Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 126 v
om 2. Juni 1942. S. 4
19833] Aktiengesellschaft Murtalbahn Unzmarkt⸗Manuterndorf. Einladung zu der am Montag, den 29. Juni 1942, um S,30 Uhr in Graz, Radetzkystraße 31, 2. Stock (Steierm. haueisenbahnamt), statt⸗ findenden Hauptversammlung. — Tagesordnung:
1. Vorlage der Jahresabschlüsse, der Geschäftsberichte des Vorstandes und der Berichte des Aufsichtsrates ber die Geschäftsjahre 1939, 1940
und 1941. —
2. Antrag auf Entlastung des Vor⸗ standes und Aufsichtsrates.
3. Beschlußfassung über die Behand⸗ der Verluste 1939, 1940 und 1941.
‚Beschlußfassung über die entschädi⸗ gungslose Uebertragung des Ver⸗ mögens der Gesellschaft als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung auf den Reichsgau Steiermark (Gauselbstverwaltung) gemäß § 253 A.⸗G. mit 1. Juli 1942 und über die damit verbundene Auflösung der Gesellschaft.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Je S 200,— (= Hℳ 133,33) Nenn⸗ betrag der Aktien gewähren eine Stimme.
Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung oder zur An⸗ tragstellung müssen die Aktien bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Hauptversammlung bei einem Notar, bei einer hierzu befugten Wertpapier⸗ sammelbank oder bei der Gesell⸗ schaftskasse (ohne Couponbogen) hin⸗ terlegt werden. Die von der Hinter⸗ legungsstelle ausgestellte Bescheini⸗ gung ist spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen. Der Hin⸗ terlegung wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt werden.
An Stelle der Aktienhinterlegung ge⸗ nügt auch eine amtliche Bescheini⸗ gung der Rrichs⸗, Reichsgau⸗ oder Kommunalbehörden bzw. ⸗kassen über die bei ihnen hinterlegten Aktien.
Graz, am 29. Mai 1942.
Der Vorstand. Dipl.⸗Ing. Baldemair eh. Dr. Konrad eh.
Aktiengesellschaft Lokalbahn Peggau⸗übelbach.
Einladung zu der am Montag, den 29. Juni 1942, um 8,40 Uhr in Graz, Radetzkystraße 31, 2. Stock (Steierm. Gaueisenbahnamt), statt⸗ findenden Hauptversammlung.
Tagesordnung: 1. Vorlage der Jahresabschlüsse, der Geschäftsberichte des Vorstandes und der Berichte des Aufsichtsrates über die Geschäftsjahre 1939, 1940 und 1941.
.Antrag auf Entlastung des Vor⸗
standes und Aufsichtsrates.
. Beschlußfassung über die Behand⸗
lüaeg der Perfuste 1939, 1940 und 192 1 .Beschlußfassung über die entschädi⸗ gungslose Uebertragung des Ver⸗ mögens der Gesellschaft als Ganzes unter .“M der Abwicklung auf den Reichsgau Steiermark (Gauselbstverwaltung) gemäß § 253 A.⸗G. mit 1. Juli 1942 und über die damit verbundene Auflösung dder Gesellschaft.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Je S 50,— (= ℳ 33,33) Nennbetrag der Aktien gewähren eine Stimme.
Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung oder zur An⸗ tragstellung müssen die Aktien bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Hauptversammlung bei einem Notar, bei einer hierzu befugten Wertpapier⸗ sammelbank oder bei der Gesell⸗ schaftskasse (ohne Couponbogen) hin⸗ terlegt werden. Die von der Hinter⸗ legungsstelle ausgestellte Bescheini⸗ gung ist spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen. Der Hin⸗ terlegung wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt werden.
An Stelle der Aktienhinterlegung ge⸗ nügt auch eine amtliche Bescheinigung der Reichs⸗, Reichsgau⸗ oder Kom⸗ munalbehörden bzw. ⸗kassen über die bei ihnen hinterlegten Aktien. 8 2
Graz, am 29. Mai 1942. 3
3 , Der Vorstand.
Dipl.⸗Ing. Baldemair eh Dr. Konrad eh.
[9835] Aktiengesellschaft Lokalbahn Weiz⸗Birkfeld⸗Ratten. Einladung zu der am Montag, den
29. Juni 1942, um 8,50 Uhr in
Graz, Radetzkystraße 31, 2. Stock
(Steierm. Gaueisenbahnamt), statt⸗
findenden Hauptwersammlung.
