1930 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jul 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und

1

Imafsansenser vern⸗ roe vone . Fün 1880.‚.2. n

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Dieser Betrag ist wie folat verwendet worden: 1. zur vorläufigen Deckung des Fehlbenags im ordentlichen Haushalt aus den Rechnungssahren 1928/29 unter Gegenrechnung verbliebener Aüs. gabenreste = 465 65,3 -Bb . 399, Dazu: die Mehrausgabe des ordentlichen Haus⸗ halts gegenüber den Emnahmen in den Monaten April und Mai 1930 mit

Zur vorläufigen Deckung des Fehlbetr außerordentlichen Haushalt aus den 1926 1929 mit

Davon ab:

die Mehremnahme des außerordent⸗ lichen Haushalts gegenüber den Aus⸗ III“ gaben in den Monaten April und Mai 1930 muimtF . 167,0 = 18. 605 Für sonstige, rechnungsmäßig noch nicht verbuchte Auszahlungen (Gedalts⸗ und Rentenzahlungen 8

für Juni Vorschüsse, Ultimobedart)

zusammen Der Kassenbestand bei der Reichshauptkasse und den Außenkassen beträgtͤe..

2 2

2

———————

baltssoll + Vor⸗ jahrreste

*

im April

Mai

Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe

im zusammen

†) Davon entfallen auf: Allgem. Fimnanzverw. ²) Landtag Staatsrat. Staatsmimnisterium

am 30. April 31. Mai 1930 1930

(Beträge in Millionen RM)

am

875,0 8250 3993 1400,0 (372,7) (.) 233,00 2283,0 9,7 2

Unverzinsliche Schatzanweisungen. Umlauf an Reichswechseln 8“ Davon am offenen Geldmarkt begeben Kurzfristige Darlehen Betriebekredit bei der Reichsbank Schatzanweisungen, ausgefertigt auf Grund des Gesetzes über das Abkommen zur Bei⸗ legung der finanziellen Streitigkeiten zwischen Deutschland und Rumänien vom 8. Februar 1929. . . 8 .Verpflichtungen aus früheren Anleihe⸗ operationen “]

14. 2. 3. 4. 5.

Preußen 8 Uebersicht

über die Staatseinnahmen d⸗ausgaben in den Monaten April/ Mai

des Rechnungsjahrs 1930 vS(Beträge in tausend Reichsmark.) 1“ A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben.“) Bemerkung:

1. Zu Beginn des Rechnungsjahrs 1930 waren die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Rechnungs⸗ jahr 1929 zurückgestellten Restbestände verfügbar von.

2. Zur Deckung des Fehlbetrags am Schlusse des Rechnungsjahrs 1929 sind erforderlich ...

mithin Bestand

177 672

7 640 160 032

Haus⸗ haltsssoll Vor⸗ jahrreste

Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe

im im April Mai tusammen

I. Einnahmen. .Steuern:

a) Landesanteile (ohne b): Einkommensteuer..

Körperschaftsteuer Umsatzsteuer.. Rennwettsteuer Biersteger .. Grundvermögensteuer Hauszinssteuer.. (darunter Finanz⸗ beba. Stempelsteuer.. Steuer vom Gewerbe⸗ betrieb im Umher⸗ ziehen 8 Erbschaftsteuer nach dem bisherigen preuß. Gesetz (Rest⸗

a) zusammen..

(Gemeindeverbände) ꝛc.: Einkommensteuer. . Körperschaftsteuer Umsatzsteuer.. Kraftfahrzeugsteuer Gesellschaftsteuer.. Biersteuer Mineralwassersteuer Dotationen Hauszinssteuer.. (darunter Finanz⸗ bedarf) Lö“

b) zusammen

Steuern insgesamt (a + b) 2

57 725 15 893 13 991

1 092 23 678 38 669

(24 426) 1.071

94 072 23 631 20 872

1092 28 433 54 927

(35 619) 1 776

36 347 7 738 6 881

626 814 110 130 95 171 23 133 21 412 348 077 586 705

(325 061) 29 445

4755 16 258

(11 193) 705

4 872

21 733 25 510 21 427 259

1 092

13 077 72 819

(21 221) 243 187

612 363

(188 363) 1 686 567

(5 596) 80 462

(15 625) 162 725

3 526 737 153 162 315 000 88 162 Ueberschüsse der Unter⸗ nehmungen und Be⸗ triebe Davon ab: Zuschüsse an Unter⸗ nehmungen und Be⸗

triebe Verbleiben

3. Sonstige Einnahmen: Ee“ Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung. Uebrige Landesver⸗ waltung †)

Einnahmen insgesamt:

(abzüglich der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden ꝛc vgl. 1 b und der Zu⸗ schüfse an Unternehmungen und Betriebe)

69 985 2 666 ¹) 24 743

¹) 22 077

1 799 68 18

2 067 22 676

2 223

217 753 31 328

457 516 2 614 953

15 696 2 016

25 963 198 173

24 430 3 587

59 311 334 979

usw. —öö ndele⸗ u Gewerbe⸗ verwaltung * Bergverwaltun Verwaltung des Innern vLandwirtschaftl. Verw. Forstl. vehr⸗ u. Ver⸗ suchsanstalten Gestüte?2²) . Volkswohlfahrts⸗ verwaltung ²) Oberrechnungskammer

15 057 5 610

73 003 Staatsschuld 9 8

II. Ausgaben. 1. Inettz) 2. Wissenschaft, Kunst und Volfsbildung 3. Wertschaffende Arbeitslosenfürforge ⁴) 4. Wohnungswesen 5. Schuldendienst. 6. Versorgungsgebühr⸗ nisse 4

7. Sonstige Ausgaben c

380 535 797 212 183 778

83 738

209 116 935 291

169

78 747

SöT.ä.

