Heutiger Voriger
— Heutiger
Voriger
82 8
Tempelhofer Feld. Teppich⸗Wke. Bln.⸗ Treptow Terrain Rudow⸗ Johannisthal... do. Südwesten i. L. Thür. Elektr. u. Gas Thür. Gasgesellsch. Triumph⸗Werke. v. Tuchersche Brau. Tuchfabrik Aachen. Tüllfabrik Flöha..
g —
161 b
-q2öÖ
vSöegeeeeSsn
Anion Fabrikchem.
Veltag, Velt. Ofen u. Keramik Venus⸗Werke Wir⸗ kerei u. Strick. N * für 8 Monate Verein. Altenburg. u. Strals. Spielk.] do. Bautzner Pa⸗ pierfabrik do. Berliner Mör⸗ telwerke. „ — do. Böhlers Stahl⸗ werke, R. ℳ p. St. do. Chem. Charlb., j. Pfeilring⸗W. AG 1 — do. Deutsche Nickel⸗
do. Glanzstoff⸗ Fabriken do. Gumbinner Maschinenfabr.. 1.1 do. Harzer Port⸗ land⸗Cement... do. Märk. Tuchfabr. do. Stahlwerke. 6 do. Trikotfab. Voll⸗ moeller. 1.1 do. Ultramarinfab. 1.7 Victoria⸗Werke... C. J. Vogel Draht⸗ u. Kabelwerke.
1.1
1.1 1.1 1.10/139 b 114b
Wagner u. Co., Maschinenfabrik, j.: Maschinenfabr Wagner⸗Dörries. Wanderer⸗Werke . Warstein⸗ u. Hrzgl. Schl.⸗Holst. Eisen Wasserwerk. Gelsen⸗ 118Se,38 do. (m. beschränkt. Div. f. 1939) N.
Deutsche Anl. Ausl.⸗Schein. einschl. Ablösungsschd.
5 % Gelsenkirchen Bergwerk 4 ½ % Fried. Krupp RK⸗ Anleihe 193666 . 4 ½ % Fried. Krupp Rℳ⸗ Anleihe 199... . 5 % Mitteldeutsche Stahl R.ℳ⸗Anl. 1936 1 4 ½ % Vereinigte Stahl Rℳ⸗ Anleihe ... ..
Accumulatoren⸗Fabrik ... Allgemeine Elektricitäts⸗
Gesellschaaef†ftü . Aschaffenburger Zellstoff..
Bayerische Motoren⸗Werke J. P. Bembergg .. Julius Berger Tiefbau... Berlin. Kraft u. Licht Gr. 4 Berliner Maschinenbau... Braunk. u. Brikett (Bubiag) Bremer Wollkämmerei.. Buderus Eisenwerke...
Charlottenburger Wasser⸗
werke. b Chem. von Heyden. Continentale Gummiwerke
Daimler⸗Benz 16* v1* Deutsch⸗Atlant. Telegr. Deutsche Cont. Gas Dessau Deutsche Erdöl. . Deutsche Linoleum⸗Werke; Deutsche Telephon u. Kabel Deutsche Waffen⸗ u. Munit. Deutscher Eisenhandel..
Christian DierigV
Dortmunder Union⸗Brau.
.. 2⸗ .—.—.
Eisenbahn⸗Verkehrsmittel. Elektrizitäts⸗Lieferungsges. Elektr.⸗Werk Schlesien.... Elektr. Licht und Kraft Engelhardt⸗Brauerei..
J. G. Farbenindustrie. Feldmühle Papier. Felten u. Guilleaume....
Ges. s. elektr. Unternehm. — Ludw. Loewe u. Co... Th. Goldschmidt
Hamburger Elektrizität
Harburger Gummi... arpener Bergbau.
