1942 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

2

Die Herstellung und Instandsetzung kreissägen mit eingesetzten Zähnen oder Segmenten ist für den In⸗ und Auslandsbedarf nur nach folgenden Bestimmungen zulässig:

1. Neue Abmessungen, die das Fertigungsprogramm erweitern, sind nicht aufzunehmen. Hierfür erforder⸗ liche Einrichtungen haben zu unterbleiben.

Sägeblätter sind nur zum Schärfen des Zahn⸗ profiles zu schleifen. Schwarze, den Schneidvor⸗ gang nicht beeinträchtigende Stellen an Zähnen sind zu belassen.

Das Pließten und Polieren der Stammblätter hat zu unterbleiben.

Segmentkreissägen sind nur noch mit den Zahn⸗ teilungen 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 12 Zähnen je Seg⸗ ment auszuführen.

Bei Ersatzsegmenten oder Ersatzzähnen für die In⸗ standsetzung von Sägeblättern ist das Zahnprofil im vorgefrästen Zustand zu belassen.

Den Firmen zugehende Stammblätter fremden Ur⸗ sprungs sind jeweils dem Hersteller zur wirtschaft⸗ lichen Aufarbeitung zuzuführen.

Kaltkreissfägen mit eingesetzten Zähnen oder Seg⸗ menten sind außer den amtlicherseits vorgeschrie⸗

der Metall⸗Kalt⸗

benen Zeichen nur mit einem Zeichen zu versehen. In der Regel soll dies das Zeichen des Herstellers

sein. § 2 .

In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Er⸗ teilung von Ausnahmegenehmigungen sind dem Beauftragten für Kriegsaufgaben über die Fachgruppe Werkzeugindustrie der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindu⸗ strie, Remscheid, Elberfelder Str. 77, einzureichen.

§ 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 14 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. ö4*“*“

]

88+ vvr

Die Anordnung tritt am Tage nach Zustellung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗

biete von Eupen, Malmedy und Moresnet. 1 Berlin, den 15. Juli 1942. Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗

gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie.

Wirtschaftsteil

Die Ablieferungsprämien zur Erhöhung der Marktleistungen bei Milch, Landbutter, Eiern, 1 Schlachtgeflügel und Honig

Keine Erhöhung der Verbraucherpreise

Die deutsche Landwirtschaft hat seit Kriegsbeginn in der Erzeugungsschlacht und bei der Belieferung der Märkte Vorbild⸗ liches geleistet. Die tatsächliche Ablieferung an Nahrungsmitteln hat wiederholt die auferlegten Ablieferungsmengen stark über⸗ troffen. Um die durch den letzten langen und harten Winter in der landwirtschaftlichen Erzeugung entstandenen Schäden am Markt möglichst weunig in Erscheinung treten zu lassen, ist jedoch eine weitere Steigerung der Marktleistung der Landwirtschaft erforderlich. Das Landvolk ist hierzu bereits von seiner Führung aufgerufen worden. Um diesen Appell zur Aültesernnge lacht wirtschaäaftlich zu untermauern, werden nunmehr für bestimmte zusätzliche Marktleistungen bei Milch, Landbutter, Eiern, Schlacht⸗ geflügel und Honig Ablieferungsprämien eingeführt. Die dazu notwendigen Anordnungen der Hauptvereinigungen der deut⸗ schen Milch⸗ und Fettwirtschaft und der deutschen Eierwirtschaft erscheinen soeben im Verkündungsblatt des Reichsnährstandes.

Die heimische Milchwirtschaft ist im Kriege zur wichtigsten Grundlage unserer Fettversorgung geworden. Zur Förderung der Ablieferung von Milch erhält deshalb in Zukunft der Milch⸗ erzeuger neben der üblichen Milchgeldauszahlung einen Leistungs⸗ zuschlag für die Milch⸗ und Landbuttermenge, die über eine be⸗

stimmte durchschnittliche Marktleistung hinausgeht. Meüse durch⸗ schnittliche Marktleistung ergibt sich aus der Jahresleistung an Milch je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche aller Liefe⸗

rxranten des Einzugsgebietes jeder Molkerei. Der Einzelhof er⸗ hält je nach seiner Ablieferung gestaffelte Leistungszuschläge von

2 oder 5 oder 8 Rpf. je kg Milch bzw. von 0,6, 1,5 und 2,4 Rpf.

je Fetteinheit. Bei Landbutter beträgt die Prämie 1,20 Hℳ je kg der über das festgesetzte Ablieferungssoll hinausgehenden Menge.

