1942 / 289 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

1942.

(1) Rundfunkröhren dürfen an gemäß § 2 zugelassene Abnehmer nur gegen Rückgabe der gleichen Anzahl gebrauchter Rundfunkröhren gleicher oder entsprechender Typen ausge⸗ liefert und von ihnen bezogen werden.

(2) An Verbaucher dürfen Rundfunkröhren nur gegen

leichzeitige Rückgabe der gebrauchten Röhren gleicher oder entsprechender Typen geliefert werden. § 4

Rundfunkeinzelteile dürfen an zugelassene Instand⸗

setzungswerkstätten nur gegen Rückgabe der entsprechenden en Einzelteile abgegeben werden. 11“

1“ 8 8 5 8 88 8

Rundfunkinstandsetzungswerkstätten dürfen Rundfunk⸗

einzelteile nur zur Instandsetzung von Rundfunkgeräten in hrem eigenen Betriebe zu verwenden.

§ 6 Einzelhändler, die keine zugelassene Rundfunkinstand⸗ setzungswerkstätte haben, dürfen ihre Bestände an Rundfunk⸗ einzelteilen nicht mehr an Verbraucher, sondern nur noch an zugelassene Rundfunkinstandsetzungswerkstätten abgeben.

§ 7 Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle ffür elektrotechnische Erzeugnisse behält sich vor Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind über die zuständige Fach⸗ ruppe bei der Wirtschaftsstelle der Deutschen Rundfunk⸗ ndustrie, Berlin W 35, Winterfeldtstr. 4, einzureichen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strasverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ zeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 734) bestraft. § 9 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Se sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und e Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 8. Dezember 1942. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen. 18 Aunordnung über die Preisbildung für ausländische Weine *) Vom 5. Dezember 1942 Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I. S. 927) wird

mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan

angeordnet:

Bei dem inländischen Verkauf der aus dem Ausland ein⸗ eführten Weine (Rot⸗, Weiß⸗ und Dessertweine nach Zolltarif kr. 180 e und 180 f, Wermutweine nach Zolltarif Nr. 182) dürfen höchstens die sich aus der Anlage zu dieser Anordnung ergebenden Bruttoverdienstspannen auf den Einstandspreis aufgeschlagen werden. Die Anlage ist Bestandteil dieser An⸗ ordnung.

(1) Außer den nach § 1 zulässigen Bruttoverdienstspannen dürfen folgende Unkosten berechnet werden:

a) beim Bezug im Kesselwagen oder im Faß und bei Abgabe in Flaschen zur Abgeltung der Kosten für Ab⸗ füllung und Ausstattung von den abfüllenden Wein⸗ verteilerbetrieben mit Ausnahme der Betriebe des Einzelhandels ein Zuschlag von

0,15 Rℳ für die Liter⸗ und ⁄⸗Flasche und 0,12 Rℳ für die ½⸗Flasche,

b) die beim Bezug der Ware entstandenen Kosten für und Rollgeld, Transportversicherung, die Kesselwagenmiete ohne inländische Standgelder und hügeteece die Kosten für Fracht und Rollgeld bei

ücksendung des Leergutes,

c) die tatsächlichen Aufwendungen 88. Gebinde, laschen und Verpackung sowie die Fracht bei Be⸗ ieferung des Empfängers (Lieferfracht),

d) die von der Hauptvereinigung der deutschen Wein⸗

bauwirtschaft gemäß ihrer Anordnung Nr. 50 vom

15. Juni 1942 erhobene Ausgleichsabgabe. 1

682) Die Kosten zu a), c) und dh sind bei Lieferungen an Wiederverkäufer (Weinverteiler, Einzelhändler, Gast⸗ und Schankwirtschaften) in den Rechnungen besonders auszu⸗ weisen. 78 Einstandspreis im Sinne des § 1 ist a) für einführende Weinverteiler: der Warenwert, der sich aus dem Bruttvoendbetrag der Rechnung des ausländischen Abladers unter Zugrundelegung der zollamtlich festgestellten An⸗ kunftsmenge und unter Abzug etwaiger Versiche⸗ rungsleistungen ergibt, zuzüglich der Zoll⸗ und Zollabfertigungskosten, der Umsatzausgleichssteuer, sowie zur Abgeltung der Einkellerungskosten eines Pauschalbetrages von 2 2 des sich aus der Rechnung des ausländischen Abladers ergebenden, um etwa gewährte Versicherungsleistungen ge⸗ minderten Bruttoendbetrages, b) für Weinverteilerbetriebe, denen Auslandsweine über Gruppeneinführer zugeteilt werden: . der von den Gruppeneinführern berechnete Waren⸗ wert, der sich unter Zugrundelegung der zollamt⸗ lich festgestellten Ankunftsmenge und unter Abzug etwaiger Versicherungsleistungen ergibt, zuzüg⸗ lich der Zoll⸗ und Zollabfertigungskosten, der von den Gruppeneinführern in Rech wicklungsgebühren, die höchstens

