1““ I1u1“.
Bilanz auf 31. Dezember 1941.
Aktiva.
Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben.
Wertpapiere:
a) Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen Hv
b) Sonstige Wertpapiere...
. 1 023 472,—
7 100,—
.Eigene Hypothekenpfandbriefe und Schuldverschreibungen .—
. Bankguthaben.
Sonstige Forderungen .
. Hypotheken, davon:
a) Deckungshypotheken . . . . . . . b) Rentenbankkreditanstaltshypotheken c) Sonstige Baudarlehen. 16.“
.72 703 233,48 2 865 368,50 .82 670 577,05
. Forderungen an abhängige Gesellschaften 1
Krediten
10. 11.
Durchlaufende Kredite Zinsen von Hypotheken u. durchlaufenden Krxa; —— diten: a) aus Deckungshygoo..— theken ..509 395,10 b) aus Rentenbankkredit⸗ anstaltshypotheken c) aus sonstigen Baudar⸗ Khen d) aus durchlaufenden
anteilige 1s 30 8 fällige
3 519,18 47,15
510 583,61 39 791,84
131 593,83 248,51
bis 30. 11. auf 31. 12.
fällige
31 341,23 111 898,97
2 221,01 154 794,23 9 382,57
1755 507,72 8,73
278 206,78
8 089
Bezeiltgungen. . . . .. Grundstücke und Gebäude: a) dem Geschäftsbetrieb dienende b) Sonstige. 8
349 725,51
.960 000,— .100 000,—
Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung
. Posten der Rechnungsabgrenzung .. .In den Aktiven sind enthalten: Kaufpreisrestforderung an ein Vorstandsmitglied gegen erst⸗
. Anleihen im Umlauf:
Aufgenommene Darlehen:
. Verbindlichkeiten:
rangige hypothekarische Sicherheit 9000,—. Passiva. a) Hypothekenpfandbriefe 4 ½ %.
b) Schuldverschreibungen 4 ½ % .. c) Buchforderung aus Reihe I.
140 445 000,—
4 500,—
a) Rentenbankkreditanstaltsdarlehen. Z“
.2 880 884,02 .35 628 617,24
a) verloste und gekündigte Hypothekenpfandbriefe b) gekündigte Schuldverschreibungen .. . . . c) andere Verbindlichkeiten 111“
15 200,—
. 259 200,— .449 584,76
. Unterstützungsfonds für Angestellte. . Durchlaufende Kredite .5
1 Wertberichtigungsposte
Eigenkapital . . . . . 1“ . 4* Rückstellungen.
6g53
Zinsen von Hypothekenpfandbriefen, Schuldverschreibungen, aufgenommenen Darlehen, Verbindlichkeiten und durchlaufen⸗
. Bürgschaftsverpflichtungen 1 992 480,39 .
den Krediten: a) anteilige aus Hypothekenpfandbriefen .378 750,— aus Schuldverschreibungen . .. —,— aus Rentenbankkreditanstaltsdar⸗ 1““ . 553,43 aus sonstigen Darlehen 32 070,50 aus durchlaufenden Krediten . . 131 593,83
b) fällige 256 076,48 14 999,88
—,.—
5 181,15
522 967,76
Posten der Rechnungsabgrenzung. . Reingewinn: Vortrag aus 1940 . . .
Gewinn 1941 .. .
In den Passiven sind enthalten:
276 257,51
. 16 571,24 .184 836,08
a) Gesamtverpflichtung nach § 11 Abs. 1 des Reichsges. über das
Kreditwesen (Passiven 1—3) 79 682 986,02
b) Gesamthaftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 a. a. O.
(Passiven 6—7) 83 200 000,—
1 030 572
8 697 247
158 239 179
351 000 20 954 913
1 504 817
1 060 000
1 56 271]21
192 082 432
40 449 500
38 509 501]2
723 984 391 751 21 169 929 65 000 000 18 200 000 3 580 175 3 033 663
819 225 3 293 201 407
—-—
192 082 432 63
Gewinn⸗ und Verlustrechnung auf 31. Dezember 1941.
A. Aufwendunge Löhne und Gehälter.. Soziale Abgaben .
Beiträge zur Pensionskasse für Körperschaftsbeamte . . . . .
