1941 / 46 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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Staatsanzeiger Nr. 46 vom 24

tragsstrafe angeben, mit Gründen versehen sein und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß.

(2) Gegen die Festsetzung einer Vertragsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach 8 stellung Klage beim Schiedsgericht erheben 12). Der Deutsche Salzverband kann im Falle der Nichtzahlung der gleichfalls Klage vor dem Schiedsgericht er⸗ eben.

§ 12

.“ W“

(1) Ueber Klagen wegen Verhängung einer Vertrags⸗ strafe gemäß § 11 entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht. Das Schiedsgericht wird ge⸗ bildet von einem Einzelschiedsrichter, der nach Anhörung der Wirtschaftsgruppe Bergbau von mir bestellt wird.

(2) Soweit nach den Vorschriften der Reichszivilprozeß⸗ ordnung die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung in Schieds⸗ oder Vollstreckungsverfahren berufen sind, soll das Amts⸗ oder Landgericht Berlin zuständig sein.

(3) Der Schiedsrichter entscheidet nach billigem Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.

§ 13 3 Abweichende Regelungen

Ich behalte mir vor, von den Vorschriften der §§ 1 bis 12

abweichende Regelungen zu treffen. 8 Inkrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

(2) Ich behalte mir vor, sie jederzeit und insbesondere

dann aufzuheben, wenn sie durch eine freiwillige Regelung ersetzt werden kann.

Berlin, den 20. Februar 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: gez. Dr. Landfried

Fünfte Anordnung über die Beschränkung der Herstellung von Schreibmaschinen 1G vom 20. Februar 1941.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) ordne ich an:

Die Geltungsdauer meiner Anordnung über die Be⸗ schränkung der Herstellung von Schreibmaschinen vom 13. Ok⸗ tober 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Staats⸗

anzeiger Nr. 240 vom 14. Oktober 1936) in der Fassung vom 30. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Sctaatsanzeiger Nr. 305 vom 31. Dezember 1938) wird bis zum 28. Februar 1942 verlängert.

Berlin, den 20. Februar 1941. SDer Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

4 ½ % ige Anleihe des Deutschen Rolohs von 1940.

Bei der heute öffentlich vorgenommenen Auslosung der am 1. Juni 1941 zum Nennwert einzulösenden Schuldver- schreibungen und Schuldbuchforderungen der 4 ½ % igen An- leihe des Deutschen Reichs von 1940 ist

die Gruppe 36 gezogen worden.

Die Inhaber der zu dieser Gruppe gehörenden Schuld- verschreibungen werden aufgefordert, die am 1. Juni 1941 fälligen Einlösungsbeträge gegen Aushändigung der Schuld- verschreibungen und der noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe I Nr. 4 bis 20 nebst Erneuerungsschein bei der Reiechs- schuldenkasse in Berlin SW 68. Oranienstraße 106 109. vom 3. Juni 1941 an zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von 9 bis 13 Uhr. an den Sonnabenden von 9 bis 12 Uhr, geöffnet.

Die Einlösung geschieht auch bei allen Reichsbank- anstalten mit Ausnahme der Deutschen Reichsbank in Berlin. Die Wertpapiere können schon vom 2. Mal 1941 an diesen Stellen eingereicht werden. die sie der Reichsschuldenkasse zur Prüfung vorzulegen und nach deren Anweisung die Auszahlung vom 3. Juni 1941 an zu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Einlösungstag erhoben werden, wenn die Schuldverschreibungen bei ihnen mindestens zwei Wochen vorher eingereicht werden.

Die Schuldverschreibungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzurelchen. zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltliech abgegeben werden.

Mit dem Ablauf des 31. Mai 1941 hört die Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen.

