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898 —.——-— — * 5. vins eisaselde r. ☛ — 7. Fun rodu. S. 2.“ —. —x—..,—— — 82 —— —2—y— Reichs⸗ 88 E&n. Sdarszch⸗ 51 t ib caa *.· Jan 177570. E
Berlin * mburg 4. Juli 8 88 b 42-48 her
57 — 65 50— 60
Ein deutschnationaler und wirtschafts⸗] Ausschuß Glei falls angenommen wurde der h T. B.) Wochenausweis der Schweize⸗ Ausländische Geldsorten d Banknoten, sch .S Bern 7. Juli. (W B.) ena 8 un anknoten,
Bekanntmachung. 1,n b des der entwurf „persischen Freundscha 3 ’ Klammern parteilicher Antrag wünscht Streichung des § 4, vertrag, das deutsch⸗persische N Peper 12e⸗ chen Natson b nn 2 — — 28. Juni) in “ 7. Jank 28
Die am 5. Juli 1930 ausgegebene Numnier 22 des p. 2⁴ 9. 1 8 . - die Bestimmungen über den Verkauf nach bestimmtem Ge⸗ 1 1 neichsgeseghlatts xei- 1 emhak: EI 381nmene und, sah d2tHner dc,e Se ndeiheno vhnaten Arzspan Mechasteans -ee ee, e, e die Verordnung über Errichtung einer Reichsbehörde Abg. Rieseberg (D. Nat.) tritt für ein reines, gern ge⸗ I.I über die Frage, lrndevisen 299 664 (Abn. .. 5 2 8 5 £ „Deutsches Arbeitsschutzmuseum, in Berlin, vom 1. Juli 1930, tauftes Rog nbrot ein. Dadurch werde endlich dem Schwindel mit der demnächstigen Behandlung des Gutachtens des Reichs hhe⸗ Lombarde 61 611, (ur1140) Wertfcethr „ Zun. 25 28 —, 2088 2952 0, 5 die Zweite Verordnung zum Lichtspielgesetz, vom 26. Juni allen 42. Beimischungen ein Ende gemacht. Die Gutachten etarets über die Zollerhöhungsvorlagen der Reichsregien erwespendenten 88 10. I. Bener 84 “ Gald⸗Pollart. 420 1¹422 v221 ☚ 1. 2762)7 928 697 (Zun. 86 234), täglich Verbindlichkeiten Amerikanische: 4,174 4,1949 4,173 4193
30, w5 Autoritäten seien für den 1 — 1u9 maß. s 5,ö—1 8 — e Ausschuß le 3 ddie Verordnung über Verlänge der Gültigkeitsdauer über d; das sei zum großen Teil Theorie, rend der Fachmann ich den Kreis der vom Reichsrat in rracht gezogenen ulflotenumlau 000 —5 Dol. Hgecheherhenaeeehl 55 Diiztenßen (8938 der Durch⸗ c na der Präris Achlen . 8* — -4 Entwurfs sei nehr Feche ö. 8 E 2 der Handelspolg 80 218 (Abn. 49 828), sonstige Passiven 30 181 (Zun. 131). 1 —* 19 oll. 1182 1182 8 18 812 führungsbestimmun f f ines bestimmten Mischbrotes für das ganze Reich. usschu eichstags von sich au itere Anträge se⸗ 3 . T. B. 11n] raentinilche . . 1, 4 24 epennonbehn zum Umsatzsteuergesetz), vom 26. Juni V 22 elrag ee müsse der Bauer in erster Rnie als kaun e. segalhenofrauschen — Meirdgene Bten,57 * (W. T. B.) Wochenauswe er 9 spolit 2st
ü f ich die 1 bank vom 30. Juni (in Brasilianische. 0 435 0,455 1b Viehfutter verwenden. Durch die Bestimmungen über ein be⸗ sich die Arbeiten des Hande 7 Aäeschusses auf das Nationalban 0 2 (
die Verord üb d üh sbestim⸗ C in di — G ¹ 3 G „ und Abnahme im Vergleich zum Stande am Canadische.. 4,165 4,185 4,16 4,18 Tungen dun „kagseergesed dägehe üniscseneg) lbem V heeen ee. her e nnen 3 —Aöb — -enen Schillingen. Aktiva: Gold, Devisen und Englische: große 20,34 20,42 20,35 20,43 rauen 3
27. Juni 1930, keiner Uerbindung mit den Bestammungen bensdie Herstellung von Vertreter der bürgerlichen Parteien und der Rechten erachten dun5 842 (Zun. 31 095), Wechsel,. Warrants und Effekten 1Lu⸗darunter 20, 34 20/42 20,335 20,415 keirn b
— demgegenüber für selbstverständlich, daß es jedem Ausschus Zaluten 401), Darlehen gegen Handpfand 437 (Abn. 6), Türkische.. die Achte Verordnung über die Erhöhung der Sätze für die b 8 8 s seien 30 000 liede freist ü FenEg4 772 (Zun. 34 401), Darlehen gegen H. b 29. 1 — von Inlandlweizen, vom 27. Juni 1930, 11““ Ber ernnge eer Keichs⸗ gliese freistefe, über den Kahmen der Behandlung des R. rrlehensschuld des Bundes 101 486 (unverändert), Gebäude samt Ein⸗ Belgische.
