Reichs⸗ und Staatsanzeige
„Jull 1930. S. 4.
von Millignen RM be⸗
deuten. Die Abgg. Torgler (Komm.) ünd Schmidt⸗ Stettin (D. Nat.) stimmten dem —2 Steinkopf 13 Reichsfinanzminister Dietrich wies darauf hin, daß bei An⸗ nahme des Antrags Steinkopf nicht nur das Aufkommen aus der Reichshilfe wesentlich vermindert, sondern auch der technische Apparat der Einziehung komplizierter gemacht werde. Der Minister erklärte sich damit einverstanden, 5 4 die Ausnahme dahin zu erweitern, daß nur solche An⸗ gestellten herangezogen werden, die am 1. August 1930 mindestens drei Jahre in Beschäftigung gestanden haben. Abg. Dr. Hertz (Soz.) wandte sich überhaupt dagegen, daß Angestellte, die im Gegensatz zu den Beamten keine lebensläng⸗ lich gesicherte Stellung haben, zur Reichshilfe herangezogen werden. Ministerialdirektor Dr. Zarden erwiderte, es gebe doch auch viele Beamte, die nicht lebenslänglich angestellt seien, zum Beispiel Diätare, Posthilfsschaffner und so weiter. Abg. Dr. Fischer (Dem.) schloß sich der grundsätzlichen Stellung⸗ nahme des Abg. Dr. Hertz an, daß nur Angestellte in gesicherter Stellung getroffen werden sollten. Der Antrag Schneider sei ohne große Schwierigkeiten durchführbar. Abg. Dr. Hoff (D. Vp.) beantragte die Zurückstellung der Abstimmung über die vorliegenden Anträge auf morgen, damit die Regierung dann entsprechende Vorschläge machen können. Die Weiterberatung wurde „Inn auf den 11. Juli vertagt.
Im Steuerausschuß des Reichstags wurde bei der Fortsetzung der Beratung des gesetzes nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger eine sehr wesentliche Aenderung be⸗ schlossen, die das in der Moldenhauerschen Vorlage enthaltene und vom Minister Dietrich nicht übernommene Notopfer der Ange⸗ stellten mit höheren Gehältern wiederherstellt. Mit den Stim⸗ men der Sozialdemokraten, der Kommunisten, der Bayerischen Volkspartei, der Wirtschaftspartei und des Zentrumsabgeord⸗ neten Dr. Föhr wurde ein Antrag der Baäyerischen Volkspartei und der Wirtschaftspartei angenom⸗ men, wonach zur Reichshilfe auch herangezogen werden „sonstige Personen, denen Einnahmen im Sinne des § 36 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes zufließen, mit diesen Einnahmen, wenn ste den Betrag von 8400 RM jährlich übersteigen und wenn es ich nicht um Personen handelt, die nach § 69 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 in der Fassung des Gesetzes vom 12. Oktober 1929 für den Fall der Arbeitslosigkeit pflichtversichert sind“. Mit der gleichen Mehrheit wurde ein weiterer Antrag der Wirtschaftspartei und der Bayerischen Volkspartei angenommen, der in die Reichshilfe einbezieht „Mitglieder des Aufsichtsrats (Verwaltungsrats) von
Alrttiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und von sonstigen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, bei denen der Beitrags⸗ pflichtige nicht als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen ist, mit Einnahmen der im § 35 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuer⸗ gesetzes bezeichneten Art (Tantiemen). Ein Antrag Colosser (Wirtsch. P.), auch die Gewerkschaftssekretäre und Syndici der Arbeitgeberorganisationen unter die Reichshilfe fallen zu lassen, wurde gegen die Stimmen der Wirtschaftspartei ab⸗ gelehnt. Die Abstimmung über den gestern eingebrachten Antrag Steinkopf (Soz.), der von der Reichshilfe nur diejenigen Behördenangestellten erfassen lassen will, deren Stellung ebenso gesichert ist wie die der Beamten, ist vorläufig zurückgestellt worden. Im weiteren Verlauf der Sitzung des Steuerausschusses wurde ein sozialdemokratischer Antrag, den Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 Reichs⸗ mark von 5 auf 10 Prozent zu erhöhen, gegen die Stimmen der Demokraten, Sozialdemokraten und Kommunisten bei Stimmen⸗ gleichheit abgelehnt. Angenommen wurde ein Antrag Schmidt⸗Stettin (D. Nat.), wonach die Bemessungsgrund⸗ lage für den Steuerabschnitt zwar die 1929 endgültig veranlagte Einkommensteuer sein soll, aber die bis 1. Juli 1930 fortgefallenen Sonderzuschläge und Besatzungszulagen bei der Steuerberechnung abgezogen werden müssen. Stark umstritten war die Frage, ob der Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 Mark auch dann voll erhoben werden solle, nachdem von demselben Zensiten bereits die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes entrichtet worden ist. Die Abgeordneten on Lindeiner⸗Wildau hristl. Nat. A. G.) und Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) wollten durch besondere An⸗ träge vermeiden, daß diejenigen Personen, die gleichzeitig die Reichshilfe und den Einkommensteuerzuschlag zu bezahlen haben, von einem Teil ihres Einkommens dadurch eine doppelte Steuer zu zahlen hätten. Die Anträge besagten, daß entweder die gezahlte Reichshilfe auf den zu zahlenden Einkommensteuerzuschlag an⸗ gerechnet werden müsse, oder daß diejenigen Personen, die bereits durch die Reichshilfe in Anspruch genommen sind, nicht mehr mit dem Einkommensteuerzuschlag belastet werden dürften. Die Re⸗ gierung wies an Hand verschiedener Beispiele nach, daß derartige Manipulationen der Errechnung von Steuern, besonders in den sogenannten Grenzfällen, zu außerordentlichen Schwierigkeiten und damit zu einer großen Belastung des Steuerpersonals führen würden. Die Antragsteller zogen deshalb zunächst ihre Anträge zurück, betonten aber, daß sie die Idee hierzu aufrechterhalten und ihre Anträge so formulieren werden, daß eine leichtere Aus⸗ führung möglich ist. Der Vorsitzende stellte fest, daß bei der großen Schwierigkeit der Materie eine zweite Lesung im Ausschuß notwendig sein wird. — Weiterberatung am 12. Juli.
