Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1942.
S. 4
Major a. D. Paul Gustav Hauffe ver⸗ storben. Er wurde am 10. 8. 1865 in Jankendorf als Sohn des Gutsbesitzers Alexander Hauffe und seiner Ehefrau Henriette geb. Busse geboren. Seine nächsten gesetzlichen Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen. Etwaige weitere gesetzliche Erben werden hier⸗ mit gem. § 1965 BGB. aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 31. 7. 1942 bei dem unterzeichneten Rechtsanwalt anzumelden, andernfalls festgestellt werden muß, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Breslau 1, den 4. Mai 1942. Rechtsanwalt Dr. Braunsdorf, Breslau 1, Ohlauer Stadtgraben 16.
5625
Oeffentliche Bekanntmachung. 3 IV 12/24. Der frühere Gastwirt und Landwirt, spätere Beamte Konrad Middendorp aus Schoppinitz, Kreis Kattowitz, ist am 21. Januar 1935 in Schoppinitz gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden alle, denen Erbrecht an dem Nachlaß zusteht, hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum 15. August 1942 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, andern⸗ falls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als das Großdeutsche Reeich nicht vorhanden ist. Myslowitz, den 27. April 1942.
Das Amtsgericht.
[5624]
Das Amtsgericht München hat am 25. April 1942 folgendes Ausschluß⸗ urteil erlassen: 12 F 103, 109, 113, 116, 121/1941. I. Für kraftlos werden erklärt auf Antrag von: 1. Maria Ketzer, Gemeindedienerswitwe, Eichen⸗ dorf, Ndb., als Alleinerbin des ver⸗ storbenen Alois Schmidbauer: Der Versicherungsschein der Bayerischen Beamtenversicherungsanstalt, Allg. Le⸗ bensversicherungsverein auf Gegen⸗ seitigkeitl, München, Nr. 181 293, Tarif IV, vom 20. 7. 1939 über eine Versicherung zu 2500 Rℳ, lautend auf Alois Schmidbauer, Mechaniker, Mün⸗ chen; 2. Martha Müller geb. Man⸗ sefsfki, Reichsbahnarbeiterswitwe, Zellin⸗ gen b. Karlstadt: Der Versicherungs⸗ schein der unter 1 genannten Bagye⸗ rischen Beamtenversicherungsanstalt, München, Nr. 176 145, Tarif IV, vom 3. 5. 1939 über eine Versicherung zu 1500 Rü, lautend auf Anton Müller, Bahnarbeiter in Zellingen, bezugsbe⸗ rechtigt: Martha Müller; 3. Karme⸗ litenkloster Reisach, Post Oberaudorf a. Inn, vertreten durch P. Othmar Raps: Der 4 ½¼⸗ fr. 8 %ige Gold⸗
fandbrief der Bayerischen Vereins⸗ bank, München, Serie 8 Lit. EE Nr. 4445 zu 100 G ℳ; 4. Therese Mages, Forstaufseherswitwe, Mün⸗ schen 13, Hohenzollernstraße 58/I: Der 4 ½ /8 %ige Goldpfandbrief der Baye⸗ rischen Hypotheken⸗ und Wechselbank, München, Reihe 16 Buchstabe J Nr. 62 975 zu 500 6ℳ; 5. Josef Engel⸗ hardt⸗Erben, nämlich Ludwig Engel⸗ hardt, Hafnermeister, Geiselhöring, Josef Engelhardt, Verwaltungsober⸗ sekretär, Regensburg, Franziska Mayer, Lokomotivführersehefrau, Regensburg, Anna Kießlinger, Lehrersehefrau, Alten⸗ kirchen, und Rita Almer, Steinmetz⸗ ehefrau in Geiselhöring, sämtliche ver⸗ treten durch Ludwig Engelhardt: Der 4 ½ ⸗(7) %ige Goldhypothekenpfand⸗ brief der Bayerischen Landwirtschafts⸗ bank, München, 42 D 51 189 zu 200 Gℳ. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar, soweit ausscheidbar, nach Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopfteilen. Der Aufgebotsbeschluß vom 29. 9. 1941 (D. Reichsanz. Nr. 244 vom 18. 10. 1941) wurde in Ziff. 2) (Antrag Maria Heckmann) wegen Antrags⸗ zurücknahme durch Beschluß vom 7. 4. 1942 aufgehoben.
b Amtsgericht München. Abteilung für Aufgebotssachen.
