1942 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

che Baumwollspinnerei, Hof.

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 18. April 1942, vormittags Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Firma, Hof a. S., Schützen⸗ straße 9, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

.Einziehung der eigenen Aktien im

Nennbetrage von Rℳ 200 000,— gemäß Aktiengesetz § 192 Abs. 3 *„⸗

9 ½

Ziff. 2.

Vorlage des Aufsichtsratsbeschlusses über die Berichtigung des Gesell⸗ schaftskapitals um Hℳ 2 300 000,— auf R.ℳ 4 600 000,— gemäß Div.⸗ Abgabeverordnung.

§ 3 (Höhe

Satzungsänderungen: des Gesellschaftskapitals), § 16 (Aufsichtsratsvergütung), § 25 (Verteilung des Reingewinns). .Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des die Kapital⸗ berichtigung berücksichtigenden Jah⸗ resabschlusses für das Geschäftsjahr 1941, des Gewinnverteilungsvor⸗ schlages des Vorstands sowie Be⸗ richt des Aufsichtsrats.

.Beschlußfassung über die Vertei⸗

lung des Reingewinns.

„Beschlußfassung über die Erteilung

der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

.Wahl der Abschlußprüfer für das

Geschäftsjahr 1942.

8. Sonstiges.

Aktionäre, die das Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben ihre Aktien gemäß § 17 unserer Satzungen spätestens am dritten Taege vor der Hauptver⸗ sammlung anzumelden und sich beim Beginn derselben über ihren Aktien⸗ besitz durch Vorlage der Aktienmäntel oder des Hinterlegungsscheines einer deutschen Bank bzw. eines Notars gegenüber dem Vorsitzer der Haupt⸗ versammlung auszuweisen. 3 Hof, den 28. März 1942.

Der Vorstand. Dr. Carl Schmid. Siegfried Schmid. H. Edgar Wunnerlich.

[454]

Süddeutsche Zucker⸗Aktiene gesellschaft, Mannheim. Ausgabe neuer Gewinnanteilschein⸗ vogen.

Wie wir bereits in unserer Auf⸗ forderung vom 27. 10. 1941, betreffend die Erhebung der Zusatzaktien aus der Kapitalberichtigung mitgeteilt haben, bleibt der Gewinnanteilschein Nr. 20 unserer alten Aktien unbenutzt; er ist als wertlos anzusehen.

Wir geben nunmehr bekannt, daß für die

Aktien zu Rℳ 1000,— Nr.

22 200 und

zu Rℳ 100,— Nr. 1 50 000 neue Bogen mit Gewinnanteilscheinen Nr. 21 ff. und Erneuerungsschein zur Ausgabe gelangen.

Wir fordern die Inhaber der vorge⸗ nannten Aktien auf, die Erneuerungs⸗ scheine, die auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der AUnschrift des Einreichers zu versehen sind, bei den nachgenannten Stellen während der bei diesen üblichen Ge⸗ schäftsstunden zur Erhebung der neuen Gewinnanteilscheinbogen einzureichen:

bei der Gesellschaftskasse, Mann⸗

heim, Augusta⸗Anlage 31, bei der Deutschen Bank, Berlin,

Mannheim, Darmstadt, Frank⸗

furt (M.), Heilbronn, Kaisers⸗

lautern, München und Stutt⸗ gart, bei der Dresdner Bank, Berlin,

Mannheim, Darmstadt, Frank⸗

furt (M.), Kaiserslautern,

München und Stuttgart, bei der Bayerischen Hypotheken⸗

und Wechsel⸗Bank, München,

Ludwigshafen a. Rh., bei der Commerzbank Aktiengesell⸗

schaft in Frankfurt (M.), bei der Handels⸗ und Gewerbe⸗

bank Heilbronn A. G., Heil⸗

bronn, bei dem Bankhaus Grunelius & Co., Frankfurt (M.).

Für die Aktien zu Hℳ 100,— mit Nummern über 50. 000 sind neue Gewinnanteilscheinbogen nicht hergestellt worden, da diese Aktien im

Zusammenhang mit dem freiwilligen Umtausch der 100er Stücke in 1000 er Abschnitte zur Einziehung gelangen. Soweit Aktionäre daher noch im Besitz von Aktien mit Nummern über 50 000

nd, bitten wir, diese Aktien nebst Er⸗ euerungsschein bei den gleichen Stellen wie oben zum Austausch in Stücke mit

Nummern unter 50 000 einzureichen. Wir fordern bei dieser Gelegenheit unsere Aktionäre nochmals auf, unsere Bestrebungen um eine Vereinheitlichung 8 Aktienstückelung zu unterstützen

und peite eges den Umtausch von je zehn Aktien zu Rℳ 100,— in

eine Aktie zu Rℳ 1000,—

vorzunehmen und z diesem Zwecke die

Aktien zu RKℳ 109,— bei den oben⸗

genannten Banken einzureichen. Die

Kosten des Umtauschs trägt unsere Ge⸗

fellichoft.

annheim, den 31. März 1942.

