1942 / 203 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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1943

Straße 66, bei mir einzureichen.

8 22 . verbote in der elektrotechnischen Industrie vom 28. Februar

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 203 vom 31. August 1942. S.

2

Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeiternden Industrie vom 30, Ok⸗ tober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatzanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) ordne ich mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an: § 1 (1) Die Herstellung folgender Leuchten ist ab 1. Januar verboten: a) Arbeitsplatz⸗, Werkstatt⸗ und Außenleuchten, b) explosions⸗, schlagwettergeschützte, staub und wasser⸗ dichte Leuchten, 8 1 8 c) Handleuchten, 1t Luftschutzleuchten,, Innenraum⸗ und Dampflampenleuchten, Anleuchtgeräte und keramische Leuchten, Aufnahme⸗ und Kopierbogenlampen, Bogenlampen, be Filmbeleuchtungsgeräte, Bühnenleuchten, Federzugleuchten, Leuchtenaufhängevorrichtungen, Buchleseleuchten, Geellächenfeschten mit Schirmen über 60 cm Durch⸗ messer, Hausnummernleuchten aus Metall, Klavier⸗ und Flügelleuchten, Metallwandarmleuchten mit Glasglocken für Innen⸗ räume, Nähmaschinenleuchten für Haushalt aus Metall, Rasierspiegelleuchten, Reklamebeleuchtungen, Stopfleuchten, w) Weichgummihandleuchten G (2) Unter das Verbot fällt nicht die Herstellung von Sonderleuchten für Wehrmachtszwecke.

Herstellung von elektrischen Leuchten im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen von Leuchten.

§ 3

.(1) Ausnahmen von dem Verbot des § 1 können in be⸗ gründeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind bei mir zu stellen.

(2) Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichsinnungsverband des Elektro⸗Installateur⸗Handwerks, Berlin⸗Lichterfelde, Potsdamer Straße 26, herstellende Händlerfirmen über die Fachgruppe Elektro der Wirtschafts⸗ gruppe Groß⸗ und Außenhandel, Berlin W 50, Augsburger

.

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2

§ 4 1t § 1 Ziffer 4 meiner Anordnung Nr. 1 über Fertigungs⸗

1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) sowie § 1 Absatz 1 und 3 meiner Anordnung F 18 Nr. 1 über die Fertigung von elektrischen Leuchten vom 28. Februar 1942 werden mit Wirkung vom 1. Januar 1943 aufgehoben.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 14 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. § 6

„Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie für das Ge⸗ biet der Untersteiermark.

Berlin, den 31. August 1942. . Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei de Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie.

Ostermann.

8 Anordnung Nr. 4 11““ des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Elektroindustrie über die Herstellung von Elektro⸗ wärme⸗ und ⸗haushaltgeräten vom 31. August 1942.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Ok⸗ tober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) ordne ich mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an:

§ 1

(1) Die Herstellung von Elektrowärme⸗ und ⸗Laushalt⸗ geräten wird mit Wirkung ab 1. Oktober 1942 verboten.

(2) Bis zum 30. September 1942 bleiben in Kraft die Vorschriften: 1

1. des § 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 über Fer⸗

tigungsverbote in der elektrotechnischen Industrie vom 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preu⸗ ßischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942), meiner Anordnung F 17 Nr. 1 über die Fextigung von Elektrowärme⸗ und ⸗Haushaltgeräten vom 28. Fe⸗ bruar 1942, wodurch den Mitgliedern der Fachabtei⸗ lung 17 gestattet ist, bestimmte Elektrowärme⸗ und „Haushaltgeräte, die sie bereits in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939 hergestellt haben, in dem angegebenen Umfang zu fertigen.

(3) Nach dem 1. Oktober 1942 darf nur derjenige Elet⸗ trowärme⸗ und ⸗Haushaltgeräte herstellen, der eine für diese Zeit geltende Herstellungsanordnung der Wirtschaftsgruppe

lektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeug⸗ nisse besitzt. . b

(4) Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften meiner im Absatz 2 angeführten Anordnuüngen verlieren mit dem 30. September 1942 ihre Gültigkeit.

Wer nach § 1 Elektrowärme⸗ und ⸗Haushaltgeräte nie mehr herstellen darf, darf auch keine Verlagerungsaufträge in die besetzten Gebiete auf diese Erzeugnisse mehr erteilen.

