1942 / 214 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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19142, vorn

4₰ 8 2

3 2 4 5

9

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 213 vom 11. September 1942. S. 4

Tod des Oberleutnants der Luftwaffe Heinz Hermann Walter Petrau, ge⸗ boren am 23. Oktober 1917 zu Kassel, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 24. April 1941. 456 II. 86. 42. Berlin, den 2. September 1942. Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zuftellungen

[24802 Oeffentliche Zustellung. Die Direktionssekretärin Frau Erika Maschler geb. Rämisch in Niesky, O. L., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. May in Görlitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Kunst⸗ und Bau⸗ schlosser Johann Maschler in New hork (Amerika), näherer Aufenthalt un⸗ mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung s Rechtsstreits vor die 3. Zivilkam⸗ des Landgerichts in Görlitz auf

den 3. November 1942, vormittags

Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ assenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen. (3 153ö

Görlitz, den 1. September 1942.

er Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

32 bekannt,

[24800 Oeffentliche Zustellung. Der Ingenieurassistent Konrad Meyer, Wesermünde⸗Mitte, jetzt .St. A. Leer, 4. Komp., 2. Gruppe, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pane, Wesermünde⸗Mitte, klagt gegen seine Ehefrau Catharina Marie Meyer, eb. Maibohm, unbekannten Aufent⸗ alts, wegen Ehescheidung nach § 47 hegesetzes mit dem Antrage auf enpflichtige Scheidung der Ehe unter culdigerklärung der Beklagten. Der kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Bremen, Gerichts⸗ is in Wesermünde⸗Mitte, Am alten 9, auf den 14. November —. 11 Uhr, mit der Auf⸗ orderung, durch einen bei diesem Ge⸗ icht zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu erscheinen. 2 R 176/41. Zwecks öffentlicher Zustellung bekannt⸗ facht.

Bremen, den 4. September 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [24803) Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Ida Zinkris ge⸗ borene Rapsch in Birkenhöhe, Kreis Angerburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Müller in Lyck, klagt

Ehemann, den Arbeiter

¹ 1 1

tthalts, früher in Birkenhöhe, Kreis Angerburg, wohnhaft, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, die Ehe der zarteien zu scheiden und den Beklagten den schuldigen Teil zu erklären. Die

lägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Lyck, Luisenplatz Nr. 15, I. Stockwerk, Zimmer 204, auf den 6. November 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.

Lyck (Ostpr.), 4. September 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [24804] Oeffentliche Zustellung.

3 R 268/42. Die Frau Angela Koszuta eb. Sobezak in Posen, Langemarck⸗ sraße 49 W. 19, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jostes in Posen, Wilhelmstr. 3 b, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kraftwagenführer Wlodzi⸗ mierz Koszuta, früher in Posen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage: 1. die am 28. November 1929 vor dem Standes⸗ beamten in Posen geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und 2. die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzu⸗ heben. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelm⸗ straße Nr. 32, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 16. November 1942 10 Uhr, mit der Aufforderung, si

durch einen bei diesem Gericht zuge⸗

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Posen, den 7. September 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[24805] Ladung.

„Der Arbeiter Wilhelm Dombrowski in Festung Dömitz, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Ahrens in Festung Dömitz, klagt gegen seine Ehefrau Mar⸗ garete TDombrowfki geb. Müller, früher in Lüningsdorf, z. Z. unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Schwerin (Meckl.) auf den 11. November 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Schwerin, den 8. September 1942.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

5. Verlust⸗ u. Fundsachen

[24807].

Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen:

A 156548 Irmgard Clausen

A 170046 Hans Georg v. Rathlof

294092 Martin Birkner 51991 Elisabeth Pratsch geb. Hennersdorf 104120 Andreas Bahnsen 231499]1 Ea Grosse geb. Grosse L 2301401 Elsa Grosse geb. Grosser L 241096 Alma Naumann geb. Reichelt SR 1627336 Karl u. Elisabeth Brenner

U 910327 Carl Krenzer Hinterlegungsschein zu Slavia 391784

Anton Schimmer.

Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.

Verlin W8, den 11. September 1942. Allianz Lebensversicherungs⸗A.⸗G.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[24808] Verlosung

der auf Reichsmark lautenden 4 % Teilschuldverschreibungen des

Elektrischen überlandswerkes

r. G. m. b. H. in Reichenberg.