Süddeutsche Zucker⸗Aktien⸗ gesellschaft.

Wien Aktiengesellschaft einzureichen.

auf 4 % qge 0

1 bis

[499]

Vereinigte Lederfabriken Aktien⸗

gesellschaft Wien, Wien.

Zu der am 24. April 1942, mittags 12 Uhr, im Sitzungssaal der Länderbank Wien Aktiengesellschaft in Wien I, Am Hof 2, stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung werden unsere Aktionäre hier⸗ durch eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des⸗ Aufsichtsrates über das Geschäfts⸗ jahr 1941.

Vorlage des Jahresabschlusses und Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

8. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahl in den Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das 31. Geschäftsjahr.

Die Aktionäre, die in der Haupt⸗ versammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 21. April 1942 bei der Gesellschaftskasse oder der Länderbank Wien Aktiengesellschaft, Wien I, Am Hof 2, rder bei einer Wertpapier⸗ fammelbank vder bei einem deutschen Notar zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Sammelbank ist die Hinter⸗ legungsbescheinigung spätestens am 22. April 1942 bei der Länderbank

Wien, 2. April 1942.

Vereinigte Lederfabriken Aktien⸗ gesellschaft Wien. Der Vorstand.

[155] Bayerische Handelsbank Bodenkreditanstalt, München. Umtausch von Pfandbriefen und Kommunal⸗Schuldverschreibungen. Unsere ab 1. April 1942 im Zins

senkten

a) 4 ½ Reichsmark⸗Hypotheken⸗ pfandbriefe Reihe 1, umfassend die Stücke Lit. S Nr. 1—900 zu je Rℳ 5000,—, Lit. T Nr. 1 900 u je Rℳ 2000,—, Lit. U Nr. 1— 5400 zu je Rℳ 1000,—, Lit. V. Nr. 1— 4050 zu je Rℳ 500,—, Lit. W Nr. 1— 3600 zu je Hℳ 200,—, Lit. X Nr. 1—5550 zu je Rℳ 100,—; 4 ¼ % Reichsmark⸗Kommunal⸗ Schuldverschreibungen Reihe 1, umfassend die Stücke Lit. KAà Nr. 1 350 zu je R.ℳ 5000,—, Lit. KB Nr. 1— 425 zu je Rℳ 2000,—,

Lit. KC Nr. 1 2090 zu je Rℳ 1000,—, Lit. KD Nr. 1—400 zu je Eℳ 500,—, Lit. KE Nr. 1- 300 zu je 1 500 zu je Eℳ 100,—, werden gemäß § 7 der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kredit⸗ institute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. 1941 1 S. 746) in gleichgeartete 4 Pfandbriefe und Schuldverschreibungen unseres Instituts mit Zinsscheinen vom 1. Juli 1942 ff. und Erneuerungs⸗ schein eingetauscht. Beim Einlösungs⸗ wert des Zinsscheins vom 1. Juli 1942

der neuen Werte ist selbstverständlich berücksichtigt, daß der Zinssatz für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1942 1 % %, und von da ab 4 % beträgt Wir ersuchen daher die Inhaber von Stücken der vorgenannten Reihen 1 unserer 4 ½ Reichs⸗ mark⸗Hypothekenpfandbriefe sowie unserer 4 ½ % Reichsmark⸗Kom⸗ munal⸗Schuldverschreibungen, diese. mit den vollständigen Zinsscheinen vom 1. Juli 1942 ff. und Erneuerungsschein in der Zeit vom 15. April bis 1. Juni 1942 unmittelbar oder durch Vermittlung einer Bankstelle geordnet mit Nummernverzeichnissen zum Um⸗ tausch in 4 % Pfandbriefe unseres In⸗ stituts Reihe 3 und bzw. 4 % Schuld⸗ verschreibungen unseres Instituts Reihe 2 bei uns einzureichen. Der Umtausch erfolgt in gleicher Stücke⸗ lung. Auf Namen umgeschriebene Stücke bitten wir gesondert einzureichen. Die dafür in etracht kommenden neuen Werte werden ohne weiteres wieder auf den gleichen Namen fest⸗ geschrieben. 8