8 wirtschaftsratsgutachtens und des Reichsrats hinaus neue ar 1 . iva 297 118 (Abn. 20 249). 8 die Verordnung zur dnssaeeng des Gesetzes über Zuschüsse ernährungsminister verwendet habe, dürfe man nicht den Börsen⸗ träge zu stellen, ch also nicht nur auf Anträge sütang, 8910 (nh ü ünlenene Goldkronen) 43 200 2 Dänische.. aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern vom preis, sondern den wirklichen Roggenpreis hagrxande legen. Reichstags zu beschränken, die auch der Reichsrat genche Passi Relktierkabital 2, eieinneränvert). Wontnotenumlauf Danziger...
950909 6089';89'ö9ö bb.
58,60 58,8a8 58,58 58,82
. — 112,10 11254 112,03 1127 . 100 Gulden 81,29 81,61 81,29 81,61
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Bulgarische
%0%00225252225—850b—b0b92b980ub90 90 f.☚ 0 000022522b2222b25b925b99bb9299àb92ub0bàb980 ⸗90⸗ h hh 9bk980b x9Seääe*“
100 estn. Kr. — — — — 100 finnl. ℳ, 10,51 10 55 10,48 10,52
25. März 1930 (RGBl. I S. 95), vom 28. Juni 1930, und Abg. Mathilde Wurm (Soz.) spricht ihr Erstaunen darüber t. Eine Beschlußfassung über diese geschäftsordnungsmsul erändert, 8 ,& ingischkrir de vadere Verpftichtungen. Estnische⸗ die Verordnung über die Aufbringungsumlage für das aus, daß der Antrag auf „ der Bestimmungen über das age wurde jedoch nicht herbeigeführt. Hierauf vertagte sichülth. 2.17a.S”ge 18n,- dchnrevebindcheh 8i8 Aün. 16 g Fruang Rechnungsjahr 1930 (Vierzehnte Dukchführungsverordnung zum Gewicht hier gestellt werde, obwohl die Sozialdemokraten im Aus⸗ Ausschuß. 0 433 (Abn. 1 ranzösif 100 Frcs. 1646 16.52 16,457 16,517 Aufbringungsgesetz), vom 1. Juli 1930. uß erklärt hätten, daß die Gewichtsfestsetzung für Annahme oder — Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags, der Umfang: ¾ Bogen. Verkaufspreis: I erctä des Gefetzes burch ihre Fraktion U 2Enne sei. 5. d. M. unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Abgeordn dein n. e. bühren: 0,05 RM fü Die Sozialdemokraten ließen hier nicht mit sich handeln. FEsser (Zentr.) seine Beratungen über die Novelle “ Voreinsendun Abg. Drewi ” P.) weist darauf hin, daß seit dreis Arbeitslosenversicherung fortsetzte, wurden zu 8 8. Jahren in Berlin bereits das Brot nach Gewicht verkauft wird. die am Vortage zurückgestellten Abstimmungen vorgenon Berlin NW. 40, den 5. Juli 4930. n Süddeutschland, Norddeutschland und Rheinland werde ein Zunächst wurde, dem Nachrichtenbüro des Vereins deuß 7. Juli 4. Juli
Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg. hefebrot aus Weizen bevorzugt. C nun festgestellt worden, daß eitungsverleger zufolge, die Einfügung eines neuen § 1 Geld Brief Geld Brief man aus Roggen bei bestimmter Ausmahlung unter Zusatz von eschlossen. Dieser führt den Grundsatz ein, daß die Höh⸗ b 1 e8 1,498 1,502 1,496 1,500 Weizenmehl auch ein schmackhaftes Mischbrot herstellen kann (Zu-⸗ Arbeitslosenunterftützung sich nicht nur nach dem Arbeitsem Buenos⸗Aires . 4,186 4,194 4,186 4.194
NUr 8 v“ ruf des Abg. Simon⸗Franken 419 Kollege, wenn Sie auch ondern auch nach der Dauer der versicherungspflichtigen lsg ada. — . 8b 8 ,1 Preußen. b 1 Schuster zesind, verstehen Sie von der Bäckerei doch nichts! (Heiter⸗ chäftigung bemißt. Nach § 105 a soll die volle Hauptunterstüt Fstanbul. —₰ 2073 2.077 2,075 2,079 ypt. Pfd.] 20,89 20,93 20,89 20,93
Ministerium des Innernrnr. keit.). Wir wenden uns dagegen, daß man uns zum Dank für senjenigen Arbeitslosen gewährt werden, die in den e Fapan.. unsere Gefälligkeit gegenüber der Landwirtschaft einen Zuchthaus⸗ 20,378 20/418 20,378 20,d1s
olländische .. 100 Gulden 168,16 168,81 168,21 168,89 von auswärtigen Devisen⸗ und
