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Zweite Zentralhandelsregisterbeilage
zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 24. Juni 1932.
S. 4.
Tabakhaus, Werne, Bonenstraße 6, In⸗ haber Hermann Waßmann sen. und jun. in Werne, Bonenstraße 6, wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermin vom 7. April 1932 angenommene Fwang 2 vergleich durch rechtskräftigen Besch a vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdur aufgehoben.
erne a. d. Lippe, 17. Juni 1932.
Das Amtsgericht.
Berlin. [27763] Ueber das Vermögen der Remak § Silber Kommanditgesellschaft in Berlin 0 17, Große Frankfurter Str. 137 (Schirm⸗ und Mützenfabrik), ist am 21. Juni 1932, 11 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. — 81. V. N. 32. — Vertrauensperson: Kauf⸗ Wilhelm Reimann in Berlin, Markgrafenstr. 6. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag am 18. Juli 1932, 12 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Fried⸗ richstraße 13/14, III. Stock, Zimmer Nr. 106, Quergang 9. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und den Ermittlungs⸗ ergebnissen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt. Berlin, den 21. Juni 1932. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 81.
Zielefeld. [27764]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Fastabend, Haus⸗ und Küchen⸗ gerätehandlung, Bielefeld, Gütersloher Straße Nr. 39 b, wird auf dessen An⸗ trag vom 6./10. Mai 1932 heute, am 21. Juni 1932, 16 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag auf den 16. Juli 1932, 9 ¼ Uhr, Gerichtsstraße Nr. 4, — Nr. 5, anberaumt. Der Bücherrevisor Karl⸗ Schmidt, Bielefeld, Teutoburger Straße Nr. 26, wird zur Vertrauens⸗ person bestellt. Der Eröffnungsantrag usw. ist auf der Geschäftsstelle des Ge⸗ richts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. “
Das Amtsgericht Bielefeld.
Bunzlau. [27765]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Liebig in Bunzlau ist am 21. Juni 1932, 18 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. Der Wirt⸗ schaftsberater Kurt Gollnisch in Bres⸗ lau 5, Tauentzienstr. 13, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf den 15. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Bunzlau, Zimmer 4, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle, Zimmer 13, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bunzlau, 21. Juni 1932. Düben. Beschluß. [27766]
Ueber das Vermögen des Direktors Richard Arnold, alleinigen Inhabers des Eisenmoorbads Düben (Mulde), wird heute, am 22. Juni 1932, vormit⸗ tags 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauensperson wird der Kauf⸗ mann Robert Mühlpfordt in Witten⸗ berg, Collegienstraße 52, bestellt. Ter⸗ min zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 16. Juli 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, Zimmer Nr. 8, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Düben, den 22. Juni 1932.
Amtsgericht. —
ssen-Werden. [27767]
Vergleichsverfahren.
Auf Antrag des Kaufmanns Benja⸗ min Löwinsohn, Essen⸗Kupferdreh, ist am 20. Juni 1932, vorm. 11 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet worden. Termin steht am 19. 7. 1932, vorm. 8 ¼ Uhr, Zimmer 9, an. Als Ver⸗ trauensperson ist der Kaufmann B. Luig, Essen⸗Werden, bestellt. (4. V. N. 1 — 32.)
Amtsgericht Essen⸗Werden. Forst, Lausitz. [27768] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gerhard Bennwitz, Inhabers der nicht eingetragenen Firma G. Ad. Nißnick Nachf. in Forst (Lausitz), ist am 21. Juni 1932, vormittags 10 Uhr 30 Minuten, das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann Ernst Wendt in Forst (Lausitz) ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 23. Juli 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Forst (Lausitz), Zimmer Nr. 10, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. t Forst (Lausitz),
Das 1. den 21. Juni 1932.
Geldern. [27769] Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des Johann Peerenboom in Weeze ist am 20. Juni 1932, 12,50 Uhr, das Vergleichsverfah⸗ ren zur Abwendung des Konkurses er⸗ öffnet worden. Der beeidigte Bücher⸗ revisor Ernst Hinst in Wesel ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf den 20. Juli 19232, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Gel⸗ dern, Zimmer Nr. 1, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei⸗ ligten niedergelegt. —
Geldern, den 20. Juni 19232.
Amtsgericht. Kirchhundem. 1 [27770] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Liese in Würdinghausen ist am 20. Juni 1932, 16 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkur⸗ ses eröffnet worden. Der Auktionator Beule in Grevenbrück ist zur Vertrau⸗ ensperson ernannt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 19. Juli 1932, 9 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht in Kirchhundem, Zimmer Nr. 1, anbe⸗ raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten⸗ niedergelegt.
