1941 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Nov 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 279 vom

1“

8. November 1941. S. 2

jahr aus bestimmten Gründen unterblieb (Turn⸗, Aus⸗

stellungs⸗, Lagerhallen, Schulen, Tanzsäle u. ä.), und deren Beheizung durch Bevorschussung den Quartiergebern nicht zu⸗ emutet werden kann, werden in der Weise mit Hausbrand⸗ rennstoffen versorgt, daß die Quartiergeber jeweils für den Zeitraum einer Woche im voraus die Reichskarten für Kohle 1 rötigten Brennstoffe beim ortsansässigen bzw. beim nächstgelegenen Händler entnehmen. Es gelten die unter § 1 genannten Sätze. (2) Sinngemäß ist zu verfahren, wenn bei Einzelquar⸗ Veren die unter § 1 vorgesehene Bevorschussung nicht mög⸗ 1

§ 4 Wachkommandos

Die unter §§ 1 und 2 festgelegte Regelung gilt auch für Wachkommandos, die zur Arbeit eingesetzte Kibgsgefangene

§ 5 18 Nachweis gegenüber dem Wirtschaftsamt (.) Einquartierungen treten meist plötzlich auf. Vorbereitung auf längere Sicht ist daher nicht möglich. Quartiermacher der Truppe sind jedoch angewiesen, sich je⸗

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Eine

weils so frühzeitig wie möglich mit den quartiergebenden Ge⸗

meinden in Verbindung zu setzen und die Frage der Kohlen⸗

versorgung zu klären.

8 9 Die Wirtschaftsämter haben, soweit die örtlichen Ver⸗ hältnisse dieses bedingen, die Reichskarten für Kohle durch die Gemeindebürgermeister ausgeben zu lassen.

(3) Die Händler haben die angeforderten Mengen gegen

Vorlage der Abschnitte der Reichskarte für Kohle aus ihren

(vgl. § 15

Lagerbeständen zu liefern. Sie erhalten gegen Abgabe der übersichtlich zusammengestellten (aufgeklebten) Abschnitte der

Reichskarte für Kohle vom Wirtschaftsamt einen Bestellschein

mit dem Vermerk: „o. Gb.“ (ohne Grundmengenbescheini⸗ gung) und bse diesen auf dem üblichen Handelsweg weiter

8 er Ausführungsbestimmungen I zur Anordnung H 10 der Reichsstelle fur Kohle vom 10. Mai 1941).

(4) Die Wirtschaftsämter haben darauf zu achten, daß der Kohlenbedarf der Einquartierten vordringlich sichergestellt wird. Gegebenenfalls ist gemäß Ziffer 15 der Richtlinien zur Ingangsetzung der Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle

vom 26. April 1941 von ihnen zu veranlassen, daß die buch⸗

mäßigen Reserven der Händler zu effektiven Reserven ge⸗

macht, d. h., die entsprechenden Mengen auf den Lagern der Händler ständig bereitgehalten werden, damit bei außer⸗ LE1 Anforderungen sofort geliefert werden kann.

eichen die von den Händlern gehaltenen Reserven nicht aus, um die Anforderungen zu befriedigen, so ist unter Einschal⸗

tung des zuständigen Landeswirtschaftsamtes ein innerbezirk⸗ * 5 . 8 8 2 2 8

S

licher Ausgleich herbeizuführen.

Versorgung abgesetzter Einheiten der Luftwaffe (Flak, Nach⸗ richten usw.)

Einheiten der Fifstaaise. die an abgelegenen Orten ein⸗

gesetzt sind und deren Bedarf nicht mittels W⸗Abrufscheine durch nächstgelegene Wehrmachtsdienststellen gedeckt wird, werden wie bisher durch Entnahme aus den Beständen des ortsansässigen bzw. nächstgelegenen Händlers gegen Aus⸗ händigung einer Empfangsbesttigung versorgt. Die Emp⸗ fangsbestätigung muß die Bezeichnung der empfangenden Ein⸗ heit (Feldpost⸗Nr.), den Dienststempel und die Unterschrift des Einheitsführers enthalten. Die Händler tauschen die Emp⸗ fangsbestätigung gegen einen Bestellschein „o. Gb.“ (vgl. § 15 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen 1 zur Anordnung H. 10)

ein. § 7

Die Versorgung von Einheiten der Wehrmacht, der Waffen⸗h und des RAD mit Küchenkohle

