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S Reichs⸗
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und Staatsanzeiger Nr. 117 vom
Mai 1942. S. 2
Durchführung der Gewinnabführungsverord⸗ nung vom 31. März 1942 (Reichsgesetzbl. I
S. 162) von der Gewinnabführungspflicht befreit. Sie werden auch von der Gewinnabführungs⸗ pflicht nach § 22 der Kriegswirtschaftsverordnung
Pefreit.
b) Unternehmen, die zu einem zurückliegenden Zeit⸗ punk in den Einheitspreis oder Gruppenpreis 1 eintreten, sind daher vom Tage des Eintritts an von der Gewinnabführung befreit.
4. a) Unternehmen, die nicht zum Einheitspreis oder zum Gruppenpreis I liefern, müssen damit rechnen, daß sie bei der Vergebung von
Aufträgen gegenüber solchen Unternehmen benachteiligt werden, die den Auftrag zum Einheitspreis oder Gruppenpreis I aus⸗
führen. Bei einer Einschränkung der zu ver⸗ gebenden Aufträge können diese in erster Linie solchen Unternehmen entzogen werden, die nicht zum Einheitspreis oder Gruppenpreis I liefern.
b) Mit der Entziehung der Aufträge entfällt auch die darauf gestützte Bevorzugung bei der Zu⸗
weisung von Hilfsmitteln (Arbeitskräfte, Roh⸗
stoffe, Betriebsmittel).
5. a) Sofern mehrere Preisgruppen gebildet sind, ent⸗ scheidet der öffentliche Auftraggeber, beim Ober⸗ kommando der Wehrmacht das Wehrwirtschafts⸗
amt, Abteilung Vertrag⸗ und Preisprüfwesen, über die Einstufung der Unternehmen in die
Preisgruppen, soweit nicht der Arbeitsstab selbst bereits die Einstufung vorgenommen hat. Der Arbeitsstab kann die Befugnis zur Einstufung
der Unternehmen anderen Stellen übertragen.
b) Es steht den Unternehmen frei, zu erklären, daß sie zum Preis einer niedrigeren Preisgruppe lie⸗ fern wollen; sie erhalten dann deren Vorteile.
6. Ermäßigen sich die Kosten eines Erzeugnisses, für
das Einheits⸗ oder Gruppenpreise festgesetzt sind, durch be⸗ ördliche Anordnung (Preissenkung, Lohnsenkung usw.) oder urch Maßnahmen der Wirtschaftsverbände (Senkung der Verbandspreise usw.), so ist diese Ersparnis vom Einheits⸗
vn nhi accg h h a⸗ abzusetzen, wenn der Arbeitsstab es an⸗ ordnet. 1
7. a) Wird ein Unternehmen von einem öffentlichen Auftraggeber zu einer Fertigung veranlaßt, die eine wesentliche Umstellung des Betriebes bedingt, so kann de tliche Auftraggeber dem Unter⸗ nehmen die dadurch entstandenen Mehrkosten in dem anerkannten Umfange gesondert vergüten. Bei neuerrichteten Betrieben findet die Vorschrift ent⸗ sprechende Anwendung.
b) Ein. Unternehmen, dem die Mehrkosten vergütet werden, hat nicht die Vorteile des Einheitspreises oder Gruppenpreises I, wenn nicht die Mehrkosten durch den Arbeitsstab allgemein festgesetzt sind.
8. a) e Unternehmen bei der Herstellung eines
rzeugnisses, für das Einheits⸗ oder Gruppen⸗ preise festgesetzt sind, mit reichseigenen Maschinen,
Einrichtungen und Anlagen, oder mit Anlagen, für
die zinslose Haushaltsdarlehen oder Beihilfen ge⸗ währt worden sind, so gilt, unbeschadet noch be⸗ stehender Uebergangsregelungen, folgendes: aa) Für reichseigene Maschinen, Einrichtungen und Anlagen und für aus Beihilfen erstellte aktivierbare Werte sind verbrauchsbedingte Abschreibungen zu errechnen. Für zinslose Haushaltsdarlehen, für den Ver⸗ mögenswert der reichseigenen Maschinen usw. und für aus Beihikfen erstellte aktivierbare Werte sind angemessene Zinsen zu ermitteln. Soweit in Verträgen vorgesehen ist, daß im Falle der Verwendung solcher Maschinen und Anlagen für Aufträge Dritter eine ange⸗ messene Vergütung zu zahlen ist, ist deren Höhe für die Errechnung der Zinsen und Ab⸗ — schreibungen maßgebend. — b) Den Beihilfen werden Sonderabschreibungen aus Mehrerlösen und vereinbarungsgemäß in Liefer⸗ preisen vergütete Sonderabschreibungen gleich⸗
— S. ⁶) Die ermittelten Beträge sind jeweils der Stelle zu überweisen, die von dem öffentlichen Auftrag⸗ geber benannt wird, der die Finanzierung vor⸗ genommen hat.
9. Unternehmen, denen nach ihren Kosten unter Berück⸗ sichtigung ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage die Lieferung zu dem für sie festgelegten Preise nicht zuzumuten ist, können beim öffentlichen Auftraggeber die Umstufung in einen SEEE beantragen, falls ein solcher vom
rbeitsstab festgesetzt worden ist. Auf die Umstufung finden die Vorschriften der Ziffer 5 a Anwendung. Ziffer 10 c gilt entsprechend.