Kirchhundem, den 20. Juni 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Königsberg, Pr. [27771] Ueber das Vermögen der Frau Wil⸗ helmine Leuner, in Firma Ludwig Leuner, Königsberg, Pr., Hohenzollern⸗ straße 5, ist am 18. Juni 1932, 11,15 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Max Wittenberg, Königsberg, Pr., Kneiph. Langgasse 20. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor schlag am Freitag, den 15. Juli 1932, 9 ¼ Uhr, Zimmer 318. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitte⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Königsberg, Pr. Marienburg, Westpr. (27772] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Epp in Marienburg, Lang Sase S, ist auu 89995 12,30 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann Otto Bor⸗ kowski, Marienburg, ist zur Vertrau⸗ ensperson ernannt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 18. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Marienburg, Zimmer Nr. 2, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Marienburg, den 21. Juni 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Markranstädt. [27773]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Wil⸗ helm Friedrich Robert Hagn, Inhaber eines unter der im Handelsregister ein⸗ getragenen Firma Wilhelm Hagn be⸗ triebenen Weiß⸗, Kurz⸗ und Woll⸗ warengeschäfts in Markranstädt, Leip⸗ iger Straße 19, wird heute, am 1. Juni 1932, nachmittags 5 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröff⸗ net. Vertrauensperson: Herr Syndikus Assessor Dr. Fritz Gupelt in Leipzig, Europahaus. Vergleichstermin am 18. Juli 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Markranstädt, den 21. Juni 1932.
München. [27774] Bekanntmachung.
Am 20. Juni 1932, nachm. 3 Uhr, wurde über das Vermögen der Firma Emil Neuburger, o. H.⸗G., Band⸗, Samt⸗ u. Seidenwarengeschäft, Mün⸗ chen, Rindermarkt 9, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauens⸗ person ist Rechtsanwalt Justizrat Leo Weil in München, Pettenbeckstr. 6, be⸗ stellt. Der Vergleichstermin ist be⸗ stimmt auf Dienstag, den 19. Juli 1932, vorm. 9 Uhr, im Geschäftszimmer 724 II, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, München. Zu diesem Termine werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist auf der Ge⸗ schäftsstelle, Zimmer 741 IV, Prinz⸗ Ludwig⸗Str. 9, in München zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergelegt.
Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts
München. Neustrelitz. [27775]
Ueber das Vermögen des Ingenieurs Kurt Neelsen in Neustrelitz wird heute, am 20. Juni 1932, 21 Uhr, das Ver⸗
Feiceverfahess zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da die gesetzlichen Erfordernisse nach dem Gesetz über den
Vergleich zur Abwendung des Konkurses Moltkeanlage 8, wird her Vertrauens⸗
erfüllt sind und außerdem die Zahlungs⸗ unfähigkeit dargetan ist. Der Kauf⸗ mann Martin Maaß in “ wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag wird auf Dienstag, den 19. Juli 1932, 9 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Neustrelitz, den 20. Juni 1932. Amtsgericht, Abt. 3.
Osterwieck, Harz. [27776] Beschluß.
Ueber das Vermögen des Schlosser⸗ meisters Friedrich Wust in Osterwieck am Harz wird auf seinen Antrag heute, am 17. Juni 1932, mittags 12 Uühr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet, weil er zahlungsunfähig ist. Als Ver⸗ trauensperson zur Prüfung der Ver⸗ hältnisse des Schuldners und zur Ueber⸗ wachung seiner Geschäftsführung sowie der Ausgaben für die Lebensführung des Schuldners und seiner Familie während des eas wird der Kauf⸗ mann Oskar Schoof in Osterwieck am Harz bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 9. Juli 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und die Ergebnisse der gemäß § 9 V.⸗O. an⸗ gestellten Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei⸗ ligten aus.
Osterwieck am Harz, 17. Juni 1932.
Das Amtsgericht.
