8
Genußrechtsinhaber der Eisenbahn⸗ Renten⸗Bank, München (früher Frankfurt a. M.). In Anbetracht dessen, daß sich nur die Besitzer von rund 5 % des Gesamt⸗ umlaufs der Genußrechte auf meine öffentliche Aufforderung gemeldet haben, ist eine Umlegung des Kosten⸗ vorschusses und der Spesen für den ein⸗ zelnen Genußrechtsinhaber nicht trag⸗ bar. MNachdem sich die Eisenbahn⸗Renten⸗ Bank in den Verhandlungen vom 8. und 9. September 1942 bereiterklärt hat, nach §§ 43 Abs. 2, 44 des Auf⸗ vertungsgesetzes von 1925 die Genuß⸗ rechte am 1. Mai 1943 zum Kurse von 15 % ihres Nennbetrages zurück⸗ zuzahlen, habe ich meinen Antrag bei der Spruchstelle zurückgezogen. Der Beschluß der Eisenbahn⸗Renten⸗Bank wird im Reichsanzeiger veröffentlicht werden.
Frankfurt a. M., 11. Septbr. 1942.
W. L. Heinrich, Genußrechts⸗
vertreter.
ro⸗Belgische Eisenbahn⸗ und industrie⸗Aktiengesellschaft, Wien.
Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger vom 4. Mai, 4. Juni und 4. Juli 1942 veröffent⸗ lichten Aufforderungen zum Umtausch unserer Aktien werden hiermit c 240, 179 des Aktiengesetzes jene Ak⸗
ien unserer Gesellschaft im Nennwerte von S 20,— beziehungsweise K 400,—, welche trotz der vorerwähnten Aufforde⸗ ungen nicht zum Umtausch eingereicht worden sind, sowie jene Aktien, welche die zum Umtausch gegen neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreicht haben und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfü⸗ g gestellt worden sind, für kraft⸗ erklärt.
Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Aktien auszugebenden neuen Aktien zum Nennwerte von H.ℳ 100,— werden gemäß den gesetzlichen Vor⸗ schrikten verkauft werden. Der Erlös wird abzüglich der hierbei entstehenden Kosten und Spesen den Beteiligten im Verhältnis ihres Aktienbesitzes bei dem Bankhaus Pinschof & Co., Wien, IJ.,
piegelgasse 3, zur Verfügung gestellt beziehungsweise für ihre Rechnung hinterlegt werden.
Wien, am 15. September 1942.
Der Vorstand der Austro⸗Belgische Eisenbahn⸗ und Industrie⸗Aktien⸗ gesellschaft.
Malhe Fqgler.
Memeler Wohnungsbau⸗Akt.⸗Ges. [20928] Zweite Aufforderung
zum Umtausch unserer Aktien.
In der Hauptversammlung vom 31. Oktober 1941 wurde die Reichs⸗ markeröffnungsbilanz zum 1. Januar 1941 genehmigt und im Sinne der Umstellungsverordnung vom 5. Mai 1939 (RGBl. I S. 897) beschlossen, das Grundkapital mit Hℳ 111 000,— neu festzusetzen und in 1110 Inhaberaktien von je Rℳ 100,— einzuteilen und auszugeben.
Nach der am 18. Dez. 1941 erfolgten Eintragung der diesbezüglichen Be⸗ schlüsse in das Handelsregister Memel ergeht hiermit an die Aktionäre die Aufforderung, ihre Aktien samt Ge⸗ winnanteilscheinen und Erneuerungs⸗ scheinen unter Beifügung eines doppel⸗ ten Nummernverzeichnisses ab 15. 8. 1942 bis 30. 11. 1942 bei der Sparkasse der Stadt Memel gegen Ausfolgung einer nichtübertragbaren Empfangs⸗ bestätigung einzureichen, gegen deren Uebergabe die neuen Aktien ausgefolgt werden. Gewinnanteilscheine und Ak⸗ tien sind auf der Rückseite mit Namen sind Adressen des Einreichers zu ver⸗ ehen.
Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 6. Mai 1942 und mit der am 8. Juni 1942 erfolgten Eintragung in das Handelsregister zu Memel werden die Inhaberaktien in Namensaktien umgewandelt. Der Umtausch der Ak⸗ tien erfolgt entsprechend dieser Maß⸗ gabe, und zwar derart, daß fünf alte Aktien im derzeitigen Nennwert von je Lit 100,— in drei neue Aktien zu je Eℳ 100,— umgetauscht werden. Eine Regulierung von Spitzen wird von der Umtauschstelle nach Möglichkeit ver⸗ mittelt.