. Abschreibungen:
. Zinsen u. Provisionen von aufgenommenen
a) auf Grundstücke und Gebäude 8 b) auf Kapital⸗ u. Zinsenforderungen..... c) auf Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung..
verschreibungen: a) von Hypothekenpfandbriefen b) von Schuldverschreibungen. .
bindlichkeiten: 8 a) von Rentenbankkreditanstaltsdarlehen b) von allen übrigen Darlehen ...
.Zinsen von durchlaufenden Krediten
. Zuweisungen zu den Rückstellungen 1
Gebäudeaufwendungen ...
. Alle übrigen Aufwendungen .... Reingewinn: Vortrag aus 1940
a) von . ...
2. 3.
4. 5. 6. 7. 8. 9.
Gewinn.
1
b) von Rentenban kreditanstaltshypotheken 1 8 c) von sonstigen Baudarlehen...
Andere Zinsen...
Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnah
Darlehensgeschäft . [. . . . . . .. . Zinsen von durchlaufenden Krediten.. Erträge aus Beteiligungen... “ Erträge aus Gebäuden.. Außerordentliche Erträagea..
Sonstige Ertragaag . Gewinnvortrag aus 1940 —.O
Stuttgart, den 31. März 1942.
Darleh
9 645,21 528,83 324,21
.Zinsen und Provisionen von Hypothekenpfandbriefen und Schuld⸗
1 833 215,02 187 899,95
en und Ver.
101 680,86 1 681 746,80
ER.ℳ. 9 1 398 023/87 8 10 546 90 8 63 696/66
1 783 427 492 356
2 174 230,18 111 367,71 2 761 387,22
2 3 5
Württ. Landeskreditanstalt 8 Der Vorsitzende des Vorstands: J. A.: Riekert. .Nach dem abschließenden Ergebnis der pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Anstalt sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäfts⸗ bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt wesentliche Bean⸗ standungen nicht ergeben.
Berlin, im April 1942.
Dr. Ellmendo f, Wirtschaftsprü Dr.
men aus dem
.
5 046 985 322 326
. 16 953 . 492 556 19 962 17 562 59 034 14 683 16 571
6 006 633
Alkrtiengesellschaft für üecschektoressenas — Deutsche Baurevision. Bargmann, Mirtschafteprütser
n [17427]. 8 8 “ 8 Mlärkisch⸗Schlesische Volksversicherung Versicherungsverein a. G. zu Berlin.
Gewinn⸗ und Verlustre
chnung für das Geschäftsjahr 1941.
A. Einnahm
1. Deckungsrücklage
4. Sonstige Reserven
Vorjahres .. Beiträge ..
Kapitalerträge: 1. Zinsen
Sonstige Einnahmen
B. Ausga
. Zahlungen für unerledigte Vorjahre:
1. Geleistet ..
2. Zurückgestellt
Geschäftsjahr . . .
(Rückkauf) .. 11“ .Gewinnanteile an Versiche 1. Aus Vorjahren: 8 a) abgehoben . . .
b) nicht abgehoben.
2. Aus dem Geschäftsjahr:
a) abgehoben 66 b) nicht abgehoben.. Verwaltungskosten: 1. Abschlußkosten ....
3. Steuern und öffentliche
1. Abschreibungen.
Sonstige Reserven .... Zuführung an die gesetzlich Sonstige Ausgaben . . .
Vermögensrech
Ueberträge aus dem Vorjahre:
2. Rückstellung für schwebende Versicherungsfälle 3. Gewinnrücklage der Versicherten 8
5. Zuwachs aus dem Ueberschuß des
Nebenleistungen der Versicherun
2. Mietserträge.... . Gewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn.
Zahlungen für Versicherungsverflichtungen im
Zahlungen für vorzeitig aufgelöste Versicherungen
2. Sonstige Verwaltungskosten 1“
4. Beiträge an Berufsvertretungen..
Deckungsrücklage am Schlusse des Ge Gewinnrücklage der Versicherten
Reingewinn an die Kriegsrückstellung .
R.ℳ
2 537 943 5 9⁵⁵ 89 199
en.