Küchenkohle wird den Einheiten der Wehrmacht, des

RöAD und der e die nicht in eigenen Baulichkeiten

untergebracht sind, gemäß § 6 zugeteilt. 88 8*

Die Versorgung von Räumen und Gebäud Wehrmachtszwecke

(1) Die von der Wehrmacht für sonstige Zwecke (z. B. Lazarette, Geschäftszimmer, Werkstätten usw.) gemieteten oder auf Grund des Reichsleistungsgesetzes in Anspruch ge⸗

nommenen Räume und Gebäude (Schulen, Anstalten, Gast⸗

stätten, Beherbungsbetriebe u. ä.) sind durch den Vermieter Vorsitzenden, Oberlandforstmeister Dr. Gernlein, eröffnet,

oder Leistungspflichtigen z. B. bei städt. Schulen die Ge⸗ meinde) mit Hausbrandbrennstoffen zu he ta g und zwar in der Höhe, in der für diese Räume oder C ebäude vom zu⸗ ständigen Wirtschaftsamt Hausbrandbrennstoffe für das lau⸗ fende Kohlenwirtschaftsjahr zugeteilt wurden. Der Kohlen⸗ bedarf für diese Zwecke ist vom Händler bevorzugt auszu⸗ liefern. W⸗Abrufscheine werden hierfür nicht ausgegeben. (2) Der durch die Aenderung des Verwendungszweckes etwa bedingte Mehrbedarf (z. B. Einrichtung einer Schule als Reservelazarett, Beheizung bisher nicht benutzter Räume) ist gemäß § 9 zu behandeln. .““ 8

Mehrbedarf der Verbrauchergruppe VI.

(1) Der im Laufe des Kohlenwirtschaftsjahres auf⸗ tretende Mehr⸗ und Neubedarf der Verbrauchergruppe VI. (neue oder erweiterte Unterkünfte, Reservelazarette) wird von der zuständigen Wehrkreisverwaltung, Luftgaukommando, Marineintendantur, Verwaltungsamt⸗, bzw. den Arbeits⸗ gauen und ⸗bezirken der RAD beim Beauftragten der Wehr⸗ macht bei der Reichsstelle für Kohle beantragt und nach Geneh⸗ migung von der Reichsstelle für Kohle dem zu tändigen Landes⸗ wirtschaftsamt zwecks umgehender Unterrichtung der Wirt⸗ shaststmgn mitgeteilt. Die Wirtschaftsämter haben, soweit ie buchmäßige Reserve des Händlers nicht ausreicht, unver⸗ züglich auf Grund der ihnen von der Beschaffungsstelle über⸗ mittelten Durchschrift des Bestellschreibens den in Frage kom⸗ menden Händlern eine zusätzliche Grundmengenbescheinigung auszustellen. Sofern dieser Mehrbedarf vom Wirtschaftsamt nicht befriedigt und innerhalb des Landeswirtschaftsamts⸗ bezirkes nicht ausgeglichen werden kann, haben die Landes⸗ wirtschaftsämter nachträglich unter eingehender Darlegung des Sachverhaltes einen Antrag an die Reichsstelle für Kohle um e zu stellen. Eine Verzögerung in der Ausstellung der Grundmengenbescheinigung darf hierdurch auf keinen Fall eintreten

Die

estattet, Kürzun⸗ t bei der Reichs⸗ Verbraucher⸗

(2) Den Wirtschaftsämtern ist es nicht en der von dem Beauftragten der Wehrma

stel für Kohle geprüften Bedarfsmengen der

gruppe VI vorzunehmen.

§ 10

Versorgung der in wehrmachtseigenen Gebäuden (Kasernen

u. ä.) untergebrachten Haushalte von Wehrmachtsangehörigen

*) unterge Seren

(1) Die Vorschriften der Wehrmacht und die auch für die Wehrmacht geltenden allgemeinen Vorschriften über Dienst⸗ wohnungen, Werkdienstwohnungen, Dien tmietwohnungen ge⸗ statten unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe von Hausbrandbrennstoffen aus Wehrmachtsbeständen an die Wohnungsinhaber.

(2) Die Verwaltungsdienststellen der Wehrmacht sind an⸗ gewiesen, in solchen Fällen eine Abgabe von Kohlen erst dann vorzunehmen, wenn beim zuständigen Wirtschaftsamt fest gestellt ist, daß die Wohnungsinhaber nicht in die Kundenliste eines Händlers aufgenommen sind. Ebenfalls sind die Wehr⸗ machtsdienststellen unterrichtet worden, daß die Höhe der Ab⸗ gabe sich nach den der Allgemeinheit zustehenden Mengen zu richten hat und Abgaben darüber hinaus verboten sind.

(3) Bei den Wirtschaftsämtern auftretende Zweifel sind mit der örtlich zuständigen Verwaltungsdienststelle der Wehr⸗ macht bzw. vom Landeswirtschaftsamt mit den zuständigen Wehrkreisverwaltungen, Luftgaukommandos bzw. Marine⸗ intendanturen zu klären. 8

Auslieferung von Mengen unter einer Wagenladung

(1) Gemäß § 4 der Ausführungsbestimmungen I zur An⸗ ordnung H 10 werden W⸗Abrufscheine für eine Wagenladung und darüber von den Händlern über den Handelsweg an die Hauptlieferer weitergeleitet, die die bevorzugte Erledigung des Auftrages vorzunehmen haben.