einen Einnahmeausfall 7 — 7 ½¼
im
am 11. d. M.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 12. Juli 1930.
Umrechnungskurs der Reichsbank für den Giro⸗ verkehr nach Rußland: 100 Rubel = 216,20 Reichsmark
Wien, 12. Juli. (W. T. B.) Oesterreichischen Nationalbank vom 7. Juli Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am
. Juni) in tausend Schillingen. Aktiva! Gold, Devisen und Valuten 863 195 (Zun. 7353), Wechsel, Warrants und Effekten
(in
106 059 (Abn. 18 712), Darlehen gegen Handpfand 422 (Abn. 15),
Darlehensschuld des Bundes 101 441 (Abn. 45), Gebäude samt Ein⸗ ichtung 6910 (unverändert), andere Aktiva 305 673 (Zun. 8554).
Passiva: Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 (un⸗ verändert), Reservefonds 10 272 (unverändert), Banknotenumlauf 974 421 (Abn. 53 755), Giroverbindlichkeit u. andere Verpflichtungen 02 753 (Zun. 42 320), sonstige Passiva 265 974 (Zun. 8555).
Parts, 10. Juli. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 3. Juli (in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen Vorwoche). In Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 44 170 Zun. 118), Auslandsguthaben 6904 (Abn. 1), Devisen in Report — Abn. u. Zun. —), Wechsel und Schatzscheine 24 405 (Abn. 615), avon: diskontierte Handelswechsel 5565 (Abn. 611), sonstige im lusland gekaufte Wechsel 18 840 (Abn. 4), Lombarddarlehen 2836 Zun. 143), Bonds der Autonomen Amortifationskasse 5395 (unver⸗ ndert). Passiva. Notenumlauf 73 260 (Zun. 666), täglich fällige zerbindlichkeiten 14 074 (Abn. 1283), davon: Tresorguthaben 3474 Zun. 432), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 4048 (Zun. 2153), Privatguthaben 6120 (Abn. 3677), Verschiedene 432 (Abn. 191), ve. in ; sich AAbn 1. Zan mr Decaung ee venrhoten; umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 50,58 (50,00 vH).
Reichshilfe⸗
Wochenausweis der
Bern, 11. Juli. (W. T. B.) Wochenausweis der ——— rischen Nationalbank vom ⸗-7. Juli (in Klammern Zu⸗ Wund Abnahme im Vergleich zum Stande am 30. Juni) in 1000 Franken: Aktiva. Metallbestand 578 900 (Zun. 1), Golddevisen 300 050 (Zun. 385), Wechselbestand 41 237 (Abn. 4916), Lombards 54 322 (Abn. 7292), Wertschriften 78 407 (Zun. 844). Korrespondenten 28 687 (Abn. 5033), Sonstige Aktiven 21 719 (Abn. 4259). Passiva. Eigene Gelder 34 500 (unverändert), Notenumlauf 895 034 (Abn. 33 662), täglich fällige Verbindlichkeiten 144 244 (Abn. 14 026), sonstige Passiven 29 545 (Abn. 635). Oslo, 11. Juli. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 7. Juli (in 1000 Kronen): Metall⸗ bestand 146 570, ordentliches Notenausgaberecht 250 000, gesamtes Notenausgaberecht 396 570, Notenumlauf 315 798, Notenreserve 80 772, Depositen 71 957, Vorschüsse und Wechselbestand 220 673, Guthaben bei ausländischen Banken 34 291, Renten und Obligationen 47 077.
Wagengestellung für Kohle, Koks
gestellt — Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 12. Juli auf 110,00 ℳ (am 11. Juli auf 110,00 ℳ) für 100 k äüg.
