2*
111““
1942. S. 2
8 —
atsanzeiger Nr. 100 vom 30. April
8 Erste Beilag 8b1 “ zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußisch
Berlin, Donnerstag, den 30. April
VI: Inkrafttreten
§ 10 mit Wirkung vom 1. nur auf die im Kalenderjahre
abcnit
Diese Anordnung tritt in Kraft. Sie bezieht sich 1942 gewonnene Gerbrinde.
Berlin, den 27. April 1942. b
Der Reichsbeauftragte für Holz. J
Anordnung P Nr. 8Z8I der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung I — Betr.: Anfbringung und Verwertung von Alpengra
ü(cCarex brizoide)
Vom 27. April 1942
Auf Grund der §§ 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 1677) in Verbindung mit der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 133) ergeht folgende Anordnungt:;
I. Sicherung der Aufbringung von Alpengras
(1) Grundsätzlich sind zur Deckung des kriegswirtschaft⸗ lichen Bedarfs an Polstermaterial alle inländischen Vor⸗ kommen von Alpengras (carex brizoides) heranzuziehen.
(2) Zur Sicherung der Aufbringung von Alpengras können denjenigen Waldeigentümern bzw. ⸗nutzungsberechtig⸗ ten, die vorhandene Alpengrasflächen der Nutzung vorent⸗ halten, Auflagen erteilt werden.
(3) Der Alpengrasaufbringung dienende Auflagen sind:
a) Gebot zur Bereitstellung von Waldflächen zwecks Gewinnung von Alpengras;
b) sonstige die Alpengrasaufbringung fördernde Maß⸗
nahmen.
(4) Die Auflagen werden durch die von den zuständigen orst⸗ und Holzwirtschaftsämtern beauftragten Porstdienst⸗ tellen ausgesprochen und den Waldeigentümern — ⸗nutzungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
Mit der Durchführung und Ueberwachung der Erfüllun der Auflagen werden die forstlichen Prüfungsstellen beaußs tragt. 838
Gegen Art und Umfang der Auflage ist als Rechtsmittel innerhalb einer Ausschlußfrist von 7 Tagen der Einspruch bei der zuständigen Forstdienststelle, die die Auflage erteilt hat, zulässig; wird dem Einspruch nicht stattgegeben, so ist der Einspruch als Beschwerde mit der Stellungnahme der zuständigen Forstdienststelle dem zuständigen Forst⸗ und Holz⸗ “ wirtschaftsamt zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
8 8 4 8 1 ist auf Vorsch 28 8 das 1“ 8 8 8 8 -zuf Vorschlag des Vorstandes das (1) Jeder Waldeigentümer bzw. vEnh hern h te ist e bcbe neüsc⸗ unserer Gesellschaft auf verpflichtet, dem zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt Grund der Dividendenabgabeverord⸗ bzw. der von diesem hierzu ermächtigten Forstdienststelle auf nung vom 12. Juni 1941 und der 2 lb 8 ; 1. DADV. vom 18. August 1941 im Aufforderung innerha er gesetzten Frist 8 S 8* 1 2 . ; Wege der Kapitalberichtigung von R.ℳ. a) Angaben über das Vorkommen, über die Ge⸗ 1 090 000,— um F. 9 618 090 ealef winnungsmöglichkeiten und den Verkauf von Alpen⸗ E.ℳ 1 648 000,— erhöht worden. 89 gras zu machen; 1 8 8 werden zusätzlich neue Stammaktien zu b) sonst erforderliche Auskünfte zu erteilen. Rℳ 1000,— und neue Vorzugsaktien zu
(2) Die Auskunftspflicht beruht auf § 2 der Verordnung
8 vvoornehmende Käufer und deren Arbeitskräfte 8 (Lederprämie A); b) denjenigen im Reichsgebiet wohnhaften Waldeigen⸗ tümern bzw. Waldnutzungsberechtigten sowie den⸗ — jenigen Forstbeamten und im Außendienst tätigen () Bei aufsteigenden oder fallenden Flächen (Dach⸗ forstlichen Angestellten (auch des Reichsnährstandes), flächen) gilt für die Achsabstände die Projektion auf die ddie bei der Gerbrindengewinnung nicht unmittel⸗ horizontale Grundrißfläche. Die Achsabstände addieren sich bar beschäftigt sind, in deren Waldungen bzw. deshalb an einem Bauwerk einheitlich ohne jedes Zwischenmaß. 1 Dienstbezir en aber im Jahre 1942 Gerbrinde ge⸗ § 3 msoonnen wurde (Lederprämie B). Dachkonstruktionen nach diesen Achsabständen müssen § 3 1 gleichartige Dachneigungen erhalten, entsprechend der Die Lederprämie beträgt: 8 jeweiligen Eindeckung und Tragkonstrultion. az) für die unter Abschn. I. § 2 Ziff. a aufgeführten Unter der Neigung der Dächer ist die Oberkante der Personen (Lederprämie K) Dachbinder, bezogen auf die Horizontale, zu verstehen. 1. bei der Gewinnung von Eichengerb- 84 1 rinde im einzelnen Forsthetrieb 2 kg Unter-
leder I je 100 dz (Doppelzentner) ordnungs- 11) Für Industriebauten wird der Achsabstand auf gemöäß aufgearbeiteter Gerbrinde (1 dz = 2,50 m = 1 Iba (Industriebau⸗Achsenabstand) 100 kg), . 1 s oder ein Vielfaches davon, wie C11“ 22. bei der Gewinnung von Fichtengerbrinde im 5,00 m = 2 Iba 6 einzelnen Forstbetrieb 1 kg Unterleder I je 7,50 m = 3 Iba 100 dz (Doppelzentner) ordnungsgemäß auf⸗ 10,00 m = 4 Iba
8 earbeiteter Gerbrinde (1 dz = 100 kg); 12,50 m = 5 Iba usw.
