1942 / 120 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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(20 Nutzen) verkleinert worden.

FPoapierbeschaffung

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 120 vom 26. Mai 1942. S. 2

G Auf den Reichsfleischkarten der in Betracht kommenden Gebiete besteht der zum Bezuge von eisch berechtigende Abschnitt aus drei Teilen. Der linke und der mittlere Teil enthalten den Aufdruck „250 g Mehl“ und das Datum der Zuteilungsperiode, der rechte und der mittlere Teil enthalten den Aufdruck „50 g Fleisch oder Fleischwaren und das Datum der vierten Zuteilungswoche.

Werden Fleisch oder Fleischwaren abgegeben, so haben die Berteiler den mittleren und den rechten Teil des Bezugs⸗ Die Abgabe ist nur in der vierten Zuteilungswoche zulässig. .

Wird dagegen Mehl abgegeben, so haben die Verteiler den linken und den mittleren Teil des Bezngabschnitts ab⸗ zutrennen. Die Abgabe von Mehl ist wie bisher während der ganzen Zuteilungsperiode möglich. Eiinnzelne Teilabschnitte sind ungültig. Es gilt alfo stets nur der mittlere Teilabschnitt in Verbindung entweder mit dem rechten oder mit dem linken Teil. Der bei der Waren⸗ abgabe nicht benötigte Teil des Bezugsabschnitts hat an der Karte zu verbleiben. Verteiler, die den gesamten Abschnitt abtrennen bzw. entgegennehmen, machen sich strafbar.

Durch diese Regelung ist ohne weiteres ersichtlich, ob Mehl oder Fleisch auf die betreffenden Abschnitte der Reichs⸗ fleischkarten abgegeben worden ist. Demgemäß haben die

Ernährungsämter die Abschnitte entweder als Fleisch⸗ oder

Mehlmarken abzurechnen. 1 Abschnitte der Nährmittelkarten für Zwecke der Ernährungsämter

Infolge der von der 37. Zuteilungsperiode ab erfolgten Formatverkleinerung der Näaäͤhrmittelkarten sind die Ab⸗ schnitte N 37 bis N 40 fortgefallen. Den Ernährungsämtern werden daher die Abschnitte N 32 bis N 36 (bisher N 35 bis N 40) aller Nährmittelkarten für ihre Zwecke zur Ver⸗ fügung gestellt. 4 1

Um den Ernährungsämtern die Möxtichteit zu geben, ortsfremde Verbraucher von örtlichen Zuteilungen aus⸗ zuschließen, können die hierfür freigegebenen Abschnitte N 32 bis N 36 der Nährmittelkarten einen besonderen Aufdruck (z. B. „Ernährungsamt Halle“) erhalten.

1

Mehlbezugscheine für Krankenanstalten

Aus gegebener Veranlassung weise ich Seen hin, daß nkenanstalten in vollem Umfange Mehlbezugscheine er⸗ halten (Erster Abschnitt unter II meines Erlasses vom 24. Februar 1942 II C 1-800 —, so daß sie nach ihrer

Kra

„Wahl Roggen⸗ oder Weizenerzeugnisse beziehen können. Formatänderung

Im Interesse der Papierersparnis ist das Format der Reichsfettkarte SV5 von Din A5 auf 14,8: 16,8 cm

für Reichszucker⸗, ⸗⸗marmelade⸗ und -eierkarte

Die Ernährungsämter werden zwecks rechtzeitiger Papier⸗ beschaffung bereits jetzt darauf hingewiesen, daß in der

39. Zuteilungsperiode die Reichszuckerkarte, die Reichskarte

für Marmelade (wahlweise Zucker) und die Reichseierkarte neu zur Ausgabe gelangen. Die Papierfarben bleiben un⸗ verändert. b 1u Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 38 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 22. bis 27. Juni 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. Maternübersendung Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. 1 Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 8 1 Inkrafttreten Die Bestin für die Zeit vom 29. Juni bis 26. Juli 1942 treten am 29. Juni 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts an⸗ deres bestimmt ist, sofort in Kraft. Berlin, den 18. Mai 1942. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Moritz.

Bekanntmachung 95

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗

ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den südetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und un⸗ bewegliche Vermüägen des Friedrich Illner, geb. am 15. November 1887 zu Reichenberg, und seiner Ehefrau Helene geb. Stampe, geb. am 21. Januar 1897 zu Prag, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg, hiermit zu⸗ gunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 21. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitste

““ S ch röder. 8 24

Bekanntmachung Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ zithung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 Reichsgesetzbl. 1. S. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939

I11 7 Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte Vermögen des⸗

Kaufmanns Srif Israel Noe, geb. am 6. 3. 1895 in Troppau, und dessen Ehefrau Eva Sara Noe, geb. Aschner, am 18. 2. 1904 in Ratibor, beide zuletzt wohnhaft in

geb.

