Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 21. Dezember 1942. S. 4
Veröffentlicht im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preu⸗ ßischen Staats⸗ anzeiger
51 v. 1. 3.1941 Inkrafttreten von Anord⸗ nungen. ͤh... Nr. 51 v. 1. 3. 1941 53 v. 1.10.1941 Schrottmarktregelung für das östliche Entfallgebiet.] Nr. 229 v. 1.10.1941 A3 v. 17. 4.1940 Bestellbeschränkung der 1 8 Gußbruchverbraucher mit einer Gußbruchver⸗ brauchsquote unter 50 t monatlich für Gußbruch
durch Zustellung in uX Kraft getreten A6 v. 26. 6.1940] Meldepflicht und Markt⸗
.“ regelung für gegossene, betrieblich nicht verwend⸗ bare Kokillen, Gespann⸗ platten und Unterlags⸗ platten. y . . sdurch Zustellung in Kraft getreten Verschrottung von Gegen⸗
ständen aus Eisen und Stahll . sdurch Zustellung in Kraft getreten
Berlin, den 21. Dezember 1942. Der komm. Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. 88 Müller⸗Zimmermann. 8 b Reichsvereinigung Eisen. Der Vorsitzer: Hermann Röchling.
Anlage 1
zur gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen
(Schrottbewirtschaftung)
Schrottsorte Legierungsgruppe Bemerkungen
A Schnellstahl⸗ Kobaltschrott über 2 % Co schrott Wolfram⸗Vanadin⸗Schrott über 8 % W, über 2 % V Wolfram⸗Vanadin⸗Schrott über 8 % W bis 2 % V Molybdänschrott über 2 % Mo ₰ Werkzeugstahl⸗ Wolframhaltiger Werkzeug⸗ schrott stahlschrott über 0,5 % bis 2,50 % W Wolframhaltiger Werkzeug⸗ stahlschrott über 2,50 % W Chromhaltiger Werkzeug⸗ stahlschrott über 1,00 bis 3,50 % Cr Chromhaltiger Werkzeug⸗ stahlschrott über 3,50 % Er (hoch C) einschl. Chrom⸗ magnetstahlschrott Chrombaustahlschrott über 1,00 % Cr bis 3,00 % Cr ““ Chrom⸗Molybdän (Vana⸗ u. a. Fliegnorm din) o)⸗Baustahlschrott bis 1452, 1454, 2,50 % Cr über 0,12 % Mo, 1456, ferner nannt (Außer bis 1,00 % Vo) mit oder ohne 2 RSTMo Cr⸗ noch Mo⸗ Vanadin 60 —75 Ni⸗legiert) Chrom⸗Molybdän⸗ (Vana⸗ 8 din) “)⸗Baustahlschrott über u. a. Hydrier⸗ 2,50 % Cr, über 0,12 % Mo stähle bis 1,00 % Vo) mit oder ohne Vanadin Nickel⸗ und Chrom⸗ickel⸗ Baustahlschrott über 1,00 % bis 3,00 % Ni (ohne Mo) Nickel⸗ und Chrom⸗Nickel⸗ Baustahlschrott über 3,00 % Ni (ohne Mo) Chrom⸗Nickel⸗Molybdän⸗ u. a.1 RSTMo Baustahlschrott über 1,00 % 55 —75 bis 2,00 % Ni, über 0,12 % Mo 8 Chrom⸗Nickel⸗Molybdän⸗C. a. RSTMo Baustahlschrott über 2,00 % Ni über 0,12 % Mo D Sonderbau⸗ Hochnickelhaltiger Baustahl⸗ stahlschrott schrott über 5,00 % Ni (anti⸗ 8 magnetisch) Hochmanganhaltiger Bau⸗ stahlschrott über 7,00 % Mn v114“ Chrom⸗nickelhaltiger Ven⸗ u.äa. Fliegnorn tilstahlschrott 1440, 1441 über 10 % Cr, über 7 % Ni “ “ Chrom⸗Silizium⸗Ventil⸗ 1 8 stahlschrott E Rostsicherer, Chromschrott über 13,00 % säurebest. und Cr hochhitzebest. über 0,13 % C Schrott Chromschrott über 13,00 % Cr bis 0,15 % C 21aChromschrott über 13,00 % Cr unter 0,10 % C Chrom⸗Nickel⸗Schrott über 12,00 % Cr, 7 bis 12 % Ni- Chrom⸗Nickel⸗Schrott über 12,00 % Cr 1 7 bis 12 % Ni mit Zusätzen von Ta, Nb, Ti, Mo, W 8 Chrom⸗Nickel⸗Schrott über 12,00 % Cr, über 12,00 % Ni Chrom⸗Molybdän⸗Schrott über 15,00 % Cr über 0,40 % Mo Chrom⸗Mangan⸗Stahle- schrott über 7,00 % Mn. Dynamo⸗ und Transforma⸗ torenstähle über 2,00 % Si F Magnetstahl⸗ Nach jeweiliger Analyse ge⸗ schrott trennt G Sonstiger Nach jeweiliger Analyse ge⸗ legierter trennt 8 Schrott 1.“
0 Baustahlschrott und Werkzeug⸗ stahlschrott, soweit nicht unter B ge⸗
814 Es ist zulässig, innerhalb der Legierungsgruppen 1—27 weitere
Untergruppen für die Erfassung, die Lagerung und den Verkauf von legiertem Schrott zu machen, wenn die Untergruppen vollständig zunter eine der 27 Legierungsgruppen eingeordnet werden können.
