1I1“ Zentralhandelsregisterbetlage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1
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vom 26. Juni 1942. 2. 4
Wien. [13286] Amtsgericht Wien, . Abt. 131, am 13. Juni 1942. Neueintragungen:
A 11 158 Oskar Christof, Wien (III., Seidlgasse 2, Einzelhandel mit Textil⸗, Wäsche⸗, Strick⸗, Wirk⸗, Kurz⸗ und Modewaren). Inhaber: Oskar Christof, Kaufmann, Wien.
X 11 159 Johann Lenk, Wien (II., Praterstraße 14, Textilgroß⸗ handel). Inhaber: Johann Lenk, Kaufmann, Wien.
Veränderungen:
A 11 161 Haus Hable Etablisse⸗ ment für Zentralheizung, Gas⸗ und Wasserversorgungs⸗Anlagen (Wien, IV/50, Maitzengasse 14). Die Ge⸗ sellschaft ist aufgelöst. Das Unterneh⸗ men ist auf den Gesellschafter Ing. Robert Georg Hable, Wien, über⸗ gegangen.
Reg. A 9/175 Eugen Beran (Wien, XII., Eichenstraße 5). Der Treuhänder Josef Kreuzspiegel gelöscht.
Znaim. [13543] Amtsgericht Znaim, Abr. 6, den 16. Juni 1942. Löschung einer Firma: H.⸗R. A Znaim 73. Gelöscht wurde infolge Gewerbezurücklegung Firma
Karl Bauer, Sitz: Poppitz. Znaim. [13544] Amtsgericht Znaim, Abt. 6, den 16. Juni 1942. Löschung einer Firma:
H.⸗R. A Znaim 157. Gelöscht wurde infolge Gewerbezurücklegung Firma Leo Singer, Sitz: Hödnitz bei Znaim 203, sowie der kommissarische Liquidator Thomas Ludwig. Zöblitz. Erzgeb. [13545] Amtsgericht Zöblitz, 19. Juni 1942.
Veränderung: H.⸗R. A 36 Dampf⸗ säge⸗ und Hobelwerk Gustav Ul⸗ bricht Rübenau. Die Gesellschaft ift aufgelöst. Der Gesellschafter Gustao Adolf Ulbricht in Rübenau ist durch Tod ausgeschieden. Der Holzhändler Alex Ulbricht in Rübenau ist nunmehr Alleininhaber.
4. Genossenschafts⸗ regifter Ahaus. [13548]
Gn.⸗Reg. 25 Gemeinnütziger Bau⸗ verein Ahaus e. G. m. b. H. Die Genossenschaft führt die Firma „Ge⸗ meinnützige Wohnungsgenossenschaft Ahaus e. G. m. b. H.“ in Ahaus. „ Ahaus, den 4. Juni 1942.
Das Amtsgericht.
Bergreichenstein. [13549] Amtsgericht Bergreichenstein, den 18. Juni 1942.
Gn.⸗R. Winterberg 15 Erholungs⸗ und Exercitienheim St. Rafael e. G. m. b. H. in WinterbergJ. Von Amts wegen gelöscht auf Grund der §§ 2, 3
des Gesetzes vom 9. 10. 1934. Bergreichenstein. [13550]
Amtsgericht Bergreichenstein,
den 18. Juni 1942.
Gn.⸗R. Neuern 32 Genossenschaft zur Verwertung elektrischer Energie in Babylon, e. G. m. b. H. Von Amts wegen gelöscht auf Grund der
§§ 2, 3 des Gesetzes vom 9. 10. 1934.
Bielefeld. Amtsgericht Bielefeld.
In das Genossenschaftsregister ist fol⸗ gendes eingetragen worden:
Am 13. Mai 1942 unter Nr. 12 bei Schildescher Bankverein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Schildesche. Der Name ist geändert in Volksbank Schildesche, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht.
Brüx. [ĩ13552] Genossenschaftsregister Amtsgericht Brüx.
Abt. 7. Brüx, den 16. Juni 1942. Löschung:
Gen.⸗R. V 305 Genossenschaft Kam- pelicka, Sporitelni a zälozni spolek v Kolesovicich, zaps. spol. s neobm. rué., Sitz: Kolleschowitz, Kreis Po⸗ dersam. Die Genossenschaft wurde in⸗ folge Verlegung des Sitzes nach Prag II, Hibernergasse 18, gem. der Reg. Vdg. Slg. Nr. 199/1940 des Pro⸗
tektorates Böhmen⸗Mähren gelöscht. Falkenstein, Vogtl.
[13553] Genossenschaftsregister Amtsgericht Falkenstein, 9. 6. 1942. Veränderung:
Blatt 2 Einkaufsgenossenschaft der Bäckerinnung zu Falkenstein i. V., e. G. m. b. H. in Falkenstein. Die Firma lautet künftig Bäcker⸗Einkauf Falkenstein i. V., eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht.
