1941 / 100 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

eeveeehers⸗Lesͤhealt Krleeeeesee

Reichs, und Staatsanzeiger Nr 99 vom 30

3. Aufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

Sffentlicher Anzeiger.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

8r9

8 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels. und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 11. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

——

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Straffachen.

[3760] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Der Michael Israel Metzger, geboren am 28. April 1887 in Weisenau (Be⸗ zirk Mainz), zuletzt wohnhaft in Baden⸗Baden, Sofienstraße 22, zur Zeit im Ausland, Ort unbekannt, dem Reich eine Reichsflucht⸗ teuer von 25 250,— ℳ, die am 1. Ja⸗ nuar 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der „Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschriften“ Reichssteuerblatt 1934 Seite 599

699 571 392, 941 850 1385 389 125 2449

1605) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchzsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen erjonen die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben,

fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Buschlägen auf die emäß § 9 8ig 1 des Reichsflucht⸗ estzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfah⸗ ren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. „Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juvistischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihes Ge⸗ .“ oder Grundbesitz haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monats, dem unterzeichne⸗ ten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗

das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu. bewirken; sie werden hiermit dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zeche ber üe füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der EEE11““ hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfül t, wird nach 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ chriften, sofern nicht der Tatbestand er Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuer⸗Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicher eitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der sum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ walt Haft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betxoffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗ vorschriften unverzüglich dem Amts⸗ richter des Bezirks, in welchem die Fest⸗ nahme erfolgt, vorzuführen.

Baden⸗Baden, 19. April 1941.

Finanzamt Baden⸗Baden. [3967] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Der frühere Butterhändler Bruno Isr. Fränkel, geb. am 10. 11. 1876 zu Berlin, und seine Ehefrau Rosa Sara geborene Gusowski, geb. am 29. 7. 1883 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Grunewald, Kudowastraße 27, snr Zeit in Johannisburg (Südafrika),

chulden dem Reich eine Keichsstuche⸗ steuer von 11 611 l ℳ, die am 25. April

1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol⸗ genden angefangenen halben Monat.

abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdien tes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig fest⸗ zunehmen. „Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen wer en, vorläufig festzunehmen und sie emãß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin, 12. April 1941. Finanzamt Moabit⸗West.

3. Aufgebote. [3968] Zahlungssperre.

Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 2 278 071 über 100 Eℳ, sowie des Auslosungsscheins Gr. 31 Nr. 55 271 über 100 BR. dieser Anleiheschuld ist die Zahlungssperre gemäß § 1019 3PO. erlassen. 45 F. 69. 41.

Berlin, den 28. April 1941. Das Amtsgericht Berlin.

[3761]

Der Leiter der Landkrankenkasse für den Kreis Bartenstein, Ostpr., 88 das Aufgebot von angeblich ver⸗ orengegangenen, auf den Fenr des Landwirts Eugen Pauly, Perwissau, Königsberg Land, lautenden zwölf Anteilsscheine des Hauses der Land⸗ wirte des Kreises Friedland (e. V.) be⸗ antragt. Etwaige Inhaber der An⸗ teilsscheine werden aufgefordert, 8 stens in dem auf den 24. Juli 1941 Wum 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 29, anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Anteilsscheine vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Amtsgericht Bartenstein, den 19. April 1941.

[3772] Aufgebot. Im Grundbuch von Sersheim Heft 385 und 386 als Eigentümerin

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗

Christiane Friederike Kurfiß, geb. am 10. September 1818 in Sersheim, ein⸗

getragen, und zwar in Heft 386 als Alleineigentümerin, in Heft 385 zu ¼ nach Bruchteilen. Die jetzigen Eigen⸗ besitzer der Grundstücke, Gustav Kursiß, Arbeiter in Zufsenhausen, Pauline Schölkopf, Wirtsehefrau, daselbst, Trau⸗ ott 5 Arbeiter in Sersheim, Berta alz, Fabrikarbeitersehefrau in Sersheim, Maria Wamsler, Hilfs⸗ arbeitersehefrau in Sersheim, ben das Aufgebot am Zweck der Aus⸗ schließung der Eigentümerin und Mit⸗ eigentümerin beantragt. Es ergeht daher an die Eigentümerin die Auf⸗ forderung, spätestens in dem auf Diens⸗ tag, den 29. Juli 1941, nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihrem Recht ausgeschlossen wird. Vaihingen / Enz, den 18. April 1941. Amtsgericht.