3 Tagesordnung:
1. Vorlage der Jahresabschlüsse, der Geschäftsberichte des Vorstandes und der Berichte des Aufsichtsrates über die Geschäftsjahre 1939, 1940 und 1941.
Antrag auf Entlastung des Vor⸗ standes und Aufsichtsrates.
3. Beschlußfassung über die Behand⸗ 829 der Verluste 1939, 1940 und 1941.
„Beschlußfassung über die entschädi⸗ gungslose Uebertragung des Ver⸗ mögens der Gesellschaft als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung auf den Reichsgau (Gauselbstverwaltung) gemäß § 253 A.⸗G. mit 1. Juli 1942 und über die damit verbundene Auflösung der Gesellschaft.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Je 8 20,— (= Hℳ 13,33) Nennbetrag der Aktien gewähren eine Stimme.
Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung oder zur An⸗ tragstellung müssen die Aktien bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Hauptversammlung bei einem Notar, bei einer hierzu befugten Wertpapier⸗ sammelbank oder bei der Gesell⸗ schaftskasse (ohne Couponbogen) hin⸗ terlegt werden. Die von der Hinter⸗ legungsstelle ausgestellte Bescheini⸗ gung ist spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen. Der Hin⸗ terlegung wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt werden.
An Stelle der Aktienhinterlegung ge⸗ nügt auch eine amtliche Bescheini⸗ gung der Reichs⸗, Reichsgau⸗ oder Kommunalbehörden bzw. ⸗kassen über die bei ihnen hinterlegten Aktien.
Graz, am 29. Mai 1942.
Der Vorstand.
Dipl.⸗Ing. Baldemair eh.
Dr. Konrad eh.
8890 Aktiengesellschaft okalbahn Gleisdorf⸗Weiz
Einladung ju der am Montag, den 29. Juni 1942, um 9 Uhr in Graz, Radetzkystraße 31, 2. Stock (Steierm. Gaueisenbahnamt), statt⸗ findenden Hauptversammlung.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Jahresabschlüsse, der Geschäftsberichte des Vorstandes und der Berichte des Aufsichtsrates über die Geschäftsjahre 1939, 1940 und 1941.
.Antrag auf Entlastung des Vor⸗ standes und Aufsichtsrates.
.Beschlußfassung über die Behand⸗ der Verluste 1939, 1940 und
41.
.Beschlußfassung über die entschädi⸗ gungslose Uebertragung des Ver⸗ mögens der Gesellschaft als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung auf den Reichsgau Steiermark (Gauselbstverwaltung) gemäß § 253 A.⸗G. mit 1. Juli 1942 und über die damit verbundene Auflösung der Gesellschaft.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Je S 17,— (sé= Rℳ 11,33) Nennbetrag der Aktien gewähren eine Stimme.
Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung oder zur An⸗ tragstellung müssen die Aktien bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Hauptversammlung bei einem Notar, bei einer hierzu befugten Wertpapier⸗ sammelbank oder bei der Gesell⸗ schaftskasse (ohne Couponbogen) hin⸗ terlegt werden. Die von der Hinter⸗ legungsstelle ausgestellte Bescheini⸗ gung ist spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung bei der Ge⸗
sellschaftskasse einzureichen. Der Hin⸗
terlegung wird dadurch genügt, daß die Aktien mit funstimmung der Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗
institut bis zur Beendigung der Haupt⸗
versammlung gesperrt werden.
An Stelle der Aktienhinterlegung ge⸗ nügt auch eine amtliche Bescheini⸗ gung der Reichs⸗, Reichsgau⸗ oder Kommunalbehörden bzw. ⸗skassen über die bei ihnen hinterlegten Aktien.
Graz, am 29. Mai 1942.
Der Vorstand. Dipl.⸗Ing. Baldemair eh. Dr. Konrad eh.
[9837]
Aktiengesellschaft Lokalbahn Feldbach⸗Bad Gleichenberg. Einladung zu der am Montag, den 29. Juni 1942, um 9,10 Uhr in Graz, Radetzkystraße 31, 2. Stock (Steierm. Gaueisenbahnamt), statt⸗ findenden Hauptversammlung. Tagesordnung:
1. Vorlage der Jahresabschlüsse, der Geschäftsberichte des Vorstandes und der Berichte des Aufsichtsrates über die Geschäftsjahre 1939, 1940 und 1941.
