1940 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Anordnung V 41 dderr Reichsstelle für Waren verschiedener Aret 8 1 vom 16. November 1940

(Einführung von Anordnungen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und

Moresnet).

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Faslung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt 1 S. 1430) in u“ mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ sttellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗

scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und den Verordnungen über die Einführung von Vorschriften auf ddem Gebiete des Warenverkehrs in den eingegliederten Ost⸗ ggekbieten vom 14. Dezember 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 2418) unnd in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet vom 20. Juni 1940 (Reichsgesetzblatt I S. 893) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und, soweit erfor⸗ derlich, im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsstellen

angeordnet: 614

5 In den eingegliederten O tgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet gelten folgende An⸗ ordnungen:

22 vom 9. Januar 1939 (Verkehr mit losen geschliffe⸗ nen Diamanten) (Deutscher Reichsanzeiger und Staatsanzeiger Nr. 8 vom 10. Januar

)

25 vom 26. August 1939 (Lagerbuchführungspflicht für verschiedene Waren ausländischer Herkunft ohne die in § 2 unter „Steine und Erden“ aufgeführten

3 Waren) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

„Staatsanzeiger Nr. 197 vom 26. August 1939)

29 vom 19. September 1939 (Verkehr mit Bast aus⸗

lländischen Ursprungs) (Deutscher Reichsanzeiger

* und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 218 vom

19. September 1939)

V 30 vom 16. Oktober 1939 (Korkholz und Korkabfälle) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 242 vom 16. Oktober 1939) in Ver⸗ bindung mit Bekanntmachung Nr. 4 zur Anordnung V 30 (Korkholz und Korkabfälle) vom 17. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 90 vom 17. April 1940)

V 31 vom 8. Dezember 1939 (betr. Veräußerung und Verarbeitung bestimmter Rohstoffe) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 289 vom 9. Dezember 1939 berichtigt in

Nummer 290 vom 11. Dezember 1939)

32 vom 28. Dezember 1939 (Glasfasern) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Nr. 303 vom 28. Dezember 1939)

V 34 vom 23. Februar 1940 (Bevorratung von Flach⸗ glas) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

18 Staatsanzeiger Nr. 46 vom 23. Februar 1940)

V 36 vom 230. April 1940 (Bezug von Großglasgefäßen) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 101 vom 30. April 1940)

N 37 vom 22. Juni 1940 (Verwendung und Veräuße⸗ 1“” rung von Schablonen zu Armhanduhren) (Deutscher

Reichsanzelger und Preußischer Staatsanzeiger

Nr. 144 vom 22. Juni 1940)

Allgemeine Anordnung über die Beimischung von Aus⸗ gleichswerkstoffen in Erzeugnissen aus Roßhaaren vom 8. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 34 vom 9. Februar 1939) in Verbindung mit Bekanntmachung Nr. 3 zur Allgemeinen Anordnung über die Beimischung von Ausgleichswerkstoffen in Erzeugnissen aus Roß⸗ haaren vom 25. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 251 vom 26. Oktober 1939)

Anordnung über den Verkehr mit Hornspänen, Horn⸗ mehl und deren Rohstoffen vom 13. April 1940. Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 87 vom 13. April 1940).

§ 2 In den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet ferner Anordnung V 38 vom 15. Juli 1940 (Serienmäßige Herstellung von

Möbeln aller Art) (Deutscher Reichsanzeiger und

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 163 vom 15. Juli

1940).

§ 3

Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1940 in Kraft. Berlin, den 16. November 1940. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmannä.

2

8 .

Anorbdnung 97 der Reichsstelle für Lederwirtschaft Lieferung von Fuß⸗ und Ha dbällen

Größen an Letztverbraucher) vom 15. November 1930.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Pade vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 1. Fuß⸗ und Handbälle aller Größen dürfen an Ver⸗ braucher nur gegen einen Bezugschein abgegeben und von ihnen bezogen werden. v““ 2. Der Bezugschein wird von 2a) der Reichsstelle für Lederwirtschaft gemeinsam mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung oder ) der Reichsstelle für Lederwirtschaft gemeinsam mit ddem Reichssportführer ausgestellt und ist mit einer laufenden Nummer sowie der Fntsrschrst und dem Dienstsiegel der beiden jeweils aus⸗ stellenden Stellen versehen.

