1942 / 265 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Nov 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staats

.268

mber 1942. S. 4

Kleinbahn⸗A.⸗G., Neuburxdorf⸗

[31370]. Mühlberg.

Jahresabschluß

am 31. Dezember

fo1.

A. Aktiva. Anlagevermögen: Anlagen des Bahnbetriebs: Bahnbetriebsgrundstücke

einschl. des Bahnkörpers

und der Betriebsgebäude:

Stand am 1. 1. 1941 362 660,94 Zugang.. 161,68 302 822,02 Abgang (Um⸗ buchung) 4 686,01

246 751,47 Zugang (Um⸗ buchung) 4 686,01

Streckenausrüstung u. Sicherungsanlagen Bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschl. Verwaltungszwecken oder Werkwohnungszwecken 114A4“X“ Betriebsmittel (Fahrzeuge) Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen .. Werkzeuge, Geräte, Be⸗ triebs⸗ und Geschäftsaus⸗ ““ Andere bebaute und unbe⸗ baute Grundstücke.. Beteiligungen. .. Umlaufvermögen: Stoffvorräte.. Wertpapier. Hypotheken.. Geleistete Anzahlunge 8 Forderungen auf Grund v. Lieferungen und Lei⸗ k“ Kassenbestad.. Bankguthaben. Sonstige Forderungen.. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..

689 59

B. Passiva. Grundkapital.. Rücklagen: Gesetzliche Rücklage .. Andere (freie) Rücklagen. Rücklage für Erhaltung d. Bahnanlage 1“ EE zu Posten des Anlagever⸗ mögens: Anlagen des Bahnbetriebs Erneuerungsstock.... Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten a. Grund von Lieferungen u. Lei⸗ eeʒ .... Verbindlichkeit gegenüberd. Pensionskasse Deutscher Privateisenbahnen, Berlin Verbindlichkeiten aus dem Güterverkehr gegenüber fremden Eisenbahnver⸗ waltungben. Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorichhhaha Gewinn 1941

Gewinn⸗ und Verlust am 31. Dezember

R.

8

35

251 437

6 846

40 1 391 72375⸗

13 000—

745 65 10 080—

11 401 83 124 085— 2 839 12 27 000—

135 132/96 5 492 ,19 214 400/12 3 008 20

8r.

1941.

25 363

269 803

2 707 2 041

1 391 723 rechnung

770 000—

31 328 91 9 250 07

13 000

159 452 17 93 793 38

14 983 52

A. Aufwendungen. Aufwendungen für den Bahnbetrieb: Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, soweit sie nicht unter Kosten für die Unterhaltung, Erneu⸗ erung und Ergänzung aufzuführen sind.. Soziale Ausgaben: Soziale Abgaben .. Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke.. Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe... Kosten für die Unterhaltung, Erneuerung und Ergän⸗ zung: der baulichen Anlagen einschl. d. Löhne der Bahn⸗ unterhaltungsarbeiter. der Betriebsmittel (Fahr⸗ zeuge), der Werrkstatt⸗ maschinen und der ma⸗ schinellen Anlagen einschl. der Löhne d. Werkstätten⸗ 1“*“ der Werkzeuge, der Ge⸗ räte, der Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung einschl. der Löhne der Werkstättenarbeiter.. Sonstige Ausgaben.. Abschreibungen a. Bahnan⸗ 1“ Versicherungskosten.. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen.. Beiträge an Berufsvertre⸗ tungen. Zuweisungen: an die gesetzliche Rücklage. an den Erneuerungsstock. Alle übr. Aufwendungen: Verwaltungsunkosten.. Gewinn des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag 2707,19 F. N).

Rℳ

4 748

326 142

69 50

29 167 48 22 347 98 1 048 05

101 316 98

3 500 14 834 69

664 14

44 39

[32222] B. Erträge. Einnahmen aus dem Bahn⸗ betrieb: Aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehrryry.. Aus dem Güterverkehr. Sonstige Einnahmen Erträge aus Beteiligungen Zinsen, soweit sie die Auf⸗ wandszinsen übersteigen Auflösung einer Rückstellung Außerordentliche Zuwen⸗ dungen

29 198 26 220 650/19 9 317 14 171 36

ausgeschieden.

Stadtrat

2 349 57 35 000— den Vorsitz

15 000 Weißwasser.

Gaswerk Weißwasser O. 2. Aktien⸗ gesellschaft, Bremen.

