Reichs⸗ und u Nr. 280 vom 28. November 1942.
S. 2
1“
Gänsefußschare, Hackschare, Kultivatorfedern, zinken und ⸗schare, Bodenlüfter, Kultivatoren, Klein⸗Kultiva⸗ toren, Rillenzieher, Klein⸗Sämaschinen, Bodenfräsen, Rübenkrehle und Aöpfschippen und ähnliche Feld⸗ und Gartengeräte; — Futterstampfer, Kartoffelkörbe: Pflugschare, Riester, Streichbretter, Kolter und Sohlen.
(2) Die Typenbeschränkungslisten werden jeweils für Erzeugnisgruppen von landwirtschaftlichen Handarbeits⸗ geräten und Maschinenersatzteilen durch die Fachabteilung Geräte⸗ und Beschlag⸗Industrie für Landwirtschaft und Gewerbe den Herstellerfirmen zugestellt.
(3) Hersteller der im Absatz 1 aufgeführten landwirt⸗ schaftlichen Handarbeitsgeräte und Maschinenersatzteile, die bis zum 31. Dezember 1942 keine Typenbeschränkungslisten er⸗ halten haben, sind verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Listen don der Fachabteilung Geräte⸗ und Beschlag⸗Industrie für Landwirtschaft und Gewerbe, Hagen Westf., Körner htr. 27, anzuforderr. “ “
8 8 u“ “ — Die Hersteller von landwirtschaftlichen Handarbeits⸗ geräten und Maschinenersatzteilen können durch Einzelanwei⸗ sung der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse verpflichtet werden, nur bestimmte Arten und Formen aus der Typenbeschränkungsliste herzustellen.
In begründeten “ und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfes kann die Wirtschaftsgruppe Werkstoff⸗ verfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachabteilung Geräte⸗ und Beschlag⸗Industrie für se indwirtschaft und Gewerbe bei der Wirtschaftsgruppe Werk⸗ toffverfeinerung und verwandte Ei ndustriezweig reichen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 5
Diese Anweisung tritt am 1. Dezember 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 16. November 1942.
Wirtschaf ftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse.
Putsch.
Anweisung Nr. 51
der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindust riezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Kurzwaren aus Eisen und Metall vom 16. November 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (-GBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (-RGBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:
§ 1
(1) Die Herstellung und Ausführung folgender Kurzwaren aus Eisen und Metallen für den In⸗ und Auslandsbedarf ist nur noch in den Arten, Formen, Abmessungen und Gewichten der Typenbeschränkungsliste der Fachabteilung Eisen⸗ und Kurz⸗ waren⸗Industrie der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige zulässig. “ Kleine Massenartikel aus Eisen: und Metallen wie: Oesen und Haken für die Schuh⸗, Lederwaren⸗ und Aus⸗ rüstungsindustrie, Hohlnieten, Etikettenösen, Korsett⸗ und Bandagenösen, Schnallen und Beschläge für die Lederwaren⸗, Schuh⸗ und e“ Druck⸗ knopfschnallen, Reit⸗ und Fahrgeschirrteile und ⸗be⸗ schläge, Karabinerhaken, Einnietdruckknöpfe. Massenartikel für die Fernmeldetechnik und Elektroindu⸗
strie wie:
Oesen, Nieten, Hülsen, Buchsen, S Batterieteile, Kontaktfedern, Kappen, Lötösen, Schellen, Kabelschuhe, Unterlegscheiben usw.
Befestigungsmaterial für elektrische Leitungen.
2122) Die “ werden jeweils für Er⸗
zeugnisgruppen durch die Fachabteilung Eisen⸗ und Kurz⸗
waren⸗Industrie den Herstellerfirmen zugestellt.
. (3) Hersteller der im Fen; 1 aufge , Kurzwaren aus Eisen und Metallen, die bis zum Dezember -1942 keine Typenbeschränkungsliste erhalten baben. sind verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Listen von der Fachabteilung und Kurzwaren⸗ Industrie 89
8 Die Hersteller v von Kurzwaren aus Eisen und Metallen können durch Einzelanweisung der Wirtschaftsgruppe Werk⸗ 1l-..Zg. oen. und verwandte Eisenindu Lenczwee se als Bewirtschaftungsstelle der Reichsstelle für technische Erzeug⸗ nisse verpflichtet werden, nur bestimmte Arten und Formen s der Typenbeschränkungsliste herzustell
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfes kann die Wirtschaftsgruüppe Werkstoffver⸗ eeens und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt⸗
chaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗
nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.
Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
nd über die Fachabteilung Eisen⸗ und Kurzwaren⸗Industrie i der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und ver⸗ wandte Eisenindustriezweige einzureichen.
§ 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von.
der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmun⸗
gen werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 1 0 111“ 8 X Diese Anweisung tritt am 1. Dezember 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 16. November 1942. .
