganstalten bedarf der Beschlußfassung durch den Verwaltur Errichtgg schecamt. . Gutt Banke. ünd Genofseuschaften werden in den Zinsscheine der 8 9% Goldpfanvdbriefe, lautend auf 8 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. ngsrat. ) Sonstige L.-1 cbe) L“ ür diese Gesellschaften bestimmten v11“ K am Goldmoark uns Reichsmart 1-2 Die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Gemeinschaftsbank we⸗ . bei Großbanken und öffentlich⸗recht⸗ nterabteilungen 7— 11 4— b9 im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und in einer 1 -— Anstalten (ungedeckte). licht; Auslosungen des Reichs un 8 Tageszeitung veröffentlicht. Der Gewinnanteil, der an die Gründungskörp fune schüsse an Städid und Kommunalverbände. der Länder im redaktionellen Teile. 8 180,— ausgeschüttet wird, darf eine höchstens 5 0% ige Verzinsung des Grundberfceüe 2) snstunde bei Mitgliedern, Sparkassen und 400,— 8 360,— nicht übersteigen. ermöges. 4) offentlichen 6

die Zinsscheine der 7 % Goldkommunalschuldverschreibungen, lautend auf I. Bilanz der Kommunalen Landesbank zum 31. Dezember 19 g) Sonstige Debitoren.. 17,50 Reichsmark, mit Reichsmark 15,75 3 —x isel und Scheckek , 8 8 31,50 8 Vermögen. 9. NM s Lf eme 1““

70,— Kassebestand „2„ 2„⸗2„ 22„2 222—2 74698 barddarlehen 5 5b 59 0

175,— Debitoren: 8 8 depoothekdarlehen . . 1 81“

a) Guthaben bei der Reichsbank und dem Post⸗ bevarsehen an Gemeinden und Gemeindeverbände

scheckamt.. 2 sowie an sonstige Körperschaften des öffentlichen

b) Sonstige täglich fällige Guthaben bei Banken Rechts:

c) Anlagen bei Großbanken und öffentlich⸗recht⸗ a) kurzfristig ͤiic 119 631 937

lichen Anstalten (ungedecktee) t langfristig (mit mindestens zweijähriger

5 L. AE. Laufzeit)

e) Vorschüsse an te und Kommunalverbände * i Genossenschaften gegen kommunale

1) Außenstände bei Mitgliedern, Sparkassen und beüaceschaft * 8 8 . en “]

öffentlichen Kassen 16* ungsdarlehen

Der Antrag auf Barablösung der Landesbank der Rheinprovinz. „ää8 lige Zinsbeträge und Kommunaldarlehensraten

Genußrechte ist von der 2 e⸗ 30488]. rospekt über b Prospekt übe Wechsel und Scheckese.. . uüñg 1930 874 002

Spruchstelle durch Beschluß vom 13. bruar 1930 abgelehnt worden . I. 5 000 000,— Reichsmark 8 % ige Goldschuldverschreibungen Reihe 9 b 1 (1 Reichsmark = 1⁄2% kg Feingold) der 8 8 8 25 EE““ 1s .. . 9.

Birstein, im Juni 1930. Fürst von Isenburgische Rent⸗ 200 Stück Buchst. A L 41 F. 680 dt Zinsdarlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände viüigungen. 111“ 4 1 850 001 88 8 6 7

kammer. Birnbaum.

1 ige öffent⸗ 509 725,44 3 5

B. Nr. 41 681 42 430 2000,— RM .enne⸗ Korperschaften des öffent de NM; 5 . 8

0C Nr. 42 431 44 030 1000,— Rg 8 9* 17221 220

III. Eröffnungsbilanz der Landeskommunalbank

eirlneatrale für Lessen in Darmstadt per 1. Januar 1930. Kapital und Zinsen sind bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen,