[3764] Aufgebot.

Der Rentenempfänger Adolf Weide⸗ mann in Stettin, Kreckower Str. 40 II, hat beantragt, den verschollenen kauf⸗ männischen Angestellten Johannes Paul Weidemann, zuletzt wohnhaft in Gartz (Oder), für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis hum 26. Juni 1941, 9 ÜUhr, vor em unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den Geee geben können, werden aufgefordert, bis zu dem oben be⸗ stimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ zeige zu machen.

artz (Oder), den 21. April 1941.

Das Amtsgericht. 2 F 1/41.

[3770] Aufgebot.

II 1/41. Die ö Elise Winkler geb. Neubert in Pößneck, Tuch⸗ macherstraße 10, hat beantragt, ihren Ehemann, den am 4. Januar 1870 in Rennersdorf, Krs. Neisse, geborenen Dekorationsmaler August Kobert Wink⸗ ler, zuletzt wohnhaft in Pößneck, für tot zu erklären. August Robert Winkler war im Jahre 1915 als Landstürmer zum Heeresdienst eingezogen und hat in einer Infanterieformation im Osten den Weltkrieg en und m

Jahre 1917 war er das erste⸗ und auch letztemal auf Urlaub in Pößneck. Seit dieser Zeit hat seine ““ nichts wieder von ihm gehart. ach Beendigung des Krieges soll er sich jedoch kurze Zeit in Kassel und Erfurt aufgehalten haben, Ermittlungen sind aber erfolglos geblieben. Er ist also b dem Jahre 1917 verschollen. Der

erschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens im Aufgebotstermin zu mel⸗ den. Andernfalls wird er für tot er⸗ klärt. Wer Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen erteilen kann, mag spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige machen. Auf⸗ gebotstermin: 1. August 1941, 10 Uhr. Pößneck, den 24. April 1941.

Amtsgericht. I. Just.

88786 Aufgebot.

5 F 12/41. Der Rechnungsrat August Stißer in Görlitz, Reuterstr. 8, hat als Nachlaßpfleger des am 26. Oktober 1939 in Leopoldshain, Kr. Görlitz, verstor⸗ benen Siedlers und Rentners Gustav Enge das Aufgebotsverfahren zum Zweske der Ausschließung von Nach⸗ aßgläubigern beantragt. Es wird da⸗ her Aufgebotstermin auf den 30. Juni 1941, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, bestimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen spätestens im Auf⸗ gebotstermin bei dem Gericht anzumel⸗ den. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die si nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechtes, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht bessh ganst

Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Amtsgericht Görlitz, 21. April 1941.

[3777] . Durch Ausschlußurteil vom 2. April 1941 ist der Hypothekenbrief vom 15. Juli 1926 über die im Grundbuch von Wiesbaden⸗Schierstein Band 44 Blatt 1252 in Abteilung III Ifde. Nr. 18 (früher lfde. Nr. 17) wiedereingetragene shypothekb von 1246,83 Goldmark Darlehen nebst 5 vom Hun⸗ dert Jahreszinsen des Rentners Fried⸗ 8 Wilhelm Schneider für kraftlos erklärt.

Wiesbaden, Amtsgericht. 9 a.

[3771]

In der Nachlaßsache des am 11. Januar 1941 verstorbenen Paul Schmetzer, Brauereidirektor in Stutt⸗ gart, wurde der am 3. Februar 1941 erteilte Erbschein für kraftlos erklärt.

Nachlaßgericht Stuttgart.

[3778] Beschluß.