Berlin, 11. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie, und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen ungeschliffen, grob 0,44 bis 0,49 ℳ, Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0,48 bis 0,55 ℳ, Gerstengrütze 0,39 ½ bis 0,40 ½ ℳ, Haferflocken 0,41 bis 0,43 ℳ, Hafergrütze 0,45 bis 0,47 ℳ, Roggenmehl 0/1 0,28 bis 0,29 ½ ℳ, Weizengrieß 0,53 bis 0,55 ℳ, Hartgrieß 0,51 bis 0,53 ℳ, 000 Weizenmehl 0,39 ½ bis 0,50 ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 0,50 bis 0,54 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 0,54 bis 0,63 ℳ, Speiseerbsen, kleine —,— bis —,— ℳ, Sppeiseerbsen, Viktoria 0,34 bis 0,37 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,37 bis 0,42 ℳ, Bohnen, weiße, mittel 0,44 bis 0,46 ℳ, Langbohnen, ausl. 0,51 bis 0,56 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 0,50 bis 0,60 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 0,60 bis 0,72 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 0,72 bis 0,96 ℳ, Kartoffelmehl, superior 0,32 bis 0,33 ℳ, Makkaront Hartgrießware, lose 0,90 bis 1,00 ℳ, Mehlschnittnudeln, lose 0,65 bis 0,81 ℳ, Eierschnittnudeln, lose 0,90 bis 1,30 ℳ, Bruchreis 0,32 ½ bis 0,33 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 0,33 bis 0,35 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 0,50 bis 0,56 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 0,58 bis 0,68 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,10 bis 1,15 ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten —,— bis —,— ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Säcken —,— bis —,— ℳ, entsteinte bosn. Pflaumen 80/85 in Originalkistenpackungen bis —,— ℳ, Amerik. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 0,86 bis 0,89 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu ¼ Kisten 0,78 bis 0,86 ℳ, Korinthen choice, Amalias 0,88 bis 0,90 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ballen 2,50 bis 2,60 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 2,46 bis 2,50 ℳ, Zimt (Cassia vera) ausgewogen 2,30 bis 2,50 ℳ, Kümmel, holl., in Säcken 1,00 bis 1,02 ℳ, Peeffer, schwarz, Lampong, aus⸗ v. 3,50 bis 3,80 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 3,90 is 4,60 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3,68 bis 4,16 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 3,90 bis 5,76 ℳ, Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 4,60 bis 5,16 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,92 bis 7,30 ℳ, Röstroggen, glasiert, in Säcken 0,35 bis 0,40 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 0,35 bis 0,40 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 0,52 bis 0,54 ℳ, Kakao, stark entölt 1,80 bis 2,50 ℳ, Kakao, leicht entölt 2,70 bis 3,00 ℳ, Tee, chines. 7,92 bis 9,00 ℳ, Tee, indisch 8,90 bis 12,00 ℳ, Zucker, Melis 0,57 ½ bis 0,58 ½ ℳ, Zucker, Raffinade 0,59 bis 0,64 ℳ, Zucker, Würfel 0,64 bis 0,71 ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 0,60 bis 0,64 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 0,73 bis 0,80 ℳ, Sppeisestrup, dunkel, in Eimern 0,60 bis 0,75 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 0,75 bis 0,76 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 0,90 bis 0,96 ℳ, Erd⸗ beerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 1,66 bis 1,70 ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 0,78 bis 0,89 ℳ, Steinsalz in Säcken 7,4 bis 8,6 ℳ, Steinsalz in Packungen 9,8 bis 13,0 ℳ, Siedesalz in Säcken 10,8 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 0,13 bis 0,15 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 1,25 bis 1,28 ℳ, Braten⸗ schmalz in Kübeln 1,26 bis 1,30 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 1,18 bis 1,20 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 1,19 bis 1,21 ℳ, Berliner Rohschmalz in Kisten 1,32 bis 1,36 ℳ, Speisetalg —,— bis —,— ℳ, Iö Handelsware, in Kübeln, I 1,32 bis 1,38 ℳ, II 1,14 bis 1,26 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, I 1,58 bis 1,92 ℳ, 1I 1,39 bis 1,42 ℳ, Molkereibutter 1a in Tonnen 3,26 bis 3,28 ℳ, Molkereibutter Ia gepackt 3,38 bis 3,40 ℳ, Molkereibutter II a in Tonnen 3,14 bis 3,24 ℳ, Molkereibutter IIa gepackt 3,26 bis 3,36 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,34 bis 3,42 ℳ, Auslands⸗ butter, be epackt 3,48 bis 3,56 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. 18 Kiste 75,00 bis 76,00 ℳ, Speck, inl., 5 8/10 — 12/14 1,80 bis 2,09 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 0,62 bis 0,74 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 1,50 bis 1,80 ℳ, echter Holländer 40 % 1,58 bis 1,78 ℳ, echter Edamer 40 % 1,66 bis 1,88 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 2,96 bis 3,10 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 0,96 bis 1,10 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 ℳ, gezuck. Kondens⸗ milch 48/14 per Kiste 31,00 bis 38,00 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 1,35 bis 1,45 ℳ.
Nach Mitteilung der Wollverwertungsvereinigung wurden am 11. Juli 1930 auf der Wollauktion in Berlin ca. 2700 Ztr. angeboten, wovon ca. 10 vH zurückgezoggen wurden. Material mäßig; sehr stark eingestaubt und schwer. Die Preise lagen dem Abschlag in Uebersee und London entsprechend niedriger. Man bezahlte im Durchschnitt:
je Ztr. le nge eih 8 gewaschen ohne
Schweißwolle S
jede Spesen Merino Halbschuren. q 55 — 65 ℳ 3,70 — 3,80 ℳ Nächste Versteigerungen am 25. Juli in Halle. tember in Berlin.
82
1“
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und ““ Meeihahieeinss
1.“ “
8 Devisen. 5 8
Danzig, 11. Juli. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,62 G., 57,76 B. — Schecks: London 25,01 ¼ G., —,— B. — Auszahlungen: Waxschau 100⸗Zloty⸗ Auszahlung 57,59 G., 57,74 B., London telegraphische Auszahlung 25,01 ¾ G., —,— B., Amsterdam telegraphische Auszahlung 206,59 G., 207,11 B. — 100 Reichsmarknoten 122,56 G., 122,86 B.