Bei Eiern beträgt die Prämie 4 Rpf. je Ei für alle Eier, die über die je Huhn und Jahr festgesetzte Ablieferungsmenge von 60 Eiern oder, soweit eine solche nicht festgesetzt ist, aus der

8 8 den Eigenverbrauch freigelassenen Menge abgeliefert werden.

Zei Schlachtgeflügel von einem bestimmten Mindestgewicht be⸗ trägt die Pramie für schlachtreife Gänse und Puten 8 Rℳ, für Magergänse 4 Hℳ, für Hühner und Enten 3 Hℳ und für Hähnchen 1 R.. Beim Honig wird die Ablieferungsprämie denjenigen Imkern gezahlt, die ihr Ablieferungssoll in der Sonderaktion der Reichsfachgruppe Imker überschreiten. Die

Prämie beträgt für jedes kg Honig, das über die Mindestabliefe⸗ rungsmenge von 2 kg je Volk hinaus geliefert wird, 2 H.ℳ.

Die Verbraucherpreise werden durch die Ablieferungsprämien nicht berührt.

Wirtschaft des Auslandes

Chile lehnt die Bevormundung durch das USA⸗Kapital ab 88 Gegen die Amerikanisierung der südamerikanischen Wirtschaft

Lissabon, 20. Juli. Wie die meisten südamerikanischen Regie⸗ rungen beschäftigt sich auch die chilenische Regierung, wie bereits mitgeteilt, mit Plänen, die darauf abzielen, den ausländischen Ein⸗ fluß in führenden Unternehmen des Landes zurückzudrängen. Die Schlüsselindustrien, wie elektrische Kraftwerke und Eisenbahnen, befinden sich fast ausschließlich in anglo⸗amerikanischen Händen. Die augenblicklich verschärfte Reaktion der südamerikanischen Staaten gegen diese fremden, Einflüsse dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, daß die Amerikaner große Anstrengungen machen, nicht nur den englischen Anteil zu übernehmen, sondern darüber hinaus die gesamte ausländische wirtschaftliche Macht⸗ stellung zu erweitern. Eine scharfe Reaktion gegen diese Absicht enthält auch die Botschaft des chilenischen Präsidenten an den Kongreß. Er weist darauf hin, daß das amerikanische Kapital einen immer größeren Anteil am nationalen Wirtschaftsleben des Landes zu gewinnen versucht. Diese amerikanischen Interessen ständen in vielen Fällen den Interessen des Landes entgegen. Die Kontrolle der chilenischen Eisenbahnen und der elektrischen

24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 20. Juli. (D. N. B.) [Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 21. Juli. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¾½2 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 21. Juli. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.! Berlin 75,36, London —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 21. Juli. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 9,57, London 17,27, New York 4,31 nom., Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ½, Madrid 40,00 B., Holland 229,50, Berlin 172,55, Lissa⸗ bon 17,75, Stockholm 102,66 ¼, Oslo 98,75 B., Kopenhagen 90,25 B., Sofia 5,40 B., Prag 17,37 ½ B., Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,37 ½, Bukarest 2,50 B., Helsingfors 877,50, Buenos Aires 96,00, Pehan 104,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 20. Juli. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 1J00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ urse.

Stockholm, 20. Juli. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B. Oslo, 20. Juli. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.

London, 20. Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Wertpapiere

2. Frankfurt a. M., 20. Juli. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 166 8, Aschaffenburger Buntpapier 121,00, Buderus Eisen 145,00, Deutsche Gold u. Silber 196,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 151,00, Heidelberg Cement —,—, Ph. Holzmann 170,25, Gebr. Junghans 158,00, Lahmeyer 163,50, Laurahütte 29,50, Mainkraftwerke 145,50, Rütgerswerke 159,75, Voigt u. Häffner 159,00, Zellstoff Waldhof 121,25.

