1930 / 154 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jul 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Abg. Dr. Steiniger (D. Nat.) berichtet über die Aus⸗ —4ö ⸗und setzt die Schwierigkeiten auseinander, ie einer Haftbarmachung von Privatpersonen für Schäden durch Lastkraftwagen entgegenstehen. Er empfiehlt deshalb die Aus⸗ schußentschließung.

Die Ausschußentschließung wird angenommen.

Ebenso wird eine weitere Ausschußentschließung ange⸗ nommen, wonach auf die Rhein⸗Main⸗Donau A.⸗G. einge⸗ wirkt werden soll, daß die E11“ von AImnn. bis Würzburg in rascherem Tempo vorgetrieben wird als in der Regierungsdenkschrift von 1928 vorgesehen ist. Ein weiterer Antrag ersucht die Reichs⸗ regierung für den Fall, daß größere Mittel für die dringend nötige Arbeitsbeschaffung aufgebracht werden können, sie auch vordringlich für die im Bau befindlichen Wasserstraßenbauten zur Verfügung zu stellen und Vorsorge zu treffen, diese Ar⸗ beiten in einem rascheren Tempo vorzutreiben.

Es folgt dann die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über den endgültigen Reichswirtschaftsrat, der nach den Ausschußvorschlägen 150. Mitglieder haben soll.

Abg. Dr. Everling (D. Nat.) führt aus, die Deutsch⸗ nationalen hätten in zahlreichen Anträgen zum Reichswirt⸗ schaftsrat im Ausschuß mitgearbeitet und nehmen in Anspruch, als erste die Vertretung der Landfrauen, der Handelsvertreter und Reisenden, des Hotelgewerbes und die stärkere Beteiligung des selbständigen Kleinhandels beantragt sowie die Erhöhung der Sitze der freien Berufe durchgesetzt zu haben. Offen stände noch ein Antrag des Redners auf Vertretung der wirtschaftsfriedlichen Verbände und der leitenden Angestellten, der Land⸗ und Forst⸗ wirte, Gärtnerinnen usw. Bei der Erhöhung der Gesamtzahl sei seine Partei bereit, den Banken noch einen Platz einzu⸗ räumen. Der Redner trug Anträge vor, um eine Nachprüfung neuhinzutretender Verbände durch einen Prüfungsgerichtsho icherzustellen und die Wirtschaft davor zu sichern, daß nicht das Enqueterecht zur Wirtschaftsspionage ausarte. Die grundsätz⸗ lichen Einwendungen seiner Partei gegen den endgültigen Reichs⸗ wirtschaftsrat beständen darin, daß die Deutschnationalen eine organische Staatsform wiederholt vorgeschlagen hätten und durchzuführen wünschten. Dieser Reichswirtschaftsrat lasse die berufsständischen Ansätze unbenutzt und beschreite den Weg nicht, der zur Befreiung vom Parlamentarismus führen könne; er schaffe nur ein beratendes Organ im Schatten des Parlaments. Er stelle kein Spiegelbild der Wirtschaft dar, sondern ein solches des marxistischen Systems, das alle Welt in Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerlege. Man müsse umdenken vom Klassenkampf zur organischen Wirtschaft. Nachdem das Reichswirtschaftsgericht die wirtschaftsfriedlichen Verbände anerkannt habe, habe ihre Fernhaltung keine rechtliche, sondern nur noch eine machtpolitische Begründung. Im Ausschuß habe sich das Reichsarbeitsmini⸗ sterium in seiner Erklärung nicht nur mit dem Reichswirtschafts⸗ ministerium, sondern mit dem Reichsarbeitsgericht in Wider⸗ spruch gesetzt. Mit der Monopolbildung, bei der die leitenden Angestellten gänzlich ausgeschlossen seien, habe der Reichswirt⸗ schaftsrat die größte Gefahr bei allem Ständetum, die Ver⸗ knöcherung zu selbstherrlichen Organisationen übernommen. Ueberhaupt sei trotz kleiner Besserungen am Aufbau sein Grund⸗ riß falsch. Er sei weder ein Schritt auf dem Weg zum organi⸗ schen Staat, noch zur organischen Wirtschaft.