Gnesen. 113554] Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 6 Wong. bei der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Markstädt eingetragen: Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Markstädt eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Markstädt.
[13551]
Das Statut ist am 19. März 1942 neu festgestellt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehr und zur Förderung des Sparsinns, zur Pflege des Waren⸗ verkehrs Gezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und landwirtschaftlicher Er⸗ zeugnisse), zur Förderung der Ma⸗ schinenbenutzung.
Gnesen, den 19. Juni 1942.
Amtsgericht. Gnesen. [13555 Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 58 a Wong. bei der Firma Molkereigenossenschaft, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht Elsenau in Elsenau, eingetragen: Die Firma lautet jetzt: „Molkereigenossenschaft Elsenau eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ zu Elsenau. Das Statut ist am 20. März 1942 neu festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr; die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behand⸗ lung und Beförderung der Milch erfor⸗ derlichen Bedarfsgegenständen; die ge⸗ meinschaftliche Verwertung von Eiern, Geflügel und Honig durch Betrieb einer Eier⸗, Geflügel⸗ und Honigsammelstelle.
Gnesen, den 19. Juni 1942
Anmtsgericht.
Litzmannstadt. [13556] Genossenschaftsregister Amtsgericht Litzmannstadt, den 3. Juni 1942. Veränderung:
Gn.⸗R. 61. „Ziemianska Kasa Po- zyczkowo Oszczednosciowa w. An- toniewie Stokach, Spöldzielnia 2 nieograniczona odpowiedzialnoscia“. Die Firma ist geändert in: „Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Stockhof e. G. m. u. H.“ in Stockhof, Kreis Litzmannstadt. Das Statut ist am 20. 7. 1941 in neuer Fassung ange⸗ nommen. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur För⸗ derung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirt⸗ schaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse), 3. zur
Förderung der Maschinenbenutzung.
Magdeburg. [13557] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 149 bei der Sied⸗ lungs⸗Genossenschaft Magdeburg⸗ Südost, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, einge⸗ tragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. Mai 1942 ist das Statut geändert und vollständig neu gefaßt worden. Gegenstand des Unternehmens ist, den Migliedern zu angemessenen Preisen gesunde und zweckmäßig eingerichtete Kleinwohnun⸗ gen im Sinne des Wohnungsgemein⸗ nützigkeitsgesetzes und seiner Durch⸗ führungsvorschriften zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in § 6 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und in den Durchführungsvorschriften bezeichneten Geschäfte betreiben. Magdeburg, den 17. Juni 1942.
Das Amtsgericht. Abt. 8.
rglogau. [13558] Bei der unter Nr. 35 des Genossen⸗ schaftsregisters eingetragenen Elektri⸗ zitätsgenossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Deutsch⸗Müllmen, ist heute eingetragen worden: 88 Die Genossenschaft ist aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind Liquidatoren geworden. 8 Amtsgericht Oberglogau, 15. Juni 1942.
Ohlau. 1 113559]
In das Genossenschaftsregister Nr. 27 des Amtsgerichts Ohlau ist unter Nr. 23 eingetragen: Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Rattwitz, Kreis Ohlau. Das Statut ist neu gefaßt am 8. Fe⸗ bruar 1941. Amtsgericht Ohlau, den 19. Juni 1942. Posen. [13560]
Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. 23 Wollstein. Spar⸗ und Darlehnskasse, Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Deutsch Gabel. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. April 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lautet fortan: „Spar⸗ und Darlehnskasse Deutsch⸗Gabel ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Deutsch Gabel. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur
flege des Warenverkehrs (Bezug land⸗ virtschaftlicher Bedarfsartikel und Ab⸗ satz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Amtsgericht Posen, den 20. Mai 1942.
Posen. [13561] Genossenschaftsregister. 3 In das Genossenschaäftsregister ist heute unter Nr. 391 Posen die durch Statut vom 25. Mai 1941 errichtete Landwirtschaftliche Warengenossen⸗ schaft Moschin eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Moschin eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die Förderung der Maschinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ schäftsbetrieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder. Amtsgericht Posen, den 28. Mai 1942.
Posen. b [13562] Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. I 60 Posen⸗Pinne: Kon⸗ sum Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Nojewo. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. März 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lautet fortan: „Landwirt⸗ schaftliche Warengenossenschaft Neuthal eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Neuthal. Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist 1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegen⸗ ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes: 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die Förderung der Maschinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ schäftsbetrieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder. 1 Ahtsgericht Posen, den 3. Juni 1942.
Reichenberg. [13563] Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenberg.