15 075,38 2 650 034 % 598 722 82 4 265
1 860,99 16 936
. . „
gsnehmer 110 825 19 411
130 236 96 4 020 35 822 40
22
3 388 102 25
18“*“
Gesamteinnahmen:
en. Versicherungsfälle der
5 955
EEE55 8196
( 286 650
2 2 086 ¼ rte:
2 973,50
649,—
. . . . 21 476,75 . . 3 592,50
Abgaben. 209 750 8 657
2 764 596 66 806
13 982 334
256
334
[3 388 102
schäftsjahres e Rücklage ..
. .„ 0 2
Gesamtausgaben: nung zum 31. Dezember 1941.
8 *
A. Vermögens Grundbesitz .. .
Schuldscheinforderungen: a) gegen öffentliche Koͤrpe b) Sonstie Wertpapiere. Vorauszahlungen rungsscheine...
1. Hypothekenzinsen.. 2. Darlehnszinsen.. 3. Wertpapierzinsen.. 4. Mieten. Außenstände bei Inkassov Geschäftsjahr ...
Geschäftseinrichtung. Sonstige Vermögenswerte Posten der Rechnungsabgre
Gesetzliche Rücklage (§ 37
S““
Wertberichtigungen. Deckungsrücklage ...
Rücklage für Verwaltungs Sonstige Reserven:
6“ 2. Für Wiederinkraftsetzun hobene Rückkäufe. 3. Kriegsrückstellung Barkautionen . . . .. . Sonstige Verbindlichkeiten
2. Vorausgezahlte Mieten
3. Vorausgezahlte Zinsen 4. Sonstige
Ueberschuß..
Wendorff. Buß
tungen mit dem Betrage von 2
unternehmungen und Bausparkass
Felde; Paul Krüger, Berlin.
stellv. Voxf.; Wilhelm Baumann Berlin; Franz Kusche, Berlin; F Berlin. 8— 5
Hypotheken und Grundschuldsorderungen
und Darlehen auf Versiche⸗ Beteiligungen an sonstigen Unternehmungen m
Guthaben bei Banken und Sparkassen. Rückständige Zinsen und Mieten:
Kassenbestand und Postscheckguthaben.
B. Verpflichtun
1. Bestand am Schlusse des Vorjahres . .. 2. Zuführung aus dem Ueberschuß des Geschäfts⸗
Rückstellung für schwebende Versicherungsfälle Gewinnrücklage der Versicherten . . . ..
1. Nicht abgehobene Gewinnanteile an Ver⸗
1. Vorausgezahlte Beiträge
Posten der Rechnungsabgrenzuung..
Berlin, den 25. Juni 1942. Der mathematische Sachverständige. Nach § 73 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungs⸗ unternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 wird hierdurch bestätigt, daß die eingestellte Deckungsrücklage vorschriftsmäßig angelegt ist und aufbewahrt wird. Berlin, den 25. Juni 1942. .. Der Treuhänder. Vorstand: Heinz Wendorff, Berlin, Vorsitzer;
Er 89. 305 770 — 305 467
werte. RAMS ₰
104 427 199 750 304 177
b —— 2 019 720
rschaften..
NEEERE1g66629 9
„ . 6 559 ⸗ „g66 5 „ 2
ertretungen aus dem
““ Gesamtbetrag:
4 2
en. AG.):
8 155 938
156 273
1 274
2 764 596 13 100 66 806
1 566%
.
kosten ...
gen und nicht abge⸗
. * 2
7 231
8 12 056 2. “ 334
Gesamtbetrag: 3 044 983
Berlin, den 25. Juni 1942. Märkisch⸗Schlesische Volksversicherung Versicherungsverein a. G.
zu Berlin.
jäger, z. Zt. im Felde. Krüger.
Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Märkisch⸗Schlesischen Volksversicherung, Versicherungsverein a. G. zu Berlin, sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschluß er⸗ läutert, den gesetzlichen Vorschriften. 8 b “
Berlin, den 19. Juni 1942. 8
Der Prüfer: Ernst Lorenz.