Bei der am 1. September 1942 statt⸗ gefundenen Verlosung wurden fol⸗ gende Endziffern gezogen:

17 42 46 74 86.

Als ausgelost gelten die Teilschuld⸗ verschreibungen aller Abschnittsgrößen (Buchstabe A, B, C), deren Nummern an den letzten beiden Stellen (Zehner und Einer) eine der obengenannten Zifferngruppe haben. Ausgelost wur⸗ den insgesamt Teilschuldverschreibungen im Nennwerte von Hℳ 48 000,—.

Die verlosten E“ gen werden den Besitzern vom 1. Dez. 942 angefangen gegen Rückgabe der Teilschuldverschreibungen mit allen nach dem 1. 12. 1942 fälligen Zinsscheinen und dem Erneuerungs⸗ schein bei der

Landesbank und Girozentrale für

das Sudetenland Reichenberg, Karlsgasse 11, eingelöst. Die Verzinsung der am 1. September 1942 verlosten Stücke endet mit 30. November 1942. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitalbetrage abgezogen.

Reichenberg, 2. September 1942.

Elektrisches überlandswerk

r. G. m. b. H., Reichenberg.

Peukert. ppa. Ullrich.

7. Artien⸗

gesellschaften [24840]

F. A. Müller Bauindustrie⸗ Aktiengesellschaft, Leipzig. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonn⸗ abend, dem 10. Oktober d. J., 9 Uhr, in der Kanzlei des Notars Dr. Curt Riedel in Leipzig C 1, Martin⸗ Luther⸗Ring 9, I, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗

geladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses 1941 und der Berichte von Vor⸗ stand und Aufsichtsrat.

.Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

Paße eines Aufsichtsratmitgliedes.

.Wahl des Abschlußprüfers.

Der Vorstand.

[24221]

Gemeinnütziger Bauverein Königs Wusterhausen Aktien⸗ Gesellschaft, Königs Wusterhausen. Die Aktionäre der Gesellschaft werden ierdurch zu der am Mittwoch, dem 30. September 1942, um 18 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung, Schloßplatz 2, Zimmer 29, stattfinden⸗ den ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen. Tagesordnung: 1. .“ lüsse 1938, 1939, 1940, 19

2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗

3 bbrsrass. ssung über Auflösung d G e ußfassung über Aufloösundg er Beschh aft 8 8

4. Feststel ung der Liquidations⸗Eröff⸗ nungsbilanz. .

5. Mitteilungen und Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, welche mindestens am

dritten Werktage vor der Ver⸗ sammlung:

a) sofern es sich um Namensaktien handelt, ihre Teilnahme der Ge⸗ sellschaft schriftlich angemeldet aben,

b) sofern es sich um Inhaberaktien handelt, diese bei der Gesellschaft oder einem Notar hinterlegt haben.

Die Vorlagen für die vE;

liegen in der Zeit vom 16. bis 30. 9.

1942 zur Einsicht der Aktionäre bei der

Gesellschaft aus.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates:

H. Grießing.

Deutsches Volkstheater Hamburg⸗ Altona Aktiengesellschaft [24825] in Abwicklung. Dritte Bekanntmachung.

Die „Deutsches Volkstheater Ham⸗ burg⸗Altona Aktiengesellschaft“ hat sich gemäß Hauptversammlungsbeschluß vom 3. März 1942 mit dem 1. April⸗ 1942 aufgelöst und befindet sich in der Abwicklung. Diejenigen, die an die Gesellschaft irgendwelche Forderungen zu haben glauben, werden aufgefordert, dies dem Erstunterzeichneten, Ham⸗ burg⸗Altona,

schriftlich mitzuteilen. Hamburg⸗Altona, 7. Sept. 1942. Die Abwickler: Dr. Wilhelm Harbeck. Max Bestmann. Dr. Emil Plett.

[24819]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 2. Oktober 1942, 11 ÜUhr, im Landhaus Guhrau stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen. Tagesordnung:

1. Erstattung des Geschäftsberichts und Vorlage des Jahresabschlusses für 1941/42. Vorschlag für die Ge⸗ winnverteilung. ericht des Auf⸗ hügrats über die vorgenommene

rüfung.

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

(Beschlußfassung über die der Entlastung an Vorstand un Aufsichtsrat.

.Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

6. Verschiedenes.

Guhrau, den 8. September 1942. Zuckerfabrik Guhrau Aktiengesellschaft.

Der Aufsichtsrat. von Waldow, Vorsitzer.

248411 Erdmannsdorfer Aktien⸗Gesellschaft für E Maschinen⸗Spinnerei und Weberei,

Zillerthal⸗Erdmannsdorf/ Rsgb.

Kapitalberichtigung.

Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ ichtsrat as Vorschlag des Vorstandes eschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Fes der Berichtigung von Rℳ 3 000 000,— um Reichs⸗ mark 500 000, auf Reichsmark 3 500 000,— zu erhöhen.

Nachdem dieser Beschluß am 23. Juli 1942 in das vbemn wieche en

Poststr. 32,

worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, gegen Einreichung des

Gewinnanteilscheines Nr. 13 ihr An— f die ihnen aus der Feet.

recht au

herichtigung zukommenden zusützl

einschließlich bei der Commerzbank in Berlin und dere Filialen in Breslau und Dre

99% Aktien bi gr 4. November 194

den Deutschen Bank in Berlin und

deren Filialen in Breslaͤll, Dresden und Hirschberg, Dresdner Bank in Berlin

„Breslau und Hirschberg während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden auszuüben.

Hierbei entfallen

auf je E 6000,— alte Aktien

Rℳ 1000,— neue Aktien, auf je E. ü 1000,— alte Aktien 100,— neue Aktien sowit

eine Lriß über 66 1 Rℳ,

auf je R.

100,— neue Aktien, auf je Rℳ 100,— alte Aktien eine Spitze über NUℳ 16 ¾ FE ℳ.

Dementsprechend wird verfahren wenn sich 2, 3, 4 oder 5 alte Aktien z je Rℳ 19000,— oder 100,— einer Hand befinden. Soweit nic, wird an Stelle von je 10 Zusatzaktien zu - RℳAℳ 100,— eine d 1000,— ausgereicht werden.

ür die nicht durch neue Aktien dar⸗

ellbaren werden die obengenannten Banken nach Möglichkeit einen Fergesfcee. Die Zusatzaktien sind mit Gewinn⸗ anteilscheinen Nr. 13 ff. und von diesen ist wiederum der veigants e. r. 13 mit einem Stempelaufdruck ver⸗

sehen, daß ag ün die Dividende von 6 e

t F für das Geschäftsjahr 1941 für die 327 aktien erhoben werden kann.

Ueber die tisci den Aktien werden zunächst nicht uͤbertragbare Faslen⸗ quittungen ausgestellt. Die Ausreichun der Zusatzstücke erfolgt umgehend gege Rücklieferung der Kiassenäact eneses durch d ezenge Stelle, die die Bescheini⸗ gun ausgestellt hat. Die Stellen sin grechtigt⸗ aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassen⸗ quittungen zu prüfen.

Nach Ablauf der öbigen Frist, d. h. ab 5. November 1942, werden die alten und die zusätzlichen Aktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 14 fr gleich⸗ berechtigt in Prozenten des berich⸗ tigten Kapitals an den Börsen zu Berlin und Breslau gehandelt und notiert. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, soweit die Aktien⸗ urkunden noch nicht ausgegeben sind, in gemäß § 71 der Ersten rchführungsverordnung zur vhar-e d-2an hee, 212 nung, gege⸗ benenfalls unter Umtausch der Kassen⸗ quittungen.

Für die mit der des Anrechts auf die zusätzlichen Nenn⸗ beträge den Banken ehtlehendgn Son⸗ derarbeiten wird die übli e Provision

Dresden sowie deren Filialen in

600,— alte Aktien

usatzaktie

ein

in An derace Sofern jedoch die Gewinnanteilscheine mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung bei den vor⸗ stshen genannten Stellen direkt am zu⸗ tändigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht ver⸗ bunden ist, erfolgt die Ausübung des Anrechts kostenfrei. Zillerthal⸗Erdmannsdorf / Rsgb., den 10. September 1942. Erdmannsdorfer Aktien⸗Gesellschaft für Flachsgarn⸗ Maschinen⸗Spinkerei und Weberei. Der Vorstand.

aulfuß. Riese.

[24817] Aufruf

zur Anmeldung von Aktien der

Towarzystwo Cukrowni Brzeseé Kujawski Sp. Akc., Brest⸗Kujawien Post Brest, Kr. Leslau, Wartheland.