Veränderungen:
Gn.⸗R. I 14 — 16. Juni 1942. Spar⸗ und Vorschußverein zu Dessen⸗ dorf registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung, Dessendorf. Durch Beschluß der Hauptversammlungen vom 22. Mai 1941 und 28. Mai 1942 ist die Satzung in den §§ 1 (Firma), 57 (Geschäftsanteil), 58, 82 (Gewinn⸗ anteil), 92 (Einladungen) und 93 (Be⸗ känntmachungen) geändert. Im Sinne der Verordnung vom 26. April 1940, RGBl. I S. 684, und mit Zustim⸗ mung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 11. Juli 1941, Tgb.⸗ Nr. 18 047/41 — III, wurde die Rechts⸗ form geändert und die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die Genossenschafts⸗ firma lautet demnach nunmehr: Volksbank Dessendorf, e. G. m. b. H. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr dreißig Reichsmark. Zur Veröffent⸗ lichung ihrer Bekanntmachungen be⸗ dient sich die Genossenschaft einer im Kreise meistgelesenen Zeitung und des Anschlages im Kassenlokale. Die übri⸗ en Veränderungen betreffen innere erhältnisse der Genossenschaft. Hugo Kraus in Dessendorf ist zum Vor⸗ standsmitglied (Kassier) neugewählt. Gelöscht ist der bisherige Kassier Rein⸗ hold 1 Gn.⸗R. I 88 — 16. Juni 1942. Spar⸗ und Vorschußverein in An⸗ toniwald registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Antoniwald. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27. April 1941 ist die Rechts⸗ form geändert und die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftung umgewandelt, wobei die Satzung gleich⸗ zeitig in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 57 weiterer Absatz d (Haftung) und 58 (Geschäftsanteil) geändert bzw. er⸗ gänzt ist. Die Genossenschaftsfirma lautet demnach nunmehr: Spar⸗ und Vorschußverein in Antoniwald, regi⸗ strierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Jeder Genossenschafter haf⸗ tet mit seinen Geschäftsanteilen und einem weiteren Betrage bis zur Höhe derselben. Ein Geschäftsanteil beträgt jetzt dreißig Reichsmark.
Gn.⸗R. I 390 — 17. Juni 1942. Spar⸗ und Darlehenskassenverein für die Ortsgemeinde Brins registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Brins. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 9. April 1942 ist a) Josef Pirtzkall, Ausgedinger in Brins 27, zum Obmannstellvertreter, Franz Sieber, Kaufmann in Brins 161, und Karl Patzelt, Ausgedinger in Brins 117, zu Vorstandsmitgliedern neugewählt; b) die Satzung in den §§ 1, 3, 12 a, 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1 und 83 eändert. Die Genossenschaftsfirma autet nunmehr: Raiffeisenkasse in Brins, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Jedes Mitglied haftet mit seinen Geschäfts⸗ anteilen und noch mit dem fünffachen Betrage derselben. Der Vorstand be⸗ steht aus dem Obmann, dem Obmann⸗ stellvertreter und noch weiteren vier Vorstandsmitgliedern. Die Höhe eines Geschäftsanteiles ist mit fünfzig Reichsmark festgesetzt. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch An⸗
schlag an der Kundmachungstafel der oder durch
Genossenschaft in Brins Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Veränderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.
Reinowitz
Gelöscht sind die Vorstandsmitglieder 1 Fofe Schubert und Franz Wendler. Gn.⸗R. II 20 — 18. Juni 1942. Spar⸗ und eingetragene
Vorschußverein in 19. 42 —. Genossen⸗ Ackermann,
mersdorfer Str. 79, wohnhaft gewesen,
ist heute, 12. Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. — 351 N.
Verwalter: Kaufmann Berlin⸗Niederschöneweide,
schaft mit unbeschränkter Haftung, Britzer Str. 18. Frist zur Anmeldung
Reinowitz. Durch Satzung (Geschäftsanteil)
nossenschaftsfirma lautet
Hauptversamm⸗ der lungsbeschluß vom 3. Mai 1941 ist die 1942. Erste in den §§ 1 (Firma) und 58 22. 7. 1942, 12,15 Uhr. Prüfungstermin geändert. Die Ge⸗ am 2. 9. 1942, 11,30 Uhr, im Gerichts⸗ nunmehr: gebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tege⸗
Konkursforderungen bis 30. 7. Gläubigerversammlung:
Spar⸗ und Vorschußverein in Reino⸗ ler Weg 17— 20, II. Stock, Zimmer 261.
witz, eingetr. Gen. m. b. H. Ein Ge⸗ Offener zehn Reichsmark 30. 7. 1942.
schäftsanteil ist mit festgesetzt. Die Aenderung der Rechts⸗ form wurde mit Verfügung des Reichs⸗ aufsichtsamtes für das Kreditwesen in
Berlin vom 12. Mai 1941 und 19. Fe⸗ Hof.
bruar 1942, Tgb. Nr. 3610/ü42 — III, bewilligt.
Gn.⸗R. II — 102 — 18. Juni 1942. zu
Spar⸗ und Darlehenskassenverein für die Gemeinde Görsdorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Durch Vollversammlungsbeschluß vom 6. Juni 1942 ist die Satzung in § 55 geändert. Demnach beträgt ein Geschäftsanteil nunmehr fünfzig Reichsmark.
