Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 172 vom 25. J
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
öffentlicher Anzeig
8
er
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Kommanbditgesellschaften auf Aktien,
7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 13 11. Genossenschaften, 14 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15
Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, Deutsche Reichsbank und Bankausweise, Verschiedene Bekanntmachungen.
1. Unterluchungs- und étrafiachen
[185888 %BOekanntmachung. Wilhelm Berger, geboren am 9. 5. 1889 in Innsbruck, letzter inländischer Wohnsitz: Graz, Auersperggasse 12, jetziger Aufenthalt Canada, ist auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 14. Juli 1933, RGBl. I S. 480, in Verbindung mit § 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1939, RGBl. Nr. I S. 1235, der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden (Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger vom 22. 6. 1942 Nr. 143). Wilhelm Berger ist danach auch des Tragens eines akademischen Grades unwürdig. Dem Genannten ist daher die ihm am 8. 11. 1913 von der Uni⸗ versität Innsbruck verliehene Würde eines Doktors der Medizin entzogen. Die Entziehung wird mit dieser Ver⸗ öffentlichung wirksam. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht zugelassen. 8 Innsbruct, am 17. Juli 1942. Der Rektor der Universität Prof. Dr. Steinacker. 3. Aufgebote [18596 Berichtigung. Nr. 83 vom 10. 4. 1942 muß es 1380] auf Zeile 6 statt Nr. 13 169 zen Nr. 13 159. Stettin, den 22. Juli 19 Das Amtsgericht.
[18593] Aufgebot.
27 E 7/42. Der Rentner Reinhold Kirchof in Litzmannstadt, Straße der 8. Armee 93, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 004 231 der Litzmannstädter Elektrischen Straßenbahn AG. über 600 Zl. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Februar 1943, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 28, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.
Litzmannstadt, den 20. Juli 1942.
Das Amtsgericht.
[18589]
Die Zahlungssperre betreffend die Schuldverschreibungen der 4 ¼ NPigen Anleihe des Deutschen Reiches von 1938 Zweite Ausgabe Buchst. G Nr. 60 554/55 über je 1000 Hℳ ist aufge⸗ hoben worden. — 456 F. 74. 42.
Berlin, den 17. Juli 1942.
Das Amtsgericht Berlin.
[18597
Für kraftlos erklärt wurden durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Stutt⸗ gart vom 15. Juli 1942 die angeblich verlorengegangenen, auf den In⸗ haber lautenden Schuldverschreibun⸗ gen der Ablösungsanleihe der Württem⸗ bergischen Landeshauptstadt Stuttgart Reihe 4 Nr. 4630 zu 50 Rℳ Nennwert, Reihe 6 Nr. 2058 und 2059 zu je 12,50 R M Nennwert.
Amtsgericht Stuttgart.
[18590] Aufgebot.