Abg. Tarnow (Soz.) vermißt in den deutschnationalen Vor⸗ schlägen konkrete Angaben darüber, wie denn die verlangte grund⸗ sätzliche Reform der ganzen Staatsverfassung aussehen soll. In den ganzen anderthalb Jahren der Ausschußberatung sind konkrete Vorschläge von dieser Seite jedenfalls nicht gekommen. Die theoretischen Betrachtungen des Vorredners, wonach der Reichs⸗ wirtschaftsrat nicht ein Spiegelbild der Wirtschaft, sondern der marxistischen Auffassung sei, halten wir für völlig abwegig. Wir nehmen Herrn Dr. Everling sein Plädoyer für die gelben, so⸗ genannten wirtschaftsfriedlichen Führer nicht übel. In Wirklich⸗ keit aber sind diese Herren sich der Unmoral ihrer Handlungsweise vollkommen bewußt. Jedermann weiß ja, wie es in diesen Kreisen bezüglich moralischer Verlumpung und Betrug aussieht. Es kann gar keine Rede davon sein, daß die Gemeinschaft auf den schönen Namen „Kampfgemeinschaft der wirtschaftsfriedlichen Verbände“ in die Reihe der Arbeitnehmervertreter aufgenommen wird. Wenn überhaupt, dann gehört sie in die Gruppe der Arbeitgeber.

Abg. Vogt⸗Westfalen (Komm.) weist darauf hin, daß aus der Mitte des vorläufigen Reichswirtschaftsrats heraus die An⸗ regung gekommen sei, eine zehnprozentige Lohnsteuer zu erheben und die Arbeitszeit zu verlängern. Es gebe niemals eine Gemein⸗ schaft zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten. Um die Rechte der Arbeiterschaft, die auf dem Papier der Weimarer Verfassung tünden, kümmere sich der Kapitalismus überhaupt nicht. Der Terror gegen die Betriebsräte werde verschärft, um die wachsende Macht der revolutionären Gewerkschaftsopposition auch mit 1 e der reformistischen Gewerkschaften zu brechen. Nur das russische Vorbild werde der Arbeiterschaft die Befreiung vom Joch des Kapitalismus bringen. Seine Partei lehne jede Mitarbeit an diesem reaktionären Entwurf ab.

Abg. Drewitz (Wirtsch. P.) begründet einen Antrag, der die Berücksichtigung des Kleingewerbes in der Gruppe 4 (Handel) ver⸗ langt. Die Vertretung des Kleinhandels sei zu stellen vom Reichskartell des deutschen Mittelstandes. Es sei nicht wahr, daß dieses Kartell rein politische Ziele öö“ Vom Schicksal dieses Antrages hänge die Zustimmung der Wirtschaftspartei zu dem ganzen Gesetz ab.

Abg. Meyer⸗Berlin (Dem.) bedauert es, daß die Gesamt⸗ zahl des Reichswirtschaftsrats so niedrig bemessen sei, daß z. B. die Vertretung des Bankgewerbes ungenügend sei. Der Redner begrüßt deshalb den Antrag Keinath (D. Vp.), der die Gesamtzahl von 150 auf 153 heraufsetzen und dem Bankgewerbe, den Haus⸗ frauen und den Arbeitnehmern je einen Vertreter mehr geben will. Einstweilen stimmt der Redner dem Gesetz in der Ausschuß⸗ fassung zu, er erhofft Verbesserung in der Zukunft.

Ab9. Rauch⸗München (Bayer. Vp.) meint, die führenden Köpfe würden der Wirtschaft durch politische schon viel zu stark entzogen, aber der Reichswirtschaftsrat sei trotzdem not⸗ wendig, da sonst unsere Gesetzgebung wirtschaftsfremd werden würde. Die Verkleinerung des Reichswirtschaftsrats sei zu be⸗ sbüßen. Durch nichtständige Mitglieder sei die Möglichkeit ge⸗ chaffen, auch Gruppen zu Worte kommen zu lassen, die von ohne

ertretung wären. Bei den Ernennungen müsse die Reichs⸗ regierung nicht nur die Bedürfnisse der Wirtschaft, sondern 8 die der Länder berücksichtigen. Der Redner beantragt, daß au die katholischen Hausfrauenverbände das Vorschlagsrecht für die Hausfrauenvertreterin erhalten.

Abg. Hänse (Christl. Nat. Bauernp.) erklärt: Das Gesetz bringt trotz vieler Mängel doch eine Anzahl Verbesserungen. Eine dieser Verbesserungen besteht in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 326 auf 150. Ein Fortschritt ist auch die Einräumung einer Ver⸗ tretung für die Landfrauen, die ja gerade die Schaffung von Milliardenwerten in der Landwirtschaft durch ihre unermüdliche und unentbehrliche Arbeit ermöglichen. Zu begrüßen ist auch die Einräumung eines Sitzes für eine städrische Hausfrau. Ebenso die Neuschaffung eines zweiten Sitzes des deutschen Landgemeinde⸗ tages. Die Landgemeinden bedürfen der Betreuung mehr als andere. Im allgemeinen sehen wir aber, so betont der Redner, in dem ganzen konstruktiven Aufbau des Reichswirtschaftsrats, in der Gegenüberstellung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, eine ehlerhafte Gestaltung. Es soll eben beim Monopol der Gewerk⸗ chaften aug noch weiterhin sein Bewenden haben. Den schwersten Nachteil sehen wir aber darin, daß durch den auf die Dauer berechneten Ausbau des Reichswirtschaftsrats lediglich mit seinen bisherigen Aufgaben der Entwicklung des Verfassungs⸗ und Ver⸗

waltungslebens Hindernisse bereitet werden. Wir bedauern das. Die Befugnisse und die Zusammensetzung dieses endgültigen Reichswirtschaftsrats bedeuten keine n unseres Ver⸗ fassungslebens. Alle diese Mängel machen uns die Zustimmung zu diesem Gesetz unmöglich. 3

Damit schließt die Beratung.