wobei für je de Reichsmark der in Reichswährung ausgedrückte Preis⸗von 20 kg Tränkner & Würker Nachf. 4 VBermögen RM 9. ReDe Feingold zu entrichten ist. Dieser Preis wird errechnet nach dem am siebenten Werk⸗ Aktiengesellschaft, Leipzig⸗Lindenau. . RM 2 tag vor der Fälligkeit im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger amtlich 9Die Aktionäre unserer Gesellschaft 2 bekanntgegebenen Londoner Goldpreis (oder, falls an diesem Tage kein amtlicher werden hiermit zu der am Dienstag, Goldpreis veröffentlicht wird, nach dem zuletzt vorher veröffentlichten Goldpreis) und 15. Juli 1930, mittags dem Mittelkurs der an diesem Tage an der Berliner Börse erfolgten amtlichen Notierung 12 Uhr, im Sitzungssaal der Deutschen für Auszahlung London. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Bank und 235öö Filiale Feingold ein Preis von nicht mehr als 2800 Reichsmark und nicht weniger als 2780 Leipzig, Leipzig, stattfindenden dies⸗ Reichsmark, so ist für jede geschuldete Reichsmark 1 Reichsmark in gesetzlichen Zahlungs⸗ jährigen ordentlichen Generalver⸗ eexas * 8 Sas sammlung 9—R „Alle die eeihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere auch alsbald agesordnung: 2 nach jeder Ziehung die Nummern der gezogenen X der in 2 I.— 1. Vorlegung des Geschäftsberichts ausgelosten, aber noch nicht eingelösten Schuldverschreibungen werden im Deutschen sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ Reichsanzeiger und⸗in einer in Frankfurt a. M. erscheinenden Tageszeitung ver⸗ und Verlustrechnung per 31. De⸗ öffentlicht. Bei Auslosungen oder einer Gesamtkündigung erfolgt die Bekannt⸗ zember 1929; Beschlußfassung ö— machung spätestens 3. Monate vor dem Rückzahlungstermin. vee 8 .. I“ Die Zinsscheine und ausgelosten oder gekündigten Schuldverschreibungen 2. Entlastung des Vorstands und 8. M werden kostenfrei u. a. in Frankfurt a. M. bei unseren Vertriebsstellen, insbesondere Aufsichtsrats. 8 8 bei der Nassauischen Landesbank Landesbankstelle Frankfurt a. M. eingelöst. Ebenso 3. a) Abänderung der ensefteer⸗ werden wir seinerzeit, insbesondere auch in Frankfurt a. M., neue Zinsscheinbogen trages: § 24 Abs. 1. Festsetzung kostenfrei zur Ausgabe bringen und etwaige Konversionen kostenfrei stattfinden lassen. einer festen, über Unkosten zu ver⸗ Die Stellen werden rechtzeitig bekanntgegeben werden. buchenden Entschädigung von jähr⸗ Die Verjährungsfrist für Kapital und Zinsen ist die geseßzliche. lich M 4000,— (1 Reichsmark Die Schuldverschreibungen sind, sofern sie einer regelmäßigen Tilgung unter⸗ = ³ % U.⸗S.⸗Dollar) gegenüber liegen, nach der Bekanntmachung vom 7. Juli 1901 (Reichsgesetzblatt Seite 263) der bisherigen Vergütung von zur Anlegung von Mündelgeld im ganzen Reichsgebiet geeignet. Die Voraussetzung RM 8000,—. b bezüglich der Tilgung ist bei den hier in Betracht kommenden Reihen gegeben, die b) Ermächtigung des Aufsichts⸗ somit die Reichsmündelsicherheit genießen. rats zur Vornahme der erforder⸗ Darmstadt, im Mai 1930. lichen Satzungsänderungen. andeskommunalbank— Girozentrale für Hessen. Zu diesem Punkt der Tagesord⸗ Loy. Seipp. nung wird eine besondere Ab⸗ stimmung der Stamm⸗ und Vor⸗

Nuf Gruns, vorftehenden Prospekts sind dazetticnäre herhe gesäheg werden. . 000,— Reichsmark 8 %ige Goldschuldverschreibungen „Wahlen in .

Reihe 9 der Kommunalen Landesbank, sowie 8 Um in der zu II. 5 000 000,— Reichsmark 809ige Goldschuldverschreibungen stimmen oder Anträge zu tellen, müssen

Reihe 10 der Landeskommunalbank Girozentrale für Hessen 818 Tünchre ggen he, Freitag,

in Darmstadt 8 zum Handel und zur Notiz an der Börse zu Frankfurt a. M. zugelassen. der nicgeng en Deutschen Credit⸗

2 000 000 8 Frankfurt a. M., im Mai 1930. 3 935 000 Nassauische Landesbank Landesbankstelle Frankfurt a. M der ünsschen ahe 8 ein.

98 dem Bankhaus Hammer & Schmidt,

7 674 762 % 3 445 750

6 894 317

[30486] Bekanntmachung. 4 278 568

Gemäß Verordnung vom 24. Oktober 1928 (R.⸗G.⸗Bl. I Nr. 38 Seite 383) machen wir hiermit öffentlich bekannt, daß der Gesamtbetrag der noch im Um⸗ lauf befindlichen Se9. aus der 350,— 1. 9. 2 315,— Aufwertung der restli vir 2 ven Die Einlösung erfolgt durch die Landesbank der Rheinprovinz in Düssel⸗ Nenburgi ben Partialof Frtion „An⸗ dorf und ihre Filialen in Aachen, Essen, Köln und Trier sowie durch die rheinischen eihe aus dem Jahre 1887 42 006 Sparkassen, die Girozentralen und Landesbanken. Sie kann außerdem, insbesondere . .ve. k22 auf nomina an den Börsenplätzen Berlin, Frankfurt a. M., Köln, Düsseldorf und Essen, bei allen

elief. c, vicht aufaestelle größeren Banken vorgenommen werden.

ine Bilanz wird nicht aufgestellt. Düsseldorf, den 20. Juni 1930.

66 626 446

ꝑe,—n

16 994 509

242 227 72 392 970

[30804] Die am 1. Juli 1930 fälligen Zins⸗ I1“ scheine unserer 8 8 % Goldkreditbriefe Reihe 8, 10, 14, b

19 306 348

9 k i ti 2 2 9 9 9 . 2 2 * 2 ⸗* 2 . 8 D Nr. 44 031 45 5900 500,— RM ee. 9 026 584 8

b) langfristig (mit mindest. zweijähriger Laufzeit) 18, 19, E Nr. 45 591 46 790 100,— RM .