Die Einlösungsbeträge der gezogenen im Reichsschuld- buch eingetragenen Forderungen werden den Gläubigern ohne ihr Zutun überwiesen. so daß Schuldbuchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben. 1

Berlin, den 17. Februar 1941. Reichsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung. Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen folgender Personen: 1. Dr. Ernst 1 29. Oktober 1888 in Iglau, früher wohnhaft ge⸗ wesen in Karlsbad, Haus „Gea“, derzeit in Eng⸗ land aufhältlich; Heinrich Israel Bäuml, geb. am 17. Mai 1873 in Luditz, Jude, früher wohnhaft gewesen in Nürn⸗ berg, Lindenaststraße 26, später in Sodau bei Karls⸗ bad, derzeit im Protektorat aufhältlich; Dr. Franz Schwacha, Jude, geb, am 13. De⸗ ember 1905 in Karlsbad, früher wohnhaft gewesen 88 Karlsbad, Fabian⸗Summer⸗Straße 1084, derzeit in Jugosflawien aufhältlich; Stella Schwacha, geb. Schiffler, Jüdin, geb. am 15. Januar 1911 in Karlsbad, früher wohnhaft ggewesen in Karlsbad, Fabian⸗Summer⸗Straße Nr. 1084, derzeit in Fugoflawien aufhältlich;

Israel Sommer, Jude, geb. am

Helene Sara Hirsch, geb. Kolek, geb. am 3. Ok⸗ tober 1886 in Karlsbad, Jüdin, früher 84,ge ewesen in Karlsbad, Haus „British⸗Hotel“, Park⸗ ferte derzeit im Protektorat aufhältlich; heodor Frhe Steiniger, geb. am 19. Oktober 1871 in Falkenau, Jude, früher wohnhaft gewesen in Falkenau, derzeit im Protektorat aufhältlich; 8 Kraus, geb. Hauschild, Jüdin, geb. am . November 1891 in Tachau, früher wohnhaft gewesen in Plan, derzeit unbekannten Aufenthaltes; Isidor Israel Neurath, Jude, geb. am 23. Juli 1872 in Wien, 88 wohnhaft gewesen in Karls⸗ bahe Fals „Rüdiger“, derzeit im Protektorat auf⸗ ältlich; Anna Sara Neurath, geb. Neurath, geb. am 1. November 1897 in Karlsbad, früher wohnhaft ewesen in Karlsbad, Villa „Rüdiger“, derzeit im Uroicktorar aufhältlich; b Josef Israel Bobek, Jude, geb. am 9. Dezember 1881 in Mlecic, Kreis Rokycan, früher wohnhaft S in Neusattl, derzeit unbekannten Aufent⸗ altes; Bernard Israel Engl, Jude, geb. am 21. Sep⸗ tember 1856 in Chiesch, früher wohnhaft gewesen in Luditz, derzeit unbekannten Aufenthaltes; Emilie Sara Engl, geb. Feix, Jüdin, geb. am 26. Januar 1859 in Domausnitz, früher wohnhaft gewesen in Luditz, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 Reichs⸗ gesetzbl. I S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd Nr. 7126/39 zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung ein⸗ gezogen. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad.

F. V.: Dr. Nedwed.

Bekanntmachung. Die Verfügung der Geheimen Staatspolizei Staats⸗ polizeistelle Linz vom: . 18. Juni 1940 B. Nr. 8150/39 II E/Spi —, ver⸗ .“ öffentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 145 vom 24. Juni 1940,

16. August 1940 B. Nr. 3690/40 II E/Spi —, ver⸗ öffentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 196 vom 22. August 1940,

26. August 1940 B. Nr. 3688 /40 II E/Spi —, ver⸗ öffentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 202 vom 29. August 1940,

werden dahin richtiggestellt, daß durch diese Verfügungen nicht das gesamte im Deutschen Reich vorhandene, sondern lediglich das innerhalb der ehemaligen österreichischen Staats⸗ grenzen und in den den Reichsgauen Nieder⸗ und Oberdonau eingegliederten sudetendeutschen Gebietsteilen befindliche Ver⸗ mögen einschließlich aller Rechte und Forderungen der jüdischen Ehepaare Frranz Israel Seidl, geb. am 21. Juni 1900 in 1 Cinowes, und Martha Seidl, geb. Benda, geb. am 29. Mai 1904 in Krummau, Gustav Israel Waldstein, geb. am 1. September 1884, und Berta Sara Waldstein, geb. Vogl, geb. am 7. April 1889, Leo Israel Löwy, geb. am 16. Juni 1883, und Emma Sara Löwy, geb. Holzbauer, geb. am 16. September 1894 in Malsching,

zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Herrn Reichsminister der Finanzen, eingezogen wurde. 1 Linz/Donau, den 20. Februar 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz.

