Freund, Käte Sara, geb. Hamburger, geb. am 30. 4. 1919 in Beuthen/ O. S., Freund, Pedro Israel, geb. am 10. 4. 1939 in Bogota Columbien, Friedmann, Bertha Saram, geb. Wallfisch, geb. am 19. 5. 1882 in Breslau, Goldschmidt, Susette (genannt Selma) Sara, geb. Cramer, geb. am 24. 5. 1868 in Würzburg, Harmelin, Wilhelm Israel, geb. am 8. 11. 1900 in Leipzig, Heineberg, Otto Ifrael, geb. am 15. 10. 1884 in Detmold, Heineberg, Gertrud Minna Sara, geb. Schmahl, geb. am 26. 11. 1886 in Hamburg, Heineberg, Maria Sara, geb. am 25. 9. 1921 in Hamburg, Heinemann, Frida Sara, geb. Ascher, geb. am 27. 6. 1887 in Nördlingen /Bayern, Heinemann, Ludwig Ifrael, geb. am 26. 1. 1914 in Kassel, Herrmann, Marianna Sara, geb. Isay, geb. am 9. 4. 1884 in Köln/Rh., Hirschler, Maximilian Israel, geb. am 11. 6. 1886 in Frankenthal (Pfalz), Hirschler, Helene Saram, geb. Rieß, geb. am 4. 12. 1888 in Breslau, Hirschler, Ernst Erich Israel, geb. am 8. 5. 1924 in “ afen a. Rh., z, Max Ifrael, geb. am 30. 10. 1874 in Xions /
olen, Kunz, Emma Sara, geb. Katz, geb. am 9. 1. 1887 in Zabrze / O. S., Kunz, Ernst Günther Isfrael, geb. am 3. 11. 1913 in Breslau, 1 Kurzweil, Bruno Israel, geb. am 13. 1. 1891 in “
urzweil, Gisela, geb. Tramer, geb. am 25. 2. 1900 in Oderberg/ Schlesien, Kurzweil, Adele, geb. am 31. 1. 1925 in Graz/ Steiermark, Lassally, Arthur Israel, geb. am 19. 2. 1892 in Berlin, Lassally, Adela Sara, geb. Kaufmann, geb. am 25. 12. 1888 in Lodz, Lassally, Walter Israel, geb. am 18. 12. 1926 in Berlin⸗Schöneberg, Lewy, Kurt Erich Samson, geb. am 20. 5. 1896 in Berlin, Lewy, Johanna, geb. Schönheimer, geb. am 4. 5. 1899 in Berlin, Lewy, Edgar Ernst, geb. am 20. 7. 1926 in Berlin⸗
Charlottenburg, Eduard, geb. am 3. 1. 1881 in
Lichtenfeld,
Wanzleben,
Lichtenfeld, Gertrud Elisabeth Margarete, geb.
Albrecht, geb. am 30. 12. 1896 in Berlin,
Lichtenfeld, Werner, geb. am 2. 4. 1915 in
Charlottenburg,
Liffmann, Gustav. Israel, geb. am 8. 9. 1883 in
München⸗Gladbach, 8
Liffmann, Anny Sara, geb. Heilbronn, geb. am
5. 9. 1891 in Arenberg (Krs. Koblenz),
Loewe, Kurt Israel, geb. am 28. 9. 1890 in
Breslau,
Loewe, Senta, geb. Schneider, geb. am 27. 12. 1896
in Breslau,
Loewe, Marianne Sara, geb. am 17. 7. 1927 in
Breslau,
Loewe, Klaus Israel, geb. am 6. 12. 1928 in
Breslau,
Mai, Magximilian Friedrich Israel, geb. am 12. 6.
1892 in Zweibrücken/ Pfalz,
Mai, Margarete Helene Martha Maria, geb. Hanisch,
eb. am 2. 3. 1898 in Steckelsdorf (Krs. Jerichow), di, Ingeborg, geb. am 10. 4. 1926 in Heidelberg,
Mainzer, Friedrich Moritz Israel, geb. am 17. 3.
1875 in Darmstadt,
Mainzer, Barbara Elfrida Sara, geb. Adler, geb.
am 29. 3. 1880 in Ludwigshafen,
Marx, Elisabeth Sara, geb. Arnold, geb. am 2. 1.
1876 in Stuttgart,
Marx, Erich Ludwig Adolf, geb. am 30. 9. 1907 in
Mannheim,
Marx, Erika, geb. am 18. 3. 1918 in Mannheim,
Mayer, Doris Elfrieda Sara, geb. Lilienthal, geb.
am 1. 11. 1885 in München,
Mayer, Siegmund Israel, geb. am 10. 11. 1883 in
Veldenz (Krs. Bernkastel),
Mayer, Sophie Sara, geb. Kann, geb. am 17. 11.