212 859 23 105

16

8 048

24 479 52 594 604

1 087

17 709 61 029

61 957

11 990

53 455 111 000 1 394 5 870

35 940 122 986

Ausgaben insgesamt- 2 589 67

157 502

173 148

330 650

Mithin: Mehrausgabe

Mehreinnahme 25 283

20 696

25 025

1 329

†) Davon entfallen auf: Allgem. Finanzverw. ²) ööe.X“] Staatsrat . .. Staatsministerium

usw. . Finanzministeriums). Handels⸗ u. Gewerbe⸗

verwaltung Bergverwaltung²).. Verwaltung des

Innern²) Landwirtschaftl. Verw. Forstl. Lehr⸗ u. Ver⸗

suchsanstalten Gestüte u“ Volkswoblfahrts⸗

verwaltung).

50 049 6 464 422

2 32 124 288

71 442

103 252

1 412 27 703

97 270

82 435

6 891 489 10

96 9 331

3 180 917]

Oberrechn ungskammer 1 100

7 675 1 041 41

195 19 829

7 228 1 845

60 955 16 413

196 2 038

5 354 176

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen.

Bemerkung: Uebertrag aus dem Rechnungsjahr 1929, und zwar: Mehrausgabe, die aus späteren Anleiheerlösen zu decken ist, ein⸗

schließlich der im Vorgriff

mentarischer Zustimmung geleisteten Ausgaben = 22

auf kommende Anleihegesetze mit vorla⸗

Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe

im im April Mai

zu⸗ sammen

I. Einnahmen. Insgesamt..

42 001

42 001

(darunter: Anleihen)

II. Ausgaben. 1. Landeskulturwesen 2. Verkehrowesen . 3. Wertschaffende Arbeitslosen⸗ 1116*“ 4. Wohnungswesen. . . .. 5. Sonstige Aufgaben der Hoheits⸗ verwaltungen 6. Zuschüsse und Neuinvestierungen für Unternehmungen und Betriebe sowie Vermöhen .. (darunter: Domänen und Forsten). (Bergwerke). (Verkehrsunternehmungen) (Elektrizitätswerke)..

I

197 1 025

4 227

295 (119)

¶⁰⁰

5]

625 822

1 325 13 075

1 239 (1 008)

Ausgaben insgesamt...

5 744

16 461

Mithin: Mehrausgabe.. Mehreinnahme .

Abschl.

A. Ordentliche E

Mehreinnahme Mai 1930

5 744

uß.

25 540

innahmen und Ausgaben:

Bestand aus dem Rechnungsjahr 1929 aus den Monaten Avril/

160 032

4 329 164 361

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1929.

Mehreinnahme aus Mai 1930

Mithin Bestand ..

den Monaten April/

22 580

Stand der schwebenden Schulden Ende Mai 1930:

Schatzanweisungen.

(Darunter auf Grund von Anleihegesetzen) (15 039)

215 039 I.

“) Hier sind die planmäßigen Einnahmen und Ausgaben und die außerplan⸗ mäßigen Einnahmen und Ausgaben (ausschl. Anleiheton e. berüch an

) Ohne die am Schlusse des Rechnungsjahres 1929 verbliebenen und 1930 zur

Auszschüttung kommenden Restbeträge an Krastfahrzeugsteuer von 4277 und an Ge⸗

sellschaftssteuer von 1338.

¹) Darunter 20 794 Ueberschuß der Forstverwaltung bis Ende März 1930 aus dem 1 1. Oktober 1929 laufenden Forstwirtschaftsjahr 8960. g.

Ohne Einnahmen oder Ausgaben an Steuern s. 1, 1 u

legten Geldern bei der allgemeinen Finanzverwaltung.

o““ f. ⁵) Ausschl. Wohnungswesen s. II, 4.

II, 6

hinter⸗

Deutscher Reichstag. 188. Sitzung vom 1. Juli 1930. Nachtrag.