10. a) Unternehmen, denen nach ihren Kosten und ihrer
wirtschaftlichen Gesamtlage die Lieferung zum Einheits⸗ oder Gruppenpreis nicht zuzumuten ist, können beim Reichskommissar für die Preis⸗ bildung einen Antrag auf Bewilligung eines Ausnahmevpreises stellen. Dem Antrag sind neben der nach LSO aufzustellenden Preiskalkulation die Handels⸗ und Steuer⸗Bilanzen sowie die Gewinn⸗ und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre, Geschäftsberichte, Treuhandberichte und Abschriften der Gewinnerklärungen beizufügen. Drei Abschriften des Antrages (mit Kalkulations⸗ unterlagen, aber ohne Bilanzen usw.) sind dem Arbeitsstab zuzuleiten. Ueber den Antrag ent⸗ scheidet der Reichskommissar für die Preisbildung im Einvernehmen mit den beteiligten obersten Reichsbehörden.
Wenn die Prüfung der Kostenlage des Unter⸗ nehmens, das einen Ausnahmeantrag gestellt hat, ergibt, daß es zu einem niedrigeren Preise als dem Einheits⸗ oder Gruppenpreis liefern kann, so bleibt die Festsetzung eines niedrigeren Preises für das Unternehmen vorbehalten. Soweit ein Unternehmen, das für ein Erzeugnis einen Ausnahmeantvag gestellt hat, andere Er⸗ zeugnisse zum Einheitspreis oder Gruppenpreis I liefert, werden die Gewinne aus diesen Lieferun⸗
Kürze in Kraft treten.
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gen bei der Entscheidung antrag nicht berücksichtigt. Die Bewilligung eines höheren Preises auf Grund eines Ausnahmeantrages schließt für diese Erzeugung grundsätzlich die Befreiung von der Gewinnabführung aus.
Bedeutet die Fülbe des Einheits⸗ oder Gruppenpreises für das Unternehmen eine Preis⸗ senkung, da kann es von den Unterlieferern, die für das von der Preisfestsetzung betroffene Erzeugnis arbeiten, für die' zukünftigen Liefe⸗ rungen eine angemessene Preissenkung verlangen. Als angemessen gilt eine Herabsetzung des bis⸗ herigen Preises um 10 v. H., sofern nicht die Be⸗ teiligten sich auf einen anderen Satz einigen oder der Arbeitsstab im Einzelfall etwas anderes fest⸗
setzt. Will der Unterlieferer eine Entscheidung des
Arbeitsstabes herbeiführen, durch die die Preis⸗ senkung auf weniger als 10 v. H. bemessen werden scooll, so gilt Ziffer 10 a—e entsprechend.
b) Eine Preissenkung kann nicht verlangt werden, soweit für die Unterlieferung Preise durch den Arbeitsstab oder den Reichskommissar für die Preisbildung allgemein festgesetzt oder vom öffent⸗ lichen Auftraggeber als angemessen bestätigt wor⸗ den sind, oder soweit zu einem Kartellmindestpreis geliefert wird.
2. Die festgesetzten Einheits⸗ und Gruppenpreise gelten auch nach Ablauf der vorgesehenen Gültigkeitsdauer weiter, bis ein neuer Preis festgesetzt wird.
13. Die Anordnung gilt von ihrem Inkrafttreten an auch für die Einheits⸗ und Gruppenpreise, die vorher festge⸗ setzt worden sind.
14. Die Anordnung tritt am 1. Juni 1942 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlaß des Reichskommissars für die “ vom 2. Februar 19422 — III — 387 — 1757/42 — betr. Einheits⸗ und Gruppenpreise für Rüstungs⸗ bedarf (Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung I S. 77) außer Kraft. .““
Berlin, den 19. Mai 1942. 1
Der Reichskommissar für die Preisbildung.
J. V.: Dr. Flottmann.
—
8 Druckfehler⸗Berichtigung
In der in Nummer 116 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußüschen Staatsanzeigers vom 20. Mai 1942 ver⸗ öffentlichten „Verordnung über die Rangstellung der Beitrags⸗ rückstände zur Sozialversicherung im Konkursverfahren in den Alpen⸗ und Donan⸗Reichsgauen und im Reichsgau Sudeten⸗ land. Vom 7. Mai 1942“ war in der ein Druck⸗ fehler enthalten. Statt „in den alten und Donau⸗Reichsgauen“ muß es richtig „in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen“
heißen.
Bekanntmachuug
Die am 20. Mai 1942 ausgegebene Nummer 54 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Erlaß des Führers über die Verwaltung im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 7. Mai 1942.
Verordnung über die Rangstellun zur Sesfe verschereng im heehnrde W⸗ in den Donau⸗ eichsggauen und im Reichsgau. Sudetenland. 7. Mai 1942.
Verordnung über den Verkehr mit Maiskeimen. 9. Mai 1942. Verordnung über die 1““ Eisenbahn⸗ wrer. seübah in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 11. Mai 942.
der ““ pen⸗ un Vom
Vom
Erste Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die
Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates. Vom 15. Mai 1942.