37 F. Sam. 8/42. 1. a) Kaufmann Kurt Zimmer in Lauban, b) Witwe Luise Zimmer geborene Treutler in Lauban, c) Manfred Zimmer in Lau⸗ ban, zur Zeit im Felde — 37. F. 4/42, 2. Witwe Martha Richter geborene Müller in Wehrsdorf über Neukirch (Lausitz) — 37. F. 17/ 42 — haben das Aufgebot folgender Aktien der Leinen⸗ garn⸗Abrechnungsstelle Aktiengesell⸗ schaft zu Berlin W 15, Kurfürsten⸗ damm 199, beantragt: zu 1: a) der Sammelaktie Nr. 342 (früher Nr. 1711 bis 1715) über ursprünglich 5 Stamm⸗ aktien zu je 1000,— ℳ, noch lautend über 1 Stammaktie zu 100,— Rℳ, ein⸗ getragen im Aktienbuche Seite 69, auf den Namen der Firma Gotthelf Zim⸗ mer, Lauban, b) der Sammelaktien Nr. 1325/1326 (früher Nr. 6621 — 6630), Nr. 1327/1328 (früher Nr. 6631 — 6640), Nr. 1329/1330 (früher Nr. 6641 — 6650), Nr. 1331/1332 (früher Nr. 6651 —6660), jede ursprünglich über 10 Stammaktien zu je 1000,— ℳ, noch lautend über 2. Stammaktien zu je 100,— ℳ, sämtlich eingetragen im Aktienbuche Seite 91 auf den Namen der Firma Gotthelf Zimmer, Lauban, c) der Stammaktie Nr. 9661—9680 (früher Nr. 48 301 — 48 400) über ursprünglich 100 Stammaktien zu je 1000,— ℳ, noch lautend über 20 Stammaktien zu je 100,— Eℳ, eingetragen im Aktien⸗ buche Seite 112 auf den Namen der Firma Gotthelf Zimmer, Lauban; zu 2: a) der Sammelaktie Nr. 429 (früher Nr. 2111—2115) über ursprüng⸗ lich 5 Stammaktien zu je 1000,— ℳ, noch lautend über 1 Stammaktie zu 100,— E.ℳ, eingetragen im Aktien⸗ buche Seite 72 auf den Namen der Firma J. G. Richter & Söhne, Wehrs⸗ dorf, b) der Sammelaktie Nr. 7541 bis 7560 (früher Nr. 37 701 — 37 800) über ursprünglich 100 Stammaktien zu je 1000,— ℳ, noch lautend über 20 Stammaktien zu je 100,— ℳ, einge⸗
tragen im Aktienbuche Seite 108 auf den Namen der Firma J. G. Richter & Söhne, Wehrsdorf. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 12. Februar 1943, 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Amtsgerichtsplatz, Zim⸗ mer 133, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden.
Berlin⸗Charlottenburg, 18. 7.1942.
Das Amtsgericht. Abt. 37.
[18595]
8 F 3. 40. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 3. Juli 1942 sind auf Antrag der Aktiengesell- schaft Centralne Zaklady Spiry- tusowe Spolka Akeyjna in Liqui⸗ dation in Warschau, Lazienkowska⸗ straße 6a, die Aktien der Aktiengesell⸗ schaft „Akwawit“ Przemysl Ziem- niaczano-Spirytusowy S. A. in Posen,
und zwar Nr. 2605 — 2610, 2613—2621,
2628 — 2633, 2638 — 2680, 2700 — 2701, 2712 — 2732, 2734 — 2736, 2741 — 2760, 2872 — 2881, 2901 — 2987, 2998 — 3000, 3027 — 3030, 3035 — 3080 für kraftlos erklärt worden. Posen, den 21. Juli 1942. Das Amtsgericht.
[18599]
Durch Ausschlußurteil hiesigen Ge⸗ richts vom 17. Juli 1942 ist der Braun⸗ [schweigische Hypothekenbrief vom 10. April 1931 über eine zugunsten der Witwe Martha Becker geb. Behse in Wolfenbüttel im Grundbuche von Braunlage Band VII Blatt 10 unter Nr. 21 eingetragene Hypothek von 1500 (ℳ für kraftlos erklärt. Wal⸗ kenried, den 17. Juli 1942. Das Amtsgericht.
[ů18598]
Der Witwe Charlotte Wittkowski geb. Milewski in Schuchten, Kr. Treu⸗ burg, ist von dem, unterzeichneten da. laßgericht am 17. April 1919 ein Erb⸗ schein nach ihrem am 12. Juni 1918 in den Kämpfen bei Pernant (Frank⸗ reich) stralleßen Sohn Rudolf Witt⸗ kowski, der zuletzt in Schuchten gewohnt hat, erteilt worden. Dieser Eebbschein ist unrichtig und wird daher für kraft⸗ los erklärt.
Treuburg, den 17. Juli 1942. Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen
[18600] Oeffentliche Zustellung.