Abg. Keinath (D. Vp.) zieht den Antrag, die Mitglieder⸗ zahl von 150 auf 153 zu erhöhen, zurück. 8

Das Gesetz bleibt unverändert. Auch die Anträge zum Ausführungsgesetz über andere Verteilung der Sitze werden abgelehnt. Das Ausführungsgesetz selbst wird in der Aus⸗ schußfassung angenommen. .

um 6 ¾ Uhr vertagt sich das Haus auf 12 Uhr: Brotgesetz, Etat des Reichstags.

Sonnabend

Parlamentarische Nachrichten. 8 8

Der Aeltestenrat des Reichstags beschloß, daß am Sonnabend, dem 5. Juli, die Sitzung des Reichstags um 12 Uhr soll. Auf der Tagesordnung sollen die Angelegenheiten stehen, die in der Freitagsitzung 5 erledigt werden konnten, und außerdem das Brotgesetz. Am Montag wird die Beratung des Haushalts des Finanzministeriums beginnen. Die neuen Deckun svorlagen der Reichsregierung sollen mit diesem Etat zuglei beraten werden. Der Reichstag wird einen Unterausschuß, bestehend aus je einem Vertreter jeder Fraktion, einsetzen, der Vorschläge für die der Diäten der Reichstagsabgeordneten in das allgemeine Notopfer machen soll. 8 8

Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde die Beratung des Gesetzentwurfs über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypotheken fortgeführt. § 6, der die Zahlungsfrist behandelt, wurde, nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, entsprechend An⸗ trägen des Abg. Ehlermann (Dem.) in folgender von der Regierungsvorlage abgeänderten Form angenommen: „l. Hat der Gläubiger gemäß § 2 gekündigt, so kann der Eigentümer des be⸗ lasteten Grundstücks oder der persönliche Schuldner binnen drei Monaten von dem Tage, an dem ihm die Kündigung zugegangen ist, bei der Aufwertungsstelle 72 des a wekgängsgesees Artikel 117 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925) schriftlich oder zu Protokoll der Geschäfts⸗ stelle beantragen, ihm eine Zahlungsfrist für das Kapital zu bewilligen. er Schuldner soll dem Gläubiger mitteilen, daß er die Zahlungsfrist beantragt hat. 2. Der Antragsteller soll seinen Antrag begründen und angeben, welche Schritte er zur Herbei⸗ führung einer gütlichen Einigung mit dem Gläubiger unter⸗ nommen hat.“ § 7 bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die Zahlungsfrist bewilligt werden kann, während 8 8 eine Klar⸗ stellung dahingehend bezweckt, daß dem Antragsteller nicht die Beweislast aufgebürdet werden kann, wenn er nach Ablauf der Stundungsfrist auch wirklich zahlungsfähig ist. Ueber diese beiden Parvagraphen wurde jedoch nicht abgestimmt, weil die Mitglieder der Deutschen Volkspartei durch ihre Zentralvorstandssitzung ver⸗ hindert waren, im Ausschuß zu erscheinen.