7 % Goldkreditbriefe Reihe 9, 11, unkündvar bis 1. Juli 1931 undd) egkee 8 Genossenschaften gegen kommunale

6 % Goldkreditbriefe Reihe 12, 13 und 000 000,— Reichsmark 8 %ige Goldschuldverschreibungen Reihe 10 Tilgungsdarlehen

tundvermögen. 2 . 8 2 2 pckagen editoren:

3 741 241

4

8 % Goldpfandbriefe Reihe 3, 7,

7 % Goldpfandbriefe Reihe 4,

6 % Goldpfandbriefe Reihe 5 werden vom Fälligkeitstage ab mit dem auf den Zinsscheinen aufgedruckten Zinsen⸗ betrag unter Umrechnung von

1 Goldmart = 1 Reichsmark und unter Abzug von 10 % Kapital⸗ ertragssteuer eingelöst.

Dresden, den 21. Juni 1930. Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden.

[29673] Aufkündigung

15 % iger Goldschuldverschrei⸗

bungen der Pommerschen Landschaft vom Jahre 1924 zur Barzahlung ihres Nennwerts.

Gemäß § 5 der Ordnung, betreffend Ausgabe, Verzinsung, Gewinnanteil⸗ berechtigung und Tilgung von Gold⸗ 1. der Pommerschen

andschaft vom 19. 4. 1924 sollen die in achstehenhen Nummernverzeichnis aufgeführten 7—15 % igen Goldschuld⸗ I der Pommerschen Land⸗

aft zum 2. Januar 1931 zur Barzahlung ihres Nennwerts ein⸗ gelöst werden.

Wir fordern daher die Inhaber auf, diese Pfandbriefe mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen (Nr. 15 20) und den Zinsscheinanweisungen im umlaufs⸗ fähigen Zustande zum obigen Ein⸗ löfungstermin, spätestens aber bis zum 30. Juni 1931, portofrei

die Landschaftliche Bank der Provinz Pommern zu Stettin, Paradeplatz 40

gegen Empfangnahme des Geldwerts ihres Nennbetrags einzuliefern.

Die Berechtigung zum Empfang der fün das Jahr 1930 am 1. Juli 1931 älligen Mehrzinsen wird durch die Kündigung nicht berührt. Die Aus⸗ zahlung erfolgt am 1. Juli 1931 auf Vorlegung des Zinsscheins Nr. 15, den der Einlieferer mit dem Stempelver⸗ merk „nur gültig für Mehrzinsen“ zurückerhält.

Wenn die aufgerufenen Pfandbriefe nicht spätestens am 30. Juni 1931 ein⸗ geliefert worden sind, so werden die Einlösungssummen abzüglich des Gegen⸗ werts der noch nicht fälligen Zinsscheine auf Kosten des Gläubigers bei der Landschaftlichen Bank in Deutscher Reichswährung hinterlegt. Die Ver⸗ endet mit dem 31. Dezember

930.

Werden die einzuliefernden Zins⸗ scheine (Nr. 15— 20) nicht vollzählig ein⸗ geliefert, so wird der auf den einzelnen entfallende Geldwert am

rapital gekürzt werden. Die Zins⸗ scheinanweisungen verlieren durch die Kündigung ihre rechtliche Wirksamkeit, so daß auf Grund eine neue Zins⸗ scheinreihe nicht mehr ausgegeben wird.

I. Stücke zu 500 GM.

4023 4040 4052 4065 4124 4263 4292 4307 4321 4337 4347 4363 4380 4388 4397 4414 4428 4447 4457 4492 4543.

II. Stücke zu 200 GM.

4624 4655 4664 4683 4690 4700 4717 4744 4787 4812 4865 4869 4900 4932 4949 4961 4977 5009 5025 5032 5043 5055 5070 5093 5103 5116 5124 5134

5154. III. Stücke zu 100 GM.

5215 5227 5244 5260 5274 5289 5307 5330 5343 5377 5444 5456 5465 5495 5504 5536 5546 5557 5594 5617 5643 5659 5679 5696 5725 5740 5766.

IV. Stücke zu 50 GM.

5818 5833 5863 5899 5919 5952 5977 6000 6015 6030 6055 6070 6101 6110 6113 6131 6146 6147 6157 6182.

Stettin, den 14. Juni 1930.

Pr. Pommersche

Generallandschaftsdirektion.

von Eisenhart⸗Rothe

(1 Reichsmark = ½ % kg Feingold) der Landeskommunalbank Girozentrale für Hessen in Darmstadt

200 Stück Buchst. A Nr. 46 791—46 990 über je 5000,— RM 750 46 991 47 740 2000,— RM 1000,— RM

500,— RM 100,— RM

k8 h“

C Nr. 47 741 49 340

8 D Nr. 49 341 50 900

; E Nr. 50 901 52 100 unkündbar bis 1. Januar 1935.