1888 in Ettelbrück’/ Luxemburg,
Meyer, Oskar, geb. am 8. 8. 1874 in Diez/ Lahn,
Meyer, Else Betty Sara, geb. Isaak, geb. am 23. 12. 1880 in Frankfurt/ Main,
Moser, Alfred Israel (früher Siegfried Moses), geb.
am 29. 4. 1893 in Breslau,
Mühlfelder, William Isfrael, geb. am 12. 3. 1876
in Bauerbach (Krs. Meiningen),
Mühlfelder, Martha Sara, geb. Hoffmann, geb.
am 30. 1. 1881 in Oelde i. W. (Krs. Beckum),
Mühlfelder, Lore Sara, geb. am 26. 10. 1921
in Bielefeld,
Muskat, Rudolf Israel, geb. am 9. 5. 1891 in Schmiegel (Posen),
Muskat, Elsa Sara, geb. Braun, geb. am 11. 4. 1905 in Leipzig,
Neuburger, Albert Israel, geb. am 17. 9. 1872 in Treuchtlingen (Lk. Weißenburg i. B.), Neuburger, Jenny Saram, geb. Blumenthal, geb. am 10. 4. 1877 in Gladenbach (Lkrs. Biedenkopf), Neuburger, Hermann Ifrael, geb. am 10. 11. 1902 in Treuchtlingen (Lk. Weißenburg i. B.), Nußbaum, Samuel, geb. am 9. 8. 1871 in Fulda, Nußbaum, Hedwig, geb. Krämer, geb. am 4. 9. 1890 in Teplitz (Sudetengau),
Nußbaum, Max, geb. am 24. 8. 1910 in Fulda, Oppenheim, Lehmann Israel, geb. am 28. 1. 1882 in Abterode (Krs. Eschwege), 1 Oppenheim, Ella Sara, geb. Bachrach, geb. am 20. 9. 1888 in Abterode (Krs. Eschwege),
111. 112. 113. 114. 115. 116.
117. 118. 119. 120. 121.
Oppenheim, Walter Ifrael, geb am 25. 7. 1908
in Northeim,
Oppenheim, Ruth Sara, geb. am 8. 6. 1912 in
Northeim,
Oppenheim, Gerda Sara, geb. am 16. 9. 1913
in Northeim,
Oppenheim, Harry Israel, geb. am 26. 4. 1915
in Northeim,
Oppenheim, Lieselotte Sara, geb. am 1. 3. 1921
in Northeim,
Oppenheim, Charlotte Sara, geb. am 1. 3. 1921
in Northeim,
Oppenheimer, Karl Israel, geb. am 1. 1. 1895
in Hemsbach (Amt Mannheim),
Oppenheimer, Jeannette, geb. Dannenberg, geb.
am 4. 3. 1902 in Frankfurt / Main,
Pincussen, Ludwig Israel, geb. am 2. 6. 1873
in Berlin,
Pincussen, Regina Sara, geb. Stern, geb. am
16. 5. 1880 in Berlin,
Prerauer, Felix Israel, geb. am 30. 12. 1873 in
Landeshut / Schl., .
Prerauer, Gertrud Sara, geb. Hammerschlag, geb.
am 21. 11. 1879 in Prag,
Raphaelsohn, Siegfried Ernst Israel, geb. am
16. 10. 1894 in Allenstein / Ostpr.,
Rehfeld, David, geb. am 2. 4. 1878 in Crone
a. d. Brahe,
Rehfeld, Hilda Sara, geb. Weil, geb. am 3. 4. 1900
in Mannheim,
Rehfeld, Charlotte Sara, geb. am 11. 9. 1914 in
Darmstadt,
Rehfeld, Ingeborg Ellen Sara, geb. am 29. 11.
1920 in Darmstadt,
Rosenberger, Adolf Israel, geb. am 8. 4. 1900
in Pforzheim,
Rosenfeld, Arthur Israel, geb. am 19. 6. 1871
in Nürnberg,
Rose “ Lilli Sara, geb. Hirsch, geb. am 13. 3.
1883 in Mannheim,
Rosenfeld, Edith Sara, geb. am 17. 6. 1908 in
Nürnberg,
Rosenfeld, Herbert Israel, geb. am 2. 7. 1910 in
Nürnberg,
Rosenseld, Marion Sara, geb. am 24. 6. 1914
in Nürnberg,
Rosenfeld, Inge Sara, geb. am 5. 6. 1918 in
Nürnberg,
Rosenthal, Immanuel Felix, geb. am 29. 1. 1885
in Beuthen/OS.,
Rosenthal, Else, geb. Javilowski, geb. am 6. 12.
1896 in Berlin,
Rosenthal, Ferdinand Fritz David, geb. am
31. 5. 1922 in Breslau,
Rosenthal, Ellen Mali, geb. am 26. 5. 1924 in
Breslau,
Rosenthal, Paul Israel, geb. am 9. 4. 1874 in
Guttstadt (Krs. Heilsberg),
Rosenthal, Ida Sara, geb. Stern, geb. am 27. 8.