(2) Bei Randstützen und dergl. ist in Zweifelsfällen unter Achsabstand das Maß zwischen den statischen Systemachsen der unterstützenden Bauteile zu verstehen.
(3) Die Achsenmaße stehen im Grundriß immer recht⸗ winklig zueinander.
Staatsanzeiger 1
1ue“
[4107].
Görlitzer Waren⸗Einkaufs⸗Verein Aktiengefellschaft, Dresden.
Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der Berichtigung um R. ℳ 750 000,— auf R. ℳ 1 750 000,— mit Wirkung für die Bilanz zum 31. Dezember 1941 zu erhöhen. Der Beschluß ist mit der Eintragung in das Handelsregister der Hauptnieder⸗ lassung am 22. April d. J. rechtswirksam geworden. uU⸗ u⸗
Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vo i
einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. Verlin, * Püicen.
Beratung und Treuhand G. ree H. Wirtschaftsprüfungs gesellschaft. ayer.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht zur Zeit aus folgenden 2 Generalkonsul a. D. Richard Greiling, Frankfurt am nect Ver soche — Dr. jur. Erich Sondermann, Dresden, stellv. Vorsitzer; Fabrikdirektor i. R. Adolf Engelhardt, Dresden; Kaufmann Manfred Greiling, Frankfurt am Main; Kauf⸗ mann Sernng. Frankfurt am Main. 8
„ Dem Vorstand gehören zur Zeit an: Herbert Eklöh als ordentl. Vorstands⸗ mitglied und Walter Brilloff als stellvertr. Be hentesnnitareh, beide in — Der Vorstand.
ẽẽTẽTẽ☛ℛ&TTẽNẽℛéẽéxẽU—URRℛRℛℛéℛéℛéℛéRéẽẽẽéẽüc ℛ éUü⸗yggp [4464] setzlichen Bezugsrechts Mühle Rüningen Aktiengesellschat, ber 1.. Zg g Rüningen⸗Braunschweig. Ermächtigung des Aufsichtsrats, Die 44. ordentliche Hauptver⸗ die nach 8— ter Durchführung sammlung der Aktionäre unserer Ge⸗ der Kapitalerhöhung aus dem ge⸗ srchet sindet am Mittwoch, dem nehmigten Kapital notwendig wer⸗ 27. Mai 1942, 11 Uhr, im dende Aenderung der Satzung vor⸗ E scder⸗ che. unehmen. Filiale Braunschweig in Braunschweig, 6. Aenderung des Firmennamens. Brabantstraße, statt, Hesglußsasung über die durch die Tagesordnung: Beschlüsse zu Punkt 4 bis 6 be⸗ .Vorlegung des 1“ dingten Aenderungen der Satzung. der d tanh sowie der Gewinn⸗ und 8. Wahl zum Aufsichtsrat gemäß § 1 Verlustre nung für das Zwischen⸗ der Satzung. Kichäftsjahr vom 1. e. bis] 9. Wahl des Abschlußprüfers für das 8 “ 1941. Beschluß⸗ laufende Geschäftsjahr. “ 82 die Verteilung des deBur Ausübung des Stimmrechts in E“ er ordentlichen auptversammlun 2. Beschlußfassung über Entlastung sind nur die hen0 Lrupbverssman dee des Vorstandes und des Aufsichts⸗ ihre Aktien gemäh § 22 der Satzung 3 Vünffchtsr 6 spätestens am 14. Mai 1942 1 W. ichtsratswahl. 88 bei unserer Gesellschaftskasse in Sel ahl des Abschlußprüfers Fürth i. Bay. oder schreibun. . 189 736 das Geschäftsjahr 1942. bei der Deutschen Bank, Berlin 5. Bauten auf fremdem Grundbesitz lur Teilnahme an der Hauptver⸗ oder deren Filialen in Nürn⸗ F“ 1 ist jeder Aktionär berechtigt, berg Fürth i B., Frankfurt V — 8 1““ . k- pemäß 8 2i- a. M. und München Satzung spätestens bis zum Ablauf während der üblichen Geschäftsstunden des dritten Tages vor dem Ver⸗ hinterlegen und bis zur Beendigung