1“ zur weiteren Vereinfachung der Gerichtsver⸗ fassung, der bürgerlichen Rechtspflege und des Kostenrechts e Vereinfachungsverordanung — 38. VereinfV). Vom 6. Mai 1942. 8 bW111“ 14“
8
über den Ausnahꝛne⸗
Verordnung über die Dauer der Dienstzeit im Rei arbeitsdienst der weiblichen Zugend. Bom 18. Fiti unne eics⸗ Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H.ℳ. ostver⸗ sendungsgebühren: 0,03 Eℳ für ein Stück bei auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. g. Berlin NXW 40, den 21. Mai 1942. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Richtamtliches 18 Deutsches Reich
Nummer 20 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 20. Mai 1942 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 12. 5. 42, Notstandsbeih.; hier: Heilbäder u. Abgrenzg. d. Bade⸗ kuren gegenüber Sanatoriumsbehandlgn. — RdErl. 12. 5. 2, Notstandsbeihilfe u. Beamtenkrankenversicherungspflicht. — RdErl. 12. 5. 42, Wohnungsfürsorge f. d. Behörden⸗ bediensteten; hier: es affs u. Instandhaltg. v. Wohngn. — RdErl. 13. 5. 42, Aufbauzulage, Miet⸗ u. Verpflegungs⸗ fuschuß. — RdErl. 14. 5. 42, Punktanrechng. auf Beru leidg. — RdErl. 14.—5. 42, Buchbeschaffg. „Das Recht d. Neu⸗ zeit“. — RdErl. 15. 5. 42, Vorschüsse zur Beschaffg. v. Brennstoffen f. Reichsbedienstete. — Kommunalverbände. Rderl. 14. 5. 42, Benutzg. v. Werkräumen gemeindl. Schulen durch d. HJ. — Sammlungs⸗ u. Lotteriewesen. RdErl. 7. 5. 42, Rote⸗Krenz⸗Lotterie. — Polizeiverwaltung. RdErl. 15. 5. 42, Gefangenentransporte. — RdErl. 15. 5. 42, Unmittelbare Abgabe v. Obst u. Gemüse v. Erzeugern an Ver⸗ braucher. — AdErl. 15. 5. 42, Hochgebirgsgend. — RdErl. 14. 5. 42, Zahlungsregelg. f. d. in d. besetzt. Gebieten eingesetzt. Pol.⸗Verb. — RdErl. 14. 5. 42, Devisenrechtl. Stellg. v. Pol.⸗ Angeh. im Ausland. — RdErl. 13. 5. 42, Eheschließg. d. Offz. d. SchP. — Zu besetzende Gend.⸗Kreisführerstellen. — Zu besetzende Gend.⸗Abt.⸗Führer⸗ u. Gend.⸗Kreispostenführer⸗Stellen. — RdErl. 12. 5. 42, Deutschunterricht bei d. Ordn Pol. während d. Krieges. — RdErl. 12. 5. 42, Unif. d. San.⸗ u. Vet.⸗Offz. d. Ordn Pol. — RdErl. 14. 5. 42, Abzeichen zur Unif. d. Ordn Pol. — RdErl. 15. 5. 42, Vereinfachg. in d. Verw. d. Reichswohngn. — RdErl. 15. 5. 42, Kennzeichen „Pol“ f. Personenkraftwagen. — RdErl. 15. 5. 42, Lehrg. f. Anstellg. auf Lebenszeit f. Meister u. Wachtm. d. Rev.⸗Einzeldienstes. — RdErl. 11. 5. 42, Farbstehbildreihen f. d. Verkehrsuntexricht. — RdErl. 13. 5. 42, Straßenverkehr im Kriege. — RdErl. 13. 5. 42, Veröffentlichg. v. u. amtl. Bek. üb. Luftschutzmaßn. in d. Tageszeitgn. — RdErl. 14. 5. 42, Feüen. bei d. Reichspol. — Ss ern ag, 8 X 48
riegsschäden. Familienunterhalt. dErl. 12. 5. 42, Ausgleich v. Sach⸗ u. Nutzungsschäden infolge v. Tarn⸗ maßn. — RdErl. 15. 5. 42, Errichtg. u. Finanzierg. behelfsmäßig. Baulichkeiten im Falle der Zerstörg. v. Gebänden u. Betriebs⸗ anlagen. — RdErl. 15. 5. 42, Bereitstellg. v. Mitteln f. Zahlgn. nach d. KSSchVO. — RdErl. 15. 5. 42, Wiederaufbau kriegs⸗ zerstört. Filmtheater. — RdErl. 15. 5. 42, Rechnungsmäßig. Nach⸗ weis u. Rechnungsleg. üb. Auszahlgn. nach d. KSSchVO. — Vermessungs⸗ u. Grenzsachen. RdErl. 15. 5. 42, Ver⸗ bindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Sport und Leibesübungen. RdErl. 11. 5. 42, Unterstützg. d. Sport⸗ betriebs d. NS⸗Gemeinschaft Kraft durch Freude aus Mitteln d. öffentl. Sportpflege. — Volksgesundheit. RdErl. 12. 5. 42, Handbuch d. Erbkrankh. — RdErl. 21. 4. 42, Gebühren f. erbbiolog. Abstammungsgutachten in gerichtl. Verfahren. — RdErl. 11. 5. 42, Verkehr mit Schlachttierblut. — Veterinär⸗ verwaltung. RdErl. 14. 5. 42, Untersuchg. v. Fleisch u. Fleischwaren aus d. Protekt. Böhmen u. Mähren auf Trichinen. — Neuerscheinungen. — Stellenausschreibun⸗
en von Gemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 Kℳ für Ausgabe A Fweiseitig bedruckt) und 2,70 Bℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Aus der Verwaltung
Artt der Steuerzahlung “ Es ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung dringend erwünscht, daß Steuern nicht am Schalter der Finanz⸗ kasse oder Zollkasse, sondern nur durch Postscheck⸗ überweisung, im Giroverkehr, durch Banküber⸗ weisung oder durch Steuerzahlkarte entrichtet werden. Der Steuerpflichtige muß bei jeder Steuerzahlung auf dem Zahlungsabschnitt die Steuernummer, die Steuerart und den Zeitraum, für den die Steuer entrichtet wird, an⸗
geben. G“ 8
*
(SFefsunde Reichsfinanzen Staatssekretär Reinhardt sprach in Oberschlesien