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Werkstofforschung und Vierjahresplan.

Prgsesfer Dr. Peter A. Thießen, der Direktor des Kaiser⸗Wilhelm⸗Instituts für Chemie und Elektrochemie, hielt vor Vertretern der Presse einen interessanten Vortrag über die wersstofferschung, die durch die Bedürfnisse des Vierjahresplanes in Deutschland angeregt worden ist. Wie wichtig in der Metall⸗ gewinnung solche Anregungen sein können, zeigte er an ver⸗ schiedenen Beispielen. Den Hüttenleuten wurde frlher nicht mit Unrecht nachgesagt, daß sie als die Bauern sind. Tatsächlich Aneist sich heute die Durcharbeitung von Hütten⸗ schlacken als sehr lohnend bei der Gewinnung von Fper und anderen Metallen. Die Arbeit unserer Forscher hat hier und auf anderen Gebieten die Ausbeute und auch die Güte ganz wesentlich gesteigert. Die Anwendung der neuesten wissenschaft⸗ lichen Hilfsmittel, beispielsweise der Röntgenstrahlen und des Ultramikroskops, leistet hier große Dienste, denn jedem Ge⸗

hamoracl der beit Du &dmpfst mit uns

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osolge preußische konsolidierts Staatsanleths von 1940.

Bei der heute öffentlich vorgenommenen Auslosung der am 1. Juni 1941 zum Nennwert einzulösenden Schuldverschrei- bungen der 4 %igen Preußischen konsolidierten Staatsanleihe von 1940 sind folgende Endzifferngruppen gezogen worden:

038 117 192 196 201 204 225 382 421 584 664 689 693 777 793 836 925 942 943 964.

Als ausgelost gelten aus jedem Wertabschnitt alle Schuldverschreibungen der Anleihe, deren Nummer in den letzten drei Stellen (Hunderter, Zehner und Einer) eine der gezogenen Zifferngruppen hat.

Die Inhaber der ausgelosten Schuldverschreibungen werden aufgefordert, die am 1. Juni 1941 fälligen Ein- lösungsbeträge gegen Aushändigung der Schuldverschrern- bungen und der noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe I. Nr. 2 bis 20 nebst Erneuerungsschein bei der Preußischen Staatsschuldenkasse in Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, oder der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) in Ber- lin W 8, Markgrafenstraße 38, vom 3. Juni 1941 an zu erheben.

Die Einlösung geschieht auch durch Vermittlung aller Preußischen Regierungshauptkassen und der Staatlichen Kreiskassen in Dortmund, Duisburg. Frankfurt (Main), Hagen, Hamburg-Wandsbek und Wuppertal-Elberfeld. Die Wertpapiere können schon vom 2. Mai 1941 an diesen Stellen eingereicht werden. die sie der Preußischen Staatsschulden- kasse zur Anerkennung einzusenden und nach deren An- weisung die Auszahlung vom 3. Juni 1941 an zu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Stellen außer- halb Berlins nur dann mit Sieherheit an diesem Tag er- hoben werden, wenn die Schuldverschreibungen bei ihnen wenigstens zwei Wochen vorhber eingeliefert werden.

Die Schuldverschreibungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden.

Mit dem Ablauf des 31. Mai 1941 hört die Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen.

Berlin, den 17. Februar 1941.

—.—

Bekanntmachung. J

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I. S. 293 in Verbindung mit der Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 GS. S. 207 und dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗ mögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 wird das gesamte im Inland befindliche Vermögen der polnischen Min⸗ derheitsangehörigen Marianne Mondry, geb. Schütza, geb. am 17. Juli 1877 in Prondzonka, Kreis Konitz, zuletzt wohn⸗ haft in Adolfsheide, Kreis Bütow, mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffenttlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger die Gegenstände des bezeichneten Vermögens Eigentum des Preußischen Staates werden.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Köslin, den 21. Februar 1941. 1 Der Regierungspräsident. J. V.: von Lücken.

