Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 12. Dezember 1942.
Bert. (1000) —,—, Senembah Mij. —,—, Stoomv. Mij. „de aas“ — B. Kassapapiere: I. Festverzinsliche Werte: 31½ % Amsterdam 1937 S. II —,—, 3 ¹½2 % Rotterdam 1938 S. 1 98 %, % Nederl. Bankinstellig Pfdbr. —,—. II. Aktien: Amsterdamsche Bank 144,50, Nederl. Bankinstelling R. II 127,75, Amsterdam Droogdok —,—, Heemaf. N. V. 200,00, Heinekens Bierbrouwerij 295,00, do. Zert. 300,00, Holland. St. Meelfabriek 205,00, Holl. Draad und Kabelfabriek —,—, Holl. Kunstzijde In. §H KJ) —,—, Intern. Gewapend Betonbouw 180,25, Intern.
Viscose 164,00, do. 7 % do. 6 %
Lever Bros
Droogdok Mij. —,—,
Bez. v. Aand. 122,50, Handel Mij.
& Unilever
do.
N.
V. 7 %
Comp. 116,50, Kon. Ned. Hoogovens u. nee. Zert. Vorzg. Vorzg. Zert. 147,00, do. 6 % Vorzg. (St. z. 100) 135,00, Vorzg. (St. z. 1000) 130,00, Nederl. Kabelfabriek 259,50, do. Zert. 263,00, Nederl. Scheepsbouw Mij. 225,00, Nederlandsche Vlas Spinnerij —,—, Philips Gloeilampenfabrieken Vorzg. 158,00, —,—, Reineveld Maschinefabriek do. Vorzg. —,—, ert. —,—,
Rotterdamsche Kon. Mij. De Schelde, Nat. R. S. Stokvis & Zn. 171,75,
147,00, Veendaalsche St. fabrieken 212,00, 148,50, do. Pref. do. Vorzg. 158,00
Nederl. Wol 153,00, Deli Mij. veem 119,00, Magazijn de
Vereen.
Mij.
Zert. (100) —,—, Vorzg. 138,75, do. Gewinnber.⸗Sch. R. II —,—.
Kon. Papierfabr. van Gelden Zonen
159,00, Wilton Feijenoord Dok en Werft 173,00, A. N. J.
E. M. —,—, Tarakan Petroleum Mij. 84,25, Holl. Amerika Lijn Zert. (100) Blaauwhoedenveem⸗Vriesse⸗ Bijenkorf N. V. 162,00, do. 6 % kum.
1. Untersuchungs⸗ uand Gerafsachen. 4. 0berseigerungon. 5. fgecbote, 6.
usfw. von Eö
7. Akcieng
8. Aommandtegeseü—schaftan anf Aeelon. 9. Beutsche Aolonialgesolschafbon.
10. Gofellschafton m. d. B.. 11. Genossonschafton, 12. Ossons Hand elg⸗ nd dommandtegese lschafton,
13. 14. 15.
Unfasl⸗ 1 4— berungen,
sbank und Bankanswosse, Bersch
Inhaber der Urkunde dert, spätestens in dem
3. Aufgebote
[86049 Edikt. 3 F 6/42. Ueber Antrag der Fr. Marie Greil, Rentnerin in a. Schön⸗ berg, Neutorgasse 3, vom 20. Nov. 1942 soll das Spareinlagebuch der Spar⸗ kasse der Stadt M. Schönberg L. K. Nr. 3096 Einl.⸗Nr. 26 580, lautend auf den Namen Marie Greil, für kraftlos
neten Gericht botstermine seine Rech
falls die Kraftloser kunde erfolgen wird. Bad 8. Amtsgerich
1943, 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ anberaumten Aufge⸗
und die Urkunde vorzülegen, .Ss ärung der Ur⸗
Byrmont, 7. Dezember 1942.
wird aufgefor⸗ auf 4. Mai
und die te anzumelden
falls die kunde erfolgen wird. Ballenstedt, den 9. Dezember 1942.
Kraftloserklä
rung der
Das Amtsgericht.
vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten gebotstermine seine Rechte anzumelden Urkunde vorsfilegen, “
Ur⸗
Auf⸗
den Theodor Meyers als Eigentümer
t. [36051]
erklärt werden. An dem Inhaber dieses Spareinlagebuches ergeht die Aufforderung, dasselbe in der Auf⸗ gebotsfvrist von sechs Monaten dem auf⸗ fordernden Gerichte oder dem Gerichte es Ortes wo sich das Einlagebuch 18 findet, vorzulegen oder Einwendungen gegen diesen Antrag einzubringen. Nach “ Ablaufe dieser Frist wird as Einlagebuch über weiteren Antrag für kraftlos erklärt werden. M. Schönberg, den 7. Das Amtsgericht. AGR. Dr. Lautner.
