181335] „Aeterna“ Schuhfabriks⸗Aktien⸗ gesellschaft, Wien. 9 Dritte Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien. Hiermit fordern wir unsere Aktionäre neuerlich auf, die in ihrem Besitz be⸗ findlichen Aktien unserer Gesellschaft zur Vermeidung der Kraftloserklärung is spätestens 5. Januar 1943 bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6, zum Umtausch einzureichen. Auf je drei alte Aktien im Nennwert von je § 35,— entfallen zwei neue Aktien zu je Rℳ 100,—. . 4 „‚Bezüglich der näheren Einzelheiten des Umtausches verweisen wir auf die im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 233 vom 5. Oktober 1942 veröffentlichte ausführliche Kundmachung. Wien, am 5. Dezember 1942. „Aeterna“ Schuhfabriks⸗Aktien⸗ gesellschaft.
[34679]
Gauwerke Niederdonau Aktiengesellschaft, Wien.
[35195]. Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft ist Herr Staatssekretär Paul Körner, Berlin, durch Mandatsniederlegung aus⸗ geschieden. 8 Berlin, den 2. Dezember 1942. Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
[35196]. „Weichsel’“’ Danziger Dampfschiffahrt⸗ Aktiengesellschaft zu Danzig. Der stellv. Vorsitzer des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft, Herr Leitender Re⸗ ierungsdirektor Dr. Helmuth Moebes, ist burch d ausgeschieden. An 8— Stelle ist durch die Ergänzungswahl der a.o. Hauptversammlung am 30. November 1942 Herr Direktor Ernst⸗Georg Lotsch, Danzig, getreten. Danzig, den 30. November 1949. Der Vorstand. Buchholz.
Aktiva. I. Anlagevermögen:
Grundstücke, Gebäude, Maschinen und au befind⸗
maschinelle Anlagen, im liche Anlagen.
Werkzeuge, Betriebs⸗ und Gef chäftsaus-
E111“
Patente und anlageähnliche Rechte
Beteiligungen. —...
Umlaufvermübgen:
Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe, halbfertige Erzeugnisse, Handelswaren, geleistete Anzahlungen, Liefer⸗ und Leistungs⸗ forderungen und sonstige Forderungen
Wertpapiere . ..
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
— R7h 9
102 568 458 39
105 794 469 82
179 100/ 20 23 418 —
105 506 585 52
3 236 011/43
12 172 583 21 950
[35187]. Deutsche Wohnstätten⸗ Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Berlin W 8., Taubenstr. 47. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 22. Dezember 1942, 16 Uhr, im Sitzungssaal des Bankgebäudes, Tauben⸗ straße 47 in Berlin. Einziger Punkt der Tagesorduung: der §§ 2, 6, 8 und I1 der Satzungen betr. Erweiterung der Zweckbestimmung und Anpassung an das Wohnungsgemeinnützig⸗ keitsgesetz vom 29. Februar 1940. Verlin, den 3. Dezember 1942. Der Vorstand. Weigle. Dr. Friedrichs.
[34515].
Freiherrlich von Tucher'sche Vrauerei Aktiengesellschaft, Nürnberg. Bilanz am 30. Juni 1942.
[31910]
H. Wolfrum & Co. A.⸗G. i. A., Augsburg.
In der upt⸗ und Schlußversamm⸗ lung vom 2. Dezember 1942 wurde die auf die Aktionäre entfallende Abwick⸗ lungsquote auf 35 festgesetzt.
Die Abwicklungsquote wird durch die Stadtsparkasse Augsburg ab sofort ausbezahlt. Die Aktionäre wer⸗ den aufgefordert, ihre Aktien bis spä⸗ testens 27. 12. 1942 bei der Stadt⸗ sparkasse vorzulegen, damit die Aus⸗ zahlung erfolgen kann.
