Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 30.
Juli 1932. S. 2
§ 2. Lospreis: I. Der Lospreis (Einsatz einschl. Schreib⸗ und Lotteriesteuer) beträgt
a2) für Klassenlose in jeder Klasse
Los 40 % Reichsmark je Viertellos 10]% Reichsmark (RM) „ Achtellos 51/ (RM)
b) für Kauflose (§ 8)
der 3. Klasse der 4. Klasse 120 RM 160 RM halbes Los 40 „ 60 v Viertellos 20 „ 30 „ 49 „ 50 Achtellos 10 „ 15 I 5 25
Für „Doppellose“ ist das Doppelte der Beträge für. ganze Lose zu zahlen. “
II. Der Preis ist Zug um Zug gegen Aushändigung des Loses bar zu entrichten. Der Lospreis ist der Losvorderseite aufgedruckt, ein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den Ein⸗ nehmern verboten.
§ 3. Verkauf der Lose: Die Lose werden durch die Ein⸗ nehmer verkauft. Diese dürfen nur nach der Vorschrift des § 1 aus⸗ gefertigte Lose ausgeben, auch weder Zusicherungen auf Losanteile machen, noch Mit⸗ oder Anteilspieler auf den Losen vermerken. Von Namens⸗ oder Anteilsvermerken auf den Losen sowie von einem Gesellschafts⸗ spiel nimmt die General⸗Lotterie⸗Direktion keine Kenntnis.
§ 4. Vorauszahlungen: Für die Vorauszahlung von Ein⸗ jatzgeldern zu späteren Klassen der Lotterie und für die ordnungs⸗ mäßige Verwahrung von Losen haftet dem Vorauszahler bzw. Hinter⸗ leger ausschließlich der Einnehmer. Der Hinterleger, der Lose gegen Ausstellung eines Gewahrsamscheins in Verwahrung des Ein⸗ nehmers belassen hat, kann gegen Rückgabe des Gewahrsamscheins jederzeit die Aushändigung der verwahrten Lose verlangen.
§ 5. Ziehungen: I. Es werden 2 Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Losnummerröllchen mit den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 400 000, welche die Lose dieser Lotterie in den beiden Abteilungen (I und II) tragen, in das Nummernrad, vor Beginn der Ziehung jeder Klasse die Gewinnröllchen mit den auf⸗ gedruckten Gewinnbeträgen, die der Gewinnplan aufweist, in das Gewinnrad eingeschüttet. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im Ziehungssaal der General⸗Lotterie⸗Direktion in Berlin. II. Die Ziehung vollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent⸗ nommen und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge⸗ winn verlesen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab⸗ teilungen I und II derienige gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗ zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge⸗ zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Losabteilungen (I und II) entfallen, und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. III. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Aus⸗ schluß des Rechtswegs der Präsident der General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister.
§ 6. Erneuerung der Klassenlose: I. Jedes Klassen⸗ los gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulog gegen Zahlung des Einsatzes (Klassenlospreis s. o. § 2 Ia) für die neue Klasse. Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer (§ 1) spätestens am letzten Erneuerungstag bis 18 Uhr unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teil⸗ weise Abtrennung seiner Namensunterschrift zu entwertenden Loses und Entrichtung des C 88- ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige letzte Erneuerungstag ist auf den Losen und auf dem amtlichen Gewinnplan vermerkt. Versäumt der Spieler die Frist oder erfüllt er eines der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anspruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose (§ 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein Spieler infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglich gespielte Los⸗ nummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtausch möglich ist. Solange der Umtausch nicht stattgefunden hat, haben die Inhaber der verwechselten Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den Einnehmer zurückzureichen. Spätestens in der folgenden Klasse wird der Einnehmer bei Erneuerung der Lose den Umtausch von sich aus vornehmen. Ist eine von den verwechselten Losnummern bereits gezogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis (§ 2). III. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Aufbewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie mit Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nachzuweisen.
