1942 / 174 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 2888 Theodor und Adolfam 14. 5. 1935 geborene Helga Nitsche

Brand in Solingen am 10. Juli 1942: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Adolf rand ist nunmehr Alleininhaber. Die irma ist geändert in: Adolf Brand. Nr. 3256 Friedrich Carl Schmitz in Solingen am 7. Juli 1942: Die irma ist erloschen. Solingen, den 21. Juli 1942. 1 Amtsgericht.

In unserem Handelsregister Abt. A Kr. 304 ist heute bei der Firma Ham⸗ burger Bekleidungshaus, Hugo Mai⸗ wald, Steinau (Oder), folgendes ein⸗ eträgen worden:

Geschäftsinhaber: Frau Ida Köthen geb. Dams in Steinau (Oder). Die Virma lautet jetzt: Hugo Maiwald

Inhaberin Ida Köthen.

Der Uebergang der in dem Geschäft

egründeten Forderungen ist bei dem

Erwerb des Geschäfts durch Ida Köthen ausgeschlossen.

Steinau (Oder), den 18. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

Stolzenau. [185⁵²] Handelsregister Amtsgericht Stolzenau⸗W.,

18. Juli 1942.

8 Neueintragung:

A 239 Heinrich Klußmann, Mine⸗ ralwasserfabrik, Brunnenvertrieb und Spirituosengroßhandlung, Stol⸗ zenau. Inhaber: Mineralwasserfabri⸗ kant Heinrich Klußmann, Stolzenau.

Traunstein. [18554]

Handelsregister Amtsgericht Traunstein. Traunstein, den 17. Juli 1942. Veränderung:

B 1 Firma „Kolbermoor⸗Union Aktiengesellschaft“, Sitz: Kolber⸗ moor.

Das Grundkapital der Kolbermoor⸗ Union Aktiengesellschaft von 1 000 000 FRℳ wird gemäß § 8 der Dividenden⸗ abgabeverordnung vom 12. Juni 1941 um den Betrag von 500 000 Hℳ auf 1 500 000 Hℳ berichtigt durch Ausgabe von 500 Stück Zusatzaktien à 1000 fl. ℳ. Demgemäß wurde nach Beschluß des Aufsichtsrats vom 13. Juli 1942 § 4 der Satzung Höhe des Grund⸗ kapitals geändert. Das Grundkapi⸗ tal der Gesellschaft beträgt 1 500 000 Rℳ und ist eingeteilt in 1500 Stück Aktien im Nennbetrag von je 1000 H. ℳ.

Treptow, Rega. [18555] Handelsregister Amtsgericht Treptow (Rega), den 22. Juli 1942. Veränderung:

A 1938 Fritz Wiese, Deep (Gemischt⸗ warenhandlung). Die Firma lautet fortan: Kaufhaus Fritz Wiese Inh. Erwin Pudor. Inhaber jetzt: Erwin Pudor, Kaufmann, Deep. Warstein. Jü18556]

In unser Handelsregister B ist heute unter Nr. 27 bei der Firma Ditt⸗ mann⸗Neuhaus & Gabriel⸗Bergen⸗ thal Aktiengesellschaft in Warstein folgendes eingetragen:

Durch Aufsichtsratsbeschluß vom 27. Juni 1942 ist das Grundkapital erhöht und § 4 der Satzung dement⸗ sprechend wie folgt geändert:

Das Grundkapital der Gesellschaft be⸗ trägt 1 907 000 Eℳ und ist eingeteilt in 1907 auf den Inhaber lautende Aktien zu je 1000 Hℳ, welche die Nummern 1 bis 1907 tragen.

Die gleiche Eintragung wird bei der Zweigniederlassung Herbede⸗Ruhr bei dem Amtsgericht in Hattingen erfolgen.

Warstein, den 16. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

Warthbrücken. [18394] Handelsregister sgericht Warthbrücken, den 17. Juli 1942. MNeueintragung: R. A 22 Firma Warthbrückener iefbau Wilhelm Haeyn, Warth⸗ brücken (Unternehmen in Tief⸗, „Straßen⸗, Eisenbahn⸗ und Wasserbau, Adolf⸗Hitler⸗Platz 4—5). Inhaber ist der Ingenieur Wilhelm Haeyn in Warthbrücken. wels. [18395] Amtsgericht Wels, 17. Juli 1942. Neueintragung:

5.⸗R. A 498 Georg überer & Co., Fleisch⸗ und Selchwaren, Wels, Oberdonau. Offene Handels⸗ gesellschaft. Die Gesellschaft hat am 82 Mai 1941 begonnen. Persönlich haf⸗ tende Gesellschafter: Georg und Maria Überer und Josef Reicher, alle in Wels, Manfred⸗v.⸗Richthofen⸗Straße 33. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder pers. haftende Gesellschafter selbständig

ermächtigt.