Herr Direktor Weckerle, Weißwasser, ist durch Tod aus dem Aufsichtsrat . Ersatzwahl nicht stattgefunden. An seine Stelle tritt als Vorsitzer Herr Paul Den Vorsitz im Aufsichtsrat nimmt also Herr Bürgermeister Wenderoth, Weißwasser, ein und den stellvertreten⸗

Herr Stadtrat

Eine

Petow,

hat

Weißwasser.

Petow,

Sonstige Erträge: Erlassene Beförderungs⸗ steuer. 1““ Kursgewinne..

Gewinnvortrag aus dem VBorjaht

[32223] 11 498 68 250,—

2 707,19 326 142 39

In der

zum AG.) hat zu wesentlichen Beanstan⸗ dungen nicht geführt.

Aufsichtsratsmitglieder sind: Re⸗ gierungsdirektor Max Götte, Merseburg, Vorsitzer; Landrat Georg Röhrig, Bad Liebenwerda, stellv. Vorsitzer; Reichs⸗ bahndirektor Ernst Lubeseder, Halle (Saale); st Landesrat Dipl.⸗Kfm. Dr. Hans Siegel, Merseburg; Zuckerfabrikdirektor Erich Gundermann, Brottewitz über Fal⸗ kenberg (Elster).

Vorstand: Eisenbahndirektor Herbert Schlegel, Merseburg.

Merseburg, im November 1942.

sellschaft

Breslau, 2.

[31363].

Fürstlich Plessische Bergwerks A. G. in Kattowitz

SA 46.

Hauptversammlung vom dg. 1 8s. 18— die 881 Auf⸗ b 1“] ichtsratsmitglieder für die Die Aufsichtsprüfung 34 1. DBO. gemäß e fäse von Jahr erneut gewählt worden.

Aufsichtsratsmitglieder

folgende 1. Rechtsanwalt Dr. Franz Ludwig aus Bankdirektor Gdynia aus Kattowitz, 3. Rechtsanwalt Dr. Alexander Hoßmann aus Breslau, 4. Rechtsanwalt Dr. Ernst Carl Frei⸗ horr von Gersdorff 5. Justizrat Dr. Rüdiger Graf von der Goltz aus Berlin, 6. Generaldirek⸗ tor a. D. Dr. Arnold Rontz aus Katto⸗ witz, 7. Generalbergwerksdirektor Dr.⸗ Ing. Otto Schmidt aus Waldenburg. mõẽõẽõẽẽẽẽẽẽẽnäℛAäAUéUẽUẽEUẽUU2UDñ¶DZN¶¶DvO V O Cv—v MDQ—lv C W iwmwmw

sind

Metrawatt Aktiengesellschaft, Nürn berg.

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

Straße der

aus Breslau,

satzungs⸗ einem

der Ge⸗ Herren:

Richard

Vortrag Zugang 3

Abschreibung

Aktiva. Anlagevermögen:

Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ u. Wohn⸗ gebetrben.

b) Fabrikgebäuden.. Mah 11“ Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung Kraftwagen..... Patente, Marken und ähn⸗ . liche Rechle.. . 1

FR.

113 004 66 449

Umlaufvermögen:

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe. 83 988,—

Halbfertige Erzeugnisse . . 680 498,80

Fertige Erzeugnise 28 981,60

Anzahlungen der Gesellschaft . . .....

Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und 1111A42A4A42*“

v4““

Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheck⸗ auwhul“

Andere Bankguthaben .

Sonstige Forderungen. ..

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen..

*. 5 666681616166äöö55615656 0 0 0

assiva. Grundkapital . . .. 88 88 Rücklagen: Gesetzliche Rückaaaeese . . Rücklage für Werkerneuerung und andere E ““

Wertberichtigungsposten zum Umlaufvermögen.. Rückstellungen für ungewisse Schulden... Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kunden.. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen. ““ Sonstige Verbindlichkeiien.. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen Gewinnvortrag aus 1940.. Gewinn 194a41l

41 124

250 000

224 268 60 258 299 54

793 468 2 272

520 499 11 330

29 555 31 697

50 000

7 620 68

19 731 21 16 026/ 91

110 104

1 429 947 1 206 1 541 258

500 000

300 000

100 000 83 777

490 188 82 31 533 52

35 758,12

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr

1541 258 26 1941.

Aufwendungen. Böhne u 11141424* 311114214A4“4“ Abschreibungen auf das Anlagevermögben. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag Beiträge an Berufsvertretungen.. . Außerordentliche Aufwendungen... . Gewinnvortrag aus 190o.ĩ. 8 Gewinn 1941 .

und vom Vermögen

. 19 731,21

.ℳ 2.