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Der Türkische Botschafter in Berlin, Herr Susrev

Gerede, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

stalten muß das Erkennen vorausgehen. Auf diese Weise erkennt man, wie die Belastung auf die innere Struktur eines Körpers in seinen verschiedenen Teilen wirkt, und man kommt so zu der Fergea die sich als die zweckmäßigste erweist. Für den ienst am Vierjahresplan hat die deutsche Werkstofforschung heute eine breite und tiefe erkenntnismäßige Grundlage gefunden.

Der Uebergang Nn den Leichtmetallen in ständig steigendem Maße ist nicht eine Notmaßnahme, sondern sie ergibt sich aus den gesteigerten . an die Werkstoffe. Das wird schon da⸗ durch bestätigt, daß Amerika und andere rohstoffreiche Länder ihre

orscherarbeit auf das gleiche Gebiet ausdehnen. Das gilt auch she Magnesium, für synthetischen Gummi, Spinnstoffe und andere neue Werkstoffe. Um beispielsweise Buna mit allen Eigenschaften auszustatten, die man vom Gummi verlangt, mußte der Atom⸗ aufbau des natürlichen Gummis genau erforsche werden. Da kam man dann bald an die Grenze, die sich die Natur beim Gummi gesetzt hatte. Wenn der Mensch nun aber Gummi selber macht, dann verlangt er von ihm auch Eigenschaften, die der natürliche Gummi nicht hat. Der Forscher bekommt das fertig und übertrifft auf diese Weise die Natur. Bei den synthetischen Fasern, die die natürlichen in mancher Beziehung übertreffen, wurde zuerst darüber geklagt, daß sie nicht wasch⸗ und kocchfest seien. Aufgabe der Forschung war es, die Molekülzusammen⸗ setzung so zu gestalten, daß kein Wasser in die Faser ein⸗ dringen kann.

Schon aus diesen Beispielen ergibt sich, daß die deutsche Wissenschaft und Feleee ich den Bedürfnissen der Praxis nicht verschließt und sich um die täglichen Sorgen der Technik kümmert. Trotzdem ist unsere deutsche Forschung nicht so zweckgebunden, wie die in manchen anderen Ländern. Es wurde von dem Vortragenden als ein großer Gewinn berfe hygte daß von autoritativer Stelle, nämlich von Reichsleiter Rosenberg, ausdrücklich der Grundsatz anerkannt wurde, daß neben der Zweckforschung auch die freie Ford ung mit allen Mitteln zu fördern 88. in diesem Gleich⸗

t zwischen beiden Forscherzielen liege die Rechtfertigung

für alle Forschertätigkeit.

ddischen Mittelstand arbeite.

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““ 8 W1.“ 111141414*“ Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 46 vom 24. Februar 1941.

Belgien, Bulgarien und Zugoflawien auf dere Reichsmesse Leipzig.

8 Der Entwerpener Hafen und das Belgische Wirtschafts⸗ ministerium werden an der kommenden Reichsmesse Leipzig im Frühjahr 1941, wie seit Jahren, teilnehmen und einen Ueberblick über die Leistungsfähigkeit des Antwerpener Hafens neben allge⸗ sehnen Unterrichtungsmöglichkeiten über die belgische Wirt⸗ schaft bieten. Innerhalb der Auslandsausstellungen nimmt Bulgarien wiederum einen’ großen Raum ein. In einer eindrucksvollen Dar⸗ stellung werden von der „Königlich esee Direktion für slußengandel⸗ die wichtigsten Exportprodukte des Landes heraus⸗ estellt. Bei diesen handelt es sich in erster Linie um Fräezgsuse der bulgarischen Landwirtschaft, wie Eier, Butter, Käse, Gemüse, Honig, aprika sowie Knoblauchmehl, Konserven und Bettfedern. Der bulgarische Tabak und die Weine verschiedener Lagen ergänzen

das Angebot, das im übrigen noch Erze, ätherische Oele, Leder und Häute, Pelzwaren, Heilpflanzen u. a. m. gag Die Erzeug⸗ nisse der bulgarischen Heimindustrie werden sowohl in der Kollektivausstellung der Außenhandelsdirektion als auch in einer besonderen, ebenfalls im Ring⸗Meßhaus durchgeführten Aus⸗ stellung des Verbandes der bulgarischen Exporteure für Heim⸗ industrie⸗Erzeugnisse angeboten.