8

leisch oder Mehl

ungen dieses Erlasses über die Zuteilungen

Troppau, jetzt angeblich London, hiermit zugunsten des Deut⸗ schen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Troppau, den 22. Mai 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau. n] Bekanntmachung 8 Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1939 Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479 wird das Vermögen der Jüdin Luise Sara Blumenthal, geb. Oppenheim, geb. am 2. No⸗ vember 1884 in Frankfurt a. M., zuletzt wohnhaft gewesen in Erfurt, deren Bestrebungen nach der Feststellung des Reichs⸗ ministers des Innern durch Erlaß vom 2. März 1942 zol. S II A 5 192/42 bolks⸗ und staatsfeindlich gewefen ind, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Erfurt, den 23. Mat 1942. Der Regierungspräsident.

*

J. A.: (Unterschrift). e.

ö1u“ 8 Bekanntmachung 1“ Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 Reichs⸗ esetzbl. IS. 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichsgesetzbl. IS. 293 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 303 werden nachstehend aufgeführte Gegen⸗ stände zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: Beschlagnahmter Nachlaß des Juden Ludwig Israel Cohn, b. am 7. Oktober 1875 in Görlitz, zuletzt in Görlitz, Reuter⸗ straße 24 wohnhaft gewesen, verstorben im Konzentrationslager Sachsenhausen am 11. Juli 1938

bei der Commerzbank, Filiale Görlitz: 1 Guthaben auf lfd. Konto von z. Zt. 23 358,50 Hℳ, 1 Guthaben auf Festgeldkonto 437 205,20 Hℳ, 1 Anderkonto aus Grundstücks⸗ und Hypothekenverwaltung

in Höhe von 6694,75 H.ℳ, 1 Depot Wertpapiere in Höhe von 54 418,96 HR.ℳ;

bei der Deutschen Bank, Filiale Görlitz: 1 Guthaben in Höhe von 186,93 Hℳ, . 1 Guthaben aus der Verwaltung des Grundstücks Görlitz,

Jakobstr. 3, Steinscher Anteil von z. Zt. 2029,73 R.ℳ, 1 Depot, enthaltend Wertpapiere in Höhe von 360 800,— R. ℳ;

bei der Stadtsparkasse in Görlitz:

1 Guthaben auf Sparkonto Nr. 64 793 in Höhe von 1135,39 Reichsmark, 1 8

bei der Kreissparkassein Görlitz:

1 Guthaben auf Sparkonto Nr. 1865 in Höhe von 2204,65 Reichsmark,

beim Amtsgericht, Grundbuchamt, in Görlitz:

1 Grundstück (Einfamilienhaus) in Görlitz, Reuterstr. 24, Einheitswert: 61 900 Rℳ; eingetragen im Grundbuch von Görlitz Band 125, Blatt 4222,

1 Grundstück (Wohn⸗ und Geschäftsgrundstück) in Görlitz,

Jakobstr. 5 a, eingetragen im Grundbuche von Görlitz Band 99, Blatt 3769, Einheitswert 142 200,— H. ℳ,

½¼ Anteil an dem Grundstück Görlitz, Jakobstr. 3, Einheits⸗ wert: 133 900,— R. ℳ, davon ½ = 66 950,— ein⸗ getragen im Grundbuche von Görlitz, Band 41, Blatt 1574,

1 Darlehenshypothek auf dem Grundstück Görlitz, Wieland⸗ straße 3, eingetragen mit 5 % vverzinslich in Höhe von 8000,— ERℳ, 1“

1 Darlehenshypothek auf dem Grundstück Groß⸗Biesnitz, Blatt Nr. 26, eingetragen mit 5 % verzinslich in Höhe von 3200,— R.ℳ, Schuldner: Frau Emma Raue in Groß⸗ Biesnitz über Görlitz,

auch soweit der Nachlaß auf den Namen des angeblichen

Erben bzw. Erbschaftsbesitzers Robert Albrecht Stein ange⸗

legt ist.

8 Fr⸗ Entschädigung wird nach § 7 des Gesetzes vom

26. Mai 1933 nicht gewährt. Ein Rechtsmittel gegen diese

Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.

Liegnitz, den 21. Mai 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Beuster.

Bekanntmachung über den Umtausch der Goldbriefe der Bayer. Landeskultur⸗ rentenschuld in Landeskulturrentenbriefe der Bayer. Landes⸗ kulturrentenanstalt

1. Die 4 % Goldbriefe und die ursprünglich auf 8 ℳ% lautenden, später mit 6 %, dann mit 4 ½ % und seit dem 1. April 1942 mit 4 % verzinslichen Goldbriefe der Bayer. Landeskulturrentenschuld werden gemäß §§ 7 und 18 der VO. vom 8. Dezember 1941 über das Verfahren beim Um⸗ tausch von Schuldverschreibungen der Kreditinstitute (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 746) in 4 % Landeskulturrentenbriefe Gruppe V Reihe 4 der Bayer. Landeskulturrentenaustalt umgetauscht. Die Verzinsung der Goldbriefe endigt mit dem 30. April 1942; die Verzinsung der hiergegen einzutauschenden Landes⸗ kulturrentenbriefe beginnt mit dem 1. Mai 1942.

