Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 108 vom 12. Mai 1941. S. 4
finden ₰ den Verkehr zwischen Lohnauftraggeber und Lohn⸗
auftragnehmer keine Anwendung. Es dürfen daher für die
Mehrware und die eingesparten Gewebe und Gewirke Punkt⸗
checks oder Bezugsberechtigungsscheine weder verlangt noch
gegeben werden. vWA1XX“ Entgelt für Mehrware.
Der Lohnauftraggeber hat dem Lohnauftragnehmer für ie Herstellung der Mehrware nur das im Rahmen der ese Durchführungsverordnung zum Abschnitt 3 der riegswirtschaftsverordnung vom 12. Oktober 1939 (Reichs⸗ esetzbl. I S. 2028) zulässige Entgelt zu entrichten. Ferner hat er dem Lohnauftragnehmer den Einkaufspreis für ge⸗ lieferte Zutaten zu erstatten. Eingesparte Gewebe und Ge⸗ wirke, die nicht verarbeitet werden, sind unentgeltlich zurück⸗ zugeben. “ 8 86 1“
Zuwiderhandlungen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Vorschriften der §§ 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preis⸗ vorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 999) bestraft. 6“
Inkrafttreten.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ost⸗ gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.
Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
Berrichtigung zur 26. Anweisung der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 30. April 1941. s
Deutscher Reichsanzeiger Nr. 100 vom 2. Mai 1941.
In § 6 Abs. 1 muß es richtig heißen:
„(1) Aus den in den Kontingentslisten An⸗ lgge HbH.8 8
In § 11 unter ce muß der letzte Pt richtig heißen:
„diese Regelung gilt nicht für das Handwerk“.
In § 42 Abs. 4 letzter Satz ist das Wort „Kontingent“ durch das Wort „Kontingentszeichen“ zu ersetzen.
In § 58 Abs. 1 ist dem ersten Satz anzufügen:
„Die Mitglieder der Wirtschaftsgruppen Eisen schaffende Industrie und Gießerei⸗Industrie sind verpflichtet, ihre Auftragsbestände — unterteilt
nach Materialgruppen und Bedarfsträgern —
mmonatlich zu melden.“
88 § 58 Abs. 2 ist das Wort „Auftragsbestand“ durch das Wort „Auftragseingang“ und das Wort „monatlich“ durch das Wort „vierteljährlich“ zu ersetzen.
Der § 58 Abs. 3 muß richtig heißen:
(3) Die Mitglieder der Wirtschaftsgruppen der Eisen verarbeitenden Industrie mit Ausnahme der
Wirtschaftsgruppe Bauindustrie haben außerdem
den Werkstoffeingang — unterteilt nach Material⸗
ggruppen — monatlich zu melden.“
§ 60 in der vierten Zeile sind die Worte
„von den kontingentsbuchführungspflichtigen trieben“ 8 v11“
hinter dem Wort „dürfen“ einzufügen.
In der Anlage 1 unter Ziffer 5 muß „Profilstahl“ heißen.
In der Anlage 1 unter Ziffer 11 muß es richtig
heißen: „à Stahlrohre bis Stahlrohre
es richtig
) nahtlose und feuergeschweißte 318 mm ä. Durchmesser“ nahtlose und geschweißte 318 mm aͤ. Durchmesser.“
In der Anlage 1 Ziffer 18 muß es richtig heißen:
„der Gießereien“. „ In der Anlage 3a unter Ziffer 12 muß es richtig
heißen:
Metallerzeugende Industrie“, Fachgruppe Metall⸗ ekeerzeugende Industrie, Berlin⸗Schöneberg 1, Innsbrucker Str. 42. In der Anlage 3a unter Ziffer 19 muß es richtig
eißen: s „Metallhalbzeugindustrie“, Fachgruppe Metallhalb⸗ zeugindustrie, Berlin⸗Schöneberg 1, Innsbrucker Straße 42. In der Anlage 3b unter Ziffer 11 muß es in der Spalte „Kontingent“ nur heißen: „Betriebsbauten der Deutschen Reichsbahn.“
Berlin, den 10. Mai 1941. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.
über
Preußen.
Bekanntmachung. 8
Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Durchführungs⸗ verordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Gesetze über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479) werden folgende von dem Domprobst Parensen in Minden benutzte Gegenstände: eine Schreib⸗ maschine „Continental“ und ein Abziehapparat „Roto“ ein⸗
Für den Preußischen Staat Der Regierungspräsident.
Im Rahmen einer Vortragsfolge
Miiichtamtliches.
1“ 5 Deutsches Reich.