9 8 ““
5
Zur Bezeichnung der Untergruppen von legiertem Schrott dürfen die von den Erzeugern von legierten Stählen verwendeten Marken benutzt werden. Neben der Werksmarke oder einer sonstigen für eine Untergruppe gewählten Bezeichnung ist in jedem Falle beim Verkauf von legiertem Schrott die Bezeichnung der Legierungsgruppe mit anzugeben.
Die Erfassung, Lagerung und der Verkauf der Legierungs⸗ gruppen 28 und 29 darf anstatt nach jeweiliger Analyse nach Werks⸗ wagrken vorgenommen werden. Beim Verkauf von legiertem Schrott dieser Legierungsgruppen ist die Werksmarke möglichst anzugeben, auch wenn die Erfassung nach Analyse getrennt erfolgt ist.
Der Begriff „Sonstiger legierter Schrott“ umfaßt nur diejeni⸗ gen legierten Schrottsorten, die gemäß § 1 Abs. 5 dieser Anordnung als legierter Schrott anzusehen sind, die jedoch nicht unter die Gruppen 1—28 fallen.
Anlage 2 zur gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsve reinigung Eisen (Schrottbewirtschaftung)
892
4 E11“ †hkerniger Blechabfälle Anteil Schrott (unter 1 mm R. ℳ je kg Stärke) Legie⸗ R.ℳ je kg rungs⸗ Leg.⸗Gehalt Gehalt Gehalt
Chrormm.. 0,60 0,50 0,40 Chrom in reinen 9 Chromstählen b 0,20 0,15 0,10 (auch mit Man⸗ gan oder Sili⸗ 5 0,30 0,25 0,20 legiert)*) 0,60 0,50 0,40 kobalt... 9 4,30 3,00 Mangan.. 7,01 % — 0,20 Molybdän ... 0,12 % 3,70 2,60 W“ 1,01 — 2,00 % 2,00 1,75 1 2,01 % 2,20 2,00 Silizium in Stahl 2,01 % . 8. 3 (auch Stahlguß) in sonst. GSuß.. 7,01 % Vanadium.. 0,51 % — 10,00 Wolfram Jab 0,51 % 9,20 7,30 5,00 Legierter Mischschrott se Preissufcgloge werden nicht be⸗ 8 rechne t Gemischte legierte Späne Preiszuschläge werden nicht be⸗ rechnet Preiszuschläge werden nicht be⸗ rechnet
Legierter Hartgußbruch
.*) Das Vorhandensein anderer Legierungselemente ist uner⸗ heblich, soweit die Prozentsätze dieser Legierungselemente die in §1 der Anordnung aufgeführten Grenzen nicht überschreiten.
8 Anlage 3 zur gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen (Schrottbewirtschaftung) Miaterialliste für Nutzeisen Materialgruppe: 1. Halbzeug 2. Eisenbahnmaterial: a) Eisenbahnoberbaustoffe: “ v“ wie z. B. Eisenbahn⸗, Rillen⸗, Gruben⸗, Feldbahn⸗ und soonstige Schienen, Eisenschwellen, Laschen, Unterlagsplatten, Risppenplatten, Hakenplatten, Radlenker u. dgl.