2. Die Landeskulturrentenbriefe sind in Stücke zu 100, 200, 500, 1000, 2000 und 5000 Rℳ eingeteilt und mit halb⸗ jährlichen am 1. Mai und 1. November jedes Jahres, erst⸗ mals am 1. November 1942 fälligen Zinsscheinen, versehen. Sie sind mündelsicher. Ihre Zulassung zum Handel und zur Kursfestsetzung an der Süfer Börse in München sowie zur Beleihung bei der Reichsbank in Klasse I wird beantragt werden. Die Stücke können kostenfrei in das Schuldbuch der Bayer. Landeskulturrentenanstalt in München eingetragen werden. Die Eintragung in das Schuldbuch hat den Vorteil, daß der Inhaber von der Mühe, den Kosten und dem Wagnis der Verwahrung und der Verwaltung der Landeskultur⸗ rentenbriefe befreit ist und den Zins halbjährlich kostenfrei ausgezahlt oder anf ein von ihm bezeichnetes Konto über⸗ wiesen Frhült Es kann auch beantragt werden, daß der Zins verzinslich angesammelt und, sobald er die Kosten des An⸗ kaufs eines Landeskulturrentenbriefes erreicht, zum Erwerb einer weiteren Schuldbuchforderung verwendet wird.

Den Wünschen hinsichtlich der Stückelung der zugeteilten Landeskulturrentenbriefe wird nach Möglichkeit entsprochen werden; es wird jedoch zur Geschäftsvereinfachung dringend gebeten, möglichst große Stücke zu verlangen.

3. Die Goldbriefe sind mit einem mit zwei Durchschlägen einzureichenden Formblatt vorzulegen. Mit den 4 % Gold⸗ briefen sind die zugehörigen, nicht fälligen Zinsscheine vom 1. November 1942 an sowie die Erneuerungsscheine, mit den 4 (ursprünglich 8) % Goldbriefen sind die Erneuerungsscheine einzureichen. Der Gegenwert fehlender Zinsscheine ist durch eiü auf das Postscheckkonto 699, Amt München, der Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung zu ersetzen.

Formblätter sind von den unter Ziff. 4 genannten Stellen unentgeltlich zu beziehen.

4. Die nicht mit einer Namensumschreibung versehenen Goldbriefe (Inhaberpapiere) sind bei der Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung in München 34, Königin⸗ straße 17, bei den Niederlassungen der Bayer. Staatsbank, bei der Deutschen Bank in Berlin und ihren Filialen in Frank⸗ 8 a. M. und in Hamburg, bei der Dresdner Bank in

üsseldorf und in Frankfurt a. M. sowie bei der Deutschen Landesbankenzentrale A. G. in Berlin einzureichen.

5. Die auf Namen umgeschriebenen Goldbriefe sind nur bei der Hauptkasse der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, München 34, Königinstr. 17, einzureichen, und zwar gesondert von den auf den Inhaber lautenden Goldbriefen. Werden auf Namen umgeschriebene Goldbriefe mit dem vorgeschrie⸗ benen Formblatt eingereicht, so gilt die Einreichung als An⸗ trag auf Löschung der Namensumschreibung und bei unvoll⸗ ständiger Ausfüllung des Vordrucks zugleich als Antrag auf Umschreibung der neuen Landeskulturrentenbriefe auf den bis⸗ herigen Gläubiger oder als Antrag auf Begründung einer Schuldbuchforderung für diesen Gläubiger. Wird die Aus⸗ reichung freier Stücke an Stelle der auf Namen umgeschrie⸗ benen Goldbriefe verlangt, so sind mit den umzutauschenden Goldbriefen formgerechte Freischreibungsanträge einzureichen. Dabei ist das Verfügungsrecht des Antragstellers bestimmungs⸗ gemäß nachzuweisen.

6. Nach dem 31. Dezember 1942 kann aus den Goldbriefen der Bayer. Landeskulturrentenschuld ein anderer Anspruch als der auf den Umtausch in 4 Pige Landeskulturrentenbriefe der Bayer. Landeskulkürrentenanstalt nicht mehr geltend gemacht werden. 8

„München, den 21. Mai 1942.

von Schneider.

Beayer. Landeskulturrentenanstalt. Woerner. Kegler.

Rechtsverordnung

über die Auflassung der Straße von Radkersburg über Zelting nach Cankova als Zollstraße

Ddie Landstraße von Radkersburg über Zelting nach Cankova wird hiermit als Zollstraße aufgelassen. 1 Graz, 20. Mai 1942.

Anordnung Nr. 46 der Reichsstelle für Mineralöl en zur Beschleunigung des Umlau Miieralölgebinden Vom 23. Mai 1942 Auf Grund des § 3 der Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers über die Beschlagnahme von Behältern und Ge⸗

binden vom 6. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und

Preuß. Staatsanzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1940) wird mit ustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8

Mineralölerzeugnisse dürfen in Leihgebinden (Fässern,

Kannen und sonstigen Kleingebinden) nur bezogen werden, wenn bei dem Empfänger keine ausreichenden eigenen Ge⸗ binde vorhanden sind. Leihgebinde im Sinne dieser Anordnung sind auch Ge⸗ binde, 1* deren Benutzung der Lieferer ein Entgelt zu zahlen hat. Mineralölerzeugnisse, für deren Bezug keine eigenen Gebinde vorhanden sind, dürfen in Leihgebinden nur bezogen werden, wenn der Empfänger rs dem Lieferer der voran⸗ gegangenen Sendung eine entsprechende Menge an Gebinden zurückgegeben hat. 8 3

Leihgebinde sind vom Empfänger der Mineralölerzeug⸗ nisse mit den ihm zur Vexfügung stehenden Um⸗ und Abfüll⸗ möglichkeiten unverzüglich zu entleeren und zurückzusenden.