Wien, 11. Juli. (W. T. B.) Amsterdam 284,32, Berlin 168,63, Budapest 123,80, Kopenhagen 189,30, London 34,39, New York 706,75, Paris 27,81 ½, Prag 20,96 ½, Zürich 137,33, Marknoten 168,38, Lirenoten 37,17, Jugoslawische Noten 12,50, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,95, Polnische Noten —,—, Dollarnoten 703,80, Ungarische Noten 123,75*), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,53 ½. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö. — Im Juli und August
Sonnabends geschlossen. (W. T. B.) Amsterdam 13,55 ¼, Berlin
Prag, 11. Juli. 804,25, Zürich 654 ⅛, Oslo 903 ½, Kopenhagen 903,05, London
163,98, Madrid 395,00, Mailand 176,56, New VPork 332 132,66, Stockholm 906 ½, Wien 476 ½, Marfnoten 2 Polnische Noten 377 ÿ½, Belarad 59,75, Danzig 657,00. Juli und August Sonnabends geschlossen. 8 Budapest, 11. Juli. (W. T. B.) Alles in Penga 80,66 ¼, Berlin 136,30, Zörich 110,91 ¼, Belgrad 10,12½ Juli und August Sonnabends geschlossen. London, 12. Juli. (W. T. B.) New YVork 486,39 123,64, Amsterdam 1209,56, Belgien 34,83, Italien 92,88"3 20,38 ½, Schweiz 25,02 ⅛, Spanien 42,15, Wien 34,49, g8 Aires 40,56. Paris, 11. Juli. (W. T. B.) (Anfangsnoti⸗. Deutschland 606,75, London 123,66, New PYork 25,42, Belgie Spanien 295,75, Italien 133,05, Schweiz 494,00, Kopenhage⸗ Holland 1022,00, Oslo —,—, Stockholm 683,00, Prag Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau 28482 Paris, 11. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurse. „.
5
n
land 606,50, Bukarest 15,15, Prag 75,50, Wien 35,90, Fe und Briketts am 11. Juli 1930: Ruhrrevier: Gestellt 20 367 Wagen, nicht
25,41 ¼, England 123,66, Belgien 355,00, Holland 1022,25,3 133,10, Schweiz 493,50, Spanien 298,50, Warschau —, hagen 680,75, Oslo 680,75, Stockholm 683,00, Belgrad.
Zürich, 12. Juli. (W. T. B.) Paris 20,24. 25,02 ¾, New York 514,55, Brüssel 71,90, Mailand 26,94 59,50, Holland 207,00, Berlin 122,78, Wien 72,70, 138,20, Oslo 137,80, Kopenhagen 137,80, Sofia 3,73, p Warschau 57,75, Budapest 90,17 ½*), Belgrad 9,12 ½, A. Istanbul 244,00, Bukarest 306,50, Helsingfors 12,95, Aires 186,00, Japan 254,00. — *) Pengö.
Amsterdam, 11. Juli. (W. T. B.) Berlin 59,33 12,09 ½, New York 248 ⅜, Paris 9,78 ½, Brüssel 34,73% 48,31, Italien 13,03, Madrid 29,02 ½, Oslo 66,62 ½, g 66,62 ½, Stockholm 66,82 ½, Wien 35,15, Prag 7,38, —,—, Budapest —,—, Bukarest —,—, Warschau —,—, —,—, Buenos Aires —,—.
Kopenhagen, 11. Juli. (W. T. B.) Londe New York 373,50, Berlin 89,15, Paris 14,77, Antwer ürich 72,60, Rom 19,66, Amsterdam 150,30, Stockholn
slo 100,05, Helsingfors 943,00, Prag 11,12, Wien 58
Stockholm, 11. Juli. (W. T. B.) London 18,10 88,87 ½, gestern 88,82 ½, Paris 14,64, Brüssel 52,05, Schm 72,32 ½, Amsterdam 149,70, Kopenhagen 99,72 ½, Ogl Washington 372,37, Helsingfors 9,37 ½, Rom 19,54, Pr. Wien 52,65.
Oslo, 11. Juli. (W. T. B.) London 18,16, Ber Paris 14,75, New York 373,37, Amsterdam 150,25, Zü Helsingfors 9,44, Antwerpen 52,25, Stockholm 100,40, K 100,05, Rom 19,65, Prag 11,12, Wien 52,80.
Moskau, 11. Juli. (W. T. B.) (In Tsch 1000 engl. Pfund 944,57 G., 946,47 B., 1000 Dollar l 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,30 G., 46,40 B.
London, 11. Juli. (W. T. B.) Silber (Schl Silber auf Lieferung 16,00. 3
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 11. Juli. (W. T. B.) Frankft. H —,—, Oesterr. Cred.⸗Anst. 27,80, Aschaffenburger Bumt 110,00, Cement Lothringen 73,00, Dtsch. Gold u. Sill Frankf. Masch. Pok. 25,00, Hilpert Armaturen —,—, P. mann 85,50, Holzverkohlung —,—, Wayß u. Freytag 77,
Hamburg, 11. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurf Kurse der mit „T“ bezeichneten Werte sind Terminnoti Commerz⸗ u. Privatbank T 138,00, Vereinsbank T 121,50 Büchen 72,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. T 96,25, Hamb amerika T 153,75, Nordd. Lloyd T 98,25, Calmon Asb Harburg⸗Wiener Gummi 66,00, Alsen Zement 150,00, Ang 49,00, Dynamit Nobel T 75,50, Holstenbrauerei 769,0 Guinea 350,00, Otavi Minen 42,50. — Freiverkehr: Salpeter 75,00.