Auf Grund von § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. August 1941, RGBl. 1. S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost fur Durchführung der Schuldenabwick⸗ (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio⸗ näre der Towarzystwo Cukrowni Brzesé Kujawski Sp. Ako. aufgefor⸗ dert, ihre Aktien bei dem unterzeichne⸗ ten kommissarischen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten anzu⸗ melden.

Die Aktionäre haben mit der Anmel⸗ dung die Aktien entweder in Urschrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hintes⸗ legung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten auslän⸗ dischen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stücknummer).

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos er⸗ klärt werden.

Die Aktionäre haben bei der Anmel⸗ dung der Aktien oder der Einreichung der Urkunden (Hinterlegungsbeschei⸗ nigungen) nachzuweisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ sbrdn. deren Vermögen nach der olenvermögensverordnung vom

17. September 1940 (RGBl. I

S. 18709 der Beschlagnahme unter⸗

liegt und

„entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗

recht am 1. September 1939 zustand Elt ese v b) wenn sie das Mitgliedschafts⸗ reecht nach dem 1. September 939 erworben haben, daß ihr Hecstevorgäͤnger nicht zu den Personen gehört, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme nach der Polenvermögensverordnun unterliegt, und daß diesem da Mitgliedschaftsrecht am 1. Sep⸗ tember 1939 zustand. Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen:

1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗ zugehörige: 1“ Staatsangehö⸗ rigkeitsausweis, Reisepaß, Kenn⸗ karte des Deutschen Reiches, Aus⸗ weis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder Fortäufiger Ausweis“, laut wel⸗ hem die Aufnahme in die Deutsche

olksliste erfolgt ist) oder Einbür⸗

gerungsurkunde; E“

2. für deutsche S im Generalgouvernement: Durch Be⸗ scheintgung des zuständigen Kreis⸗

oder Stadthauptmanns;

8. für EEb11 Durch

escheinigung der zuständigen Lan⸗ des⸗ oder Bezirksbehörde des Pro⸗ tektorats;

4. für ausländische Bes dercsahge ge:

urch Bescheinigung der zustänbi⸗ Fn gendhe. cpes ausländischen

taates 8-eva⸗ oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung). Jaring, e Personen des Privat⸗ rechts, Gesellschaften oder Vereine aben eese. daß am 1. Sep⸗ ember 1939 die Mehrheit der An⸗ teile nicht Personen gehörte, deren Ver⸗ mögen der chlagnahme unterliegt und die Verwaltung nicht von solche ersonen maßgebend beeinflußt war vgl, 6 10 Pol. Verm. VO.). Dieser achweis kann durch Seeiisnen der zuständigen Treuhandstelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaf⸗ ten durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Genossenschaftsverbandes und bei Vereinen durch Bescheinigung der zuständigen Polizeibehörde ge⸗ führt werden. 1

h Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich dur schriftl he Belege zu führen, z. B. dur Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder auslän⸗ dischen Bank.

Der kommissarische Verwalter: Hans Paul Grenz, Direktor.

8

[24842 Bekanntmachung. Landesgewerberat a. D. Carl Böhn⸗ stedt, Memel, Flieger⸗Wolff⸗Str. 2, ist aus dem Aufsichtsrat der Memeler Holzdrahtfabrik Aktiengesellschaft, Me⸗ mel, 3en Memel, den 8. September 1942. Memeler Holzdrahtfabrik Aktien⸗ gesellschaft. Der Vorstand.

[23516)5) Wintershall Aktiengesellschaft. Dividendenzahlung.

In der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung unserer Gesellschaft vom 10. Sep⸗ tember 1942 wurde die Dividende fuͤr das Geschäftsjahr 1941 mit 5 % auf das berichtigte Aktienkapital festgesetzt, das sind = 6 % auf das unberichtigte Ak⸗ tienkapital. Da Zusatzaktien noch nicht ausgegeben sind, erfolgt die Auszahlung der Dividende ab 11. 9. 1942 auf den Gewinnanteilschein Nr. 13 der unbe⸗ richtigten Aktien von je nom. Reichs⸗ mark 400,—

mit H.ℳ 24,— /* 10 % Steuer vom Kapitalertrag Rℳ 2,40, + 50 % Kriegszuschlag E.R 1,20 = fl. 3,60, netto: Rℳ 20,40