Laut Vertrag vom 1. Januar 1930 haben die Kommunale Landesbank in Darmstadt und der Hessische Sparkassen⸗ und Giroverband bzw. die Hessische Giro⸗ zentrale eine Gemeinschaftsbank unter der Firma „Landeskommunalbank Girozentrale für Hessen“ in Darmstadt errichtet. Nach diesem Vertrag sind die seither von der Hessischen Girozentrale und der Kommunalen Landesbank be⸗ triebenen Geschäfte vom 1. Januar 1930 ab von der Landeskommunalbank—Giro⸗ zentrale für Hessen übernommen worden. Von ihren Rücklagen behielt die Kommunale Landesbank einen Betrag von RM 500 000,—, die aus der Sicherheitsrücklage ent⸗ nommen wurden; die Hessische Girozentrale hat aus ihren Rücklagen RM 150 000,— auf den Hessischen Sparkassen⸗ und Giroverband übertragen; im übrigen sind die Aktiven und Passiven der Kommunalen Landesbank und der Hessischen Girozentrale

der Bankanstalt des Hessischen Sparkassen⸗ und Giroverbandes nebst den zu- A

gehörigen Sicherheiten sowie die aus den laufenden Verträgen sich ergebenden Rechte und Pflichten mit Wirkung vom 1. Januar 1930 ab auf die Landeskommunalbank Girozentrale für Hessen übergegangen. Zu den übergegangenen Passiven der Kommunalen Landesbank gehört die unter I. bezeichnete Anleihe. Die Geschäfte werden in der gleichen Weise weitergeführt, wie sie seiher von der Hessischen Giro⸗ zentrale und der Kommunalen Landesbank betrieben wurden.

Die Satzung der Gemeinschaftsbank ist von dem Herrn Hessischen Minister

des Innern durch Verfügung vom 10. Dezember 1929 zu Nr. M. d. J. 50065 und durch Verfügung vom 2. April 1930 zu Nr. M. d. J. 28143 genehmigt worden. Die Bank besitzt Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung der Eigenschaft einer Körper⸗ schaft des öffentlichen Rechts und die Eigenschaft einer inländischen kommunalen Körperschaft (Entschließung des Hessischen Gesamtministeriums vom 10. Dezember 1929) und gilt laut hessischem Landesgesetz vom 10. Dezember 1929 (Hess. Reg.⸗Bl. 1929 Nr. 20) als amtliche Hinterlegungsstelle gemäß Art. 33 des Hessischen Aus⸗ führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899.

Die Bank dient als Kommunalbank und als Girozentrale. Sie hat die Auf⸗ gabe, den Kommunalkredit im Lande Hessen zu pflegen, insbesondere durch Ge⸗ Darlehen, und die Geschäfte der öffentlichen Sparkassen des Landes

n.

Die Bank hat das Recht, Schuldverschreibungen, insbesondere Kommunal⸗ obligationen und Pfandbriefe auszugeben, auf welche die Bestimmungen des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 492) Anwendung finden.

Für die Verbindlichkeiten der Bank haftet ihr Vermögen; darüber hinaus haften der Hessische Sparkassen⸗ und Giroverband und die Kommunale Landesbank nach außen hin unbeschränkt als Gesamtschuldner, unter sich je zur Hälfte.

Es haften unbeschränkt die Mitgliedskörperschaften der Kommunalen Landes⸗ bank (hessische Städte und Landgemeinden, Kreise, Provinzen und sonstige Gemeinde⸗ verbände) nach Maßgabe der derzeitigen Satzung der Kommunalen Landesbank für deren Verbindlichkeiten, die Mitgliedskörperschaften des Hessischen Sparkassen⸗ und Giroverbandes nach Maßgabe der derzeitigen Satzung für dessen Verbindlich⸗ keiten ebenfalls unbeschränkt. Der Kommunalen Landesbank, welche als Körperschaft des öffentlichen Rechts fortbesteht, ohne jedoch die Tätigkeit als Bankanstalt fortzu⸗ setzen, gehören als unbeschränkt haftende Mitgliedskörperschaften 278 hessische Städte und Landgemeinden, Kreise, Provinzen und sonstige Gemeindeverbände, dem

Hessischen Sparkassen⸗ und Giroverband als unbeschränkt haftende Mitglieder 34 öffent⸗ liche hessische Sparkassen an. Diese Mitglieder repräsentieren bis auf einige kleinere

Grundkapital

Landgemeinden den gesamten Volksstaat Hessen.

Die Bank untersteht der Staatsaufsicht durch den Herrn Hessischen Minister des Innern, von ihm wird ein Staatskommissar ernannt, dem auf Verlangen jeder⸗ zeit Einsicht in den gesamten Geschäftsbetrieb zu gewähren ist und der zu allen Be⸗ ratungen des Arbeitsausschusses und des Verwaltungsrats einzuladen ist und mit beratender Stimme teilnehmen kann. Dem Staatskommissar obliegt als Treu⸗ händer insbesondere auch die Ueberwachung der vorschriftsmäßigen Deckung der ausgegebenen Schuldverschreibungen; ohne seine Zustimmung können die in das

Deckungsregister eingetragenen Darlehensforderungen (an Kommunen und Kommu⸗ nalverbände) und Hypotheken (Grundschulden) weder abgetreten noch verpfändet

werden. Aenderungen der Satzung sowie der Beschluß über die Auflösung der Bank bedürfen der Genehmigung der Tsacisen de 8;

Die Organe der Bankanstalt sind die Direktion, der Arbeitsausschuß und der Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat besteht aus 30 Mitgliedern, von denen der Hessische Sparkassen⸗ und Giroverband und die Kommunale Landesbank je 15 entsenden. Von diesen Mitgliedern sind die Vorsitzenden des Sparkassenverbandes und des Verwaltungsrats der Kommunalen Landesbank ständige Mitglieder. Die nicht⸗ ständigen Mitglieder werden auf vier Jahre entsandt. Dem Verwaltungsrat obliegt die oberste Ueberwachung der gesamten Geschäftsleitung der Bank.

