8
heute, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren
Dritte Zeutralhaudelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und
Der beeidigte Diplom⸗Bücherrevisor Ru dolf Wipper, Halle a. d. S., Ludwig⸗ Wucherer⸗Str. 35, wird zur Vertrauens person ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag wird auf Donnerstag, den 18. August 1932, 9 Uhr, vor dem untenbezeichneten Gericht, Preußenring 13, Zimmer 45, auberaumt. Der Antrag auf Eroffnung des Vergleichs verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts, Zimmer Nr. 43, zur Einsicht der Beteilig ten niedergelegt.
WMuppertalhlberield. .[36605]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma: Auskunftei C. Ernst Stommel, G. m. b. H., Wuppertal⸗ Elberfeld, Islandufer 11, ist mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse am 18. Juli 1932 eingestellt worden. Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld. Abt. 13.
Zwönitz. .36606] Das Konkursverfahren über das Ver mögen des“ Strumpffabrikanten Karl August Gerlach in Thalheim i. E., Berg⸗ straße 1, der im Handelsregister nicht ein⸗ getragenen Firma Karl Gerlach, Fabri kation und Handel von Strumpfwaren, Halle a. d. S., den 19. Juli 1932. daselbst, wird eingestellt, da eine den Das Amtsgericht. Abt. 7. Kosten des Verfahrens entsprechende 8 8 L“] Konkursmasse nicht vorhanden ist. Köln. G 8 Amtsgericht Zwönitz, 16. Juli 1932. Vergleichsverfahren. 3 Ueber das Vermögen: a) des Hans Olbertz, Ingenieur in Köln, Alteburger Str. 224; b) des Ludwig Pape, Ingenieur in Köln, Hochstadenstr. 10, Inhaber der Firma Pape & Olbertz, Fabrik elektrischer Schaltapparate in Efferen bei Köln, Luxemburger Str. 19, ist am 18. Juli 1932, 12,55 Uhr, ein gerichtliches Vergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauensperson: Hell. muth Bachem in Köln, Dischhaus, Fern ruf: 22 55 85. Vergleichstermin am 16. August 1932, 10 Uhr, Justizgebäude am Reichenspergerplatz, Zimmer 223. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs verfahrens, der am 11. Mai 1932 bei Gericht einging, nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten, Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Köln, den 18. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 80. [36608] — Königsberg, Pr. .36615] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Klein i. Fa. Berliner Warenhaus A. Bennheim in Königsberg, Pr., Fran zösische Straße 8/10, ist am 13. Juli 1932, 12 Uhr 30 Minuten, das Vergleichsver
[36614]
[366607]
Arnstadt. Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns
Erich Pötzsch, alleinigen Inhabers der
Firma W. Hantschel Nachf. in Arnstadt,
Herrenartikel und Pelzwarengeschäft, ist
eröffnet worden. Der Kaufmann Wilhelm Dirkes in Arnstadt wird als Vertrauens⸗ person bestellt. Vergleichstermin wird auf den 16. August 1932, 10 Uhr, vor dem Thür. Amtsgericht, hier, Zimmer 12, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens mit seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der weiteren Er⸗ mittlungen sind auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Gerichts, Zimmer 13, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Arnstadt, den 19. Juli 1932.
Thüringisches Amtsgericht. Berlin-Xceukölln. Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Isidor Schreter, Berlin⸗Neukölln, Hermann straße 52 und 95, Alleininhaber Schuh⸗ machermeister Isidor Schreter, ebenda,
ist am 20. Juli 1932, 10 Uhr, das Ver⸗ d fahren zur Abwendung des Konkurses
gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauens-eröffnet. Vertrauensperson: Rechtsanwalt D Korittki, Königsberg, Pr., Vor
person: Handelsgerichtskat E. Boschwitz, Dr. Berlin⸗Grunewald, Hohenzollerndammsl, städtische Langgasse 77. Termin zur Ver Vergleichstermin: 18. August 1932, 10 Uhr, handlung über den Vergleichsvorschlag am vor dem Amtsgericht Berliner Str. 65/69, † Sonnabend, den 13. August 1932, 10 Uhr, Zimmer 70. Die Akten sind auf der Ge⸗ Zimmer 318. Der Antrag auf Eröffnung schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten s des Vergleichsverfahrens nebst seinen niedergelegt. Anlagen und das Ergebnis der weiteren
Berlin⸗Neukölln, den 20. Juli Ermittelungen sind auf der Geschäfts
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, sstelle zur Einsicht der Beteiligten nieder 24. V. N. 21. 32. gelegt.
Amtsgericht Königsberg, Pr.
