Otto König, Aktien gesellschaft, 1838791. Zwickau (Sa.).
Auf Grund der Dividendenabgabever⸗ rdnung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ sichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes be⸗ schlossen, das Grundkapital unserer Ge⸗ sellschaft im Wege der Berichtigung um 400 000,— E. ℳ auf R.ℳ 900 000,— zu erhöhen. Die Durchführung der Ka⸗ pitalberichtigung erfolgt durch Ausgabe usätzlicher Aktien. Der Berichtigungs⸗ eschluß ist in das Handelsregister am 20. November 1942 eingetragen worden. In dem nachstehenden Jahresabschluß vom J1. März 1942 ist die Kapitalberichtigung berücksichtigt. 1 Bilanz zum 31. März 1942.
—
—
Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Geschäfts⸗ und Wohnge⸗ bäuden: Buchwert 1. 4. 1941 . 248 548,93 Abgang 12 800,—
235 748,93
Abschreibung 53 492,— Unbebaute Grundstücke: Buchwert 1. 4. 1941
12 880,—
Abgang. 1446,—
Gleisanlagen, wie am 1. 4. 16““ Maschinen und maschinelle Anlagen: Buchwert 1. 4. 1941 Zugang. 17526,— Abschreibung 14 525,— Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung: Buchwert 1. 4. ZA““
Zugang.
R.ℳ ☛
1,— 12 556,03 2557,03 Abschreibung 12 556,03 Umlaufvermögen: Warenvorräte.. Wertpapiere 8 Steuergutscheine.. vI“ eleistete Anzahlungen . Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen.. Sonstige Forderungen.. 6* Kassenbestand, Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben. Andere Bankguthaben. . Rechnungsabgrenzungs⸗ HveleId““
292 823 9 109 687 181 513 20 000 75 158:
575 320 26 64 575 07 104 493,52
36 762 43 71 27977
28 888 17 Passiva. 12754 196 85 Grundkapital 500 000,— Erhöhung durch Kapitalberich⸗ tigung „ 400 000,— Rücklagen: Gesetzliche Rücklage . Andere (freie) Rücklage . 96 500,—
Wertberichtigung zum Um⸗ laufvermögen: Delkredererückstellung. Rückstellung für ungewisse Schtdooa Verbindlichkeiten: Warenschulden... Sonstige Verbindlichkeiten Akeae a Rechnungsabgrenzungs⸗ ’ 1““ 85 436 27 Reingewinn: 8 Vortrag aus 1940/41 Gewinn 1941⁄42.
90 000,—
1u1““
186 500
30 000 170 117/24
231 820 412585 67 25 000 —
2* 24 158,30
59 578,35 83 736 65
1 754 196 ˙65 Gewinn⸗ und Verlustrechaung am 31. März 1942.
☛— — . —a Aufwendungen. Löhne und Gehälter.. Soziale Abgaben. 2 Abschreibungen a. Anlagen Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufsver⸗ tretungen... Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage... 40 000 — Zuweisung an Unter⸗ stützungskasse.. Zuführung zum Grund⸗ kapitaäal. “ 8 eingewinn: Vortrag aus “ 1940/41 24 158,30 Gewinn 1941/42
R.ℳ ₰. 450 841 37 22 697, 29 80 573 /03
197 Ses er 10 255 35
10 000
400 000 40 000
83 736 65 Erträge. 1226 ggb 1t Gewinnvortrag a. 1940/41 24 158 30 Ausweispflichtiger Roh⸗
überschuß.. Kinsen E758»
1a Erträge . Auflösungsbeträge zur Ka⸗
pitalberichtigung: Aus
freien Rücklagen.
59 578,35
837 081 95 6 480,43 27 578,43
440 090 — 1 335 299 11 Zwickau, am 21. August 1942.—
Der Vorstand der Otto König Alktien gesellschaft. Merkel. Gaßner. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften, einschließlich der Dividenden⸗ abgabeverordnung. Leipzig, den 24. August 1942. Hans Henning, Wirtschaftsprüfer. Aufsichtsrat: Rechtsanwalt Dr. M. Erich Blume, Leipzig, Vorsitzer; Bank⸗ direktor Emil Kunze, Zwickau; Frau Frieda König, Crimmitschau. Vorstand: Walter Merkel, Zwickau, Vorsitzer; Willy Gaßner, Zwickau; Walter König, Zwickau; Richard Wagner, Crim⸗ mitschau. —, mw" 134371] Schlesische graphische Anstalt A. G. in Troppau in Liquidation. Einladung. “ Die Aktionäre der Gesellschaft werden zu der am 12. Dezember 1942, nachmittags 3 Uhr, in der Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Ernst Just und Dr. Paul Schwetz in Troppau, H. Kud⸗ lichgasse Nr. 2, stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung mit folgender Tagesordnung eingeladen. Tagesordnung: .Abberufung eines Liquidatöors. .Erstattung des Bevichtes über die Liquidation. .Genehmigung der Schlußbilanz. 4. Entlastung der Liquidatoren. 5. Allfälliges. 8 Nach § 18 der Satzungen ist jeder Aktionär stimmberechtigt, der längstens sechs Tage vor der Generalver⸗ sammlung 10 Aktien bei der Kredit⸗ anstalt der Deutschen in Troppau oder Prag erlegt. Die bei diesen An⸗ stalten bereits erliegenden Aktien gelten als im Sinne des § 18 hinterlegt. Die Liquidatoren.