Reichenbach, Vogtl. 27777] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handels⸗ gesellschaft in Firma Max Feldmann, Drehbankfutterfabrik und Autorepara⸗ turwerkstatt in Reichenbach i. V., Greizer Str. 25, wird heute, am 20. Juni 1932, vormittags 9 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vertrauensperson Herr Rechts⸗ anwalt Dr. Rockstroh in Reichenbach i. V., Weinholdstraße. Vergleichs⸗ termin am 23. 7. 1932, vorm. 10 Uhr. Die Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus. Amtsgericht Reichenbach i. V.,
den 20. Juni 1932. Schwabach. [27385] Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Schwabach hat am 20. Juni 1932, vorm. 10 Uhr, über das Vermögen der Firma Victoria Bronze⸗ farbenwerke H. Rosenhaupt — Köhler & Co. — Frank & Leißler in Schwabach das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauens⸗ person ist der Bankvorstand a. D. Georg Denzer in Schwabeach bestellt. Vergleichs⸗ termin ist n. auf Dienstag, den 12. Juli 1932, nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 13. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts (Zim⸗ mer Nr. 11) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Schwabach, den 20. Juni 1932.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Waiblingen. 1827778
Ueber das Vermögen der Firma Albrecht Aldinger, Gemischtwaren⸗ geschäft in Fellbach, ist am 21. Junig 1932, vorm. 10 ½ Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren eröffnet worden. Vertrauens⸗ person: Bücherrevisor Max Benz, Stuttgart, Senefelderstr. 7. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag ist auf Dienstag, den 19. Juli 1932, nachm. 3 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Waiblingen be⸗ stimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Waiblingen.
Wittenberg, Bz. Halle. 127779]
Ueber das Vermögen der Witten⸗ berger Glas⸗Sandwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Reinsdorf b. Wittenberg, Bez. Halle a. S., ist am 20. Juni 1932, 13 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗
kurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Krüger in Wittenberg ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag ist auf den 20. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 20, anberaumt. Wittenberg, den 21. Juni 1932. Amtsgericht.
[27780] Krzanowitz, Kreis Kosel, O. S., ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 18. Juni⸗ 1932 aufgehoben. Kosel, O. S., den 21. Juni 1932. Das Amtsgericht.
Worms. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Valentin Dähler, Herrenkleidergeschäft, Inh. Adam Dähler Ww. Frieda geb. Ruppert in Worms, Obermarkt
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(öffnete gerichtliche Vergleichsverfahren
3,
wurde heute, am 17. Juni 1932, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Halang in Worms,
person ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Samstag, den 16. Juli 1932, 10 Uhr, Saal 16, vor dem oben bezeichneten Gericht anberaumt. Worms, den 17. Juni 19323. Hess. Amtsgericht. “
Zöblitz. Erzgeb. [27781] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Oskar Reichel in Zöblitz, Johannis⸗ straße, wird heute, am 20. Juni 1932, nachmittags 5 ½ Uhr, das gericht⸗ liche Vergleichsverfahren eröffnet. Ver trauensperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Pietzsch, hier. Vergleichstermin am 14. Juli 1932, vormittags 10 ¼ Uhr Die Unterlagen liegen auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. (VV 2/32.) Amtsgericht Zöblitz, den 20. Juni 1932.
Bremen. [27782] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Johann Rudolph Friedrich Mugge, all. Inh. der Firma G. H. Mugge in Bremen Hohetorstraße 71, ist am 9. Juni 1932 nach rechtskräftiger Bestätigung eines Vergleichs aufgehoben worden. Bremen, 13. Juni 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Bunzlau. [27783] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkuürses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Firma Stern⸗Porzellan⸗Manufaktur E. Leber & Sohn in Tiefenfurt i. Schles. ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 15. Juni 1932 aufgehoben. Amtsgericht Bunzlau, 20. Juni 1932.
Colditz. [27784] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Thomsberger & Hermann, Aktiengesellschaft in Colditz, Sachsen, ist infolge der Bestätigung des im Ver⸗ gleichsverfahren vom 15. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Be⸗ schluß vom 22. Juni 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Colditz, den 22. Juni 1932.
Elbing. [27786] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Iwan Ber⸗ lowitz, alleinigen Inhabers der Firma Anna Damm in Elbing, ist nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs durch Beschluß von heute aufgehoben worden. Amtsgericht Elbing, den 21. Juni 1932. Finsterwalde, N. L. [27787] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Carl Emil Weise, Kleinmöbelfabriken, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Finsterwalde, ist infolge Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 10. Juni 1932 geschlossenen Vergleichs aufgehoben.
Finsterwalde, den 16. Juni 1932. Das Amtsgericht. Hamburg. [27788]
Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Hermann Meyer, wohnhaft: Hamburg, Sierichstraße 126, Erdg., alleinigen Inhabers der Firma „Ka⸗ dege“ Kaufhaus der Gelegenheiten Her⸗ mann Meyer, Geschäftslokal: Hamburg, Esplanade 6, Geschäftszweig: Klein⸗ handel in Möbeln, Teppichen und Kunstgegenständen, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 18. Juli 1932 aufgehoben worden.