Horfch-Kölngienessen, jetzt: Hoesch A.⸗-G. *
90,75 b 8
—
— 0 123,75 b
227,5 b — B 108,25 b
241,5 b
163,5 b 1.10/150,5 b
1.10 207,75 b
91 B
118,5 b G 133 b
Mindest⸗ abschluͤsse
5000
3000 5000 5000
Wenderoth pharm. 1.7 Werschen⸗Weißenf. Braunkohlen... 1.1
Westdeutsche Kauf⸗
hof Westfälische Draht⸗ industrie Hamm Wicküler⸗Küpper⸗ Brauerei N Wilmersdf.⸗Rhein⸗ gau Terrain i. L. Wintershall H. Wißner Metall.. Wollgarnf. Tittel u. Krüger...
Selßs Süon.. Zeitzer Eisengieß. u. Masch.. Zellstoff⸗Waldhof. Zuckerfabr. Rasten⸗ burg.
Zinstermin der Bankaktien
Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt. 4 Badische Bank N 6 Bank für Brau⸗Ind. 6 ½ Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank 5 do. Vereinsbank 5 Berliner Handels⸗ Gesellschaft 6 ½ do. Kassen⸗Verein 3 Braunschweig.⸗Han⸗ nov. Hypothekenbk. 5 ½ Commerz⸗u. Priv. Bk. j.] Commerzbank DeutscheAstatische Bk. Rℳ per St. Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellsch. Ausgabe 1932, jetzt: Deutsche Bank.. Deutsche Central⸗ bodenkreditbank.. Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank.. Deutsch. Golddiskont⸗ bank Gruppe B... Deutsche Hypotheken⸗ bank Berlin..
4 6
154,25 -154 - —
103 6 - — 102,25 - —
174,75 - 174- —
152,5-151,25 - —
209,25 - 208,5 - — 184,75 - 184 - — 211,5 - 210,5 b 210-209,5 - — 164,25 - — 257,75 - —
194,25 - 94,5 - 194,25 - — 1927 -192 -192,5 b
117 —
152 - 151,25 b 170- 171 -170 - —
180 bBB - —
195,5 - 196 - —
191-—
226,5 - —
193,75 - 193- 193,25 153-153,75 b 193 -192,5 - —
185,5 - 184,5 - — 187,5 - — — - 187,75 - —
S 149-
(Ausnahme: Bank für Brau⸗
142 b G
128,75 b
32, 75 b 166,75 b 147 B
186 b
197,75 b
116,75 b
2. Banken. ist der 1. Januar. Industrie 1. Juli.)
120,75 b 167,75 b
131,5 b 130,25 b
153 b G
141,75 b G 636 b
153 b G 139,25 b G 114,25 b
140,5 b G
138 b Gr
129,5 b G
—
31,75 b 166,5 b 147b Gr
184,5 b
195,25 b
121 b 141 b G 167,5b
130 b 130,25 b G
152,25 b G 97 b G
1; Luxemb. Intern. Bk.
Deutsche Reichsbank. Deutsche Überseeische Dresdner Bank.. Hallescher Bankverein Hamburger Hyp.⸗Bk. Lübecker Comm.⸗Bk., j.: Handelsbk. in Lübeck Rℳ per St. Mecklenburg. Depos.⸗ u. Wechselbank.. do. Hyp.⸗u. Wechselb. Mecklenb.⸗Strelitzsch. Hypothekenbank, j.: Mecklenb. Kred.⸗ u. Hypoth.⸗Ban!k.. Meininger Hyp.⸗Bk.ü Niederlausitzer Bank. Oldenbg. Landesbank Plauener Bank. Pommersche Bank.. Rheinische Hyp.⸗Bank Rheinisch Westfälische Bodencreditbank..I Sächsische Bank. do. Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bk.ö Südd. Bodencreditbk. Ungar. Allg. Creditb. R. Np. St. zu50 Pengö *1,5 Pengö p St. z50P. Vereinsbk. Hamburg. Westdeutsche Boden⸗
kreditanstal.
Aachener Kleinb. N. Akt. G. f. Verkehrsw. Allg. Lokalbahn u.
Kraftwerlee 8 Baltimore and Ohio Bochum⸗Gelsen⸗
kirchen Straßenb. 5 % Csakath.⸗Agram
Pr.⸗A. i. Gold Gld. Deutsch. Eisenbahn⸗
Betrieb . Deutsch. Reichsbahn (73gar. V.⸗A. S. 1-5, 139,25 b G Inh. Zert. d. Reichs⸗
bk.⸗Gr. 5,1 4) L. A-D
114,75 b Eutin⸗Lübeck Lit. A Gr. Kasseler Straßb.