§ 3

(1) Wer nicht im Besitz einer für die Zeit nach dem

nach dem 1. Oktober 1942 noch aufarbeiten bzw. aufarbeiten

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse meldet.

nicht

vorgearbeitetes Material und für vollständig geklärte Ver⸗ lagerungsaufträge bereitgestelltes unvorgearbeitetes Material

lassen, wenn er 1. nach § 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 über Ferti⸗ gungsverbote in der elektrotechnischen Industrie vom 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) ode nach meiner Anordnung F 17 Nr. 1 über die Fertigung von Elektrowärme⸗ und ⸗Haushaltgeräten vom 28. Fe⸗ bruar 1942 oder auf Grund einer besonderen Ausnahmegenehmigung zur Herstellung berechtigt ist und 2. bis zum 15. September 1942 az) Art und Zahl der aus solchem Material nach zu P“ fertigenden Geräte, bb) die für die Aufarbeitung dieses Materials voraus⸗ ssichtlich erforderliche Zeit

(2) Die Meldungen sind mit dem Vermerk zu versehen: „Die Richtigkeit wird unter Bezugnahme auf die Ver⸗ ordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirt⸗ schaft vom 21. März 1942 bestätigt.“

(3) Die Firmen, die hiernach zur Aufarbeitung berechtigt

sind, haben der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs⸗

stelle für elektrotechnische Erzeugnisse jeweils bis zum 15. des folgenden Monats, erstmalig zum 15. November 1942, die Ist⸗

Erzeugung des Vormonats nach Art und Zahl zu melden.

(4) Alle Meldungen sind doppelt einzureichen.

(5) Ueber die auf Grund der Ziffer (1) hergestellten Er⸗ zeugnisse darf erst nach Freigabe durch die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeug⸗ nisse verfügt werden.

§ 4

Diese Anordnung gilt auch für Handwerksbetriebe und zusammenbauende Handelsbetriebe.

0

0

Ausnahmen von dem Verbot der §§ 1 bis 3 können in be⸗ gründeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind bei mir zu stellen.

Handwerksbetriebe haben ihre Anträge beim Reichs⸗ innungsverband des Elektro⸗Installateur⸗Handwerks, Berlin⸗ Lichterfelde, Potsdamer Straße 26, einzureichen, Handels⸗ betriebe bei ihrer zuständigen Fachgrupnee.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—14 der Verordnung über den Varenverkehr bestraft.

§ 7

Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie für das Gebiet der Untersteiermark. 8

Mit dem 30. September 1942 treten außer Kraft:

§ 1 Ziffer 3 meiner Anordnung Nr. 1 über Fertigungs⸗ verbote in der elektrotechnischen In Zühie dm 28. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) und” 1 827 meine Anordnung F 17 Nr. 1 über die Fertigung von Elektrowärme⸗ und ⸗Haushaltgeräten vom 28. Februar 1942.

Berlin, den 31. August 1942.

Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaf gruppe Elektroindustrie.

8

Bekanntmachung ““ Die am 28. August 1942 ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Einundvierzigste Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung. Vom 13. August 1942 5 Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Achten Zusatzvereinbarung zum deutsch⸗ungarischen Handelsvertrag. Vom 24. August 1942.

Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerblichen Rechts⸗ schutz für flowakische Staatsangehörige. Vom 11. August 1942.

Umfang: ¼¾ Vogen. Verkaufspreis: 0,15 Fℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. 1I1n

Berlin NW 40, den 29. August 1942 8 Reichsverlagsamt. Dr.