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte eeaae als Bewirtschaftungsstelle des bis 8 beauftragten für vj- nn “
52
der Wirtschaftsgruppe Weelstofsberfeinerung und verwandte
Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗
beauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Stuhlsitzfederböden
vom 16. November 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der JFassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbin⸗ dung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungslenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Ok⸗ tober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:
§ 1 Die Herstellung von Stuhlsitzfederböden ist verboten.
§ 2 Lagerbestände an Stuhlsitzfederböden dürfen bis zum 31. Januar 1943 ausgeliefert, und das in der erügang be⸗
findliche Vormaterial darf bis zum 31. Dezember 1942 auf⸗ gearbeitet werden. § 3
Vorstehende Bestimmungen gelten auch für die Ausfuhr. § 4 3
E1“
der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmun⸗ werden nach den §§ 10, 12 — 15 der über den
n Parenverkehr bestraft.
Diese Anweisung tritt am 1. Dezember 1942 Sie gült auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 16. November 1942.
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische uX“
Anweisung Nr. 5 — der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ eö 5 technische Erzeugnisse über die ang
und Verpackung von Schuhstiften und Täcks
vom 16. November 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (7GBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zu⸗
stimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse
angeordnet:
§ 1 (1) Schuhstifte sind nur noch in folgenden Stärken und Längen herzustellen: a) Etifte für Schuhmacher: Stiefeleisenstifte (DIN 1145) 22/22 25/25 mm Stoßplattenstifte (DIN 1147) 16/10 16/13 22/11 22/13 25/15 mm Gummiabfatzstifte, 18/18 mm Gummiabsatzstifte, tiefversenkt (DIN 1145) 16/20 mm blanke Sohlenstifte (ungehärtet) (DIN 1146) 22/8 mm Doppelsohlenstifte (Rivets) (DIN 1145) 14/13 mm gestauchte Drahtstifte (DIN 1152) 12/17 14/20 14/25 16/30 mm Kammzwecken, blank, mit großen Köpfen (DIN 1157) 14/7 14/10 14/13 16/16 16/20 18/25 mm Pantoffelklammern (DIN 1159) 10/16 10/18 12/20 mm Holzschuhstifte 14/18 14/20 16/25 16)30 mm geschnittene Absatzstifte, blank 12 14 16 mm b) Etifte für die Schuhfabrikation: Absatzbaustifte Larrabeestifte Innennagelstifte (DIN 1148) 3,1 = normaler Kopfdurch⸗ messer 20/12 20/14 20/16 20/18 22/20 22/22 22/24 22/26 22 /28 22/20 22/32 22/34 22/36 22/38 mm Innennagelstifte (Tellerkopfstifte) sind bis zur Einführung einheitlicher Kanäle für die automatischen Nagelfüller der verschiedenen Systeme außerdem noch mit folgenden Kopfdurchmessern zu liefern: 3,4 3,5 3,7 mm Absatzstifte mit flachen Köpfen (Holzabsatzaufnagelstifte) 14/⁄18 14/20 16/22 mm Clinch⸗Nails bzw. Loose⸗Nails mit Vierkantspitze bzw. Schwertspitze in den Kopfgrößen 2,5 oder 2,8 mm 12/8 12/10 12/312 14/14 14/16 16/18 18/20 18/22 18/2 mm Schraubstifte 16/16 16/18 16/20 mm Rivets (Oberfleckstifte) (DIN 1145) 14/13 mm Stiefeleisenstifte (DIN 1145) 22/20 22/22 25/25 mm Gummiabsatzstifte, breitgestaucht (DIN 1152) 16/12 16/14 16/16 18/18 18/20 18/22 18/25 mm Gummiabsatzstifte, tiefversenkt (DIN 1145) 16/20 mm Stoßplattenstifte (DIN 1147) 16/10 16/13 22/11 22/13 25/15 mm Jägerstifte, blank 25/10 mm blanke Sohlenstifte, ungehärtet (DIN 1146) 22/8 mm gestauchte Drahtstifte (DIN 1152) 12/17 bt 14/25 16/30 mm V
breitgestaucht (DIN 1152) 16/16
* 2,
“ gegen diese Anweisung und die von
62) Täcks sind nur noch in folgenden Sorten, herzustellen:
deren
mungen zu dieser
Kammzwecken, 14/7 14/10
blank, mit großen Köpfen (DIN 1157) 14/13 16/16 16/20 18/25 mm
Pantoffelklammern (DIN 1159) 10/16 10/18 12/20 mm
Holzschuhstifte
14/18 14/20 16/25 16/30 mm
Lightningstifte (Shoe⸗Nails, geschnittene Absatzaufnagel⸗
stifte) 18 20
22 24 26 28 30 32 34 36 38 40
42 44 46 48 mm aus Blech oder Bandeisen konisch
geschnitten geschnittene Abs
a) Maschinentäcks:
atzstifte, blank 12 14 16 mm Gewichten und
4 un Drahtmaschinentäcks mit Drahtmaschinentäcks mit
vierkantig konischem Schaft oben rundem, unten vierkantig
konischem Schaft
Drahtmaschinentäcks mit führung; als Maschinenstifte mit Schwertspitze oder als
Schwertspitze in normaler Aus⸗
Feintäcks
Mille e
Mille c
Mille c
Mille e
10 mm pro Mille e I mm pro Mille e
2 mm pro Mille c 4 mm pro Mille c
16 mm pro Mille ca. 18 mm pro Mille ca. 20 mm pro Mille ca.