Der Geschäftsträger der Königlich Dänischen Gesandtschaft in Berlin, Herr Legationsrat Steensen⸗Leth, hat Berlin am 9. Mai d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationssekretär F. Schon die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater iihn der Zeit vom 12. bis 19. eat.
8 Staatsoper. 8 27. Mai Gastspiel der Staatsoper in der Großen
Schauspielhaus. Montag, den 12. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. 8 Dienstag, den 13. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. 5* Mittwoch, den 14. Mai. Julius Caesar. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 15. Mai. Preciosa. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 16. Mai. Julius Caesar. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, den 17. Mai. Antigone. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 18. Mai. Julius Caesar. Beginn: 18 Uhr. Üexe” 85 19. Mai. Der goldene Dolch. Beginn: 24
Vom bis Oper in Paris.
Der § 22 der Kriegswirtschafts⸗ verordnung.
“ „Kostenrechnung und Preisbildung in der Pessttg. der von der Wirtschaftskammer Berlin⸗Brandenburg, Indu trie⸗Abteilung, und der Deutschen Ge⸗ sellschaft für Betriebswirtschaft veranstaltet wird, sprach Dr. von Engelberg, General⸗Sachverständiger beim Reichskommissar für die Preisbildung, Berlin, über: Der § 22 der Kriegswirt⸗ chaftsverordnung.
Dr. von Engelberg ging einleitend auf die Aufgaben des Reichskommissars für die Preisbildung (RfPr.) ein, die er ins⸗ besondere im Schutz des Verbrauchers und der Sicherung der Währung sieht. Die dieser Aufgabe sei in der Erhaltung der Produktionskraft und des Produktionswillens gezogen. Wäh⸗ rend selbständiges und damit selbstverantwortliches Unternehmer⸗ tum einerseits und gesundes Gewinnstreben mit erhöhtem Gewinn für Mehrleistung anerkannt wird, werde andererseits mehr noch im Kriege wie im Frieden dieses Gewinnstreben seine Grenzen am Wohl der Gesamtheit finden müssen. Diese Grundsätze haben bei der Schaffung des Abschnitts IV der Kriegswirtschafts⸗Ver⸗ ordnung (KWVO.) Pate gestanden. Sie finden ihren Niederschlag im § 22 der KWVO., der eine Preisbildung nach Grundsätzen der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft fordere. Stabilhaltung der Preise oder far Senkungen seien also das Ziel der KWVO. und nicht, wie fälschlich vielfach angenommen wird, Gewinnabführung. An sich war dies nicht selbstverständlich, wie die Ueberlegungen, eine Kriegsgewinnsteuer einzuführen, beweisen. Für die Wirt⸗ schaft bedeute die in § 22 KWVO. gefundene “ die Möglich⸗ keit einer größeren Ptps sar .h gs⸗ gegenüber einer Kriegs⸗ ewinnsteuer und vor allem die Gewähr für eine gerechte Ent⸗ ohnung der echten Mehrleistung. Gleichzeitig biete der § 22 KWVO. dem deutschen Unternehmer die Möglichkeit, selbstver⸗ antwortlich seine Preise festzusetzen. Der Abschneirs IV der KWVO. setze universales Recht fest, das nicht nur für die beiden Reichs⸗ ruppen Industrie und Handel gilt, für die bis jetzt „Anwei⸗ ungen“ erteilt sind. Der § 22 KWVO. erfasse vielmehr alle Preise und Entgelte, gleichgültig, um welchen Betriebszweig und um welchen Unternehmer es sich handele. Andererseits seien die Fesbwmmüngen der KWVO. zeitlich durch die Kriegsdauer be⸗
ränkt.