111“

*) Gilt nicht in den Alpen⸗ und Donan

Reichsgauen, wo uber in den eingegliederten Ostgebieten. 1““

nung gestellten Ab⸗

2,— Eℳ je hl bei Verkäufen im Kesselwagen, 5,— Eℳ je hl bei der Weitergabe im Faß ab Kesselwagen und 8,— EMℳ je hl bei der Weitergabe im Faß ab Keller betragen dürfen, sowie zur Abgeltung der Ein⸗ kellerungskosten eines Pauschalbetrages von 2 v. H. des sich aus den Rechnungen der Gruppeneinführer ergebenden Endbetrages ohne Zoll⸗ und Zoll⸗ abfertigungskosten, der Umsatzausgleichssteuer und uunter Abzug etwa gewährter Versicherungs⸗ 8 leistungen, c) für alle anderen Handelsstufen mit Einschluß des Einzelhandels der ihnen nach den Bestimmungen dieser Anordnung berechnete reine Warenwert .8 die nach § 2 berechneten Unkosten. Zur Abgeltung der Einkellerungskosten können die Weinverteiler mit Ausschluß des Einzelhandels einen Pauschalbetrag von 2 v. H. des vom Vorlieferer berechneten reinen Warenwertes ohne die nach § 2 berechneten Unkosten zuschlagen. für von der Hauptvereinigung der deutschen Weinbau⸗ wirtschaft anerkannte Weinverteilerbetriebe, die den Wein im Kesselwagen oder im Faß bezogen haben und in ihren eigenen Ladengeschäften oder offenen Ver⸗ kaufsstellen in Flaschen abgeben, der sich nach § 1 er⸗ gebende vI1“X ohne die nach § 2 rechneten Unkosten.

§ 4

(1 88 Abgeltung der Pflege⸗ und Lagerkosten für aus⸗ ländische Weine älterer Jahrgänge kann von den die Lagerung ausführenden Weinverteilern mit Ausschluß des Einzelhandels Lagerung ein Aufschlag von 10 v. H. des nach § 3 zu berechnenden Einstandspreises für jedes volle Lagerjahr berechnet werden. Die Lagerfrist beginnt mit der Übernahme der Weine in die Kellereianlagen des Verteilers.

(2) Der Lagerkostenzuschlag ist für den ihn berechnenden Weinverteiler kein Bestandteil des Einstandspreises.

(3) Der Lagerkostenzuschlag darf nicht berechnet werden, 8 die Hauptvereinigung der deutschen Weinbauwirtschaft ies für einzelne zum alsbaldigen Verbrauch bestimmte aus⸗ ländische Weine vorschreibt. v“

(1) Bei der Abgabe der in § 1 bezeichneten ausländischen Weine mit Ausnahme der französischen Konsumweine durch Weinverteilerbetriebe, die nicht Einzelhändler sind, an letzte Verbraucher kann zu den nach § 1 errechneten Abgabepreisen ein Zuschlag von 14 v. H. dieser Preise berechnet werden.

80) Weinverteilerbetriebe, die bisher bei der Abgabe aus⸗

ländischer Weine an letzte Verbraucher sowohl im Versand⸗ geschäft wie auch im eigenen Ladengeschäft oder in der eigenen

bei diesen Geschäften auf den Großverteiler⸗Abgabepreis nach §1 die nach der Anlage zulässigen Bruttoverdienstspannen der Einzelhändler aufschlagen. . 8

(1) Werden in Kesselwagen oder im Faß eingeführte Kon⸗ sumweine, die in den Benachrichtigungen der Hauptvereinigung der deutschen Weinbauwirtschaft als solche bezeichnet sind, von

der ersten inländischen Verteilerstufe auf Flaschen abgefüllt, so dürfen sie von dieser Verteilerstufe nur an Ladengeschäfte, offene Verkaufsstellen, Gast⸗ und Schankwirtschaften und an 8

letzte Verbraucher abgegeben werden. (2) Bei der Weitergabe aller anderen ausländischen Weine durch einfuhrberechtigte Weinverteiler und solche Weinver⸗

teilerbetriebe, denen diese Weine über Gruppeneinführer zu-⸗

geteilt werden, an Ladengeschäfte, 1 Verkaufsstellen, Gast⸗ und Schankwirtschaften und letzte eine Weinverteilerstufe zwischengeschaltet werden. Diefe Ein⸗ schaltung muß volkswirtschaftlich notwendig sein; Verkäufe an eine zweite Verteilerstufe, die lediglich zur Erzielung von Ge⸗ winnen erfolgen, sind nach den Bestimmungen der Verordnung zur Verbilligung (RGBl. I S. 1142) unzulässig.