2 R 106/42. Die Ehefrau Frieda Haida geb. Kleist in Her⸗ mann⸗Göring⸗Straße 12 a, rozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Pa⸗ schotta in Bromberg, klagt gegen den Förster Paul Haida, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Proßnau, Kreis Ostrowo, auf Ehescheidung aus § 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des echtsstreits vor die 1 a. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg auf den 2. September 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Bromberg, den 14. Juli 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[18601] Oeffentliche Zustellung.
3 R 36/42. Der Arbeiter Karl Schmeichel in Konin, Graf⸗Spee⸗ Straße 107, Kläger, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hartmann in Gnesen, klagt gegen die Ehefrau Martha Schmeichel geb. Hartwig in Chicago South Honory 38—16 Street, auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 55 f. Eheges. und I “ der Beklagten ge⸗ mäß § 1574 Abs. 1 BGB. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ srtdng des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Gnesen auf den 20. November 1942, 10 %½ Uhr, Zimmer 20 des Amts⸗ gerichts mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen.
Gnesen, den 21. Juli 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[18602]) Oeffentliche Zustellung.
Der Mechaniker Hugo Henninger in Bruchsal, Durlacher Straße 161, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wan⸗ nenmacher in Bruchsal, klagt gegen seine Ehefrau, Margarete geb. Tiedemann, wohnhaft in New York, Richmond Still, Long Island 107. 50, auf Grund des § 55 des Ehegesetzes mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivistammer des Land⸗ gerichts zu Karlsruhe auf Donners⸗ tag, den 15. Oktober 1942, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 228, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt
als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Karlsruhe, den 20. Juli 1942. Geschäftsstelle des Landgerichts, Zivilkammer 3. 8
[18603] Oeffentliche Zustellung. 72 C 536/42. Der Wirtschaftsprü er Oskar Bornheim in Köln, Deutscher Ring 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bornheim in Köln, klagt gegen die unter der Firma Fisch⸗ räucherei Haasnoot & Vos handeln⸗ den Kaufleute: 1. Kryn Haasnoot, 2. J. Vos, beide früher in Köln⸗ Ehrenfeld, Melatenerweg 18a, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Räu⸗ mung mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 686,75 HRℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Zustellung dieses Antrages zu zahlen, ferner das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, das Anwesen Köln⸗Ehrenfeld, Melatenerweg 18 a, mit Fabrikhalle, Büro, Waschraum und Fabrikhof, zu räumen und das Urteil notfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, 3. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 345, auf den 17. September 1942, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Köln, den 17. Jult 194 Geschäftsstelle es Amtsgerichts. Abt. 72. [18605] Ludwig Stemmler, Ledergroßhand⸗ lung in Mannheim, F. 7. 25, klagt gegen den Artisten Simon Steinbach, früher in Mannheim, F. 7. 25, aus Miete mit dem Antrage auf Verurtei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 122,77 hℳ nebst 4 % Zinsen seit Klage⸗ zustellung und auf Räumung der Woh⸗ “ Zur mündlichen E“ des Rechtsstveits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Mannheim auf Dienstag, 22. September 1942, vormittags 11 Uhr, Zimmer 321, vorgeladen. annheim, den 20. Juli 1942. Amtsgericht. B.⸗G. 8.
7. Artien⸗ gesellschaften
[18630] 3 Austria Vereinigte Emaillierwerke, Lampen⸗ und Metallwarenfabriken
Aktiengesellschaft, Wien. Kraftloserklärung von Aktien der ehemaligen Actien⸗Gesellschaft der Emaillirwerke und Metallwaaren⸗
fabriken Austria, Wien.
Unter Bezugnahme auf die durch Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichs⸗ aher ge. vom 9. Januar, 10. Februar und 8. März 1941 erfolgte dreimalige Aufforderung an die Aktionäre der ehe⸗ maligen Actien⸗Gesellschaft der Emaillirwerke und Metallwaaren⸗ fabriken Austria zum Umtausch ihrer alten Aktien zu S 100,— in neue, auf unseren Firmennamen lautende Aktien zu Rℳ 100,— werden hiermit alle noch im Umlauf befindlichen Aktien zu 8 100,— der ehemaligen Actien⸗Gesell⸗ schaft der Emaillirwerke und Metall⸗ waarenfabrik Austria für kraftlos erklärt.