Wien, 11. Juli. (W. T. B.) (In Schillingen.) bundsanleihe 107,70, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % bahn 5,95, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbe Türkenlose 18,25, Wiener Bankverein 18,00, Oesterr. Kr. 47,55, Oesterr. Kreditanstalt 1927 —.—, Ungar. Kreditba Staatsbahnaktien 34,15, Dynamit A.⸗G. —,—, A. E. 22,55, Brown Boveri 167,25, Siemens⸗Schuckert 188,75 Kohlen —,—, Alpine Montan 23,70, Felten u. Guilleau Krupp A.⸗G. 5,75, Prager Eisen —,—, Rimamuran Steyr. Werke (Waffen) 3,00, Skodawerke —,—, Steyrer —,—, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal 4,20, 2 2,45, Mairente 1,76, Februarrente —,—, Silberrente —,— rente —,—. — Im Juli und Sonnabends geschloss
Amsterdam, 11. Juli. (W. T. B.) Amsterdamsch 182,25, Rotterdamsche Bank 107,00, Deutsche Reichsba Aktien —,—, Amer. Bemberg Certif. A 12,25, Amer. Certif. B 12,25, Amer. Bemberg Cert. v. Pref. —,—,“ Glanzstoff Vorzugs 60,00, Amerikan. Glanzstoff commo Wintershall 171,00, Norddeutsche Wollkämmerei —,—, 2 Glanzstoff —,—, Montecatini 217,50, Deutsche Bank A —,—, 7 % Deutsche Reichsanleihe —,—, 7 % Stadt —,—, 6 ½ % Kölner Stadtanleihe —,—, Arbed 106,00, 79
lbe Union —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. 91,0 Siemens⸗Halske 104,00, 7 % Verein. Stahlwerke 9111¼13, Westf. Elektr. Anl. 102 ½, 7 % Deutsche Rentenbank C 96,50, 6 % Preuß. Anleihe 1927 87,00, 6 % Gelsenkirchen 1934 96,50, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 88
Berichte von auswärtigen Warenmärkt
London, 11. Juli. (W. T. B.) Bei Fortsetzung der! Kolonialwollauktionsserie kamen heute 10 6252 in ziemlich guter Auswahl zum Angebot. Für alle feinen Du bestand zu Tagespreisen stetige Nachfrage, und etwa 900 2 fanden Käufer. Das beträchtliche Angebot von gewaschenen? und Lammwollen mittlerer Qualität begegnete dagegen nur g. Interesse, so daß angesichts der unzureichenden Gebote der dum zurückgezogen wurde. Unter den heute angebotenen Losen b sich auch 3870 Ballen südamerikanischer Provenienz, die zu Preisen an den heimischen und kontinentalen Handel abgesetzt⸗ Beste Halbzuchten im Schweiß brachten 12 ½ d, gewaschene 2 wollen aus Queensland, Marke „Lakeview“, wurden zu 2— geschlagen. Südaustralische Streichwollen, Marke „Gms „f b 23 ½ d Käufer, Lammwollen aus Geelong, Marke „Harbyrne“, s 25 d. Gewaschene Kammwollen aus Neuseeland, Marke „Glen erzielten 24 ½ d, erste Stückewollen 23 d und Lockenwolle Schweißige Kammwollen aus Sydney, Marke „Adalegully’, zu 17 ½ d verkauft.
Manchester, 11. Juli 1930. (W. T. B.) Obwohl 7 Abschlüsse in Garnen und Geweben noch beschränkt e läßt die Nachfrage doch Anzeichen einer Belebung erkennen. † Twist Bundles 11 ¼ d per 1b, Printers Cloth 26/9 sh per Si⸗
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlotteng Verantwortlich für den Anzeigenteil: J. V.: Oberrentmeister Meyer in Berlin.. Verlag der Geschäftsstelee (C. V. Mever) in Bealn⸗ Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags-⸗Aktiengesel b Berlin, Wilhelmstraße 32. Sieben Beilagen
(einschliehl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbenh
Rünchen,
Offentlicher Anzeiger.
Untersuchungs⸗ und Strafsachen, — sversteigerungen, 2₰
ot Lnaliche Zustellu Verlust⸗ und Fundsa “
1. 2. 3. 4 5. 6. 7
. Aktiengesellschaften,
Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellscha 9. Deutsche süoneigseFershe nen
10. Gese
12. Unfall⸗- und 13. Bankausweise 14. Verschiedene
nvalidenversicherungen, Bekanntmachungen.
3. Aufgebote.
7 Aüfgebot nebst Zahlungssperre, Fend die Schuldverschreibung der An⸗ blösungsschuld des Deutschen Reichs 625 Nr. 1 000 491 über 200 Nae des Anslo ungsscheins Gr. 6 Nr. 56 891 200 RM, ist eingestellt bzw. auf⸗ ken aicht Berlin⸗Mitte, Abt. 216.
* F. 1
76. 30.