Nichtamtliches Deutsches Reich

der Slowakische Gesandte in Berlin, Herr Matuüs Cernak, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. 3 Der Kgl. Rumänische Gesandte in Berlin, Herr Rao ul Bossy, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Aus der Verwaltung Reichsjustizminister Dr. Thierack über seine Aufgaben. Appell an die deutschen Richter Dem neuen Reichsjustizminister ist vom Führer zugleich die Aufgabe gestellt worden, eine starke nationalsozialistische Rechts⸗ pflege aufzubauen. In seinem Antrittserlaß, den die „Deutsche Justis, veröffentlicht, führt Reichsjustizminister Dr. Thierack aus, daß er dies fortan mit aller Kraft vorantreiben und dieses Ziel nie aus den Augen lassen werde. Er bedürfe hierzu der Mitarbeit aller ihm unterstellten Menschen und Einrichtungen. Der Krieg lasse nicht alles sofort durchführen, aber das Kriegs⸗ wichtige müsse sofort durchgeführt werden, und am Tage des Sieges müsse diese deutsche Rechtspflege stehen, bereit, ihre 8 die Zukunft des Reiches so wichtige Aufgabe zu erfüllen. Der Reichsjustizminister wendet sich dann vor allem an die Richter, die in Zukunft als tragende Säule mitten im Gebäude der deutschen Rechtspflege stehen würden. Rechtsprechen, so heißt es in dem Erlaß, bedeutet keine Uebung eines geschulten Verstandes, sondern das Ordnen von Lebensvorgängen im Volke. Ich will keine Richter sehen, deren Kunst sich darin erschöpft, das gesetzte Recht auf den ihnen unterbreiteten Sachverhalt mehr oder weniger scharfsinnig auszulegen. Das mögen Rechtsgelehrte tun, von denen das Volk kein Urteil verlangt. Der Richter ist der beste und kann allein Anerkennung verdienen, dessen Urteile das vom Volk getragene Rechtsgefühl verkörpern. Das gesetzte Recht soll den Richtern hierbei helfen, nicht aber soll es den Richter so beherrschen, daß er darüber die Verbindung mit dem Rechts⸗ gefühl seines Volkes verliert. Das Recht ist Leben, nicht die starre Form eines E“ Rechtsgestaltung ist lebenses. wahre Anwendung des * echtsgedankens, nicht die Auslegung toter Buchstaben. Ihnen zuliebe darf das wirkliche Leben nicht zurechtgebogen werden. Jedem Richter ist es unbenommen, sich an mich zu wenden, falls er glaubt, durch das Gesetz geönungen zu sein, ein lebensfremdes Urteil zu fällen. In einem solchen Notfall wird es meine Aufgabe sein, das Gesetz zur Verfü ung zu stellen, das erforderlich ist. Ich möchte im Urteil des Richters

Ostermann.

den deutschen Menschen erkennen, der mit seinem Volke lebt.

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—— wWirtschaftsteil

Die Auswirkungen der Hauszinssteuerablösung auf das Kreditsystem

Die Verordnung über die Hauszinssteuerablösung läßt dem Hausbesitzer an sich 8 Wahl zwischen einer Reihe von Möglich⸗ keiten zur Aufbringung der Abgeltungsbeträge, einmal um zu ver⸗ meiden, daß irgendein Hausbesitzer in finanzielle Schwierigkeiten kommen kann, zum anderen aber auch, um eine möglichst breite Abschöpfungswirkung zu erzielen. Gleichwohl stellt das Gesetz, wie Dr. Riehle, Ministeraldirigent im Reichswirtschaftsministerium, im „Bank⸗Archiv“ betont, bei der Refinanzierung der Hauszins⸗ steuerablösung die Ab eltungshypothek eindeutig in den Vorder⸗ grund und läßt durch die außerordentlich vereinfachte Beschaffung der Abgeltungs⸗Tilgungshypothek mit einer der bisherigen Steuerzahlung angepaßten Annuität erkennen, daß dem Gesetz⸗ geber dieser Weg gewissermaßen als die normale Art der Refinan⸗ zierung aus Fremdmitteln erscheint. . 8