b) Rollendes Eisenbahnmaterial: wie z. B. Achsen, Radeisen, Naben, Radreifen, Radgestelle, Radkränze, Räder, Radsätze
Formstahl (Formeisen), Breitflanschträger, Spundwandstahl
(Spundwandeisen)
Stabstahl (Stabeisen) einschl. Wellen
Stahl⸗ und Eisenbleche, Breitflachstahl (Universaleisen) und Band⸗
stahl (Bandeisen) 1
Stahl⸗ und Eisendraht
Rohre, Formstücke
Schmiedestücke
Sonstiges Nutzeisen (auch Riemenscheiben)
*₰
9 ᷣE 8⸗
Anordnung 8 8 betreffend Verbrauch von Roheisen und Hochofen⸗Ferrosilizium Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
wird angeordet:
— †2
56 8681
8
8 1
Unternehmungen, die in ihren Be See (mit 9 — 14 % Siliziumgehalt) zur Herstellung von Grau⸗, Stahlform⸗ oder Temperguß ver⸗ wenden, dürfen diese Materialarten nur in Höhe der von der
oder Verbrauchsmengen beziehen oder verbrauchen. 9.S
Berlin, den 21. Dezember 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Landfried.
Anordnun zur Aufhebung der Anordnungen über Höchstpreise für Nutzeisen Vom 21. Dezember 1942 Auf Grund des 8§ 2 des Gesetzes zur Durchführung des
Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927)
plan angeordnet: 8
§ 1 11“ “ Die Anordnung über Höchstpreise für Nutzeisen vom
Anordnung zur Einführung der Anordnung über Höchstpreise für Nutzeisen in der Provinz Ostpreußen und in den einge⸗ liederten Ostgebieten vom 7. Februar 1942 (Reichsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1942) sowie alle ergänzenden Preis⸗ vorschriften zu diesen Anordnungen werden aufgehoben.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1942. Der Reichskommissar für die Preisbildung.
16“ h111““
Wirtschaftsteir
Einsatz aller schaffenden Kräfte für den Endsieg Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, sprach in Hamburg
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, sprach auf Einladung von Gauleiter Reichsstatthalter Karl Kaufmann vor führenden Männern der Se über die großen Fragen des Arbeitseinsatzes. Mit den maßgeblichen Vertretern von Partei, Staat und Wehrmacht hatten sich Be⸗ triebsführer, Betriebsobmänner sowie an den Fragen des Arbeits⸗ einsatzes mitarbeitende Männer eingefunden.
Gauleiter Sauckel, der seiner engen persönlichen Ver⸗ bundenheit mit der Hansestadt und der deutschen Schiffahrt ge⸗ dachte, gab einen umfassenden Einblick in die leitenden Grundsätze des gelenkten Arbeitseinsatzes, der nur das Ziel kennt: Lebendig⸗ machung und Einsatz aller schaffenden Kräfte für den Endsieg. Gauleiter Sauckel würdigte vor allem die Leistungen des deutschen Arbeiters, seine Intelligenz und die Fähigkeit zu eigener selbständiger Wertarbeit. Gerade die betriebstechnische Leistung des deutschen Arbeiters habe es ermöglicht, in die deutschen Be⸗ triebe nun die Hunderttausende von fremden Arbeitern aus den weiten besetzten Gebieten des Ostens, aus dem Westen, aus Frank⸗ reich, und nicht zuletzt aus den Reihen der befreundeten und ver⸗ bündeten Völker aufzunehmen und in die schaffende Arbeits⸗ gemeinschaft der Betriebe einzugliedern. Dieser große Krieg ist nicht nur der Krieg der Front, betonte Gauleiter Sauckel, sondern zugleich ein Appell an die Leistungsreserven der Völker. Wer über die besseren Maschinen und den besseren Stahl, über die Höchstleistungen in der Chemie und Technik verfügt, der hat in diesem Kampf die Anwartschaft auf den Sieg. Und die bessere Technik wird der haben, der die besten Arbeiter der Stirn und der Faust hat. Mit dieser lapidaren Erkenntnis unterstrich Gauleiter Sauckel sein eindrucksvolles Bild von der Leistungskraft des deutschen Arbeiters. —
»Bei einem dem Vortrage sich anschließenden Pressegespräch brachte Gauleiter Sauckel seine Befriedigung über die Führung und Einrichtung der Lager für ausländische Arbeiter zum Aus⸗ druck. Gauleiter Sauckel wies darauf hin, daß trotz der englischen Hetze pausenlos und ohne Schwierigkeit neue französische Fach⸗ und Hilfsarbeiter nach Deutschland kommen, und daß diese Kräfte zur vollsten Zufriedenheit sich in den E öö“ haben. Abschließend konnte der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz mit besonderer Genugtuung darauf hinweisen, daß die vielen Ostarbeiter, die jahrzehntelang der Beeinflussung durch den Bolschewismus unterlagen, mit Fleiß und ihrem ganzen Können mitarbeiten an den Aufgaben für die Neuordnung Europas, für die die Achsenmächte kämpfen.
