1941 / 32 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Großzügige deutsche Kriegsschädenregelung. Ausführungen von Staatssekretär Dr. Stuckart. Die Kriegsschädengesetzgebung Deutschlands, die jetzt in den wesentlichen Grundzügen abgeschlossen ist, * eine Ausgestaltung erfahren, wie sie kein anderer Staat der Gegenwart aufzuweisen vermag. Diese Feststellung trifft 5⸗Brigadeführer Staatssekretär Dr. Stuckart (Reichsinnenministerium) in einer Uebersicht über Probleme der Kriegsschäden, die er in der Zeitschrift „Deutsche Verwaltung“ veröffentlicht. Es muß unbedingt, so heißt es darin, vermieden werden, daß der Eintritt und das Boeeeegensehn von Kriegsschäden sich zu irgendeiner Gefahr für die Volksgesundheit, sei es in wirtschaftlicher, sei es in politischer Hinsicht, auswächst und damit die Abwehrkraft der Nation beeinträchtigt. Kriegs⸗ chäden müßten also nach Möglichkeit noch während des Krieges überwunden werden. Je schneller und umfassender dies n gtic ei, um so eher werde der Geschädigte wieder in der Lage sein, seine Pflichten gegenüber der Gesamtheit zu erfüllen. Je schneller die Schäden wieder beseitigt würden, desto geringer würden sie aber auch im Gesamtergebnis sein, weil nichtbeseitigte Schäden sich erfahrungsgemäß mit der Länge der Zeit vergrößerten. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet sei die Frage nach dem Aus⸗ gleich, nach der Erstattung der Kriegsschäden und ihrer tatsächlichen Beseitigung eine kriegswichtige Frage von weittragender Be⸗ deutung. Soweit ein echter Kriegsschaden vorliegt, müsse dem Geschädigten auch ein Rechtsanspruch gegen den Staat auf Ent⸗ schädigung zugebilligt werden. Im nationalsozialistischen Reich habe es über diese Frage, die früher Gegenstand lebhaften Streites war, nur eine nehsc sung geben können, nämlich die, daß die Volksgesamtheit verpflichtet sei, echte Arssgeschäden in angemessener Weise auszugleichen. Die neue Kriegssachschädenverordnung gebe dem Geschädigten einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch. Der Geschädigte empfange kein Almosen, sondern die Gemeinschaft erfüllt ihm gegenüber durch die Entschädigungsleistung ihre Pülnche- Den Gegensatz zu den echten Kriegsschäden bildeten die unechten Kriegsschäden, nämlich die Nachteile, die allgemeine natürliche Begleiterscheinung des Krieges bilbeten und daher jeden Volksgenossen mehr oder weniger gleichmäßig träfen. Der Staatssekretär erwähnt hier u. a. die Einstellung des Gewerbe⸗ betriebes oder der Berufstätigkeit wegen Einberufung und die Umstellung der Friedens⸗ auf die Kriegswirtschaft. Trotzdem habe die Gemeinschaft auch in derartigen Fällen wiederholt ein Ein⸗ greifen für notwendig erachtet. Die echten Kriegsschäden umfaßten drei Gruppen: die Personenschäden, die reinen Sachschäden und die sonstigen Vermögens⸗ oder Nutzungsschäden. Entsprechend dem Wert der Personenschäden als Opfer für die Gemeinschaft und ihrer Schwere für den Betroffenen werde die Entschädigung besonders großzügig und in der Regel nach den gleichen Grund⸗ sätzen erfolgen müssen, die bei Wehrdienstbeschädigungen für Ange⸗ hörige der Wehrmacht und ihre Hinterbliebenen gelten. Echte Kriegsschäden seien insbesondere auch die Nutzungsschäden, die dadurch entstehen, daß z. B. beschädigte. Produktionsmittel oder Wohngebäude in ihrem Nutzertrag vorübergehend oder völlig aus⸗ 5 b

Berliner Börse vom 6. Februar.

1 Die Kursgestaltung an den Aktienmärkten war am Mittwoch bei Festsetzung der ersten Notierungen uneinheitlich. Die Ver⸗ änderungen gingen jedoch nur ganz vereinzelt über 1 % hinaus. Das Geschäft blieb weiterhin klein; es bestand weder nennens⸗ werte Kaufneigung noch Abgabelust.