H. Wolfrum & Co. A.⸗G. i. Abw. Der Abwickler: A. Knoll, Wirtchaftsprüfer.
Stand am 1. 7. 1941
Stand am
Abschrei⸗ 30. 6.1942
buug
Aktiva. R ℳ I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke: a) Geschäfts⸗ u. Wohn⸗ gebäude . . . . . b) Brauerei⸗ und Mäl⸗ zereigebäude und ausw. Kellereien . 1 893 200 2. Unbebaute Grunbstücke 22 900 8. Maschinen und maschi⸗ .“ nelle Anlagen . . .. 4. Betriebs⸗ u. Geschäfts⸗ aubsattimmg .... 4 5. Konzessionen u. Rechte 1 6. Beteiligungen 8 49 000
1 720 200
2
27 780 1 788 800
70 700 1 822 500
—
39 644 39 644
313 811
313 811, —
3 685 306 —
1449 838 26 481 935 26
II. Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebstoffe 2. Biervorräͤteea..
.426 063,60 104 102,— 5230 165 69
[35198]. Elektrizitätswerte Wartheland Aktiengesellschaft. 1b Gauhauptmann Rob. Schulz in Posen hat seinen Posten als Vorsitzer des Auf⸗
Aufsichtsrat ausgeschieden. Zum neuen Vorsitzer des Aufsichtsrates wurde
regierungsrat Harry Siegmund, persön⸗ licher Referent des Gauleiters und Reichs⸗ statthalters, gewählt. 88 Posen, den 28. November 1942. 8 Der Vorstand.
Aktien⸗Gesellschaft für chemisch⸗ pharmazeutische Erzeugnisse, 8 Berlin⸗Charlottenburg. 88 Die Veröffentlichung des für chemisch⸗pharmazentische Er⸗ gemäß § 144 Akt.⸗Ges. wie folgt ergänzt: Vorstand: Hans Ehrmann, Berlin. Aufsichtsrat: Dr. Heinz Claus, Ber⸗ lin, Vorsitzer; Rechtsanwalt Julius Schmidt, Leipzig, stellvertr. Vorsitzer; Dr. Arnulf Pritsch, Berlin⸗Grunewald; Eberhard Löschhorn, Berlin⸗Wilmersdorf.
35182] Aufforderung
des Vorstandes an die Aktionäre
der Saarbrücker Druckerei und Verlag A. G.
Gemäß den Bestimmungen des Al⸗
tiengesetzes und des § 3 Abs. 2 E.⸗G.
zum Aktiengesetz sowie Artikel I1 1 DV.
der Hauptversammlung vom 21. 1.
sollen die Aktien der Serie B Ziff. bis 1390 im Nennbetrag von
20 Reichsmark in solche der Serie A Ziff. 4168 — 4440 im Nennbetrag von je 100 Reichsmark umgetauscht werden.
91
[35194]. 8 8
sichtsrates niedergelegt und ist aus dem
das bisherige Aufsichtsratsmitglied Ober⸗
Jahres⸗ abschlusses der Aktien⸗Ge 7e
zeu gnisse in Nr. 198, 4. Beilage, wird
vom 29. 5. 1937 und des Beschlusses 1set
1 je
8b 898
2,90 ℛℳ einschließlich 0,18 Zeitungsgebühr, abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich.
10 Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich
84 4 2 ve ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ le Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 82. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 50 NR, einzelne Beilagen Einsendung des Betrages einschließlich des Vortos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Rr.: 10 33 32.
nzeiger
1,10
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 287
E-nene für den Raum einer fünsgespaltenen 35 mm breiten Petit⸗Zeile „einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. —
nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckauftraäge
— d einseitig beschriebenem Papier völlig bruckrei eingusenden, insbesondere
st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗
stri oder 81*
wer sollen. —
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben friftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
1“
7. Dezember, abends
Berlin, Montag, den
——
—
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1942
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Exequaturerteilung.
Anordnung über die Errichtung des „Deutschen Soda⸗ und Aetznatron⸗Verbandes“. Vom 23. November 1942 nebst Satzung.
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 45. Zuteilungsperiode vom 11. Januar bis 7. Februar 1943.
Anordnung des Präsidenten des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung über den Betrieb der Volks⸗Unfallver⸗ sicherung sowie Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 1. Dezember 1942.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Aufhebung einer Vermögenseinziehung.
—.—
b) das Syndikat Deutscher Atznatronfabriken G. m.
b. H., Bernburg,
schließen sich im „Deutschen Soda⸗ und Atznatron⸗Verband“
(Verband) zusammen. Der Verband ist rechtsfähig.