[34254] 1 Berliner Kraft⸗ und Licht (Bewag)⸗Aktiengesellschaft
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.
Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Dienstag,
dem 22. Dezember 1942, vorm.
12 Uhr, im großen Sitzungssaal des
Verwaltungsgebäudes der Berliner
Kraft⸗ und Licht (Bewag)⸗Aktiengesell⸗
schaft, Berlin NW 7, Schiffbauerdamm
Nr. 22, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung: 8 A. Kapitalberichtigung 8 zum 30. 6. 1941.
1. Beschlußfassung über die vom Vor⸗ stand vorgeschlagene Kapitalberich⸗ tigung auf Grund der Dividenden⸗ abgabeverordnung (DAV) vom 12. Juni 1941 um 60 000 000,— RM auf 300 000 000,— H.Mℳ.
.Beschlußfassung über die Heran⸗ ziehung des Dividendenergänzungs⸗ kontos (§ 20, letzter Absatz, der Sat⸗ zung) für die Kapitalberichtigung.
.Neufeststellung der Mitgliedschafts⸗ rechte der Aktionäre und der gesell⸗ schaftsrechtlichen Beziehungen der einzelnen Aktiengattungen sowie der schuldrechtlichen Beziehungen zur Reichshauptstadt Berlin.
4. Satzungsänderungen, und zwar. a) Zwecks Anpassung an die neue Ziffer und Stückelung des Grundkapitals: § 4 betr.
Grundkapital.
Zwecks Anpassung an die Neufeststellung der Mitglied⸗ schaftsrechte der Aktionäre und
Die
der gesellschaftsrechtlichen Be⸗
ziehungen der einzelnen Ak⸗ tiengattungen: § 16 betr.
Stimmrecht, § 20 betr. Ver⸗
wendung des Reingewinns, § 24 betr. Verteilung des Ab⸗ wicklungserlöses.
Zwecks Anpassung an die Neu⸗
feststellung der schuldrechtlichen
Beziehungen zur Reichshaupt⸗ stadt Berlin: § 21 Art. IV. Ziffer 5 betr. Einbringung, § 22 Ziffer 5 betr. Kaufrecht, Ziffer 7 des Konzessionsver⸗ trages betr. Tarifpolitik, Zif⸗ fer 12 des Konzessionsvertra⸗ ges betr. Konzessionsabgabe.
Ueber die Satzungsänderungen zu b
sowie über die Aenderung der Ziffer 12
des Konzessionsvertrages erfolgt außer
der Abstimmung der Hauptversamm⸗
lung je eine gesonderte Abstimmung
der Aktionärgruppen A und B. 8 B. Jahresabschluß 1940/41.
1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechuung für das am 30. Juni 1941 abgelaufene 11. Ge⸗ schäftsjahr.
2. Feststellung der Bilanz und der
—y.,q7 b
1388880].
rechnung,
b) des Prüfungsberichtes und des Bestätigungsvermerkes des Wirtschafts⸗ prüfers, Herrn Dr. Ewald Fipper, Mainz, “ c) der Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes Mainz⸗Innenstadt vom
8. 1. 1942,
wird hiermit auf Grund der Dividendenabgabeverordnung vom 12.
schlossen wie folgt:
Elster & Co. A.⸗G., Mainz. Beschluß des Aufsichtsrates der Elster & Co. A.⸗G., Mainz. Auf Vorschlag des Vorstandes der Elster & Co. A.⸗G., Mainz, vom 1. 11. 1942 und nach Einsichtnahme der von dem Vorstand vorgelegten Unterlagen: a) der berichtigten Handelsbilanz zum 31. 12. 1941 nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗
Gewinn⸗ und Verlustrechnung so⸗ wie Beschlußfassung über die vom Vorstand vorgeschlagene Verteilung
des Reingewinns des am 30. Jun abgelaufenen 11. Geschäfts⸗
1941 jahres.
3. Entlastung des Vorstands und des
Aufsichtsrats. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. C. Jahresabschluß 1941/42. 1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ Verlustrechnung für
schäftsjahr.
.Feststellung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung so⸗
wie Beschlußfassung über die vom
Vorstand vorgeschlagene Verteilung des Reingewinns des am 30. Juni/
1942 abgelaufenen 12. Geschäfts⸗ jahres. .Entlastung des Vorstands und de Aufsichtsrats. .Satzungsänderungen: § 7 schluß der Entscheidungsbefugnis des Vorsitzers des Vorstands, § 9 Zahl und Ausscheiden der Mit⸗ glieder des Aufsichtsrats.