Am Montanmarkt stellten sich Buderus um und Klöckner um höher. Andererseits verloren Hoesch 1 und Maxhütte %. Vereinigte Stahlwerke wurden unverändert notiert. Bei den Braunkohlenwerten ermäßigten sich Deutsche Erdöl, bei den Kaliaktien Salzdetfurth je um 1 %. In der chemischen Gruppe lagen Farben mit 204 ¾ (+ %) kaum verändert. v. Heyden und Rütgers erhöhten sich je um ½ %. Am Markt der Gummi⸗ und Linoleumwerte büßten Conti⸗Gummi und Deutsche Linoleum je ¾¼1 % ein. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten sind Licht Kraft und EW Schlesien mit je +† ½, AEG mit +† und Schlesische Gas mit + 1 ½ % zu erwähnen. Niedriger lagen Siemens, Siemens Vorzüge und Dessauer Gas mit je ½ X. Hervorzuheben sind noch Bank für Braunindustrie mit N, Holzmann mit 1 und Süddt. Zucker mit 1 ¼ *%, anderer⸗ seits Hotelbetrieb mit 1 und Engelhardt mit +† 1 ¼ %. Sonst gingen die Veränderungen nicht über ½ % hinaus.

Im weiteren Verlauf ließ die Kursentwicklung an den Aktienmärkten bei kleinsten Umsätzen eine einheitliche Linie ver⸗ missen. Größere Veränderungen traten nicht ein. Man handelte Vereinigte Stahlwerke mit 150 und Farben mit 204 % T. Buderus stiegen um ¾ und Eisenhandel um ½ %, während Siemens⸗Stammaktien 1 und Dessauer Gas sowie Dortmunder Union ½ %. einbüßten.

Gegen Ende des Verkehrs machten sich Ansätze zu einer leichten Befestigung bemerkbar. Vereinigte Stahlwerke schlossen mit 150 ¹¼ und Farben mit 204 %. Bahnbedarf stiegen gegen den ö“ um ½%, Schultheiss um % und Schlesische Gas um 1 %.

Am Kassamarkt lagen Banken bei meist kleinen Abweichungen nicht einheitlich. Erwähnt seien Berliner Handelsgesellschaft mit „%, Ueberseebank mit 1 und andererseits Adca und Halle⸗ Bankverein mit +†I ½¼ %. Hypothekenbanken lagen verschiedent⸗ lich M ½ % höher. Hervorzuheben sind Hamburger Hyp. mit + 1 und Südboden mit ¾¼ %. Am Schiffahrtsaktienmarkt stiegen Hapag um 2, Nordlloyd bei Geldrepartierung um 3 und Hansa Dampf um 1 ¾¼ %. Bahnen befestigten sich verschiedentlich um etwa 1 %; Ausnahmen machten Schipkau⸗Finsterwalde mit 3 und Nordhausen⸗Wernigerode mit %. Von Kolonial⸗ anteilen schwächten sich Ddoag um 1⁄¾ und Kamerun um 1 % ab. Andererseits konnten Neuguinea bei Geldrepartierung einen 5 %igen Gewinn verbuchen. Am Kassamarkt der Industriepapiere war die Haltung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, fest, wobei mehrfach Steigerungen bis zu 3 % zu beobachten waren. Hervorzuheben sind Planeta mit + 3 %, Ravensberger Spinnerei mit + 4 und Breitenburger Portland Zement gegen letzte Notiz mit + 6 %. Balcke Maschinen und Schöfferhof waren 3 % niedriger angeboten.

Im variablen Rentenverkehr handelte man die Reichsalt⸗ besitzanleihe unter Schwankungen mit 159 ⅛½ 159 ¼ (Vortag 159).

Am Kassarentenmarkt lagen Pfandbriefe nicht ganz ein⸗ heitlich. Während bei verschiedenen Serien weiterhin Geld⸗ repartierungen erfolgten, gaben einzelne Goldpfandbriefserien auf 103 ¼ nach. Kommunalobligationen lagen meist behauptet. „Stadtanleihen waren meist umsatzlos. Gemeindeumschuldung notierte wieder 10130. II zog um % an, dagegen gab III um 0,07 ½ % nach. Länderanleihen und Altbesitz⸗ emissionen waren kaum verändert. Am Markt der Reichsanleihen erfuhren 36er Reichsschätze Folge II und III, 37 er Folge II und IIl und 38er Folge I und II Rückgänge bis zu 0,10 %. 38er Reichsschätze Folge III lagen geringfügig höher. 36er und 39er Reichsbahnschätze befestigten sich um 0,10 bzw. % %. 4 Pige Reichspostschätze wurden um 0,10 % heraufgesetzt. Industrie⸗ obligationen hatten keine stärkeren Veränderungen aufzuweisen.

Der blieb mit % in der Mitte unver⸗ andert 8

8g oder gemindert sind. In Kürze würden Ausführungs⸗ estimmungen über den Ausgleich der Nutzungsschäden ergehen. Leitender Gesichtspunkt werde hier, wie überall, der Grund⸗ gedanke des Kltbasschabenrechts sein I daß nur dort und nur insoweit, wie der einzelne Volksgenosse übergroße Opfer im Fütpeste der Gemeinschaft gebracht hat, eine Entschädigung ertigt sei, daß aber in diesen Fällen grundsätzlich voller rsatz geleistet werde.