Die neuen 4 % Pfandbriefe und Schuldverschreibungen unserer Bank sind ebenfalls reichsmündelsicher und genießen die gleichen Privilegien wie die dafür hereingegebenen Stücke un⸗ serer 4 ½¼ Reichsmark⸗Hypotheken⸗ pfandbriefe Reihe 1 und 4 ½ % Reichs⸗ mark⸗Kommunal⸗Schuldverschreibungen Reihe 1. Die Zulassung der neuen 4 % Pfandbriefe und Schuldverschrei⸗ bungen zum Handel und zur Notiz an der Bayerischen Börse in München und um Lombardverkehr bei der Deutschen Reichsbant wird beantragt werden.

Nach Maßgabe des § 7 der eingangs erwähnten Verordnung kann nach Ab⸗ lauf einer Frist von sechs Monaten, von heute an gerechnet, aus den oben unter a und b aufgeführten, im Zins gesenkten Pfandbriefen und Kommu⸗ nal⸗Schuldverschreibungen ein anderer Anspruch als der auf Ümtausch in neue 4 % Pfandbriefe bzw. Schuldverschrei⸗ bungen nicht mehr geltend gemacht werden.

München, den 2. April 1942.

Bayerische Handelsbank.

Steyrer. Thron.

h.ℳ 200,—, Lit. KF Nr.

[459]

Gebrüder Roeder Aktiengesellschaft. Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung.

Gemäß § 13, Abs. 1 und 2 unserer Satzungen laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Sams⸗ tag, den 25. April 1942, 11 Uhr, im Sitzungssaal der Gesellschaft in Darmstadt stattfindenden 23. ordent⸗

lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des feskgestellten Jahresabschlusses für

Aufsichtsrats.

1941 mit dem Bericht des

„Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Entlastung es Vorstands undg des Aufsichts⸗ rats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat. .

5. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das 1“ 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 22. April 1942 entweder bei unserer Gesellschaftskasse in Darm⸗ stadt oder bei der Deutschen Bauk Filiale Darmstadt, bei der Deut⸗ schen Bank Filiale Frankfurt (Main) während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt lassen. b Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesem Fall ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung bzw. der von der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens am 23. April 1942 bei unserer Gesellschaft einzureichen. Im übrigen wird auf § 14 unserer Satzungen verwiesen. Darmstadt, den 30. März 1942. Der Vorstand: Dr. Bernauer. H. Roeder.

[51506]

Internationale Galalithgesellschaft, Aktiengesellschaft, Hamburg⸗Harburg 1.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur 2. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den S. Mai 1942, vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Filiale der Deutschen Bank, Hamburg⸗Harburg 1,

Rathausstr. 25, eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes nebst Bericht des Auf⸗ sichtsrates sowie vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahres⸗

bschlusses für das Geschäfts⸗

jahr 1941.

Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

Beschlußfassung über die Ver⸗ teilung des Reingewinnes.

Aenderung des § 17 Abs. 2 der Satzungen betreffend Vergütung für den Aufsichtsrat.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat lt. § der Satzungen.

6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berech⸗ tigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des 4. Mai 1942 ent⸗ weder

bei der Kasse der Gesellschaft in Hamburg⸗Harburg oder

bei der Deutschen Bank in Berlin oder ihren Niederlassungen in Hamburg und Hamburg⸗Har⸗ burg oder

bei der Dresdner Bank in Berlin oder ihren Niederlassungen in Hamburg und Hamburg⸗Har⸗ burg

für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.

Die dem Effektengiroverkehr an⸗ geschlossenen Bankfirmen können Hin⸗ terlegungen auch bei ihrer Wert⸗ papiersammelbank vornehmen.

Stimmkarten werden von den Hin⸗ terlegungsstellen ausgehändigt.

Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer im § 1 des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4. Februar 1937 (RGBl. I S. 171) bezeichneten Wert⸗ papiersammelbank erfolgen. In sol⸗ chem Falle muß jedoch die von dem Notar oder der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungsbe⸗ scheinigung so rechtzeitig eingereicht werden, daß sie am dritten Tage vor dem Tage der Hauptversammlung in Händen der Gesellschaft ist. Gegen diese Hinterlegungsbescheinigung des Notars oder der Wertpapiersammelbank wird dann die Stimmkarte ausge⸗ händigt.

Hamburg⸗Harburg 1, 2.

Der Vorstand.

4. 1942.