Das Amtsgerich: in Hamburg. Hamburg. „[27789]
Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Isak Reiß, wohnhaft: Hamburg, Lübecker Straße 74. alleinigen Inhabers der Firma Isak Reiß, Geschäftslokal: Hamburg, Steindamm 132, und Altona, Gr. Johannisstraße 49, Geschäftszweig: Textilwareneinzelhandel, eröffnete ge⸗ richtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 18. Juni 1932 aufgehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Hamburg. [27790]
Das über das Vermögen der Witwe Dora Anna Helene YUhr geb. Thiele, wohnhaft: Hamburg, Weidenallee 25, alleinigen Inhaberin der Firma Carl Yhr, Geschäftslokal: Hamburg, Stadt⸗ hausbrücke 43, Geschäftszweig: Export von Modewaren und Besatzartikeln, er⸗
ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 18. Juni 1932 aufge⸗ hoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Kosel, O. S. [27785]
7. V. N. 3/32. Das Vergleichsver⸗ fahren über das Vermögen der Kauf⸗ mannsfrau Anastasia Romanek in
Landsberg, Warthe. [27791] Bekanntmachung.
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft Gustav Käding in Landsberg (Warthe), Inhaber: die Kaufleute Wal⸗ ter und Max Käding und die Witwe Anna Käding geb. Paeschel, ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 22. April 1932 aufgehoben.
Landsberg (Warthe), 18, Juni 1932.
Das Amtsgericht.
Marbach, Neckar. [27792]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Karl Zirkler, Inhaber eines Kunst⸗ steingeschäfts in Großbottwar, wurde am 20. Juni 1932 nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.
Amtsgericht Marbach a. N.
Neustadt, O. S. [27793]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Gadiel in Neustadt, O. S., Inhabers der Firma Isidor Goldschmidt in Neustadt, O. S., ist durch Beschluß vom 20. Juni 1932 aufgehoben worden, da der Vergleich angenommen und bestätigt worden ist. Amtsgericht Neustadt, O. S., 20. 6. 1932.
Nürnberg. [27794] Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 16. Juni 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Lieblein & Müller, Schokolade⸗ und Zuckerwarengroßhandlung in Nürnberg, Hirtengasse 5 nach Bestätigung des an⸗ genommenen Vergleichs aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
oldenburg, OIldenburg. [27795] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Willi Lilie in Oldenburg, Heiligengeist⸗ wall 2, alleiniger Inhaber der im Han⸗ delsregister eingetragenen Firma Willi Lilie in Oldenburg: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 10. Juni 1932 ange⸗ ommene Vergleich wird hierdurch be⸗ stätigt. 2. Infolge der Bestätigung wird das Verfahren aufgehoben. Oldenburg, den 10. Juni 1932. Das Amtsgericht. Abt. VII.
Oppeln. 127 796] Veschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Ingenieurs Carl Emmerling in Oppeln, Zimmer⸗ straße: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 16. Juni 1932 angenommene Ver⸗ gleich wird hierdurch bestätigt. 2. In⸗ folge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Amtsgericht Oppeln, den 16. Juni 1932. Pirmasens. [27797] Bekanntmachung. Das Amtsgericht Pirmasens hat mit Beschluß vom 16. Juni 1932 das Ver⸗ gleichsversahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Georg Gabel, Schuhgroßhändlex in Pir⸗ masens, Schützenstr. 5, Alleininhaber der Firma Georg Gabel, Schuhgroß⸗ handlung und Schuhbedarfsartikelge⸗ schäft allda, nach Bestätigung des ab⸗ geschlossenen Vergleichs aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Reichenbach, Vogtl. 277981] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kanfmanns Albert Pflugbeil, all. Inh. der Firma Maschinenfabrik Reima Albert Pflugbeil in Netzschkau i. V., ist infolge der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermin vom 18. Juni 1932 an⸗ genommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Reichenbach i. V., den 18. Juni 1932. Rüstringen. 2 [27799] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns August Petersen, alleinigen Inhabers der Firma Wilhelm Timmann Nachflg. (Manufaktur⸗, Weiß⸗ u. Wollwarenge⸗ schäft) in Rüstringen, Werftstr. 6, ist in⸗ folge Bestätigung des Vergleichs am 15. Juni 1932 aufgehoben. Rüstringen, den 18. Juni 1932. Amtsgericht. Abt. III.