Der Ausschuß des Reichswirtschaftsrats für Siedlungs⸗ und Wohnungswesen hat sich am 4. d. M. mit der Frage befaßt, wie der Wohnungsbau und die allgemeine Bauwirtschaft für die nächsten Jahre belebt und die Arbeitslosigkeit gemildert werden kann. Nach längeren Beratungen und Vernehmung von Sach⸗ verständigen hat er seine Ans ten in einem Gutachten nieder⸗ gelegt, in dem nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins bensscher Zeitungsverleger zunächst die weitere Erhebung der Hauszinssteuer als erste Voraussetzung für die der Bauwirtschaft bezeichnet wird. Der Ausschuß hält es aber für daß die Reichsgesetzgebung heute vorhandenen Unsicherheiten ein Ende bereitet und die Forterhebung der Hauszinssteuer auf eine bestimmte Zeit und in bestimmter Höhe gewährleistet. Hin⸗ gewiesen wird auf die Bedeutung stetiger, auch die saisonmäßigen Schwankungen nach Möglichkeit überwindender Beschäftigung im Baugewerbe für die G der Baukosten. Neben ge⸗ sicherter Baufinanzierung fordert das Gutachten Beseitigung des Unterschiedes zwischen Alt⸗ und Neubaumieten durch Senkung der Neubaumieten und entsprechende Erhesung der Altbaumieten. Im Hinblick auf den Althausbesitz wird verlangt, daß öffentliche Mittel bereitgestellt werden, um die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und den Umbau zu einwandfreien Wohnungen zu ermöglichen. Die weiteren Vorschläge 1 den Straßenbau und schlagen eine Auslandsstraßenbauanleihe vor, deren Tilgung und Zinsen⸗ dienst aus der Kraftfahrzeugsteuer zu erfolgen hätte. In den Gesetzen soll jeder Eingriff in das Privateigentum ohne gerechte Entschädigung werden. Ueber die Notwendigkeit der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft besteht im Ausschuß allgemeine Uebereinstimmung, nur über das Tempo ihres Abbaues herrschen verschiedene Ansichten. Bei dem Neubau von Woh⸗ nungen ist darauf zu achten, daß der Gesamtherstellungspreis dem allgemeinen Teuerungsindex möglichst angenähert wird. Die Wohnungspolitik sollte daher nach Ansicht des Ausschusses in be⸗ sonderem Maße auf Herabsetzung des Zinsfußes für Bau⸗ und Hypothekengelder, auf Senkung der Bauherstellungskosten und auf Vermeidung aller verteuernden Zwischenstellen bei den zu⸗ ständigen Behörden gerichtet sein.

Im Volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichstags wurde am 4. d. M. zunächst c. erste Lesung des Virkchgese es be⸗ endet. Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommu⸗ nisten wurde die Streichung der Bestimmung beschlossen, daß die Geldstrafen für werseh ungen den Milchkontrollstellen zufließen sollen. Der Ausschuß beschäftigte sich dann mit dem mesgesen In der allgemeinen Aussprache wurde von den Rednern aller Parteien der Gesetzentwurf im Interesse der Winzer, des Wein⸗ handels, des Gastwirtsgewerbes und der Konsumenten begrüßt und gefordert, daß die Verabschiedung noch vor der Sommer⸗ pause des Reichstags erfolgen möge, damit die Vorteile des Ge⸗ setzes schon für die diesjährige Weinernte wirksam werden könnten. Nach der kurzen Generaldebatte wurde die Vorlage einem Unterausschuß überwiesen, der sofort die Arbeit auf⸗ genommen hat.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstags setzte am 4. d. M. seine Beratungen über die Noven 134,9, ( ann losenve Hheicha ng fort. Zunächst wurde zu § 90 des Ge⸗ setzes dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsver⸗ leßer 8 e beschlossen, daß nicht mehr wie bisher ein Arbeits⸗ loser berechtigt ist, eine Arbeit zu verweigern, wenn die Ver⸗ sorgung der Angehörigen nicht hinreichend gesichert ist, sondern ein Ablehnungsgrund ist neben den anderen Gründen zur Arbeitsablehnung nur noch dann gegeben, wenn der Arbeitskofe zur Verrichtung der Arbeit einen neuen Wohn⸗ oder Aufenthalts⸗ ort nehmen muß und infolgedessen die Versorgung der Ange⸗ örigen nicht hinreichend gesichert ist. Ferner wurde ein neuer § 99 a angenommen, der die Fälle trifft, in denen ein Arbeits⸗ loser, der die Anwartschaft nicht erfüllt, aber wenigstens 13 Wochen in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ge⸗ standen hat, Krisenunterstützung erhalten hat. Jetzt soll in solchen Fällen den Arbeitslosen die Krisenunterstützung insofern angexechnet werden, als die Dauer der Krifenunterstützung von der Höchstdauer der versicherungsmäßigen Unterstützung abge⸗ zogen wird, wenn die bereits benutzte Anwartschaftszeit für die versicherungsmäßige Unterstützung ganz oder teils nochmals benötigt wird. Auf Antrag des Zentrums wurde die Ab⸗

stimmung zu den §§ 105 a und 107 a vertagt, weil in einer Fraktionssitzung hierzu noch einmal Stellung ö. werden soll. Auf einen weiteren Antrag der Deutschen olkspartei wurde heute in Anbetracht einer Sitzung des Zentralvorstandes auch zu den übrigen 4.25—— keine Abstimmung vorge⸗ nommen. § 105 a führt für die Lohnklassen 7 bis 11 den Grund⸗ satz ein, da lich die Höhe der Unterstützung nicht nur nach der Höhe des Arbeitsentgelts bewiße sondern auch nach der Dauer der versicherungspflichtigen Be chäftigung. : dem Entwurf soll die volle Hauptunterstützung denjenigen Arbeitslosen ge⸗ e werden, die in den letzten 18 Monaten vor der ersten Arbeitslosmeldung, die auf den Erwerb der Anwartschaft folgte, mindestens 52 Wochen in einer versicherungspflichtigen Be⸗ chäftigung gestanden haben. § 107 a soll nach der Vorlage ge⸗ trichen werden. Er beschränkte während der berufsüblichen Arbeitslosigkeit die auf die Höhe der Krisenfür⸗ Nach einer eingehenden Aussprache über die weiteren Be⸗ timmungen wurden die Beratungen abgebrochen. Die nächste Sitzung, in der die Abstimmungen vorgenommen werden und in der man die erste Lesung zu Ende zu bringen hofft, soll am 5. Juli stattfinden, für den Fall, 2 an diesem Tage keine Plenarsitzung abgehalten wird.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 5. Juli 1930.