15623] Ausschlußurteil.
In der Aufgebotssache der ledigen Maria von Gröling in Bad Landeck, Antragstellerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank in Gleiwitz, Pfarr⸗ straße 2, hat das Amtsgericht in Glei⸗ witz für Recht erkannt: Der Hypo⸗ thekenbrief über die für Maria von Gröling auf Blatt 37 des Grundbuchs des Ritterguts Kressengrund in Ab⸗ teilung III unter Nummer 21 einge⸗ tragene Hypothek von 750 6ℳ wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Glei⸗ witz, den 30. April 1942. — 3. F. 6/41.
4. Dgeffentliche Zuntellungen
[5627 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Johann Gilson, Bertha⸗ Frieda geb. Zdunezik, Stundenfrau,
wohnhaft in Esch/ Alzig, Brillstraße 32,
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Probst, Luxemburg, klagt gegen deren Ehemann, den Schlosser Johann Gilson, wohnhaft zu Rutshuru⸗Kivu, Belgisch Kongo, früher in Esch/ Alzig, auf Ehescheidung aus §§ 49 und 55 Ehe⸗G. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer
Landgerichts in
1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗
22
nd Luxemburg, 2. Stock, Zimmer 35, auf den 14. Juli!
gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Luxemburg, den 4. Mai 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [5628] Oeffentliche Zustellung.
3 R. 153/42. Die Ehefrau Martha Herrmann geb. Schröder in Querfurt, Hermann⸗Göring⸗Straße 97, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schlitte in Naumburg (Saale), klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser und Händler Paul Herrmann, früher in Querfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg (Saale) auf den 7. Juli 1942, vormittags 9 ½% Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Naumburg (Saale), 5. Mai 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[5629] Oeffentliche Zustellung.
2. 2. R. 45/42. Die Frau Charlotte Benvenutti geb. Ebert geschiedene Adam in Stettin, Klosterhof 25, Hof, III Tr. l, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Paul Müller in Stettin, u6“ platz 1, klagt gegen ihren Ehemann, den Quartermaster Umberto Benvenutti, 605 Walkertown Road, Marrevo Naate, Louisiana, U. S. A., auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung des Beklagten, hilfs⸗ weise aus § 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Stettin, Johannisstraße 6 (Neubau), Zimmer 13, auf den 13. Juli 1942 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevolmüchligten vertreten zu lassen. Die öffentliche Zu⸗ stellung der Klage nebst Ladung an den Beklagten ist am 9. April 1942 ange⸗ ordnet worden.
Stettin, den 5. Mai 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Verluft⸗ und Fundsachen [5630]
Der Hinterlegungsschein vom 1. März 1938 zum Versicherungsschein Nr. A 90 595 Egger ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.
Berlin, den 6. Mai 1942.
Friedrich Wilhelm
Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.
[5631]
Der Versicherungsschein M 125 730 Agnes Schmidt ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.
Berlin, den 6. Mai 1942. Friedrich Wilhelm Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Gerling⸗Konzern Lebenses⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Hinterlegungsschein vom 17. 3. 1936 zur Versicherung Nr. L 219 253 ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb
zweier Monate Einspruch erfolgt.
Köln, den 5. Mai 1942.
Der Vorstand.
[5634] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Versicherungsschein L. 627 890, Hans Schabram, Königsberg, ist ab⸗ handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 5. Mai 1942. Der Vorstand.
6. Auslosung usw.
von Wertpapieren [5635]
12. Auslosung von Schuldver⸗ schreibungen der Feingoldanleihe Lit. A der Stadt Mainz.
Zu 200 Eℳ: 13 29 32 86 111 124 143 160 242 254 360 394 438 444 474 565 584 623 635 606 687 709 716 736
746 753 789 888 904 941 985 995.