Befreiung des Zahlungsverkehr

von beschädigten und beschmutzten Geldscheinen.

Seitdem die Hartgeldscheidemünzen in großem Umfange ein⸗ gezogen werden mußten, werden die Barzahlungen beim Einkauf des täglichen Bedarfs und im Kleinverkehr in wachsendem Um⸗ fang mit Rentenbankscheinen zu 5, 2 und 1 ℛℳ geleistet. In⸗ olgedessen sind diese Scheine einer schnellen und starken Ab⸗ nutzung ausgesetzt. Zu dieser erhöhten Abnutzung trägt, wie leider beobachtet werden muß, auch das Verhalten des Publikums bei. Es muß unter allen Umständen vermieden werden, daß die Scheine mehrfach zusammengefaltet werden und daß be⸗ oder unsaubere Scheine weiter in Zahlung gegeben werden.

Noch größer ist aber die Aufgabe und Verantwortung der gewerbetreibenden Kreise, in deren Kassen sich ein großer Teil dieser Zahlungsmittel ansammelt. Der Kaufmann, der seine

Auslagen so ansprechend wie möglich herrichtet und seine Waren

mit größter Sauberkeit zu behandeln pflegt, sollte auch bei der Herausgabe von Wechselgeld nur auf einwandfreie Scheine zurück⸗ greifen. Zerfetzte, beschmutzte und stark abgenutzte Scheine sind mit den im Geschäftsleben ohnehin laufend erforderlichen Ein⸗ zahlungen an die Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Postanstalten abzuführen. Die Reichsbankanstalten halten die für den Verkehr nig mehr geeigneten Scheine, die bei ihnen von den genannten Instituten und von ihren sonstigen Kunden ein⸗ gezahlt werden, zurück und tauschen schlechte Rentenbankscheine edermann in gute Scheine um. Dasselbe geschieht selbstoer⸗ ständlich mit nicht mehr umlaufsfähigen Reichsbanknoten. Die Reichsbankanstalten werden in diesen Bemühungen von den öffentlichen und privaten Geldinstituten unterstützt, die ebenfalls keine beschädigten und unansehnlichen Scheine wieder ausgeben. Es wird stets für rechtzeitigen Ersatz der unbrauchbar gewordenen Zahlungsmittel gesorgt.

Zu einer nachhaltigen Reinigung des Barverkehrs von nicht mehr umlaufsfähigen Scheinen, insbesondere von Rentenbank⸗ scheinen zu 5, 2 und 1 Rℳ ist es also dringend erforderlich, daß diese Abschnitte nicht zu lange im Verkehr gehalten werden, sondern nach einer gewissen Umlaufszeit über die Kassen der Geldinstitute und der Post wieder zur Reichsbank zurückströmen. Nach Möglichkeit sollte deshalb jeder einzelne aus hygienischen und ästhetischen Gründen von der Weitergabe beschädigter oder beschmutzter Rentenbankscheine absehen.

Wirtschaft des Auslandes.

Dänisch⸗schweizerisches Handelsabkommen

bis Ende Juli 1941 unterzeichnet.

Zürich, 6. Februar. In Kopenhagen wurde ein Abkommen über den dänisch⸗schweizerischen Warenverkehr unterzeichnet, das bis zum 31. Juli 1941 läuft. Die Kontingentslisten sind dem gegenwärtigen Stand des Warenverkehrs angeglichen worden. Die Zahlungen erfolgen wie bisher auf dem Verrechnungswege.

Das Wirtschaftsprogramm der ungarischen 8

Regierung. Nationalisierung der Produktion.

Budapest, 7. Februar. Finanzminister Remenyi⸗Schneller, der vor kurzem mit der Organisierung des ungarischen Wirt⸗ schaftslebens und der Produktion betraut worden ist, hielt am Donnerstag im Abgeordnetenhaus eine längere Programmrede, in der er die Wirtschaftspläne der Regierung in großen Zügen aufzeichnete. Er wies einleitend darauf hin, daß er bei der Organisierung der Wirtschaft dem deutschen und dem italieni⸗ schen Vorbild folgen werde. Ein gewisser Teil des Wirtschafts⸗ programms müsse unter allen Umständen sofort verwirklicht werden, während andere Wirtschaftspläne der Nachkriegszeit vorbehalten blieben. Die vornehmste Aufgabe sei die Organi⸗ sierung der Arbeit und die Rationalisierung der Produktion zur Hebung des sozialen Wohlstandes. Die Wasserregulierung werde verstaatlicht werden, auch die Bewässerungsarbeiten werden zur Unen ir ernsg der Bodenkultur fortgesetzt. Der qualitativen landwirtschaftlichen Erzeugung werde die Regierung besonderes Augenmerbge schenken. In bezug auf die Bodenbesitzpolitik er⸗ klärte der Finanzminister, daß die Produktion infolge der Boden⸗ reformen nicht sinken dürfte. Die Verteilung der Rohstoffvor⸗ räte werde zentralisiert und die Rohstoffwirtschaft der einzelnen Betriebe kontrolliert werden. Auf der industriellen Seite müßten alle Mittel in Anspruch genommen werden, um eine weitere kräftige Entwicklung der Industrie zu sichern. Dies beziehe sich auch auf die Arbeitskräfte; keine einzige Arbeitskraft dürfe un⸗ ausgenutzt bleiben.