1889 in Hevsfeld, 85
Rosenthal, Karla, geb. am 7. 12. 1920 in Kassel,
Rosenzweig, Louis Israel, geb. am 18. 8. 1885
in Kassel,
Rosenzweig, Frieda Grete Sara,
mann, geb. am 5. 2. 1895 in Kassel,
Rosenzweig, Irmgard Henriette Hedwig Sara,
geb. am 12. 11. 1925 in Kassel,
Selo, Georg Israel, geb⸗ am 11. 3. 1885 in Flatow /
Westpreußen,
Selo, Agnes Sara, geb. Cohn, geb. am 17. 2. 1897
in Königsberg (Pr),
Selo, Ursula Sara, geb. am 1. 11.1921 in Dresden,
Selo, Joachim Israel, geb. am 3. 5. 1925 in
Dresden,
Simon, Ernst Israel, geb. am 16. 5. 1872 in Essen⸗
Werden,
Simon, Else Sara, geb. Königsberger, geb. am
23. 9. 1880 in Krefeld,
Simon, Irma Amalia Sara, geb. am 4. 1. 1902 in
Essen⸗Werden,
Simon, Kurt Walter Israel, geb. am 10. 6. 1912 in
Essen⸗Werden,
Spitzer, Alfons, geb. am 28. 11. 1889 in Janowitz
(Krs. Znie),
e Abraham Israel, geb. am 6. 1. 1861 in rätz,
Stern, Marie Sara, geb. Ebstein, geb. am 27. 9.
1878 in Breslau,
Tichauer, Leo Israel, geb. am 12. 1. 1892 in
Breslau,
Tichauer, Käthe Sara, geb. Wenskowitz, geb. am
26. 6. 1903 in Gleiwitz / O. S.,
Tischler, Norbert Israel (früher Nute
(Nathan), geb. am 5. 10. 1879 in Przemyfl,
Tischler, Elsa Sara, geb. Reich, geb. am 28. 9.
1883 in Wien,
Ucko, Fritz Israel, geb. am 12. 6. 1877 in Breslau,
Ucko, Friederike (genannt Friedel) Sara, geb. Strauß,
geb. am 16. 1. 1890 in Alsfeld / Hessen,
geb. Kauf⸗
.AUcko, Erasmus Israel, geb. am 7. 12. 1911 in Wies⸗
1115“—
baden⸗Biebrich,
Ucko, Denise Sara, geb. am 6. 11. 1913 in Heyde⸗
brek / O. S.,
Ucko, Judith Sara, geb. am 26. 12. 1922 in Fried⸗
berg / Hessen, 1
Ungar,; Leonore Sara, geb. am 16. 11. 1890 in
Bonn,
Waller, Siegfried Fritz) Israel, geb. am
17. 6. 1904 in Groß⸗Krotzenburg (Krs. Hanau),
Waller, Rosa Sara, geb. Roths ild, geb. am 2. 7.
1909 in Hörstein / Main,
Weinschenk, Paul Israel, geb. am 29. 7. 1909
in Nürnberg,
Weinschenk, Margot Sara, geb. Levi, geb. am
23. 11. 1912 in Stuttgart, 8
Zweig, Stefan Israel, geb. am 18. 11. 1881 in
Wien,
5 eig, Friederike Sara Maria, geb. Burger, gesch. internitz, geb. am 4. 12. 1882 in Wien.
halten.
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt.
Berlin, den 2. Dezember 1940. Der Reichsminister des Innern.
1
.
Betrifft: Verteilung von Gemüse⸗ und Obstkonserven.
8 882
ESErster Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an die Bevölkerung.
I. Die im kommenden Winter zur Verfügung stehenden * Mengen an Gemüsekonserven ermöglichen es nicht, alle Ver⸗
braucher im ganzen Reichsgebiet in angemessenem Umfange zu beliefern. Ich muß daher die Zuteilung der Konserven auf
die Großstädte und bestimmte Industriegebiete beschränken,
d. h. auf solche Orte und Gebiete, die, wie die Erfahrung seit Beginn des Krieges immer wieder gezeigt hat, besonders ungünstig gestellt sind, da ihre Bewohner überwiegend keine
Verbindung mit dem Lande haben und mit unbewirtschafteten Lebensmitteln weniger gut versorgt sind als kleinere Städte
und das flache Land. Die Gemüsekonserven können demzufolge nur an Städte mit einhunderttausend und mehr Einwohnern
sowie an diejenigen Städte und Kreise der größten und wich⸗
tigsten Industriegebiete ausgegeben werden, deren Einwohner
nach der Statistik zu fünfzig und mehr vom Hundert imn Ich bin mir dabei bewußt, daß die getroffene Abgrenzung, da sie schematisch sein muß, gewisse Mängel aufweist und nicht allen berechtigt er⸗
Industrie und Handwerk beschäftigt sind. scheinenden Wünschen Rechnung tragen kann. Die vorliegende Abgrenzung muß jedoch
weitere Konservenmengen nicht zur Verfügung stehen. Die Städte und Gebiete, die danach mit Gemüse⸗
konserven versorgt werden, ergeben sich aus der Anlage 1. 5
II. Die Ausgabe der Gemüsekonserven erfolgt auf Grund einer besonderen „Karte für Gemüsekonserven und Trocken⸗ gemüse“ (nach anliegendem Muster) an alle diejenigen Ver⸗
braucher der genannten Städte und Gebiete, die Brotkarten
erhalten, jedoch mit Ausnahme der Juden.