Zu 500 Rℳ: 1005 1024 1025 1113 1147 1150 1247 1265 1304 1324 1339 1358 1396 1400 1456 1457 1470 1473 1477 1522 1647 1667 1811 1827 1838 1918 1945 1947 1976 1993.
Zu 1000 EHℳ: 2045 2066 2074 2084 2087 2123 2124 2155 2198 2230 2276 2291 2318 2417 2450 2532 2559 2562 2571 2641 2728 2742 2799 2838 2841 2904 2933 2942 2988 2989 2996 3001 3003 3008 23016 3029 3199 3215 3217 2225.
Zu 2000 EMℳ: 3349 33 3385 3388 3390 3400 3410 3415 * 3499 3532 3561 3683 3714 3726.
Die Einlösung der gezogenen Stücke erfolgt ab 1. November 1942 bei den in
iffer 2 der auf der Rückseite der Schuldverschreibungen abgedruckten An⸗ leihebedingungen namhaft Kassen und Banken oder deren Rechts⸗ nachfolger.
Von den in den Jahren 1940 und
gemachten
1941 ausgelosten Schuldverschreibungen
sind noch folgende Stücke rückständig: 500 H.ℳ: Nr. 1353 , zu 1000 EK ℳ: Nr. 2342 11 3271 u. 8 Mainz, den 1. Mai 1942. “ Der Oberbürgermeister. 8
1
.Aktiengefellschaften
[5667) Maaß & Hübsch A.⸗G. für ““ Nachdem inzwischen das Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft Ernst Wilhelm Freiherr von Ledebur, Berlin, verstorben ist, wird Herr Gustav Maaß, Berlin, zum dritten Mitglied des Auf⸗ sichtsrates der Gesellschaft gewählt.
[5290]
An Stelle des bisherigen Aufsichts⸗ rates bilden nunmehr folgende Herren den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft:
Generaldirektor Edgar Schnell, Vor⸗ sitzer, Berlin: Bankdirektor Julian Leick, stellvertretender Vorsitzer, Verlin; Direktor Ernst Glaser, Berlin.
Hansmann & v. Zimmermann
A. G., Berlin⸗Schöneberg. Der Vorstand.
5498] uisburger Maschinenbau Aktien Gesellschaft vorm. Bechem Keetman i. Liqu. 1 Einladung zu der am Donnerstag, den 28. Hrni 1942, nachmittags 4 Uhr, in dem Büro Dr. Michels, Duisburg, Am Buchenbaum Nr. 4, stattfindenden siebenundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung: 1. Erstattung des Geschäftsberichts für das Jahr 1941. .Vorlage und Genehmigung der Jahresbilanz für 1941. .Erteilung der Entlastung an die Gesellschaftsorgane. Aufsichtsratswahl. Verschiedenes. Duisburg, im Mai 1942. Duisburger Maschinenbau A. G. vorm. Bechem & Keetman i. Liqu.
Stalling AG., Olden⸗ [5662] burg i. O. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, den 8. Juni 1942, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen unserer Ge⸗ sellschaft, Ritterstraße 2—4, stattfinden⸗ den ordentichen Hauptversammlung eingeladen. Tagꝛhordnung: 1. Vorlegung des vö und des feestgestel für das Geschäftsjahr
Gerhard
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗
dung des Reingewinnes.
8. Entlastung des Vorstandes und
des Aufsichtsrates.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum 4. Juni bei der Gesellschaft oder bei der Oldenburgischen Lan⸗ desbank AG. in Oldenburg i. O. hinterlegt haben.
Oldenburg i. O., den 5. Mai 1942.
Gerhard Stalling AG. Der Vorstand.
[5654] Rhenania Stanz⸗ und Emaillierwerke Aktiengesellschaft, Schwelm / W. Die auf den 22. Mai 1942 nach Schwelm einberufene außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesell⸗ schaft wird auf den 30. Mai 1942, vorm. 11 Uhr, gleichen Orts verlegt. Die bereits angekündigte Tagesord⸗ nung: Aenderung der Gesellschaftsform und des Gesellschaftszweckes wird um folgenden Punkt ergänzt: Herabsetzung des Grundkapitals um Rℳ 223 000,— durch Zusammen⸗ legung von Aktien zwecks Rück⸗ zahlung von Grundkapital. Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse in Schwelm oder bei der Dresdner Bank in Düssel⸗ dorf, Düsseldorf, oder bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin W 8, oder bei einem deutschen Notar oder bei einer deutschen Wertpapier⸗ sammelbank spätestens am 25. Mai 1942 wäh⸗ rend der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei anderen Vanksirnen bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapier⸗ sammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung späte⸗ stens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaft einzureichen.