[36041] Aufgebot
verlorengegangenen vom 23. Oktober 1936 dem Grundbuchblatt v
vom Hundert seit dem 1 verzinsliche 3000,— E.ℳ beantragt. der Urkunde wird aufg stens in dem auf den
Dez. 1942.
Der Buchhalter Walter Meyer in Ballenstedt, jetzt Soldat, z. Zt. Reserve⸗ lazarett Schielo, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes
Band 35 Blatt 20 in Abt. III unter Nr. 2 für ihn eingetragene, zu fünf
Darlehnsforderun von Inh
8 Im Namen des Deutschen Volkes! n der Aufgebotssache ank in Berlin W 8, Mauerstraße, vertreten durch Rechts⸗
SW 68, 73/74, hat das Amts⸗ M. Gladbach am 5. Dezember 1942 für Recht erkannt: Die angeblich verlorengegangenen 10 Stück Män⸗ tel zu den Aktien Nr. 803 — 812 über je 100,— REℳ der Gladbacher Rückver⸗ si
8 anwalt über die auf on Ballenstedt
. Oktober 1936 Der aber
efordert, späte⸗ .Juli 1943,
Gladba
6 F 3/42. der Deutschen
Schützenstraße gericht in
Ausschlußurteil.
asse in
Berlin
sellschaft werden für kraftlos erklärt. Amtsgericht M. Gladbach.
in M.
[35888] Aufgebot. Die Erben des Restaurateurs Ignatz Priebe aus Danzig haben das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes über die auf dem Grund⸗
[36048].
Aufgebot.
—
5. AR. 157/42. — Beim hiesigen Amtsgericht (Grundbuchamt) soll das Grundbuch für folgende Grundstücke angelegt werden:
8 Kulmsee 431 in Abtei⸗ F1 ung III Nr. 16 für den Erblasser ein⸗ Flur etragene Restkaufgeldforderung von Parzelle 1
Nummer der
Grundbesitz⸗ bogen Nr.
Kulturart
Klasse
inhalt
Flächen⸗
35 000,— Mark beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Juni 1943, vorm. 11 Uhr, vor dem un⸗ terzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung erfolgt. Kulmsee, den 2. Dezember 1942. Das Amtsgericht.
[36052] Sammelaufgebot.
4 F 4 und 5/42. Die Gemeinde⸗ verwaltung in Ruda, O. S., ver⸗ treten durch den Bürgermeister, hat das Aufgebot der angeblich verloͤren⸗ gegangenen Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Ruda, O. S., Blatt 294 in Abteilung III unter Nr. 5 und 7 zugunsten: a) der Unterstützungs⸗ kasse der Gräflich Schaffgotsch'schen Zinkhütten in Godullahütte eingetra⸗ enen Hypothek von 11 000 ℳ, b) der
itwe Marie Kulik geborenen Pastwa, jetzt verehelichten Koziolek in Groß Chelm, Kirchstraße 55, eingetragenen Hypothek von 15 000 ℳ, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 9. April 1943, vormittags 11 ¾ Uhr, vor dem untexzeichneten Gericht in Ruda, O. S., Adolf⸗Hitler⸗Str. 10, Zimmer 18, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Ruda, O. S., den 8. Dezember 1942.
Amtsgericht.
[36042]
Durch Beschluß des veees. vom 1. Dezember 1942 ist der Tod des Flug⸗ Fene, ha Gefreiten Karl Ernst
ricke, geboren am 16. März 1920 in alle, Saale, Festgestelt worden und als Zeitpunkt des Todes der 20. Mai 1941. — 455. II. 90. 42. “ Berlin, den 1. Dezember 1942. Das Amtsgericht Berlin.
36044] Aufgebot.
3 F 2/42. Der Schlossermeister Franz Eduard Grimm in Falkenstein (Vogtl.) Schloßstraße 12, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Grund⸗ schuldbriefs vom 20. November 1925 über die im Grundbuche für Falkenstein Blatt 13 Abt. III Nr. 35 für die Landes⸗ bank Westsachsen Aktiengesellschaft in Plauen (Vogtl.) eingetragene Grund⸗ schuld über 2800 Gℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, in dem auf Freitag, den
-. Februar 1943, vormittags 10 % Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Amtsgericht Falkenstein, den 4. Dezember 1942.