Uebergehend zu Einzelfragen behandelte Dr. von Engelberg zunächst den Gewinnbegriff, der aus dem Steuergewinn ab⸗ geleitet wird. Dieser erfahre eine Reihe von Berechtigungen nach oben und unten, indem ungerechtfertigt hohe Löhne und Soziallasten sowie über die verbrauchbedingten Abschreibungen hinausgehende Abschreibungen und Zinsen für Fremdkapital zu⸗ geschlagen, andererseits zahlreiche Posten abgezogen werden, so z. B. Rückstellungen für unterlassene Reparaturen, Gewerbe⸗ ertragsteuer und Vermögensteuer, Spenden und gegebenenfalls ein Unternehmerlohn. Wichtig sei, daß außerordentliche Erträge, wie Buchgewinne, aus der Veräußerung von Betriebsvermögen, gleichfalls abgesetzt werden können. Exportgewinne, soweit sie eine besondere Leistung darstellen, seien gleichfalls abzugsfähig. Dagegen können Beträge, die zu Investierungen verwandt werden, nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden. Schwieriger als die Bereinigung des steuerpflichtigen Gewinns sei die Ermittlung der Angemessenheit des Gewinns eines Unter⸗ nehmens. Der RfPr. habe der Reichsgruppe Industrie zwei Anhaltspunkte an Hand gegeben, nämlich einmal den Vergleich mit dem Gewinn eines normalen Friedensjahres und zum zweiten die Festsetzung von Gewinnrichtpunkten für Gruppen von Unternehmungen. Die Festlegung einer für die ganze Wirtschaft gültigen Referenzperiode habe sich dagegen als unmöglich heraus⸗ gestellt. Während die Richtpunkte in erster Linie von Betrieben herangezogen werden können, die nur wenige Produkte herstellen, werde bei den sogenannten gemischten Unternehmungen, die zahl⸗ reiche verschiedene Produkte herstellen, für die getrennte Richt⸗ punkte gefunden wurden, der Vergleich mit einem riedensjahr der wichtigere Anhaltspunkt sein. Wichtig sei, daß in beiden Fällen der Betrieb zu überprüfen habe, ob er nach seiner Kosten⸗ lage berechtigt ist, den Vergleichsgewinn oder den Richtpunkt⸗ gewinn zu beanspruchen. Grundsätzlich gelte der an Hand der Richtpunkte ermittelte Gewinn nur für sogenannte mittelgute Betriebe. Darunter liegende Betriebe müssen mit einem ge⸗ ringeren Gewinn zufrieden sein; günstiger arbeitende Betriebe erhalten dagegen eine Differentialrente. Wesentlich dabei sei, daß die Unternehmen als Einheit gewertet werden, also jeweils der. Gesamtgewinn eines Unternehmens betrachtet wird und nicht der am einzelnen Stück erzielte Gewinn. 1
Eingehend auf die Ermittlungen der Gewinnrichtpunkte wies Dr. von Engelberg darauf hin, daß diese Richtpunkte als Brutto⸗ sätze. also vor Abzug der Steuer ermittelt werden, da sonst durch
ie Arbeit der RfPr. die Verschiedenheiten in der Einkommens⸗ besteuerung nivelliert würden. Zwar verkenne der RfPr. nicht, daß darin gewisse Härten heute für hochbesteuerte Personalgesell⸗ schaften entstehen können, denen er auch bei der Abschöpfung ge⸗ recht zu werden versuche; bei der Preisbildung können diese je⸗ doch nicht berücksichtigt werden. Bei der Ermittlung der Gewinn⸗ richtpunkte werde der Gewinn als Funktion aus Kapital und Umsatz betrachtet und dementsprechend aus beiden Größen er⸗ mittelt. Dabei soll der auf das Kapital entfallende Gewinn die Verzinsung unter Berücksichtigung des Kapitalwagnisses darstellen, der auf den Umsatz entfallende Teil das Unternehmerwagnis ab⸗ gelten. Soweit für eine Gruppe ein einheitlicher Kapitalumschlags⸗
faktor gefunden werden kann, werde dieser einheitlich für die
Kleines Haus.
esee e 12. Mai. Tageszeiten der Liebe. 9 Uhr. Dienstag, den 13. Mai. Die Häuser des Herrn Sar⸗ torius. Beginn: 19 Uhr. Mittwoch, den 14. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 15. Mai. Die Häuser des Herrn Sar⸗ torius. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 16. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr. onnabend, den 17. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 18. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 19. Mai. Veilchenredoute. Beginn: 19 Uhr.
Beginnt
* 8
Frühjahrsausstellung der Preußischen Akademie der Künste
Die Akademie der Künste veranstaltet in den Monaten Mai / Juni ihre Frühjahrsausstellung, die Werke der Graphik, Zeichnungen, Aquarelle, Pastelle und Bildhauerwerke kleineren Umfanges umfaßt. Im tahmen dieser Ausstellung werden Sonderausstellungen des verstorbenen Tiermalers professors einrich von Zügel⸗München, tto
86 8
des Malers Professors
.Engel (zu seinem bevorstehenden 75. Geburtstag), des Malers und Graphikers “ Heinrich Hönich in Prag und des Graphikers A. Paul Weber, des Schöpfers der „Britischen Bilder“, gezeigt
einem geladenen Kreise eröffnet 2 Uhr allgemein zugänglich. 8
ie Ausstellung wird am Donnerstag, dem 15. Mai, vor
irtschaftsteit.