Schwelm, den 5. Mai 1942. Rhenania Stanz⸗ und Emaillier⸗ werke Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Forderungen auf Grund
ten Jahres⸗
[4124]. Porzellaufabrit Waldsassen Bareuther & Co. A.⸗G., Waldsassen, Bayer. Ostmark. Bilanz per 31. Dezember 1941.
Aktiva. 2 ₰ Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: Geschäfts⸗ und Wohnge⸗ Hübee 229 530 Fabrikgebäuden . . . 437 300 Unbebaute Grundstücke. Maschinen und maschinelle II“ Werksvorrichtungen, Be⸗ triebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung. . . Anschlußgleis.. Fuhrpark. “ Kurzlebige Betriebsein⸗ richtungen.. Modelle und Formen.. Beteiligungen.... 715 24 Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ II111“ Halbfertige Erzeugnisse.. Fertige Erzeucnisse 8. Wertpapiere “ Steuergutscheine (nom. E.ℳ 60 000,—) . ..
145 332 12 481 77 801
552 723
59 820
von Warenlieferungen u. *“ Forderungen an den Vor⸗ stand (§ 80 Akt.⸗Ges.).. Kassenbestand, Reichsbank, Postschecgguthaben .„. 4 599 Andere Bankguthaben. 121 671 Sonstige Forderungen. 500
1 866 201
167 925 8 104
4 Passiva. Grundkapital: 8 Stammaktien (12 000 Stimmen “ Vorzugsaktien (3000 S Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. Sonstige Rücklagent Maschinenerneuerung Gebäudeerneuerung. Für Werkerneuerung und andere Zwecke Wertberichtigung (Del⸗ brebderee Pensionsrückstellung.. Rückstellungen .... Verbindlichkeiten: Aus Warenlieferungen und Leistungen ... Sonstige Verbindlich⸗ keiten LE“ Gewinn: Vortrag aus 1940. Reingewinn 1941.
1 200 000 5 000 150 000
70 000 60 000
50 000
25 000 90 000 30 001
12 770 70 42 389 28
58 148 77 72 891/61
1866 201/66 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941.
R. N 730 079 57 320
Aufwendungen. Gehälter und Löhne.. Soziale Abgaben . .. Abschreibungen a. Anlagen:
““ 32 791¾ gemäß NFDV.. 24 000 Andere Abschreibungen 17 189 Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufsver⸗ tretungen 11.“ Zuweisung für Werk⸗ erneuerung und andere E“ Zuweisung zur Pensions⸗ rückstellung.. Gewinn: Vortrag aus 1940... Reingewinn 1941. .
139 361 8 7 754
10 000 10 000
58 148/77 72 891/61
1159 538 03
Erträge. Gewinnvortrag aus 1940. Ausweispflichtiger Roh⸗
überschuß.. Ueberschuß aus Zinsen.. Ertrag aus Wohnhäuser⸗ mieteaa“ Außerordentliche Erträge.
58 148 77
1 027 752/80 32 813651
26 859 36 13 963 59
1 159 538 03 Nach dem abschließerwen Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. 8 .
Leipzig, im März 1942.
Sächsische Revisions⸗ und Treuhandgesellschaft A.⸗G. Muth, Wirtschaftsprüfer.
J. V.: Wöllner.
Die für das Geschäftsjahr 1941 fest⸗ gesetzte Dividende von 6 % gelangt gegen Einlieferung der Gewinnanteil⸗ scheine Nr. 14 unter Abzug von 15 % Kapitalertragsteuer und Kriegszuschlag zur Auszahlung
bei der Allgemeinen Deutschen
Creditanstalt in Leipzig und deren Filialen,
bei der Gesellschaftskasse in Wald⸗
sassen.