11“

3. Die Ausgabe der Bezugscheine erfolgt durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Berlin Ws, Unter den Linden 69, an die ihm unterstellten Verbraucherkreise, im übrigen durch den Reichssportführer, Berlin⸗Reichssportfeld, Haus des Deutschen Sports. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung sowie der Reichssportführer können das Recht zur Ausgabe der Bezugscheine auf ihnen nachgeordnete Stellen übertragen.

.

Die Bestimmungen des § 1 dieser Anordnung finden auf gebrauchte Fuß⸗ und Handbälle keine Anwendung. öö .“ ““

8 1u“ 1 8 E111“ 3 Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann den Verkehr mit Fuß⸗ und Handbällen im Einzelfall abweichend von den Bestimmungen der §§ 1 und 2 dieser Anordnung regeln.

§ 4

„Verstöße gegen diese Anordnung und die zur Durch⸗ führung dieser Anordnung erlassenen Bestimmungen werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorsceiten auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs⸗ regelungs⸗Strafverordnung) vom 6. April 1940 (Reichs⸗ esetzbl. I S. 610) und nach den Vorschriften der §§ 10, 12 is 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Sie tritt am 1. Dezember 1940 in Kraft. Gleich⸗ zeitig tritt die Anordnung 68 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft (Verkauf und Lieferung von Fuß⸗ und Handbällen an Letztverbraucher) vom 29. Februar 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 51 vom 29. Februar 1940) außer Kraft.

Berlin, den 15. November 1940.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Heimer.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 wird das gesamte Vermögen des Dr. Willi Israel Oppenheimer, geb. am 17. Dezember 1894 in Camberg, zu⸗ letzt in Frankfurt/ Main, Hölderlinstraße 7, wohnhaft, hiermit zugunsten des Landes Preußen eingezogen

Großdeutscher Bergbau allen Aufgaben gewachsen.

Reichskohlenkommissar Walter vor den Männern des Bergbaues.

Gerade in der gegenwärtigen Zeit vor Beginn des neuen Winters steht der Bergbau des Großdeutschen Reiches vor großen Aufgaben Dem Ziel der Ausrichtung auf diese Aufgabe diente auch die Reichsarbeitstagung des Fachamtes Bergbau der DAF., die in zwei Tagen in München durchgeführt wurde, und an der neben den Gaufachamtsleitern aus allen Gauen des Reiches und den Männern des öö Bergbau auch zahlreiche Ver⸗ treter der Gauleitung München⸗Oberbayern und der Gauwaltung München⸗Oberbayern der DAF. teilnahmen.

Nach Berichten der einzelnen Gaufachabteilungswalter nahm Reichskohlenkommissar Parteigenosse Walter das Wort, um zu den Männern der DAF. zu sprechen.

Er kennzeichnete die entscheidende Bedeutung, die dem Groß⸗ deutschen Reich als der ersten Kohlenmacht Europas politisch und militärisch nach der Ausschaltung Englands zugefallen ist. Noch mehr als bisher stehe damit der deutsche Bergmann an der vorder⸗ ben Front der schaffenden Heimat. Es werde immer vom deutschen

zergmann und seiner Leistungskraft und Leistungsfreude ab⸗ hängen, ob die deutsche Kohle den Anforderungen, die nun von ganz Europa an sie gestellt würden, entsprechen könne. Der Reichskohlenkommissar kennzeichnete die deutsche Kohlenversor⸗ gungslage und hob hervor, . wir allen Anforderungen trotz der nun einmal besonders auf dem Gebiet der Verkehrsmöglich⸗ keiten vorhandenen Schwierigkeiten jetzt und in immer stärkerem es ewachsen sein würden. Er unterstrich besonders die Not⸗ wendigkeit der Einführung einer gesunden Marktordnung im Kohlenhandel, die durch eine Hlanmäsig⸗ Verteilungswirtschaft herbeigeführt werden müsse. Seine Ausführungen gipfelten in der Feststellung, daß mit der von der DAF. angestrebten Lösun der sozialen und technischen Fragen im Bergbau ohne Zweife erreicht werde, daß der Bergbau in jeder 119 an die Spitze der Schaffenden gelange und daß er mit der Mobilisierung aller Kräfte auch in der Lage sein werde, den entscheidenden zum Siege zu liefern.