— 3 talienische: gr. 100 Lire 22,06 22,14 22,04 22,12 Wertpapiermärkten. 1 100 Lire u. dar. 100 Lire 22,06 22,14 22,14 1 Devisen. “ 8 Telegraphische Auszahlung. Fagoflawische. 100 Dinar 741 7,43 742 settländische. 100 Latts — — — London, 7. Juli. (W. T. B.) New York 486,43, 8 Litauische 100 Litas — — — 123,69, Amsterdam 1209,37, Belgien 34,81 ½, Italien 92,89, in Norwegische 100 Kr. 111,98 112,42 112,47 20,39 ⅛, Schweiz 25,05 ⁄, Spanien 41,10 G, Wien 34,44, Buenos Oesterreich.: gr. 100 Schilling] 59,17 59,41 59,51 Aires 40,18, später 40,18 G. 100 Sch. u. dar. 100 Schilling] 59,48 59,72 59,72 Paris, 5. Jult. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen.) Rumänische: Deutschland 606,00, London 123,67 ½, New York 25,42 ¾, Belgien 355,25, 1000 Lei und Spanien 290,00, Italien 133,15, Schweiz 493,50, Kopenhagen 681,00, neue 500 Lei 100 Lei 2,47 2,49 — — 1022,50, Oslo 681,25, Stockholm 683,25, Prag 75,50, unter 500 Lei 100 Lei — — — mänien 15,15, Wien 35,92 ½, Belgrad —,—, Warschau —,—. Schwedische . 100 Kr. 112,43 112,87 112,79 Amsterdam, 5. Juli. (W. T. B.) Berlin 59,27, London
1 1 1 1 1 1 1
90. — —
2* 8 . 2. 2 .
1 E Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses 18 Monaten vor der ersten Arbeitslosmeldung, die auf den niro.. as Preußische Staatsministerin i 1 v ist auf⸗ 8 Die Erinnerungsmedaille für Rettung Bei der reers ge.; wird das Gesetz, unter Ab⸗ ihnen während dieser Beschäftigungszeit irgendeine Untersti⸗ Tschecho⸗ slow. 626,0, Budapest 43,50, Bukarest 147 ¼, Warschau —,—, Yokohama weiter Lesur die Hauptunterstützung nach den Sätzen der Krisenfürforge nl,Rotterdam. 100 Gulden 168,46 168,80 168,48 168,82 9000 u. 1000 K. 100 Kr. 12,44 12,50 12,51 Margot Schulz, Schülerin, Frankfurt am Main Nunmehr wird die zweite Lesung des FHaushalts⸗ wer n 1 73,43 2 8 Brüͤ 7½, Madri , 8 lans für 1930 mit dem Etat des Reichstags nochmals seine Erklärung ab, daß es nur unter Vorbehalt werpen . .. 100 Belga 58,51 58,63 58,52 58,64 Ungarische 100 Pengs 73,43 25,06, New York 515 ⅞, Brüssel 71,97 ½, Mailand 26,97 ½, Madrid Willi Binder, Schüler, Mehrow b. Ahrensfelde b. Berlin. 1b ö1“ 1 - 8 Warschau 57,80. Budapest 90,22⁄9), Belgrab 9,12 ½, Athen 6,68, ch h hrensf Damit ist die Tagesordnung erledigt. es sich für die Abstimmung in der zweiten Lesung eine Uü anzig.. 100 Gulden 81,47 81,63 81,46 81,62 Nach den Mitteilungen der Preisberichtstelle beim c. „80 pest 4 a
288 Mlat, 2, soh 10 Juni 1980 verkieh 1 werb der Anwartschaft b te, mindestens 8. Pochen in a Inde. ; .Mai, 2. Sn erliehen: ird dies ni iti 1 versi gpflichti äfti t jew Pork. vom ai, 2. un Juni erlegt. Wird dies nicht beseitigt, so lehnen wir das Gesetz a versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben, ohne 9464 9496 d369 8 68 3113 Frt 88 ee ae e . n, 5. h .gn w des Antrages Strei des § 4, in der Aus⸗ aus der Arbeitslosenversicherung gewährt worden ist. Dieienruguc ... 1 b Spanische .100 Peseten 48,90 49,10 48,50 66,55, Stockholm 66,78, Wien 35,11, Prag 737,50, Helsingfors aus Gefahr an: 8 schagrastades v Je*“* 8 Arbeitslosen, die diese Bedingungen nicht erfüllt haben, erhebütllllmsterdam⸗ 122,50, Buenos Aires 887
1GM“ ½ 8 20, m. . 8 2
Fehann C zah, berhal schefsver, bpc; Familienzuschläge werden jedoch nicht gekürzt. Das Zentrun ihe 6. Ant⸗ 100 Drachm. 5,43 5,44 5425 5,435 500 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,44 12,50 „ 12,51 Zürich, 7. Juli. (W. T. B.) Paris 20,26, London 2 8 Brü e 8 „ eets iv Günther Bentrott, kaufm. Lehrling, Kolberg, 1 — — 1 alt wüööüeöböI hei 8 3 80 ortgesetzt. Dieser Etat wird ohne Aussprache in der Aus⸗ Abstimmung tätige, um das Zustandekommen des Sanier b 8 2,492 2.496 2,491 2/,495 - 61,00, Holland 207, 4 erlin 182 ½, Wien 72,76,
k1“*“] schußfassung erledigt. 8 werks der Arbeitslosenversicherung nicht zu gefährden, und — 190 F; 73,31 73,45 73,32 73,46 8 138,50, Oslo 138,00, Kopenhagen 138,00, Sofia 3,74, Prag 15,28 ½, rü des mten Ergebnisses vorbehalte. rm Istanbul 244,00, Bukarest 306,50, Helfingfors 12,97, Buenos
Der Regierungsrat Ziemer in Johannisburg ist zum Landrat ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
„Nr. 13510 die Bekanntmachung der Neufassung der Familien⸗
jüterverordnung vom 30. Dezember 1920 und der Zwangsauf⸗
ösungsverordnung vom 19. November 1920, vom 27. Juni 1930. Umfang: 8 ½ Bogen. Verkaufspreis: 1,80 RM.
Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schench), Berlin W. 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. “
Berlin, den 5. Juli 1930. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Deutscher Reichstag.
ͤͤ11X4AX“ (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 12 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht der Entwurf eines Brotgesetzes.
Nach den Ausschußbeschlüssen darf unter Verwendung von Mahlerzeugnissen des Roggens nur Brot hergestellt werden, das enthält 1. mindestens 97 % Roggenmehl, das höchstens zu 60 % ausgemahlen ist, oder 2. mindestens 97 C Mahlerzeugnisse des Roggens, die zu 100 % ausgemahlen oder geschrotet sind, oder 3. mindestens 80 % Roggenmehl, das höchstens zu 60 % ausgemahlen ist und höchstens 17 % Weizenmehl oder Roggenschrot, wobei die Bestandteile an Mahlerzeugnissen des Roggens und Weizens zusammen 97 P betragen müssen. Das letztere Brot darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es als Mischbrot gekennzeichnet ist. Die weiteren Bestimmungen betreffen des Gewicht des Brotes, das ein ganzes Vielfaches von 250 g betragen 88
Abg. Simon⸗Franken (Soz.) gibt folgende Erklärung ab: Bereits am 3. März ist dem Keichstag von dem damaligen Ernährungsminister Dietrich der Entwurf eines Brotgesetzes vorgelegt worden. Er sah vor eine scharfe Unterscheidung zwischen Roggenbrot und Weizenbrot und die Verpflichtung, Brot künftig nur nach Gewicht zu verkaufen. Beide Bestimmungen dienten dem Schutze der Verbraucher, bei gleichzeitiger Förderung des Verzehrs von Roggenbrot. Aus diesem Grunde stimmte die Sozialdemokratie in der ersten Lesung des volkswirtschaftlichen Ausschusses diesem Gesetzentwurf zu, der auch angenommen wurde. Daß er trotzdem nicht in Kraft trat, beruht auf der Tat⸗ sache, daß die Deutschnationale Volkspartei und die Wirtschafts⸗ partei unter dem Einfluß von Abgeordneten, die damit ihre per⸗ 88. Berufsinteressen bedroht sahen, dagegen stimmten und o die zweite Lesung im Ausschuß verzögerten und damit das rechtzeitige Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Mai unmöglich machten. Die Nachteile, die dadurch für die Landwirtschaft ein⸗ getreten sind, haben daher ausschließlich die angeblichen Ver⸗ treter der agrarischen Interessen zu verantworten. Der nunmehr vorliegende Entwurf des Ausschusses enthält gegenüber dem ur⸗ sprünglichen Entwurf der Rei sregierung eine Reihe Verschlechte⸗ rungen. Wenn trotz dieser Bedenken die Sozialdemokratie dem vorliegende Entwurf des Ausschusses enthält gegenüber dem ur⸗ aus zwei Gründen, 1. weil auf ihren Antrag hin ihrer v Jahren erhobenen Forderung nach gesetzlicher Festlegung des Brotverkaufs nach Gewicht entsprochen worden ist, und zweitens weil sie dem Versuch einer Förderung des Roggenverbrauchs, wie ihn das Gesetz in der Hauptsache bezweckt, als geeignetes Mittel zur Ueberwindung der Notlage auf dem Roggenmarkt bejahend gegenübersteht.