[27800 Schwarzenberg, Sachsen.
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Fabrikanten Emil Bruno Seltmann, alleiniger Inhaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Gebr. Seltmann (Herstellung und Vertrieb von Blech⸗ und Lackierwaren) in Beierfeld Nr. 93 b, ist infolge der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermin vom 8. Juni 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.
Amtsgericht Schwarzenberg,
den 20. Juni 1932. — VV 7/32 Trebnitz, Schles.
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Adalbert Pietruszka und Hermann Stiller ind Trebnitz. Inhaber der offenen Handels⸗ gesellschaft A. Pietruszka in Trebnitz in Schles., ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs vom 8. Mai 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Trebnitz, den 20. Juni 1932. “
27801]
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Berlin, Sonnabend, den 25. Funi, abends.
Ppoftscheckkonto: Berlin 41821.
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Verordnung zur Devisenbewirtschaftung (Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung). Vom 23. Juni 1932.
Vekanntmachung, betreffend I. und III. mecklenburg⸗schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923.
Preußen.
Mitteilungen, betreffend die Verleihung der Rettungsmedaille am am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
Bekanntmachung, betreffend die Pehung der 4. Klasse der 39. Preußisch⸗Süddeutschen (265. Preußischen) Klassenlotterie.
“ “
Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäß 81 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 25. Juni 1932
für eine Unze Feingold . .. = 114 sh 2 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 25. Juni
1932 mit RM 15,22 umgerechnet..
für ein Gramm Feingold demnach .
in deutsche Währung umgerechnett..
Zerlin, den 25. Juni 1932. 8 Statistische Abteilung der Reichsbank. vi
5 Verordnung zur Devisenbewirtschaftung.
— 1 (Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung.) Vom 23. Juni 1932.
Auf Grund von § 35 Abs. 1 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932 (RGBl. 1 S. 231) werden im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen und dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die nachstehenden Richtlinien für die Devi bewirtschaftung erlassen. 38
Berlin, den 23. Juni 1932. .
Der 7. A.: Dr. Reichardt.
Richtlinien 8 die Devisenbewirtschaftung. I. Abschnitt. Allgemeine Richtlinien Allgemeine Grundsätze.
1. Zweck der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung
(Devisenverordnung) und ihrer Durchführungsvorschriften ist es, den ungeregelten Abfluß von Devisen aus der deutschen Wirt⸗ schaft zu verhüten und die vorhandenen und anfallenden De⸗ visen zweckmäßig zu bewirtschaften. Da die Verordnung der deutschen Volkswirtschaft dienen soll, ist sie bei aller gebotenen Entschiedenheit in der Bekämpfung gemeinschädlicher Maßnahmen in der Auslegung und der technischen Anwendung so zu hand⸗ aben, daß auf die volkswirtschaftlich gerechtfertigten Bedürfnisse Rücksicht genommen wird, soweit sie bei der gegenwärtigen Lage irgend befriedigt werden können. Bei der Anwendung der Verordnung ist zu beachten, daß die Devisenbewirtschaftung nicht nur den Verkehr in ausländischen Berten, sondern auch den Verkehr in Werten deutscher Währung zugunsten von Ausländern oder Saarländern umfaßt.
2. Die Verbote der Devisenverordnung und der Durchfüh⸗ rungsvorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur (natürliche oder luristische Person), Staatsangehörigkeit oder Anfässigkeit (Wohn⸗ jitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung) der Per⸗ son, welche die Rechtshandlung vornimmt. Sie gelten für Rechts⸗ handlungen, die im Ausland vorgenommen werden, insoweit, als ,. Wirtsamkeit dieser Rechtshandlungen nach deutschem Recht
imt. sc .3. Grundsätzlich ist, vorbehaltlich der besonderen Vor⸗ lchriften des II. und III. Abschnitts, eine Genehmigung nach der Devisenverordnung und den Durchführungsvorschriften nur zu erteilen, wenn der Zweck, für den die Genehmigung beantragt wird, als volkswirtschaftlich gerechtfertigt nachgewiesen wird.
4. Eine nach der Devisenverordnung und den Durchführungs⸗ vorschriften erteilte Genehmigung wird in dem Zeitpunkt unwirk⸗ am, in dem der Verwendungszweck nachträglich wegfällt. Sie
RM 86,8809, pence 44,0465, RM 2,79328.
wird ferner einen Monat nach ihrer Erteilung unwirksam, wenn sich nicht aus der Genehmigung selbst etwas anderes ergibt.