Der Arbeitsausschuß besteht aus sechs Mitgliedern mit Stimmrecht, und zwar dem Vorsitzenden des Spar⸗ kassenverbandes, dem Vorsitzenden des Vorstandes der Kommunalen Landesbank, je zwei auf die Dauer von vier Jahren von dem Verwaltungs⸗ rat der Kommunalen Landesbank und dem Vorstand des Sparkassen⸗ verbandes gewählten Mitgliedern; zwei Mitgliedern mit beratender Stimme, und zwar dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Kommunalen Landesbank und dem stellver⸗ tretenden Vorsitzenden des Sparkassenverbandes.

. Der Arbeitsausschuß hat die Aufgabe, den gesamten Geschäftsbetrieb der Bank laufend zu überwach en. Ihm liegt insbesond ch die Beschlußfass über

1“

Anteilige Zinsbeträge und Kommunaldarlehensraten, Seat . 111“;

zurückgekaufte eigene Goldschuldverschreibungen. Fernsseaun 8 . 88 n . de e C11114161“““ TEDIDIE1116166“ Avale RM 1 903 000,—

I“ 16“ Stammkapital Rücklagen Kreditoren: 1528* b) Sparkassen und andere öffentliche Kreditan⸗ stalten, Kassen und Föondssds . c) Banken und Bankfirmen d) Pnng 3

Langfristig hereingenommene Gelder und Anlehen

(mit mehrjähriger Laufzeit)). Umlauf eigener Goldschuldverschreibungen... Langfristige 11144*“ nteilige Zinsbeträge aus Schuldverschreibungen und „langfristigen Anlehen, fällig in 19130 Nicht eingelöste Zinssceine

1X11“qnq “n;

.* 160 9 909 2⁴ 0 0 0 % 292 2 2

Avale RM 1 903 000,—

Gewinn⸗ und Verlustrechn der Kommunalen Landesbankfür das Jahr 1929. Habe

Ausgaben.

106 220 690

512 000]

üe.

40 284 79260

8747 20— 46 916 507 . 5 481 9696

684 809 299 0hc 304 8

106 220 582'0

RM 564 408 3 824 793

69 695 304 166

Gehälter und sachliche Un⸗ 11““ Zinsen auf Schuldverschrei⸗ bungen und Anlehen . Abschreibungen. Gewinn 0 2 20 5 8 9 2. 2

4 763 064

Zinsen a. Tilgungsdarlehen Sonstige Zinsen und Provi⸗

Fsin. Gewinn aus Wechseln,

Wertpapieren usw... Eö111“ Gewinnvortrag aus 1928

s s 4 004 858

589 5619

89 4778 20 90!0, 58 266

8

4 763 064

II. 8 9. Bilanz der Hessischen Girozentrale zum 31. Dezember 19²9

Vermögen.

1111X“X“X““

Guthaben bei Noten⸗ und Abrechnungsbanken . Krthas hnungsbanken

Nłͤꝝ288Z111114124*“

Forderungen an Girozentralen, Banken und Sparkassen

Darlehen und Kontokorrentkredite gegen Si eit. Außenstände in laufender Rechnung 4 Kurzfristige Darlehen

Langfristige Darlehen Dauernde Beteiligung . . Fö“ . 111“““ Avalforderungen RM 3 606 725,44

111166“*“ Gläubiger:

Verpflichtungen bei Reichs⸗ und Staatsbanken. Guthaben von Girozentralen und Banken..

Einlagen auf provisionsfreie Rechnung: innerhalb 7 Tagen fällii darüber hinaus bis zu 3 Monaten fällig. später als nach 3 Monaten fällig Langfristige Anleilen. . Pegö Avalverpflichtungen RM 3 606 725,44

ö“

Gewinn⸗ und Verlustrechnung Ausgaben. der Hessischen Girozentrale für das Jahr 1929.

R 15 4690 jüim 5 1

90 1819 1 057 3100, 3 075 6789

30 477 WA

28 441 00¹;

1 750 00- 280 001-

21 581—

70 849 20

1 000 000 1 019 J66

2 7389 8hg

34 367 60-

E

4 00659

6 70 889 2n-

iunahmet. bim

RMNM [₰ Unkosten einschl. Steuern (Bank und Sparkassen⸗ 16e6* Kursverluste auf Effekten Abschreibungen ... Zuweisung an Ruhegehalts⸗ ZEEEEb11ö1““ Reingewin.

Zinsen 11 210/05

Deviser 60 000— 168 381

824 428

Vortrag aus 1928 542 319 131 Provision und sonstige Einnahmen 42 518 43 Effekten...