Gn.⸗R. IV 230 — 12. Juni 1942.
Wirtschaftsgenossenschaft der Tisch⸗ ler, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Althabendorf. Durch Vollversammlungsbeschluß vom 31. März 1942 ist a) Karl Trappschuh, Tischlermeister in Karolinsfeld, zum Vorstandsmitglied (Schriftführer) be⸗ stellt; b) die Satzung in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 26 (Geschäfts⸗ anteil) geändert. Die Genossenschafts⸗ firma lautet nunmehr: Wirtschafts⸗ genossenschaft der Tischler r. G. m. b. H. Reichenberg und Umgebung. Die Genossenschaft hat nunmehr ihren Sitz in Reichenberg. Der Geschäftsan⸗ teil von 100 Kr. wurde auf zwölf Reichsmark umgestellt und zugleich auf einhundert Reichsmark erhöht. Ge⸗ löscht ist das Vorstandsmitglied (Schrift⸗ führer) Bruno Gahler.
Steinau, Oder. [13564]
3. Gn.⸗R. 114. In unserem Ge⸗ nossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 114 eingetragenen Elektrizitäts⸗ Genossenschaft eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Ransen, Kreis Wohlau, heute folgendes eingetragen worden:
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. Juni⸗ 1942 aufgelöst. Liquidatoren sind: 1. Arnold Knauerhase, Bauer, 2. Ernst Baumgart, Bauer, in Ransen, Kreis Wohlau.
Steinau (Oder), den 16. Juni 1942.
Das Amtsgericht.
2 Stolberg, Rheinl. [13565 Genossenschaftsregister
Amtsgericht Stolberg, Rheinland.
Stolberg Rheinl., den 11. Juni 1942. Erloschen:
Gn.⸗R. 7. Verbrauchergenossenschaft Stolberg, e. G. m. b. H. in Stolberg Rheinl. Die Genossenschaft ist durch Vermögensübertragung auf das Ge⸗ meinschaftswerk der Deutschen Arbeits⸗ front, G. m. b. H., Hamburg, mit Ab⸗ lauf des 31. März 1942 unter Aus⸗ schluß der Liquidation aufgelöst und die Firma erloschen.
Stollberg, Erzgeb. [13566
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18, betr. Spar⸗Kre⸗ dit⸗ und Bezugsverein Oelsnitz i. E., eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, eingetragen wor⸗ den: Die Firma lautet künftig: Landwirtschaftlsche Genossenschaftskasse, Oelsnitz (Erzgeb.) u. Umgeb., e. G. m. u. H. Das Statut ist am 7. Juni 1942 neu gefaßt worden.
Stollberg (Erzgeb.), 18. Juni 1942.
Das Amtsgericht.
Walsrode. [13567]
In dem Genossenschaäftsregister ist heute bei der unter Nr. 6 eingetragenen Viehverwertungsgenossenschaft des Krei⸗ ses Fallingbostel e. G. m. /b. H. in Walsrode eingetragen worden, daß durch’ Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. 3. 1942 der § 2 des Statuts dahin ergänzt ist, daß im Nutz⸗ und Zuchtviehgeschäft Verwer⸗ tung auch auf eigene Rechnung erfolgt, und daß der Geschäftsbetrieb nicht auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist.
Amtsgericht Walsrode, 19. Juni 1942.
5. Musterregister
Weimar. [13568] Amtsgericht Weimar, 15. Juni 1942.
Görsdorf in wohnhaft in
Arrest mit Anzeigefrist bis Berlin, den 23. Juni 194422. Amtsgericht Berlin. Abt. 351. [13906]
Das Amtsgericht Hof, Saale, hat über den Nachlaß des am 9. Juni 1941 Oberkotzau verstorbenen Renten⸗ empfängers Christof Schmidt, zuletzt Oberkotzau, Döhlauer Berg 366, am 23. Juni 1942, nachmit⸗ tags 16 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechts⸗ beistand Max Schiller, Hof, Saale, Un⸗ teres Tor 3. Offener Axrest mit zwei⸗ wöchentlicher Anzeigefrist ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursfor⸗ derungen bis 21. Juli 1942. Zur Be⸗ schlußfassung über die Wahl eines an⸗ deren Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und über die in den §§ 132, 134 KO. be⸗ zeichneten Angelegenheiten ist Termin auf 21. Juli 1942, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen Termin auf 11. August 1942, vormittags 10 Uhr, je im Zim⸗ mer Nr. 48/1 des Amtsgerichts Hof, Saale, bestimmt.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Leipzig. (13907] 108 N 56/42. Ueber den Nachlaß der am 24. November 1941 verstorbenen Emilie Amanda verw. Löwe, gebv. Kießling, zuletzt wohnhaft gewesen in “ Gabelsbergerstraße 21, wird heute, am 23. Juni 1942, nach⸗ mittags 2 Uhr, das Konkursverfah⸗ ren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Brendel in Leipzig C 1, Peterssteinweg 7. Anmeldefrist bis zum 16. Juli 1942. Wahltermin am 21. Juli 1942, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 31. Juli 1942, vormittags 11 ½¼ Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. Juli 1942. Amtsgericht Leipzig, Abt. 108, den 23. Juni 1942.