16 026,91

R. „9. 874 704 59 57 683 25 69 349 35 218 731 08 3 187,40 64 516—

35 758 12

Erträge.

Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen.. Außerordentliche Erträge Gewinnvortrag aus 1900)0).. . . .

Berlin, den 19. September 1942.

Für das Geschäftsjahr 1941 wurde die

gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine Nr. 5 mit hℳ 5,10 netto für je K.ℳ 100,— Aktie, mit R.ℳ 51,— netto für je E.ℳ 1000,— Aktie bei nachstehenden Zahlstellen: Bankhaus Merck, Finck & Co., Berlin, 4 Commerzbank A.⸗G., Berlin,

Bankhaus Merck, Finck & Co., München,

Nürnberg, 30. Oktober 1942. Metrawatt Aktien gesellschaft,

Rohüberschuß nach § 132 Absatz 1 I1 1 des Aktiengesetzes.

Auszahlung erfolgt nach Abzug von 10 % Kapitalertragssteuer und

Commerzbank A.⸗G., Filiale Nürnberg, Ni

1323 879 79

1231 146 98 1 888 ,16

71 113/44 19 731,21

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Dr. Carl Brauns, Wirtschaftsprüfer.

Laut Beschluß unserer ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Oktober 1942 wurde der Aufsichtsrat wiedergewählt und setzt sich wie folgt zusammen: Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Hans Günther, Berlin, Vorsitzer; Dr. Walter R. Mayer⸗List, Berlin, stellv. Vorsitzer; Direktor Robert Herzog, Berlin. 8 Vorstand der Gesellschaft ist Dipl.⸗Ing. Georg Kurlbaum. ividende auf 6 % festgesetzt. Die 5 % Kriegszuschlag

. 18

Nürnberg.

1 323 879, 79

[31790]. Bilanz zum 31. März 1942.

Zuckerfabrik Rastenburg Aktiengesellschaft, Rastenburg / Lstpr.

Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Sachanlagevermögen: 3 Bebaute Grundstücke mit:

a) Geschäfts⸗ und Wohngebäudben. Abschreibungen b) Fabrikgebäuden und anderen Baulich⸗ “*“ Abschreibungen Unbebaute Grundstücke Maschinen, maschinelle Anlagen, Förder⸗ anlagen und Transporteinrichtungen 4 IEIo11“

RMℳ

95 327 2 231

Abschreibungen 39 433

Rübensilo mit Schwemmanlage Hugang .. ...... 22 002 Abschreibungen.. 29 258 *“ Abschreibungenn.. Straßen, Brücken, Eisenbahn öAbschreibungen WasserleitungsanlageseF . Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ v““ gZugang durch Umbuchung . Zhgang

4 616 25 607 1 806

Abschreibungen.

495 656— 10 067

423 561 3 425 5 226 986 50

—— —— 577281

—530 283 93

2617—

8₰

8

B. Landwirtschaft: Grundstücke II’“ . 0 Wohngebäudde 21 320,— Abschreibungen.. 580,— Landwirtschaftliche Gebäude 17 151,35 Abschreibungen 1 066,35 Betriebsnhentar. Lebendes Inventar. ö

5 95 9 96

250 616

2. Finanzanlagevermögen: Beteiligungen

H. Umlaufvermögen: Hilfs⸗ und Betriebsstoffkfe. . Fertige Erzeugnisse und Warern. WertpapierV.. v“ Forderungen auf Grund von Warenlieferungen

und Leistungen.. .“““

bei Reichs⸗

307 422 995 029 14 850 77 312

250 153

Kassenbestand einschließlich Guthaben bank und Postscheckamt .„ ehes Andere Bankguthaben Sonstige Forderungen

III. Posten der Rechnungsabgrenzunnug

Passiva. I. Grundkapital: Stammaktien, 72 000 Stimmen Vpoorzugsaktien, 2000 Stimmwen Die Vorzugsaktien haben 30 faches Stimmrecht (60 000) bei Wahlen zum Aufsichtsrat, Auflösung der Gesellschaft und Aenderung der Satzung II. Gesetzliche Nüglage . ““ III. Wertberichtigung auf das Umlaufvermögen.. IV. Rückstellungen für ungewisse Schulden V. Verbindlichkeiten: 3 auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen gegenüber Konzernunternehmen... gegenüber Banken. okFööööö VI. Posten der Rechnungsabgrenzung . VII. Gewinn: Reingewinn 1941/42 . 8 abzüglich Verlustvortrag

7 843 7 930 628 247

0

747 087 82 76 429 28 26 708 30

1 056 152 74

123 003 73

67 283 34 8 291 63

159 803 1 936 553

2 288 789 825

4 226 167

144 600 26 002 498 456

2 029 381 22 734

58 991

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum

31. März 1942.

4 226 167

1 776 750

Aufwendungen. Verlustvortrag aus 1940⁄141 . . Löhne und Gehältr . Soziale Aufwendunnn. Abschreibungen auf das Anlagevermögen Steuern vom Einkommen, vom Ertrag

e6e““

Sonstige Steuern und Abgaben..