Auf Einladung von Gauleiter Bracht weilte am Dienstag der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Rein⸗ hardt in Oberschlesien. Im Rahmen einer Besichtigungsfahrt in den ehemals russischen Teil Oberschlesiens, wo Staatssekretär Reinhardt mit den besonders gelagerten Verhältnissen dieses Gauteiles und mit einer Reihe von Planungen vertraut gemacht wurde, fand am Dienstagnachmittag in Kattowitz eine Tagung der Arbeitskammer Oberschlesiens e. in deren Verlauf Staats⸗ sekretär Reinhardt über finanzielle Fragen des Reiches in der Gegenwart sprach. Anhand einer Reihe von zahlenmäßigen An⸗ gaben erläuterte Staatssekretär Reinhardt die Entwicklung der Reichsfinanzen seit 1933 und beseitigte mit absoluter Klar⸗ heit jeden nur denkbaren Zweifel an der Sicherheit und der Ge⸗ sundheit des Staatshaushaltes. Seine Ausführungen, die weiter den Fragen der Kriegsfinanzierung galten, gipfelten in dem Hin⸗
weis, daß eine Inflation im nationalsozialistischen Deutschland
für alle Zeit völlig ausgeschlossen ist. Zum Schluß seiner Rede ab Staatssekretär Reinhardt noch einige Neuerungen auf em Gebiete der Gewinnabschöpfung bekannt, die insbesondere die ehemaligen Grenzgebiete des Altreiches und die neuangegliederten Gebiete des Reiches betreffen. Diese Neuerungen würden in aller
Staatssekretär Reinhardt verließ am Dienstagabend Oberschlesien und reiste nach Berlin zurück.
Zusammenkunft italienischer und dentscher Sparkassenmänner in Wien
Seit langem sind die Beziehungen zwischen der dentschen und italienischen Sparkassenorganisation von freundschaftlichem Geiste getragen. Die bewährte Freundschaft der deutschen und italienischen Sparkassenmänner hat sich in den letzten Jahren immer mehr vertieft. In Fortsetzung des bisher gepflogenen Gedankenaustausches findet nun in der Zeit vom 19. bis 21. Mai in Wien eine Zusammenkunft italienischer und deutscher Spar⸗ kassenmänner statt. An der Spitze der italienischen Abordnung steht Staatsminister Exhemen Marchese de Capitani d'Arzago, der Präsident des Interyationalen Institutes des Sparwesens und der Nationalen Faschistischen Sparkassenföderation. Der
Wirtschaftsteil
italienischen Delegation gehören ferner Staatsrat Dr. Emilio de la Forest de Divonne und andere leitende Männer des italienischen Sparkassenwesens an. Die deutsche Bertretung, in deren Reihen 65 u. a. Ministerialdirektor im Reichswirtschafts⸗ ministerium Klucki befindet, wird von dem stellvertretenden Präsi⸗ denten des Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverbandes, Ober⸗ bürgermeister a. D. Dr. Gugelmeier, geführt. “ Nach Begrüßung der Gäste in den Räumen des Oferercbiscen Sparkassen⸗ und Giroverbandes durch den Verbandsvorsteher Ministerialrat a. D. Hermann Habermann sprach Präsident Dr. Gugelmeier über die Finanzierung des sozialen Wohnungs⸗ baues unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung der Sparkassen, Generaldirektor Sentz Le Girozentrale) be⸗ handelte die Liquiditätspolitik der Sparkassen. Von italienischer Seite nahmen Staatsminister Marchese de Capitani d'Arzago und Commendatore Violi zu den gleichen Fragen unter Berück⸗ sichtigung der besonderen italienischen Verhältnisse eingehend Stellung. Die Aussprache regte einen lebhaften Gedankenaus⸗ tausch an und ergab die grundsätzliche Uebereinstimmung in der Auffassung von der gemeinnützigen Tätigkeit der Sparkassen beider Länder sowie über die volle Einsatzfähigkeit auch für die kommenden Friedensaufgaben. 8 Die Bedeutung der Zusammenkunft in Wien, die unter Mit⸗ wirkung des Direktors des Internationalen Institutes des pap⸗ wesens, Commendatore Prof. Filippo Ravizza durchgeführt fhict, ist durch den Empfang einer Abordnung bei Reichsleiter nr eichsstatthalter Baldur von Schirach sowie durch eine Vorsprach beim Ganleiter und Reichsstatthalter Dr. Jury besonders gewüch digt worden. Die italienischen Gäste erhalten des weiteren 89 die Besichtigung von Einrichtungen der Zentralsparkasse der 0 meinde Wien und der Ersten Osterreichischen Sparcasse 809 dem Beispiel der letztgenannten Anstalt sind die ersten — italienischen Sparkassen zu Beginn des en Jahrhunderts 78 standen) sowie einer “ Spar assenwerbemitteln n, Deutschen Sparkassenverlages, Berlin, einen anschaulichen 8 druck von dem Wirken und der Kraft der deutschen Sparkass organisation. 8 111“ 8n
8 1
Die Etektrolyrtupsecnoteruang dber Becenn süun 6 3 ,cs Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „ 89 kg. am 21. Mai auf 74,00 Rℳ [am 20 Mal auf 74,00 Kℳ) für