§ 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der 1. bis 4. Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, so muß er dazu ein Kauflos (§ 8) erwerben, soweit solche bei den Einnehmern noch verfügbar sind.
§ 8. Kauflose: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er⸗ worben werden, muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen nachgezahlt werden (siehe § 2). Auch Ersatzlose, die an Stelle ge⸗ zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung.
§ 9. Prämien: 1. Wenn am letzten Ziehungstag der Schluß⸗ klasse der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark noch im Gewinnrade sich befindet, so wird derjenigen Nummer, auf die der Haupt⸗ gewinn fällt, in jeder der Abteilungen I und II eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. II. Ist an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark nicht mehr im Rade, so wird derjenigen Nummer, auf die der zuerst gezogene Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark fällt, in jeder der Abtejlungen 1 und II eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. III. Ist am letzten Ziehungstag der Schlußklasse auch ein Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark nicht mehr im Rade, so werden die 2 Prämien derjenigen Nummer der Abteilungen I und II zu⸗ geschlagen, die überhaupt zuletzt gezogen wird. IV. Im günstigsten Falle (d. i. im Falle von Ziff. 1) können demgemäß insgesamt auf ein Doppellos 2 Millionen Reichsmark und auf ein ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen. V. Im Anschluß an die Ziehung der Schlußklasse werden 100 Schluß⸗ prämien zu je 3000 RM ausgespielt. Die Aus⸗ spielung erfolgt in der Weise, daß nach Beendi⸗ gung der Ziehung 5. Klasse weitere 50 Nummern aus dem Nummernrad gezogen werden. Auf jede der 50 gezogenen Nummern der Abt. I und Abt. 11 entfällt eine Schlußprämie von 3000 RM.
§ 10. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt die General⸗Lotterie⸗Direktion mit ihrem Stempel und mit der ge⸗ druckten Namensunterschrift des Präsidenten der General⸗Direktion
e ganzes „ halbes Los 20
der 5. Klasse 200 RM 100
der 2. Klasse ganzes Los 80 RM
der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie versehene Gewinnlisten aus. Die Gewinnlisten der 1. bis 4. Klasse erscheinen etwa 7 Tage nach Beendigung der Ziehung jeder dieser Klassen, und die Gewinnliste der 5. Klasse erscheint etwa 10 Tage nach Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnlisten können nach dieser Zeit bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen werden. Bei Bezahlung des Bezugspreises und der Auslagen (siehe § 16) können sie auch von den Lotterieeinnehmern bezogen werden, solange deren Vorrat reicht. Für die Richtigkeit der amtlichen Ge⸗ winnlisten, nicht aber für die privaten Gewinnlisten, Zeitungs⸗ meldungen und sonstigen Mitteilungen über das Ziehungsergebnis, übernimmt die General⸗Lotterie⸗Direktion die Gewähr.
§ 11. Gewinnzahlung: I. Nur der rechtmäßige Besitz des Loses sichert den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinn⸗ loses hat erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung der Ziehung derjenigen Klasse, auf die das Los lautet, Anspruch auf die Gewinnzahlung, der die amtliche Gewinnliste (§ 10) zugrunde zu legen ist. Die General⸗Lotterie⸗Direktion ist nur gegen Uebergabe des Gewinnloses zur Leistung verpflichtet. Das Gewinnlos muß daher innerhalb der im § 14 bestimmten Frist dem zu⸗ ständigen Einnehmer (§ 1) zur Einlösung vorgelegt und übergeben werden. Ein anderer Einnehmer ist nicht berechtigt, den Gewinn auszuzahlen. II. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die General⸗Lotterie⸗Direktion nicht ver⸗ pflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen, wenn erhebliche Bedenken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gericht oder eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber durch eine vorschriftsmäßig zugestellte einstweilige Verfügung, Zahlungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, 2 ist der Ein⸗ nehmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ver⸗ fügung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtskräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. IV. Vermag der Einnehmer nach Ablauf von zwei Wochen (Abs. I) einen Gewinn von 1000 Reichs⸗ mark und darüber nicht sogleich zu zahlen, so kann sich der In⸗ haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die General⸗Lotterie⸗Direktion einreichen. Wenn gegen die Auszahlung keine Bedenken bestehen, wird die General⸗Lotterie⸗Direktion dem Losinhaber den Gewinn durch die General⸗Lotterie⸗Kasse auszahlen oder auf seine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen.