bei den untenstehenden Stellen. Kapitalberichtigung. Unter Bezugnahme auf unsere Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger, Berlin, Nr. 198 vom 25. 8. 1942 fordern wir hiermit unsere Aktionäre auf, ihren Anspruch auf die ihnen aus der Kapitalberichti⸗ ung zustehenden Zusatzaktien gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 14 in der Zeit vom 11. 9. bis 31. 10. 1942 einschließlich bei den unten aufgeführten Stellen geltend zu machen. Die Bewinnanteiisceine sind auf der Rückseite mit der Firma bzw mit dem Namen und der Adresse de⸗ Einreichers zu versehen.

Auf je nom. Hℳ 400,— alte Ak⸗ tien entfällt eine Zusatzaktienspitze von nom. Rℳ 80,—. Die Banken sind bereit, einen An⸗ bzw. Verkauf von 11“ zur Er⸗ reichung eines darstellbaren Aktien⸗ nennbetrages von nom. HR.ℳ 100,— oder nom. RKℳ 1000,— nach Mög⸗ lichkeit zu vermitteln.

Sofern vor Fertigstellung der Aktien⸗

urkunden 1 die Zusatzaktien die Liefe⸗ rung effektiver Stücke verlangt wird werden an deren Stelle zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausge⸗ stellt. Die Ausreichung der Stücke er⸗ folgt baldmöglichst 86 Fertigstellung gegen Rückgabe der Kassenqufttungen urch diejenigen Stellen, die diese Be⸗ scheinigungen ausgestellt haben. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ eigers der Kassenquittungen zu prüfen. Ber Börsen erfolgt die Liefe⸗ rung vor Ausgabe der Aktienurkunden Fecen § 71 der Ersten Durchführungs⸗ verordnung zur Dividendenabgabever⸗ ordnung, gegebenenfalls gegen? ückgabe der Kassenquittungen. 1

Die Durchführung der . tigung durch Ausgabe der Zusatzaktien ersorg. für die Aktionäre provisionsfrei.

Nach Ablauf der eingangs erwähnten Frist, d. h. ab 2. 11. 1942 werden die alten und zusätzlichen Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 15 uff. als gleichberechtigt in Prozenten des be⸗ richtigten Kapitals an den Börsen zu Berlin, Düsseldorf, Frankfurt / M., Ham⸗ burg, Hannover, Wien und Prag ge⸗ handelt und notiert werden.

Zabhl. bzw. Einreichungsstellen: resdner Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt / M. Hamburg, Hannover, Kassel, Köln, Magdeburg, Münster / W.

Deutsche Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt / M. Hamburg, Hannvver, Kassel, Köln, Magdeburg, Münster/ W.,

Commerzbank Aktiengesellschaft, Berlin, und deren Niederlassun⸗

en in Dortmund, Düsseldorß, Essen, Frankfurt / M., e“ Hannover, Kassel, Köäln, Magd burg, Münster / W., Wien,

Böhmische Escompte⸗Bank, Prau,

1A14““ Wien, ali⸗Bank A. G., Kassel,

acgüchäus Pferdmenges & Co., Köln

Fhürin ische Staatsbank, Weimav, estfalenbank A. G., Bochum,

Feecesche⸗ Union⸗Bank, Prag, hehan, ge0n & Co. G. änderbank Wien A. G. Sien, . nlhau. V1see Marz

o., eldor Bankhaus 9 G. Lrintkaus, Düssel⸗

Aene e Geselschaft

asse der Gesellschaft.

Kassel, den 11. September 1949.

A ners all Arefengeseuschaft. Der Vorstand.

e

twortlich für den Amtlichen und Nichta Uerxan Teil, den Anzeigenteil und für den Verlagt Präsident Dr. S 8 lange in Potsdam,

twortlich für den Wirtschaftstsil und dech 1eh rlns redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21

Druck der Preußischen elege. und Druckerel Gmb;., Berlin 8 8

Drei Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentral⸗ handel sterbeilage)

ziehung volks⸗

abends. Bezug

Erschelnt aun jedem Wochenta 2,30 £ einschließlich 0,18 r, abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 matlich Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anz straße 32. Einzelne 10 Sie werden nur

Zeitungsgebüch aber ohne Bestellgeld; mo h. Alle Insanee

eigenstelle Nummern dieser Ausgabe kosten 30 1, einzelne B2, Ba oder vorherige Einsendung

Betrages einschliehlich des vö0s E Fernsproch⸗Sammel⸗Mr. 10 83 38.

monatlich

üahe ʒ2 111n““ ae9 3 n 3 3 sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere „. 8 ist darin auch anzugeben, welche strichen) oder werden sollen.

