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1*8 9
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 26. Oktober 1942. S. 2
S. 293 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird das gesamte inländische Vermögen der Jüdin Marta Sara Braß, geb. Bloch, geb. am 26. 6. 1863 in Breslau, verstorben am 10. August 1942 in Tormersdorfs, mit Wirkung vom 9. August 1942 zugunsten des Deutschen Reiches, ver⸗
treten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. Eine Entschädigung wird nach § 7 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 nicht gewährt. Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben. “ Liegnitz, den 22. Oktober 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr.
Beuster.
11“ Bekanntmachug Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (GS. Nr. 39) und mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) wird das gesamte bewegliche und unbeweg⸗ liche Vermögen 1. der Jüdin Regina Sara Meyersohn, 18. 1. 1857 iin Berlin geboren, Potsdam⸗Babelsberg, Groß⸗ beerenstr. 98 wohnhaft gewesen, verstorben am 2. 10. 1942, der Jüdin Recha Meyersohn, 24. 6. 1870 in Saalfeld geboren, Potsdam⸗Babelsberg, Großbeeren⸗ straße 98 wohnhaft gewesen, seit dem 2. 10. 1942 un⸗ bekannten Aufenthalts, . der Jüdin Alice Sara Maaß, 6. 12. 1868 in Hasel⸗ horst geboren, Potsdam, Sophienstr. 16, wohnhaft ge⸗ wesen, verstorben am 7. 10. 1942, hiermit beschlagnahmt und gemäß Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Potsdam, den 22. Oktober 1942. Der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Potsdam. ꝗ N.: (Uneschtt0 “
“
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kom⸗
munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RBl. I. S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnun des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 193 (GS. Nr. 39) und mit dem Gesetz über die Einziehung olls⸗ und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Jult 1933 (RGBl. I S. 479) wird das gesamte bewegliche und unbeweg⸗ liche Vermögen des verstorbenen Johann Ollewski in Burgwall (Kreis Templin), insbesondere das Hausgrund⸗ stück. in der Gemarkung Hammelspring, eingetragen im Grundbuch von Burgwall, Band 4, Blatt 57, nebst Woh⸗ nungseinrichtung und Wirtschaftsgegenständen sowie Bar⸗ eld und Bankguthaben hiermit beschlagnahmt und gemäß rlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (ℳGBl. I S. 303) zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Diese Bekanntmachung ergeht in Ergänzung der Ver⸗ fügung vom 17. Juni 1942 — I Polg. h 152/42 —, durch welche der Vermögensanteil der Ehefrau Viktoria Ollewski, geb. Belka, eingezogen worden ist. .
Potsdam, den 23. Oktober 1942.
Der Regierungspräsident.
8 Sechzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Auhalt
Bei der heutigen öffentlichen Ziehung der Auslosungs⸗ rechte wurden folgende Nummern gezogen:
Buchstabe A: 6 44 45 65 73 103 129 181 197 198 209 241 263 276 289 297 344 360 363 371 417 440 442 445 479 506 517 531 575 677 805 814 820 836 840 844 855 864 975 1040 1158 1179 1191 1359 1389 1405 1430 1497 1505 1525 1574.
Buchstabe B: 7 9 26 55 58 65 105 141 144 157 231 242 290 356 376 379 404 464 515 605 609 615 625 672 691 714 833 877 889 896. b Buchstabe C: 43 104 120 121 157 176 198 202 212 221 246 290 323 366 374 376 467 512 539 579 585
835 857 883 907 909. 31 32 72 103 108 168 178 219 232 245
595 701 706 Buchstabe D: 257 265 311 336 394 422 425 492 503 514 578 647 649 669 718 734 784 839 865 984 999 1019 1022 1037. Bei der Einlösung werden gezahlt: für 100,— Rℳ Nennwert (Buchstabe A). 500,— Rℳ und 4 ½ v. H. Zinsen für 17 Jahre. .382,50 Rℳ, zusf. 882,50 FRℳ für 50,— Rℳ Nennwert (Buchstabe B) .250,— R.ℳ und 4 ½ v. H. Zinsen für 17 Jahre . 191,25 R ℳ, zus. 441,25 Rℳ.