Der Umtausch selbst ist kostenlos. Die eventuell entstehenden Postgebühren gehen zu Lasten des Aktionärs.
Aktien, welche nach dreimaliger Auf⸗ forderung im Dtsc Reichsanzeiger und in der Zeit der bekanntgegebenen Frist zum Umtausch nicht eingereicht worden sind oder welche die zum Ersatz durch neue Aktien nötige Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zum Zwecke der Einlösung zur Verfügung gestellt werden, werden gemäß § 179 A.⸗G. für kraftlos erklärt. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszu⸗ d. neuen Aktien werden suür Kechnung der Beteiligten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwertet. Hierbei wird der Erlös nach Abzug der Kosten den Beteiligten ausgezahlt bzw. für ihre Rechnung hinterlegt.
Memel, den 7. August 1942.
Der Vorstand. A. Müller.
Seibücbler
25291]
Mechanische Bindfadenfabrik Ober⸗
achern jetzt: Haufwerke Oberachern A. G. in Oberachern/ Baden.
In der a. o. Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 29. August 1942 wurde beschlossen:
Die Firmenbezeichnung der Gesell⸗ schaft wird geändert in „Hanfwerke Oberachern A. G.“.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung dem gefaßten Beschluß an⸗ zupassen.
Oberachern, 11. September 1942.
Hanfwerke Oberachern A. G.
Der Vorstand. Bergfeld.
25285
Hohenhamelner Zuckerfabrik Aktiengesellschaft.
Einladung zu der am 30. Sep⸗
tember 1942, nachm. 17 Uhr, in
der Gastwirtschaft Albert Busse in
Hohenhameln stattfindenden ordent⸗
lichen Hauptversammlung.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des I“ des Geschäftsberichts und des Ge⸗ winnverwendungsvorschlages des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäfts⸗ sahr 1941/42.
.Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. .Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
.Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.
Der Aufsichtsrat.
[25284]
Kraftwerk Thüringen Aktiengesell⸗ schaft in Gispersleben. Einladung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, dem 7. Oktober 1942, vormittags 11 Uhr, in der Gaststätte Horst Koßk, Erfurt, Neuwerkstraße 31/32 (Eingang Lilienstraße), stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung einge⸗
laden. Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1941/42.
.‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verwendung.
.Beschlußfassung über die nt⸗ lastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.
4. Aufsichtsratswahlen.
5. Wahl des Abschlußprüfer Geschäftsjahr 1942/143.
Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages werden diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung stimmberechtigt teil⸗ nehmen wollen, gebeten, ihre Aktten oder einen von einer Wertpapier⸗ sammelbank ausgestellten Hinter⸗ legungsschein über Aktien spätestens bis zum 2. Oktober 1942 zu hinter⸗ legen bei:
1. der Gesellschaftskasse in Gispers⸗
leben,
2. der Commerzbank A.⸗G. in Ber⸗ lin und deren Filialen in Thüringen,
der Deutschen Bank in Berlin, deren Filiale in Dresden, Ab⸗ teilung Viktoriastr. 2, und ihren Filialen in Thüringen,
.der Dresdner Bank in Berlin und deren Filialen in Thü⸗ ringen, der Mitteldeutschen Landesbank in Magdeburg und deren Filialen, der Thüringischen Staatsbank in Weimar und deren Filialen in Thüringen, der Stadtbank in Apolda
der Bayerischen Vereinsbank in München,
.dem Bankhaus Bayer und Heinze — Abteilung Leipzig — in Leipzig.
Als Hinterlegung bei einer der Stellen 2 bis 9 gilt auch, wenn die Aktien im Sperrdepot der Hinter⸗ legungsstelle bei einer anderen Bank belassen werden.
Gispersleben, 10. September 1942.
Der Vorstand. A. Lange.
s für das
[25288]
Berlinische Feuer⸗Versicherungs⸗ Anstalt, Berlin. Kapitalberichtigung.
Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ sichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wege der Berichtigung von Rℳ 5 250 000,M— um HMℳ 2 625 000,— auf Eℳ 7 875 000,— zu erhöhen. Die Berichtigung, die in⸗ zwischen in das Handelsregister einge⸗ tragen worden 89 wird in der Weise durchgeführt, daß der Nennwert der vollein ezahlten IJunhaberaktien zu Rℳ 100,— auf Hℳ 150,—, der Nennwert der zu 40 % eingezahlten Namensaktien zu Hℳ 100,— ent⸗
sprechend abgestempelt wird.
Hierdurch fordern wir unsere Aktio⸗ näre auf, ihre Aktien bis zum 29. September 1942 einschlieszlich
bei der Deutschen Bank, Berlin,
Mauerstraße 27, 11“
während der üblichen Geschäftsstunden zur Abstempelung einzureichen.
Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 30. September 1942, wird der Handel der berichtigten Aktien an der Börse zu Berlin auf den herauf⸗ gestempelten Nennwert umgestellt.
Für die durch die Kapitalberichtigung entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht. Sofern jedoch die Aktien mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 20 ff. mit einem nach der Nummernfolge geord⸗ neten Verzeichnis bei der obigen Bank direkt am zuständigen Schalter einge⸗ reicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, ersolgt die Berichtigung kostenfrei.
Kapitaleinzahlung.
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats fordern wir auf die teileingezahlten Aktien eine weitere Einzahlung von je R.ℳ 20,— ein. Sie ist zum 30. 9. 1942 bei der Deutschen Bank Depo⸗ sitenkasse F2, Berlin C. 2, Haus⸗ vogteiplatz 11 (Postscheckkonto Nr. 137 302), zu leisten und nimmt an der für das Geschäftsjahr 1942 auszuschüt⸗ tenden Dividende mit einem Viertel teil. Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung sind 5 % Verzugszinsen p. a. zu zahlen. — Die teileingezahlten Aktien sind als⸗ dann mit je R.ℳ 110,— eingezahlt, wo⸗ von Hℳ 90,— vollberechtigt und R. ℳ 20,— nichtvollberechtigt (öohne Stimm⸗ und Gewinnanteilrecht) sind. Bei wei⸗ terer Einzahlung erhöht sich der voll⸗ berechtigte Teil des Aktiennennwertes um 150 % und vermindert sich der nichtvollberechtigte Teil um 50 % der weiteren Einzahlung.
Die Einzahlung hat bis spätestens zum 15. November 1942 zu erfolgen andernfalls die Verzugsfolgen gemäß § 6 unserer Satzung eintreten.
Berlin, den 11. September 1942.
Der Vorstand.
Qᷓꝑᷓͦͦͦͦõmðõmõmõxõͤõn‧̊‧ꝑ‧‧mum——6vvvx [22686]. „Rytas“ Aktien⸗Gesellschaft i. Abw.
Abschlußbilang per 41. Dez. 1940.
Aktiva. RNA ₰ Kassakonto. 49258 Bankguthaben . 849 33 Forderungen. . 108 985 39 S 4 “ 510 Mobilienkonto . 600 Immobilienkonto . 260 000 Gewinn⸗ und Verlustlonto; Verlustvortrag 210 88,45 Verlust vom
1. 1. bis Ml. I
Kautio
269 589
284 000 7 279
5 722 178 718 56 019 25 794 47 493
22.804,26
Passiva. Aktienkapitalkonto. Reservefondskonto Dubiosenkonto.. Hypothekkonto Kreditorenkonto.. Akzeptkonto.. Sechade 1 Kautionskreditkont
Rℳ 12 422,27
“ 606 02700
Gewinn⸗ und — Debet. 8
91 Verlustvortrag 210 785 40 Unkostenkontot Gehälter, Angestellten 14 035,30 Wochenlöhne 5 12,88 Gebäude⸗ Aufsicht 1 6540,20 Automobil⸗ unkosten.. Bereinigung Aufsichtsrat. Gerichts⸗ und Anwalts⸗ unkosten.. Inserate.. Portoausgaben Telefongebühren Stempelmarken Gebäudeunter⸗ haltungsun⸗ kosten.. Versicherunge Steuern.. Beheizung, Wasser und Licht. Reisespesen. Büroausgaben Inventaraus⸗ ausfuhr und andere Un- kosten 3 652,ͤ30 Druckereiabrechnuñgslondo Zinsenkonto.. Abschreibungen: von Mobilienkonto 20 134,39 versch. Dubiosen 7 772,19
0⁴ 0⁴ 5 0⁴ 20
908,38 328,77
19,81 291,84 185,95
308,19 341,20 2 970,15
2 414,69 877,54 11,03
27 906/ 58 279 308/˙52
14 260,— 1 458 76 263 589 76
279 308ʃ52
Memel, den 10. April 1941. „Rytas“ Aktien⸗Gesellschaft i. Abw. Der Abwickler: Martin Schlups. Der Aufsichtsrat.