Beiträge an Berufsvertretungen..

Außerordentliche Aufwendungen..

Gewinn: Gewinn 1941/42. G abzüglich Verlust 1940/4

und vom Ver⸗

Rℳ“ 8.

FR.Nℳ 8 291 687 008 59 740 101 549 48 693

58 243 103 089 10 857 1 187

58 991

88

b Erträge.

Saldo der nicht gesondert ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge . . .76

Erträge aus Beteiligungeenn. ...

Außerordentliche Ertrge. . ..

Erträge aus Landwirtschaften:

Saldo der nicht gesondert ausgewiesenen Auf⸗ wendungen und Ertrage. .

ab: Löhne und Gehälter. . 53 221,93 Soziale Abgabeln 2 903,34 Steuernrnrl 3 015,57 Beiträge an Berufsvertretungen. 991,58 Außerordentliche Aufwendungen 229,14

116 837

Außerordentliche Ertrage...

1 137 653

1 064 166 828 15 611

60 361 56 55 776 55

Rastenburg, den 10. September 1942. 8 Zuckerfabrik Rastenburg Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Erich Schultz⸗Fademrecht, Vorsitzer. Joachim Böhm. Fritz Borcke. 8 Gustav Mey. Dr. Willi Ostermeyer. Der Vorstand.

Erich Linnenkohl, Vorsitzer. Hans Partikel.

Nastenburg / Berlin, den 5. August 1942.

Lang, Wirtschaftsprüfer.

Der Vorstand.

570 70

Lang und Stolz Wirtschaftsprüfungs gesellschaft. Tr. Schneider, Wirtschaftsprüfer. Auf Gewinnanteilschein Nr. 13 werden sofort 4 % Dividende ausgezahlt.

1 137 653

Fritz Schulz, stellv. Vorsitzer. Erwin Leffler.

63

45 95 04

61 41 54 8⁵

71 19

42 650 48

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Reichs⸗ und Staatsanzeigen Nr. 265 vom 11. November 1942. S.

sung der Aufbringung,

CE

tr.: Nachwei

Anordnung F Nr. 37 der Reichsstelle für Holz des Absatzes und der Abfuhr von Rohholz und Gerbrinde

Vom 9. November 1942

In Durchführung des Runderlasses des Reichsforst⸗ meisiers 23. Leptember 1942 H 510. 00—1 (RMBlFv. S. 251) und vom 23. September 1942 H 525. 00. 00 33 (RMBlFv. S. 265) wird auf Grund der §§ 2 und 5 der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. I1. S. 1677) und der nachstehend genannten Verordnungen: Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (RGBl. I S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. I S. 2028); Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Ge⸗ bieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. I 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RSBl. I S. 2029); Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Ja⸗ nuar 1939 (-GBl. I S. 133); 8 Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirt⸗ schaft vom 21. März 1942 (RGBl. I S. 165); Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver⸗ ordnung des Führers zum Schutze der Rüstungs⸗ wirtschaft vom 25. April 1942 (KGBl. I S. 246) ür das Forstwirtschaftsjahr 1943 (1. Oktober 1942 bis 0. September 1943) folgendes angeordnet: I. Holzeinschlagsnachweisungen A. Allgemeines 1. Die Höhe des Einschlags in den einzelnen Holzsorten ist für alle Forstbetriebe (Staatswald und Nichtstaatswald) im Laufe des Forstwirtschaftsjahres jeweils nach dem Stand vom 31. Januar (Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Januar), .April (Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April), Juni (Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. Juni) und . Oktober (als Abschlußnachweisung des gesamten auf das Forstwirtschaftsjahr 1. Oktober bis 30. Sep⸗ tember anzurechnenden Einschlags) 8 nachzuweisen. 8 1 2. Der Nachweis über den Einschlag hat den Fvelthe seit Beginn des Forstwirtschaftsjahres bis zum

eweiligen Erhebungstermin durchgeführten Nutz⸗ und Brenn⸗ erbholzeinschlag, der auf die Erfüllung der Holzeinschlagsfest⸗ sebung (Umlage) bzw. auf Holzeinschlagsgenehmigungen für as Forstwirtschaftsjahr anzurechnen ist (einschl. des zu⸗ lässigen Mehreinschlags), sowie die Entnahmen an Nutz⸗ und Brennderbholz für den Eigenbedarf und den gesamten übrigen umlagefreien Brennderbholzeinschlag zu umfassen.