§ 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter Abzug von 20 vH bar zahlbar. Der Ein⸗ nehmer ist verpflichtet, dem Ppieier auf Verlangen über den ihm hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General⸗Lotterie⸗ Direktion vom 16. Januar 1932 zustehenden 1 bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen.
§ 13. Abhanden gekommene Lose: I. Das Abhanden⸗ kommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer (§ 1) ungesäumt unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der zierfür vorgesehenen Fristen (§§ 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder — vorausgesetzt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen — das Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent⸗ richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des 14 II. IV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn mäöglich, auch Vor⸗ namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses — zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermei⸗ dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist — unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger sofort aus⸗ zuhändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (§ 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist (§ 11 III), daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die General⸗Lotterie⸗Direktion ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen. Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, so daß der Verlustanmelder während dieser Frist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweilige Verfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben mehrere Personen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der General⸗Lotterie⸗Direktion so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge⸗ richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge⸗ händigt, wenn keine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust⸗ anmelder tatsächlich empfangsberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet die Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie den Anmeldern vermizter Lose nicht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen.
§ 14. Verfallzeit der Gewinne: I. Der Gewinn⸗ anspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungstag der Klasse, in der das Los gezogen worden ist. II. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (§ 13), so er⸗ lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge⸗ winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein.
§ 15. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie besteht nicht.
§ 16. Postgebühren: Im Geschäftsverkehr mit dem Ein⸗ nehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen.
Wird die Zusendung der Lose und Gewinnlisten (§ 10) durch die Post gewünscht, so haben die Spieler ohne Rücksicht auf die Zahl der in der Einnahme gespielten Lose für jede Klasse einen Pauschal⸗ betrag von 0,25 RM im Ortsverkehr und 0,30 RM im Fernverkehr zu entrichten, durch den der Kauspreis für die Gewinnlisten und die Postgebühren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr mit dem Spieler ab⸗ gegolten werden.
Die Postgebühren für Einschreib⸗ und Nachnahmesendungen, die auf ausdrücklichen Wunsch der Spieler erfolgen, haben diese besonders zu tragen.
Berlin W 10, den 19. Juli 1932.
General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Huth.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat tritt am Dienstag, dem 2. August 1932, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Voll⸗
sitzung zusammen.
„Der griechische Gesandte Politis hat Berlin verlassen Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Panas
die Geschäfte der Gesandtschaft.
über die
Preußen. Monatsausweis
Einnahmen und Ausgaben des Landes
Preußen im Monat Juni des Rechnungsjahres 1932. (Beträge in Millionen RM.)
A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben⸗“).
1. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1932 waren die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Rechnungs⸗ jahr 1931 zurückgestellten Restbestände verfügbar. .
2. Zur Deckung der Fehlbeträge am Schlusse des Rechnungs⸗ jahrs 1931 sind erforderlich (121,3 + 147,1 =).
mithin Vorschuß
268,4 B3
Jahressoll
Darunter Rechnungssoll
der Vorjahr
reste
8
im April / Mai
Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe
zu⸗
sammen
I. Einnahmen.
1. Steuern: a) Landesanteile (ohne b): Einkommensteuer. Körperschaftsteuer Umsatzsteuer.. . Rennwettsteuer. Biersteur.. Grundvermögensteuer Hauszinssteuer.. (darunter Finanz⸗ bedarf) “ Stempelsteuer.. Steuer vom Gewerbe⸗ betrieb im Umher⸗ wüiehen . Schlachtsteuer. Erbschaftsteuer nach dem bisherigen preuß. Gesetz (Rest Feträge) „ ..