Umrechnungskurs der Reichsbant für den Giro⸗ verkehr nach Rußland: 100 Rubel = 216,20 Reichsmark.

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Berlin, 5. Juli. (W. T. B.) Die deutschen Effekten⸗ börsen bleiben in den Monaten Juli und August an den Sonnabenden geschlossen. 8

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 4. Juli 1930: [Ruhere vier: Gestellt 21 607 Wagen, nicht gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupfern iean Vereinigung für deutsche Elektrolptkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 5. Juli auf 114,75 (am 4. Juli auf 114,75 ℳ) für 100 kg.

Berlin, 4. Juli. Preisnotierungen für Nahrungz⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel. handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen, Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen ungeschliffen, rob 0,44 bis 0,49 ℳ, Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0,48 is 0,55 ℳ, Gerstengrütze 0,39 ½ bis 0,40 ½ ℳ, Haferflocken 0,40 bis 0,42 ℳ, Hafergrütze 0,44 bis 0,46 ℳ, Roggenmehl 0/1 0,2 bis 0,29 ½ ℳ, Weizengrieß 0,54 bis 0,55 ℳ, Hartgrieß 0,51 bi 0,53 ℳ, 000 Weizenmehl 0,39 ¼ bis 0,50 ℳ, Weizenauszugmell in 100 kg⸗Säcken br.⸗If.⸗n. 0,50 bis 0,54 ℳ, Weizenauszugmehl, 8b. Marken, alle Packungen 0,54 bis 0,63 ℳ, Speiseerbsen⸗ eine —,— bis —,— ℳ, Svpeiseerbsen, Viktoria 0,34 bis 0,37 Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,37 bis 0,42 ℳ, Bohnen, weiße, mittel 0,44 bis 0,46 ℳ, Langbohnen, ausl. 0,51 bis 0,58 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 0,50 bis 0,60 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 0,60 bis 0,72 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 0,72 bit 0,96 ℳ, Kartoffelmehl, superior 0,32 bis 0,33 ℳ, Makkaron Hartgrießware, lose 0,90 bis 1,00 ℳ, Mehlschnittnudeln, lose 0,65 bis 0,81 ℳ, Eierschnittnudeln, lose 0,90 bis 1,30 ℳ, Bruchreit 0,32 ½ bis 0,33 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 0,33 bis 0,35 ℳ,

Siam Patna⸗Reis, glasiert 0,50 bis 0,56 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasien

0,58 bis 0,68 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,10 bis 1,15 Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten —,— bis —,— ℳ, Born. Pflaumen 90/100 in Säcken —,— bis —,— ℳ, entsteinte botrn. Pflaumen 80/85 in Originalkistenpackungen —,— bis —,—

Amerik. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 0,86 bis 0,89 Sultaninen Kiup Caraburnu ½7 Kisten 0,78 bis 0,86 ℳ, Korinthe choice, Amalias 0,88 bis 0,90 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Baller 2,50 bis 2,60 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 2,46 but 2,50 ℳ, Zimt (Cassia vera) ausgewogen 2,30 bis 2,50 ℳ, Kümmel holl., in Säcken 1,00 bis 1,02 ℳ, Pfester schwarz, Lampong, aus⸗ eewogen 3,50 bis 3,80 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen ³%¼

is 4,60 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3, ½ bis 4,16 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 3,90 bis 5,76⸗

Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 4,60 bis 5,16

Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,92 bis 7,30 ℳ, Röstrogger

glasiert, in Säcken 0,35 bis 0,40 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Saäͤcaß

