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fütterte
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 274 vom 21. November 1942.
der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte
Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗
beauftragten für technische Erzeugnisse über die Errichtung der Auftragslenkungsstelle für Schuhbeschlag
Vom 16. November 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbindung mit der zweiten Anordnung über die Er⸗ zeugungslenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ Iiss 141446ae4“
H11
Die Sicherstellung der rationellen Herstellung von Schuhbeschlag erfordert eine zentrale Steuerung aller Auf⸗ träge. Zu diesem Zwecke wird die
Auftvagslenkungsstelle Schuhbeschlag, Düsseldorf, Karlstraße 8,
§ 2
Die Hersteller von Schuhbeschlag sind verpflichtet, sämt⸗ liche bei ihnen eingehenden Aufträge der Wehrmacht und der übrigen öffentlichen Bedarfsträger, wie z. B. Reichsarbeits⸗ dienst, Deutsche Reichsbahn. Organisation Todt usw., der Auftragslenkungsstelle unverzüglich einzureichen. Aufträge der sonstigen Auftraggeber für den Inlandsbedarf und für die Ausfuhr sind monatlich nachträglich jeweils gesammelt bis zum 10. des nächsten Monats der Auftragslenkungsstelle
errichtet.
(1) Die Auftragslenkungsstelle ist berechtigt, eingereichte Aufträge der öffentlichen Bedarfsträger sowie des zivilen
Bedarfes zu verteilen oder umzulegen und bestimmten Her⸗ stellern zuzuweisen.
(2) Durch die Auftragssteuerung werden die aus den un⸗ mittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sich ergebenden Rechte und Pflichten nicht
8 8 * “ Als Schuhbeschlag im Sinne dieser Anordnung gelten: maschinengeschmiedete Schuhnägel, Zweispitz⸗Sohlennägel, 8 warmgeschmiedete Bergsteignägel, Stiefeleisen aus Draht: Randstiefeleisen, Lascheneisen (Militärstiefeleisen), Stoßplatten aus Stahlblech, . Iganil⸗Absatzeisen, Schuhstifte und Täcks aller Art aus Draht, Bandeisen und Blech, Schuhheftdraht.
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“ e1““ 1“ Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von
der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestim⸗ mungen werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. —
§ 6
Diese Anweisung’tritt sieben Tage nach ihrer Verkündung
in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Hagen, den 16. November 1942.
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse.
Putsch.
Wirtschaftstein
Die Selbstversorgungsmöglichkeiten Kontinentaleuropas g Um die Selbstversorgungsmöglichkeiten Kontinentaleuropas beurteilen zu können, ist es vor allem notwendig, den friedens⸗ mäßigen Verbrauch, genauer gesagt, die Erzeugung sowie den Zu⸗ schußbedarf an Nahrungsmitteln zu kennen. Die wichtigsten kon⸗ tinentaleuropäischen Versorgungslücken bestehen vor allem bei Brot⸗ und Futtergetreide, pflanzlichen Fetten und Oelkuchen, oder auf eine kurze Formel gebracht, bei Getreide und Oel⸗ früchten. Der Zuschußbedarf an Zucker ist mengenmäßig noch nicht ein Zehntel so hoch wie die Getreideeinfuhr. An Fleisch, Butter, Käse und Eiern hat Kontinentaleuropa dagegen friedens⸗ mäßig mehr aus⸗ als eingeführt. Diese Ausfuhren hatten aller⸗ dings die obigen Importe an Futtergetreide, Oelkuchen usw. zur Voraussetzung. Ohne diese Futtermittelzufuhren hätte Kon⸗ tinentaleuropa gleichfalls einen Zuschußbedarf an diesen Ver⸗ edelungsprodukten gehabt. Aus eigener Erzeugung konnte sich Kontinentaleuropa nur mit Trinkmilch, Kartoffeln und Fischen sowie den meisten Gemüsesorten versorgen. Bei Wein und Speise⸗ hülsenfrüchten endlich war der Zuschußbedarf im Vergleich zum Verbrauch nur gering. Wägt man die gesamten Einfuhrüber⸗ schüsse Kontinentaleuropas gegen die b“ ab, so ergibt sich, daß friedensmäßig 91 vS der Bevölkerung Kontinental⸗ europas oder 313 Mill. von den hier lebenden 343 Mill. Menschen aus der innerhalb dieses Raumes zur Verfügung stehenden land⸗ wirtschaftlichen Nutzfläche ernährt werden. Rund 30 Mill. Ein⸗ wohner Kontinentaleuropas sind also bei friedensmäßiger Er⸗ nährung auf Zufuhren vom Ausland, meist aus Uebersee, ange⸗ wiesen.