309,9 26,7 147,4 19,2 13,9 352,9 414,4
(392,0) 23,5
—
— 0
— —
—
SSIIII
p
— 8—
—
. —ꝙ 8,55.—
—
—½ —
eoe SS
—
a) zusammen.
b) Anteile der Ge⸗ meinden (Gemeinde⸗ verbände) usw.:
Einkommensteuer.
Körperschaftsteuer
Umsatzsteuer leinschl. Ueberweisg. gem. § 6 a Verordn. v. 8. 4. 32. G.⸗S. S. 161).
Kraftfahrzeugsteuer.
Gesellschaftsteuer (Restbeträge) ..
Biersteuer..
Mineralwassersteuer
Dotationen.
Verwaltungskosten⸗ zuschüsse..
Heeseinssheehe,
(darunter Realsteuer⸗ senkung usw.) .
b) zusammen .
Steuern insgesamt (a + b) 0-—09025960
2. Ueberschüsse der Be⸗ triebe..
Davon ab: Zuschüsse an Betriebe
verbleiben..
10,7
23,5
3. Sonstige Einnahmen: b) Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
c) Uebrige Landesver⸗ waltung †)..
Einnahmen insgesamt
(abzüglich der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden usw. — vgl. 1 b — und der Zuschüsse an Betriebe)
†) Davon entfallen auf: Allgem. Finanzverw. ²) SIWF Staatsrabk.. Staatsministerium
uU58 inanzministerium . andels⸗ u. Gewerbe⸗ verwaltung Bergverwaltung .
Verwaltung des Innern Landwirtschaftl. Verw.
Forstl. Lehr⸗ u. Ver⸗ suchsanstalten... Gestüͤte ) . . ... Volkswohlfahrts⸗ verwaltung ²). . Oberrechnungskammer
218,3 27,9
438,8
2114,9
SH
022
vHm dooc-aheoe ’
0 9.ö —
— — H&⸗ — dd0 O0n 00 9⸗*
— —
11E 8 SeS8S ◻ 00 ,— CSO 00
*) Hier sind die planmäßigen und die
nahmen und Ausgaben berücksichtigt.
II. Ausgaben. v11“n
Ist⸗Einnahme
Jahres soll oder Ist⸗Ausgabe
zu⸗
sammen
Darunter
Rechnungssoll der Vorjahrsreste
im April / Mai
II. Ausgaben.
1. Verwaltung des In⸗ nern ³) “
2. Justizverwaltung ³)
3. Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
4. Volkswohlfahrts⸗ verwaltung 4) ..
5. Wohnungswesen .
6. Schuldendienst.
7. Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehälter usw.) 8u“
8. Sonstige Ausgaben †)
Ausgaben insgesamt
Mithin: Mehrausgabe Mehreinnahme
SAen 020
282
0
g
&̃S’S 8
80
†) Davon entfallen auf: Allgem. Finanzverw. ²) Landtag “ Staatsrat Staatsministerium
““ Finanzministerium ³). Handels⸗ u. Gewerbe⸗
verwaltung Bergverwaltung ³) Landwirtschaftl. Verw. Forstl. Lehr⸗ u. Ver⸗
suchsanstalten Gestüte 1 Oberrechnungskammer
¹) Darunter 8,3 Ueberschuß der Forstverwaltung bis Ende März 1932 aus dem seit 1. Oktober 1931 laufenden Forstwirtschafts⸗ jahr 1932.
²) Ohne Einnahmen oder Ausgaben an Steuern — s. I, 1 — und an hinterlegten Geldern bei der allgemeinen Finanzverwaltung.
3) Ausschl. Versorgungsgebührnisse — s. II, 7 . 8
⁴) Ausschl. Wohnungswesen — s. II, 5 —. 8
B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen.
Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1931 sind erforderlich 147,1.
d10 — 00 —
8 SS — 00 2 Se — bo S
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den — 2 d0 2bo”o ᷣ — G& 00
80
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++0—
S890o 8⸗
—
— O 80
—
—Sdo doooce Cado
—
— —
D.—.O S.—O.