8 Anfgebot. 4 Kaufmann Hugo Ransenberg in nover, vertreten durch die Rechts⸗ ilte Goldstein 5e in Sar⸗ r Osterstraße 16, hat lufgebot 82210 sieben Wechsel, auf n die Firma Katz u. Klumpp in nsbach als Ausstellerin und Gi⸗ mfigurierte, beantragt: 1. Wechsel 500 RM per 18. Dezember 1929 1 69,90 M Wechselunkosten, bechsel über 4780 RM per 20. De⸗ er 1929 nebst 72,80 7 Wechsel⸗ sten, 3. Wechsel über 4800 RM per Dezember 1929 8 73,05 RM jelunkosten, 4. Wechsel über 4850 zmark per 18. Jannar 1920 nebst M Wechselunkosten, 5. Wechsel 5120 RM per 20. Januar 1930 t 77,15 RM Wechselunkosten, Wechsel über 4380 RM per anuar 1930 er; 66,80 RM lunkosten, 7. Wechsel über Dollar per 10. Januar 1930 2388,05 RM Weechselunkosten. den vorstehend unter O.⸗Z. 1 6 genannten Wechseln war die Großgärtnerei und Edelobstbau f Weber in Baden und bei dem r O.⸗Z. 7 genannten Wechsel die ma Fred Westenholz u. Co. in sterdam Akzeptantin. Der Inhaber kunden wird aufgefordert, späte⸗ n dem auf Montag, den Januar 1931, vormittags Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ 1 Stockk, Zimmer 2, anberaumten gebotstermin seine Rechte anzu⸗ n und die Urkunden vorzulegen, genfalls die Kraftloserklärung der inden erfolgen wird. ernsbach, den 5. Juli 1930. Amtsgericht.
Beschluß.
Imtsgericht Wolfratshausen er⸗ folgendes Aufgebot: Die Firma (Suttners Nachfolger Sägewerk⸗
dlung in U. Mühltal bei imszell hat das 22 von vier Perlust gegangenen Wechseln, näm⸗
über 300 RM, fällig am 15. 10.
Bezogener Max Stöckle in chen, Aussteller Paver Buchner, cch, 2. über 20 RM, fällig am
1930, Bezogener Alois Stenzer Aussteller Max Stöckle in “ 1¹² . 83 am 1230, Bezogener Hugo Hölzle in kenstein, Aussteller 8 in nchen, 4. über 284,05 RM, fällig am
1930, Bezogener Georg Wohl⸗ ger in Otterfing, Aussteller Jos. an Sägewerk in U. Mühltal, be⸗ Iht Der Inhaber der Wechsel wird eefordert, spätestens in dem auf ntag, den 2. März 1931, vorm.
lübr, im Femmer 7 des Amtsgerichts
retshausen seine Rechte anzumelden ee Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ deren Kraftloserklärung erfolgen
offratshausen, den 7. Juli 1930. Amtsgericht Wolfratshausen. Dr. Rosner.
Alufgebot. agende Auf sverfahren sind be⸗ g röder geb. Ernst in Han⸗ beenden, 14, wegen zochelenbrie s über die im Grund⸗ on Blankenburg a. H. Bd. 15 Abt. III Nr. 3 für Wilhelm tr eingetragene Hypothek von 902 2. seitens der Tre bun Editha a Her geb. Benecke in Schmölln * ₰ vypothekenbriefs über die 895 den von Wienrode Bd. III v Bbt. III. für Otto ene
e eingetragene Hypot
24¹0 GM. Die Inhaber der in werden aufgefordert, späte⸗ 81 10˙**⁸ auf den 30. Januar 8210 Uhr, vor dem unterzeich⸗ 8 anberaumten Aufgebots⸗ 8 Rechte anzumelden und die ftios Rürzu gen, widrigenfalls die be der Urkunden er⸗
3 enkenburg Das g
d 9 8242
a. H., den 4. 7. Amtsgericht.
[37183] Aufgebot.
Die Ehefrau Elisabeth Czempiel in Hindenburg, Cheruskerstraße 10, hat —, ihren verschollenen Ehe⸗ mann, Gartenarbeiter Florian Czem⸗ piel, zuletzt wohnhaft in Bottrop, für tot zu erklären. Der bezeichnete ⸗⸗ schollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 29. Jan ar 1931, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 11 anberaumten Aufgebotstermin zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Bottrop, den 4. Juli 1930.
Das Amtsgericht.
[37184] Aufgebot.
Der Uhrmachermeister Kurt Matthes in Görlitz, in seiner Eigenschaft als gerichtlich bestellter Pfleger, hat be⸗ antragt, den verschollenen, am 8. 11. 1891 geborenen Arbeiter Fritz Reichel (Reichelt), zuletzt wohnhaft in Görlitz, — tot zu erklären. Der bezeichnete erschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 8. April 1931, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Aufgebotstermin zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Görlitz, den 4. Juli 1930.
Amtsgericht.
[37185] Aufgebot.
Auf Antrag des Nachlaßverwalters Rechtsanwalts Dr. Burnhauser in München werden alle diejenigen, welche Ansprüche gegen den Nachlaß des am 6. September 1928 zu Poppendorf ver⸗ storbenen Ingenieurs Wilhelm Weider von München, Pullacherplatz 7, er⸗ heben, aufgefordert, ihre Ansprüche unter Beifügung der Belege spätestens im Aufgebotstermin am Samstag, den 30. August 1930, vorm. 10 Uhr, Amtsgerichtsgebäude, Mariahilfplatz Nr. 17 a, Zimmer 208, anzumelden. Nachlaßgläubiger, die sich bis dahin nicht melden, können unbeschadet des Rechts auf Berücksichtigung vor etwaigen Pflichtteilsforderungen, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen von dem Erben nur noch insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen nach Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit.
München, den 8. Juli 1930.
Amtsgericht München.
Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht.
I8o . Der am 13. Juli 1929 von Simon Westmann ausgestellte, von Carl Gold⸗ stein, Berlin, Schönhauser Allee 184, akzeptierte und auf die Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft indos⸗ sierte, am 25. November 1929 fällig ge⸗ wesene Wechsel über 157,05 RM ist für kraftlos erklärt worden. — F. 885. 29. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216.