Dr. Riehle führt für dieses Vorgehen zwei Gründe an. Einmal müsse die zur Begleichung des Abgeltungsbetrages aufge⸗ nommene Darlehnsschuld aus den Einkünften des Grundstückes zurückgezahlt werden. Es entspreche der Natur des Grundbesitzes, eine solche Finanzierung in einer den Grundstückserträgen ange⸗ paßten langfristigen Form vorzunehmen. Eine kurzfristige Finan⸗ zierung sei nur dann zu verantworten, wenn mit Sicherheit zu er⸗ warten sei, daß zu gegebener Zeit entsprechende E Ab⸗ deckung der kurzfristigen Schuld zur Verfügung ständen. nderer⸗ feits könne es auch nicht erwünscht sein, daß die Refinanzierung des Abgeltungsbetrages auf einen längeren Zeitraum erfolge als nötig sei, wie das bei der Aufnahme einer normalen Hypothek der Pall sei, deren Laufzeit über die der im Gesetz vorgesehenen Abgeltungshypothek hinausgehe. Zweitens lasse sich die Ablösung einer auf mehreren Millionen Grundstücken ruhenden Steuer im Kriege nur dann durchführen, wenn jede damit verbundene ver⸗ meidbare Arbeit auch tatsächlich vermieden werde. Der im Gesetz vorgesehene Weg der Abgektungshypothek über die Kreditinstitute sei welcher das geringste Maß an Arbeit auslöst. Es erscheine daher nicht erwünscht, ohne zwingende Gründe des Einzelfalls von ihm abzuweichen. Insbesondere dürften die Grundbuchämter nicht unnötig in Anspruch genommen werden. Keinesfalls erscheine es vertretbar, die Grundbücher mit der rundbuchmäßigen ge kurzfristiger Refinanzierungen zu belasten. Auch müsse der Schuldner damit rechnen, daß eine Grundbucheintragung in vielen Fällen nicht rechtzeitig vor dem 1. Januar erfolgen könne. Dr. Riehle betont sodann, daß sich die Mitwirkung der einzelnen Sparten unseres Kreditwesens an der Hauszinssteuerablösung recht verschieden gestalten werde; allen aber salte die Aufgabe zu, für die richtige und reibungslose Durch⸗ führung der Maßnahme Sorge zu tragen. Dementsprechend hätten sie die Pflicht, dem einzelnen Hausbesitzer den Weg einer zweckentsprechenden Refinanzierung im oben angedeuteten Sinne zu weisen, und s1„ auch dann, wenn sich hierbei eine Geschäfts⸗ möglichkeit für das einzelne Institut nicht ergeben sollte. Die Sparkassen würden, so meint Dr. Riehle, vor allem durch Abzüge von Sparguthaben für die Harablssung berührt werden, doch

1. Oktober 1942 geltenden Herstellungsanordnung ist, darf

unterliege es keinem Zweifel, daß sich diese Abzüge mit den Neu⸗

Bei der hohen Liquidität

einlagen reichlich kompensieren werden. Liquidita Liquiditäts⸗

der Sparkassen dürften noch nicht einmal besondere probleme auftreten. r

Die Pfandbriefinstitute würden die neuen Emissionen um so leichter absetzen können, als nach Durchführung der Abgeltungs aktion damit gerechnet werden müsse, daß das Angebot an Pfand briefen sich wieder dem heutigen Zustand nähern werde. Es werd die nicht leicht zu lösende Aufgabe der Institute sein, für eine seh sorgfältige, möglichst langfristige Placierung ihrer Papiere Sorge zu tragen. Die Kursfrage bedeute heute kein Problem, da der seit langem eingespielte Kurs von 102 eine selbstverständliche Grund⸗ lage abgebe. Es sei Vorsorge getroffen, daß die Abgabe von Pfandbriefen keinesfalls stoßweise erfolge und daß jederzeit mit der Ausgabe gestoppt werden könne, so daß Marktstörungen nicht zu befürchten seien. Der Beginn der Pfandbriefausgabe dürfte bereits im Herbst erfolgen, ihre Beendigung werde sich, unabhängig von dem gesetzlichen Zahlungstermin des 31. 12., so weit in das nächste Jahr erstrecken, als es zweckmäßig erscheine. 1

Die Mitwirkung der Genossenschaften und der Kreditbanken werde in gewissem Umfang in der Form der kurzfristigen Vor⸗ finanzierung erfolgen, auf deren enge Grenze aber bereits ver⸗ wiesen wurde. Stärker dürfte ihre passive Mitwirkung im Rah⸗ men der zu erwartenden Guthabenabzüge sein. Gemessen an den Gesamteinlagen der Kreditbanken dürften diese Beträge jedoch ohne besonderes Interesse sein. Darüber hinaus ergäbe sich für die Kreditbanken, wie Dr. Riehle abschließend bemerkt, eine erheb⸗ liche Aufgabe in der Mitwirkung bei der richtigen Placierung der neu auszugebenden Pfandbriefe.