10. Gesellsscchaften m. b. H. [503244 Bekanntmachung.

sammlung vom 30. 3. d. F. werden auf je Eℳ 1000,— Stammeinlage von

den im Jahre 1928 eingeforderten

Laut Beschluß der Gesellschafterver⸗

[50921

Nachschüssen Rℳ 100,— gezahlt. Die A Berlin⸗Schöneberg, Sachsendamm 78. Veröffentlichung gemäß § 30 des G. m. b. H.⸗Gesetzes. Berlin⸗Schöneberg, 2. „Gara“ Autogaragen⸗Betriebs⸗

s

Erschließung von Nichteisenmetallen m. b. H. in Liquidation. Die Erzgesellschaft

von Nichteisenmetallen m. b. H., Berlin⸗ Halensee 1, Kurfürstendamm 142/43, ist aufgelöst. schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin, den 21. März 1942.

Erzgesellschaft zur Erschließung von Nicheisenmetallen m. b. H. i. L.

Albert Meyer⸗Küster.

zurück⸗

uszahlung beginnt am 6. Juli in unseren Geschäftsräumen,

April 1942.

Gesellschaft m. b. H. Klauke.

Erzgesellschaft zuur—

zur Erschließung

83

Die Gläubiger der Geseli⸗

Die Abwickler:

Erwin Zentler.

[50616].

[19982]

Ravensburger Stickereiwerk

G. m. b. H. Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗

sammlung vom 17. März 1942 ist das Hl. kapital der Gesellschaft auf Reichsmark 80 000,— Wi fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei dieser zu melden.

300 000,— betragende Stamm⸗

herabgesetzt worden. Wir

Ravensburg, den 17. März 1942.

sPer Geschäftsführer:

Walter Meyran.

Bekanntmachung.

Die „Mannheimer Wohnbau“ Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Mann⸗ heim ist aufgelöst. Die Gläubjger wer⸗ den aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Mannheim, 16. März 1942.

Mannheimer Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haf tung i. Liqu. 8

Die Liquidatoren:

Dipl.⸗Kfm. Richard Burschell,

Steuerberater Heinrich Wegele, Baumeister.

[51394].

Deutsche Beamten⸗Zentralbank

Gefellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin.

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

—V—Vyy——

[613]

1942

[445]

zeitu eine

88

Barreserve: a) Kassenbestand b) Guthaben auf Eigene Wertpapiere:

a) verzinsliche Schatzanweisungen de b) sonstige verzinsliche Wertpapiere Davon darf die Reichsbank bele Kurzfällige Forderungen unzweiselhafter

Frebitittitue 11“*“ Davon find täglich fällig (Nostroguthaben) Rℳ 4 410 297,40. Schuldner: à) Kreditinstiuiuiuwtut .

Gesellschafter dem Kre

1. 2

2.

Posten, die de Reingewinn:

Gesamtes haftendes Ei

Altiva.

b) sonstige Schuldner...

In der Gesamtsumme sind enthalten: gedeckt durch börsengängige gedeckt durch sonstige Sicherheiten Kℳ 4 668 280,66.

Dauernde Beteiligungen . Geschäfts⸗ und Betriebsausstattung .. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. In den Aktiven sind enthalten: a) Forderungen an Konzernunternehmen b) Forderungen an Mitglieder des

Passiva.

Gläubiger*): a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite b) Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene Gel⸗

der und Kredite (Nostroverpflichtungen)... c) Einlagen deutscher Kreditinstitute. d) sonstige Gläubiger .... 6 Von der Summe ec und d er jederzeit fällige Gelder Rℳ 8 272 979,19, feste Gelder und Gelder auf Kündigung Rℳ 12 872 667,44.

Von 2 werden durch Kündigung

a) innerhalb 7 Tagen Rℳ 1 273 496,01, b) darüber hinaus bis zu 3 Monaten Eℳ 3 484 890,12, c) darüber hinaus bis zu 12 Monaten Rℳ 8 114 281,31. Spareinlagen*):

a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist. 1 b) mit vereinbarter Kündigungsfrist. Stammkapital . Rücklagen nach § 11 KWG.:

a) Gesetzliche Rücklage

b) sonstige Rücklagen nach § 11 KVWG. Rückstellungen für Pensionsanwartschaften.. r Rechnungsabgrenzung dienden.. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr auf „sonstige Rücklagen“ übertragen

Gewinn 1942²1l .

In den Passiven sind enthalten:

a) Verbindlichkeiten gegenüber mark 41 583,97,

b) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs.

c) Gesamtverpflichtungen nach § 16 KW.

genkapital nach § 11 Abs. 2 KWG. Rℳ 690 000,—.

Keichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto 1 030 122,47 s Reiches.

ihen ℛℳ 15 473 394,44. Bonität und Liquidität gegen

Wertpapiere Eℳ 22 032,55,

Vorstands, an Geschäftsführer und

an andere im § 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie

an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender

ditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört Rℳ 8111,53,

c) Anlagen nach § 17 Abs. 1 KWG. Eℳ —,—,

d) Anlagen nach § 17 Abs. 2 KWG. Eℳ

itfallen auf:

Konzernunternehmen usw. Reichs⸗

1 KWG. Eℳ 24 801 695,33,

8 RAü 44 138,20

1131. EbECT15161

1 074 260

15 373 856,94 99 537,50

4 410 2974

... 4 690 313,21 4 690 213

8

1“—

.ℳ 4 410 297,40,

XR8EOG82 01

1,—.

I1“ Summe der Aktiva

—.—

3 270 571,22 17 875 075,41

oder sind fällig:

. 2 979 610,31 676 438,39 3 656 048 500 000

. 190 000,—

. 2 8

190 000 110 000

. —9 201,06 .— 9 201,06

25 000,—

G. Rℳ 21 145 646,63,

Summe der Passiva 125 649 082 91

*) Für die gesamten Einlagen hat die Deutsche Bank die volle und unwider⸗

11. Genoffenschaften

In der Bekanntmachung, betr. tauschangebot an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen der 5 % (4 %) Anleihe vom Jahre 1921 des Elektrischen überlandswerkes r. Gen. m. b. H. in Reichenberg (vgl. Nr. 52, 1942), muß im Abschnitt II. Absatz 4 der erste Satz richtig lauten:

‚Die Anleihe wird ab 1. Dezember

in

beträgen bis 1961 getilgt.“

———V—ÿ—ͦ—ͦÿÿ-ę—— ——

15. Verschiedene Bekanntmachungen

In der

1- 1;

stelle für Wertpapiere an der

rufliche Garantie übernommen.

Deutsche Beamten⸗Zentr f Die Geschäftsführer:

Berichtigung. Um⸗

5 0

2. Beil. d. Bl. v. 3. 3

gleichbleibenden jährlichen Teil längstens 1. Dezember

Hinweis. „Neuen Leipziger Tages⸗ 7 Nr. 90 vom 31. März 1942 ist ekanntmachung der Zulassungs⸗ ittel⸗!

albank Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Lockenvitz. Kries.

deutschen Börse zu Leipzig veröffent⸗ licht, aus der hervorgeht, daß dort der Antrag gestellt worden s nom. H.ℳ 48 500 000,— neue Ak⸗ tien der J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Frankfurt, Main, zum Handel und zur Notiz zuzulassen. Leipzig, am 30. März 1942. Mitteldeutsche Börse zu Leipzig Zulassungsstelle für Wertpapiere. Z; Mehb

[554] . Kundmachung. Der Völkische Beobachter, Wiener Ausgabe, vom 31. März 1942 Nr. 90

enthält eine d.g.ec; der Ost⸗ er

märkischen Landes⸗Hypothekenanstalten über den Umtausch der 4 ½ Pigen Kommunalschuldverschreibungen in 4 hige Kommnnalschuldverschreibungen der Pfandbriefstelle Ostmärkischer La des⸗Hypothekenanstalten. Pfandbriefstelle Ostmärkischer Landes⸗Hypothekenanstalten, Wien, I., ipplinger Straße 2

81

8 18 8 8

er Reich

8* 1 8

reußischer St

Erscheint an jedem Wochentag abends. Dopugspreis durch di 2,30 ℛℳ Amnschneglich 2*½ 24 3 8 4 6 abholer bei der Anzeigenstelle 1,90

monatlich. e Postan

10 *.

2 oft monatlich Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellg 1 für Selbst⸗

Bestellungen an, in Verlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen

Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung 88 Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.“ 19 33 33.

8

r

v

nehmen

Reichsbankgirokonto Perlin,

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Dru 89⸗ find auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreiz einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ strichen) oder dur werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

1942

Konto Nr. 1/1913

Inhalt des amtlichen Teiles

8 Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß über die Durchsührung des Kartensystems für Lebensmittel für die 36. Zuteilungsperiode vom 4. bis 31. Mai 1942.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsätze im März 1942.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Praß über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung der Reichsstelle für Metalle einer von der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie getroffenen Sonderregelung für die Abgabe, den Bezug und die Verarbeitung von Flug⸗ zeugschrott.