Abg. Hoernle (Komm.) bezeichnet die Vorlage als Zwangs⸗ mittel gegen die proletarischen Massen, für teureres Geld ein schlechteres Brot zu essen, allein deshalb, damit die ostelbischen Junker nicht zur teilweisen Umste ung ihrer Betriebe vom Roggenbau auf Weizenbau gezwungen seien. Der einzige kleine Fortschritt in dem Gesetz sei die Vorschrift des Brotverkaufs nach Gewicht. Unter der Maske einer Ernährungspolitik treibe man eine Wucherpolitik zugunsten der Junker. “
Reichsrats gegen die Aenderung des Postfinanzgesetzes, Etat des Reichsfinanzminsteriums und Deckungsvorlagen.
Schluß 1 ½¼ Uhr.
Das Haus vertagt sich auf gödes he Uhr: Einspruch des
Parlamentarische Nachrichten.
Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags genehmigte am 5. d. M. das vorläufige deutsch⸗rumänische Handels⸗ abkommen. Alsdann wurde eine Petition beraten, worin ein Reichsdeutscher Schadenersatz wegen unschuldiger Inhaftie⸗ rung durch die Sowjetrepublik verlangte. Da der Auswärtige Ausschuß in dieser Angelegenheit erst einen Bericht des Aus⸗ wärtigen Amts hören wollte, so wurde die Erledigung der⸗ Fraße zunächst ausgesetzt. Nächste Sitzung des Ausschusses am 7. Juli.
— Im veen * des Reichstags zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypotheken wurde die Fortsetzung der Beratungen einschließlich der Beratung des Gesetzentwurfs über die Bereinigung der Grundbücher für Mittwoch und Donnerstag beschlossen.
— Der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags be⸗ handelte in seiner Sitzung am 5. d. M. unter dem Vorsitz des Abgeordneten Grafen Westarp (D. Nat.) zunächst das deutsch⸗ rumänische vorläufige Handelsabkommen. Abgeordneter Hemeter (D. Nat.) begrüßte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger in dem Entwurf, daß keine Tarifabreden getroffen worden sind. Der Entwurf sei aber ein reiner Meist⸗ begünstigungsvertrag. Solange noch Verträge mit Zoll⸗ bindungen für agrarische Produkte laufen und nicht die volle Zollautonomie zurückgewonnen ist, sei der F-r Entwurf für die Deutschnationalen unannehmbar. In r Ablehnung würde er (Redner) 1 durch den Artikel 3, der ein Verbot des S von Ein⸗ und Ausfuhrverboten festlegt. Auf der Genfer Konvention war seinerzeit ein solches generelles Verbot vereinbart worden. Glücklicherweise hat Polen diese Genfer Vereinbarung nicht ratifiziert, wodurch das Abkommen nicht in Kraft getreten .2 Dadurch wurde Deutschland von diesem ere Verbot befreit. Es könnte aber die Möglichkeit be⸗ stehen, das Verbot auf dem Umwege der Meistbegünstigung doch einzuführen, weshalb die Deutschnationalen das “ rumänische Handelsabkommen ablehnen müßten, weil es das
Verbot wieder enthalte. Deutschland könne zum Schutze seiner 1. Produktion bei der jetzigen Weltlage auch auf das
ittel der Ein⸗ und Ausfuhrverbote keinesfalls verzichten. Ministerialdirektor Dr. Ritter (Ausw. Amt) entgegnete, wenn der Standpunkt des Abg. Hemeter (D. Nat.) sich auch bei den Vertretern der Industrie durchsetzen würde, prinzipiell jeden andelsvertrag abzulehnen, weil das Verbot von Ein⸗ und Aus⸗ uhrbeschränkungen darin enthalten sei, so würde jede weitere andelsvertragspolitik unmöglich werden. Abg. Toni Sender Ooß⸗ bedauerte, daß zwischen Deutschland und Rumänien kein arifvertvag zustande gekommen ist. Sie widersprach aber den nnsührungen des Abg. Hemeter, die von ganz einseitigen land⸗ wirtschaftlichen Interesf i diktiert seien, und trat für die An⸗ nahme des deutsch⸗rumänischen vorläufigen Handelsabkommens ein. Abg. Hoernle (Komm.) nannte den Entwurf ein Schul⸗ beispiel dafür, welche ungeheure Erschwerung des internationalen Austausches burch die Hahhschutzollpoltit erzeugt werde. Ab⸗ Schneider (D. Vp.) wandte sich gegen die einseitige Fe olitik für die Landwirtschaft, wie sie der deutsch⸗ nationale Abgeordnete vertreten habe. Selbstverständlich müßten in der deutschen Handelspolitik auch die Interessen der Land⸗ wirtschaft auf das ernsteste gewahrt werden, aber man dürfe dar⸗ über nicht das Gesamtwohl vergessen. In ähnlichem Sinne äußerte sich Abgeordnete Marie Lüders (Dem.). Abgeordneter Gerauer (Bayer. Vp.) war der Ansicht, daß der P.Le, -29 den landwirt⸗ schaftlichen Interessen Deuts lands kaum s⸗. ich sei. Da er jedoch mit seiner Frakfion noch keine Gelegenheit gehabt habe, eine .paltg. Stellungnahme zu vereinbaren, wolle er sich “ der Stimme enthalten. In der Abstimmung wurde as deutsch⸗rumänische vorläufige Handels⸗ abkommen gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Christlichnationalen Bauernpartei und der ommunisten, bei Stimmenthaltung der Bayerischen Volkspartei von der Mehr⸗ heit des 5 angenommen. — Die Beratung über den Gesetzentwurf, betreffend einen Notenwechsel zu dem deutsch⸗portu⸗ giesischen Handelsabkommen, wurde vertagt. Der Gesetzentwurf über den Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem ö Hedjas, Nedid und der zugehörige ebiete wurde vom