P. Schernas. J. Bruvelaitis.
Mietsertragkonto Warenverkaufskonto. Verlust.
[22687]. „Rytas“ Aktien⸗Gesellschaft i. Abw. Abschlußbilanz per 31. Dez. 1941.
—
Aktiva. R. ℳ Kassakonto ... 8 546 Bankguthaben.. 748 2. Forderungen.. 110 100¼ Rimessenkonto. . 510 Mobilienkonto.. 600* Immobilienkonto.. Gewinn⸗ u. Verlustkonto: Verlustvortrag 263 589,76 Gewinn v. 1. 1.
bis 31. 12. 923,27
Kautionskonto Eℳ 12 422,27
605 171
Passiva. Aktienkapitalkonto Reservefondskonto Dubiosenkonto. Hypothekkonto. Kreditorenkonto. Akzeptkonto.. Bankschulden.. Kautionskreditkonto
Rℳ 12 422,27
284 000 7 279
5 722 % 178 718 55 482 25 794 48 174
605 171 0 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Debet. R. ℳ Verlustvortrag 263 589 Unkostenkontot
Gehälter,
Angestellten 8 259,02 Wochenlöhne f. Hausmann.
Bereinigung Gerichts⸗ und Anwaltsun⸗ kosten.. Inserate.. 32,14 Portoausgaben 3,20 Telefongebühren 255,14 Beheizung, Wasser und Licht. Gebäudeunter⸗ haltungsunkosten 229,58 Büroausgaben 25,51 Steuern 2 189,75 Berufsgruppen⸗ beiträge.. 228,27 Gebäudever⸗ — sicherung.. 341,75 Kanalgebühren 456,50 14 739 62
278 329 38
Kredit. Mietsertragskonto.. — Gewinn⸗ und Verlustkonto 89 Verlust. 262 666 49
278 329 38
Memel, den 16. März 1942. „Rytas“ Aktien⸗Gesellschaft i. Abw. Der Verwalter: Walter Prieß.
Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung stimmt mit den Ge⸗ schäftsbüchern überein, was ich hiermit bescheinige.
Memel, den 26. Juni 1942.
Arthur Drell. Wirtschaftstreuhänder NSRB. - —⸗—VVVZxxyüü⸗üꝛ⸗r—mnv»v [25297] Aufruf
zur Anmeldung von Aktien der
„Spöltka Akcyjna Cukrowni Dobre“.
Auf Grund von § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverordr nung) vom 15. August 1941, RGBl. 1 S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schulden⸗ abwicklungsverordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 108/42) werden hier⸗ mit die Aktionäre der „Spölka Akeyjna Cukrowni Dobre“ aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten kommissarischen Ver⸗ walter binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden. 1
Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheini⸗ gung einer Devisenbank, und wenn die Hinterlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheini⸗ gung einer als zuverlässig anerkann⸗ ten ausländischen Bank nachzu⸗ weisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stück⸗ nummer). 8
Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der vinedeunesegesniengh. e innerhalb der bergeschenen Frist, 0 werden die Aktien für kraftlo klärt werden.
Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Ein⸗ reichung der Urkunden (Hinter⸗ legungsbescheinigungen) nachzu⸗ weisen:
1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗
en, deren Vevmögen nach der olenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (nRGBl. I. S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und
2. en weofr, das Mitgliedschafts
a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗
erecht am 1. September 1939 zustand (Altbesitz), oder
) wenn sie das Mitgliedschafts⸗
recht nach dem 1. September
1 657,28 240,—
677,75
143,73
96 66 5
er⸗
Bchluß heine,
1939 erworben haben, daß ihr
Rechtsvorgänger nicht zu den
Personen gehört, deren Ver⸗-⸗
mögen der Beschlagnahme nach
der Polenvermögensvervord-⸗
nung unterliegt, und daß
diesem das Mitgliedschafts⸗
recht am 1. September 1939 zustand.