0,35 bis 0,40 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 0,52 bis 0,54 4 Kakao, stark entölt 1,80 bis 2,50 ℳ, Kakao, leicht entölt 2,0 ½ bis 3,00 ℳ, Tee, chines. 7,92 bis 9,00 ℳ, Tee, indisch bis 12,00 ℳ, Zucker, Melis 0,56 bis 0,57 ½ ℳ, Zucker, Raffinad 0,58 bis 0,63 ℳ, Zucker, Würfel 0,63 bis 0,70 ℳ, Kunstho in ½ kg⸗Packungen 0,60 bis 0,64 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimen 0,73 bis 0,80 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 0,60 bis 0,75 4 Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 0,75 bis 0,76 4 in Eimern von 12 ½ kg 0,90 bis 0,96 ℳ, Erd⸗ beerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 1,66 bis 1,70 ℳ, Pflaumenmam in Eimern von 12 ½ und 15 kg 0,78 bis 0,89 ℳ, Steinsalz in Säcka 0,07 ⁄10, bis 0,08 ⁄0 ℳ, Feen al⸗ in Packungen 0,09 8⁄10 bis 0,13 G Siedefalz in Säcken 0,10 ⁄0 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packunge 0,13 bis 0,15 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 1,26 bis 1,29 ℳ, Brate⸗ schmalz in Kübeln 1,27 bis 1,31 ℳ, Purelard in⸗Tierces, nordamer⸗ 1,20 bis 1,22 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 1,21 bis 1,23 4 Berliner Rohschmalz in Kisten 1,32 bis 1,38 ℳ, Speisetalg —,— 8. —,— ℳ, Margarine, Handelsware, in Kübeln, I 1,32 bis 1,38. ℳ, II 1,8 bis 1,20 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, I 1,58 bis 1,92⸗ II 1,39 bis 1,42 ℳ, Molkereibutter Ia in Tonnen 3,16 bis 3,18 4 Molkereibutter Ia gepackt 3,28 bis 3,30 ℳ, Molkereibutter IIa 7 Tonnen 3,04 bis 3,14 ℳ, Molkereibutter II a gepackt 3,16 bis 3,26 4 Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,32 bis 3,40 ℳ, Auslande butter, S gepackt 3,46 bis 3,54 ℳ, Corned beef 12/6 Ibs. vr Kiste 75,00 bis 76,00 ℳ, Speck, inl., ger. 8/10 12/14 1,80 8 2,09 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 0,62 bis 0,74 ℳ, Tilsiter Kör vollfett 1,50 bis 1,80 ℳ, echter Holländer 40 % 1,58 bis 1,78 4 echter Edamer 40 % 1,66 bis 1,88 ℳ, echter Emmenthaler, volle⸗ 2,96 bis 3,10 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 0,96 bis 1,10 ℳ, ung Kondensmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 ℳ, gezuck. Kondes .- b. 55 Kiste 31,00 bis 38,00 ℳ, Speisen ausgewoms⸗

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilas⸗

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenbun Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellscher⸗ Berlin, Wilhelmstraße 32.

b 111““ örsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilager:

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Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 1930

Berlin,

kr. 154.. 8 Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Handel und Gewerbe. (Fortsetzung.)

IlIverwertungsvereinigung. Die am 2. Julk 1930 r Deutschen Wollgesellschaft abgehaltene Wollversteige⸗ nrin Paderborn war mit etwa 1600 Zentner meist west⸗ ber Schweißwollen und Rückenwäschen beschickt. Es wurden

15 vH zurückgezogen. Man bezahlte je kg rein⸗

je Ztr. Ser. gewaschen ohne Schweißwolle jede Spesen 1 w. C/D Schweißwollen bis zu 60,— etwa 2,30 2,50 w. C/D Rückenwäschen bis zu 100,— etwa 2,50 2,60 je nächsten Versteigerungen finden am 11. Jult in Berlin, am uli in Halle und am 12. September in Berlin statt. Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 8 Devisen. Danzig, 4. Jult. (W. T. B.) (Alles in Dansiger Gulden.) : Lokonoten 100 Zloty 57,61 G., 57,76 B. Schecks: London G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100⸗Zlotyv⸗ hlung 57,59 5 57,73 B., London telegraphische Auszahlung G., —,— B. Bien, 4. Juli. (W. T. B.) Amsterdam 284,22, Berlin d, Budapest 123,75 ⅛, Kopenhagen 189,20, London 34,38 ¾, New 706,80, Paris 27,78 ¾, Prag 20,96 ⅞, Zürich 137,13, Marknoten „Lirenoten 37,30, Jugoflawische Noten 12,49 ½, Tschecho⸗ kische Noten 20,95 ½, Polnische Noten —,—, Dollarnoten 704,00, ische Noten —,— *), Schwedische Noten —,—, Belarad 12,51 ⅞. Noten und Devisen für 100 Pengö. Im Juli und August abends geschlossen. brag, 4. Juli. (W. T. B.) Amsterdam 13,56,20, Berlin t, Zürich 654,22 ½, Oslo 902,75, Kopenhagen 902,50, London „Madrid 391,00, Mailand 176,63, New York 33,70 ½, Paris 7, Stockholm 905 ⅞, Wien 476,10, Marknoten 803,25, sche Noten 377,00, Belarad 59,69 ½, Danzig 657,00. Im zund August Sonnabends geschlossen. Sudapen, 4. Juli. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien „Berlin 136,20, Zürich 110,83 ¾, Belgrad 10,11 ½. Im und August Sonnabends geschlossen. ondon, 5. Juli. (W. T. B.) New York 486,37, aris 7, Amsterdam 1209,37, Belgien 34,81 ½, Italien 92,86, Berlin t, Schweiz 25,06, Spanien 41,25 G, später 41,20 G, Wien Buenos Aires 40,00, später 40,18 G. paris, 4. Jultit. (W. T. B.) (Anfangs potierungen.) chland 606,25, London 123,65 ½, New York 25,42, Belgien 354,75, ien 295,00, Italien 133,20, Schweiz 493,75, Kopenhagen 681,00, id 1022,75, Oslo 681,00, Stockholm 683,25, Prag 75,50, §nien 15,15, Wien 35,92 ½, Belgrad —,—, Warschau —,—. paris, 4. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Deutsch⸗ 606,50, Bukarest —,—, Prag 75,50, Wien —,—, Amerika England 123,67 ½, Belgien 355,25, Holland 1023,00, Italien 0, Schweiz 493,50, Spanien 294,00, Warschau —,—, Kopen⸗ —,—, Oslo —,—, Stockholm 684,50, Belgrad —,—. Amsterdam, 4. Juli. (W. T. B.) Berlin 59,28, London , New York 24811½11, Paris 9,78, Brüssel 34,74, Schweiz , Italien 13,03 ½, Madrid 28,67 ½, Oslo 66,62 ½, Kopenhagen Stockholm 66,82 ½, Wien 35,15, Prag 738,00, Helsingfors „Budapest —,—, Bukarest —,—, Warschau —,—, Yokohama