4 a. VI. 878/40. Der Erbschein, der über die Erbfolge nach dem am 18. April 1936 zu Wiesbaden ver⸗ storbenen Rentner Wilhelm Köhler am 1. Februar 1938 in den Akten 4 a. IV. 772/20 ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt.

Wiesbaden, den 15. April 1941. Amtsgericht. Abt. 4 a.

ESger-Mee Eeg I saseerhe ere ahae ir aree dhee

4. Oeffentliche Zustellungen.

88789 Veräußerungsauftrag.

Ich gebe den Juden Josef Israel und Klara Sara Zinner, zuletzt wohn⸗ haft in Wien, III., Klehageße 18 /2 derzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709, auf, ihren landwirtschaftlichen Besitz, 8-8. 98, Parz. Nr. 508 und 509, sowie E.⸗Z. 99, Parz. Nr. 798/1 und 798 /2, Gb. Hohenau, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Bekannt⸗ machung an gerechnet, an einen ge⸗ eigneten Bewerber zu einem ange⸗ messenen Preis zu veräußern. Sollten sie diesem Auftrag innerhalb der ge⸗ nannten Frist nicht entsprechen, Eeolet die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräußerung und durchzuführen hat.

Wien, den 21. April 1941.

Der Reichsstatthalter in N. D.

Obere Siedlungsbehörde. F. A.: Dr. Rougon 88789 Veräußerungsauftrag.

Ich gebe den Juden Samuel Israel Stern und Rosalia Sara Stern geb. Weiner, zuletzt wohnhaft in Apetlon, Auergasse 24, Kreis Bruck a. d. Leitha, Reichsgau Niederdonau, derzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. De⸗ zember 1938 (RGBl. I S. 1709) auf, ihren gemeinsamen asrrer Besitz, E.⸗Zl. 334 im Grundbuch der Katastralgemeinde Apetlon, Grundstück Nr. 2007/1 Acker, 2015/2 und 2016/1 Wiese, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Besaerntm an gerechnet, an einen geeigneten Bewerber zu einem angemessenen Preis zu ver⸗ äußern. Sollten sie diesem Auftrag innerhalb der Ffrist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräußerung und 1“ durchzuführen hat.

Wien, den 23. April 1941.

Der Reichsstatthalter in Nieder Donau. Obere Siedlungsbehörde.

J. A.: Dr. Rougon.

239 be d üdin Hansi S gebe der Jüdin nsi Sara Tausfky, 8 8

früher ier, 1. adion⸗ asse 5, dzt. unbek. Aufenthalts, auf brd der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709 (GBL. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) auf, ihren 50 % igen Anteil an der offenen Han⸗ delsgesellschaft Katz & Schuh, Kaffee Colosseum, Wien, IX., Nußdorfer Straße 6, bis zum 9. Mai 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt. ien, den 25. April 1941. Der Reichsstatthalter in Wien. Im Auftrage: Dr. v. Pei ch I. 8

[37790 Oeffentliche Zustellung.

10 C 124/41. Der Syndikus Dr. jur. Wilh. Offergeld, Aachen, Harscamp⸗ 88 6 Prozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Justizrat Klein, Aachen, klagt gegen die Frau Witwe Fanny Sara ben Ifrael, zuletzt zu Aachen, jetzt im Auslande unbekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsortes, wegen Forderung mit dem Antrage, die Beklagte zu verur⸗ teilen, 1. an den Kläger 500,— HR.ℳ (i. B. fünfhundert Reichsmark) nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 1. 1941 zu zahlen, 2. der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Zur münd⸗ lichen Verhandluͤng des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Aachen, Adalbertsteinweg, auf den 18. Juli 1941, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 305, geladen.

Aachen, den 17. April 1941.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts

Abwicklung

[39701 Oeffentliche Zustellung.

Alois Brandl, Tischler in Neuern, Prozeßbevollmächtigter: Dr. Richard Steinbrenner in Neuern, klagt gegen Moritz Epstein, Hausbe⸗ sitzer, früher in Neuern, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen einer Forde⸗ rung mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von Hℳ 25,23, Zinsen und Ko ten zu verurteilen und das Ur⸗ teil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Neuern auf den 27. Juni 1941, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 6, geladen.