Die in der vorstehenden Vermögensrechnung unter Ziffer III der Verpflich⸗
764 596,46 Kℳ ausgewiesene Deckungsrücklage ist
1 berechnet.
gemäß § 65 Absatz 1 des Gesetzes über die e. der privaten Versicherungs⸗
en vom 6. Juni 19
8 Heinz Wendorff.
Stromberg, Stellvertreter. Josef Bußjäger, z. Zt. im
Aufsichtsrat: Lothar Geisler, Berlin, Vorsitzer; Waldemar Schiller, Berlin,“
Berlin; Hermann Giersdorf, Berlin; Paul Krüger, riedrich Wilhelm Richter, Berlin; Viktor Trawnik,
[18985] Vereinigte Lebensversicherungs⸗ anstalt a. G. für Handwerk, Handel und Gewerbe in Hamburg. Die Mitgliedervertreter unserer An⸗ stalt werden hierdurch zu der am Sonn⸗ abend, dem 15. August 1942, 11 Uhr, in Hamburg in dem Gebäude der Industrie⸗ und Handelskammer, Einzelhandelsabteilung (frühere De⸗ taillistenkammer), Vollversammlungs⸗ saal, Erdgeschoß, Hamburg 26, Neue Rabenstr. 27/30, stattfindenden Ver⸗ treterversammlung der Mitglieder⸗ vertreter mit folgender Tagesordnung
eingeladen: 1. Eingänge. 2. Entgegennahme der Jahresabrech⸗ nung 1941. 3. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstandes für 1941. 4. Wahlen. 5. Sonstiges. Hamburg, den 25. Juli 1942. Der Vorstand. Bartholatus. Bökenkamp. Süßbauer.
[17932]
Wir veröffentlichen hiermit das ab⸗ Chliepende Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers über unseren Be⸗ trieb, Geschäftsjahr 1941, gemäß der Verordnung zur Durchführung der Vor⸗
schriften über die Prüfungspflicht der
Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 1933. Halle/S., den 15. Juli 19122. Central⸗Ankaufsstelle 8
für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, Halle/S., gegr. 1889. Nach pflichtgemßer Prsong enf hach pflichtgemäßer au Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes so⸗
wie der erteilten Aufklärungen und
Nachweise entsprechen die Bu rung
und der Jahresabschluß den 8 ihen
Vorschriften. Auch die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Betriebes haben wesent⸗
liche Beanstandungen nicht ergeben.
Halle/S., den 15. Juli 1942.
Wirtschaftsprüfer Dr. Heinz Roth.
10. Gesellschaften m. b. H.
[17929 Ostdeutsche Werkstätten G. m. b. H., Berlin⸗Wannsee, Bismarckstr. 24.
In der Versammlung der Gesell⸗
schafter vom 5. üg. 1942 ist die v des Stammkapitals von 2ℳ 750 000,— auf Rℳ 975 000,— be⸗ h zworbens .“ emäß 8 es G. m. b. H.⸗Gese werden hiermit die Fhniger 88 esescha⸗ eeeö sich bei der Gesellschaft zu melden. Berlin⸗Wannsee, den 16. Zuli 1942. Ostdeutsche Werkstätten G. m. b. H. Dr. Huth. Cranz. meinnützige Siedlungse⸗ Treuhandgesellschaft m. b. H., Berlin SW 68. Einladung zur Gesellschafterver⸗ sammlung am Montag, dem 10. August 1942, 12 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Berlin SW 68, Schützenstr. 26. Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. 7. 1940 bis 30. 6. 1941.
2. Entschließung zur Bilanz.
3. Entlastung:
a) der Geschäftsführung, b) des Aufsichtsrates.
4. Bericht über das laufende Ge⸗ schäftsjahr. 1
5. Wahl des Wirtschaftsprüfers für die Zeit vom 1. 7.1941—30. 6. 1942.
6. Verschiedenes.
Berlin, 24. Juli 1942.
Dr. Habbena, Vorsitzer des Aufsichtsrates.
Als Besitzerin aller Anteile bescch⸗ ich die Liquidation der Firma Tech⸗ nische Forschungen Oberingenieur Johann Meyer GmböH., Berlin⸗ Steglitz, Grunewaldstr. 6, und bestelle
sum Liquidator die bisherige Geschäfts⸗
ührerin Frau Grete Meyer, geb. Wei⸗ landt, Berlin⸗Steglitz, Grunewaldstr. 6. Gleichzeitig werden alle Gläubiger hiermit ausge orbert iher etwaigen Forderungen bei dem bestellten Liqui⸗ dator anzumelden. 8 Technische Forschungen Oberingenieur Johann Meyer [18611] GmbH. Grete Meyer, geb. Weilandt, Geschäftsführerin.