[36040] Aufgebot.
F 5/42. Die Witwe Luise Men⸗ necke geb. Habenicht in Bad Pyrmont hat das Aufgebot des verlorengegan⸗ genen Hypothekenbriefes über 10 000,— G ℳ, lautend auf den Namen der Städtischen Sparkasse in Bad Pyr⸗ mont, eingetragen im Grundbuch von Oesdorf Band XVI Blatt 459 in b. Abt. III unter Nr. 4, dem Grundbesitz der Antragstellerin, beantragt. Der
740 743
Eisenbahnbu Die Lokalbahn walter, ist Eigenbesitzerin
1943, 10 Uhr, vor dem u melden und glaubhaft zum s nicht
2063 2063 2063
2063 2063
Gemark
Alle Inhaber dinglicher Rechte an den Belastungen) werden aufgefordert, diese Rechte spgtestens in dem auf den 16. Februar nterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin anzu⸗ gung des Grund⸗
Wiese Unland Wiese Unland Acker Unland Wiese
3 Wiese Wiese Wiese Wie se 2063
2063 2063
Gebäudefläche Gebäudefläche Gebäudefläche
Wiese 2063 2063 Wiese 2063 2063
Viehwe ide
Gemarkung Koscielee
269 Wiese
269 Wiese 269 Wie se
269 Wiese
Steuerfreie Fläche
163 163 Wiese 168
163 Wiese
589 Wiese
539 Wiese
Steuerfreie Flä desgl. desgl. desgl.
Gemarkung Bolenein
Steuerfreie Fläche desgl.
151 151
Die Grundstücke waren angeblich im Eisenbahnbu Lemberg zu 92 der Lokalbahn Schakowa — Bolenein AG. eingetragen. Das
der Grundstücke.
Gemarkung Konty
emarkung Krenau Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche
Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche
Steuerfreie Fläche
Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche
Steuerfreie Fläche Wiese
Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche
Gemarkung Plaza
Steuerfreie Fläche Steuerfreie Fläche
121e21el1112l1e
.
Gemarkung Pogorzyee Steuerfreie Fläche
zusamme
ung Pila Koseielelag
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achen, widrigenfalls ihre Rechte bei der Anle
erücksichtigt werden. Krenau, den 30. November 1942.
Amtsgericht.
zusammen
zusammen
8.
3 121212 3 .
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zusammen
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zusammen ch beim Bezirksgericht in
ha
80 1 12 61 22
2 77
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5 85 46
2 03
11 30
65 86 38 61
50
45 70 58 32
00
56 06
-
41 62
ist unter sowjetrussischer Einwirkung abhanden gekommen.
chakowa —Bolencin AG., vertreten durch den kommissarischen Ver⸗
enannten Grundstücken (Eigentum,
Aufgebot.
F 2 42. Der Landwirt Johann Wolter in Reipeldingen, vertreten durch den Rechtsanwalt Thieltges in Waxweiler, hat beantragt, im Wege des Aufgebotsverfahrens die Marga⸗ retha Meyers, den Mathias Meyers, den Friedrich Wilhelm Meyers und
[36053]
der in Artikel 138 und 182 des Grund⸗ buchs von Reipeldingen und in Ar⸗ tikel 500 des Grundbuchs von Daleiden eingetragenen Grundstücke mit ihren Rechten auszuschließen. Die Genannten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Februar 1943, 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie mit diesen ausgeschlossen werden.
Warwelker, den 8. Dezember 1942. Amtsgericht.
[36050) Bekanntmachung.
Am 26. September 1941 ist Fräulein Marie Diesner in Marienwerder, Thorner Straße 24, im Alter von 80 Jahren verstorben. Etwaige Erb⸗ rechte sind bis zum 10. Februar 1943 bei dem Amtsgericht Marienwerder an⸗ zumelden. Andernfalls wird festgestellt, daß das Deutsche Reich Erbe ge⸗ worden ist.
Amtsgericht Marienwerder, Wpr.,
den 29. November 1942.
[36043]
Die auf den Namen des Landwirts Johann Spürk in Brühl⸗Schwadorf lautenden Aktien der Zuckerfabrik Brühl Aktiengesellschaft in Brühl Nr. 1030, 2038 und 2039 über je 250 ℳ werden für kraftlos erklärt.
