Reichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 243 vom 16. Oktober 1942.
— [29163]1 ER.EM ₰. . G. Far 2 3 — 120 000 — J. G. Farbenindustrie Aktien⸗ 19 579 44 gesellschaft, Frankfurt am Main. Börseneinführung. Auf Grund des Beschlusses der Zu⸗ lassungsstellen an den Börsen zu Berlin vom 24. September, Frankfurt a. M. vom 16. September, Düsseldorf vom 25. September, Hamburg vom 24. Sep⸗ tember, Leipzig vom 23. September, München vom 17. September, Stutt⸗ gart vom 17. September, Wien vom 15. September und Prag vom 14. Sep⸗ tember 1942 sind Rℳ 235 000 000,— auf den In⸗ haber lautende neue Stamm⸗ aktien, 235 000 Stück über je Rℳ 1000,— Nr. 750 001 — 985 000, der J. G. Farbenindustrie Ak⸗ tiengesellschaft in Frankfurt am Main zum amtlichen Handel an den vorge⸗ nannten Börsen zugelassen worden. 8 Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart und Wien, im Oktober 1942. Deutsche Bank. Deutsche Länderbank Aktiengesellschaft. Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt. Bayerische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank. Bayerische Vereinsbank. Berliner Handels⸗Gesellschaft. Brinckmann, Wirtz & Co. Commerzbank Aktiengesellschaft. Creditanstalt⸗Bankverein. Delbrück Schickler & Co. Dresdner Bank. Gebrüder Bethmann. Hardy & Co. G. m. b. H. Georg Hauck Sohn. Länderbank Wien Aktiengesellschaft. Merck, Finck & Co. Metallgesellschaft Aktiengesellschaft. Pferdmenges & Co. Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft. Schröder Gebrüder & Co. Seiler & Co. J. H. Stein. Prag, im Oktober 1942. Böhmische Union⸗Bank. Böhmische Escompte⸗Bank.
“
meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Aktiengesellschaf Gesellschaft sowie der vom Vorstand
; EEö“ 9 esih Aufklärungen und Nachweise
Bilanz zum 31. März 1942. entsprechen die Buchführung, der Iehres.
beeeeeböeeeeeecobschluß und der Geschäftsbericht, sowei Aktiva. 8 Rℳ ₰ 8 88 Jahresabschluß erläutert, den Anlagevermögen: gesetzlichen Vorschriften einschl. der Divi⸗ Grundstücke, dendenabgabeverordnung. Stromversorgungsanlag. Erfurt, den 31. August 1942.
Fahrpark, V Dr. Kappelmann, Wirtschaftsprüfer.
8 d-gene. v In der ordentlichen Hauptversammlung
S “ 564 880—— vom 7. Oktober 1942 wurde die Aus⸗
v“ schüttung einer Dividende von 7 % be⸗ “ ldner schlossen. Ausgezahlt werden bei den be⸗
“ kannten Einlösungsstellen gegen Ein⸗ 11““ thelen⸗ lieferung der Gewinnanteilscheine Nr. 14 — “ 150 914 69 nach Abzug von 10 % Kapitalertragssteuer Wechsel und Schecks. 8 642 48 8. 24640 a9 8* . 1000,— Altie,
Kassenbestand und Post⸗ 8 2 ” je 8* Aktie
scheckauthaben 9 428 05 R. N 5,44 auf jede R. Mℳ 100, ie.
e zetecatt . . 2 467,23 Die restlichen R.ℳ 6,— bzw. R.ℳ —,60
“ * Rech 8. werden gemäß 8 2 DAV. in Schatz⸗ 1 21 b “ 5209 anweisungen des Reichs angelegt und “ “ 8 treuhänderisch für die Aktionäre verwaltet.