Dresden. [13908]
49 N 6/40. Das Konkursverfahren über das Vermögen der aufgelösten Siedlungsgenossenschaft „Vor⸗ wärts“, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dresden⸗A., Salzburger Str. 26 II, wird nach Abhaltung des Schlußter⸗ mins hierdurch aufgehoben. 8
Amtsgericht Dresden, Abt. den 20. Juni 1942.
Dresden.
49 N 10/41. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 13. Januar 1941 in Dresden verstorbenen, zuletzt daselbst, Primo wohnhaft gewesenen Bankange⸗ stellten i. R. Oswald Gerhard Graf wird nach Abhaltung des Schlußter⸗ mins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Dresden, Abt. I., den 20. Juni 1942.
Hamburg. 8 [13910] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Wil⸗ 16 Hermann Remy, Hbg.⸗Rissen, insdaler Kirchenweg 233, alleinigen Inhabers der Firmg Hermann Remy, Hamburg, wird gemä 6 204 KO. (mangels Masse) eingestellt. Hamburg, den 23. Juni 1942. Das Amtsgericht. Abteilung 65.
Wiesbaden. Beschluß.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 20. Juli 1935 zu Wiesbaden verstorbenen Zahnarztes Dr. med. Karl Giller wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Wiesbaden, 12. 6. 1942.
Amtsgericht. Abt. 6 b.
8. Verschiedenes Münster, West f.“
[13546]
Bekanntmachung. Am 15. Juli 1942 wird der zwischen den Bahnhöfen Wulfen (Westf.) und Reken der Bahnstrecke Dorsten —
In das Musterregister ist bei Nr. 129 Rheine gelegene Bahnhof Lembeck, der
eingetragen worden: Die Firma Gust⸗ 1942 für das unter Nr. 129 eingetra⸗ gene Muster: Wände von Kinder⸗ und Puppenwagen, Fabrik⸗Nr. PA-G 101, Flächenerzeugnis, die Verlängerung der Schutzfrist um weitere 7 Jahre angemeldet.
7. Konkurse und Vergleichssachen
Berlin.
Ueber den Nachla 1935 verstorbenen Bertha Durowski geb. Firz, in Charlottenburg, Wil⸗
in Suhl hat am 22. Mai fe. .
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ 13905] lichen Teil, den redaktionellen Teil. den An⸗
bisher nur dem Personen⸗, Gepäck⸗, Ex⸗ und Stückgutverkehr diente, auch ür den Wagenladungs⸗ und Tierver⸗ kehr eröffnet. Die Abfertigung von Fahrzeugen, Sprengstoffen und Gegen⸗ ständen, zu deren Ver⸗ und Entladung eine Rampe erforderlich ist, ist ausge⸗ schlossen. Münster (Westf.), 16. Juli 1942. Deutsche Reichsbahn Reichsbahndirektion.
—
zeigenteil und für der Verlag:
der am 6. 12. 1, B., Rudolf Lantsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerel
GmbH. Berlin.
Nr. 148
Gneisenaustr. 4, Hg. I, bei’
2,30 ℛ ℳ einschließlich 0,18 ℛ.ℳ Zeitungsgebühr, a abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 2q Bestellungen an, in
Erscheint an jedem Wochentag abends. “ durch die Post monatlich
ver ohne Bestellgeld 1 monatlich. Alle Postansta rlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Aummern dieser Ausgabe kosten 30 w., einzelne Beilagen 10 %. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Ar.: 19 33 33. wer
1
lten nehmen
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
IS— Anzelgonpreis für den Naum einer fünsfgespaltenen 535 mm breiten Petit⸗Zeile
für Selbst⸗ . beeg. einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 8 . 8 “ imt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge 2 auf einfeitig beschriebenem Papier völlig st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben sollen. — Befristete Anzoigen müssen à Tage vor dem Einrückungs⸗
. ℳ. — Anzeigen ckreif einzusenden, insbesondere
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
den 27. Funi, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942
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Inhalt des amtlichen Teiles
1 Deutsches Reich
Anordnung Nr. 6 des Generalbevollmächtigten für den Arbeits⸗ einsatz über betriebliche Anlernmaßnähmen.
Anordnung 55 der Reichsstelle für Metalle über Beschlagnahme eeg von Getränkeschankanlagen. Vom 25. Juni
Ausführungsbestimmungen zur Anordnung 55 der Reichsstelle für Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von Ge⸗ tränkeschankanlagen.