(3) Die Abgabe ausländischer Weine durch Einzelhändler (Ladengeschäfte, offene Verkaufsstellen) und durch Gast⸗ und Schankwirtschaften darf nur an letzte Verbraucher erfolgen.

8

Der Reichskommissar für die Preisbikdung oder die von ihm beauftragten Stellen können in volkswirtschaftlich begrün⸗ deten Fällen oder zur Vermeidung unbilliger Härten Aus⸗ nahmen von den Festtaree e dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

5 8 1 Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften

Die Anordnung tritt 8s Verkündung in Kra Berlin, den 5. Dezember 1942. Der Reichskommissar für die Preisbildung. 1 J. A.: Resch.

sbildung für ausländische Weine

Bruttoverdienstspannen in v. H.⸗Sätzen bei Einstandspreisen nach 8 3 der Anordnung.

Verteilerstufe Verkaufsart

über 2,— R. bis 4,— Rℳ je Liter oder

über 1,50 R. bis 3,— Rℳ je ⁄½1 Flasche

bis zu 2,— R. je Liter ober bis zu 1,50 R. je Flasche

Liter oder über 3,— R.ℳ je 1¼1 Flasche

1. Einführende Weinverteiler und solche Weinverteiler denen unter Einschaltung von Gruppenein⸗ führern ausländische Weine zu⸗ geteilt wurden

2. besgl.

ober anderen Behältnissen:

Stück (bd. h. 600 Liter)

Stück (d. h. 600 Liter)

½ Flaschen:

1600 ½ Flaschen .. .

1600 ½ Flaschen...

4. desgl. . 1 Abgabe in Flaschen...

WW1“ 5. e9 anderen Weinverteiler⸗

oder anderen Behältnissen:

Stück (b. h. 600 Liter)

600 Liter)..

½ Flaschen:

1600 ¼ Flaschen ...

1600 ½ Flaschen..

8 8 der Abgabe in Flaschen*). 8. Einzelhändler (Ladengeschäfte u. offene Verkaufsstellen)

Bei der Einfuhr in Kesselwagen und bei der Abgabe in Kesselwagen .

Bei der Einfuhr in Kesselwagen oder Faß und bei der Abgabe im Faß

a) für Mengen bis zu einem halben durchschnittlich

d) für Mengen über einem halben durchschnittlich

Bei der Einfuhr in Kesselwagen oder 4 und bei der Abgabe jn 1½1 oder

a) für Mengen bis 800 ⅛½ oder d) für Mengen über 800 ode Bei der Einfuhr in Flaschen und

Beim Einkauf in Kesselwagen oder im Faß und bei der Abgabe im Faß

a) für Mengen bis zu einem halben burchschnittlich

b) für Mengen üͤber einem halben durchschnittlich

Beim Einkauf in Kesselwagen oder im Faß und bei Abgabe in ¼ oder

a) für Mengen bis 800 ½ oder b) für Mengen über 800 11 oder

Beim Einkauf in 2e, und bei

Lose und in Flaschen 1““

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*) Gilt nicht für Konsumweine (vgl. § 6 Abs. 1 der Anordnung).

Nrichtamtliches 11e“ 8 Deutsch es Reich

Nummer 84 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Dezember 1942 at folgenden Inhalt: Teil J. Der Reichsarbeitsminister. tädtebau und Baupolizei. Grsebze⸗ Verordnungen, Si Dritter Erlaß des Führers über städtebauliche Maßnahmen in der Stadt Breslau. Vom 22. November 1942. Zweiter Erlaß des Führers über städtebauliche Maßnahmen in der Stadt Oldenburg. Vom 22. November 1942. Betr.: Splitter⸗, Trümmer⸗ und Brandbombenschutz für den Werkluftschutz. Betr.: Grundsätze über die bauliche Ausbildung von Luftschutzdecken zum Schutz Pgen Kleinabwurfmunition. Fassung September 1942.

etr.: Abhaltung von veen Der gene erdealmaüchtigt für den Arbeitseinsatz. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Arbeitseinsatz in der Landwirt⸗