5. Ist die Genehmigung zur Verfügung über ausländische Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung oder über andere Werte erteilt, die nach §§ 1, 2 der Durchführungs⸗ verordnung der Reichsbank anzubieten sind, so muß auf Grund der Genehmigung die Freigabe bei der Reichsbank nachgesucht werden. Dies gilt auch bei Werten, welche die Reichsbank als nicht ankaufsfähig dem Pflichtigen vorübergehend belassen hat.
Stillhaltung.
6. Die Stellen für Devisenbewirtschaftung sind nicht zu⸗ ständig für die Entscheidung über Verbindlichkeiten, wel he Ge⸗ genstand des Deutschen Kreditabkommens von 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 41) oder des Kreditabkommens für Deutsche öffentliche Schuldner von 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 106) sind. Dies gilt nicht nur, soweit es sich um die völlige oder teil⸗ weise Tilgung solcher Verbindlichkeiten handelt, sondern auch für Zins⸗ und Provisionszahlungen und für jede Bewegung inner⸗ halb der von dem Abkommen betroffenen Forderungen und für die Umwandlung solcher Forderungen in freie Guthaben. Es gilt ferner für die Umwandlung solcher Forderungen in lang⸗ fristige Anlagen oder in Kredite an deutsche Banken oder Indu⸗ strie⸗ und Handelsfirmen (Ziffer 10 des Deutschen Kreditabkom⸗ mens von 1932; Ziffer 13 und 14 des Kreditabkommens für deutsche öffentliche Schuldner von 1932). Anfragen oder An⸗ träge, die sich auf Verbindlichkeiten beziehen, welche Gegenstand eines der beiden Abkommen sind, sind an das Reichsbankdirekto⸗ rium in Berlin abzugeben.
Anträge, die sich auf Kredite beziehen, die ihrer Art nach unter das Deutsche Kreditabkommen von 1932 fallen, aber an⸗ geblich nach dem 8. Oktober 1931 gegeben worden sind, sind vor Entscheidung der Reichsbank zur Prüfung darüber zuzuleiten, ob es sich nicht um Kredite handelt, die gemäß frühecer Kreditzu⸗ sage gewährt wurden und daher dem Abkommen unterliegen.
Alte Kredite.
7. Die Genehmigung zur völligen oder teilweisen Rückzahlung eines Kredits in inländischer oder ausländischer Währung, der vor dem 16. Juli 1931 von einem Ausländer oder Saarländer eingeräumt worden ist und nicht Gegenstand eines der in Nr. 6 ge⸗ genannten Abkommen ist, zu freier Verfügung des Glaubigers ist (vorbehaltlich der Bestimmung in Abschnitt III Nr. 23 Abs. 1 zu a) zu versagen, es sei denn, daß gleichzeitig jeweils eine Erneuerung (Prolongation) des Kredits auf mindestens drei Monate erfolgt.
Die Genehmigung zur Ruückzahlung von Krediten, die der ausländische oder saarländische Warenlieferant selbst seinem Ab⸗ nehmer eingeräumt hat (Warenkredit), bestimmt sich nach den Vorschriften des III. Abschnitts.
„Die Genehmigung zur Rückzahlung zu freier Verfügung des Gläubigers kann erteilt werden, wenn und soweit die Versagung mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Gläubigers oder des Schuldners eine unbillige Härte bedeuten würde. Bei Beträgen von mehr als 10 000 RM und bei Krediten, die an in⸗ ländische Körperschaften des öffentlichen Rechts gegeben sind, ist die Entscheidung des Reichswirtschaftsministers einzuholen.
Bei Anleihen, für die Inhaberschuldverschreibungen (Bonds, Notes usw.) ausgegeben sind, ist die Entscheidung des Reichswirt⸗ schaftsministers einzuholen, es sei denn, daß es sich um eine regel⸗ mäßige Tilgung im Sinne von Aobschnitt III Nr. 23 Abs. 1 zu a handelt.
