1940 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 May 1940 18:00:01 GMT) scan diff

9 3

§ 1 (1) Verteiler (Händler und Genossenschaften) sämtlicher Stufen (Groß⸗, Zwischen⸗ und Kleinverteiler) dürfen für die Zeit vom 1. Juni 1940 bis 31. Mai 1941 stickstoffhaltige Düngemittel, berechnet auf den Gehalt an Reinstickstoff (N), nur in Höhe von 85 v. H. ihres Bezuges bzw. Absatzes in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 (Vergleichszeit)

beziehen und absetzen. (2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten nicht für Ver⸗ und im Reichsgau

teiler in den Reichsgauen der Ostmar Sudetenland. 8

(1) Verteiler in den Reichsgauen der Ostmark dürfen für die Zeit vom 1. Juni 1940 bis 31. Mai 1941 stickstoff⸗ haltige Tüngemittel, berechnet auf den Gehalt an Reinstick⸗ stoff (N), nur in Höhe von 115 v. H. ihres Bezuges bzw. Ab⸗ satzes in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 (Ver⸗ gleichszeit) beziehen und absetzen. . 8

(2) Verteiler im Reichsgau Sudetenland dürfen für die Zeit vom 1. Juni 1940 bis 31. Mai 1941 stickstoffhaltige Düngemittel, berechnet auf den Gehalt an Reinstickstoff (N), nur in Höhe von 100 v. H. ihres Bezuges bzw. Absatzes in der Zeit vom 1. Juli 1939 bis 31. Mai 1940 (Vergleichszeit) beziehen und absetzen.

§ 3

Bis zum 15. November 1940 dürfen nur 50 v. H. der in den §§ 1 und 2 festgesetzten Mengen bezogen und abgesetzt werden.

§ 4

Die gemäß den §§ 1 bis 3 bezogenen Mengen dürfen von den Verteilern nur an- Abnehmer abgegeben werden, die in der Vergleichszeit von ihnen beliefert worden sind. Dabei dürfen an den einzelnen Abnehmer nur die in den §§ 1 bis 3 festgesetzten Vomhundertsätze der in der Vergleichszeit geliefer⸗ ten Mengen abgegeben werden.

§ 5

Für Mischdünger mit einem Gehalt von Phosphorsäure und Stickstoff gilt die Bekanntmachung Nr. 21 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für phos⸗ phorsäurehaltige Düngemittel) vom 27. April 1940 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 99. vom 27. April 1940); der in diesen Mischdüngern enthaltene Reinstickstoff ist bei der Berechnung der stickstoffhaltigen Düngemittel, die auf Grund dieser Bekanntmachung bezogen und abgesetzt werden dürfen, in Anrechnung zu bringen.

§ 6

Die Verteilung zusätzlicher Mengen an stickstoffhaltigen Düngemitteln über den in den §§ 1 bis 3 festgesetzten dmang⸗ hinaus erfolgt im Einvernehmen mit der Reichsstelle „Chemie“ durch die zuständigen Landesbauernschaften nach Richtlinien des Verwaltungsamts des Reichsbauernführers. Auch der Bezug dieser Mengen durch den Verbraucher hat über den Verteiler der Vergleichszeit zu erfolgen.

§ 7 Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 1430).

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1940 in Kraft. Berlin, den 14. Mai 1940. 8 1 Der Reichsbeauftragte für Chemie.

Dr Claus Ungewitter

Nachtrag 3 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Kaffee.

Vom 15. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung angeordnet:

Neben den in der Gebührenordnung vom 16. August 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 188 vom 17. August 1937) festgesetzten Tat⸗

beständen sind weiter folgende Tatbestände gebührenpflichtig:

1. Die Erteilung einer Verkaufsweisung für Roh⸗

kaffee, sofern die Verkaufsweisung ausdrücklich als

Veräußerungsbescheid gekennzeichnet ist (Veräuße⸗

rungsgebühr für Rohkaffee).