Reichsschatzanweisungen Bei dieser Gelegenheit fordern wir die
nom. . . R. ü 5 400,— Besitzer derjenigen E.ℳ 100,— Aktien, ““
Sonstiges „ 56,14 auf welche bisher die Zusatzaktien aus
v5 553,17 der im Vorjahre beschlossenen Kapital⸗
Sicherheiten R. N 23511,69 berichtigung noch nicht erhoben sind, auf, v ꝙ— — ihren Anspruch unter Einreichung der Ge⸗
J2. 295 947 33 winnanteilscheine Nr. 13 nunmehr un⸗ — verzüglich bei unseren Zahlstellen 8 700 000 — geltend zu machen. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den Herren: Direktor Justizrat Ia Ebbecke, Berlin, Vorsitzer; Oberbaura Dipl.⸗Ing. Herbert Kyser, Weimar, stellv. Vorsitzer; Oberbürgermeister Ernst Steg⸗ mann, Weimar, stellv. Vorsitzer; Bürger⸗ meister Jürgen v. Ahlefeld, Greußen; 4 Direktor Dipl.⸗Ing. Friedrich Bauer, * Berlin; Bankdirektor Heinrich Bode, Dres⸗ den; Direktor Regierungsbaumeister Hanns Hilpert, Nürnberg; Direktor Georg Niko⸗ laus Reinhart, Berlin; Rittergutsbesitzer Waldemar Schlüter, Elxleben (Kr. Arn⸗ stadt); Ministerialrat Gerhard Schmid Burgk, Weimar.
Gispersleben, den 8. Oktober 1942.
Der Vorstand.
Albert Lange. August Kolb. Edmund Reichel. ——C—C—C—C—C—;yñUZ U
[29173]
Bürgerliches Brauhaus A.⸗G.
vorm. Gebr. Werth.
Fer⸗ Ludwig Scharpenseel ist durch Tod aus unserem Aufsichtsrat aus⸗ geschieden.
Duisburg, den 13. Oktober 1942.
Der Vorstand.
[29165) Rheinische Zellwolle
Aktiengesellschaft, Siogburg/ Rhld.
6818ä
Wir erlauben uns, unsere ionäre zu der am 20. November 1942,
8 10 Uhr vormittags, im Bankhauz 1 J. H. Stein, Köln, Laurenzplatz 1—9, stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung mit folgender Tagesord⸗ nung einzuladen:
1. Porle ung des Fahrtfabschlusses zum 31. Dezember 1941 und des Geschäftsberichtes für dos 89 1941 mit Bericht des Aufsichts⸗
rates. .Beschlußfassung über den Vortrag
des Verlustes. 1 1u“ Besch gsasfung über die Ehelessuns 673 216 98 des Vorstandes und des Aufsichts⸗
. H2e. rates.
5 030 950 55 4. Wabhl 8 Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Die Aktionäre, die an der 8 uptver⸗ sammlung tei ugehnn n beg 182 en haben dies der Ge ellfaft spätesten eine Woche vor der Hauptbersamm⸗
lung anzuzeigen. Siegburg, den 12, Oktober 1942. nh ellwolle Aktien⸗
1“ IHrgn Kraftwerk Thüͤrimgen Grundkapital 1“ Ss . Gesetzliche Rücklagge . Andere freie Rücklagen: Unterstützungsfondss . . .. . 6 231 94 111A1“X“4*““ 1““ 113 000 — Wertberichtigungen: a) zum Anlagevermögen 29 047,41 b) zum Umlaufvermögen 7 612,72 36 660 13 Rückstellungen für Haftpflichht. 33 877,— S V Rückstellungen für Schadensersatzansprüche.. 120 400,— 1“ Rückstellungen für Pensionen.. . . 143 243,84 V
reuß
8ung an sedem Wochenta 78 Urase
Gebäude, 21 658 934 62
Rückstellungen für Erhaltung der Bahnanlagen des EEE1“*“ u... 346 964,18
Rückstellungen für ungewisse Schuldeln 392 718,83 Verbindlichkeiten: p Liefer⸗ und Leistungsschulenn. .. 3 30 154 62 Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreis Saarlauteen . 460 766 28 Sonstige Verbindlichkeiiiririenn . .. 53 748 50 Reingewinn: Verlustvortrag aus dem Vorjahr 10 822,90
Gewinn 1941 . 17 222,90 Vermerke: Erhaltene Sicherheiten R. ℳ 1000,—
737 203 85
2 242 50472 1 806 549 45
müssen 1. I 828 ci
— “ der Tndloennede eingegangen sein.