Die auf die für kraftlos erkläxten Aktien entfallenden, auf unseren Fir⸗ mennamen lautenden Aktien zu Rℳ 100,— werden gemäß den gesetz⸗ lichen Vorschriften für die Berechtigten beim zuständigen Amtsgericht erlegt und bis dahin bei der Länderbank Wien Aktiengesellschaft, Wien, I., Am Hof 2, zur Verfügung der Berech⸗ tigten gehalten werden.
Wien, im Juli 1942.
Austria Vereinigte Emaillierwerke, Lampen⸗ und Metallwarenfabriken Aktiengesellschaft.
[18471] Hotzenplotzer Zuckerfabriks⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Oberglogan, O/S. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 19. August 1942, 17 Uhr, in Breslau, Savoy⸗ Hotel, stattfindenden 73. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses zum 31. Ja⸗ nuar 1942, des Gewinnverteilungs⸗ vorschlages des Vorstandes und des Berichtes des Aussichtsrates.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43. 1
Aktionäre, die das Stimmrecht aus⸗
üben wollen, haben ihre Aktien (Män⸗ tel) gemäß § 17 der Satzung spätestens am vierten Werktage vor der
Hauptversammlung, d. i. 14. August 1942, bei der Hotzenplotzer Zucker⸗ fabriks⸗Aktien⸗Gesellschaft in Ober⸗ glogau und Zülz, O/S., einer Effek⸗ tengirobank oder einem deutschen Notar zu hinterlegen. 8
Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinter⸗ legungsstelle bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung in Sperrverwahrung ge⸗ halten werden.
Oberglogau, OS., 25. Juli 1942.
Der Vorstand. R. Grünn. J. Langer.
[18622] Pommersche Eisengießerei und Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Stralsund⸗Barth, Stralsund. Ausgabe neuer Gewinnanteilscheinbogen. Die neuen Gewinnanteilschein⸗
bogen zu unseren Aktien im Nennbetrage von je HEℳ 1000,— (Nummernkreis 1001 —– 2093), im Nennbetrage von je 200,— H. ℳ (Nummernkreis 29— 1000),
im Nennbetrage von je 100,— H. ℳ (Nummernkreis 3601 — 5100), enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr. 11 — 20 und Erneuerungsschein, sind er⸗ schienen und können ab sofort gegen Einreichung der Erneuerungsscheine
von den alten Bogen bei der Dresdner Bank in Berlin und ihren Zweigniederlassungen, dem Bankhaus Joseph Frisch, Stuttgart, und dem Bankhaus C. G. Trinkaus, Düsseldorf, erhoben werden.
Stralsund, den 20. Juli 1942. Pommersche Eisengießerei und Maschinenfabrik Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
[18617]
„National“ Allgemeine Versiche⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, Stettin.
Wir laden hierdurch unsere Aktio⸗ näre zu der am 25. August 1942, vormittags 11 Uhr, in unserem Ge⸗ schäftshaus Stettin, Roßmarkt 2, statt⸗ een 97. Hauptversaminlung ein. Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Geschäfts⸗ sahr 1941, Vorlage der Bilanz und er Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
2. Beschluß über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Verwendung des Reingewinns.
3. Aufsichtsratswahl.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung jeder Aktionär berechtigt ist. Stimm⸗ und antragsberechtigt sind aber nur solche Aktionäre, die mindestens vier Wochen im Aktienbuch der Ge⸗ sellschaft 1;G sind und deren schriftliche Anmeldung spätestens am dritten Tag vor der Hauptver⸗ sammlung bei der Gesellschaft einge⸗ gangen ist.
Vertretung ist zulässig; jedoch muß sich der Bevollmächtigte durch eine chriftliche Vollmacht ausweisen, die bei der Gesellschaft spätestens acht Tage vor der Hauptversammlung eingegangen sein muß.
tettin, den 25. Juli 1942.