3. Ist der für einen Forstbetrieb für das Forstwirt⸗ schaftsjahr festgesetzte bzw. genehmigte sowie der darüber inaus zulässige Holzeinschlag bis zum 30. April beendet und eine Durchführung durch die Holzeinschlagnachweisung nach em Stand vom 30. April gemeldet, entfällt die Vorlage der Lelzetnsch sgebecbeshnns nach dem Stand vom 30. Juni.

ie Abschlußnachweisung am 31. Oktober ist jedoch auch von den Forstbetrieben zu erbringen, die von der Vorlage der Holz⸗ fin lagnachweisung nach dem Stand vom 30. Juni befreit nd.

4. Die Einforderung weiterer Holzeinschlagsnach⸗ weisungen zu anderen als den unter Ziff. A1 angeordneten ist den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern und andesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Regierungs⸗ forstämtern) verboten.

B. Holzeinschlagsnachweisung für den Staatswald

a) Holzeinschlagsbuch

1. Jedes Forstamt hat für das Forstwirtschaftsjahr ein „Holzeinschlagsbuch“ unter Benutzung des vorgeschriebenen Einheitsvordrucks anzulegen. In das „Holzeinschlagsbuch“ ist alles im Forstwirtschaftsjahr eingeschlagene bzw. auf das Forst⸗ wirtschaftsjahr anzurechnende Derbholz ohne Rücksicht auf die Verkaufs⸗ oder Verwendungsart laufend einzutragen.

2. Für die Führung des Holzeinschlagsbuches sind die auf seinem Titelblatt abgedruckten Anweisungen zu beachten.

3. Der Vordruck „Holzeinschlagsbuch“ wird mit Rücksicht auf die Neufassung des Umlagebescheids für das Forstwirt⸗ schaftsjahr 1943 neu herausgegeben.

Vordruckbestellungen (Titelbogen⸗Bestell⸗Nr. 80/143 und Einlagebogen⸗Bestell⸗Nr. 81/43) sind an den Verlag „Deutscher CSg. Berlin N 4, Oranienburger Str. 59, zu richten.

ie sind auf die für das Forstwirtschaftsjahr 1943 unbedingt

notwendige Bedarfsmenge zu beschränken (vgl. RdErl. d.

Rfm. v. 9. Juni 1942 B 323. 00 37 RMBlFv. S. 172).

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der anfordernden Stelle.

1 b) Holzeinschlagsnachweisung

1. Die Holzeinschlagsnachweisungen sind jeweils in drei⸗ eh Ausfertigung (Durchschlagsverfahren) unter Benutzung fen für den Staatswald vorgeschriebenen Vordrucke aufzu⸗

ellen.

a) Eine Ausfertigung ist pünktlich (Eingang beim Emp⸗ fengen bis zum 5. des auf den Berichtszeitraum olgenden Monats dem zuständigen Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaftsamt einzureichen;

b) eine ist npünktlich (Eingang beim Emp⸗ fänger) bis zum 5. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats dem zuständigen Landesforstamt (Landesforstverwaltung, Regierungsforstamt) bzw. von den Staatsjagdrevieren dem zuständigen Ober⸗ Ianch Staatsjagdrevier) zur Kenntnis vorzu⸗ egen; die dem Rei zlägermeister unmittelbar unter⸗ Forstämter (Staatsjagdreviere) reichen diese

usfertigung dem Reichsjägermeister (Leiter der Staatsjagdreviere) ein;

c) 839 Ausfertigung bleibt bei den Akten des Forst⸗ amtes.