Bekanntmachung Nr. 4 zur Anordnung der Reichsstelle für Waren verschiedener Art und der Reichsstelle „Chemie“ über den Verkehr mit Hornspänen, Hornmehl und deren Rohstoffen vom 9. Januar 1942. .
Amtliches
Deutsches Reich
Anordnung Nr. 6
des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz über betriebliche Anlernmaßnahmen
Die vom Führer befohlene gewaltige Steigerung der deut⸗ schen Rüstung, also die Herstellung von Panzern und Loko⸗ motiven, Flugzeugen und U⸗Booten, Waffen, Munition und Gerät aller Art, erfordern in einem Umfange metallfachliche Arbeit, daß hierzu die bisher vorhandenen Metallwerker dich ausreichen. Der Bedarf an Arbeitskräften, der in den Rüstungsbetrieben für die Steigerung der Fertigung noch besteht, und der Ersatzbedarf für Kräfte, die durch Einberüfung um Wehrdienst oder aus anderen Gründen ausscheiden, kann aher überwiegend nur durch Einsatz von Kräften befriedigt werden, die aus anderen Wirtschaftszweigen und Berufen kommen. Dies gilt besonders auch für die vielen ausländischen Kräfte, die durch die von mir eingeleiteten Maßnahmen der Rüstungswirtschaft sugeführt werden.
Neben sparsamster Verwendung der vorhandenen Metall⸗ “ ist es deshalb dringendstes Gebot des Arbeitsein⸗ atzes, daß die Rüstungswirtschaft die Gewinnung von Metall⸗ werkern durch Anlernung von ungelernten Kräften oder von Feemeften anderer 21g weit über das bisherige Maß inaus steigert und vervielfacht.
Ich ordne hierzu folgendes an:
1. Alle Betriebe der Eisen⸗ und Metallwirtschaft (einschl. der öffentlichen Betriebe), ferner Betriebe anderer Wirtschaftszweige, die gegenwärtig oder in absehbarer Sent Metallarbeiterbedarf haben oder sich für die zurchführung von Maßnahmen zur Anlernung von Metallarbeitern eignen, sind verpflichtet, laufend An⸗ lernmaßnahmen in dem Höchstmaß durchzuführen, das sich bei Ausnutzung aller betrieblichen und per⸗ sonellen Möglichkeiten erreichen läßt.
.Ziel der Anlernung muß sein, trotz möglichst kurz be⸗ messener Anlernzeit der Produktion dennoch Metall⸗ arbeiter zuzuführen, die auf den Teilgebieten, für die sie ausgebildet sind, voll ihren Mann stehen. Ob dieses Ziel durch Einrichtung oder Erweiterung von Ausbildungswerkstätten (für kleine Betriebe Gemein⸗ schaftswerkstätten) oder durch verstärkte betriebsnahe Einzelschulung erreicht wird, richtet sich nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes.
.Für die Anlernung sind geeignete, in den Betrieben bereits vorhandene Gefolgschaftsmitglieder heranzu⸗ ziehen, wobei grundsätzlich zunächst die deutschen Kräfte zu easen sind. Die bisherigen Arbeitsplätze dieser Gefolgschaftsmitglieder 88 durch neu zuge⸗ wiesene Kräfte, insbesondere Ausländer, zu besetzen.
Zedoch ist auch bei Neueinstellungen zu sichern, daß
aanlernfähige Set sofort in die Anlernmaßnahmen eeingewiesen werden. Die Arbeitsämter sind ge⸗ halten, bei der Verteilung der Kräfte darauf zu achten, daß Anlernfähige denjenigen Betrieben zugewiesen werden, in denen Anlernmöglichkeiten vorhanden sind. Auch ausländische Kräfte sind also in weitestem Umfang anzulernen. Bedenken gegen eine Anlernung ausländischer Kräfte können nicht anerkannt, Schwie⸗ rigkeiten müssen überwunden werden. Es kommt ausschließlich darauf an, daß der ausländische Arbeiter in die Lage versetzt wird an seiner Arbeitsstätte je nach Eignung den größtmöglichen Beitrag für die deutsche Rüstungswirtschaft und damit für den Neu⸗ bau Europas zu leisten.
„Erforderlichenfalls erteilen die Arbeitsämter den Be⸗ trieben Auflagen darüber, in welchem Umfange und
mit welchem Ausbildungsziel Anlernmaßnahmen durchzuführen sind. Diese Auflagen können auch dann erteilt werden, wenn für den Betrieb selbst zur Zeit ein Bedürfnis nicht vorliegt. Die Bedürf⸗ disstas ist vielmehr nach dem Gesamtbedarf zu entscheiden.
5. Auch die Anlernplätze, die in überbetrieblichen Ein⸗ richtungen (Arbeitsgemeinschaften Eisen und Metall) ur Verfügung stehen, müssen stets voll hesobt sein.
dienen, die Bedarf an Metallarbeitern haben und
innerbetriebliche Anlernmaßnahmen nicht in ge⸗
nügendem Umfang durchführen können. Erforder⸗
lichenfalls sorgen die Arbeitsämter für die Einwei⸗
sung anlernfähiger Gefolgschaftsmitglieder dieser Be⸗
triebe in die überbetrieblichen Anlerneinrichtungen. Berlin, den 5. Juni 1942.