Trotz dieser nicht unbeträchtlichen Auslandsabhängigkeit, die im Kriege noch durch den Rückgang der Agrarproduktion verstärkt wird, war und ist Kontinentaleuropa weit davon entfernt, aus⸗ gehungert zu werden, denn in Kontinentaleuropa bestehen in star⸗ kem Maße Umstellungsmögkichkeiten in der Ernährung von tie⸗ rischer auf pflanzliche Kost. Durch die hiermit verbundene Ein⸗ schränkung des Rutzviehbestandes werden wertvolle bisher ver⸗ ahrungsmittel, wie Kartoffeln, Getreide, Hülsenfrüchte,
Magermilch usw., nunmehr direkt für die menschliche Ernährung
frei. So beruhigend diese absolute europäische Blockadefestigkeit
bei kriegsmäßiger Vereinfachung der Ernährung auch wirkt, so ist
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auf die Dauer dieser Zustand natürlich doch alles andere als er⸗ Um so erfreulicher ist es, daß Europa innerhalb einer Grenzen noch über genügend Nahrungsreserven verfügt, um
allmählich von der „Kriegskost“ zur „Normalkost“ zurückkehren
zu können. 1 Wenn es in Zukunft in Europa nur gelingt — und hieran
ist angesichts der Bemühungen in allen Ländern gar nicht zu zwei⸗ feln — die hinsichtlich der Erzeugung zur Zeit noch zurückstehen⸗
den europäischen Länder etwa auf die deutsche Intensitätsstufe zu heben, so könnten in Kontinentaleuropa noch Nahrungsreserven für gut 100 Mill. Menschen erschlossen werden. Einschließlich der besetzten russischen Gebiete kann man die Zahl von 100 Mill. so⸗ gar verdoppeln, wenn hier die Erzeugungsintensität vorerst nur etwa auf den Stand des ehemaligen Polen, also nur relativ wenig, gesteigert wird. Das bedeutet, daß die Nahrungsfreiheit Europas also grundsätzlich — wenn auch natürlich nur im Ver⸗ lauf längerer Zeit und nur unter sehr starken Anstrengungen seitens der Landwirtschaft — erreichbar ist. Ja, Europa hat da⸗ nach rechnerisch sogar innerhalb seiner Grenzen noch Rauͤm zur Ernährung eines beträchtlichen Bevölkerungszuwachses. Selbstverständlich würden wir, d. h. die europäischen Lebens⸗ mittelverbraucher, vorerst schon zufrieden sein, wenn so viele Lebensmittel für die derzeitig in Kontinentaleuropa lebende Be⸗ völkerung zusätzlich erzeugt werden könnten, daß sich die Ratio⸗ nierung mit Hilfe der Lebensmittelkarten erübrigte. Dies ist in der Praxis jedoch erst dann möglich, wenn es gelungen ist, die gesamten bisher aus Uebersee nach Europa eingeführten Agrar⸗ produkte zusätzlich in Europa einschließlich der neuen Ostgebiete zu erzeugen und die Agrarproduktion in Europa wieder auf den Vorkriegsstand zu bringen. Hierzu bedarf es — außer der aufs äußerste zu intensivierenden europäischen Erzeugungsschlacht — noch einer mindestens ebenso nachhaltigen Erzeugungsschlacht in den neugewonnenen russischen Räumen. In der Prazis sind dabei eine große Reihe teilweise recht schwieriger eee Probleme zu lösen. Gelingt dies ohne allzuviel Reibungen, so wird sich die kontinentaleuropäische Nahrungsfreiheit mit der Zeit verwirklichen lassen, denn vom produktionstechnischen Standpunkt aus gesehen ist dieses Ziel, wie gesagt, grundsätzlich
erreichbar. Dr. H. von der Decken.