§ 4 (1) Ungeachtet einer sich aus den 2, 3 ergebenden früheren Rückgabeverpflichtung sind die Gebinde spätestens nach Ablauf von 4 Monaten seit Empfang an den Lieferanten zurückzusenden. 1 3 2) Die Mineralöllieferanten haben der Reichsstelle für Mineralöl die nach Ablauf von 4 Monaten nicht zurück⸗ gegebenen Gebinde unter Angabe der Empfänger zu melden.

8 § 5 1(.) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die an die ““ elieferten Gebinde.

(2) Die Reichsstelle für Mineralöl kann weitere Aus⸗ nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen.

Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen und Auflagen versehen und jederzeit widerrufen werden.

§ 6 Zuwiderhandlungen gegen diese ea.eh we ti nach den §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl.

1 1 8 Diese Anordnung tritt am 5. Juni 1942 in Kraft. 8 gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und

von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 23. Mai 1942. 1 Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. J. A;: B

11“

9.

udez

.

ie

Mineralölbezieher 1* 8

die Gebiete

5. Verlust⸗ u. Jundsachen

[8510] Folgendes geraten

lust

und

wird

auf

Wertpapier ist in Ver⸗ Antrag

der Niedersächsischen Landesbank⸗Giro⸗

zentrale, Hannover, gesperrt:

Gold⸗

mark 1000,— 4 ½ % Komm. Schuld⸗ Grundereditbank 2. 1. 1942 uff. Em. 33 Buchst. F Nr. 4506.

Hannvver, den 20. 5. 19. Der Polizeipräsident.

verschr. der mit Zinsscheinen zum

der

Norddt.

42.

6. Auslosung usw. vpon Wertpapieren.

[8512] Betr.:

Bekanntmachung. Brandenburgische Provinz⸗ anleihe von 1926.

Bei der am 7. Mai 1942 im Lan⸗

deshause z Auslosung der zum 1. H. rückzahlbaren Nummern je 14 56 67

733 76

zu

A.

Nenunwert: 202 572

997

182 539 957 1308

1494

100

1343

1533

v. H. wurden folgende . Stücke zu

613 624 1009 -1051

Nr. 240

1350 1359 1538 ⸗593

1666 1722 1764 1775

1853

1966

8

B.

2156 2486 2726 2908 3133 3524 3797 4006 4160 4425 4730 48 1 5188 5532 5681 5907 6027 6343

G.

1913 1969

1914 1915 1978.

Stücke zu je Nennwert: Nr. 2008

2177 2494 2767 2986 3173 36938 3835 4016 4231 4444 4755 4865 5274 5562 5682 5949 6053 6373

Stücke zu je

2181 2541 2782 3199 3357 3649 3840 4034 4451

4761

4884 5303 5571

5698 5968 6094 6414

2211 2662 2789 3058 3246 3373 3665 3843 4044 4282 4525 4773 4932 5349 5598 5820 5975 7234 6501

2000,—

1106 1377 1618 1804 1939

100 2072 2664 2807 3084

2287 3260

3382 3681 3874 4049 4307 4574 4819 5070 5851 5626 5825 5980 6244 6512

u Potsdam vorgenommenen Oktober

1942

Stücke gezogen:

Ft. ℳ.

140 169

2 316 509 8 822 941

1139 1434 1654 1846

1955

90,— 2096 2228 2691 2853 3099 3296 3395 3683 3947 4072 4337 4578 4827 5074 5421 5635 5873 5983 6268

6540

500,—

Nennwert: Nr. 6610 6614 6665

6807 6937 7195 7520 7770 7936 8206

293 8383

8565.

D.

8735 9074 9945

10082 10251 10398 10507 Die

dem 1.

6815 7018 7313 7532 7825 7960 †1,38 8447

6827 7029 7319 7539 7847 7976 8243 8453

6859 7058 7336 7604 7868 8005

6885 7068 73⁴¹ 7613 7870 8042 8299

Stücke zu je 20 Nennwert: Nr. 8604 8609 8610

873 9173 9405

9735

9960 9971

8783 9174 9520 9747

9186 9559

9785

8882 9199 9614 9897

6898 7154 7367 7711 7899 8070 8302 8557 90,— 8964 9200 9647 9924

1225 1486 1661 1847 1956

2149 2477 2719 2883 3125 3324 3515 3739 3956 4153 4377 4606 4840 5091 5499 5672 5992 5999 6291 6568. FlK 6757 6910 7184. 7387. 7723 7902 8175 8312 8560

Ft. 8656 9028 9314 9719 9938

9981 9983 9985 10023

10101 10112 10211 100228 10231 10267 10278 10285 10346

1040

10593 10599,

90 10449 10452 1

0467

10365 10484

Stücke, deren vexzinfseng mit

Oktobex 1942 endet, sind mit

Zubehör bei einer der. darauf ange⸗

gebenen

Annahmestellen

einzuxeichen.