Gruppe zugrunde gelegt. Soweit dies unmöglich sei, müssen für die einzelnen Gruppen Abfallkurven ermittelt werden. Als Kapital werde das betriebsnotwendige Kapital angesehen. Da dies in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht berechnet ist, könne es, wie der Vortragende ausführte, aus der Steuerbilanz abge⸗ leitet werden, indem Wertberichtigungen, unverzinsliche Schulden üe Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen abgesetzt werden.
Dr. von Engelberg ging dann auf die vom RfPr., Gau⸗ leiter Wagner, angekündigte Preiserklärung ein und teilte mit, daß in der Zwischenzeit für den Behördengebrauch ein Form⸗ blatt entwickelt worden sei, das sich für ein Preiserklärungs⸗ Formular, ähnlich den Steuererklärungs⸗Formularen, durchaus eigne. Ob eine solche Preiserklärung künftighin von jedem Betrieb abgegeben werden muß oder nur bei den Betrieben nieder⸗ gelegt werden wird, stehe noch nicht fest. Gleichfalls noch nicht endgültig fest stehe die Behandlung der Kartellpreise, für die ergänzende Richtkinien in Aussicht gestellt seien. Fest stehe hier nur, daß diese ergänzenden Richtlinien ermöglichen werden, dem Sinn der Preisbindungen, nämlich einheitlichen Preisen, gerecht u werden trotz der Verpflichtung der Betriebe aus dem § 22
WVO. die Preise zu senken. Es sei vorgesehen, die Preise für Kartelle nur einheitlich zu senken, wobei der dann verbleibende Gewinn bei günstig arbeitenden Betrieben diesen als Differential⸗ rente verbleibt. Dagegen stehe noch nicht fest, welchen Weg der RfPr. gehen will, wenn sich die Kartellpreise nicht auf eine Höhe senken lassen, weil sonst Betriebe, die ungünstig arbeiten, die aber zur Bedarfsdeckung notwendig sind, nicht mehr mitkommen. icher werde die daraus für die gut arbei⸗ tenden Betriebe zusätzlich ““ unechte Differentialrente abgeführt werden müssen. Ob diese aber zu einem Ausgleich für die weniger gut arbeitenden Betriebe herangezogen werden oder unmittelbar an die Reichskasse abgeliefert werden solle, stehe noch nicht fest.
Zum Schluß wies Dr. von Engelberg auf zwei bedeutsame Ausnahmen hin, die der RfPr. zugelassen hat, wonach die Steuervorteile, die aus der eepöevung und aus den Vorschriften über den „Neuen Finanzplan“ den Steuerpflichtigen erwachsen, diesen erhalten bleiben.
Chemische Forschungserfolge im Kriege. Eine Vortragsreihe des Vereins Deutscher Chemiker in Wien.
Die deutsche chemische Forschung arbeitet auch im Kriege mit größtem Erfolge weiter. Das bewiesen der ganzen Welt die Ta⸗ gungen des Vereins Deutscher Chemiker im NSBDT., der am 17. Mai seine dritte diesjährige breneg eranstaltung in Wien abhält. Wieder werden wichtige aktuelle Wissenschaftsgebiete, auf denen deutsche Forscher bahnbrechend tätig waren, zur Sprache B“ So wird Prof. Dr. C. Schöpf⸗Darmstadt in seinem
ortrag „Synthetische Leistungen der Zelle“ ein neues System der Naturstoffe aufstellen, das dieses gewaltige, fast unübersichtliche Gebiet sichtend zusammenfaßt und uns einen Einblick gibt in die riesige Zahl der Substanzen, die in den „chemischen Laboratorien“ der lebenden Zellen gebildet werden. Prof. Dr. Waldschmidt⸗Leitz von der deutschen Universität Prag wird in seinem Vortrag neue Möglichkeiten aufzeigen, die Krebserkrankung schon in ersten Ent⸗ wicklungsstadien chemisch zu erkennen und künstlich Abwehrfermente zu erzeugen. Spezielle chemische Probleme behandeln Prof. Dr. Gleu⸗Jena und Prof. Dr. Clusius⸗München. Ersterer wird über „Anorganische Persäure“, letzterer über die „Bedeutung der Null⸗ punktenergie für physikalisch⸗chemische Probleme“ sprechen. Sehr wichtig und in besonderem Maße aktuell dürfte der Vortrag von Staatsrat Dr. Schieber⸗Schwarza sein, der einen Bericht über „Neue Rohstoffquellen und Aufschlußverfahren für Zellulose“ gibt. Schließlich behandelt Dr. Brill⸗J. G. Werk Oppau die „Röntgen⸗ Feählen als Hilfsmittel der Forschung in Wissenschaft und
ndustrie“. 16““ 1“
111“ .
Zusammenarbeit von Industrie
und Handel bei der Auftragsverlagerung.