Der Aufsichtsrat besteht aus: Herrn Dr. jur. Hans Schaefer, Bankhkdirektor, Leipzig, Vorsitzer; Herrn Carl Schumann, Fabrikbesitzer, Arzberg, stellv. Vorsitzer; Frau Elsa Bareuther, Private, Wald⸗
Liesl Bareuther, akad. Malerin, Wien; Herrn Josef Angerer, Oberst i. R., Linz; Herrn Rudolf von Patzenhofer, Fabrikbesitzer, Siegen⸗ dorf; Herrn Fritz Jaeger, Kommerzien⸗ rat, Marktredwitz.
Waldsassen, 22. April 1942.
Der Vorstand. Oscar Bareuther. errase eA;NTSEINT LaAmmmmmm;sEmnnE [5649,]
G. Schuy Nachs. A.⸗G., Chemische Fabrik, Nürnberg.
Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 3. Juni 1942, nachmittags 15,30 Uhr, in der Kanzlei des Notariats Nürnberg II, Rathausgasse 5, stattfindenden dies⸗ jährigen ordentlichen Hauptver⸗ sammlung höfl. eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz nebst Auf⸗ wand⸗ und Ertragsrechnung auf 31. Dezember 1941 sowie des Be⸗ richtes des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 1941.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗
denß des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstandes des Aufsichtsrates.
4. . des Wirtschaftsprüfers für 1942.
Nach § 13 der Satzungen haben In⸗ haber von Aktien, die in der Haupt⸗ versammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tag der Versammlung bei der Gesellschafts⸗ kasse oder bei der Bayer. Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank in Nürn⸗ berg zu hinterlegen oder den Nach⸗ weis zu erbringen, daß sie ihre Aktien bei einem Notar hinterlegt haben.
Nürnberg, den 5. Mai 1942.
Der Vorstand. Dr. Flessa. Webeyxr.
Müuhlkreisbahn Aktiengesellschaft, [5093] Linz a. D., Straße d. Sudetendeutschen 7. Einladung zu der am Donnerstag, den 28. ai 1942, um 15 Uhr im 1 des Reichsbahn⸗ Neubaubüros, Linz, Bahnhofstraße 18 (gegenüber dem Hauptbahnhof) statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung. Tagesordnung: A. Geschäftsjahr 1941.
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Jahresbilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1941.
2. beschllghafhang über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes und Ent⸗ lastung des Vorstandes und des .“
3. Allfälliges.
B. Abwicklungseröffnungsbilanz.
1. Vorlegung des Berichtes und der Eröffnungsbilanz zum 1. Janunr 1942 seitens der Abwickler. 1
2. Beschlußfassung über die Eröff nungsbilanz.
3. Allfälliges
Eine Aktie ist eine Stimme. Hinter⸗
legungsort: Creditanstalt⸗Bankver⸗ ein, Hauptanstalt Wien, I., Schotten⸗ gasse 6, und deren Filiale in Linz, Landstraße 3, Länderbank A. G., Wien, I., Am Hof 2. Hinterlegungsfrist: 23. Mai 1942. Der Vorstand. Kussiäan. Felnmneser
15651]= “ New⸗York Hamburger Gummi⸗ Waaren Compagnie, Hamburg. Ordentliche Hauptversammlung der New⸗York Hamburger Gummi⸗ Waaren Compagnie am Donners⸗ tag, den 28. Mai 1942, 11 Uhr vormittags, in den Räumen der Ver⸗ einsbank in Hamburg, Hamburg 11, Alter Wall 20 — 30. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und Jahresabschlusses für 1941 mit Be⸗ richt des Aufsichtsrates. 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. 3. Beschlußfassung über die Entlastung 4.
sassen; Fräulein
und
von Vorstand und Aufsichtsrat. Wahl des Abschlußprüfers. 5. Wahl zum Aufsichtsrat. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ eh sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die bei der Gesellschaft oder bei den folgenden Banken oder Bank⸗ firmen Vereinsbank in Hamburg, Commerzbank A.⸗G., Hamburg, Deutsche Bank, Filiale Hamburg, Hamburg, oder bei einer Effektengirobank oder mit Zustimmung der Hinterlegungs⸗ stellen bei anderen Bankfirmen späte⸗ stens bis zum 23. Mai 1942 mit⸗ tags ihre Aktien hinterlegen. Hinter⸗ legungsscheine eines Notars müssen spätestens zwei Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaft eingereicht werden. Hamburg, im April 1942.