Wintermäntel und Anzüge ohne Bezugschein auf die Zweite und Dritte Reichskleiderkarte
Um aufgetretenen Zweifeln entgegenzutreten, wird von amt⸗ licher Seite darauf hingewiesen, daß im Gegensatz zur Vierten Reichskleiderkarte sowohl auf die Zweiten als auf die Dritten Reichskleiderkarten Wintermäntel, Herren⸗ und Knabenanzüge sowie deren Einzelteile oder der zur Herstellung derselben be⸗ nötigte Oberstoff während der gesamten Laufzeit der Zweiten und Dritten Reichskleiderkarten ohne Bezugschein auf Bezugsabschnitte der Zweiten und Dritten Reichskleiderkarten bezogen werden können. Wie seiner⸗ ziit bekanntgegeben wurde, ist die Geltungsdauer der Zweiten
eichskleiderkarte bis zum 31. August 1943, die der Dritten Reichskleiderkarte bis zum 30. Juni 1944 verlängert worden.
Wirtschaft des Auslandes
Neue Steuermaßnahmen der Schweiz Bern, 20. November. Der Bundesrat hat eine Erhöhung
1 der allgemeinen Wehrsteuer, eine teilweise Erhöhung der Waren⸗
festgesetzt.
umsatzsteuer und die Erhebung eines neuen Wehropfers ange⸗
ordnet. Die Erhöhung der allgemeinen Wehrsteuer beträgt 50 % und bezieht sich auf die Steuer vom Einkommen natürlicher Per⸗
sonen, vom Reingewinn oder Reinertrag der Aktiengesellschaften, Gesellschaften m. b. H. und Genossenschaften, von Tantiemen und rückerstatteten Rabatten auf Warenbezüge. Der Anteil der Kantone am Ertrag der erhöhten Wehrsteuer wurde auf 25 %. Er wird um 2,5 bis 3 Mill. ffrs. höher sein als der Anteil von 30 % am Ertrag der bisherigen Wehrsteuer. Für die Warenumsatzsteuer gilt vom 1. Januar 1943 an folgendes: Die Umsätze von Lebensmitteln (Eß⸗ und Trinkwaren ohne alkoholische Getränke), Seife und Waschmitteln sowie von festen und flüssigen Brennstoffen bleiben zu den bisherigen Sätzen steuerpflichtig. Die Liste der Waren, deren Umsatz der Steuer überhaupt nicht unterliegt, ist erheblich erweitert worden und
umfaßt nunmehr Gas, Wasser, Elektrizität, Getreide (einschließ⸗
lich Mais und Reis), Getreidemehl und Grieß, Kartoffeln, Brot, Kochsalz, Milch, Butter, Käse, Obst und Gemüse, frische Eier, Zeitungen und Zeitschriften sowie lebendes Vieh (ausgenommen beim Umsatz zu Schlachtzwecken). Die Freuskfüte für die Um⸗ sätze mit anderen Waren, die bisher durchschnittlich 2 % be⸗ trugen, werden verdoppelt. Für das neue Wehropfer wurden die wichtigsten Grundsätze und die Tarife des Wehropferbeschlusses vom 19. Juli 1940 beibehalten. Die Belastung beträgt somit für natürliche Personen mindestens 1,5 und höchstens 4,5 %, für uristische Personen einheitlich 1,5 %. Die Wehropferpflicht der natürlichen Personen beginnt bei einem Reinvermögen von 5000 Franken. Gegenüber dem ersten Wehropferbeschluß sind für Personen mit geringem Einkommen wesentliche Erleichte⸗ ungen vorgesehen. Das neue Wehropfer soll in drei Jahres⸗ iten erhoben werden, deren erste im Jahre 1945 fällig wird
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dn den Jahren 1943 und 1944 wird somit kein Wehropfer er⸗ oben.