nationalen Antrages folgende Fassung hat: „ETrifft eine Ha unterstützung der Lohnklassen 7—11 mit einer Hauptunterstüg des Ehegatten zusammen und wird dazu kein Familienzuse gewährt, so mindert sich die eine Unterstützung, und zwar verschiedener Höhe der Unterstützungen die niedrigere un Hälfte.“ Nach weiteren Beschlüssen des Ausschusses soll die Wa zeit betragen: 1. 14 Tage bei Arbeitslosen ohne zuschlagben tigte Angehörige, 2. 7 Tage bei Arbeitslosen mit einem, oder drei zuschlagsberechtigten Angehörigen, 3. 3 Tage Arbeitslosen mit vier oder mehr .ö A hörigen. Ein neuer 8 112 b bestimmt, daß auf die Unterstütz eines verheirateten Arbeitslosen das Einkommen seines atten anzurechnen ist, soweit es 35 RM in der Kalendern übersteigt. Die Anrechnung unterbleibt, wenn dem Arbeitzte Familienzuschläge für zwei oder mehr Angehörige gey werden. Arbeitslosenunterstützung des Ehegatten gilt nicht Einkommen im Sinne des ersten Satzes. Ein eingehende A. sprache wurde über die Frage geführt, inwieweit Abfindun auf die Arbeitslosenversicherung anzurechnen sind. Bisher stimmt das Arbeitslofenversicherungsgesetz, daß ein Anspruch Unterstützung solange nicht besteht, wie ein Arbeitsloser noch gelt aus seinem früheren Arbeitsverhältnis bezieht. Eine . nahme machen nur „Ersatz für besondere Leistungen und 1 wendungen“. Die Vorlage sah die Streichung dieser Ausnah bestimmung vor. Der Ausschuß lehnte jedoch in seiner M. heit eine entsprechende Bestimmung ab, so daß es bei dem herigen Zustand bleibt. Der Ausschuß befaßte sich sodann;: wei Anträgen, die von den Abgeordneten Schneider (Da Thiel (D. Vp.) und Lambach 22 ,. Nat. A.⸗G.) gestellt wue und die Schaffung von besonderen selbständigen Arbeitslet versicherungskassen in Anlehnung an die großen Berufsverkit bezwecken. Der Antrag Schneider fordert darüber hinaus! grundsätzliche Reform der Arbeitslosenversicherung durch die! dung von Gefahrenklassen. Vizepräsident Abg. Effer (Zen⸗ der Vorsitzende des Ausschusses, erklärte für seine Fraktion, diese für ruhige Zeiten eine Nachprüfung des Gesetzes nach üie Richtung hin sehr mitmachen würde, daß sie aber auf Standpunkt steht, daß die gegenwärtige Situation einen!
die Zentrumsfraktion heute nicht für die Anträge. Von Antragstellern wurde erklärt, daß auch nach ihrer Meinum den nächsten Tagen keine Entscheidung über diese weitgehe Frage herbfigefn rt werden könne, daß aber die Frage. dringlich sei, um den Gedanken der Selbstverwaltung in mehr auszubauen und die Arbeitslosenversicherung von den he Lasten saisonmäßiger Arbeitslosen freizuhalten. In der stimmung wurden die Anträge abgelehnt. — Alsdann verkz sich der Ausschuß auf den 7 Juli.
Berlin, den 7. Juli 1930.
Handel und Gewerbe.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigun
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldumn
B.“ am 7. Juli auf 114,75 ℳ (am 5. Juli 114,75 ℳ) für 100 kg. 8 1 8
Wagengestelung für Kohle, Koks und Brike am 5. Juli 1930: Ruhrrevier: Gestellt 20 491 Wagen,.! gestellt — Wagen. — Am 6. Juli 1930: Ruhrrevier: Ee 3328 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
Speisefette. Bericht der Firma Gebr. Gause, Berl-
vom 5. Juli 1930. Butter: Die andauernd heiße Witterung der — bedingte Futtermangel ließ die Produktion wetka scharf zurückgehen. Die Folgen davon sind Preiserhöhungen auf ganzen Weltmarkt. Kopenhagen ging am 3. d. M. um 4 Kr 100 kg, Malmö um 5 Kr. für 100 kg herauf. Hamburg erte am gleichen Tage um 3 ℳ für den 6 erlin folgte 5. d. M. ebenfalls um 3 ℳ für den
weiterhin recht schwach. Die Verkaufspreise des Großhandels heute: Inlandsbutter 1a Qualität in ¼⸗Zentner⸗Tonnen 1,614 1,64 ℳ, II2 Qualität 1,55 bis 1,60 ℳ, Auslandsbutter: Danf 1,66 bis 1,71 ℳ für das Pfund, kleinere Packungen entsprech⸗ Aufschlag. — Margarine: Stilles Geschäft — Schmalli;
Markt verlief ohne jegliche Anregung in lustloser Haltung ga
Absatz ist schleppend. Die heutigen Notierungen sind: 1- Westernschmalz 57,50 ℳ, amerikanisches Purelard in Tierces 59, 18 kleinere Packungen 59,50, Berliner Bratenschmalz 63,00 ℳ, deut Schweineschmalz 67,00 ℳ, Liesenschmalz 65,00 ℳ.