Burg. Bez. Magdeb. .[36609] 1“
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Erich Delor in Burg b. M. ist am 15. Juli 1932, 13 ½ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Bücherrevisor Ernst Schäpköwitz in Burg b. M., Unterm Hagen 33, ist zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläu al) 2 8 4 bigerausschuß ist nicht bestellt. Vergleichs Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt termin am 10. August 1932, 10 Uhr, vor Dr. Schnitzler II in Krefeld, Ostwall 246, dem Amtsgericht in Burg b. M., Zimmer wird zur Vertrauensperson ernannt. Ter EEA11“ min zur Verhandlung über den Ver
Burg b. M., den 18. Juli 1932. gleichsvorschlag wird auf Samstag, den
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 13. August 1932, 12 Uhr, vor dem unter
“ zeichneten Gericht, Steinstraße 200, Zimmer 202, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Vermögen des Tabakwarengeschäfts, seinen Anlagen und das Ergebnis dey inhabers Willi Mehlhorn in Chemnitz, weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗
Ludwigstr. 28, Geschäftslokal: Reitbahn⸗ schäftsstelle (Zimmer 7) zur Einsicht der
straße 3, wird heute, am 18. Juli 1932, Beteiligten niedergelegt.
nachmittags 2 Uhr, das gerichtliche Ver Krefeld, 18. Juli 1988. 3
gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens Amtsgericht. Abt. 6.
person Herr Diplom⸗Kaufmann Dr. Esen 1
wein, hier. Vergleichstermin am 18. Aug.
1932, vormittags 10 Uhr. Unter lagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Beschluß vom 19. Juli 1932, 17 Uhr Einsicht der Beteiligten aus. 40 Min., das Vergleichsverfahren zur
Amtsgericht Chemnitz, Abt. A. 21. Abwendung des Konkurses über das Ver — mögen des Manufakturwaren⸗ und Kon
Dresden. [36611] fektionsgeschäftsinhabers Benno Zeidler Zur Abwendung des Konkurses über das in Kulmbach, Langgasse 7, eröffnek. Als
Vermögen des Kaufmanns Erich Wolf⸗ Vertrauensperson ist der Diplomkauf
gang Theodor Wagner in Dresden, Peter mann Max Müller, Bücherrevisor in straße 44, der unter der eingetragenen Burgkunstadt, bestellt. Termin zur Ver Firma Nitzsche & Wagner in Dresden, handlung über den Vergleichsvorschlag ist Bautzner Straße 51/53, den Handel mit bestimmt auf Samstag, 13. August 1932, Eisen⸗ und Messingwaren betreibt, wird vormittags 8 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 1 heute, am 19. Juli 1932, vormittags des Amtsgerichts Kulmbach. Der Antrag
11 ½ Uhr, das gerichtliche Vergleichsver⸗auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens fahren eröffnet. Vertrauensperson Herr nebst seinen Anlagen und das Ergebnis Kaufmann Anton Schneider in Dresden, der weiteren Ermittelungen liegen auf der Blasewitzer Str. 29. Vergleichstermin am Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kulm Mittwoch, den 17. August 1932, vor⸗[bach zur Einsicht der Beteiligten auf. mittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen Kulmbach, 19. Juli 1932. auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der- Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Beteiligten aus. 8 “ 8
Amtsgericht Dresden, Abt. II, Leipzig. .[36618]
den 19. Juli 1932. Zwecks Abwendung des Konkurses über 1X“ das Vermögen der offenen Handelsgesell.
schaft unter der handelsgerichtlich ein getragenen Firma „Otto Hohmuth“, Fisch warengroßhandlung in Leipzig C. 1, Zentralmarkthalle (Gesellschafter: die Kaufleute Otto und Albert Hohmuth, beide in Leipzig), wird heute, am 16. Juli 1932, mittags 11½ Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauens person! Rechtsanwalt Dr. Penndorf in Leipzig C 1, Markgrafenstraße 8. Ver⸗ gleichstermin am 19. August 1932, vor⸗ mittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. (VV127/32.) Amtsgericht Leipzig, den 16. Juli 1932.
Leipzig. [36619]
Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesell schaft unter der handelsgerichtlich einge tragenen Firma „Julius Mahn“ Kra⸗ wattenfabrik in Leipzig C 1, Katharinen⸗
Kreield. .[36616]
leber das Vermögen des Kaufmanns Leo Schäuble, handelnd unter der ein getragenen Firma Richard Casaretto in Krefeld, Oberstraße 61 (Kolonialwaren großhandlung), wird heute, 16 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des
Chemnitz. .[36610] Zur Abwendung des Konkurses über das
Kulmbach. [36617]
Die Das Amtsgericht Kulmbach hat mit
Greiz. .[36612] Ueber das Vermögen der Frau Lina verw. Schildhauer, alleinige Inhaberin der nicht eingetragenen Firma Wilhelm Schildhauer jun., Elektrogeschäft in Greiz, Oststraße 30, wird heute, vorm. 10 Uhr, zur Abwendung des Konkurses das ge⸗ richtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Der Kaufmann Franz Holl in Greiz wird zur Vertrauensperson bestellt. Vergleichs termin wird vor dem unterzeichneten Gericht auf Mittwoch, den 31. August 1932, vorm. 11 Uhr, anberaumt. Greiz, den 18. Juli 1932. ““ Thüringisches Amtsgericht.
8 [36613] Vermögen des Kaufmanns Jacob Rautenberg, Halle a. d. S., Große
Halle, Saale. Ueber das
Steinstraße 5 (Herren⸗Moden⸗Spezial⸗ artikel⸗Geschäft), wird heute, am 19. Juli⸗ 1932, 13,10 Uhr, das Vergleichsverfahren
Arthur Riecke und Hellmuth Irmscher, beide in Leipzig), wird heute, am 16. Juli 1932, nachmittags 2 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauens person: Syndikus Dr. Künnecke in Leip zig C 1, Zeitzer Straße 14, Vergleichs termin am 17. August 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein sicht der Beteiligten aus. (VV 129/32.) Amtsgericht Leipzig, den 16. Juli 1932.