Auf die Karte für Gemüsekonserven und Trockengemüse
(Konservenkarte) werden je Verbraucher zwei ¹¼ Dosen Gemüsekonserven ausgegeben. — 1
Die Konservenkarten werden den Ernährungsämtern von der Deutschen Zentraldruckerei, Berlin, unmittelbar übersandt, sie sind dann sofort den Verbrauchern auszu⸗ händigen, damit diese die Gemüsekonserven spätestens bis shans 23. November 1940 bei den Einzelhändlern bestellen önnen. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten. — Der Verbraucher ist in der Wahl des Einzelhändlers frei. Der Einzelhändler trennt den Bestellschein für Gemüsekonserven ab und versieht die Karte an der dafür vorgesehenen Stelle
mit seinem Firmenstempel oder seiner Firmenaufschrift. Dire
Karte verbleibt in der Hand des Verbrauchers. 8 Der Einzelhündler tauscht die Bestellscheine unverzüg⸗
lich, spätestens bis zum 30. November 1940, beim Er⸗
nährungsamt in einen Bezugschein A um. Der Groß⸗ händler tauscht die Bezugscheine beim Ernährungsamt unver⸗
züglich, spätestens bis zum 7. Dezember 1940, in einen Groß⸗ bezugschein um. Will ein Einzelhändler unmittelbar von
Hersteller beziehen, so hat er den Bezugschein zuvor, spätestens bis zum 7. Dezember 1940, in einen Großbezugschein umzu⸗ tauschen. Die Großbezugscheine sind bis zum 28. Dezember 1940 den Herstellern vorzulegen.
Die Bezugsabschnitte für Gemüsekonserven sind vom 8 sobald das Ernährungsamt zusammen mit der örtlichen Berufsvertretung des Nahrungs⸗
Ernährungsamt aufzurufen,
mitteleinzelhandels festgestellt hat, daß die Einzelhandels⸗
geschäfte ausreichend mit Gemüsekonserven beliefert worden
sind. Die Ernährungsämter rufen, je nach dem Stand der Belieferung der Einzelhandelsgeschäfte und je nach den ört⸗ lichen Bedürfnissen, die Bezugsabschnitte für Gemüsekonserven
(A und B) gleichzeitig oder nacheinander auf. Der letzte Auf-⸗
ruf darf jedoch nicht später als am 27. Januar 1941 erfölgen, da die Gemüsekonserven zum größten Teil in Schwarzblech⸗ dosen konserviert sind und die Haltbarkeitsdauer der Schwarz⸗ blechdosen begrenzt ist. Die Zeitspanne, in der die Gemüse⸗ konserven vom Verbraucher bezogen werden können, ist aus demselben Grunde in jedem Falle bis zum 24. Februar 1941 zu befristen. Der Verbraucher kann die Konserven nur bei dem Einzelhändler, bei dem er sie bestellt hat, einkaufen. Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Lieferung einer be⸗ stimmten Konservensforte; die Ausgabe der Fe servan kann 8* nach Maßgabe der Belieferung des Einzelhändlers er⸗ folgen.
Die Einzelhändler haben die Bezugsabschnitte für Gemüsekonserven abzutrennen, zu sammeln und auf⸗ zubewahren. Es bleibt vorbehalten, die Bezugsabschnitte als Grundlage gün⸗ spätere Zuteilungen zu verwenden.
III. Ich habe die Organisationen des Groß⸗ und Einzel⸗ handels gebeten, ihre Mitglieder von diesem Erlaß zu unter⸗ richten und sie insbesondere auf die Notwendigkeit hinzu⸗ weisen, die von mir gesetzten Fristen genauestens einzu⸗
IV. Ueber die Ausnutzung des Bestellscheins und der Bezugsabschnitte für Trockengemüse werde ich zu gegebener Zeit Bestimmung treffen.
Ich behalte mir weiter vor, auf die Sonderabschnitte der Bezugskarten für Gemüsekonserven und Trockengemüse Zuteilungen vorzunehmen. Diese Abschnitte dürsen daher von den Landes⸗(Provinzial⸗)Ernährungsämtern und den Ernährungsämtern nicht ohne meine Zustimmung in An⸗ spruch genommen werden.