(2) Der Verband kann Hersteller von Soda und Atznatron,
die ihm nach den Bestimmungen des Abs. 1 nicht angehören, aufnehmen. “
Aufgaben
Der Verband hat die Aufgabe, im umfassenden Sinne marktregelnd auf dem Gebiet von Soda und Atznatron tätig zu sein; insbesondere wird er sich betätigen durch:
a) Übernahme von Bewirtschaftungsaufgaben,
b) Lenkung des Absatzes sowie Verkauf und Vertrieb im In⸗ und Ausland, c) Abschluß von marktregelnden Vereinbarungen mit
e) der Anordnung von Ausnahmen bei den Lieferungen für den Selbstverbauch (§ 3 Abs. 2);
!) der Zulassung zum selbständigen Verkauf (§ 3 Abs. 3);
g) der Errichtung von Unterstellen des Verbandes (F 5*
h) dem Abschluß von Vereinbarungen mit ausländi⸗ schen Herstellern von Soda und Ätznatron (§ 7 Buchst. d);
¹) Veränderungen der Preise und Verkaufsbedingungen, soweit sie über den Rahmen des üblichen Geschäftes hinausgehen;
k) Ausnahmen vom Grundsatz des Erlösausgleiches (§ 3 Abs. 5);
h) sonstigen Angelegenheiten von grundsätzlicher Be⸗ deutung. — .
9)
„Der Vorstand hält den Vorsitzer des rates über
— Verwaltungs die unterrichtet.
wichtigen Angelegenheiten des Verbandes
ö1X“ Die Aktionäre werden demgemäß auf⸗ lögen 2 8 5 Händlern un eiterverarbeite 4 854 3. Wertpapiere r Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg 5 n und Weiterve tern, § 6
11I1
Eigene Aktien (Nominale E.ℳ 4800,—) 1444“ vo1“
eee
IMMI. Abgrenzposten.....
127 669 282 149 134 720
Vorzugsaktien 10 984 000
II. Rücklagen: 1 1 Gesetzliche Rücklagen: Stand zum 31. 12. Zuweisung 1941 Andere Rücklagemn .. III. Wohlfahrtsfonds... IV. Wertberichtigungen zum V. Rückstellungen .. . . . VI. Verbindlichkeiten:
1 Anleihen, hypothekarisch gesichert c““ erbindlichkeiten gegenüber Banken und Sparkassen*):
langfristige Darlehen 19 929 090,68
kurzfristige Kredite. 2 634 290,15 Empfangene Anzahlungen, Neser⸗- und Leistungsschulden und sonstige Verbind⸗
ö11.“”“
VII. Reingewinn:
Gewinnvortrag aus 1940 .. 61 319 16
Gewinn des Geschäftsjahres 1 2793 406 34 Wechselobligo R.ℳ 137 425,04
Anlagevermögen
22 563 380 73
18 227 768 72
119 087 140
12 748 928 04 346 233 49 855
18 984 000—
5 015 500/ 10
68 868 90 46 928 619 16 1 673 102 71
45 562 244 138
8654 724 50
119 087 149 55
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.
Aufwendungen.
Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Abschreibungen auf das Anlage⸗ vermögen, Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver⸗ mögen und gesetzliche Berufsbeitrggge . ..
finsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen...
ußerordentliche Aufwendungen huweisung zur gesetzlichen Rücklage.. eingewinn (einschl. Vortrag 1940 R.ℳ 61 319,16).
ohüberschuß. 1X4“ rträge aus Beteiligungen . ußerordentliche Erträge .
Gewinnvortrag 1940..
Wien, im November 1942. G Der Vorstand.
Nach dem vii 2 Jag. Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
cchriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ ärungen und Nachweise ese die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
er Bücher und der
Wien, im November 1942.
irtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungs gesellschaft. Sias ge G . See Wirtschaftsprüfer. Aufsichtsrat: Dr. Hugo Jury, Gauleiter und Reichsstatthalter von Nieder⸗ donau, Vorsitzer; Gauhauptmann Dr. Sepp Magyer, stellvertretender Vorsitzer; a; Bürgermeister Johann Ge⸗ St. Pölten; Ing. Herbert von euman, Wien; Bürgermeister Fritz Obenans, Allentsteig; Oberbürgermeister Franz
Dr. Plochg, Wirtschaftsprüfer.