Maschinenstifte 12/12 mm pr.
12/14 mm pro 12/16 mm pro
Feintäcks 4 mm pr. 5 mm pr 6 mm pr 7 mm pr.
8 mm pr
9 mm pro 10 mm pro Drahthandtäcks: 8
6 mm pr.
8 mm pr. 10 mm pr. 12 mm pr. 14 mm pr. 16 mm pr. 18 mm pr.
20 mm pro
22 mm pr. 24 mm pr
Maschinen⸗ Maschinen⸗ Maschinen⸗ täcks mit täcks mit täcks mit vierkantig obenrundem, Schwert⸗ konischem unten vier⸗ spitze, nor⸗ Schaft kantig koni⸗ male Aus⸗ — schem Schaft führung a. 30 Gramm 30 Gramm a. 35 Gramm
35 Gramm a. 45 Gramm 45 Gramm a. 53 Gramm 53 Gramm a. 62 Gramm 62 Gramm a. — — a. 80 Gramm 80 Gramm a. 95 Gramm 95 Gramm 110 Gramm 1 120 Gramm 120 Gramm 150 Gramm 150 Gramm 150 Gramm 170 Gramm mit Schwertspitze o Mille ca. 110 Gramm Mille ca. 125 Gramm Mille ca. 150 Gramm
44 Gramm 50 Gramm 56 Gramm 67 Gramm
110 Gramm
15 Gramm 18 Gramm 20 Gramm 23 Gramm 26 Gramm 28 Gramm 31 Gramm
30 Gramm
50 Gramm
71 Gramm 100 Gramm 125 Gramm 158 Gramm 194 Gramm 237 Gramm 273 Gramm 317 Gramm
o Mille o Mille o Mille o Mille o Mille Mille Mille
ca. ca. ca. ccl. ca. cg. ca.
o Mille o Mille o Mille o Mille o Mille o Mille o Mille Mille o Mille o Mille
ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca.
) Blechhandtäcks:
6 mm pr. 8 mm pr. 10 mm pr.
12 mm pro
14 mm pr. 16 mm pr. 18 mm pr. 20 mm pr. 22 mm. pr.
24 mm pro
28 mm pr. 30 mm pr.
34 mm pro
d) kannelierte Nä
8 mm pr. 10 mm pro 13 mm pro 16 mm pro 20 mm pro 25 mm pro
6 e) fein geschnitten flachen, norma
Wwaer geschni
6 mm pro 8 mm pro 10 mm pro 13 mm pro 16 mm pro 20 mm pro 25 mm pro
30 Gramm
50 Gramm
71 Gramm
100 Gramm
125 Gramm
158 Gramm
194 Gramm
237 Gramm
273 Gramm
317 Gramm
405 Gramm
o Mille ca. 455 Gramm
Mille ca. 550 Gramm
gel, blank (Grooved
o Mille ca. 90 Gramm
Mille ca. 130 Gramm
Mille ca. 200 Gramm
Mille ca. 300 Gramm
Mille ca. 400 Gramm
Mille ca. 530 Gramm
e Nägel blank (Fine Eut Tads) mit len Köpfen:
Mille ca. 55 Gramm Mille ca. 100 Gramm Mille ca. 155 Gramm Mille ca. 250 Gramm Mille ca. 360 Gramm Mille 8. 590 Gramm 8 Mille ca. 880 Gramm ttene Nägel, blank (Heavy 8
o Mille o Mille o Mille Mille o Mille o Mille o Mille o Mille o Mille Mille o Mille
ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca.
186“.
8
acks), mit flachen normalen Köpfen:
1½ = 13
2 ½ Pfunds
28 mm
¼ 16
1 ½¼½ 2 21 25
(6) a) Als Werkstoff ist nur Thomas⸗Flußeisen bzw. sa-Eisen zu
verwenden.
b) Schuhstifte und Täcks sind nur L-; oder 8 Ma⸗
schinentäcks auch blau und graphitier
auszuführen.