— 1 Ver⸗
kehrs⸗Gesf. N. 140,5 b G do. Vorz.⸗Akt.
141,75 b G 659 b
154b G
314 -314,5 - —
175 - 174 G- 174,5 b 152 b B- 152 - 152,5 - —
209,75 - —
184,75 - 184,25 - 184,5 - 184,25 —
213,5 - 212,5 - 213 - — 209,5 - 210 ⅞6 - 210,25 - — 164 - 164,75 - —
257,5 - —
204,75 - —
137,5 - 138,5 B- —
116 ⅛ -116,25--116 ⅛ b
194,75 - 194,25 - — 192,5 - 92,75 b 118,75 - — 152,75-152,25 b 171,25 -171-171,5 b
192,25 - — 224,25 - — 278,75 - —
232 - — 142 ¾ 143 6 -—- 194,5 -195,5 b
— 135-—
193,5 - 193,75 - 193 - 193 ⅞ b 153 - — 8 193 - 192,5 - 193 b
184,75 - 185,5 b 189 - — 187,25 - —
155 b B- 156 - — 149 - 148,75 - —
4 7
8
Heutiger [Voriger
Heutiger Voriger
Heutiger
120 b 114,75 b
141,5 b G 122,5 b G
— G
119 b 120 b G
S
160b G
153,5 b G 121 5b G
125,5 b 188,5b G
* 1 29 x
1616b G
—
3. Verkehr. 0
110 b 160 b B
139,25 b G
120 b
115,75 b 141 8 122,5b G 119,75 5b G
123 B
Halberst.⸗Blanken⸗
burger Eisenb. . 4 ½
Halle⸗Hettstedt... Hambg.⸗Am. Packet (Hambg.⸗Am. L.) Hamburger Hoch⸗ bahn Lit. A. N. Hamburg⸗Südam. Dampfsch. Hannov. Ueberldw. u. Straßenbahnen „Hansa“ Dampf⸗ i.-Hesench. Hildesheim⸗Pei L1“
Königsbg.⸗Cranz. N. Kopenhagener Dampfer Lit. CX Liegnitz⸗Rawitsch Vorz. Lit. A. N do. do. St.⸗A. Lit. B Luxembg. Pr. Hein⸗ rich, 1St. =500 Fr. Magdeburger Strb. Mecklbg. Fried.⸗W. Pr.⸗Akt. do. St.⸗A. Lit. A Niederlaus. Eisb. N. Norddeutsch. Lloyd Nordh.⸗Werniger. Pennsylvania 1 St. = 50 Dollar Prignitzer Eb.Pr. A. Rinteln⸗Stadt⸗ hagen Lit. A.. do. Lit. Rostocker Straßb. N. Schipkau ⸗Finster⸗ walde Strausberg⸗Herzf. Südd. Eisenbahn.. West⸗Sizilianische 1 St. = 500 Lire * f. 500 Lire.
do.
Philipp olzmann. . Phiniphr Her⸗ ⸗Gesellschaft.
Ilse Bergbaau .. Ilse Bergbau, Genußsch.. Gebrüder Junghans..
Kali ChemieV Klöckner⸗Wereü .
Lahmeyer u. CPo . Leopoldgriube ..
Mannesmannröhrenwerke. Mansfeld A.⸗G. f. Bergbau Maschinenbau und Bahn⸗ bedarf A.⸗G. vorm. Oren⸗ stein u. Koppel Maximilianshütte.. Metallgesellschaftüü..
Rhein. Braunkohlepj. Brikett Rheinische Elektrizitätsw.. Rheinische Stahlwerke... Rheinisch⸗Westfäl. Elektriz. Rheinmetall⸗Borsig. RütgerswereV
SalzdetfurhF Scherin Sgziefäch Elektrizität und Gas Lit. Z5... Schubert u. Salzer. Schultheiss⸗Patzenhofer, j.: Schultheiss⸗Brauerei... Siemens u. Halske Siemens u. Halske Vorz.⸗A. Stöhr u. Co., Kammgarn. Stolberger Zinkhütte.. Süddeutsche Zucker.