2. Die Erteilung von Weisungen und Genehmi⸗ gungen jeder Art zum Verkauf von Röstkaffee (Verkaufsgebühr für Röstkaffee).

3. Das Rösten von Rohkaffee auf Grund einer Röst⸗ erlaubnis der Reichsstelle für Kaffee (Verarbei⸗ tungsgebühr). Die Gebühr entfällt, wenn für Röftkoffes eine Verkaufsgebühr nach Ziff. 2 er⸗ hoben wird

18 8

E

Es beträgt 1“ 38

die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee 14*“

die I“ für Röstkaffee je

k

die Verarbeitungsgebühr je 50 kg.

§ 3. Schuldner der Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und der Verkaufsge pü⸗ für Röst⸗ kaf 1 ee sind diejenigen, denen die Veräußerungsbescheide, Wei ungen oder Genehmigungen erteilt werden.

Schuldner der Verarbeitungsgebühr ist der nach § 5 Abs. 1 der Anordnung 8 der Keihsstelle für Kaffee vom 9. September 1939 (deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 25. zu⸗

elassene Röster, der auf Grund allgemeiner oder besonderer eisungen der Reichsstelle Röstungen ausführt.

Die W“ für Rohkaffee und die Verarbeitungsgebühr können abgewälzt

55

werden. Dasselbe gilt für die Verkaufsgebühr für Röstkaffee, soweit sie für Lieferungen von Röstkaffee ge⸗ mäß § 7 Abs. 1 der Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) entsteht.

§ 4.

Die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und die Ver⸗ kaufsgebühr für Röstkaffee werden mit dem Zugehen der Ver⸗ äußerungsbescheide, der Weisungen oder Genehmigungen fällig; sie sind binnen. 10 Tagen nach Zugang zu zahlen.

Die im Laufe eines Kalendermonats entstandene Ver⸗ arbeitungsgebühr ist unaufgefordert spätestens bis zum 10. des folgenden Monats zu zahlen.

Die Einzahlungen sind auf das Postscheckkonto der Reichs⸗ stelle für Kaffee, Hamburg Nr. 7925, oder auf das Konto der Reichsstelle für Kaffee bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, Dep.⸗Kasse J, zu leisten.

§ 5. Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hamburg, den 15. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.

Bekanntmachung

der neuen Fassung der Gebührenordnung der Reichsstelle für Kaffee.

Vom 15. Mai 1940.

Gemäß Ermächtigung des Reichswirtschaftsministers wird nachstehend die Gebührenordnung der Reichsstelle für Kaffee vom 16. August 1937 in der nunmehr geltenden Fassung neu bekanntgemacht.

Hamburg, den 15. Mai 1940. Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.

SGSGSebührenordnung der Reichsstelle für Kaffee in der Fassung vom 15. Mai 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung nachstehende Ge⸗ bührenordnung erlassen: XX“

8 1. ““

Zur Bestreitung der Kosten der Reichsstelle für Kaffee werden von ihr Gebühren erhoben.

§ 2.

Gebührenpflichtige Tatbestände sind:

1. Die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung

on Waren erfolgen oder genehmigt werden soll (dDevisengebühr), 2. die Mitwirkung der Reichsstelle im sonstigen Ge⸗ naehmigungsverfahren auf dem Gebiete der Devi⸗ senbewirtschaftung, soweit die Mitwirkung eine Genehmigung zur Folge hat (Mitwirkungs⸗ gebühr), 3. die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheini⸗ ungen (Unbedenklichkeitsgebühr), 8 8G Erteilung von Einfuhrbewilligungen (siehe 4), die Erteilung einer Verkaufsweisung für Roh⸗ kaffee, sofern die Verkaufsweisung ausdrücklich als Veräußerungsbescheid gekennzeichnet ist (Ver⸗ äußerungsgebühr für Rohkaffee), die Erteilung von Weisungen und Genehmi⸗ gungen jeder Art zum Verkauf von Röstkaffee (Verkaufsgebühr für Röstkaffee), das Rösten von Rohkaffee auf Grund einer Röst⸗ erlaubnis der Reichsstelle für Kaffee (Verarbei⸗ tungsgebühr). Die Gebühr entfällt, wenn für Röstkaffee eine Verkaufsgebühr nach Ziff. 6 er⸗