für 25,— Rℳ Nennwert (Buchstabe C) 125,— ER. ℳ und 4 ½¼ v. H. Zinsen für 17 Jahre ... 95,63 R. ℳ,
zuf. 220,68 F5. Nℳ 62,50 Rℳ —. 47,81 FRℳ, zusf. 110,31 FR. ℳ. ezogenen Auslosungsscheine werden aufgefordert, die am 31. Dezember 1942 zahlbaren Einlösungs⸗ beträge gegen Empfangsbestätigung und Rückgabe der Aus⸗ losungsscheine sowie eines gleichen Nennbetrages in Schuld⸗ verschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Landes Anhalt bei der Anhaltischen Landeshauptlasse in Dessau, Friedrich⸗ straße 27, zu erheben.
Die Kasse ist werktäglich von 8—12 Uhr für den Kassen⸗ verkehr geöffnet. Die Einlösung kann außerdem bei den Kassen der Deutschen Girozentrale — Deutschen Kommunal⸗ bank — in Berlin sowie der Mitteldeutschen Landesbank — Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt —, Magdeburg, und deren Zweiganstalten erfolgen.
666
für 12,50 R ℳ Nennwert (Buchstabe D). und 4 ½ v. H. Zinsen für 17 Jahre
Die Besitzer der
UPusορm :
Mit hcas des 31. Dezember 1942 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrages auf.
Von den früher gezogenen Auslosungsscheinen sind zur Einlösung bisher nicht vorgelegt worden:
Buchstabe A: Nr. 30 145 781 888 925 1015 1197.
Buchstabe B: Nr. 32 40 79 119 163 223 499 554 599 650 658 669 679 720 848 983.
Buchstabe C: Nr. 9 26 79 124 141 151 268 596 612 654 665 674.
Buchstabe D: Nr. 44 55 118 171 230 392 397 547 574 643 700 706 746 748 752 800 873 972..
Dessau, den 14. Oktober 1942.
Der Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt
(Landesregierung Anhalt) Abteilung Finanzen.
J. A.: Frohn. —
561 605
1““ Anordnung Nr. 5 (FA 5)
der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für
elektrotechn - e Erzeugnisse über die Herstellung von Zähler⸗ tafeln, Zählerhauben und sonstigen Zähleraufhängungen
Vom 20. Oktober 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1944 (RGBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81 8
Die Herstellung von Zählertafeln, Zählerhauben und sonstigen Fählenurha a.98 sowie Einzelteilen hierfür ist verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind folgende Zähler⸗ tafeln einschließlich ihrer Einzelteile: (1) Richtlinienzählertafeln aus Prestoff Größe 0, mit höchstens 2 Einbauten nebeneinander, Größe I, mit höchstens 3 Einbauten nebeneinander, Größe II, mit höchstens 4 Einbauten nebeneinander. Firmenzählertafeln aus Preßstoff FA-Zählertafeln (für die Aufhängung der neuzeit⸗ lichen kleinen Lichtzähler) FB-⸗Zählertafeln (für die Aufhängung der vorhandenen Lichtzähler und gleichzeitig für die neuzeitlichen Dreh⸗ stromzähler), wobei jede Firma nur eine Bauform herstellen darf.