artigen organischen Umbau nicht zulasse. Dementsprechend stirte
sentner. Der Konsun
Ftalien ..
Fugoslawien. kaunas, Kowno Kopenhagen..
Lissabon und Oporto . Dslo. 0
e
Drag Reykjavik
(Island)..
“ weiz.. “
Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Talinn (Reval, Estland)... be
100 Dinar 100 Litas
100 Escudo res.
100 isl. Kr. 100 Latts res. . 100 Leva 100 Peseten 100 Kr.
100 estn. Kr. 100 Schilling
7,423 7,437
41,81 41,89 112,24 112,46
18,80 18,84 112,18 112,40 16,465 16,505 12,43 12,45
92,14 92,32 80,81 80,97 81,31 81,47
3,037 3,043
49,20 49,30 112,55 112,77
111,44 111,66 59,18 59,30
7,418 41,79 112,20
18,82 112,20 16,47 12,43
92,11 80,78 81,30
3,037
48,40 112,56
111,44 59,16
7,432 41,87
112,42
18,86
112,42
16,51 12,45
92,29 80,94 81,46 3,043 48,50
112,78 111,66
59,28
Lebendgewicht, wie folgt:
2 „ 220b2595 5ã29b—5bãb5b2—e „ „ 9ã525à2,929b5bbãbebnenenee ctöffrtfüfürürürün;
0 02252245925b9205b90bu52 22 2—424 Qeeeeo-geeecege
Stuttgart 3. und 1. Jull
Kopenhagen, 5. Jult. (W. T. B.) London 18,15 ½, New York 373,50, Berlin 89,10, Paris 14,77, Antwerpen 52,22, ürich 72,55, Rom 19,66, Amsterdam 150,35, Stockholm 100,40, Oslo 100,05, Helfingfors 944,00, Prag 11,12, Wien 52,80. Stockholm, 5. Juli. (W. T. B.) London 18,10 ½, Berlin 88,77 ½, Paris 14,65, Brüssel 52,05, Schweiz. Plätze 72,30, Amsterdam 149,72 ¼, Kopenhagen 99,70, Oslo 99,70, Wasbhington 372,37, Helsingfors 9,38, Rom 19,54, Prag 11,09, Wien 52,65. Oslo, 5. Juli. (W. T. B.) London 18,16, Berlin 89,15, aris 14,75, New York 373,50, Amsterdam 150,30, Zürich 72,55, lsingfors 9,44, Antwerpen 52,25, Stockholm 100,40, Kopenhagen 100,05, Rom 19,65, Prag 11,12, Wien 52,85. g. Moskau, 5. Juli. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 944,15 G., 946,05 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,29 G., 46,39 B.
8 — 8 —
ondon, 5. Juli. (W. T. B.) Silber (Schluß) 15 ⁄6
L Silber auf Lieferung 15,50.
Ergebniffe der Schweinezwischenzählung vom 2. Juni 1930 h).
Landesteile
Schweine⸗ besitzende Haus⸗ haltungen
Ferkel, unter 8 Wochen
Jung⸗ schweine, 8 Wochen
bis
noch nicht ½ Jahr alt
Schweine, †½ bis noch nicht 1 Jahr alt
1 Jahr alte und ältere Schweine
insgesamt
Zuchtsauen
Zuchteber
alle insgesamt anderen Schweine
davon Schweine überhaupt
Zuchtsauen alle
Zuchteber . anderen im davon Soöweine
Preußen 2))..
Provinz Ostpreußen.
Stadt Berlin Prov. Brandenburg.. „ Pommern . Grenzm. Posen⸗Westpr.. Prov. Niederschlesien.. „ Oberschlesien
“ Schleswig⸗Holstein Hannover. Fefttagen⸗ “
„ Hessen⸗Nassau Rheinprovinz ²)
Hohenzollern
Bayern 2²). Sachsen.. Württemberg “ Thüringen . 1“ Hamburg..
kecklenburg⸗Sch
ldenburg
Praunschweig .
halt.
Lübeck ..