Wünschelburg.. [18396] Amtsgericht Wünschelburg,

20. Juli 1942.

Veränderung: 1 H.⸗R. A 18 Vereinigte Wünschel⸗ burger Kornbrennereien Nitsche X Co. in Wünschelburg. Alexander Nitsche ist gestorben. An seine Stelle find als persönlich haftende Gesell⸗ schafter seine Geschäftsanteilserben, die am 6. 7. 1928 geb. Eva Nitsche, der

m 23. 5. 1931 geb. Karl Nitsche, die

und die am 1. 4. 1938 geb. Doris sämtlich in Wünschelburg, ge⸗ reten.

Zeitz. [18564] Handelsregister Amtsgericht Zeitz. Zeitz, den 20. Juli 1942. Neueintragung:

H.⸗R. A Nr. 1165 Elsa verw. Schincke Lichtbild⸗Schincke, Zeitz. Inhaber ist die Witwe Elsa Schincke geb. Förster, Zeitz. (Nicht eingetragen: Geschäftszweig: Ansichtskarten und Bild⸗ Großverlag. Geschäftsräume: Zeitz,

Schloßstraße 1)

Zörbig. [18397]

In unserem Handelsregister A 149 ist heute bei der Firma Karl Stoye und Co., Kolonialwaren, Maserial⸗ waren und Landesprodukte, Zörbig, folgendes eingetragen worden: Der Kaufmann Karl Stoye ist infolge Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden. Zur Vertretung der Gesellschaft sind sowohl Oswald Bieler als auch Gertrud Bieler ermächtigt, und zwar jeder für sich allein.

Zörbig, den 7. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗ regifter

Alverdissen. 118569] G.⸗R. Nr. 13. Molkerei Wierborn e. G. m. b. H. in Wierborn b. Barntrup. Die Liquidation ist beendet, die Ge⸗ nossenschaft erloschen. Alverdissen, den 15. Juli 1942. Das Amtsgericht.

Bauerwitz. [18570] Veröffentlichung.

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei der Elektrizitätsgenossenschaft Dreimühlen bei Gn.⸗R. 15 eingetragen:

Die Genossenschaft ist durch die Be⸗ schlüsse der Generalversammlungen vom 16. März und 28. Juni 1942 aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Max Pawelke, Johann Klose, Paul Hoffmann, Franz Müller und Wilhelm Lammich, sämtlich in Dreimühlen, sind Liquidatoren. .““

Bauerwitz, den 17. Juli 1942.

Amtsgericht.

Brüx. [18571] Genossenschaftsregister Amtsgericht Brüx.

Brüx, den 12. Mai 1942.

Abt. 7 Gen.⸗R. X 187. Genossen⸗ schaft Elektrizitätsgenossenschaft für den Ort Sellowitz, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Sellowitz.

Sitz: Sellowitz, Kreis Saaz.

Die Satzung ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 30. 11. 1941 im § 33 (Geschäftsanteile) geändert.

Danzig. [18572] Genossenschaftsregister Amtsgericht, Abt. 10, Danzig Veränderung:

Am 15. Juli 1942.

10 Gn.⸗R. 194. lungsgenossenschaft, Arbeiterheim ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“, Danzig (Weinberg⸗ straße 56 a). Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 23. Juni 1941 ist jetzt Gegenstand des Unternehmens der Bau und die Betreuung von Kleinwoh⸗ nungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Be⸗ zirks Hansestadt Danzig mit eingemein⸗ deten Vororten beschränkt. Der Zweck des Unternehmens ist ausschließlich darauf gerichtet, den Mitgliedern zu angemessenen Preisen esunde und zweckmäßig eingerichtete Kleinwohnun⸗ gen im Sinne des Wohnungsgemein⸗ nützigkeitsgesezes und seiner Durch⸗ führungsvorschriften zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in § 6 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und in den Durchführungsvorschriften

bezeichneten Geschäfte betreiben.

Eibenstock. [18573] Genossenschaftsregister Amtsgericht Eibenstock, 21. Juli 1942. Veränderung:

Blatt 9. Landwirtschaftlicher Spar⸗, Kredit⸗ & Bezugsverein Schönheide i. Erzg., eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Schön⸗ heide. An Stelle des Statuts vom 1. Februar 1912 ist das in der General⸗ versammlung vom 20. Oktober 1940 angenommene Statut getreten. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse

1. zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗ verlehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns,

2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse),

3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.