Die jugoslawische Wirtschaft wird durch eine Kollektiv⸗ ausstellung des Kgl Ministeriums für Handel und Industrie in Erscheinung treten In der wirkungsvoll aufgebauten Kollektiv⸗ ausstellung werden wichtige Rohstoffe, Landesprodukte und Fertig⸗ erzeugnisse angeboten. So gelangen u. a. Erze, Hölzer, Getreide, Hülsenfrüchte, Obst, Bastfasern, Flachs, Borsten und Tierhaare zur Die Fertigwaren umfassen Tevppiche, Stickereien, Fhsbeh. panken, Lederwaren und andere kunstgewerbliche

rbeiten.

Wirtschaft des Auslandes.

Errichtung der holländischen Wirtschaftsfront.

Amsterdam, 24. Februar. Am Sonnabend wurde im atrechter Gebäude für Künste und Wissenschaften im Rahmen

einer Versammlung, an der einige Hundert am holländischen

Wirtschaftsleben interessierter Personen teilnahmen, die hollän⸗ dische Wirtschaftsfront errichtet. ) hr Leiter, Ing. van der Vegte, das Wort und führte u. a. ius, daß nunmehr neben einen Verband der holländischen

rbeiter und einen Verband der Landwirte die neue Wirt⸗

schaftsfront trete, die im engen Zusammenhang mit dem hollän⸗ Front müsse eine zweckmäßige Organisation und Ordnung des nichtagrarischen Betriebslebens

Diese

der Niederlande vorbereiten. Ein enges kameradschaftliches Ver⸗ hältnis solle zwischen den Mitgliedern der Wirtschaftsfront und en entsprechenden Organisationen der Arbeiter und Bauern ntstehen. Die Organisation der niederländischen Wirtschaft üsse eine Zusammenfassung des gesamten wirtschaftlichen Lebens des Landes darstellen. Zu diesem Zwecke würden unter⸗ eordnete Fachgvuppen gebildet, die sich harmonisch in das Ganze eingliederten. Jede Fachgruppe sei auf sich selbst gestellt und bilde nach außen eine abgeschlossene Einheit. Sie arbeite nach Richtlinien, die von den Behörden aufgestellt würden. Jeder

UMHnternehmer des Landes müsse in Zukunft der Organisation

der holländischen Wirtschaft angehören und in vollem Umfange in ihrem Rahmen mitarbeiten.

Finnlands Stellung zur wirtschaftlichen Neuordnung Europas. Helsinki, 22, Februar. Mit der Frage „Wie steht Finnland einer wirtschaftlichen Neuordnung Europas gegenüber?“ befaßt ich die „Finnische Handelsvundschau“, die Zeitschrift des finni⸗ chen Aiserponcdercheceondes Die allgemeine Richtung der Antwort sieht der b. des Leitaufsatzes in der volkswirt⸗ schaftlichen Struktur Finnlands, die einen umfangreichen Waren⸗ austausch mit anderen Ländern voraussetzt, weil Finnland selbst nur einen geringen Teil der Erzeugung auf eigenen Roh⸗ stoffen aufgebauten Industrie verbrauchen könne und bestimmte Lebensmittel, Rohstoffe, Maschinen und verschiedene Fertigwaren anderswo beziehen müsse. Die für eine solche Volks⸗ wirtschaft notwendigen Märkte wacen vor dem Kriege nur in geringem Maße vorhanden esen, namentlich in Kontinental⸗ europa, das in durch unzählige Grenzschranken voneinander ge⸗ trennte kleinere und größere Wirtschaftsgebiete aufgeteilt ge⸗ wesen sei. Finnland habe unter diesem Zustand mehr als andere Länder gelitten. Es sei daher nur natürlich, daß von finnischer Seite alle Bestrebungen und Maßnahmen, die eine Gesundung des wirtschaftlichen Austausches zwischen den Völkern Europas zum Ziele haben, mit allen Mitteln unterstützt werden. In Finnkand, wie überhaupt im Norden, gebe man dem Ge⸗ danken der Neuordnung den Inhalt, daß jes Volk die Ent⸗ wicklung seiner Produktion bW der natürlichen Grenzen, die der materiellen und geistigen Vovaussetzung des Landes ent⸗ seyecsn. gesichert werden müßte. Nach dieser Betrachtung stellt das Blatt fest, daß der Liberalismus in seiner alten Form nicht imstande sei, die Probleme Europas und die des Welthandels su 1 denn in der Praxis habe er eine planlose und system⸗ ose Ausbeutung der wirtschaftlichen Kraftquellen der Völker durch Konjunkturmaßnahmen betrieben. Es sei für Finnland ls ein vom Außenhandel entscheidend abhängiges Land äußerst wichtig, daß der bisherige anarchische Zustand im Welthandel und in der Weltproduktion einem rationellen System Platz mache.