0, 0
8—
Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe
im April/ Mai
im Juni zusammen
EE1ö1111*“ (darunter: Anleihen)
Mithin: Mehrausgabe ... Mehreinnahme.. 1“ Abschluß.
A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben:
Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 19310101. 1,3 Mehrausgaben aus den Monaten April 1932 47,7
Juni 1932. 1 B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1931. 147,1
Mithin Vorschuz .196,1
Stand der schwebenden Schulden
1 Ende Juni 1932: h11141424*
276,5
Telegraphische Auszahlung.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Buenos⸗Aires. Canada .. Istanbul... 76 .öee1“ London. ... New Vork.. Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗ Rotterdam ““ Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Bucarest.. Budapest.. “ Frlsnafors EF1u Jugoslawien.. Kaunas, Kowno Kopenhagen.. Lissabon und porto.. Oslo 22229 2 2 aris 2 22 72 EEE“ keesene) Islan L“ Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval,
1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8
1 türk. Pfund 1 Yen
ägvpt. Pfd. 1 ½q
— Milreis
Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Escudos 100 Kr.
100 Frs. 100 Kë
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs.
100 Lewa 100 Peseten
100 Kr.
100 estn. Kr.
30. Geld 0,913 3,656 2,018 1,159 15,12 14,73 4,209 0,325 1,758
169,53 2,897
58,31 2,518
81,92 6.344 21,41 6,693 42,01 79,47
13,49 73,93 16,465 12,465
66,43 79,72 81,77 3,057 33,82
75,72 110,09
1I16“
Ausländische Ge
100 Schilling
51,95
——
Juli
Brief 0,917 3,664 2,022 1,161
15,16
14,77 4,217 0,327 1,762
169,87 2,903
58,43 2,524
82,08 6,356 21,45 6,707 42,09 79,63
13,51 74,07 16,505 12,485
66,57 79,88 81,93 3,063 33,88
75,83
110,31
52,05
29. Geld 0,913 3,656 2,018 1,159 15,12 14,73 4,209 0,325 1,758
169,53 2,897
58,31 2,518
81,92 6,344 21,42 6,693 42,01 79,42
13,49 73,93 16,465 12,465
66,43 79,72 81,77 3,057 33,72
75,72 110,09
51,95
Juli
Brief 0,917 3,664 2,022 1,161
15,16
14,77 4,217 0,327 1,762
169,87 2,903
58,43 2,524
82,08 6,356 21,46 6,707 42,09 79,58
13,51 74,07 16,505 12,485
66,57 79,88 81,93 3,063 33 ,78
75,88
110,31 52,05
und Banknoten.
Sovereigns.. 20 Frcs.⸗Stüůcke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadischeü.. r große 1 £ u. darunter Türkische.. Belgische... Bulgarische Dänische.. anziger.. Estnische.. innische... ranzösische. olländische.. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoflawische. Lettländische.. Litauische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische*).. Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarische...
eilreis
türk. Pfund
00 Belga 100 Lewa 100 Kr. 100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Lats 100 Litas 100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling
100 Lei
100 Lei
100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 K 100 K
Idsorten
100 Pengö
Geld
20,38
16,16 4,185
4,20 4,20 0,805 0,265 3,63 14,69 14,69 1,99 58,15
184,79 1 88 16,425
Brief
20,46
16,22 4,205
4,22 4,22 0,825 0,285 3,65 14,75 1475 2,01 58,39
79,61 82,06 09,92 6,27 16,485
169,16 169,84
24,37 21,56 †) 6,58
4172 73,75
2,49 2,46 75,55 81,59 81,59 33,68
12,40 12,47
21,45 21,64 6,62
L8s 4,05
2,51 2,48
75,85 81,91 81,91 33,82
12,46
12,53:
—
30. Juli
29. Juli
Geld
20,38
16,16 4,185
4,20 4,20 0,805 0,27 3,63 14,69 14,69 1,99 58,15
79,24 81,74 109,48 6,23 16,425 169,16 6,58
41,72 73,75
2,49 2,46 75,55 81,59 81,59 33,58
12,40 12,47
Brief 20,46 16,22
4,205
4,22 4,22 0,825 0,29 3,65 14,75 14,75 2,01 58,39
79,56 82,06 109,92 6,27 16,485 169,84 21,46 21,64 6,62
4088 74,05
2,51 2,48 75,85 81,91 81,91 33,72
12,46 12,53
Haäandel und Gewerbe. Berlin, den 30. Juli 1932. Berichtigung.