I
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
10 n Betrages
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
—— 2 — —.
6 400 —
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1942
Berlin, Sonnabend, den 17. Oktober, abends
1583 744 76
1941. von ihr zu treffende Maßnahmen sicherzustellen und zu diesem Zwecke den Markt zu regeln.
(2) Ihre vordringlichen Aufgaben sind
1. die befschaftung der für die Schuhherstellung und
Ausbesserung erforderlichen Roh⸗ und Hilfsstoffe bei
den zuständigen Reichsbeauftragten zu erwirken
sowie Globalkontingente zu beschaffen und zu
verteilen;
(2) Der Vorsitzer kann einzelne seiner Befugnisse auch auf- den han tgeschäftsführer übertragen.
3) In allen wichtigen Angelegenheiten insbesondere vor dem Erlaß von Anweisungen grundsätzlicher Art und vor der Festsetzung von Umlagen hat der Vorsitzer das Präsidium zu hören.
(4) Der Vorsitzer kann Ausschüsse mit besonderen Auf⸗ gaben betrauen. “ .
§ 6. Das Präsidium
(1) Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzer, seinen Stellvertretern und zehn Mitgliedern. Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Reichswirtschaftsminister bestellt und abberufen. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt zwei Jahre.
(2) Das Präsidium wird vom Vorsitzer nach Bedarf mit angemessener Frist einberufen. Die Einberufung muß er⸗ folgen, wenn mindestens drei Mitglieder des Präsidiums es verlangen.
(3) Ueber die Verhandlungen im Präsidium ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzer und Haupt⸗ geschäftsführer zu unterzeichnen ist. Auf Wunsch ist die Stellungnahme der Mitglieder des Präsidiums in der Nieder⸗ schrift festzuhalten.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
verkehrs⸗ betriebe
RAℳ
Straßen⸗
bahn Insgesamt
Kleinbahn Exequaturerteilung.
Erlöschen einer Exequaturerteilung. Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Schuhe. Vom 15. Oktober 1942 nebst Satzung. 8 Stan oke Berlin 78 Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Neiche Uper. ges Uehung vo ahü;gis 2. durch Lenkung der röengung und der Verteilung die 5. Durchführungsbestimmung zur 1. Anordnung der Reichsstelle bestmögliche und zweckmäßigste Versorgung der Be⸗ für Rauchwaren vom 16. Oktober 1942. . bolhlkerung herbeizuführen; Anordnung über die Vereinheitlichung der Sorten und Preise 3. den Zivilbedarf an Schuhwerk aller Art zu ermitteln; 8 im Bereich des sächsischen Steinkohlensyndikats. Vom 4. die Erzeugungspläne für Schuhwerk aller Art auf⸗ 8 8 10. Oktober 1942. zustellen und die Belegung der Mitgliedsbetriebe mit Susaßanorhmag vom 1. Oktober 1942 zu der Anordnung des Erzeugungsaufgaben vorzunehmen; Be vollmächtigten für die Maschinenproduktion für die Verein⸗ 5. Vorschriften über die Herstellung von Schuhwerk heitlichung von Motor⸗ und Dampfstraßenwalzen vom aller Art aufzustellen sowie die Herstellungs⸗ 12. Dezember 1940. vorschriften für öffentliche Aufträge mit dem Ober⸗ kommando der Wehrmacht und den sonstigen Stellen bzustimmen; 6. die Hersekncg von Schuhwerk aller Art insgesamt und im einzelnen zu rationalisieren, zu typisieren und die Leistungssteigerung der Betriebe ihrer Mit⸗ glieder zu fördern; 7. die Zusammenlegung oder Stillegung von Betrieben in 88 1“ .“ . . ierzu ist die Gemeinschaft Schuhe befugt, Mit⸗ 1942 erteilte Exequatur ist erloschen 3 8 gliedern eine Betätigung h e die — — 6 8 Dauer zu untersagen, insbesondere wenn diese aus übergeordneten Gesichtspunkten erforderlich ist oder der Rationalisierung der gesamtdeutschen Schuh⸗ herstellung dient. Aus den gleichen Gründen kann sie die Bildung von Erzeugungs⸗ und Vertriebs⸗ gemeinschaften anordnen;
8. Untersuchungen über die Herstellung neuartigen Schuhwerks aller Art und sonstigen Schuhwerks aller Art aus bisher verwendeten und bisher noch nicht verwendeten Rohstoffen und Halbfabrikaten anzu⸗ stellen oder anstellen zu lassen;
9. Erfahrungen und Verfahren über die Herstellung von Schuhwerk aller Art zu sammeln und den Her⸗ stellern von Schuhwerk aller Art zugänglich zu machen;
10. die direkte Auftragsverlagerung nach dem Ausland zu ordnen und zu lenken und bei der indirekten Auf⸗ tragsverlagerung mitzuwirken;
11. bei der Steuerung der Einfuhr von Schuhen mit⸗ zuwirken;
12. Absatzwege für Schuhwerk und zu beeinflussen;
13. die Technisierung der Schuhreparatur zu fördern.