1u1

E““ 8 u

1ö1“ EE11““ II1“

aft im re 1948; hier: Bedarfsermittlung durch Einholung 88- büen fnenaaftszen. Ostarbeiter; hier: Me kalche für Ostarbeitersparen. Beschäftigung von Stundenbuchhaltern. Einsatz weiblicher Hilfskräfte ür den öee Auskunftserteilung in Bausachen. Wiedereinziehung der An⸗ reise⸗ usw. Kosten beim Einsatz ausländischer Arbeitskräfte im Straßenverkehr. Arbeitseinsatz ausländischer Arbeitskräfte; hier: Gepäckverluste während des Transports. Arbeitseinsatz in der Binnenschiffahrt; hier: Winterruhe. Mitwirkung der Arbeitsämter bei 78”.ee; des Gesetzes über die Heimarbeit. Bescheide, Urteile: tr.: Versicherungsfreiheit der Lehrlinge nach § 74 AVAVG.; hier: Beginn der Leafcheenngefee hett. 9* Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Dritte Verordnung über die Ein⸗ führung v zee, en Vorschriften in den eingegliederten Ost⸗ gebieten. Vom 10. November 1942.

über die Bestellung eines Beanftragten des Sondertreuhänders für die Weichselschifsahrt Vom 18. November 1942. Anordnung

88

1 8 9

offenen Verkaufsstelle die gleiche g hatten, dürfen

erbraucher darf höchstens

des Warenverkehrs vom 29. Oktober 1937 8

Aenderung der Anordnung

L Erste veilage

* g⸗ 6 8

Berlin, Mittwoch, den 9. Dezember

eutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsa

zeiger

8.

5

4. Oeffentliche Zuftellungen [85644]

2 R 223/1942. In der Ehesache der Shefrau des Stewards Reinhold Otto Richard Thomas, Marie Ida Christi⸗ ane geb. Altwein, Wesermünde⸗Mitte, 30 bei Altwein, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. W. Hillmann in Wesermünde⸗ Mitte, Prager Straße 124, gegen ihren Ehemann, den Steward Reinhold Otto Richard Thomas, zur Zeit unbekann⸗ ten Aufenthalts, Beklagten, klagt die Ehefrau auf Scheidung der Ehe nach § 49 hilfsweise nach § 55 des Ehe⸗ esetzes vom 6. 7. 1938. Die Klägerin adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Bremen, Gerichtshaus, immer 69, auf Sonnabend, den 7. Februar 1943, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu erscheinen. Zwecks öffentlicher Zustellung bekannt⸗ gemacht.

Bremen, den 2. Dezember 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust⸗ u. Fundfachen. [35647] Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. 11 030 über Rℳ 2000,—, ausgestellt von der VOHK”Lebensversicherungsanstalt ost⸗ deutscher Handwerkskammern V. a. G. zu Berlin auf den Namen Walter Mertsch, Malermeister, Kaukehmen i. Ostpr., wird hiermit aufgeboten. Er wird kraftlos, falls er bei der VOH K

nicht innerhalb zweier Monate vor⸗ gelegt ist.

Berlin, den 7. Dezember 1942. VOHK Lebensversicherungsanstalt ostdeutscher Handwerkskammern

V. a. G.

6, Auslosung usw. von Wertpapieren

[356488 Bekanntmachung.

GK—IV 9212. Betrifft: 4 % Anleihe

1940 der Selbstverwaltungskörper⸗

schaft Vorärlberg im Reichsgau Tirol und Vorarlberg

Die für das Jahr 1943 planmäßig

vorgesehene Tilgung der 4 % Anleihe der Selbstverwaltungskörperschaft Vor⸗ arlberg im Reichsgau Tirol und Vor⸗ arlberg vom Jahre 1940 in Höhe von EH.ℳ 54 000,— wird durch Verlosung vorgenommen.

Die Verlosung findet am 23. De⸗ ember 1942 bei der Hypothekenbank es Landes Vorarlberg in Bregenz unter Beiziehung eines Notars statt Innsbruck, am 4. Dezember 1942.

Der Reichsstatthalter in Tirol

und Vorarlberg Gauselbstverwaltung J. A.: Dr. Grosch.

[35649) Bekanntmachung.

GK- IV 9202. Betrifft: 4 % Anleihe

1940 der Selbstverwaltungskörper⸗

schaft Tirol im Reichsgau Tirol und Vorarlberg.

Die für das Jahr 1943 planmäßig porgesehene Tilgung der 4 % Anleihe ber Selbstverwaltungskörperschaft Tirol im Reichsgau Tirol und Vorarlberg vom Jahre 1940 in Höhe von Reichs⸗ mark 93⸗500,— wird durch Verlosung vorgenommen.

Die Verlosung findet am 22. De⸗ ember 1942 im Sitzungssaal der

irolischen Landes⸗Hypothekenanstalt in Innsbruck, Meraner Straße 3, unter Beiziehung eines Notars statt,

Innsbruck, am 4. Dezember 1942.