e) Die Verpackung erfolgt in Paketen von 1 oder 5 kg, brutto
für netto gewogen und berechnet, bei größeren 1aeg
lose geschüttet in
Die Herstellung von
Kisten, Fässern oder Säcken. § 2
runden Putent⸗Absatzstiften,
Pantoffelhaken, FH fü
—
ür die ccubizwRce,
Blech⸗Schännel⸗Nägeln,
Square⸗Tacks,
geschnittenen Hopfstiften, Rüeraeeh Sohlenstiften, geschnittenen Stiefeleisenstiften,
Vlechgandtäcke, Drahthandtäcks,
geschnittenen Nägeln mit beso heben Kopfformen, 88 ge⸗ 8 wölbt, gestaucht, versenkt, vierschlägig usw. 6
n aie
La erbestände an Ro erstellung nach 558 sind bis zum 31. Dezembe
1
Die Wir tschaftsgruppe
Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des
ber. 1942
83
§ 4 hmaterial und halbfertigen Erzeugnissen, 1 und 2 dieser Anweisung verboten ist⸗ “ “
e Sagep.xgerenn 29 e eichsb
für technische Erzeugnisse kann Ergänzungs⸗ und Ausführungsbestim⸗
„ Cr.
Anweisung erlassen.
In begrünbeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegswichtige
1 gs.sagnh kann die ““ E1“ und ver⸗
9
Nr. 280
8 Pb e)
134353) Durch Beschluß des Berlin vom 20. November 1942 ist der
37 Gramm
110 Gramm 120 Gramm
Nr.
8* “ ö Se. 3
en
Berlin, Sonnabend,
den 28. November
3. Aufgebote
Durch Beshaa des Amtsgerichts Pevunr vom 20. November 1942 ist derx Tod des Leutnants der Reserve Herbert aul Roddey, geboren „am 8. März 915 zu Röhlinghausen, jetzt Wanne⸗ Eickel, festgestellt worden und als Zeit⸗ punkt des Todes der 11. November 1940. — 456 II. 47. 42.
Berlin, den 20. November 1942.
Das Amtsgericht Berlin.
Amtsgerichts
Tod des kaufmännischen Angestellten, Leutnants Rudolf Schäfer, geboren am 11. August 1916 zu Leipzig, festgestellt bSaa und als Zeitpunkt des Todes 20. Mai 1941. — 456 II. 174. 42. Verlin, den 20. November 1942. Das Amtsgericht Berlin.
1[34354]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 20. November 1942 ist der Tod des Feldiwebels Franz Wrobel, geboren am 1. Januar 1915 zu Dort⸗ mund, festgestellt worden und als Zeit⸗ punkt des Todes der 17. November
940. — 456 II. 164. 42.
Berlin, den 20. November 1942.
Das “
4. Oeffentliche Zustellungen
[34357] Oeffentliche Zustellung. Der Obergefreite Erich Freudenreich aus Danzig, Feldpostnummer 00849, 8E6“ Rechtsanwalt r. Loesdau in Danzig, klagt gegen seine Ehefrau Margarete Freudenreich eb. Klamann, früher in Danzig, Jung⸗ fe äse 23/2 24, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung aus §§ 47, 49 Ehegesetz. Der Kläger lädt die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugarten 30/34, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 227, auf den 4. Februar 1943, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diefem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗
mächtigten vertreten zu lassen. —
Danzig, den 18. November 1942. Die Geschäftsstelle, Abt. 44, des Landgerichts.
[34358] —
Frau Margarete. Lange, Greifswald, Straße 13,
Klockziems geb. Ulrich⸗ Massow⸗ Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Freytag, Greifswald, klagk gegen den Arbeiter Walter Klockziems, zuletzt in Greifs⸗ wald, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 2b des Landgerichts in Greifswald. Domstr. Nr. 20, 1. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 22, auf den 1. März 1943, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Uericht zu⸗ Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. (R 468/42.)
Greifswald, den 21. November 1942. Die des ZX
884959 Oeffentliche Zuft .Sn nnc. . Frau Gertrud Skrzypuletz geb. Nie⸗ stroj in Naklo, O. S., Hauptstr. 71, Prozeßbevo limächtigter. Rechtsanwalt Bittner in Tarnowitz, O. S., klagt xegen den Lokomotivführer Paul krzypuletz, zuletzt wohnhaft in Karsznice, Wartheland, jetzt⸗ unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 des Gesetzes und Schul⸗ digerklärung des Beklagten. Die Kläge⸗ vin ladet den Beklagten zur mündlichen. E des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Fafsovi auf den 27. Januar 1943, vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als X“ vertreten zu assen lattowitz, den 18. November 1942. Thometzki, Justizinspektor, Urkundsbeamter der 8 des Landgerichts. 1 Else Sara
Ich gebe den Juden 13., Neue
Heller, zuletzt in Wien, Weltg. 25, Dr. Oskar Isr. Bürger, uletzt in Wien, 8., Alserstr. 21, Dr. etty Sara Kurth, Zuletzt in Wien, 9., Schwarzspanierstr. 7, Gertrude Sara Kieslinger, zuletzt in Wien, 7., Kir⸗ sheng. 41, Fritz Isr. Rubinstein, zuletzt in Wien, 7., Neus stiftg. 3, den mj. Pan, Felix, Bruno und Margit Moravwetz, vertreten durch die Mutter und Vor⸗ münderin Lilly Morawetz, zuletzt in Prag X, N. C. Brezinapkatz 11, Dr. Wilhelm Isr. Pollak, zuletzt in Wien, 9. Venedigerau 6, Felix Isr. Kohn, zulette in Wien Fleischmarkt 28. auf
Trust
Gasse 21, längerung
[34363]
1935 zur V
kommen.