1 Zweiter Abschnitt: Ausgabe von Gemüse⸗ und Obstkonserven an Krankenanstalten. Ausgabe von Gemüsekonserven an Heime.
I. Im kommenden Winter werden einmalig ausgegeben:
A) bis zu fünfzehn ½ Dosen Gemüsekonserven und bis zu fünf ½ Dosen oder Gläser Obstkonserven für jedes belegfähige Krankenbett aan Krankenanstalten, die pauschale Zuschläge gemäß Nr. II 2 a—-d meines Erlasses vom 15. Februar 1940 — II 1 b — 150 — erhalten; Reservelazarette, bei denen Magazinverpflegung nach den Wehrmachtsverpflegungs⸗ vorschriften mit getrennter Zubereitung der Kost statt⸗ findet, zühlen gemäß Nr. VIII des genannten Erlasses nicht hierzu;
hingenommen werden, da sie die gerechteste Lösung darstellt, die sich hat finden lassen, und da
16“ 5
Aeußerung der zustän
Reichs, und Staatsanz
† 8 e EEWWWE — “ 2 8S. eiger Nr. 286 vom 5. Dezember 1940. S. 3
B) bis zu zehn ½¼ Dosen Gemüsekonser 5
1“ 8
a) sonstige Fachanstalten, Krüppelheilanstalten, Anstalten für chronisch Kranke und Sieche (vergleiche Nr. III † a—o meines Erlasses vom 15. Februar 1940 — II 1 b — 150) 8 1
b) Krankenstationen der Heil⸗- und bei diesen Anstalten ist 2 Päslegeanstalten, der Berechnung der
Anzahl die durch⸗ rankenstationen der Anstalten ; für Schwachsinnige Lschnittl. Belegungs⸗
zahl der Kranken⸗ ““ ine stationen zugrunde
zu legen; —⸗) Nationalpolitische Erziehungs⸗ anstalten, Kinder⸗ und Jugenderholungs⸗ heime*) — Kindertagesstätten, Jugendertüchtigungslager der Träger der Reichsversicherung, Waisenhäuser, Mütterheime und Mütter⸗ erholungsheime
c)h) Erholungsheime der
für jedes belegfähige Krankenbett;
Träger ugrunde zu legen,
.“ der Reichsversicherung, soweit bi⸗ seit dem 1. Ok⸗
sie nicht als Krankenanstalten unter A fallen,
Heime der NSKOV,
Heime der Reichsbahn usw. im Sinne meiner Erlasse vom 6. November 1939 — II C 4 — 789, 11. März 1940 — 11 04— 297, 4. Juli 1940 — II C 11 — 517 und 12. Juli 1940 — II C 11 — 370
tober 1940 durch⸗
pflegt werden;
18 “
*) Soweit es sich nicht um Gemeinschaftsläger im Sinne meines
EKrlasses vom 29. Oktober 1940 — II C 1 — 4888 — handelt; diese
Gemeinschaftsläger erhalten je Kopf zwei ½¼ Dosen Gemüsekonserven. C) bis zu fünf ½ Dosen Gemüsekonserven an Säuglingsheime, 8 Blnbenheime,
Prüppelheime,
lters⸗ und Siechenheime,
soweit sie nicht gewerbsmäßig 1.
betrieben werden durchschnittlich täglich “ verpflegt werden.
8 4 .
Die Ernährungsämter stellen den genannten Anstalten
und Heimen auf Antrag Bezugscheine B aus, und zwar den
8 Krankenanstalten je einen Bezugschein über het en uund einen Bezugschein über Obstkonserven, allen übrigen Anstalten und Heimen einen Bezugschein über Gemüse⸗
konserven. Der Antrag muß folgende Angaben in nach⸗
stehender Reihenfolge enthalten: 1. Name der Anstalt oder des Heims, 2. Sitz (Ort und Straße) der Anstalt oder des Heims, 3. Eigentümer oder Träger der Anstalt oder des Heims, 4. Art der Anstalt oder des Heims (z. B. allgemeines
Krankenhaus, Fachanstalt für...Krankenstation
eeiner Heil⸗ oder Pflegeanstalt usw.; Kinder⸗
erholungsheime, Mütterheime usw.; genaue An⸗ gabe erforderlich!),
a) bei Krankenanstalten, Fachanstalten und Kran⸗
kenstationen der Heil⸗ und Pflegeanstalten und
der Anstalten für Schwachsinnige (siehe oben
A und Ba, b) Zahl der belegfähigen Kranken⸗
betten,
b) bei Heimen (Be, d und C): Zahl der seit dem
1. Oktober 1940 durchschnittlich täglich ver⸗
189 pflegten Personen,
6. die ausdrückliche Versicherung der Richtigkeit der gemachten Angaben.
Auf Wunsch sind den Anstalten und Heimen mebrere Bezugscheine über Teilmengen, die zusammen die Gesamt⸗ menge ausmachen, auszustellen. 1 „Bestehen Zweifel, ob es sich um eine Krankenanstalt oder eine sonstige Facssnfte handelt, so ist die gutachtliche
igen Aerztekammer einzuholen.
1 II. Die Anstalten und Heime beziehen auf Grund der
Bezugscheine die Konserven vom Großhandel oder unmittelbar vom Hersteller. Sie übergeben den Bezugschein dem Groß⸗ händler oder Hersteller, von dem sie beliefert werden wollen. Der Großhändler taucht die Bezugscheine unverzüglich in einen Großbezugschein um. Die Bezugscheine bzw. Groß⸗ bezugscheine sind bis zum 28. Dezember 1940 den Herstellern vorzulegen. 1
III. Die Anstalten und Heime in den folgenden Orten
und ihrer Umgebun
Berlin, Bochum, Bremen, Breslau, Dresden, Düssel⸗ dorf, Erfurt, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Krefeld, Laucha (Thür.), Leipzig, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg, Stutt⸗
8 gart, Ulm, Wuppertal
können an Stelle von Dosenkonserven Gefrierkonserven gegen Aushändigung des Bezugscheines von den in der Anlage (Anlage 3) genannten Herstellern beziehen, soweit die Her⸗ steller an den betreffenden Orten, wie aus der Anlage er⸗ sichtlich ist, Gefrierkonserven eingelagert haben. Ein Anspruch
auf Lieferung von Gefrierkonserven besteht nicht.
An Stelle einer ½1⸗Dose Konserven (Inhalt durch⸗ schnittlich 650 g) kann je 1 kg Gefrierware bezogen werden.