Bürgermeister Josef Dittrich, Waidhofen a. d. Tha ege⸗ Horn; Oberbürgermeister Emmo Langer,
etter, Krems; Oberbürgermeister Dr. Edmund Scheidtenberger,
Gaukämmerer Josef Strasser, Wien; Bürgermeister Rudolf Urban,
amtsleiter Walter Wolf, Wien; Bürgermeister Emmerich Zinner, Waidhofen a. d. Yobs.
Vorstand: Dr. Alfred Persche, Betriebsführer; Dipl.⸗Ing. Dr. Robert Schmied; Stellv. Ing. Julius Hanbler.
Die aktien beschlossen. Die Henehhe erfolgt ab sofort, und zwar a
Kapitalertragsteuer mit Kriegszusch E.ℳ 1000,— gegen Vorlage des
steuer mit Kriegszuschlag, und zwar mit R.ℳ 25,50 f
en Reichsgau Niederdonau, Wien, oder der Länderbank
Wien. Wien, den 27. November 1942.
auptversammlung am 27. November 1942 hat für das Geschäftsjahr 1941 eine Dividende von 5 % auf die Vorzugsaktien, von 3 % auf die Stamm⸗
g mit R.ℳ 42,50 für jede Vorzugsaktie von wischenscheines bei der Hauptkasse der Gesell⸗ schaft. Auf die Stammaktien erfolgt die vre; abzüglic) 15 % Kapitalertrag⸗ ür jede Aktie von R. ℳ 1000,—,
mit E.ℳ 2,55 für jede Aktie von R ℳ 100,— sofort gegen Einreichung des Gewinn⸗ anteilscheines Nr. 3 bei der Hauptkasse der Gesellschaft, Wien I., Teinfalt⸗ raße 8, der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, der Hypothekenanstalt für
R.h 8.,
298 872 49
50 000— 864 724 50
17010 988 ,05
16 938 447,16 4 070/61 16 151 67
17019 988 60
Wr. Neustadt; Znaim; Gau⸗
Josef Lienert;
abzüglich 15 %
Wien A.⸗G.,
14 086 521 40 1733 870 12
4. Geleistete Anzahlungelln 32 596,— 5. E“ ö. . 692 491,71 6. Darlehensforderungen . . 312 686,31 7. Forderungen a. Warenlieferungen
und Leistungen . ..663 710,72 8. Forderungen an abhängige Gesell⸗
schatteen . . .. .. l“*“ h*“ 4 126,10 11. Kassenbestand, Postscheck⸗ und
Reichsbankguthaben.. 18 948,16 12. Andere Bankguthabel:n 1 561 296,48
18. Sonstige Forderungen . III. Posten der Rechnungsabgrenzung .
1 618 419
1 626 297 8 234 16] 4 916 066
—1. 12 623 8 611 895
Passiva. Aktienkapital. . Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 2. Freie Rücklage . . . . .. 3. Rücklage für Ersatzbeschaffung III. Wertberichtigungsposten für Außenständ IEV oF565 V. Unterstützungsvereikn. ð . VI. Verbindlichkeiten: 1. Hypotheken auf Brauereianwesen.. 2. Hypotheken auf Wirtschaftsanwesen.
3. Kautionen und Darlehen.
4. Verbindlichkeiten aus Warenbezügen Seistungen
5. Verbindlichkeiten gegenüber a sellschaften..
6. Steuern und Abgaben.
7. Sonstige Verbindlichkeiisen.
VII. Posten der Rechnungsabgrenzung. . VIII. Reingewinn: Vortrag vom Jahre 1940/4 Neugewinn 194142 ..
4 500 000
776 119 66
248 000 — 729 839 22 350 000 —
300 000 — V 93 920 66] 393 929 65
““ 620 378 25 bhängigen
8 88 42 174 ,37 308 831 55 26 686 12
1 314 934 58 23 11044
45 245/87 230 716 24 2275 962,11
8,61 895 66 30. Juni 1942.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am — —.