Brühl (Bez. Köln), 2. 12. 1942.
Amtsgericht. Abt. 4.
[36046]
2 F 3/42. In der Aufgebotssache des Apothekenbesitzers Artur Hoffert in Gleiwitz, Passonstraße 62, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Vesktt h. Dr. Denke und Dr. Harbolla in Gleiwitz, Wilhelmstraße 20, hat das Amtsgericht in Gleiwitz für Recht erkannt: Das Sparkassenbuch Nr. 24 871 der Stadt⸗ sparkasse Gleiwitz, lautend auf Artur Hoffert über 1006,13 Rℳ, wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Gleiwitz, 4. Dezember 1942.
[36047] —
9 F 15/42. Durch Ausschlußurteil vom 28. November 1942 sind die des kom⸗ missarischen Verwalters der Firma „Robur“ Kom. Ges. in Kattowitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Rudzki in Kattowitz, Fücsblcch ver⸗ lorengegangenen Wechsel: 1. Aus⸗ stellungsdatum: 30. Mai 1939, Betrag: 6000,— Zloty, Fälligkeitstag: 30. August 1939, Akzeptant: Cukrownia „Naklo“, Nakto, Aussteller: Bank Cukrownictwa, Posen, Domizil: „Robur“, Kattowitz; 2. Ausstellungsdatum: 30. Mai 1939, Betrag: 123,39 Zloty, Fälligkeitstag: 30. August 1939, Akzeptant: Cukrownia „Nakto“, Naklo, Anssteller. Bank Cu⸗ krownietwa, Posen, Domizil: „Robur“, Kattowitz, für kraftlos erklärt worden.
Kattowitz, den 30. November 1942.
Das Amtsgericht.
[36045]
II 3/42. Durch Beschluß des Amts⸗ gerichts Friedeberg, Isgb., vom 17. No⸗ vember 1942 ist der verschollene Fleischer Max Rudolph, geboren am 21. März 1889, zuletzt wohnhaft in Friedeberg, Isgb., für tot erklärt worden, und als
eitpunkt des Todes ist der 31. De⸗ zember 1929 festgestellt worden.
Friedeberg, Isgb., den 17. No⸗ vember 1942. .
Das Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen
[35892] Oeffentliche Zustellung.
Der am 1. Mai. 1939 unehelich ge⸗ borene Helmut Malik in Graß⸗Fefßdfn. vertreten durch das Kreisjugendamt in Groß⸗Strehlitz, klagt egen den Arbeiter Stanislaus mielowski, unbekannten Aufenthalts, früher in Striegau, Saarlandstraße 2, wegen Unterhalts mit dem Antrage auf! kostenpflichtige Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 69,00 Rℳ vierteljährlicher Unterhaltsrente an den Kläger z. Hd. seines jeweiligen Vor⸗ mundes vom 1. Mai 1939 ab bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebens⸗ jahres, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werden⸗ den am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November jeden Jahres, und
das Urteil für vorläufig vollstreckbar
ekauntmachungen. zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Striegan 8 den 29. Januar 1943, vor⸗ mittags 9,30 Uhr, Zimmer Nr. 12, geladen. Striegau, den 3. Dezember 1944.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[36058] 1 Der Drogist Willi Sulzbach in Wies⸗ baden, Bertramstr. 2, z. Zt. Soldat, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Weber in Wiesbaden, klagt gegen seine Ehefrau Ria Sulzbach geb. Scherer, unbekannten Aufenthaltes, früher in Wiesbaden, Sedanplatz 6, ar Ehescheidung aus §§ 47, 49 des Ehe⸗ gesetzes vom 6. Juli 1938 und Schuldig⸗ erklärung der Beklagten aus § 60 aa. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer de Landgerichts in Wiesbaden auf den 4. Februar 1943, 10 Uhr, Saal 51, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗
anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗-⸗
treten zu — 2 b R 140/42. Landgericht Wiesbaden, 3. Dez. 1942. [36057]
Den Juden Oskar und Felix Kauf⸗ mann, rumänische Staatsangehörige,
derzeit unbekannten Aufenthaltes, wird auf Grund der Verordnung über den
des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938, RGBl. I S. 1709, aufgegeben, ihre Liegenschaft GE. 2, KG St. Gilgen um den von der Preis⸗ überwachungsstelle als FFeet an⸗ erkannten Preis von R.ℳ — bis zum 1. Februar 1943 an die Ge meinde St. Gilgen für Zwecke Fremdenverkehrs und der geein pflege zu veräußern. Nach fru ere dieser Frist wird ein äußerungstreuhänder bestellt Verkauf durch diesen werden.