a) Abmessungen 20
—
vervimah
Coο
N—0
a, b Kleinstmaß Kleinstmaß
Größtmaß
140
205
b) Ausführung
Unter der oberen Kappe kann eine beliebige Zahl von Geräten untergebracht werden, jedoch nur in einer Reihe und nebeneinander. Die Ausführung darf auch ohne obere Einbaugeräte als sogenannte Uhrentafel geliefert werden. Die Zählertafeln Fà und FB können wie die Richtlinien⸗ zühlertafeln durch entsprechende Anbaugruppen, die mit der Haupttafel konstruktiv nicht verbunden sein dürfen und somit für sich besonders zu dübeln sind, auch für eine größere Anzahl von Einbaugeräten erweitert werden. “
§ 2 8
Der Zusammenbau von Zählertafeln, göeeen und sonstigen Zähleraufhängungen aus Preßstoff, deren Her⸗ stellung im 8 1 verboten ist, darf bis 31. Dezember 1942 vor⸗ genommen werden, wenn wichtige Einzelteile, vor allem Preßkörper, hierfür vorhanden sind. Die Anfertigung fehlen⸗ der Ergänzungsteile hierfür ist gestattet.
8 3 * . (1) Für die Richtlinienzählertafeln dürfen ab 1. Juli 1948 als Verbindungs⸗ und Abzweigklemmen nur noch die Klemmen N 43 bis N 49 verwendet werden. (2) Befestigungsschrauben einschließlich Muttern und Scheiben dürfen ab 1. Juli 1943 nur nach DIN 46300 mit⸗
geliefert werden. (3) Die Mitlieferung eingezogener Leitungen ist verboten.
n für den Inlands⸗
Die Neuentwicklung von Zählertafeln, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. In Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen.
§ 6
Jede Firma darf nur diejenigen Zählertafeln herstellen,
die sie bereits vor dem 1. Januar 1942 laufend hergestellt hat. § 7
Ausnahmen von den Verboten der 88 1 bis 6 können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind
bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse, Berlin W 35, Corneliusstraße 3, zu stellen. “ 1
Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichs⸗ innungsverband des Elektro⸗Handwerks, Berlin⸗Lichterfelde, Potsdamer Str. 26, einzureichen.
. 88
Ftan derenalungen gegen diese Anordnung werden nach den
§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft.
Diese Anordnung tritt am 1. November 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete, die Gebiete
Berlin, den 20. Oktober 1942.. 8 Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse.
Anordnung Nr. 9 (FA 5) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von In⸗ stallationsschaltern, Steckvorrichtungen ohne und mit Schutz⸗
kontakt sowie deren Zubehör.
Vom 22. Oktober 1922.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elek⸗ trotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 61
I. Für Installationsschalter, Steckvorrichtungen ohne und mit Schutzkontakt sowie deren Zubehör dürfen
A. nur noch hergestellt werden:
1. Abdeckungen aus Preßstoff entsprechend Farbe Braun 18 (Handels⸗Nr. gemäß Rundschreiben VDK vom September 1941 und März 1942), für Stallschal⸗ ter in abgedichteter Ausführung Porzellanabdeckungen. Abdeckungen für normale ÜUnterputz⸗Installations⸗ schalter, ⸗Steckdosen ohne und mit Schutzkontakt in einteiliger runder Ausführung, in viereckiger Ausfüh⸗ rung nur für Flako⸗Steckdosen.
.Gehäͤuse für Installationsschalter, Steckdosen ohne und mit Schutzkontakt in geschützter, abgedichteter und druckwasserdichter Ausführung mit folgenden Einfüh⸗ rungsanordnungen, Einführungsöffnungen und Stopf⸗ buchsverschraubungen:
Einführungsanordnungen
teckvor⸗
b) druckwasserdichte Schuko ⸗Steckvorrichtungen (Dosen und Stecker 0⁰⁰ Diese jedoch nur in Preßstoff Typ „Z“ oder „T“. B. nicht mehr jergestelt werden: 1. Unterputz⸗Wandgehäuse aus Preßstoff. .Unterputzgeräte mit Spreizkrallenbefestigung ab 1. Ja⸗ nuar 1944. Spreizkrallen für Süahetehe arf dürfen nach biin 1. Januar 1944 noch geliefert werden, jedoch nur lose. II. Es dürfen nicht mehr hergestellt werden: A. Von Installationsschaltern bis 15 A 250 V (jedoch
nicht Paketschalter und ähnliche Schalter): 1. Installationsschalter mit einer Nennstromstärke 10 A
“
ab 1. Oktober 1943.