Der Aufsichtsrat der „National“ Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft.
Cribel, Vorsitzer.
[18618]
F. Ad. Richter & Cie. A.⸗G., Baukastenfabrik, Rudolstadt.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hierdurch sn der am Sonn⸗ abend, den 22. August 1942, vor⸗ mittags 10 ¾¼ Uhr, in den Räumen der Dresdner Bank, a. Rh., stattfindenden Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes so⸗ wie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1941.
„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
. Entlastung des Vorstandes und des
Lafsich erateg .Wahl des Wirtschaftsprüfers. .Neuwahl des Aufsichtsrates. 6. Verschiedenes. 1 Zur Teilnahme ist die Einreichung eines Nummernverzeichnisses und die interlegung der Aktien oder eines interlegungsscheines spätestens am vierten Werktage vor der Haupt⸗ versammlung bis 4 Uhr nachmit⸗ tags bei der Gesellschaftskasse, bei der Dresdner Bank, Ludwigshafen am Rhein, oder bei einem Notar not⸗ wendig.
Rudolstadt, den 20. Juli 1942. F. Ad. Richter & Cie. A.⸗G. Baukastenfabrik, Rudolstadt
.“ i. Thüringen. Der Vorstand,
Hermann Kühn. Heinrich Nehrkorn.
Ludwigshafen ordentlichen
Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 17. Juli 1942 ist die Gesell⸗ schaft aufgelöst worden und in Liqui⸗ dation getreten. [18474]
Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den gemäß HGB. § 297 und A. G. § 208 aufgefordert, ihre Ansprüche an⸗ zumelden.
Ahrweiler, den 17. Juli 1942,
Kyllolit⸗Basalt A. G. in Liquidation. Frieß. [18616] Stettiner Rückversicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Stettin.
Wir laden hierdurch unsere Aktio⸗ näre zu der am 25. August 1942, vormittags 11,45 Uhr, im Ge⸗ schäftshause der „National“ Allgemeine Versicherungs⸗A. G., Stettin, Roß⸗ markt 2, stattfindenden 63. ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Geschäfts⸗ jahr 1941, Vorlage der Bilanz und er Gewinn⸗ und Verlustrechnung „Beschluß über die Entlastung des
Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Verwendung des
Reingewinns. b
3. Aufsichtsratswahlen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung jeder Aktionär berechtigt ist. Stimm⸗ und antragsberechtigt sind aber nur solche Aktionäre, die min⸗ destens vier Wochen im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und deren schriftliche Anmeldung spä⸗ testens am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesell⸗ schaft eingegangen
Vertretung ist zulässig; angh muß sich der Bevollmächtigte durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen, die bei der Gesellschaft spätestens acht Tage vor der Hauptversammlung eingegangen sein muß.
Stettin, den 25. Juli 1942.
Der Aufsichtsrat der Stettiner
Rückversicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗
schaft. Gribel, Vorsitzer.
Keuser.
[18657] Haffuferbahn⸗Aktiengesellschaft. Am Mittwoch, den 26. August
1942, 11,30 Uhr, findet in Königs⸗
berg (Pr), in den Geschäftsräumen der
Ostdeutschen Eisenbahn⸗Gesellschaft,
Adolf⸗Hitler⸗Platz 3, die ordentliche
““ saonserer⸗ Gesell⸗
schaft für das eschäftsjahr vom
sh April 1941 bis 31. Mürz 1942
statt. — Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des ä;ö Jahresabschlusses für 1941/42 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
4. Wahl zum Aufsichtsrat. 8
5. Bestellung eines Prüfers gemä
25 der 1. DADV. vom 18. 941 (RGBl. I S. 493).