. Wahlen zum Aufsichtsrat.
und] . das am 30. Juni 1942 abgelaufene 12. Ge⸗⸗-
Aus⸗ 1
1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von R. ℳ 1 600 000,— um Reichs⸗ 5 8 mark 400 000,— auf R.ℳ 2 000 000,— erhöht, mit Wirkung zum 31. De⸗ zember 1941. 2. DꝛSer zur Kapitalerhöhung erforderliche Betrag wird den „anderen Rück⸗ 1 lagen“ entnommen. 3. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 400 zusätzlichen Aktien zum Nennwert von je R.ℳ 1000,—. Ferner wird die Satzung im Einvernehmen mit dem Vorstand wie folgt er⸗ gänzt bzw. geändert: Der § 1 erhält am Schluß folgende zusätzliche Bestimmung: Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 10. 11. 1942 ist das Grundkapital der Gesellschaft auf Grund der Dividendenabgabeverordnung vom 12. 6. 1941 im Wege der Kapitalberichtigung um R.ℳ 400 000,— erhöht worden und beträgt jetzt R.ℳ 2 000 000,—. An Stelle des § 5 tritt folgende Neufassung: 1 Das Grundkapital beträgt R.ℳ 2 000 000,— und besteht aus 2000 Aktien zum Nennbetrag von je R.ℳ 1000,—, welche sämtlich auf den Inhaber lauten Mainz, den 10. November 1942. ““ Elster & Co. Aktien gesellschaft. Knauer, Vorstand. Dr. Schütte, Aufsichtsratsvorsitzer. Dr. Burgbacher, stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzer. Dr. Ralph Dieckmann, Aufsichtsratsmitglied. Eckart Weichelt, Aufsichtsratsmitglied.
Bilanz per 31. Dezember 1941.
Aktiva. I. Anlagevermögen: ““ 1. Wohn⸗ und Geschäftsgebäude 64 778,24
R.ℳ
62 997
Wahl des Abschlußprüfers für das am 30. Juni 1943 endende 13. Ge⸗ G
schäftssjahrr. Diejenigen Aktionäre, die in der Hauptversammlung ihr
Inhaberaktien handelt, bis späte⸗ stens Mittwoch, den 16. Dezember 1942, hinterlegen. Die Hinterlegung
kann während der üblichen Geschäfts- stunden erfolgen bei der Gesellfchuft,
Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 22,
(Hauptkasse) sowie bei folgenden Banken 8
und Bankfirmen: Berlin: Preußische (Seehandlung), Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Ak⸗ tiengesellschaft,
Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berliner Stadtbank — Giro⸗ zentrale der Stadt Berlin, Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank, Dresdner Bank,
8 Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, müssen ihre Aktien, soweit es sich um
Staatsbank “
Hardy & Co. G. m. b. H., Jacquier & Securius, Merck, Finck & Co., Essen: Burkhardt & Co., Frankfurt a. Main: Deutsche Bank Filiale Frankfurt am Main, 1. Dresdner Bank in a. Main, Commerzbank Aktiengesellschaft in Frankfurt a. Main,
Frankfurt
Hamburg: Brinckmann, Wirtz &
Co., Köln: Pferdmenges & Co. sowie bei den Wertpapiersammelbanken. Im Auslande bei: Société Finan⸗ ciore de Transports et d'Entre⸗ prises Soriété Anonyme, Brüssel, Banca Commerciale Italiana, Mailand, Nederlandsche Handel⸗Maat⸗ schappij N. V.:, Amsterdam und Rotterdam,
R. Mees & Zoonen, Rotterdam, Heldring & Pierson, 's⸗Graven⸗
hage,
Stockholms Enskilda Bank, Stock⸗
holm, Basler Handelsbank, Basel, Schweizerischer Bankverein, Basel, Aktiengefellschaft Lenb & Co., Zürich, — Schweizerische Zürich, Schweizerische Zürich,
ferner bei sämtlichen Niederlassun⸗
gen und Zweigstellen der vorge⸗ nannten Institute. 11“ Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn die In⸗ haberaktien mit Zustimmung einer; Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ge⸗ halten werden. Im Falle der Hinter⸗ legung der Inhaberaktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des No⸗ tars über die erfolgte Hinterlegung in
Urschrift oder in Abschrift spätestens
bis zum Donnerstag, dem 17. De⸗ zember 1942 bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die im Aktienbuch einge⸗ tragen sind, haben ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum Freitag, dem 18. Dezember 1942, anzumelden. Das Aktienbuch
ist Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 22,
(Hauptkasse) ausgelegt. Berlin, den 20. November 1942. Steeg, Se. zE. der Reichs⸗ hauptstadt Berlin,
Kom.
Industrielles (Sofina)
Bankgesellschaft,
Kreditanstalt, 8
Abschreibugg 1 780,50 Fabrikgebäude —726 956,17 Abschreibuuglg .54 299,97
Maschinen und maschinelle Anlagen 347 699,61 Zugag .1109 342,14
25707/75 1 419,15 755 622,60 Abschreibullg 191 565,70 Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ Rinbeahnt 116XAXA“* Zugang . ... . . 58 456,06 230 067,77 110 465,15
692 656
Abgang
264 056
Abschreibung “ 8 119 602
Beteiligungen.. . . 106 863,71 Hugengg. .. 8 91 759,97 198 623
II. Umlaufvermögen: 1“
1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe „734 531,79 Halbfertige Erzeugnisse 6527 480,16 Fertige Erzeugnisse 88 853,24
Weythavieee “ Geleistete Anzahlungnn.. . Liefer⸗ und Leistungsforderungen.. Forderungen an Vorstandsmitglieder: a) persönliche Forderungen 34 867,66 b) Warenforderungen an Unter⸗ nehmungen von Vorstandsmit⸗ mitgliedenn) 239 084,80
273 952 . Schecks .... 2o0 942
Kasse, Postscheck, Reichsbank 72 154 10. Andere Bankguthaben.. 215 915 11. Sonstige Forderungen.. 122 273 Aktive Rechnungsabgrenzung.