Anordnung zur Vereinheitlichung von Tischlerbandsägen vom 31. März 1942. 8 shs Preußen

Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz⸗ sammlung Nr. 4.

Amtliches Deutsches Reich

Der Führer hat den Prokuristen Otto Schulze⸗ Böing zum Konsul des Reichs in Antofagasta (Chile)

ernannt.

Erlaß Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 36. Zuteilungsperiode 1.““ vom 4. Mai bis 31. Mai 1942

Erster Teil Festsetzung der Rationen

Die Lebensmittelrationen der 35. gelten mit Ausnahme der Sonderzuteilung von Kondensmilch auch in der 36. Zuteilungsperiode. Eine Aenderung tritt lediglich bei der Fettverteilung, und zwar dadurch ein, daß an Versorgungsberechtigte über 14 Jahre 50 g Butterschmalz ausgegeben werden. Diese Verbraucher erhalten je Person 62,5 g Margarine weniger, so daß die Gesamtfettration nach dem Fettgehalt sich nicht ändert. Die über 14 Jahre alten Selbstversorger mit Butter, die im Besitze der Reichsfettkarten SVI und SVꝰ5 sind, erhalten ebenfalls 50 g Butterschmalz unter entsprechender Herabsetzung der Margarineration.

Mit Ausnahme dieser b in der Abgabe von Fett für Personen über 14 Jahre, wobei also die Höhe der Gesamtfettration sich nicht ändert, erhalten alle Versargungs⸗ berechtigten demgemäß folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 35. Zuteilungsperiode:

Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Schweineschlachtfette, Käse, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeug⸗ nisse, Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmittel, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver.

2

Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt 8

Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten Abgabe von Butterschmalz und Margarine 8

Wie im Ersten Teil (Festsetzung der Rationen) bereits erwähnt, werden in der 36. Zuteilungsperiode an Versor⸗ gungsberechtigte über 14 Jahre 50 g Butterschmalz aus⸗ gegeben werden. 1

Abgabevorschrifttten

Für die Abgabe von Butterschmalz und Margarine gilt folgendes:

Die Versorgungsberechtigten haben das Butterschmalz durch Abgabe des Bestellscheins 36 für Butterschmalz . dem Verteiler zu bestellen, bei welchem sie den Bestellschein für Margarine abgeben. Bei der Abgabe von Butterschmalz ist der Bezugsabschnitt für Butterschmalz von dem Verteiler unter Belassung an der Karte zu entwerten.

Die Margarineration der Normalverbraucher beträgt in⸗ folge der Ausgabe von Butterschmalz in der 36. Zuteilungs⸗ periode statt 252,5 g 200 g. Da die reibungslose Margarine⸗ verteilung auch in Zukunft die Bindung der Verbraucher an die von ihnen gewählten Kleinverteiler voraussetzt, ist es nicht möglich, die gesamte Menge von 200 g ohne Bestellschein auf Kleinabschnitte auszugeben. Aus diesem Grunde erfolgt die Abgabe von Margarine über einen Bestellschein mit Bezugs⸗ abschnitt in Höhe von 62,5 g und über Kleinabschnitte in einer Menge von 135 g. Andererseits wird der Bestellschein über 500 g Butter mit den Bezugsabschnitten auf 437,5 g ermäßigt und die Kleinabschnitte über 135 g Margarine um weitere Kleinabschnitte über insgesamt 65 g Butter vermehrt, so daß die Reichsfettkarte für Normalverbraucher nach wie vor Klein⸗ Sie in der notwendigen Gesamtmenge von 200 g ent⸗ ält.

Die Reichsfettkarte für Jugendliche von 14—18 Jahren enthält wie bisher Kleinabschnitte über Margarine 88 höthn von 200 g. Die Kürzung von 62,5 g Margarine ist durch Aenderung des Bestellscheins und der Bezugsabschnitte erfolgt.

Die Herabsetzung der Margarineration der Selbstver⸗ sorger mit Butter (Reichsfettkarte SV 1) ist in der Weise er⸗ folgt, daß der Bestellschein mit Bezugsabschnitten von 300 g auf 250 g ermäßigt wurde. Die auf Kleinabschnitte zu be⸗ ziehende Margarinemenge wurde dementsprechend von 65 g auf 50 g gekürzt.

Bei der Reichsfettkarte SV 5 (Selbstversorger mit Butter

im Alter von 14 bis 18 Jahren) wurde der Bestellschein über

450 g Margarine nebst Bezugsabschnitten in 375 g geändert.