Glogau. [18574] eehe besredüesr Amtsgericht Glogau, den 1. Juni 1942. Veränderungen:

Nr. 63 Verbrauchergenossenschaft für en und Umgegend e. G. m. b. H. in Glogau. Die Genossenschaft ist in⸗

folge Einweisung des Gemeinschafes⸗ werks der Deutschen Arbeitsfront, G. m. b. H. in Hamburg in das Vermögen der Genossenschaft unter Ausschluß der Liquidation aufgelöst.

Grimmen. 4

In das Genossenschaftsregister unter Nr. 25 bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Neuendorf e. G. m. b. H. in Neuendorf folgendes einge⸗ tragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Ver⸗ schmelzungsvertrag von der Grimmener Bank e. G. m. b. H. in Grimmen über⸗ nommen worden.

Grimmen, den 22. Juli 1942.

Das Amtsgericht. Kupp. [18576]

3. Gen.⸗R. 18. Die Elektrizitätsge⸗ nossenschaft G. m. b. H. in Kupp, Kreis Oppeln, ist durch die Beschlüsse der Ge⸗ neralversammlungen vom 30. Mai und 4. Juli 1942 aufgelöst worden.

Kupp, den 7. Juli 1942.

Amtsgericht.

oldenburg, Holstein. 118

In das hier geführte Genossenschafts⸗

1 register ist bei folgenden Genossen⸗

schaften Elektrizitätsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Kröß Nr. 32 —, Elektri⸗ zitätsgenossenschaft e. G. m. u. H. in Kabelhorst Nr. 12 —, Elektrizitäts⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. in Alt⸗ Rathjensdorf Nr. 44 —, Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Fargemiel Nr. 49 eingetragen: Aufgelöst gemäß §§ 2 und 3 des Ge⸗ setzes über die Auflösung von Gesell⸗

[schaften und Genossenschaften vom 9. 10.

1934. Oldenburg in Holst., 18. Juli 1942. Amtsgericht.

Ostrowo, Posen. 118578] Bekanntmachung.

In das Gen.⸗R. Nr. 22 (Jarotschin) ist heute bei der Firma Brennerei⸗ genossenschaft Groß Lubin, e. G. m. b. H. in Groß Lubin folgendes einge⸗ tragen worden: Die Firma lauteet jetzt: Brennereigenossenschaft Langenfeld ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Groß Lieben Das Statut ist am 4. 6. 1941 geändert und neu ge⸗ faßt. Gegenstand’ des Unternehmens ist der Betrieb einer landwirtschaftlichen Brennerei auf gemeinschaftliche Rech⸗ nung und Gefahr zwecks Verwertung der von den Mitgliedern angelieferten Kartoffeln und Getreide oder sonstigen zum Abbrennen in den landwirtschaft⸗ lichen Brennereien jeweils zugelassenen Rohstoffe sowie die Rückgabe der an⸗ fallenden Rückstände wie Schlampe usw. zur Verwendung im eigenen Betrieb und im Verhältnis der zur Verarbei⸗ tung gelangten Rohstoffmengen.

Ostrowo, den 17. Juli 19422.

Das Amtsgericht. Posen. [18409] Genossenschaftsregister.

17 Gn.⸗R. 30 Bentschen. Konsum,

ss t mi 8 Haft⸗ „Panziger Lied⸗ Genossenschaft mit beschränkter Haft

pflicht, Starkendorf. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. Juni 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lautet fortan: „Landwirt⸗ schaftliche Warengenossenschaft Star⸗ kendorf eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Starkendorf. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Ein⸗

kauf von Verbrauchsstoffen und Gegen⸗

ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die Förderung der Maschinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ schäftsberieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Amtsgericht Posen, den 6. Juli 1942.

Posen. [18410] Genossenschaftsregister.

17 Gn.⸗R. 33 Bentschen. „Konsum“ Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Freidorf. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. Juni 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fortan: „Land⸗ wirtschaftliche Warengenossenschaft Frei⸗ dorf eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Freidorf. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. gemeinschaftlicher Ein⸗ kauf von Verbrauchsstoffen und Gegen⸗ ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes; 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. die der Maschinenbenutzung.

ie Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ chäftsbetrieb nicht auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Amtsgericht Posen, den 6. Juli 1942. 2

Posen. [18411] Genossenschaftsregister.