Devisenbewirtschaftung Anträge auf Aenderung einer Devisenbescheinigung 8

Anträge auf Aenderung erteilter Devisenbescheinigungen waren für die Einfuhrfirmen oftmals vor allem deshalb zeit⸗ raubend und umständlich, weil sich die Devisenbescheinigungen, wenn sie zur Vorlage bei den Reichsstellen benötigt wurden, ent⸗ weder beim Zoll, Spediteur, bei der Bankverbindung oder einer anderen Stelle befanden. Durch das Hin⸗ und Hersenden der Devisenbescheinigung entstanden mancherlei Verzögerungen und Erschwerungen, die die technische Abwicklung der Wareneinfuhr störten. Bei Benutzung des neu eingeführten Vordrucks für An⸗ träge auf Aenderung einer Devisenbescheinigung ist die Vorlage der Devisenbescheinigung bei der Reichsstelle nicht mehr erfor⸗ derlich. Der neue Loruch (Einfuhr Nr. 7) ist ebenso wie die anderen neuen Vordrucke für die Wareneinfuhr bei den Banken und Sparkassen, den Industrie⸗ und Handelskammern sowie den Reichsstellen erhältlich. 8

8

Ersatzpapiere für Devisenbescheinigungen Wie bereits bekanntgegeben worden ist, ist im Zuge der Ver⸗ einfachungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Außenhandels das Antrags⸗ und Genehmigungsverfahren bei der Wareneinfuhr neu geregelt worden. In den Fällen, in denen eine Devisenbescheini⸗

7. Aktien⸗ gesellschaften

[22008] Aufforderung

zur Einreichung von Aktien der „Drauland“ Kärntnerische Holz⸗

verwertungs⸗Aktiengesellschaft

in Villach.

Die „Drauland“ Kärntnerische Holzverwertungs⸗Aktiengesellschaft wurde auf Grund des Beschlusses der 20. ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Dezember 1941 in die „Drauland“ Kärntnerische Holzverwertungsge⸗ sellschaft m. b. H. umgewandelt. Die Stammeinlage eines jeden Gesell⸗ schafters entspricht dem Gesamtnenn⸗ betrag seines Aktienbesitzes, muß jedoch mindestens 500,— Rℳ betragen. Aktien im Nennbetrage von 100,— Rℳ sind entsprechend zusammenzulegen.

Die Aktionäre werden Uüeimat auf⸗ een ihre Aktien bis 30. Novem⸗ er 1942 bei der Gesellschaft oder bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6, zum Um⸗ tausch gegen eine Stammeinlage der „Drauland“ Kärntnerische Holzverwer⸗ tungsgesellschaft m. b. H. einzureichen.

Aktien, die trotz dieser Aufforderung bis 30. November 1942 bei der Gesell⸗ schaft oder bei der Creditanstalt⸗Bank⸗ verein Wien nicht eingereicht worden sind, werden im Sinne des § 179 des Aktiengesetzes (RGBl. 1937 I S. 107) für kraftlos erklärt. Gleiches gilt für eingereichte Aktien, welche die Mindest⸗ einlage von 500,— Hℳ nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwer⸗

tung für Rechnung der Beteiligten zur

Verfügung gestellt worden sind.

Villach, am 16. Juli 1942.

Der Aufsichtsrat der „Drauland“ Kärntnerische Holz⸗ verwertungs ⸗‚Gesellschaft m. b. H.

[23350] APAG Apollowerk A.⸗G. Gößnitz (Krs. Altenburg). Hauptversammlung Montag, den

21. September 1942, 16,30 Uhr, iim Gesellschaftshaus Tunnel, Leipig,

Roßstr. 8. Tagesordnung: 1. Berichtigung des Grundkapitals uöum Eℳ 224 000, auf HRℳ 672 000, mit Wirkung vom 1. Januar 1941 gemäß der Ver⸗ orxdnung zur Begrenzung der Ge⸗ winnausschüttungen (Dividenden⸗ abgabeverordnung) vom 12. Juni 1941 sowie der 1. Verordnung zur Durchführung der Dividenden⸗ abgabeverordnung (1. DAD V.) vom 18. August 1941. Aenderung des § 4 der Satzung (betr. Höhe und Einteilung des Grundkapi⸗ tals) infolge der Kapitalberichti⸗ gung. Bekanntgabe des Berichtigungs⸗ beschlusses des Aufsichtsraks bzw. gegebenenfalls Beschlußfassung der Hauptversammlung hierüber. .Vorlage des unter Berücksichti⸗ gung der vorerwähnten Kapital⸗ berichtigung aufgestellten Jahres⸗ abschlusses zum 81. Dezember 1941 sowie des Berichts des Vorstandes

3. Beschlußfassung über die Verwen⸗

dung des Reingewinns. 4. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr, 1942.