Neuern, den 26. April 1941.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[3784) Oeffentliche Zustellung.

Eö“ Landesfürsorgever⸗ band des Saarlandes in Saarbrücken, vertreten durch den Amtsbürgermeister in Eppelborn, Prozeßbevollmächtigter: klagt gegen die Eheleute Peter

Hoffmann und Elise geb. Rink, früher

in Steinbach über Lebach, wegen For⸗ derung mit dem Antrage, die Eheleute Peter Hoffmann kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, den Betrag von 978,25 R. an den Landesfürsorgeverband des Saarlandes in Saarbrücken zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht Tholey, Platz der deutschen Front, auf den 29. Mai 1941, vormittags 10 Uhr, geladen. Tholey, den 21. April 1941. Maar, Justizsekretär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

1““] 5. Verluft⸗ und Fundfachen.

Der Versicherungsschein Nr. ge2 98 057 Hedwig Hommel ist ab⸗ handen gekommen und wird kraftlos wenn er nicht binnen Monatsfrisl 9089,- wird. erlin, den 28. April 1941. Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt.

—†

6. Auslosung ufw. von Wertpapieren.

[3995] Berichtigung. In der Bekanntmachung, betr. Aus⸗ losung der Hannoverschen Landes⸗ kreditanstalt abgedruckt in Nr. 82. Hauptblatt d. Bl. v. 7. 4. 1941 —, muß es unter Serie 4 Buchstabe B 6ℳ 1000,— nach der Stückenr. 51. richtig 5171, unter Serie 4 Buch⸗ stabe B zu 6ℳ 1000,— nach der Stückenr. 9584 richtig 9609 und unter Serie 5 Buchstabe K zu 6ℳ 2⁰⁰05— nach der Stückenr. 1400 richtig 1424 und 1425 lauten.

[3350] 4 % ige Anleihe des Reichsgaues Hies vom Jahre . 8 8 Der Reichsgau Wien ma on dem im Anleihetext vorbehaltenen Recht einer teilweisen Aufkündigung in der Weise Gebrauch, daß Schuldverschrei⸗ bungen dieser Anleihe im Nennbetrage von Eℳ 7 200 000,— mit vichst ense Gruppenbezeichnungen unter Einhal⸗ tung der bolbjährtgen a 86 für den 2. November 1941 zur Rück⸗ zahlung aufgerufen werden: Gruppe: 303, 345 351, 651— 660, 1521 1526, 2031 2057, 2901 2347. .“ Infolge dieser teilweisen Auftangi.

491 496, 1601 1640,

plan vorgesehene erste Verlosung am

2. Mai 1941.

Wien, am 28. April 1941. 8.

Der Reichsstatthalter in Wien. Gemeindeverwaltung. 8

J. V.: Dr. Hanke, Stadtkämmerer.

Verantwortlich: ü8

ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den

Präsident Dr Schlange in Potsdam

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin- Charlottenburg.

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei Fichen Berlin.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

Rechtsanwalt

gung entfällt die nach dem Tilgungs-⸗

Verlag:

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Schnepper, Ernst, Flammers⸗ Seeliger, Fritz, Grube Erika.

Zabel, Wilhelm, Dannenberg

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 6ã7 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ.ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ℛ, einzelne Beilagen 10 hll. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

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ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal

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etit⸗

.Q ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten erlin

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Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

0

Nr. 100

Fnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über Ungültigkeitserklärung von Sprengstoff⸗

erlaubnisscheinen. des Reichsführers und Chefs der

Bekanntmachungen Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung von

ausländischen Druckschriften im Inland.

Bekanntmachung des Oberkommandos der Wehrmacht zum Verfahren der Metallanforderung für Wehrmachtaufträge vom 29. April 1941.