Avpale R.ℳ 94 320,— “
1 350 865 107 475 48 883 689 907
2 902 3707 3707
4 240 678 Passiva. “ Grundkapital. 1 600 000 Kapitalberichtigung.. 400 000 Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage... 2. Andere Rücklageese. . 77721 086,50 Teilauflösung z. Kapitalberichtigung 400 000,— Wertberichtigungsposten auf Umlaufvermögen.. 4“ Verbindlichkeiten: Zöööö1ö1“; . Obligation. E11“ . Anzaählungen von Kunden.. Liefer⸗ und Leistungsschulden.. Schulden an Konzernunternehmen 3. Sonstige Verbindlichkeiten... . Unterstützungseinrichtung e. V. .. Passive Rechnungsabgrenzung. Gewinn: Gewinnvortrag aus 1940 Gewinn 19a41l–l 112 146
Avale ERℳ 94 320,— 7240 678 64
*) In den sonstigen Verbindlichkeiten sind R.ℳ 40 000,— Pauschsteuer enthalten. Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941.
Aufwendungen. R. Aℳ Eo Geheler.. 11““ Sbaiale Abgabe u*“ 120 268 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen 364 89 Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen 8 346 412 Gesetzliche Berufsbeiträge ... 1 8 5 723 Außerordentliche Aufwendungen 1 23 424 Zuführung zum Aktienkapital . 400 000 Pauschsteuer... 40 000 — Gewinnvortrag.. Gewinn 194a1l1l . .
2 000 000
160 000
481 086
123 755 411 473
321 086
162 386 40 000 —
31 047 23 268 604 68 62 270 29
*) 185 033 ,35 312 666 22
1 062 008 50 207
10 901/28 101 245 70
. 10 901,28 101 245,70 112 146 98
3 291 871 18
Erträge. Fchertaga “ 2 813 820 45 Erträge aus Beteiligugen . . 3 619 34 Außerordentliche Erträge 1““ 63 530/ 11 Teilauflösung einer freien Rücklage zur Kapitalberichtigung 400 000 —
5. Gewinnvorttrtag.. 8 10 901/ 28 86 . 3 291 871 18
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften
Vorsitzer des Aufsichtsrats.
6. 1941 be⸗
einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. Miainz, im Oktober 1942. “ Dr. Fipper, Wirtschaftsprüfer. 8 8 Elster & Co. Aktiengesellschaft. “ Knauer. An Stelle des am 14. November 1941 verstorbenen Herrn Dr. Fritz Pagen⸗ stecher wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. Februar 1942 Herr Direktor Dr. Fritz Burgbacher, Köln⸗Lindenthal, in den Aufsichtsrat gewählt. Am 11. Juli 1942 verschied der Vorsitzer des Aufsichtsrates, Herr Dr. Richard Werner, Berlin⸗Grunewald. In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. September 1942 wurden die Herren Dr. Ralph Dieckmann, Rechtsanwalt und Notar in Hannover, und Herr Eckart Weichelt, Kaufmann in Mailand, in den Auf⸗ sichtsrat gewählt. 8 1 . Der Aufsichtsrat wählte zu seinem Vorsitzer Herrn Direktor Dr. H. Schütte, Bremen⸗Horn, und zu dessen Stellvertreter Herrn Direktor Dr. Fritz Burgbacher,
S
ichs⸗ und e
taa
tsanzeigen Nr. 280 vom 28. November 1942. S. 3
zweige einzureichen.
S
der Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerbescheinigung) sind die Wei zuwendungen und die Neujahrszuwendungen auch insoweit zu be⸗ rücksichtigen, als sie eisern gespart werdeit
wandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstekle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse Ausnahmen von den Be⸗ stimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen oder Bedin⸗ ungen versehen.
8 . ens⸗ Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachabteilung Eisen⸗ und Kurzwaren⸗Industrie bei der Wirt⸗ schaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie⸗
5 7 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von de ewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmungen werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. 88 § 8 Diese Anweisung tritt am 1. Dezember 1942 in Kraft. Sie gilt
“
auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen,
Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 16. November 1942. 1 Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandt⸗ Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗
beauftragten für technische Erzeugnisse.- Putsch.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Dr. Hans “ ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die eitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Aus der Verwaltung
Steuerliche Behandlung der Weihnachtszuwendungen und der Neujahrszuwendungen
Für die steuerliche Behandlung der 112 die die Betriebsführer ihren Gefolgschaftsmitgliedern zu Weihnachten (Weihnachtszuwendungen) oder zu Neujahr (Neujahrszuwendun⸗ en) machen, gelten in diesem Jahr die gleichen ö“ wie 8 vorigen Fahr. Diese Grundsätze werden auch in den künftigen Jahren maßgebend sein..
Die Weihnachtszuwendungen und die Neujahrszuwendungen sind danach bei der Lohnsteuer nur insoweit begünstigt, als sie eisern gespart werden.
Eisern sparfähig sind Weihnachtszuwendungen und Neujahrs⸗ wEhdunge. die in der Zeit vom 15. November 1942 bis zum 5. Januar 1943 gezahlt werden. Das Gefolgschaftsmitglied kann von einer solchen Zuwendung nach Belieben die folgenden Be⸗ träge eisern sparen; 8
a) wenn die Zuwendung 200 Reichsmark nicht übersteigt, den ganzen Betrag oder jeden auf volle Reichsmark lau⸗ tenden Betrag,
b) wenn die Zuwendung 200 Reichsmark übersteigt, den ganzen Betrag oder jeden auf volle 50 Reichsmark lau⸗ tenden Betrag, höchstens 500 Reichsmark.