6. Verschiedenes. Aktionäre, die der Hauptversamm⸗ lung beiwohnen und ihr Stimmrecht auüben wollen, müssen ihre Aktien oder die Bescheinigung über die bei einem Notar erfolgte Hinterlegung ihrer Aktien spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlurig entweder bei der Allgemeinen Deut⸗ schen Credit⸗Anstalt in Leipzig oder Gößnitz (Krs. Altbg.) oder einer der Niederlassungen der Commerzbank A.⸗G. in Chemnitz, Dresden, Leip⸗ zig (Tröndlingring 3) oder Meerane oder der Thüringischen Staatsbank, Altenburg oder der Gesellschaftsaksse in Gößnitz (Krs. Altbg.) oder bei den Effektengirobanken deutscher Wertpapierbörsenplätze bis nach der Hauptversammlung hinterlegen und die Hinterlegungsscheine dem protokollie⸗ renden Notar vorzeigen. Gößnitz (Krs. Altenburg), den

28. August 1942.

Der Vorstand.

[23331] Einladung zu der am Samstag, den 19. September 1942, vormittags 11,45 Uhr, im Amtszimmer des Notariats I in Singen⸗Hohentwiel stattfindenden ordentlichen Haupt⸗ versammlung.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941. .Beschluͤßfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. 3. Beschlußfassung über die Entlastung 1c Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Aktionäre, die an der Hauptoer⸗ sammlung teilnehmen und ihr Stimm⸗ recht“ ausüben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am dritten Werk⸗ tag vor der Hauptversammlung, und zwar vor abends 6 Uhr, zur Teil⸗ nahme an derselben unter Beifügung einer Hinterlegungsbestätigung von einem Notar oder von einer vom Keichs⸗ minister der Justiz erklärten Wert⸗ papiersammelbank oder unter Ueber⸗ seundung der Aktienmäntel der Gesell⸗ schaft angemeldet haben. Als Bestäti⸗ gung der erfolgten Anmeldung gelten die von der Gesellschaft auszuferti⸗ genden Stimmkarten, die zugleich als Eintrittskarten dienen. Der Jahresabschluß für das ver⸗ gangene Geschäftsjahr, der Geschäfts⸗ bericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates werden den Aktio⸗ nären auf Verlangen zugestellt oder können von ihnen am Sitze der Gesell⸗ schaft eingesehen werden. Rielasingen (Hegün), 26. 8. 1942. Baumwoll⸗Spinn⸗ & Weberei Arlen. Der Vorstand.

und des Aufsichtsrats.

22506]. Ziegenhalser Zellstoffwerke Aktien⸗Gesellschaft.

Bilanz per 31. Dezember 1941.

Carl ten Brinl.

Aktiva.

Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke: a) Wohngebäude: 1. 1. 1941

1“

6 Abschreibung h b) Fabrikgebäude: Abschreibuugggg ...

2. Unbebaute Grundstücke, Aecker, Wiesen, Färten 3. Beteiligungen: Buchwert am 1. 1.1941

Abgang A1116161215

Umlaufvermögen: 1. Wertpapiere..

2. Kassenbestand, Reichsbank⸗ und Postscheckgut⸗

6668656155

haben.. 3. Bankguthaben.

4. Forderungen an ein Aufsichtsratsmitglied.

5. Konzernforderungen... 6. Sonstige Forderungen. Rechnungsabgrenzungsposten .. . Eventualforderung (Regreßanspruch schaft) R.ℳ 136 667,— .

Passiva. Grundkapital: 14 340 Aktien à R. Gesetzliche Rücklage . . . . .

Rücklage für Aufwendungen im stillgelegten W . Rückstellungen für Rentenverpflichtungen ..