Aufwand. RA H. H.vK.I Löhne und Gehälter . 8 8 844 233/72 Soziale Abgaben. 52 Abschreibungen auf Anlagen.. 451 935 26 Andere Abschreibungen... 34 804 95 Steuern vom Ertrag und Vermögen 851 856 21 Sonstige Steuern und Abgaben.. 3 840 289,62 Gesetzliche Berufsbeiträagecae... 23 931 76 Außerordentliche Aufwendungen.. 90 664 42 Fuweisung an Unterstützungsverein... Reingewinn: Vortrag vom Jahre 1940/41 Neugewinn 1941/42
“ 136 319,— 45 245 . 220 716
275 962 11 6 602 305 72
Ertrag. “ V 1116““ 1 6 180 572 78
36 84671
257 694 69 81 945 67 45 245,87
6 602 305 77
Nach dem abschließenden Ergebnis bnserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläuterk, den gesetzlichen Vorschriften. Stuttgart, den 17. Oktober 1942. Schwäbische EI“ ““ Dr. Bonnet, Wirtschaftsprüfer. Ppa. Weingarten, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus folgenden Herren: Hans Müller, Landesbaurat Naeeee⸗ne Nürnberg, Vorsitzer; ugo Zinßer, Vorstandsmitglied der Dresdner Bank, Berlin, stellv. Vorsitzer; Heinrich Freiherr von Tucher, Minister⸗ resident a. D., München; Hanns Freiherr von Tucher, Major, Simmelsdorf; Hans Rummel, Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, Berlin; Hans Stern, Direktor i. R., Nürnberg. 1 Der Dividendenschein Nr. 44 für das Geschäftsjahr 1941/42 gelangt mit 5 % — Rℳ 10,— für jede Aktie ab 26. November 1942 zur Auszahlung.
Die Einlösung erfolgt bei unserer Gesellschaftskasse sowie in Berlin, Nürnberg, München und Frankfurt a. M. bei der Dresdner Bank und der Deutschen Bank bzw. bei deren Filialen, außerdem in München auch bei der Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank und bei der Bayerischen Vereinsbank.
Nürnberg, den 25. November 1942.
Der Vorstanp. Christof Freiherr v. Tucher.
Rohüberschuß ““ Erträge aus Beteiligungen . Miet⸗ und Pachterträge einschließlich Zinsen Außerordentliche Ertragge. Gewinnvortrag aus 19401411.
erie B Ziff. 1—1390 nebst Gewinn⸗ anteil⸗ und Erneuerungsscheinen bi? spätestens zum 15. April 1943 b
Königin⸗Luisen⸗Straße 1, einzureichen. Aktien, die bis zum Ablauf dieser Frist nicht eingereicht werden, sowie eingereichte Aktien, die die zum Ersa durch neue Aktien erforderliche Fast nicht erreichen und der Gesells nicht zur Verwertung zur Verfügund gestellt werden, werden für kraftlo erklärt. Saarbrücken, den 4. Dezember 1944. Der Vorstand der Saarbrücker Dyuckerei und Verlag A. G.
[35203].
in Wien in Liquidation, Wien, VII./62., Schottenfeldgasse 29. Die Seiden⸗ u. Woll⸗Tro Se anstalt in Wien in Liquidation beruft für den 21. Dezember 1942, nachmittags 16 Uhr, nach Wien, VII., Schottenfeldgasse 29, eine Haupt⸗ versammlung ihrer Aktionäre mit nach⸗ stehender Tagesordnung ein: 1. Bericht der Abwickler über die er⸗ folgte Abwicklung. 3 2. Bericht des Revisionsausschusses über die Prüfung der nechselen gscw. 3. Beschluß über die Entlastung der A wickler. 4. Beschluß über die Ruckzahlung des Abwicklungserlöses an die Aktionäre. 5. Ermächtigung der Abwickler, einen eventuell verbleibenden Abwicklungs⸗ rest zu völkischen Zwecken (WHW., Rotes Kreuz u. dgl.) zu widmen. .Ermächtigung der Liquidatoren Firmenlöschung und Verwahrung Bücher und Schriften. Die in dem Aktienbuch der Gesellschaft
nahme an der Hauptversammlung mittels eingeschriebenen Briefes im Sinne des 515 der Statuten eine Einladung, welcher auch eine Abschrift der Auflösungsbilanz bei⸗ geschlossen sein wird.
betreffenden tuten lauten: §10.