17 Gn.⸗R. 263. „Credit“ eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Posen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Juni 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Ge⸗ nossenschaft lautet fortan: „ECredit“ Wartheländische Bauernbank einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Posen.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kreditgenossenschaft zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs, insbesondere die Erteilung von mittel⸗ fristigen Darlehen und Krediten zum Bodenerwerb, zur Erbauseinander⸗ setzung, zu Schuldenablösungen, zur Inventarbeschaffung, für Bauzwecke, für Betriebsverbesserung und Inten⸗ sivierung des Betriebes. Die Ausdeh⸗ nung des Geschäfts auf Nichtmitglieder ist erlaubt. soweit sie gesetzlich zu⸗ lässig ist.

Amtsgericht Posen, den 7. Juli 1942.

Posen. [18412] Genossenschaftsregister.

17 Gn.⸗R. II. 4 Bentschen. „Spar⸗ und Darlehnskasse, Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Freidorf.“ Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 13. Juni 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fortan: „Spar⸗ und Darlehnskasse Freidorf eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Freidorf. Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel und Absatz land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung. Amtsgericht Posen, den 8. Juli 1942.

Posen. [18413] Genossenschaftsregister.

17 Gen.⸗R. 35 Scharnikau. „Spar⸗ und Darlehnskasse, Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Milkowo.“ Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 22. Mai 1941 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet fort⸗ an: „Spar⸗ und Darlehnskasse Milkowo eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Milkowo. Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel und Absatz land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung; 4. zur Förderung der Zuchttierhaltung. Amtsgericht Posen, den 9. Juli 1942.

Reichenberg. [18579] Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenberg. Veränderungen:

Gen.⸗R. I 44, 14. Juli 1942: Spar⸗ und Vorschußverein Unter⸗Polaun re⸗ gistrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, Unter⸗Polaun. Durch Beschluß der Hauptversammlun⸗ gen vom 27. April 1941, 7. März 1942 und 14. Juni 1942 ist die Satzung in den §§ 1, 3 Abs. 4, Pkt. 4 u. 5, 5 Abs. 2 n, 8, 7 Ab. . 9 17 geündert. Die Genossenschaft wurde mit Genehmi⸗ gung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 1. November 1941, Tgb.⸗Nr. 27 966/41 III, auf Grund der Verordnung vom 26. 4. 1940, RGBl. I S. 684, in die Rechtsform einee Genossenschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die Genossen⸗ schaftsfirma lautet nunmehr: Volks⸗ bank Polaun e. G. m. b. H. in Unter⸗ Polaun. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr 25 Hℛℳ, die Haftung 50 Hl.Aℳ. Absatz 3 des § 6 Pkt. 6 fällt weg. Die übrigen Veränderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Gn.⸗R. II 520, 13. Juli 1942: Gegen⸗ seitiger Spar⸗ und Vorschußverein in Ruppersdorf, regstrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Reichenberg⸗ Ruppersdorf. Durch Hauptversamm⸗ lungsbeschluß vom 12. April 1940 sind bestellt: Adolf Wolleschak in Reichen⸗ berg⸗Ruppersdorf 312, als leitender Direktor, Rudolf Lautsch, Reichenberg⸗ Ruppersdorf 292, als Direktorstellver⸗ treter, Oskar Keil, Reichenberg⸗Rup⸗ persdorf 441, als Kassierstellvertreter, Max HKraus, Reichenberg⸗Ruppers⸗ dorf 372, als Kontrollor, und Karl Augsten, Rentner, Reichenberg⸗Rup⸗ persdorf. als Kontrollorstellvertreter. Gelöscht sind der Direktor Eduard Simon und der Direktorstellvertreter Ferdinand Nitsche.

Gn.⸗R. IV 330, 26. Juni 1942. Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Bad⸗ Liebwerda und Umgebung registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Bad Liebwerda, Kreis Friedland (Isergebirge). Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. April 1942 ist a) Franz Wildner, Pensions⸗ inhaber in Bad Liebwerda 180, zum Vorstandsmitglied (Zahlmeister) ge⸗ wählt; b) die Satzung in § 55 Abs. 1 geändert. Demnach beträgt ein Ge⸗ schäftsanteil nunmehr 20 HE.ℳ; gelöscht ist das Vorstandsmitglied (Zahlmeister) Josef Anders.