Fühhner in Schaltung 2, ausgenommen für Geräte
alter.
.Schalter in Schaltung 4 auch Tag⸗Nacht⸗Abend⸗ Schalter.
.Schalterknebel aus Glas bzw. Keramik, men Knebel aus Porzellan für Stallschalter.
.Schalttafel⸗Schalter
Schalter mit Steckschlüsseleinrichtungen b
schlüsseleinrichtungen für Schalter.
Kippschalter:
a) in geschützter und abgedichteter Ausführung,
b) mit Betätigungsgriff in anderem Werkstoff als
Preßstoff und in anderer Farbe als Braun 18 Handels⸗vcr. gemäß Rundschreiben VDK vom eptember 1941 und März 1942).
8. Druckknopfschalter.
9. Zugf chalter und Zugschaltereinrichtungen.
10. 8 nurschalter, ausgenommen Heizkissenregel⸗
alter.
11. Licht⸗, Klingel⸗ und Türdrücker mit Be⸗ schriftung oder Symbolen sowie in geschützter und ab⸗ gedichteter Ausführung.
B. Von Wandsteckdosen:
1. 2⸗polige Wandsteckdosen 25 A 250 V nach DIN. VDE 9404.
2. Wandsteckdosen 10 A 250 V nach DIN 49402:
a) als Wandsteckdosen mit Schmelzeinsätzen, b) mit Verschlußdeckel (Klappdeckel oder dgl.) bei
ausgenom⸗
Wandsteckdosen in abgedeckter Ausführung (auch
im Gehäuse),
e) Mehrfachwandsteckdosen,
d) Steckdosen⸗Schalter für Auf⸗ und Unterputz. C. Kombinationen für Auf⸗ und Unterputz. ; D. Von Steckern: 8
1. Stecker mit Schmelzeinsätzen. 2. Stecker 10 A 250 V nach DIN 49403.
Einführungsöffnungen und Stopfbuchsperschrau⸗ eee. bungen Pg 16, 8 Schalter 15 Ptzucg . 89
4. Gehäuse und Abdeckungen für Schalter und richtungen aus Preßstoffen mit normaler Festigkeit. Preßstoffe mit höherer Festigkeit (mit Textil⸗ oder Zellstoffüllung) dürfen nur verwendet werden für
a) abgedichtete Schalter und Schuko⸗Steckdosen O0
zum deutschen neich
Berlin, Mon
8
4 Erste Beilage
sanzeiger und Preußi
tag, den 26. Ntober
chen Staatsanzeiger
—
4
—
7. Aktien: gesellschaften
108-
zu der am Mittwoch, den 13. November 1942, 12 Uhr mittags, in den Gesellschaftsräumen, Wien, KlV., Linzer Straße 174/180, stattfindenden außerordentlichen Harpe’versammlung.
Tagesordnung:
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Die Aktionäre, welche an der Haupt⸗ versammlung teilzunehmen wünschen, haben ihre Aktien spätestens am 14. Nrverber 1942 bei der Com⸗ merzbank Aktiengesellschaft, Wien, I., Kärniner Straße 12, oder an der Gesellschaftskasse zu hinterlegen.
Wien, den 31. Oktober 1942.
Hofmann & Czerny Aktien⸗
gesellschaft. Der Vorstand.
[30325]
Freiherrlich von Tucher’sche Brauerei Aktiengesellschaft, Nürnberg.
Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am Mittwoch, dem 25. November 1942, vormittags 9 Uhr, in Nürnberg im großen Saal der Industrie⸗ und Handelskammer,
Adolf⸗Hitler⸗Platz 25 — 27. Tagesordnung:
.Vorlage des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1941/42.
„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. 8
ve Frußfaf ung über die Ent⸗ lastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
.Aufsichtsratswahl.