[18145]
Die Gesellschaft ist durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 1. Juli 1942 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt die Herren Rudolf Garten, Dahlewitz, Kr. Teltow, Memelland⸗ straße, und Willi Blumberg, Blanken⸗ felde, Kr. Teltow, 39, mit der Maßgabe, daß jeder von ihnen die Gesellschaft allein zu vertreten berechtigt ist. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei den Liquidatoren zu melden.
Eystrup, Weser, den 27. Juli 1942.
Hugo Schütze
Landbedarf G. m. b. H. Die Liquidatoren: Rudolf Gart Willi B1.
i. Liqu.
berg.
M Nr. 175
2,30 £ℳ einschließlich 0,18 Zeltungsgeb⸗ abholer bei der en 1,90 monatli
er o ch. Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8
Erscheint an jedem Wochentag abends. 88— 8 FIrI monatlich ü 2 J 8 8g. i. iaghn 8
straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 90 %0, einzelne 10 w. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung
Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Ar.: 109 33 33.
für Selbst⸗
bes
Anzelgenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile
„einer breigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ. . — Anzeigen
immt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge 88 25— einseitig 88
darin auch a
In) oder du⸗
wer sollen. —
schriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere gugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter⸗ Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben hefrisftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
Berlin, Mittwoch, den 29. Juli, abends
——
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1942 — n * —2
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich üssea
Erlaß über Lebensmittelkarten⸗Regelung für ausländische Zivil⸗ arbeiter.
1. Durchführungsverordnung zur Anordnung zur Mobilisierung
von Eisenreserven vom 11. Juli 1942.
Anordnung über die Senkung gebundener Preise. Vom 27. Juli 1942. Berichtigung der 2. Anordnung des Bevollmächtigten für die
Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung von Maschinen und Einrichtungen für den Bergbau, in Nr. 171.
Verordnung über die Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen
im Zollgrenzbezirk des Oberfinanzbezirks Hamburg.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Marienwerder
über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Aumtliches Deutsches Reich
Betrifft: Lebensmittelkarten⸗Regelung für ausländische Zivilarbeiter Die im Reich arbeitenden ausländischen Zivilarbeiter be⸗
kommen zumeist in ihren Lagern Gemeinschaftsverpflegung. Ein großer Teil der ausländischen Zivilarbeiter, die nicht in
landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind, müssen sich jedoch selbst verpflegen und erhalten daher Lebensmittelkarten. Bei der Ausgabe der Lebensmittelbedarfsnachweise sind zahlreiche
Schwierigkeiten aufgetreten, da die ausländischen Zivilarbeiter
oft ihren Arbeitsplatz und somit ihren Wohnsitz wechseln und es nicht kontrollierbar ist, ob sie bereits Lebensmittelkarten erhalten haben oder nicht. Da die ausländischen Zivilarbeiter
kein einheitliches Personalausweispapier in Händen haben, ist es nicht möglich, die Ausgabe der Lebensmittelbedarfs⸗ nachweise an die Abstempelung eines Ausweises zu knüpfen. Um auf jeden Fall eine Doppelversorgung ausländischer Zivil⸗ arbeiter zu unterbinden und die Arbeit der Ernährungsämter bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten an ausländische Zivilarbeiter zu erleichtern, wird folgende Regelung getroffen:
. Wochenkarte Für ausländische Zivilarbeiter, die in einem Angestellten⸗
oder Lohnverhältnis stehen, aber nicht in landwirtschaftlichen
Betrieben tätig sind und keine Gemeinschaftsverpflegung er⸗ halten, wird mit Wirkung vom 24. August 1942 (Beginn der 40. Zuteilungsperiode) die „Wochenkarte für ausländische
Zivilarbeiter“ nach anliegendem Muster eingeführt *⸗K. Einteilung der Karte
Die Wochenkarte besteht aus einem Stammabschnitt und Einzelabschnitten für sämtliche, den ausländischen Zivil⸗ arbeitern in einer Woche zustehenden Lebensmittel. Ein bzw.