Sitzverlegung:

Gn.⸗R. III 284, 18. Juli 1942. Ceskâà zälozna sklârfsko-zivnostenskâ v Ja- blonci n./N. zapsané spoleéenstvo s obmezenym ruëenim v likvidaci, Gablonz a. N. Die Genossenschaft hat ihren Sitz nach Jungbunzlau verlegt. Sie ist weiterhin im Genossenschafts⸗ register des Kreisgerichtes Jungbunzlau (Protektorat) unter Registerzeichen

Dr VIII 349 eingetragen und deshalb im Genossenschaftsregister des Amts⸗ gerichts Reichenberg erloschen. 1 Löschung von Amts wegen: Gn.⸗R. VI 80, 4. Juli 1942. Erzeu⸗ gungs⸗ und Exportgenossenschaft der Glasmacher für die Bezirke Gablonz a. N. und Eisenbrod, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung, Groß⸗Hammer, tschechisch: Vñyrobni a exportni druzstvo skläfüs pro okvesy Jablonec n./N. a Zelezny Brod, zap- sané spoleéenstvos ruéenim obmeze- nym, Velké Hamry, Groß⸗Hammer, gem. Ges. vom 9. 10. 1934, R Bl. I S. 914. Rybnik. Veränderungen: 5. Gen. R. 83 Volksbank Rybnik, O. S. Eingetragene Genossenschaft m beschränkter Haftpflicht Rybnik —. Die Handwerker⸗ und Gewerbekasse e. G. m. b. H. in Sohrau ist gemäß dem Generalversammlungsbeschluß vom 5. Dezember 1940 und dem Verschmel⸗ zungsvertrag vom 4. Dezember 1940 mit dieser Genossenschaft verschmolzen. Amtsgericht Rybnik, 13. Juli 1942.

11S5sol

schönsee, 8 [18581]

Im Genossenschaftsregister des Amts⸗ gerichts Schönsee ist unter 4 Gen.⸗R. 10 die Molkereigenossenschaft mbH. Gr. Reichenau (Spöldzielnia Mleczarska w Wielkim Rychnowie) eingetragen. Da die Genossenschaft vermögenslos ist, wird beabsichtigt, ihr Erlöschen gemäß §8 2, 3 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Chast und Genossenschaften vom 9210. 1934 von Amts wegen einzutragen. Zur Geltend⸗ machung eines etwaigen Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wir eine Frist von 2 Monaten gesetzt.

Schönsee, den 21. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

Steinau. Oder. [18582] 3. Gen.⸗R. 81. In unserem Genossen⸗ schaftsregister ist bei der unter Nr. 81 eingetragenen Elektrizitäts⸗ Genossen⸗ schaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Oelschen, Kreis Wohlau, heute folgendes einge⸗ tragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 11. Juli 1942 aufgelöst. Liquidatoren sind: Paul Wilhelm, Lehrer, Josef Seipold, Bauer in Oel⸗ schen, Krs. Wohlau. 3 Steinau (Oder), den 21. Juli 1942. Das Amtsgericht.

3 1

8

Zwönitz. 11—18583] Auf Blatt 19 des Reichsgenossen⸗ schaftsregisters, Hotel Andreasberg ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Cornsdorf betreffend, ist heute eingetragen worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist aufgelöst. 1 Amtsgericht Zwönitz, 20. Juli 1942.

5. Musterreagifter

Geislingen, Steige. [18584 Amtsgericht Geislingen (Steige). Musterregistereintragung für di

Firma Württ. Metallwarenfabrik in

Geislingen vom 22. Juli 1942:

Nr. 871. Schutzfrist um weitere drei Jahre verlängert bis 27. Juli 1945 bezüglich Kuchenplatte Nr. 8387, Korb 15 602, 15 604, Uhrhalter 23 920, Photo⸗ ständer 27 393, 27 394. .

7. Konkurse und Vergleichsfachen

Chemnitz. 118761]

Ueber den Nachlaß der am 28. Mai 1942 verstorbenen, in Chemnitz, Schiller straße 38, wohnhaft gewesenen Frau⸗ Hermine Ernestine Alma verw. Schulze geb. Hofmann wird heute am 22. Juli 1942, vormittags 9 ½ Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Herr Kaufmann Richard Oertel, hier. Anmeldefrist bis zum 22. August 1942. Wahltermin und Prüfungstermin am 31. 8. 1942, vor mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 22. August 1942. 35 N 11/42.

Amtsgericht Chemnitz, 22. Juli 1942.

Leipzig. 1 [18762 107 N 29/42. Das Konkursver⸗ fahren über den Nachlaß des am

zig C 1, Helfferichstr. 23 II, wohnhaft gewesenen Regierungsoberinspektor Franz Göbel wird nach Abhaltung des

Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Leipzig, Abt. 107, den 21. Juli 1942.