In der in der gestrigen Nummer des
R. u. St. A. mitgeteilten Uebersicht über die Gewinnung von Kohlen, Briketts und Naßpreßsteinen
Halle (Saale) muß es (Zeile 9 v. u.) statt zus richtig heißen zusammen 3 150 264 (6 069 721) t.
Am heutigen Sonnahend, 30. Juli, sind die e
im
Oberbergamtsbezirk
8
nglischen
ammen 2 919 457 t
6“
8
Warenmärkte mit Ausnahme der Londoner Metall⸗ und der
Liverpooler Getreidehörse geschlossen. bleiben sämtliche englischen und canad
Feiertages geschlossen. (W. T. B.)
Umrechnungskurs der Reichsbank für den Giro⸗
ischen
1
Am Montag, dem 1. August, Börsen wegen
.
verkehr nach Rußland: 100 Rubel = 217,22 Reichsmark. Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf — Britisch⸗Indien: 100 Rupien = Niederländisch⸗Indien: Berliner Mittelkurs für tele⸗ graphische Auszahlung Amsterdam⸗Rotterdam abzüglich
¾˖ vH Disagio,
Palästina (Palästina⸗Pfunde): telegraphische Auszahlung London Pari,
7,53 Pfund Sterling,
Berliner Mittelkurs für
Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika: Ein Südafrikanisches Pfund = 20,20 Reichsmark. Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 21 vH Disagio (Kurs für
Sichtpapiere),
Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 10 vH Disagio (Kurs für
Kurse für Umsätze
*) nur abgestempelte Stücke. — †) Nur teilweise ausgeführt.
Ostdevisen.
4“ Auszahlungen. Warschau.. 1898 V 47,10 47,30 47,10 47,10 47,10
I1“ 47,10 47,30 Kattowiz 100 Zl. 47,10 47,3
Notennotierungen.
Polnische 100 Zl. 1 46,90 47,30 46,90
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 29. Juli 1932: Gestellt 15 872 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des na Ee. am 30. Juli auf 44,50 ℳ (am 29. Juli auf 44,00 ℳ) ür g.
Berlin, 29. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗- und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 40,00 ℳ, Gerstengrütze 30,00 bis 31,00 ℳ, Haferflocken 36,00 bis 37,00 ℳ, Fefergra ge gesottene 39,00 bis 40,00 ℳ, Roggen⸗ mehl 0— 70 % 30,00 bis 32,00 ℳ, Weizengrieß 43,00 bis 44,00 ℳ, Hartgrieß 40,00 bis 41,00 ℳ, Weizenmehl 34,00 bis 41,00 ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 41,00 bis 45,00 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 45,00 bis 55,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 26,00 bis 30,00, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 30,00 bis 35,00 ℳ, Bohnen, weiße, mittel 21,50 bis 22,50 ℳ, Langbohnen. ausl. 26,00 bis 27,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 28,00 bis 31,00 ℳ. Linsen, mittel, letzter Ernte 31,00 bis 35,00 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 35,00 bis 62,00 ℳ, Kartoffel⸗ mehl, superior 33,50 bis 34,50 ℳ, Bruchreis 20,00 bis 21,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 21,00 bis 22,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis,
bis 5000,— RM verbind lich.