IV. Kranke in Krankenanstalten brauchen ihre Konserven⸗ karte nicht abzugeben; Nr. VI meines Erlasses vom 15. Fe⸗
bruar 1940 — I11 b — 150 — findet also insoweit keine An⸗ wendung. Dauerinsassen der Anstalten und Heime erhalten keine besonderen Konservenkarten; sie werden lediglich bei Aus⸗ stsglung der Bezugscheine mit der aus Nr. I dieses Abschnittes ich ergebenden Anzahl von Konserven berücksichtigt.
„ Für das an der Anstaltsverpflegung teilnehmende ärzt⸗
liche, Pflege⸗ und sonstige Personal sind die nach der allge⸗ meinen Regelung des ersten Abschnittes dieses Erlasses auf die Person ö zwei ½¼ Dosen gemäß Nr. I meines Er⸗ lasses vom 15. Februar 1940 — II1 b — 150 — bei Aus⸗ stellung der Sammelbezugscheine zu berücksichtigen.
V. Krankenanstalten (sie oben I A) können im Bedarfs⸗ falle auf den Bezugschein für Gemüsekonserven zu einem Teil Spargel⸗ oder salzlose Gemüsekonserven beziehen. Da Spargel⸗ und salzlose Gemüsekonserve nur in heschräben
bei diesen Heimen ist der Berechnung der Dosenzahl die Zahl derjenigen Personen
schnittlich täglich ver⸗
auch bei diesen Hei⸗ men ist der Berech⸗ 9 nung der Dosenzahl aubstummenheime, die Zahl derjenigen
Personen zugrunde
zu legen, die seit dem Oktober 1940
zur Verfügung stehen, können diese von den Krankenanstalten nur auf Grund eines Zusatzscheines der Deutschen Kranken⸗ haus⸗Gesellschaft bezogen werden. Der Zusatzschein ist — unter Beifügung des Bezugscheines für Gemüsekonserven — bei der Deutschen Krankenhaus⸗Gesellschaft, Berlin NW 40, Alsenstr. 7, zu beantragen; der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen, das die Deutsche Krankenhaus⸗Gesellschaft den Krankenanstalten übersendet. Der Zusatzschein der Deutschen Krankenhaus⸗Gesellschaft ist nur in Verbindung mit einem Bezugschein gültig; er ist zusammen mit dem Bezugschein dem Großhändler bzw. Hersteller einzureichen. Die Kranken⸗ anstalten haben keinen Anspruch auf Zuteilung und Lieferung von Spargel⸗ und salzlosen Gemüsekonserven.
Krankenanstalten, die zum Teil ungezuckerte Obstkonser⸗ ven benötigen, haben dies ihrem Lieferanten bei der Bestellung anzugeben. Zusatzscheine werden hierfür nicht ausgegeben.
VI. Ich habe den Deutschen Gemeindetag und die Deutsche Krankenhaus⸗Gesellschaft gebeten, die Krankenanstalten und die ihnen angeschlossenen Heime usw. von dem Inhalt des vor⸗ stehenden Abschnitts meines Erlasses zu unterrichten und die Anstalten und Heime darauf aufmerksam zu machen, daß es sich um eine einmalige Ausgabe von Konserven handelt.
Ddritter Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an ambulante Diätküchen.
An ambulante Diätküchen, die 1. unter fachärztlicher Aufsicht stehen, 2. von staatlich geprüften Diätassistentinnen geführt 8 werden, 3. Gäste nur auf eine ärztliche Bescheinigung hin ver⸗ pfllegen, die eine bestimmte Ernährungsform vor⸗ schreibt, werden im kommenden Winter bis zu fünfzehn ½¼½ Dosen Ge⸗ müsekonserven für die Zahl der die seit dem 1. Ok⸗ tober 1940 durchschnittlich täglich verpflegt werden, ausgegeben. Die Ernährungsämter stellen den Diätküchen auf Antrag ent⸗ sprechende Bezugscheine B aus. Auf Wunsch sind den Diät⸗ küchen mehrere Bezugscheine über Teilmengen, die zusammen die Gesamtmenge ausmachen, auszustellen. Die Bestimmungen der Nrn. II und IV des zweiten Abschnitts über die Bezug⸗ scheine und über den Bezug von Spargel⸗ und salzlosen Ge⸗ müsekonserven auf Grund eines Zusatzscheines der Deutschen Krankenha Gesellschaft gelten auch für die u“ ,
R(ESierter Abschitit— Ausgabe von Gemüsekonserven an Zuckerkranke.
An Zuckerkranke werden im kommenden Winter ins⸗ gesamt achtzehn ½¼ Dosen Gemüsekonserven ausgegeben. Die Zuteilung auf die Konservenkarte bleibt hiervon unberührt. Die Abgabe der Konserven erfolgt auf Grund von Berechti⸗ gungsscheinen der Ernährungsämter. Die ““ müssen sich von dem behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen. Der behandelnde Arzt reicht die Bescheini⸗ gung der zuständigen ärztlichen Genehmigungsstelle (vergleiche meinen Erlaß vom 30. Oktober 1939 — II1 b — 73) ein. Die ärztliche enehanthereehenes gibt die Bescheinigung mit kurzer Stellungnahme (z. B. „befürwortet“) an das Er⸗ nährungsamt weiter, das von sich aus — also ohne be⸗ onderen weiteren Antrag des Kranken — die Berechtigungs⸗ scherer ausstellt und den Kranken übersendet. Auf den Berech⸗ tigungsschein ist links oben ein „Z“ in blauer Farbe aufzu⸗ drucken oder mit Blaustift zu schreiben. In dem Berechti⸗ gungsschein ist zum Ausdruck zu bringen, daß der Kranke „nach Möglichkeit Weißblechdosen“ erhalten soll.