2,— ür den Raum einer fünsges „einer

paltenen 55 mm hreiten Petit⸗Zeile 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ. Anzeigen senstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Dreuckaufträge

Worte etwa durch Fettdruch (einmal unter⸗ Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben efristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbgnkgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nr. 214

Berlin, Sonnabend, den 12. September, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg und des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Durchführungsanordnung EI4 der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Anordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 „Verkehr mit legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial“ vom 9. September 1942.

Durchführungsverordnung EI5 / M 15 der Reichsstelle Eisen und Metalle. Gemeinsame Durchführungsanordnung zu der An⸗ ordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 und der Anordnung MI der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 „Fertigungs⸗ Kontingente“ vom 9. September 1942.

Durchführungsanordnungd E I 6 der Reichsstelle Eisen und Me⸗ talle zur Anordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 „Ergänzende und besondere Vorschriften“ vom 9. Sep⸗ tember 1942.

Durchführungsanordnung MI6 der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 1“ von Nebenmetallen“. Vom 9. September

Bekanntmachung 1 der Reichsvereinigung Eisen vom 12. Sep⸗ tember 1942.

Erste Durchführungsbestimmung der Reichsstelle für Lederwirt⸗

schaft zur Anordnung 100 (bezugscheinfreie Schuhwaren) in der Fassung vom 8. Dezember 1941 vom 11. September 1942. Anordnung 100 der Reichsstelle für Lederwirtschaft in der Fassung vom 11. September 1942. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II, Nr. 30.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetenbdeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 T a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Georg Israel Fischmann, geb. am 12. Februar 1887 zu Teplitz⸗Schönau, früher wohn⸗ haft gewesen in Teplitz⸗Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 9. September 1942. 8 Geheime Staatspolizei.

Schröder.

Bekanntmachung Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VBO. über die Ein⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Juden Max Israel Werner, eb. 4. August 1873 zu Malesov, Bez. Kuttenberg’/ Prot., der Jüdin Adele Sara Werner, geb. Langer, geb. am 21. Juli 1881 zu Teplitz⸗Schönau, früher wohnhaft gewesen in Tevplitz⸗ Schönau, gezogen.

Reichenberg, den 9. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

8 Schröder. G

Bekanntmachung

Auf Grund des Erlasses des Reichsministers des Innern vom 4. Juli 1942, Pol. S II A 5 Nr. 521/42 212, und auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 sowie auf Grund des Erlasses des und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 RSBl. I.

. 303 wird das gesamte Vermögen des Juden Emanuel Donath, geb. am 16. Juli 1888 in Preßburg, zuletzt in Fratettte a. M., Fichtestr. 5, wohnhaft, hiermit zugunsten des

eutschen Reichs eingezogen.

Wiesbaden, den 5. September 1942.

Der Regierungspräsident. J. A.: Reuterschan.

Bekanntmachung Auf Grund des Erlasses des Reichsministers des Innern

vom 4. Juli 1942, Pol. 8 II A 5 Nr. 521/42 212, und auf

8

Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗

Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RSBl. I. S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz vom 26. Mai 1933 RSBl. I S. 293 sowie auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 RSBl. I S. 303 wird das gesamte Vermögen des Juden Dr. Nor⸗ bert Steiger, geboren am 24. September 1892 in Troppau, zuletzt wohnhaft in Frankfurt a. M., Arndtstr. 17, hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezggen.

n. Wiesbaden, den 8. September 1942. . 88 Der Regierungspräsident. J. A.: Reuterschan.

8 8

Durchführungsanordnung EI4

der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Anordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. 6. 1942 „Verkehr mit legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial“ vom 9. September 1942

Auf Grund des § 16 der Anordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. Juni 1942 und auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 670) ordne ich folgendes an: Sachlicher Geltungsbereich

(1) Die Bestimmungen dieser Durchführungsanordnung gelten für folgende Erzeugnisse: a) legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial, b) für Fertigerzeugnisse, zu deren Herstellung legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial erforderlich ist.