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1 8 gesellschaften
E. Gernant. W.
2
vI“
zu
Erste veilage
eutschen neichsanzeiger und Preußische
Berlin, Donnerstag, den 21. Mai
1942
I
[7873] Bekanntmachung. 81
In der am 28. April 1942 stattgefun⸗ denen Hauptversammlung unserer Ge⸗ sellschaft wurden die Herren: 1. Rats⸗ herr Kreishandwerksmeister Emil Stoll, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 88, 2. Apotheken⸗ und Fabrikbesitzer Adam
Herbert, Wiesbaden, Bierstadter Str. 90,
neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Danach gehören dem Aufsichtsrat an die Herren: 1. Oberbürgermeister Dr. Erich Mix, Vorsitzer, 2. Bürger⸗ meister Felix Piskarski, stellv. Vorsi ger, 3. Stadtbaurak Dipl.⸗Ing. Jakob Spie⸗ ser, 4. Ratsherr Regierungsdirektor Hugo Römer, 5. Ratsherr Handwerks⸗ kammerpräsident Fritz Müller, 6. Rats⸗ herr Josef Windheuser, 7. Ratsherr Kreishandwerksmeister Emil Stoll, 8. Apotheken⸗ und Fabrikbesitzer Adam Fpbeßt. sämtlich in Wiesbaden wohn⸗ aft.
Wiesbaden, den 14. Mai 1942.
Stadtwerke Wiesbaden Aktiengesellschaft. Der Vorstand. 8
Bücher. Dr. Stempelmann. 7891]
Kraftwerke Haag Aktiengesellschaft. Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Samstag, den 13. Juni 1942, vormittags 10 Uhr, in Haag i. OB. (Hofgaͤrten) stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes mit dem Benechf e⸗
des Aufsichtsrates für das schäftsjahr 1941
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates.
4. Wahl des Aufsichtsraͤtes gem. § 10
der Satzung.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1942.
Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung san diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 10. Juni 1942 55 Aktienmäntel bei der Gesellschaftskasse oder bei der Bayer. Staatsbank in München oder bei der Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank in München oder bei den Kreissparkassen in Dorfen oder Wasserburg a. J. bis zur Beendi⸗ zung der Hauptversammlung hinter⸗ egen.
Haag in OB., den 21 Mai 1942.
Der Aufsichtsrat. Rückerl, Vorsitzer.
[6552] 9 Brankaer Eisenwerke A. G. Branka, Post Grätz bei Tooppau. Einladung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hirmit zu der am Montag, den 6. Juli 1942, 9 ½ Uhr in Troppau im Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank, Filiale Troppau, statt⸗ findenden zweiundsiebzigsten ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses 1941, des Geschäftsberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates.
.Festsetzung einer Sondervergütung für zwei Mitglieder des Auf⸗ sichtsrates. —
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
Erteilung der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat.
.Wahlen zum Aufsichtsrat.
. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
„Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müssen ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapier⸗ sammelbank über ihren Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zum 1. Juli 1942 einschließlich hinter⸗ legen bei:
der Gesellschaft,
der Deutschen
Troppau,
einer zur Entgegennahme der Altien befugten Wertpapiersammelbank,
einem Notar.
Die Hinterlegungszeit läuft ab mit Beendigung der haupwerlammdung Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Be⸗ scheinigung des Notars über die er⸗ jolgte Hinterlegung spätestens einen
ag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gefellschaft ein fureichen. Ein von einer Wertpapier⸗ ammelbank ausgestellter Hinter⸗ legungsschein ist gleichfalls einen
ag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft ein zureichen.
Brankg, Post Grätz bei Troppau, en 18. Mai 1942.
Der Vorstand. Göttmann.
Bank, Filiale
16915]
Neue Berliner Bau⸗ und Boden Aktiengesellschaft, Berlin.
In der Hauptversammlung der Ge⸗ sellschaft vom 12. Mai 1942 ist deren Auflösung beschlossen worden.
Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den hiermit zur Anmeldung ihrer An⸗ sprüche aufgefordert.