Der Bezugsberechtigte gibt den Berechtigungsschein dem Einzelhändler ab. Der Einzelhändler stellt ihm hierüber eine Quittung aus. Der Einzelhändler tauscht die Berechtigungs⸗ scheine unverzüglich beim Ernährungsamt in einen Bezug⸗ schein B um. Der Großhändler tauscht die Bezugscheine beim Ernährungsamt sindeghn ge in einen Großbezugschein um. Diese Bezug⸗ und Großbezugscheine sind gesondert von den nach dem ersten, zweiten und dritten Abschnitt dieses Erlasses zu erteilenden Bezug⸗ und Gissbesagschesnn auszustellen. Auf den Bezug⸗ und Großbezugscheinen ist links oben ein „Z“ in blauer Farbe aufzudrucken oder mit Blaustift zu schreiben. In dem Bezug⸗ und Großbezugschein ist zum Aus⸗ druck zu bringen, daß „nach Möglichkeit Weißblechdosen“ ge⸗ liefert werden sollen.
Die Großbezugscheine sind bis zum 28. Dezember 1940 den Herstellern vorzulegen.
Der Einzelhändler schreibt auf der Quittung, die er aus⸗ gestellt hat, die vom Bezugsberechtigten bezogenen Dosen ab. Der Bezugsberechtigte ist nicht verpflichtet, die bestellten Dosen auf einmal abzunehmen; er soll jedoch die Dosen, soweit es sich um Schwarzblechdosen handelt, spätestens bis zum 24. Fe⸗ bruar 1941 und, soweit es sich um Weißblechdosen handelt,
spätestens bis zum 1. Mai 1941 abnehmen.
Den Zuckerkranken sollen, soweit möglich, Weißblechdosen zugeteilt werden. Nach Möglichkeit sollen auch ihre Wünsche auf Zuteilung bestimmter Gemüsesorten berücksichtigt werden.
In Orten, in denen eine Ausgabe von Gemüsekonserven an die Bevölkerung nach dem ersten Abschnitt dieses Erlasses nicht stattfindet, kann das Ernährungsamt im Benehmen mit der örtlichen Berufsvertretung des Einzelhandels bestimmen, daß Zuckerkranke die Gemüsekonserven nur in bestimmten Einzelhandelsgeschäften beziehen können.
Eine zusätzliche Ausgabe von Konserven an andere Kranke kann nicht erfolgen.
Fünfter Abschnitt: Ausgabe von Gemüsekonserven an Berggaststätten sowie an Kur⸗ und Heilbäder.
Ich habe die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau⸗ wirtschaft veranlaßt, der Wirtscha tsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe, wie im Vorjahr, bestimmte Mengen an Gemüsekonserven zur Verfügung zu stellen. Die Wirt⸗ schaftsgruppe wird diese Gemüsekonserven im Benehmen mit dem Reichsfremdenverkehrsverband “ a) an Berggaststätten in besonderer Höhen⸗ und un⸗ 8 ünstiger Verkehrslage, in denen ein starker Winter⸗ sportverkehr zu erwarten ist, und b) an Gaststätten und Hotels in Kurorten und Heil⸗ Häaädern, in denen Gäste, die eine Kur gebrauchen, verpflegt werden, 11“ verteilen. Ich gebe Ihnen hiervon Kenntnis. Die Ernährungsämter sind mit diesen Verteilungen nicht befaßt. 8
Sechster Abschnitt: nsame und Schlußbestimmungen.
I. Konserven in Schwarzblechdosen sollen, um vF Rostansatz zu vermeiden, an einem trockenen Ort, auf keinen Fall in Eisschränken oder sonstigen kühlen, feuchten Plätzen aufbewahrt werden. Die fabrikmäßige Herstellung von Kon⸗ serven in Schwarzblechdosen erfolgt unter ständiger Kontrolle. Die Qualität dieser Konserven steht denen in Weißblechdosen nicht nach, jedoch ist die Haltbarkeitsdauer wegen des Dosen⸗ materials begrenzt. Es empfiehlt sich daher, den Inhalt der Schwarzblechdosen bis Ende Februar 1941 zu verbrauchen.
Ich ersuche die Ernährungsämter, die Verbraucher (ein⸗ schließlich der Krankenanstalten usw.) hierüber in geeigneter Weise, insbesondere durch Veröffentlichungen in der Presse, aufzuklären.