Aus früheren Ziehungen sind bis⸗ Einlösung

her

folgende

Stücke

zux

nicht vorgelegt worden:

1927: D Nr. 9954 1931: D Nr.

200 I

9952 zu

7 A.

1933: B Nr. 2837 zu 1000 R. A. 1937:

1938:

200 F. R. 1939: A Nr. 555 zu 2000 N. ℳ,

B Nr. 2 ͤ,

1000

5089,

C Nr.

500

2

5094,

e. ℳ,

1941:

B Nr.

C D Nr. 9711, C D Nr. 8717,

182 F⸗ 500 H. ü, D Nr.

A Nr. 2227, 3894,

1000 J7. ü, C' Nr. 698

Nr. 7507

8727

D Nr.

„3263, 3302

6649,

Nr, 6906 zu 500 H ℳ, 9713 zu je 200 N. ℳ.

Nr. 7795 zu 500 Rℳ, 9306, 9308, 10005 zu je

3452 zu je

7695

zu je

zu 200 R. ℳ. 1940: A Nr. 1303, 1351, 1520, 1578 zu je 2000 H.ℳ, B Nr. 2769, 3165,

8177, ; 9228 zu 200 H. ℳ. 1467 zu 2000 Hℳ, 5448, 5694 ; 1, 7859, 8454 zu je

8322

0522

5752 zu je 1000 Ffiℳ,

6795, 7724,

zu je

zu je

500 fr. ℳ, D. Nr. 8671, 8 29, 9039, 9757, 9955, 10259 zu je 200 FH. Aü.

Potsdam, den 14. Mai 1942. Oberpräsident

Der

Mark

[8529]

7. Aktiengesellschaften

Bekanntmachung.

der

Pr.

ovinz

Brandenburg (Verwaltung des Provinzialverbandes.

Gemäß § 91 des Aktiengesetzes geben wir bekannt, daß die Herren Bank⸗ direktoren a. D. Anton Mößmer, Mün⸗ chen, und Justizrat Heinrich Gebhardt, München, aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden sind und an

ihrer Stelle gesetzes &△232

Führer,

½ Jose

die Herren München, f Alfred Liegl, N

Dire

ktor

gemäß § 89 des Aktien⸗

Hans

und Bankdirektor

künchen, zu Mit⸗

gliedern wurden. Terraingesellschaft

WEe˙˙˙—˙—— Matth. Hohner Aktiengesellschaft,

Berlin, Dienstag, den 26. Mai

des Aufsichtsrates bestellt München, 20. Mai 1942.

Neu⸗ Westend,

Aktiengesellschaft in Abwicklung.

Harmonikafabrik, Trossingen. Bilanz am 31. Dezember 1941.

[8282]. Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Geschäfts⸗ und Wohnge⸗

bäude: Stand 1. 1. 1941 323 517,17 Zugang . 21 968,40 325 185,57

Abschreibung

1941 12 807,25

322 578,32

Zuschreibung 197 385,23 Fabrikgebäude und andere Baulichkeiten: Stand 1. 1. 1941 1 457 062,40 Zugang 30 444,35 1287 506,75 501,—

[287 005,75 Abschreibung

1941.

Abgang.

48 608,59 3 1238 307,16 Zuschreibung 69 044,69 Unbebaute Grundstücke: Stand 1. 1. 41 251 174,50 Zugang. 14 234,35 255 708,85 Abgang. 8 276,55 Maschinen und maschinelle Anlagen: Stand 1. 1. 1941. . 1,— Zugaug 23 185,48 23 180,78 Abschreibung 1941 23 185,48 1,— Zuschreibung 417 340,— Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung: Stand 1. 1.1941 Zugang

1,— 16 722,15 15 725,15 Abschreibung 1941 16 722,15 1 Zuschreibung 92 189. Beteiligungen: Stand 1. 1. 1941. . 718 701,— Abschreibung 1941 .62 600,— Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe . 3 125 138,68 Halbfertige Erzeugnisse 2 150 695,99 Fertige Er⸗ zeugnisse, Waren Wertpapiere Eigene Aktien (Nennwert E.N 157 950,— einschließl. Si*“ Hypotheken . 172 670,95 Geleistete An⸗ zahlungen. Forderungen auf Grund 8 von Waren⸗ lieferungen und stungen. Forderungen an Konzern⸗ unternehmen 399 335,60 Sonstige Forderungen 858 791,80 Wechsel 8 Barmittel Bankguthaben Abgrenzposten..