[34362]
Der L 312 864
kovmmen.
Köln,
von [34393]
In der
kündigung
1. Bei I.
c) vom statt den 4 %
b) vom 2728
134364]
planmäßig bungen de
gende
137 141 259
361.
188 171 257 27 378 688 821 831
272 401 563
992 1068 1142
1021 1078 1155
1254 1256
1367 1370
1465 1469.
126 130 245 248
574 575 57
1065 1136 1191
1056 1101 1187.
132 146 16 285 287
hiermit 31.
1943 scheinen Nr.
die lialen.
scheine kürzt.
gende Stück Reihe C Reihe D Eisenach,
Der
o&
Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709 L. Oe. 6833/38) auf, Aktien der Färbereien und Druckereien. A.⸗G. zum 7. 12 Moritz Seidel in Wien, 13., La⸗Roche⸗
Wien, den? Der Keichsstatthalter in Wien.
Lebensversicherungs⸗A.⸗G. Der Hinterlegungsschein vom 27.5.
E. Weyhe
nicht innerhalb zweier Monate Ein. spruch erfolgt. 8 Köln, den 25. November 1942.
Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Versicherungsschein Nr.
Brunsbrock
nicht innerhalb zweier Monate spruch erfolgt. den 25. November 1942.
6. Auslosung usw.
briefen der Landschaft der Provinz
(vgl. Nr. 275 d. Bl. muß es wie folgt richtig lauten:
6 %) Goldpfandbriefen der der Provinz Sachsen
es statt 182 heißen 1182
2. Ferner muß es bei II. Nr. (früher 7 % der Landschaft der Provinz
Bei der am 14. November 1942 unter Aufsicht eines Notars vorgenommenen Auslosung der zum 31.
anleihe vom Jahre 1926 sind fol⸗ Nummern Reihe A Nr. 149 150 183 260 27
Reihe B Nr. 27 67 185 2 279 296 406 569 704 723 842
862 863 87
Reihe C Nr. 17 131 137 138 170 172 181 212
272 326 8
387 433 436 444
667 672 676 677 802 808 824 841 955 991 995 1000 1017
Reihe D Nr.
401 406 414 433 441.
Die ausgelosten Anleihestücke werden zur März werden vom 1. mehr verzinst. zum Nennbetrag Schuldscheine. nebst den am 1. und später Pe g. werdenden Zins⸗
die Stadtkasse Eisenach,
die Stadtsparkasse Eisenach, Commerzbank Berlin mit ihren sämtlichen Fi⸗
Die Beträge etwa fehlender werden
Aus früheren Auslosungen sind fol⸗
— Stadtkämmerei —. : Schmuck Stadtkoä mmerer
(GBl. f. d. ihren Besitz an
in Chur (Schweiz) bis 1942 an Herrn Ing.
zu veräußern. Eine Ver⸗ der Frist wird nicht bewilligt. 24. November 1942.
A.: Dr. v. Peichl.
5. Verlust⸗ u. Fundsachen
Gerling⸗Konzern „Köln.
ersicherung L 297 296 — Dr. ist abhanden ge⸗ Er tritt außer Kraft, wenn
Der Vorstand.
Gerling⸗Konzern
Heinrich Allermann⸗
ist abhanden ge⸗ Er tritt außer Kraft, wenn Ein⸗
Der Vorstand.
Wertpapieren
Berichtigung. Bekanntmachung, betr. Auf⸗ und Auslosung von Pfand⸗
Sachsen, Halle a. Saale vom 23. 11. 1942),
Nr. 3 von den 4 % (früher Landschaft
Abschnitt zu 1000 ¶R muß und 1466. 5 von ) Goldpfandbriefen Sachsen
Abschnitt zu 3000 6 ℳ statt heißen 1728. 3
11 466 muß es heißen
März 1943 zu tilgenden Schuldverschrei⸗ r 4 % Eisenacher Stadt⸗
worden:
35 47 52 70 83 99 132 190 208 217 239 292 301 314 340 360.
gezogen
3 278
81 89 95 196 213 233. 309 339 343 425 426 483 639 640 649 747 773 783 793 818 847 848 849 850 851 884 886 904 929 961 1029- 1032 1049 1051 1081 1087 1089 1104 1140 1166 1170 1214 1245 1253 1276 1286 1301 1344 1347 1391 1405 1417 1427 1453
39 51 113
118 249 251 350 371 492 521 658 673
189
412 625 728 844 5 877 1026
21 115 212 330 337 330 449 468 469 622 627 645 701 718 733 775 785 854 874 878 901 903 1022 1034 1050 1067 1070 1074 1077 1091 1137 1149 1150 1164 1169 1209 1294. .