Reichsfachamtswalter Stein gab an Hand von vünech reichem Zahlenmaterial zu erkennen, welche großen Erge nise auf dem Gebiet der Produktionssteigerung im deutschen Bergbau bisher erzielt worden sind, und hob in dissn Zesar gkenchan⸗ die beispiellose Leistung des deutschen Bergmannes hervor. Deutschland habe heute die Aufgabe, den ganzen europäischen Raum auf dem Gebiet der Kohle zu betreuen, und es komme darauf un, die Förderung noch intensiver als bisher zu gestalten. Die Mittel und 8- dazu lägen in der Führung des Menschen⸗ einsatzes, in der erhöhten Anwendung der Bergbautechnik, vor allem aber in der Gestaltung der sozialen Lage für den deutschen Bergmann. Was auf dem Gebiete der Gesundheitsführung, der Nachwuchsheranbildung, der kulturellen Betreuung, des Woh⸗ nungswesens und der Lohn⸗ und Arbeitszeitgestaltung jeßt und nach dem Kriege zu tun sei, zeigte der Reichsfachamtswalter in seinen Worten auf.

Auf der Tagung kam einmütig zum Ausdruck, daß der

eitrag

deutsche Bergmann weiß, worum es geht, und daß deshalb auch

der deutsche Bergbau seiner ihm in diesem Kriege zugewiesenen entscheidenden und bedeutenden Aufgabe gewachsen ist.

——

. steink

Dies wird an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt⸗ gemacht. . Weiesbaden, den 12. November 1940. Der Regierungspräsident. F. V.: Prohasel.

Deutsches Reich.

v 8

Der Türkische Botschafter in Berlin, Herr Hüsrev Gerede, hat Berlin am 12. November d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Botschaftsrat Ferruh NIienk die Geschätte der Boithest.

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Nummer 32 des Reichsarbeitsblatts vom 15. November 1940

8 folgenden Inhalt: 1. Allgemeines und Gemeinsames. Ge⸗ etze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über den Bußtag 1940. Vom 31. Oktober 1940. Verordnung über den Schutz des Buß⸗ tages von 1940. Vom 3. November 1940. Hausbuch „Ewiges E. II. I“ Arbeitsbeschaffung, Arbeits⸗ losenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Regelung der Arbeits⸗ weenge im Protektorat Böhmen und Mähren. Dienstver⸗ verpflichtung. Arbeitsbuchpflicht; hier: Stammpersonal der Motorsportschulen des NSKK. Vorübergehender Einsatz von Torfarbeitern während der Saisonruhe in anderen Betrieben. Eintragung der Kegetnis in Kurzschrift und Maschineschreiben im Arbeitsbuch. Bereitstellung von Arbeitskräften für aus dem Wehrdienst ausgeschiedene selbständige Handwerker. Berufsfür⸗ sorge für entlassene Soldaten und männliche Angehörige des Reichsarbeitsdienstes in und nach dem Kriege. Arbeitsbuch, hier: Burücthe Haltan des Arbeitsbuches bei des Be⸗ schäftigungsverhältnisses. Bescheide, Urteile: Betr.: Vergütung an die Einzugsstellen für den Einzug der Beiträge zum Reichs⸗ stock für A eitsetnfag, III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Finürüng ozialrechtlicher Vorschriften im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 26. Oktober 1940. Betr. Weihnachts⸗ und Abschlußgratifikationen 1940. Anord⸗ nung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet Saarpfalz in Heimarbeit Beschäftigten. Anordnung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet Südwestdeutsch⸗ land in Heimarbeit Beschäftigten. IV. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung über die Beschäftigung von rauen 8 Fahrzeugen. Vom 30. Oktober 1940. Betr. Be⸗ schäftigung von Pse auf Fahrzeugen. Betr.: Arbeitszeit der Jugendlichen bei Ausfall des Fun eanefrihts wegen Flie⸗ eralarms. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städte⸗ au. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Reichszuschüsse für die Feßtha tmachung land⸗ und forstwirtschaftlicher Arbeiter in den Reichsgauen der Ostmark. Betr.: Finanzierungshilfe des Reichs zu den Aufschließungsarbeiten und Gemeinschaftseinrich⸗ tungen in Gemeinschaftssiedlungen; hier: Neubau von höheren Schulen in Gemeinschaftssiedlungen. Erste Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Salzburg. Zweite Verordnung 5 Erlaß des Führers und Reichskanzlers über städtebauliche aßnahmen in der Stadt Dresden. * ersonalnachrichten.