.Antrag auf Entlastung des Vor⸗ heser und Aufsichtsrates.
eschlußfassung über die Behand⸗ 182 der Verfuste 1939, 1940 und
.Beschlußfassung über die entschädi⸗ gungslose Uebertragung des Ver⸗ mögens der Gesellschaft als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklun auf den Reichsgau Steiermar (Gauselbstverwaltung) gemäß § 253 A.⸗G. mit 1. Juli 1942 und über die damit verbundene Auflösung der Gesellschaft. 2
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Je S 1000,— (= Rℳ 666,67) Nenn⸗
betrag der Aktien gewähren eine Stimme.
Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung oder zur An⸗ tragstellung müssen die Aktien bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Hauptversammlung bei einem Notar,
Steiermark bei einer hierzu befugten Wertpapier⸗
sammelbank oder bei der Gesell⸗ schaftskasse (öohne Couponbogenz hin⸗ terlegt werden. Die von der Hinter⸗ legungsstelle ausgestellte Bescheini⸗ gung ist spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen. Der Hin⸗ terlegung wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt werden.
An Stelle der Aktienhinterlegung ge⸗ nügt auch eine amtliche Bescheinigung der Reichs⸗, Reichsgau⸗ oder Kom⸗ munalbehörden bzw. ⸗kassen über die bei ihnen hinterlegten Aktien.
Graz, am 29. Mai 1942.
Der Vorstand. Dipl.⸗Ing. Baldemair eh. Dr. Konrad eh.
[9822] Aktien⸗Gesellschaft für Mühlen⸗ und Holzindustrie, Wien. Kundmachung.
Am Dienstag, den 7. Juli 1942, nachmittags 15,30 Uhr, findet in den Räumen des Bankhauses Krentsch⸗ ker & Co., Wien, I., Schubertring 3, die 46. ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft statt.
Tagesordnung:
1. Erstattung des Geschäftsberichtes über das Geschäftsjahr 1941 mit Vorlage des Rechnungsabschlusses.
Antrag auf Erteilung der Ent⸗ lastung an den Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
. Wahl des Bilanzprüfers für das 88 1942.
.Allfälliges.
Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung sind diejenigen Herren Aktionäre berechtigt, die ent⸗ weder am Sitz unserer Gesellschaft oder beim Bankhaus Krentschker & Co., Wien, IJ., Schubertring 3, ihre Aktien so rechtzeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversamm⸗ lung mindestens acht Tage frei⸗ bleiben.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer von unserer Ge⸗ sellschaft bestellten Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Das Stimmrecht entspricht dem Nennbetrag der Aktien.
Der Vorstand.
[9402] Dresdener Nähmaschinenzwirn⸗ Fabrik, Dresden. b
Hierdurch laden wir lle Aktio⸗ näre zu der am Sonnabend, den 20. Juni 1942, mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer der Commerzbank Aktiengesellschaft in Dresden, Waisen⸗ hausstraße 21, stattfindenden 70. or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht des Vorstandes so⸗ wie Vorlegung des Jahresab⸗ schlusses 1941 und Vorschlag für die Gewinnverteilung.
Bericht des Aufsichtsrates über die vorgenommene Prüfung.
Satzungsänderung, betrifft § 5. der Satzung in Auswirkung der DAV.: Neufestsetzung der Gewinn⸗ anteile für die Vorzugsaktien Lit. A, Lit. B und die Stamm⸗ aktien, dementsprechend Aenderung des § 21 der Satzung.
3. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
4. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.
5. Wahl zum Aufsichtsrat.
6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Bei Punkt 2 der Tagesordnung be⸗ darf es neben dem Beschluß sämtlicher qin der Hauptversammlung vertretener Aktionäre gesonderter Abstimmung der Stamm⸗ und der Vorzugsaktionäre Lit. A und Lit. B.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Um in der Hauptversammlung zu stimmen oder Anträge zu stellen, müssen die Aktionäre ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbank späte⸗ stens am 17. Juni 1942 während der üblichen Geschäftsstunden bei unserer Gesellschaftskasse oder bei Feiner Niederlassung der Commerz⸗ bank Aktiengesellschaft in Dresden oder Berlin hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Be⸗ scheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung spätestens am 18. Juni 1942 bei unserer Gesellschaftskasse inner⸗ halb der üblichen Geschäftsstunden ein⸗ zureichen.
Dresden, am 27. Mai 1942.
Der Vorstand. Beyer.