(2) Mengen unter einer Wagenladung müssen jedoch von den Händlern unmittelbar aus ihren Lagerbeständen bzw. aus ihren laufenden Eingängen ausgeliefert werden. Die jeweils bis zum Erreichen einer vollen Wagenladung gesammelten W⸗Abrufscheine kann jedoch der Händler dem Hauptlieferer zur bevorzugten Wiederbeschaffung der bevorschußten Mengen

zuleiten. § 12

Bescheinigung über die in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1941 an die Verbrauchergruppe VI gelieferten Brennstoff⸗ mengen

(1) Gemäß Rundschreiben Nr. 58/⁄41 der Reichsstelle für Kohle waren die Händler zu verpflichten, sich von den Be⸗ schaffungsstellen eine Bescheinigung über die in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1941 angelieferten Mengen ausstellen zu lassen. Lieferungen, die unsprünglich für den Zeitraum vor dem 1. Juli vorgesehen waren, aber beim Verbraucher erst nach dem 1. Juli eingegangen sind, sind auf W-Abrufe anzurechnen.

(2) Die Verbrauchsstellen haben die angelieferten Brenn⸗ stoffmengen, die die genehmigte Jahresbestellung überschreiten, unter Benachrichtigung des zuständigen Wirtschaftsamtes dem Händler wieder zur Verfügung zu stellen.

(3) Händler, die Brennstoffe einer Verbrauchsstelle, deren Jahresbestellung später einem anderen Händler übertragen wurde, geliefert haben, leiten die Bescheinigungen über die gelieferten Mengen dem uständigen Wirtschaftsamt zu, welches einen Ausgleich zwischen den in Frage kommenden Händlern herbeiführt. S

Berlin, den 25. November 194211. Der Reichsbeauftragte für Ko

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Aktuelle Holzfragen. GBeginn der 10. Holztagung in Berlin. Die 10. Holztagung des Fachausschusses für Holzfragen, die

in diesem Jahre an drei Orten Großdeutschlands, und zwar am 28. November in Berlin, im 5. Dezember in Stuttgart und am

16. Januar 1942 in Wien stattfindet, wurde am Freitag vom

der die zahlreich erschienenen Vertreter der Reichs⸗ und Staats⸗ regierung, der Wehrmacht und der Partei begrüßte und der Ueber⸗ eugung Ausdruck gab, daß die von dem Fachausschuß durchge⸗ ührten Arbeiten dazu beitragen werden, Deutschlands innere und äußere Rüstung zu stärken und dadurch zu einem siegreichen Ende des Krieges beizutragen. Es sei stets Ziel und Aufgabe des Fach⸗ ausschusses gewesen, die weit stag, und wirtschaftliche Aus⸗ nutzung des hochwertigen Nohsases Holz in der deutschen Wirt⸗ schaft zu fördern. Der Fachausschuß habe immer den größten Werk auf eine Zusammenarbeit von Praktikern, Technikern und Wissenschaftlern gelegt. In den 10 Jahren seines Bestehens seien als Ergebnis seiner Arbeiten 6 Forschungsberichte, 31 Mittei⸗ lungsberichte und 3 Merkblätter herausgegeben worden, die alle in den beteiligten Kreisen eine gute Alustahmes gefunden hätten. Eine wesentliche Erweiterung erfuhr das Betätigungsfeld des Fachausschusses durch die Eingliederung der Ostmark. Es wurde in Wien eine Zweigstelle des Fachausschusses eingerichtet, die unter Leitung von Oberbaurat Dr.⸗Ing. Erhart eine sehr beacht⸗ liche erfolgreiche Tätigkeit entwickeln konnte. Auch in künftiger Zeit werde der Ausschuß wichtige Aufgaben zu lösen haben, denn in dem kommenden wirtschaftlichen Großraum werde es keinen Ueberschuß an Holz geben. Seit 1933 seien dem deutschen Walde über den Normaleinschlag hinaus größere Mengen Derbholz ent⸗ zogen worden. Eine sorgende Liebe für unseren Wald werde nötig sein, wenn diese gewaltigen Eingriffe wieder wettgemacht werden sollen. So werde es künftig noch mehr als bisher not⸗ wendig sein, daß dem Holz von allen Stellen seines Verbrauchs sorgsamste Pflege und die beste Auswertung zuteil wird.

Aus dem anschließenden Vortragsteil der 1. Holztagung ist zunächst ein Referat von Prof. O. Graf, BDF. Stuttgart, er⸗ wähnenswert, der über Maßnahmen zur sparsamen Verwendung des Holzes im Bauwesen sprach. Nach Erörterung der Bedingun⸗ gen⸗ die einzuhalten sind, wenn ein Bauwerk mit geringmöglichem

ufwand an Zeit und Werkstoff entstehen soll, wurde im ein⸗ zelnen dargelegt, was zu diesen Aufgaben in den letzten 10 Jah⸗ ren entstanden ist. Es handelt sich dabei um die Aufstellung ein⸗ heitlicher Güteklassen für Bauholz; um die Bestimmung der zu⸗ lässigen Spannungen für Bauholz verschiedener Güte; um die

(Festlegung der Größe der zulässigen Maßabweichungen, insbe⸗

GHGerkanntmachuugg.

Die am 26. November 1941 ausgegebene Nummer 133 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die technische Ueberwachung der Dampf⸗ kessel und der hasegen überwachungspflichtigen Anlagen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 10. November 1941.