Der persönliche Nachweis ist wie
folgt zu führen: 8
1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗
zugehörige: durch Staatsangehörig⸗
keitsausweis, Reisepaß, Kennkarte.
des Deutschen der Deutschen
Reiches, Ausweis
Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vorläufiger Ausweis“, laut wel⸗ chem die Aufnahme in die Deut sche Volksliste erfolgt ist) oder Ein bürgerungsurkunde,
2. für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: durch Be⸗ scheinigung des zuständigen Kreis⸗ oder Stadthauptmanns, 8
3. für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zuständigen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats, 3 8
4. für ausländische Staatsangehörige: durch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗
tretung).
Juristische Personen des Privat⸗ rechts, Gesellschaften oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. Sep tember 1939 die Mehrheit der An⸗ teile nicht Personen gehörte, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solcher Persogen maßgebend beeinflußt war (vgl. o Pol. Verm. VO.). Dieser Nachweis kann durch Bescheinigung der zuständigen Treuhandstelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Han⸗ delskammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Vereinen durch Bescheinigung der zuständigen Polizeibehörde geführt werden. 8
Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen,
durch Ankaufsabrechnungen,
Depotauszüge, Anliefe⸗
rungsquittungen, Versicherungen einer
als zuverlässig bekannten in⸗ oder aus⸗ ländischen Bank.
Der kommissarische Verwalter:
Hans Paul Grenz, Direktor.
[25292]
Der Vorstand beruft die Aktionäre der Gasaccumulator Aktiengesell⸗ schaft, Kattowitz⸗Jdaweiche, Ka⸗
tharinenstraße 92, zu der am 30. Ok⸗
tober 1942 um 12 Uhr in den Räu⸗ men der Gesellschaft in Kattowitz⸗Ida⸗-⸗ weiche, 92, stattfinden⸗ den außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung ein.
Die Tagesordnung ist folgende:
1. Neuwahl des Aufsichtsrates.
2. Verschiedenes.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre unter folgenden Bedingungen berechtigt:
Die Aktionäre müssen ihre Aktien spätestens eine Woche vor dem Termin der Hauptversammlung bei det Gesellschaft, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Ak⸗ tien befugten Wertpapiersammel⸗ bank oder bei den sonst in der Ein⸗ berufung bezeichneten Stellen hinter⸗ legen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Es genügt auch die Hinterlegung der Be⸗ scheinigung einer Wertpapiersam melbank über einen Anteil am Sam⸗ melbestand der Aktien.
Im Falle der Hinterlegung bei einer anderen Stelle als bei der Gesellschaft muß die von dieser Stelle auszustellend
Bescheinigung die Anzahl und Gat⸗ tung der Aktien, deren Nummer und
den Betrag bezeichnen und die Erklä⸗
rung enthalten, daß die Aktien vor B-
endigung der Hauptversammlung nicht ausgehändigt werden.
In diesen Fällen müssen die Be⸗
scheinigungen spätestens am Tage
nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft eingereicht werden. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗
nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmun stelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der 1 sammlung gesperrt werden. Als Hin⸗ terlegungsstelle für die Globalaktie der A. S. Baldur,
Hinterlegungsstelle für die Global⸗ aktie der „Elektra“ gese schaft für angewandte Elektrizität, Sarnen, auch der Sch Bankverein, Basel, bestimmt. Gasaccumulator Aktiengesellschaft. Der Vorstand. R. Jahn.
m mrnnann mn—
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:
i. B.: Rndolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerel GmbH., Berlin
Drei Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentral⸗ — handelsregisterbeilage) 8
eingesetzt.
einer Hinterlegungs⸗ Hauptver⸗ Kopenhagen, wird auch die Aktiebolaget Spenska Handelsbanken, Stockholm, und als
Aktiengesell⸗
abholee bei der eigenstelle n — 10 „ Sie werden nur gegen
Erscheint an sjedem Wochentag abends. ere⸗ durch die Post monatlich 2,90 ℳ eln 9 24 ühr, .90 schließlich ,18 vnr kür Selbst⸗
oder 3
An.
einer breigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 . £. — Anzeigen an — Berlin SW 68, Wil —2 ee 22. ac⸗ vranses 52 ses,ang ebafeetc usbesondere 7 auch an ) oder dur kollen. —
für den Raum einer fünsgespaltenen 58 mm breiten Petit⸗Zeile
lebenem Papier völlig einzusenden, i geben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Theriücenos⸗ termin der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
I
Berlin, Mittwoch, den 16. September, abends
8 Poftscheckkoönto: Berlin 41821 1942
Gnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
30. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Re achng ußen⸗
der Bauwirtschaft über die Schaffung einheitlicher stellen nebst Richtlinien. flung
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Königsberg über
die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Belanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Teil II, Nr.