26. Anweisung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Auf⸗ tragsregelung für Eisen und Stahl (Zusammenfassung der zur Auftragsregelung für Eisen und Stahl erlassenen Be⸗ de vom 30. April 1941.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1941.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913

Preußen. Bekanntmachung der Geheimen Stagtspolizel Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen. Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Aachen und vangelnach über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.

——

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.

Bekanntmachung über Ungültigkeitserklärung von Sprengstofferlaubnisscheinen.

Die in der nachstehenden Zusammenstellung rter Sprengstofferlaubnisscheine werden für ungültig erklärt:

Muster,

Aussteller

r. GR. = Gewerberat Jahr der BR. = Bergrevier⸗ Ausstellung beamter

des Scheines

e und Wohno Inhabers

Arthecker, Hermann, Bochum⸗ Gerthe, Heinrichstr. 59 . Bock, Wilhelm, Castrop⸗Rauxel’1, Heltweg 11

Bohne, Johann, Altenbögge Daube, Fritz, Haiger (Dillkr.) Dietrich, Karl, Herne, Mont⸗ Cenis⸗Straße 268. Frieser, Julius, Dipl.⸗Ing., Zieditz⸗Haberspirker Braun⸗ u. Glanzkohlengewerkschaft Harbusch, Wilhelm, Dickers⸗ hausen, Kr. Fritzlarkr. Hauschild, Fr. Elly⸗Schacht in Seestabt 56 Jakob, Runzhausen. olowrat, Alois, Dipl.⸗Ing., Betty⸗Schacht, Wurzmes . Krebs, Karl, Bochum⸗Gerthe, Dietrich⸗Wenking⸗Straße 125 Kristl, Rudolf, Dipl.⸗Ing., Elsa⸗ Schacht D.⸗Kralupp Rafaeli⸗ Grube, Körbiß... Kutka, Otto, Dipl.⸗Ing., Fran⸗ ziska⸗Zeche, Radonitz B Mainczyk, Paul, Klein⸗Stein, Kr. Groß Strehlitz B Mayer, Fritz, Siershahn B Morawietz, E., Berzhahn Oww. B Naujoks, Erich, Dr., Lübeck, Landwehrallee 36 . . B Rößler, von, Roman, Kasimir⸗ Julius⸗Grube b. Kasimierz .B B A B A B B B

7/1938 BR. Castrop⸗Rauxel

9/1938 BR. Castrop⸗Rauxel

9/1924 BR. Unna —. 121/1935 GR. Limburg

8/1938 BR. Castrop⸗Rauxel

BR. Karlsbad GR. Kassel

BR. Komotau GR. Limburg

BR. Komotau BR. Castrop⸗Rauxel

39/1940 175/1939

2/1940 146/1940

7/1940 13/1938

BR. Komotau

BR. Komotau

GR. Oppeln

BR. Diez

GR. Limburg

GR. Lüneburg BR. Sosnowitz BR. Castrop⸗Rauxel GR. Lüneburg BR. Hamm

BR. Weilburg

GR. Limburg

BR. Görlitz

BR. Königshütte GR. Li⸗

4/1940 9/1940 21/1940 46/1940 36/1939

27/1940

11/1940 Romberg, Josef, Castrop⸗ Rauxel 1, Hellweg 24 . Schgefer, Karl, Erbstorf, Kr. Lünebutag16. Schleef, Heinrich, Heeren⸗ Werve, Glückaufstr. 6... Schlosser, Adolf, Niederahr (Oberwesterwaldkreis) ..

10/1938 22/1940 14/1940 15/1940 357/1939

7/1931 4/1940

bach (Dillkreis)

Wasner, Karl, Friedenshütte

29/1940 burg

(Elbe), Ratskeller B Berlin, den 29. April 1941. Der Reichswirtschaftsminister.

Dr. Landfried.

88

Wu’—

Berlin, Freitag, den 2. Mai, abends

————VJV

Bekanntmachung.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Ver⸗ breitung der Schrift: „Lueg nit verby. Der Aarebote für das Jahr 1940 (bzw. für 1941), 15. Jahrgang (16. Jahrgang), des Eidgenössischen National⸗Kalenders 109. (110.) Jahrgang, herausgegeben in Verbindung mit Karl Brunner, Franz Müller und Oskar Schenker von Albin Bracher, Biberist. Buchdruckerei Werner Habegger, Derendingen, verboten.