Stimmberechtigt bei der Generab⸗ versammlung ist jeder Aktionär, welcher sich im Besitze von fünf Aktien befindet,
Der Besitz von fünf Aktien berechti zur Abgabe einer Stimme, doch kann ke Aktionär mehr als fünf Stimmen für seine Person abgeben. .
Die Vertretung bei der Generap versammlung durch Bevollmächtigte ist zulässig, jedoch muß der Bevollmächtigte felbft stimmfähiger sein.
Uebertragungen von Aktien, welche vor der Ausschreibung der Generalversamm⸗ lung nicht im Aktienbuche der Gesellschaft eingetragen sind, gewähren dem neuen Inhaber in der ausgeschriebenen General⸗ versammlung kein Stimmrecht.
Wien, am 5. Dezember 1942.
Eeiden⸗ u. Woll⸗Trocknungsanstalt in Wien in Liquivation.
twortli ür den Amtlichen und Nichtamt⸗
märan e ge tedaktionellen Teil, den An⸗
zeigenteil und für den Verlag:
i. B.: Rudolf Laatzsch in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags., und Druckerei mbH Berlin
Drei Beilagen
(einschl. Börsenbeilage esen Zentral ag 1 st. 8
1 182 949 — 1ae gü vorgenannten Aktien der
dem unterzeichneten Vorstand in unso⸗ 1 rer Geschäftsstelle in Saarbrücken 3,
Seiden⸗ u. Woll⸗Trocknungsanstalt
8 ber
eingetragenen Inhaber der auf Namen “ Aktien erhalten zu der Teil-
Die die Ausübung des Stimmrechtes §§ 10, 11 und 12 der Sta⸗
und Troppau sowie der Regierungspräsidenten in Frank⸗ furt/ Oder und Potsdam über die Einziehung von Ver⸗ mögenswerten für das Reich. — Bekanntmachung der Filmprüsfstelle über Zulassungskarten. Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 121, und Teil II, Nr. 37./
Deutsches Reich
Der Führer hat dem ordentlichen Professor an der Tech⸗ nischen Hochschule Stuttgart Paul Bonatz mit Urkunde vom 6. Dezember 1942 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissen⸗
schaft verliehen. — 8 “ ““ 1u.“
Dem Finnischen Wahl⸗Vizekonsul in Stettin, Rolf Kar⸗ mano, ist namens des Reichs unter dem 27. November 1942 das Exequatur erteilt worden.
Anordnung
richtung des „Deutschen Atznatron⸗Verbandes“
“ Vom 23. November 1942
Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangskartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 488) wird angeordnet: 81
.
(1) Die Hersteller von Soda und Atznatron sowie a) das Syndikat Deutscher Sodafabriken G. m. b. H., Bernburg, und 2 b) das Syndikat Deutscher AÄtznatronfabriken G. m. b. H., Bernburg, werden zum „Deutschen Soda⸗ und Atznatron⸗Verband“ zu⸗ sammengeschlossen. .
(2) Soda und Atznatron im Sinne dieser Anordnung sind: Kalzinierte Soda, Natriumbikarbonat und Atznatron jeder Art. b
(3) Die Hersteller von Kristallsoda können dem Deutschen Soda⸗ und Cö durch besondere Anordnung des Reichswirtschaftsministers angeschlossen werden.
(4) Streitigkeiten über die Zugehörigkeit zum Deutschen Soda⸗ und Atznatron⸗Verband entscheidet der Reichswirt⸗ schaftsminister. 8
8§ 2
(1) Der Deutsche Soda⸗ und Atznatron⸗Verband ist rechts⸗ fähig; er hat seinen Sitz in Berlin.
(2) Der Deutsche Soda⸗ und Atznatron⸗Verband untersteht der Aufsicht des Reichswirtschaftsministers.