zwei freie Abschnitte (W 1 und W 2) stehen den Ernährungs⸗ ämtern für etwaige besondere Aufrufe zur Verfügung. Die Einzelabschnitte sind während der aufgedruckten Zeitspanne und nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt gültig. Auf dem Stammabschnitt muß der Name des Arbeiters (der Arbeiterin) eingetragen werden. Die Uebertragung der Karte auf andere Personen ist verboten. Da die ausländischen Zivilarbeiter bis zur 42. Zutei⸗ lungsperiode bereits die Reichskarte für Marmelade (wahl⸗ weise Zucker), die Reichszuckerkarte und die Reichseierkarte, und bis zur 43. Zuteilungsperiode den Kartoffelbezugsschein⸗
ausweis erhalten haben, kommen die Einzelabschnitte für diese
Ware bei den Wochenkarten bis zur 42. bzw. bis zur 43. Zu⸗ teilungsperiode in Fortfall. Die Einzelabschnitte sind beim Lebensmittelbezug von den Verteilern abzutrennen und gemäß den für Einzelabschnitte eltenden allgemeinen Bestimmungen zu behandeln. Auch er Einzelabschnitt über Speisekartoffeln, der sich von der 44. Zuteilungsperiode ab auf der Wochenkarte befindet, muß abgetrennt werden, denn die abgetrennten Einzelabschnitte sind auch in diesem Fall — wie bei den als „Reisekarte“ abgestempelten Bezugsausweisen (vgl. Erlaß vom 3.6.1942 — II A 7- 2000) — die Grundlage für die Ausstellung der Bezugscheine. Farbe und Papier 8
Die Wochenkarten sind in dunkel⸗gelbem Farbton (Farb⸗ ton Nr. 22 der Farbtafel der Vereinigung Holzhaltig Holzfrei) auf 70 g/ qm Papier der Stoffklasse II anzufertigen. Die Matern werden jeweils zusammen mit den übrigen Matern für Lebensmittelkarten von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. 8 8 8
Ausgabe durch die Betriebe
Die Ausgabe der Wochenkarten an die ansländischen Zivilarbeiter erfolgt durch die Betriebe, in denen die aus⸗ ändischen Zivilarbeiter beschäftigt sind. Die Betriebe haben
aher dem für sie zuständigen Ernährungsamt mindestens ine Woche vor Beginn jeder neuen Zuteilungsperiode voll⸗ ändige namentliche Listen der bei ihnen beschäftigten aus⸗
1 ländischen Zivilarbeiter und vier Tage vor 2 jeder neuen Woche Veränderungsmeldungen (Zugang, Abgang) zu [dieser Liste einzureichen. In den Veränderungslisten ist auch anzugeben, von wo und aus welchem Betrieb der Arbeiter kommt, oder wohin er verzogen und welches seine zukünftige Arbeitsstätte ist. . Für Arbeiter, die neu eintreten, haben die Betriebe neben der Eintragung in die Liste der Veränderungsmeldung die weiter erforderlichen Unterlagen (polizeiliche Anmeldung usw.) vorzulegen.
Einreisenden Arbeitern sind von den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) Reise⸗ und Gaststättenmarken bis zum Wochenende auszuhändigen, soweit sie nicht Naturalverpflegung bekommen. .
Für die Dauer des zeitweiligen Aufenthaltes im Ausland (z. B. Urlaub, Krankheit) erhalten die ausländischen Zivil⸗ arbeiter keine deutschen Lebensmittelkarten (vgl. Erlaß vom 6. März 1941 — II 1 a 7179).
Ausnahmen
Ausländer, die freiberuflich usw. tätig sind und einen festen Wohnsitz haben (z. B. Diplomaten, Journalisten, Arzte, Vertreter, Studenten) erhalten wie bisher ihre Lebensmittel⸗ karten durch die Ernährungsämter (Kartenausgabestellen). Die Ernährungsämter werden ermächtigt, auch an die ausländischen Zivilarbeiter, die bereits vor dem 1. September 1939 im Reich ansässig waren, Lebensmittelkarten auszugeben, sofern diese eine Bescheinigung ihres Betriebes vorlegen, daß sie durch den Betrieb keine Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter er⸗ halten und auch nicht in Zukunft erhalten werden. Die Er⸗ nährungsämter (Kartenausgabestellen) sind verpflichtet, diese Fälle zu überprüfen, damit keine Doppelversorgung erfolgt.
