1932 / 133 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jun 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Donnerstag,

““ Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc. Verordnung über Auslegung der Stimmlisten. 8 Vereinbarung über Luftverkehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Anzeige, betreffend die Ausgabe 1u““ 14 gesetzblatts, Teil II. .“

Amtliches.

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Der Herr Reichspräsident hat den Oberlandesgerichtsrat Karl Wilhelm in Zweibrücken an Stelle des Oberlandes⸗ gerichtsrats Max Roth, der in den dauernden Ruhestand ver⸗ setzt worden ist, zum stellvertretenden richterlichen Mitgli Reichsdisziplinarkammer in Zweibrücken ernannt.

Berlin, den 7. Juni 1932.

Reichsminister des Innern. be“

edyung über die Auslegung der Stimmlisten Auf Grund des § 18 Abs. 1 Satz 1 der Reichsstimm⸗ ordnung vom 14. März 1924 (RGBl. I S. 173) bestimme ich, daß die Stimmlisten und Stimmkarteien für die am 31. Juli 1932 stattfindende Reichstagswahl vom 10. bis 17. Juli 1932 auszulegen sind. Berlin, den 9. Juni 1932. Der Reichsminister des Innern von Gayl.

Bekanhimachung über die deutsch⸗amerikanischen Vereinbarungen über Luftfahrt vom 31. Mai 193

Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika sind in Berlin am 31. Mai 1932 durch Notenwechsel zwei Vereinbarungen über den Luftverkehr zwischen den beiden Ländern und über die gegenseitige Anerkennung von Luft⸗ tüchtigkeitszeugnissen von Luftfahrzeugen, die als Handelsware aus dem anderen Lande eingeführt werden, abgeschlossen worden. Der deutsche Wortlaut der beiden Vereinbarungen wird nach⸗ stehend veröffentlicht. Die beiden Vereinbarungen sind mit dem 1. Juni 1932 in Kraft getreten.

Berlin, den 7. Juni 1932.

Der Reichsminister des Auswärtigen. J. V.: von Bülow.

Vereinbarung zwischen Deutschland und den Vereinig Staaten von Amerika über die gegenseit Anerkennung von Lufttüchtigkeitszeugnis von Luftfahrzeugen, die als Handelsware dem anderen Lande eingeführt werden.

1. Diese Vereinbarung bezieht sich auf Zivilluftfahrzeuge, die in Deutschland hergestellt und nach dem Festland der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, mit Ausnahme von Alaska, aus⸗ eführt werden, sowie auf Zivilluftfahrzeuge, die auf dem Fest⸗ and der Vereinigten Staaten von Amerika, mit Ausnahme von Alaska, hergestellt und nach Deutschland ausgeführt werden.

2. Den Lufttüchtigkeitsscheinen, die von den zuständigen Be⸗ hörden der Deutschen Regterung für diejenigen Luftfahrzeuge ausgestellt sind, die später in den Vereinigten Staaten eingetragen werden sollen, soll die gleiche Gültigkeit beigelegt werden, als ob ie nach den hierfür in den Vereinigten Staaten geltenden Be⸗ timmungen ausgestellt worden wären. Voraussetzung hierfür ist, daß auch ein Lufttüchtigkeitsschein für Aussuhrzwecke von den Behörden der Deutschen Regierung für das einzelne Luftfahrzeng erteilt worden ist und daß die von den zuständigen Behörden in den Vereinigten Staaten ausgestellten Lufttüchtigkeitsscheine für diejenigen Luftfahrzeuge, die später in Deutschland eingetragen werden, dort in gleicher Weise Gültigkeit haben, als wenn sie nach den in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestellt worden wären.

3. Die vorstehende Vereinbarung soll sich auf die Zivil⸗ luftfahrzeuge aller Arten erstrecken, einschließlich derjenigen des öffentlichen Verkehrs und derjenigen, die zu privaten Zwecken verwendet werden.

4. Diese Vereinbarung kann von jeder der beiden Regierungen der anderen gegenüber mit 60tägiger Frist gekündigt werden. Falls indes eine der beiden Regierungen durch einen späteren gesetz⸗ geberischen Akt daran verhindert sein sollte, die Bestimmungen dieser Vereinbarung voll durchzuführen, so soll sie automatisch hinfällig werden.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 81 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RSBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 9. Juni 1932 ür eine Unze Feingodd.. = 112 sh 8 d,

n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 9. Juni 1932 mit RM 15,48 umgerechnet =RM 87,2040, für ein Gramm Feingold demnach ⸗= pence 43,4678, in deutsche Währung umgerechnet „⸗=RM 2,80367.

Berlin, den 9. Juni 1932. . 8 Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Bekanntmachung.

Die am 8. Juni 1932 ausgegebene Nummer 14 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

die Vierte Strom⸗ und Schiffahrt⸗Polizeiverordnung zur Aenderung der Strom⸗ und Schiffahrt⸗Polizeiverordnung für die westdeutschen Kanäle, vom 31. Mai 1932,

die Bekanntmachung, betreffend Eisenbahn⸗Verkehrsordnung, vom 19. Mai 1922.

die Bekanntmachung über die am 30. September 1921 in Genf unterzeichnete Internationale Uebereinkunft zur Unterdrückung des Frauen⸗ und Kinderhandels, vom 21. Mai 1932,

die Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsch⸗türkischen Auslieferungsvertrags, vom 21. Mai 1932, und

die Bekanntmachung über ein deutsch⸗österreichisches Fahndungs⸗ übereinkommen, vom 2. Juni 1932.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM.

Postversendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 8. Juni 1932. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Nichtamtliches.