glasiert 30,00 bis 35,00 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 40,00 bis 56,00 ℳ,
London,
Ringäpfel, amerikan. extra choice 97,00 bis 101,00 ℳ. Ameri
Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 53,00 bis bs E *½ Sultaninen Kiup Caraburnu ¼ Kisten 114,00 bis 118,00 ℳ, Korinthen choice, Amalias 100,00 bis 104,00 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ballen 200,00 bis 206,00 ℳ Mandeln, bittere, courante, in Ballen 216,00 bis 226,00 ℳ, Zimt (Kassia ganz) ausgewogen 210,00 bis 220,00 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgewogen 180,00 bis 190,00 ℳ Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 210,00 bis 230,00 ℳ, Rohkaffee Santos Superior bis Extra Prime 328,00 bis 340,00 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 360,00 bis 480,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 418,00 bis 434,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 470,00 bis 620,00 ℳ, Röst⸗ roggen, glasiert, in Säcken 35,00 bis 36,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 34,00 bis 35,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 48,00 ℳ, Kakao, stark entölt 160,00 bis 200,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 208,00 bis 260,00 ℳ, Tee, chines. 650,00 bis 750,00 ℳ, Tee, indisch 840,00 bis 1080,00 ℳ, Zucker, Melis 68,50 bis 69,50 ℳ, Zucker, Raffinade 70,00 bis 71,50 ℳ, Zucker, Würfel 74,75 bis 80,75 ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 76,00 bis 78,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 82,00 bis 100,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 70,00 bis 80,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 68,00 bis 72,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 84,00 bis 88,00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 110,00 bis 120,00 ℳ Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 66,00 bis 73,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 19,20 bis 20,20 ℳ, Steinsalz in Packungen 21,30 bis 25,10 ℳ, Siedesalz in Säcken 22,18 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 23,30 bis 26,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 92,00 bis 94.00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 94,00 bis 96,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 85,00 bis 87,00 ℳ, Purelard in Kisten, nordanerik. 85,00 bis 87,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 108,00 bis 112,00 ℳ, Corned Beef 12/6 Ilbs. per Kiste 85,00 bis 86,00 ℳ, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 45,00 bis 47,00 ℳ, Margarine, Handelsware, in Kübeln, 1 120,00 bis 124,00 ℳ, II 102,00 bis 114,00 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, I 140,00 bis —,— ℳ, II 126,00 bis 138,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Tonnen 252,00 bis 256,00 ℳ, Molkereibutter Ia gepackt 262,00 bis 268,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Tonnen 236,00 bis 244,00 ℳ, Molkereibutter IIa ge⸗ packt 246,00 bis 254,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 282,00 bis 286,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 292,00 bis 296,00 ℳ, Speck, inl., ger., 132,00 bis 136,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 84,00 bis 94,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 130,00 bis 150,00 ℳ, echter Gouda 40 % 114,00 bis 122,00 ℳ, echter Edamer 40 % 114,00 bis 122,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 260,00 bis 288,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 106,00 bis 116,00 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 18,00 bis 19,00 ℳ, gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kiste 28,00 bis 31,00 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 94,00 ℳ.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 29. Juli. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,57 G., 57,69 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B. Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. Schecks: London 17,97 G., 18,01 B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,57 G., 57,69 B. Telegraphische: London 17,96 G., 18,00 B., 12
G., —,— F New York 5,13,99 G., 5,15,01 B., Berlin
7 7 7 .
Wien, 29. Juli. (W. T. B.) Amsterdam 285,10, Berlin
168,80, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 132,00, London 24,90, New York 709,20, Paris 27,77, Prag 20,97, Zürich 137,80, Marknoten 168,20, Lirenoten 37,06, Jugoslawische Noten 12,24, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,95 ½, Polnische Noten 79,15, Dollarnoten 706,50, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 124,20, Belgrad 12,516. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö. Prag, 29. Juli. (W. T. B.) Amsterdam 13,61 ⅞, Berlin 805,50, Zürich 657,00, Oslo 591,00, Kopenhagen 635,00, London 118,75, Madrid 277,00, Mailand 172,75, New York 33,84, Paris 132,15, Stockholm 605,00, Wien 475,50 nom., Marknoten 797,00, Polnische Noten 376,50, Belgrad 59,444. Danzig 665,00.