Der Reichsstatthalter in Tirol

und Vorarlberg Gauselbstverwaltung —. J. A.: Dr. Grosch.

7. Aktien⸗ gesellschaften

35464]

Welser Lokalbahn Aktiengesell⸗

schaft, Wels, in Abwicklung.

Kundmachung.

Die Aktionäre der Welser Lokal⸗ bahn Aktiengesellschaft in Abwick⸗ lung werden zu der am Montag, den 18. Januar 1943, 10 Uhr, im Rat⸗ haus zu Wels, Adolf⸗Hitler⸗Platz 1, 2. Stock, Tür 15, stattfindenden 49. Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Entgegennahme des Geschäfts⸗

berichtes und des Jahresabschlusses für 1942.

2. Bericht des Aufsichtsrates hierzu.

3. Expteilung der Entlastung für die Abwickler und den Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

ammlung ist jeder Aktionär berechtigt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder

2. Freie Rücklage

„bei der Dresdner

Anträge:!

stellen zu können, müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des drit⸗ ten Tages vor der Hauptversamm⸗ lung bei einem Notar, bei einer hier⸗ zu befugten Wertpapiersammelbank, bei der Gesellschaftskasse, Georg⸗ Ritter⸗v.⸗Schönerer⸗Str. 6, 1. Stock, Tür 18, oder bei der Zweigstelle der Bank für Oberösterreich und Salz⸗ burg, Wels, Hermann⸗Göring⸗Ring Nr. 33, ihre Aktien hinterlegen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersam⸗ melbank ist die von diesem auszu⸗ stellende Bescheinigung spätestens zwei Tage vor der Hauptversamm⸗ lung bei der Gesellschaft einzureichen.

Der Hinterlegung wird dadurch ge⸗ nügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitute bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung gesperrt werden.

An Stelle der Aktienhinterlegung ge⸗ nügt auch eine amtliche Bescheini⸗ gung von Reichs⸗, Reichsgau⸗ oder Kommunalbehörden bzw. Kassen über die bei ihnen hinterlegten Aktien.

Wels, im Dezember. 1942.

Welser Lokalbahn Aktiengesell⸗ schaft in Abwicklung, Wels, Adolf⸗Hitler⸗Platz 1.

Die Abwickler.

[35508] Aga⸗Werke Aktiengesellschaft, Wien.

Die a. o. Hauptversammlung der Aga⸗Werke Aktiengesellschaft, Wien, am 16. November 1942 hat nachstehende Aenderung der Reichsmarkeröff⸗ nungsbilanz zum 1. Januar 1941 und der Bilanz zum 31. Dezember 1941 beschlossen:

„Pafsiva, II. Rücklagen:

1. Gesetzliche Rücklage .ℳ 368 574,97, He.ℳ 442 819,58, H. 811 394,55.“

Dr. Rudolf M. Schüßler ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Vorstand. Weydmann, eh.

[35322]

Deutsche Kabelwerke Aktiengesell⸗ schaft, Berlin.

Ausgabe neuer Gewinnanteilschein⸗

bogen. Die neuen Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr, 47—60 und Erneuerungsschein, zu unseren Aktien über Il.ℳ 1000,— Nr. 1—3900 und über fH.ℳ 100,— Nr. 3901 13 900 sind erschienen und können gegen Ablieferung der Erneue⸗ rungsscheine der alten Aktien unter Beifügung eines nach der Nummern⸗ folge geordneten Verzeichnisses in oppelter Ausfertigung kostenfrei ank, Berlin, bei der Deutschen Bank, Berlin, sowie deren sämtlichen Nieder⸗ lassungen und bei dem Bankhaus & Co., Köln, in Empfang genommen werden. Berlin, den 9. Dezember 1942. Deutsche Kabelwerke Aktien⸗ gesellschaft. Der Vorstand.

Pferdmenges

[35511] Badische Aktiengesellschaft für Rheinschiffahrt und See⸗ transport, Mannheim.

Im Zusammenhang mit der in Aus⸗ sicht genommenen Verschmelzung inner⸗ halb des Fendel⸗Konzerns laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft hier⸗ mit zu einer am Dienstag, den 29. Dezember 1942, 10 Uhr, in Mannheim in unserem Verwaltungs⸗ gebäude, Rheinkaistraße 2, stattfinden⸗ den außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung ein.

Einziger Punkt der Tagesordnung:

Zustimmung zu einem Gewinn⸗ und Verlustausschlußvertrag mit un⸗ serem Hauptaktionär, der Berg⸗ werksgesellschaft. Hibernia Aktien⸗ gesellschaft in Herne, ab 1. Januar 1942 unter Uebernahme der Ge⸗ währleistung einer Vergütung von jährlich 6 vH. auf die übrigen Aktien.