Verordnung über die Inkraftsetzung der Aufhebung der Stadt⸗ verwaltungsgerichte. Vom 19. November 1941.

Dritte Ost⸗Steuerhilfe⸗Verordnung (Dritte OstV.). Vom 19. November 1941.

1 Verordnung über Ausnahmen von der Genehmigungs⸗ und Registerführungspflicht vach § 1 des Gesetzes gegen den verbreche⸗ rischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 20. November 1941. 8 .

Verordnung über den Ausgleich von Rechtsansprüchen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 22. November 1941.

Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Vom 25. No⸗ vember 1941.

uUmfang: ¾¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Bostscheckkonto! Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 27. November 19441. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

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Rrichtamtliches. Deutsches RNeich.

Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans

Pn er, hat Berlin am 23. November d. F. verlassen. ährend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Dr.

Kappeler die Geschäfte der Gesandtschaft. b

e

WGBekanntmachung übber einen Neudruck der 6. Ausgabe des 1 Deutschen Arzneibuchs 1926. Es hat sich als notwendig erwiefen, einen veränderten Neudruck der 6. Ausgabe des Deutschen Arznei⸗ buchs vorzunehmen. Der Ladenpreis eines Stückes des ge⸗ bundenen Neudrucks mit den bisherigen Nachträgen beträgt 12,50 R ℳ. Dieser Preis gilt vom Zeitpunkt der Veröffent⸗ lichung dieser Bekanntmachung ab auch für die noch vor⸗ handenen Stücke des letzten Neudrucks.

Berlin, den 25. November 1941. Der Reichsminister des Innern.

8 amaus der Verwaltung.

Eisernes Sparen und Lohnhöhe.

Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Rein⸗ hardt teilt mit:

Mancher Arbeiter befürchtet, daß falsche Schlüsse öeasha sicht

der Höhe seines Lohnes gezogen werden könnten, wenn er eisern Wer heute

spart. Diese Befürchtung ist durchaus unbegründet. eisern spart, tut es nicht, weil etwa sein Lohn zu reichlich bemessen wäre. Das Eiserne Sparen wird in der Regel durch kriegsbedingte

Einschränkungen im Verbrauch ermöglicht werden. Der Eiserne

Sparer erfüllt demgemäß das oberste Gebot unserer Kriegswirt⸗ schaft. Er nimmt gegenwärtig Einschränkungen seines Verbrauchs vor und legt die auf die Weise eingesparten Beträge in Form eines Eisernen Sparguthabens zurück bis zu der Zeit, in der die Schranken auf dem Warenmarkt gefallen sein werden.

Es würde ein Verbrechen sein, wenn ein Unternehmer daraus, daß seine Gefolgschaftsmitglieder eisern sparen, schließen würde, die Löhne der Gefolgschaftsmitglieder seien zu reichlich bemessen.

sondere bei Balken und Stützen mit Baumkante; um die Ent⸗ wicklung der Maßnahmen zur Erhaltung und Vergütung der Hölzer; um die Entwicklung stoffgerechter Holzverbindungen, insbesondere mit der Leimung, um die Nachprüfung bewährter Bauelemente auf ihre derzeitige Zweckmäßigkeit, Verbesserung und Entwicklung der bisher verwendeten Bauelemente und um die Sammlung der Erfahrungen, Veranstaltung von Fortbil⸗ dungskursen; Aufstellung von Merkblättern, Richtlinien und Vor⸗ schriften zur beschleunigten Nutzbarmachung der Erkenntnisse. „Holzsparende Konstruktionen und Herstellungsverfahren“ hieß das Thema von Albert F ischer, Wendlingen. Sehr viel Holz könnte gespart werden, wenn man mit wasserfesten Leimen aus Leisten zusammengefügte T⸗, U⸗ und Kastenprofile verwenden würde. Gute Verleimung könne durch planvolles Bearbeiten der zu verleimenden Flächen erzielt werden. Die Verleimung gesägter Hölzer sei mangelhaft. Aufgabe der Holzbearbeitungsmaschinen⸗ industrie sei es, große Maschinen für genaue Bearbeitung von Holz zu schaffen. Ein neues Bauelement für Holzkonstruktionen sei das Furnier, das in gemesserter oder geschälter Form auf Prä⸗ zisions⸗Schälmaschinen in Stärken von Zehntelmellimetern her⸗ Fästent werden könne. Durch wasserfeste Verleimung der Furniere ei gleichzeitiger Verformung sowohl in der Richtung längs als auch quer zur Pet entstehen Winkel, Sparbalken, T⸗ und andere Profile aus Hokz, die später einmal genau wie Eisenprofile im Han⸗ del zu kaufen sein werden. Derartige aus Furnieren verleimte Holzkonstruktionen ermöglichen ideal zu nennende Herstellungsver⸗ fahren, bei denen die Durchlaufzeit vom Fällen des Rundholzes im Walde bis zum fertigen Erzeugnis wesentlich kürzer sei als bei Konstruktionen aus gesägten Leisten und Balken. Holzgegenstände aus Furnieren können in fließender Fertigung vom bis um fertigen Stück hergestellt werden. Der Einführung holz⸗ statenber Konstruktionen stehen wirtschaftliche Schwierigkeiten ent⸗ gegen, die teils in der Investierung rößerer Beträge für Schäl⸗ maschinen, Bandtrockner, Pressen und Pegs anen bestehen. Leider werden trotz des Zwanges, Holz zu sparen, in der Praxis Vollholz⸗ konstruktionen bevorzugt, weil die Betriebskalkulation mit Vollholz ch günstigere Zahlen aufweist. Verlagerung der Steuern und bgaben auf das Rundholz anstatt auf die Halb⸗ und Fertig⸗ fabrikate würde den Zwang zum Holzsparen Fehen