Thüringer Gasgesellsch.. Vereinigte Stahlwerke. C. J. Vogel, Draht u. Kabel Wasserwerke Gelsenkirchen Westdeutsche Kaufhof.. Wintershalal .
Zellstoff Waldhofö.
Bant für Brau⸗Industrie Deutsche Reichsbank.
A.⸗G. für Verkehrswesen Allgem. Lokalb. u. Kraftw. Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A.
Otavi Minen u. Eisenbahn
do.
4. Versicher ungen. RM per Stück.
Geschäftsjahr: 1. Januar, jedoch Albingia: 1. Oktober.
Aachen u. Münchener Feuer.. Aachener Rückversicherung.. „Albingia“ Vers. Lit P.
do. Lit. C Allianz u. Stuttg. Ver. Vers.,
jetzt: Allianz Verkr.. Lebensv.⸗Bk., jetzt: Allianz Lebensvers. 305b G
do.
Mindest⸗ abschlüsse
3000 3000
3000 2000 2000
3000 3000
2000 2000
3000 3000
3000 3000 3000
3000 3000 3000 2000 3000 3000
3000 2000
3000 3000
3000 3500 3500 3000 2000 2000
3000 3000 2000 2000 3000 2000 3000
3000 3000
3000 3000 3000:
50 St.
1
112 ⅞5 100,75b 99,75
945b 75 b 116 ½b 116,5 b 158 b 13725 b 128 b
56,5 b 102 b
—
167,255b [169 ⅞-
Frankona: 1. Juli. 1240 b G
. 337 b B
Heutige
233,5-233,75-233 ⅛ b 112,25 -112 —
172,75 - 173,5 - —
135,25 -135 -135 ⅛ 134,5 - —
180 - — 159 - 158,25 - —
157 - —
147 ⅛ -146,75 --146 %⅝
— - 155,5 - —
— - 156-—
273 B — 272,5 — 173,75-172 ¾ 173 B 148,75 -147,75-—
173,25 - 173,5 B- 173 G -—
188-187,5 -—
241,5 - 41- —
— -119,75 - — 254,5 - —
129 - 128,75 b 8
166,25 - 166,75 - 166,5 -166,75 b
174,25 - 173 B
167,25 - 166 - — 120 - 120 b
Berl. Hagel⸗Assec. (70 % Einz.). do. do. Lit. B (26 1 Einz.). Berlin. Feuer (voll) (zu 100 R. ℳ) do. do. (37 ½ % Einz.) Colonia, Feuer⸗ u. Unf.⸗V. Köln jetzt: Colonia Köln Versicherung 100 ℳ⸗Stücke N Dresdner Allgem. Transport (57 ⁄% Einz.) do. do. (28 ⁄1 % Einz.) Frankona Rück⸗ u. Mitversicher. Lit. C u. D Gladbacher Feuer⸗Versicher. N Hermes Kreditversicher. (voll) do. do. (25 % Einz.) Magdeburger Feuer⸗Vers. N. do. Hagelvers. (65 % do. do. (32 ½ Einz. do. Lebens⸗Vers.⸗Ges⸗ do. Rückversich.⸗Ges.... do. do. (Stücke 100,800) „National“ Allg. V. A. G. Stettin Nordstern Allg. Versicherung.. do. Lebensversich.⸗Bank, j.: Nordstern Lebensvers. AG. N Schles. Feuer⸗Vers. (200 . Aℳ⸗St.) do. do. (25 % Einz.) Stett. Rückversich. (400 R. ℳ⸗St.) do. do. (300 Rℳ⸗St.) Thuringia Vers.⸗Ges. Erfurt A do. do. do. B Transatlantische Gütervers... Union. Hagel⸗Versich., Weimar
11 141161
8 2
.
11
2
I11I1IIII
185 b Gr
L11111111159 11
1111 1 1I1
Kolonialwerte.