Die Rede des Reichsarbeitsministers Dr. Ste⸗ wald im Verlaufe der 2. Beratung des Etats des Re arbeitsministeriums hat folgenden tlaut:

Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Litt gestern erklärt, die Reichsregierung habe bei der Reform Krankenversicherung gleichsam die Denkschrift der deutschen A geberverbände abgeschrieben, und Fran Arendsee hat vorhin geführt, daß Herr Lehmann vom Hauptverband der den Krankenkassen für die Regierung der Hauptanreger einer Re der Krankenversicherung gewesen sei. Ich kann erklären, daß! nicht zutrifft. Das Reichsarbeitsministerium lebt auch nicht dem Mond, sondern hat seine eigene Meinung sowohl gege den Arbeitgeberverbänden wie auch gegenüber dem Vorsitze⸗ des Hauptverbandes der deutschen Krankenkassen. Die Denk, der Arbeitgeberverbände ist vor etwa drei Monaten erschit die Richtlinien dagegen, die das Arbeitsministerium für die rung der Krankeuversicherung herausgegeben hat, sind scho 11. November vorigen Jahres mit den beteiligten Verbände sprochen worden, also zu einer Zeit, in der Herr Wissell Amte war. (Hört, hört! in der Mitte.) Ich habe bereits gelegentlich eines Zwischenrufs erklärt, daß man sich die Ta⸗ des Ministeriums verschiedentlich etwas sehr abstrakt vorstell man meint, wenn heute ein neuer Minister ernannt werde, werde plötzlich alles nach ganz anderen Gesichtspunkten bearh als es bei dem Borgänger der Fall gewesen sei. So liege Dinge nicht, daß ein neuer Minister in der normalen Arbei Gegenteil dessen anordnet, was von seinem Amtsvorgänger be vorbereitet worden war. Beispielshalber waren die Gesetze zur gestaltung der Kriegsbeschädigtenfürsorge schon jahrelang bereitet. Nicht viel anders ist es bei der Krankenversichen reform, vor der wir gegenwärtig stehen.

Ueber den Beginn und die Höhe des Krankengeldes und die Heilbehandlung hält sich allerdings der Gesetzentwurf zum an die Vorschläge des geschäftsführenden Vorfitzenden des § verbandes der Krankenkassen. Herr Lehmann hat auf dem! lauer Krankenkassentag im Sommer 1928 vorgeschlagen, Krankengeld nur an solche Kranken zu gewähren, deren An unfähigkeit objektiv nachweisbar ist. Weiterhin sollten drei I. tage für Krankengeld vorgesehen werden und die Abstufun Kranken⸗ und Hausgeldes sollten nach dem Familienstand folgen. Der Gesetzentwurf ist milder als dieser Vorschlag. hört! bei den Kommunisten.) Er verlangt z. B. nicht den objek Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit und läßt Zuschläge Krankengeld nicht bloß wegen des Familienstandes, sondern bei langer Krankheit zu. Herr Lehmann hatte die lange 2 der Krankheit bei seinen Vorschlägen nicht berücksichtigt. Lehmann hat dann des weiteren auf dem Breslauer Kre⸗ kassentag die Zulässigkeit von Satzungsvorschriften vorgesch wonach arbeitsunfähige Kranke an den Arzt⸗, Arznei⸗ und mittelkosten bis zu einem Viertel durch Erhebung von Gebi⸗ für die Entnahme von Krankenscheinen beteiligt sein sollen. Gesetzentwurf geht auch da nicht so weit als dieser Vorschlan Herrn Lehmann; denn die 1 Mark, die der Gesetzentwurf vo für die niedrigen Beitragsklassen bis zu 0,50 Reichsmark um die höheren bis zu 1,50 Reichsmark, außerdem wird den 1 versicherungsämtern das Recht gegeben, auch darunterzug diese Vorschläge des Reichsarbeitsministeriums gehen also 86 b wie die, die seinerzeit in Breslau vorgeschlagen n ind.

Herr Lehmann begründet dann seine Vorschlä 1 wendigkeit, „die Bagatellfälle von 8 d.-hNae 18 n⸗ee ferner zu halten“, sie „etwas zurückzudrängen“, „eine Ban gegen Bagatellfälle zu errichten“, falsche Kosten zu vermeiden sei der wunde Punkt der Krankenversicherung. Das ist aber die Auffassung und die Beobachtung, die auch das Reichsa ministerium gemacht hat, weswegen es an die Reform h. getreten ist. Herr Lehmann hat allerdings auf dem Krankenkg tag Widerspruch gefunden und hat daraufhin erklärt, e „per saldo“ für die Versicherten gleichgültig, ob sie weniger trag bezahlen oder sich unmittelbar an der Aufbringung der beteiligen, sofern dafür gesorgt wird, daß dadurch nicht die 2 führung einer guten und ausreichenden Krankenpflege gesü wird. Das ist ganz meine Meinung. Und etwas anderes auch 88 mit dieser Reform nicht.

1 inter dem 26. Juli hat Herr Litke ein ikel i wärts „veröffentlicht unter der Ueberschrift ekge. 1 in dem er unter anderem sagte:

Wie es in Wirklichkeit in. 88 1 ““

Antwort gegeben. 1 Der bisherige Finanzminister Moldenha b

setzentwurf selbst als eine 56

Beitragserhöhung der Arbeitslosenversicherung auf 4 ½

bezeichnet, wobei er allerdings hinzuzufügen vergaß, daß der

der Beitragserhöhung der Arbeitslosenversicherung gleie

betroffenen Arbeitnehmern durch die vorgesehene Reforr

eee Sgeehcata t t⸗ eine weitere schwere Belastung zuger ird.