Abfindung der Eigentümer von Schuldverschreibungen des
ehemaligen jugoslawischen Staates.
30. Anordnung des Generalbevoll mächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über die Schaffung einheitlicher Außenstellen
1 1. Die Dienststelle des Gebietsbeauftragten des General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der ebsühes — ein⸗ schließlich der Baustoffleitstelle —, die Außenstelle der Abtei⸗ lung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition — einschließlich der Kontingentstelle und der Dienststelle des Sparingenieurs — sowie die Füsenne⸗
ür
baugruppen und ⸗abteilungen des Generalbauinspektors
die Reichshauptstadt bilden künftig, soweit nicht örtliche Gründe entgegenstehen, am Sitze der Rüstungsinspektion das 28 8
Beaubevollmächtigeen des Reichsministeriums Speer.
2. In den Gauen der NSDAP. werden . Gaubeauftragte
des Generalbevollmächtigten “ für die Regelung der Bauwirtschaft .“ t. Soweit dort bereits Gebietsbeauftragte des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft eingesetzt sind, führen sie ihr Amt als Gaubeauftragte fort.
Der Inhaber des Amtes des Baubevollmächtigten kann zugleich mit den Aufgaben des Gaubeauftragten betraut wer⸗ den. Die Gaubeauftragten sind für die allgemeine Aus⸗
richtung ihrer Arbeit an die Weisungen des für den Bezirk der Rüstungsinspektion zuständigen Baubevollmächtigten des
Reichsministeriums Speer gebunden.
Ich behalte mir vor, einzelnen Gaubeauftragten je nach dem Umfang der Rüstungsaufgaben in ihrem Gau für deren Durchführung und Dauer Nebenstellen für den Rüstungs⸗ ausbau zuzuordnen.
3. Die Baugruppen und Bauabteilungen des General⸗
bauinspektors für die Reichshauptstadt auf dem Gebiete des Rüstungsausbaues werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1942 fentens geltti mit den bisherigen Außenstellen der Abtei⸗ ung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewa fnung und Munition in die Dienststellen der Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer eingegliedert. Die Leiter jener Dienststellen haben die Betreueraufgaben dem für die einzelnen Bauvorhaben örtlich zuständigen Baubevollmächtig⸗ ten des Reichsministeriums Speer zu übergeben.
4. Sitz des Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer ist:
für den Bezirk der
Rüstungsinspektion I Königsberg/ Pr. II Stettin IV Dresden a) Stuttgart für das Land Württemberg uund Hohenzollern b) Straßburg für das Land Baden und das Elsaß Essen ünchen Breslau Kassel 1 Hamburg
88
Schweizerische
Hannover Frankfurt / M. Rürnberg Bats
alzburg Danzig Posen Für den Bezirk der Rüstungsinspektion III verbleibt es unbeschadet der Aenderungen unter Nr. 3 dieser Anordnung bei der bisherigen Zuständigkeit, d. h. es treten für das Ge⸗ biet der Reichshaupistadt und das Gebiet bis zum Autobahn⸗ ring die Abteilungen des Generalbauinspektors für die
Reichshauptstadt ein.
1““
gen ergeht besonderer Erlaß. Berlin, den 14. September 1942.
Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft
Speer. — Richtlinien für die Geschäftsführung Zur 30. Anordnung
der vereinigten Dienststelle zur Verfügung.