(3) Die Gemeinschaft Schuhe wird die in Abs. 1 und 2 bezeichneten Aufgaben und Befugnisse der „Arbeitsgemein⸗ schaft Schuhe in der Reichsgruppe Handel“ zur Durchführung übertragen, soweit sie die Einfuhr und den Absatz von Schuhen durch Handelsunternehmen sowie die Regelung des Marktes im Bereich des Handels betreffen. Die Arbeits⸗ gemeinschaft ist dabei an die Weisungen der Gemeinschaft Schuhe gebunden. Die Gemeinschaft Schuhe kann die Durch⸗ führung der in Abs. 1 und 2 bezeichneten Aufgaben und Befugnisse auch anderen fachlichen Gliederungen der Organi⸗ sation der gewerblichen Wirtschaft übertragen.
§ 3. Auskunfts⸗ und Anweisungsrecht sowie Schriftverkehr
“
Aufwandseite. Verwaltungskosten: a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge. b) Sonst. Verwaltungs⸗ “ Betriebskosten: a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge. b) Sonst. Betriebskosten Treibkraftkosten... Unterhaltungskosten ein⸗ schließlich der auf die Unterhaltung entfallen⸗ den Löhne für: a) Bahnkörper bzw. Zu⸗ fahrtstrae. b) Gleisanlage bzw. Treibkraftversorgungs⸗ anlage... 99 416 ) Streckenausrüstung u. Sicherungsanlagen. 10 938 d) Betriebsmittel (Fahr⸗ euge) 106 732 0) Werestattmaschinen u. 8 Anlagen. 1) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ u. Geschäfts⸗ ausstattung g) Grundstücke und Ge⸗ bändd h) Zuführung zur Rück⸗ stellung für Erhaltung der Bahnanlagen.. 5. Soziale Ausgaben: a) Gesetzliche soziale Ab⸗ aben.. b) Versorgungsleistunge ) Zuführung zur Pen⸗ sionsrückstellung. 6. Abschreibungen u. Wert⸗ berichtigungen: a) auf d. Fheeees. d) auf andere Werte. 7. Versicherungskosten.. 8. Steuern: a) vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver⸗ mögen.. d) Sonstige Steuern und Abgaben.. 9. Beiträge an Berufs⸗ vertretungen „ 10. Außerordentliche Auf⸗ wendungen... Alle übrig. Aufwendung. Vertragliche Leistungen
R.ℳ
ERAℳ. 8 9 9
10 376 73 388 36
2 390/ 90
Passiva. 56 794 94 Grundkapital. Rücklagen:
Gesetzlliche Rücklage 870 000,— Andere Rück⸗ lagen 512 100,— Wertberichtigungen des: Anlagever⸗ mögens ü 13 613 255,57 Umlaufver⸗ mögens. 23 613,08 Rückstellungen.. Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kun⸗ den, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten.. . 930 978
Unterstützungskasse e. V.. 313 186 Posten der Rechnungs⸗
abgrenzug Reingewinn: Vortrag aus 1940/41. . Reingewinn 1941/42 . 668 413,41
Sicherheiten 5.723511,55
26 038 57 29 364 92
515 707 103 978 162 939
71 994 55 80 255 65 61 352 29
430 539 20 929
1 382 100 100 450
13 636 868 1 615 374
24 588
2. 2
24 509
Amtliches Deutsches Reich
Dem Königlich Italienischen Generalkonsul in Berlin, Carlo Bossi, ist namens des Reichs unter dem 8. Oktober 1942 das Exequatur erteilt worden.