Aktionäre, welche an dieser Haupt⸗

versammlung teilnehmen wollen, haben

sich über ihren Aktienbesitz spätestens drei Tage vor dem Versamalungs⸗ tage beim Vorstand der Gesellschaft auszuweisen oder die Aktien bei diesem oder einer der nachstehend auf⸗ geführten Banken:

Preußische Staatsbank (Seehand⸗ lung), Berlin,

Commerzbaunk A.⸗G., Mannheim, Bielefeld oder Frankfurt a. M.,

Badische Bank, Karlsruhe oder Mannheim,

Deutsche Bank, Mannheim, Biele⸗ feld, Frankfurt a. M. oder Karlsruhe,

Dresdner Bank, Maunnheim oder Frankfurt a. M.

oder bei einer gesetzlich zugelassenen Stelle zu hinterlegen. Mannheim, den 8. Dezember 1942.

Der Vorstand. Schuth. Fendel.

An die Aktionäre der Natronzellstoff⸗ und Papierfabriken Aktiengesell⸗ schaft.

Am 1. Oktober 1942 haben wir uns bereit erklärt, berichtigte

Aktien der Natronzellstoff⸗ und

Papierfabriken A. G. + Ge⸗ winnanteilschein Nr. 1 u. ff. im Tausch gegen Stammaktien unse⸗ rer Gesellschaft Gewinnanteil⸗ schein Nr. 10 u. ff. im Verhältnis 11

zu übernehmen.

Dieses Umtauschangebot befristen wir hiermit bis einschließlich 19. De⸗ zember 1942.

Berlin, den 7. Dezember 1942.

Zellstofffabrit Waldhof. Der Vorstand.

[35513]

Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft

vorm. Fendel, Mannheim.

Im Zusammenhang mit der in Aus⸗ sicht genommenen Verschmelzung inner⸗ halb des Fendel⸗Konzerns laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu einer am Dienstag, den 29. De⸗ zember 1942, 10 ÜUhr, in Mann⸗ heim in unserem Verwaltungsgebäude, Rheinkaistraße 2, stattfindenden außer⸗ ordentlichen Hauptversammlung ein.

Einziger Punkt der Tages⸗

ordnung:

Zustimmung zu einem Gewinn⸗ und Verlustausschlußvertrag mit unse⸗ rem Hauptaktionär, der Bergwerks⸗ gesellschaft Hibernia Aktiengesell⸗ schaft in Herne, ab 1. Januar 1942 unter Uebernahme der Gewähr⸗ leistung einer Vergütung von jähr⸗ lich 6 v. H. auf die übrigen Aktien.

Aktionäre, welche an dieser Haupt⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben sich über ihren Aktienbesitz spätestens drei Tage vor dem Versammlungs⸗ tage beim Vorstand der Gesellschaft auszuweisen oder die Aktien bei diesem oder einer der nachstehend aufgeführten Banken:

Preußische Staatsbank (Seehand⸗

lung), Berlin,

Commerzbank Aktiengesellschaft, Mannheim, Bielefeld oder Frank⸗ furt a. M.,

Badische Bank, Mannheim,

Deutsche Bank, Mannheim, Biele⸗ feld, Frankfurt a. M. oder Karls⸗ ruhe,

Dresdner Bank, Maunheim oder Frankfurt a. M.

oder bei einer gesetzlich zugelassenen Stelle zu hinterlegen. Mannheim, den 8. Dezember 1942. Der Vorstand. Schuth. Fendel.

Karlsruhe vder

[34661]

Erste Aktienbrauerei in Eger.

Aufforderung zum Umtansch

unserer auf K lautenden Aktien

in m. ℳ⸗Aktien.

In der Hauptversammlung vom 25. Februar 1942 wurde beschlossen, das Aktienkapital von K 12 330 000,— auf E.ℳ 5 671 890,— gemäß der Um⸗ stellungverordnung vom 9. Februar 1939 umzustellen.

Dieser Beschluß ist in das Handels⸗ register eingetragen worden. Wir for⸗ dern hiermit unsere Aktionäre auf, ihre Aktien der Nummernfolge nach geord⸗ net unter Beifügung eines Nummern⸗ verzeichnisses in doppelter Ausfertigung zum Umtausch bis zum 15. März 1943 einschließlich bei der Brauerei⸗ verwaltung in Eger, Sudetengau, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Die Aktionäre erhalten gegen Ein⸗ reichung einer alten Aktie samt Ge⸗ winnanteilscheinen und Erneuerungs⸗ schein zum Nennwerte von K 5000,— eine neue Aktie zum Nennwerte von HRℳ 2300,— samt Gewinnanteil⸗ scheinen und Erneuerungsschein. Der Umtausch erfolgt kostenfrei, sofern er unmittelbar bei unserer Verwaltung vorgenommen wird und ein Schrift⸗ wechsel hiermit nicht verbunden ist; anderenfalls müssen uns die enstandenen Kosten vergütet werden.