II. Ich weise nachdrücklich darauf hin, daß die Zahl der zur Verfügung stehenden Obst⸗ und Gemüsekonserven be⸗ schränkt ist. Der von mir aufgestellte Verteilungsplan kann daher nur durchgeführt werden, wenn keinerlei unvorher⸗ gesehene Anforderungen oder Verteilungen von Konserven erfolgen. Ich ersuche daher dringend, meinen vorstehenden Erlaß in jeder Hinsicht genauestens innezuhalten, damit alle vorgesehenen Zuteilungen reibungslos durchgeführt werden
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können. 8
III. Ich ersuche, die Ernährungsämter zu veranlassen, die Zahl der Anstalten und Heime, der belegfähigen Kranken⸗ betten sowie die Personenzahlen, die den Zuteilungen nach dem zweiten, dritten und vierten Abschnitt dieses Erlasses zugrunde liegen, getrennt nach den verschiedenen — in den vorerwähnten Abschnitten einzeln aufgeführten — Bezugs⸗ berechtigten, auf einem Blatt nach anliegendem Muster (Anlage 4) zusammenzustellen. Die Zusammenstellungen der Ernährungsämter erseche ich zu einem Bericht an mich zusammenzufassen; dem Bericht sind die Zusammenstellungen der Ernährungsämter beizufügen. Die Unterlagen werden benötigt, um eine Uebersicht über die für die einzelnen Zwecke tatsächlich zugeteilten Konserven zu gewinnen. .
IV. Meine früheren Erlasse an die Landes⸗ und Pro⸗ vinzialernährungsämter über die Verteilung von Obst⸗ und Gemüsekonserven (z. B. der Erlaß über die Verteilung von Obst⸗ und Gemüsekonserven an Werkküchen, Gaststätten und Hotels vom 13. Juli 1940 — II A 2 — 7488, der Erlaß über die Freigabe von Obst⸗ und Gemüsekonserven zum Verkauf an die Bevölkerung vom 24. Juli 1940 — II A 2 — 7542 werden hiermit gegenstandslos.
V. Die Ernährungsämter und Kartenstellen sind durch Uebersendung eines Abdrucks umgehend zu benachrichtigen. Dieser Erlaß wird im Deutschen Reichsanzeiger ver⸗ öffentlicht werden. Berlin W8, den 28. Oktober 1940. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 1 J. A.: Dr. Moritz.
4 Anlage 1.
PrEA. Ostpreußen.. Pommern..
Stadtkreis Königsberg 9. Stadtkreis Stettin LEA. Mecklenburg... Stadtkreis Rostock oͤms Pr EA. Brandenburg „Stadtkreis Potsdam, Landkreise Calau und Spremberg (Lausitz) „ Schlesie:n Stadtkreis Breslau, Landkreis Rothen⸗ burg (Oberlausitz) Regierungsbezirk Kattowitz ohne den Polizeistreifen und ohne die Land⸗ . kreise Bielitz, Tarnowitz und Teschen Verlin „ „ Berlin Sachse „Regierungsbezirk Chemnitz 8 Riegierungsbezirk Dresden⸗ Bautzen ohne die Landkreise Dip⸗ poldiswalde, Großenhain, Löbau, Meißen 1 Regierungsbezirk Leipzig ohne die Landkreise Grimma und Oschatz Regierungsbezirk Zwickau außerdem der zu Schlesien gehörende 1 Landkreis Hoyerswerda PrEA. Sachsen⸗Anhalt Mit Rücksicht darauf, daß Sachsen⸗Anhalt LEA. Thüringen uund Thüringen keine geschlossenen 8 Industriegebiete aufweisen, ergehen wegen der Verteilung der Konserven in Sachsen⸗Anhalt und Thüringen be⸗ sondere Erlasse an das Provinzial⸗ ernährungsamt Sachsen⸗Anhalt und das Landesernährungsamt Thüringen .„ Stadtkreis Kassel “ „Hamburg 1
„Stadtkreise Kiel und Lübeck Stadtkreise Hannover, Braunschweig, Wesermünde Stadtkreise Bremen, Wilhelmshaven, Osnabrück aus dem Regierungsbezirk Münster: ddie Stadtkreise Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Münster *i. W., Reckling⸗ hausen und die Landkreise Beckum und Recklinghausen aus dem Regierungsbezirk Minden: Stadtkreis Bielefeld Regierungsbezirk Arnsberg ohne die Landkreise Brilon, Lippstadt, Meschede, Olpe, Soest, Wittgenstein „ aus dem Regierungsbezirk Koblenz: ddie Landkreise Altenkirchen, Neuwied Regierungsbezirk Düsseldorf ohne die Landkreise Geldern, Cleve, Rees Regierungsbezirk Köln ohne die Landkreise Bonn und Euskirchen aus dem Regierungsbezirk Aachen: Stadtkreis Aachen und die Landkreise 8 Aachen, Erkelenz und Geilenkirchen⸗ Heinsberg „ Hessen⸗Nassau. Stadtkreise Frankfurt a. M., Wiesbaden, Darmstadt und Mainz 2EA. Saarpfalz das Saarland ohne den Landkreis aus dem Regierungsbezirk alzt 1 der Stadtkreis Ludsbigshafen s Baden Stadtkreise Freiburg, Karlsruhe und Mannheim Württemberg. Stadtkreis Stuttgart Bayern Stadtkreise München, Nürnberg, Würz⸗ burg, Augsburg . Stadtkreise Wien und Linz
PrEA. Kurhessen LEA. Hamburg. PrEA. Schleswig⸗ Holstein. „ Hannover. „ Weser⸗Ems
„ Westfalen
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