Leipzig. .[36620] Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Panster in Leipzig N 22, Reginenstr. 1, Alleininhabers einer ebenda betriebenen Möbelhandlung unter der handelsgericht lich eingetragenen Firma „Gustav Panster“ Möbel Spezial⸗Haus in Leipzig“, wird heute, am 18. Juli 1932, mittags 12 ¾ Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er öffnet. Vertrauensperson: Direktor Paul Knoche in Leipzig C 1, Ranstädter Stein weg 2. Bergleichstermin am 19. August 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amts gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. (VV 122/32.)
Amtsgericht Leipzig, den 18. Juli 1932.
Meiningen. .[36621] Ueber das Vermögen der Firma E. v. Eye’s Buchhandlung, Papier⸗ und Bürobedarfshaus, Inhaber Alfred Heiden⸗ reich in Meiningen, wird heute, nach mittags 6 ½ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Vereidigter Bücher revisor Rudolf Hülz in Meiningen, Anton Ulrich⸗Straße 45. Gläubigerversamm lung, insbesondere zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag Montag, den 15. August 1932, nachmittags 3 ½ Uhr, Zimmer 66 c-. Der Antrag mit sämtlichen Anlagen liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus. Meiningen, am 18. Juli 1932. Thür. Amtsgericht. Abt. 1.
“
Schivelbein. .[36622] Ueber das Vermögen der Firma Kauf haus Zentrum, Inh. Kaufmann Josef Lewinsohn in Schivelbein, Geschäfts zweig: Handel mit Manufakturwaren, ist am 22. Juni 1932 das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Kaufmann David Bukofzer in Schivel⸗ bein ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver gleichsvorschlag am 9. August 1932, 9 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und das Er⸗ gebnis der weiteren Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 8 Schivelbein, den 19. Juli 1932. Das Amtsgericht.
Selb. Beschluß. .[36623]
Ueber das Vermögen 1. der Firma Seidel & Co., offene Handelsgesellschaft, Dampfsägewerk und Holzhandlung in Selb, und 2. deren Inhaber: a) Geyer, Gustav, Kaufmann, b) Krautheim, Max, Kauf mann, und c) Krautheim, Katharina, Witwe, sämtlich in Selb, wird heute, vorm. 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauensperson wird der Bücherrevisor Hans Hackl in Selb bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Mittwoch, den 17. August 1932, vorm. 9,30 Uhr, vor dem Amtsgericht Selb, Sitzungssaal, bestimmt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichsver fahrens nebst seinen Anlagen und Ermitt⸗ lungen ist in der Geschäftsstelle des Amts gerichts Selb zur Einsicht niedergelegt.
Selb, den 20. Juli 1932.
8 Amtsgericht.
Wuppertal-Barmen. .[36624]
Ueber das Vermögen der Firma Fr. Aug. Mühlenfeld G. m. b. H. in Wupper tal⸗Barmen, Unterdörnerstraße 41 und Heusnerstraße 8, Lederwarenfabrik und Gerberei, Sattler⸗ und Polsterwaren großhandlung, ist am 19. Juli 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauensperson ist Rechtsanwalt Dr. Altgenug in Wuppertal⸗Barmen, Schu⸗ chardstraße. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist am Samstag, den 20. August 1932, 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 15. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens mit Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts, Zimmer 45, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Wuppertal⸗Barmen.
Wurzen. .[36625]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Gebrüder Schramm, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kistenfabrikation und Holzhandel sowie Sägewerksbetrieb) in Roitzsch bei Wurzen, wird heute, am 19. Juli 1932, nachmittags 3 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens⸗ person: Herr Rechtsanwalt Leysieffer, hier. Vergleichstermin am 2. August 1932, nachmittags 2 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. VV 2/32.
Amtsgericht Wurzen, den 19. Juli 1932.
Arnstadt. [36626] Vergleichsverfahren.
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗
warenhandel und Herstellerin von Damen⸗ binden, in Arnstadt, Erfurter Straße 39, wird nach rechtskräftiger Bestätigung aufgehoben.
Arnstadt, den 19. Juli 1932. Thüringisches Amtsgericht. Abt. VIII.
Bochum. [36627] Bekanntmachung in dem Vergleichs⸗ verfahren über das Vermögen des Leder warenhändlers Theodor Hake in Bochum, Brückstr. 2. 1. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 9. Juli 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. In folge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.
Bochum, den 12. Juli 1932.
Das Amtsgericht. 8
Bützow. [36628] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über den Schuhmachermeister Hermann Wieck, hier. 1. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 16. d. M. angenommene Ver⸗ gleich wird bestätigt. 2. Das Verfahren woird aufgehoben. Amtsgericht Bützow, den 18. Juli 1932. Crimmitschau. .[36629] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Franz Wagner Aktiengesell⸗ schaft (Herstellung, Vertrieb und Handel mit Zentralheizungen, Röhrenwerken, Ar⸗ maturen und allen damit zusammen⸗ hängenden Gegenständen) in Crimmit⸗ schau, Lützowstraße 7, ist infolge der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermin vom 12. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 18. Juli 1932 auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht Crimmitschau,
am 20. Juli 1932. Düsseldori.