teiligten Behörden leisten ihr Amtshilfe im gleichen Umfange wie bisher. Auf Vereinfachung des Geschäftsganges mit dem Ziel der Einsparung von Personal ist ständig Bedacht zu nehmen. „ 2. Die Außenstellen Halle und Köln der Abteilung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Ihre Aufgaben gehen auf den jeweils für den Bezirk der Rüstungs⸗ inspektion zuständigen Baubevollmächtigten des Reichsministe⸗ sriums Speer über. Im Bezirk der Rüstungsinspektion XVIII wird die Außenstelle Rüstungsausbau nach Salzburg verlegt und mit der Dienststelle des bisherigen Gebietsbeauftragten des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in Salzburg vereinigt. Bei der Dienststelle des bisherigen Untergebietsbeauftragten des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in Graz wird auf Zeit eine Neben⸗ stelle für Zwecke des Rüstungsausbaues geschaffen. Die Ge⸗ schäftsübergabe ist vor dem 15. Oktober 1942 abzuschließen. 3. Die vereinigten Dienststellen verwenden Briefbogen
einheitlich nach folgendem Muster ohne weitere Zusätze: Der Vaiebevolgmächtigte
es
Reiichsministeriums Speer
A
im Bezirk der Rüstungsinspektion (folgt römische Zahl). Die Gaubeauftragten firmieren: ; Der Gaubeauftragte des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft im Gau (folgt Bezeichnung des Gaues). .
4. Das Amt des Baubevollmächtigten des Reichsministe⸗ riums Speer gliedert sich in vier Dezernate (Bauwirtschaft, Rüistungsausbau, Kontingentstelle, Baustofftransporte). Weitere Unterteilung der Dezernate bleibt in das Ermessen des Leiters der Dienststelle gestellt. Es bleibt dem Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer überlassen, ein Dezernat selbst zu übernehmen. Er kann das Dezernat „Baustofftransporte“ durch einen anderen Dezernenten mit wahrnehmen lassen.
Die Zeichnungsbefugnis des ständigen Vertreters des Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer erstreckt sich auf die Geschäftsbereiche aller vier Dezernate; die der übrigen zeichnungsberechtigten Mitarbeiter nur auf das ihnen jeweils 16“ Arbeitsgebiet. Diese zeichnen „Im Auftrage“.
Der Baubevollmächtigte des Reichsministeriums Speer ist nach außen für die Einheitlichkeit der Entscheidungen verant⸗ wortlich. Er hat dafür zu sorgen, daß alle Entscheidungen als Verfügungen einer einheitlichen Dienststelle ergehen; durch die Einsetzung eines ständigen Vertreters darf keine Wiederver⸗ selbständigung eines der Dezernate sich ergeben. “
Der Generalbevollmächtigte ““ für die Regelung der Bauwirtschaft
11“X“
“ BekannMachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1
S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des eine und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird hiermit das Vermögen der Hedwig Sara öb“ r, zu⸗ letzt wohnhaft in Königsberg (Pr), und der Helene Sara Anker, zuletzt wohnhaft in Allénburg, die gestorben und deren Erben unbekannt sind, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Königsberg (Pr), den 12. September 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Hübener.
8
Bekanntmachung
Die am 14. September 1942 ausgegebene Nummer 31
des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung zur Ausführung des deutsch⸗ungarischen Ab⸗ kommens über die gegenseitige Anerkennung und Volg streckung von gerichtlichen und vormundschaftsbehördlichen 8ö Vergleichen sowie anderen vollstreckbaren Urkunden in Unterhalts⸗
Post⸗
sachen. Vom 31. August 1942.
Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. t.
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Berlin NW 40, den 15. September 1942.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubri
8, 8
5. Becen der hieraus folgenden personellen Aenderun⸗
1. Das Personal der bisher getrennten Dienststellen steht 1— Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen sowie alle übrigen be⸗
Abfindung
der Eigentümer von Schuldverschreibungen des ehemaligen jugoslawischen (Staates
Der jugoslawische Staat hat aufgehört zu bestehen. Der jugoslawische Staat ist dadurch auch als Schuldner weg⸗ gefallen. Die Erwerberstaaten, zu denen das Deutsche Reich gehört, sind nicht seine Rechtsnachfolger.
Die Reichsregierung hat mit den Regierungen der anderen Erwerberstaaten des ehemaligen jugoslawischen Staates am 22. Juli 1942 ein „Abkommen über die ver⸗ mögensrechtliche Auseinandersetzung des ehemaligen jugo⸗ slawischen Staates und einige andere damit zusammen⸗ hängende finanzielle Fragen“ abgeschlossen. Das Abkommen wird im Reichsgesetzblatt veröffentlicht werden.
Die Erwerberstaaten werden Artikel 5 und 6 dieses Ab⸗ kommens gemäß zur Abfindung bestimmter Eigentümer von Schuldverschreibungen der inneren oder äußeren Schuld des ehemaligen jugoslawischen Staates einen Beitrag leisten. Int Gebiet des Deutschen Reiches werden die Eigentümer durch Hingabe von Schatzanweisungen des Deutschen Reiches ab⸗ gefunden.