Die Förderung der nationalwichtigen Induftrie ¹ in Spanien.

. Madrid, 22. Februar. Durch das Gesetz vom 24. Oktober 1939 hatte sich der kemischt Staat die Möglichkeit geschaffen, der natio⸗ nalwichtigen Industrie, die an Stelle der devisenraubenden Ein⸗ fuhr die einheimische Erzeugung fördern soll, besondere Erleichte⸗ rungen zu gewähren. Nach der bisher von der Regierung ge⸗ übten Praxis werden zuerst jeweils nur ganze Industrie⸗Gruppen und später die einzelnen Unternehmen dieser Gruppe, sofern sie die Voraussetzungen für eine entsprechende Klassifizierung gemäß den Bestimmungen erfüllen, als „nationalwichtig“ erklärt. Seit

der Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz

vom 24. Oktober 1939 sind vier Industrie⸗Gruppen als national⸗ wichtig erklärt worden, nämlich: 1. die See e künstlicher Textilfasern, 2. die Stickstoff⸗Gewinnung, 3. die Schaffung einer eigenen Automobil⸗Industrie und 4. die Herstellung von Holz⸗ gas⸗Anlagen.

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Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 58 85 eerhhe auf 74,00 ℛℳ (am 22. Februar auf 74,00 R. M)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und . Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 22. Februar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zurich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New PYork 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 GG., 50,05 B., Stochhoim 594,60 G., 595,80 B., Heigrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.

Budapest, 22. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 180,07 ½ 181,40*), Berlin 136,20, Bukarest 3,32 ⅞, London 13,92, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris b2“ Prag 13,62, Sofia 415,50, Zürich 80,20, Slowakei 11,56.

*) Verrechnungskurs.

London, 24. Februar. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo , Buenos Aires (offiz.) 16,95 ½ 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz. —,—, Schanghai —,—8., 8

P geschlossen.

Bei dieser Gelegenheit ergriff

Börse bleibt bis auf weiteres Amsterdam, 24. Februar. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 75,43, London —,—, New York 188 ⁄16 188 ⁄1½, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63— 43,71, Helsingfors 3,81 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 22. u Bleibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen. (D. N. B.)

Kopenhagen, 22. Februar. (D. N. B.) London 20,88, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 26,30, Amsterdam 275,25, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 22. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,15 G., 21,35 B., Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Oslo, 21. Februar. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 174,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 9,00 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,—, Zürich 101,50 G., 102,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,00 B., Rom 22,10 G., 23,00 B., Prag —,—, Warschau —,—.

Moskau, 11. Februar. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,36, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 123,12, Berlin 212,00.

aris, 22. Februar: (D. N. B.)

London, 22. Februar. (D. N. B.) Edelmetallbörs abends geschlossen. ghnran vW6

8 Wertbapiere.

Frankfurt a. M., 22. Februar. besitzanleihe 158,50, Aschaffenburger Buntpapier 114,50, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg 193,00, Deutsche Gold u. Silber 297,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 166,00, Felten u. Guilleaume 198,00, Ph. Holzmann 251,50, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 165 ¾, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke 120,00, Rütgerswerke 200,00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 180,50.