Berlin, den 21. April 1941.

Der Reichsführer zz und Chef der Deutschen Polizei

im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.

Bekanntmachung.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Ver⸗ breitung der Schrift: „Giv jorden“ („Gib uns die Erde“) von Vilhelm Moberg, Verlag Bonnier, Stockholm, 1940, verboten.

Pevkii, den 21 S1000“

Der Reichsführer zh und Chef der Deutschen Polizei

iijm Reichsministerium des Innerr.

22

*

Bekanntmachung. Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Ver⸗ breitung der Schrift: „Kirchengeschichte nach Jahrhunderten“ von Georg Staffelbach, Verlag Josef Stocker, Luzern, 1939, verboten. Berlin, den 26. April 1941.

Der Reichsführer 1 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. 1

J. V.: Heydrich.

Bekanntmachung

des Oberkommandos der Wehrmacht zum Verfahren der 1 Metallanforderung für Wehrmachtaufträgge—

vom 29. April 1941.

Betr.: Metall⸗ und Kautschukanforderungen zur Herstellung von Kabeln und isolierten Leitungen.

Mit sofortiger Wirkung, d. h. erstmalig ab Bedarfs⸗ monat Juli 1941, sind bei Wehrmachtaufträgen seitens der Hauptlieferer die Metallanforderungen für Kabel und isolierte Leitungen, soweit zu deren Herstellung Kautschuk erforderlich ist, getrennt von den übrigen ö für diesen Auftrag auf einem zweiten „Metallschein für Wehrmachtauf⸗ träge“ vorzunehmen. Andere Metallanforderungen zur Aus⸗ führung des gleichen Auftrages dürfen demnach auf diesem Schein nicht enthalten sein.

Auf den Metallscheinen, mit denen Metalle für Kabel und isolierte Leitungen angefordert werden, und auf den zu⸗ gehörigen „prüffähigen Unterlagen“ ist außer dem Metall⸗ bedarf erforderlichenfalls auch der Kautschukbedarf anzu⸗

geben, wobei dieser Bedarf auf dem Metallschein in einer

Summe in Kilogramm, und zwar im freien Feld unter den Spalten „Edelmetalle“ mit der Kennummer 50 701 einzu⸗ tragen ist.

Bei der. Ausstellung von Metallunterscheinen sind die zu den Metallmengen gehörigen Kautschukmengen und eine ge⸗ ebenenfalls von seiten der Wehrmacht eingetragene „Kaut⸗ schuk (K)⸗Nr.“ an die entsprechende Stelle des Unterscheines zu übertragen.

Die Kabelwerke erhalten über die Behandlung dieser Scheine Anweisung über den Treuhänder Tafacht.

Diese Bekanntmachung ist ab 1. Juni 1941 als Einlage

zum Merkblatt zum Verfahren mit Metallscheinen und Metallunterscheinen, Ausgabe vom 15. Januar 1941, bei den Industrie⸗ und Handelskammern sowie den Handwerks⸗ kammern erhältlich. Berlin, den 29. April 1944b. Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

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Postscheckkonto: Berlin 41821

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Teil III:

Teil I: Sachlicher Geltungsbereich .. .. Teil II: Auftragsregelung für „Eisen⸗ und und für Fertigerzeugnisse:

tierter Verbraucher:

Unterabschnitt II: Nichtkontingentierter Bedarf 8

Abschnitt III:

Abschnitt IX: Zweckgebundenheit der Kontingente . Abschnitt X: Verfügung über Erzeugnisse aus Eisen und

Stahl für nicht durchführbare Ausfuhr⸗ und Kontroll⸗ nummeraufträge . . ..

T35A5“ Abschnitt XII: Kontingentsbuchführung. . . . .