Hat das Fesoloche esmeftah es im Laufe des Kalenderjahres 1942 von demselben Betriebsführer, von dem es die Weihnachtszuwen⸗ dung oder die Neujaͤhrszuwendung erhält, schon andere einmalige Fendegger erhalten und davon eisern gespart, so darf, der iserne Sparbetrag von der Weihnachtszuwendung oder der Neu⸗ ahrszuwendung zusammen mit den Beträgen, die das Gefolg⸗ chaftsmitglied von den anderen einmaligen Zuwendungen schon eisern gespart hat, nicht mehr als 1000 Reichsmark betragen. Ein Gefolgschaftsmitglied, das z. B. schon von seiner Geschäftsjahres⸗ abschlußprämie 1942 und von seiner Urlaubsabgeltung 1942 zu⸗ 700 Reichsmark eisern gespart hat, kann von seiner
eihnachtsszuwendung nur noch 300 Reichsmark eisern sparen.
Ein Gefolgschaftsmitglied, das seine — oder seine Neujahrszuwendung ganz oder zum Teil eisern sparen will, muß dem Betriebsführer spätestens eine Woche vor dem seitpunkt der Auszahlung der Zuwendung darüber eine Eiserne Sparerklärung abgeben.— Der Betriebsführer kann die Frist ab⸗ kürzen. Eiserne Sparerklärungen von Gefolgschaftsmitgliedern, die sich in Ausübung des Wehrdienstes oder einer ähnlichen Dienstleistung des Reichsgebiets oder in Ausübung ihres Berufs außerhalb der Grenzen des Reichsgebiets Anstaften. sind auch dann noch zu berücksichtigen, wenn sie dem Betriebsführer ver⸗ spätet zugehen. .
Die Weihnachtszuwendungen und die Neujahrszuwendungen iind, soweit sie eisern gespart werden, von der Lohristeuer (ent⸗ prechend auch von der Einkommensteuer) befreit.
Die Weihnachtszuwendungen und die Neujahrszuwendungen find, soweit sie nicht eisern gespart werden, lohnsteuerpflichtig.
Die Lohnsteuer von einer nicht eisern gesparten Weihnachts⸗ uwendung oder Neujahrszuwendung ist in der Regel nach den esten Steuersätzen des § 35 Absatz 1 der Lohnsteuer⸗Durchfüh⸗ rungsbestimmungen 1939 in der Fassung der Zweiten Lohn⸗ abzugs⸗Verordnung zu berechnen. Der Cg dürzsüheei kann die Zuwendung aber auch dem laufenden Arbeitslohn des letzten öö hinzurechnen und die Lohnsteuer von bem Gesamtbetrag nach der Lohnsteuertabelle berechnen, wenn sich da⸗ durch eine niedrigere Lohnsteuer ergibt. Die Lohnsteuer kann auch dann nach der Lohnsteuertabelle berechnet werden, wenn das Gefolgschaftsmitglied laufenden Arbeitslohn nicht bezieht. Die Lohnsteuer ist dann nach der Lohnstéuertabelle für monatliche Lohnzahlung zu berechnen. Das gilt insbesondere bei Gefolg⸗ chaftsmitgliedern, die zum Wehrdienst oder zu einer ähnlichen Dienstleistung einberufen sind und von ihrem Betriebsführer
—keinen laufenden Arbeitslohn und keine laufende Arbeitgeber⸗
unterstützung erhalten. Bei Gefolgschaftsmitgliedern, die zum Vehrdienst oder zu einer ähnlichen Dienstleistung einberufen sind und von ihrem Betriebsführer eine steuerfreie Arbeitgeberunker⸗ tützung (Abschnitt 13 der Lohnsteuer⸗Richtlinien) erhalten, sind ie beiden folgenden Fälle zu unterscheiden:
1. Die Arbeitgeberunterstützung und die nicht eisern ge⸗ sparte Zuwendung zusammen übersteigen nicht den monatlichen Höchstbetrag für steuerfreie Arbeitgeberunter⸗ stützungen. Lohnsteuer ist nicht zu erheben;
Die Arbeitgeberunterstützung und die nicht eisern ge⸗ sparte Zuwendung zusammen übersteigen den monat⸗ lichen Höchstbetrag für steuerfreie Arbeitgebérunter⸗ stützungen. Die Lohnsteuer ist grundsätzlich nur von der nicht eisern gesparten Zuwendung, und zwar nach den festen Steuersätzen des § 35 Absatz 1 der Lohnsteuer⸗ Durchführungsbestimmungen 1939 in der Fassung der Zweiten Lohnabzugs⸗Verordnung zu berechnen. Der Be⸗ triebsführer kann aber auch die nicht eisern gesparte Zu⸗ wendung der Arbeitgeberunterstützung, die er in dem Monat zahlt, hinzurechnen. Er hat dann die Lohnsteuer von dem Gesamtbetrag nach der Lobnsteuertabelle für monatliche Lohnzahlung zu berechn Diese Art der Berechnung kommt nur in Betracht, wenn sich dadurch
‚eine niedrigere Lohnsteuer ergibt. 8
Bei der Eintragung des steuerpflichtigen 2geialons auf nachts⸗
s
Außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht Eine Vexordnung des Generalbevollmächtigten für die Reichs⸗ verwaltung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichen⸗ recht vom 23. November 1942 (RGBl. II S. 364) bestimmt, daß das Reichspatentamt bis auf weiteres Anmeldungen von Waren⸗ zeichen nur annimmt, wenn ein dringendes wirtschaftliches Bedürf⸗ nis an der alsbaldigen Eintragung des Zeichens besteht. Das Be⸗ dürfnis hat der Anmelder für jedes Zeichen durch eine Bescheini⸗ gung zu belegen, die mit der Anmeldung vorzulegen ist. Sie ist bei der zuständigen Gauwirtschaftskammer, für Betriebe der Landwirtschaft bei der zuständigen Landesbauernschaft zu bean⸗ tragen; diese leiten die Anträge mit ihrer Stellungnahme an die Reichswirtschaftskammer oder den Reichsbauernführer weiter. Stehen einem angemeldeten Zeichen Versagungsgründe entgegen, so gibt das Reichspatentamt dem Anmelder hiervon vor Ein⸗ leitung des Widerspruchsverfahrens Nachricht mit der Aufforde⸗ rung, sich innerhalb zweier Monate hierzu zu äußern. Aeußert sich der Anmelder nicht rechtzeitig, so gilt die Anmeldung als urückgenommen. Auf diese Folge ist der Anmelder hinzuweisen. ber Reichsminister der Fustiz wird ermächtigt, während des Krieges auf dem Gebiete des Warenzeichenrechts weitere er⸗ gänzende oder vom geltenden Recht abweichende Vorschriften zu erlassen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung eboten ist. Diese Verordnung tritt am siebenten Tage nach ihrer Verkilndung in Kraft. Der Reichsminister der Justiz bestimmt, wann ihre Vorschriften außer Kraft treten.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 29. November bis 7. Dezember 19422
Staatsoper Sonntag, 29. November. In der Philharmonie. Voraufführung: 2. Sinfonie⸗Konzert der Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 11 ½ Uhr. Riog oge Pro. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn:
17 ¼ Uhr. 6 Montag, 30. November. In der Philharmonie. Hauptaufführung: der Staatskapelle.
2. ETE1
Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 17¾ Uhr. Dienstag, 1. Dezember. Die Entführung aus dem
Serail. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 ½ Uhr. Mittwoch, 2. Dezember. Madame Butterfly. Musikal.
Leitung: Lenzer. Beginn: 17 ½ Uhr. 8 Donnerstag, 3. Dezember. ie Schneider von Schönau.
Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18 Uhr. Freitag, 4. Dezember. La Traviata. Musikal.
Schüler. Beginn: 17 % Uhr.
Leitung:
Staats kapelle.
Sonnabend, 5. Dezember.
Beginn: 17 ¼ Uhr.
Sonntag, 6. Dezember. Tanz⸗Morgen.
André Chénier. 17 ⁄1¼ Uhr.
Fidelio. Musikal. Leitung: Heger. 1 Beginn: 11 Uhr. Musikal. Leitung: Heger. Beginn:
Schauspielhaus
Sonntag, 29. November. Heinrich und Anna. 17 ½ Uhr.
Montag, 30. November.
Beginn:
König Ottokars Glück und Ensde. Beginn: 18 Uhr. 82 jienstag, 1. Dezember. Der Par 8* t. Beginn: 18 Uhr. *
Mittwoch, 2. Dezember. Der Widerspenstigen Zäh⸗ mung. Beginn: 17 ½ Uhr.
Donnerstag, 3. Dezember. Der Parasit. Beginn: 18 Uhr.
Freitag, 4. Dezember. Der Widerspenstigen Zäh⸗ mung. Beginn: 17 ½ Uhr.
Sonnabend, 5. Dezember. Faust II. Teil. Beginn: 16 Uhr.
Sonntag, 6. Dezember. Der Parasit. Beginn: 18 Uhr.
“ Dezember. König Ottokars Glück und Ende.
eginn: 18 Uhr.
Kleines Haus 8
Moral. Beginn: 17 ½ Uhr.
Moral. Beginn: 18 Uhr.
Florentiner Brokat.
Brokat.
Sonntag, 29. November.
Montag, 30. November.
Dienstag, 1. Dezember. 17 Uhr.
Mittwoch, 2. Dezember. Florentiner 17 % Uhr.
Donnerstag, 3. Dezember. Zum 1. Male. Beginn: 18 Uhr. 1—
Freitag, 4. Dezember. Zum 25. Male. Florentiner Brokat. Beginn: 17 ½ Uhr.
Sonnabend, 5. Dezember. Der Biberpelz. Beginn: 18 ½ Uhr.
Sonntag, 6. Dezember. Der Biberpelz. Beginn: 18 Uhr.
Montag, 7. Dezember. Moral. Beginn 17 ½ Uhr. b
Lustspielhaus Sonntag, 29. November. Die Journalisten. Beginn: 18. Uhr. Montag, 30. November. Die Journalisten. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, 1. Dezember. Liebesbriefe. Beginn: 19 Uhr. “ Dezember. Kollege kommt gleich. Beginn: 19 Uhr.
Donnerstag, 3. Dezember. Johann. Beginn: 18 Uhr. Freitag, 4. Dezember. Kollege kommt gleich. 19 Uhr. Sonnabend, 5. Dezember. Die
18 ½¼ Uhr. Sonntag, 6. Dezember. “ Beginn: 18 Uhr. Montag, 7. Dezember. Kollege kommt gleich.