5. Abschlußprüferwahl.
Aktionäre, welche an dieser Haupt⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 21. No⸗ vember 1942 zu hinterlegen:
in Nürnberg: bei der Gesell⸗
schaftskasse,
bei der Dresdner Bank Filiale Nürnberg,
bei der Deutschen Bank Filiale Nürnberg;
in München: bei der Dresdner
Bank Filiale München,
bei der Deutschen Bank Filiale München,
bei der Bayerischen Hypotheken⸗
uund Wechselbank, bei der Bayerischen Vereins⸗
bank;
in Berlin: bei der Dresdner Bank, bei der Deutschen Bank;
in Frankfurt a. M.: bei der
Dresdner Bank in Frank⸗
furt / M.,
bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt / M.:
außerdem bei sämtlichen Effektengiro⸗
banken deutscher Wertpapierbörsenplätze.
Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, welche spätestens am 21. November 1942 ihre Aktien bei einer der oben angegebenen Stellen oder der Gesellschaftskasse rechtzeitig hinterlegt und die Ausfertigung einer Stimmkarte beantragt haben.
Die Stimmkarte ist in der Hauptver⸗ sammlung vorzuweisen.
Nürnberg, den 21. Oktober 1942. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats: Hans Müller.
— NN„⸗
[29645].
Stolberger Aktiengesellschaft für feuerfeste Produkte i. L., Aachen⸗ Forst.
Bilanz per 30. Juni 1942.
Aktiva. R,4A 8 Grundstücke. 59 831/21 Debitoren 7 000 — 95 183/89
162 015 10
Passiva. 8 Aktienkapital. Kreditoren.
100 000 62 015 162 015 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1942.
Soll. Verlustvortrag . Unkosten, Steuern..
94 368 92 984 05 95: 52 927 95 183,89 95 352 97 Aachen, den 30. Juni 1942. Der Aufsichtsrat. Ziegelbauer, stellv. Vorsitzer. Stolberger Aktiengesellschaft für feuerfeste Produkte i. L. „Breuer, Liquidator. Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft
—
besteht aus den Herren: Dr. Walter Koch,
Altona⸗Elbe, Vorsitzer; Direktor Heinz Ziegelbauer, Köln, Stellvertreter; Hein⸗ rich Hoener, Broichweiden. Liqui Herr Moritz Breuer, Aachen.
Berg⸗ und Hüttenwerks⸗Gesellschaft Karwin⸗Trzynietz Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Teschen.
[30329) Bekanntmachung. In der am 16. Oktober 1942 statt⸗ gefundenen Hauptversammlung sind zum Aufsichtsrat zugewählt worden die Herren: a) Hugo Klein, Hütten⸗ direktor der Hüttenwerke Siegerland in Siegen / Westfalen, b) Dr.⸗Ing. Dipl.⸗ Ing. Wilhelm Roelen, Generaldirektor der Gewerkschaft Walsum, Duisburg/ Hamborn. Teschen, im Oktober 1942. . Der Vorstand.
[30330]
Königs⸗ und Bismarckhütte Aktien⸗ gesellschaft mit dem Sitz in Königs⸗ hütte⸗Bismarck. Bekanntmachung.
In der am 16. Oktober 1942 statt⸗ gefundenen Hauptversammlung sind zum Aufsichtsrat zugewählt worden die Herren: a) Hugo Klein, Hütten⸗ direktor der Hüttenwerke Siegerland in Siegen / Westsalen, b) Alfred Rohde,
Direktor in Berlin.
Teschen, im Oktober 1942.
Der Vorstand. N. Pelzer Wwe. Aktien⸗ Gesellschaft, Rovenkirchen. Bilanz zum 31. Dezember 1941.