Fritz Sauckel.
Anordnung 55
K “ der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme und Ab⸗ 2 lieferung von Getränkeschankanlager
Vom 25. Juni 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur überwachung uund Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimm ng des Reichswirtschaftsministers angeordne 1
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eingegliederten Ostgebiete sowie der Gebiete von Eupen, Mal⸗ medy und Moresnet vorhandenen Getränkeschankanlagen aus Zinn oder Zinnlegierungen oder Teile von solchen, soweit sie aus Zinn oder Zinnlegierungen bestehen, werden beschlag⸗ nahmt. 1
(2) Die Beschlagnahme umfaßt sowohl neue wie ge⸗ brauchte, in Benutzung wie außer Benutzung befindliche, brauchbare wie unbrauchbare, auch zum Verkauf oder zur Lieferung bestimmte Getränkeschankanlagen.
(3) Die Wirkungen der Beschlagnahme gelten sowohl für den Eigentümer oder aus sonstigem Grunde tigten wie für den Besitzer (Gewahrsamhalter oder Benutzer).
11) Die Beschlagnahme gemäß § 1 hat die Wirkung, daß jede gegenständliche oder örtliche Veränderung an den be⸗ schlagnahmten Getränkeschankanlagen oder Teilen verboten ist und Rechtsgeschäfte über sie ohne Genehmigung der Reichs⸗ stelle für Metalle unwirksam sind. Den Rechtsgeschäften stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvoll⸗ streckung oder der Vollziehung eines Arrestes bzw. einer einst⸗ weiligen Verfügung erfolgen.
(2) Trotz der Beschlagnahme bleibt die Weiterbenutzung der bei Betrieben des Gaststättengewerbes in Gebrauch be⸗ findlichen Getränkeschankanlagen erlaubt. Eine derartige er⸗ laubte Weiterbenutzung hebt jedoch in keinem Falle die sonsti⸗
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gen Wirkungen der Beschlagnahme außf.
8 3 “ 8
(1) Die beschlagnahmten Metalle stehen zur Verfügung der Reichsstelle für Metalle. Anweisungen der Reichsstelle oder ihrer Beauftragten über die weitere Behandlung, Ein⸗ lagerung, Veräußerung oder Ablieferung von beschlagnahmten Getränkeschankanlagen oder Teilen von solchen sind zu befol⸗ gen. Solche Anweisungen können sowohl durch Einzelverfü⸗ gungen an die Betroffenen wie auch durch allgemeine Anord⸗ nung getroffen werden. Sie sind sowohl gegenüber dem Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten wie auch gegenüber dem Besitzer wirksam.
(2) Die ““ Metalle sind von dem Besitzer zu melden. Über die Durchführung der Meldepflicht ergehen be⸗ sondere Ausführungsbestimmungen.
§ 4
(1) Für beschlagnahmte und eingezogene Getränkeschank⸗ ncen oder Teile von solchen wird eine Entschädigung ge⸗ währt.
(2) Diese Entschädigung wird entweder in der Form ge⸗ en daß auf Kosten des Reiches der Einbau einer Getränke⸗ chankanlage oder Teilen davon aus Austauschwerkstoffen vor⸗ genommen wird, oder, namentlich bei unbenutzten Getränke⸗ schankanlagen, eine Vergütung in noch festzusetzender Höhe an den Ablieferer gezahlt wird.
(1) Die Reichsstelle für Metalle kann beim Vorliegen be⸗ sonderer Umstände, insbesondere zur Vermeidung wirtschaft⸗ licher Härten, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser An⸗ ordnung bewilligen.
(2) Anträge auf Bewilligung solcher Ausnahmen sind mit entsprechender Begründung über die zuständige Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe oder der Wirtschafts⸗ gruppe Beherbergungsgewerbe an die Reichsstelle für Metalle zu richten. Versenee oder Betriebe, die weder dem Gast⸗ stätten noch dem Beherbergungsgewerbe angehören, haben etwaige Ausnahmeanträge bei der örtlich zuständigen Unter⸗ abteilung der Wirtschaftsgruppe. Gaststättengewerbe einzu⸗
8§ 6 9 1“ 8 Die Ausführungsbestimmungen der Reichsstelle für Me⸗ talle zu dieser Beschlagnahmeanordnung, die die Melde⸗ und
b hrer haben sich besonders auch die Betriebe zu be⸗
Ablieferungspflicht für die beschlagnahmten Getränkeschank⸗
v 8 b“ 8
(1) Sämtliche im deutschen Reichsgebiet einschließlich der
anlagen im einzelnen regeln, werden gleichzeitig mit dieser Anordnung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgegehen und gelten als Bestandteil dieser Anordnung. 86 1
§ 7 1
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung, gegen die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen oder gegen An⸗ weisungen, welche die Reichsstelle für Metalle oder eine von der Reichsstelle beauftragte Stelle zur Durchführung dieser Anordnung trifft, werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr bestraft, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen schwerere Strafen ver⸗ wirkt sind.