Für die Auftragsverlagerung an die Industrie der besetzten Westgebiete wird nunmehr nach Besprechungen zwischen den Reichsgruppen Industrie und Handel eine Zusammenarbeit der deutschen Industrie mit dem Außenhandel erfolgen, um die Erfahrungen und Leistungen des Handels in verstärktem Um⸗ fange bei der Dorchbzrang der Aufsragevenages göfng nutzbar zu machen. Der deutsche Außenhandel soll besonders dann mit⸗ wirken, wenn sich eine Zusammenfassung der Aufträge mehrerer Industrieunternehmungen als zweckmäßig erweist.
“ Verantwortlich:
Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei Gmb H., Berlin. Drei Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
für den Amtlichen und
nd ist vom gleichen Tage ab
— ,,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr.
—,—, 4 % Mähr. Landeskultur 4 ½¼ % Zivnostenska Bank Schudv. —,—. — K. = Kasse.
notierte Werte: I. Anleihen: 4 % 1940 S. I mit Steuererleicht. 100,00, 4 % do. S. II ohne Steuererleicht. 97,75, 4 % do. S. II mit Steuererleicht. 995 ¾. Steuererleicht. 98,00 *), 5 ½ % Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. —,—.
fabrieken 215,50, Lever Bros. & Unilever N. V. 117,50*), Anaconda — G Mining —,—, Streel Corp. —,—, Koninkl. Ned. Mij. tot Expl. v. Petroleumbronnen 1. Ned.⸗Ind. 233,00, Shell Union —,—, Nederlandsche Scheepvaart
Mij. 207,00. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7⁰% Dt. Reich
3 3n pref. —,—. Industrie (HKJ.) 167,00, Internat. Viscose Comp. 81,50, Neder⸗ landsche Kabelfabriet 364,00, Rotterdamsche Droogdok Mij. 313,00,
Nederl. Hoogovens en Staal Heineken’s Bierbrouwerij —;—,—, Wilton⸗Feijenvord 175,25, schappij 71,75, Holl. Amerika⸗Linie 116,50*), Nederl. Handels Maatschap.
8 88
für 100 kg.
Weeg. 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G.,
483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 Mailand 130,90 G., 131,10 B., New id 235,60 G., 236,00 B.,
Amsterbam 180,07 ⅛ — 181,40*),
Nr. 108
AKrbeitseinsatz in Krieg und Frieden. Staatssekretär Dr. Syrup in Duisburg.
Auf einer Mitgliederversammlung der Volkswirtschaftlichen Vereinigung im rheinisch⸗westfälischen ebiet sprach in Duisburg der Staatssekretär im eichsarbeitsminasterzuin Dr. Syrup über den Arbeitseinsatz in Krieg und Frieden. Er verglich den Arbeitseinsatz im Weltkrieg, der ohne Lenkung er⸗ folgte, mit den Arbeitseinsatzmaßnahmen des Vierjahresplanes und des jetzigen Krieges. Der Übergang von der Friedens⸗ in die Kriegswirtschaft sei diesmal völlig anders als beim Ausbruch des Weltkrieges. Damals, 1914, habe eine große Ar⸗ beitslosigkeit infolge weitgehender Betriebseinschränkungen ge⸗ sersch. Jetzt, 1939, seien dagegen keine Stillegungen oder Ein⸗ chränkungen wichtiger Betriebe und damit keine Zunahme der Arbeitslosenzahl eingetreten. ¹
Drei Punkte seien für die Vorbereitungen der Arbeitsver⸗ waltung hier wesentlich gewesen: Die Unab ömmlichstellung der für die Wirtschaft unentbehrlichen Arbeitskräfte, die Sicher⸗ tellung des Ersatzbedarfs für die Einberufenen und die Bereit⸗ stellung von Arbeitskräften für die ausgeweitete Kriegsproduk⸗ tion. Diese vorbereiteten Maßnahmen hätten sich auf Millionen von Arbeitskräften erstreckt und seien nur mit Hilfe der Arbeits⸗ bücher möglich gewesen. Dr. Syrup behandelte dann den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte. So sehr dieser Einsatz während des Krieges zu begrüßen und notwendig sei, so verkehrt sei es, im Frieden mit einem derartigen Ausländereinsatz zu rechnen. Nur der Boden gehöre auf die Dauer einem Volk, den es selbst pflüge, und nur die Kohle gehöre ihm, die es selbst fördere.