Löbau, Sachsen. [187631

3 N 4/40. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 9. Mai 193 in Rosenhain verstorbenen Dachdecker⸗ meisters Johannes Freund aus Löbau (Sachs.), Altmark 3, wird nach Abhal tung des Schlußtermins hierdurch auf gehoben.

Löbau (Sachs.), den 22. Juli 1912.

Das Amtsgericht.

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8

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Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich H

Anordnung gegen Arbeitsvertragsbruch und Abwerbung sowie das Fordern unverhältnismäßig hohen Arbeitsentgelte in der privaten Wirtschaft. Vom 20. Juli 1942.

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Einschränkung der Konstruktions⸗, Modell und Fertigungs⸗ arbeiten für Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtun gen vom 20. Juli 1942. esae

Zweite Zusatzanordnung des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion zur Vereinheitlichung von Groß⸗ und Dampf⸗ armaturen vom 10. Juli 1942. ;

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über das Verbot der Herstellung von Groß⸗ und Dampf⸗ armaturen für die Dauer des Krieges vom 11. Juli 1942.

Durchführungsbestimmung Nr. 2 zur Bekanntmachung Nr. 13 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse zur Anordnung Nr. 5 vom 23. Februar 19430.

Bekanntmachung Nr. 14 der Reichsstelle für technische Erzeug⸗ nisse zur Anordnung Nr. 5 vom 23. Februar 1940.

Bekanntmachung Nr. 15 der Reichsstelle für technische Erzeug⸗ nisse zur Anordnung Nr. 5 vom 23. Februar 1940.

Anordnung 110 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Einführung von Bewirtschaftungsvorschriften der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft im Elsaß) vom 28. Juli 1942.

Druckfehlerberichtigung der 20. Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung

der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaft⸗

lichen vxögaerei. an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941, in Nr. 160.

Aumtliches Deutsches Reich M Anordnung

egen Arbeitsvertragsbruch und Abwerbung sowie das unverhältnismäßig hoher Arbeitsentgelte in der CC11“ privaten Wirtschaft

Vom 20. Juli 1942 Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Lohn⸗

gestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. I S. 691) in Ver⸗

bindung mit § 2 der Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1941 (RGBl. I S. 222) und der 11¹]“] über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom

25. Mai 1942 (RGBl. I S. 347) ordne ich folgendes an:

§ 1

Ein Gefolgschaftsmitglied (Angestellter, Arbeiter, Lehr⸗

ling, Anlernling) hat eine Arbeit, zu deren Aufnahme es nach den bestehenden Vorschriften verpflichtet ist, anzutreten.

§ 2

Ein Gefolgschaftsmitglied darf nicht

a) pflichtwidrig eine ihm vom Betriebsführer oder dessen Beauftragten zugewiesene Arbeit (einschließlich Mehr⸗, Nacht⸗, Sonn⸗ und Feiertagsarbeit) verweigern oder mit ihr zurückhalten,

b) der Arbeit pflichtwidrig fernbleiben, d. h. insbesondere ohne hinreichende Entschuldigung fehlen, wiederholt ohne ausreichenden Grund verspätet zur Arbeit erscheinen oder die Arbeit pflichtwidrig verlassen,

c) durch disziplinwidriges Verhalten, z. B. Tätlichkeiten oder grobe Beschimpfungen, den ordnungsgemäßen Arbeitsverlauf stören.

Ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeits⸗, Lehr⸗, Anlern⸗ verhältnis) darf von beiden Teilen nicht unberechtigt vorzeitig beendet werden. Sind in zwingenden gesetzlichen Vorschriften, in der Tarifordnung, der Betriebsordnung, dem Einzel⸗ arbeitsvertrag oder in einer Anordnung auf Grund der Ver⸗ ordnung über die Lohngestaltung verschieden lange Fristen für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses vorgesehen, so ist die für den lösenden Vertragsteil jeweils längste Frist maßgebend. 84

Der Unternehmer in der Hauswirtschaft der Haus⸗ haltungsvorstand, oder sein Beauftragter dürfen ein Gefolg⸗ schaftsmitglied nicht einstellen, von dem sie wissen oder den Umständen nach annehmen müssen, daß es anderweitig zur Arbeit verpflichtet ist. Das gilt für eine zusätzliche Tätigkeit insoweit nicht, als die zur Einstellung erforderliche Zu⸗ stimmung des Arbeitsamts vorliegt oder, falls eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist, die Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigt wird; eine Beeinträchtigung ist nicht anzu⸗ nehmen, wenn dem Gefolgschaftsmitglied von seinem Betrieb die Aufnahme der zusätzlichen Tätigkeit gestattet ist. Der Unternehmer oder sein Beauftragter hat die Frage einer anderweitigen Verpflichtung des Einzustellenden sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. u“ .