Weihnachts⸗ und Abschlußgratifikationen 8 im Fahre 1940. Der Reichsarbeitsminister hat, wie im vergangenen Jahre,

e auch in diesem Fahre in einem Runderlaß an die Reichstreu-⸗ e

händer der Arbeit Bestimmungen über das zulässige Ausmaß der in der privaten Wirtschaft sas Ausschüttung kommenden Weih⸗ nachts⸗ und. Abschlußgratifikationen Ftrolle Die Gratifika⸗ tionen sollen mit Rücksicht auf die Stabilität des Lohn⸗ und Preisgefüges auch in diesem Jahre entsprechend den allgemeinen Vorschriften über den Lohnstop nicht über den Vorjahrsstand hinaus Ffir werden. Dieses Verbot einer Erhöhung gegen⸗ über der für die gleiche Tätigkeit im Betriebe im 82 1939 gegebenen Weihnachts⸗ oder Abschlußgratifikationen erstreckt sich auf alle derartigen Sondervergütungen, die bei Stunden⸗, Tage⸗ oder Wochenlohnempfängern mehr als einen Wochenlohn und bei Monatslohnempfängern mehr als ein Viertel eines Monats⸗ lohnes betragen. Der Reichsarbeitsminister hat in diesem Erlaß auch die Erwartung eu e n csn 8† Weihnachts⸗ oder Ab⸗ schlußgratifikationen in diesem Jahre im Vergleich zum Vor⸗ jahrsstand nicht ohne begründeten Anlaß gemindert werden. Der Erlaß des Reichsarbeitsministers, der die näheren Vor⸗ schriften über die Ausschüttung der Weihnachts⸗ und Abschluß⸗

gratifikationen im Jahre 1940 enthält, ist im Reichsarbeitsblatt

vom 15. 11. 1940 veröffentlicht.

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Weiener Frühjahrsmesse 1941.

Die Messe wird in der Zeit vom 9. bis 16. März abgehalten werden; sie wird vor allem im Zeichen der Land⸗, Forst⸗ und Molkereiwirtschaft stehen und in engster Töö’ mit dem Reichsnährstand gestaltet werden. Das Angebot der Aus⸗ stellerfirmen wird vor allem auf die Bedürfnisse des Südostens abgestimmt sein und Produktionsgüter für die mittel⸗ und südost⸗ euxopäische Landwirtschaft umfassen. Es wird ein starker Bauern⸗ besuch aus dem Reich und den Südoststaaten erwartet. Außerdem wird wiederum die gesamte Automobilindustrie des Reiches und des Protektorats sowie die wichtige Kraftfahrzeugbestandteil⸗ und „Zubehörindustrie die Wiener Frühjahrsmesse 1941 zu einem großen Exportangebot benutzen.

Die Mustermesse wird wiederum die Wiener Note tragen und darüber hinaus einen Ueberblick über das deutsche Schafsen auf dem Gebiete der Mode, des Kunsthandwerks und der Ge⸗ IFrtcs ndhe es geben. Die Textilgruppe wird erweitert wer⸗ en. Dem Raumbedarf der Wiener Messe wird durch Neubauten Rechnung getragen werden.

Deutsch⸗italienische Zufammenarbeit auf dem Kunstfasergebiet. 8

Auf Einladung des Generalreferenten im ea. at c ministerium Präftdenten Hans Kehrl, hat Nattionalrat ranco Marionetti, Präsident der Italviscosa und Snia Ziscosa, mit den deutschen Viskosekunstseide⸗ und ⸗Zellwolle⸗Er⸗ zeugern, vertreten durch Kommerzienrat Otto, Dir. Dr. inkel und Dir. Ritzauer, Verhandlungen über die Pro⸗ S- sae. die sich aus der gemeinsamen Wirtschaftspolitik er bei über alle Fragen volle Uebereinstimmung festgestellt.

en Achsenmächte ergeben. Bei den Besprechungen wurde

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 271 vom

ew·wWirtschaft des Auslandes.

Außenminister Scavenius über Dänemarks

Außenhandelsbeziehungen. Deutschlands

Verständnis für Dänemarks besondere Ver⸗ hãältnisse.