8

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 28. November auf 74,00 R. A (am 27 November auf 74,00 R. ℳ)

für 100 kg.

SDreue Wege der Zwangskartellierungen.

Ministerialdirigent Dr. Fischer vom Reichswirtschafts⸗

ministerium veröffentlicht in der Zeitschrift „Deutsche Verwaltung“

vom 25. November 1941 einen Aufsatz, der auf die Bildung

neuartiger Zwangskartelle durch den Keichswirtschaftsminister

eingeht, wie sie Lor allem seit Ausbruch des Krieges erfolgte. Der Aufsatz untersucht, ob sich eine neue Entwicklung 8 dem Gebiet der Marktregelung in der gewerblichen Wirtschaft anbahnt. Unter den Zwangskartellen auf Grund der Kriegswirtschaft kann man zwei Gruppen unterscheiden. Die Verteilungskartelle haben die anfallende Produktion eines bestimmten Wirtschaftszweiges o zu verteilen, daß die Ware an die Stellen fließt, an denen er Bedarf besonders vordringlich ist. Der zweiten Gruppe kommen umfassendere Aufgaben zu. Neben der Verteilung haben diese Kartelle für eine Leistungssteigerung auf dem von ihnen betreuten Wirtschaftsgebiet zu sorgen. Durch Rationalisierung des Wirtschaftszweiges soll mit möglichst geringem Einsatz an Rohstoffen und Arbeitskräften ein möglichst hoher Produktions⸗ erzielt werden. Ihnen ist ferner gemeinsam, daß es sich ei ihnen um sogenannte Dachverbände d. h., zu ihren Mitgliedern zählen nicht nur industrielle Unternehmungen eines Wirtschaftszweiges, sondern auch die schon bestehenden markt⸗ regelnden Zusammenschlüsse (Kartelle), sei es regionaler Art oder für bestimmte Sorten einer Warengattung.

Den freiwilligen Kartellen bisheriger Prägung war gemein⸗ sam, daß die für die Marktregelung wesentlichen Pntschebungen

auf parlamentarischer Grundlage getroffen wurden. Diese

Organisationsform war zur Durchführung der kriegswirtschaftlichen

Aufgaben, die von der staatlichen Wirtschaftsführung gestellt werden, nicht geeignet. Deshalb sehen die neuen Zwangskartelle durchweg das Führerprinzip vor. Ihr Leiter trifft alle not⸗ wendigen Entscheidungen und ist allein für die Durchführung der Aufgaben verantwortlich. Auf die Bestellung dieses eiters nimmt der Reichswirtschaftsminister entscheidenden Ein⸗ fluß. Zur Beratung des Leiters wird ein Beirat aus dem Kreise der Mitglieder vorgesehen, der bei allen wichtigen Entscheidungen beratend mitzuwirken hat. Dadurch wird sichergestellt, daß dem Leiter Anregungen aus den Mitgliederkreisen zugängig gemacht werden können und daß der Leiter sich vor seiner Entscheidung mit kundigen und erfahrenen Mitgliedern beraten kann. „WVelcher Organisationen sich die Wirtschaftsführung zur Lösung von Marktregelungsaufgaben nach, Beendigung des Krieges bedienen wird, steht dahin. Die Wirtschaftsführung wird wohl kaum darauf verzichten können, die Wirtschaft selbst zur eigenverantwortlichen Lösung derartiger Aufgaben heranzuziehen. Nur dann wird man erreichen können, daß sich die lebendigen Kräfte der Wirtschaft, ihre Kenntnisse, ihre Erfahrungen und ihre Initiative fruchtbar auswirken. Als Zeichen dafür, daß die Wirt⸗ schaft bereit ist, an dieser Entwicklung tatkräftig mitzuarbeiten, weist der Verfasser darauf hin, daß die Gemeinschaften für Pack⸗ papier und Pappe im Begriffe stehen, sich zu freiwilligen Ver⸗ bänden umzuwandeln und daß ein anderer marktregelnder Ver⸗ band mit ähnlichen Aufgaben wie die hier behandelten Zwangs⸗ kartelle, die Markt⸗ und Leistungsgemeinschaft der Hohlglas⸗

industrie, von vornherein auf freiwilliger Grundlage entstanden ist.