Das Vergleichsverfahren über den Nachlaß des am 25. Januar 1932 zu Düsseldorf verstorbenen Kaufmanns Jo hann Lamy ist nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben worden.
Düsseldorf, den 15. Juli 1932 Amtsgericht. Abt. 14a.
[36630]
Düsseldorl. .[36631] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Kaufleute: 1. Josef Blömer, Inhaber eines Spezialgeschäfts für So linger Stahlwaren in Düsseldorf, Hohe Straße 20; 2. Franz Books zu Düssel⸗ dorf, Marktstraße 11; 3. Theodor Hoster⸗ bach in Düsseldorf, Schwadowstraße 28, Inhaber der Firma Josef Hosterbach, Lederwarengeschäͤft, ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Düsseldorf, den 16. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 14 a.
Ebersbach, Sachsen. .[36632] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Neumann & Henke in Liquidation in Ebersbach, Sa., ist zugleich mit der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermin vom 20. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 20. Juli 1932 auf gehoben worden. Amtsgericht Ebersbach i. den 20. Juli 1932.
Sa.,
Fürstenwalde, Spree. .[36633] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frau Paul Breetzke aus Fürstenwalde, Spree, Wrie⸗ zener Straße 17. Das Vergleichsver⸗ fahren wird aufgehoben. Fürstenwalde, Spree, den 16. Juli 1932. Amtsgericht.
Hamburg. .[36634] Das über das Vermögen des Fett warenhändlers Johann Arend Karl Kapp, wohnhaft Hamburg, Rückertstraße 28 I, in nicht eingetragener Geschäftsbezeich⸗ nung Karl Kapp, Geschäftslokal: Ham⸗ burg, Schellingstraße 68, Laden, Ge⸗ schäftszweig: Feinkosthandel, eröffnete ge⸗ richtliche Vergleichsverfahren ist nach ge richtlicher Bestätigung des Vergleichs am 16. Juli 1932 aufgehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg.
Lauenburg, Pomm. [36635] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen 1. des Kaufmanns Ernst Horn in Lauenburg i. Pomm., 2. der Firma Ernst Horn G. m. b. H. in Lauenburg i. Pomm. ist nach Annahme und Bestätigung des Vergleichs am 12. Mai 1932 aufgehoben worden. Lauenburg i. Pomm., d. 8. Juli 1932. Das Amtsgericht.
Leipzig. [36636]
Das am 15. Juni 1932 eröffnete Ver gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Frau Paula Anders geb. Hornig in Leipzig N 22, Krosigkstraße 22, Inhaberin der handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma „Paula Hornig“, Putz⸗, Mode⸗ waren und Korsetts in Leipzig N 22, Hallische Straße 185, ist infolge der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermin vom 13. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf gehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 18. Juli 1932.
Leipzig. 36637] Das am 15. Juni 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des
Kaiserin⸗Augusta⸗Straße 21, all. Inh. der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Lutz & Straube, Tapisseriefabrik in Leip zig, Gellertstraße 2, ist infolge der Be stätigung des im Vergleichstermin vom 13. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf⸗ gehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 18. Juli 1932.
Leipzig. .[36638 Das am 15. Juni 1932 eröffnete Ver gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf manns Heinrich Lauffer in Leipzig C 1 Dresdner Straße 76, all. Inhabers de handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma „H. Lauffer“ Kleinhandlung mi
18. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf gehoben worden. b Amtsgericht Leipzig, den 19. Juli 1932. Lemgo-. [36639] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Wilhelm Dahmer, Inhaber der Firma Wilhelm Dahmer in Lemgo, sowie über das Vermögen seiner Ehefrau Hilda Dahmer, geb. Eichmann, Lemgo, ist nach Bestätigung des abgeschlossenen Vergleichs aufgehoben worden. 8 Lemgo, den 4. Juli 1932. Das Amtsgericht I.
—4’ —
Lemgo. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Theodor Brinkhoff in Lemgo, ist nach Bestätigung des abgeschlossenen Vergleichs aufgehoben.
Lemgo, den 15. Juli 1932.
Das Amtsgericht. I. Limbach, Sachsen. .[36641] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Wirkwarenfabrikanten Theodor Hertzsch in Limbach i. Sa., Chemnitzer Straße 2, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 11. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Limbach i. Sa.,
den 19. Juli 1932. Markranstädt. .[36642] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Hagn, Inhaber der eingetragenen Firma Wilhelm Hagn, Weiß⸗, Kurz⸗ und Wollwarengeschäft in Markranstädt, Leipziger Straße 19, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 18. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 18. Juli 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Markranstädt, den 18. Juli 1932.
Recklinghausen. .[36643]
Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Martin Lux, Inhaber der Firma Martin Lux, Tabakwarenhandlung in Reckling⸗ hausen, Breite Straße 13. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 8. Juli 1932 ange⸗ nommene Vergleich wird hierdurch be⸗ stätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufge⸗ hoben. (7 Vn 7/32.)