Kopenhagen, 16. November. Im Folketing nahm Außen⸗ minister Scavenius am Freitag zum ersten Male seit seiner Ernennung das Wort zu einigen Ausführungen über Dänemarks Fescelsabmachange⸗ mit dem Auslande, die die Grundlage ildeten für den Dänemarks Gesamtwirtschaft stark beeinflussen⸗ den Außenhandel. 3

Durch die Absperrung nach Westen, wie sie nach den Ereig⸗ nissen vom 9. April eintrat, seien die Bedingungen für den Außenhandel durchgreifend geändert worden. Tie Produktions⸗ voraussetzungen selbst seien radikal durch das Ausbleiben der vom Westen her geändert worden. Die Sper⸗ rung dänischer Guthaben im Auslande habe bewirkt, daß Däne⸗ mark ganz und gar aufhören mußte, Wareneinfuhr in freier Valuta zu bezahlen. Man habe unter diesen Umständen versucht, möglichst schnell den Handelsverkehr mit den verschiedenen Län⸗ dern auf Clearing⸗Basis zu Dänemarks Handels⸗ umsatz mit Deutschland sei schon früher auf Clearingbasis gestellt worden, und ein Abkommen über den Warenaustausch zwischen beiden Ländern lag für das ganze Jahr 1940 vor. Es bestand also keine Notwendigkeit für grundsätzliche Aenderungen der däni⸗ schen Abmachungen mit Deutschland, aber der Umfang des Waren⸗ austausches sei, wie bekannt, bedeutend gestiegen. Es mußte für die große Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse Dänemarks, die früher im Westen abgesetzt wurden, ein neuer Markt gefunden werden, und da konnte, solange es sich um die großen Mengen drehte, nur von Deutschland die Rede sein. Offenbar habe man 8 in allen Kreisen Dänemarks klargemacht, daß es ein Glück ür Dänemark war, daß sein südlicher Kunde im Besitz einer Organisation war, die ihm erlaubte, ohne Zögern sofort die roßen Mengen leicht verderblicher Waren abzunehmen, die den

Fangtantet der dänischen landwirtschaftlichen Produktion aus⸗ machen. . Die späteren Verhandlungen hatten das Ziel gehabt, eine passende Grenze für den Umfang der Ausfuhr dänischer Land⸗ wirtschaftsprodukte zu finden, so daß der dänischen Bevölkerung ein angemessener Verbrauch gesichert blieb. In den Verhand⸗ lungen mit den deutschen Behörden sei man dabei einem klaren Verständnis für Dänemarks besondere Verhältnisse begegnet. In den kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen sei die Exportmenge für Butter für das letzte Viertel des laufenden Jahres und das erste Viertel 1941 festgestellt worden, ebenso wie Abmachungen hinsichtlich der Schweinelieferungen getroffen worden seien. Für andere Waren würden diese Versearkeensln fortgesetzt. Ueber die Husaihen aus Deutschland nach Dänemark würden ständig Ver⸗ andlungen geführt, und es seien auch auf einer Reihe von Ge⸗ bieten stark erhöhte Lieferungen erreicht worden. Es herrsche in vielen Kreisen die vollkommen unrichtige Auffassung, daß die deutschen Besatzungstruppen sich in Dänemark versorgten. Tat⸗ sächlich bekämen sie praktisch alles aus Deutschland mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Produkte, die Dänemark selbst nach Deutschland exportiere, also mit Ausnahme von Butter, Speck, Fleisch und Eiern.

Der Minister kam dann ausführlich auf den Handelsverkehr Dänemarks mit anderen Ländern zu sprechen.

Die schwedische Handelspolitik im Kriege.

Stockholm, 16. November. Im schwedischen Rundfunk sprach der Leiter der Handelsabteilung im Außendepartement Gunnar Hüg gl6, über die schwedische Handelspolitik im Kriege. Die

ntwicklung des deutsch⸗schwedischen Warenaustausches nehme einen bemerkenswerten Aufschwung. Es bestehe die Hoffnung, daß die Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland auf Grund der in diesem Monat stattfindenden Wirtschaftsverhandlungen noch eine weitere Ausdehnung erfahren würden. Auch das im Sep⸗ tember mit der UdSSR. geschlossene Handelsabkommen diene der Förderung des Warenaustausches. Vorläufig stelle sich der Wert der vereinbarten Lieferungen auf 38,5 Mill. Kr. Es 1Se jedoch gegenwärtig Verhandlungen über einen beträcht⸗