2

Untersagt ist jede Handlung, die darauf abzielt, ein in

ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis stehendes Gefolg⸗

1I

schaftsmitglied durch Anbieten eines höheren Arbeitsentgelts oder sonstiger günstigerer Arbeitsbedingungen von seinem Arbeitsplatz abzuwerben.

Das Gefolgschaftsmitglied darf kein Arbeitsentgelt (Er⸗ iehungsbeihilfe) fordern, von dem es weiß oder den Um⸗ ständen nach annehmen muß, daß es die im Betriebe oder Gewerbe üblichen Sätze für vergleichbare Arbeiten über⸗ schreitet. Bei dem Vergleich sind Art und Leistung der Arbeiten sowie Alter, Berufszugehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen. Im übrigen gelten die Vorschriften des § 21 des Abschnitts III der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (RGBl. I S. 1609).

8 7 8 8

Ein Abdruck*) dieser Anordnung ist in allen Betrieben und Betriebsabteilungen an geeigneter, den Gefolgschafts⸗ mitgliedern zugänglicher Stelle auszuhängen. 8

8 8 11) Wer dieser Anordnung vorsätzlich oder fahrlässig zu⸗ widerhandelt oder sie umgeht, wird gemäß § 2 der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. I S. 691) auf Verlangen des Reichstreuhänders oder des Sondertreu⸗ händers der Arbeit mit Gefängnis und Geldstrafe, letzte in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen oder auf Grund des § 1 der Dritten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung

vom 2. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2370) in Verbindung mit

den Fünften Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung Umwand⸗ lung uneinbringlicher Ordnungsstrafen in Ersatzfreiheits⸗ strasen vom 14. April 1942 (RGBl. I S. 180) mit einer Ordnungsstrafe in Geld, an deren Stelle im Nichtbeitreibungs⸗ falle eine Haft⸗ (Arxest⸗) Strafe bis zu sechs Wochen tritt, bestraft. Strafbar ist auch der Teilnehmer (Anstifter, Mit⸗ täter und Gehilfe).

(2) Zuständig ist der Reichstreuhänder oder der Sonder⸗ treuhänder der Arbeit, der die Anordnung im Einzelfall zu überwachen hat.

(3) Zuständig ist auch der Reichstreuhänder der Arbeit,

a) in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen worden

ist oder

b) in dessen Bezirk der Beschuldigte zur Zeit der Er⸗

hebung der Anklage auf behördliche Anordnung ver⸗ wahrt wird oder

c) in dessen Bezirk die Ergreifung erfolgt oder

d) in dessen Bezirk der Beschuldigte zur Zeit der Stellung

des Strafantrags oder der Einleitung eines Ordnungs⸗

strafverfahrens seinen Wohnsitz oder seine Arbeits⸗

e11““ 6(2) Unter mehreren hiernach zuständigen Reichstreu⸗ händern oder Sondertreuhändern der Arbeit gebührt dem der Vorzug, der sich mit der Sache zuerst befaßt hat. Im Zweifelsfall bestimmt der Generalbevollmächtigte für den. Arbeitseinsatz den zuständigen Reichstreuhänder oder Sonder⸗ treuhänder der Arbeit. 1 1 § 9

(1) Die Anordnung gilt nur für den Bereich der privaten Wirtschaft. Sie gilt auch, soweit Gefolgschaftsmitglieder in das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouverne⸗ ment, die besetzten Gebiete und das sonstige Ausland entsandt werden.

(2) Die Anordnung gilt mit Ausnahme des § 7 auch in der Hauswirtschaft.

1.“.“ § 10

89

Ddiese Anordnung tritt am 15. August 1942 in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1942.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Sauckel.

*) Abdrucke dieser Anordnung können von der Geschäftsstelle des Reichsarbeitsblatts in Berlin SW 11, Saarlandstr. 96, be⸗ zogen werden. 88