Hamburg, 20. Juli. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 149,25, Lereinsbank 154,00, Hamburger Hochbahn 134,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 128,50, Hamburg⸗Südamerika 230,00 Nordd. Lloyd 127,25, Dynamit Nobel —,—, Guano 90,00 B., Harburg. Gummi 146,00 B., Holsten⸗Brauerei 210,00, Karstadt 127,00, pes St.⸗Akt. —,—, Vorz.⸗ —,—, Neu Guinea —,—,

Wien, 20. Juli. (D. N. B.) 4 % Nied.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940, A 104 ⅛, 4 % Ob.⸗-Donau Lds.⸗Anl. 1940 103,75, 4 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 103,85, 4 % Wien 1940 103,60, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 94,50, Brau⸗AG. Oesterreich 238,50, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 121,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. 166,00, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 144,00, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ und Drahtind. 166,50, Lapp⸗Finze AG. 102,75, Leipnik⸗Lundb. 247,50, Leykam⸗Josefsthal 74,00, Neusiedler AG. 174,00, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 166,75, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Masch. 153,00, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

21. Juli Brief

20. Juli Geld Brief

Geld

Aegypten (Alexand. und Kairo lägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul) 100 Afghani Argentinien (Buenos Aires) 1 Pap.⸗Pes. Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel und Antwerpen)) 100 Belga Brasilien (Rio de 1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen

Janeiro)z)V.. Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofiä).. Dänemark (Kopen⸗ Hagen)8 England (London) (1 engl. Pfd. Finnland (Helsinki) . 100 finn. M. 100 Frs. 100 Drachm. 100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire

18,79 18,83 18,79 18,83

0,588 0,59:

39,96 0,130

40,04 0,132

39,96 0,130

40,04

3,047 52,15

3,047 3,053

52,15 52,25 5,06

1,668

5,06 5,07

Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) 1,668 Holland (Amsterdam und Rotterdam). Iran (Teheran) Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand)). Japan (Tokio und EZ Kanada (Montreah) Kroatien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ G 114“ Norwegen (Oslo).. Portugal Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg). Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Serbien (Belgrad) . Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)) Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg). Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1,672 132,70 14,59 38,42 13,14 0,585

4,995

132,70 14,61 38,50 13,16

0,587

132,70 14,59 38,42

13,14 1 Yen 0,585 1 kanad. Doll. 100 Kuna

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr.

100 Peseten

5,005] 4,995

56,76 10,14 59,46

57,89 4,995 8,591

23,56 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

1,978 1,199

folgende Kurse:

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten Brief

Geld 9,89 4,995 7,912

74,18 2,098

England, Aegypten, Südafrik. Union.. IFreichh Australien, Neuseelad 8 Britisch⸗Indien rererrrrereeeereee IIF“ Ver. St. v. Aamerika

—̃

Ausländische Geldsorten und Banknoten

20. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41

21. Juli Geld Brie 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41

Notiz für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 3,35 100 finn. M. 5,055 100 Frs. 4,99 100 Gulden [132,70 100 Lire 100 Lire 13,12 1 kanad. Doll.] 0,99 100 Kuna 4,99 56,89

100 Kronen

100 Lei. 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Din.

Sovereigns. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars.. Aegyptische. Amerikanische: 1000—5 Dollark.. 2 und 1 Dollax.. Argentinische.. Australische.. Belgische Brasilianische. Bulgarische: 1000 Q u. darunter.

Dänische: große..

1,51 1,51 0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09 52,30

3,37 5,075 5,01

132,70

13,18 1,01 5,01

1,49 1,9 1,51 1,49 0,44 2,44

39,92 0,08

22,95 3,07

10 Kr. u. darunter. 52,10

Englische: 10 8 u. darunterH

Fenmeicgse u ranzsische

Holländische..

Italienische: große. 10 Mre..

Kanadische

Kroatischhe .

Norwegische: 50 Kr. u. darunter.

Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei.

Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter.

Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunter

Serbischee.

Slowakische: 20 Kr.

3,37

5,075

5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11 57,11

1,66 1,68 1,68 59,64 58,07 58,07

5,01

59,64 58,07 58,07

5,01

59,40 57,83 57,83

4,99

In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische

0,588 0,592

0,132

(16957].