26. Anweisung

der Reichsftelle für Eisen und Stahl zur Auftragsregelung für Eisen und Stahl

(Zusammenfassung der zur Auftragsregelung für Eisen und Stahl erlassenen Bestimmungen)

vom 30. April 1941. Einteilung der 26. Anweisung. Stahlmaterial⸗

nitt I: Ausfuhrbedarf nitt II: Inlandsbedarf:

Unterabschnitt I: Kontingentierter Bedarf..

Umfang und Abgrenzung der Kontingente: Vollkontingente: Oeffentliche Vollkontingente Private Vollkontingente Baukontingente.. Teilkontingente: Oeffentliche Wb⸗Kontingente Wh Industriekontingente. HWISNöo1a*“] Unterhaltungskontingente der Eisen verarbeiten⸗ den Industrie, des Handwerks und des Handels Abgrenzung der Teilkontingente untereinander und gegenüber anderen Kontingenten Verarbeiterkontingente .. ..... Kontingente für die Versorgung nichtkontingen⸗

““ Kontingent für die Landwirtschaft und Forst⸗

wirtschaft.. Kontingente für bestimmte Zwecke..

Lieferung von Walzwerkserzeugnissen. Lieferung von Gießereierzeugnissen.. Lieferung von Fertigerzeugnisseteteen. Zuteilung von Ausfuhrkennzeichnungen d Kontrollnummern:

bei dem Bezug im deutschen Reichsgebiet einschließlich

des Protektorats Böhmen und Mähren sowie im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg bei dem Bezug aus dem Generalgouvernement. bei Lieferungen nach dem Generalgouvernement .. bei dem Bezug aus Norwegen, Dänemark, den Nieder⸗ landen, Belgien und den besetzten Gebieten von L144“*“ bei Lieferungen nach Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien und den besetzten Gebieten von Frankreich bei dem Bezug aus dem Ausland. Zuteilung von Kontrollnummern bei Aufträgen zur Belieferung der Truppe ..

Abschnitt IV: Auftragsfristen für „Eisen⸗ und Stahl⸗ material“:

Frist für Vorausbestellung für „Eisen⸗ und Stahl⸗ material’“ 444e4“ Fristen für Auftragserteilung für „Eisen⸗ und Stahl⸗ material“: bei den Werken und Verkaufsverbänden der Eisen schaffenden und Gießerei⸗Industrie. beim Eisen⸗ und Stahlhandel.. I ““ Ausnahmen von den Auftragsfristen für Aufträge mit Ausfuhrkennzeichnungen „Ost“⸗, „Elsaß“⸗, „Lothringen“⸗ und „Lux“⸗Kontrollnummern ..

c1111121“

11e6e6“

Abschnitt V: Ausführung von Aufträgen auf Lieferung von „Eisen⸗ und Stahlmateriallbal . Abschnitt VI: Auftragserteilung für Fertigerzeugnisse .

Frist für Vorausbestellung für Fertigerzeugnisse ..

bschnitt VII: Sammelbestellungen und zusammengefaßte Bestellungen:

v11141““

Sammelbestellungen .. . Zusammengefaßte Bestellungen ... . . .... Ausnahmen

Abschnitt VIII: Ersatzbestellungen des Eisen⸗ und Stahl⸗

ndels: 1111424* Lagersammelbestellungen . . . . . . .... Ersatzbestellungen des Handels für sanitären

stallationsbedagßp...... Verbot von Ersatzbestellungen . . .

In⸗

hnitt XI: Kontrollnummererteilung bei mangelhafter eferung oder Verlust des bestellten Erzeugnisses aus

6 5.

Kontingentsbuchführung der Eisen verarbeitenden 111111A41“X“ Kontingentsbuchführung des Handels .. ..

76 Abschnitt XIII: Statistik zur Eisen⸗ und Stahlbewirt⸗

14* 6““

Auftragsregelung für Nutzeisen

27

v 28

42 43

44—45

46 47

48

49—50

62

. 51 52

58

Abschnitt XIV: Umtausch von Kontrollnummern

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