[9815] Spinnerei & Weberei Offenburg. Geschäftsjahr 1941.
Einladung zu der am Samstag, den 20. Juni 1942, mittags 12 Uhr, im Amtszimmer des Notariats I in Offenburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941.
.Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes.
.‚Beschlußfassung über die Enrlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
4. Aufsichtsratswahlen.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 16 nur Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Dienstag, den 16. 6. 1942, entweder
bei unserer Gesellschaftskasse in Offenburg oder
in Offenburg: bei der Deutschen Bank Filiale Offenburg,
in Freiburg: bei der Deutschen Bank Filiale Freiburg
während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesen Fällen ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spä⸗ testens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Ge⸗ sellschaftskasse einzuliefern.
Offenburg, im Mai 1942.
Spinnerei & Weberei Offenburg.
Der Vorstand: Dr.⸗Ing. Wilhelm Bauer.
99831) überlandwerk Mainfranken A. G., Würzburg. Dividende⸗Auszahlung und Kapital⸗ berichtigung.
Die in Nr. 106 des Deutschen Reichs⸗ anzeigers und Preußischen Staatsan⸗ zeigers vom 8. Mai 1942 veröffentlichte
ilanz zum 31. Dezember 1941 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung ist der henr 22. ordentlichen Hauptver⸗ ammlung vorgelegt worden.
In der Hauptversammlung wurde die Verteilung einer Dividende von 4,8 % auf das berichtigte Aktienkapital für das Geschäftsjahr 1941 beschlossen. Die Auszahlung erfolgt gegen Ein⸗ Fchung der Gewinnanteilscheine Nr. 18 der unberichtigten Aktien mit Hℳ 300,— für jede Vorzugsaktie
über ℳ 5000,—, mit hℳ 60,— für jede Stammaktie
über Rℳ 1000,—, mit Rℳ 6,— für jede Stammaktie über ℳ 100,—, abzüglich 15 % Kapitalertragssteuer b Kriegszuschlag, an unserer Ge⸗ sellschaftskasse, außerdem bei der Bayerischen Staatsbank in Mün⸗ chen und Würzburg, bei dem Bank⸗ haus Gebrüder Bethmann in Frank⸗ furt / Main und bei der Stuttgarter Bank in Stuttgart.
Gleichzeitig fordern wir unsere Stammaktionäre auf, ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung
emäß unserer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger Nr. 106 zukom⸗ menden Zusatzaktien gegen godeefe rung des Gewinnanteilscheins Nr. 19 der Aktien in der Zeit vom 10. 6. bis 10. 7. 1942 einschließlich
an der Kasse unserer Gesellschaft,
bei dem Bankhaus Gebrüder Beth⸗
mann, Frankfurt/ Main,
bei der Bayerischen Staatsbank,
München,
während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Die Gewinnanteilscheine Nr. 19 sind, unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses in doppelter musfektigung, auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Anschrift des Einreichers zu ver⸗ ehen.
Es entfallen auf:
je nom. Rℳ 1000,— alte Stamm⸗
aktien zwei Zusatzaktien über je nom. ℳ 100,— und eine
Spitze über nom. Rℳ 50,—,
je nom. Rℳ 100,— alte Stamm⸗
aktien eine Spitze über nom. Hℳ 25,—.
Soweit möglich wird an Stelle von je 10 zusätzlichen Aktien zu HRℳ 100,— je eine Aktie zu Rℳ 1000,— ausgehändigt.
Die vorgenannten Bankstellen sind nach Möglichkeit bereit, den An⸗ und Verkauf nicht herstellbarer Spitzen zu vermitteln.
Nach Ablauf der obigen Frist, d. h ab 11. Juli 1942, werden die alten Aktien und die Zusatzaktien mit Ge⸗ winnanteilscheinen Nr. 20 u. ff. gleich⸗ berechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an den Börsen zu Frankfurt, Main und München gehandelt und notiert werden, soweit sie an den ge⸗ nannten Börsen eingeführt sind.
Die Erhebung der Zusatzaktien er⸗ folgt für unsere Aktionäre frei. Für den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen werden die Banken die übliche Provision berechnen. 8gö
Würzburg, den 28. Mai 1942.
Der Vorstand. Reinhard. Rohrbacher.