Beschlüsse der Regionalkonferenz der La Plata⸗Staaten.

Montevideo, 6. Februar. Nach dem Abschluß der Arbeiten der Zoll⸗, Finanz⸗ und Wirtschaftskommissionen der Regional⸗ Konferenz übernahm die Verkehrskommission die Vorlagen einer entsprechenden Unterkommission. Die zur Diskussion stehenden Projekte wurden teilweise mit wichtigen Abänderungen in ihrer Gesamtheit gebilligt. Genehmigt wurden: Die Bildung eines permanenten Büros der La Plata⸗Länder mit dem Sitz in Buenos Aires und wirtschaftsstatistischen Aufgaben. Die Emp⸗ fehlung zur gegenseitigen Gleichbehandlung der Binnenhandels⸗ schiffe in den um den La Plata⸗Strom liegenden Ueberseever⸗ kehrshäfen bezüglich Abgaben und Formalitäten; ausgenommen davon ist der Binnenverkehr im eigenen Land. UrugugFy, Brasilien und Argentinien wird empfohlen, zugunsten von Boli⸗ vien und Paraguay zweiseitige Verträge einzugehen, in denen ihre Binnenlage berücksichtigt wird. Die Empfehlung, auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen gemischte technische Kom⸗ missionen zum hydrographischen Studium des La Plataä⸗Strom⸗ systems zu bilden. Die Signatarländer gewähren in Berück⸗ sichtigung der Binnenlage Paraguays und Boliviens gegenseitig weitesten und freien Transit in ihren Gebieten in Ueberein⸗ stimmung mit den Verpflichtungen der internationalen sowie der Landesgesetze. Die Befreiung von Sonderabgaben der durch Eigengebigt verlaufenden Erdölleitungen. Unter Zugrundelegung der Landssgesetze oder der beiderseitigen Verträge soll die Neu⸗ legung von Leitungen eines fremden Landes durch Eigengebiet gefördert werden. . 1

Dem Beispiel Paraguagys zu einem bilateralen Vertrag mit Uruguay wird demnächst Bolivien folgen, wobei die Vertrags⸗ gegenstände die gleichen iind.

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

99 % in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder 99 %

0 EE11 Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus..

Feinsilber.

Notierungen

vom 7. Februar 1941. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,

Drahtbarren

2 2 2⁴ 2⁴

133 137

35,50 38,50

Rℳ für 100 kg

In Perlin festgeftellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo)

Afghanistan (Kabul).

Argentinien (Buenos Aires) 1—

Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen).

Brasilien (Rio de uoT

Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).

Bulgarien (Sofia)..

Dänemark (Kopenh.)

England (London) ..

Estland(Reval/ Talinn)

Finnland (Helsingki).

Frankreich (Paris)..

Griechenland (Athen)

Holland (Amsterdam und Rotterdam)..

Iran (Teheran). sland (Reykjavik) . talien (Rom und Mailand)

e (Tokio u. Kobe) ugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb).

Kanada (Montreal).

Lettland (Riga)..

Litauen (Kowno / Kaunas)

Luxemburg (Luxemb.

Neuseeland (Welling⸗ ton)

Norwegen (Oslo)..

Portugal (Lissabon).

Rumänien (Bukarest)

Schweden (Stockholm und Göteborg) ..

Schweiz (Zürich, Basel und Bern) ..

Slowakei (Preßburg)

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.)

Türkei (Istanbul)..

Ungarn (Budapest).

Uruguay (Montevid.)