sammlungstage entweder 1 4 bei der Gesellschaftskasse in Rü⸗ 1““ ö“
bet Bank Filiale einem deutschen Notar oder bei einer Braunschweig e Braunschweig zur Entgegennahme der Aktien be⸗ bei der Deutschen Bank in Berlin⸗ “ “ 18 ; “ From! folgen; in diesem Falle ist die Be⸗ 1AX“” dle Nes über die erfolgte Hinter⸗ bei den Niederlassungen der D. legung spätestens einen Tag nach schen Bank S Fhü t-ne th⸗ b “ Ablauf der Hinterlegungsfrist bei H bu 8 -gerrs e Gesellschaft einzureichen. dr ülichen eschäftoüncen d5üren Fürth i. Bav., den 25. April 1942. le 74;38 8 1 nter⸗ Der Vorsitzer des Aufsichtsrats: gt und bis zur Beendigung der Ddr Adolt von Grafenstein
1 dort beläßt. Die “ auch bei Bayerische Spiegelglasfabriken A. G., Fürth i. Bayern.
wem deutschen ar oder einer ertpapiersammelbank erfolgen; in An die Inhaber unserer Vorzugsaktien [4309] ohne Stimmrecht.
“ 88—5 ist die Bescheinigung e otars über die erfolgte Hinter⸗ 8 ;
de — 8 Wir haben eine ordentliche Haupt⸗ segung bzw, der von der Wertpapier⸗ versammlung auf den 18. Mat 1942, mittags 12 Uhr, einberufen, deren
1“ ausgestellte Hinter⸗ EEEE“— Tagesordnung zu Punkt 4 lautet: Beschlußfassung über die Umwand⸗
7. Aktiengesellschaften
[4407]
Der Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft besteht nach den in der Haupt⸗ versammlung vom 23. April 1942 er⸗ folgten Wahlen aus folgenden Mit⸗ gliedern: Dr. phil. Hermann von Sie⸗ mens, Berlin⸗Wannsee, Vorsitzer; “ Friedrich Carl Siemens,
erlin⸗Dahlem, stellvertretender Vor⸗ sitzer; Rittergutsbesitzer Oskar Ca⸗ minneci, Rittergut Zetthun, Pommern; Oskar R. Henschel, Kassel; Hermann . e111
irektor z. Alfres lf her, er in; ——õ——————xxx:-—-———⸗—:——xxxxx—————-—-—-—-— Geheimer Kommerzienrat Dr. Oskar . va. en Ritter von Petri, Nürnberg; Oswald 3 icztenn⸗ b “ Rösler, Berlin⸗Lankwitz; Staatsrat erichtigung, berichtigung
₰ ₰
b Die Durchführung der Kapitalberichtigung geschieht durch Ausgabe von satzaktien im Nennbetrage von Rℳ 100,— und R.N 1000,—. Zum Bezuge der satzaktien wird eine besondere Aufforderung ergehen.
Die berichtigte Bilanz veröffentlichen wir nachstehendt
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
.e.
Dr. Emil Georg von Stauß, Berlin; Dr. Albert Vögler, Dortmund. Berlin⸗Siemensstadt, 25. 4. 1942. SIEMENS & HALSKE AKTIENGESELLSCHAFT. H. v. Buol. Dr. Jessen.
[4408]
Der Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft besteht nach den in der Haupt⸗ versammlung vom 23. April 1942 er⸗ folgten Wahlen aus folgenden Mit⸗ gliedern: Dr. phil. Hermann von Sie⸗ mens, Berlin⸗Wannsee, Vorsitzer; Geheimer Kommerzienrat Dr. Oskar Ritter von Petri, Nürnberg, stellver⸗ tretender Vorsitzer; Staatsrat Rudolf Blohm, Hamburg; Alfried von Bohlen und Halbach, Essen; Kommerzienrat Karl Butzengeiger, München; Dr. Carl Köttgen, Babelsberg; Präsident Albert Pietzsch, Höllriegelskreuth b. München; Hans Rummel, Berlin⸗Dahlem; R. von Schoeller, Wien; Dr.⸗Ing. Albert Vögler, Dortmund.