Siegener Akt.⸗Ges. für Eisen⸗ konstruktion, Brückenbau u. Ver⸗ zinkerei, Geisweid, Krs. Siegen.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur diesjährigen or⸗ dentlichen Hauptversammlung auf Samstag, den 27. Juni 1942, vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, in unser Ge⸗ schäftsgebäude in Geisweid ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Beschlusses des Auf⸗ sichtsrates über die Kapitalberich⸗ tigung und Vorlage der berichtig⸗ ten Handelsbilanz für den 31. 12. 1940.
„Beschlußfassung über die durch Kapitalaufstockung erforderliche Aenderung des § 13 der Satzung (Aufsichtsratstantieme).
Vorlage des Geschäftsberichts, des Jahresabschlusses und des Gewinn⸗ verteilungsvorschlages des Vorstan⸗ des für das abgelaufene Geschäfts⸗ jahr mit den Berichten des Auf⸗ ichtsrates hierzu. b
.Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns und die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. 1 8
5. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.
6. Wahl zum Aufsichtsrat. 1
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien
bei der Deutschen Bank, Filiale Frankfurt, in Frankfurt am Main oder 1
bei der Deutschen Bank, Filiale Siegen, in Siegen oder .
bei der Gesellschaftskasse in Geis⸗ weid IIu“
bis zum 23. Juni 1942 einschließ⸗
lich hinterlegt haben. 8
Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank erfolgen.
Die Hinterlegung der Aktien ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der E1““ im Sperrdepot ge⸗ alten werden. haGeisweid, den 30. Mai 1942.
Der Aufsichtsrat. C. Dresler, Vorsitzer.
5
10. Gesellschaften m. b. H.
9794 dhcd zu der am Donnerstag dem 25. Jnni 1942, 10 Uhr, in der Gastwirtschaft von Hermann Kör ner, Hötensleben, stattfindenden or dentlichen Gesellschafterversamm⸗ lung der Zuckerfabrik Hötensleben, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung Hötensleben. Tagesordnung: 1. Vorlegung und Genehmigung des Jahresabschlusses. 2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Ueberschusses. 3. Beschlußfassung über die Ent⸗ 1sth g. 4. Verschiedenes. Hötensleben, den 28. Mai 1942. Zuckerfabrik Hötensleben G. m b [9793] Einladung. Hierdurch. 85 Füme bs Gesellschafter unserer Gesellschaft mi zu der am 26. Juni 1942,
vormittags 11 Uhr, in Leipzig im
Saal des Zoo stattfindenden
Wei 88 Gesellschafterversamm⸗
ordentlichen lung ein. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlustrechuung für das Jahr 8 8 der Bilanz
Genehmigung der Bilanz.
„‚Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Wahl des Bilanzprüfers für 1942
6. Verschiedenes.
Leipzig C 1, Nicolaistr. 36. 8 Die Deutsche Rauchwaren⸗ Gesellschaft m. b. H. Breckoff. ppa. Mühlig
[9790] 2 . Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7
der DAV (12. 7. 1941) (RGBl. 1941 I
S. 923).
Die Gesellschafterversammlung vom 18. Mai 1942 hat beschlossen, das seit⸗ herige Stammkapital von Reichsmark 600 000,— mit Wirkung für das am 31. 12. 1941 endende Wirtschaftsjahr um 63 ⅛ % auf Rℳ 980 000,— zu be⸗ richtigen.
H. F. Baumann Mech. Kratzen⸗
fabrik Gmb H. in Calw.
11. Genossenschaften 8
[6794] Durch einstimmigen Beschluß der Ge⸗
neralversammlung vom 7. Februar 1942 ist die unterzeichnete Genossen⸗ schaft aufgelöst worden. Zu Liqui⸗ datoren sind bestellt: Konrad Grün⸗ wald und Max Winkel in Zanow. Zanow, den 23. April 1942.
Bauverein Zanow e. G. m. b. H.
in Liquidation. Konrad Grünwald. Max Winkel,
1
beschränkter
428 durch die „aber ohne Bestellg
2927 an sedem 8 abends. monatlich.
& einschließlich 0,18 BZeitungs abholer bei der Lenene 1,90 Bestollungon an, in
Sie werden nur en Barz oder vorherige Betragend vinschktezüch des Fr9s 2
ost monatlich für Selbst⸗ Postanstalten nehmen rlin für Selbstabholer die Angeigenstelle 8W 68, Wilhelm⸗ raße 32. Einzelne Nummarn dieser Ausgabe kosten 50 A, einzelne —8 sendun Ferusprech⸗Sammel⸗Ar.: 19 33 33.
sind a ist
einseitig be darin auch strichen) oder werden sollen.