Stand und Aufgaben der Landwirtschaft der besetzten Ostgebiete
Unter Leitung von Kriegsverwaltungschef Riecke fand am 16. und 17. Dezember 1942 bei der Chefgruppe Landwirtschaft des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete und des Wirt⸗ schaftsstabes 812 eine Tagung der Chefgruppenleiter statt. Staatssekretär Backe nahm längere Zeit an den Verhand⸗ lungen teil.
Die Chefgruppenleiter aus den besetzten Ostgebieten berich⸗ teten eingehend über den Stand der landwirtschaftliche r 1 68 11“ 1b 1 1
zeugung. Hierbei) wurde festgestellt, daß die Winterqubaufläche dieses Jahres die des Vorjahres erheblich sberschritten hat⸗ Nach den Berichten kann die Versorgung von Wehrmacht und Zivil⸗ bevölkerung aus diesen Gebieten für die nächste Zeit als gesichert angesehen werden. Die Ingangsetzung und der Zustand von er⸗
nährungswirtschaftlichen Betrieben hat erfreuliche Fortschritte
gemacht. An einem weiteren Ausbau wird noch mit allen Mitteln gearbeitet. Einen weiten Raum der Aussprache nahmen Fragen der neuen Agrarordnung ein. Die Hoflandzuweisungen und die Er⸗ richtung von Landbau⸗Genossenschaften werden, da sie sich günstig auf die Erzeugung und den Arbeitswillen der Landbevölkerung ausgewirkt haben, jm kommenden Jahr in verstärktem Maße durchgeführt. Außerdem wurden unter anderem Fragen der Sicherung und Bereitstellung von landwirtschaftlichen Betriebs⸗ mitteln, Aufbau und Grenzen der Viehhaltung in den besetzten Ostgebieten eingehend behandelt.
Wirtschaft des Auslandes
Verminderte Rentabilität der schwedischen Landwirtschaft Stockholm, 19. Dezember. Die finanziellen Ergebnisse in der⸗ schwedischen Landwirtschaft waren, wie in einer Untersuchung der Buchführung von 400 lanaeirfcheftcichan Betrieben Schwe⸗ dens im Buchführungsjahr 1941/42 festgestellt wird, infolge der ungewöhnlich schwachen Ernte des Jahres 1941 wenig zufrieden⸗ stellend. Die Verzinsung des Landwirtschaftskapitals ist durch⸗ schnittlich auf 2,3 v. H. gegenüber 4,2 v. H. im Jahre 1940/41 gesungen. In den Ferscsfts den Gebieten sind allerdings starke Unterschiede der Rentabilität festzustellen. Am meisten waren die mittleren bäuerlichen Betriebe von der Verschlechterung be⸗ troffen, während die b im ganzen günstiger liegen und die Kleinbauern eine Mittelstellung einnehmen. Die Erlös⸗ keigerung des Jahres 1940/41 hat keinen vollen Ausgleich für ie erhöhten Betriebskosten und die verminderte Erzeugung ge⸗ geben. Die Betriebskosten stiegen im allgemeinen um 13 v. H., denen eine nur sechsprozentige Steigerung des Bruttogewinnes gegenübersteht.
8 g
Morgan ergreift von den französischen Eisenbahnlinien 3 1
lgier und Marokko Besitz
Rom, 20. Dezember. Emissäre des New Yorker Bankhauses Morgan sind, wie die Agentur Le Colonie aus Tanger erfährt, in Algier und Marokko eingetroffen, um die Leitung der Eisen⸗
bahnlinien in diesen beiden französischen Gebieten zu übernehmen. Das Haus Morgan hat den beiden französischen Eisenbahngesell⸗
schaften, die bisher im Besitz der Eisenbahnlinien von Algier und
Maxokko waren, den Vorschlag gemacht, nach Rückzahlung des investierten Kapitals und der Obligationen eine neue einheitliche
Kapitalgesellschaft für die beiden Gebiete zu bilden.