Der Vortragende wies auf den Appell des Führers an die deutsche Frau hin und sagte, zur Zeit seien rund 8,3 Millionen frauen als Arbeiterinnen und Angestellte tätig. Die Frauen ätten in hohem Maße ihre Pflicht getan. Trotzdem seien im Frauensektor zweifellos noch viele Frauen vorhanden, die gesund und nicht durch Pflichten als Mutter und Hausfrau gebunden seien An sie wende sich der Appell des Führers.
. Dr. Syrup ging ferner auf die kommende Friedenswirtschaft ein. Die Umstellung von der Kriegs⸗ auf die hriedenswirtschaft
————-ᷣ:ꝛ—————————
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes 1 vom 12. Mai 1941.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte 9— Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,
99 % in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 % 8 1“
Reinnickel, 98 — 99 % 1 Antimon⸗Regulus. Feinsilber...
133 137
RM für 100 kg
35,50 — 38,50 ö“
Wiener Protektoratswerte, 10. Mai. (D. N. B.) “ Bank —,—, Dux Bodenbacher Eisenbahn 208,00 K., Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 121,00 K., Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 163,00, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 70,50 K., Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 139,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 487,50, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 60,00 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 240,00, Heinrichsthaler Papierfabrik 111,75 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabr. A. G. 59,50 K., A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 81,75, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 46,75, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 10,05 K., 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königshofer Zement 341,00 K., Poldi⸗Hütte 525,00 K., Berg⸗ und Hütténwerksges. —,—, Ringhoffer Tatra 309,50 K. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 —,—, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —X,—, 5 % Prager Anleihe 10,05, 49% Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4 .% Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen 9,85, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. Sparkasse 10,10, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, Amsterdam, 10. Mai.
(D. N. B.) A. Fortlaufend
Nederl. Staatsleening
1— 4 % do. 1941 mit Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne 8 4 2. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Unie (AKu.) 130,50*), Philips Gloeilampen⸗
Bethlehem Steel Corp. —,—, Republic
Unie 176,00*), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 269,00, Handelsvereeniging „Amsterdam’“ (HVA.) 420,00, Senembah 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7 % do. mit Kettenerkl. —,—, 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde
Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 144,00, All⸗ Elektrizitätsgesellschaft —,—, J. G. Farben Zertifikate —,—, o. Original —,—, Nederl.⸗Indische Spoorweg Mij. 56,00, Koninkl. abr. —,—, Deli Maatschappij 254,25, Mij. 202,50, Gebr. Storck & Co. Nederlandsche Wol Maat⸗
Cert. 136,50, De Maas —,—. — *) Mittel.
Die Elektrolytkupfernotierung der Berein un für deut G Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung 8es „D. N. 8 am 12. Mai auf 74,00 Rℳ (am 10. Mai auf 74,00 RE. ℳ)
on auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. (D. N. B.)
Be richte
Prag, 10. Mai. Amsterdam Umrechnung 5
Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., — New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 69,95 G., 80,05 B., EStochoim 89.,0 G. 0998,80 9., Helanes 3 „ 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, ukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.
85
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 12. Mai
chsanzeiger und Preußischen
eiger 1941
meemewe
werde sich ohne besondere vnu r xn vollziehen. Gefahren einer neuen nennenswerten Arbeitslosigkeit beständen nicht. Die Auf⸗ gaben, die uns nach dieser Umstellung erwarteten, seien groß und umfassend. Sie würden sicherlich mit der bekannten Stoß 222 wie vor dem Kriege die Aufgaben des Vierjahresplanes durchgeführt werden. Innerhalb der kommenden Friedenswirtschaft würden besondere Aufgaben der bct zufallen, wobei der Woh⸗ nungsbau an der Spitze stehen müsse und auch stehen werde. Neben der Bauwirtschaft würden die Verbrauchsgüterindustrie und die Exportindustrie stehen. Bei allen diesen großen Friedensaufgaben werde aber als Engpaß der Arbeitseinsatz bestehen bleiben. Es werde unsere Aufgabe sein, die Schaffenskraft des deutschen Volkes soweit wie möglich zu stärken.
111““ —-:õ
wirtschaftlicher Probleme Nord⸗ und Osteuropas 1 gegründet.