(2) Legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial sind die in Ab⸗ schnitt B der Materialliste für Walzwerks⸗ und Gießerei⸗Er⸗ zeugnisse (Anlage 2 der Bekanntmachung zur Durchführungs⸗ anordnung EI1 der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 25. 6. 1942) aufgeführten Erzeugnisse.

(3) In Abschnitt B der Materialliste wird der Satz:

„Mahlkugelstahl bis 0,9, % Mn, Schienen bis

0,9 % Mn und Stahl St 52 gelten jedoch als unlegiertes

Eisen⸗ und Stahlmaterial“ durch folgenden Satz ersetzt:

„Stähle für Mahlkugeln, Schienen, Stahl St 52, Auto⸗

matenstahl, Dynamo⸗ und Transformatorenbleche sowie

Mn⸗ und Si⸗legierte Stähle, wie sie für die Herstellung

von Federn jeglicher Art, Schienen, Radreifen und Rad⸗

sätzen verwendet werden, auch wenn sie mit oder ohne

Markenbezeichnung oder auch nach Festigkeitswerten ver⸗

kauft werden, gelten jedoch als unlegiertes Eisen⸗ und

Stahlmaterial.“ 1 2

Außerdem wird der in Abschnitt B der Materialliste an⸗ gegebene Hundertsatz für geringe Legierungsgehalte für Si bei Grau⸗ und Temperguß von 3 % auf 4 G erhöht.

(4) Soweit im folgenden nicht etwas anderes angeordnet wird, gelten die allgemeinen Bewirtschaftungsbestimmungen der Anordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. 6. 1942 und der dazu erlassenen Durchführungsanord⸗ nungen. 8 J“ im Reichsgebiet

§ 2 Erlangung und Uebertragung von Bezugsrechten für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial

(1) Die in dem Formblatt „Eisenanforderung“ vor⸗ gesehene Aufteilung der Legierungsmetalle für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial ist in Abänderung des § 4 Abs. 2 der Durchführungsanordnung EI1 nur bei nachstehenden Kontingentsträgern vorzunehmen:

Reichsminister fur Bewaffnung und

Rüstungsamt —,

Oberkommando der Wehrmacht,

Oberkommando des Heeres, .

Oberkommando der Kriegsmarine—,““

Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der

Luftwaffe,

Der Generalbevollmächtigte für das Kraftfahrwesen,

Der Generalbevollmächtigte für Sonderfragen der chemi⸗

schen Erzeugung,

Der Generalbevollmächtigte für technische Nachrichten⸗

mittel.

(2) Legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial darf nur gegen „Eisenscheine für legiertes Material“ oder „Eisenübertra⸗ gungsscheine für legiertes Material“, jedoch an bestimmte Wehrmachtsdienststellen, die den beteiligten Betrieben durch die für sie zuständige fachliche Gruppe der Organisation der ge⸗ werblichen Wirtschaft bekanntgegeben werden, nur Eisenmarken geliefert werden.

(3) Betriebe, die nicht über 2i für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial verfügen, können monatlich bis zu 50 kg Eisenbezugsrechte für unlegiertes Eisen⸗ und Stahl⸗ material bei den Gauwirtschaftskammern oder Industrie⸗ und Handelskammern oder Handwerkskammern in Eisenübertra⸗ gungsscheine für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial um⸗ tauschen lassen.

Verkehr

Munition

E1“

gegen.

§ 3

Auftragskennzeichnung

Abweichend von den Bestimmungen des § 13 der Durch⸗ führungsanordnung EII der Reichsstelle für Eisen und Stahl wird bestimmt: (1) Bei Aufträgen auf Lieferung von Erzeugnissen gemäß § 1 mit einem Kontingentsgewicht bis zu 300 kg legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial braucht die gemäß § 13 der Durch⸗ führungsanordnung EI1 mitgeteilte Auftragskennzeichnung nicht weitergegeben zu werden. Stattdessen kann der Auf tragnehmer die Auftragskennzeichnungen, die beginnen mit durch die Sammel⸗Kennzeichnung 1000 2000 3000 4000 4100

(2) Bei der Vergebung von Unteraufträgen können meh rere Aufträge innerhalb derselben Sammelkennzeichnung zu⸗ sammengefaßt werden, auch wenn dadurch das Kontingents⸗ gewicht von 300 kg überschritten wird.