Budapest, 29. Juli. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 10,01.
London, 30. Juli. (W. T. B.) New York 350 ⅜ Paris 89,53, Amsterdam 871 ⅜, Brüssel 25,27 ½, Italien 68,93, Berlin 14,75 ½, Schweiz 18,02, Spanien 43,59, Lissabon 109 %, Kopenhagen 18,51 ½4, Wien 30,75, Istanbul 750,00 B., Warschau 31,25, Buenos Aires 40,12, Rio de Janeiro 512,00 B.
Paris, 29. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland London 89,65, New York 25,56 ¾ Belgien 354,50, Spanien 205,25, Italien 129,90, Schweiz 497,00, Kopen⸗ hagen —,—, Holland 1027,50, Oslo —,—, Stockholm 462,00, Prag 75,60, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—. Paris, 29. Juli. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien — ,—, Amerika 25,56 ½, England 89,45, Belgien 354,25, Holland 1027,50, Italien 129,90, Schweiz —,—, Spanien —.,—, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad —,—.
Paris, 30. Juli. (W. T. B.) (11,05 Uhr, Freiverkehr.) Berlin 607,00, England 89,54, New York 25,55 ¼, Belgien 354,25, Spanien 205,75, Italien 129,90, Schweiz 496,75, Kopenhagen —,—, 1027,50, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag 75,60, umänien 15,15, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—. Amsterdam, 29. Juli. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 59,12 ½, London 8,71, New York 24818⁄1, Paris 9,73 ¼, Brüssel 34,47 ½, Schweiz 48,35, Italien 12,67 ½, Madrid 19,95, Oslo 43,80, Kopen⸗ hagen 47,10, Stockholm 44,90, Wien —,—, Budapest —,— Prag 736,00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Nokohama —,—, Buenos Aires —,—. Zürich, 30. Juli. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,13, London 18,02 ½, New York 514,50, Brüssel 71,35, Mailand 26,17, Madrid 41,40, Berlin 122,10, Wien —,—, Istanbul 247,00. Kopenhagen, 29. Juli. (W. T. B.) London 18,52, New York 531,00, Berlin 125,30, Paris 20,90, Antwerpen 73,60, Zürich 103,40, Rom 27,15, Amsterdam 214,00, Stockholm 95,50, Oslo 93,00, Helsingfors 8,05, Prag 15,85, Wien —,—. Stockholm, 29. Juli. (W. T. B.) London 19,46, Berlin 123,00, Paris 22,00, Brüssel 77,75, Schweiz. Plätze 109,00, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 105,25, Oslo 98,00, Washington 558,00, Helsingfors 8,40, Rom 28,75, Prag 17,00, Wien —,—. Oslo, 29. Juli. (W. T. B.). London 19,97, Berlin 135,75, Paris 22,35, New York 570,00, Amsterdam 229,50, Zürich 111,25, Helsingfors 8,70, Antwerpen 79,50, Stockholm 102,75, Kopenhagen 107,75, Rom 29,15, Prag 17,00, Wien —,—.
Moskau, 26. Juli. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 690,30 G., 691,68 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,10 G., 46,20 B.
(W. T. B.)
—.— 7 7
1 29. Juli. Silber auf Lieferung 17,25.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 29. Juli. (W. T. B.) 5 % Mex. äußere Gold 4 ⅞, 4 ½ % Irregation 3,00, 4 % Tamaul. S. 1 abg. 2,25, 5 % Tehuantepec abg. 3 ⅞, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Cement Heidelberg 35,00, Dtsch. Gold u. Silber 133,00, Emag Frankfurt —,—, Eßlinger Masch. 11,00, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 31,50, Gebr. Junghans 9,00, Lahmeyer 82,00, Mainkraftwerke —,—. Schnellpr. Frankent. —,—, Voigt u. Häffner 27,00, Zellstoff Waldhof 28,00, Buderus 26,00, Kali Westeregeln
Silber (Kasse)
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