Als ich das gelesen hatte, sagte ich mir: Aber jetzt

dreizehn! (Sehr gut! im Zentrum.) Worum geht es

Im laufenden Jahre bekommen Arzt und Apotheke von

Krankenkassen über 800 Millionen Reichsmark. (Hört,

Diese Kosten sind ungebührlich hoch und sollen zurückg.

werden. Dazu gibt es drei Wege. Der erste Weg ist, mar

beamtet die Aerzte. Rein materiell gesehen, würde das

Krankenkassen eine gewaltige Ersparnis bedeuten.

rechnet man auf 1000 Versicherte einen Arzt.

Deutschland 21 Millionen Krankenversicherte; mithin

21 000 Aerzte notwendig. Wenn die Krankenkassenärzte Privatpragis ausübten, so kämen die Krankenkassen mit 15 000 bis 18 000 Aerzten aus. In ganz Deutschland gibt es 1500 Beamte, die 15 000 Reichsmark und mehr an Bezu

halten. Wenn man nun 15 000 Aerzten je 15 000 Marl

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ommen zukommen ließe, dann machte das an Arztkosten jährlich 925 Millionen Mark aus. und wenn Sie dazu noch 25 Millionen ür Apparate, Instrumente usw. rechnen, dann kommen Sie etwa f 250 Millionen. Im laufenden Jahre aber beziehen Aerzte ind Zahnärzte von den Krankenkassen über 600 Millionen Mark. gebhafte Rufe: Hört, hört!) Trotzdem ist an eine Verbeamtung

Aerzte heute nicht mehr zu denken. Dafür ist es zu spät, afür bekommen Sie auch keine Mehrheit im Parlament, und das t ja der große Unterschied zwischen dem Reichstag und einer nktionärversammlung, daß man im Reichstag das Ziel ver⸗ olgen muß, für das, was man will, eine Mehrheit zu bekommen, ährend- man in einer Funktionärversammlung ruhig drauflos⸗ den kann. (Heitere Zustimmung und Zurufe.) Im Reichstag at es gar keinen Zweck, Vorschläge zur Verbeamtung der Aerzte

machen und sie damit begründen zu wollen, daß auf diesem Bege Ersparnisse möglich seien. Solche Vorschläge haben keinen weck, weil eben bei der Zusammensetzung des Hauses keine Mehr⸗ it dafür vorhanden ist. 1 .

Außerdem ist meines Erachtens für die Verbeamtung der erzte der geeignete Zeitpunkt verstrichen. Daran hätte man in i achtziger Jahren bei Einführung der Krankenversicherung uken können, vielleicht auch noch vor 25 oder 30 Jahren. Heute ber ist der Zeitpunkt für die Berbeamtung der Krankenkassenärzte dgültig verstrichen, heute läßt sich das nicht mehr machen. Wenn ber dem so ist, wenn es in Deutschland, wo es 50 000 Aerzte gibt, r eine Verbeamtung der Aerzte zu spät ist ob es überhaupt t ist, daß die Verbeamtung in unserem Volke immer mehr um ch greift, lasse ich noch ganz dahingestellt (sehr gut! und Zu⸗ immung bei der Wirtschaftspartei und im Zentrum), dann ist e zweite Möglichkeit: man verringert die Zahl der Kassenärzte d schließt mit diesen Verträge mit festen Bezügen ab. Aber ch dieser Weg ist nicht gangbar, wie sich im Verlauf der Jahr⸗ ihnte herausgestellt hat, weil ein Arzt größeren Zuspruch durch e Patienten hat als der andere, und in einer solchen Situation unn man keine Verträge mit gleichen Bezügen abschließen; denn ann würde der Arzt mit großem Zuspruch von Patienten sagen: s ist doch kein Zustand, daß ich die gleichen Bezüge bekomme wie in Kollege, obwohl ich dreimal soviel Patienten habe! Also ch dieser Weg ist nicht gangbar. Und die Quintessenz der ganzen ache ist eben, daß das öffentlich⸗rechtliche Interesse der Kranken⸗ ssen auf der einen Seite und das privatwirtschaftliche Interesse

Aerzte auf der anderen Seite einander widerstreiten. Das ist

Situation, vor der wir stehen, und die können wir bei der sgenwärtigen Konstruktion der Krankenkassen von heute auf orgen nicht ändern, wenn man nicht eine Verbeamtung der erzte schafft, wogegen ich auch schon Bedenken ausgesprochen habe.