9 Milliarden Dollar muß Roosevelt wieder für seinen Krieg borgen
Stockholm, 20. November. Der USA⸗Finanzminister Mor⸗ genthau gab am Donnerstag abend bekannt, daß das Schatzamt im Laufe des Dezember annähernd 9 Milliarden Dollar borgen müsse, um die steigenden Kriegskosten bestreiten zu können. Die Gesamtsumme, die aus allen möglichen Quellen aufgebracht wer⸗ den soll, so berichtet Reuter aus New York, stellt die größte An⸗ leihe der Weltgeschichte dar, die sogar die riesige Freiheitsanleihe, die im September 1918 ausgeschrieben wurde und mehr als 6 Milliarden Dollar aufbrachte, übertrifft. 16
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Dollarimperialismus in Uruguay
Stockholm, 20. November. Schwedische Blätter berichten, daß der uruguagyische Ingenieur Luis Giorgi soeben von einer Reise aus den USA. zurückgekehrt sei, wo er mit der amerika⸗ nischen Regierung einen Vertrag abgeschlossen habe, nach dem die USA. das Projekt zum Bau des großen Rio⸗Negro⸗Dammes sowie einer Kraftstation finanzieren werden. Dieser bisher wichtigste Kraftwerksbau Uruguays wurde von deutschen Firmen begonnen, aber bei Ausbruch des Krieges gestoppt. Der Kon⸗ 8. müurde bei Abbruch der Beziehungen zu den Achsenmächten aufgelöst.
So werden die wirtschaftlichen Positionen Deutschlands in Südamerika, Fluglinien, Straßenbauten, Dämme, eine nach der anderen von den USA. „übernommen“, die sich dann später mit der Vollendung dessen, was deutscher Geist und deutsche Techniker planten, brüsten wollen. Wieder einmal entschleiern sich an diesem Beispiel die Gründe, welche die USA. in den Krieg geführt haben; wird doch der wachsende Einbruch des Dollarimperialismus in Iberoamerika selbst von dem Bundes⸗ genossen Englaed mit trüben Ahnungen re⸗ 28b denn jeder weiß, daß die nackte Raubgier Roosevelts 1 an der eigenen Hemisphäre nicht genügen lassen wird.
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Für restlose Beseitigung des englisch⸗amerikanischen Einflusses in Ostasien
Schanghai, 19. November. Die „Schanghai⸗Times“ begrüßt in einem Leitartikel die Gründung der „Asia Development Asso⸗ ciation“ als Schwesterorganisation der „Asia Development League“, die alle Asiaten zugunsten einer großen asienpolitischen Bewegung erfassen will. Ein derart einflußreicher Verband sei sehr geeignet, Richtlinien für die dringend benötigte Säuberung Schanghais von allen Spuren des englisch⸗amerikanischen Impe⸗ rialismus aufzustellen und damit die Stadt zu einem Beispiel für alle Städte Südasiens zu machen. Die Zeitung sieht in der kürz⸗ lichen Namensänderung der führenden Schanghaier Geschäfts⸗ gebäude aus dem Englischen ins Japanische eine der denk⸗ würdigsten Etappen im Zusammenbruch der englisch⸗ameri⸗ kanischen Vorherrschaft in Ostasien. Nur wenn sich die Japaner von diesem Einfluß völlig freimachten, könnten sie den anderen asiatischen Nationen im Abstreifen ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Fesseln wirklich helfen. Es sei von großer Wichtig⸗ keit, daß alle, die nach dem Süden gehen, um eine neue Ordnung aufzubauen, sich von sämtlichen geistigen und kulturellen Resten des englisch⸗amerikanischen Einflusfes säuperten.