(3) Die Rechtsverhältnisse des Deutschen Soda⸗ und Atznatron⸗Verbandes und seiner Mitglieder bestimmen sich⸗ nach dieser Anordnung und der gleichzeitig verkündeten Satzung, die Bestandteil dieser Anordnung ist und nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers geändert werden
ann. 6
Die Mitglieder sind an die Weisungen des Deutschen Soda⸗ und Atznatron⸗Verbandes gebunden. 8
§ 4 8
mit dem Tage der Veröffent⸗
8
Diese Anordnung tritt lichung in Kraft. 8 Berlin, den 23. November 1942.
Satzung des Deutschen Soda⸗ und Atzna
§ 1
Verbandes
u“
(1) Die Hersteller von Soda und Atznatron sowie a) das Syndikat Deutscher Sodafabriken G. m. b. H.,
Die Organe des Verbandes sind:
d) Abschluß von Vereinbarungen mit ausländischen Herstellern von Soda und Atznatron,
8) Förderung der Werbung,
†) Interessenausgleich zwischen gliedern.
den Verbandsmit⸗
den ausschließlichen Verkauf und Vertrieb der Erzeugnisse der Ver andsmitglieder im Namen und für Rechnung der Verbandsmitglieder.
(2) Die Verbandsmitglieder sind zu selbständigen Abgaben und Lieferungen für den Selbstverbrauch ermächtigt. Der Verband kann, soweit ein öffentliches Interesse vorliegt, Aus⸗ nahmen von dieser Bestimmung anordnen.
(3) In Sonderfällen kann der Verband einzelne Ver⸗ bandsmitglieder in genau zu umgrenzendem Umfange zu “ Verkäufen ermächtigen.
(4) Die Verbandsmitglieder haben die ihnen vom Ver⸗ band überwiesenen Aufträge weisungsgemäß auszuführen, den Kunden Rechnung zu erteilen und die Forderungen einzu⸗ Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, so ist dies dem
erband anzuzeigen. Der Verband kann die Einziehung der Forcberung übernehmen, wozu er durch Abtretung des ahlungsanspruches instandgesetzt werden muß.
(5) Die Erlöse werden ausgeglichen, soweit der Verband nicht Ausnahmen zuläßt oder anordnet. Die bis zum 31. De⸗ zember 1943 erfolgenden Lieferungen auf Grund von Ver⸗ käufen, die die Verbandsmitglieder vor dem Inkrafttreten dieser Satzung abgeschlossen haben, werden vom Erlösausgleich ausgenommen.
.66) Für Warenmängel haftet das liefernde Verbands⸗ mitglied. 8 (0) Das Delkredere wird vom Verband übernommen und auf die Verbandsmitglieder im Verhältnis der von den einzelnen Verbandsmitgliedern im Geschäftsjahr (§ 10) aus⸗ geführten Lieferungen nach Abzug der Lieferungen für den Selbstverbrauch gemäß Beschluß des Verwaltungsrats um⸗
8 11““ 5 1
a) der Vorstand (§ 5), b) der Verwaltungsrat (§ 6), c) die Mitgliederversammlung (§ 7). 8 8 Vorstand
(1) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat bestellt und berufen; sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird eines zum Vorsitzer des Vorstandes bestellt. „ (2) Die Bestellung des Vorsitzers des Vorstandes oder, wenn nur eine Persönlichkeit zum Vorstand bestellt ist, des Vorstandes, bedarf der Bestätigung des Reichswirtschafts⸗ ministers. (3) Der Vorsitzer des Vorstandes, oder, wenn nur eine Persönlichkeit zum Vorstand bestellt ist, der Vorstand, vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. (4) Der Vorstand führt seine Geschäfte nach dieser Satzung und den vom Verwaltungsrat aufgestellten Richt⸗ linien. Insbesondere führt er den Verkauf und Vertrieb nach den Bestimmungen des § 3 durch und schließt die erforder⸗ lichen Vereinbarungen ab, um die Verkaufstätigkeit der in § 1 unter a) und b) genannten Syndikate und der anderen Ver⸗
3 Verwaltungsrat 1
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus 12 Mitgliedern, die vom Reichswirtschaftsminister auf Vorschlag der Wirtschafts⸗ gruppe Chemische Industrie aus den Reihen der Hersteller von Soda und Ätznaͤtron auf die Dauer von drei Jahren bestellt werden; drei Mitglieder sollen aus den Reihen der Hersteller bestellt werden, die den in § 1 unter a) und b) enannten Syndikaten nicht angehören. Die erneute Be⸗ stellung wegen Ablaufs der Amtszeit aus dem Verwaltungsrat ausscheidender Mitglieder ist zulässig.