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berech⸗ tigt. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien
in Königsberg (Pr): bei der Ge⸗
sellschaftskasse, Empfangs⸗ ebäude Nordbahnhof, Adolf⸗ Hitler⸗Platz 3,
bei der Landesbank der Pro⸗ vinz Ostpreußen;
in Berlin: bei der Berliner Han⸗
dels⸗Gesellschaft, bei der Dresdner Bank, bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G., bei Lenz & Co. G. m. b. H., Berlin⸗Wilmersdorf, Mecklen⸗ burgische Straße 57, oder 9. dühan Notar interlegt haben. Hinte Cielle der Aktien genügt auch die amtliche Bescheinigung von Reichs⸗, Staats⸗ oder Kommunal⸗ behörden bzw. ⸗kassen über die bei ihnen hinterlegten Aktien. 8
Bei Hinterlegung der Aktien oder bei Einreichung einer cg muß jeder Aktionär zwei von ihm unter⸗
riebene Verzeichnisse der Nummern einer Aktien in geordneter Reihenfolge übergeben.
Königsberg (Pr), den 22. Jult
1942. Der Aufsichtsrat.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag: 8 Präsident Dr. Schlange in Potsdam: Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei — GmbH., Berlin
Vier Beilagen
(einschl. Börfenbeilage und einer Zentral⸗ handelsregisterbeilage)
Die Liquidatoren: —
. B. folgendes Aussehen:
Erscheint an jedem Wochentag abends. 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 5 ℳ% Zeitungsgeb⸗ abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich.
spreis durch die Post monatlich „aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ Ule Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 M., einzelne Be gen 10 7w. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.“ 10 33 33.
Angeigenpeeis für den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 10 8 einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ.ℳ. — Anzeigen 8 an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, .7 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig 84
ist darin auch anzugeben, welche strichen) oder dur wer sollen. —
schriebenem Papier völlig ckreif einzusenden, insbesondere Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter⸗ Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben efri Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
bzas
Reichsbankgirokonto Verliunk,
8
† Konto Nr. 111913 “
—
Postschecktonto: Berlin 41821 1942
—
Exequaturerteilung. 2. Ausführungsbestimmung zur Anordnung Nr. 28 vom 27. Mai 1942 des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über Fertigungen und Zulieferungen für kriegswichtige Bauvorhaben auf Grund der Wehrkreis⸗ anordnung. 1 Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und Linz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Er⸗ richtung der Verteilungsstelle für verschiedene Textilerzeugnisse). Vom 27. Juli 1942. 8 1“] Gemeinschaftlicher Erlaß des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung und des Reichsministers der Justiz vom 8. Juli 1942
zur Ausführung der Verordnung über die Preisüberwachung
und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücks⸗
verkehr vom 7. Juli 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 451).
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Kassel über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 79, und Teil II, Nr. 88
Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, rkunden usw.
Amtliches Deutsches Reich
Dem Generalkonsul des Unabhängigen Staates Kroatien in Wien, Dr. Andrija Karcié ist namens des Reichs unter dem 20. Juli 1942 das Exequatur erteilt worden.
2. Ausführungsbestimmung— zur Anordnung Nr. 28 vom 27. Mai 1942 des Generalbevoll⸗ mächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft Betr.: Fertigungen und Zulieferungen für kriegswichtige
Bluanuvorhaben auf Grund der Wehrkreisrangordnung
1. Fertigungs⸗ und Zulieferungsaufträge für kriegs⸗ wichtige Bauvorhaben an die Eisen, Metalle und Holz ver⸗ arbeitende Industrie werden im allgemeinen nach der 28. An⸗ ordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in Verbindung mit der 1. Ausführungs⸗ bestimmung behandelt.