1.1 150,5b G r — G 1.1 184,25 b G1 179 b Ur 1.1 420 b Gr 415b Gr. 1.4 32,25 b 32 9 5b
Peneste-Sletg aae 0 KamerunEb.Ant. LB0 Neu Guinea Comp. 0 [0 Otavi Minen u. Eb. *
1 St. =1O, R.ℳp. St
* 0,50 R.ℳ Schantung Handels⸗
A.⸗G.
1.1117255b 171b Gr
—
Sreeemen
232,5 bG-234b 111,75 -112 -—
1
— -172,75 - — 134 ⅞ - 134 ⅛ b
173,75 - 73,5 b ’ 148,25 - 148 G- 148,25 b 173,5 - 174,5 b- 189 ⅛ - 189 - —
192,5 - 192,75 - 192,25 b 164 — 1 168,25 - —
147,75- 147,5 - 147,75 - 14 254 -254,75 b
— -240,5 b
119 b G- 119,5-—
255 - —
193 - — 130 - 129,75 - 130 b 166,75 -166,5 - 166,75 b
174,5 - —
168 - — 120- 120 b
160,5 - 160 b G- 160,5 b 187-187,5 - —
209,5 - — 88
r0Q
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 6̃ã ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 .ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 pf, einzelne Beilagen 10 hf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Reichsbankgirokonto Nr. 1913 bei der Reichsbank in Berlin
Nr. 253
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,10 ℛ ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten ile 1,85 ℛℳ. — A
SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind has. einseitig
beschriebenem Papier
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal
unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
etit- nzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
völlig druckreif einzusenden, insbesondere
Berlin, Montag, den 28. Oktober, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Erlaß über Hausschlachtungen.
Bekanntmachung über die Neufassung des Wortlauts des § 3 der Verordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr vom 14. März 1940.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Troppau über
die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen. Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung übber die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und die Genehmigung von Aenderungen des Geschäftsplans und
voon Beständsänderungen.
Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.
Amtliches.
Deutsches Reich. Ministerialdirigent Dr. Johannes Kluge finanzministerium ist worden.
m Reichs⸗
zum Ministerialdirektor ernannt
Betrifft: Hausschlachtungen.
Die in der Anlage zu meinem Runderlaß vom 14. No⸗ vember 1939 — II C 9-29 — sowie die im sechsten Abschnitt meines Runderlasses vom 8. März 1940 — II C 9-231 — enthaltenen Bestimmungen über Hausschlachtungen wurden unter Berücksichtigung anderer gleichartiger Bestimmungen der Uebersichtlichkeit halber in der beigefügten Anlage zu⸗ sammengefaßt, um dadurch die Handhabung dieser Bestim⸗ mungen zu erleichtern. Die beigefügte Anlage gilt als Be⸗ standteil dieses Runderlasses.
Darüber hinaus wurden mit Rücksicht auf bestehende Bedürfnisse und auf Grund der gemachten Erfahrungen Neue⸗ rungen und Ergänzungen vorgenommen, die für die be⸗ teiligten Kreise von ausschlaggebender Bedeutung sind.
So wird gegenüber der bisherigen Regelung der Kreis der Personen erweitert, die eine Hausschlachtung vornehmen dürfen. Nachdem bereits durch den Runderlaß vom 8. 3. 1940 — I11 C 9-231 — auch den ständigen landwirtschaftlichen Frei⸗ arbeitern die Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Fleisch und Schlachtfetten gegeben wurde, sollen künftig alle in der Landwirtschaft hauptberuflich Tätigen ohne Erfüllung be⸗ sonderer Voraussetzungen im Rahmen der ihnen als Selbst⸗ versorger zustehenden Rationssätze Hausschlachtungen durch⸗ führen können.