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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft.
Berlin, den 25. Juni 1942.
Der Reichsbeauftragte für Metalle. F. V.: Helbing.
Ausführungsbestimmungen zur Anordnung 55
der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme und Ab⸗ lieferung von Getränkeschankanlagen
1. Der Besitzer (Gewahrsamhalter oder Benutzer) einer jeden Getränkeschankanlage, die ganz oder teilweise aus Zinn oder Zinnlegierungen besteht, ist gemäß § 3 Absatz 2 der Anordnung 55 der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlag⸗ nahme und Ablieferung von Getränkeschankanlagen, vom 25. Juni 1942 verpflichtet, die bei ihm von der Beschlag⸗ nahme betroffenen Mengen an Zinn oder Zinnlegierungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu melden.
) Die Meldung hat zu erfolgen an die zuständige Un⸗ terabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ gewerbe bzw. der Wirtschaftsgruppe Beherbergungs⸗ gewerbe. Personen oder Betriebe, die weder dem Gaststätten⸗ noch dem Beherbergungsgewerbe ange⸗ hören, haben ihre Meldung bei der örtlich zuständigen Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ gewerbe einzureichen. Die Meldung muß spätestens am 15. Juli 1942 im Besitz der zuständigen Unter⸗ abteilung der Wirtschaftsgruppe sein.
b) Die Benutzung eines besonderen Meldevordrucks ist nicht vorgeschrieben. Es genügt eine formlose Mel⸗ dung, die folgende Angaben enthalten muß:
Genaue Bezeichnung und Anschrift des melde⸗ pflichtigen Besitzers;
genaue Angabe des Orts, an dem sich die Ge⸗ tränkeschankanlage befindet;
Gewicht der aus Zinn oder Zinnlegierungen bestehenden Teile, der Anlage in kg. (Sofern
das Gewicht nicht einwandfrei ermittelt wer⸗ den kann, ist die Länge der Rohrleitungen und
Wandstärke der Rohre anzugeben.)
Die Meldung ist in doppelter Ausfertigung zu er⸗
statten. 8
c) Wer aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sein sollte, seine Meldung bis zum festgesetzten Ter⸗ min abzugeben, hat rechtzeitig vorher die zuständige Unterabteilung schriftlich davon zu benachrichtigen, daß und aus welchen Gründen die Meldung erst zu einem späteren Zeitpunkte erstattet werden kann.
d) Eine Unterlassung der Meldung oder unrichtige, irreführende oder unvollständige Angaben in der Meldung fallen unter die im § 7 der Anordnung 55 angedrohten Strafen.
2, Über Zeitpunkt und Art der Ablieferung erhält jeder
Besitzer eine vorherige Benachrichtigung. 1 3. Außer Betrieb befindliche oder entbehrliche Getränke⸗
schankanlagen sind ohne Stellung von Ersatz abzujiefern und
werden, soweit erforderlich, durch Beauftragte der Reichsstelle für Metalle ausgebaut. Hierbei wird das abgelieferte Gewicht an Zinn oder Zinnlegierungen festgestellt und dem Ablieferer quittiert. Diese Gewichtsquittung ist sorgfältig aufzubewah⸗ ren, da sie die Grundlage für die spätere Entschädigung bildet.
Über den Zeitpunkt und die Höhe der Entschädigung sowie die Art des Auszahlungsverfahrens erhält jeder Betroffene durch die zuständige Unterabteilung der Wirtschaftsgruppe wei⸗ teren Bescheid.
4. Bei in Benutzung oder in Betrieb befindlichen Ge⸗ tränkeschankanlagen oder Teilen von solchen wird gleichzeitig mit dem Ausbau der Einbau einer Ersatzanlage oder der ent⸗ sprechenden Ersatzteile aus Austauschstoffen vorgenommen, so⸗ weit im Rahmen eines kriegsmäßig eingeschränkten Getränke⸗ ausschanks die weitere Benutzung der Anlage unbedingt er⸗ forderlich ist.
Beim Einbau einer Ersatzanlage oder von Ersatzteilen
aus Austauschwerkstoffen wird das abgelieferte Gewicht nicht
quittiert; eine geldliche Entschädigung findet in diesem Falle nicht statt, da das Reich die Kosten für die Beschaffung und den
Einbau der Ersatzanlage oder der Ersatzteile übernimmt.
In Zweifelsfällen entscheiden die zuständigen Unterabtei⸗
lungen der Wirtschaftsgruppen Gaststättengewerbe und Be⸗
herbergungsgewerbe darüber, ob die Aufrechterhaltung einer 1164“ ““ “