Nach einem Aufsatz des Professors Sughimoto von der Han⸗ delshochschule in Tokio in der Zeitschrift „Kaizo“ benötigen die Länder des Südostens dringend eine neue Wirtschaftsordnung eigener Struktur, die die wirtschaftliche Abhängigkeit von den englisch⸗amerikanischen Resten beseitigen müßte. Japan und China hätten von allen ostasiatischen Ländern ihr ursprüngliches Eigenleben trotz ihrer Kontraste zu der abendländischen Zivili⸗ sation noch am meisten aufrechterhalten können. Trotz des Ueber⸗ gewichts des englisch⸗amerikanischen Kapitals hätten selbst von ihm so stark beherrschte Zentren wie Schanghai, Hongkong, Tientsien und Kanton ihre innerwirtschaftlichen Eigenarten bei⸗ behalten. Jeder der genannten Distrikte stelle eine sich selbstver⸗ sorgende Einheit dar und basiere auf der Landwirtschaft als dem wichtigsten Fundament. Den Grundsatz der Selbstversorgung hätten diese Bezirke niemals aufgegeben. Deshalb sei China heute weit eher in der Lage, die englisch⸗amerikanischen Einflüsse zu beseitigen, als etwa die Südgebiete.
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Die mandschurische Ausfuhr nach Japan
Tokio, 20. November. Nach einer amtlichen Angabe stieg die mandschurische Ausfuhr nach Japan während der ersten neun Monate dieses Jahres für Eisen, Stahl, Blei, Zink, Aluminium und landwirtschaftliche Produkte weit über die gesamte Ausfuhr des letzten Jahres, während die Einfuhr aus Japan, obgleich diese noch immer viel höher als die Ausfuhr ist, gegen das Vor⸗ jahr beträchtlich abnahm, da die Eigenproduktion in Mandschukuo ständig wächst. Den Hauptanteil der Einfuhr aus Japan hatte die produktive Industrieausrüstung.
Tschungkings schwierige Finanzlage
Schanghai, 20. November. Der stellvertretende Finauz⸗ minister der Nanking⸗Regierung führte in einer Sonderschrift der „Asahi Schimbun“ zur Finanzlage des Tschungking⸗Regimes aus, daß die Militärausgaben von Tschungking heute das Tausendfache der Friedenseinnahmen aus den wichtigsten Steuern betragen und daß die gesamten Steuereingänge kaum die Hälfte der Aus⸗ gaben deckten. Zwar wurden neue Steuern inzwischen einge⸗ führt. Sie seien aber im ganzen zu wenig ergiebig, so daß das Tschunking⸗Regime seine Finanzlage nur noch in Left gene Um⸗ fange auf steuerlichen Grundlagen basieren könne. hne den Eingang von Auslandsanleihen könne Tschungking auch kein Pa⸗ piergeld mehr ausgeben, denn schon jetzt habe die Notenausgabe die wirtschaftlich sinnvollen Grenzen überschritten. Alle Verfuche zur Sicherung der Tschungking⸗Währung seien fehlgeschlagen. Ein Beamter der japanischen Botschaft in Nanking stellt ar, daß die Industriepolitik Tschungkings zwei Hauptziele verfolge: die Herstellung von Kriegsgerät und die Sicherung einer ausreichen⸗ den Nahrungsbasis. Eine für das Regime beunruhigende Ent⸗ wicklung sei neuerdings der Uebergang von Kapital aus der Industrie in den Handel. Die Warenknappheit in Tschungking⸗ China habe inflationäxe Preisentwicklungen verursacht. Die Ka⸗ pitalisten in Tschungking⸗China hätten gespürt, daß größere Ge⸗ winne im Handel erzielbar seien und zögen deshalb ihr Kapital aus der Industrie zurück. Das amtliche Programm Tschungkings, täglich etwa eine neue Staatsfabrik zu errichten, werde weit⸗ gehend durch die Tatsache unterminiert, daß die privaten Fabriken weit schneller geschlossen würden, als neue Regierungsfabriken überhaupt gebaut werden könnten. Die mangelnde Kapazität der Speicher und Transporteinrichtungen sei die Hauptwurzel der schwierigen Ernährungslage von Tschungking. Deshalb könne auch eine einheitliche Preis⸗ und Zuteilungspolitik nicht aufrecht⸗ erhalten werden.
von auswärtigen Devisen⸗ und
88 Devisen 8
Prag, 20. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 20. November. (D.N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ¼, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 21. November. (D. N. B.). New York 402,50 — 403,50. Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—,
Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 21. November. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.) Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris
Brussel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Heljingfors —, Italien (Clearing, —,—, Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag .
Zürich, 20. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 7,50, London 17,35, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,65, Madrid 39,75 B., Holland 229,50 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,72 ½, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ⅛ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,37 ½ B., Bukarest 2,37 ¼ B., Helsingfors 877,50, Buenos Aires 102,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B. — Ab 21. November bleiben während der Wintermonate die Züricher Devisen an den Sonnabenden geschlossen.
Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
Se iu.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Tesl, oen eedakttonellen Teitl, 8
den Anzeigenteil und für den Verlag. 1. B.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW n Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH. Berlin. . Vier Beilagen (einschl. Horsenbellage und etner Zentralhandelsregisterbeilage).
“ 8
Nr. 275
11u1.6“ .
Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¼ — 17,13, nahmt.
—,
8 8. und
2,30 ℳ einschließlich 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellge
abholer bei der Anzeigenstelle 1,90
9 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezyugspreis durch die veee ; für Se 8 monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 80 p, einzelne Beilagen 10 ⁷7. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
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C1“
Anzelgenprois für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Heile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — — nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Drucka
ind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbdruck (einmal unter⸗ strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 8 88
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Berlin, Montag, den 23. November, abends
1942
Poftscheckkonto: Berlin 41821
——
— An die Postbezieher des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers.
8 Auf Grund zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit der ab Januar 1943 geplanten Herausgabe einer gekürzten Ausgabe des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers wird darauf hingewiesen, daß neue Be⸗ stellungen auf den Postbezug des Blattes grundsätzlich nicht an den Verlag, sondern an das für den Bezieher zuständige Postamt zu richten sind. Diejenigen Postbezieher, die bisher die Vollausgabe bezogen haben und ab Januar 1943 die Ausgabe ohne Zentralhandelsregister⸗ und Börsen⸗Beilage beziehen wollen, müssen den Wechsel des Bezugs gelegentlich der Ein⸗ ziehung der Bezugsgebühren im Dezember d. J. durch den Briefzusteller beantragen.
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Graz und Reichenberg und des Regierungspräsidenten in Frankfurt / Oder über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Berichtigung der Anweisung Nr. 26 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungs⸗
stelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über Feine Blechpackungen, in Nr. 269.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 118.
Aumtliches 1 Deutsches Reich
Bekanntmachung Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von
111“
Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗
angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Ver⸗ bindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der
Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗
keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. I S. 1235) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staats⸗ angehörigkeit für verlustig:
1. Abraham, Minna Marie, geb. Winkler, geb. am 17. 3. 1896 in Burgscheidungen, Kreis Querfurt, Abraham, Norbert Hans Joachim, geb. am 2. 2. 1918 in Knittlingen, Abraham, Frank⸗Peter Jakob, geb. am 11. 7. 1926 in Berlin⸗Neukölln, Freudenhein, Hermine Anna Maria, geb. Langer, geb. am 15. 6. 1896 in Wien, Hanauer, Marianne, geb. Sattler, geb. am 21. 11. 1900 in Stuttgart⸗Bad Cannstatt, Jaksch, Franz, geb. am 9. 9. 1908 in Wien, Krause, Charlotte, geb. Lehmann, geb. am 27. 2. 1888 in Perleberg (Bez. Potsdam), Kropp, Wilhelm, geb. am 3. 1. 1899 in Grünberg, Kreis Gießen, 1
. Lüttke, Thomas Arnold, geb. am 6. 2. 1923 in Köln⸗
Lindenthal, Sonntag, Eva Luise, geb. am 8. 2. 1918 in Leipzig, Schindler, Elionore Marianne Magdalene Emilie, geb. Nikisch, geb. am 15. 11. 1897 in Leipzig, Wolfsohn, Ella Margareta, geb. Gürtner, geb. am 6. 5. 1891 in Berlin.
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗
Berlin, den 20. November 1942. eichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.