A reis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ&. — An an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 82. Alle 0 Förlebenem apier völllg bruckreif einzusenden, insbesondere ugeben, welche Waorte eiwa durch Fettbruck — unter nnc— Sberedene (besonderer Vermerk am Rande) herv — Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ei termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
orgehoben mgs⸗
ds
Poftscheckkonto: Berlin 41821
Reichsbankgirokonto Verlin, Nr. 127 eenr
Inhalt des amtlichen Teiles
Deutsches Reich .“
Bekanntmachung über die Neuregelung der Rechtsverhältnisse hinsichtlich der Verkaufsstelle für Pelzzuchttiere Sophus Jessen in Berlin⸗Wilmersdorf. Vom 29. Mai 1942. 8
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Berichtigung der Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Magdeburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich, in Nr. 114.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 59 und 60. 8
Bekanntmachung gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes.
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung über die Neuregelung der Rechtsverhältnisse hinfichtlich der Verkaufsstelle für Pelzzuchttiere Sophus Jessen in Berlin⸗ Wilmersdorf “ Vom 29. Mai 1922 I.
Auf Grund der §§ 1 und 3 der Fünften Anordnung über Pensionspelztierzuchtbetriebe vom 15. Dezember 1939 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 298) wird mit Wirkung vom 1. Februar 1942 folgendes angeordnet:
§ 1
(1) Das Vermögen, das zu den Betrieben der Firma Verkaufsstelle für Pelzzuchttiere Sophus Jessen, der Firma D.Z⸗Pelze Sophus Jessen Berlin und zu den Pelztierzucht⸗ betrieben des Pelztierzüchters Sophus Jessen in Prenzlau (U. M.), Bergen (Rügen), Rethem (Aller) und Lütjenholm bei Bredstedt (Schleswig) gehört oder in diesen Betrieben ver⸗ waltet wird oder ihnen sonst dient, geht einschließlich der dazu gehörenden Schulden mit Wirkung vom 1. Februar 1942 auf den Verein Deutsche Edelpelztier⸗Zucht in Berlin (DEZ) über, ohne daß es einer Eigentumsübertragung der einzelnen Ver⸗ mögenswerte bedarf.
(2) Der Eigentumsübergang erstreckt sich insbesondere auf die gesamten Edelpelztier⸗ und Fellbestände, die in den er⸗ wähnten Betrieben verwaltet werden, auch soweit die Tiere oder Felle sich auf Grund von Pensionspelztierzuchtverträgen auf fremden Betrieben befinden. Ausgenommen sind die Tiere, die von den Inhabern der mit den genannten Betrieben im Vertragsverhältnis stehenden Pelztierzuchtbetriebe (ange⸗ schlossene Züchter) als eigene Tiere gehalten werden, und die von derartigen Tieren Lam menten Felle. Von dem Eigen⸗ tumsübergang werden ferner nicht Gegenstände erfaßt, die weder dem Pelztierzüchter Sophus Jessen noch denjenigen Personen gehören, deren Rechte auf den Abschluß von Pen⸗ sionspelztierzuchtverträgen zurückgehen.
(4) Entstehen Zweifel darüber, ob ein Vermögensgegen⸗ stand oder eine Schuld auf den Verein Deutsche Edelpelztier⸗ Zucht (DE) übergegangen ist, so entscheidet hierüber der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsminister der Justiz unter Ausschluß
des Rechtsweges. 1]
(1) Die in § 1 Abs. 1 genannten Betriebe gelten vom 1. Februar 1942 ab als für Rechnung des Vereins Deutsche Edelpelztier⸗Zucht geführt. In dem Jahresabschluß der DEZ werden die übernommenen Vermögenswerte mit den bis⸗ herigen Buchwerten fortgeführt. 8
(2) Der Verein tritt in sämtliche Verträge ein, die für die in § 1 Abs. 1 genannten Betriebe bis zum Inkrafttreten dieser
Bekanntmachung abgeschlossen worden sind.
(1) Alle Personen, deren Ansprüche auf den Abschluß von Pensionspelztierzuchtverträugen mit der Verkaufsstelle für Pelzzuchttiere Sophus Jessen oder durch Vermittlung dieser Firma zurückgehen (sogenannte Käufer), sind mit Wirkung vom 1. Februar 1942 Mitglieder des Vereins Deutsche Edel⸗ pelztier⸗Zucht, soweit ihre Ansprüche nicht gemäß den fol⸗ genden Bestimmungen erloschen sind.