Ed. Züblin & Cie. A.⸗G., Bauunternehmung, Stuttgart.

Der Aufsichtsrat hat am 25. Juni 1942 auf Vorschlag des Vorstandes

folgendes beschlossen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von R.ℳ 500 000,— wird gemäß 6 8

der Dividendenabgabeverordnung vom 12. Juni 1941 zum 31. Dezember 1941

Eℳ 1 500 000,— berichtigt.

Die Berichtigung wird durchgeführt durch Ausgabe von je Rℳ 1000,— Zu⸗— und von je zwei Stück Zusatzaktien

zu nom. Rℳ 100,— auf je Rℳ 100,— Stammaktien. Durch Beschluß von Vorstand und Aufsichtsrat hat § 4 Abs. 1 der Satzung

satzaktien auf je nom. R.ℳ 500,—

folgende Fassung erhalten:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Rℳ 1 500 000,— (Eine Million

fünfhunderttausend Reichsmark) und ist eingeteilt in

990 Aktien zu Rℳ 1 000,— = Rℳ 990 000,— 500,— = Rℳ 495 000,— 100,— =

990 Aktien zu R.ℳ 150 Aktien zu R.ℳ

15 000,—

zusammen: E.ℳ 1 500 000,—.*

Die Eintragung der Beschlüsse ins Handelsregister ist am 11. Juli 1942 erfolgt. Der Hauptversammlung am 18. Juli 1942 hat der Rechnungsabschluß in folgen⸗

der Form vorgelegen:

Bilanz für den 31. Dezember 1941.

Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit:

a) Geschäfts⸗ und Wohngebäuden und anderen

82

b) Fabrikgebäuden Baulichkeiten..

ee1“];

bIETA11111“

8,— . 68 950,71

68 958/71 Anschreibuuggg .68 948,71

2. Maschinen und maschinelle An⸗

9 2 .⁴

Abgang

Abschreibug.. . Ge⸗ schäftsausstattiuuuug X“X“

87 660,57

—81 59654

3. Werkzeuge, Betriebs⸗ und

EE6öEW 8 4. Patente und Lizenzen.. 8

5. Beteiligungen. Zugang..

1 120 501,—

v““

—834 795,728 832 005,28 432 003,28

. 400 002,—

434 793,48

2 790,20

48,— 81 612,54

519 501,— 601 000,—

19 500,—

9

1 101 001

II. Umlaufvermögen:

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe Fertige Erzeugnisse Veithdaa 65 Von der Gesellschaft geleistete Forderungen auf Grund von rungen und Leistungen:

a) abgerechnete Bauarbeiten u.

. 686öö55— .„ 2„

A nzahlungen

Warenliefe⸗

Warenlieferungen .2 120 631,33 b) nicht abgerechn. Bauarbeiten 28 292 183,06

30 7722 872,550

I†¼ geleistete Abschlags⸗ v6. c) gegenüber Arbeitsgemein⸗ 11.“

. Forderungen an Konzernunternehmen ...

26 200 579,59 22 252,80

256 650,76

Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ u. Postscheck⸗

Suthahee6 8. Andere Bankguthaben... 9. Sonstige Forderungen ....

III. Posten, die der Rechnungsabgrenzung

IV. Bürgschaften Rℳ 692 160,— 8

I. Grundkapital ... Kapitalberichtigung. II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage. Zuweisung 1941

2. Andere (freie) Rücklagen.. J1““

Auflösung zur Kapitalberichtigung

1200 000,—

.

dienen

800 000,— 400 000,—

400 000,—

1 150 000

686 522

93 197 879 011 108 010

4 468 885 629 228

108 028— 1313 109,40 150 828,40

8 436 821

9 973 911

1 000 000 1 500 000 50 000 100 000

8*

950 000

.Wertberichtigungen zu Posten des Umlauf⸗

vermögens

3 Rückstellungen für ungewisse Schulden 8 66“

Auflösung zur Kapitalberichtigung Verbindlichkeiten: 1. Hypotheken.. . 2. Verbindlichkeiten auf rungen und Leistungen ... 3. Verbindlichkeiten gegenüber schaften. 8

Grund von Warenliefe⸗

Arbeitsgemein⸗

4. Wohlfahrtsverein und Unterstützungseinrich⸗

tung der Gefolgschaft. 111“

1 660 009 3 253 031 212 706

3 040 325 50 000

1 016 2105 118 304

421 017 68

1 501 082

36 008

auf 82

—ZZ

Haben.