Berlin⸗Siemensstadt, 25. 4. 1942.
SIEMENS-SCHUCKERTWERKE
AKTIENGESELLSCHAFT. Bingel. Dr. Jessen.
Hohburger Quarz⸗Porphyr⸗Werke Aktiengesellschaft, Leipzig. Ausreichung von Zusatzaktien zufolge Kapitalberichtigung. Durch Beschluß unseres Aufsichtsrates
Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke.. ee111“];
für die unter Abschn. I § 2 Ziff. b aufgeführten festgelegt. . ere⸗ SS 2 insgesama⸗ je 2) Für Sonderfälle kann auch eine lbierung dieses stelle bis zu 0,1 kg Unterleder I je z ordnungs⸗ 8 250 Ge 9 8. 1 gemäß aufgearbeiteter Eichen⸗ und Fichtengerb⸗ — rinde, jedoch je Einzelperson in keinem Falle mehr
; et. 2 als 0,250 kxg. abstand) oder ein Vielfaches davon zur Anwendung kommen. “
bg ergehen ah c “ -r FIee zsigxss bees 88 8 250 g und einem Vielfachen davon gewährt. Wäre Eine Anwendung dieses Maßes über 10 m hinaus soll unter⸗ nach den aufgebrachten Cerbrindenmengen eine bleiben. zischen diesen Stufen liegende Prämie zu ge- () Für Achsabstände über 12,50 m wird empfohlen, eo1“ 83 3 ; . Weise auf- bzw. abzurun 5 8 folgende Achsenabstände oder Spannweiten zu bevorzugen: Sgxee
2 E . E . . 0 . . 3 8528 8 Ss a g n. 8900 7 106,. . überschießenden Mengen von weniger als 125 g
“ nach unten auf- bzww. abzurunden ist.
Die Gewährung der Lederprämien A und B erfolgt durch die * die Aufbringungsfestsetzungen (Umlagen) bzw. für die Erteilung von Auflagen zuständigen 1.“ auf Antrag der Empfangsberechtigten nach § 2 a und b.
Der Antrag auf Gewährun der Lederprämie A gilt xb als gestellt, wenn der zur Aufbringung der Gerbrinde
erpflichtete der Prüfungsstelle die Einkaufsscheinab⸗ chnitte III (nicht II) über die verkauften, wirklich ausgelie⸗ erten und genau festgestellten Gerbrindenmengen übermittelt. Die Vorlage der Einkaufsscheinabschnitte III hat erst nach vollstãändiger Abwicklung sämtlicher Gerbrindenverkäufe des betreffenden Forstbetriebes zu erfolgen; dabei sind Minder- ge gegenüber den auf den Einkaufsscheinen ange- gebenen Mengen auf den Abschnitten III zu vermerhen. Eine gesonderte Prämienberechnung für einen Teil der ver- kauften Gerbrinden kann im Hinblick auf die Bestimmungen über Auf- und Abrundung (vergl. § 3 4Abs. 2) nicht erfolgen. Die eFescgeretene können zur Nachprüfung der auf dem Einkaufsschein verzeichneten Rindenmenge weitere Unter⸗ lagen, wie Frachtbriefe, amtliche Wiegescheine usw., an⸗ fordern. Die Verteilung der Lederprämie innerhalb des einzelnen Forstbetriebes ist Sache des Betriebsführers.
Forstbetriebe, die wegen zu geringer ungs⸗ mengen für sich allein eine Lederprämie nicht erhalten können,
Abschreibung..
.Unbebaute Grundstücke . b111“
.Maschinen u. maschinelle Anlagen ugaung
Abschreibuuug .. Geschäfts⸗ u. Betriebsausstattung ee111]
für
Für Unterkunftsbauten wird als Achsabstand oder Tafel⸗
breitenmaß 1,25 m = ½ Iba =1 Uba (Unterkunftsbauachsenabstand)
oder ein Vielfaches davon festgelegt.
XA““
Als Dachneigungen werden festgelegt 1. für Industriebau a) mit Pappeindeckuuglg 8 v. H.
b) mit Flachdachpfannen (Römerpfannen) für alle Konstruktivnen 15 Grad
c) mit Normalpfannen
für alle Konstruktionen. u ..3830 Grad ist darin
52 889 248 550
897 015 19 250
v18 285
Abschreibunng.. 6. Kurzlebige Wirtschaftsgüter.