Der Vorstand. Verantwortlich füt oen Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlauge in Potsdam; verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil Rudolf Lauysch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH. Berlin.
Drei Beilagen
lteinscht Börsenbeilage und einer Zentral⸗ handelsregisterbeilage).
Einwilligung der Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. H., Berlin.
abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich.
Erscheint an jedem Wochentag abends. 8 dusch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,18 24 8e.. cnr. aber ohns Bestellgeld
e Postansta 1 Bestellungen an, in Berlin für Selbstahholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ 8 8 ¶ꝗ8 — 1 straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 M, einzelne Bei 809 1 8 b st 10 7w7. Sie werden nur gegen Barzahlung eder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Porios abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Mr.“; 19 33 33.
128 Lüeeenn 8 nimmt an die An 8 auf einseitig beschriebenem Papier völlig
sollen. —
sür den Raum einer fünfgespaltenen 58 mm breiten Petit⸗Zeile 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛÆ. — Anzeigen elmstraße 32. Alle Druckaufträge reif einzusenden, insbesondere zugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben hefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗
zeigenstelle Berlin SW 68, W
Reichsbankgirokonto Verlin, 8b Konto Nr. 1/1913
—
Berlin,
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
8 Poftschecktonto: Berlin 41821 1942 t
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
SI gs über den Absatz von Behälterglas. Vom 6. Mai
Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren uud verwandte Industrie⸗ zweige über die Beschränkung der Herstellung von Möbel⸗ beschlägen und verwandten Beschlägen vom 23. April 1942.
über die Ziehung 2. Klasse 7. Deutscher Reichs⸗ otterie.
Bekanntmachung Nr. 29 der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte „Gebiete vom 8. Mai 1942 über Durchführungs⸗
bestimmungen zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren; Aenderung der Bekanntmachung Nr. 24
der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 11. Oktober 1941.
Amtliches
Deutsches Reich
2 Anordnung über den Absatz von Behälterglas
Vom 6. Mai 1942
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗
kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) ordne
ich an: § 1 Die Hersteller von Behälterglas sowie die Unternehmen,
welche nicht im Geltungsbereich dieser Anordnung hergestelltes
Behälterglas in den Geltungsbereich dieser Anordnung ein⸗ 8. gehören der nachstehenden Marktregelung an, auf die er Gemeinschaftsvertrag der Markt⸗ und be ehe⸗ schaft der Hohlglasindustrie, Berlin, Anwendung findet, soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist. “
§ 2 1“
(1) Die nach § 1 zur Marktregelung zusammengeschlosse⸗ nen Unternehmen bedürfen zu Rechtsgeschäften, welche die Lieferung von Behälterglas betreffen, und soweit Rechts⸗ geschäfte vor Inkrafttreten der Bestimmungen dieses Absatzes abgeschlossen worden sind, zur Lieferung von 1.4“ 88 Diese kann bestimmte Gruppen von Rechtsgeschäften von der Ein⸗ willigung ganz oder zum Teil freistellen.
(2) Die Einwilligung kann mit Bedingungen oder Auf⸗ lagen versehen werden.
(3) Die nach § 1 zur Werätr gercg zusammengeschlosse⸗ nen Unternehmen sind verpflichtet, Behälterglas von der Glas⸗ Treuhand⸗G. m. b. H. benannten Dritten zu den von ihr fest⸗ gesetzten Preisen und Bedingungen zu liefern.