Die Vorschriften dieses Erlasses finden keine Anwendung auf Zivilarbeiter aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion. Für die Verpflegung dieser Arbeiter gelten die Sätze meines Erlasses vom 17. April 1942 — II 1- 7092 — und vom 21. Juni 1942 — II 1 - 7734 —.
Für die Lebensmittelversorgung ausländischer Binnen⸗ schiffer verbleibt es bei meiner durch Erlaß vom 8. September 1941 — II C 11 b - 1620 — getroffenen Regelung.
Schlußbestimmungen
Dieser Erlaß tritt mit Wirkung vom 24. August 1942 (Beginn der 40. Zuteilungsperiode) in Kraft. Sofern die Durchführung dieses Erlasses und der sich daraus ergebenden Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt wegen der notwendigen technischen Vorbereitungen nicht möglich ist, kann die Ein⸗ führung der Wochenkarte bis zum 21. September 1942 (Beginn der 41. Zuteilungsperiode) verschoben werden.
Die Ernährungsämter und Kartenstellen sind durch Üüber⸗ sendung eines Abdrucks dieses Erlasses unmittelbar zu benach⸗
Berlin, den 10. Juli 1942. 1
Der Reichsminister für Ernährung und Landwi 1 Im Auftrage: Dr. Claußen. Geschäftszeichen: II C 1 — 1550. “ Durchführungsverordnung zur Anordnung zur Mobilisierung von Eisenreserve vom 11. Juli 1942:
Die in § 2 der Anordnung vorgesehenen Anträge auf Zusatzentschädigung sind bei den Industrieabteilungen der örtlich zuständigen Wirtschaftskammern einzureichen.
Berlin, den 24. Juli 1942.
Anordnung über die Senkung gebundener Preise
2 Vom 27. Juli 1942
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführu Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars die Preisbildun vom 29. Oktober 1936 GB, 1 S. 927) in Verbindung mit § 29 der Krichswirischaft er⸗ ordnung ordne ich mit Hu sinneng des Beauftragten für de Her im Einvernehmen mit dem Reichsminister ‚für Bewaffnung und Munition, dem Reichsminister der Fi⸗ nanzen und dem Reichswirtschaftsminister folgendes an:
§ 1 Aufhebung von Preisbindungen Mit Wirkung vom 1. Dezember 1942 treten im Bereich der Industrie die Preisbindungen der ersten Hand außer Kraft, bei denen nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Preis⸗ senkung nach den Vorschriften dieser Anordnung durchgeführt oder eine Ausnahme nach § 2 Absatz 3 zugelassen worden ist.
§ 2 Senkung der gebundenen Preise ¹
1) Gebundene Preise der ersteneHand müssen im Bereich udustrie bis zum 1. Dezember 1942 gesenkt werden.
der
(2) Die Verbände und Zusammenschlüsse sind verpflichtet,
sich zwecks Durchführung der Preissenkung über ihre Wirt⸗ schaftsgruppen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung, im Falle des § 9 mit der zuständigen Preisbildungsstelle un⸗ verzüglich in Verbindung zu setzen. (3) Der Reichskommissar für die Preisbildung kann auf Antrag der Wirtschaftsgruppe aus volkswirtschaftlichen Grün den Ausnahmen zulassen. Ein solcher Antrag kann nur bis zum 1. Oktober 1942 gestellt werden. ““ 8
Prethsenlung—
(1) Das Ausmaß der Preissenkung wird vom Reichs⸗ kommissar für die Preisbildung festgesetzt. Die Preissenkung wird im Regelfall für alle an der Preisbindung Beteiligten einheitlich um den gleichen Hundertsatz durchgeführt.
(2) Die Anordnung der Preissenkung gemäß Absatz 1 hat zur Folge, daß an Stelle des bisherigen gebundenen Preises (Fest⸗ oder Mindestpreis) ein neuer gebundener Preis tritt. Der neue Preis errechnet sich in der Weise, daß von dem bisherigen gebundenen Preis (Fest⸗ oder Mindestpreis) der Betrag der gemäß Absatz 1 vorgeschriebenen Preissenkung abzuziehen ist.