(3) Bei Aufträgen mit einem Kontingentsgewicht von mehr als 300 kg legiertem Eisen⸗ und Stahlmaterial sind, so⸗ weit es sich nicht um die Zusammenfassung von Unteraufträ⸗ gen gemäß Abs. 2 handelt, die mitgeteilten Auftragskennzeich⸗ nungen vollständig weiterzugeben, auch wenn das Kontingents⸗ gewicht der Unteraufträge weniger als 300 kg beträgt. Unterauftragnehmer kann jedoch in diesem Fall nach Abs. oder 2 verfahren.

(4) Wenn dem Auftraggeber die Auftragskennzeichnung bei Erteilung des Auftrages noch nicht bekannt ist, muß die Mitteilung der Auftragskennzeichnung bis zur Uebertragung des Eisenbezugsrechtes für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial nachgeholt werden.

(5) Kontingentsträger und ihre Kontingentsstellen brauchen die Auftragskennzeichnung gemäß § 13 der Durchfüh⸗ rungsanordnung EI1 nicht besonders mitzuteilen, wenn sie auf dem Eisenschein die Spalten „Bedarfsgruppe“ und „Auf⸗ tragsnummer“ ausfüllen. In diesem Fall gilt die Eintra⸗ gung in den genannten Spalten als Auftragskennzeichnung.

84 8 Leg. Vorschuß⸗Kontingente (1) Die Mitglieder folgender Fachgruppen der Wirtschaftsgruppe Maschi⸗ naenbau:

Werkzeugmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen, Maschinen⸗ und Präzisionswerkzeuge, Büromaschinen,

Armaturen und Maschinenteile,

Triebwerke und Wälzlager,

Fachgruppe Werkzeuge der Wirtschaftsgrupp

Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie,

des Reichsstandes des Deutschen Handwerks, die die

gleichen Erzeugnisse wie die Mitglieder der vor⸗

genannten Fachgruppen herstellen, erhalten für das legierte Eisen⸗ und Stahlmaterial, das zur Herstellung ihrer Erzeugnisse erforderlich ist, von den g. nannten Wirtschaftsgruppen bzw. dem Reichsstand des Deut schen Handwerks Kontingente für legiertes Eisen⸗ und Stah material (Leg. Vorschuß⸗Kontingente), durch die die Anford rung und Uebertragung von Bezugsrechten für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial von den Auftraggebern ersetzt wird.

(2) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß⸗Kontingent erhalten haben, dürfen von ihren Auftraggebern keine Bezugsrechte für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial anfordern, sondern haben die Uebertragung von Eisenbezugsrechten für unlegiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial in Höhe des vollen Kontingents⸗ gewichtes einschließlich des Gewichtes des legierten Materials zu verlangen.

(3) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß⸗Kontingent für legier⸗ tes Eisen⸗ und Stahlmaterial erhalten haben, dürfen selbst die Erzeugnisse gemäß § 1 nur nach den allgemeinen Bewirt⸗ schaftungsbestimmungen, d. h. nur nach Uebertragung von Eisenübertragungsscheinen für legiertes Eisen⸗ und Stahl⸗ material beziehen. Welche Auftragskennzeichnung hierbei dem Auftragnehmer mitzuteilen ist, wird bei der Zuteilung des Leg. Vorschuß⸗Kontingents bekanntgegeben. Ausgenommen von diesen Vorschriften sind die Lieferungen zwischen In⸗ habern von Leg. Vorschuß⸗Kontingenten.

(4) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß⸗Kontingent für legier⸗ tes Eisen⸗ und Stahlmaterial erhalten haben, sind verpflichtet, nach Ablauf jedes Quartals an die für das Erzeugnis zu⸗ ständige Wirtschaftsgruppe bzw. dem Reichsstand des Deutschen Handwerks Bezugsrechte für unlegiertes Eisen⸗ und Stahl⸗ material in der Höhe zu übertragen, in der sie das Leg. Vor⸗ schuß⸗Kontingent für Aufträge auf Lieferung von Erzeugnissen gemäß § 1 ausgenutzt haben.

(5) Aus den Leg. Vorschuß⸗Kontingenten für legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial dürfen nur die Erzeugnisse herge⸗