Das dem Genannten als Generalkonsul in Danzig am 4. März
43 463 10 993 168 871 496
§ 7. Der Beirat
(1) Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorsitzer und das Präsidium beratend zu unterstützen.
(2) Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorsitzer mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers berufen. Dem Beirat sollen Vertreter der an der Schuhwirtschaft beteiligten Reichsstellen und Gliederungen der Organisation der gewerb⸗ lichen Wirtschaft angehören.
(3) Der Beirat wird vom Vorsitzer bei Bedarf einberufen Die Einberufung muß erfolgen, wenn fünf Mitglieder des
Beirats diese fordern.
8 § 8. Die Geschäftsführung Die Geschäftsführung besteht aus einem Hauptgeschäfts⸗ führer und einem oder mehreren Geschäftsführern. Der Hauptgeschäftsführer und die Geschäftsführer werden vom Vorsitzer mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers bestellt und abberufen. Sie führen die Geschäfte nach den Weisungen des Vorsitzers nach einer vom Vorsitzer nach An⸗ hörung des Präsidiums erlassenen Geschäftsordnung.
§ 9. Bezüge Die Tätigkeit des Vorsitzers, der Mitglieder des Prä- sidiums und des Beirats ist ehrenamtlich. Sie erhalten Ersatz ihrer Barauslagen. “
§ 10. Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder der Gemeinschaft Schuhe sind ver⸗ pflichtet, allen von der Gemeinschaft Schuhe zur Durchführung ihrer Aufgaben gegebenen Anweisungen Folge zu leisten.
(2) Sie haben der Gemeinschaft Schuhe alle zur Er⸗ füllung ihrer Aufgaben benötigten Angaben zu machen und nnn zur Prüfung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu tellen.
44 222 8
[29064]
Süddeutsche Baumwolle⸗Industrie Aktiengesellschaft in Kuchen bei Geislingen, Steige (Württ.). Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 11. November 1942, vormit⸗ tags 11 Uhr, in der 1 Bank iliale Sfuttgart, Stuttgart, Friedrich⸗ 47 244 shnsr 46, stattfindenden 60. ordent⸗ 62 225 lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Bekanntgabe des Aufsichtsrats⸗ beschlusses vom 9. Oktober 1942 über die Berichtigung des Grund⸗ 17 065 kapitals von Eℳ 2 500 000,— um 2 559 ERℳ 500000,— auf R. ℳ 3 000 000,— 19 748 gemäß der DA V. vom 12. 6. 1911 8 und der auf Grund der Berichti⸗ gung vorgenommenen Aenderung des § 3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung. . Vorlage der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des die Kapitalberichtigung berücksichti⸗ enden Fahrescbschlusfes für das eschäftsjahr 1941/42. — .Beschlußfassung für die Gewinn⸗ verteilung. .Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Aufsichtsratswahlen. . „Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 17
8 8 981 10 007
8 727
“
Anordnunng über die Errichtung der Gemeinschaft Schuhe Vom 15. Oktober 1942
Um die Deckung des kriegsnotwendigen Schuhbedarfs der Bevölkerung auch künftig sicherzustellen, ist es notwendig, die an der Schuhherstellung, ⸗ausbesserung, ⸗einfuhr und ⸗ver⸗ teilung Beteiligten organisatorisch zusammenzufassen. Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangskartellen vom 5. Juli 1933 (RGBl. I S. 488) und der Verordnung über Gemeinschaftswerke in der gewerblichen Wirtschaft vom 4. September 1939 (RGBl. I S. 1621) wird daher im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren angeordnet:
(1) Es wird eine Gemeinschaft Schuhe errichtet.
(6() Die Gemeinschaft Schuhe ist rechtsfähig. Sie ist eine juristische Person des privaten Rechts.