Selbstverständlich handelt es sich bei diesen Plänen um eine kaum verhüllte Form einer kapitalistischen Besitzergreifung des französischen Eisenbahnnetzes in Nordafrika, um auch auf diesem Gebiet die amerikanische Herrschaft in Französisch⸗Nordafrika end⸗ gültig zu sichern. Allgemein fällt auf, daß nach den amerikanischen Plänen eine Teilnahme des englischen Kapitals an der Besitz⸗ e greifung eines Eisenbahnnetzes nicht vorgesehen ist.
8s
S 28
der Fassung vom 11. Dezember 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 66860)
trieben Roheisen oder
Wirtschaftsgruppe Gießerei⸗Industrie festgesetzten Bezugs⸗
wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗
4. Oktober 1939 (RA. Nr. 233 vom 5. Oktober 1939) und die
Reichs⸗ und Staatsanzeigen Nr. 299 vom 21. Dezember 1942. S.; 3
Meldepflicht für Lagerhalter dieser Hölzer, vom 23. Januar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußif zeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1940). Berlin, den 18. Dezember 19223. Der Reichsbeauftragte für Holz. Parchmann. 1 Ich genehmige die Anordnung Nr. 38 der Reichsstelle für Holz, betr. Beschlagnahme von außereuropäischen (über⸗ seeischen) Hölzern. Berlin, den 18. Dezember 1942. Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wrabec.
vAnunweisung Nr. 56
der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗
beauftragten für technische Erzeugnisse über die Verwendungs⸗
beschränkung von Stahldrähten (Eisendrähten) Vom 15. Dezember 1942 “
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (7GBl. I S. 679) in Ver⸗
bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗
lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.
Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet: . 1
8 § 1 Stahldrähte und Eisendrähte zur Anfertigung der nach⸗ stehend genannten Erzeugnisse sind nur noch in den auf⸗
geführten Abmessungen und Ausführungen herzustellen:
1. Ovalstahldrähte für Einfriedungen (Knotengitter usw.): Abmessungen: 3,9 3,0 mm 3,2 2,9 mm 2,7 % 2,2 mm Werkstoff: Flußstahl 2. Ausführung: Festigkeit etwa 130 kg/mm² EVTcoleranzen nach DIN 177
W“ HOberfläche verzinkt
111“
2. ESt hlvrähte zur Anfertigung von Fedvereinlagen für Matratzen, Couches, Sofas, Sessel und Rückenfederkissen:
a) Runddrähte: Abmessungen: 1,30 1,60 1,80 mm S 8 Werkstoff: Flußstahl oder Thomas W. G.⸗Material Ausführung: Festigkeit oder Flußstahldrähte: 1,30 mm 181 — 200 kg/ mm² 1,60 mm 2 141 — 160 kg/mmꝰ und 181 — 200 kg/mm² 80 mm 2 141 — 160 kg/mm² und 181 — 200 kg/mm² Oberfläche: trockenblank gezogen Als Ausnahme davon wird für den Bedarf von Kranken⸗ häusern, Lazaretten, der Kriegsmarine und der Schiff⸗ fahrt grundsätzlich die verzinkte Ausführung zugelassen⸗ Bei Auftragserteilung ist der Verwendungszweck unter Beifügung eines Beleges, aus dem die tatsächliche Verwendung hervorgeht, anzugeben b) Flachdrähte für Rahmen: Abmessungen: 10 1,7 mm und 10 2 mm Werkstoff: Flußstahl 8 Ausführung: ölgehärtet, über die hohe Kante biegbar oder zum Zusammensetzen mit Eckwinkeln