1 086 446,81

5 684,76

Lei⸗

1 748 949,36

Grundkapital 6 000 000,— aufgestockt um 3 000 000,— Gesetzliche Rück⸗ lage. 1 850 000,— Auflösung 950 000,— Rückstellungen ] Verbindlichkeiten: Hohnerhilfe . W.. Anzahlungen v. Kunden Verbindlich⸗ keiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen Verbindlich⸗ keiten gegen⸗ über Banken 684 453,25 Sonstige Ver⸗ bindlich⸗ keiten Abgrenzposten Reingewinn: Vortrag aus 1940 Auflösung.

1 359 259,— 34 754,59

268 417,08

504 931,06

. 220 362,96 . 220 362,96

370 317,60

530 063 55

656 101

3 185 432 3 289

8 85 309 8

1 659 909 35 404

17 205 858

9 000 000

900 000

2 373 543/6

T

370 317

Gewinn 1941.

2

205 858

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1941.

FR. Aℳ 6 065 667 373 614 32

Aufwendungen. Löhne und Gehälter Soziale Abgaben . 1 Abschreibungen auf An⸗ ““ wL“ Steuern vom Ertrag und Vermöogen .11 256 346 Gesetzl. Berufsbeiträge. 31 095 Zuführung zum Grund⸗ ,1111“ Pauschsteuerr.. 300 000— Reingewinn 1941. 370 317˙60

5. 117722 53912

163 923 211 574˙55

3 000 000—

Erträge Rohüberschuß . . . . Sonstige Erträge Außerordentliche Erträge . Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: aus der gesetzl. Rücklage aus dem Gewinnvortrag. aus der Zuschreibung zum

Anlagevermögen .. . 775 904 92 aus der Zuschreibung zum V

Umlaufvermögen. 1 053 732 12 11 772 539ʃ12

Trossingen, den 24. März 1942. Matth. Hohner Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Ernst Hohner. Dr. Karl Hohner. Matth. Hohner.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ sprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung.

Stuttgart, den 27. April 1942.

Die Wirtschaftsprüfungsgesell⸗ schaft. Schwäbische Treuhand⸗ Aktiengesellschaft.

Dr. Bonnet, Wirtschaftsprüfer. Ppa. Kull, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat besteht zur Zeit aus folgenden Herren: Jacob Hohner, Kommerzienrat, Trossingen, Vorsitzer; Al⸗ fred Federer, Stuttgart, stellv. Vorsitzer; Wilhelm Haist, Stuttgart; Georg Meier, Schaffhausen, Dr. jur. Ernst Schröder, Tutzing (Oberbayern).

In der heutigen ordentlichen Haupt⸗ versammlung ist die Dividende für das Geschäftsjahr 1941 mit 4 % auf das be⸗ richtigte Kapital (=6 % auf das alte Kapital) festgesetzt worden. Die Aus⸗ zahlung erfolgt vom 21. Mai d. J. ab gegen Einreichung des Gewinnanteil⸗ scheines Nr. 11 abzüglich 15 % Kapital⸗ Me sgteter (einschließlich Kriegszuschlag) mi

R.ℳ 51,— netto auf je nom. Reichs⸗

mark 1000,— Aktie und mit

R.ℳ 5,10 netto auf je nom. Reichs⸗

mark 100,— Aktie 1 bei unserer Gesellschaftstasse in Trossingen und bei der Deutschen Bank Filiale Stuttgart, Stutt⸗ gart. Kapitalberichtigung und Aktienumtausch.

I. Gemäß der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 und der Ersten Durchführungsverordnung vom 18. August 1941 hat unser Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes am 30. April 1942 beschlossen, das Grundkapital von R. 6 000 000,— um n. 3 000 000,— auf Rℳ 9 000 000,— durch Ausgabe von zusätzlichen Aktien zu berichtigen.

Nachdem der Berichtigungsbeschluß am 7. Mai 1942 in das Handelsregister des Amtsgericht Tuttlingen eingetragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zustehenden zusätz⸗ lichen Aktien gegen Einreichung des Ge⸗ winnanteilscheines Nr. 12 der alten Aktien zu nom. hℳ 1000,— und nom. R.ℳ 100 in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Juli 1942 je einschließlich

bei der Deutschen Bank Filiale

Stuttgart in Stuttgart während der bei dieser üblichen Schalter⸗ stunden auszuühen. Die Gewinnanteil⸗ scheine Nr. 12 sind auf der Rückseite mit der Firma bzw, dem Namen und der Anschrift des Einreichers zu versehen.

Auf jede alte Aktie über nom. R.ℳ 1000,— entfallen 5 zusätzliche Aktien über je nom. ER.ℳ 100,— bzw. auf je 2 alte Aktien über nom. E. 1000,— entfällt eine zu⸗ sätzliche Aktie über nom. R. 1000; auf je 2 alte Aktien über nom. Rℳ 100,— eutfällt eine zusätzliche Aktie über nom. E. 100,—. Für je 10 zusätzliche Aktien über nom. N.h 100,— wird nach Möglichkeit eine zusätzliche Aktie über nom. Reichs⸗ mark 1000,— ausgereicht. Die oben⸗ genannte Einreichungsstelle ist bereit, den Kauf und Verkauf von Spitzenbeträgen, soweit möglich, zu vermitteln.