. 8. Bei Krediten der in Nr. 7 Abs. 1 genannten Art, die an inländische Handels⸗ oder Industriefirmen oder Privatpersonen gegeben worden sind und nicht Gegenstand des Deutschen Kredit⸗ abkommens von 1932 sind, kann die Genehmigung zur Rückzahlung in Reichsmark auf ein bei einer Devisenbank geführtes Konto, über das nur mit Genehmigung der Stelle für Devisenbewirt⸗ schaftung verfügt werden kann (Sperrkonto), mit der sich aus Satz 2 ergebenden Einschränkung erteilt werden, wenn der Gläu⸗ biger bereit ist, diese Zahlung an Erfüllungs Statt anzunehmen. Die Genehmigung kann, wenn der Schuldner nicht der Leistung eines höheren Teilbetrages oder des ganzen Schuldbetrages auf Sperrkonto ausdrücklich zustimmt, nur erteilt werden in Höhe von 15 % des im Zeitpunkt der Fälligkeit, bei bereits früher fälligen Krediten des am 1. April 1932 geschuldeten Gesamt⸗ betrages, jedoch in keinem Falle für mehr als den jeweils fälligen Teilbetrag. Die Genehmigung zur Rückzahlung von weiteren 15 % des Kredits auf das Sperrkonto kann unter denselben Vor⸗ aussetzungen jeweils frühestens sechs Monate nach der voran⸗ gegangenen Zahlung erteilt werden. Die Rückzahlung in Reichs⸗ mark auf Sperrkonto kann in voller Höhe genehmigt werden, wenn der Schuldner sich in Konkurs befindet oder wenn der Gläubiger als dinglich Berechtigter an der Zwangsversteigerung eines Grundstücks beteiligt ist und in der Zwangsversteigerung durch den Zuschlag nach § 92 ZVG. an die Stelle des Rechts der Anspruch auf Ersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös getreten ist. 1 Bei Krediten der in Nr. 7 Abs. 1 genannten Art, die an in⸗ ländische Banken gegeben worden sind und nicht Gegenstand des Deutschen Kreditabkommens von 1932 sind, gilt Abs. 1 ent⸗ sprechend mit der Maßgabe, daß die Genehmigung jeweils in Höhe von 25 % erteilt werden kann. 8
Bei Krediten der in Nr. 7 Abs. 1 genannten Art, die an in⸗ ländische Körperschaften des öffentlichen Rechts gegeben worden sind und nicht Gegenstand des Kreditabkommens für Deutsche öffentliche Schuldner von 1932 sind, ist die Entscheidung des Reichswirtschaftsministers einzuholen. In Fällen, in denen die Bestimmungen des Abs. 1 und 2 zu einer unbilligen Härte für den Gläubiger oder den Schuldner führen, ist die Entscheidung des Reichswirtschaftsministers ein⸗ zuholen.
9. Die Genehmigung zur Verfügung über ein Sperrkonto, das durch eine Rückzahlung nach Nr. 8 entstanden ist, kann erteilt
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Aℳ
werden zum Zwecke der Umwandlung in langfristige Kapital⸗
anlagen im Inland. Als solche gelten:
a) Hypotheken oder Grundschulden auf inländischen Grund⸗ stücken sowie Kredite an Inländer und Beteiligungen an inländischen Unternehmungen, in jedem Fall mit einer festen Laufzeit von mindestens fünf Jahren, mit der Maßgabe, daß eine Verfügung über die Hypotheken,
Grundschulden, Forderungen oder Beteiligungen, ins⸗
esondere eine vorzeitige Rückzahlung durch den Schuld⸗ ner, während des genannten Zeitraums nur mit Ge⸗ nehmigung der Stelle für Devisenbewirtschaftung zu⸗ lässig ist;
b) Erwerb von auf inländische oder auf einen
Sachwert lautenden inländischen Wertpapieren mit der
Maßgabe, daß die so erworbenen Wertpapiere für einen
Zeitraum von fünf Jahren in ein Sperrdepot bei der keichsbank oder einer Devisenbank zu nehmen sind und
eine Umlegung des Sperrdepots zu einer anderen Bank
oder ein Tausch oder Verkauf der Wertpapiere nur mit
Genehmigung der Stelle für Devisenbewirtschaftung zu⸗
lässig ist. Der Erlös aus einem Verkauf der Wert⸗
papiere fließt wieder auf ein Sperrkonto nach Nr. 8.
Eine Genehmigung zur Versendung der Wertpapiere in
das Ausland oder Saargebiet ist zu versagen;
De) Erwerb von inländischem Grundbesitz unter der Be⸗ dingung, daß der Erwerber sich verpflichtet, eine Wieder⸗ veräußerung nur mit Genehmigung der Stelle für De⸗ visenbewirtschaftung vorzunehmen und im Falle der
Wiederveräußerung den Erlös innerhalb von zwei Mo⸗
naten wieder in einer der unter a—e genannten Formen anzulegen.