7. Beteiligungen .
II. Umlaufvermögen: 1. Warenvorräte. 2. Wertpapiere .
. 1 076 179 3. Hypotheken... —
141 405 12 500 67 530
4. Darlehen... 8
5. Hinterlegungen . 12 500
6. Anzahlungen. 8 8 77 065 7. Forderungen auf Grund von Wa⸗
renlieferungen und Leistungen 33 456
1 451
11141X“X“
9. Kassenbestand einschl. Reichsbank 153 013 275 212
d) die Neigung der Sheddächer nicht eingeschlossen, 2. für Unterkunftsbauten mit Pappeindeckung für alle Konstruktionen.
(1) Ausnahmegenehmigungen über Anwendung anderer Achsabstände und Dachneigungen können auf Antrag nur in besonders begründeten Fällen durch mich erteilt werden.
(2) Die Genehmigung ist von dem Bedarfsträger vor
und Postscheckgguthaben....
10. Andere Ie gtecben . . . ..
11. Sonstige Forderungen.
III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen..
1 877 884 29 1 877 884 29
3 740/03
3 740/ 03 2 406 124 32
2 797 889 32 Nach der
F
Vor der
Tage nach Ablauf der Hinter⸗
Rℳ 100,— ausgegeben. Auf je nom. 1IN. S legungsfrist bei der Gesellschafts⸗
Rℳ 5000,— alte Stammaktien ent⸗
der Auftragserteilung schriftlich bei mir zu beantragen. Der Antrag muß genaue Angaben darüber enthalten, aus welchem Grunde andere Konstruktionen erforderlich sind. Konstruk⸗ tionsunterlagen sind beizufügen. 8
Andere Konstruktionen, deren He bene bei treten der vorliegenden Anordnung durch Erteilung der Bau⸗ dringlichkeitskennummern und Zuteilung der Rohstoffe bereits schriftlich genehmigt worden ist, dürfen noch fertig⸗ gestellt werden. 89
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Fertigung im Holzhaus⸗, Hallen⸗ und Barackenbau vom 30. Juni 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 361) bestrast. Diese Anordnung tritt mit dem 29. April 1942 in Kraft. Berlin, den 27. April 1942.
Der Bevollmächtigte für den Holzbau. Künzel.
11“ 8
Inkraft⸗
Anordnung P Nr. 27 deer Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung 1 — Betr.: Lederprämien für die Gerbrindengewinnung 1942 Bom 27. April 1942
Auf Grund der §§ 2 und 5 der Berordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 Reichsgesetzbl. I S. 1677) und der Verordnung zur ver⸗ sütten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen ebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 133) wird für die im Kalenderjahr 1942 gewonnenen Eichen⸗ und Fichtengerbrinden folgendes angeordnet *):
Abschnitt I: Gewährung der Lederprämien
Für die Gewinnung von Eichen⸗ und Fichtengerbrinde im Kalenderjahr 1942 werden nach Vereinbarung mit der Reichsstelle für Lederwirtschaft aus dem der Reichsstelle für Holz zur Verfügung gestellten Kontingent Lederprämien ge⸗ währt. Die Lederprämie besteht in dem Recht d2 Bezuge einer bestimmten Menge von „Unterleder I“ (Sohlenleder) gegen Bezahlung. . Die Lederprämien werden gewährt:
a) den bei der Gerbrindengewinnung (Schälen, Auf⸗ stellen, Trocknen und sonstige 78279 im Jahre 1942 unmittelbar Beschäftigten, d. f. Waldarbeiter, selbstaufarbeitende Waldeigentümer bzw. Wald⸗ nutzungsberechtigte, die Aindengewimzung selbst
828
*) Neuerungen und Anderungen gegenüber den Bestimmungen des Vorjahres in Kursivdruck.
1“ 88
können gemeinsam die Gewährung einer Lederprämie be⸗ antragen, wenn sich die Waldbesitzer gütlich darüber einigen, wer die Prämie erhalten soll. . Anträge auf Gewährung der Lederprämie B sind durch die hierfür in Frage kommenden Einzelpersonen Füreftnic nach Vorliegen des endgültigen Ergebnifses für den betreffen⸗ den Forstbetrieb bzw. Dienstbezirk ebenfalls an die Prüfungs⸗ “ zu richten. Die Verteilung der Lederprämie auf die ntragsteller erfolgt nach Abschluß der Rindengewinnung durch die 114““ hierbei sind in erster Linie die An⸗ tragsteller zu berücksichtigen, die sich besondere Verdienste um die Aufbringung und Pflege der Gerbrinde erworben haben.