(2) Der Vorsitzer und der stellvertretende Vorsitzer werden vom Verwaltungsrat gewählt. Die Wahl bedarf der Be⸗ stätigung des Reichswirtschaftsministers.
(3) Der Verwaltungsrat ist das Organ zur Erörterung aller wichtigen Angelegenheiten des Verbandes. Er stellt die Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes auf.
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(9) Der Verwaltungsrat entscheidek über: — 8*
a) die Anstellung und die Abberufung des Vorstandes nach Vorschlag des Vorsitzers (§ 5 Abs. 1);
b) die Genehmigung der Jahresrechnung und die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Vorsitzers des Ver⸗ waltungsrates;
c) die Umlegung des Delkredere (§ 3 Abs. 7) und der Verbandskosten (§ 9);
d) Beschwerden gegen die Festsetzung von Verbands⸗ strafen (§ 11 Abs. 2).
.(5) Der Vorsitzer des Verwaltungsrates hat’ vor Ent⸗ scheidungen, denen er erhebliche Bedeutung beimißt, den Ver⸗ waltungsrat zu hören. Nimmt dieser mit ⅛ Mehrheit gegen die vom Vorsitzer beabsichtigte Entscheidung Stellung, so hat der Vorsitzer die Entscheidung des Reichswirtschaftsministers einzuholen. Das gleiche gilt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Vorsitzer des Verwaltungsrates und dem Vorstand.
(6) Der Verband für Vorstand.
(7) Der stellvertretende Vorsitzer übernimmt die Geschäfte des Vorsitzers, falls dieser tatsächlich oder rechtlich ver⸗ hindert ist. (8) Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzer nach Bedarf einberufen. Er ist einzuberufen, wenn “‧⁄ seiner Mit⸗ lieder es verlangen. Der Vorstand ist zu den Sitzungen des erwaltungsrates hinzuzuziehen. Der Vorsitzer kann zu den Sitzungen des Verwaltungsrates auch Sachverständige hinzu⸗ 1 Der Vorstand und die Sachverständigen haben kein timmrecht.
(9) Der Verwaltungsrat ist ohne Rücksicht auf die
Vorsitzer des Verwaltungsrates vertritt den die Regelung der Dienstverträge mit dem
4 1 8 ahl der Erschienenen beschlußfähig. Jedes Mitglied hat Stimme. Der Verwaltungsrat beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit nicht durch diese Satzung im Einzel⸗ anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet er Vorsitzer.
(1¹0) Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie haben Anspruch auf Erstattung ihrer Barauslagen. Mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers kann dem Vorsitzer und dem stellvertretenden Vor⸗ sitzer eine Aufwandsentschädigung gewähr
Mitgliederversammlung
(1) Der Vorsitzer des Verwaltungsrates hat jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, in der über
bandsmitglieder auf den Verband und die vom Verband ein⸗ gerichteten Unterstellen (§ 8) überzuführen. (5) Der Vorstand überwacht den Selbstverbrauch der Verbandsmitglieder. (6) Der Vorstand ist an die Zustimmung des Vorsitzers des Verwaltungsrtes gebunden bei: — a) der Bestellung von Bevollmächtigten des Verbandes; b) der Einstellung von Angestellten, deren Bezüge monatlich 750,— R.ℳ übersteigen; e) der Aufnahme von Krediten und der Übernahme von Bürgschaften; dem Erwerb von Grundstücken;
die Tätigkeit des Verbandes Bericht zu erstatten ist. (2) Die Mitgliederversammlung beschließt über: a) Satzungsänderungen, b) Entlastung des Verwaltungsrates, c) Angelegenheiten, die ihr der
vorlegt.
Der Verband kann Unterstellen einrichten, welche 8* einen örtlichen Bereich oder für ein bestimmtes Sachgebiet die Mrarktregelung nach den Weisungen des Vorstandes durch ü ren 8 “ “ 4 — “