(2) Als Pensionspelztierzuchtverträge im Sinne des Abs. 1 sind nicht die Verträge anzusehen, die die Ver⸗ kaufsstelle für Pelzzuchttiere mit angeschlossenen Züchtern abgeschlossen hat.
(3) Den im Abs. 1 genannten Personen stehen als Mit⸗ gliedern des Vereins Deutsche Edelpelztier⸗Zucht die auf Grund der Satzung des Vereins vom 17. November 1941 sich ergebenden Rechte nach Maßgabe der folgenden Bestim⸗ mungen zu; alle weiteren Ansprüche, auch soweit sie sich gegen den Pelztierzüchter Sophus Jessen persönlich oder die ange⸗ schlossenen Züchter richten, sind mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung erloschen.
(4) Für die Berechnung der Ablösungsforderungen und der Einlagen finden die Bestimmungen der Satzung der Deutschen Edelpelztier⸗Zucht entsprechende Anwendung.
8 8 .1I18 11“] LLEEE11““
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9
(1) Für das Vermögen, das gemäß § 1 dieser Bekannt⸗ machung auf den Verein Deutsche Edelpelztier⸗Zucht ein⸗ schließlich der Schulden übergeht, wird ein getrennter Ver⸗ mögensstatus nach dem Stande vom 1. Februar 1942 nach den gleichen Grundsätzen aufgestellt, die für die Aufstellung der Fahresabschlüsse des Vereins maßgebend sind. Des⸗ gleichen wird ein Vermögensstatus der DEZ nach dem Stande vom 1. Februar 1942 ohne Berücksichtigung des durch die Verschmelzung mit den Sophus Jessenschen Unterneh⸗ mungen eingebrachten Vermögens gesondert aufgestellt.
(2) Auf Grund dieser Vermögensaufstellungen wird von dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz bestimmt, in welchem Verhältnis auf diejenigen Ablösungsforderungen und Einlagen, die gemäß § 3 dieser “ er⸗ rechnet sind, Ablösungsforderungen und Geschäftsanteile des Vereins Deutsche Edelpelztier⸗Zucht gewährt werden. „
(1) Die Zinsen, die auf die gemäß § 4 Abs. 2 zu ge⸗ währenden Ablösungsforderungen für die Zeit vom 1. April 1941 bis 31. März 1942 zu zahlen sind, werden am 1. Ok⸗ tober 1942 fällig. (2) Die erste Auslosung auf die gemäß § 4 Abs. 2 zu gewährenden Ablösungsforderungen findet 1 - 8 6 8 Es bleibt vorbehalten, diese Be oder zu ändern. ü
Gemäß § 1 der I über Pensionspelztierzucht⸗ betriebe vom 20. Januar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 18) wird die Bestellung des Kammergerichtsrats Arthur Glißmann, Berlin, zum Treuhänder für die in § 1 genannten Betriebe aufgehoben.
Berlin, den 29. Mai 19442/.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft J. A.: Narten Der Reichsminister der Justiz. J. „A.: (Unterschrift) Bekanntmachung
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — ILa 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939. — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Herbert Fuchs, geb. am 15. 8. 1886 zu Prag, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen.
Reichenberg, den 1. Juni 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Schröder. Berichtigung
In meiner Bekanntmachung vom 15. Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens des Al⸗ bert Israel Schwabe zugunsten des Deutschen Reichs ist ein Irrtum unterlaufen. (Veröffentlicht im Deutschen Reichs⸗ u. Preuß. Staatsanzeiger vom 18. Mai 1942 — Nr. 114.) Es muß richtig heißen: Die Einziehung erfolgt zu⸗ gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den
Herrn Reichsminister der Finanzen.
Magdeburg, den 31. Mai 1942. 8 Der Regierungspräsident. von Jagow. Bekanntmachung
Die am 2. Juni 1942 ausgegebene Nummer 59 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Siebente Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst. Vom 20. Mai 1942.
Umfang: 1 ¼½ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 H.ℳ. Post⸗
versendungsgebühren: 0,03 . ℳ für ein Stück bei, Voreinsendung
auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 3. Juni 1944. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich
Bekanntmachung
Die am 2. Juni 1942 ausgegebene Nummer 60 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Gauwirtschaftskammeraufbauverordnung, GWKAV). Vom 30. Mai 1942.