(3) Von den einzelnen an der Preisbindung beteiligten Unternehmen ist die Preissenkung, soweit es sich nicht um Syndikate handelt, wie folgt vorzunehmen:
Der Senkungsbetrag ist von dem jeweils preisrechtlich höchstzulässigen Preis des Unternehmens abzuziehen. Bei Unternehmen, die ihre Erzeugnisse zu dem gebundenen Fest⸗ oder Mindestpreis vertreiben, deckt sich also der gesenkte Preis des einzelnen Unternehmens mit dem neuen gebundenen Preis (Absatz 2). Lagen dagegen die bisherigen Preise des Unternehmens über den früheren gebundenen Preisen, so ist der Senkungsbetrag von den bisherigen Preisen abzuziehen. Der neue Preis des Unternehmens deckt sich also in diesem Fall nicht mit dem neuen gebundenen Preis. Hat ein solches Unternehmen seine Abnehmer zu verschiedenen Preisen be⸗- liefert, so ist der Senkungsbetrag von diesen verschiedenen Preisen abzuziehen. . (4) Auf Syndikate sind die Vorschriften des Absatzes 3 simneme anzuwenden, es sei denn, daß der Reichskommissar für die Preisbildung im Einzelfall etwas anderes anordnet.
§ 4
Unterschiedliche Preissenkung 6(61) Ist für die an einer Preisbindung beteiligten Unter⸗ nehmen eine einheitliche Preissenkung, wie sie in § 3 vor⸗ gesehen ist, nicht möglich, so kann der Feichskommissen für die Preisbildung in Ausnahmefällen für die Beteiligten eine unterschiedliche Preissenkung anordnen oder auf Antrag der Wirtschaftsgruppe zulassen.
(2) Für die beteiligten Unternehmen werden in solchen
Fällen zwei Preisgruppen gebildet.
Zur Preisgruppe A gehören die Unternehmen, die die nach § 3 Abs. 1 angeordnete Preissenkung voll durchführen. Zur Preisgruppe B gehören die Unternehmen, die ihre Preise mindestens um die Hälfte des vorgeschrie⸗ “ benen Hundertsatzes senken.
(3) Die Unternehmen stufen sich in eigener Verantwor⸗ tung durch Erklärung gegenüber ihrer Wirtschaftsgruppe in eine der Preisgruppen ein. Die Preisgruppe B darf nur ge⸗ wählt werden, wenn die Einstufung in die Preisgruppe A für das Unternehmen nach seiner wirtschaftlichen Gesamtlage und unter Berücksichtigung der Grundsätze der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft nicht tragbar ist. Unternehmen, die bis zum 1. Dezember 1942 keine Erklärung abgegeben haben, gehören zur Preisgruppe A.
(4) Der Reichskommissar für die Preisbildung sowie die Wirtschaftsgruppen können ein Unternehmen, das sich in die Preisgruppe B eingestuft hat, in die Preisgruppe A umstufen.
(5) Unternehmen, die nicht zu den Preisen der Preis⸗ gruppe A liefern, müssen damit rechnen, daß sie bei der Ver⸗ gebung von Aufträgen gegenüber solchen Unternehmen benach⸗
iligt werden, die ihre Aufträge zu den Preisen der Preis⸗ pe A ausführen. Mit der Entziehung von Aufträgen ent⸗
t die darauf gestützte Bevorzugung bei der Zuweisung von
rbeitskräften, Rohstoffen, Betriebsmitteln usw.
(6) Auf Syndikate sind die Vorschriften der Absätze 1—5
8 anzuwenden, es sei denn, daß der Reichskommissar
r die Preisbildung im Einzelfall etwas anderes anordnet.
§ 5 Anrechnung von früheren Preissenkungen c9 Preissenkungen, die seit dem 1. September 1939 von einzelnen Unternehmen bei preisgebundenen Erzeugnissen vor⸗ genommen worden sind, werden auf die Preissenkungen nach 8§ 3 und 4 angerechnet, wenn sie bis zum 1. Oktober 1942 der Wirtschaftsgruppe gemeldet worden sind.
(1) Der Reichskommissar für die Preisbildung kann die herabgesetzten Preise (Fest⸗ oder Mindestpreise) zu Einheits⸗ preisen oder Gruppenpreisen der Gruppe I im Sinne des § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Gewinn⸗ abführungsverordnung (Erste GADV.) vom 31. März 1942 (RGBl. I S. 162) erklären. Die an der Preisbindung Be⸗