FNN Der von W. & L. Engelberg aus⸗ gestellte, mit Ausstellungsdatum nicht versehene, am 24. Dezember 1929 ällige, von Heinz Liedes in Berlin, lt⸗roabit 36, akzeptierte Wechsel über 210 RM ist für kraftlos erklärt worden. — F 864. 29. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216.
5788 2 heutiges “ ist der Hypothekenbrief vom 6. Januar 1921 über die auf den Grundbuchblättern Garßen Bd. IV Bl. 109 Abt. III Nr. 7, 2— 2. Bd. I Bl. 6 Abt. III Nr. 13, oftc Bd. III Bl. 36 Abt. III Nr. 6 die Spar⸗ und Leihkasse des Land⸗ reises Celle in Celle eingetragene Hypo⸗ thek für kraftlos erklärt. 8 Amtsgericht Celle, 20. Juni 1930.
37
Die Rechtsanwälte Dr. Müllerheim und Dr. Wegner in Stolp namens und als Vertreter des Beamtenwohnungs⸗ vereins e. G. m. b. H., Stolp, kündigen 1. dem Bberstenersekretr Walter Warning, Stolp, Seyffertstraße 2, 2. dem Seemann Eri⸗ rning aus
Stolp, unbekannten Aufenthalts, 3. dem
Dentisten Günther Warning, Bütow, die Wohnung ihres verstorbenen Vaters, des Oberzollsekretärs Warning in Stolp, zum 1. Oktober 1930. Stolp i. Pomm., den 8. Juli 1930. Amtsgericht.
[37189) Im Namen des Volkes! In dem Aufgebotsverfahren zum — der Todeserklärung der ver⸗ chollenen Bertha Maria Anna Schmidt, Fleßt wohnhaft in Stettin, hat das Amtsgericht in Stettin durch den Amts⸗ gerichtsrat Fuchs für Recht erkannt: Die verschollene Bertha Maria Schmidt, geboren am 28. August 1875 zu Jerzyce in Polen, zuletzt in Stettin wohnhaft, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. De⸗ zember 1924, ö 12 Uhr, fest⸗ estellt. Die Kosten des Verfahrens 2 en dem Nachlaß zur Last. Stettin, den 7. Juli 1930. Das Amtsgericht. Abt. 27 b.
[37190] ““ „Durch Ausschlußurteil vom 10. 7. 1930 ist der am 4. 7. 1867 in Volpriehausen eborene Steinbrucharbeiter Heinrich riedrich Wilhelm Hennies, zuletzt wohnhaft in Dörnberg bei Kassel für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. 12. 1923 8. — 7829. Zierenberg, den 10. Juli 1930. Amtsgericht.
4. Heffentliche Zustellungen.
[37192] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Gertrud Szech, geb. Hübner, in Nowawes, Kreis Teltow, Priester⸗ straße 12, Prozeßbevollmächtigter: hal Dr. Tischbierek in Mikultschütz, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, d Otto Czech, 82 in Beuthen, O. S., Körner⸗ traße 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe aus Verschulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Beuthen, O. S., auf den 17. September 1930, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt en Rechtsanwalt als Efeseß evollmächtigten vertreten zu assen.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts. — 4. R. 71/30.
[37193]
5. R. 226/30. Oeffentliche u⸗ stellung. Die verehelichte Friseur Wil⸗ helmine Miska 2 Speer in Berlin, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 29, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Scheye I. in Breslau, klagt gegen den “ Karl Miska, Be⸗ klagten, früher in Breslau, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. wegen Ehebruchs des Beklagten, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 6. November 1930, vormittags 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten zu lassen. Breslau, den 7. Juli 1930. Der Ur⸗ kundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[37194] Oeffentliche Zustellung. Der Invalide Ferdinand Bodewein, Arbeiter in Neuß, Rheinwallstr. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Davids in Neuß, klagt gegen die Ehe⸗ 8 F. Bodewein, früher in Munster⸗ ager, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte mit dem Zeugen Leo Werner Ehebruch, zum mindesten aber ehewidrige Be⸗ iehungen unterhalte, mit dem Antrag, jie am 9. November 1926 vor dem Standesbeamten in Neuß geschlossene Ehe der Parteien zu — die Be⸗ klagte für den alleinschuldigen Teil zu erklären und 82 die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Düssel⸗ dorf auf 16. Sep r 1930,
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vorm. 10 Uhr, Saal 123, mit der Aufforderung, sich durch einen bei
diesem Gericht zugelassenen Re anwalt als Prozeßbevollmächtigten — treten zu lassen. (Feriensache.) Düsseldorf, den 7. Juli 1930. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[371961 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elise Meyer geborene Halenbeck in Langenhagen bei Han⸗ nover, Lange Straße 26, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alexander⸗ Katz in. Hannover, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Postgeiwocht⸗ meister Johannes Meyer, unbekannten Aufenthalts, früher in Hannover, aus 17 B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die dlägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer, Einzelrichter II, des Landgerichts in Hannover auf den 22. September 1930, vorm. 11 Uhr, zimmer 248, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 7. Juli 1930.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts
[37197] Oeffentliche Zustellung.
Anna Herbstreit, geb. Scholling, in Heilbronn, klagt gegen ihren mit unbe⸗ kanntem vne Fer abwesenden Ehe⸗ mann FZosef Herbstreit, Landwirt, früher in Heilbronn, wegen Eheschei⸗ dung, mit dem Antrag: Die am 10. März 1913 vor dem Standesamt Frankfurt a. M. geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. Der Be⸗ klagte wird für den alleinschuldigen Teil erklärt und hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Heilbronn auf Dienstag, den 23. Sept. 1930, vormittags 9 Uhr.