8

8 8 2

1

hoben wird

1131“*“ 1

§ 3. Es beträgt: 8 . 1. Die Devisengebühr 2 Ziff. 1) und die Mit⸗ wirkungsgebühr 2 Ziff. 2) je 4 % (vom Tau⸗ send) des Betrages, auf den die Bescheinigung oder Genehmigung lautet, 2. die Unbedenklichkeitsgebühr 2 Ziff. 3) 0,50 RMℳ für jede Bescheinigung, 3. die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee 2 Ziff. 5) 1,50 Rℛℳ je 50 kg, 4. die Verkaufsgebühr für Röstkaffee 2 Ziff. 6) 2,— RℳZ je 50 kg, 1 5. die Verarbeitungsgebühr 2 Ziff. 7) 0,25 FHRℳ je 50 kg. Sämtliche Gebühren sind auf volle 0,10 Rℳ nach oben abzurunden. Der Mindestsatz jeder Gebühr beträgt 0,50 R ℳ.

8 § 4. Sooweit die Reichsstelle die ihr gemäß § 3 der Verordnung

2

über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919

(Reichsgesetzbl. S. 2128) in der Fassung der Verordnung über Ein⸗ und Ausfuhr vom 13. Februar 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 72) hinsichtlich der Aus⸗ und Einfuhrbewilligungen über⸗ tragenen Befugnisse wahrnimmt, gelten gemäß § 5 dieser Ver⸗ ordnung und § 8 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 zu dieser Verordnung (Reichsgesetzbl. S. 500) nach⸗ stehende Bestimmungen:

1. Für die Erteilung von Aus⸗ und Einfuhrbewilli⸗ gungen durch die Reichsstelle wird eine Gebühr von 1 % (vom Tausend) vom Wert der Waren erhoben. Als Wert der Ware gilt: bei Waren, die im Lohnveredelungsverkehr hergestellt sind, der Veredelungslohn; bei Einfuhrbewilligungen der Rechnungsbetrag der Sendung.

2. Soweit nicht die Bestimmungen des Abs. 3 An⸗ wendung finden, wird eine feste Gebühr von 1 Rℳ (Mindestgebühr) ohne Rücksicht auf den Wert der Ware in Fällen erhoben, in denen es sich handelt um die Einfuhr von Waren zur Vor⸗ nahme von Prüfungen oder Versuchen oder zur Bemusterung oder um solche, die glaubwürdig als Geschenk oder Eigentum (Heirats⸗, Erbschafts⸗, Umzugsgut) bezeichnet sind. .“ 3. Für jede Bewilligung sind 1 bei Werten bis zu 20,— Rℳ 0,ñ50 Rℳ, bei Werten über 20,— Rℳ 1, Eℳ zu erheben. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Wert der Sen⸗ dung 20,— Eℳ nicht übersteigt.

4. Im übrigen finden die allgemeinen Vorschriften

der Gebührenordnung entsprechende Anwendung.

§ 5.

Ist der Betrag, nach dem die Gebühr zu berechnen ist, auf ausländische Währung gestellt, so ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im Zeitpunkte des Ent⸗ stehens der Gebühr geltenden amtlichen Berliner Mittels kursen zu ermitteln.

§ 6.

Schuldner der Gebühren des §2 Ziff. 1 bis 4 ist der Antragsteller oder derjenige, auf dessen Namen die Bescheini⸗ gung ausgestellt ist oder dem die Bewilligung erteilt wird.

Schuldner der Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und der Verkaufsgebühr für Röstkaffee sind diejenigen, denen die Veräußerungsbescheide, Weisungen oder Genehmigungen er⸗ teilt werden.

Schuldner der Verarbeitungsgebühr ist der nach § 5 Abs. 1 der Anordnung 8 der Reichsstelle für Kaffee vom 9. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) zugelassene Röster, der auf Grund allgemeiner oder besonderer Weisun⸗ gen der Reichsstelle Röstungen ausführt.

Die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und die Ver⸗ arbeitungsgebühr können abgewälzt werden. Dasselbe gilt für die Verkaufsgebühr für Röstkaffee, soweit sie für Liefe⸗ rungen von Röstkaffee gemäß § 7 Abs. 1 der Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) entsteht.

Die Gebühren des §2 Ziff. 1 bis 4 werden mit dem Zu⸗ gehen der Gebührenrechnung fällig. Soweit die Gebühren

von der Reichsstelle nicht bei Aushändigung der Urkunden

oder durch Nachnahme erhoben werden, sind sie binnen 10 Tagen nach Empfang der Gebührenrechnung unter An⸗ gabe der Nummer und des Datums der Bescheinigungen, für die sie geleistet werden, zu zahlen.