Recklinghausen, den 13. Juli 1932. Das Amtsgericht. Saalfeld, Saale. 36644] Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Regenhardt in Saalfeld, Inhabers eines Restergeschäfts, ist nach bestätigtem Ver⸗
gleich aufgehoben. Saalfeld, Saale, den 14. Juli 1932. Thüringisches Amtsgericht.
Schwein. .36645]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Heinrich Saure in Gevelsberg, Brüggerfelder Straße 8, ist infolge Bestätigung des in dem Vergleichs⸗ termin vom 16. Juli 1932 angenommenen Vergleichs aufgehoben.
Amtsgericht Schwelm, d. 18. Juli 1932.
Stuttgart. .36646] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Hermann Löffler, Schlossermeisters in Stuttgart, Christofstr. 20, Inh. der Fa Hermann Löffler, Eisenwarenfabril in Vaihingen a. F., wurde durch Beschluß vom 16. Juli 1932 nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben. Württ. Amtsgericht Stuttgart I. Stuttgart. .[36647] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Dagobert Spindler, Inh. der Firria Rehm & Spindler, Stuttgart⸗Ostheim, Ostendstr. 45, wurde durch Beschluß vom 16. Juli 1932 nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Vergleichs aufgehoben. Württ. Amtsgericht Stuttgart Wismar. .[36648] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Kurt Hoornemann in Wismar, Inhaber der Firma F. Horne⸗ mann & Sohn in Wismar i. Meckl., ist nach Bestätigung des Vergleichs aufge hoben. Wismar, den 16. Juli 1932. Amtsgericht.
Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗
zur Abwendung des Konkurses eröffnet. lstraße 22 (Gesellschafter: die Kaufleute
mögen der Frau Käte Busch, Gummi
manns Ciusstav Lutz in Leipzig 8 3,
— —
366400)
der
“
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis monatlich 2,30 ℛ,ℳ,
— abholer die Geschäftsstelle SW. 48, Einzelne Nummern kosten 30 f,
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
6
prei für Selbstabholer 1,90 ℛ.ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für . Wilhelmstraße 32. einzelne Beilagen kosten 10 Tpf. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
Selbst⸗
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Exequaturerteilung.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 49 und 50 des Reichsgesetzblatts, Teil J.
1“
Deutsches Reich.
dem Königlich niederländischen Wahl⸗Vizekonsul in Frankfurt a. M., Jan Risseeumw, ist namens des Reichs unter dem 12. Juli 1932 das Exequatur erteilt worden.
Dem
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäß 81 der Ver⸗
ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der
Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen
Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 23. Juli 1932 116 nb 11 4 in v Währung . dn Berliner Mittel⸗ G
urs für ein englisches Pfund vom 23. Juli
1932 mit RNe 14,97 “ 38 8 für ein Gramm Feingold demnach =
in deutsche Währung umgerechnet = Berlin, den 23. Juli 1932.
Ssctatistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
RM 86,7636, pence 44,7217, RM 2,78951.
Bekanntmachung.
G Die am 22. Juli 1932 ausgegebene Nummer 49 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
die Zwölfte Verordnung zur Uebertragung von Zuständig⸗ keiten auf den Reichsfinanzhof, vom 15. Juli 1932; 8 8 die Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die für das Arztregister zuständigen Oberversicherungsämter, vom 18. Juli 1932; . —
die Durchführungsverordnung zu den 1931 und 1932, vom 19. Juli 1932, und
die Verordnung über Einlagerung von Deutsche Getreide⸗Handels⸗Gesellschaft, vom 16. Juli 1932.
Umfang ¾ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM.
Postversendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NXW 40, den 22. Juli 1932. ““ Reichsverlagsamt. J. A.: Kühn.
Aufbringungsumlagen
Malz durch die
5 8
v1“
u“ Bekanntmachung. Die am 22. Juli 1932 ausgegebene Nummer 50 d 8 . 8 g— —2 8 8 8 es Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: die Dritte Verordnung des Reichsministers des In ü . sammlungen und Aufzüge, vom 22. Juli 1932. g 8 G Umfang t Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Postversendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 23. Juli 1932.
Reichsverlagsamt. J. A.: Kühn.
8 8 b “ 1 Deutsches Reich. 11u.““ 1 Das „Verzeichnis der deutschen diplomatischen und kon⸗ sularischen Vertretungen im Ausland“ ist in Carl Heymanns 1“ ng8. neu erschienen und kann von dort oder durch den Buchhandel bezogen werden (Preis b 8 ¹ 9 L els 1,20 RM). 8
Parlamentarische Nachrichten.