Weiter werden zur Erleichterung der Schlachtung und des nrechnungsverfahrens und damit auch der Arbeit der Fleisch⸗ beschautierärzte und Fleischbeschauer sowie der Kartenaus⸗ gabestellen künftig die von Selbstversorgern der Gruppen A und B hausgeschlachteten Schweine vorbehaltlich der zu⸗ gelassenen Ausnahmen nicht mehr gewogen, sondern mit ge⸗ bietsmäßig abgestuften Unterschieden zu einem vorgeschriebenen Anrechnungsgewicht angerechnet werden. Bei der Handhabung dieser Ausnahmen 9 bezüglich der landwirtschaftlichen Selbst⸗ versorger, die dank der eigenen Futtergrundlage in der Regel die Möglichkeit haben, die zur Erreichung der vorgeschriebenen Anrechnungsgewichte notwendigen Lebendgewichte selbst aus⸗ zumästen, ein strenger Maßstab anzulegen.
Die für die Hausschlachtung bestimmten Rinder, Kälber oder Schafe sowie Schweine, die von Selbstversorgern der Gruppe C hausgeschlachtet werden, müssen dagegen stets ge⸗ wogen werden. · .
Der bisher gültige Frischfleischberechtigungsschein wird durch einen Fleischberechtigungsschein ersets 8 8 Bezug von 6 kg Fleisch oder Fleischwaren bzw. 4 kg Fleisch oder Fleischwaren und 1 kg Schlachtfette berechtigt und damit einen ausgeglichenen Bezug von Fleisch, Fleischwaren und Schlacht⸗ fetten ermöglicht. Für diesen Fleischberechtigungsschein (An⸗ lage 7) ist das für die Reichsfleischkarten vorgeschriebene
asserzeichenpapier zu verwenden.
Ich weise bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, daß der hohe Anteil, den die Hausschlachtungen an der Zahl er Gesamtschlachtungen ausmachen, die genaueste Durchfüh⸗ rung aller dieser Vorschriften dringend erforderlich macht. Die Ernährungsämter sind durch Uebersendung eines Ab⸗ nuckes dieses Erlasses sowie der Anlage unmittelbar zu ver⸗ kändigen. Abdrucke sind beigefügt.
“
Dieser “ tritt am 28. Oktober 1940 in Kraft. Gleich⸗ zeitig treten die Bestimmungen über Hausschlachtungen in den Runderlassen vom 14. November 1939 — II C 9-29 (An⸗ lage VI b) — und vom 8. März 1940 — II C 9-231 (Sechster Abschnitt) — außer Kraft.
Berlin, den 18. Oktober 1940. v
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
W. Bache.
Anweisung
für das Verfahren bei Hausschlachtungen I. Was sind Hausschlachtungen? 8 Hausschlachtungen sind alle Schlachtungen von Schweinen, Rindern, Kälbern und Schafen, die nicht gewerblich erfolgen. Sie dienen der E11“ des Schlachtenden und seines Haushaltes. Wer als Haushaltsangehöriger dilt ergibt sich aus dem Runderlaß vom 8. März 1940 — II C 9-231, Erster Abschnitt III. Alle Hausschlachtungen bedürfen der Genehmi⸗
gung nach den nachstehend aufgeführten Richtlinien.
II. Wer erhält eine Hausschlachtungsgenehmigung? Gruppe A.
Alle in der Landwirtschaft hauptberuflich tätigen Per⸗
sonen, und her
a) Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, soweit sie nach dem Runderlaß vom 8. März 1940, Erster Abschnitt I, als Selbstversorger anzusehen sind,
b) Naturalberechtigte (Deputanten; Altenteiler, die ihren wosus in der Gemeinde haben, zu der der landwirt⸗ schaftliche Betrieb gehört),
c) alle een ständig in der Landwirtschaft haupt⸗ beruflich tätigen Arbeitskräfte
erhalten die Genehmigung zur Hausschlachtung künftig ohne
Erfüllung besonderer Voraussetzungen.
Gruppe B.
Alle nicht in der Landwirtschaft hauptberuflich tätigen Personen (nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger) erhalten eine Hausschlachtungsgenehmigung nur dann, wenn sie die zur Schlachtung bestimmten Tiere mindestens drei Monate selbst gehalten und gemästet und außerdem in der Haus⸗ schlachtungszeit 1938/39 und 1939/40 bereits Hausschlachtun⸗ gen in entsprechendem Umfange vorgenommen haben. Aus⸗ bedürfen der Zustimmung des zuständigen Er⸗ nährungsamtes Abt. A. Diese Zustimmung ist Jründhe g dann zu geben, wenn die Tiere mit Futtermitteln gemästet wurden, die dem Antragsteller ohne Zukauf zur Verfügung standen. Als solche Futtermittel sind auch diejenigen anzu⸗ sehen, die als Entgelt geleistete Arbeit in der Landwirt⸗ schaft erworben oder als Abfälle gesammelt wurden.