Die Veräußerungsgebühr für Rohkaffee und die Ver⸗ kaufsgebühr für Röstkaffee werden mit dem Zugehen der Veräußerungsbescheide, der oder Genehmigungen fällig; sie sind binnen 10 Tagen nach Zugang zu zahlen.

Die im Laufe eines Kalendermonats entstandene Ver⸗ arbeitungsgebühr ist unaufgefordert spätestens bis zum 10. des folgenden Monats zu zahlen.

Die Einzahlungen sind auf das Postscheckkonto der Reichsstelle für Kaffee, Hamburg Nr. 7925, oder auf das Konto der Reichsstelle für Kaffee bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, Dep.⸗Kasse J, zu leisten.

§ 8. Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, welche die Reichs⸗ stelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben. Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, Personen oder Unternehmungen, bei denen die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder Anordnungen oder Ver⸗ letzungen der aus dieser Gebührenordnung sich ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen⸗ Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber den Betroffenen bedarf, durch die Reichsstelle end⸗ fültig festgesetzt. Der Betrag ist von dem zahlungspflichtigen nternehmen innerhalb einer Woche nach Empfang der Auf⸗ orterung auf das Postscheckkonto der Reichsstelle einzu⸗ zahlen. Hamburg, den 15. Mai 1940. 8 Der Reichsbeauftragte für Kaffee.

Dr. Reichelt.

““ Bekanntmachung.

Die am 14. Mai 1940 ausgegebene Nummer 84 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über den Vertrieb von Fernseheinrichtungen. Vom 4. Mai 1940.

Dreizehnte Verordnung zur Ergänzun u.“.“] im Wechsel⸗ und Scheckverkehr.

Verordnung über den Geltungsbereich des Strafrechts. 6. Mai 1940.

Verordnung über die 81“ der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen. om 7. Mai 1940. 8

über eine Ausnahme von der Reichsmündel⸗ sicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen. Vom 7. Mai 1940.

1 ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 Rℳ. Postver“ sendungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung. au⸗ unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 1b

Berlin NW 40, den 15. Mai 1940.

1“

der Verordnung 8

Vom

Rotierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes vom 15. Mai 1940.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung)h: 18 8 Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken Eöö1“ 22 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 % . .6612 Reinnickel, 98 99 % J. Antimon⸗Regulus. Feinsilber .* 2 20 EA“

. 35,50 38,50;

Vom 4. Ma

8

irtschaftstei

VBerliner Börse vom 14. Mai.

Nach der dreitägigen Unterbrechung des Aktienverkehrs durch die Pfingstfeiertage sehte das Geschäft sehr ruhig ein. Die Kurs⸗ gestaltung war nicht einheitlich, wobei sich Gewinne und Verluste etwa die Waage hielten. Die Veränderungen gingen kaum über 1 ½ % hinaus.

Am Montanmarkt wurden Buderus um und Harpener um ½ % heraufgesetzt. Niedriger lagen Klöckner um I, Hoesch und Verein. Stahlwerke um je % und Rheinstahl um % %. Bei den Braunkohlenwerten ermäßigten sich Leopoldgrube um 1 24¼ %o.. Kaliwerte wiesen freundliche Verfassung 8 wobei Salzdetfurth „% und Wintershall 1 % gewannen. Farben stiegen um ¼ % auf 188 ¾. v. Heyden und Goldschmidt gaben andererseits je 1 her. Am Markt der Gummi⸗ und Linoleumaktien wurden Deutsche Linoleum um 1 ¼ % heraufgesetzt, während Conti Gummi % hergaben. Elektro⸗ und Versorgungsanteile lagen ausgesprochen uneinheitlich. Zu erwähnen sind AEG., Lichtkraft und Dessauer Gas mit je +† ½%, Gesfürel mit +† % und Bekula mit + 1 ½ %. Niedriger lagen Deutsche Atlanten um N und Accumulatoren um 1 %. In Kabel⸗ und Draht⸗ sowie Autowerten waren vereinzelt Verluste bis zu ½ % zu verzeichnen. Am Markt der Maschinen⸗ baufabriken stiegen Orenstein um *%, hingegen ermäßigten sich Demag um ¾¼ %. Von Metallwerten stiegen Metallgesellschaft um 1, von Bauwerten Holzmann um ¾ und von Textilaktien Bemberg um 1 ¼ und Bremer Wolle um 2 % %. Bei den Zell⸗ stoffwerten wurden Aschaffenburger um 1 % herab⸗, Feldmühle im gleichen Ausmaße heraufgesetzt. Waldhof stiegen um ¾ %. Her⸗ vorzuheben sind noch Schultheiss mit —1 und Süddtsch. Zucker mit 1 ½ %.