(4) Den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen der Absätze 1 und 3 setzt die Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. H. fest. Er ist den zur Marktregelung EEEE ““ Unter⸗ nehmen durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Zur Beratung der Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. H. in allen Angelegenheiten dieser Marktregelung wird ein Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirats werden aus den Kreisen der Glas⸗ industrie und des Handels durch die Wirtschaftsgruppe Glas⸗ industrie und durch die Reichsgruppe Handel berufen, die je vier Mitglieder benennen können. Der Beirat tritt nach Bedarf oder auf Verlangen von vier oder mehr Mitgliedern zusammen. Seine Einberufung obliegt der Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. H.
§ 4 Die bei Durchführung dieser Anordnung entstehenden
Kosten werden von den zur Marktregelung zusammengeschlosse⸗
nen Unternehmen durch eine Umlage erhoben, die die Glas⸗ Treuhand⸗G. m. b. H. nach Anhörung des Beirates festsetzt.
§ 5 Als Behälterglas gelten alle Erzeugnisse, die nach dem Artikelverzeichnis der Fachgruppe Hohlglasindustrie der Wirt⸗ schaftsgruppe Glasindustrie unter die im § 2 der Anordnun über die Herstellung von Hohlglas vom 31. Oktober 194 — Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941 — genannten Warenarten 1, 2, 3 und 4 fallen. 1 §
Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder Auflagen (§ 2 Abs. 2) zuwiderhandelt, wird vom Reichsverwaltungs⸗ Fricht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, deren Höhe unbe⸗ chränkt ist. Die Bestrafung setzt einen Antrag des Reichs⸗ wirtschaftsministers voraus.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt an die Stelle der Anordnung über die Er⸗ richtung der Gemeinschaft Konservenglas vom 23. Februar 1940 — Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 47 vom 24. Februar 1940 — sowie der Anord⸗ über den Absatz von Flaschen vom 10. Juni 1940 — Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 134 vom 11. Juni 1940 — in der Fassung der 2. Anord⸗
des Beauftragten
nung vom 4. Februar 1942 — Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1942 —, die mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung außer
— 8 8 11) Die auf Grund der Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Konservenglas vom 23. Februar 1940 sowie der Anordnung über den Absatz von Flaschen vom 10. Juni 1940 in der Fassung der 2. Anordnung vom 4. Februar 1942 erlassenen Maßnahmen bleiben als Maßnahmen der nach § 1 dieser Anordnung geschaffenen Marktregelung in Kraft, soweit von der Glas⸗Treuhand⸗G. m. b. H. nichts anderes bestimmt wird.
(2) Rechte und Pflichten der Gemeinschaft Konservenglas gehen auf die nach § 1 dieser Anordnung geschaffene Markt⸗ regelung über. “
Berlin, den 6. Mai 1942.
Kraft treten.
andfried.
.
“
AUAnunordnung Nr. 1 8 für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige über die Einschränkung der Herstellung von Möbelbeschlägen und ver⸗ wandten Beschlägen vom 23. April 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 Ggeichs ge eöl 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4, November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: “
Aus dem Fachbereich „Möbelbeschläge und verwandte Beschläge“ wird die Herstellung der in der Anlage zu dieser Anordnung verzeichneten Erzeugnisse sowie die Herstellung von Einzelteilen für diese Erzeugnisse und der Zusammenbau dieser „Einzelteile verboten, gleichgültig aus welchen Werk⸗ stoffen die genannten Erzeugnisse und Einzelteile gefertigt werden. Das Verbot bezieht sich auf die Erzeugung sowohl für den Inlands⸗ wie auch für den Auslandsmarkt. S
§ 2 In begründeten Einzelfällen kann der Kriegsbeauftragte der Wirtschaftsgruppe Ausnahmen von dem Verbot des § 1 auf Antrag zulassen. 1 8 3
Spoweit die in der Anlage zu § 1 genannten Erzeugnisse
8
nicht durch Anordnungen der zuständigen Reichsstellen einem
Herstellungsverbot unterliegen und sich noch im Zustande der Fertigung befinden, ist eine Aufarbeitung bis zum 31. Mai 1942 gestattet, jedoch nur unter Verwendung anderweitig nicht einsatzfähiger Arbeitskräfte.
* § 4
„Die Veräußerung bereits fertiggestellter Erzeugnisse der in der Anlage zu § 1 genannten Artikel wird durch die An⸗ ordnung nicht berührt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 6
Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1942 in Kraft. Sie
gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete.
von Eupen⸗Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 23. April 1942. 8 Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige.