Gestern trat der Reichstagsausschuß zur Wahrung der Rechte Volksvertretung zusammen. Die Vertreter der National⸗ sozialisten, der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei und des Landvolks waren nicht erschienen. Anwesend waren von 28 Ausschußmitgliedern 18, also die Mehrheit des Ausschusses. Die Reichsregierung war nicht vertreten, dagegen waren Vertreter der Länder Baden, Hessen und Thüringen anwesend. Die Sitzung wurde vom Abg. Heimann (Soz.) eröffnet, der erklärte, er tue das als das älteste Mitglied des Ausschusses auf Ersuchen des Reichstagspräsidenten. Zunächst wurde Abg. Dr. Hoegner (Soz.) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses gewählt und Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) an Stelle des nicht er⸗ schienenen Abg. Berndt (D. Nat.) zum Schriftführer bestimmt. Abg. von Lindeiner⸗Wildau (Kons. Volksp.) warf dann die Frage auf, ob für die Einberufung des Ausschusses überhaupt eine Rechtsgrundlage vorhanden sei. Reichstagspräsident Löbe erklärte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗
0 Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 £.ℳ. Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilheimstraße 32. n 8 8 insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) g- velh 8“ strichen) hervorgehoben werden sollen Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
259* — * die . . . e Druckaufträge beschriebenem Papier völlig druckreif 82;
Fettdruck (zweimal unter⸗
Berlin, Sonnabend, den 23. Fuli, abends.
verleger zufolge, daß der Ausschuß einberufen sei auf Ersuchen von Mitgliedern des Ausschusses, die in ihrer Gesamtheit die Mehrheit des Ausschusses darstellten und die sich darüber be⸗ schwerten, daß der Abg. Strasser (Nat. Soz.) sich als Vorsitzender geweigert habe, den Ausschuß einzuberufen. Nach Art. 26 der Ver⸗ fassung übe der Reichstagspräsident zwischen zwei Wahlperioden eine Funktionen weiter aus. Diese beständen nach § 19 der Ge⸗ chäftsordnung u. a. darin, daß er nicht nur die Plenarsitzungen leite, sondern „die Geschäfte des Reichstags regele“. Daher habe er die Pflicht gehabt, das älteste Mitglied des Ausschusses, den Abg. Heimann, zu ersuchen, den Ausschuß einzuberufen, nachdem festgestellt sei, daß der eigentliche Vorsitzende aus politischen Gründen die Arbeiten des Ausschusses sabotiere. Abg. Weg⸗ mann (Zentr.) vertrat den Standpunkt, daß der Abg. Strasser die Pflichten, die er bei Uebernahme des Amtes als Vorsitzender übernommen habe, in gröblichster Weise verletzt habe. Die Mit⸗ glieder des Ausschusses hätten die Pflicht, zwischen zwei Wahl⸗ perioden die Rechte der Volksvertretung der Regierung gegenüber zu wahren und dürften an der Ausübung dieser verfassungs⸗ mäßigen Pflichten nicht durch den Vorsitzenden behindert werden. Der Schritt des Reichstagspräsidenten Löbe entspreche unter allen Umständen dem Sinne der Verfassung und sei zu begrüßen. Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) hielt die rechtlichen Darlegungen des Reichstagspräsidenten und des Abg. Wegmann für vollkommen berechtigt. Die durch die Presse bekanntgewordenen Gründe, aus denen sich der Abg. Strasser geweigert habe, den Ausschuß einzuberufen, seien rechtlich nicht stichhaltig. Der Ueberwachungs⸗ ausschuß habe bereits vor 10 Jahren den Beschluß gefaßt, daß der Vorsitzende verpflichtet sei, den Ausschuß einzuberufen, wenn bereits zwei Mitglieder des Ausschusses dies verlangen. Im vor⸗ liegenden Falle hätte aber die Mehrheit des Ausschusses das Ver⸗ langen nach Einberufung gestellt. Abg. von Lindeiner⸗ Wildau (Christl. Soz.⸗Kons.) erinnerte daran, daß der Ueber⸗ wachungsausschuß im Jahre 1930 selbst festgestellt habe, daß er nicht in der Lage sei, Beschlüsse desselben Umfangs zu fassen, wie es die Plenarbeschlüsse sind. Es könnten also jedenfalls vom Ueber⸗ wachungsausschuß keine Beschlüsse mit Gesetzeswirkung gefaßt werden. Unter diesen Umständen sehe er nicht ein, welchen Sinn die Tagung des Ueberwachungsausschusses jetzt habe. Neun Tage vor der Wahl könne das Parlament ohnehin sachliche Arbeit in objektivem Sinne nicht leisten. Auch sei doch der Zweck der Auflösung des Reichstags gerade der, daß dem souveränen Volke Gelegenheit gegeben werde, sich durch die Wahl eines neuen Reichstags gegnüber den Regierungsmaßnahmen zu äußern. Nicht aber sei von ent⸗ scheidender Wirkung, wie derjenige Ausschuß die Regierungs⸗ maßnahmen auffasse, der in seiner Zusammensetzung auf früheren Wahlen beruhe. Durch 2 ¼ Jahre hindurch hätte sich der Reichs⸗ tag freiwillig von der parlamentarischen Kontrolle der Re⸗ gierungsgeschäfte ausgeschaltet und die Mehrzahl der hier ver⸗ tretenen Parteien sei mit dieser Politik einverstanden gewesen. Der Redner könne sich deshalb weder sachlich noch politisch noch für das Ansehen der Volksvertretung Gewinn versprechen, noch irgendeinen wünschenswerten Erfolg aus einer Sitzung des Aus⸗ schusses denken. Abg. Wegmann (SZentr.) wies darauf hin, daß die Mehrheit der Ausschußmitglieder bereits am 22. Juni, also fast 6 Wochen vor der neuen Wahl, die Einberufung des Aus⸗ schusses beantragt hätte, so daß also nicht die Rede davon sein könne, daß das Parlament neun Tage vor der Wahl erst sich auf seine Arbeit besinne. Was die sogenannte Ausschaltung des Par⸗ laments in den letzten 2 ¼ Jahren betreffe, so sei es nicht richtig, wenn behauptet werde, daß der Reichstag zu den Regierungs⸗ verhandlungen nichts zu sagen gehabt hätte. In Wahrheit sei der Reichstag stets in der Lage gewesen, in Beschlüssen Stellung zu allen Regierungsmaßnahmen der früheren Regierung zu nehmen und er habe das auch immer getan. Der Reichstag habe stets Ge⸗ legenheit gehabt, die Tätigkeit der Regierung durch ein Miß⸗ trauensvotum zu unterbinden. Wenn er dies nicht getan habe, so habe das auf freiem Entschluß des Reichstags beruht. — Nach Schluß der Geschäftsordnungsdebatte stellte der stellvertretende Vorsitzende Abg. Hoegner fest, daß von keinem der Redner die Rechtlichkeit der Einberufung des Ausschusses angezweifelt worden sei. In der Abstimmung über die Frage, ob die Einberufung des Ausschusses zu Recht erfolgt sei, erklärten sich sämtliche An⸗ wesende für die Rechtlichkeit der Einberufung mit Ausnahme des Abg. von Lindeiner⸗Wildau, der sich der Stimme enthielt.