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Ein⸗ schränkung der Konstruktions⸗, Modell⸗ und Fertigungs⸗ arbeiten für Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen 8 vom 20. Juli 1942 Zur Ersparnis von Konstruktions⸗, Modell⸗ und Ferti⸗ gungsarbeiten für Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen ordne ich auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und Apparateerzeugung vom 11. De⸗ ere 1939 (RGBl. I S. 2411) in Verbindung mit der urchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) für die Dauer des Krieges folgendes an: 1. Erzeugnisse, die in die Zuständigkeit der Fachgruppe 8 Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen der Iärhschustb⸗ Maschinenbau fallen, dürfen von Hersteller⸗

lirmen und Se ed edn; von geringfügigen Aenderungen und Anpassungen abgesehen nur noch in solchen Ausführungen angeboten werden, die von

den betreffenden Firmen bereits gebaut oder geliefert worden sind. . 8

„Neue Konstruktionen dürfen ohne meine ausdrückliche

Einwilligung nicht in Angriff genommen werden, die nur dann erteilt wird, wenn wichtige wehrwirtschaft⸗ liche Belange dies erfordern. 8

Falls bei den Firmen Aufträge vorliegen, deren Aus⸗

führung neue Konstruktionsarbeiten größeren Umfangs erfordern würde, ist mit dem Besteller zu verhan⸗ deln, ob an Stelle der bestellten Ausführung nicht eine solche treten kann, für die Konstruktionen und Modelle vorhanden sind.

Führen derartige Verhandlungen nicht zum Ziele, ist dem Sonderausschuß Maschinen für die Warm⸗ behandlung von Eisen und Metallen, Düsseldorf 1, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 32, Meldung zu machen. Dieser hat zu prüfen, ob die auftragnehmende Firma die er⸗ forderlichen Zeichnungen und Modelle von einer an⸗ deren Firma leihweise erhalten oder ob der Auftrag im Einverständnis mit dem Besteller von einer an⸗ deren Firma ausgeführt werden kann, der geeignete Zeichnungen und Modelle zur Verfügung stehen. Ist auch diese Lösung nicht durchführbar, so sind die frag⸗ lichen Aufträge unverzüglich den Bestellern zurückzu⸗ eben.

b Fch behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Sonderausschuß Maschinen für Warm⸗ behandlung von Eisen und Metallen einzureichen.

Diese Anordnung gilt auch für Hersteller bzw. Kon⸗ struktionsbüros, die organisatorisch der Fachgruppe Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen nicht angeschlossen

sind.

Sie gist sowohl für Inlands⸗ als auch für Aus⸗ fuhrlieferungen.

„Die Geschaäftsführung der Fachgruppe Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen hat die Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Sonderausschuß Maschinen für die Warmbehandlung von Eisen und Metallen zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfterteilung, zur Einsichtgewäh⸗ rung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebs⸗ besichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen ver⸗ pflichtet. E

. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der Ma⸗ schinen⸗ und Apparateerzeugung (RGBl. I S. 2498). Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen⸗Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 20. Juli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Zweite Zusatzanordnung *) des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung von Groß⸗ und Dampfarmaturen

vom 10. Juli 1942

Zum Zwecke der weiteren Leistungssteigerung auf dem Gebiete der Groß⸗ und Dampfarmaturenerzeugung ordne ich auf Vorschlag des Leiters des Sonderringes Armaturen auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen und Apparate vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) folgende Er⸗ gänzungen zu der von mir am 26. Oktober 1940 erlassenen Anordnung zur Vereinheitlichung von Groß⸗ und Dampf armaturen an. v

Zu I: Geltungsbereich

Der Absatz 3 erhält folgende Neufassung:

Die Anordnung gilt sowohl für Inlands⸗ Auslandslieferungen. .

Der Absatz 4 a erhält folgende Neufassung:

Die Anordnung gilt nicht für:

a) die Bau⸗, Anschlußmasse und sonstigen Bestimmungen, die in DIN⸗Fachnormen über GD⸗Armaturen festgelegt sind KM-=⸗, HNA⸗, FEN-⸗, Berg⸗, LON-⸗, Kälte⸗Armaturen usw.).

oweit in diesen keine Festlegungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen dieser Anordnung auch für GD⸗Armaturen

*) Als 1. Zusatzanordnung gilt die Anordnung des Bevoll⸗ für die Maschinenproduktion vom 29. Januar 1941, die als 1. Nachtrag den Herstellern unmittelbar zugeleitet wurde. Die Anordnung zur Vereinheitlichung von Groß⸗ und Dampf⸗ armaturen vom 26. Oktober 1940 kann zusammengefaßt mit der 1. und 2. Zusatzanordnung und der Anordnung über das Verbot der Herstellung von Groß⸗ und Dampfarmaturen für die Dauer

des Krieges vom 11. Juli 1942 bei der Fachgruppe Armaturen

und Maschinenteile, Berlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 15, be⸗ stellt werden. In dieser Zusammenfassung sind auch die in der Anordnung erwähnten und hier nicht veröffentlichten Schaubilder (Figuren) enthalten. v

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