Bekanntmachung
Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen sowie alle Rechte und Ansprüche des igeuners Josef Baranyai, geboren 21. 12. 1921, zur eit im Ghetto Litzmannstadt, wird gemäß § 1 Absatz 1 der erordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1938 —. RGBl. I S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, ver⸗ treten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über. “
Graz, den 12. November 1942. 88
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz.
Bekanntmachung Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Grete Sara Epstein, geb. Strenitz, geb. am 12. 3. 1883 zu Reichenberg, früher wohnhaft gewesen in Gablonz a. N., hiermit zugunsten des Deuts Reiches eingezogen. Reichenberg, den 20. November 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 8 Schröder. 1“
Bekanntmachug Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Alfred Israel Herzka, geb. 15. 12. 1892 zu Zdonnek, und seiner Ehefrau Mathilde Sara Herzka, geb. 1. 1. 1894 zu Stunowitz, früher wohnhaft gewesen in Liebenau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. 8 Reichenberg, den 20. November 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Srunn 8 8 Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Fußs 1933 (RGBl. I. S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das von der Geheimen Staatspolizei — Staatspolizei⸗ stelle Frankfurt (Oder) — in Frankfurt / Oder sichergestellte Vermögen der verstorbenen Jüdin Else Sara Randau, geb. am 8. 11. 1883 in Obermühlwitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Sorau/ L., Markt Nr. 14, nämlich der Erlös aus dem versteigerten Hausrat in Höhe von 1030,89 F.ℳ, für das Deutsche Reich, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. „Diese Veröffentlichung tritt stellung.“ Frrankfurt/ Oder, den 13. November 1942.
Der Regierungspräsident. J. V.:
an die Stelle der Zu⸗
Berichtigung
In der in Nummer 269 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 16. November 1942 veröffentlichten „Anweisung Nr. 26 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über Feine Blechpackungen vom 30. Oktober 1942“ ist ein Fehler enthalten. In § 1 Abs. 3 muß es statt „Fischsauerkrautdosen“ richtig „Frischsauerkrautdosen“ heißen. 85
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Bekanntmachung Die am 20. November 1942 ausgegebene Nummer 118 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Rechts⸗ verhältnisse der in die Austria⸗Tabakwerke AG., vormals Oester⸗ reichische Tabakregie, in Wien übertretenden Bediensteten der Oesterreichischen Tabakregie. Vom 7. Oktober 1942.
Zweite Verordnung zur Durchführung und Er änzung des Sechsten Gesetzes über Aenderungen in der Unfallversicherung. Vom 13. November 1942.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Hℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 ,. ü für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. “
Berlin NXW 40, den 21. November 1942.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 24. November bis 30. November 1942
Staatsoper
Dienstag, den 24. November. Für die Wehrmacht. Musikal. Leitung: Heger. Beginn 18 ¼ Uhr. Mittwoch, den 25. November. Cavalleria rusticana
Bajazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 17 4 Uhr. Donnerstag, den 26. November. La Traviata. Mustkal. Leitung: Schüler. Beginn: 16 ½ Uhr. Freitag, den 27. November. Geschlossene Veranstaltung. Fest⸗ akt der NS.⸗Gemeinschaft K. d. F. aus Anlaß des 9. Jahrestages. Beginn: 17¼ Uhr. Sonnabend, den 28. November. Die Schneider von Schönau. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18 Uhr. Sonntag, den 29. November. In der Philharmonie. Vorauf⸗ führung: 2. Sinfonie⸗Konzert der Staats⸗ kapelle. Leitung Herbert von Karajan. Beginn: 11 ½ Uhr. Rigoletto. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 ¼ Uhr. Montag, den 30. November. In der Philharmonie. Hauptauf⸗ führung: 2. Sinfonie⸗Konzert der Staats⸗ kapelle. Leitung: Herbert von K ajo Beginn:
Daphne.
Beginn:
Moral.