— —
[288501. Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Geschäfts⸗, Fabrikgebäu⸗
den und anderen Bau⸗ lichkeiten. . 131 732,— Abschr. 1941 2 061,— Unbebaute Grundstücke 167 303,62 Abschr. 1941 34 214,— Maschinen und maschinelle Anlagen . 92 345,10 Abschr. 1941 9 234,10 Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung 3 060,— Abschr. 1941. 306,— Umlaufsvermögen: Forderungen auf Grund von Leistungen. Kassenbestand Bankguthaben 3 Sonstige Forderungen. Verlust: Vortrag aus 1940 . . . 136 240,70 Verlust 1941.. 15 093,91 151 334 61
Passiva. V Aktienkapital “ 390 000 — Rücklage für Ersatzbeschaffg. 7 000— Rückstellung für ungewisse
Schulden 11“ Verbindlichkeiten: Hypotheken und Grund⸗
schuldeen 27 666/72 Sonstige Verbindlichkeiten 76 865/ 93 Posten, die der Rechnungs⸗
abgrenzung dienen.. 125—
513 657 65 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
129 671
133 089 62
681 75 335667 5 680,— 7 000—
12 000 —
ERN ₰ 1 400 —
Aufwendungen. Gehältes. Pensionen und freiwillig
gezahlte Unterstützungen
an ausgeschiedene Ge⸗ folgschaftsmitglieder. Abschreibungen und Wert⸗ berichtigungen auf An⸗ lagevermögen .... Zinsen nach Abzug der Er⸗ tragszinsen ...... Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufsver⸗ tretungen6 Außerordentliche Aufwen⸗ bdungen Alle übrig. Aufwendungen Verlustvortrag aus 1940.
19
3 309 3 543 136 240
204 312
Erträge. Miet⸗, Pacht⸗ und Grund⸗ 8 stückserträge.... 30 477/6 Außerordentliche Erträge. 22 500 Verlust: “ Vortrag aus 1940 . Verlust 1941
136 240,70 b 15 093,91 151 334 61
204 312 26
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften, der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.
Köln, den 6. Juli 1942.
Rudolf Bachmann Wirtschaftsprüfer. Vorstand: Hans Bröhl, Köln; Hanns Kraus, Köln.
Aufsichtsrat: Vorsitzer: Dr. jur. Cornelius Trimborn, Köln; stellvertr. Vorsitzer: Bankdirektor Dr. Carl Wupper⸗ mann, Düsseldorf; Edmund Dißmann,
2eene Hamburger Allgemeine Versicherungs⸗Artiengeselsschaft, Hamburg.
Gewinn⸗ und Berlöbstrechnunn für das Geschäftsiahr 1941.
versicherung
Transport⸗
Maschinen⸗
Einheits⸗ versicherung versicherung
Garderobe⸗ und sonstige Sachschaden⸗ versicherung I1
versicherung
Film⸗
Sachschasen⸗ rückversichrg. Feuer u. Ein⸗ bruch⸗Diebstl.
Allge meme U.⸗ und H.⸗ Rückversichrg.
Kraftfahrt⸗ U.⸗ und H.-⸗ Rückversichrg.
A. Einnahmen. I. Ueberträge aus dem Vorjahre: Prämen⸗
überträge Schaden⸗ reserven. Sonderrückl. f. Einheits⸗ versicherg. . Prämien⸗ einnahme abzügl. der Rückbuchgn. .Nebenleistg. der Versich.⸗ nehmer IV. Kapital⸗ erträge: Zinsen V. Verlust.
B. Ausgaben. I. Schäden aus d. Vorjahren abzügl. des Anteils der Rückversich.:
a) geleistet
b) zurückgest.
. Schäden im
Geschäftsj. abzügl. des Anteils der Rückver⸗ sicherer: a) geleistet b) zurückgest. .Rückversich.⸗ Prämien. Verwal⸗ tungskosten: Provis. und sonst. Bez. d. Agenten abzgl. des Anteils der Rückver⸗ sicherer Sonst. Ver⸗ waltungs⸗ kosten. Beitr. an Berufsver⸗ tretungen . Prämien⸗ überträge abzügl. des Anteils der Rückver⸗ sicherer.