ach längeren Vorbereitungsarbeiten ist jetzt in der Hanse⸗ stadt Danzig ein Ostsee⸗Institut e. V. Hecstbes worden 88 unter der Schirmherrschaft von Gauleiter und Reichsstatthalter Albert Forster steht. In Anbetracht der wichtigen Aufgaben, die der Hansestadt Danzig in wirtschaftlicher und verkehrs⸗ politischer Beziehung im Rahmen der großdeutschen Zielsetzung für den Ostraum und die Ostseeküste zufallen, wird ein erheblicher Teil der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts sich auf die Er⸗ forschung wirtschaftlicher Probleme des Nordens und Ostens Europas erstrecken. Daneben wird das Ostsee⸗Institut stärkste Aufmerksamkeit auch den kulturellen und volkstumspolitischen Fragen seines Wirku igsbereiches zuwenden, der gegenüber ähn⸗ lichen Instituten im Osten erheblich erweitert wurde. Für die wissenschaftliche Tätigkeit sind hervorragende Sachkenner ge⸗ wonnen worden. Das Ostsee⸗Institut ist eine Gemeinschafts⸗ gründung der Spitzenbehörden des Reichsgaues Danzig⸗West⸗ preußen und der Hansestadt Danzig. Das Institut stellt einen überzeugenden Beweis für den Außbauwillen dar, der trotz des
Budapest, 10. Mai. (D. N. B.) [Alles m Pengö. Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½,
Krieges in den wiedergewonnenen Ostgebieten herrscht.
London 13,93 ½, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,81, Prag 13,62, Sofia 415,50, Zürich 80,20 Slowakei 11,71.
*) Verrechnungskurs. London, 10. Mai. (D N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 - 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,— Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.
London, 12. Mai. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.
Amsterdam, 10. Mai. (D. N. B.) (Amtlich.] 75,36, London New York 188 ⁄16 — 188 ⁄, Paris —,—, Brüsser 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors 3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
3 Amsterdam, 12. Mai. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,36, London —,—, New York 1882/16 — 188 ⁄, Paris —,—, Bruüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 12“ Heciingfors 8bS Italien (Clearing) 9,87,
rid —,— slo —,— kopenhagen —,—, S 44,81 296, Ur g 7 penhag —, Stockholm
Zürich, 10. Mai. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,873⁄, London 17,27 ½ New York 431,00, Brüssel 69,00 nom., Mailand 21,75, Madrid 39,50, Holland 229,00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17,27. Stockhholm 102,67 ½¼, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom., Sofia 425,00, Prag 17,30, Budapest 85,00, Belgrad —,—, Athen —,—, Istanbul 337,50, Bukarest 200,00, Helsingfors 870,00, Buenos Aires 102,50, Japan 101,00.
Kopenhagen, 10. Mai. (D. N. B.) London 290,89, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 26,30, Amsterdam 275,45, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid —,—
Warschau —,—8. Stockholm, 10. Mai. (D. N. B.) London 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 9 Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,15 G, 21,35 B., —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Türkei —,—. Oslo, 10. Mai. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B., Prag —,—, Warschau Moskau, 29. April. (D. N. B.) New York 5,30 n 21,36, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32. da⸗2 11, 18, — 123,01 Schweden 126,38. Berlin 212,00, Italien 26,76. Moskau, 30. April. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,37, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 123,01, Schweden 126,38, Berlin 212,00, Italien 26,76.
Berliu
7
London, 10. Mai.
(D. N. B.) abends geschlossen. 6
Ed elmetallbörse Sonn⸗
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 10. Mai. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 161,25, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 147,00, Cement Heidelberg 214,50, Deutsche Gold u. Silber 320,00, Deutsche Linoleum 165,00, Eßlinger Maschinen 161,00, Felten u. Guilleaume —,—, Ph. Holzmann 242,50, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 168,25, Laurahütte 38,00, Mainkraftwerke 125,00, Rütgerswerke 203,00 Voigt u. Häffner 190,50, Zellstoff F no he
amburg, 10. Mai. (D. N. B.) [(Schlußkurse.] Dresdner Bank 142,25, Vereinsbank 159,50, -e va. sege 126,75, Hamburg⸗Amerika Paketf. 118,50, Hamburg⸗Suüdamerika —,—, Nordd. Lloyd 118,00, Dynamit Nobel 105,25, Guano 116,00, Harburger Gummi —,—, Holsten⸗Brauere’ 210,00, Neu Guinea —,—, Otavi 32,00.
Wren. 10. Mai. (D. N. B.) 4 % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1940 103,00, 49% Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 103,00, 4 % Steier⸗ mar. Lds.⸗Anl. 1940 102,35, 4 % Wien 1940 102,50, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 103 8 ½, Brau⸗AG. Oester⸗ reich 231,00, Brown⸗Boveri —,—. Egydyer Eisen u. Stahl
Hanf⸗Jute⸗Textil —, Lapp⸗Finze AG. 124,00, Leipnik⸗Lundb. 625,00 K., Leykam⸗Josefs⸗ 74,00, Neusiedler AG.
DOstsee⸗Institut in Danzig zur Erforschung
Buenos Aires (offiz.) 16,95 ½⅞ — 17,13,
thal
Magnesit —,—, Puch re, EJgg
Schrauben⸗Schmiedew. Simmeringer Msch. —,—,
Steyrermühl
150,00, 183,00 K.,
Kabel⸗ und Drahtind.