Wenn dem so ist, wenn weder eine Verbeamtung der Aerzte n Frage kommt, noch ein Vertragsverhältnis mit festen Bezügen genüber den Krankenkassenärzten möglich ist, und wenn weiterhin

feststeht, daß die Ausgaben der Krankenkassen für Aerzte und Arznei in Deutschland ungebührlich hoch sind, so hoch, wie in zeinem anderen Lande der Welt, dann gibt es keinen anderen Weg, als daß man den Versicherten selbst eine geringe persönliche eebühr für Arzt und Arzneikosten auferlegt. Das ist die ganz ckte, klare Sachlage, ohne Umschweife und ohne Verlegenheits⸗ rede! Der Streit ist also: Wieviel soll für den Arzt und für Arznei⸗ gebühren Gesamtlast sein und wieviel soll Einzellast sein? Eine materielle Verschlechterung tritt für 95 bis 99 Prozent der Ver⸗ scherten nicht ein. Wenn die Beiträge zu den Krankenkassen durch

vorgesehene Reform von 6,3 auf 5,5 oder 5,3 gesenkt werden

anen, dann bedeutet es eine Wenigerleistung der Versicherten,

zwei Drittel der Beiträge aufzubringen haben, von mindestens 8h0 Millionen Mark. Weil aber der Kranke ja auch im Laufe des Jahres Beiträge bezahlen muß und weil er nur einmal für ein und dieselbe Krankheit die Krankenscheingebühr von einer ltark und nur 50 Pfennig für das Rezept zu bezahlen hat, so leunte ein Mann in einem Jahre fünfmal wegen verschiedener Ferankheitsursachen behandelt werden und hätte dann fünfmal eine Mark für den Krankenschein und fünfmal 50 Pfennig für das ette Rezept bei der Krankheit zu bezahlen; das macht also 760 Mark. Wenn Sie aber den Beitrag um 1 Prozent senken, hann macht das für die Versicherten gut 200 Millionen oder auf hen Kopf des Versicherten mindestens 10 Mark aus, so daß tat⸗ fächlich für 95 bis 99 Prozent der Versicherten keinesfalls eine Verschlechterung eintritt. (Lebhafte Zustimmung rechts und in der Mitte. Zuruf von den Sozialdemokraten: Das ist keine Rech⸗ nung!) An der Rechnung wird sich nicht viel aussetzen lassen, denn es wird doch nicht angenommen werden können, daß ein Mann mehr als fünfmal in einem Jahre an fünf verschiedenen Krankheitsursachen erkrankt. (Zustimmung rechts und in der Mitte. Zuruf von den Sozialdemokraten: Es kommt darauf an, ob der Betreffende auch die eine Mark hinlegen kann!) Da kann die Krankenkasse auch Vorkehrungen treffen, denn der Mann hat letzten Endes ja Anspruch auf Krankengeld.

Ich sage also: 95 Prozent der Versicherten fahren materiell bei diesem Vorschlage nicht schlechter als bei dem alten System. Und die Volksgesundheit wird in Deutschland durch die Reform bestimmt nicht wesentlich beeinträchtigt, und es wird lediglich die unsoziale Ausnutzung der Krankenkassen sowohl durch den Arzt wie durch die Versicherten zurückgedrängt. Die Krankenkassen werden damit ein großes Stück vorwärts zu einer inneren Ge⸗ sundung gebracht. Und das ist das Ziel, das damit verfolgt wird, nicht etwa das, was gestern der Herr Abgeordnete Litke in seiner Rede so überspitzt zum Ausdruck gebracht hat.

Nun zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Mueller⸗ Otfried über die Frage der Kleinrentnerfürsorge. Im einzelnen kann ich heute dazu nicht Stellung nehmen. Der Gesetzentwurf ist längst fertig. Den Gesetzentwurf hat schon mein Herr Amtsvor⸗ gänger im Kabinett vorgelegt. Meinem Herrn Amtsvorgänger ist seinerzeit gesagt worden, daß erst einmal die Finanzen des Reichs in Ordnung gebracht sein müßten, bevor der Gesetzentwurf verabschiedet werden könnte. Ich habe kürzlich das gleiche getan wie mein Herr Amtsvorgänger und die Angelegenheit dem Kabinett unterbreitet. Ich habe von dem Finanzminister wieder disselbe Antwort bekommen: erst muß einmal der Etat in Ordnung sein, und dann reden wir über diese Dinge weiter, so daß es also nicht zutrifft, was gestern die Frau Abgeordnete Mueller⸗Otfried ausgesprochen hat, haß lediglich die Arbeitsminister kein Verständnis dafür hätten,