AM. 1r 1n 783 046

84669 641568

24 64 oder Land

nsen

3) Gemeinden und Gemeindeverbände.. * Sparkassen und andere öffentl. Kreditanstalten,

Kassen und Fonds c) Banken und Bankfirmen c) Sonstige Kreditorbeinnn nofrssig hereingenommene Gelder und Anlehen mit mehrjähriger Laufzeit) 8. nlaufeigener Schuldverschreibungen (hierunter eine 7ige Auslandsanleihe von nominell § 2880000) ngfrssige Tilgungsanlehen (hierunter Dollardar⸗ 165600000 R ... teilge Zinsbeträge aus Schuldverschreibungen und langfrisigen Anlei’hihhhn .. cht eingelöste Zinsscheiileen . winnvortrag. sale RM 5 509 725,44

77 951 473

[60 830 125 8 918 559 4 461 546

11e““

2 . 2 2³. 2. 2 2

21 439 500 ⁄2 46 916 507

24 163 008

865 613 239 089 11 028

177 521 220ʃ94

von den kurzfristigen Zinsdarlehen sind bis zum 15. Mai 1930 rd. Millionen Reichsmark in langfristige Darlehen bereits umgewandelt, * umwandlung von den zuständigen Gemeindeorganen be⸗ leen. Am 15. Mai 1930 waren in das Deckungsregister eingetragen a) Darlehen auf Feingoldbasis an Gemeinden und öffentliche Verbände im Gesamtbetrage von... .RM 49 808 800,34 b) Dollardarlehen an Gemeinden und öffentliche Verbände (8. 2 880,000,—) 2hĩõ. ..RM 12 096 000,—

Re 61 904 800,34 Schuldverschreibungen liefen zu dem gleichen Zeitpunkt um

4) Goldschuldverschreibungen nom... b) Dollarobligationen (2 880 000),—) 2...

RM 57 221 800,—

Von den im Jahre 1923 ausgegebenen Dollarschatzanweisungen der Kommunalen desbank waren am 15. Mai 1930 § 116,— noch nicht eingelöst.

die Kommunale Landesbank hat auf Grund ihrer Satzung außer den an Frankfurter Börse bereits notierten Inlandsanleihen Reihen 1 bis einschl. 8 die gende, eingangs unter I. erwähnte Inlandsanleihe Reihe 9 zur Ausgabe gebracht:

Eine Goldanleihe von 5 Millionen Reichsmark (1 RMN = ½ %% kg Feingold) auf den Inhaber ausgestellter 8 % iger Goldschuldverschreibungen.

Diese Anleihe ist genehmigt durch Urkunde des Hessischen Gesamtministeriums vom 19. September 1929 und dient zur Beschaffung von Mitteln für kommunale Bedürfnisse. Für die Anleihe gelten die folgenden besonderxen und die am Schlusse erwähnten gemeinsamen Bedingungen: 1

Die Anleihe ist mit dem Datum vom 19. September 1929 ausgestellt. Sie wird vom 1. April 1930 ab (Beginn des ersten Tilgungsjahres) innerhalb 12 Jahren mit jährlich 5,269 % des begebenen Anleihebetrages zuzüglich der ersparten Zinsen durch Auslosungen zum Nennwert getilgt. Die Auslosungen finden jeweils im Oktober, erstmalig im Oktober 1930, die Rückzahlungen an dem darauffolgenden 1. April, erstmalig am 1. April 1931, statt. Vom 1. Juli 1934 ab hat die Bank jederzeit das Recht, die Anleihe mit vierteljähriger Frist ganz oder teilweise auf den nächstiolgenden Zinstermin zu kündigen, also erstmals auf den 1. Oktober 1934, ober die Auslosungen beliebig zu verstärken.

Die Schuldverschreibungen tragen im Wege der Vervielfältigung hergestellte

Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder und die eigenhändige Unterschrift des

üsfertigungsbeamten sowie einen Trockenstempel.

die Landeskommunalbank— Girozentrale für Hessen hat auf Grund

he eebung die folgende, eingangs unter II. erwähnte Inlandsanleihe Reihe 10

Eine Goldanleihe von 5 Millionen Reichsmark (1 RMN = ⁄1„0 kg Feingold) 8 den Inhaber ausgestellter 8 % iger Goldschuldverschreibungen, die unter Lerücksichtigung der vorausgegangenen 9 Inlandsreihen der Kommunalen

andesbank die Bezeichnung „Reihe 10“ erhalten hat. G“

1 Die Anleihe ist genehmigt durch Urkunde des Hessischen Gesamtministeriums s 18. Februar 1930. Für diese Anleihe gelten die folgenden besonderen und

se am Schluß erwähnten gemeinsamen Bedingungen: 1 die Anleihe ist mit dem Datum vom 18. Februar 1930 ausgestellt. Sie b- vom 1. April 1930 ab (Beginn des ersten Tilgungsjahres) durch Ankauf 8— Verlosung jährlich mit 2 vom Hundert des, begebenen Anleihebetrages getig Berücksichtigung der ersparten Zinsen mit gleichbleibenden Jahresleistungen mit gt. Vom 1. Januar 1935 ab hat die Bank jederzeit das Recht, die Anleihe bierteljähriger Frist ganz oder teilweise auf den nächstfolgenden Zinstermin

ündigen, also erstmals auf den 1. April 1935, oder die Tilgungen beliebig

zu verftrten. ie Schuldverschreibungen tragen im Wege der Vervielfältigun hergestellte Unterschiften zweier Direktionsmitglieder und die eigenhändige Unterschrift des wap ertigungsbeamten, sowie einen Trockenstempel mit dem hessischen Landes⸗ Sesben. Ferner tragen die Schuldverschreibungen auf der unteren rechten d esser es Obligationenmantels die Deckungsbescheinigung des Staatskommissars,

n Unterschrift im Wege der Vervielfältigung hergestellt ist.