Ueber die zusätzlichen Aktien, die sämt⸗ lich mit Gewinnanteilscheinen Nr. 13 ff. und Erneuerungsschein versehen sein wer⸗ den, werden zunächst nicht übertragbare

8 357 276 40 62 872 70 352 390 02

950 000— 220 362 96

2

Kassenquittungen ausgehändigt. Die

neuen Aktienurkunden werden alsbald nach ihrer Fertigstellung gegen Rücklieferung der Kassenquittungen durch die oben⸗ genannte Einreichungsstelle ausgereicht werden; die Einreichungsstelle ist berech⸗ tigt, aber nicht verpflichtet, die Legiti⸗ mation des Vorzeigers der Kassenquit⸗ tungen zu prüfen.

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 1. Au gust 1942, werden die alten Aktien und die zusätzlichen Aktien gleichberech⸗ tigt in Prozenten des berichtigten Aktienkapitals an der Württember⸗ gischen Wertpapierbörse zu Stuttgart ge⸗ handelt und notiert werden. Bei Börsen⸗ geschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die neuen Aktienurkunden nicht er⸗ schienen sind, in Anteilen des Girosammel⸗ depots gemäß § 71 der Ersten Durch⸗ führungsverordnung zur Dividendenab⸗ gabeverordnung vom 18. August 1941, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassen⸗ quittungen.

II. Bei dieser Gelegenheit fordern wir unsere Aktionäre auf Grund der 8§§ 1 ff. der Dritten Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 21. Dezember 1938 auf, im Interesse einer Umstellung unserer Aktienstückelung auf R.ℳ 1000,— gleich⸗ zeitig mit der Erhebung der zusätzlichen Aktien eine Vereinigung der Aktien über nom. E. 100,— in Aktien über nom. E.h9 1000,— vorzunehmen, und zwar sowohl durch Umtaunsch einer entsprechenden Anzahl alter Aktien als auch alter Aktien und Zusatz⸗ aktien, wobei die alten Aktien über nom. R.“ü“ 100,— mit Gewinnanteilscheinen Nr. 13 ff. und Erneuerungsschein mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung benfalls in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Juli 1942 je einschließlich bei der vorgenannten Bank einzureichen sind. Dieser Umtausch, von dem wir weitgehend Gebrauch zu machen bitten, erfolgt in jedem Falle provisionsfrei.

Trossingen, den 20. Mai 1942. Matth. Hohner Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

n——V [8542]

Aufruf zur Anmeldung von An⸗

sprüchen gegen die frühere Privat⸗ Lokalbahn Troppau⸗Grätz.

Nach dem Gesetz betreffend die Ueber⸗ nahme von Eisenbahnen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Reichs⸗ gaue Oberdonau und Niederdonau ein⸗ gegliederten Teilen der sudetendeutschen Gebiete auf das Reich vom 2. August 1940 (RGBl. II S. 203) ist die

Lokalbahn Troppau⸗Grütz

mit Wirkung vom 10. Oktober 1938 mit allem Zubehoör in das Eigentum des Deutschen Reichs übergegangen und bildet vom gleichen Zeitpunkt an einen Teil des ⸗Reichseisenbahnver⸗ mögens. Die genannte Lokalbahn war nach § 1 der Verordnung über die Eisenbahnen in den sudetendeutschen Gehieten berxeits am 19. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1446) in die Verwaltung der Deutschen Reichsbahn eingeglieder: worden.

Ansprüche aus nicht getilgten . Prioritätsaktien.

Nach § 7 des obigen Gesetzes vom 2, August 1940 bleibt es der Deutschen Reichsbahn vorbehalten, wiederkehrende Leistungen, die ihr nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes obliegen, jederzeit unter den gleichen Bedingungen, wie sie für den Fall der Einlösung nach den Ge⸗ nehmigungsurkunden vorgesehen waren, durch Kapitalzahlung abzulösen.

Dementsprechend werden alle Gläu⸗ biger von Prioritätsaktien der Lokalbahn Troppau⸗Grätz aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche spätestens bis zum 31. Oktober 1942 bei der Deutschen Verkehrs⸗Kredit⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin, oder deren Zweigniederlassung Bres⸗ lau 5 unter Vorlage ihrer Prioritäts⸗ aktien mit Zinsbogen anzumelden.

Die Prioritätsaktien, lautend auf nominal 200 Ke, werden zu Pari in Reichsmark eingelöst. Der Umrech⸗ nungskurs für die Krone beträgt gegen⸗ über Devisenausländern 8,6 Rpf., gegenüber Deviseninländern grundsätz⸗ sich 10 Rpf, in Ausnahmefällen 12 Rpf.

Gläubiger, die Anspruch auf Um⸗ rechnung der Krone zum Kurs von 10 Rpf. erheben, haben nachzuweisen, daß sie im Zeitpunkt der Anmeldung Deviseninländer sind. Gläubiger, die Anspruch auf Umrechnung der Krone zum Kurs von 12 Rpf. erheben, haben außerdem nachzuweisen, daß sie die an⸗ gemeldeten Prioritätsaktien bereits am 10. Oktober 1938 besessen haben und daß sie während der Zeit vom 10. Ok⸗ tober 1938 bis zum 18. September 1940, dem Zeitpunkt des Inkraft⸗ tretens des Gesetzes vom 2. August 1940, Bewohner der sudetendeutschen Gebiete gewesen sind. Der Nachweis erübrigt sich, wenn die einer Geldanstalt in Anspruch ge⸗ nommen wird und diese die erforder⸗ lichen Angaben macht und bestätigt.