Es folgte dann die sachliche Beratung. Zunächst wurde mit allen Stimmen gegen die des Abgeordneten von Lindeiner⸗Wildau ein Antrag Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) angenommen, durch den der Vorsitzende des Ausschusses, Abg. Strasser (Nat. Soz.) abberufen wird. Abg. von Lindeiner⸗Wildau (Kons.) hatte Bedenken gegen die rechtliche Zulässigkeit des Antrages geltend gemacht und auch auf Konsequenzen hingewiesen, die sich even⸗ tuell für den Präsidenten des Reichstags im Plenum ergeben könnten. Reichstagspräsident Löbe machte darauf aufmerksam, daß in der Zeit, wo die Nationalsozialisten und Deutschnationalen den Reichstagsverhandlungen ferngeblieben wären, der Aeltesten⸗ rat einen Beschluß gefaßt habe, wonach die Ausschüsse, deren Vorsitzende einer dieser beiden Fraktionen angehörten, berechtigt seien, sich einen neuen Vorsitzenden zu wählen. Der Vorsitzende Abg. Hoegener (Soz.) verlaß darauf das dem Ausschuß vor⸗ liegende Beratungsmaterial. Es handelt sich um kommu⸗ nistische Anträge auf Aufhebung der Notverord⸗ nung über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe sowie der Verordnung gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni, ferner auf Aufhebung des Verbots des Roten Front⸗ kämpferbundes und der kommunistischen Gottlosenorganisation, um ein staatsparteiliches Ersuchen, die Frage der durch die Ver⸗ fassung dem Reichspräsidenten eingeräumten Befugnis zur Reichs⸗ tagsauflösung zu prüfen, um sozialdemokratische Anträge auf Stellungnahme zu den Notverordnungen über Arbeitslosenhilfe und politische Ausschreitungen sowie auf Stellungnahme zu den Sanierungsmaßnahmen für den Flick⸗Konzern, weiter um Zen⸗
trumsanträge auf Stellungnahme zur politischen Not⸗ verordnung vom 14 Juni und zur Sicherung der Wahlfreiheit endlich um Anträge der Bayerischen Volkspartel auf Aufhebung der Notverordnung gegen politische Aus⸗ schreitungen vom 29. Juni und Berichterstattung über die bis⸗ herige Durchführung des Osthilfegesetzes. Schließlich liegt dem Ausschuß ein Antrag des Rechtsanwalts Dr. Rhode⸗Frank⸗ furt / Main wegen Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Drewitz (Wirtsch. P.) vor. — Zur Beratung dieser Anträge wurde von der Ausschußmehrheit die Anwesenheit des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers verlangt, wobei man sich auf Art. 33 Abs. I der Reichsverfassung berief, wonach der Reichstag und seine Ausschüsse die Anwesenheit der Regierung verlangen können. Abg. von Lindeiner⸗Wildau (Kons.) hielt es für notwendig, zunächst in aller Form die Rechtmäßigkeit der heutigen Tagung des Ausschusses festzustellen, da diese die Voraussetzung für das Verlangen auf Herbeirufung der Reichsregierung sei. Dem wurde entgegengehalten, daß der Ausschuß, wie vorhin durch Abstimmung festgestellt worden sei, rechtmäßig einberufen sei und deshalb auch das Recht habe, die Regierung herbeizu⸗ zitieren. — Ein Antrag auf Herbeizitierung des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers wurde mit allen Stimmen gegen die des Abgeordneten von Lindeiner⸗Wildau angenommen. Die Sitzung wurde für kurze Zeit unterbrochen, um durch das Reichs⸗ tagsbüro der Regierung von dem Beschluß Kenntnis zu geben. Inzwischen brachten die Parteien neue A nträge ein, die die Grundlage der Ausschußberatungen bilden sollen. Sozial⸗ demokraten und Zentrum verlangen übereinstimmend, daß die Notverordnungen über die Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen und über die Verhängung des Ausnahmezustandes für Groß⸗Berlin und Brandenburg aufgehoben werden. Ebenso sollen die beiden Notverordnungen gegen politische Ausschrei⸗ tungen außer Kraft gesetzt werden. Die Sozialdemokraten ver⸗ langen darüber hinaus auch die Aufhebung der Notverordnungen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und über Maßnahmen auf dem Gebiet der Rechtspflege. Ein Antrag der Bayerischen Volks⸗ partei fordert die Außerkraftsetzung der 2. Verordnung gegen politische Ausschreitungen, in