Im weiteren Verlauf war die Kursentwicklung weiter un⸗ regelmäßig. Das Geschäft erfuhr keine nennenswerte Belebung. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 113 âe1 und IG⸗Farben auf 189 ¼. Einen 1 % igen Kursgewinn gegenüber den Anfangskursen erzielten Eisenhandel, Gesfürel und Siemens. Verschiedentlich kam es zu Kursabweichungen bis zu *%, wobei sich Steigerungen und Rückgänge .“ ausglichen.

Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sich die Stimmung als gut behauptet. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 113 , Fer auf 189 ¾¼ und Reichsbankanteile auf 112 ¾. Deutscher

isenhandel setzten ihre Steigerung fort und schlossen 2 ¼ % über Anfangskurs. Bei Westdtsch. Kaufhof betrug die entsprechende Steigerung 1 ¼ %. Leicht rückgängig waren Goldschmidt und Hoesch, die gegen den Verlaufsstand um ½ % nachgaben.

Am Einheitsmarkt schwächten sich von Banken Dresdner und Commerzbank um je und Schleswig⸗Holsteinische um 1 ¼ % ab, een Deutsche Ueberseebank ihren Kursstand um 2 ¼ % ver⸗ bessern konnten. Hypothekenbanken lagen überwiegend schwächer, u. a. verloren Meininger Hyp. 1 ½ und Mecklenburger Hyp. 1 %. Hamburger Hyp. zogen um 1 % an. Von Schiffahrtsaktien no⸗ tierten Hapag 1 ½ % höher. Unter den Kolonialpapieren ver⸗ zeichneten 1“ einen 1%¼ Pigen Kursgewinn. Schantung ge⸗ wannen 1 %. Auch Otavi zogen um %l auf 27 an. Die zu Ein⸗ heitskursen mit

gehandelten Industriepapiere lagen Kursab⸗

für die Zeit vom 20. bis 25. Mai 1940.

Montag, 20. Mai. b Berlin: Neue ABC⸗Waren⸗Kredit⸗A.⸗G., Berlin, 19 Uhr.

Bremen: Bremen⸗Vegesacker Fischerei⸗Ges., 12 Uhr.

Eltville: Matheus Müller K.⸗G. a. A., Eltville, 17 5 Nürnberg: Dt. Tafelglas A.⸗G. (Detag), Fürth, 11 Uhr.

Dienstag, 21. Mai.

Berlin: Habermann & Guckes⸗Liebold A.⸗G., 12 Uhr.

8—

*

Berlin: Westfälisch⸗Anhaltische Sprengstoff A.⸗G. Chem. Fabriken, r1

Berlin: Norddeutsche Kabelwerke A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.

Berlin: Portland⸗Cementwerk Saxonia A.⸗G. vorm. Heinr. Laas Söhne, 12 Uhr.

Chemnitz: Dittersdorfer Filz⸗ und Kratzentuchfabrik, 11 Uhr.

Offenbach / M.: Schramm Lack⸗ u. Farbenfabriken A.⸗G., Offen⸗ bach / M., 10 ½ Uhr. 1

Prag: Poldihütte, Prag, 10 ½ Uhr.

Stuttgart⸗Untertürkheim: Daimler⸗Benz A.⸗G., Stuttgart⸗Unter⸗ türkheim, 11 Uhr.

Stuttgart: Deutsche Linoleum⸗Werke A.⸗G., 11 Uhr.

München: Heilmann & Littmann Bau⸗A.⸗G., München, 12 Uhr.

Wien: Leipnik⸗Lundenburger Zuckerfabriken⸗A.⸗G., Wien, 12 Uhr.