7I. Sonderrück lage f. Ein⸗ heitsversich.
. Ueberschuß
35 377/13 149 389 49
4 554 674 14
RK 9,
R.Nℳ 9 9
280 437
174 707 70
27
5/59
1 .
777/73
153 631 62
5 532
1 444 64
hRKN J
219 923 51
692 640 93
110 125/ 82
515 052 11 842 039 95
557 890 59 *) 770 763,18
1 318 890 65 b
57 875, 10
279 358 99
— 668 36
5 641 c8
eag; 28 66
3 093 36
4554 674,14
67 19372
*) Einschließlich Prämienüberträge.
58 709 58 22 680 —
47 849 51
1 182 97 10/67
8 721
6 644 85
194 259— 54 323 96
20 604 05 550, —
60 689 ˙31 49 296 —
11 567 97
16 549˙97
480 965— **) Mit der
219 923 51
10 618
33 337 43
52 072 47 48 177—
193 537 30
103 986 06
693 640 93
Schadenreserve zusammengezogen. Zusammenstellung der Ergebnisse des Geschäftsjahres 1941.
13 659 15 097
“ 28 856/ 54 3 056/ 65 “ 44
1 401 19
13 8599¹ 24 970
4 784 39
110 125 82
133 207 88
Gewinnvortrag ..
Gewinn aus
nachstehenden
Maschinenversicherung. Einheitsversicherung. “ Garderobe⸗ und sonstige Sachschadenversicherung Sachschadenrückversicherung. 6“ . Allgemeine U.⸗ und H.⸗Rückversicherun Kraftfahrt⸗U.⸗ und H.⸗Rückversicherung Kapitalerträge: Erträge aus Beteiligunge
Zinsen
Anteilig bei den ei
—
Einnahmen.
Versicherungszweigen:
Gewinn aus Kapitalanlagen: Realisierter Sonstige Einnahmen. 3
N .„
nzelnen Zweigen verrecd te... Wertpapiere
Kursgewinn auf
. „ 11111“
Ausgaben. Verlust aus nachstehenden Versicherungszweigen: Transportversicherung
Filmversicherung
Verlust aus Kapitalanlagen: Kursverluste aus fremden Währungen... Steuern und sonstige Abgaben ... 8.
. Abschreibungen: auf Forderungen.
auf Inventar..
Zuweisung an die freie Rücklage..
Reingewinn
Bilanz für
den Schluß des
Aktiva.
Geschäftsja
hres 1941.
R“ℳ ₰
3 093 36 54 323 96 6 644 85 103 986 06 1 401 19
4 784 39
149 389
5n5
177
91
20 202 12 125—
134 374 52
338 432 36 150 167 22 108 80
69 177 97
75 000⸗— 43 978 37
338 432 36
I. Forderungen an die Aktionäre für noch nicht eingezahltes Grundkapital
II. Hypotheken III. IV.
VI. VII.
Schuldscheinforderun Wertpapiere 8 V. Eigene Aktien (Nen
nbetrag —,—) . Guthaben bei Banken, Versicherungsu Forderungen: 1. Aus Krediten, die nach § 80 des Aktiengesetzes
drücklicher Zustimmung des Aufsichtsrates gewährt werden dürfken. ..
igen gegen öffentliche Körperschaften 6
2. An Aufsichtsratsmitglieder
Wechsel.. .Schecks.
. Ausstehende Zins 6“ . Außenstände bei Versicherten, Maklern, Ge⸗
en (Stückzinsen)
. Kassenbestand einschl. Postscheckguthaben
Inventar
Sonstige Forderungen.
VVE11“
nternehmungen usw....
.
(Fortsetzung auf der folgenden
neralagenten und Agenten
bzw. § 34 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Seite.)
1 269 976
1 559 234
5 425 112 80
1 500 000 61 434 139 160
748 16 598 90 644 757,54 37 268 96 1—
195 932 20