2. Mit Ausnahme der Reichsforstverwaltung in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen ist von allen Forstämtern für alle Berichtszeiträume der Einheitsvordruck „Holz⸗ einschlagsnachweisung für den Staatswald“ 85/43) su benutzen. Mit Rücksicht auf die in den Alpen⸗ und Donau⸗

eichsgauen Freseennece Trennung in Sommer⸗ und Win⸗

terfällung gilt für die Forstämter bieses Gebietes ein beson⸗

derer Vordruck „Holzeinschlagsnachweisung für den Staats⸗

wald Forst- und Holzwirtschaftsämter Wien und Salz⸗

burg —“ r ngan. 86 a/43). 8 Die im Forstwirtschaftsjahr benötigte Anzahl von Vor⸗

drucken ist beim Verlag „Deutscher Holz⸗Anzeiger“, Berlin

N4, Oranienburger Str. 59, auf eigene Rechnung von den

Landesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Regierungs⸗ forstämtern) bzw. den Oberforstämtern (Staatsjagdrevieren) zur Weitergabe an die ihnen unterstellten Forstämter bzw. von den selbständigen Forstämtern (Staatsjagdrevieren) un⸗ mittelbar rechtzeitig anzufordern. 1

Die für das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr gültigen Vordrucke der Holzeinschlagsnachweisung sind nicht weiter⸗ zuverwenden.

C. Holzeinschlagsnachweisungen im Nichtstaatswald

a) Aufstellung der Holzeinschlagsnach⸗ weisungen

1. Für die nichtstaatlichen Forstbetriebe von 50 ha Größe und darüber haben die Waldeigentümer bzw. ⸗nutzungsberech⸗ tigten die Holzeinschlagsnachweisungen in dreifacher Ausferti⸗ gung unter Benutzung des jeweils für den Berichtszeitraum gültigen Vordrucks aufzustellen. Sofern die Forstbetriebe nicht gemäß Ziff. A3 von der Einreichung der Holzeinschlags⸗ nachweisung nach dem Stand vom 30. Juni befreit sind, haben sie, falls bis zum Berichtszeitpunkt ein Einschlag noch nicht getätigt ist, Fehlanzeige zu erstatten. 1

a) Zwei Ausfertigungen sind pünktlich (Eingang bei der Prüfungsstelle) bis zum 5. des auf den Berichtszeit⸗ raum folgenden Monats der Prüfungsstelle einzu⸗

b) eine Ausfertigung verbleibt dem Waldeigentümer

bzw. ⸗nutzungsberechtigten.

2. Die erforderlichen Vordrucke werden den Waldeigen⸗ tümern bzw. ⸗nutzungsberechtigten jeweils rechtzeitig von der zuständigen Prüfungsstelle zugesandt. Bei der Ausfüllung sind die „Erläuterungen zur Aufstellung der Holzeinschlags⸗ nachweisung für den Nichtstaatswald im Forstwirtschaftsjahr 1943“ zu beachten, die in Form eines Sonderdruckblattes jedem nichtstaatlichen Forstbetrieb von 50 ha Große und darüber gleichzeitig mit den Vordrucken zur Holzeinschlagsnachweisung ein malig für das Forstwirtschaftsjahr zum Erhebungs⸗ termin 31. Januar durch die Prüfungsstelle übersandt werden und hauptsächlich die Umrechnungszahlen für die Umrechnung der Holzmengen aus dem Waldmaß (Verkaufsmaß) in Fest⸗ meter mit Rinde enthalten. 1 8

3. Für die nichtstaatlichen Forstbetriebe unter 50 ha Größe stellen die zuständigen Prüfungsstellen, erforderlichen⸗ falls unter Mitwirkung der Bürgermeister, gemeindeweise zusammengefaßte Holzeinschlagsnachweisungen bis zum 10. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats in dreifacher Ausfertigung auf. Hierbei sind die Betriebe des Körper⸗ schaftswaldes und des Privatwaldes gemäß der unter Ziff. Cb2 gegebenen Begriffsbestimmung voneinander zu trennen.

Den Bürgermeistern, die zur Mitwirkung bei Auf⸗ stellung der Holzeinschlagsnachweisung für die unter 50 ha großen Fehse herangezogen werden, kann von den Prüfungsstellen ein besonderer Vordruck, z. B. der von der Reichsstelle für Holz herausgegebene Vordruck „Gemeinde⸗ weise Holzeinschlagsnachweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“, zur Verfügung gestellt werden, in welchen die Einschlagsangaben der privaten Kleinwaldbesitzer einer Ge⸗ meinde listenmäßig, und zwar nach den üblichen Verkaufs⸗ abmessungen der einzelnen Holzsorten, einzutragen und sorten⸗ weise für die Gemeinde aufzurechnen sind. Auf den gegebenen⸗ falls von den Prüfungsstellen selbst entworfenen Fragebogen ist ebenfalls der auf der „Holzeinschlagsnachweisung für den Nichtstaatswald“ abgedruckte Vermerk über die Genehmigung des Statistischen Zentralausschusses anzubringen. Diese den Bürgermeistern übergebenen Listen sind in zwei Stücken je Gemeinde zu fertigen. Ein Stück erhält die Prüfungsstelle, das zweite verbleibt dem Bürgermeister. Nach Prüfung der Eintragungen sind lediglich die Schlußzahlen dieser Listen von den Prüfungsstellen für sämtliche Holzsorten einheitlich in Festmeter mit Rinde umzurechnen und nur die umgerechneten Beale in den bisher üblichen Vordruck „Holzeinschlagsnach⸗ weisung für den Nichtstaatswald“ der betreffenden Gemeinde u übertragen. Wird von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, so haben die Prüfungsstellen von der letztgenannten Nach⸗ weisung nur zwei Stück je Gemeinde zu fertigen.