Perlmooser Siemens⸗Schuckert „Solo“ Zündwaren 195,75, Steirische
Steirische Wasserkraft —,—,
1 i:m Papier —,—, —,—, Waagner⸗Biro 155,00, Wienerberger Ziegel 136,00 K.
Kalk
192,00 K.,
243,00,
7 8
Steyr⸗Daimler⸗
Veitscher Magnesit
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
und Kairo) Afghanistan (Kabul
Aires)
Antwerpen) .. Brasilien (Rio Janeiro)
bay⸗Calcutta) ... Bulgarien (Sofia) Dänemark
hagen) England (London) Finnland (Helsinki)
und Rotterdam)
Island (Reykjavik) Italien
Mailand) Japan
Jugoslawien grad und Zagreb) Kanada (Montreal)
ton)
und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern)
Südafrikanische Union Johannesburg) ...
Türkei (Istanbul).
Ungarn (Budapest)
Uruguay (Montevid
Verein. Staaten vo
Aegypten (Alexand.
Argentinien (Buenos
Australien (Sidney). Belgien (Brüssel u.
Brit. Indien (Bom⸗
(Kopen⸗
Frankreich (Paris). Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam
Iran (Teheran) ...
Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm
(Pretoria,
-).
100 Afghani
1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien .. 100 Lewa
100 Kronen
1I engl. Pfd.
. 100 finnl. M. 100 Frcs.
100 Gulden 100 Rials .100 isl. Kr.
(Rom und
(Tokio und Kobe) 1 Yen (Bel⸗
100 Dinar
1 kanad. Doll. Neuseeland (Welling⸗ 1 neuüseel. Pf.
100 Kronen
100 Kronen
V 100 Franken
Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) ......
100 Peseten b
. 1 südafr. Pf.
1 türk. Pfund
.100 Pengö; .) 1 Goldpeso
n
Amerika 1 Dollar
1 ägypt. Pfd.
12. Geld
18,79
39,96 0,130
3,047 48,21 5,06
132,70 14,59 38,42 13,09
0,585 56,76 10,04
59,46
57,89 8,59]
23,56
1,978 1,009 2,498
Mai Brie⸗
18,83
0,590 0,594
40,04 0,13:
3,053
48,31
5,07
59,58 58,01
8,609
23,60
1,982
1,011
9 9 2,502
18,79 0,590
39,96 0,130
3,047 48,21
132,70 14,59 38,42 13,09
0,585
57,89 8,591
23,56
1,978 1,009 2,498
W
0,594
40,04 0,132
3,053 48,31 5,07
132,70 14,61 38,50 13,11
0,587
1,982 1,011
Frankreich Griechenland Jugoslawien
Britisch⸗Indien Kanada
England, Aegypten, Südafrik. Union
Australien, Neuseeland
Geld
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000 — 5 Dollar
2 und 1 Dollar Argentinische Australische Belgische Brasilianische Brit.⸗Indische
u. darunter Dänische: große
10 Kr. u. darunter Englische: 10 £
u. darunter Finnische Französische Holländische Italienische: große 10 Li
100 Dinar Kanadische Norwegische, 50 Kr. u. darunter... Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union Türkische . Ungarische: 100 P.
—,— Elin“ AG. . el. Ind. 34,60 Enzesfeld 2 „ „ er Metall —,—, Felten⸗Guilleaume Gummi Cemperit 248,00,
u. darunte..
Bulgarische: 1000 L
Jugoslawische: große 100 Dinar
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien
Notiz
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden
100 Lire
100 Lire
100 Dinar 1 kanad. Doll.
100 Kronen
100 Kronen 1100 Kronen
100 Frs. 100 Frs.
100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengd
12. Geld 20,38 16,16
4,185 4,24
2,48 2,48 0,54 2,59
39,92 0,105
45,66
3,04 48,90
4,29
5,055 132,70
13,07
1,39 56,89
Mai Brief 20,46 16,22
4,205 4,26
2,50 2,50 0,56 2,61 40,08 0,115 45,84
3,06 49,10 4,31 5,075 5,01 132,70
Geld
20,38
16,16 4,185 4,24
2,48 2,48 0,54 2,59 39,92 0,105 45,66
3,04 48,90 4,29
4,99
13,07
1,39
10. Mai
Brief 20,46
40,08 0,115 45,84
3,06
49,10
4,31 5,075 5,01
132,70 132,70
13,13
1,41 52,11 1,68
57,97 57,97
8,62 4,36 1,86