.(83) Sie untersteht der Aufsicht des Reichswirtschafts⸗ ministers.
6) Die Rechtsverhältnisse der Gemeinschaft Schuhe, ihre Aufgaben und Befugnisse und ihr Verhältnis zu ihren Mit⸗ gliedern bestimmen sich nach der Satzung, die nur mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers geändert werden
kann. § 2 (1) Der Gemeinschaft Schuhe gehören als Mitglieder alle Unternehmungen, Betriebe und Einzelpersonen im Groß⸗ deutschen Reich an, welche Schuhe aller Art gewerblich her⸗ keg aeh.r. Tööö verteilen. Iseaas an onmers⸗ (2) Streitigkeiten darüber, ob die Mitgliedschaft zur 8 8 7 eblake 1942, M Gemeinschaft Schuhe gegeben ist, entscheidet der Reichswirt⸗ bei unserer Gesellschaft, schaftsminister oder eine von ihm beauftragte Stelle. bei der Deutschen Bank Filiale § 3
673 216/98 11.;
27 295 947 33
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. März 1942. —— ————V
Aufwendungen. R. ℳ Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Abschreibungen Steuern und Abgaben unb Beiträge an Berufspex⸗ tretungen „ 1 4 133 276
Zuweisungen zurt ““ Gesetzlichen 2 Rücklage 100 000,-5— Ruhegehalts⸗ rückstellung. 124 457.2 Reingewinn: Vortrag aus 1940/41.
1941/42 „ 668 418,41
Erträge.
Jahresertrag nach 5 132 II 1 Aktiengesez. Erträge aus Beteiligungen Zinsen . 181“ Erträge. ortrag aus 1940/⁄41..
161 338 173 482
4 172
4 172
17 065 2 550 14 974
224 457
4 803,57 aller Art zu untersuchen
11. 12.
13. 14.
4 826 556 46 23 317 50 86 053 58 90 21944
4 803 57
3
4
an den Kreis Saarlautern 5. 6
Verlustvortrag Reingewinn: Verlustvortrag 10 822,90
§ 11. Umlagen
Die Gemeinschaft Schuhe kann zur Deckung ihrer Ver⸗ waltungskosten und ihrer sonstigen erforderlichen Aufwen⸗ dungen von ihren Mitgliedern Umlagen erheben. Die Beschlußfassung über die Erhehung der Umlagen trifft nach Anhörung des Beirats der Vorsitzer. Die Umlagen sollen von den fachlichen Gliederungen der Organisation der gewerblichen ““ öglichst zugleich mit deren Beiträgen eingezogen werden.
5 030 980 5 bits ellschaft.
Niach dem abschließenden Ergebnis Der Aufsichtsrat. QQ——õẽõmõmõ—õmõ——m—ʒ—ʒꝝʒꝝꝝꝝ;;;aℛaaℛEEnnCrCrCrCrbrrigbUbebyyypp†rpvbtetettiéègè‚õ—èẽèéU6ñBFELIIZVI32i1a—] Kreisverkehrsbetriebe Saarlautern Aktiengesellschaft
Gewinn d. Geschäfts⸗
jahres. 17 222,90
6 400 2 330 280
Ertragseite. Stuttgart, Stuttgart,
[28524].
in Saarlautern. Bilanz zum 31. Dezember 1941.
ang
Stand Zugang Ab 1941
1. 1. 1941 1941 31.
Stand
12.1941
1. Anlagevermögen:
222622 . Hypotheken
. Sonstige gegebene Darlehn:
.Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungenn... Liefer⸗ und Leistungsforderugnn.n . .Kassenbestand einschl. Postscheckguthaben. 11114“4*““ . Sonstige Forderungen...
Aktivseite. Rℳ ₰ l R.ℳ Bebaute Grunbstücke, die ausschl. Werks⸗ wohnungszwecken B“ Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Ge⸗ schäftsausstattung. Kurzlebige Wirtschafts⸗ güter .
8 21 886
10 908 Os 8 289 97
36 861 72
82
8 289
58 748 04 19 288 ,05
Umlaufvermögen: Stoh “
Von der Gesellschaft gegebene Baudarlehn
64 000,—
a) an den Kreis Saarlautern — 2 096,40
b) an sonstige.