daß auch meine beiden Amtsvorgänger kein großes Verständnis

für die Kleinrentner aufgebracht hätten, und sie von mir hoffte, mehr Verständnis dafür zu. finden. Das sind Dinge, die nicht allein den Arbeitsminister angehen, sondern die das Kabinett zu beschließen hat, um so mehr, als die Lündervertreter im Reichs⸗ rat, wenn solche Fragen auftreten, ständig fordern, daß jeder Pfennig, den ein solches Gesetz kostet, vom Reich auch erstattet werden müsse, die Länder seien dazu nicht in der Lage, größere Auf⸗ wendungen zu machen. (Abgeordnete Mueller⸗Otfried: Also keine Hoffnung für diese Entrechtung! So geht es seit Jahren, Herr Minister!) Ich möchte einmal wissen, was die Frau Abgeord⸗ nete Mueller⸗Otfried, wenn sie einmal Arbeitsminister wäre, anders sagen wollte. (Lebhafte Zustimmung in der Mitte.) Ich glaube, wenn sie einmal Arbeitsminister wäre und ein anderer Fraktionskollege von ihr Finanzminister wäre, dann würde ihr in der gegenwärtigen Situation dieser Finanzminister ganz die gleiche Antwort geben (sehr richtig! in der Mitte), die ein anderer Finanzminister auch mir gibt. Denn den Wunsch, daß den Klein⸗ rentnern geholfen werden soll, brauche ich nicht besonders aus⸗ zusprechen. Daß ich Mitgefühl mit den Kleinrentnern habe, brauche ich nicht besonders hervorzuheben. (Lebhafte Zustimmung im Zentrum.) Dafür habe ich 30 Jahre im öffentlichen Leben unter den Aermsten im Volke gestanden, daß ich Mitgefühl und Verständnis für diese Lage habe. Aber mit dem Mitgefühl und mit dem Verständnis kann ich praktisch den Leuten nicht helfen, wenn ich eben mit den Schwierigkeiten zu kämpfen habe, in denen wir gegenwärtig stehen. (Lebhafte Zustimmung in der Mitte.) Also über die Frage der Kleinrentner ist noch nicht das letzte Wort gesprochen; aber heute kann ich dazu eine bestimmte verpflichtende Erklärung nicht abgeben, solange nicht der Etat verabschiedet ist und der Finanzminister sieht, was denn der Reichstag in der Sache der Kleinrentner tatsächlich beschlossen hat.

Zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Gok über den Heuervertrag möchte ich folgendes sagen: Es hat mich etwas in Erstaunen versetzt, daß er bat, die Ratifizierung des Heuervertrags abzulehnen; denn er mußte selbst zugeben, daß die Unternehmer dem Vertrag in Genf selber zugestimmt hätten. Dann aber fehlt doch das durchschlagende Argument. (Abgeordneter Gok: Es war aber doch versprochen worden, daß der Vertrag nicht ratifiziert werde!) Nein, das ist nicht versprochen worden. (Abgeordneter Gok: Jawohl!) Im übrigen kann man aber nach den Methoden, die Sie, Herr Kollege Gok, gestern anführten, internationale Ver⸗ einbarungen auch nicht treffen. Das Reichsarbeitsministerium be⸗ treibt nämlich die Ratifikation des Uebereinkommens der Heuer⸗ leute nicht allein von sich aus, sondern die Vorlage wird auch vom Reichsverkehrsministerium und vom Auswärtigen Amt mit unter⸗ zeichnet, also auch von diesen beiden Ministerien für notwendig erachtet. Die internationale Arbeiterschutzpolitik muß schließlich auch im ganzen betrachtet werden; man darf nicht nur den Wert jedes einzelnen Uebereinkommens für Deutschland berücksichtigen. Wenn die Länder jedes Uebereinkommen, das ihnen keinen Vorteil oder auch nur kleine Unbequemlichkeiten bringt, ablehnen wollten, dann gäbe es überhaupt keine internationalen Vereinbarungen. Eine Reihe von internationalen Vereinbarungen liegen aber doch auch im Interesse Deutschlands. (Abgeordneter Gok: Aber diese nicht!) Das sagen Sie, Sie sind Interessent. (Abgeordneter Gok: Nein, das sagen die Reeder, ich bin kein Interessent!) Ich habe als Verkehrsminister früher auch mit den Reedern über diese Dinge verhandelt und kenne ihre Einwände. Sie haben gestern doch selbst erklärt, daß Deutschland in diesen Dingen am weitesten voraus sei. Wenn das aber der Fall ist, so liegt es doch im Interesse Deutschlands, daß auch die fremdländischen Reeder das einführen, was wir schon haben. (Abgeordneter Gok: Aber nichts, was eine Verschlechterung für uns bedeutet!) Es be⸗ deutet aber keine wesentliche Verschlechterung.

Nun hat der Herr Abgeordnete Schumann (Leipzig), obwohl ich im Haushaltsausschuß ihn schon widerlegt habe, gestern wieder behauptet, daß in Thüringen das Wohnungsmangelgesetz sowie das Reichsmietengesetz und das Mieterschutzgesetz gelockert worden seien mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers. Das ist falsch. Zu der Lockerung des Wohnunzsmangelgesetzes und des Reichs⸗ mietengesetzes ist nämlich die Zustimmung des Reichsarbeits⸗ ministers gar nicht erforderlich. (Sehr richtig!) Hier sind die Länder selbständig. Die thüringische Regierung hat diese Locke⸗ rungsmaßnahmen auch gar nicht bei mir beantragt, sondern auf Grund ihrer eigenen Zuständigkeit durchgeführt. Zugestimmt habe ich lediglich der Lockerung des Mieterschutzgesetzes, und das ent⸗ spricht der von den verschiedenen Reichsregierungen seit Jahren geübten Praxis. Die Interessen der einzelnen Länder und Ge⸗ meinden des Reichs sind völlig verschieden. Die Verantwortung dafür, in welchem Umfang eine Lockerung der Wohnungswirtschaft bereits erfolgen kann, muß ich daher ganz der thüringischen Lan⸗ desregierung überlassen; das ist der thüringischen Regierung bei Erteilung der Zustimmung auch ausdrücklich erklärt worden. Ich habe also dem, was ich im Haushaltsausschuß erklärt habe, nichts hinzuzufügen.