Salzburg, am 8. Dezember 1942.
Der Reichsstatthalter. Im Auftvag: Dr. v. Rittinger.
e und der
[36055] Oeffentliche Zustellung.
3 C 781/42. Brütting, Anna, Lebens⸗ mittelgeschäftsinhaberin, Leyherstraße 16, erhebt Klage zum Amtsgericht Nürnberg gegen Mati⸗ jevic, Jo 78 brikarbeiter, zuletzt in Nürnberg, ey 1I 16, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, remg Forderung mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung, von 80,— Hℳ Kaufpreis⸗ forderung sowie zu den Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstrechbar zu er⸗ klären. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung ist bestimmt auf Donners⸗ tag, den 18. Februar 1943, vor mittags 9 Uhr, Zimmer 358, II. Stock des Justizgebäudes in e. Für⸗ ther Straße 110. Zu diesem Te wird der Beklagte hiermit . Zustellung ist dur
Nürnberg, den 10. Dezember 1948.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg.
geladen. bewilli
[36056] Oeffentliche Zustellung. 8f
Der Landwirt Nikolaus Both, Ehe⸗ mann von Gertrud Klein in Saar⸗ lautern 4, klagt gegen den Pferde⸗ händler Oskar Levy, früher in Saar⸗
brüchen 3, z. 8t unbekannten Aufent-⸗
halts, wegen Lö
dem Antvage: 1. der Beklagte wird
kostenfällig vevurteilt, die Löschung 97 I. 244
im Grundbuch von Schönbruch B auf dem 1⁄⸗Anteil an den Grund⸗ stücken des Klägers eingetragenen Hypo⸗ theken Abteilung III Nr. 1 bis 4 von 5 466,— Franken sowie Abteilung III r. 5 von 1397,92 Franken zu be⸗ willigen; 2. dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗
klagte vor das Amtsgericht in Saar⸗
lautern auf den 25. März 1943, vormittags 9 Uhr, Zimmer 9, ge⸗ laden. Die Einlassungsfrist wird auf 14 Tage verlängert.
Saarlautern, 19. November 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil den 882 senteil und für ben Verlag: Präsident Dr. 81 nge in Potsdam, oerantwortlich für den Wirtschaftsteil und den
übrigen redaktionellen Teil: 8 Rudolf Lanbsch in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags. und Druckeret Gmbd., Berlin Vier Beilagen teinscht Börsenbeilage und einer Zentral⸗ handelsregisterbeilage) —
Stoom Spinnerij 127,00, Stork & Co. 159,00, do. Vorzg. 125,00, Spinnerij en Weverij 114,50, Vereenigde Blik⸗
bbervollmächtigten für Rüstungsaufgaben vom 22. September Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und
Angebot der Herabsetzung des Zinssatzes der Wiederaufbau⸗
desz
“
tlosem 888
durchgeführt
Nürnberg, .
rmin
Beschluß vom 8. Dezember 1942.
teils der bisherigen Kraftstoffversorgung zu entscheiden.
öschungsbewilligung mit
neichsan
abends. Be. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; monatlich. Alle Postanstal
Erscheint an jedem Wochenta 2,30 ℛ£ ℳ einschließlich 0,18 abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Bestellungen an, in Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten
gspreis durch die Post monatlich
ten nehmen rlin für Selbstabholer die ,F„ SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. *h, einzelne — 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Vorios abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Ar.: 19 33 33
für Selbst⸗
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 , einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin §W 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig 84
ist darin auch an strichen) oder dur werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗
schriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere geben, welche Worte eiwa durch uck (einmal unter⸗ Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 .
Nr. 293
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Durchführungsbestimmungen des Reichsministers für Er⸗ nährung und Landwirtschaft zur Anordnung des General⸗
1942, über Umstellung von Ackerschleppern und sonstigen Motoren.
des Regierungspräsidenten in Düsseldorf über die Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten für das Reich.
zuschläge. 8 Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 123.
ℳ
In der Zeit zwischen Weihnachten und nach Neujahr wird das Erscheinen des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers wie folgt geregelt:
Die letzte Ausgabe vor Weihnachten erscheint am Donnerstag, dem 24. Dezember, die folgenden Ausgaben am Montag, dem 28., Dienstag, dem 29., Mittwoch, dem 30. und Donnerstag, dem 31. Dezember 1942. Im Jahre 1943 erfolgt die Herausgabe der ersten Nummer am Montag, dem 4. Januar. .