„Buenos Aires —,—. Bürich, 5. Juli. (W. T. B.) Paris 20,26 ½, London New York 515,25, Brüssel 71,97 ½, Mailand 26,98, Madrid „Holland 207,25, Berlin 122,82 ½, Wien 72,77 ½, Stockholm 0, Oslo 138,00, Kopenhagen 138,00, Sofia 3,74, Prag 15,28 ½, chau 57,80, Budapest 90,22 ½*), Belgrad 9,12 ½8, Athen 6,68, bul 244,00, Bukarest 306,00, Helsingfors 12,96 ½, Buenos 183,50, Japan 255,00. *⁴) Pengö. ovenhagen, 4. Juli. (W. T. B.) London 18,15 ½, York 373,50, Berlin 89,10, Paris 14,77, Antwerpen 52,22, 72,55, Rom 19,66, Amsterdam 150,40, Stockholm 100,40, 100,07 ½, Helsingfors 944,00, Prag 11,12, Wien 52,80. Stockholm, 4. Juli. (W. T. B.) London 18,10 ¼, Berlin Paris 14,65, Brüssel 52,05, Schweiz. Plätze 72,30, Amsterdam 5, Kopenhagen 99,70, Oslo 99,72 ½, Washington 373,25, gfors 9,38 ½, Rom 19,55, Prag 11,10, Wien 52,65.

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undheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

8 Nachweisung rden Stand von Viehseuchen im Deutschen Reich am 30. Juni 1930.

ach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt.)

kachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. e und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirte) verzeichnet, in denen Tollwut ollwutverdacht, Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des biehe Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Räude

safer Lür die Räude der Einhufer werden die Namen der k. w. nicht aufgeführt) oder Schweineseuche und Schweinepest * der Pegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten. Die 4 er betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen I Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche

1, gelgenben Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt

Tollwut (Rabies).

* usten. Reg.⸗Bez. Gumbinnen: ——2 2 Gemeinden, nls Goldap 1, 1, Stallupönen 1, 1. Reg.⸗Bez. Allenstein: unisburg 1, 1, Lötzen 2, 2, Neidenburg 1, 4, Sensburg 1, 1. Hes Stettin: Randow 1, 1, (neu). Reg⸗Ber. K.5in: ereg 1. Misüslin xn 1 8 3. SSse. i 2 1), Oels 1, 1. Reg.⸗Bez. eln: sentag 2, 2 (1, 1), Neisse 1, 2. W“ Insgesamt: 15 Kreise. 19 Gemeinden, 24 Gehöfte; davon eemeinden, 3 Gehöfte. 8

(Malleus), Lungenseuche des Rindviehs (Pleuropneu- 1 ovum contagiosa), Pockenfeuche der Schafe (Variola Beschälseuche der Pferde (Exanthema coitale

Sonnabend, den 5. Juli

Tabellarische Uebersicht über den Stand der Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae), Näude der Einhufer (Scabies equorum),

Schweineseuche und Schweinepest (Septicaemila suum et pestis suum). a) Regierungs⸗ usw. Bezirke.

Maul⸗ und Klauenseuche

Räude der Einhufer

Schweineseuche und Schweinepest

Regierungs⸗ usw.