Berlin, den 14. Mai 1942.
Der Abwickler: Dr. Zitzm
le1n Aufforderung.
Auf Grund der Verfügung des Herrn Reg.⸗Präsidenten in Karlsbad ist die Firma Mariahilf⸗ u. Mathias⸗Koh⸗ lenwerke A. G. in Zwodau bei Fal⸗ kenau in Liquidation getreten. Alle Gläubiger werden aufgefordert, ihre ö bei mir bis zum 31. Mai 1942 anzumelden, anderenfalls sie bei der Abwicklung mit ihren Forderungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
August Urban, Abwicklungs⸗ treuhänder, Prag II., Beethovenstr. 20/I.
üer. B Müser⸗Brauerei Aktiengesellschaft, Bochum⸗Langendreer. Durchführung der Kapital⸗
5 berichtigung. b
Nach Ablauf der von uns für die Dur ührung der Kapitalberichtigung festgesetzten Frist vom 8. bis 29. Mai 1942, also ab 30. Mai 1942, werden die alten Aktien und die Zusatzaktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 6ff. gleichbe⸗ rechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals im geregelten Freiverkehr der Börse zu Berlin gehandelt werden. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Aktienurkunden noch nicht erschienen sind, in Girosam⸗ meldepotanteilen gemäß § 71 der Ersten Durchführungsverordnung zur Divi⸗ dendenabgabeverordnung, gegebenenfalls unter der Kassenquittungen.
Bochum⸗Langendreer, 20. 5. 1942. Müser⸗Brauerei Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Wilhelm Brickenstein.
[7861] . Riessner⸗Werke Aktiengesellschaft,
Nürnberg⸗O., Peterstraße- 37.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend 13. Juni 1942, vorm. 11 Uhr, in Sitzungssaal der Bayerischen Vereins⸗ bank in Nürnberg, Lorenzerplatz 21, stattfindenden 20. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage der Berichte des Vorstan⸗ des und Aufsichtsrates für das Ge⸗ schäftsjahr 1941.
1 Beschiußfassung über die Verwen⸗ dung des im Jahre 1941 erzielten Reingewinnes. 8
3. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ öö“
4. Wahl des Abschlußprüfers. 8 Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die spätestens am 10. Juni 1942 ihre Aktien oder einen mit Angabe der Aktiennummer versehenen Hinterlegungsschein der Reichsbank oder einer anderen Werit⸗ papiersammelbank bei der Kasse un⸗ serer Gesellschaft oder bei einer Niederlassung der Bayerischen Ver⸗ einsbank bis nach der Hauptversamm⸗ sün Fäc. v dn
Nüruberg, 18. Mai 1942.
8 Der Vorstand.
[7894] Malzbierbrauerei Groterjan Aktiengesellschaft, Berlin. 2. Aufforderung
zum Umtausch unserer Aktien.
Unter Bezugnahme auf die im Deut⸗ schen Neichsgnge ger r. 57 vom 9. März 1942 veröffentlichte Bekannt⸗ machung fordern wir unsere Aktionäre zum zweiten Male kac r auf unse⸗ ren früheren Namen „Malzbierbrauerei Groterjan & Co. Aktiengesellschaft“ lautenden Aktien nebst Gewinnanteil⸗ scheinen Nr. 14 u. ff. sowie Erneue⸗ rungsscheinen mit einem der Num⸗ mernfolge nach geordneten doppelten Verzeichnis zum Umtausch in neue Stücke mit dem jetzigen Firmennamen bei der
Dresdner Bank, Berlin, während der Kassenstunden einzu⸗ reichen. Gleichzeitig wird die Frist sür die Einreichung der Aktien bis zum 30. Juni 1942 verlängert.
Diejenigen Aktien unserer Gesell⸗ schaft mit dem alten Firmennamen die nicht bis zum 30. Juni 1942 zum Umtausch in neue Stücke ein⸗ gereicht worden sind, werden gemäß § 67 AktG. mit Genehmigung des Amtsgerichts Berlin⸗Charlottenburg vom 18. Februar 1942 für kraftlos erklärt werden. An Stelle dieser Ak⸗ tien werden neue Urkunden ausgegeben und den Berechtigten ausgehändigt oder, wenn ein Recht zur Hinterlegung besteht, für deren Rechnung hinterlegt werden.
Berlin, den 20. Mai 1942.
Malzbierbrauerei Groterjan 8 Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
Hamburg, Johann Haltermann,
Kaolinwerke,
[7872]
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht jetzt aus den Herren Direktor Peter Kock, Flensburg, Hugo E. Busch, Ham⸗ burg, und Hermann Matthiessen, Flens⸗ burg.
Flensburger Schiffsparten⸗ Vereinigung A.⸗G., Flensburg.
[7869 Astrawerke Aktiengesellschaft, Chemnitz. Aenderungen im Aufsichtsrat. Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Fritz Püschel in Chemnitz, Mit⸗ glied unseres Aufsichtsrates, ist am 10. März 1942 Tod aus dem
Aufsichtsrat ausge ieden. Chemnitz, am 18. Mai 1942. Der Vorstand.
7860
8 ⸗Döll⸗Werke Aktiengesell⸗ schaft, Chamotte⸗, Silikafabrik und Kaaden/ Sudetengau.