3. Stahldrähte zur Anfertigung von Rollofevern 8 für Selbstroller: a) Flachdrähte: Abmessungen: mm 1 90 mm mm 1 ,10 mm mm 1 40 mm 2 mm Werkstoff: Flußs 68 Ausführung: ölgehärtet (blank gehärtet, schwarz gehärtet) b) Runddrähte: Abmessungen: 0,9 1,05 1,25 1,45 1,70 2,00 2,40 2,80 3,20 mm 2 Werkstoff: Flußstahl Ausführung: ölgehärtet (blank gehärtet, schwarz gehärtet)
4. Stahldrähte zur Herstellung von Federn für Schuh⸗ spanner (Schuhspannerdraht): Abmessung: 2 mm 2 0,06 mm Werkstoff: Flußstahl 1.“ Ausführung: Festigkeit 150 — 170 kg/mm: Oberfläche: trockenblank gezogen 5. Etahldrähte zur Herstellung von Haarklem (Bubikopfklammern): Abmessungt 1,10 0,50 mm halbrund 1,60 % 0,70 mm halbrund Werkstoff:⸗ Flußstahl 8 Ausführung: Festigkeit etwa 150 kg/mm Oberfläche: trockenblank (seifenblank) und naß⸗ blank (rötlichblank) gezogen bzw. gewalzt
8 6. Stahldrähte zur Herstellung von Paket⸗ und Kisten⸗
umschnürungen: a) Paketumschnürungsdraht: Abmessungen: 0,91 1,0 1,1 1,2 1,4 mm Werkstoff: Flußeisen bzw. Flußstahl Ausführung: Festigseit 45 — 60 kg/mm² “ Oberfhiche: rötlichblank gezoggen 8 3 Die Drähte müssen sich, ohne zu brechen, in engen Windungen miteinander verdrillen lassen 8 b) Kistenumschnürungsdraht: 8 Runddrähte für Verwindesystem: Abmessungen: 1,20 1,40 1,60 1,80 2,0 2,2 mm 2 Werkstoff: Flußstahl bzw. Flußeisen Ausführung: Festigkeit 40 — 50 kg/mm u. etwa 80 kg/mmꝰ bei etwa 10 — 14 % Dehnung (1 — 100 mm) Oberfläche: verzinkt — dunkel angelassen oder schlußpatentiert für Schlaufensystem: Abmessungen: 1,20 1,40 1,60 1,80 2,0 2,2 mm 2 Werkstoff: Flußstahl Ansführung: Festigkeit etwa 100 kg/mm2 Oberfläche: trockenblank gezogen Ovaldrähte: 8 Abmessungen: 1,5 x 1 mm 1,8 X 1,10 mm. 2,10 1,2 mm 2,3 x¼✕ 1,4 mm Werkstoff: Flußstahl Aunsführung: Festigkeit etwa 100 kg/mmꝰ Oberfläche: trockenblank gezogen Abmessung: 2,1 0,8 mm Werkstoff: Flußstahl Ausführng: Festigkeit 120 — 140 kg/mm² 8 Oberfläche: trockenblank gezogen
7. Stahlvrähte bzw. Eisendrähte zur Anfertigung von Riemenverbindern und Drahtkrampen: 1 a) Drahthakenverbinder: Abmessungen: 1,00 1,20 1,40 1,60 1,80 2,00 mm 2 Werkstoff: Flußstahl 1 Ausführung: Festigkeit '1,00 1,20 1,40 1,60 1,80 mm 2ᷣ — 100 kg/mm:2 *† 10 kg 1,00 und 1,40 mm ₰ auch in SM⸗Eisengüte mit 60 bis 70 kg/mm2² 2,00 mm ½ — 135 kg/mm2² 10 kg; 150 kg* * 10 kg und 170 kg/mm² * 10 kg “ Oberfläche: trockenblank gezogen Toleranz: 1,00 bis 1,6 mm *£ 0,02 mm 1,80 bis 2 mm 2½ 0,03 mm Gütewerte: Biegezahlen und Verwindungen (Meß⸗ länge = 100 x✕ d) Ab⸗ Festig⸗ Biege⸗ Biege⸗ Verwin⸗ messung keit radius zahl 1 mm 100 kg = 2,5 mm 2 1,2 mm 100 kg = 2,5 mm 1,4 mm 100 kg — 5 mm 1,6 mm 100 kg = 5 1,8 mm 100 kg — 5 2,0 mm 135 kg — 5 2,0 mm 150 kg — 5 mm 2,0 mm 2½ 170 kg r = 5 mm