Heilbronn, den 9. Fuli 1930. Geschäftsstelle des Landgerichts. Seyfried.
[37200] Oeffentliche Zustellung.
Die Korrespondentin Hertha Stau⸗ dacher in München, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Redlich in München, Theatinerstraße 49, klagt gegen den Expedient Nikolaus Stau⸗ dacher, früher in Schäftlarn, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, zu erkennen: I. Die Ehe der Streits⸗ teile wird aus Verschulden des Be⸗ klagten geschieden. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts München II auf Frei⸗ tag, den 3. Oktober 1930, vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 453 I des neuen Justizgebäudes, mit der Aufforderung, einen beim Land⸗ gericht München II zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zweck der öffentli en
ustellung wird dieser Auszug aus der
lage bekanntgemacht.
München, den 9. Inli 1930.
Der Urkundsbeamte der Gesch’ Lelle des Landgerichts München II.
[37201] Oeffentliche Zustellung
Die Frau Martha Stopf geb. Schwekkendiek in Vielank, Häuslerei Nr. 25, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Klockmann in Dömitz i. M., klagt gegen ihren Ehemann, en Schweizer Erich Stopf, zuletzt in Hohenwoos, gegenwärtig unbekannten Aufenthalts, wegen Nichtigkeit der Ehe, mit dem Antrag auf Nichtigkeitsertlä⸗ rung der Ehe, und den Beklagten fur v. zu erklären. Die Klägerin adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Schwerin auf den 28. November 1930, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem geda en Gericht zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zweck der öffentlichen ustellung wird dieser Auszug der lage bekanntgemacht.
Schwerin, den 26. Juni 19230. Der Urkundsbeamte der Geschäftestelle des Meckl.⸗Schwer. Landgerichts.
[37202] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Frieda Maddaus geb. Speckmann in Neustadt⸗Glewe, Par⸗ chimer Straße 13, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Hoppe, Justizrat Kolbow und Dr. E. Faull in Schwerin
i. M., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter asc Maddaus, zur Seit unbekannten Aufenthalts, wegen Che⸗ — mit dem Antrag auf Ehe⸗ eidung und Schuldigerklärung des eklagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts in Schwerin auf den 4. November 1930, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Schwerin, den 5. Juli 1930. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Meckl.⸗Schwer. Landgerichts.
[37204] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Josef Hansen in Barmen, Südstraße 102, für sich und als Pfle⸗ gerin ihrer minderjährigen Kinder Giesela und Gert daselbst, klagt gegen den Schneider Josef Hansen, früher in Barmen, Südstraße 102, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unter⸗ haltsforderung, mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von einer wöchentlich im voraus zu zahlenden Unterhaltsrente von je 7,50 RM wöchentlich vom Klagezu⸗ stellungstage ab. Zur mündlichen Ver⸗ handlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Barmen auf den 26. September 1930, vormittags 10 Uhr, Zimmer 35, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen fest⸗ gesetzt.
Barmen, den 10. Juli 1990. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
[37206) Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Anna Bothe in Badersleben, vertreten durch das Kreis⸗ jugendamt in Oschersleben (Bode), klagt gegen den Melker Albert Hake,
geboren am 8. Juli 1900 in Dortmund, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Badersleben, wegen Unter⸗
halts, mit dem Antrag: I. Der Beklagte
wird verurteilt: a) dem Kinde zu Hd.
des Kreisjugendamts Oschersleben von
seiner Geburt, d. i. vom 18. Januar 1927, ab eine Unterhaltsrente von 90 RM vierteljährlich bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am Ersten jeden Viertel⸗ jahres, zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen; II. das Urteil ist nach § 708 Ziffer 6 Z.⸗P.⸗O. vor⸗ läufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halberstadt auf den 15. September 1930, vormittags 8 ¼ Uhr, geladen.
Halberstadt, den 23. Juni 1930. Der Urkundsbeamte —
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[37209] Oeffentliche Zustellung. 8 Hebel, Martina E eb. 19. 2. 1930 in Memmingen, unehelich und minderjährig, gesetzlich vertreten durch den Vormund, klagt gegen Ruf, Franz Josef, led., großj., Zimmermann, zuletzt in Hopferbach, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Es wird festgestellt daß der Beklagte der Vater des von der Marie Hebel am 19. Februar 1930 unehelich ge⸗ borenen Kindes Martina Kreszentia ist. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klagspartei 8 die Zeit von der Ge⸗ burt des Kindes, d. i. vom 19. Februar 1930 an bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahr eine je rür drei Monate vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 360 RM zu entrichten usw. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Franz Josef Ruf wird hiermit zur mündlichen Ver⸗ andlung des Rechtsstreits in die öffent⸗ iche Sitzung des Amtsgerichts Ober⸗ günzburg vom Freitag, den 29. August 1930, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 1, geladen. Zum der öffentlichen Fustelung an Franz Josef Ruf be⸗ anntgemacht.
Obergünzburg, den 9. Juli 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[37203] Oeffentliche Zustellung. Der Landwirt Wilhelm Porth in Eggersdorf und der Lehrer Albert Porth in Berlin⸗Niederschönhausen, Blücherstr. 16, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt ller in Altlandsberg, klagen gegen den Kaufmann en Oestreicher, früher in Berlin, Chri⸗ tinenstraße 26, wegen der im Grund⸗ uch von vrbor Blatt Nr. 287 ein⸗
getragenen Aufwertungshypothek von