Diejenigen Aktien unserer Gesell⸗ schaft, die nicht bis zum 15. März 1943 zum Umtausch eingereicht wor⸗ den sind, 89. nach Maßgabe der ge⸗ setzlichen Bestimmungen auf Grund der unter Aktenzeichen H.⸗R. B 9 Eger er⸗ teilten Genehmigung vom 25. November 1942 des Amtsgerichts als Register⸗ gericht in Eger für kraftlos erklärt. Die auf die kraftlos erklärten Aktien zum Nennwerte von K 5000,— ent⸗ fallenden neuen Aktien zum Nennwerte von H.ℳ 2300,— werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Recht zur Hinterlegung besteht, beim zuständigen Gericht hinterlegt oder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim⸗ mungen verkauft. Der Erlös wird ab⸗ züglich der entstandenen Kosten den Berechtigten nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung gestellt bzw. auf deren Rechnung beim zustän⸗

digen Amtsgericht hinterlegt werden.

rste Aktienbrauerei in Eger. Der Vorstand.

[35192]. Zuckerfabrit Kulmsee Aktiengesellschaft in Kulmsee. Bilanz zum 30. Juni 1942.

Aktiva. R. Nℳ Anlagevermögen: Bebaute Geschäftsgrund⸗ stücke, bebaute Betriebs⸗ grundstücke, unbebaute Grundstücke, Maschinen Werkzeuge und Ausstattung Landwirtschaftliche Aus⸗ attuu Im Bau befindliche An⸗ ““ 221 953/88 Anlagewertpapiere.. 7 324 90 3678 293 55

Umlaufvermögen: Verbrauchsstoffe, Fertig⸗ waren, geleistete 585 lungen, Lieferforderung., sonstige Forderungen 2 965 592,19 Umlaufwert⸗ papiere. 1,— Barmittel. 105 695,87 Banbguthaben 3 109 071,45 6 180 361 Rückgriffsforderungen

3 391 100 25 43 424 74

14 489 82

Passiva. Grundkapital. Rücklagen:

Gesetzliche Rücklage

426 606,43 Rücklage für Investierung. 173 125,30 Rückstellungen Verbindlichkeiten: Empfang. Anzahlungen, Lieferschulden, sonstige Schulden 1 309 315,89 50 299,69

6 867 000

599 731 757 627

1 359 6155 274 680

Bankschulden Reingewinn .. ..

Eventualverbindlichkeiten 1 R.ℳ 106 650,—

19 858 655,10 Gewinn⸗ und Verlustrechnun für das Geschäftsjahr 1941/42.

Aufwendungen.

Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Abschreibung., ausweispflicht. Steuern, gesetzliche Berufsbeiträge

Außerordentliche Aufwen⸗ ““ 42 282 53

Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage. Sbu 15 000

Reingewinn . . 274 680—

8 2 302 938 96

8 8 11““ Erträge. G

Ausweispflichtiger überschuß

Beteiligungserträge

Zinsmehrertrag . . . ..

Ertrag der Landwirtschaft

Außerordentliche Erträge .

1 970 076/ 43

1

Roh⸗ V . . 72 273 802 96 677/10 19 271 98 6 559 95 2 626 97 2 302 938 96

Zuckerfabrik Kulmsee Aktiengesellschaft. Der Vorstand. W. Klug. H. H. v. Loga.

G. Broese. Dipl.⸗Ing. A. Busch.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schr iften.

Danzig, den 7. Oktober 1942.

Treuverkehr Danzig, Filiale der

Treuverkehr Deutsche Treuhand

Aktiengesellschaft. Dr. Strecker, Wirtschaftsprüfer. Dürbeck.

Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist Ewald von Kries, Fredau. Neugewählt wurde Hans Strebe, Dietrichsdorf.

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich demnach wie folgt zusammen: Kurt Feldtkeller, Kleefelde, Vorsitzer; Reinhold Witte, Niemczyk; Paul Cleinow, Hohenkirch; Paul Heutling, Gostgau; Gert Fiedler, Blachta; Dr. Friedrich Koerner, Hofleben; Hans Strebe, Diet⸗ richsdorf ———mnmnmma [35654—

Braunkohlenwerke Leonhard A.⸗G. i. Abw., Zipsendorf.