Beginn: Beginn: Der Biberpelz.
Beginn:
Journalisten. Beginn:
Beginn:
19 Uhr.
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Der Osten als Aufgabe und Ziel
Vor der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft sprach Dr. Karl Janovsky, Höööö der Länderausschüsse Südosteurcpa der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel, über das Thema „Der Osten als Aufgabe und Ziel“, wobei er sich hauptsächlich mit dem wirtschaftspolitischen Gestaltenwandel im südosteuropäischen Raum beschäftigte. Die deutsche Industrie⸗ werkstätte, die auf dem Festlande führt, sei im Vergleich zu außer⸗ deutschen Gebieten rohstoffarm. Dagegen sei der Balkan industrie⸗ arm, aber rohstoffreich; die dort Usher entwickelten Industrien könnten noch nicht daran denken, die mannigfachen zutage geförderten Bodenschätze zu Fertigerzeugnissen zu verarbeiten. Der deutsche Außenhandel könne im Cürosten nicht immer und überall auf erprobte fahrsebntsalte Erfahrungen zurückgreifen. Er sei gezwungen, neue Wege zu beschreiten, um der sich ständig ändern⸗ den gegenseitigen Bedarfsbefriedigung vollauf gerecht zu werden. Kaufmann und Erzeuger müßten an ihr Südostgeschäft ins⸗ besondere während der Kriegszeit aufgeschlossenen Sinnes heran⸗ treten; sie dürften sich nicht vor den I] auftretenden Schwierigkeiten fürchten und abschrecken lassen. Hinsichtlich Rumäniens führte der Redner aus, daß als Folge der Einver⸗ leibung der neuen Provinz Transnistrien ein neues Großrumänien im Werden sei, das ein ausgeprägtes, nach Osten weisendes Ant⸗ litz zeige. Der Redner gab ein anschauliches Bild dieser weiten, fruchtbaren Gefilde, die des Pfluges harren, um reiche Erträge u liefern und faßte hete Vortrag dahin zusammen, daß der
alkan als unmittelbare Folge der im Jahre 1940 FFlölgten militärischen und politischen Flurbereinigung näher an die euro⸗ päische Mitte gerückt sei; trotzdem habe er nichts von seiner Eigen⸗ art eingebüßt. eder Reifende mit einem wachen Sinn für br Völker und fremde Sitten werde bestätigen können, daß er Abstand zwischen Mitteleuropa und dem Balkan in Erzeu⸗ ungsweise wie Lebenshaltung der Bevölkerung ungemein groß Fei Dieses starke Gefälle entlang der Donau auf kulturellem wie auch auf wirtschaftlichem Gebiete in geordneten Bahnen zu halten, bezeichnete der Redner als eine der Aufgaben, die uns in diesem Raume als verpflichtende Mission gestellt seien.
Wirtschaft des Auslandes
“ Schwedische Straßenbaupläne 111““ Stockholm, 27. November. Wie die schwedische Weg⸗ und Wasserbauverwaltung bekannt gibt, werden zur Neuanlage von Landstraßen für das nächste Fimnangjahr 4 Mill. Kr., zum Bau von Einödwegen 1,2 Mill. Kr. und zu Straßenverbesserungs⸗ arbeiten in der Provinz 10 Mill. Kr. verlangt werden. Im übrigen werden 8 Mill. lür die schwedische Reichsverteidi ten wichtigen Straßen und mobilsteuermittel werden für das laufen 29,5 Mill. Kr., davon 25 Mill. Kr. Fahrzeugsteuer und 4,5 Mill. Kronen Benzinsteuer berechnet. Im nächsten Jahr rechnet man 88 einer Einnahme aus Automobilsteuern von insgesamt 28 Mill. ronen 8
. Allbohol als Treibstoff in Portugal Helgen 27. November. Angesichts der Knappheit an flüssigen Brenn kölien wird in Portugal in steigendem Maße Alkohol auch für industrielle Zwecke und als Treibstoff verwendet. Die Alkohol⸗ brhengeng ist in den letzten Monaten stark gestiegen und wird von behördlicher Seite gefördert. Das Wirtschaftsministerium üher⸗ trug nunmehr die Kontrolle über die gesamte Alkoholfabrikation dem Institut für den Weinhandel und ermächtigte dasselbe, auch die Reserven, die für die Herstellung von Spirituosen vorgesehen waren, zur Herstellung von Industriealkohol. zu verwenden. Andererseits wurde verfügt, daß jede Verwendung von Ersatz⸗ treibstoffen, wie Alkohol, Terpentin usw., der Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium bedarf.
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Ein Pfund Sterling gleich 301 Franes — England beutet auch Nordafrika aus
Wie aus London berichtet wird, soll das vor einigen Tagen angekündigte Militärgeld für die britischen Truppen in Nord⸗ afrika zu einem Wechselkurs von 301 Francs für ein englisches Pfund eingeführt werden gegenüber dem noch 1940 zur Zeit des
britisch⸗französischen Bündhnasses feierlich festgelegten Kurs von
176 Francs zum Pfund. Der neue Kurs bedeutet für die dortige 1 die Armee und die Marine“.
r. zum Bau und zur Verbesserung von
rücken verlangt. Die aus dem Stra een hebenden e 7 “ auf
Bevölkerung eine Währungsabwertung von fast 50 %, d. h. daß ihr gesamtes Besitztum für die Kaufkraft der britischen Truppen nur noch die Hälfte wert ist. Die Uebernahme der Landesvorräte und die Versorgung der britischen Truppen hat man damit auf Kosten der Bevölkerung der französischen Kolonialgebiete außer⸗ ordentlich verbilligt.