Wien: Oesterreichische Kraftwerke A.⸗G., Linz, 15 Uhr.

3 Mittwoch, 22. Mai.

Berlin: NSu⸗Werke A.⸗G., 11 ¾ Uhr.

Berlin: Dr. Hugo Remmler A.⸗G., Berlin, 14 Uhr. 8 Berlin, 12 ½¼ Uhr.

Breslau: Elektrizitätswerk Schlesien A.⸗G., Breslau, 12 Uhr.

Bonn: „Keramag“ Keramische Werke A.⸗G., Bonn, 11 % Uhr.

Detmold: Sinalco A.⸗G., Detmold, 12 Uhr.

Freiburg i. Br.: Deutsche Acetat⸗Kunstseiden⸗A.⸗G. „Rhodiaseta“, Freiburg / Br., 12 ¼ Uhr.

Elblagerhaus⸗A.⸗G., 10 Uhr.

““ Kupfer⸗ u. Messingwerke A.⸗G. vorm. Casp. Noell, hr. München: Bayerische Motoren Werke A.⸗G., München, 12 Uhr.

MNürnberg: Leonische Drahtwerke A.⸗G., Nürnberg, 11 Uhr.

8— 8

mittel. 8 für 100 Ki⸗

Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Auslan 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75,

34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]* 46,00 †) 1 8 8

grieß, Type 450 39,55 bis —,—,

41,50 †¼),

.. Hohner A.⸗G. Harmonikafabrik, 2 r. Wien: Allg. Bauges. A. Porr A.⸗G., Wien, 12 Uhr.

Donnerstag, 23. Mai.

Berlin: Papierfabrik Fockendorf A.⸗G., 10 Uhr. Berlin: Papierfabrik Krappitz A.⸗G., 10 ⁄% Uhr. Berlin: Porzellanfabrik Joseph Schachtel A.⸗G., 12 Uhr.

Trossingen,

weichungen bis zu 3 % nicht einheitlich, jedoch überwogen die Kursrückgänge. Stärker rückgängig waren Aachener Kleinbahn mit 3 % bei Repartierung, während Dortmunder Aktien⸗ brauerei einen Gewinn von 4 ½ % verbuchen konnten.

Steuergutscheine I waren mit 99,62 ½ gegen 99,92 ½ 99,95 zu Steuergutscheine II blieben bei einem Umsatz von ca. Mill. Rℳ durchweg unverändert.

Im variablen Rentenverkehr stellten sich Reichsaltbesitz auf 147,40 nach 147 ¼ (Vortag 147 ⁄½), Reichsbahnvorzüge auf 130 ¼ nach 130 ⅞1 (130 ℳ) und Gemeindeumschuldung auf unver⸗ ändert 99,35.

Im Kassenrentenverkehr waren bei fester Grundstimmung nur wenig Veränderungen zu verzeichnen. Pfandbriefe und Kom⸗ munalobligationen blieben weiter gesueht. Die Liq.⸗Pf.⸗Briefe der Preußischen Pfandbriefbank stellten sich gegen letzte Notiz vom 9. d. M. ½ % niedriger. Stadtanleihen hielten sich meist auf ihrem letzten Niveau; Dekosama I notierten ½ % niedriger, während Dekosama III ½ %, gewannen. Reichsanleihen waren rößtenteils unverändert. Eine Ausnahme machten die 4 Pigen

eichsschätze von 1940, Folge 1, die den Paristand erreichten (99,90). Industrieobligationen lagen uneinheitlich.

Am Geldmarkt stellte sich der Satz für Blanko⸗Tagesgeld mit

1 /1 2 F % um % niedriger. v““

8

Börsfenkennziffern für die Woche vom 6. Mai bis 11. Mai 1940.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 6. Mai bis 11. Mai 1940 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 6. 5.40 vom 29. 4. 40 durchschnitt bis 11.5.40 bis 4.;5. 40 April

128,07 128,19 114,29 113,50 122,07 120,73

119,86 119,11

Aktienkurse (Kennziffer

1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr..

Gesamt.. Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗

kttenbantken 6 Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und

Gemeinden ..

Durchschnitt..