1 Abschnitt II: Ausgabe der Bestellscheine 8
Die Gewährung von Lederprämien erfolgt durch Aus- gabe vorgedruckter Bestellscheine. Diese lauten jeweils auf 250 g Unterleder I.
§ 6
Das Lederkontingent der Reichsstelle für Holz hat Gültigkeit für die Zeit vom 1. April 1942 bis 31. März 1943. Bestellscheine zind nur innerhalb dieser Zeit auszugeben. Die Bestellscheine werden spätestens am 30. Juni 1943 un- gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist aus- geschlossen; ebenso werden verlorengegangene Bestellscheine nicht ersett. 1 Jeder Mißbrauch der Bestellscheine ist verboten und
nter die unten aufgeführten Strasbestimmungen.
B“ Abschnitt III: Bezug des Leders
SGSegen die ausgegebenen Bestellscheine kann die als Prämie gewährte Menge Unterleder I bei Lederhändlern und Schuhmacherrohstoffgenossenschaften bezogen werden.
8— Abschnitt V: Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung KS Bestimmungen werden, . weit sie die Lederabgabe betreffen (Mißbrauch der Bestell⸗ scheine, bestimmungswidrige vssteime⸗ des Leders usw.), nach der Verordnung über Strafen un gegen Vorschriften auf dem Gebiete der ewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs elung⸗Strafverordnung) vom 6. April 1940 (Reichs⸗ e bl. 1 S. 610) bzw. nach den Bestimmungen der §§ 10 und
sall
re e 8 bis 15 der —— vom 18. Augus 1939 (Reichs⸗
hesebbl. 1 S. 1430), soweit sie die Vorschriften über Auf⸗ ringung und Absatz der Gerbrinde betreffen, nach den Be⸗ .-enL der Verordnung zur verstärkten Deckung von
ohstoffen aus werfsweirrchasasche S-⸗ vom 31. Janu 939 (Reichsgesetzbl. I S. 133) bestraft.
8— 8 J11“ “
Strafverfahren bei
sur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaft⸗ ichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichsgesetz⸗ blatt I S. 133) 89
II. Verkauf und Gewinnung von Alpengras
5 5
(1) Der Verkauf des Alpengrases soll möglichst an solche Unternehmer erfolgen, die die nötigen Arbeitskräfte zur Verfügung haben und das Alpengras restlos ernten können. Vorzugsweise sind — soweit vorhanden — kleinere Alpen⸗ grasnutzer heranzuziehen, die in der Lage sind, mit Familien⸗ angehörigen das Gras während der Sommermonate aus dem Walde zu bringen.
(2) Die Verkäufe von Alpengras auf dem Halm sind so rechtzeitig abzuhalten, daß die Alpengrasernte zwischen Heu⸗ und Getreideernte restlos durchgeführt werden kann. Dem⸗
veemäß müssen die Verkaufstermine in wärmeren Gegenden Anfan⸗ Juni, in rauheren Gegenden spätestens bis
Um die Alpengrasernte unter den gegebenen Arbeits⸗ verhältnissen zu erleichtern, ist vom Waldbesitzer die Be⸗ nutzung von Sichel oder Sense soweit als möglich zuzulassen im Altbestand ohne Jungwuchs und auf Wegen und Schnei⸗ 8 die Senfe, in Kulturen die Sichel). Für etwa verursachte
ldschäden haftet der Käufer. Auflagen zur Duldung der Benutzung von Sense oder Sichel werden dem Waldbesitzer nicht erteilt. “
88
2
III. Schlußbestimmungen
§ 7 — Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung fallen unter die Strafbestimmungen der Verordnung sur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaft⸗ ichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichsgesetz⸗ blatt I S. 133). 58
Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im ee Reichsanzeiger und Preußischen Kraft. Sie gilt bis auf weiteres. Berlin, den 27. April 19422. Der Reichsbeauftragte für Holz. J.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Nummer 12 des Reichsarbeitsblatts vom 25. April 1979 zat olgenden 8 dn Teil I. I. Allgemeines und Gemeinsameg. eetze, Verordnungen, 2* Verordnung des Führers zum Schutze
r Rüstungswirtschaft. Vom 21. März 1942. — Verordnung über den nationalen Feiertag des deutschen Volkes 1942. Vom 16. ril 1942. — II. Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe. Gesete⸗ ordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers über einen Generalbevoll⸗