Ringaufmachung un d Ringgewichte: “ 8 Innerer Ringdurchmesser 250 — 550 mm (je nach Ver⸗ einbarung zwischen Hersteller und Verbraucher) Die Drähte werden in 1.“] mit folgenden Ringgewichten geliefert: 1,00 — 1,20 mm 2 20 — 40 kg 8 1,40 — 2,00 mm 2 40 — 60 kg is zu 10 % der Ringe dürfen mit geringeren Ring⸗ gewichten geliefert werden. b) Runvdriemenhaken (Rundriemenverbinder): Abmessungen: 1,40 1,60 1,80 2,00 mm 2 Werkstoff: Flußstahl Ausführung: Festigkeit 135 kg/mm2 * 10 kg Oberfläͤche: trockenblank gezogen Toleranz: 1,40 — 1,60 mm £ 0,02 mm. 1,80 — 2,00 mm 2 ⁴ 0,03 mm 8 Gütewerte: Biegezahlen und Verwindungen (Meß⸗ länge — 100 x✕ d) Ab⸗ Festig⸗ Biege⸗ Biege⸗ Verwin⸗ messung keit radius zahl dungen 1,4 mm 2 135 kg r — 5 mm 30 1,6 mm 2½ 135 kg r = 5 mm 1,8 mm 2 135 kg r - 5 mm 2,0 mm 2g 135 kg r = 5 mm
Ringaufmachung und Ringgewichte: Innerer Ringdurchmesser 250 — 550 mm (je nach Ver⸗ einbarung zwischen Hersteller und Verbraucher) Die Drähte werden in Fabrikationsringen mit folgenden Ringgewichten geliefert: 1,00 — 1,20 mm 2 20 — 40 kg 1,40 — 2,00 mm 2 40 — 60 kg Bis zu 10 % der Ringe dürfen mit geringeren Ring⸗ gewichten geliefert werden 8 0) Drahtkrampen: Abmessung: 1,0 mm rund £ 0,03 mm Werkstoff: Flußeisen Ausführung: Festigkeit 60 — 70 kg;mm Oberfläche: trockenblank gegogen
8. Stahldrähte bzw. Eisendrähte zur Anfertigung „ von Nadeln (Teilgebiet): Handarbeitsnadeldraht für Näh⸗ und Handarbeits⸗ nadeln mit Dehr: Abmessungen: 0,45 0,50 0,55 0,60 0,65 0,70 0,75 0,80 0,85 0,90 1,00 1,10 1,20 1,30 1,40 1,50 1,60 1,80 2,00 2,40 mm Flußstahl — Toleranzen: unter 0,70 mm — 0,005 + 0,01 mm; 0,70 mm ₰ und stärker — £ 0,01 mm Oberfläche: trockenblank gezogen 8 Steckna deldraht: 8 a) für Eisenstecknadeln: Abmessungen: 0,60 0,70 0,80 mm 2 * 0,01 mm. Werkstoff: Fluße isen 8 Ausführung: hartgezogener E sendraht in Thomasgüte Oberfläche: naßblank (rötlichblank) gezogen b) für gewöhnliche gehärtete Stecknadeln: 1 Abmessungen: 0,60 0,70 mm 2 * 0,01 mm Werkstoff: Flußstahl Ausführung: härtbarer Stahldraht ““ Oberfläche: trockenblank bzw. naßblank (röt⸗ lichblank) gezogen ) für Glaskopfnadeln: Abmessungen: 0,60 0,70 0,80 mm 2 * 0,01 mm Werkstoff: Flußstahl Ausführung: härtbarer Stahldraht 1 Oberfläche: trockenblank bzw. naßblank (röt⸗ 8 b lichblank) gezogen Siche rheitsnadeldraht: Abmessungen: 0,70 0,80 0,90 1,00 mm 2 * 0,02 mm Werkstoff: Flußeisen in Thomasgüte Ausführung: Oberflaͤche: naßblank (rötlichblank) gezogen Abmessungen: 0,70 0,80 0,90 1,00 mm 2 * 0,02 mm Werkstoff: Flußstahl Ausführung: patentiert gezogener Stahldraht mit 160 kg/mmꝰ2 + 10 kg — 30 kg Festigkeit Oberfläche: naßblank (rötlichblank) gezogen Haarnadeldraht: Abmessungen: 1,2 mm * 0,03 mm 1,5 mm 2 . 0,04 mm Werkstoff: Flußeisen Ausführung: hartgezogener Eisendraht in Thomasgüte mit einer Festigkeit von mindestens 80 kg/mm² Oberfläche: trockenblank (seifenblank) bzw. naß⸗ blank (rötlichblank) gezogen 1““ sgockennaveldraht: Abmessungen: 0,50 0,70 mm 2 £ 0,02 mm Werkstoff: Flußeisen “ Ausführung: hartgezogener Eisendraht in Thomasgüte mit “ einer Festigkeit von mindestens 80 kg/mm2² Oberfläche: trockenblank (seifenblank) bzw. naß⸗ 8 “ blank (rötlichblank) gezogen Abmessungen: 0,50 0,70 mm 2 * 0,02 mm. Werkstoff: Flußstahl Ausführung: patentiert gezogener Stahldraht mit etwa 150 kg/mm2² Oberfläche: trockenblank (seifenblank) bzw. naß⸗ blank (rötlichblank) gezogen
Werkstoff .