Verein. Staaten von

Amerika (NewYork)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

Geld

18,79 0,588

39,96 0,130 3,047

48,21

2,44 5,06 2,058 132,57 14,59 38,42

13,09 0,585

5,604 48,75

41,94 9,99

59,46

57,89 8,591

23,56

1,978

0,984

1 Dollar

2,498

7. Februar

Brief

18,83 0,592

40,04 0,132 3,053

48,31

62,56 5,07

2,062 132,83 14,61 38,50

13,11 0,587

5,616 48,85

42,02 10,01

56,88 10,06

59,58

58,01 8,609

23,60

1,982 0,986

Geld

18,79 0,588

39,96 0,130 3,047

48,21

62,44 5,06

2,058 14,59 38,42

13,09 0,585

5,604 48,75

41,94 9,99

59,46

57,89 8,591

23,56

1,978 0,984

2,502

2,498

6. Februar

Brief

18,83 0,592

40,04 0,132

3,053

48,31

62,56 5,07

2,062

132,57 132,83

14,61 38,50

13,11 0,587

5,616 48,85 42,02 10,01 56,88 10,06

59,58

58,01 8,609

23,60

1,982 0,986 2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief 9,91

England, Aegypten, Südafrik. Union..

Frankreich

Australien, Neuseeland Britisch Indien

Kanada

——

Geld 9,89

4,995 7,912

74,18

2,098

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns. 20 Francs⸗Stücke. Aegyptiscche. Amerikanische: 1000 5 Dollar.. 2 und 1 Dollak. Argentinische Australische Belgische. Brasilianische Brit.⸗Indische Bulgarische: 1000 L u. darunter Dänische: große 10 Kr. u, darunter. Englische: 10 £ u. darunter Estnische.. Finnische Französische Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar Ftesstebische ...... Lettländische. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische.. Norwegische, 50 Kr. u. darunter. Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u.“ darunt. Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union. . .. Türkische . Ungarische: 100 P.

2 ˙

.„„ 22272—2⸗

. 100 Kronen

u. darunter..

Notiz für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga .. 1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

100 Kronen 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

2,42 2,42 0,49 2,74 39,92 0,105 45,91

3,04 48,90 4,54 5,05 4,99 132,73 13,07

5,60 1,44

9,98

100 Pengö

7. Februar

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

2,44 2,44 0,51 2,76

40,08 0,115

46,09

3,06 49,10 4,56 5,07 5,01 133,27 13,13 5,62 1,46

10,02 57,11 2,01 59,54 57,97 57,97 8,62

4,51 1,86

6. Februar

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

2,42 2,42 0,49 2,74 39,92 0,105 45,91

3,04 48,90 4,54 5,05 4,99 132,73 13,07,

5,60 1,44

61,02

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1941. S. 3

C. von Einsiedel in Leipzig 0 5, Kon⸗ 8 III, als Nachlaßpfleger

Die Elektrolytkuüpfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 7. Februar auf 74,00 Eℳ (am 6. Februar auf 74,00 Rℳ) für 100 kg.

Berlin, 5. u. 6. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ Feeae. für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in

eichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei 70,75 bis 72,—, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe § —,— bis —,—, Speise⸗ erbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, grüne gesch. halbe 66,50 bis 66,90, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe ) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 59,45 bis 61,00, Reis: Rangoon §r) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. §*) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0 *) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ graupen, grob, C/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne 0/6*) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel)*) 45,00 bis 46,00 ), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,95 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 ), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

von auswärtigen Devisen⸗ Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 6. Februar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris

Verichte und

““

85

49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.

Budapest, 6. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 180,07 ¼ 181,40*), Berlin 136,20, Bukarest 3,32 ½, London 13,93 ½, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,81, Prag 13,63, Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slowakei 11,86.

*) Verrechnungskurs.

London, 7. Februar. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 - 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,957 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

Paris, 6. Februar: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 7. Februar. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 75,43, London —,—, New York 188 2⁄16 188 ⁄11, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors 3,81 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —- 44,90, Prag —,—.

Zürich, 6. Februar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 7,40, London 16,09, New York 431,00, Brüssel 69,00 nom., Mailand 21,72 ½, Madrid 40,00, Holland 229,00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17,26, Stockholm 102,72 ¾, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom., Sofig 425,00, Budapest 85,00, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 337,50, Bukarest 212,50, Helsingfors 875,00, Buenos Aires 101,75, Japan 101,00.

Kopenhagen, 6. Februar. (D. N. B.) London 20,89, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen 82,88, Zürich 120,35, Rom 21,30, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 6. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,21 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 222,97 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Oslo, 5. Februar. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 174,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 9,00 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,—, Zürich 101,50 G., 102,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,00 B., Rom 22,10 G., 23,00 B., Prag —,—, Warschau —,—.

Moskau, 24. Januar. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,37, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 123,01, Berlin 212,00. v

slo —,—,

London, 6. Februar. (D. N. B.) Sil er Barren prompt 235⁄1, Silber auf Lieferung Barren 23 ⁄3, Silber fein prompt 25 ⁄1, Silber auf Lieferung fein 25 ⁄1, Gold 168/—.