8 Reichsauftragsbörse in Berlin.

Auf Anordnung des Reichswirtschaftsministeriums ver⸗ anstaltet die Bezirksausgleichsstelle für öffentliche Aufträge Berlin zur Vermittlung freier Fertigungsmöglichkeiten eine Reichs⸗ auftragsbehörde (zugleich 5. Ostdeutsche Auftragsbörse) am 11. De⸗ zember 1941, 9 Uhr, in den Räumen der Berliner Börse. Firmen, welche freie Fertigungsmöglichkeiten, insbesondere auf dem Gebiet der Metallverarbeitung haben, ist Gelegenheit geboten, Ver⸗ bindung mit auftragsvergebenden Werken, insbesondere für dringendste Wehrmachtsfertigung, aufzunehmen. Desgleichen ist Gelegenheit geboten zur Aufna me von Verbindungen mit Be⸗ schaffungsstellen der Wehrmacht für solche Betriebe, die auf ihrem bisherigen Arbeitsgebiet vorübergehend ohne Beschäftigung sind und für ihre Gefolgschaft anderweitige Beschäftigung suchen. Auf der Reichsauftragsbörse besteht für alle Teilnehmer die Möglich⸗ keit, in einer hierfür eingerichteten Auskunftsstelle in allen in Fufammenhang mit der Auftragsverlagerung stehenden Fragen

at und Auskunft zu erhalten.

Berliner Börse vom 27. November.

Wie bereits in den letzten Tagen waren die Umsätze im Aktienverkehr am Donnerstag nur klein, wobei namentlich auch die sogenannten Standardwerte nur geringfügige Veränderungen 81 Bei Festsetzung der ersten Notierungen überwogen indessen leichte Steigerungen. Dies gilt insbesondere für Montan⸗ werte, Bauaktien und Spezialpapiere.

Am Montanmarkt stiegen Hoesch, Klöckner und Vereinigte Stahlwerke je um ¼, Mannesmann um und Rheinstahl um %. Bei den Braunkohlenwerten wurden Deutsche Erdöl um ½ und Rheinebraun um 1 % heraasgesaßs. Am Kaliaktienmarkt ogen Wintershall um ½ % an. C emische Papiere lagen gleich⸗ falls ruhig. Hier befestigten sich Farben um N und Goldschmidt um ½ %. Elektro⸗ und Versorgungswerte wiesen keine ganz einheitliche Kursentwicklung auf. AEG und Siemens setzten auf Vortagsbasis ein. Siemens⸗Vorzüge befestigten sich um ¼, RWE Dum und Charlotte Wasser um 1 ¼ %. Andererseits gaben Gesfürel um ½, HEW um 1 ¼ und Accumulatoren um 2 ½ % nach. Von Autoaktien kamen Daimler um 1 ¼, von Maschinen⸗ baufabriken Demag um 2 ⁴¼ % höher zur Notiz. Kabel⸗ und Draht⸗, Metall⸗ und Textilwerte wurden gestrichen oder unver⸗ ändert notiert. Bei den Zellstoffaktien lagen Waldhof um 1 % fester, Aschaffenburger hingegen im gleichen Ausmaße schwächer. Zu erwähnen sind noch Hotelbetrieb mit ¾ und Süddeutsche Zucker mit 1 ¼ %, demgegenüber Conti Gummi mit 1 %.

Im weiteren Verlauf war die Haltung an den Aktienmärkten wenig verändert. Man handelte Vereinigte Stahlwerke mit 146 ¼ nach zeitweise 146 ⅛, Farben mit 197 % nach 197 % und Reichs⸗ bankanteile mit 133. Klöckner gewannen ½, Gesfürel 1 und Wintershall 1 ¼ %. Andererseits gingen Accumulatoren um ein weiteres Prozent zurück.

Gegen Ende des Verkehrs lagen die Aktienmärkte hauptet. Vereinigte Stahlwerke schlossen mit 146 ¼ und mit 197 1⁄. Hotelbetrieb zogen gegen erste Notiz um ½ % an. Fenscen mußten ihren 1 %igen Verlaufsgewinn schließlich wieder

ergeben.

Am Kassamarkt neigten Banken vereinzelt zur Schwäche. So verloren u. a. Commerzbank ¼ und Bayerische Vereinsbank sowie Überseebank ½ %. Asiatenbank kamen nach längerer Pause 20 Rℳ niedriger zur Notiz. Hypothekenbanken waren eher fester. Erwähnt seien Deutsche Centralboden mit ½ und Hamburger Hyp. mit +† 1 %. Am Schiffahrtsaktienmarkt waren Wert⸗ erhöhungen um bis zu ½ % zu verzeichnen. Bahnen lagen, soweit überhaupt Umsätze stattfanden, kaum verändert. Unter den Kolonialanteilen konnten sich doag um 1 % und Otavi um Rℳ befestigen. Am Kassamarkt der Industriepapiere war die Kurs⸗ entwicklung bei überwiegenden Werterhöhungen nicht einheitlich. Im einzelnen gewannen u. a. Gebr. Stollwerk und Krauß⸗Maffei 2 ¾, Grün & 2 S. 3, Heinrich Lanz 3 % bei Repartierung und Bayerische Elektrizitätswerke nach längerer Pause 7 %. Andererseits schwächten sich Enzinger Union und Adlerhütten Glas 8 1 und nach langer Unterbrechung Gerresheimer Glas um

% ab.

gut be⸗ Parben

Steuergutscheine Inannte man % höher mit 105. Steuer⸗

gutscheine II wurden durchweg zu Vortagskursen notiert. m variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ ankeihe auf 162 ½ nach anfänglich 162,60 (Vortag 162 ⁄8).