Weitere Ausnahmegenehmigungen für nichtlandwirtschaft⸗ liche Selbstversorger können auch aus noch so einleuchtenden Billigkeitsgründen schon im Hinblick auf die notwendige Siche⸗ rung der Futtermittelversorgung nicht zugelassen werden. So begründet z. B. Futterabgabe jeder Art (Kraftfutter, Kar⸗ tosgeln, Küchenabfälle usw.) an andere die selbst Schweine, Rinder, Kälber und Schafe halten und mästen, für den Abgebenden keinen Anspruch auf Genehmigung einer Daugh der mit diesen Futtermitteln gemästeten Tiere.
Lediglich Antragstellern, die in der Binnenschiffahrt be⸗ schäftigt sind, kann im Hinblick auf die Eigenart ihrer Tätig⸗ keit die Genehmigung zu einer Hausschlachtung auch dann erteilt werden, wenn fie die zur Schlachtung bestimmten Tiere nicht selbst gehalten und gemästet haben. Voraussetzung ist jedoch auch hier, daß Hausschlachtungen in entsprechendem Umfange bereits in der Hausschlachtungszeit 1938/39 und 1939/40 vorgenommen wurden, es sei denn, daß der Antrag⸗ steller den Beruf eines Binnenschiffers erst später ergriffen hat. Auf Antrag sind für sämtliche zur Versorgungsgemein⸗ schaft des Binnenschiffers zählende Personen Selbstversorger⸗ rationssätze zur Anrechnung zu bringen. Binnenschiffer im Sinne dieser Bestimmung ist jeder, der auf Grund des Rund⸗ erlasses vom 30. Oktober 1939 — 11/1 b- 182 — einen Lebens⸗ mittelstammausweis für Binnenschiffer erhalten hat.
Gruppe C.
Krankenhäuser, Anstalten, Kantinen, Werkküchen, Ar⸗ beitslager usw. (vgl. die Aufzählung im Erlaß vom 8. März 1940, Fünfter Abschn.) erhalten Hausschlachtungsgenehmigun⸗ gen nur unter der Voraussetzung, daß die zu e
iere mindestens drei Monate selbst gehalten und mit selbst erzeugten Futtermitteln oder Abfäallen gemästet worden sin und die Erzeugnisse aus der Hausschlachtung ausschließlich in der Betriebsküche verbraucht werden.
Sonderfälle Gastwirtschaften, Fleischereien und Lebensmitteleinzelhändler.
Die Bestimmungen über Hausschlachtungen können bei 1.“
†
Gastwirtschaften mit eingerichtetem Fleischereibetrieb sowie bei Fleischereien und Gastwirtschaften, die selbst Tiere mästen oder mit einem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind, grundsätzlich keine Anwendung finden. 1. Schlachtungen gelten als gewerbliche. Ausnahmen sind lediglich bei Gast⸗ wirtschaften ohne Fleischereibetrieb zulässig, wenn diese sich der Kartenausgabestelle gegenüber ausdrücklich verpflichten, ausschließlich für die Versorgung des eigenen Haushalts zu schlachten.
Auf Lebensmitteleinzelhändler, die gewerbliche Schlach⸗ tungen vornehmen, finden die Bestimmungen über Fleische⸗ reien Anwendung. Derartige Betriebe können eine Haus⸗ schlachtungsgenehmigung nicht erhalten. Lebensmittel⸗ einzelhändler, die keine gewerblichen Schlachtungen vor⸗ nehmen, aber mit Fleisch und Fleischwaren Handel treiben, erhalten bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen eine Hausschlachtungsgenehmigung nur dann, wenn sie sich der Kartenausgabestefle gegenüber ausdrücklich verpflichten, aus⸗ schließlich für die Versorgung des eigenen Haushalts zu schlachten.