Wertpapiere. Frankfurt a. M., 6. Februar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 159 ⅛, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 147,75, Cement Heidelberg 193,00, Deutsche Gold u. Silber 302,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 201,50, Ph. Holzmann 254,00, Gebr. Jung⸗ hans 140,00, Lahmeyer 175,50, Laurahütte 52,00, Mainkraftwerke Rütgerswerke 204,00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 185,50. Hamburg, 6. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 147,50, Vereinsbank 173,50, Hamburger Hochbahn 123 ¾, Hamburg⸗Amerika Paketf. 130,25, Hamburg⸗Südamerika —,—,

1940 101,25,

Nordd. Lloyd 129,25, Dynamit Nobel 106,00, Guano 119,75, Harburger Gummi 260,00, Holsten⸗Brauerei 201,00, Neu Guineca

405,00, Otavi 32 ⅓.

Wien, 6. Februar. (D. N. B.) 4 % Ndöst. Lds.⸗Anl. 4 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 101,25, 4 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 101,10, 4 % Wien 1940 101,20, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft 45,00, A. E. G.⸗Union Lit. A —,— Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 16,00 K., Brau⸗AG. Oesterreich 334,50, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 204,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. 32,00 K., Enzesfelder Metall

—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit 207,00,

Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ und Drahtind. 188,00 K., Lapp⸗Finze AG. 110,75, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. 140,00, Perlmooser Kalk 223,00, Schrauben⸗Schmiedew. 158,25, Siemens⸗Schuckert —X,—, Simme⸗ ringer Msch. 137,00, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 169,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 125,75, Steyrermühl Papier 65,00, Veitscher Magnesit 21,00, Waagner⸗Biro 147,50, Wienerberger Ziegel 140,50. 1

Wiener Protektoratswerte, 6. Februar. (D. N. B.) Zivnostenska Bank 68,00, Dux Bodenbacher Eisenbahn 214,00 K., Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 102,00 K., Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 144,00 K., Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 64,00 K., Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 137,00, Prager Eisenind. Gesellschaft 435,00 K., Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 57,00 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 219,50, Heinrichsthaler Papierfabr. 76,50 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 58,00, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 104,00 K., Ver. Schafwollenfabriken A. G. 52,00 K., 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 9,90 K., 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 8,75 K., Königshofer Zement 350,00 K., Poldi⸗Hütte 445,00, Berg⸗ und Hüttenwerksges. —,—, Ringhoffer Tatra 253,00. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 9,85, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe 9,75, 4 % Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) 10,15, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. 5 4 % Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostenska Bank Schuldv. 9,00. K. = Kasse.

Amsterdam, 6. Februar. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederl. Staatsleening 1940 S. I mit Steuererleicht. 98,75, 4 % do. S. II ohne Steuererleicht. 94,75, 4 % do. S. II mit Steuererleicht. 98,75, 40% do. 1941 mit Steuererleicht. 97 ⁄16, 5 ½ % Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. —r,—. 2. Aktienz Allgemeene Kunstzijde Unie (AKU.) 101 *), Philips Gloeilampen⸗ fabrieken 196,50, Lever Bros. & Unilever N. V. 1177⅛*%, Anaconda Copper Mining 29 ⅛*), Bethlehem Steel Corp. 837/16 *), Republie Steel Corp. 2511⁄11*), Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. Petroleum⸗ bronnen i. Ned.⸗Ind. 243 ), Shell Union 12,25*), Nederlandsche Scheepvaart Unie 171 ½ *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. ves

264,25*), Handelsvereenig. „Amsterdam“ (HVA.) 418,00, Senemba Mij. 208,00. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Rei 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7 % do. mit Kettenerkl. —,— 4 % Golddiskontbank pref. —,—. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijd Industrie (HKJ.) 145,00, Internat. Viscose Comp. 70 %, Neder⸗ landsche Kabelfabriek 386,00, Rotterdamsche Droogdok Mij. 295,00, Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 139,00, All⸗ gemeine Elektrizitätsgesellschaft —,—, J. G. Farben Zertifikate —,—, do. Original —,—, Nederl.⸗Indische Spoorweg Mij. 54,00, Koninkl. Nederl. Hoogovens en Staalfabr. 134,00, Deli Maatschappij 245,00, Heineken’s Bierbrouweriji Mij. —,—, Gebr. Storck & Co. 148,00, Wilton⸗Feijenoord 167,00, Nederlandsche Wol Maatschappij 69,00, Holl. Amerika⸗Linie 114,50, Nederl. Handels Maatschap. Cert. 115,25, De Maas 117,00. *) Mittel.

11“

1. Untersuchungs⸗ und Stra 2. Zwangsversteigerungen. 3. Aufgebote,

4. Oesfentliche Zustellungen, L. 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung ufw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote.

[47482] Aufgebot.