Es wird gebeten, bei der Einsendung fristgebundener Bekanntmachungen und Anzeigen die angegebenen Erschei⸗ nungstermine zu beachten. 84
—
Amtliches Deutsches Reich 1“ Durchführungsbestimmungen
es R eichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zur — Anordnung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsauf⸗
gaben vom 22. September 1942 Betr.: Umstellung von Ackerschleppern und sonstigen Motoren
In Durchführung der Anordnung des Generalbevoll⸗ mächtigten für Rüstungsaufgaben vom 22. September 1942 (D. R.⸗Anz. Nr. 228 vom 29. September 1942) bestimme ich im Einvernehmen mit dem Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Zentralstelle für Generatoren — dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsverkehrsminister folgendes:
A. Grundsatz
Die Umstellung bezweckt die Einsparung von flüssigen Kraftstoffen und die stärkere Ausnutzung der Ackerschlepper und Motoren für die landwirtschaftliche Erzeugung durch Ver⸗ wendung von Ausweichkraftstoffen und sonstiger Antriebs⸗ energie. 1 b B. Geltungsbereich
1. Die Durchführungsbestimmungen betreffen Schlepper und sonstige Motoren der landwirtschaftlichen Erzeugung, erstere jedoch nur, soweit sie nach § 55 der Durch⸗ führungsbestimmungen zum Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 5. Juli 1935 (RGBl. I S. 875) steuerbefreit sind.
2. Die Schlepper und Motoren, die unter diese Durch⸗ E“ fallen, sind daher im allgemeinen die⸗ elben, die aus den landwirtschaftlichen Kontingenten an Kraftstoff — soweit eingerichtet — versorgt werden. Bei einzelnen Schleppern auftretende Zweifel über die Zuständig⸗ keit sind im Einvernehmen zwischen Ernährungsamt und Fahrbereitschaftsleiter nach Maßgabe des überwiegenden An⸗
C. Umstellung von Ackerschleppern I. Allgemeines
1. Die Ackerschlepper werden in der Regel auf Genera⸗ torgas, ausnahmswpeise auf Treibgas (Propan⸗Butan) um⸗ 1988 Eine Umstellung auf Hoch⸗ oder Niederdruckgas ommt nicht in Betracht.
2. Die umzustellenden Schleppertypen werden von den Landes⸗Ernährungsämtern aufgerufen.
3. Einsprüche gegen den Aufruf zur Umstellung sind an das Landes⸗Ernährungsamt zu richten. Dieses entscheidet unter Anlegung eines strengen Maßstabes endgültig, gegebenenfalls süch neberprüfung der örtlichen Verhältnisse durch Sachver⸗ ändige.
4. Kommt der Schlepperhalter dem Aufruf nicht inner⸗ halb der dafür festgesetzten Frist nach, so ist die Kraftstoffzutei⸗ lung zuͤ sperren. Erforderlichenfalls kann der Schlepper gemäß § 15 des Reichsleistungsgesetzes für einen umstell⸗ willigen Fahrzeughalter, vorzugsweise für einen solchen, der eine gemeinschaftliche Benutzung gewährleistet, in Anspruch genommen werden.
5. Wenn auf eine Umstellung verzichtet werden mu „ist zu untersuchen, ob es kriegswirtschaftlich gesehen richtig ist, den
Betriebsverhältnisse geschätzt
II. Umstellung auf Generatorgasbetrieb
1. Für die Landwirtschaft stehen Holz und Torf aus Eigenversorgung und über die Tankstellen der Generatorkraft A.⸗G. sowie Braunkohlenbriketts zur Verfügung. Die zur Anwendung kommenden Generatoren sollen in der Regel alle drei Kraftstoffe verarbeiten. 8
2. Diejenigen Schleppertypen, bei denen die technischen Vorbereitungen für die Umstellung weit genug gediehen sind, werden vom Reichsbauernführer den Landes⸗Ernährungs⸗ ämtern mitgeteilt. b
3. Der Aufruf durch die Landes⸗Ernährungsämter ent⸗ hält die Aufforderung zur Instandsetzung des Schleppers, legt die Umstellungswerkstatt fest und bestimmt den vorzugsweise zu verwendenden Kraftstoff. Der Schlepperhalter erteilt der Werkstatt den Auftrag und legt seine Bestätigung dem Landes⸗ Ernährungsamt vor. b
4. Es ist mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß die Um⸗ stellung und Instandsetzung so arbeits⸗ und zeitsparend wie mclich durchgeführt“ wird. Zu diesem Zweck müssen Schlepper gleichen Typs zusammengefaßt und den hierfür am besten geeigneten Werkstätten⸗fließend zugeführt werden.