Die seit dem Jahre 1937 rückständi⸗ gen Zinsen und die nach § 6 des Ge⸗ setzes vom 2. August 1940 vorgesehene Verzinsung der bisherigen Fälligkeiten

Vermittlung

werden durch einen Pauschalzuschlag von 25 % abgegolten. Für bereits aus’!

geloste Prioritätsaktien werden die rückständigen Zinsen entsprechend der Verordnung des vormaligen Tschecho⸗ slowakischen Staates vom 24. März 1933 (Nr. 47 Bl. 315 der Slg.) mit 3 ½ % jährlich bis zu dem Zeitpunkte vergütet, der bei der Auslosung be⸗ stimmt wurde.

Soweit es die Abwicklung ermöglicht, sollen die Abfindungsbeträge alsbaid ausgezahlt werden. Die sofortige Anmeldung der Ansprüche liegt daher im Interesse der Gläubiger.

Eine Einlösung der Stammaktien der Lokalbahn Troppau⸗Grätz kommt nach § 4 Abs. 2 des erwähnten Gesetzes vom 2. August 1940 nicht in Betracht. Eine Entschädigung auf Stammaktien kann also nicht gewährt werden.

Oppeln, den 6. Mai 1942.

Deutsche Reichsbahn Reichsbahndirektion Oppeln.

[8530]

Lapp⸗Finze Eisenwarenfabriken Ak⸗ tiengesellschaft, Kalsdorf bei Graz. Aenderungen im Aufsichtsrat. Dr. Julius Hochapfel infolge Ab⸗ lebens aus dem Aufsichtsrat aus⸗

geschieden.

¶8524 Erste Bayerische Basaltstein A. G. in Steinmühle.

Wir fordern hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, die in ihrem Besitz befindlichen Aktienmäntel zwecks Heraufstempelung nach § 8a und b DAV. bis zum 1. Juli 1942 der Gesellschaft nach Steinmühle einzu reichen.

Steinmühle, den 20. April 1942.

Der Vorstand. Sudhoff. Kirschner.

[8525]

Erste Bayerische Basaltstein A. G. in Steinmühle. Jahresabschluß

zum 31. Dezember 1941.

Die Bilanz sowie Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung zum 31. Dez. 1941 wurde bereits in der 3. Beilage zum Deut⸗ schen Reichs⸗ u. Preuß. Staatsanzeiger, Berlin, Nr. 96 vom Sonnabend, dem 25. April 1942, veröffentlicht.

Das satzungsgemäß aus dem Auf⸗ sichtsrat ausscheidende Mitglied, Herr Dr. Richard Schnetzer, München⸗Solln, wurde wiedergewählt.

Der in der Bilanz ausgewiesene Ver lust wird auf neue Rechnung vorge tragen.

Steinmühle, den 20. Mai 1942.

8 Der Vorstand. Sudhoff. Kirschner.

18284] Franz Schmitt Aktiengesellschaft für Lederindustrie, Rehberg bei Krems a. d. Donau. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 16. Juni 1942, 12 Uhr vormittags, im

Sitzungssaale

der Länderbank Wien Aktiengesellschaft in Wien, 1., Am Hof Nr. 2, stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlegung rke nungsbilanz mit dem Sticht ig 1. Januar 1941 samt den Berichten des Vorstandes, des Abschlußprü ers und des Aufsichtsrates hierzu Leae Beschlußfassung über di Umstellung und über die markeröffnungsbilanz. 8 2. Beschlußfassung über die durch die Neufestsebung des Grundkapitals bedingte Aenderung der Satzung Ermächtigung des Aufsichtsrates allfällige im Zuge des Registrie rungsverfahrens g notwendig wer dende Aenderungen der Satzung im eigenen Wirkungskreis zu be schließen. . Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestell ten Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 mit dem Berich des Aufsichtsrates. „Beschlußfassüung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. 1 „Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates. 8 „Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. „Beschlußfassung über die Aende⸗ rung des § 10 der Satzung (Wahl des Aufsichtsrates).

8. Wahlen in den Aufsichtsrat: 8

Die Aktionäre, die in der Hauptver⸗ sammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 13. Istni 1942 bei der Kasse der Gesellschaft oder bei der Läuderbank Wien Aktiengesellschaft, bei einer deutschen Wertpapiersam⸗ melbank oder bei einem Notar zu hinterlegen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammel⸗ bank ist die Hinterlegungsbescheini⸗

gung spätestens am 14. Juni 1942

bei der Länderbank Wien Aktien⸗ gesellschaft einzureichen. Rehberg, den 15. Mai 1942. Franz Schmitt Aktiengesellschaft für Lederi⸗ Der Vorstand.

deutschen

der Reichsmarkeröff⸗

Reichs-⸗