Wir geben hiermit bekannt, daß wir vom 15. Dezember 1942 ab auf diejenigen unserer Stammaktien, auf die die erste Abwicklungsrate bereits erhoben wurde, eine zweite Abwick⸗ lungsrate von 25 % zur Ausschüttung bringen. Auf jede Stammaktie über Rℳ 200,— wird demgemäß ein Be⸗ trag von . 50,— in bar ausgezahlt.

Zwecks Erhebung dieser Abwicklungs⸗ rate fordern wir die Besitzer unserer Stammaktien hiermit auf, ihre Aktien⸗ mäntel mit einem ver Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppel⸗ ter Ausfertigung bei der

1. Commerzbank Aktiengesfellschaft,

Berlin,

2. Preußische Staatsbank (See⸗

handlung), Berlin,

8

3. Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Ber⸗ lin, ““

4. Deutsche Bank, Berlin

5. Dresdner Bank, Berlin,

65. Berliner Handels⸗Gesellschaft,

Berlin, .Allgemeine Deutsche Credit⸗An⸗ stalt in Leipzig 1

an den zuständigen Schaltern während der üblichen Geschäftsstunden einzu⸗ reichen unter Vorlage des Genehmi⸗ gungsbescheides des Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin Devisenstelle. Sollte der Inhaber der Aktien nach Erhebung der ersten Rate gewechselt haben, so hat der neue Inhaber erst die Ge⸗ nehmigung zur Auszahlung bei dem Oberfinanzpräsidenten Berlin De⸗ visenstelle einzuholen. Die Ein⸗ reichung hat bei der gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die erste Rate erhoben wude. Die Mäntel der Stammaktien werden den Einreichern nach Abstempe⸗ lung zurückgegeben.

Für die mit der Auszahlung verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. So⸗ fern jedoch die einzureichenden Aktien⸗ mäntel nach der Nummernfolge geord⸗ net und verzeichnet bei den vorstehend genannten Stellen am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Barauszahlung pro⸗ vifionsfrei. 1

Berlin, den 15. Dezember 1942. Braunkohlenwerke Leonhard A.⸗G.

i. Abw.

Der Abwickler: Dr. Zarnack. FAAEERN—õx—QCQC—2ʒᷓnnv [35326].

Erdmann 81148e A.⸗G.,

Tuchfabrik, Sorau.

Bilanz am 31. März 1942.

Aktiva. Bebaute Grundstücke: Grundstücke. 62 776,— Geschäfts⸗ und Wohngebäude33 653,— Fabrikgebde. 158 191,— Maschinen und maschinelle Anla e5 Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ inventar. Wertpapiere Vorräte: Roh⸗, Hilfs⸗, Betriebsstoffe Halbfertige Erzeugnisse. Fertige Erzeugnisse Anzahlungen, von uns ge⸗ leistete. 111“ Forderungen für Waren⸗ lieferungen u. Leistungen Kasse, Reichsbank, Postscheck Andere Bankguthaben. Sonstige Forderungen. 105 028 06 Posten der Rechnungs⸗ abgrenzung 3 6 307 15 354 224 79

254 620

127 214,—

276 322 16 158 707 21

Passiva. Frundkapital.. Gesetzliche Rücklage.. Sonderrücklage 6 Rückstellung für ungewisse

Sbulben Verbindlichkeiten 7. Waren⸗

lieferungen u. Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Posten der Rechnungs⸗

abgrenzung. .. 1.8 Gewinn’“.

750 000 ——

30 099 80

35 295 39

159 829 60

1 500

77 500

1 354 224.79

Verlust⸗ und Gewinnrechnung für 1941 / 42.

Aufwand.

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben .. . . Wbee*“ Steuern v. Einkommen, Be⸗ sitz u. Ertrag (außerdem R.ℳ 66571,— a. Rücklag.) Beiträge zu Berufsvertre⸗ tungen 118“ Wertberichtg. a. Debitoren Abschreibungen a. Anlagen Rückstellung für ungewisse Schulden: Zuführung. Sonderrücklage: Zuführung Gewinn .

8

374 351 22

3 631 09

59 011 08

3 181 55 3 359 22 50 919 13

19 441 42 100 000 77 500

739 145 77

Ertrag. Ausweispflichtiger

überschuß..

Aufgelöste Rückstellungen. 1

Roh⸗ 724 098 03 15 047 71

[739 14577

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Beratung und Treuhand G. m. b. H.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Maier, Wirtschaftsprüfer. .

Vorstehender Rechnungsabschluß wurde in der Hauptversammlung am 23. N. vember 1942 einstimmig genehmigt.

Sorau, im November 1942.

Der Vorstand. Walter Kumrow.

47 751 02