Die 20. ordentliche Hauptver⸗ sammlung der Petzold⸗Döll⸗Werke Aktiengesellschaft, Chamotte⸗, Sili⸗ kafabrik und Kaolinwerke in Kaaden/ Sudetengau, findet am 11. Juni 1942 um 11 Uhr vor⸗ mittags in den Räumen der Firma C. T. Petzold & Co., Wien 56/VI, Gumpendorfer Straße 15, statt.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes mit dem Berichte des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1940.
3 B über den Ge⸗ chäftserfolg im Fahe 1940.
Beschluß 8 über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates für das Geschäftsjahr 1940.
.Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes mit dem Be⸗ richte des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1941.
1 Beschlußfassung über den Ge⸗ schäftserfolg im Jahre 1941.
(Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates für das Geschäftsjahr 1941.
7. Wahl in den Aufsichtsrat.
8. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
9. Freie Anträge.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien in den üblichen Geschäftsstunden hinterlegen bei der Deutschen Bank in Berlin und deren Filialen, Böhmischen Union⸗ bank in Prag und deren Filialen. Die E spätestens bis zum 8. Juni 1942 bei den genann ten Anstalten zu erfolgen.
Kaaden, den 18. Mai 1942.
Der Vorstand.
6715] lehlblimger Gasgesellschaft, Leipzig.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 12. Juni 1942, 12 Uhr, in den Geschäfts⸗ räumen der Gesellschaft, Leipzig C 1, Dittrichring 24, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. 8 Tagesordnung:
1. Vorlage des Beschlusses vom 8. De⸗ ember 1941 über die Berichtigung es Grundkapitals um HRℳ 12 000 000,— und der berichtigten Bilanz zum 31. 12. 1940.
. Vorlage des Geschäftsberichts und festgestellten Jahresabschlusses 1941.
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. Beschleaßfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat.
6. Wahl des Abschlußprüfers für das Jahr 1942.
Aktionäre, die in der Hauptversamm⸗ lung stimmen oder Anträge stellen wollen, müssen ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen No⸗ tar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersam⸗ melbank spätestens am 9. Juni 1942 während der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung hinterlegen. Es kann auch bei folgenden Stellen hinterlegt wer⸗ den: Allgemeine Deutsche Credit⸗ Anstalt in Leipzig und deren Fi⸗ lialen, Bankfirmen Frege & Co. und A. Lieberoth in Leibpzig, Deutsche Bank in Berlin und deren Filialen, Bankhaus Hardy & Co. in Berlin, Sächsische Staatsbauk Dresden, Sächsische Bank Dresden und deren Filialen und Nieder⸗ lassungen. Als ordnungsmäßig hinter⸗ legt gelten die Aktien auch dann, wenn sie für eine Hinterlegungsstelle mit deren Zustimmung bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt gehalten wer⸗ den Im Fall der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist deren Be⸗ scheiuigung über die Hinterlegung spiltestüns einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaft einzureichen. 6.“
Der Vorstand.
7855
L8g9-, zur Anmeldung von An⸗
sprüchen gegen die frühere Privat⸗ Lokalbahn Troppau⸗Grätz.
Nach dem Gesetz betreffend die Ueber⸗ nahme von Eisenbahnen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Reichs⸗ gaue Oberdonau und Niederdonau ein⸗ gegliederten Teilen der sudetendeutschen Gebiete auf das Reich vom 2. August 1940 (RGBl. II S. 203) ist die
Lokalbahn Troppau⸗Grätz mit Wirkung vom 10. Oktober 1938 mit allem Fubehör in das Eigentum des Deutschen Reichs übergegangen und bildet vom gleichen Zeitpunkt an einen Teil des Reichseisenbahnver⸗ mögens. Die genannte 5 war nach 5 1 der Verordnung über die Eisenbahnen in den sudetendeutschen Gebieten bereits am 19. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1446) in die Verwaltung der Deutschen Reichsbahn eingegliedert worden.
Ansprüche aus nicht getilgten Prioritätsaktien.
Nach § 7 des obigen Gesetzes vom 2. August 1940 bleibt es der Deutschen Reichsbahn vorbehalten, wiederkehrende Leistungen, die ihr nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes obliegen, jederzeit unter den gleichen Bedingungen, wie sie den Fall der Einlösung nach den Ge⸗ nehmigungsurkunden 5 en waren, durch Kapitalzahlung abzulösen.
Dementsprechend werden alle Gläu⸗ biger von Prioritätsaktien der Lokalbahn Troppau⸗Grätz aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche spätestens bis zum 31. Oktober 1942 bei der Deutschen Verkehrs⸗Kredit⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin, oder deren Zweigniederlassung Bres⸗ lau 5 unter Vorlage ihrer Prioritäts⸗ aktien mit Zinsbogen anzumelden.