6
.
né. 9 1000,—
73 357
120 420 138 941 65 586
3 578
66 096 40 242 944 235 052
1 13785 2 329 95 10 715 60 8 200 67
15 383 27
1 583 744,761
Einnahmen aus dem Bahn⸗ u. Kraftverkehrs⸗ betrieb: a) aus dem Personen⸗ u. Gepäckverkehr.
b) aus dem Güterverkehr 0) Sonstige Einnahmen 2 Finsen, oweit sie die ufwandzinsen über⸗
1 910 026 13 288
21 132
en. . . . .8 7 34
17 8 3. Außerordentl. Erträge„
71
68
47
AMNach dem geschle enden 88g,eh unf
‚Bücher und der Schriften der
Berlin, 9. Mai 1942.
Wirtschaftsberatung Ferhenchhate EEEö
Dr. Morgenthaler,
351 287 346
2 261 264 25 388 14 854
21 138 08 7 634 47
Stuttgart, Co., Zürich,
chäftsstunden bis zur. Beendigung
Ge 1 G auptversammlung hinterlegen. Die
der
Bescheinigung des
ppa. Dr. Ne
utert, den gesetzlichen Vorschriften.
lles.
2 330 280 04 erer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der esellschaft sowis der vom Vorstand erteilten Auf⸗ küͤrungen und Nachweise entsprechen die F. S der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erl
erfolgte Hinterlegung mit einem ge⸗ nauen Nummernverzeichnis spätestens
bei der Gesellschaft ö“
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗
In der Hauptversammlung vom 1. Oktober 1942 wurde der Jahresabschluß mit lung im Spervdepot gehalten werden.
hme genehmigt, daß von dem ausgewiesenen Reingewinn von Rℳ 6400,— der enceb⸗ 89 595 = 9 6000,— zur 8 kommt und der restliche Reingewinn in Höhe von Rℳ 400,— auf neue Re
Saarlautern, 5. Oktober 1942.
Dr. Albert Kronenberger zu Dillingen.
Vorstand: Diplomingenieur Walter Selter; Kreissparkass
Müller, stellvertr. Vorstandsmitglied.
nung vorgetragen wird.
Kreisverkehrsbetriebe S .e;ʒ Aktiengesellschaft. Selter.
Aufsichtsrat: Landrat Dr. Franz Schmitt, Saarlautern, Vorsitzer; Regie⸗ rungsrat N. ne Scheu, Metz, Stellvertreter; Kreisobmann der DAF. Bernhard Meiser; Stadtbürgermeister Josef Ullenberger, beide zu Saarlautern; Bürgermeister;
end
Kuchen (Württ.), 14. Oktober 1942. Der Vorstand. Georg Holfeld. Alfons Eckert.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗
8 lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam,
ektor Jose to 2 s
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei f GmbH., Berlin Vier Beilagen
seinschl. Börsenbeilage und einer Zentra! handelsregisterbeilage
bei der Stuttgarter Kassen⸗Verein und Effektengirobank A. G.,
bei der Aktiengesellschaft Leu & 8 währen der bei diesen Stellen üblichen
Hinterlegung kann auch bei einem No⸗ tar erfolgen; in diesem Falle ist die otars über die
Sie gilt auch im mit Ablauf der Hinterlegungsfrist
(1) Die Gemeinschaft Schuhe trifft ihre Maßnahmen mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitglieder. Der Reichs⸗ wirtschaftsminister kann Maßnahmen der Gemeinschaft Schuhe abändern oder aufheben sowie ihr Auflagen über zu treffende Maßnahmen machen.
.862) Die Gemeinschaft Schuhe stellt für die Durchführung ihrer Aufgaben Richtlinien auf, die der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers bedürfen. 1t
§ 4 Diese Anordnung tritt am 1. November 1942 in Kraft. Protektorat Böhmen und Mähren.
(1) Die Gemeinschaft Schuhe ist auskunfts⸗ und anwei⸗ sungsberechtigt gegenüber ihren Mitgliedern.