Sonstige Rückstellungen.... . Sonstige Verbindlichkeiten... Gewinn: Vortrag aus 19430 Dividende 1940..

Gewinn aus 1941

Eventualverpflichtung aus Bürgschaft Reichsmark

Buchwert am

4 400,— Buchwert am . 56 200,—

6 66661161611618*X

R. N FH.

58 800,—

1 700 54 500 9 5400 974 095— 236 300

114 300

2 773 143 000— 79 387 145 608

EI16 1 283 6 aus Bürg⸗

1 804 813 24

100,— 1 434 000 8 100 000 erk 20 000 3 21 678 . 48 840 . 108 017

6

Grundkapital . . . . . . .. Rücklagen: Gesetzliche Rückkagee..

Wertberichtigungen auf Ruückstellungen.. 1 Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Verbindlichkeit gegenüber einem Konzernunternehmen.

Hechmmnscbgn cg

Erste veilage

ichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 31. Auguft

2

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per

31. Dezember 1941.

Aufwendungen. 1. Gehälter .. 2. Soziale Aufwendungen:

a) gesetzliche .Abschreibungben. . . Steuern:

b) sonstige Steuern und Abgaben..

5. Beiträge an Berufsvertretungen.. .Uebrige Aufrwendungen.. . Gewinn: Vortrag aus 19430 . . ..

Gewinn aus 1941.

Erträge.

. Miet⸗ und Pachtertrage . 3. Erträge aus Beteiligungen.

Aufwendungen.

. Außerordentliche Erträge:

b) Sonstige .„ .

11““ 8*

Berlin, im Juni 1942.

der Jahresbilanz ausgewiesenen Gewinn wie folgt zu verteilen:

Erhöhung der gesetzlichen Rücklage.. Zuweisung zur Rücklage I... Vortrag auf neue Rechunung Dipl.⸗Ing. Ernst Reuter, Mähr.⸗Schönber Peterwitz, den 18. August 1942.

[22977].

b) freiwillige..

a) vom Einkommen, Ertrag und Vermögen

. Gewinnvortrag aus 1940 (FK.ℳ 61 134,57 nach Abzug von R.ℳ 60 000,— für die Dividende 1940)

.Zinsen und sonstige Kapitalerträge nach Abzug der

a) aus Verwertung von Anlagevermöosgen .

8 Der Vorstand. Lorenz.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

R.

. 2

139 034 99 1 141/ 42

R. 20 245

4 636 6 100

140 176%

1 183/ 60 20 344 59

51 282 23 29 804 24

42 72 277 28 38

264 963

1 134,57 15 841 96 149 562

17 337 95

81 086 47

Dr. Hubert Breitenfeld, Wirtschaftsprüfer. In der Hauptversammlung vom 12. August 1942 wurde beschlossen, den in

von 2. 9 9. 2 0 .

56

g.

Der Vorstand. Lorenz

Deutsche Acetat⸗Kunstseiden AG.

264 963 38

Prüfung auf Grund

R. 72 277,28

.b.... 2. 7 43 400,— ““

R. ℳ’ 3 877,28

. 11“““ „sB65 11“ Aufsichtsrat bilden die Herren: Dr. Erwin von Seidl, Landwirt, Steinitz/ Südmähren, Vorsitzer; Franz Radler, Forstmeister, Proskau, Bez. Oppeln;

Die Aktionäre der Rockstroh⸗Werke A. G. werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 24. September 1942, 12 Uhr, in Heidenau im Sitzungszimmer der Gesellschaft statt⸗ findenden 43. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: .Vorlage der Vermögensübersicht mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung, sowie der Berichte des Vorstands und. Aufsichtsrats für das (Ge⸗ schäftsjahr 1941/42.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗-

dung hes Reingewinns.

.Entlastung des Vorstands und des

Aufsichtsrats. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.

Aktionäre, die in der Hauptversamm⸗ lung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien oder den von einer deutschen Effektengirobank oder von einem Notar ausgestellten Depotschein spätestens am 21. September 1942

in Dresden bei der Commerzbank

A. G., Filiale Dresden,

bei der Sächsischen Bank;

in Berlin: bei der Commerzbank

A. G. oder

in Heidenau: bei der Gesellschafts⸗

kasse zu hinterlegen.