Am Kassarentenmarkt hielt die Nachfrage nach Pfandbriefen bei fehlendem Angebot an. Stadtanleihen waren z. T. fester. Zu nennen sind 28er Breslau II mit +† und 27 er Mannheim mit +† 1 %. Gemtetädeunschuldung, stellte sich wieder auf 102,60, Dekosama I zog um ¼ % an. Unter den Länderanleihen lag 28er Mecklenburg⸗Schwerin nach Pause ¼ %1 schwächer. Von Alt⸗ Seeeeeoften sind Mecklenburg mit und Hamburg mit + ¾¼ % zu erwähnen. die 34er 0,40 % höher. 35er Reichsschätze und 36er Folge III wurden ½ % höher bewertet, während 40er Folge V und VII und 36er Reichsbahnschätze geringfügig chwächer lagen. Post⸗ schätze waren unverändert. Industrieo ligationen lagen bei ruhigem Geschäft nicht einheitlich; ö seien 39er Gutehoff⸗ nungshütte mit +† ½ und 37er Feldmühle mit ¼ %.

1 Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 6 % in der Mitte unver⸗ ändert. Am Geldmarkt erhöhte sich der Satz für Blankotagesgeld um auf 1 ¾¼ 2 %.

bI

Wirtschaft des Auslandes. 8

eWeitere Mittel für öffentliche Arbeiten in Dänemark.

„Kopenhagen, 27. November. Zwecks Förderung der Be⸗ schäftigung ist von der dänischen Regierung die Hewilligung weiterer Mittel beim zuständigen Finanzausschuß des Folketing beantragt worden. Der Arbeits⸗ und Sozialminister hat weitere Kr für die Inangriffnahme öffentlicher Arbeiten ange⸗

ert.

Die Gesamtbewilligungssumme für die Zwecke kommt damit auf 90 Mill. Kr. Der Innenminister 1618 die Hergabe von 14 Mill. Kr für Unterstützung von Instandsetzungs⸗ und Wärme⸗ isolierungsarbeiten in städtischen Bauten, für die bisher 12 Mill. Kr ausgesetzt worden sind, beantragt.

Der slowakische Außenhandel im September.

Preßburg, 27. November. Das Gesamtaußenhandelsvolumen der Slowakei im September 1941 betrug 560,80 Mill. Ks. Davon entfielen auf die Einfuhr 308,38 und auf die Ausfuhr 252,42 Mill. Ks. Es ergibt si somit ein Einfuhrüberschuß von 55,96 Mill. Ks. Im August hatte sich bei 251 Mill. Ks Einfuhr und 265 Mill. Ks Ausfuhr ein Ausfuhrüberschuß von rd.

Neuregelung des Staatspapiermarktes in der Slowakei.

Presßburg, 27. November. Das slowakische Parlament nahm etzt das bekannte Gesetz über die Erweiterung des Wirkungs⸗ ereiches der Slowakischen Hypotheken⸗ und Kommunalbank an, durch die der Markt für die Staatspapiere auf eine feste Grund⸗ lage gestellt werden soll.

Diese Erweiterung des Wirkungsbereiches der Bank ist eine Folge zwingender Umstände. Für kurzfristige Sppato ars Rürege onnte der Geldbedarf von den Geldinstituten glatt gedeckt werden. Im Kommunalkredit ist die Lage zwar ebenfalls befriedigend, jedoch ist infolge Verschuldung und sehtpacher Zahlungskraft der Gemeinden das Angebot für die Kommunalanleihen zurückhaltend, so daß den Staatsemissionen eine besondere Sorgfalt zugewandt werden muß. Diese wird sich im wesentlichen auf die Unter⸗ bringung der Staatspapiere beziehen. Für den erhöhten Bedarf des Kapitalmarktes folk eine allgemeine Organisierung sorgen. Die Hypotheken⸗ und Kommunalbank wird nun die bisherige Aufgabe des Prager Eskompte⸗ und Lombard⸗Instituts in der Slowakei übernehmen, durch ihre vnenuzwraien ihe die Vor⸗

räte an slowakischen Staatspapieren auswerten, ihren Verkauf und ihre Lombardierung ermöglichen und frei umlaufende Staats⸗ papiere lenken. Man kann damit rechnen, daß von den 3 Mrd. Ks Staatsanleihen etwa 600 Mill. Ks in fester Hand sind. Die Mittel zur Lenkung dieser Papiere werden aus Pflichteinlagen fließen, die bis Ende 1942 200 Mill. Ks erbringen sollen, ferner aus einer

Staatsanlage von 10 Mill. Ks. Dazu kommen 100 Mill. Ks Eigenmittel der Hypotheken⸗ und Kommunalbank. Da diese ins⸗ esamt 310 Mill. Ks aber nicht hinreichen, rechne man auf die Hälfe der Slowakischen National⸗Bank.