5. Das Landes⸗Ernährungsamt legt die Reihenfolge der Umstellungen in den Werkstätten fest. Hierbei werden die Wichtigkeit des Schleppereinsatzes, der bisherige Kraftstoff⸗ verbrauch, die Entbehrlichkeit des Schleppers während der Umstellungszeit und der Zustand des umzustellenden Schleppers berücksichtigt. Diejenigen Schlepper, die mit Holz oder Torf aus eigener Wirtschaft versorgt werden können, werden bevorzugt. Die Kraftstoffzuteilung für die Schlepper wird mit ihrer Einweisung in die Werkstatt eingestellt.
6. Für die Umstellung von Ackerschleppern auf Genera⸗ torgas werden Beihilfen gewährt. Die Höhe dieser Beihilfe wird für jeden Schleppertyp festgelegt. Die Gewährung der Beihilfe wird an die Bedingung geknüpft, daß der regelmäßig ur Führung des Schleppers bestimmte Fahrer an einem
usbildungskurs bei einer anerkannten Schulungsstätte für “ (Deulakraft oder NSKK) mit Erfolg teilgenom⸗ men hat.
0
82
“
III. Umstellung auf Treibgas — (Propan⸗Butan)
Diese Umstellungsart kommt für Schlepper der landwirt⸗ schaftlichen Erzeugung nur in Ausnahmefällen in Betracht, nachdem die Beschaffung der Umbauteile im Einvernehmen mit der zuständigen Vertriebsabteilung der Zentralbüro für Mineralöl GmbH. geklärt worden ist. Für diese Um⸗ stellung gelten die zu II. 2—5 erörterten Bestimmungen sinngemäß.
IV. Sonstiges
1. Die freiwillige Umstellung eines Schleppers, der noch nicht aufgerufen worden ist, bedarf der Genehmigung durch das Landes⸗Ernährungsamt, das die Kraftstoffart, die Um⸗ bauwerkstatt und den Umstellungszeitpunkt bestimmt.
.2. Für die Erteilung der erneuten Betriebserlaubnis der mit amtlichen Kennzeichen versehenen umgestellten Schlepper gelten die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs⸗ zulassungsordnung. “ 1.
D. Umstellung von sonstigen Motoren 1. Erfassung der Motoren 8
1. Die Landes⸗Ernährungsämter erfassen sämtliche über die Ernährungsämter mit Kraftstoff versorgten, der land⸗ wirtschaftlichen Erzeugung dienenden ortsfesten und ortsbe⸗ weglichen Motoren, soweit sie im Jahre 1941 einen Kraft⸗ stoffverbrauch von mehr als 400 kg Dieselkraftstoff bzw. 500 Liter Vergaserkraftstoff (Benzin) und (oder Motoren⸗ petroleum) Traktorenkraftstoff hatten. Bei Motoren, bei denen der Kraftstoffverbrauch nicht aus der Zuteilung an den Betrieb ersichtlich ist, z. B. weil mehrere Motoren und Schlepper versorgt werden, muß unter Berücksichtigung der E werden, ob diese Grenzwerte überschritten sind. 8
2. Als ortsbewegliche Motoren gelten z. B. Motoren von Hackmaschinen, fahrbaren Höhenförderern, Kartoffelsortie⸗ rern, Feldbahnlokomotiven, Fräsen und Motormähern. 8
II. Art der Umstellu.ng
1. In Betracht kommt die Umstellung der Anlage auf a) elektromotorischen Antrieb, 6 .“ b) Generatorgas, c) Dampf⸗, Wind⸗ oder “ d) Stadt⸗, Ferngas oder sonstiges Gas, e) Treibgas. 2. Die Landes⸗Ernährungsämter unterrichten die Be⸗ sizer der Motoren über den beabsichtigten Aufruf zur Um⸗ tellung und veranlassen sie, die Frage der zweckmäßigsten Umstellungsart möglichst weitgehend vorzuklären. Sie be⸗ stimmen hierauf, gegebenenfalls unter Zuziehung von Sach⸗ verständigen, die Umstellungsart und den zu verwendenden Frät 3. Auf Treibgas dürfen Motoren nur nach Anhörung der Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. umgestellt wer⸗ den, und nur, wenn die Umstellung auf eine der Antriebs⸗ arten a) bis d) technisch undurchführbar ist und die auf
bisherigen Schlepper durch einen neuen Generatorgasschlepper zu ersetzen 8 8 1
Treibgas umzustellende Anlage im Rahmen der Treibgasver⸗ brauchsregelung versorgt werden kann.