1. Gewinnvortrag 1930 2. Leistungen nach Abzug der nicht wendungen.. 3. Außerordentliche Erträge..

““ Möller.

der Bücher und der Schriften der

Lenz.

Stuttgart, den 25. Juni 1942.

berichtigung ert

Stuttgart, den 18. Juli 1942.

geltend zu machen, daß sie den uns zur

Benachrichtigung. Stuttgart, den 18. Juli 1942.

[17948 Sächsische Elektrizitätswerk⸗ und Straßenbahn⸗Aktiengesellschaft Plauen i. V. I. Kapitalberichtigung.

Der Aufsichtsrat hat auf Vorschlag des Vorstandes, entsprechend der Divi⸗ dendenabgabeverordnung vom 12. Juni 1941 nebst Durchführungsbestimmungen beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 2 000 000,— R um 1 000 000,— E. auf 3 000 000,— Rℳ mit Wirkung für das am 31. Dezember 1941 beendete Geschäftsjahr im Wege der Kapidalberichtigung durch Aus⸗ abe von Zusatzaktien Der Berichtigungsbetrag wie folgt:

erhöhen. ergibt sich

72 K. 385 714,29

zu

durch Zuschreibung auf Beteiligungen

durch Nuflbfung freien Rücklage

durch Entnahme dem Heimfallstock .

der

25 000,— aus 1 89 285,71

1 000 000,—

Die Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister ist beantragt.

Die berichtigte Bilanz zum 31. De⸗ zember 1941, die gleichzeitig die Ab⸗ schlußbilanz für das Geschäftsjahr 1941 darstellt, und die Durchführung der Kapitalberichtigung werden nach Ab⸗ haltung der Hauptversammlung ver⸗ öffentlicht.

II. Einladung zur ordentlichen

Hauptversammlung.

Die Aktionäre werden hierdurch zu

der am Montag, den 10. August

1942, 11,30 Ühr, im Sitzungs⸗

saale der Aktiengesellschaft Sächsische

Werke in Dresden⸗A., Bismarck⸗

platz 2, stattfindenden 47. ordent⸗

lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Bericht über die auf Grund der Dividendenabgabeverordnung be⸗ schlossene Kapitalberichtigung um Eℳ 1 000 0000,— auf R.ℳ 3 000 000,— und die damit zu⸗ sammenhängenden Fatungsände⸗ rungen.

2. Vorlage des Geschäftsberichtes so⸗ wie des vom Vorstand und Auf⸗ sichtsrat unter Berücksichtigung der Kapitalberichtigung festgestellten

gesondert auszuweisenden

1121311“ .„

4. Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: aus der freien Rückkagee . 1400 000,—

Ed. Züblin & Cie. Aktiengesellschaft.

Nach dem abschließenden meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund BGesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. 68

Fr. Herter, Wirtschaftsprüfer.

Die Dividende wurde in der Hauptversammlung vom 18. 7. 1942 für das Geschäftsjahr 1941 auf 30% des berichtigten Kapitals festgesetzt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt sowohl für die Stammaktien als auch für die auf Grund der Kapital⸗ auszugebenden Zusatzaktien gegen Gewinnanteilschein Nr. 3 der Stammaktien bei der Gesellschaftskasse in Stuttgart. Auf jeden Gewinnanteilschein zu Rℳ 500,—⸗Aktie entfällt ein Betrag von Rℳ 45,— und zu Rℳ 100,—⸗Aktie ein solcher von R.ℳ 9,— abzügl. 15 % Kapitalertragssteuer einschl. Kriegszuschlag.

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Franz Ger⸗ haher, Kommerzienrat, Vorsitzer; Viktor Laepple, Rechtsanwalt, stellvertr. Vorsitzer; Dr. Ernst Kron, Rechtsanwalt; Dr. Adolf Kulzinger, Rechtsanwalt.