Ausgleich des Preisniveaus im slowakisch⸗ ungarischen Handelsverkehr.

Preßburg, 27. November. Der Preisanstieg gewisser unga⸗ rischer Exportgüter hatte in der Slowakei zu Schwierigkeiten hin⸗ sichtlich des Bestrebens, die Inlandspreise möglich festzuhalten, fe ührt. Zum Ausgleich dieser Schwierigkeiten wurde bei den etzten slowakisch⸗ungarischen Verhandlungen ein Aufschlag von 17 % auf die nach Ungarn gehenden slowakischen Exportwaren festgelegt. Dieser Aufschlag wird einem bei der slowakischen Nationalbank geführten Fonds zugeleitet, der zum Ausgleich der Preise beim Import aus Ungarn herangezogen wird.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ un Wertpapiermärkten. .“

Prag, 27. November. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B. 1

Budapest, 27. November. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 180,73 ½, Berhn. 136,20, Bukarest 2,78 ½, London Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,82, Sofia 415,50, Zürich 80,20 ½, Preßburg 11,71, Helsinki 6,90.

London, 28. November. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ½¾½ 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai Tschungking⸗Dollar 0/3.03.

Amsterdam, 28. November. Zeit.] (Amtlich.] Berlin 75,36, 188 ⁄1.— 188 ⁄, Paris —,—, Brüssel 7 Helsingfors 43,63 43,71, Italien

slo —,—, Kopenhagen —,—,

New York Schweiz

London —,—, 30,11 30,17,

Fedrih .,—., Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

nFeag'sas

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Am Markt der Reichsanleihen notierte

(D. N. B.) [12,00 Uhr; holl.

(Clearing) —,—,

8 r.†

9*9 H938 8 M desgl., in Walz⸗

7

Reinnickel, 98 99 % Feinsilber..

3 ommiffion des Verliner

Antimon⸗Regulus..

Notierun

vom 28. November 1941

Lieferung und Bezahlung):

*⁴) Originalhüttenaluminium, 99 % in Rohmasseln..

Preßbarren, Zehnteiler

2 ET“ 8

127 132²

. 35,50 38,50

R.ℳ

en Pretanbürsenvorstandes

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

für 100 kg

2 * fein

*) Die Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend den Bedingungen der Aluminium⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Aegypten (Alexand. und Kairohy gr Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney). Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London).. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik).. Italien (Rom und Mailand).. Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreal). Kroatien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukgarest) Schweden (Stockholm und Göteborg). Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Serbien (Belgrad). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Sübafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg)... Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Pork)

ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen 1 kanad. Doll. 100 Kuna

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Peseten

1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

88 8

0,583

39,96

0,130

3,047 3,̃053 48,21

Telegraphische Auszahlung.

28. November

eüSüGSGeld Brief

18,79 18,83

0,587

40,04 0,132

48,31

10,16

59,58 58,01

5,005 8,609

23,60

1,982

1,15

2,502

27. November Geld. Brief

18,70 18,83 0,583 0,587

39,96 40,04 0,130 0,132

3,047 3,053

48,21 48,31

5,06 5,07

—2,0

9992 ,298

132,70 132,70 14,59 14,61 38,42 88,50 13,11 13,16 0,585 0,587 4,995 5,005

———

1

England, Aegypten, Südafrik. Union... Frankreich. EIE1“ Australien, Neuseelad .. Britisch⸗Indien. Kanadada

2 2 22222 22222

1—8ööö

Geld 9,89 4,995 7,912

74,18 2,098

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse

Brief 9,91 5,005 7,928

74,32 2,102

Auslänvdische Geldsorten und Vanknoten.

Sovereigns. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars .. Aegyptische. Amerikanische: 1000 5 Dollark. 2 und 1 Dollaxk. Argentinische. Australische Belgiscehe. Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgarische: 1000 L. u. darunterr... Dänische: große.. 10 Kr. u. darunter.. Englische: 10 £ u. darunter. Finnische. Französische.. Holländische Italienische: große.. JJIEII“ Kanadisce. Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei⸗ Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter.. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union Türkische Ungarische: 100 P. u. darunter. 8

E’- 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Milreis 100 Rupien

Notiz

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Kuna

100 Kronen

100 Let 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Din.

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

Geld

4,29 5,055 4,99 132,70

13,12 1,39 4,99

56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,29 1,91

60,78

28. November

Brief 20,46 16,22 4,20 4,41

2,26

2,26

2,2

0,55

2,66

40,08 0,115

45,84

3,06 49,10

4,31 5,075 5,01 132,70

13,18 1,41 5,01

7,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,31 1,93

61,02

27. November Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 51 4,185 4,39

2,24 2,24 0,53 2,64 39,92 - 40,08 0,105 0,115 45,84

4,99 132,70

13,12 1,39 4,99

56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,29 1,91

60,78