33 40 49 112 120 131 214 216 226 264 269
382 386 470 545 653 665
7 588
0 172
Rückzahung für den 1943 gekündigt: sie April 1943 an fihst Die Einlösung erfolgt gegen Rückgabe der Oktober
35 bis 42 durch
Akt,⸗ Ges. in
Zins⸗
am Kapitalbetrag ge⸗
e noch nicht eingeliefert: Nr. 454.
Nr. 162 86 165 279. den 24. November 1942. Ob rbürgermeister
7. Aktiengefellschaften [34377]
Aschaffenburger Zellstoffwerke Aktiengesellschaft, Aschaffenburg. Börseneinführung.
Durch Beschluß der Zulassungsstellen an der Börse zu Berlin vom 9. Sep⸗
tember, der Börse zu Frankfurt a. vom 21. Oktober und der Börse zu München vom 24. November 1942 sind
Rℳ 8 000 000,— neue Stamm⸗
aktien, 8000 Stück über je HR.ℳ 1000,— Nr. 1— 8000, der Aschaffenburger Zellstoffwerke Aktiengesellschaft, Aschaffen⸗ burg, zum amtlichen Handel an den vor⸗ genannten Börsen zugelassen worden.
Der Prospekt ist in der Verliner Börsen⸗Zeitung Nr. 465 vom 2. Oktober 1942 veröffentlicht worden. Druckstücke des Prospekts sind bei den unterzeich⸗ neten Banken zu erhalten.
Berlin, Frankfurt a. M. München, im November 1942.
Deutsche Bank. Dresdner Bank.
und
[34369] Osnabrücker Kupfer⸗ und Drahtwerk, Osnabrück. Kapitalberichtigung und Aktien⸗ umtausch.
Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ 5 auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wege der Berichtigung von F. ℳ 9 000 000,— um 33 ⁄ % auf ℳ 12 000 000,— durch Ausgabe von
Zusatzaktien zu erhöhen.
Nachdem dieser Beschluß in das Han⸗ delsregister eingetragen worden ist, for⸗ dern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihren Anspruch auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden zusätzlichen Aktien gegen Ablieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 13 der alten Aktien bis zum 10. Jannar 1943 (einschließlich)
bei der Deutschen Bank in Berlin
und ihren Niederlassungen in
Osnabrück und Köln 3 während der bei diesen Stellen üb⸗ lichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Adresse des Einreichers zu versehen.
Es entfallen auf jede Aktie über nom. frt. N drei Zusatz⸗ aktien über je E. 100,— und ein Bezugsrecht auf nom. R.t 33 ⅛1 Aktie, auf jede Aktie über Reiths⸗ mark 109,— ein Bezugsrecht auf nom. 33 ½ Aktie. An Stelle von je 10 Zusatzaktien über je nom. ℳ 100,— wird eine Aktie über nom. IieA 1000,— ausgereicht. Eine Regulierung der Spitzen wird durch die Stellen vermittelt.
Ueber die Zusatzaktien nächst nicht übertragbare tungen ausgestellt. Die
werden zu⸗
Kassenquit⸗ Ausreichung Rückgabe der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die diese Bescheini⸗ gungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der ugen zu prüfen.
Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 11. Januar 1943, werden die alten und zusätzlichen Aktien mit Schein Nr. 14 ff. gleichberechtigt in Prozenten des berichtigten Kapi⸗ tals an der Börse zu Berlin gehandelt und notiert werden. Bei Börsenge⸗ schäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Urkunden noch nicht erschienen sind, in Girosammel⸗ depot⸗Anteilen gemäß § 71 der Ersten Durchführungsverordnung zur Divi⸗ dendenabgabeverordnung, dege. falls unter Umtausch der Kassen⸗ quittungen. 8
Für die mit der Geltendmachung des Anspruchs auf die Zusatzaktien den Banken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrech⸗ nung gebracht. Sofern jedoch die Ge⸗ winnanteilscheine Nr. 13 mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei den vorstehen genann⸗ ten Stellen direkt am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Erhebung der Zusatz⸗ aktien kostenfrei.
Des weiteren fordern wir die In⸗ haber von alten Aktien unserer Ge⸗ sellschaft zu nom. Hℳ 100,— sowie von Zusatzaktien zu nom. Ii. ½ 100,— auf, sich im Interesse einer Verein⸗ fhehnag unserer Aktienstückelung tun⸗ lichst mit einem Umtausch dieser Ab⸗ schnitt in solche zu nom. Rℳ 1000,— einverstanden zu erklären; je Reichs⸗ mark 1000,— Nennwert, bestehend aus alten Aktien und Zusatzaktien zu je nom. N.üℳ 100,—, werden in eine Aktie zu H. Nℳ 1000, — getauscht Dieser Umtausch, von dem wir weitestgehend Gebrauch zu machen bitten, erfolgt für die Aktionäre in jedem Falle provisionsfrei.