Mecklenburg⸗Strelitz 8 chaumburg⸗Lippe
Deutsches Reich ²)
Dagegen 1. März 1930 ²) 2. Dez. 1929 2²) 2. Sept. 1929 ²) Juni 1929 ²) Dez. 1929 ²) Juni 1929 2)
1. b8 ) In den Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern hat eine Zwischenzäh⸗
¹) Ohne Saar
+8 22 98 9 090 0
Bremen.. e“
1.““
* 20 0 2 2⁴ 2* 2* ⸗ 2 2 2³ 2* . . .
2 310 672
232 577 3 286 206 586 166 689 35 005 173 544 104 132 268 079 99 410 319 327 271 614 179 069 242 626 8 728
474 252 104 125 162 320 156 843 118 501 90 599 4 283 68 855 52 849 46 036 23 173 3 192 22 993 2 801 12 089
3 534 764
365 934 1 363 242 064 345 133 58 783 213 604 149 806 280 783 371 371 848 269 343 711 135 527 173 020 5 396
556 782 151 416 142 787 103 532 114 332 62 978 2 233 130 624 178 895 32 975 16 847 5 195 26 263 3 362 16 943 11 283
6 156 017
486 596 5 280 458 2341 527 874 92 953 470 886 194 621 594 033 599 60s8 122 3899 ’1=1l 717 9766 340 432 423 222 16 912 1 016 210 285 203 294 218 241 237 236 515 156 9a8‚8] 11 020 ]/ 213488 “ 89 249 49 019 11 822 61 570 5 263 26 772 25 903
2 690 106
281 628 12 057
299 129 278 189 198 435 84 798 330 075
97 480 96 406 63 109 4 969 82 370 60 119 51 495 19 047 2 157 17 750 8 2 158 11 128
2 042 071
244 820
1144 274 37 181 920 074 629 014
198 782 122 297 5 240 93 199 64 829 23 858 11 851 13 952 240 225 84 776 2 987 216 217 99 467 3 644 81 421 32 910 17 951 574 14 661 154 892 52 234 2 962 39 612 26 725 54 854 42 882 1 084 37 235 23 595 273 536 98 971 3 727 78 328 56 495 16 916 130 864 96 235 3 200 85 331 61 020 7 704 288 485 275 763 6 299 248 045 168 383 21 419 72 757 116,289 11* 5¹1 50 729 1 731 38 210 25 767 10 788 146 291 70 805 4 896 1 923
196 042 6 083 147 806 97 037 42 153
ganzen trächtig 187 019 † 13 525 161
1 256 s 38 322 148 13 592 32 64 317 45 165 17 472 1 084 203 55 131 14 402 1 250 663 9 661 2 716 214 630 9 660 935 159 4 563 472 107 1 303 862 1 247 532 2 759 287 1 412 721 671 678
2 396 44 206 28 195 24 203 853 725 89 1 360 865 524 30 487
2 124 813
3 260 93 827 63 035 19 202
479 63 638 4 143 48 595 33 835 10 900 658 106 128 937 47 553 1 275 41 451 26 006 4 827 596 346
74 201 40 109 3
61 129 42 817
37 481 58 015 1 347 52 731
46 426 13 030 418 11 072
16 004 5 347 216 4 025
4 743
1 410 30 399 16 465 8 300 482 358 27 061 19 612 7 076 483 091 17 314 11 180 2 445 303 475 362 273 19 119
10 329 6 868 469 295 34 623 594 806 7 038 186 749 2 539 90 260
b 20 647 1 515 1 473 37 1 360 1837 15 034 11 427 447 9 480 6190 117 010
1 698
1 265 54 968 693 12 048
289 309 5 953 3 536 88 787 18 898 1*⁸ 138 3472 1 995 52 383
3 662 545 3 118 828
3 641 949
8 962
Berlin, den 4. Juli 1980
5 091 211
5 011 780 4 417 089 5 373 242 4 002 637 4 935 736
9 178 227
8 554 615 8 693 034 8 289 956 8 099 276 8 487 332 9 556 834
3 841 493
3 487 163 4 599 059 4 287 542 3 060 029 b5 129 129 4 149 072
2 908 705
2 711 800 3 880 470 3 585 290 2 341 217 4 520 082 3 390 309
1 693 523 57 503
1 595 384 50 802 2 234 792 50 029 1 652 818 57 944 1 475 014 54 907 2 486 810 51 985 1 645 200 y60 032
ung der Schweine nicht stattgefunden; dafür sind die Ergebnisse früherer Zählungen eingesetzt
1 356 271 901 291 279 749 19 804 454
1 229 481 792 162 315 101 ] 18 648 942 1178 686 775 128 1 006 077] 19 943 974 1 207 955 737 458 386 919 19 603 558 1 145 195 786 929 274 912 16 794 540 1 063 240 —. 1⸗4371 585 ] 20 105 908 1 149 906 . 335 262 20 186 842
J. V.: Dr. Platze
8
Statistisches Reichsamt.
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