(2) Die Mitteilung von Anweisungen erfolgt entweder im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger oder un⸗ mittelbar durch eingeschriebenen Brief oder durch Vermittlung der zuständigen Organisation der gewerblichen Wirtschaft.
(3) Die Mitteilung von Anweisungen an Handelsunter⸗ nehmen erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Schuhe oder die ihr angeschlossenen Gruppen.
(4) Der Schriftverkehr zwischen den einzelnen Schuh⸗ machern und der Gemeinschaft Schuhe erfolgt im Deutschen
Berlin, den 15. Oktober 1942. Der Reichswirtschaftsminister Walther Funk. Satzung der Gemeinschaft Schuhe S1. Sitz und Mitgliedschaft (1) Die Gemeinschaft Schuhe hat ihren Sitz in Berlin.
Reich über den Reichsinnungsverband des Schuhmacherhand⸗ werks, im Protektorat Böhmen und Mähren über die vom Reichsprotektor bestimmte Stelle. “ § 4. Organe Die Organe der Gemeinschaft Schuhe
sind: 1. der Vorsitzer,
(2) Die Gemeinschaft Schuhe umfaßt als Mitglieder alle Unternehmungen, Betriebe und Einzelpersonen im Gebiet des Großdeutschen Reiches (vgl. § 4 der Anordnung über die Er⸗ richtung der Gemeinschaft Schuhe), welche S uhe aller Art gewerblich herstellen, ausbessern, einführen oder verteilen. 683) Die Mitgliedschaft aller Handelsunternehmen wird 8 der Gemeinschaft Schuhe durch die „Arbeitsgemeinschaft Schuhe in der Reichsgruppe Handel“ ausgeübt. ““
§ 2. Aufgaben und Befugnisse “ (1) Die Gemeinschaft Schuhe hat die Aufgabe, die ange⸗ messene Deckung des Bedarfs an Schuhwerk aller Art dubch
2. das Präsidium, 3. der Beirat, 4. die Geschäftsführung.
§ 5. Der Vorsitzer 96
) Der Vorsitzer und seine Stellvertreter werden vom Reichswirtschaftsminister bestellt und abberufen. Der Vor⸗ sitzer vertritt die Gemeinschaft Schuhe gerichtlich und außer⸗ gerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er ist für die Erfüllung der der Gemeinschaft Schuhe ob⸗ liegenden Aufgaben verantwortlich und trifft sämtliche hierzu
8 12. Vertragsstrafe
(1) Der Vorsitzer der Gemeinschaft Schuhe kann gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen auf Grund der Satzung gegebene Anweisungen verstoßen oder gegebenen An⸗ weisungen nicht Folge leisten, eine Vertragsstrafe in unbe⸗ schränkter Höhe verhängen, bei Strafen über zehntausend Reichsmark jedoch nur nach Anhörung des Präsidiums. Gegen die Festsetzung der Vertragsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der durch eingeschriebenen Brief erfolgten Mitteilung der Gemeinschaft Schuhe Ein⸗ spruch bei der Schiedsstelle erheben.
(2) Die Schiedsstelle entscheidet unter Ausschluß des öffentlichen Rechtsweges. Sie wird besetzt mit drei Mit⸗ gliedern. Die Mitglieder der Schiedsstelle werden vom Reichs⸗ wirtschaftsminister berufen. 8 8
§ 13. Verschwiegenheit „Die Organe der Gemeinschaft Schuhe sind verpflichtet, über die Einrichtungen und Betriebsverhältnisse, die ihnen in shrvüunß ihrer Befugnisse zur Kenntnis kommen, Ver⸗ schwiegenheit zu bewahren und sich der Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten.
§ 14. Haftung
Für die Verbindlichkeiten der aft haftet das Vermögen der Gemeinschaft. Soweit die Gläubiger daraus nicht befriedigt werden können, muß der Fehlbetrag durch Umlagen aufgebracht werden, die vom Vorsitzer nach An⸗
erforderlichen Maßnahmen. In den laufenden Geschäfte
h g Hauptgeschäftsführer vertreten. 8
hörung des Beirats festgesetzt werden.