der die Aufhebung des Uniform⸗ verbots enthalten ist. Anträge der Kommunisten verlangen die sofortige Zurückziehung des Reichskommissars für Preußen, Aufhebung des Belagerungszustandes und des Demonstrations⸗ verbots sowie der gegen kommunistische Zeitungen und Verlage getroffenen Maßnahmen und die Aufhebung der Notverordnungen. Ferner liegt dem Ausschuß ein Zentrumsantrag vor, der die Reichsregierung ersucht, angesichts der zunehmenden Verrohung und Verwilderung des politischen Kampfes die Wahlfreiheit für die Reichstagswahl unbedingt und nach jeder Richtung zu sichern. Um das zu erreichen, wird die Reichsregierung ins⸗ besondere aufgefordert, sofort ein allgemeines Verbot für Partei⸗ uniformen zu erlassen, eventuell für den Wahltag selbst und den Tag vor dem Wahltage. Ein weiterer Zensrumsantrag ersucht die Reichsregierung, die in der Notverordnung über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe enthaltenen schweren Härten und sozialen Ungerechtigkeiten sofort zu beseitigen und das von der Regierung Brüning fertig vorbereitete große Siedlungs⸗ programm unverzüglich durchzuführen. 3 a Bei Wiedereröffnung der Sitzung um 6 ¾ Uhr lag folgender Brief des Staatssekretärs Dr. Pranek an den Reichstagspräsi⸗ denten Löbe vor: „Sehr geehrter Herr Präsident! Nach einer mir soeben zugegangenen telephonischen Mitteilung hat der Aus⸗ schuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gegenüber der Reichsregierung beschlossen, die Anwesenheit des Herrn Reichs⸗ kanzlers, des Herrn Reichsinnenministers und des Herrn Reichs⸗ wehrministers zu verlangen. Im Auftrage des Herrn Reichs⸗ kanzlers beehre ich mich, hierzu mitzuteilen daß die Mitglieder der Reichsregierung bereit sind, sich an den Beratungen des Aus⸗ schusses zu beteiligen, soweit der Gegenstand der Beratungen sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Ausschusses hält. Mch darf demgemäß darum bitten, mir mit tunlichster Be⸗ schleunigung die Anträge zuzuleiten, deren Beratung der Aus⸗ schuß beabsichtigt. Da der Herr Reichskanzler im Begriff ist, zu einer schon seit einiger Zeit angesagten Konferenz der Minister⸗ zu verreisen und der Herr Reichsinnenminister Berlin⸗ kereits verlassen hat, wäre der Herr Reichskanzler sehr dankbar, wenn ihm und den anderen Herren Reichsministern die Einladung zu der Sitzung so rechtzeitig zuginge, daß er mit Sicherheit an ihr teilzunchmen in der Lage ist.“ Reichstagspräsident Löbe verlas im Ausschuß diesen Brief und erklärte dazu, aus diesem Schreiben gehe hervor, daß auch die Reichsregierung das Recht des Aus⸗ schusses, zu beraten und Beschlüsse zu fassen, und die Rechtmäßig⸗ keit seiner Einberufung nicht anzweifle. Abg. Wegmann (Zentr.) fragte, welche Gründe der Reichswehrminister für sein Nichterscheinen geltend mache. Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) erklärte, daß sich der Ausschuß unmöglich von der Regierung Be⸗ dingungen vorschreiben lassen könne, unter denen diese an der Sitzung teilzunehmen bereit sei. Offensichtlich sei nur eine Ver⸗ zögerung der Ausschußberatungen bezweckt. Abg. Torgler (Komm.) bemerkte, daß die Reichsregierung die Einladung zur heutigen Sitzung schon vor längerer Zeit erhalten habe. Auf Antrag des Abg. Wegmann (Zentr.) trat abermals eine Pause ein, um den Fraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach Wiedereröffnung der Sitzung wurde einstimmig — Abg. von Lindeiner⸗Wildau war zu der weiteren Aus⸗ schußsitzung nicht erschienen — ein Antrag des Vorsitzenden an⸗ genommen: Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volks⸗ vertretung lehnt es auf Grund der Artikel 33, 35 und 34 der Reichsverfassung ab, daß die Regierung ihr Erscheinen im Aus⸗ schuß von Bedingungen abhängig macht. Abg. Wegmann (Zentr.) gab zu den von ihm und Freunden gestellten An⸗ trägen, in denen die Aufhebung der politischen Notverordnungen verlangt wird, folgende Erklärung ab: Die Rechtsfrage, ob der Ausschuß für ein Aufhebungsverlangen im Sinne des Act. 48