Dem Vorstand gehören an die Herren: Ludwig Lenz, Reg.⸗Baum., Vorsitzer; Adolf Möller, Eberhard Borst (stellvertr.), Anton Withum (stello

Ed. Züblin & Cie. Aktiengesellschaft. 1 Der Vorstand.

In Verbindung mit obigem Beschluß fordern wir nunmehr unsere Aktionäre 27 ihr Anteilsrecht auf die neuen e bis zum 31. August 1941 in der Weise . luszahlung der Dividende für das Geschäfts⸗ jahr 1941 einzureichenden Gewinnanteilschein Nr. 3 auf der Rückseite mit ihrer Anschrift versehen einreichen. Sie erhalten daraufhin von der Gesellschaft eine nicht übertragbare Bescheinigung, gegen deren Rückgabe sie baldmöglichst nach Fertig⸗ stellung die Stücke zu den neuen Zusatzaktien ausgereicht erhalten, und zwar unter ie Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legi⸗ timation des Vorzeigers der Bescheinigungen zu prüfen.

Ed. Züblin X& Cie. Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

8 8

89 725 32

uf⸗

8 11 425 156 . 2 2 .⁴ 2 4 2⁴ 2 2 2. 2 . 198 188

612 706 I12 325 775

Borst. Withum 8

ertr.).

bei der Deutschen Bank, Filiale Dresden, Abteilung Viktoria⸗ straße, oder bei der Dresdner Bank, Plauen i. V., oder bei der Vogtländischen Bank, Ab⸗ teilung der Allgemeinen Deut⸗ schen Creditanstalt in Plauen i. V., oder bei den gesetzlichen Hinterlegungs⸗ stellen zu hinterlegen. Der Hinterlegungs⸗ schein ist dem Versammlungsleiter für die Dauer der Abstimmung zu übergeben. Wegen der sonstigen Hin⸗ terlegungsvorschriften vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung. Plauen i. V., den 17. Juli 1942. Der Vorstand. Zimmerle. Fahrak.

[17977]

Rhenser Mineralbrunnen Fritz Meyer & Co. Akt.⸗Ges., Rhens / Rhein.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch,

Filiale

den 12. August 1942, vormittags

11 Uhr, im Sitzungszimmer der Deut⸗ schen Bank Filiale Koblenz in Koblenz, Kaiser⸗Wilhelm⸗Ring 2, stattfindenden zwanzigsten ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses 1941 durch den Vorstand mit seinem Vorschlag auf Gewinnverteilung und mit dem Bericht des Aufsichts⸗ rates.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrates.

„Aufsichtsratswahl.

.Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Diejenigen’ Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, aben ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem sammlungstage bei folgenden Stellen zu hinterlegen und bis zum Ablauf der Versammlung dort zu belassen:

1. in Rhens bei der Gesellschaft selbst;

2. bei der Deutschen Bank Filiale

und

15. August 1941, RGBl. 1 S. 516, und

einer Hinterlegung durch die Hinterlegungsbescheinigung

[17949]

Aufruf zur Anmeldung von Aktien der Aktiengesellschaft der Baumwoll⸗ manufaktur Louis Geyer (Zaklady Przemyslu Bawelnianego „Ludwik Geyer“ S. A.), Adolf⸗

Hitler⸗Straße Nr. 293.

„Auf Grund von § 31 der Verordnung über die 1-nh. der Forderungen und Schulden polnischer Vermögen (Schuldenabwicklungsverordnung) vom der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchfüh⸗ rung der Schuldenabwicklungsverord⸗ nung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktionäre der Ak⸗ tiengesellschaft der Baumwollmanu⸗ faktur Louis Geyer (Zaklady Przemyslu Bawelnianego „Ludwik Geyer“ S. A.), Litzmannstadt, Adolf⸗ Hitler⸗Straße 293, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten kom⸗ missarischen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten, vom heu⸗ tigen Tage an, anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung Devisenbank, und wenn die im Ausland erfolgt,

einer als zuverlässig anerkannten ausländischen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu be⸗ zeichnen sind (Nennbetrag, Stück⸗ nummer).

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos er⸗ klärt werden.

Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Ein⸗ reichung der Urkunden (Hinterlegungs⸗ bescheinigungen) nachzuweisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗

süren deren nach der olenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RGBl. I. S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und entweder

a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗ recht am 1. September 1939 zu⸗ stand (Altbesitz), oder

b) wenn sie das Mitgliedschafts⸗ recht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Rechtsvor⸗ Hänger nicht zu den Personen ge⸗ ört, deren Vermögen der Beschlag⸗ nahme nach der Polenvermögens⸗ verordnung unterliegt, und daß diesem das Mitgliedschaftsrecht am 1. September 1939 zustand.

Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen:

1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗

zugehörige: durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ veis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch. „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ länufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde,

für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: durch Be⸗ scheinigung des zuständigen Kreis⸗ oder Stadthauptmannes,

. für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zuständigen Lan⸗ des⸗ oder Bezirksbehörde des Pro⸗ tektorats, 8

. für ausländtsche Staatsangehörige: durch Bescheinigung der zuständigen Behörde des ausländischen Staates vder im Deutschen seich zugelassene Vertretung).

Juristische Personen des Privatrech⸗

tes, Gesellschaften oder Vereine haben

nachzuweisen, daß am 1. September

1939 die Mehrheit der Anteile nicht

Ver⸗ Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Ver⸗ waltung maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol. Verm. VO.). kann ständigen Treuhandstelle oder der zu⸗

nicht von solchen Personen

Dieser Nachweis

durch Bescheinigung der zu⸗

Industrien durch fremdes Kapital sei für die Dauer nicht tragbar. Der Präsident schlägt die Gründung nationaler Gesellschaften vor, 8,62 4,41 1,93

8,62 4,41 1,93

100 flow. Kr. 1 sfüdafr. Pfd. 1 türk. Pfund

8,58 4,39 1,91

2 666 534 49 21 760 83

u. darunter. Südafr. Union. Türkische

Jahresabschlusses für das Ge⸗

ã e 2 1 ee 1941 mit dem Bericht 1A“

kammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständigen Ge⸗

5. Sonstige Verbindlichkeiten. 11“;

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. VII. Gewinn: Gewinnvortrag 190. .

die die Kontrolle aller Unternehmen der Versorgungswirtschaften Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch ; 2s Transpor 8* 6s 131,00, Steyrermühl Papier 89,50, Veitscher Magnesit —,— und im besonderen des Tran a übernehmen soll. Waa 7 Biro 150,00, Mienerberger Ziegel 126,50.

1 061 002 22 in Frankfurt a. M.; C 3. bei der Deutschen Bank Filiale

Koblenz in Koblenz a. Rh.;

89 725 32

Mexiko beschlagnahmt japanische Petroleumgesellschaft Setockholm, 20. Juli Nach einer Meldung des Londoner Nach⸗ richtendienstes hat der mexikanische Staatspräsident Camacho die Beeschlagnahme der japanischen Petroleumgesellschaft Compania Petrolea Veracruzana angeordnet. Diese Gesellschaft verfügte über Oelfelder im Ausmaß von 200 Acres und hatte ihre Kon⸗ zession von Präsident Cardenas im Jahre 1934 erhalten. Sgul⸗

WI1I

E,.“ n

Berichte

von auswaärcigen Devisen⸗ und 18 Wertpapiermãrtten

8 Devisen 8 Prag, 20. Juh. (D. N. B.) Amsterdam 13, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, „60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,

88 88

Wiener Protektoratswerte, 20. Juli. (D. N. B.) Zivnostensta Bank —,—, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 174,00, Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 642,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 126,00, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 80,50, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 155,50, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 382,00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudek 71,25, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 306,50, Heinrichsthaler Papierfabr. 238,50, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 61,00, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 68,25, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 60,25, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königs⸗ hofer Zement 421,00, Poldi⸗Hütte 687,50, Berg⸗ u. Hüttenwerlsges. 540,00, Ringhoffer Tatra 427,00. Renten: 4 ½ % Mährisch Landes⸗ „anleihen 1911 —,—, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen

Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe —,—, 4 % Böhm. Hyp.⸗Ban: Pfandbr. (57 jährig) 11,30, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ bungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,— 4 % Böhm. Landesbank Meliorationssch. —X,—, 4 % Pfandbr. Mähr.

Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldverschn. —,—, 4 % Mähr. Landes⸗

Ungarische: 100 P. 8 100 Pengö 60,78 61,02 60,78 61,02

kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostensta Bank

Schuldverschr. —,—. 89

Amsterdam, 20. Juli. (D. N. B.) A. Fortlaufend no⸗ tierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederland 1940 S. 1 mit Steuererleichterung 102 ⁄2, 4 % do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗ terung 100 1 ½¼ 4 % do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 10¹ 279, 3 ½ % do. 1941 (St. zu 100) 100 ½⁄, 4 % bo. 1941 100* e.)/ 3 % do. 1937 96 ¼4, *), 3 % (3 ¼) do. 1938 98,50*), 2 ⁄½ % Neberl. Werkelijke Schuld Zert. —,—, do. Handels Mij. Zert. (1000) 127,75. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKU) 154,00, 89 Berkels Patent 133,50*), Fokker Neder. Vliegtuigenfabr. 281,00, Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. 174 124 *), Philips Gloeitampen⸗ fabr. (Holbing⸗Ges.) 304 3*), Koninkl. Neberl. Mij. tot E pl. K. Petroleumbr. 339 3“), Amserdam Rubber Cultuur Mij. 214,25,,

Holland Amer. Lin. 1547 ½9“), Rederl. Schepvaart Unie 183 ½2),

9SSH50 5—

Gewinn 19421l1 VIII. Bürgschaften R.ℳ 692 160,—

(609 656 80

135 281 9 973 9111

45 555/99

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1941.

Soll. Löhne und Gehälter. . . . . Soziale Abgaben . . . .

Beiträge an Berufsvertretungen... Außerordentliche Aufwendungen.. Zuweisung zur freien Rücklage ... Zuführung zum Grundkapital ..

.

Abschreibungen auf das Anlagevermögen.. . Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen.. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und

Zuweisung an die gesetzliche Rücklage 1b

Pauschstener .

. Gewinn: Gewinnvortrag 1940 . Gewinn 1941

1 1““

2

vom Vermögern

. 150 000,—

89 725,32

R. 7 693 971 463 256 582 548 49 220

1 635 526 35 970 80 000 400 000

1 250 000

135 281 12 325 775

5 555,99

——

31 37

9 89 05 53 30 68 75

es ugsich tsrates. 3. Beschlußfasung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. 6. Verschiedenes. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berech⸗ tigt. Es haben sich aber diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversamm⸗ lung stimmen oder Anträge stellen wollen. spätestens am 6. August 1942 bei der Gesellschaft anzumelden und ihre Aktien spätestens am S8. August 1942 bei der Sächsischen Staatsbank, Dresden, oder bei der Sächsischen Bank, Dresden,

bezeichneten auch die Belassung der Aktien im Ver⸗ wahrungsbesitze

Bank.

legung bei einem Notar mit der Maß⸗ gabe, daß die Bescheinigung hierüber f mit Nummern versehen spätestens am dritten sammlungstage bei Bank Filiale Koblenz in Koblenz am Rhein eingereicht wird. Als letzter Hinterlegungstag gilt Freitag, der 7. August 1942.

und ihren Niederlassungen oder

4. bei sämtlichen Effektengiro⸗ banken deutscher Wertpapier⸗ börfenplätze.

Als Hinterlegung bei den vorstehend

Hinterlegungsstellen gilt

bei Dieselbe Wirkung hat auch die Hinter⸗

einer

Werktage vor dem Ver⸗z

1. September 1939 (sowohl anderen sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) durch schriftliche Bel⸗ durch

quittungen,

nossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zu⸗ ständigen werden.

Polizeibehörde geführt Der Nachweis des Altbesitzes am es ur⸗

ist grundsätzlich e zu führen, z. B. Ankaufsabrechnungen, Sagkuß⸗ Depotauszüge, Anlieferungs⸗ 1 Versicherungen einer als uverlässig bekannten in⸗ oder aus⸗

cheine,

der DeutschenI

Rhens am Rhein, den 15. Juli 1942. Der Vorstand. Fritz Christian Meyer, Vorsitzer.

ändischen Bank.

Litzmannstadt, den 20. Juli 1942. Der kommissarische Verwalter: Alex Brenner, Litzmnanstadt, Abdolf⸗Hitler⸗Straße 280.

4