III. Aufruf und Deckung des Material⸗ bedarfes
1. Motoren, für die die Umstellungsart geklärt ist, werden durch die Landes⸗Ernährungsämter zur Umstellung aufge⸗ rufen.
2. Einsprüche gegen den Aufruf zur Umstellung sind an das Landes⸗Ernährungsamt zu richten. Dieses entscheidet endgültig, gegebenenfalls nach Ueberprüfung der örtlichen Verhältnisse durch Sachverständige.
3. Kommt der Motorenbesitzer dem Aufruf nicht inner⸗ halb der dafür festgesetzten Frist nach, so ist die Kraftstoff⸗ zuteilung zu sperren. b
4. Die Reihenfolge der Umstellung wird bestimmt durcht
a) Größe des bisherigen Kraftstoffverbrauchs,
b) Wichtigkeit des Motoreneinsatzes, 8
c) Zustand des umzustellenden Motors,
d) Verhältnis der Höhe des Werkstoffaufwandes zur eingesparten Kraftstoffmenge,
e) Beschaffungsmöglichkeit der Umbauteile.
Der Motorenbesitzer erteilt den Umstellungsauftragt:
a) bei Weiterverwendung des Motors dessen Hersteller oder einer geeigneten Werkstatt,
b) bei Stillegung des bisherigen Motors und An⸗
schaffung einer neuen Anlage dem Hersteller oder Lieferanten dieser Anlage.
6. Die Deckung des Materialbedarfs erfolgt:
a) bei Umstellung auf elektromotorischen Antrieb durch den Installateur bzw. das elektrische Versorgungs⸗
unternehmen auf dem schon bekannten Weg,
b) bei allen übrigen Umstellungsarten durch den Auf⸗ traggeber über das Landes⸗Ernährungsamt, das die Anträge zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Landeswirtschaftsamt weiterleitet.
7. Der Beginn des Umbaus bzw. der Einbau der Neu⸗ anlage ist durch den Motorenbesitzer unverzüglich dem Landes⸗ Ernährungsamt anzuzeigen. Die Zuteilung von flüssigem Kraftstoff wird hierauf eingestellt.
8. Für die Umstellung der Motoren können Beihilfen in Form von Krediten oder verlorenen Zuschüssen nach dem Runderlaß des RWM. Nr. 272/42 LWX vom 13. Juni 1949 ““ werden. Anträge sind über das Ernährungsamt und
as Landes⸗Ernährungsamt an das zuständige Landes⸗ wirtschaftsamt zu richten. .9. Die freiwillige Umstellung eines Motors, der noch nicht aufgerufen worden ist, bedarf der Genehmigung durch das Landes⸗Ernährungsamt, das die Umstellungsart und den zu verwendenden Kraftstoff bestimmt.
Berlin, den 11. Dezember 1942. . Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke
Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun
kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehun volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1939 — RSBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — I1 903/42 — 5400 — BBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481 — über die Aende⸗ rung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — werden die Hypothekenbriefe über 500 Gℳ, eingetragen beim Amtsgericht in Schloppe im Grundbuch von Schloppe Band VIII Blatt 241, Abteilung III Nr. 7, und über 700 ℳ, eingetragen beim Amtsgericht in Schloppe im Grundbuch von Selchow, Band II Nr. 53, Abteilung III Nr. 10, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Berlin, den 8. Dezember 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.
Verfügung Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 293 und 479) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Erlasse des Führers und Reichs⸗ kanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das
Vermögen der Jüdin Rebekka Sara Moll, geb.
achrach, geb. am 7. Januar 1866 in Nentershausen Kr.
Rotenburg / Fulda, zuletzt wohnhaͤft gewesen in Rheydt, mit
der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß
mit der e Bekanntmachung dieser Verfügung im
Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden.
Düsseldorf, den 11. Dezember 1942. “
Der Regierungspräsident. J. A.: Ludwi