11““
““
9. Stahldrähte zur Anfertigung von Sattelfevdern für Fahrrad⸗ und Motorradsättel sowie Soziunssitze: a) für Sitzflächenfedern:
Abmessungen: 1,2 mm & *£0,05 mm 1,7
Werkstoff: Flußstahl 9
Ausführung: Festigkeit bei 1,2 mm 2½ 170 — 195 kg/mm bei 1,7 mm ½ 155 — 180 kg/mm: Oberfläche: verzinkt b) für Druckspiralen, Zugspiralen und Streckfedern: Abmessungen: 4,25 5,30 6,00 6,50 7,00 8,00 9,00 mm Werkstoff: Fllußstahl — mm 125 — 140 8 D mm 115 — 130 mm 115 — 130 mm 115 — 130 mm 115 — 130 mm 110 — 125 9,00 mm 100 — 115 Toleranz nach DIN 177 Oberfläche: trockenblank gezogen
10. Stahldrähte zur Herstellung von Baustahlgewebematten: Abmessungen: 2,5 3 3,4 4,2 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 Werkstoff: Flußstahl Ausführung: Festigkeit 60 — 70 kg/mmà Streckgrenze mindestens 50 kg/mm² Dehnung (1 = 10 xX. d) mindestens 8 %
§ 2 Lagerbestände und in der Fabrikation befindliche Stahl⸗ 85 (Eisendrähte), die von den in § 1 zugelassenen Ab⸗ messungen abweichen, dürfen bis zum 31. Januar 1943 aus⸗ geliefert und aufgearbeitet werden.
§ 3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Ausfuhr. 6
Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse kann gänzungs⸗ und Ausführungsbestimmungen zu dieser 2 weisung erlassen. — 8 5
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfes kann die Wirtschaftsgruppe Werkstoffver⸗ und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt⸗ chaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.
Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen fachlichen Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einzureichen.
§ 6 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestim⸗ mungen werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
Diese Anweisung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Sie Plt auch für die eingegliederten Ostgebiete, die Gebiete von upen, Malmedy und Moresnet.
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse.
Anunordnung 1/43
eichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung KFerstellung von Möbeln
Vom 18. Dezember 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1. S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs von 18. Auqust 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 48
Genehmigungspflicht
der Reichsstelle.
(2) Ausgenommen sind Schulmöbel, Kühlmöbel, Polster⸗ möbel, Korbmöbel, Möbel aus Metall sowie aus der Gruppe der Büromöbel Tischkarteien und Schiebladenkarteien bis zu 2 Auszügen.
(1) Die nach § 1 erforderliche Genehmigung gilt für Einzelherstellungen als erteilt, soweit die Möbel nach Richt⸗
ausbau der Fachgruppe Möbelindustrie bzw. dem Reichs⸗ innungsverband des Tischlerhandwerks namens und im Auf⸗ trag der Reichsstelle aufzustellen sind. Die Richtlinien sind bei den bezirklichen bzw. örtlichen Berufsvertretungen er⸗ hältlich. b — (2) Als Einzelherstellung im Sinne dieser Anordnung gilt die Herstellung — und zwar bereits im Zuschnitt — von weniger als 3 Stück mit gleichen Größen, bei Stühlen von weniger als 13 Stück mit gleichen Größen. 8
2.
8 — 22 2 8 Serienmäßige Herstellung 89
(1) Die Fachuntergruppe Serienmöbelindustrie und der Reichsinnungsverband des Tischlerhandwerks sind ermäch⸗ tigt, namens und im Auftrag der Reichsstelle Mitglieds⸗ betrieben allgemeine Genehmigungen zur sexienmäßigen Her⸗ stensreg von Möbeln nach Richtlinien der Reichsstelle zu er⸗ teilen.
(2) Serieumäßig im Sinne dieser Anordnung ist die
von mindestens 3 Stück mit gleichen Größen, bei Stühlen von mindestens 13 Stück mit gleichen Größen.
§ 4 Ausnahmevorschrift (1) Die Reichsstelle behält sich vor, in besonders begrün
§§ 1—3 zuzulassen. “
San. 8 88 **
Die Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und ver⸗ 8 wandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des
(1) Die Herstellung von Möbeln bedarf der Genehmigung
linien hergestellt werden, die von der Fachuntergruppe Innen⸗
gleichzeitige Herstellung — und zwar bereits im Zuschnitt —
deten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften der
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