ich größeren Warenaustausch zwischen den beiden Ländern, und ohne übertriebenen Optimismus könne man ohne weiteres künftig mit einem Warenaustausch im Werte von mindestens 100 bis 150 Mill. Kr. rechnen. Der Verrechnungsverkehr mit Norwegen und Dänemark habe sich ebenfalls günstig entwickelt. Im zweiten Halbjahr 1940 seien bisher von Norwegen 34 Mill. Kr. und von Dänemark 26 Mill. Kr. eingeführt worden. Mit Finnland hin⸗ gegen sei der Warencas ans im Verrechnungswege noch nicht wieder auf den normalen Stand sehüeche Insbesondere 6 die Einfuhr aus Finnland noch 8 beschränkt. Günstig sei die Entwicklung des schwedisch⸗italienischen Handels, der sich im Rahmen des Verrechnungsabkommens von 1985 abspiele. Im Laufe dieses Monats würden neue Verhandlungen aufgenommen, um die Handelsbeziehungen und den Warenaustausch für 1941 zu regeln. Auch die Wirtschaftsbeziehungen zu den Balkanländern fowie zu Frankreich und Spanien seien Gegenstand der handels⸗ politischen Aufmerksamkeit. Durch das deutsche Entgegenkommen seien die Transportschwierigkeiten zu diesen Ländern bereits rößtenteils behoben. Eine besondere Aufgabe bestehe noch darin, ie schwedische Preisebene derjenigen gewisser anderer Länder anzugleichen. Die seit April 1940 unternommenen Bemühungen für eine wesentliche Ausweitung des Ostseehandels hätten gute Erfolge gehabt. 1

ESESchieferölgewinnung in Schweden.

Stockholm, 16. November. Wie schwedische Zeitungen melden, wird in diesen Tagen das neue große staatliche Rohölwerk bei Kinnekulle in Schweden Ftiggs fänt Die Kosten des neuen Werkes betragen 8 Mill. Kr. Es hat eine Produktionskapazität von jährlich rund 10 000 t Schieferöl. Das Oel soll den Bedarf der schwedischen Flotte decken. Bei dem Produktionsprozeß fallen 5000 t Schwefel und eine Reihe wertvoller Nebenprodukte ab, darunter bedeutende Mengen an Benzin und Flaschengas. S dem wird aus der Asche, die nach der Verbrennung des Schiefers in den Destillieröfen übrigbleibt, Kali, Aluminium und Vanadin gewonnen.

Nach schwedischen Berechnungen kann eine Jahreserzeugung von 100 000 t Schieferöl ungefähr Schwedens dringendsten Be⸗ darf an Motorbrennstoff zund ⸗brennöl sicherstellen. Schwedische Untersuchungen haben ergeben, daß aus dem Schiefer, der allein im Tagebau in der schwedischen Provinz Närke gewonnen werden kann, ungefähr je 25 Mill. t Oel, produziert werden können. Davon entfallen zehn bis dreizehn auf Benzin, zwanzi Einheiten auf Motorbrennöl und fünfundzwanzig Einheiten au Ofenbrennblll.

1. b EELEI1I111“

Außenhandelsplanung in Zugoslawien. Bel rad, 16. November. Anfang Dezember wird des Aus⸗ und Einfuhrkomitee bei der Nationalbank in den Arbeitsbereich der Direktion für den Außenhandel eingegliedert werden. Der Sinn dieser Uebertragung liegt darin, den gesamten Außenhandel in Zukunft in einer Hand zu vereinigen. Bei der Direktion für den Außenhandel wird ein Ein⸗ und Ausfuhrausschuß eingerichtet, der den Interessenten die Ein⸗ und susfsfseesescgen erteilen wird. Auf Grund der Bestätigungen der Direktion für den

““

Außenhandel wird die Devisendirektion bei der Nationalbank die Devisen zur Verfügung stellen, soweit diese vorhanden sind. An der Aufstellung eines Außenhandelsplanes wird z. Z. gearbeitet. n Zukunft werden sich mit Ein⸗ und veer nur noch jene

irmen befassen können, die einer entsprechenden Organisation angehören und für diesen Handel eine besondere Erlaubnis haben. Man erwartet von dieser Neuordnung einen bemerkenswerten Aufschwung des gesamten Außenhandels

88

8 8 16“ Ausweitung des spanisch⸗französischen Warenaustausches.