2. Um in Sonderfällen die termingerechte Abstimmung der Fertigungen und Zulieferungen mit dem Baufortschritt der kriegswichtigen Bauvorhaben im Inland sicherzustellen, können nach Prüfung der örtlichen Baudurchführungsmöglich⸗ keiten der kriegswichtigen Bauvorhaben einzelner Kontingent⸗ träger durch die Gebietsbeauftragten des Generalbevoll⸗ mächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in beschränk⸗ tem, von mir festgelegtem Umfange für bestimmte Bauvor⸗ haben, die nicht an erster oder zweiter Stelle der Wehrkreis⸗ rangfolgelisten stehen (siehe 28. Anordnung), besondere „GB⸗Bau⸗Kennummern“ für Fertigungen und Zulieferungen der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie erteilt werden. Diese sogenannten „GB⸗Bau⸗Fertigungskenn⸗ nummern“ werden in die Wehrkreisrangfolgelisten eingeordnet und setzen sich zusammen aus: L1
a) der Wehrkreisbezeichnung bzw. der Bezeichnung „Inland“
als Sammelbegriff für die Wehrkreise — XXI, in denen der jeweilige Fertigungs⸗ oder Zulieferer⸗ betrieb liegt, bzw. der Bezeichnung „Ausland“, vierha. sofern Fertigungen und Zulieferungen inländischer Fertigungsbetriebe für Bauvorhaben im Ausland errforderlich werden;
b) einer Bezeichnung, daß es sich um eine Fertigung bzw. Zulieferung handelt, durch den großen lateinischen Buchstaben „N“;
c) der Bezeichnung des Kontingentträgers, für den die Fertigung erfolgen soll, durch einen kleinen lateini⸗ schen Buchstaben (z. B. für das OKH „d“);
d) einer arabischen Zahl zur Bezeichnung der Rang⸗ folge der Fertigung.
Die „GB⸗Bau⸗Fertigungskennummern“ haben demnach 8 1 8
Inland N chh’1-l Inland I d2. Inland X ch 2 16 Inland I d 3 Inland Y ch 3.
3. Derartige ausschließlich für Sonderfälle der Fertigung und Zulieferung verwandten „GB⸗Bau⸗Fertigungskenn⸗ nummern (z. B. Inland X d 1) gelten nur in Verbindung mit einer vom Gebietsbeauftragten des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft besonders bezeichneten „GB⸗Bau⸗Kennummer eines in die Wehrkreisrangfolgelisten eingereihten und vom Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft zur Durchführung freigegebenen Bauvorhabens. 7
Die Gebietsbe
Inland I d 1
vollmächtigten für
die Regelung der Bauwirtschaft werden daher im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission des Reichs⸗ ministers für Bewaffnung und Munition auf Antrag der Kontingentträger Bescheinigungen laut anliegendem Muster erteilen, aus denen die „GB⸗Bau⸗Fertigungskennummern“ für Fertigungen und Zulieferungen der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie für Bauvorhaben im Inland ersichtlich ist.
4. Um in Sonderfällen eine termingerechte Abstimmung der Fertigungen und Zulieferungen mit dem Baufortschritt der kriegswichtigen Bauvorhaben im Ausland sicherzustellen, können nach Prüfung der örtlichen Baudurchführungsmöglich⸗ keiten der kriegswichtigen Bauvorhaben einzelner Kontingent⸗ träger durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in beschränktem Umfange für bestimmte Bauvorhaben im Ausland „GB⸗Bau⸗Fertigungskennummern“ für Ferkigungen und Zulieferungen der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie erteilt werden.
Derartige „GB⸗Bau⸗Fertigungskennummern“ z. B. nachfolgendes Aussehen:
Ausland I d. Ausland N chl Ausland d?2 Ausland ch 2 Fasland 2 dböb9 Ausland V ch 3
Derartige ausschließlich für Sonderfälle der Fertigung und Zulieferung verwandten „GB⸗Bau⸗Fertigungskenn⸗ nummern“ (z. B. Ausland I d 1) gelten nur in Verbindung mit einem vom Generalbevollmächtigten für die Regelung der
haben⸗
Bauvorhaben im
besonders bezeichneten
Bauwirtschaft Ausland.
Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft wird daher auf Antrag der Kontingentträger Be⸗ scheinigungen laut anliegendem Muster ausstellen, aus denen die „GB⸗Bau⸗Fertigungskennummer“ für Fertigungen und Zulieferungen der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie für Bauvorhaben im Ausland ersichtlich ist.
5. Gemäß Ziffer 6 der 28. Anordnung sowie Ziffer 1 der 1. Ausführungsbestimmung hierzu entsprechen z. B. die „GB⸗Bau⸗Fertigungskennummern“ Inland I d1 und Aus⸗ land I di hinsichtlich ihrer Rangfolge (letzte Zahl der Kenn⸗ nummer) der Fertigungssonderstufe „SS“ der ADFW. Die „GB⸗Bau⸗Fertigungskennummern“ Inland v d2 und Aus⸗ land I d2 z. B. entsprechen der Fertigungssonderstufe „S“ der ADFW. Mit den „GB⸗Bau⸗Fertigungskennummern“ Inland I d3 bzw. Ausland I d3 z. B. gekennzeichnete Fertigungsaufträge können in die Fertigungsprogramme auf⸗ genommen werden, wenn die Arbeiten der Fertigungsaufträge der GB⸗Bau⸗Rangfolge 1 und 2 sowie der Fertigungssonder⸗ stufe „SS“ und „S“ der ADFW dies gestatten.
Berlin W8, den 9. Juli 1942. Der Beauftragte für den Vierjahresplan.
Der Generalbevollmächtigte für wirtschaft. Reichsminister Speer.
Dringlichkeitskennzeichnung
eeines vordringlichen Fertigungsauftrages 8 (Inland)
Gemäß der 2. Ausführungsbestimmung zur 28. Anordnung des GB⸗Bau wird für Fertigungen und Zulieferungen
der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie für das Bauvorhaben:
eeeeeeeeeeeeeeeeeegees „—— ———
(GB⸗Bau⸗Kennummer laut WR⸗Liste, z. B. XXA w 14)
Die Dringlichkeitskennzeichnung gilt für die einzelnen Lieferfirmen nur
8 8
8 1 4* d (Dienstsiegel)
(z. B. „Inland N a 1) 8 111“ v
mit dem rechtsgültigen Der Gebietsbeauftragte des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft im Wehrkreis .
eeeeeeeeeeeeeeeereeeeseeeeeeeeeeeeereeee —
(Unterschrift)
8
Dringlichkeitskennzeichnung 88
eines vordringlichen Fertigungsauftrag . “ (Ausland) “ 8
8 8 Gemäß der 2. Ausführungsbestimmung zur 28. Anordnung des GB⸗Bau wird für . und Zuliefer in der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie für das Bauvorhaben:
C11111
nachfolgende GB⸗Bau⸗Fertigungskennummer erteilt:
Ausland VN.
zri 8
Die Dringlichkeitskennzeichnung gilt für die einzelnen Lieferfirmen nur in Verbindung mit dem rechtsgültigen
Auftrag des Bauherrn und in Verbindung mit dem oben besonders bezeichneten Bauvorhaben im Ausland.
Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft
(unterschrift)
1“
8 8 3 e 7 8 8 n 2 *** 1“ 1 . 8 1E 8 81 8 * . 8 8 1“ 5 8 8 8 8 6. e. 8 5 E11““ e111“ 8 8. . 5 165 8 2 8 8 2* g “ 8&₰ . 2 g 2
die Regelung der Bau⸗
“ (Dienstsiegel) Form. Nr. 14781 Se.
uf Grund von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs⸗ protektors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wurde das Verntögen folgender Personen:
ö“
Augustin Virava, geb. am 9. 8. 1906 in Teichlein, zuletzt wohnhaft geizesen in Dallowitz 3
Josef Pekak, geb. am 3. 5. 1894 in Mlasowitz, zu⸗ letzt F. ewesen in Laun Nr. 929,
Jaroslaus . „geb. am 18. 2. 1904 in Trebnitz zuletzt wohnhaft gewesen in Lissa a. E. Nr. 801,
8