Dr. Poelchen.
Anlage gemäß § 1 der Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige, Berlin⸗Halensee,“
b Kurfürstendamm 163
Aus dem Fachbereich „Möbelbeschläge und verwandte
Beschläge“ werden verboten: E1111“
Berloques
Beschläge für Kartotheken
Beschlage für Nähkasten
Beschläge für Stilmöbel aller Art (auch Auflagen, Bord⸗ stützen, Füße, Kapitäle, Säulenringe, Stuhlfüße
8
EEE““ 8 .
.
zierungen, Zierschrauben usw.) Blind⸗ (Schein⸗) Bänder Büfettgriffe G“ Büromöbelgriffe
Buchsen
Buchsenschilder
Einlaßgriffe Einlaßmuschln
Einreiber (ausgenommen fü Beehrtente en Etikettenrahmen (auch mit Griffen)
Griffe — sowohl beweglich als auch feststehend sowie mit und ohne E
Griffe aller Art für Kleinmöbe
Handhaben
Hohlgriffe — auch als Schalengriffe —
Hohlknöpfe
Kloben v““
Klöppel
Knopffüße
Knopfhälse
Krawattenhalter für Schränke
Linoleumecken für Küchenmöbel
Löwenköpfe
Luft⸗ und Ventilationsrosetten
Metallecken für Glasplatten
Möbelgriffe aller Art *
Möbelknöpfe aller Art
Muschelgriffe für Möbel jedweder Art, Ladeneinrichtungen
usw. Muschelgrifse mit Etikettenrahmen Nähmaschinenmöbelbeschläge b Nietösen für Möbelbeschläge Puppenmöbelbeschläge
Quasten
Ringgriffe
Rosetten
Schiebegriffe
Sen
Schilder aller Art Schilderplatten Schirmhalter und Schin elbuchsen Schlüsselschilder Schraubösen Schraubenrosetten Servierbrettgriffe Silberkastengriffe Spiegelschrauben Tablettgriffe Teewagengriffe Truhengriffe 8 Uhrfallen (Dliven, Wirbeh Zierbänder
Zierbeschläge
Schirmhalter⸗Unterteile für Schränke)
8
Bekanntmachung
Die Neulose der 2. Klasse der 7. Deutschen Reichslotterie sindonach §§ 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatz betrages spätestens bis Dienstag, den 12. Mai 1942, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei den zustän⸗ digen Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen.
Die Ziehung der 2. Klasse 7. Deutscher Reichslotterie beginnt Dienstag, den 19. Mai 1942, 7,30 Uhr, im Ziehungs⸗ saal des Lotteriegebäudes in Berlin, Margaretenstr. 6G.
Berlin, den 4. Mai 1942.
Der Präsident der Deutschen Reichslotterie.
v. Dazur. ““
Bekanntmachung Nr. 29 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 8. Mai 1942
Betrifft: Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über
die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren; Aenderung der
Bekanntmachung Nr. 24 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 11. Oktober 1941.
Auf Grund von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 11. Oktober 1941 (RGBl. I S. 628) wird mit Zustim⸗ mung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft angeordnet:
§ 1
Die Anlage 1 zur Bekanntmachung Nr. 24 der Reichs⸗ stelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 11. Oktober 1941 erhält folgende Fassung:
Liste
der bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren. Auf Reichskleiderkarte beziehbar: Oberbekleidung aus Geweben, Gewirken, Gestricken,
Gummi⸗ und Austauschstoffen,
Minnerkleidung, Futterzutaten für Anzüge,
Frauenkleidung (einschl. Kittel und Schürzen), Futter⸗ zutaten für Kostüme, Kleidung für Kinder von 1 bis 15 Jahren. Unterkleidung und Leibwäsche aus Geweben, Ge⸗ wirken, Gestricken, Gummi⸗ und Austauschstoffen, füfr Männer, — für Frauen, 11X““ für Kinder von 1 bis 15 Jahren. Säuglingsbekleidung und Säuglingswäsche aus Geweben, Gewirken und Gestricken,
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