112 F 69/39. Der Kaufmann Oskar Habicht in Altenburg (Thür.) Be⸗ vollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Bett⸗ ziech und Dr. Raubold in Altenburg (Thür.), Johannisstraße 27 hat das Aufgebot eines Wechsels über 500 ERℳ, fällig gewesen am 3. September 1929, ausgestellt am 3. Juni 1929 von der Firma Gebrüder Thienel, Maschi⸗ nenfabrik, Johann Thienel in Leipzig, Bezogener Feli Heilmann, Tischler⸗ meister in Remfa b. Altenburg, bean⸗ tragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 22. August 1941,

nannten Personen auf Freitag, den

Aufgebotstermine bei anzumelden. Angabe

können, unbe

zeichneten Gericht, Peterssteinweg 2—8, schuß ergibt. II. Stock, Saal 242, anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte bei dem erichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls diese für kraftlos erklärt wird. Amtsgericht Leipzig, Aufgebots⸗ abteilung, den 1. Februar 1941.

nur für den seinem Er

Gläubiger, denen die

Aufgebot.

[47481] 1. Der Lokalrichter

112 F 50, 53/40. haftet.

ür die unbekannten Erben des am 7. August 1940 im Krankenhaus Sankt

den Nachlaß der verstorbenen, vorge⸗ pätestens in dem 5. April 1941, vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Leipzig C1, Peterssteinweg 2 bis 8, II. Stock, Saal 242, anberaumten diesem Gericht Die Anmeldung hat die des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, schoͤdet des -

den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ - Auch haftet ihnen jeder

des Nachlasses eil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit. Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Erben schränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit

Erbe nach der Terlus t

Amtsgericht Leipzig, Abt. 112, am 31. Januar 1941.

teilt worden, 1e als Erben des Genannten ausgewiesen wurden: seine Ehefrau Ottilie Louise verw. Jurig

gegen

Kinder Emil Walter Jurig, Rudolf Emil Richard Jurig, Ottilie Katharina Jurig und Charlotte Marie Agnes Jurig zu je ⁄2. In Ansehung der Erbteile der verw. Jurig und der Charlotte Marie Agnes Jurig war Nacherbfolge angeordnet. Der Erb⸗ schein hat lt. Beschluß des Nachlaß⸗ erichts vom 26. Januar 1922 einen Fusatz erhalten, nach dem sich infolge des Eintritts der betreffs der Charlotte Marie Agnes Jurig die Erbteile der verw. Jurig auf *%4 und die der übrigen drei Kinder auf je ¼⸗à erhöht haben. Dieser Erbschein ist un⸗ richtig geworden. Er wird daher für kraftlos erklärt. Amtsgericht Dresden. Abt. II a 78 VI 46/41.

Rechts, vor

Freitag,

Für die

[47321]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 31. Januar 1941 ist die verschollene Anna Rosina Sturm, ge⸗ boren am 3. April 1852 in Schwent⸗ roschine, ohne feststellbaren letzten Wohnsitz im Inlande, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1888, 24 Uhr, festgestellt worden. 456 II. 38. 40. b

Berlin, den 31. Januar 1941.

Herpich unbe⸗

Jakob verstorbenen, zuletzt in Leipzig 0 5, Mühlstraße 5, wohnhaft gewesenen Revieroberleutnants der Schutzpolizei Alwin Ewald Herrmanun, 2. der Lokalrichter Curt Schiegner in Leip⸗ zig W 33, Rinckartstraße 11, als Nach⸗ sahpftege für die unbekannten Erben

Lindenau verstorbenen, zuletzt in eip⸗ zig⸗Lindenau, Verlängerte raer

[47480] 42/66 F 28/40.

Amtsgericht.

Ausschlußurteil. Der Mantel zum 5 ½ (4 ½) % Liquidations⸗Goldpfand⸗ brief Emission XI Lit. V Nr. 43 499 der Frankfurter Pfandbriefbank Aktien⸗ gesellschaft in Frankfurt a. M. her am 2. Oktober 1940 in Leipzig⸗ 200,— wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., E“ 1941. t. 42.

Das Amtsgericht Berlin. 8

4. Oeffentliche Zustellungen.

[47329] Landgericht Hamburg.