Statistik und Volkswirtschaft. Stand der Reben Anfang Funi 1932.

2 G Note 1 = sehr gut, 2 = gut; Länder 3 = mittel, 4= gering, und 3 8 899 4 gfring. 5

wischenstufen sind dur Landesteile Zehntel ausgedrückt.

Ie8*“ Rheingebiet (ohne Rheingau) 1“ Mosel⸗, Saar⸗ und Ruwergebiet Ahrgebiet 56 56 6

Alle anderen Gebiete

8 Postscheckkonto: Berlin 41821.

Austrieb erst spät eingesetzt. Bei der feuchtwarmen Witterun im zweiten Maidrittel konnten jedoch die Reben im Wachstu

so weit aufholen, daß Ende Mai ein normaler Stand erreicht war. Der Ansatz der Gescheine wird im allgemeinen als gut beurteilt. Von den im Mai so gefürchteten Nachtfrösten sind die Weinbaugebiete in diesem Jahre verschont geblieben. Hier und

da sind durch Unwetter und Hagelschlag Schäden verursacht worden. Tierische und pflanzliche Schädlinge machten sich bisher wenig bemerkbar.

Bayern: In den Weinbergen der Pfalz und Unterfrankens hat die um die Maimitte einsetzende starke Erwärmung einen, wenn auch verspäteten, so doch raschen Austrieb bewirkt. Aller⸗ dings ging dieser nicht überall gleichmäßig vor sich. So haben besonders in niedrigen Lagen die Reben etwas unter der Herbst⸗ kälte gelitten, so daß der Ansatz der Gescheine manchmal zu wünschen übrig läßt. Im allgemeinen ist der jedoch recht gut. An Schädlingen ist neben der Kräuselkrankhei der Rebstichler lagenweise etwas stärker aufgetreten, während aus einigen Bezirken der Plalz sehr starker Mottenflug ge⸗ meldet wird.

Württemberg: Die Reben haben dank der günstigen Witterung gut ausgetrieben und zeigen einen vielversprechenden Stand.

Baden: Die Meldungen über den Stand der Reben lauten im allgemeinen günstig. Größtenteils zeigen die Weinberge reichen Ansatz.

Hessen: Der Stand der Reben ist im allgemeinen be⸗ friedigend. Ueber das Auftreten von Schädlingen wird nur ver⸗ einzelt berichtet. Mit der Bekämpfung der Rebschädlinge ist begonnen.

Sachsen: Die Entwicklung der Reben weit vor⸗ geschritten. Ihr Aussehen ist frisch und gesund.

Berlin, den 8. Juni 1932. * Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Burgdörfer.

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Preußen.

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II111““ Mittelfranken. Unterfranken . Schwaben.

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Schwarzwaldkreis 8 58

Ho bo do do 1—

Jagstkreis .. . 8 Donaukreis

Württemberg

Konstanz . Freiburg . Karlsruhe. Mannheim

Starkenburg. Rheinhessen.

Sachsen Deutsches Reich

dagegen Anfang Juni 1931 . Juni 1939 Juni 1929

Bemerkungen. Preußen: Bei dem verhältnismäßig milden Witterungs⸗ verlauf des Winters 1931/32 ist an den Rebstöcken im allgemeinen kein Schaden entstanden. Nur vereinzelt haben die im Vorjahr angelegten Jungselder etwas unter den harten Kahlfrösten im

Februar gelitten. Infolge des langen Nachwinters hat der

ens

Handel und Gewerbe. Berlin, den 9. Juni 1932.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Junt 1932 (in Klammern + und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva. RM

1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗

ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechhdnhe

und zwar: Goldkassenbestad RM 763 167 000 Goldderot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ 114X““ 80 254 000 8 2. Bestand an deckungsfähigen Devisen.. 138 163 000 (+ 9 611 000) 9. a) Reichsschatzwecheeln.. 6 280 000 (s— 11 960 000) b) sonstigen Wechseln und Schecks 3 031 413 000 (+ 41 180 000) deutschen Scheidemünzen. 236 412 0 11“ (+ 11 564 000) Noten anderer Banken.. 5 686 000 (+ 2 993 000) Lombardforderungenü . 129 239 000 (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ (— 128 014 000)

w I RM 8000. wechsel, 1““ 364 427 000

955 000) 758 997 000 (— 45 799 000)

1. Grundkapital .. ö 150 000 000

2. Reservefonds: lunverändert) a) gesetzlicher Reserveondos . 59 254 000 (unverändert) b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ FabnI . Zeöö““ 40 235 000 (unverändert)

c) sonstige Rücklagelnn 317 937 000 (unverändert) 3. Betrag der umlaufenden Noteln 3 889 407 000 (s— 71 156 000) 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 357 522 000 (s— 73 037 000) 5. Sonstige Passa 704 683 000 (+ 10 423 000) Zu der vorstehenden Uebersicht teilt „W. T. B.“ mit: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 7. Juni 1932 hat sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Efsekten um 97,8 Mill. auf 3531,4 Mill. RM verringert. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 41,2 Mill. bis auf 3031,4 Mill. RM zugenommen, die Bestände an Reichsschatzwechseln um 12 Mill. auf 6,3 Mill. RM und die Lombardbestände um 128 Mill. bis auf 129,2 Mill. RM abgenommen. An Reichsbank⸗ noten und Rentenbankscheinen zusammen sind 80,1 Mill. RM in die Kassen der Reichsbank zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichsbanknoten um 71,2 Mill. auf 3889,4 Mill. RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 8,9 Mill. auf 404,4 Mill. RM