Die Hinterlegung der Aktien ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinter⸗ legungsstelle für sie bei anderen Bank⸗ firmen bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Heidenau, den 1. September 1942

Rockstroh⸗Werke A. G. M. Rockstroh.

8s

„Rhodiaseta“ /Freiburg i. Br.

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

Stand am 1. 1. 1941

Zugänge

Abschrei⸗ bungen

Stand am

Abgänge 31. 12. 1941

Aktiva. Anlagevermögen: Grundstücke. Davon entfallen auf: 1 Geschäfts⸗ und Wohngebäude.. Fabrikgebäurdrde Unbebaute Grundstücke

bb) Fabrikgebäude.... Maschinen und maschinelle Anlagen

Lizenzen und Patete. . Beteiligungentt.

Umlaufvermögen:

Halbfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse.

Anzahlungen

Forderung an ein Konzernunternehmen 1114“ Kasse, Postscheck, Reichsbank . Andere Bankguthaben 8 Sonstige Forderungen

ö5

Rechnungsabgrenzung

Andere Rücklagen

2

Kücklage für Ersatzbeschaffung.

Sonstige Verbindlichkeiten.. ewinn: Gewinnvortrag 1. 1. 1941 1 1 Grewinn 19a41 ..

E1P5

Gebäude: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude. ..

Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung

Forderungen auf Grund von Waärenlieferungen und

56661

FR.

.. 38 500,— 8— . 294 108,— . 127 215,—

750 823,—

332 608

. 450 007

8 4 973 527

5 223 645 24 838

₰,

4 51140% 80 459 58 214 445 54 29 928,14

R. N R.

459 823

359 617 4 813 168 941 265 54] 4 432 341

54 758 14

94 901 40 240 818 58 64 484

11007 625 99 000

55 002

756 559 62

90 000

57 187 —33 743 60 10 057 557 98 998 2—

14 998

130 004

Warenbestände: Roh⸗, Hiffs⸗ und Betriebsstoffe.

16

AJ14“*“

Forderungen aus Krediten nach § 80 Akt.⸗Ges. 111““

Passiva.

.

Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen. .. 8 das Umlaufvermögen 1““

Leistungen

¹ 8

Leistungen

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar

40 467 31

1 116 308 38 9 850

45 000

3 825 51 117 235 34

14 514 795 11 618 805 46 48 650 18

1 615 000 —- 550 000 17 800

400 000 138 450 1 538 350

2 713 111 75 249 282 14 1 007 209 52

3 969 603/ 41 I 45 462 86 163 708 55 938 838 93 1 102 547 48 125 377 213 75

31. Dezember 1941.

und Schri Jahresabs

Gewinn 19a4˙1l1l .

1

1“

Aufwenpungen. Löhne und Gehälter. g b Soziale Abgaben . . . . . . . ... Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Steueeetetetet 124*² Beiträge zu Berufsvertretungen... Außerordentliche Aufwendungen.. Zuführung zur anderen Rücklage.. [Gewinn: Gewinnvortrag 1. 1. 1941.

Bestätigungsvermerk: Nach dem abschließenden E ften der Gesellschaft sowie der vom chluß und der Geschäftsbericht, soweit er de Freiburg i. Br., im Juni 1942.

Die Auszahlung der für das Jahr 1941 auf 6 % fe Nr. 5 bei der Dresdner Bank, Filiale Freiburg, Freiburg i. Br. Freiburg i. Br., im Juni 1942. 1

das Anlagevermögen 1 . . 163 708,55 ..938 838,93

h“ 4 483 972 36 317 818,76

1 545 739 66 2 437 554 83 26 079 80 362 641,89 350 000

8

1 102 547 48 10 626 354/78

Dr. Auffermann, Wirtschaftsprüfer.

Der Verwalter:

88

stgesetzten

Linnemann.

Jahresertagg ..

Erträge aus Beteiligungen Außerordentliche Erträge.

FE. 9, 163 708 55 10 218 889/52 97 327 30 136 579 41

Erträge. Gewinnvortrag

Zinsen ...

10 626 354 78

schlie 8 rgebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise die Buchfctrne der n Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

ividende erfolgt gegen Vorlage des Dividendenscheines