III. Wer erteilt die Genehmigung?
Für die Erteilung der Genehmigung ist die Kartenaus⸗ gabestelle, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, zuständig. Bei Selbstversorgern der Gruppe C ist ab⸗ weichend hiervon das Ernährungsamt Abt. A zuständig. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor der Schlachtung nach dem als Anlage 1 beigefügten Muster zu beantragen. Sofern die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung nach dem als Anlage 2 beigefügten Muster zu erteilen.
IV. Die Schlachtung Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides der darin enthaltenen Sins die Schlachtung erfolgen. Der Genehmigungsbescheid 85 ei der Schlachtung dem Fleisch⸗ beschautierarzt oder Fleischbeschauer vorzulegen. Dieser be⸗ stätigt die Schlachtung und den Schlachttag durch Unterschrift und Stempel.
V. Das Anrechnungsgewicht „Um das Anrechnungsverfahren zu vereinfachen, wird künftig davon abgesehen, bei Hausschlachtungen von Schweinen durch Selbstversorger der Gruppen A und B das Schlacht⸗ gewicht jedes einzelnen Tieres in der durch den Runderlaß vom 8. März 1940, Sechster Abschnitt II, vorgeschriebenen Weise durch den Fleischbeschautierarzt oder Fleischbeschauer bälstealen. zu lassen. Stattdessen werden bei Schweinen in iesen Fällen zur Vereinfachung der Anrechnung auf der Grundlage der bisher erzielten Durchschnittsschlachtgewichte ür die nachstehend angegebenen Gebietsteile des Reiches olgende einheitliche Schlachtgewichte als Anrechnungsgewichte estgesetzt: Gebiet I:
kann innerhalb
110 kg Anrechnungsgewicht.
Landesbauernschaften Hessen⸗Nassau, Kurhessen,
Kurmark, Mecklenburg, Niedersachsen, Ostpreußen,
W.“ Rheinland, Saarpfalz, Sachsen, achsen⸗Anhalt, Schlesien, Schleswig⸗Holstein,
Thüringen, Weser⸗Ems und Westfalen.
100 kg Anrechnungsgewicht.
Landesbauernschaften Baden, Bayern, Sudeten⸗
land und Württemberg.
90 kg Anrechnungsgewicht.
Landesbauernschaften Alpenland, Donauland und Südmark.
In diesen Anrechnungsgewichten ist der Abzug eines Ver⸗ arbeitungsverlustes von 15 v. H. bereits enthalten, weitere Abzüge sind daher nicht zulässig.
Wird von einem 1 der Gruppe A oder B geltend gemacht, daß infolge besonderer Umstände das fest⸗ esetzte Anrechnungsgewicht nicht erreicht werden kann, so ann in begründeten Fällen auf Antrag an Stelle des für das betreffende Gebiet sest esetzten Anrechnungsgewichtes das durch amtlichen Wiegeschein nachzuweisende Schlachtgewicht der Anrechnung zugrunde gelegt werden.
An Stelle des Schlachtgewichtes kann in derartigen Aus⸗ nahmefällen auch das Lebendgewicht zugrunde gelegt werden, wenn es durch amtlichen Wiegeschein nachgewiesen wird. In diesem Fall ist das Schlachtgewicht zu ermitteln, indem von dem auf dem Wiegeschein angegebenen Lebendgewicht ein Schlachtverlust von 20 v. H. abgezogen wird.
Das jeweilige Schlachtgewicht ist unter Anwendung der Tabelle II (Anlage 3) nach der Personenzahl auf die aus der Tabelle sich ergebende Anrechnungszeit zu verteilen. In dieser Tabelle ist der Abzug eines Verarkeitungsverlustes von 15 v. H. des Schlachtgewichtes bereits berücksichtigt. Es ist
Gebiet II:
Gebiet III:
daher nicht zulässig, vom Schlachtgewicht vor Anwendung der
Tabelle
ziehen.
noch einen besonderen Verarbeitungsverlust abzu⸗