Madrid, 16. November. Mitglieder der gemischten franzö⸗ sch.. Wirtschaftskommission, welche seit einigen Tagen in adrid tagt, um die Abwicklung des wirtschaftlichen Aus⸗ tauschabkommens zu überprüfen, hat die Abänderung und Aus⸗ weitung der Warenhöhe für das letzte Trimester 1940 beschlossen. Der spanische Export nach Frankreich umfaßt Mandeln, Nüsse, Saffran, Kork, Apfelsinen, Mandarinen, 85 getrocknete Früchte, Weine, Sardinen, Fischkonserven, Kastanien, Zwiebeln, pharmazeutische Artikel und Terpentin. Die französische Ausfuhr nach Spanien umfaßt folgende Waren: Weine, Sämereien, Eisen⸗ bahnschwellen, elektrische Apparate, Mühlensiebe, Farben, Brillen⸗ gläser, Bücher und Zeitungen, Filme, Motoren, Kraftwagen und Ersatzteile, dazu vhAnma,eutlsche und chemische Produkte und Aluminium.

Ueber 32 Mill. Peseten für den wirtschaftlichen Ausbau von Spanisch⸗Marokko. Ein groß⸗ zügiges Programm öffentlicher Arbeiten.

Melilla, 16. November. Das Oberkommissariat für Spanisch⸗ Marokko veröffentlicht ein außerordentliches Programm für öffentliche Arbeiten, durch die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes gefördert werden soll. Der Plan sieht in erster Linie den Ausbau des Wegenetzes vor, wofür rund 2,7 Mill. Peseten verwendet werden sollen. Außerdem sind geplant verschiedene Neubauten für 14 Mill. Peseten, der Ausbau der Bewässerungs⸗ anlagen und der Wasserversorgung von Tetuan für 1,2 Millionen, landwirtschaftliche und kolonisatorische Arbeiten für 1,56 Mill. und Amtsbauten für 9,5 Mill. Peseten. Einschließlich anderer Arbeiten wurden für das Gesamtprojekt insgesamt 32,6 Mill. Peseten bereitgestellt.

Wiedereröffnung der Istanbuler Börse geplant. Börse in Ankara bleibt bestehen.

Istanbul, 16. November. Der vom türkischen Finanzmini⸗ ster ausgearbeitete Gesetzentwurf über die Wiedereröffnung her er Börse ist, wie aus Ankara verlautet, nunmehr dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt worden. Es heißt, daß der Betrieb an der Istanbuler Börse Anfang April 1941 wieder aufgenommen werden soll. Wie erinnerlich, ist die Istanbuler Wertpapierbörse vor einigen Jahren nach Ankara verlegt worden. Diese Maßnahme wurde damals allerdings ausdrücklich als vor⸗ läufig bezeichnet. Inzwischen hat sich herausgestellt, daß Istanbul als wichtigster Handelsplatz des Landes auf die Dauer nicht gut ohne Börse gelassen werden kann. Daher soll die Börse wieder eröffnet werden. Die Wertpapierbörse in Ankara bleibt jedoch weiterbestehen.

Japan baute neue Eisenbahnlinie in China. Verbindungslinie zwischen Tientsin —Pukou⸗ und Peking —Hankau⸗Eisenbahn eröffnet.

Peking, 16. November. Am Freitag wurde die neue Eisen⸗ bahnlinie, die die Tientsin Pukou⸗Eisenbahn und die Peking Hankau⸗Eisenbahn miteinander verbindet, feierlich eröffnet. ie neue Eisenbahnlinie, die „Theshih“⸗Bahn genannt wird, ist 200 km lang und wurde in fünfmonatiger Arbeit gebaut.

Die neue Eifenbahnlinie erschließt eine reiche baumwoll⸗ erzeugende Gegend; sie verbindet die kohlenproduzierende Provinz Schansi mit Tsingtau. Sie ist nicht zuletzt von unermeßlichem militärischen Wert, da sie den Einsatz der Japaner in der Provinz Hopei wesentlich unterstützt.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 18. November auf 74,00 E (am 16. November auf 74,00 RM)

für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 16. November. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—,

Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B. Athen 20,58 G., 20,62 B..

Budapest, 16. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam —,—, Berlin 136,20, Bukarest 3,42 ½, London 13,96, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,—, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 80,10, Slowakei 11,86.

London, 18. November. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B., Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,90 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

Paris, 16. November: Börse bleibt bis geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 16. November. (D. N. B.) [Amtlich.) Berlin 75,28 75,43, London —,—, New York 188 ⁄16 —188 ⁄6, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors 3,81 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,— Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Amsterdam, 18. November. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,28 75,43, London —,—, New York 188 ⁄16 188 ⁄, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63— 43,71, Helsingfors 3,81 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 16. November. Bleibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen. (D. N. B.)