Neunzehnte Bekanntmachung über die Eintragung von ver⸗ zinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs in das Reichs⸗ schuldduch. Vom 29. Mai 1942.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Post⸗ versendungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 3. Juni 1942.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
8
Bekanntmachung
A. Gemäß § 8 des Luftschutz gesetzes vom 26. sind widerruflich genehmigt worden:
der Firma
der Vertrieb von
zum 1. April
stimmungen zu ergänzen
Mai 1942 betr.
Otto Schöbe, Halle a. d. S., Zinksgartenstr. 13
Dr. Paul Stock GmbH., Starn⸗ berg⸗München
J. G. Böttger, Hohenstein⸗Ernst⸗ thal i .
Robert Pfeffer⸗ korn, Hohenstein⸗ Ernstthal i. Sa.
A. L. Günther, Mech. Weberei,
Lichtenstein i. Sa.
Paul Löffler, Hohenstein⸗Ernst⸗ thal
Irdel, Rebling & Jähnig, Chemnitz
“
Robert Müller, Lichtenstein i Sa.
Max Berends, Hohenstein⸗Ernst⸗ thal
.“
2
J. F. W. Berger, Lichtenstein i. Sa.
1“ “ Gebr. Himmelreich, Mech. Weberei, Hohenstein⸗Ernst⸗
thal
F. A. Kreissig & Sohn, Lichten⸗ stein i. Sa.
Brunner & Kober, Lichtenstein i. Sa.
8 8
einwandiger, gassicherer Lüftungsklappe aus Stahlblech von 4 mm Dicke mit Zarge aus Winkelstahl 30 % 30 xᷣç⸗
3 mm
S.⸗Verdunklungskunst⸗ stoff „Stox⸗Ultra⸗Folie R“ für Rollvorhänge, Güteklasse La, Kunststoff ohne Gewebeeinlage,
schwarz/weiß, 361 g/qm
LS.⸗Verdunklungsstoff für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse Ia, Papier⸗ garn⸗Vigognegarnge⸗ webe, Atlasbindung, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 499 g/qm
LS.⸗Verdunklungsstoff „Qualität P 120“ für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse Ib, Papier⸗ garn⸗, Baumwolle⸗, Zell⸗ wolle⸗Gewebe, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 508 g/qm
LS.⸗Verdunklungsstoff „Qualität P 5 M Sch“ für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse Ia, Papier⸗ garn⸗, Baumwolle⸗,Zell⸗ wolle⸗Gewebe, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 518 g/qm
LS.⸗Verdunklungsstoff für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse Ta, Papier⸗ garn⸗, Baumwolle⸗, Zell⸗ wolle⸗Gewebe, Atlasbin⸗ dung, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 527 g/ qm
LS.⸗Verdunklungsstoff „Qualität PV“ stir Schal⸗ und Faltvorhänge, Güte⸗ klasse Ib, Papiergarn⸗, Baumwolle⸗, Zellwolle⸗ Gewebe, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 542 g/qm
LS.⸗Verdunklungsstoff für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse ILa, Papier⸗ garn⸗Vigognegarn⸗Ge⸗ webe, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 538 g / qI
LS.⸗Verdunklungsstoff „Qualität D 600“ für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse Ia, Papier⸗ garn⸗, Baumwolle⸗, Zell⸗ wolle⸗Gewebe, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 526 g/ qͥm LS.⸗Verdunklungsstoff
„Qualität Nr. 15“ für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse Ia, Papier⸗ garn⸗, Baumwolle⸗, Zell⸗ wolle⸗Gewebe, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 544 g/qm
LS.⸗Verdunklungsstoff für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse Ia, Papier⸗ garn⸗, Baumwolle⸗, Zell⸗ wolle⸗Gewebe, schwarz gefärbt, einseitig gerauht, 524 g/qm LS.⸗Verdunklungsstoff für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse Ia, Papier⸗ garn⸗, Baumwolle⸗, Zell⸗ wolle⸗Gewebe, schwar gefärbt, einseitig gerauht,
RIL. 3 — 38/149
88f
8
RI. 3 — 42/13 8
RIL. 3 — 42/20
88
J
560 g/qm. LS.⸗Verduntiungsstoff „Qualität V. S. 1“ für Schal⸗ und Faltvorhänge, Güteklasse 1b, Papier⸗ garn⸗, Baumwolle⸗, Zell⸗ wolle⸗Gewebe, schwarz gefärbt, einseitig gerauht,
529 /da V
RI. 3 — 42/53 J