Außerdem: 5 %oige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe

120,54

100,91

100,69 100,14

100,64 100,68

100,88

100,67 100,10

100,63 100,65

100,35

100,27 99,82

100,17 100,21

104,41 99,32

104,29 99,16

103,39 98,43

Adlernähmaschinen⸗Werke A.⸗G., Bielefeld, 2 Uhr.

Frantfurt R. Schriftgießerei D. Stempel A.⸗G., Frankfurt / Main, r

Hamburg: Chemische Fabrik in Billwärder vorm. Hell & Sthamer A.⸗G., Hamburg, 12 ½ Uhr.

Hamburg: Hammonia Allg. 11 ¼ Uhr.

Hamburg: Jaluit⸗Ges., Hamburg, 12 Uhr.

Stettin: A.⸗G. der Chem. Produkten⸗Fabriken Pommerensdorf⸗

Milch, Stettin, 12 Uhr. Stettin: Superphosphatfabrik Nordenham A.⸗G., 9 ½ Uhr. Stettin: „Union“ Fabrik chemischer Producte, Stettin, 11 Uhr

Freitag, 24. Mai.

Berlin: Wolle u. Tierhaare A.⸗G. Wotirag, Berlin, 11 Uhr.

Berlin: Berlinische Lebensversicherungs⸗Ges. A.⸗G., 16 Uhr.

Altenburg/Th.: Ver. Altenburger u. Stralsunder Spiel fabriken A.⸗G., Altenburg (Thür.), 12 Uhr.

Bremen: Bremer Chemische Fabrik, ao., 12 ½ Uhr.

Duisburg: Duisburger Kupferhütte, Duisburg, 12 Uhr.

Dresden: Heidenauer Papierfabrik A.⸗G., 11 ½ Uhr. 1

Eßlingen: Maschinenfabrik Eßlingen, Eßlingen a. N., 12 Uhr.

E“] Portland⸗Cement⸗Fabrik, Hamburg, 12 r.

Litzmannstadt: Baumwollspinnerei „Theodor Steigert“ A.⸗G., Litzmannstadt, 17 Uhr.

Leipzig: Wollgarnspinnerei A.⸗G., Leipzig, 12 Uhr

Stuttgart: Sektkellerei Schloß Wachenheim A.⸗G., 10 ½ Uhr.

Wien: Hutter & Schrantz A.⸗G., Wien, 12 Uhr.

Versicherungs⸗A.⸗G., Hamburg,

Linz: Linzer Elektrizitäts⸗ u. Straßenbahn⸗A.⸗G., Linz a. D.,

11 Uhr. Wien: Perlmooser Zementwerke A.⸗G., Wien, ao., 12 Uhr. Worms: Cornelius Heyl A.⸗G., Worms, 10¹½2 Uhr. . Nie Ges. für Linde’'s Eismaschinen A.⸗G., Wiesbaden, t. Sonnabend, 25. Mai.

Fe retner Papier⸗ u. Wellpappen⸗Fabrik A.⸗G., Bremen,

2 r.

Dresden: Gebr. Hörmann A.⸗G., Dresden, 12 he.

Düsseldorf: Jota⸗Werk Gebr. Funke A.⸗G., Düsseldorf, 12 Uhr.

Hamburg: 1 A.⸗G., Hamburg, 11 Uhr.

Köln: Rheinische Preßhefe⸗ u. Spritwerke A.⸗G., 12 Uhr

Leipzig: J. C. Richter A.⸗G., Leipzig, 12 Uhr.

München: Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz, Buch⸗ u. Kunst⸗

druckerei A.⸗G., München, 11 Uhr. Mainz: Chr. Adt. Kupferberg & Co. K.⸗G. a. A., Mainz, 11 Uhr. Nürnberg: Ver. Spiegelfabriken i. A., Fürth, 10 Uhr.