Kopenhagen, 16. November. (D. N. B.) London 20,93. New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,95, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45,

auf weiteres

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Argentinische...

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 18. November 1940.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, verat. 8. Walz⸗ oder Drahtbarren

0 ¾ 5.. 55b àö 8 Antimon⸗Regulus .

11115* fein

. . 35,50 38,50

In Verlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

16. November Brief

18. November Geld Brief Geld Aegypten (Alexand. 1.“ und Kairo) 1 ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul). 100 Afghani] 18,79 18,83 Argentinien (Buenos 8 Aires) 1 Pav.⸗Pes. 0,592 0,588 0,592 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u.

40,04 39,96 40,04 0,130

18,79 18,83

Antwerpen) 100 Belga Brasilien (Rio Janeiro)

Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) .... 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .. 100 Lewa 3,047

Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen . 48,21

England (London) 1 engl. Pfd.

Estland 100 estn. Kr. 62,44

(Reval/ Talinn) Finnland (Helsinki). 100 finnl. M. 5,06 2,058

1 Milreis 0,132 0,132

Frankreich (Paris) .. 100 Frcs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden 100 Rials

Iran (Teheran)... Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. Italien (Rom und

Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen Jugoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb) 100 Dinar Kanada (Montreah 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) 100 Lats Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) 100 lux. Fr. 9,99 Neuseeland (Welling⸗ ) 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,76 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,04 10,04 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) 100 Kronen 59,46 59,46 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid u.

Barcelona). 100 Peseten Südafrik. Union (Pre toria, Johannesbg. Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork) 1 Dollar

132,57 14,59 38,42

13,09 0,585

5,604 48,75

100 Litas 41,94

59,58

58,01

58,01 8,609

8,609

57,89

57,89 8,591

8,591

23,56 23,60 23,56 223,60

üdafr. Pf. 11 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 V 100 Pengö

1 Goldpeso 0,984 0,986 0,984 0,986

2,498 2,502]/ 2,498 2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9,89 9,91 Frankreich 4,995 5,005 Australien, Neuseelaub 8 7,912 7,928 Britisch⸗Indien reerererrererererere 74,18 74,32 5 Kanada 2,098 2,102

.„2b2222⸗-⸗

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

18. November 16. November Geld Brief Geld Brief Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 für 16,16 16,22 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 l ägypt. Pfd. 4,29 4,31 4,29 4,31

20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptischhe. Amerikanische: 1000— 5 Dollar ... 2 und 1 Dollar ..

Sovereigngs..

1 Dollar 2,45 2,47 2,45 2,47 1 Dollar 2,45 2,47 2,45 2,47 1 Pap.⸗Peso 0,49 0,51] 0,49 0,51 1 austr. Pfd. 2,74 2,76 2,74 2,76 100 Belga 39,92 40,08 39,92 40,08 1 Milreis 0,095 0,105] 0,095 0,105 100 Rupien 46,41 46,59 46,41 46,59 100 Lewa

100 Kronen 100 Kronen 49,10 49,10

Australische Pelgische. Brasilianische. Brit.⸗Indische.. Bulgariscce. Dänische: große ...

10 Kr. u. darunter Englische: 10 £

u. darunter lI1 engl. Pfd. 4,39 4,41 Estnische .200002202202 100 estn. Kr. drcatse 9 Finnische 100 finnl. N. 5,05 5,07 Französische 100 Frs. 4,99 5,01 Holländische 100 Gulden [132,73 133,27 Italienische: große 100 Lire

10 Lire u. darunter. 100 Lire 13,07 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar

100 Dinarkx 100 Dinar 5,60 5,62 Kanadische I kanad. Doll. 1 1,46 Lettländische 1100 Lats Litauische: große.. 100 Litas

100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. Norwegische, 50 Kr.

u. darunter Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei. Schwedische: große

50 Kr. u. darunter 100 Kronen Schweizer: große . 100 Frs.

100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Südafr. Union 1 südafr. Pfd. Türkische 1 türk. Pfund Ungarischhe 1100 Pengö

48,90 48,90

92

4,41

5,07 5,01 133,27

92

do E Ur o xl

13,13

⸗8 SB

5,62

9“ S

1I

100 Kronen

100 Lei 100 Lei 100 Kronen