Die Prioritätsaktien, lautend auf nominal 200 Ke, werden zu Pari in Reichsmark eingelöst. Der Umrech⸗ nungskurs für die Krone gegen⸗ über Devisenausländern 8, pf.,
[6699].
gegenüber Deviseninländern grundsä lich 10 Rpf., in Ausnahmefällen 12 Rpf. Gläubiger, die Anspruch auf Um⸗ rechnung der Krone zum Kurs von 10 Rpf. erheben, haben nachzuweisen, daß sie im Zeitpunkte der Anmeldung Deviseninländer sind. Gläubiger, die Anspruch auf Umrechnung der Krone zum Kurs von 12 Rpf. erheben, haben außerdem nachzuweisen, daß sie die an⸗ gemeldeten Prioritätsaktien bereits am 10. Oktober 1938 besessen haben und daß sie während der Ban vom 10. Ok⸗ tober 1938 bis zum 18. September 1940, dem Zeitpunkt des Inkraft⸗ tretens des Gesetzes vom 2. August 1940, Bewohner der sudetendeutschen Gebiete gewesen sind. Der Nachweis erübrigt sich, wermn die Vermittlung einer Geldanstalt in Anspruch ge⸗ nommen wird und diese die erforder⸗ lichen Angaben mecht und bestätigt. Die seit dem Jahre 1937 rückständi⸗ gen Zinsen und die nach § 6 des Ge⸗ setzes vom 2. 89 1940 8 Verzinsung der bisherigen Fälligkeiten werden durch einen au shalnusclag von 25 % abgegolten. Für bereits aus⸗ geloste Prioritätsaktien werden die rückständigen Zinsen entsprechend der Verordnung des vormaligen Tschecho⸗ slowakischen Staates vom 24. är 1933 (Nr. 47 Bl. 315 der Slg.) mi 3 ¼ % jährlich bis zu dem Zeitpunkte vergütet, der bei der Auslosung be⸗ stimmt wurde. Soweit es die Abwicklung sollen die Abfindungsbeträge alsbal ausgezahlt werden. Die sofortige Anmeldung der Ansprüche liegt daher im Interesse der Gläubiger. G Eine efuhce der Stammaktien der Lokalbahn Troppau⸗Grätz kommt nach § 4 Abs. 2 des erwähnten Gesetzes vom 2. August 1940 nicht in Betracht. Eine Entschädigung auf Stammaktien kann also nicht Feübefet werden. Oppeln, den 16. Mai 1942. Deutsche Reichsbahn Reichsbahndirektion Oppeln.
Derop A.-G.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
Stand a. 1.1.1941
Zugang 1941
Stand am
Abgan Hars 31.12. 1941
1941
Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grund⸗ De1“” 2. Maschinen, maschi⸗ nelle Anlagen, 11““ 3. Betriebs⸗ und Ge⸗ schäftsinventar.. —
Rℳ 9
Rr 89. 28 050
6 000 2,— 981 276/9
RA 9₰ RM 898
9 350
1
5 001—
467 819 88 150 504 09
1 010 326 97
v7578 8S162 855 505
II. Umlaufvermögen: 11“ 2. Hypotheken..
3. “ aus Warenlieferungen
4. Forderungen an Konzerngesellschaften
5. Sonstige Forberungen..
6. Kasse, Reichsbank, Postscheck..
7. Andere Bankguthaaben.. III. Posten zur Rechnungsabgrenzung..
8
I. Grundkapital . . . II. Gesetzliche Rücklage.
III. Wertberichtigungsposten für Forderungen IV. Rückstellungen für ungewisse Schulden..
V. Verbindlichkeiten:
1. auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen 2. gegenüber Konzerngesellschafteenn. 3. desgleichen, Treuhandverpflichtung.. L111ö11“¹“;
VI. Posten zur Rechnungsabgrenzung.
Passiva.
ä 2 495 699,77 8 20 000,— 577 122,89 1 494 915,08 94 771,18 56 633,37 76 059,31 4 815 201 2 801 U
5 259 706
1 8 7
4 000 000 400 000
9 582,62 986,70 .. .. ..9 55 ... . 133 826,26
595 195 54 15 259 706
. 2
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.
,——
Aufwendun gen. Gehälter und Löhne..
Soziale Aufwendungen.. .Abschreibungen auf Anlagen.. Beiträge an Berufsvertretungen. Außerordentliche Aufwendungen. . Sonstige Aufwendungen...
Erträge.
Ausweispflichtiger Rohüberschuß nach Ocganschaftsverrechnung
11“; Außerordentliche Erträge
Bochum, den 23. April 1942.
. 2„ .
R. ℳ 855,356 106 140 164 855 120 198 13 671 33 542 304 858
1598 622 66
1 437 475/12 95 971/12 65 17642
1 598 622 66
Derop Attzengeseälschaft Der Vorstand.
Warnholtz.
Kurrer.
Müller. Hillmann.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Essen, den 24. April 1942.
Montan⸗Revisionsgesells aft mit beschränkter Haftung — Wirtschaftsprüfungs gesellschaft.
Dr. Engel, Wirtschaftsprüfer.
Zeiger, Wirtschaftsprüfer.
Zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören die Herren: Dr. Oskar Ruperti, Vorsitzer; Kurt Haver, stellvertretender Vorsitzer; Ludwig R. E. Schmidt; Hans Oskar
von Kretschmann.
Dem Vorstand der Gesellschaft gehören an die Herren: Otto Kurrer; Oskar Warnholtz; Bernd Müller, stellvertretendes Vorstandsmitglied; Kurt Hillmann, stell⸗
vertretendes Vorstandsmitglied.