b) Prüfung der Holzeinschlags⸗ nachweisungen ““

1. Säumige Forstbetriebe sind durch die Prüfungsstellen spätestens zwei Tage nach Ablauf des für die Einreichung der Holzeinschlagsnachweisungen vorgeschriebenen Termins unter Hinweis auf die Strafbestimmungen der Verordnung zur Ver⸗ stärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (RGBl. I S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2028) bzw. der Verordnung zur Verstärkung des Holzein⸗ schlags im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. 1939 I S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. I S. 2029) und unter Hinweis auf die Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. I S. 165) und der hierzu ergangenen Durchführungs⸗ und Ergänzungsver⸗ ordnung vom 25. April 1942 (RGBl. I1 S. 246) unter Stellung eines kurzen Termins durch Postzustellungsurkunde zu mahnen. Verläuft die Mahnung ergebnislos, so ist Anzeige an das zuständige Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zur Ein⸗ leitung eines Ee zu erstatten. Der Anzeige sind alle hierfür in Frage menden Unterlagen (Schriftwechsel, Mahnung usw.) beizufügen.

Das gleiche gilt sinngemäß für Forstbetriebe unter 50 ha, die die für die gemeindeweise zusammengefaßten Holzein⸗ schlagsnachweisungen erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig oder unvollständig machen oder die Angaben überhaupt ver⸗ weigern.

2. Die Prüfungsstllen prüfen die von den Forstbetrieben von 50 ha Größe und darüber eingereichten Holzeinschlags⸗ nachweisungen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit und fertigen Jeeg für ihren Prüfungsstellenbereich je eine Zusammenstellung der Nachweizungen

des Körperschaftswaldes (ohne Trennung nach Besitz⸗

größen),

des Privatwaldes von 50 ha Größe und darüber,

des Privatwaldes von unter 50 ha Größe,

des Privatwaldes insgesamt.

Als Körperschaftswald gelten die Waldungen der Ge⸗ meinden, Gemeindeverbände, Kreise, Provinzen, ihrer Zweck⸗ verbände und sonstiger Gebietskörperschaften sowie der Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie Kirchen, Schulen und dergl.

Dem Privatwald sind alle Waldungen privater Hand einschließlich Familienstiftungen, Genossenschafts⸗, Inter⸗ essenten- und Gemeinschaftswaldungen ohne Rücksicht auf ihren Rechtscharakter zuzurechnen.

Die Zusammenstellungen sind in je drei Ausfertigungen (Durchschlagsverfahren) unter Benutzung des für die Forst⸗ betriebe vorgeschriebenen Vordrucks herzustellen.

a) Je eine Ausfertigung ist mit je einem Stück der entsprechenden Einzelnachweisungen der Forst⸗ etriebe von 50 ha Größe und darüber und der ge⸗ neindeweise zusammengefaßten Forstbetriebe unter 50 ha Größe pünktlich (Eingang beim Empfänger) bis zum 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats an das zuständige Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsamt einzureichen, und zwar für den Körper⸗ schaftswald an die Abteilung I, für den Privatwald an die Abteilung II Privatforsten des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes.

b) Je eine Ausfertigung ist pünktlich (Eingang beim Empfänger) bis zum 20. des auf den Berichtszeit⸗ aum folgenden Monats von den Prüfungsstellen ür den Körperschaftswald dem zuständigen Landes⸗ forstamt (Landesforstverwaltung, Regierungsforst⸗ mt), von den Prüfungsstellen für den Privatwald

der zuständigen Landesbauernschaft bzw. dem zu⸗ ständigen Landesforstamt Abt. Privatwald zur Kenntnis vorzulegen; 8

o) je eine Ausfertigung verbleibt mit je einem Stück

dSder entsprechenden Einzelnachweisungen der Forst⸗

etriebe von 50 ha Größe und darüber und der ge⸗ meindeweise zusammengefaßten Forstbetriebe unter 50 ha Größe bei den Akten der Prüfungsstelle;

d) die dritte Ausfertigung der Einzelnachweisungen der gemeindeweise zusammengefaßten Forstbetriebe unter

50 ha Größe ist den Bürgermeistern der betreffenden

Gemeinden für ihren Dienstgebrauch und ihre Akten zu übersenden, soweit die Bürgermeister nicht be⸗ reits im Besitz eines Stückes der „Gemeindeweisen Holzeinschlagsnachweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“ bzw. eines entsprechenden vereinfachten von der Prüfungsstelle ausgegebenen Vordrucks sind.