Der Kreidekreis. Beginn:
28. November. Liebesbriefe. Beginn:
Florentiner Brokat. Be⸗
Mittwoch, den 25. November. Der Widerspenstigen 16 Uhr. Widerspenstigen Zäh⸗ Sonnabend, den 28. November. Neu einstudiert. 17 ½ Uhr. Kleines Hau Mittwoch, den 25. November. Freitag, den 27. November. Der Kreidekreis. Beginn: 19 Uhr. Lustspielhaus I“ Mittwoch, den 25. November. . Die Journalisten. Be⸗ ginn: 18 Uhr.
Schauspielhaus 8 Dienstag, den 24. November. Faust II. Teil. Beginn: 16 Uhr. Zähmung. Beginn: 17 Uhr. Donnerstag, den 26. November. Faust II. Teil. Freitag, den 27. November. Der mung. Beginn: 17 Uhr. 1— Der Para⸗ sit. Beginn: 18 Uhr. Sonntag, den 29. November. Heinrich und Anna. Beginn: Montag, den 30. November. König Ottokars Glück und Ende. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, den 24. November. Für die Wehrmacht. Beginn: 18 ½ Uhr. 17 ½¼ Uhr. Donnerstag, den 26. November. Moral. Beginn: 18 ¼ Uhr. 17 ½¼ Uhr. Sonnabend, den Sonntag, den 29. November. Moral. Beginn: 17 ¾⁄¾ Uhr. Montag, den 30. November. Mo ral. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, den 24. November. Die Journalisten. Beginn: 18 Uhr. ginn: 18 ½¼ Uhr. Donnerstag, den 26. November. Freitag, den 27. November. Florentiner Brokat. Beginn: 18 ¼ Uhr.
Sonnabend, den 28. November. Florentiner Brokat. Be⸗
ginn: 17 Uhr.
Sonntag, 8— 29. November. Die Journalisten. Beginn: 18 Uhr.
Montag, den 30. November. Die Journalisten. Beginn: 18 Uhr.
Wirtschaftsteil
Leistungssteigerung durch gerechte Löhne und Akkorde
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeits⸗ einsatz: Auch die lohnpolitischen Maßnahmen dienen dem Sieg
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter und Reichsstatthalter Fritz Sauckel, hat die Reichstreuhänder der Arbeit angewiesen, ab 1. 10. in den Betrieben der Metall⸗ industrie lohnpolitische Maßnahmen zur Leistungssteigerung und zur Herstellung der Lohn⸗ und Akkordgerechtigkeit durchzuführen. In einer Dienstanweisung an die Reichstreuhänder der Arbeit hat der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinfatz folgende grundsätzlichen Ausführungen gemacht:
Unser großes, vnübertrefflich schöpferisches, tüchtiges und fleißiges deutsches Volk kämpft in dieser geschichtlichen einmaligen und erhabenen Epoche seinen größten und für alle Zukunft ent⸗
scheidenden Schicksalskampf. Aus diesem Grunde sind wir alle
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die Zeugen der gewaltigsten militärischen und wirtschaftlichen Anstrengungen und Leistungen, die jemals auf dieser Erde voll⸗ bracht wurden. Das deutsche Volk und der deutsche Soldat haben unter der genialen Führung Adolf Hitlers in diesem gigantischen Ringen ag allen Gebieten die ungeheuerlichsten Schwierigkeiten überwunden und alle noch so übermächtigen Feinde geschlagen. Die Opfer, Taten, Leistungen und Siege aber des deutschen Wasser, zu Lande und in der Luft find von so er⸗ habener Größe, daß sie in Worten gar nicht geschildert werden können. Sie können nicht übertroffen werden.
So hat der deutsche Soldat durch diese seine unvergängliche Leistung Leben, Ehre, Freiheit und Brot des ganzen deutschen Volkes vor der Vernichtung durch übermächtige, Haßerfüllte und zum letzten entschlossene Feinde gerettet. Auch der Endsieg kann ihm nie mehr entrissen werden. Dafür haben beste deutsche Soldaten ihr Leben gegeben und den Kampf des Führers für das Glück und die Zukunft des deutschen Volkes geheiligt. Der Kampf aber geht weiter. Er muß und wird bis zum guten Ende, d. h. bis zum vollkommenen Siege geführt werden.
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