Gemeinsame Bedingungen der beiden Anleihen:

ür die vorerwähnten beiden Anleshen der Kommunalen Landesbank (Reihe 9)

eskommunalbank Girozentrale für Hessen (Reihe 10) gelten die folgenden mmnen Bedingungen:

Den Inhabern

snin ab hört d Die nlö

Eiart die Verzinsung der gekündigten und verlosten Schuldverschreibungen der A

ng erfolgt im Fal slosung oder Kündigung zum Nennwert.

die Schuldverschrei 1 1 Di 1 eibungen sind mit 20 Halbjahreszinsscheinen versehen. Die lig verden in halbjährlichen 88 am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres eihe 10 b Zinsschein wurde bei der Reihe 9 am 1. April 1930 fällig. Bei der verungzsürd er am 1. Oktober 1930 fällig. Jeder Schuldverschreibung ist ein Er⸗ Schallchein zum Bezug weiterer Zinsscheinbogen beigefügt. 1 ab verschreibungen steht ein Kündigungsrecht nicht zu. Vom Rückzahlungs⸗

[30805) Bekanntmachung.

Die am 30. Juni 1930 fälligen Zins⸗ scheine der 7 % igen Schuldverschreibungen der Stadt Berlin vom Jahre 1928 werden zu dem auf den Zinsscheinen stehenden Goldbetrage eingelöst.

Berlin, den 20. Juni 1930.

Magistrat.

im Deutsche

erlassenen Umtausch unserer auf RM 60,— lau⸗

gesellschaften.

[30509] Zuckerfabrik Markranstädt, Aktien⸗Gesellschaft. Die Herren Aktionäre der Zucker⸗ fabrik karkranstädt werden hiermit zu der Mittwoch, den 9. Juli 1930, nachmittags 2 ¼ Uhr, im Saale des Hotels „Zum Rosenkranz“ zu Markran⸗ füde abzuhaltenden diesjährigen or⸗ entlichen Generalversammlung ein⸗ geladen. Der Saal wird Punkt 3 Uhr geschlossen. Tagesordnung: 1. Bericht des Aufsichtsrats. 2. Bericht des Vorstands über die Ergebnisse des verflossenen Ge⸗ schäftsjahrs und Antrag desselben auf Erteilung seiner Entlastung. 8. Beschlußfassung über Genehmi⸗ gung der vorgelegten Bilanz und über Verwendung des Ueber⸗ schusses. 8 5. Wahlen. 8 Markranstädt, den 24. Juni 1930. Der Vorstand 8 der Zuckerfabrik Markranstädt. Osc. Seidler, Vorsitzender.

[30523] Aktiebolaget Kreuger & Toll, Stockholm.

Hierdurch wird bekanntgegeben, daß ab 1. Juli 1930 auf den Coupon Nr. 4 der Participating Debentures Aktiebolaget Kreuger & Toll 30 % Zinsen fuͤr 1929 (5 % fest und 25 % Zusatverzinsung) zur Auszahlung ge⸗ angen, und zwar: 1

in Berlin:

bei der Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft,

bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Ban Akriengesellschaßt, 8

bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien,

bei der Deutschen Unionbank Aktien⸗ gesellschaft,

bei der Dresdner Bank,

bei dem Bankhaus Mendelssohn & Co.

bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft

Aktiengesellschaft, 8 bei der Lazard Speyer⸗Ellissen Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, in Frankfurt, Main: bei den Frankfurter Niederlassungen der obigen Banken, in Hamburg: bei dem Bankhaus L. Behrens & Söhne, bei dem Bankhaus Simon Hirschland, bei dem Bankhaus M. M. Warburg & Co. sowie bei den Hamburger Niederlassungen der obigen Banken, 1 in Köln: 3

bei dem Bankhaus A. Levy sowie

bei den Kölner Niederlassungen der obigen Banken. 1

Die Umrechnung in Reichsmark er⸗ folgt unter Zugrundelegung des je⸗ weiligen Tageskurses für Auszahlung Stockholm.

tenden

gemäß der 7. Verordnung zur Durch⸗ eg. der Verordnung über Gold⸗

bilanzen

[H.⸗G.⸗B. sämtli

[30505]

Kraftloserklärung von Aktien.

Unter Bezugnahme auf unsere u. a. i Reichsanzeiger .

unter dem 27, März 1929,

vom 27. April 1929

und vom 27. Mai 1929

Bekanntmachungen über

Aktienurkunden erklären wir

in Verbindung mit § 290 auf RM 60,— und RM 200,— abgestempelten alten Aktien unserer Gesellschaft für kraftlos. Die auf diese für kraftlos erklärten Aktien entfallenden neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten nach Maß⸗ gabe des Gesetzes verkauft; der Erlös wird den Beteiligten nach Abzug der Kosten zur Verfügung ge⸗ stellt oder für dieselben hinterlegt. assern Ostpr., den 24. 6. 1930. ergschlößchen⸗ Aktien⸗Bier⸗Brauerei. Janzon. Kosnick.