Osnabrück, den 25. November 1942.
Osnabrücker
K upfer⸗ und Dral twerk. 8
der Stücke erfolgt baldmöglichst gegen.
[34379] Kieler
mit hinzugew
Ausges Tage: H z. Zt. Ri
Tauerschmidt, Dominick,
Werk.
Bekanntmachung. Heenu Kiel.
In der außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung vom 22. August 1942 dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft Wirkung vom
sind zu
22. August 1942 1. Herr Direktor Felix 2. Herr Direktor Karl beide in Berlin.
chieden ist mit dem gleichen err Direktor Heinz Behrens,
ga.
ählt:
Kiel, den 21. November 1942.
Der Vorstand. Doormann.
[34375]
R. Rub
für das
gelangte, worden.
wurde H. Freiherr
Der Herren:
Sauter,
Hannover;
Ernst Frömming, Göttingen, Weende (z. Weende, den 25. November 1942.
e & Co. Aktiengesellschaft. Weende / Göttingen.
In der am 20. November 1942 statt⸗ gefundenen Heufsversaman⸗ ung
wurde
Geschäftsjahr 1941 die Aus⸗
schüttung einer Dividende von 4 %
auf das berichtigte Aktienkapital in
Höhe von Hℳ 1 200 000,— b h ossen. Der Jahresabschluß für 14
in der Hauptversammlung zur Vorlage
der
ist⸗ bereits veröffentlicht
In den Aufsichtsrat neu gewählt
Dr. jur. Ferdinand Weyl, Herr Bankdirektor Werner v. Spiegel, Göttingen, ist aus⸗
err
geschieden.
Vorstand beste ht aus den Dr. Heinrich Nicolaus, Günzach, Wil helm Zt. im Felde).
Der Vorstand.
[34372
Hierdu unserer
tags zimmer SA. 25, Diejen recht in üben mittags der SA. Filiale
legen.
geste schluss
des
wollen, Sonnabend, den 19. Dezember 1942,
schaftskasse in
nebst Bericht des Vorstandes
(Beschlußfassung
Schneidler,
Hildesheimer Aktienbrauerei.
Hildesheim. rch laden wir die Gesellschaft zur 51.
Aktionäre ordent⸗
lichen Hauptversammlung auf Diens⸗ tag, den 22. 12 Uhr, in
Dezember 1942, mit⸗ unserem Sitzungs⸗ in Hildesheim, Straße der ein.
igen Aktionäre, die ihr Stimm⸗ der Hauptversamml ung aus⸗ haben ihre Aktien bis
12 Uhr, bei der Gesell⸗ Hildesheim, Straße 25, bei der Deutschen Bank, Hildesheim in Hildesheim,
bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank zu
hinter⸗
Tagesordnung:
1. Vorlage der Entschließung über die Kapitalberichtigung
und des fest— berichtigten Jahresab⸗ per 30. September 1942 und
llten ss 0 8
Aufsichtsrates. über Reingewinnes.
Verteilung
3. Entlastung des Aufsichtsrates und
Vorstandes.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.
5. Aufsicht
Hildesheim,
sratswahl.
25. November Der Aufsichtsrat. Vor sitzer.
1942
34257]
Die sellschaft der am
wie jahr
es
Die H
sichtigen, am 15.
Mü bel de
A.⸗
im
der vom
vor A9
Samstag, den 19. 1942, vormittags 11 Uhr, bei Herrn Justizrat H. Neuhauser dentlichen nachstehender
1. Vorlage des Geschäftsberichtes so
Wechselbank, tinerstr. 11, bei der W 8, Behrenstr. bei de
Büro München 9,
bei einem deutschen Notar zu hinterlegen.
legungsschein bei der
Münchener Export⸗Malzfabrik München Herren
A.⸗G., München.
Aktionäre unserer Ge⸗ werden hiermit eingeladen zu Dezember
München, or⸗ mit
Schieck, Notar, Str. 6, stattfindenden Hauptversammlung Tagesordnung:
der Bilanz nebst Gewinn⸗ und
Verlustrechnung für das Geschäfts⸗
1941/42.
„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des „Beschlußfassung über die Entlastung
Reingewinns.
Vorstandes und des Aufsichts
rates.
1 Aufsichtsratswahl.
. Wahl des A bichlußprüfer rs für das Geschäftsjahr 1942/43.
erren Aktionäre, welche an der
Hauptversamnelung teilzunehmen beab⸗
haben ihre Aktien spätestens Dezember 1942
bei der Bnyerischen Vereinsbank,
uchen, Promenadestr. 14, r Bayer. Hypotheken⸗ München,
Bank, 37/39, r- Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft W S, Behren
und Thea
Dresdner Berlin
g., Berlin e 21/22, unserer Gesellschaft, Wirtstr. 3,
Im letzteren Falle ist
ausgestellte Hinter⸗ Gesellschaft der Hintersegungsfriß
Notar
lauf
in Verwahrungk zu geben und bis zum “
Schluß der Haunptversammlung dort zu
belassen.