Herr Dr. Brauns (Köln) hat es als erwünscht bezeichnet, daß man die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge in ihrem ganzen Zusammenhang einmal in einem Reichstagsausschuß behandelte. Dazu bin ich gern bereit. Das hat aber doch wohl nur dann einen Zweck und Sinn, wenn weitere Mittel für wertschaffende Arbeits⸗ losenfürsorge zur Verfügung gestellt werden. Gegenwärtig sind Mittel nicht mehr da, weil die 55 Millionen, die im Etat vor⸗ gesehen sind, größtenteils schon auf Vorgriff ausgegeben sind. Gegenwärtig schweben aber, wie ich im Haushaltsausschuß schon sagte, Verhandlungen mit einer ausländischen Bank über Auf⸗ nahme eines Darlehns für die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge. Dann sollen die Werke, die in den letzten Jahren Arbeiten durch die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge ausgeführt haben, zu einer besonderen Gesellschaft zusammengefaßt werden, damit auch ein Rechtskörper da ist, der den ausländischen Darlehnsgebern gegenübertreten kann. Zu der gleichen Stunde, wie hier Klarheit besteht, bin ich gern bereit, in einem Reichstagsausschuß über diese Dinge in ihrem ganzen Zusammenhang zu reden und An⸗ regungen entgegenzunehmen, wie die wertschaffende Arbeitslosen⸗ fürsorge eventuell besser und produktiver als in der Bergangen⸗ heit gestaltet werden kann. v“ .

189. Sitzung vom 2. Juli 1930. 3 (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger*.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des usatzprotokolls zum deutsch⸗nieder⸗ ländischen Zoll⸗ und Kreditvertrag, des deutsch⸗französischen Abkommens über den kleinen Grenzverkehr und des deutsch⸗rumä⸗ nischen vorläufigen Handelsabkommens.

Abg. v. Sybel (Christlichnat. Bauernp.) wendet sich ge die letzten Ausführungen des Ministers des Auswärtigen über die Handelsvertragspolitik und erklärt, daß nicht zuletzt Niese Politik u der schwierigen Lage der deutschen Landwirtschaft geführt jar⸗ Auch bei den vorliegenden Berträgen werde keinerlei Rück⸗ iicht auf die Landwirtschaft genommen. Seine Partei könne keinem holländischen Abkommen zustimmen, das nicht gleichzeitig eine Lösung der Frage der Kartoffeleinfuhr enthalte. Das Ab⸗ kommen über den kleinen Grenzverkehr bringe zweifellos Verbesse⸗ rungen. Das deutsch⸗rumänische Abkommen müsse schon deshalb abgelehnt werden, weil es sich um einen Meistbegünstigungs⸗ vertrag handele.

Sämtliche Vorlagen werden darauf der Ausschußberatung überwiesen.

Der Gesetzentwurf über den Beitrit der Ver⸗ einigten Staaten zum Ständigen Inter⸗ nationalen Gerichtshof wird in erster und zweiter

Beratung, das deutsch⸗persische Abkommen über den Schutz von Erfindungspatenten, Handelsmarken sowie von Werken der Literatur und Kunst in allen drei Lesungen

angenommen. Es folgt die dritte Beratung der Amne stievorlage

öAbg. v. Lindeiner⸗Wildau (D. Nat.) betont, daß dieses Gesetz nicht, wie Abgeordneter Landsbeug gesec⸗ habe, auf unsch der Partei des Herrn Treviranus, sondern auf Anregung der Bewohnerschaft des besetzten Gebietes geschaffen worden sei. In dem von der Bevölkerung des besetzten Gebietes gebildeten Aus⸗ schuß, von dem die Anregung zu dieser Amnestie ausging, saßen anfangs auch die Sozialdemokraten, bis sie von der Parteizentrale ee wurden. Die Anregung zu dieser Amnestie ist sicherlich nicht erfolgt, um für meine Partei Propaganda 85 machen. Wir haben jetzt, nachdem die , abgezogen ist, keinen Anlaß, innenpolitische Streitigkeiten im heinland anzu⸗ fangen. Bei dieser Veranlassun sollte auch mit der Verfolgung der sogenannten Fememörder S luß gemacht werden. Die Frei⸗ willigen hätten dazu beigetragen, ein völliges Chaos in unserem Lande zu verhindern; das seien die Motive der sogenannten Feme⸗ mörder gewesen. Wie für den notleidenden Osten und Westen ollte man auch Mitgefühl haben für die Tragik der deutschen mannschaft, die in den Krieg gegangen und nachher auf die Straße geworfen worden sei. Man sollte jetzt die Größe auf⸗ bringen, mit der Verfolgung Leute Schluß zu —4,— Diese Amnestie müsse jetzt aber die letzte sein, denn wir seien jetz wieder zu normalen Fenftänden gekommen. Nach dem neuen Strafgesetzbuchentwurf Ute in bezug auf Straftaten und Straf⸗ maß eine mildere Handhabung angewendet werden; deshalb müsse schon jetzt für die einzelnen abgeurteilten Fälle eine Nachprüfung stattfinden, um einen Ausgleich ser Ueberleitung von dem af 2 Strafrecht zu den neuen Grundsätzen zu finden. Redner bitte den Reichsjustizminister um eine entsprechende Erklärung.