Hamburg, 22. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 146,75, Vereinsbank 166,25, Hamburger Hochbahn 124,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 122 ⅛, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 126,50 B., Dynamit Nobel 105,50, Guano 120,00, Harburger Gummi 260,00, Holsten⸗Brauerei 210,00, Neu Guinea —,—, Otavi 32,00.

Wien, 22. Februar. (D. N. B.) 4 % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1940 101,40, 4 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 101,40, 4 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 101,25, 4 % Wien 1940 101 ⅛6, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft 55,00 K., A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 118,00, Brau⸗AG. Oesterreich 344,50, Brown⸗Boveri —,—, Egybyer Eisen u. Stahl 195,50, „Elin“ AG. f. el. Ind. 33,00 K., Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit 221,00, eSeee. 148,00, Kabel⸗ und Drahtind. —,—,

app⸗Finze AG. 109,00, Leipnik⸗Lundb. 610,00, Leykam⸗ZJosefs⸗ thal 76,00, Neusiedler AG. 138,00, Perlmooser Kalk 235,00, Schrauben⸗Schmiedew. 153,00 K., Siemens⸗Schuckert —,—, Simme⸗ ringer Msch. 130,00, „Solo“ Zündwaren 156,25, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 171,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 127,00, Steyrermühl Papier 65,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 142,00 Wienerberger Ziegel —,—.

Wiener Protektoratswerte, 22. Februar. (D. N. B.)

Fee Bank 62,00, Dux Bodenbacher Eisenbahn —,—,

erdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 96,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 127,50, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 58,00 K., Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 121,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 398,00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 52,00 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 205,25, Heinrichsthaler Papierfabrik 81,75 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabr. A. G. 49,75, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 89,00 K., Ver. Schafwollenfabriken A. G. 44,00, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 8,85 K., Königshofer Zement 320,00, Poldi⸗Hütte —,—, Berg⸗ und Hüttenwerksges. —,—, Ringhoffer Tatra 252,00. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 9,85, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ 90 Pilsen Stadtanl. —,—, 50% Prager Anleihe 9,65, 4 % Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. 4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —, 4 % Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostenska Bank Schuldv. 9,10. K. = Kasse.

Amsterdam, 22. Februar. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4 ⁰% Nederl. Staatsleening 1940 S. I mit Steuererleicht. 98,50, 4 % do. S. II ohne Steuererleicht. 94 ¾, 4 % do. S. II mit Steuererleicht. 98,50, 4 ⁰% do. 1941 mit Steuererleicht. 9615⁄16 *), 5 ½ % Dt. Rekchsanl. 1930 (Poung) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. —X,—. 2. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Unie (AKU.) 97 ⁄16 *), Philips Gloeilampen⸗ fabrieken 195,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 110,00, Anaconda Copper Mining 27 ¾2, Bethlehem Steel Corp. 78 ½ *), Republic Steel Corp. 23 ⁄16 *), Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. Petroleum⸗ bronnen i. Ned.⸗Ind. 223,00*), Shell Union 1155G*), Nederlandsche Scheepvaart Unie 160,50, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 244,50, Handelsvereenig. „Amsterdam“ (HVA.) 397,00, Serenbes Mij. 192,50. B. Kassapapiere: l. Anleihen: 7⁰% Dt. Rei 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7 % do. mit Kettenerkl. —,—, 4 % Golddiskontbank pref. —X,—. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (HKJ.) 145,00, Internat. Viscose Comp. 67,00, Neder⸗ landsche Kabelfabriek 385,00, Rotterdamsche Droogdok Mij. —,—, Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 135,00, All⸗ emeine Elektrizitätsgesellschaft —,—, J. G. Farben Zertifikate —,—, o;. Original —,—, Nederl.⸗Indische Spoorweg Mij. 50,75, Koninkl. Nederl. lag Sre-. en Staalfabr. 128,50, Deli Maatschappij 226,00, Heineken’s Bierbrouwerij Mij. 184,00 G., 185,00 B., Gebr. Storck & Co. 148,00, Wilton⸗Feijenoord 163,75, Nederlandsche Wol Maat⸗ schappij —,—, Holl. Amerika⸗Linie 110,25, Nederl. Handels Maatschap. Cert. 110,25, De Maas 116,00. *) Mittel. 1.““