8998 EE EIINäan.
Mitte 2 hr6
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fallen zusätzlich 3 neue Stammaktien se je ℳ 1000,— + Dividenden⸗ chein Nr. 19 u. ff. nebst neuem Er⸗ neuerungsschein. Um auch denjenigen alten Aktionären den Bezug zusätzli er Aktien zu ermöglichen, die nicht durch 5000 teilbare Beträge alter Aktien be⸗ itzen, sind von Greßaktionärsseite alte
Iktien zu Rℳ 100,— zur Verfügung
estellt worden. Auf jeden Nominal⸗
etrag von REBℳ 500,— alter Stamm⸗ aktien werden na Möglichkeit 3 Stammaktien über je Rℳ 100,— + Dividendenschein Nr. 19 u. ff. zusätz⸗ lich gewährt. Soweit die Aktionäre nicht durch 500 teilbare Aktien⸗Nennbeträge 71 ist die Einreichungsstelle bereit, sich um einen Zu⸗ oder Verkauf von Spitzenbeträgen zusätzlicher Stamm⸗ aktien zu bemühen.
Nach erfolgter Eintragung der Ka⸗ pitalberichtigung im Handelsregister bender wir unsere Stammaktionäre siermit auf. ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zustehen⸗ en zusätzlichen Stammaktien gegen
blieferung des Dividendenscheins Nr. 18 der alten Stammaktien bis zum 27. Mai 1942 einschließlich der Allgemeinen Deutschen 8 Credit⸗Anstalt, Leipzig, Richard⸗ Wagner⸗Straße 1, während der üblichen Cä a auszuüben. Ueber die Zusatzaktien wer⸗ den zunächst nicht übertragbare Kassen⸗ quittungen ausgestellt. Die Ausreichung ber sausn Stgeraktich zu Rℳ 1 g erfolgt na rtigstellung gegen Rück⸗ gäbe der Fe Fersigenung g Die Ein⸗ reichungsstelle ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation der Vor⸗ zeiger der Kas⸗ 5 zu prüfen.
Vom 28. Mai 1942 ab werden die alten und die zusätzlichen Stamm⸗ aktien mit Dividendenschein Nr. 19 u. ff. gleichberechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an der Mittel⸗ deutschen Börse zu Leipzig gehandelt und notiert werden.
Die Erhebung der zusätzlichen Aktien erfolgt in jedem Falle provisionsfrei. Die Dividendenscheine Nr. 18 zu den alten Stammaktien sind bei Einreichung bei der vorgenannten Stelle mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis sowie auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und den Anschrift des Einreichers zu ver⸗ ehen.
Leipzig, den 27. Apvil 1942.
Hohburger Quarz⸗Porphyr⸗Werke
[45799 Alktiengefellschaft. Pforte. Gottlack.
I. Grundkapital . II. Rücklagen:
1. Gesetzliche Rücklage
2. Andere Rücklagen.
III. Rückstellungen für unge⸗
wisse Schulden:
1. Pensionsrückstellung
2. Sonstige ...
IV. Verbindlichkeiten:
1. Hypotheken... 2. Verbindlichkeit. auf
Grund von Waren⸗
lieferungen und Lei⸗
stungen..
3. Noch einzulösende
ausgeloste Teil⸗
schuldverschreib...
4. Sonstige Verbind⸗
lichkeiten .. . ..
V. Posten, die der Rech⸗
nungsabgrenz. dienen. VI. Gewinn:
Gewinnvortrag..
Gewinn 1941.
338 770
13 123 81 180
*) In den Verbindlichkeiten sind R. ℳ 75 000,— Pauschsteuer enthalten. Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.
—õmõ———e-——
1. Löhne und Gehälter 2. Soziale Abgaben... . 3. Belseeeihungen auf Anlagevermögen. . Steuern vom Einkommen, Ertrag und
(89866616166
Beiträge an Berufsvertretungen.. . Außerordentliche Aufwendungen.. uführung zum Grundkapital.. uweisung zur gesetzlichen Rücklage
Bewinn 1941l
4 5 6 7 8 9
Erträge. 1. Ertrag aus Warenlieferungen .... 2. Erträge aus Beteiligungen.. 3. Grundstückserträge .. .. 4. Außerordentliche Erträge .. .
a) aus den freien Rücklagen.. b) aus dem Gewinnvortrag . ..
d) aus sonstigen Bilanzpositionen
Dresden, den 21. März 1942.
der Bücher und der Schriften der
Aufwendungen.