b b i das Reichsjustizminister Dr. Br edt nimmt Phierauf Wort. -29 Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden. Dr. Kahl (D. Vp.): Die Auffassung des Strafre ht Ib 8 der M. des Hochverrats Un pricht der des Justiz ministers. Der Berichterstatter Landsberg hat im Ausschuß aus-⸗ drücklich erklärt, * ein Hochverrat nicht vorliege, wenn das 8 8 drnertchen eines konkreten Unternehmens nur aus dem all- gemeinen Verhalten einer Partei abgelehnt wird. Man müsse also scharf unterscheiden zwischen dem revolutionären Programm einer Partei und dem tatsächlichen hochverräterischen Unternehmen. Der Gedanke des 94 ist nun wohl, eine weitherzigere Auffassung

jetzt schon in der Praxis zum Ausdruck zu bringen, gewissermaßen 382 Uhon, neideng össentlichen Meinung. Grundsätzlich kann ich das nur billigen, aber es kann nur möglich sein, soweit das geltende Recht eine solche Auslegung des „Unternehmens be⸗ grifflich gestattet, und das ist meiner Meinung nach der Fall. Bleibt die politische Frage übrig, ob die milde Praxis empfehlens⸗ wert ist. Da ist zu bedenken, daß die bisherige Praxis der hoch⸗ verräterischen Propaganda stark2 orschub geleistet hat.

Abg. Torgler (Komm.): Die Räumungs⸗Amnestie ist da⸗ durch gekennzeichnet, daß mehr als tausend Kämpfern des Prole⸗ tariats die Amnestie verweigert wird. Die Schuld fällt auf die Sozialdemokraten zurück. ( iterkeit.) Severing hat das zweite Republikschutzgesetz geschaffen und damit Hunderte von Kom⸗ munisten hinter Kerkermauern gebracht. (Pfuirufe bei den Kom⸗ munisten.) Unter dem fadenscheinigen Vorwand, die Fememörder nicht amnestieren zu wollen, verhindert die Sozialdemokratie auch die Befreiung der proletarischen Klassenkämpfer. Den

üstriner faschistischen Putschisten bnr Severing dagegen freien Abzug gewährt. Den Fememörder ahlbusch hat er nicht einmal in Haft genommen. Die Mörder des Schützen Panier setzte die Preußenkoalition in Freiheit. (Hört! Hört! bei den Kommunisten.) Dagegen wurden 1928 über tausend proletarische Arbeiter und ein halbes Hundert kommunistischer Redakteure neu in die Ge⸗ fenemisse gesetzt. Die Ablehnung des vorliegenden Entwurfs würde an diesem Zustand (Aharufe und Gelächter bei den Sozialdemo⸗ kraten) nichts ändern, kein Faschist oder Fememörder würde ins Gefängnis kommen, dagegen könnten vielleicht einige wenige Ar⸗ beiter durch das Gesetz frei werden. Wenn wir dießse ämmerliche unzulängliche Amnestie in der Schlußabstimmung annehmen (schal⸗ lendes lächter bei den Sozialdemokraten), so deswegen, weil einige revolutionäre Arbeiter dadurch wieder in die revolutionäre Kampffront zurückkehren können. Der Redner schließt mit einem Aufruf zur Revolution (Beifall und Händeklatschen bei den Kom⸗ munisten.)

Abg. Landsberg (Soz.): Herr Torgler schimpft nur so, um seinen Umfall zu bemänteln. (Heiterkeit und Zustimmung bei den Soz.) Ich habe ihn nicht überschätzt, aber für etwas geschickter ich ihn doch gehalten. (Lärm bei den Komm.) In der letzten

sung hat der kommunistische Abgeordnete Pieck noch erklärt, das Gesetz soll ausschließlich Fememörder amnestieren. (Hört! börth Deshalb würde er das Gesetz ablehnen. (Erneutes hört! hört!) Es gebe keine Gemeinschaft, sondern nur Kampf zwischen der Opposition von rechts und den Kommunisten (Stürmisches hört! ört! bei der Mehrheit.) Jetzt nehmen sie gemeinsam mit den

schisten das Gesetz an. Jetzt wissen wir, was nach kommu⸗ nistischer Auffassung revolutionäre Gesinnung ist. Revolutionäre Gesinnung ist Abschluß eines Rückversicherungsvertrages für eine Amnestie. Wir wissen jetzt auch, was Klassenkampft ist. lassenkampf ist, wenn man ausruft: Wir betteln nicht! wir fordern Amnestie! nd wenn man dann im stillen Kämmerlein eine Amnestie mit den Gegnern aushandelt. (Lärm bei den Komm.) Ich bedaure nur, daß, während jeder Bericht einer Aktiengesellschaft veröffent⸗ licht werden muß, ein Pakt, wie ihn augenscheinlich der Reichs⸗ justizminister in Ausübung 1“ mit den Kommunisten juscsoffen hat, nicht dem Veröffent ichungszwang unterliegt.

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck E“ Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergege en 8