21 0 13/1941. Die eee. und Bergungs⸗Aktiengesellschaft, Ham⸗ burg 11, Johannisbollwerk 10, Klägerin,

über [47327]

Gera,

Straße, Flurstück 666, wohnhaft ge⸗ wesenen Emilie Sara verw. Wolfinger geb. Rosenbaum, haben das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschlie⸗ ßung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen

[47479

Nach dem am 26. Oktober 1915 ver⸗ storbenen Schornsteinfegermeister a. D. Emil Richard Jurig in Dresden ist von dem unterzeichneten Nachlaßgericht am 13. April 1916 ein Erbschein er⸗

Vertreter: Dres. Baur, Predöhl und Rolf Behn, klagt gegen die China Mutual S. N. Cy. Ltd. (A. Holt & Co. Mgrs.), Liverpool, India Buil⸗ dings, Waterstreet, Liverpool 2, Be⸗ klagte, wegen Forderung beantragt: Cala

ner,

1. die Beklagte kostenpflichtig, notfalls Sicherheitsleistung, ig . vollstreckbar zu beens 8 ich ise in Dresden zu *%, seine gerin Rℳ 20 958,45 nebst 5 % Zinsen Peb:dereenir; fei dem 1. 10. 1940 zu zahlen, b) die Zwangsvollstreckung in den b seus“ wegen der zu a nebst Zinsen und Kosten zu dulde Kosten der Beklagten festzustellen, daß Beklagte verpflichtet ist, a) der Klägerin den gesamten Schaden zu ersetzen, den sie durch die von D. „Pers⸗ 30. 6. 1939 verursachte Beschädigung des Bergungsleichters „Griep“ erlitten hat, b) wegen der Schadensersatzforderung zu a nebst Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung 889 zu dulden. 1 den * 9 ½ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Kammer 1 für Handelssachen. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[47324] Oeffentliche Zustellung. Die offene Handelsgesellschaft C. A. Söhne, Berlin W 8, Leahstgen Straße 9/11, klagt gegen den Helr Lenz, früher in Elberfeld, aus einer der Klägerin von der Gefi, Gesellschaft für Kundenkredit⸗Finanzierung zurück⸗ zedierten Warenforderung auf Zahlung von 297,70 Rℳ nebst 4 % Zinsen von Ihren 295 seit 11. 4. 1939. lichen Verhandlung des wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Neue mer 152, auf 9 % Uhr, geladen. 44 C. 1914. 40. Berlin, den 24. Die Geschäftsstelle

Die öffentliche Zustellung folgenden Schreibens ist bewilligt worden: Dr. jur. Karl Tröger, Rechtsanwalt und Notar, Schloßstraße 19. 23. Januar 1941. Ellen Kro⸗ früher Berli Willdenowstraße 14, NW 11, 53 Ashbourne avenue, bezw. per Adresse: Industrias de Cala Ratjada

Im Auftrage und Vollmacht der Firma br. Harnisch K. G. in Gera teile Ihnen folgendes mit: Die von Ihnen im Juni 1936 gekauften und am 18. 7. 1936 bezahlten 3 Handwebstühle im Betrage 82 1899,05 1 leider wegen Platzmangel nicht mehr länger gelagert werden. Sie wollen deshalb innerhalb zwei Wochen, nachdem die Zustellung dieses Schrift⸗ stückes als erfolgt gilt (§§ 132 B. G.⸗B., 204 ff. Z⸗P.⸗O.), über die Ware verfügen bezw. Be weisung geben. Ich weise darauf

1. daß diese Aufforderung Sie in nahmeverzug versetzt, 2. daß meine Auf⸗

traggeberin, falls die annte Frist abläuft, ohne daß Ihre oder Versandanweisung eingeht, so zum Selbsthilfeverkauf gemäß § 373 dG. B. schreiten wird, 3. daß der Selbsthilfe⸗ verkauf am 3. Dienstag nach Ablauf der genannten Frist in Gera in Geschäftsräumen der Firma Harnisch in Gera⸗Zwötzen durch Gerichtsvollzieher oder amtlich zuge⸗ lassenen Versteigerer erfolgt, ar für Ihre Rechnung. Alle Spesen, auch die bisherigen Lagerkosten und

Firma Gebr. Harnisch durch dieses fahren oder sonst durch die verzög Abnahme entstandenen Kosten gehen Lasten.

vorläufig

D. „Per⸗

n; 2. auf

Perseus“ am

in den D. „Per⸗ erhandlungstermin: 4. April 1941,

.

mut

Dr. Tr ger, e anwalt und Notar. 9 II. 1. 41.

Berlin⸗Lichterfelde, den 30. nuar 1941. Amtsgericht.

—2;

ur münd⸗ echtsstreits

riedrichstr. 12/15, Zim⸗ en 22. März 1941,

kanuar 1941. es Amtsgerichts.

Fundsachen.

[47494] Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft.

Policen⸗Aufgebot.

Die Unfallversicherungsscheine Nr. 264 944 a Walter Looke in Laurahütte Nr. 300 734 Richard Scheithauer in Mühlhausen i. Th., Nr. 303 171 Richard Droegsler in Schneidemühl, Ny⸗ 317 276 Albert Lohmann in Hannovevr,

1. 8

Gera, den

n⸗Lichterfelde⸗West,

bezw. London

Ratjada Mallorca (Spanien).