Bei der Erteilung einer Genehmigung nach Abs. 1 ist der Inhaber des Sperrkontos ausdrücklich auf die Beschränkungen hinzuweisen, denen er in der Verfügung über die Kapitalanlage üunterliegt. In den Fälon zu a) ist ferner dem Hypotheken⸗ oder Grundschuldschuldner, dem Kreditnehmer oder der Unternehmung in den Fällen zu b) der Reichsbank oder der Devisenbank, bel welcher das Sperrdepot geführt wird, in Fällen, in denen die Kapitalanlage zu einer Grundbucheintragung führt, auch dem Grundbuchamt eine entsprechende Mitteilung zu machen.
Bei Anträgen nach Abs. 1 ist die Entscheidung des Reichs⸗ wirtschaftsministers einzuholen, wenn es sich um Kredite an Inländer oder um Beteiligungen an inländischen Unterneh⸗ mungen oder um Beträge von mehr als 100 000 RM handelt oder wenn nach Art der Kapitalanlage oder nach den Bedin⸗ gungen, unter denen sie erfolgt, volkswirtschaftliche Bedenken gegen die Anlage bestehen können. —
Alte Bankguthaben. “ 8
10. Die Genehmigung zu einer Verfügung über ein vor dem 16. Juli 1931 entstandenes Guthaben eines Ausländers oder Saarländers in ausländischer oder inländischer Währung bei einem inländischen Kreditinstitut (Altguthaben), das nicht Gegenstand eines der in Nr. 6 genannten Abkommen ist oder war, ist zu versagen, es sei denn
a) daß es sich um die Forderungen von Privatpersonen handelt, die nicht aus dem Geschäftsverkehr entstanden fend⸗ und der Antragsteller den Betrag nachweislich zu einem Lebensunterhalt oder zur Befriedigung drin⸗ gender persönlicher Bedürfnisse braucht;
b) daß das Guthaben zur Leistung von Zahlungen im Inland für Forderungen aus dem Warenverkehr der antragstellenden Firma bestimmt war, die Verfügung — Zwecke der Leistung solcher Zahlungen im Inland beantragt wird und der Antragsteller nachweislich nicht in der Lage ist, in anderer Weise Zahlung zu leisten. Zum Zwecke der Förderung der Ausfuhr kann in einzelnen Fällen von dem Nachweis der Unmsöglichkeit, Zahlung in anderer Weise als aus dem Altguthaben zu leisten, abgesehen werden, wenn es sich um die Bezah⸗ lung neu erteilter Aufträge des Kontoinhabers an inländische Firmen handelt; die Genehmigung zur Ver⸗ fügung über das Altguthaben kann in diesen Fällen mit der Maßgabe erteilt werden, daß ein Bruchteil des Rech⸗ nungsbetrages aus dem Altguthaben beglichen werden darf, wenn der Rest in Devisen oder in freier Reichs⸗ mark gezahlt wird; 1— daß das Guthaben zu Zahlungen für die Zwecke einer von dem Kontoinhaber, seinen Familienangehörigen und etwa ihn begleitendem Dienstpersonal unternommenen Reise nach Deutschland verwendet werden soll. Voraus⸗ setzung für die Freigabe ist in diesen Fällen, daß dem Antrag die Erklärung eines Reisebüros beigefügt ist, wonach die Reise als Pauschalreise mit ihm fest abge⸗ schlossen sei und die in dem Antrag angegebenen Reise⸗ kosten bei Durchführung der Reise tatsächlich entstehen werden, und daß der Antragsteller sich verpflichtet, bei Nichtausführung der Reise den freigegebenen Betrag wieder auf Sperrkonto zurückzuzahlen.
Die Genehmigung zur Verfügung über ein solches Guthaben zum Zwecke der Umwandlung in langfristige Kapitalanlagen im Inland kann unter den Bedingungen der Nr. 9 in Höhe von 25 % des am 1. April 1932 geschuldeten Gesamtguthabens erteilt werden, wenn die Bank nicht der Leistung eines höheren Teilbetrages oder des ganzen Schuldbetrages ausdrücklich zu⸗ stimmt. Die Genehmigung zur Verfügung über weitere 25 % des Guthabens kann unter den gleichen Voraussetzungen jeweils frühestens sechs Monate nach der vorangegangenen Verfügung erteilt werden. 1—
In Fällen, in denen die Versagung der Genehmigung nach
den Grundsätzen von Abs. 1 und 2 eine unbillige Härte bedeuten