München,
“
den 28. November 1942
Der Vorstand
[34386]
Zillertalbahn Aktiengesellschaft,
Jenbach.
Der en setzt sich ab 18. No⸗ vember 1942 wie folgt zusamme Gustav Linert, Innsbruck, Vorsitzer; Robert Wallner, Innsbruck, Vorsitzer⸗ Stellvertreter; Hermann Gerber, Inns⸗ bruck; Dipl.⸗Ing. Alfred Kutschera, Innsbruck: Ludwig Mayer, Fügen; Walter Prantl, Jenbach; Dr. Rudolf Rainer, Innsbruck.
Jenbach, den 23. November 1942.
Der Vorstand.
ennaernne
337 591]
Stadlauer Malzfabrik Aktien⸗ gesellschaft.
Am Mittmoch, den 23. Dezember 1942, um 11 Uhr findet in den Räumen der Gesellschaft in Wien, XXI., Stadlau. Smolagasse 1, die 24. ordent⸗ liche Hauptversammlung der Aktio⸗ näre der Stadlauer Malzfabrik Ak⸗ tiengesellschaft mit folgender Tages⸗ ordnung start:
1. Vorlage des Berichtes des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrates so⸗- wie des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. September 1941 bis 31. August 1942.
Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
.‚Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsicht rates.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.
Diejenigen Aktionäre, die an der 24. ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien beziehungsweise Hinterlegungsscheine einer deuntschen Wertpapiersammel⸗ bank oder eines deutschen Notars gemäß § 7 der Satzungen längstens 6 Tage vor der Hauptversammlung bei der Hauptkasse der Gesellschaft, Wien, XXI., Stadlau, Smolagasse 1, bis nach der Hauptversammlung zu
hinterlegen.
Den Aktionären, die auf diese Weise ihr Stimmrecht nachgewiesen haben, werden auf ihren Namen lautende Ausweiskarten mit Angabe der auf sie entfallenden Stimmen ausgefolgt.
Jede Aktie gibt das Recht auf eine
Stimme.
Stimmrecht in der Hauptver⸗ können die Aktionäre ent⸗ oder durch Bevoll⸗ mächtigte ausüben, welch letztere nicht Aktionäre sein müssen. Die Bevoll⸗ mächtigung geschieht durch Girierung der Ausweiskarte und ist dem Vo stand vor der Hauptversammlung anzuzeigen.
Wien, am 18. November 1942. Der Vorstand.
8 Das sammlung könne weder persönlich
[34223 AR 9
Industrie⸗ Verwaltungs⸗ Aktien⸗ gesellschaft i. L., Düsseldorf.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
laden wir zur 71. ordentlichen Haupt⸗ versammlung am Dienstag, dem
5. Januar 1943, mittags 12 Uhr,
in die Geschäfts zräume der Industrie⸗
und Handelskammer Düsseldorf, Graf⸗ Adolf⸗Str. 47, ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Abwicklers und des Aufsichtsrates sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Berlaftrechmung für das Ge⸗ schäftsja h voht 1 7. 1941 38120 30. 6. 1942.
.Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
3. Erteilung der Entlastung für den Abwickler.
4. Erteilung der Entlastung für den Aufsichtsrat.
. Festsetzung der Vergütung des Auf⸗ sichtsrates. 8
6. Wahl des
Um in der
Bilanzprüfers. Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre spätestens am 2. Januar 1943 ihre Aktien innerhalb der üblichen Geschäfts⸗ stunden bei . 8 der Gesellschaftskasse oder
der Dresdner Bank in Berlin oder
der Dresdner Bank in Düsseldorf
oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar hin⸗ testegen und zwar mit der Maßgabe, daß die Aktien bis zur Beenvdie ung der Hauptversammlung bei der Hinter⸗ legungsstelle verbleiben. Im Falle der Hinterlegung, bei einem dentschen No⸗ tar oder bei einer Wertpapiersan melbank ist die von diesen auszu⸗ stellende Hinterlegungsbescheinigun spätestens am 4. Januar 1943 bei dey Gesellschaftskasse einzureichen. Die Kosten der Hinterlegung bei einem deutschen Notar trägt der betveffen
Ak ti onẽr.
Der Himterlegung dei einer Hinter⸗ legungsstelle wird, auch dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung, der velehun sstelle für sie bei einem ditenst⸗ tüt bis zur Bee ndigung der Aver! ümmlung 38* esperrt werden. Düsseidori, im November 1942. Industrie⸗Verwaltungs⸗ Aktien⸗
jesellschaft i. . Abwickler:
Der Müller.