3. Die von den Prüfungsstellen für ihren eigenen Ge⸗ brauch und zur Weitergabe an die Forstbetriebe von 50 ha Größe und darüber benötigten Vordrucke sowie gegebenen⸗ falls der Bedarf des Vordrucks „Gemeindeweise Holzein⸗ schlagsnachweisung für den Privatwald unter 50 ha Größe“ werden den Prüfungsstellen jeweils rechtzeitig von den zu⸗ ständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern zugesandt. Die Fassung des letzteren Vordrucks ist auf ganzjährige Gültig⸗ keit abgestellt.

D. Zusammenstellungen bei den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern

1. Die Abteilung I der Forst⸗ und Holzwirtschafts⸗

ämter stellt die ihr von den Forstämtern für den Staatswald

vorgelegten Einzelnachweisungen (Ziff. Bb 1 a) getrennt na andesforstämtern (Landesforstverwaltungen, Regie⸗ rungsforstämtern) in zweifacher Ausfertigung zusammen.

2. Die Abteilung II der Forst⸗ und Holzwirtschafts⸗ ämter stellt die ihr von den Prüfungsstellen eingereichten Unterlagen gemäß der unter Ziff. Cb 2 angegebenen Auf⸗ gliederung in zweifacher Ausfertigung zusammen und über⸗ Pbt eine Ausfertigung bis spätestens zum 25. des auf den

erichtszeitraum folgenden Monats an die Abteilung I.

3. Danach fertigt die Abteilung I der Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsämter getrennte Zusammenstellungen:

a”] der Ergebnisse der Zusammenstellungen nach Landes⸗ forstämtern (Landesforstverwaltungen, Regierungs⸗ forstämtern) (Ziff. D1) über den Einschlag im Staatswald;

b) der Meldungen der Prüfungsstellen über den Ein⸗ schlag des Körperschaftswaldes;

c) der Meldungen der Prüfungsstellen über den Ein⸗ schlag des Privatwaldes von 50 ha Größe und darüber;

d) der Meldungen der Prüfungsstellen über den Ein⸗ schlag des Privatwaldes von unter 50 ha Größe;

e) der Ergebnisse der Zusammenstellungen von c und d;

f†) der Ergebnisse der Zusammenstellungen von a, und e.

Von den Ergebnissen der Zusammenstellung sind je zwei Ausfertigungen

zu a—e unter Benutzung des für die Forst⸗ betriebe,

u k unter Benutzung des für die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter voeorgeschriebenen Vordrucks herzustellen.

8 Je eine Ausfertigung der Ergebnisse zu D 1- und D3 a-—k dient den Forst⸗ und Holzwirtschafts⸗ ämtern zur Kontrolle des Einschlags. Sie sind zu⸗ sammen mit den Einzelnachweisungen der Forst⸗ ämter (Ziff. D 1) und der Prüfungsstellen zu den

Akten des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes zu

nehmen; 28

je eine Ausfertigung der Ergebnisse zu D 1 und

D 3 a-f ist der Reichsstelle für Holz Haupt⸗ abteilung I Berlin⸗Grunewald, Winklerstr. 26, pünktlich (Eingang beim Empfänger) bis zum 28. Fe⸗ bruar bzw. 31. Mai bzw. 31. Fuli bzw. 30. No⸗ vember einzureichen.

4. Die Abteilung I hat die ihr für den Staats⸗ und Körperschaftswald eingesandten Unterlagen nebst zugehörigen 8e.,3. es , 0g der Abteilung II zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

5. Die von den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern zur

Weitergabe an die Prüfungsstellen und für den Ge⸗ brauch benötigten Vordrucke für die Holzeinse lagsnach⸗ weisungen im Nichtstaatswald und die erforderlichen Vor⸗ drucke „Holzeinschlagsnachweisung des Forst⸗ und Holzwirte⸗ chaftsamtes“ werden den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern

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