Auf Kleinabschnitte können 75 g Margarine bezogen werden,

so daß auch hier die Kürzung der Margarineration in dem esehenen Umfange erfolgt ist.

scheinen über Butterschmalz abzudecken, ämter gegen Abgabe der Butterschmalzbestellscheine der 36. Zu⸗

Vollmilch, Zucker,

Durch diese Regelung ist erreicht, daß die Bestellscheine und Bezugsabschnitte über Margarine bei den Reichsfettkarten d SV 5 über handelsübliche Mengen lauten.

Abrechnungsvorschrifte 8

6 8 . 8 Die Belieferung der Groß⸗ und Kleinverteiler mit Butter⸗ schmalz für die 36. Zuteilungsperiode hat ohne Ausstellung eines Bezugsscheins im Umfange derjenigen Mengen zu er⸗ folgen, die sich aus den in der 34. Zuteilungsperiode an den Lieferanten eingereichten Butterschmalzbezugscheinen ergeben. Die Verteiler haben diese Vorschußmengen mit den Bezug⸗ ie die Ernährungs⸗

teilungsperiode ausstellen. öq1I1I1

Karten⸗ und Bezugscheinwesen Umtausch der Bedarfsnachweise für Brot in Bezugscheine

Nach meinem Erlaß vom 12. Dezember 1941 IIC 1 - 5555 haben die Verteiler, Bäcker und Koͤnditoren sämt⸗ liche Einzelabschnitte der Reichsbrotkarten mit Ausnahme der 10⸗g⸗Abschnitte der Reichsbrotkarte B auf Bogen aufgeklebt abzuliefern. Im Hinblick darauf, daß von der 35. Zuteilungs⸗ periode ab die Zahl der 50-g⸗Abschnitte der Brotkarten ver⸗ mehrt worden ist, werden die durch den vorbezeichneten Erlaß getroffenen Vorschriften dahin erleichtert, daß die 50⸗g⸗Ab⸗ schnitte nicht mehr aufgeklebt abgeliefert zu werden brauchen. Die für die 10-g⸗Abschnitte der Reichsbrotkarte B erlassenen Vorschriften finden nunmehr auch auf die 50-⸗g-Abschnitte Anwendung (vgl. Ziffer 3 des Erlasses vom 12. Dezember 1941 II C 1 -5555 —). Die Ernährungsämter werden besonders darauf hingewiesen, daß sie nach diesen Vorschriften das Aufkleben der Abschnitte anordnen können, wenn die Nachprüfung eine Unrichtigkeit ergibt.

Die Erleichterung in der Ablieferung der 50⸗g⸗Abschnitte setzt voraus, daß die Verteiler, Bäcker und Konditoren diese Abschnitte ordnungsgemäß abrechnen. Ich behalte mir vor, die bisherige Regelung ohne Rücksicht auf die dadurch ver⸗ ursachte Belastung der Verteiler usw. wieder einzuführen, wenn die mir laufend zugehenden Prüfungsberichte eine solche Anordnung notwendig machen.

Oertliche Zuständigkeit für die Ausgabe von Reise⸗ und Gast⸗ stättenmarken

Für die Ausgabe der Lebensmittelkarten, der Reise⸗ und Gaststättenmarken und der übrigen Lebensmittelkarten sowie den Umtausch der Lebensmittelkarten in Marken ist das Er⸗ nährungsamt zuständig, in dessen Bezirk der Versorgungs⸗ berechtigte seinen ständigen Aufenthaltsort hat (vgl. Erlasse vom 24. Mai 1940 II C 1 - 1770 und vom 15. Juli 1941 II C1 -3000 —) Die Ernährungsämter sind daher nicht befugt, Versorgungsberechtigte, die sich auf Reisen begeben wollen, wegen des Umtausches ihrer Karten in Marken an das Ernährungsamt des Reiseortes zu verweisen. Soweit sich jedoch am Reiseort die Notwendigkeit des Um⸗ tausches ergibt (z. B. bei einem Versorgungsberechtigten, der vom Reiseort an einen anderen Ort weiterreisen will), ist auch das Ernährungsamt (Kartenstelle) des vorübergehenden Aufenthaltsortes hierfür zuständig.

Nachsendung von Lebensmittelkarten

In Zukunft dürfen Lebensmittelkarten an vorübergehend abwesende Versorgungsberechtigte nur noch für die auf den Reisebeginn folgende Fenegen gadeedh nachgesandt werden. Bei längerer Abwesenheit ist der Versorgungsberechtigte zu veranlassen, sich aus der Versorgung mit Lebensmitteln abzu⸗ melden (Reiseabmeldebestätigung).