„Die ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung von der Reichsregierung für bestimmte Eigentümer der Schuldve schreibungen des ehemaligen jugoslawischen Staates vor⸗ gesehene Abfindung setzt voraus, daß die Eigentümer die Schuldverschreibungen dem Deutschen Reich anmelden und abtreten. Die Anmeldung und Abtretung liegt deshalb im eigenen Interesse der Eigentümer. 1
Ich bestimme dazu das folgende:
A. Anmeldung und Abtretung I. Personenkreis
Die Anmeldung und Abtretung erstreckt sich ohne Rück sicht auf die Staatsangehörigkeit auf alle natürlichen und juristischen Personen, die am 1. Dezember 1941 ihren Wohn⸗ sitz oder Sitz im Deutschen Reich (einschließlich des Protekto⸗ rats Böhmen und Mähren), im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg oder in den befreiten Gebieten der Untersteier⸗ mark, Kärntens und Krains hatten. Voraussetzung ist, daß diese Personen nachweislich schon am 15. April 1941 Eigen⸗ tümer von Schuldverschreibungen waren, die in der And age bezeichnet sind.
II. Verfahren bei der Anmeldung und Abtretung Die Schuldverschreibungen (siehe Anlage) sind spätestens bis zum 15. Oktober 1942 durch Vermittlung eines Kredit⸗ instituts (z. B. einer Bank oder Sparkasse) bei der Deutsche Reichsbank, Zeichnungsabteilung, in Berlin C 111 unter Verwendung von Formblättern anzumelden und abzutreten. Die Formblätter sind bei den Kreditinstituten erhältlich. Si sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen. 8
Die Schuldverschreibungen des ehemaligen jugoslawischen Staates sind dabei mit allen Zinsscheinen, die nach dem 15. April 1941 fällig geworden sind oder noch fällig werden, und mit etwaigen Erneuerungs⸗ und Prämienscheinen, nach Schuldgattungen und Nummern geordnet, einzureichen.
Der Wohnsitz des Eigentümers der eingereichten Schuld⸗ verschreibungen am 1. Dezember 1941 und das Eigentum an den eingereichten Schuldverschreibungen am 15. April 1941 sind dem vermittelnden Kreditinstitut auf Verlangen nachzuweisen. 8
III. Bisherige Anordnungen über die Anmeldung und Ablieferung
Anzumelden und abzutreten sind auch Schuldverschrei bungen, die auf Grund der Bekanntmachung des Reichsbank⸗ direktoriums vom 1. Dezember 1941, betreffend Anmeldung von Forderungen und Rechten gegen den ehemaligen jugo⸗ slawischen Staat (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger vom 3. Dezember 1941 Nr. 283) bereits angemeldet worden sind, soweit die Schuldverschreibungen in der Anlage aufgeführt sind. 8
Ansprüche aus Schuldverschreibungen, die auf Grund anderer Aufrufe des Reichsbankdirektoriums (z. B. Zweite Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 20. De⸗ zember 1939, betreffend die Anbietung ausländischer Wert⸗ papiere, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats anzeiger vom 21. Dezember 1939 Nr. 299) bereits an eine Devisenbank abgeliefert worden sind, sind nicht mehr anzu⸗ melden und abzutreten. “
B. Absindung
1. Höhe der Abfindung Der Abfindungsbetrag für die Schuldverschreibungen, die nach Abschnitt A von den dort bezeichneten Personen frist⸗ 8 gemäß angemeldet und abgetreten worden sind, bestimmt sich nach der Spalte 4 der Anlage. Die Nennbeträge von Schuld⸗ verschreibungen, die auf eine andere Währung als Dinar lauten, sind dabei zu den folgenden Kursen in Dinar umzu⸗ rechnen:
1 Krone (früher tschechoslowakische Krone) 1142644*“ 1 franz. Franken . ..1,— Dinar 8 E1111“ 3 ö. . 8,— Dinar 1 Schweizer Franken . . . . . —. 11,59 Dinar 1 USA.⸗Dollar .ß50,— Dinar
1,72 Dinar 12,18 Dinar
1 Pfund Sterling. —. 198,— Dinar