Bezirke sowie Länder, insgesamt

davon neu

insgesamt davon neu insgesamt davon neu

die nicht in Regierungsbezirke geteilt sind

Laufende Nummer

8

8 8

Gehöfte Kreise usw.

Kreise usw.

2

0 —έ½ d0

Preußen.

Könie berg .„22459272 GumbinnenH Allenstein. 22 m mo Westpreusen. e“

otsdam.

rankfurt.. Stettin .“ Stralsund .. Schneidemühl Breslau.. Liegnitz.. Oppeln.. Magdeburg. Merseburg. Erfurt . Schleswig Hannover.

üneburg. Stade.. Osnabrück Aurich.. Münster. Minden . Arnsberg. Kassel... Wiesbaden. bF„„ Düsseldorf 2202602020 Köln

ScoOOo C,G,. Ce,b0—

* 2 0 0 2 0 2 22 0 2 0 2.0 *00 0 000 *000 2 ο 2 *0 2 0200

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Aachen 22222292⸗b289 9 Sigmaringen

Bayern. Oberbayern Niederbayern

1ö6“ erpfall Oberfranken Mittelfranken „„ Unterfranken Schwabeln

Sachsen. Pt . Chemnitz „„5b00⸗ Dresden .„ .„2 9% *

11612“* .S.

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9 90%%9 „% 90 0 02 Su]

Württemberg. Medlarkasil) Schwarzwaldkreis. IEE“] Donaukreis .

Baden. Konstanz..

arlsruhe.. Mannheim . Thüringen..

Hesse Starkenburg.. Oberhessen.. Rheinhessen..

Sassket; Mecklb.⸗Schwerin

Oldenburg.

Landesteil Oldenburg.. 6 vö. 8 Birkenfeld.

Braunschweig... Anhalt

Mecklb.⸗Strelitz..

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Schaumburg⸗Lippe.

Deutsches Reich am 30. Juni 1930

am 15. Juni 1930 am 31. März 1930 am 31. Dezember 1929. am 30. September 1929 29 am 30. Juni 1929 27 55

1 066 992² 877 492 103

3 005

2 643 1 822

1 706 1 391

9⁵9 861 576

354

gcs 92²

139

b) Betroffene Kreise usw. ¹) Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).

5: 2. Kreistierarztbezirk 1 Gemeinde,

1 Gehöft, 3. Krsbez.

1 Geh., 4. Krsbez. 1, 7. Krsbez. 3. 6: Angermünde 21, 74 (davon

neu 3, 36), Jüterbog⸗Luckenwalde 1, 1 (1, ¹), (3, 5), Oberbarnim 3, 3 (1, 1), Osthavelland 7,

11. 19 (6, 14), Teltow 5, 7 (2, 4), Templin 2, 2 (2,

Reechenge 4, 8 44 (2, 25), enzlau -2 West⸗

havelland 10, 28 (3, 11), Westprignitz 14, 55 (8, 44). 7: Königs⸗

¹) An Stelle der Namen der Regi entsprechende laufende Nummer aus der vorst

ufw. Bezirke ist die Tabelle aufgeführt.

136 175 189

134

620 690 563 851

12 „% y219 495 4 545 16 477 88 20 642² 94 9 271 653 961 213

71 79 9 10⁰% 191 377 498 154 216

berg i. Nm. 4, 12 (1, 4), Lebus 1, 1 (1, 1), Luckau 1, 1 (1, 1), Soldin 1, 1 (1, 1), Züllichau⸗Schwiebus 1, 1 (1, 1). 8: Anklam 9, 15 (2, 8), Cammin 7, 22 (6, 21), Demmin 5, 6 (2 2), Greifenber

Pyvritz 12, 15 (5, 8), Randow 7, 15 (3, 11), Saatzig 7, 19 (5, 11), Uecker⸗ münde 9, 76 (2, 64. 9: Belgard 21, 93 (6. 67), Köslin Stadt 1. 1, Köslin 26, 52 (9, 24), Kolberg Stadt 1, 4 (—, 1), K.

Körlin 43. 90 (13, 46), Neustettin 1, 1 (1, 1), Schivelbein 17, 82 (1. 40), Schlawe 1, 1 (1, 1), Stolp 1, 2 (1, 2). 10: Franzburg⸗ Barth 1, 1, Greifswald Stadt 1, 3 (—, 2), Greifswald 6, 6 (—, 4), Grimmen 2, 2 (2, 2), Rügen 4, 4 (4, 4). 11: Meseritz 1, 1 (1, 1).

128: Breslau 14, 31 (4, 11), Groß⸗Wartenberg 3, 4 (1, 1), Guhrau

27, 82 (20, 72), Greifenbhagen 10, 43 (1, 17), Naugard 16 33 (10 28) ")

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