Berlin, 14. Mai. T für Nahrungs⸗ 166“ des Lebensmitte groh⸗ . o frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmarkl]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Lipsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Stleee S elbe 57,25 bis 58,00, Gesch. pas⸗ gelbe Erbsen, ganze §) 86, 5 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § * 25,50 bis 8 Jaltenter, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, uchweizengrütze —,— bis —,—, Gersten⸗ graupen, grob, 0/4 37,00 bis 38,00 †), e; en, Kälber⸗ zähne, 0/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 45,00 bis Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 Kochhirse *) - 8 —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812, Inland 34,55 bis —,—, Weizen⸗ - Kartoffelmehl, hochfein 36,65 is 5, u. Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggen⸗

1

kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis b alzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), NRöstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee,

§) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Mandeln, süße, hand. gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ ewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg- ackungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗

ee 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 is —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Mokkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis , echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmen⸗ taler (vollfett) 2 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00. 8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

9 Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt †) Die zweiten Preise verstehen sich

1 u“

—.—

auf Anbruchmengen.

Hamburger Phönix früher Gaedesche Versicherungs⸗

270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 %

In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

—‿ 14. Mai Geld Brief

15. Mai Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos ö11“] Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) . Brasilien (Rio Ebbbe““ Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn)... Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreah). Lettland (Riga). Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ Neuseeland (Welling⸗ h“ Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg)... Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga .“ 1 Milreis 0,130 0,132]1 0,130

18,33 18,79 18,83 0,566

0,570

100 Rupien 100 Lewa 3,047 3,053] 3,047 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 62,44 100 finnl. M.] 5,06 100 Fres.

100 Drachm. 2,353

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

62,56 5,07

62,44 5,06

2,357] ꝑ2,353

14,59 38,42

14,61 38,50

14,59 38,42

13,09 0,585

5,694

100 Lire 1 YVen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

13,11 0,587

13,09 0,585

5,706 5,694

48,75 48,85 48,75

100 Litas 41,94 42,02 41,94

100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 8e8 28 100 Kronen 56,76 56,88] 56,76 100 Escudo 8,492 8,508 8,591 100 Lei

59,46 59,58

10,44 10,46 10,44

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

59,46 59,58

56,00 8,591

56,12 8,609

56,12 8,609

23,60

56,00 8,591

23,56 23,60 23,56

1,982 0,951 2,502

1,978 0,949

1,978 1,982

0,949 0,951

1 Dollar 2,498 2,502] y2,498

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurset Geld Brief 9,89 9,91 5,599 5,611 7,912 7,928

74,18 74,32 2,098

England, Aegypten, Südafrik. Union .. Frankreich Australien, Neuseelad .e Britisch⸗Indien Kanada..

00 02222922422222022020222b22b2b⸗2—2—2⸗

FIeerüüütIIIIIUIümmmEE

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

15. Mai Geld Brief

20,38 20,46 16,16 16,22 4,205

14. Mai Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 7,29

Sovereigns. 20 Franecs⸗Stücke. Gold⸗Dollars. Aegyptiscche . Amerikanische: 1000 —5 Dollar. 2 und 1 Dollar 2. Argentinische.. Australische Belgischhe . Brasilianische. Brit.⸗Indische. Bulgariscce. Dän sche: große.. 10 Kr. u. darunter. Englische: große. 1 £ u. darunter.. Estnische Finnische. Französischee.. Holländische.. Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar Kanadisce. Lettländische.. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische. Norwegisce. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Spanische Südafr. Union. Türkische 1 türk. Pfund Ungarische.. 100 Pengö

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. G

Devisen.

Prag, 14. Mai. (D. N. B.) Amsterdam —,—, Berlin —,—, Zürich 657,50, Oslo 666,00 nom., Kopenhagen 566,50 nom., London*) —,—, Madrid —,—, Mailand —,—, New York 29,34, Paris*) —,—, Stockholm 699,00, Brüssel —,—, Bud pest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,13 nom., Athen 23,15 nom.

*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. 1

Budapest, 13. Mai. (D. N. B.) (Alles in Pengö Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 11,1

8

2,79 2,79 0,52 5,39

—₰½

DS-—

1 austr. Pfd. 100 Belga 1 Milreis 0,095 100 Rupien 55,64 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 48,06 1 engl. Pfd. 7,83 1 engl. Pfd. 7,83 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 4,79 100 Frs. 4,47 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 13,07 100 Dinar 100 Dinar 5,63 1 kanad. Doll. 1,84 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten 1 südafr. Pfd.

˙—¼ 2

22.8 90 00 do 225x

& 8 9⁰

41,70 10,43

21I!

2122

S.S.S —— ——2

£

—.2 00 00

22 2 22˙22—2*—*