Die Abwertung des französischen Franken und die Herein⸗ pumpung zusätzlicher Kaufkraft in die besetzten Gebiete muß nun zweifellos zu erheblichen Preissteigerungen führen, zumal Eng⸗ land der nordafrikanischen Bevölkerung für ihre Waren und Lei⸗ stungen Zahlungsmittel gibt, die lediglich in den besetzten Ge⸗ bieten selbst gelten, und vor allem nicht zu Wareneinkäufen im Ausland verwertet werden können. Da England andererseits nicht imstande und offensichtlich nicht gewillt ist, als Gegen⸗ leistung zu der zusätzlichen Kaufkraftschöpfung Waren nach Nord⸗ afrika zu liefern, steht der Aufblähung des Zahlungsmittelum⸗ laufs nur eine fortschreitende Verknappung der Warenseite gegen⸗ über. Es kommt hinzu, daß mit der Einführung des Militär⸗ geldes eine völlig unkontrollierbare Kaufkraftquelle geschaffen ist, die sich nicht nach den Bedürfnissen des Landes richtet, sondern ausschließlich von dem Geldbedarf der britischen Truppen be⸗ stimmt wird. Wenig aufmunternd für die nordafrikanische Be⸗ völkerung wirkt in diesem Zusammenhang das geheimnisvolle Gebaren der Bank von England, deren Direktoren, Londoner Be⸗ richten zufolge, nachts eigenhändig die Scheine gebündelt haben sollen, um das Geheimnis der Notenausgabe zu wahren. England hat zweifellos mit diesem in die besetzten Gebiete b wertlosen Binnengeld erfolgreich mit einer In⸗ lation begonnen. In Nordafrika bemühen sich die Anglo⸗Ameri⸗ kaner also ganz planmäßig um die gleiche Entwicklung, die sich in den schon früher von ihren besetzten Gebieten, dem Iran, Irak und in Aegypten, seit langem in eindrucksvollster Weise vollzogen hat., In all diesen von der Natur aus reich gesegneten Ländern errschen heute ernste Ernährungsschwierigkeiten, ja sogar Hun⸗ gersnöte, verbunden mit einer gewaltigen Preissteigerung für alle lebenswichtigen Waren. Allein in Aegypten sind die Lebens⸗ haltungskosten einem Geständnis der „Times“ zufolge um 240 % segenfehes ihrem Vorkriegsniveau gestiegen. In all diesen Ge⸗ ieten haben die öu1öu“nʒ Besatzungstruppen durch das von ihnn ohne Warendeckung ins Land gebrachte Geld eine sämnaltige Steigerung des Notenumlaufs und damit eine tat⸗ ächliche Inflaion bewirkt, deren Leidtragende die breiten Massen der eingesessenen Bevölkerung sind. 8
Ministerpräsident Tojo vor der Ostasiatischen Wirtschafts⸗
— konferenz
Tokio, 27. November. An der Vierten Ostasiatischen Wirt⸗
schaftskonferenz, die, in der Großostasienhalle eröffnet wurde, nahmen mehr als 500 Vertreter aus Japan, Mandschukuo, Nord⸗ Figg⸗ Mittelchina und dem Mingschiang⸗Gebiet teil. Nach der Eröffnungsrede des Vorsitzenden Masatsune Ogura hielt Mini⸗ Tojo eine Ansprache, in der er die bisherigen
eistungen der ostasiatischen Wirtschaftskonferenz würdigte und ihre Aufgaben zur Weiterführung des Krieges hervorhob. An⸗ schließend erstatteten Oberst Nakao Yasage, Leiter der Armee⸗ presseabteilung im Kaiserlichen Hauptquartier, und Kapitän Hideo Hiraide, Leiter der Maärincpresfe bteilung, Bericht über die Kriegslage. “ u]
Zunehmende Aktivierung der innermongolischen Handelsbilanz. Kalgan, 27. November. Die Ausfuhr der Inneren Mongolei
erreichte in der ersten Hälfte des laufenden Wirtschaftsjahres d. h. von April bis September 1942, 100 Mill. Yen, bece sich die Einfuhr auf 70 Mill. Yen stellte. Hieraus ergibt sich eine Zunahme der Ausfuhr um 32 % und der Einfuhr von 17 % gegen⸗ über dem entsprechenden Vorjahrszeitraum. Vor Ausbruch des Krieges mit den USA und England stand der Außenhandel im Zeichen eines wachsenden Einfuhrsaldos; 1940 belief sich die Ein⸗ fähr auf 155 Mill. Yen, während die Ausfuhr nur 115 Mill. YDen setrug. —
Rooseveli: „Bedarf an Gummi wird immer kritischer“
Stockholm, 27. November. Am 1. Dezember tritt in den USA. eine weitere Einschränkung der Benzinzuteilungen in Kraft. Sie soll den Verschleiß der Gummibereifungen vermindern. Nach einer Reutermeldung aus Washington erflärte Roosevelt dazu, „der Bedarf an Gummi werde immer kritischer und der Sieg
dürfe nicht verzögert werden durch Mangel Unterf ützung für