„ 6166656
5. Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung:
c) aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen
Görlitzer “X“ Aktien gesellschaft. Eklöh. 8
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Gr ’; Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der
Vermögen
Kapital⸗ berichtigung
Kapital⸗ berichtigun R. ℳ
467 574 9 424 33
82 831 27 183 662 06
2406 124 32
8
ER 4* 9 1 126 502 80 78 254,80 141 10406 5 376/95
120 312048 10 852041
82 030 64 750 000— 75 000,—
33 662/06
2 423 0964
0 0 0 2 2
1 452 517 736ʃ7%
47 653 “ 172 189 215 000,— .. 82 831,27 —. 391 765,—
ö 660 403,73
668585
750 000 2 423 096/20
id
kasse einzureichen. Rüningen, 24. April 1942. Der Vorstand.
[4308] Bayerische Spiegelglasfabriken A. G., Fürth i. Bayern. Die Aktionäre unserer
dem 18. Mai 1942, mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer der Deutschen Bank Filiale Nürnberg in Nürnberg Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Bsscheüftscerichte und des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1941 und des Ge⸗ winnverteilungsvorschlages des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats nach § 96 AG. und des Berichts des Vorstandes über das Geschäftsjahr 1941. „Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. .Beschlußfassung über die Entlastung
des Vorstandes und des Aufsichts⸗
rates.
.Beschlußfassung über die Umwand⸗ lung der bestehenden R.ℳ 380 000,— Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien mit Wirkung ab 1. Januar 1942.
„Beschlußfassung über die Er⸗ höhung des Grundkapitals um R. ℳ 1 500 000,— auf R“ℳ 3 500 000,— durch Ausgabe von Stück 1500 auf den Inhaber lautende Aktien über je REℳ 1000,— mit Gewinnanteil⸗ berechtigung vom 1. Fatnar 1942 an. Adsschluß des gesetzlichen Be⸗ eee der Aktionaͤre. Ver⸗ pflichtung für den Uebernehmer, von den neuen Aktien den In⸗ habern der bisherigen Vorzugs⸗ aktien Rℳ 380 000,— im Ver⸗ hältnis 1:1 zum Kurse von 105 C und den Inbabern der bisherigen Stammaktien R.ℳ 1 080 000,— im Verhältnis 3:2 zum Kursfe von 107 ½ %, zum Bezuge anzubieten. Ermächtigung des Vorstandes, im Einvernehmen mit dem Aufsichts⸗ rat den Ausgabekurs für die neuen Aktien und die Einzelheiten ihrer Begebung festzusetzen.
. Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft von E.ℳ 3 500 000,— um bis zu R.ℳ 500 000,— durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen bar oder Sach⸗ einlagen unter Ausschluß des ge⸗
ktione Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag,
stattfindenden ordentlichen
lung der bestehenden Kℳ 380 000,— Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Stammaktien mit Wirkung ab 1. Januar 1942. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um Hℳ 1 500 000,— auf Rℳ 3 500 000,— durch Ausgabe von Stück 1500 auf den Inhaber lautende Aktien über je Eℳ 1000,— mit Gewinnanteil⸗ erechtigung vom 1. Januar 1942 an. Ausschluß des gesetzlichen Be⸗ zugsrechts der Aktionäre. Ver⸗ pflichtung für den Uebernehmer, von den neuen Aktien den In⸗ habern der bisherigen Vorzugs⸗ aktien RE ℳ 380 000,— im Verhält⸗ nis 1:1 zum Kurse von 105 % und den Inhabern der bisherigen Stammaktien R.ℳ 1 080 000,— im Verhältnis 3:2 zum Kurse von 107 ½¼ %, zum Bezuge anzubieten. Ermächtigung des Vorstandes, im Einvernehmen mit dem Aufsichts⸗ rat den Ausgabekurs für die neuen Aktien und die Einzelheiten ihrer Begebun festzusezen. 8 Zwecks Besch ußfassung über die Zu⸗ zu diesem von der Haupt⸗ versammlung zu fassenden Beschluß ge⸗ mäß § 117 Akt.⸗Ges. laden wir die Inhaber unserer 8eö ohne Stimmrecht zu einer Versammlung im Sitzungszimmer der Deutschen Bank iliale Nürnberg in Nürnberg, Adle flas 23, am 18. Mai 1942, vor⸗ mittags 11,45 Uhr, ein. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Versammlung sind nur die Vor⸗ zugsaktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 22 der Satzung spätestens am 14. Mai 1942 bei unserer Gesellschaftskasse Fürth i. Bay. oder bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Filialen in Nürn⸗ berg, Fürth i. B., Frankfurt a. M. und München während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Versammlung dort belassen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien be⸗ rufenen Wertpapiersammelbank er⸗ fesgen in diesem Falle ist die Be⸗ cheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung spätestens einen Tag nach MWiaaf der Hinterlegungsfrist bei der Geßellschaft einzureichen. Fürth i. B., den 25. April 1912.. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats:
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Dr. Adolf von Grafenstein.