—,—

(D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗

8 RNotierunen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstande

vom 24. Februar 1941. 1

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken. 13³ desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren WTWe“*“ Reinnickel, 98 99 %́„,/ö(D Z . Antimon⸗Reguluius 8 Feinsilber... 35,50 38,50 8

Rℳ für 100 kg

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

24. Februar 11“ Geld Brief Aegypten (Alexand. Karo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Mite) Australien (Sidney). Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de FPW“ Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen). England (London).. Finnland (Helsinki) .. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden Iran (Teheran)) 100 Rials sland (Reykjavik) . 100 isl. Kr. talien (Rom und Mailand) 100 Lire 1 YVen

Fühen (Tokio u. Kobe) ugoslawien (Bel⸗

100 Dinar 5,604 5,616 1 kanad. Doll.

grad und Zagreb). 100 lux. Fr. 9,99 10,01

1 ägypt. Pfb. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frcs.

18,79 1

8, 0,592

0,588

40,04 40,04

0,132

39,96 0,130

39,96

0,130 0,132

ia).. 3,047 3,053 3,047 3,053 48,31] 48,21 48,31

5,07] 5,08 5,07

48,21

5,06 2,058 2,062] y2,058 2,062 132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 38,50

13,09 0,585

5,604 5,616

132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 38,50

13,11 0,587

13,11

13,09 0,587

0,585

Kanada (Montreal) . Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ 98ö“ Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg)... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 100 Franken Slowakei (Preßburg). 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona)) .100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 füdafr. Pf. Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 100 Pengö 1 Goldpeso 1 Dollar

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

59,58 59,46

58,01 8,609

23,00

100 Kronen 59,46

57,89

57,89 8,591

8,591

23,56 23,56

1,978 1,982 1,978

Uruguay (Montevid.) 0,984 0,986 0,984

Verein. Staaten von

Amerika (NewYork) 2,498 2,502 2,498

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union.. 9,89 9,91 bbbeeee 4,995 5,005 Australien, Neuseelad 8 7,912 7,928 Britisch⸗Indien 2 22 022 22 9020 22 2 2 2, 74,18 74,32 Kanada 2,098 2,102

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

——

24. Februar Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22 1 Stüc 4,185 4,205 l ägypt. Pfd.] 4,39 4,41

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga .. 1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

22. Februar Geld Brief 20,38 16,16

4,185

4,39

20 Francs⸗Stücke.. 16,22 Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische:

1000 5 Dollar.

2 und 1 Dollar. Argentinische.. Australische Belsiiche Brasilianische. Brit.⸗Indische Bulgarische: 1000 L u. darunter.. Dänische: große

10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £

n. darunter 2 Pfd.

Sovereins..

„2„ 222229272

2,42 2,44 2,42 2,44 0,54 0,56 2,74 2,76 39,92 40,08 0,105 0,115 45,91 46,09

3,04 3,06 48,90

49,10

4,54 4,56 5,05 5,07 4,99 5,01 132,73 133,27

Finnischhe 1100 finnl. M. ranzösische 1100 Frs. olländische 100 Gulden

Italienische: große .100 Lire 10 L 100 Lire

Jugoslawische: große 100 Dinar 100 Dinar ..100 Dinar 5,60 5,62

Kanadische l1 kanad. Doll. 1,44 1,46

Luxemburgische 100 lux. Fr. 9,98 10,02

Norwegische, 50 Kr.

u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11

Rumänische: 1000L

100 Lei 1,99 2,01 100 Kronen

und 500 Lei... Schwedische: große 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen 59,30 Schweizer: große. 100 Frs. 57,73 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 57,7 100 slow. Kr. 8,58 8,62 1 südafr. Pfd.] 4,49 4,51

Slowakische: 20 Kr. 1 türk. Pfund 1,84 1,86

u. darunter.. 100 Pengo 60,78 61,02

13,07 13,13

59,54 57,97 57,97

Südafr. Union Türkische Ungarische: 100 P.

20,46