[305131. Bekanntmachung. 1 Bei der am 20. Juni 1930 gemãäß § 4 der Anleihebedingungen erfolgten 5. Auslosung von nominal Reichsmark 200 000,— Teilschuldverschreibungen unserer RM 5 000 000,— betragenden⸗ 8 % igen Obligationsanleihe vom 13. Juni 1925 sind folgende Stücke aus⸗ gelost worden von Lit. A über je RM 1000,—, Lit. B über je RM 500,—, Lit. C über je RMN 100,—, alle Stücke, deren Nummern mit den Zahlen 15, 40, 65 und 90 enden. Von den früher ausgelosten Stücken sind folgende Nummern zur Einlösung noch nicht vorgelegt worden und werden emäß § 5 der Anleihebedingungen Hierdürch nochmals aufgerufen: Lit. A Stücke zu RM 1000,—: 500 1125 1141 1150. 8 Lit. B Stücke zu RM 500,—: 1050 1075 1866 1975 3200 3225 3616 3625. Lit. C Stücke zu RM 100,—: 50 750 1050 2100 2525 2850 2875 2900 2925 2950 2975 3000 3150 3175 3200 3700 3750 4150 4825 5075 5100 5500 5575 5700 6000 6066 6350 6400 6725 6750 6825 6950 7650 7675 7700 7725 7750 7816 7875 7916 8100 8300 8616 9216 9450. Die Einlösung der ausgelosten Teil⸗ E en erfolgt zum Nenn⸗ etrage gegen der be⸗ treffenden Schuldverschreibungen und der dazugehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine und Erneuerungsscheine ab 2. Januar 1931 4 an der Kasse der Gesellschaft, Trönd⸗ linring 9, bei der Reichskredit⸗Gesellschaft Ak⸗ tiengesellschaft, b bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft 1 bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei der Deutschen Bank und Dis⸗ conto⸗Gesellschaft, 1 bei der Dresdner Bank in Berlin und deren Filialen in Leipzig, b bei der Staatsbank in Leipzig und Dresden, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ bei 88 Bankhause Schmidt, 8 bei vem Bankhause Kroch jr. Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien und bei der Stadtbank in Leipzig. Leipzig, den 21. Juni 1930.

Hammer &

Leipziger Messe⸗ und Ausstellungs⸗

Aktiengesellschaft. Hoffmann. Fraustadt.

Der Vorstand.

Leipzig

der ächsischen Staatsbank Leipzig,

Leipzi

der Bank für Textil⸗Industrie A.⸗G.

Berlin,

der Deutschen Bank und Disconto⸗

Filiale Frankfurt,

Gesellschaft ain, oder

Frankfurt a.

einer Effektengirobank eines deutschen

Wertpapierbörsenplatzes

hinterlegen und sich beim Eintritt in die Generalversammlung über die recht⸗ zeitige Hinterlegung ausweisen⸗

Leipzig W. 33, den 24.

Juni 1930. Tränkner & Würker Nachf. Aktiengesellschaft. Paul Gulden.

mefeesserevxus —J——

[29766]. Vereinigte Bauunternehmung

Breslau A.⸗G., Breslau.

Bilanz per 31. Dezember 1929.

Grundstücke.. Gebäude,. Maschinen und Geräte InventerV . Gleisanlage Fuhrpark . Kasse Effekten.. Debitoren. Materialien und Vorrät Hypothekentilgung Beteiligungen: Meltzer & Kreuz Gebr. Huber.. Avale 41 290,

Aktienkapital.. Reservefonds.. Hypotheken.. Kreditorden.. Akzepte .. Gewinn: aus 1928 Gewinn 1929

Avale 41 290,—

Vereinigte Bauunternehmung

Aktiva. RM . 262 245 222 880 389 757 16 194 . 12 151 16 889

888s858588

0

377 828 2 511 612

. 1 320 000 10 000 . 425 000 816 616 143 6 135 117 Gewinnvortrag . 1 383,82 3 968,18

* . * .* *

5 352

2 511 612

Breslau A.⸗G., Breslau.

Gewinn⸗ und BVerlustrechnung

per 31. Dezember 19 9.

Unkostenkontoe. Grundstücksunkostenkonto. Dubiosenkonto ““ Steuern⸗ und Abgabenkto. Abschreibungen auf: Gebäude.. Maschinen und

Gleisanlage Inventar . Fuhrpark . Gewinnvortrag aus 1928.

Gewinn 1929

Gewinnvortrag aus 1928 Bautenkonto. Grundstückskonto

Gebr. Huber..

Meltzer & Kreuz

Debet. RM 410 181

4 531 11 000 48 236

4 548,58

43 306,39 985,23

1 799,35 2 980,44

Geräte.

53 619

1 383,82

.3 968,18 5 352

532 921

Kredit. 1 383

521 918 5 095 2 486 2 036 36

532 921]43

Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1629 ist in der ordent⸗ lichen Generalversammlung der Gesell⸗ schaft am 17. Juni 1930 genehmigt worden. Frau Luise Kux geb. Magel und ert Bankdirektor a. D. Walter Hülsen sind neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Breslau, im

uni 1930.

Der Vorstand.