Abtrennung bestellscheingebundener Einzelabschnitte

Von verschiedenen Seiten ist angeregt worden, den Ver⸗ teilern zu gestatten, die bestellscheingebundenen Einzel⸗ abschnitte, die an sich unter Belassung an der Karte nur zu entwerten sind, abzutrennen. Zur Begründung wird ange⸗ führt, daß durch eine solche Regelung der Handel sich gegen

Berlin, Sonnabend, den 4. April, abends

Poftscheckkonto: Berlin 41821

Fälschungen schützen kann, die darin bestehen daß die Ent⸗ wertungen entfernt werden. Zum anderen hat der Handel durch die Abtrennung der hestellscheingebundenen Abschnitte von der Karte die Möglichkeit, seine Angestellten, besonders in größeren Betrieben, besser zu überwachen. Ich habe deshalb keine Bedenken, wenn die Ernährungsämter auf Antrag der zuständigen Gliederungen des Handels die Abtrennung Bicsär Einzelabschnitte für ihren Bereich genehmigen. Grundlage für die Belieferung haben jedoch nach wie vor die Bestellscheine zu bleiben, so daß eine Ablieferung der bestellscheinge undenen Einzelabschnitte an die Ernahrungsämter nicht in Betracht kommt. Zur Vermeidung unnötiger Anfragen weise ich aus⸗ drücklich darauf hin, daß ich bei der Gestaltung der Karten mit Bestellscheinen auf die Möglichkeit der leichten Abtrenn⸗ barkeit der bestellscheingebundenen Abschnitte nur insoweit Rücksicht nehmen kann, als dies die Gesamtordnung und Uebersichtlichkeit der Karten zuläßt.

Abgabe von Kindergetreidenährmitteln

Tie Ernährungsämter haben aus der mit Erlaß vom

17. Marz 1941 I1 C.,1 1060 mitgeteilten Liste A der

Kindergetreidenährmittel für Kinder bis zu 1 ½ Jahren (18 Monaten) zu streichen:

„Dr. Behre & Co., Bremen 11 ⸗2⸗ . Profantin

Dritter Abschnitt Vorbereitung für die Abgabe von Speiseöl

Iiin der 37. bis 39. Zuteilungsperiode

Nuach meinem Erlaß betr. Durchführung des Karten⸗ systems vom 24. Februar 1942 II C 1.800 Dritter Abschnitt haben die Ernährungsämter für anstaltsmäßig 8 untergebrachte oder sonstwie in Ebe be⸗ findliche Versorgungsberechtigte, die keine Reichsfettkarte haben (Reichsarbeitsdienst, außerhalb der Wehrmacht stehende Schutzgliederungen, Kranken⸗, Heil⸗ und Pflegeanstalten usw.), Bezugscheine über Speiseöl in Höhe von 150 g je Kopf der Versorgungsberechtigten zu erteilen. Durch die von der Hauptvereinigung der deutschen Milch⸗ und Fettwirtschaft getroffenen Maßnahmen ist nunmehr sichergestellt, daß die Verteiler zu Beginn der 37. Zuteilungsperiode über aus⸗ reichende Mengen an Spetseöl verfügen werden. Ich be⸗ stimme daher folgendes:

Die Ernährungsämter haben den obengenannten Ver⸗ brauchergruppen nicht einen einheitlichen Bezugschein über 150 g je Kopf, sondern für die 37., 38 und 33 Zuteilungs⸗ periode je einen Bezugschein in Höhe von 50 g je Kopf der Versorgungsberechtigten zu erteilen. Die Bezugscheine sind nach dem üblichen Verfahren jeweils spätestens zu Beginn der betreffenden Zuteilungsperiode auszustellen. die Bezug⸗ scheine sind zur Abdeckung der erhaltenen Vorschußlieferungen zu verwenden.

Schlußbestimmungen h . Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 36 der Reichseierkarte und des Marmeladen⸗ bestellscheins 36 der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 27. April bis 2. Mai 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentral⸗ druckerei übersandt.

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druck⸗ matern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 6“

Ivnkrafttreten 1 Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ teilungen für die Zeit vom 4. bis 31. Mai 1942 treten am 4. Mai 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin, den 25. März 1942.

Ernährung und Landwirtschaft. „Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Bekann machung vom 1. April 1942 (Reichsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942, Reichssteuerblatt S 384) für die Umsätze im März 1942 wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr. Staat Einheit R.

100 Pesos Yuan Pesos

Cbile China (nominell) Kolumbien Mexiko Peru Berrlin, 4. Ap-il 1942. X“

er Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

10,00 10,00 142,50 51,55 38,46

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